Ferienfreizeiten 2014 - EKJM Mannheim
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Überblick Freizeiten 2014Vorwort Dekan
• Sommer, Sonne • Tapetenwechsel • neue Freundinnen und Freunde • gemeinsam mit Gleichaltrigen unterwegs • Spaß haben • Gemeinschaft erleben
Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Teamerinnen und Teamern der evangelischen Jugend wünsche ich schöne Ferientage und Gottes Segen für alles, was Ihr vorhabt.
Dekan Ralph HartmannEvangelische Kirche in Mannheim
Ferienzeitist Frei Zeit!
Deutschland
Kinder-Ferien-Aktionen
Fasching | 03. - 07.03.2014 | 6 - 12 Jahre 5
Pfingsten | 10. - 13.06.2014 | 6 - 12 Jahre 6
Sommer | 01. - 05.09.2014 | 6 - 12 Jahre 6
Herbst | 27. - 31.10.2014 | 6 - 12 Jahre 6
Freizeiten
Ritterfreizeit Odenwald | 16. - 22.06.2014 | 10 - 14 Jahre 7
Friedelsheim | 02. - 09.08.2014 | 7 - 11 Jahre 8
Bodensee | 17. - 25.08.2014 | 10 - 13 Jahre 9
Nordsee | 15. - 24.08.2014 | 11 - 14 Jahre 10
Kanutour Lahn | 21.08. - 04.09.2014 | 15 - 17 Jahre 11
Frankreich
Camargue / Ardèche | 02. - 16.08.2014 | 14 - 17 Jahre 14
Kroatien
Mali Lošinj | 04. - 16.08.2014 | 14 - 17 Jahre 15
Schottland
West-Highland-Way | 31.07. - 17.08.2014 | 16 - 19 Jahre 16
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„Komm, lass uns hinter die Kulissen schauen!“ Wir besuchen interessante und nicht alltägliche Orte. Dorthin, wohin nicht alle dürfen. Wir aber schon. Was passiert hinter den großen Werkstoren, was kann ich in einem Museum machen, wo parken denn die großen roten Fahrzeuge mit Blaulicht?
Wenn dich das interessiert, dann melde dich am besten jetzt gleich an zum Kinderferienprogramm „Mannheim / Metropolregion entdecken und ken-nenlernen“ für Kinder von 6 bis 12 Jahren.
Das Programm startet (wenn nichts anderes ver-einbart wird) von Montag bis Freitag jeweils von 8.30 bis 16.30 Uhr in der evangelischen Jugend- kirche Mannheim-Waldhof. Zuerst gibt es ein leckeres Frühstück, im Anschluss einen interessan-ten und abwechslungsreichen Ausflug. Gemein-sam wird Mittag gegessen. Der Nachmittag steht im Zeichen von Bastelangeboten, Spielen, Sport, Chillen und Relaxen. Zum Abschluss gibt es immer leckeren Kuchen oder Eis und Kakao. Am Ende der Woche gibt es immer einen gemeinsamen Abschlussgottesdienst mit dem Jugendpfarrer.Spiel, Spaß, Spannung, Wissen und Unterhaltung werden groß geschrieben. Es sind max. 18 Kinder mit dabei. Der Beitrag für die Woche beträgt je Kind 60,- EUR inkl. Verpflegung, Ausflügen, Fahrt- kosten, Betreuung, Spiel- und Bastelmaterial.
Wer hilft, wenn´s kracht oder brenzlig wird? Was machen Rettungsdienste? Wo sind sie stationiert und wann und wem helfen sie? Wir schauen in Ret-tungswachen und Knastzellen und entdecken ton-nenschwere Kranhaken und extrastarke Hebekissen.
retten, bergen, löschen, schützen
Fasching
Kinder-Ferien-Aktionen
Wir sind Freizeit Deutschland
Das Freizeiten-Team der Evangelischen
Jugend Mannheim (ejm) organisiert
einzigartige Ferienfreizeiten für Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene.
Unsere langjährige Erfahrung sichert
Teilnehmern und Eltern den hohen
Standard an Qualität, Sicherheit und
pädagogischer Betreuung, der das Kenn-
zeichen aller öffentlich ausgeschriebe-
nen Freizeiten der Evangelischen
Kinder- und Jugendabeit der Landes-
kirche Baden ist.
Das sind wir
Schonender Umgang mit der Umwelt ohne Beinträchtigung von Reisespaß – das ist bei der ejm gesichert. Laufend überprüfen wir dazu immer neue Mög-lichkeiten umweltentlastenden Reisens und bieten deshalb auch keine auf-wendigen Fernreisen an. Arbeitsplätze und Wirtschaft unserer besuchten Regionen fördern wir durch Nutzung regionaler Produkte und Dienstleis-tungen. Kultur und Gesellschaft, Land und Leuten im Gastland begegnen wir auf respektvolle Weise. Unsere Preise sind in aller Regel Komplettpreise und enthalten Kosten für z.B. Ausflüge, Eintrittsgelder oder Sportprogramme; zusätzliches „Taschengeld” wird dabei selten oder gar nicht benötigt.
Wir reisen ökologisch
Das Wohlbefinden der Teilnehmerinnen und Teilnehmer steht im Mittelpunkt unserer ansprechenden und abwechs- lungsreichen Programm-Angebote. Diese orientieren sich stets an Inter- essen und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen. Motivierte, engagier- te MitarbeiterInnen schaffen von Be- ginn des Urlaubs an eine Atmosphäre zum Wohlfühlen und ermöglichen der Gleichaltrigengruppe wo immer möglich die aktive Mitgestaltung ihres Ferienaufenthaltes.
Was uns ausmacht
Unsere Busunternehmen suchen wir
schon seit jeher mit höchster Sorgfalt
aus. Alle BetreuerInnen sind in Grup-
penleitung ausgebildet und haben den
dafür erforderlichen Nachweis erbracht
(z.B. die Jugend-Leiter-Card JuLeiCa).
Sie nehmen mehrmals jährlich an aktu-
ellen Fort- und Weiterbildungen teil. Bei
ejm-Freizeiten sind genügend Betreu-
erInnen vor Ort, die sich um die reisen-
den Kinder, Jugendlichen oder jungen
Erwachsenen kümmern.
Sicherheit geht vor
DatumFASCHINGSFERIEN03. - 07.03.2014
Mannheim entdecken und kennenlernen
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OrtObermumbach Odenwald
Teilnehmeranzahl 18 - 30 Jungs
TeamPhilip Orschitt, Lutz Wöhrle, Christian Rettig, Jonas Buchloh, Louis Maaß, Michael Eberle
LeistungenÜbernachtung in Mehrbett-zimmern, Vollverpflegung, Material, Versicherung, pädagogische Betreuung, Programm & Ausflüge
All-Inclusive-Preis160,- EUR
Willst du ein Ritter werden? Abenteuer, Action, Ab-wechslung bietet Dir diese ganz besondere Ritter-freizeit für Jungs von 10 bis 14 Jahren.
In den sechs Tagen, die du zusammen mit vielen anderen Knappen in unserem Ritterlager verbringst, wirst du dich dieser Herausforderung stellen! Tauch mit anderen Jungs ab in die sagenhafte Welt des Mittelalters zu Arthur, Jvenhoe, Löwenherz und Co. Bei Wettkämpfen, Feierlichkeiten und Werkstätten lernst du alles was du brauchst, um am Ende dei-ner Knappenzeit zum Ritter geschlagen zu werden. Nach erfolgreichen Eroberungen und gefundenen Schätzen verbringen wir die Abende am lodernden Lagerfeuer.
Wir orientieren uns an den ritterlichen Kardinaltu-genden wie z.B. Weisheit, Gerechtigkeit, Friedfertig-keit und Starkmut. Auf unserer Burg gehörst Du zu einem Ritterorden und wirst von gut ausgebildeten Herzögen begleitet.
Ritter-Zeit
16.06. - 22.06.2014
10 - 14 JahreDeutschland
Pfingsten, Sommer und HerbstKinder-Ferien-Aktionen
Deutschland
Welche exotischen Tiere leben im Zoo? Was macht ein Pferdewirt? Wo sehen wir Fische, ohne nass zu werden und natürlich: Wer lebt denn da im Käfertaler Wald? Grosse und kleine Tiere, zum anfassen, streicheln und bestaunen.
Schnelle Autos auf runder Strecke oder in alten Hallen, teure und bunte Bilder alter Meister auf Leinwand, elektronische Musik im Äther und am Ohr, wilde und abenteuerliche Welten im Museum. Warum ist es in einem Kino nur so dunkel? Alles das werden wir erfahren, bestaunen und genießen.
Welche großen Maschinen braucht der Bauer auf dem Bauernhof? Woher kommt das Getreide, be-vor die Bäckerin daraus leckere Brötchen und Brote bäckt? Wie funktioniert eigentlich ein (Super-) Markt? Wir schauen uns vom Korn bis zum fertigen Back-produkt alles an. Und probieren natürlich auch!
Mannheim entdecken und kennenlernen Unsere lieben Tiere
Kunst, Kult und Kultur
Frisch vom Feld auf unseren Tisch
DatumPFINGSTFERIEN10. - 13.06.2014
DatumSOMMERFERIEN01. - 05.09.2014
DatumHERBSTFERIEN27. - 31.10.2014
VeranstalterEvang. Kinder- und Jugendwerk Heidelberg & Evang. Kinder- und Jugendwerk Mannheim
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OrtFriedelsheim/Pfalz
Teilnehmeranzahlmax. 44
Team Alexandra Christofori, Janine Fuchs, Achim Lorösch, Marvin Pätz, Marco Straub, Anne Süß, Lutz Wöhrle, Maria Fritz, David Lorösch und Andere
Leistungen7 Übernachtungen in Gruppen- zelten (je 5 Personen), 3 Mahl- zeiten, Getränke, Busfahrt ab/bis Mannheim, Ausflüge, Versicherungen, Leitung durch erfahrenes Team, Schlafsack und Isomatten werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
All-Inclusive-PreisNormalpreis 150,- EUR Förderpreis 75,- EUR je inkl. 10,- EUR Taschengeld (Sprechen Sie mit uns. Vorlage Hartz IV Bescheinigung notwendig.)
OrtLudwigshafen am Bodensee
Teilnehmeranzahl16 - 26
Team Mareike Kunz, Jurek Beckmann, Nathalie Zuber, Martha Duttlinger, Dominique Weisbrod
LeistungenAn/Abfahrt mit der Bahn, Übernachtung in Mehrbett- zimmern, Vollverpflegung, Versicherungen, Leitung durch erfahrenes Team
All-Inclusive-PreisNormalpreis 320,- EUR Förderpreis 180,- EUR
Spaß und Action am Bodensee
Abenteurer, aufgepasst: Sonne, Spiel und Action erlebt Ihr mit uns in Ludwigshafen am Bodensee.
Zusammen wohnen wir in einer Villa mit Blick auf den See. Das weitläufige Gelände um das Haus bietet viele Möglichkeiten zum Spielen und Toben. Mächtig Spaß werden wir zusammen auch bei ver-schiedenen Bastelaktionen haben. Freuen könnt ihr euch jetzt schon auf eine Bootstour und die Abküh-lung beim Baden im See. Außerdem besuchen wir den Affenberg Salem und besichtigen die steinzeit-lichen Pfahlbauten Unteruhldingen. Den Tag lassen wir auch mal mit einem gemütlichen Lagerfeuer ausklingen. Ein nettes Küchenteam versorgt uns mit leckerem Essen.
Wir freuen uns auf dich!
Adler-Camp Friedelsheim
Langeweile in den Ferien? Nicht mit uns! Pack dei-ne Sachen und fahr mit uns ins Zeltlager.
Spaß, Action und Abenteuer erwarten dich im Adler-Camp. Wir werden gemeinsam spielen, basteln und herumtollen. Eine aufregende Nacht-wanderung und ein Tag im Schwimmbad stehen auf unserem Programm. Außerdem werden wir einen Ausflug in den Kurpfalzpark unternehmen und einen Blick hinter die mächtigen Kulissen der SAP-Arena werfen. Am Lagerfeuer lassen wir singend den Tag ausklingen. Die Nacht verbringen wir in gemütlichen Rundzelten. Frühstück und Mit-tagessen bereiten wir gemeinsam zu. Abends wird für uns gekocht. Während der ganzen erlebnis- reichen Camp-Zeit ist bestens für gut geschulte Betreuung und Sicherheit gesorgt.
Wir freuen uns auf eine unvergessliche Woche mit dir!
17. - 25.08.2014
10 - 13 JahreDeutschland
02. - 09.08.20147 - 11 Jahre
Deutschland
„Adler helfen Menschen“ ist auch in diesem Jahr wieder unser bewährter Kooperations-partner. Gesponsert werden wir zusätzlich von „Odenwald QUELLE“ und „Holger Tours“.
10 11
OrtOchtersum, nahe Nordsee
Teilnehmeranzahl18 - 22
Team Teresa Seip, Nadja Ramolla, Nina Rössling, Selina Kokott, Markus Striehl
LeistungenBusfahrt von/bis Mannheim, Übernachtung in Mehrbett-zimmern, Vollverpflegung, Versicherungen, Ausflüge, Leitung durch erfahrenes Team
All-Inclusive-Preis449,- EUR
StreckeLahn (Marburg - Lahnstein)
Teilnehmeranzahl10 - 15
Team Tabea Bühler, Lisa Hilpert, Teresa Kaeselitz, Christian Rettig
LeistungenAn/Abfahrt mit Bus/Bahn, Stellung von Kanus & Aus-rüstung, Gepäcktransport, Ausflüge, Vollverpflegung, Unterkunft in Zelten, Versicherungen, Leitung durch erfahrenes Team
All-Inclusive-Preis499,- EUR
Lospaddeln und Spaß haben!
Wir wollen mit dir und anderen Jugendlichen zwei Wochen lang die wunderschöne Lahn mit unseren Kanus unsicher machen. Auf der Höhe Marburgs lassen wir unsere Boote zu Wasser und fahren etappenweise stromabwärts bis zur Rheinmün-dung. Während wir durch die atemberaubende Flusslandschaft paddeln, wird dein Gepäck mit dem Bus zum nächsten Übernachtungsplatz ge-bracht. Abends schlagen wir unsere Zelte auf und stärken uns mit einer leckeren, selbst gekochten Mahlzeit. Zahlreiche Ausflugsmöglichkeiten an den Ufern der Lahn laden zu verschiedensten Ent- deckungen und Aktivitäten ein.
Tabea, Lisa, Teresa und Christian freuen sich auf dich!
Ab an die Nordsee
Zehn Tage Action ohne Eltern? Wenn Du darauf Lust hast, nehmen wir dich mit ins ostfriesische Ochtersum auf den Hof Apfelherz.
Mit seinem weitläufigen Gelände, dem großen Haus und einer zum Spielen ausgebauten Scheu-ne ist er die ideale Möglichkeit für eine ereignis-reiche und spaßige Zeit. An der nahegelegenen Nordseeküste können wir eine Wattwanderung machen, Häfen und Schiffe anschauen und die Seehundestation in Norddeich besuchen. Die Um-gebung von Hof Apfelherz lädt zu vielen weiteren Ausflügen und Entdeckungen ein. Die Abende werden wir gemütlich ausklingen lassen. Für unser leibliches Wohl bereiten wir gemeinsam leckere, ausgewogene Mahlzeiten zu.
Wir freuen uns jetzt schon auf schöne und sonnige Tage mit dir!
21.08 - 04.09.2014
15 - 17 JahreDeutschland
15. - 24.08.201411 - 14 Jahre
Deutschland
Bildqu
ellen: Lahntal Tou
rismus Verba
nd e.V.
Pfingstenferien 6
6 - 12 Jahre
Faschingsferien 5
10 - 13 Jahre
Friedelsheim 8
7 - 11 Jahre
Mali Lošinj 15
14 - 17 Jahre
West-Highland-Way 16
16 - 19 Jahre
Camargue / Ardèche 14
14 - 17 Jahre
Kanutour Lahn 11
15 - 17 Jahre
Nordsee 10
11 - 14 Jahre
Sommerferien 6
6 - 12 Jahre
Bodensee 9
10 - 13 Jahre
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JuniJuli August
September
Herbstferien 6
6 - 12 Jahre
Deutschland
Frankreich
Schottland
Kroatien
Freizeiten
Kinder-Ferien-Aktionen Legende
1312
Ritterfreizeit Odenwald 7
10 - 14 Jahre
... 3 4 5 6 7 ... 10 11 12 13 ... 1 2 3 4 5 ... 27 28 29 30 31
MärzJuni
SeptemberOktober
14 15
OrtCamargue / Ardèche
Teilnehmeranzahl19 - 21
Team Sina Adelmann, Gregor Hollerbach, Fabian Meinzer, Uwe Schüßler
LeistungenBusfahrt von/bis Mannheim, Übernachtung in Zelten, Ausflüge, Vollverpflegung, Versicherungen, Leitung durch erfahrenes Team
All-Inclusive-Preis575,- EUR
OrtMali Lošinj (Insel Lošinj)
Teilnehmeranzahl 20 - 26
Team René Pätz, Helge Wildmoser, Raphaela Winnewisser, Kristina Derka
LeistungenBusfahrt von/bis Mannheim, Ausflüge, Vollverpflegung, Übernachtung in Zeltbunga-lows, Versicherungen, Leitung durch erfahrenes Team
All-Inclusive-Preis579,- EUR
Allez!
Chillen am Meer, actionreiches Abendprogramm oder Strandkino im Mondschein – bei diesem Reisemix aus Strand, Erlebnis und Action ist für Abwechslung gesorgt!
Wir entführen dich für zwei Wochen Sommerurlaub nach Südfrankreich. Egal ob du dich beim Beach-volleyball oder Fußball auspowerst – das Meer bietet dir stets eine kühle Erfrischung. Abends kochen wir täglich ein leckeres Essen aus den frischen Zutaten der Region.
Von unserem Zeltplatz „Les Gorges du Gordon“, nahe der weltberühmten Sehenswürdigkeit „Pont du Gard“ starten wir zu unseren Ausflügen in das mittelalterliche Avignon und das historische Nimes. Nach einer Woche im Kanuparadies Ardèche neh-men wir Abschied und fahren südwärts auf die am Meer gelegene Campinganlage „La Brise“ an der Côte d‘Azur. Pack deine Sachen, wir freuen uns auf dich!
Bunte Tage, sternklare Nächte, kroatisches Flair
Kristallklares Wasser, Sonne satt, eine wunder-schöne Landschaft, jede Menge Spaß und ein fetziges Programm – das und noch viel mehr erwartet Dich in Mali Lošinj (kroatische Adria).
Hier, nahe der Insel Creš, unter Schatten spen-denden Bäumen, werden wir in großzügigen und gut ausgebauten Zeltbungalows übernachten. Nur einen Katzensprung von unserem Camp entfernt können wir super baden, schnorcheln und viel Sonne tanken. Doch nicht nur im Wasser ist für Spaß gesorgt: Der Platz bietet zahlreiche Sport- und Freizeitmöglichkeiten wie Basketball, Fußball und Volleyball, sowie Bogenschießen und Klettern. Lass den ultimativen Mix aus Sonne, Spaß, Aben-teuer und Chillen zum Erlebnis-Höhepunkt Deines Sommers werden!
Wir freuen uns auf Dich!
04. - 16.08.2014
14 - 17 Jahre
Kroatien02. - 16.08.201414 - 17 Jahre
FrankreichFo
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eister/pixelio.de
16
OrtWest-Highland-Way
Teilnehmeranzahl12 - 14
Team Sven Schüßler, David Lorenz, Eva Haberzettel, Sarah Hoheisel
LeistungenFahrt in Kleinbussen von/bis Mannheim, Gepäcktransport, Ausflüge, Vollverpflegung, Übernachtung in Zelten/Jugend- herbergen, Versicherungen, Leitung durch erfahrenes Team
All-Inclusive-Preis649,- EUR
Schottland OutdoorfreizeitBleibe immer auf dem Laufenden ...www.facebook.com/EKJM.Freizeiten
www.freizeiten.ekjm.de
Landschaft, Leute, City-Feeling: In 18 Tagen kommen wir quer durch Schottland und wan-dern entlang des West-Highland-Way! Während der sonnenreichsten Jahreszeit gehen wir durch die wunderschöne schottische Natur. Ihr tragt nur einen kleinen Rucksack mit Proviant für den Tag. Euer Gepäck wird zu unserem Etappenziel gebracht. Dort angekommen schlagen wir unse-re Zelte auf und stärken uns mit einer gemeinsam zubereiteten Mahlzeit. Die Abende können wir an einem wärmenden Lagerfeuer verbringen. Zusätz-lich zum Live-Erlebnis „Natur“ erwarten dich aufre-gende Städte wie London, Glasgow und Edinburgh. Eins unserer weiteren Highlights: Das Fringe Fes-tival, das zu dieser Zeit in Edinburgh stattfindet. Wir freuen uns schon jetzt auf eine unvergessliche Zeit mit dir!
Dein Team David, Eva, Sarah und Sven
Auf unserer Facebook Seite erhältst du alle Neuigkeiten aus erster Hand. In unseren Events und Bildergalerien kannst du dich ausführlich über deine Freizeit informieren und dich mit anderen Teilnehmern vernetzen. Bei Fragen kannst du deine Teamern gerne direkt ansprechen.
Hier findest du alle wichtigen Informationen zu den Freizeiten und Teamern, kannst in den Bildergalerien der letzten Freizei-ten stöbern und dich bequem online für deine Wunschfreizeit anmelden.
31.07. - 17.08.201416 - 19 Jahre
Schottland ekjm 2.0
17
Zu faul zum Tippen? Kein Problem, scanne einfach den QR Code mit deinem Smartphone!
Zu faul zum Tippen? Kein Problem, scanne einfach den QR Code mit deinem Smartphone!
TeilnahmebedingungenTräger der FreizeitenPatenaktionen des sjr
Für Teilnehmende des Evangelischen Kin-der- und Jugendwerks Mannheim im Alter von 6 - 18 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien können Zuschüsse aus dem Landesjugendplan gewährt werden.
Wir sind gerne bereit auf Wunsch Un-terlagen zu zusenden. Für nähere Infor- mationen und bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.(siehe oben unter Veranstalter)
Evangelisches Kinder- und Jugendwerk Mannheim
Achim LoröschSpeckweg 14 | 68305 MannheimTel.: 0621/777366-32Fax.: 0621/77736644E-Mail: [email protected]: www.freizeiten.ekjm.de
Stadtjugendring MannheimKennwort: FerienpateSparkasse Rhein Neckar NordIBAN DE14 6705 0505 0030 2696 67BIC MANSDE66XXX
Verwendungszweck:Freizeitort, TeilnehmendennameSparkasse Rhein Neckar NordIBAN DE14 6705 0505 0030 2696 67BIC MANSDE66XXX
Zuschüsse
Veranstalter/Impressum
So werden Sie FerienpateZiel des Projekts ist, möglichst vielen Kin-dern und Jugendlichen aus Hartz IV-Fa-milien eine Freizeit in den Sommerferien zu ermöglichen und so deren Ausgren-zung zu verhindern.
Dazu werden Firmen und Privatpersonen gesucht, die eine oder mehrere (Teil-)Pa-tenschaften übernehmen wollen. Bereits ab 20,- EUR ist eine Beteiligung möglich.
Der Stadtjugendring sammelt die Spen-den ein und bezahlt damit Freizeiten bei den Jugendverbänden: von der Kinder-
sportwoche über das Zeltlager oder schö-ne Ferien auf dem Bauernhof im In- und Ausland ist alles dabei. Wer sich schon jetzt dafür interessiert und in diesem Jahr dabei sein möchte, kann sich bei Manfred Shita, Stadtjugendring Mannheim(0621/33856-12) informieren.
desi
gn.b
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s.b
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REISEBEDINgUNgENtrittserklärung gilt nicht als Rücktritt vom Reisevertrag. In diesem Falle bleibt der / die TN zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet.5.4 Bis zum Reisebeginn kann der TN verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Das VA kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Rei-seerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme der gesetzlichen Vorschriften entgegensteht. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche TN dem VA als Gesamtschuldner für den Reisepreis.5.5 Lässt sich der TN durch eine geeignete Person ver-treten, oder wird eine Umbuchung vorgenommen, wird eine Kostenpauschale von € 25,- pro Person erhoben.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen 6.1 Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vor-zeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom VA zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht von Seiten des TN kein Anspruch auf anteili-ge Rückerstattung. Das VA bezahlt an den TN ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an das den VA zurückerstattet worden sind.
7. Mitwirkungspflicht, Ausschlussfrist7.1 Der TN ist zur Beachtung der ihm in der Freizeitaus-schreibung und/oder den übersandten Reiseunterlagen, insbesondere dem Informationsbrief, enthaltenen Hin-weise verpflichtet.7.2 Bei verschiedenen Freizeiten übernehmen die TN das Bettenmachen, beteiligen sich an der Reinhaltung des Hauses, beim Küchen- und Abwaschdienst und beim Einkaufen.7.3 Der TN ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungs-störungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder ge-ring zu halten.7.4 Der TN ist insbesondere verpflichtet, seine Bean-standungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt es der TN schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein An-spruch auf Minderung nicht ein.7.5 Der TN ist verpflichtet sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den vom VA erbrachten Leistungen stehen, innerhalb eines Monats nach den vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum ge-genüber dem VA geltend zu machen.7.6 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen, dem VA erkennbaren, Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der VA bzw. seine Beauftragten (FL, örtliche Agen-tur) eine ihnen vom TN bestimmte, angemessene Pflicht haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter8.1 Das VA kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Rei-se den Reisevertrag kündigen, und zwar:8.1.1 1 bis 4 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Das VA ist
verpflichtet, den TN unverzüglich nach Eintritt der Voraus-setzungen für die Nichtdurchführung der Reise zu unter-richten und ihm/ihr die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der TN erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.8.1.2 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der TN die Durch-führung der Reise nachhaltig stört, oder wenn er/sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behalt er den Anspruch auf den Reise-preis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwen-dungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.8.1.3 Ohne an eine Frist gebunden zu sein, wenn die Durchführung der Freizeit infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträch-tigt ist. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reisever-anstalter für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistung eine ange-messene Entschädigung verlangen.
9. Haftung9.1 Der VA haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung;2. Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leis-tungsträger;3. Die Richtigkeit aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern der VA nicht gem. Ziffer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat; 4. Die ordnungsgemäße Erbringung der ver-traglich vereinbarten Reiseleistungen. Der VA haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrau-ten Personen. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätz-lich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und den TN hierfür ein entsprechender Beförderungsaus-weis ausgestellt, so erbringt der VA insoweit Fremdleis-tungen, sofern er in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unterneh-men, auf die der TN ausdrücklich hinzuweisen ist und die auf Wunsch auch zugänglich zu machen sind.9.2 Die Haftung des VAs ist bei Schäden, die nicht Körper-schäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,1. Soweit ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder2. soweit der VA für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den VA aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der VA bei Personenschäden bis € 75.000,00 je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden be-trägt je Kunde und Reise € 4.000,00. Liegt der Reisepreis über € 1.360,00, ist die Haftung auf die Höhe des 3fachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss ei-ner Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Der VA haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammen-
REISEBEDINgUNgEN1. Anmeldung/Vertragsabschluss1.1 Mit der Freizeitanmeldung, welche ausschließlich schriftlich mit dem vorgedruckten Anmeldeformular erfol-gen kann, bietet der TN (soweit diese/dieser minderjährig ist, durch seine gesetzlichen Vertreter) dem jeweiligen VA den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grund-lage dieser Reisebedingungen verbindlich an. Die An-meldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Ver-tragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche oder ge-sonderte Erklärung übernommen hat.1.2 Der Reisevertrag bei Minderjährigen mit seinem ge-setzlichen Vertretern ist zu Stande gekommen, wenn die Anmeldung vom dem VA schriftlich bestätigt worden ist. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, solange sie nicht von uns schriftlich bestätigt sind. Bei volljährigen Teilnehmern bedarf die Annahme keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der VA dem TN die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des VAs vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebo-tes zustande, wenn der TN innerhalb der Bindungsfrist dem VA die Annahme erklärt.
2. Leistungen2.1 Die Leistungsverpflichtung des VA ergibt sich aus-schließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hin-weise und Erläuterungen sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitangebote, die dem TN zur Verfügung gestellt wurden. Im Preis inbe-griffen sind - sofern nichts anderes angegeben ist - die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung (drei Mahlzei-ten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Der VA bzw. die von ihm eingesetzten Freizeitleiter/ Frei-zeitleiterin (FL) vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z.B. Ausflüge, Sportver-anstaltungen, Skipässe). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätig-ten Reiseangebots sind, vom FL lediglich als Fremdleis-tung vermittelt. 2.2 Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu dem im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem VA. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.2.3 Der VA behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorherseh-baren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der TN vor Bu-chung selbstverständlich informiert wird.
3. Zahlungsbedingungen3.1 Zu den nachfolgenden Zahlungsbedingungen be-achten Sie unbedingt die Erläuterungen in den Wichtigen Hinweisen Ziffer 8.3.2 Nach Vertragsabschluss bei Erhalt der Reisebestäti-gung wird eine Anzahlung von € 75,- fällig. Wird die An-
zahlung nicht geleistet, so ist damit kein Rücktritt vom Reisevertrag gegeben.3.3 Der gesamte Reisepreis ist zwei Wochen vor Rei-sebeginn, jedoch frühestens nach erfolgter Anmeldebe-stätigung, gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an das EKJM bzw. VA zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird.
4. Leistungs- und Preisänderungen4.1 Änderungen und Abweichungen von dem verein-barten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsab-schluss notwendig werden und die vom VA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er-heblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der ge-buchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewäh-rungleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der VA ist verpflichtet, den TN über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird es dem TN eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Der VA behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimm-te Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertrags-schluss der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der VA den TN unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen. Prei-serhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der TN berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwerti-gen Reise zu verlangen, wenn der VA in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat die Rechte unverzüglich nach Erklärung des VAs über die Preiserhöhung der Rei-seleitung diesen gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt der/des TN, Umbuchungen, Ersatzperson5.1 Der/die TN kann bis Freizeitbeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktritt-serklärung beim VA.5.2 Tritt der/die TN vom Reisevertrag zurück oder tritt er/sie ohne vom Reisevertrag zurückzutreten die Freizeit nicht an, stehen dem VA eine pauschale Entschädigung zu. Diese beträgt: bei einem Rücktritt bis 43 Tage vor Reisebeginn 10% zwischen dem 42 und 22 Tag vor Frei-zeitbeginn 20% des Reisepreises, vom 21. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, vom 7. Tag bis zum Reisebeginn 60% des Reisepreises.5.3 Der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rück-
Evangelisches Kinder- und
Jugendwerk Mannheim
Speckweg 14 / Taunusplatz
68305 Mannheim
Bitte freimachen
Interne Vermerke | von ekjm auszufüllen:
Eingangsdatum
Anmeldebestätigung abgeschickt
Reiseversicherung beigelegt
In Ordner abgeheftet
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REISEBEDINgUNgEN hang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich ver-mittelt werden, z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesu-che, Ausstellungen usw. und die in der Reisebeschreibung - Ausschreibung - ausdrücklich als Fremdleistung gekenn-zeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen den VA ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen an-zuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
10. gewährleistung/AbhilfeWird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der TN Abhilfe verlangen. Der VA kann die Abhilfe verwei-gern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Der VA kann auch in der Weise Abhilfe schaf-fen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
11. Minderung des ReisepreisesFür die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der TN eine entsprechende Herabset-zung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Rei-sepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem jetzigen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der TN schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
12. Kündigung des VertragesWird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beein-trächtigt und leistet der VA innerhalb einer angemes-senen Frist keine Abhilfe, so kann der TN im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungs-gründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung kün-digen. Dasselbe gilt, wenn dem TN die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem Grund dem VA erkenn-baren Grund - nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es auch dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom VA verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird. Er schuldet dem VA den auf die in Anspruch genom-menen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern die Leistungen für ihn von Interesse waren.
13. SchadensersatzDer TN kann unbeschadet der Minderung oder der Kün-digung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der VA nicht zu vertreten hat.
14. Pass-, Visa-, Zoll, Devisen, gesundheitsbe-stimmungen und Versicherungen14.1 Das VA ist verpflichtet, die Teilnehmer über Bestim-mungen der Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften zu unterrichten, soweit sie ihm bekannt sind/oder bei üblicher Sorgfalt bekannt sein müssten. Ohne besonde-re Mitteilung an den Veranstalter wird dabei unterstellt, dass der Teilnehmer deutscher Staatsbürger ist und kei-ne Besonderheiten (Doppel-Staatsbürgerschaft, Flücht-
lingsausweis usw.) vorliegen. TN, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, müssen rechtzeitig ein Visum für das jeweilige Reise- und Aufenthaltsland besorgen. Soweit der VA ihrer Hinweispflicht nachkommt, ist der TN zur Einhaltung dieser Bestimmungen verpflichtet. Der VA haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomati-sche Vertretung, auch dann nicht, wenn die Beschaffung vom Veranstalter übernommen wird, es sei denn, dass die Verzögerung vom Veranstalter zu vertreten ist. Anga-ben über gesundheitliche Einschränkungen der Teilneh-merlinnen können nur berücksichtigt werden, wenn uns dies mit der Anmeldung im Freizeitumschlag schriftlich bekannt gegeben wird. 14.5 Jede/jeder TN ist bei Freizei-ten im Inland unfall- und haftpflichtversichert. Es besteht keine Krankenversicherung. Von der Unfallversicherung werden Heilkosten nur übernommen, soweit kein aus-reichender Krankenversicherungsschutz besteht. Die Krankenkasse bzw. der Krankenversicherer ist vorleis-tungspflichtig Bei Freizeiten im Ausland schließen wir eine zusätzliche Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Bitte beachten Sie, dass in die Teilnehmerpreise kei-ne Reiserücktrittskostenversicherung und keine Reisege-päckversicherung eingeschlossen sind. Da wir im Falle Ihres Rücktritts, Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 5 unserer Reisebedingungen erheben, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskos-tenversicherung. Diese können Sie auch mit einer Rei-segepäckversicherung kombinieren. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne Unterlagen zu.
15. Verjährung, Datenschutz15.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbrin-gung der Reise hat der TN innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegen-über dem VA geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der TN Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.Vertragliche Ansprüche des TN verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der TN solche Ansprü-che geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der VA die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung ver-jähren in 3 Jahren.15.2 Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personendaten des TN werden mittels EDV erfasst und nur vom jeweiligen Veranstalter verwendet und nicht wei-tergegeben.
16. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reise- vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
17. gerichtsstandDer TN kann den VA nur an dessen Sitz verklagen. Für Kla-gen des VA gegen den TN ist der Wohnsitz des TN maßge-bend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleu-te oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf-enthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist. In solchen Fällen ist der Sitz des VAs maßgebend.
Vorname
Nachname
Geburtsdatum
männlich weiblich
Freizeitort
Anmeldekarte
2014 für die Teilnahme an einer
Freizeit des ekj Mannheim
Wir haben die Reisebedingungen zur Kenntnis genommen.
Datum Unterschrift des Teilnehmers Unterschrift des Erziehungsberechtigten
Straße Nr.
PLZ Ort
Telefon
Mobil
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