Ferienfreizeiten 2014 - EKJM Mannheim

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Ferienfreizeiten Programm 2014 www.freizeiten.ekjm.de

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Das Evangelische Kinder- und Jugendwerk Mannheim bietet jedes Jahr Freizeiten im Sommer für Kinder und Jugendliche an, egal welcher Nationalität, Konfession und Religion. Unsere Werte sind Gemeinschaft, Zusammenhalt, Toleranz und jede Menge Spaß. Wir gestalten unsere Freizeiten nach den Wünschen unserer Teilnehmer, soweit diese mit den Gesetzen und unseren Wertvorstellungen vereinbar sind.

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Ferienfreizeiten

Programm 2014

www.freizeiten.ekjm.de

Überblick Freizeiten 2014Vorwort Dekan

  •  Sommer, Sonne   •  Tapetenwechsel  •  neue Freundinnen und Freunde   •  gemeinsam mit Gleichaltrigen unterwegs  •  Spaß haben   •  Gemeinschaft erleben 

Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Teamerinnen und Teamern der  evangelischen  Jugend  wünsche  ich  schöne  Ferientage  und  Gottes Segen für alles, was Ihr vorhabt.

Dekan Ralph HartmannEvangelische Kirche in Mannheim

Ferienzeitist Frei Zeit!

Deutschland

Kinder-Ferien-Aktionen

Fasching | 03. - 07.03.2014 | 6 - 12 Jahre 5

Pfingsten | 10. - 13.06.2014 | 6 - 12 Jahre 6

Sommer | 01. - 05.09.2014 | 6 - 12 Jahre 6

Herbst | 27. - 31.10.2014 | 6 - 12 Jahre 6

Freizeiten

Ritterfreizeit Odenwald | 16. - 22.06.2014 | 10 - 14 Jahre 7

Friedelsheim | 02. - 09.08.2014 | 7 - 11 Jahre 8

Bodensee | 17. - 25.08.2014 | 10 - 13 Jahre 9

Nordsee | 15. - 24.08.2014 | 11 - 14 Jahre 10

Kanutour Lahn | 21.08. - 04.09.2014 | 15 - 17 Jahre 11

Frankreich

Camargue / Ardèche | 02. - 16.08.2014 | 14 - 17 Jahre 14

Kroatien

Mali Lošinj | 04. - 16.08.2014 | 14 - 17 Jahre 15

Schottland

West-Highland-Way | 31.07. - 17.08.2014 | 16 - 19 Jahre 16

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„Komm, lass uns hinter die Kulissen schauen!“ Wir besuchen  interessante  und  nicht  alltägliche Orte. Dorthin, wohin  nicht  alle  dürfen. Wir  aber  schon. Was passiert  hinter den großen Werkstoren, was kann  ich  in  einem Museum machen,  wo  parken denn die großen roten Fahrzeuge mit Blaulicht?

Wenn dich das  interessiert,  dann melde dich am besten  jetzt gleich an zum Kinderferienprogramm „Mannheim / Metropolregion entdecken und ken-nenlernen“ für Kinder von 6 bis 12 Jahren. 

Das Programm startet  (wenn nichts  anderes  ver-einbart  wird)  von  Montag  bis  Freitag  jeweils  von 8.30 bis 16.30 Uhr  in der evangelischen Jugend- kirche  Mannheim-Waldhof.  Zuerst  gibt  es  ein  leckeres Frühstück, im Anschluss einen interessan-ten  und  abwechslungsreichen  Ausflug.  Gemein-sam wird Mittag gegessen. Der Nachmittag steht im Zeichen von Bastelangeboten, Spielen, Sport, Chillen und Relaxen. Zum Abschluss gibt es immer leckeren  Kuchen  oder  Eis  und  Kakao.  Am  Ende der  Woche  gibt  es  immer  einen  gemeinsamen  Abschlussgottesdienst mit dem Jugendpfarrer.Spiel, Spaß, Spannung, Wissen und Unterhaltung werden groß geschrieben. Es sind max. 18 Kinder mit  dabei.  Der  Beitrag  für  die  Woche  beträgt  je Kind 60,- EUR inkl. Verpflegung, Ausflügen, Fahrt- kosten, Betreuung, Spiel- und Bastelmaterial.

Wer  hilft,  wenn´s  kracht  oder  brenzlig  wird?  Was  machen  Rettungsdienste?  Wo  sind  sie  stationiert und wann und wem helfen sie? Wir schauen in Ret-tungswachen und Knastzellen und entdecken  ton-nenschwere Kranhaken und extrastarke Hebekissen.

retten, bergen, löschen, schützen

Fasching

Kinder-Ferien-Aktionen

Wir sind Freizeit Deutschland

Das Freizeiten-Team der Evangelischen 

Jugend  Mannheim  (ejm)  organisiert 

einzigartige Ferienfreizeiten  für Kinder, 

Jugendliche  und  junge  Erwachsene. 

Unsere  langjährige Erfahrung  sichert 

Teilnehmern  und  Eltern  den  hohen 

Standard  an  Qualität,  Sicherheit  und 

pädagogischer Betreuung, der das Kenn-

zeichen aller öffentlich ausgeschriebe-

nen  Freizeiten  der  Evangelischen 

Kinder- und Jugendabeit der Landes-

kirche Baden ist.

Das sind wir

Schonender Umgang mit der Umwelt ohne Beinträchtigung von Reisespaß –  das ist bei der ejm gesichert. Laufend überprüfen wir dazu immer neue Mög-lichkeiten umweltentlastenden Reisens  und  bieten  deshalb  auch  keine  auf-wendigen Fernreisen an. Arbeitsplätze  und  Wirtschaft  unserer  besuchten Regionen  fördern  wir  durch  Nutzung regionaler  Produkte  und  Dienstleis-tungen. Kultur und Gesellschaft, Land und Leuten im Gastland begegnen wir auf  respektvolle Weise. Unsere Preise sind in aller Regel Komplettpreise und enthalten  Kosten  für  z.B.  Ausflüge,  Eintrittsgelder  oder  Sportprogramme;  zusätzliches „Taschengeld” wird dabei  selten oder gar nicht benötigt.

Wir reisen ökologisch

Das Wohlbefinden der Teilnehmerinnen  und  Teilnehmer  steht  im  Mittelpunkt  unserer ansprechenden und abwechs- lungsreichen  Programm-Angebote. Diese  orientieren  sich  stets  an  Inter- essen  und  Bedürfnissen  von  Kindern  und Jugendlichen. Motivierte, engagier- te  MitarbeiterInnen  schaffen  von  Be- ginn des Urlaubs an eine Atmosphäre  zum  Wohlfühlen  und  ermöglichen  der  Gleichaltrigengruppe  wo  immer möglich die aktive Mitgestaltung  ihres Ferienaufenthaltes.

Was uns ausmacht

Unsere  Busunternehmen  suchen  wir 

schon  seit  jeher  mit  höchster  Sorgfalt 

aus.  Alle  BetreuerInnen  sind  in  Grup-

penleitung  ausgebildet  und  haben  den 

dafür  erforderlichen  Nachweis  erbracht 

(z.B.  die  Jugend-Leiter-Card  JuLeiCa). 

Sie nehmen mehrmals  jährlich an aktu-

ellen Fort- und Weiterbildungen teil. Bei 

ejm-Freizeiten  sind  genügend  Betreu-

erInnen vor Ort, die sich um die reisen-

den  Kinder,  Jugendlichen  oder  jungen 

Erwachsenen kümmern.

Sicherheit geht vor

DatumFASCHINGSFERIEN03. - 07.03.2014

Mannheim entdecken und kennenlernen

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OrtObermumbach Odenwald

Teilnehmeranzahl 18 - 30 Jungs

TeamPhilip Orschitt, Lutz Wöhrle,  Christian Rettig, Jonas Buchloh, Louis Maaß, Michael Eberle

LeistungenÜbernachtung in Mehrbett-zimmern, Vollverpflegung,  Material, Versicherung,  pädagogische Betreuung, Programm & Ausflüge

All-Inclusive-Preis160,- EUR

Willst du ein Ritter werden? Abenteuer, Action, Ab-wechslung bietet Dir diese ganz besondere Ritter-freizeit für Jungs von 10 bis 14 Jahren. 

In  den  sechs  Tagen,  die  du  zusammen mit  vielen anderen Knappen in unserem Ritterlager verbringst, wirst du dich dieser Herausforderung stellen! Tauch mit  anderen Jungs ab  in die  sagenhafte Welt des Mittelalters zu Arthur, Jvenhoe, Löwenherz und Co. Bei Wettkämpfen,  Feierlichkeiten  und Werkstätten lernst du alles was du brauchst, um am Ende dei-ner Knappenzeit zum Ritter geschlagen zu werden. Nach  erfolgreichen  Eroberungen  und  gefundenen Schätzen verbringen wir die Abende am lodernden Lagerfeuer.

Wir  orientieren  uns  an  den  ritterlichen  Kardinaltu-genden wie z.B. Weisheit, Gerechtigkeit, Friedfertig-keit und Starkmut. Auf unserer Burg gehörst Du zu  einem Ritterorden und wirst von gut ausgebildeten Herzögen begleitet.

Ritter-Zeit

16.06. - 22.06.2014

10 - 14 JahreDeutschland

Pfingsten, Sommer und HerbstKinder-Ferien-Aktionen

Deutschland

Welche  exotischen  Tiere  leben  im  Zoo?  Was macht ein Pferdewirt? Wo sehen wir Fische, ohne nass zu werden und natürlich: Wer  lebt denn da im Käfertaler Wald? Grosse und kleine Tiere, zum anfassen, streicheln und bestaunen.

Schnelle  Autos  auf  runder  Strecke  oder  in  alten Hallen,  teure  und  bunte  Bilder  alter  Meister  auf Leinwand,  elektronische Musik  im Äther  und  am Ohr, wilde und abenteuerliche Welten im Museum. Warum ist es  in einem Kino nur so dunkel? Alles das werden wir erfahren, bestaunen und genießen.

Welche  großen Maschinen  braucht  der  Bauer  auf dem Bauernhof? Woher  kommt das Getreide, be-vor die Bäckerin daraus leckere Brötchen und Brote bäckt? Wie funktioniert eigentlich ein (Super-) Markt? Wir schauen uns vom Korn bis zum fertigen Back-produkt alles an. Und probieren natürlich auch!

Mannheim entdecken und kennenlernen Unsere lieben Tiere

Kunst, Kult und Kultur

Frisch vom Feld auf unseren Tisch

DatumPFINGSTFERIEN10. - 13.06.2014

DatumSOMMERFERIEN01. - 05.09.2014

DatumHERBSTFERIEN27. - 31.10.2014

VeranstalterEvang. Kinder- und  Jugendwerk Heidelberg & Evang. Kinder- und  Jugendwerk Mannheim

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OrtFriedelsheim/Pfalz

Teilnehmeranzahlmax. 44

Team Alexandra Christofori,  Janine Fuchs, Achim Lorösch,  Marvin Pätz, Marco Straub,  Anne Süß, Lutz Wöhrle,  Maria Fritz, David Lorösch  und Andere

Leistungen7 Übernachtungen in Gruppen- zelten (je 5 Personen), 3 Mahl- zeiten, Getränke, Busfahrt  ab/bis Mannheim, Ausflüge,  Versicherungen, Leitung durch erfahrenes Team, Schlafsack und Isomatten werden auf  Anfrage zur Verfügung gestellt.

All-Inclusive-PreisNormalpreis  150,- EUR Förderpreis  75,- EUR  je inkl. 10,- EUR Taschengeld (Sprechen Sie mit uns. Vorlage  Hartz IV Bescheinigung notwendig.)

OrtLudwigshafen am Bodensee

Teilnehmeranzahl16 - 26

Team Mareike Kunz,  Jurek Beckmann,  Nathalie Zuber,  Martha Duttlinger,  Dominique Weisbrod

LeistungenAn/Abfahrt mit der Bahn, Übernachtung in Mehrbett- zimmern, Vollverpflegung,  Versicherungen, Leitung  durch erfahrenes Team

All-Inclusive-PreisNormalpreis  320,- EUR Förderpreis  180,- EUR

Spaß und Action am Bodensee

Abenteurer,  aufgepasst:  Sonne,  Spiel  und  Action  erlebt Ihr mit uns in Ludwigshafen am Bodensee. 

Zusammen wohnen wir  in  einer  Villa mit Blick  auf den  See.  Das  weitläufige  Gelände  um  das  Haus bietet viele Möglichkeiten zum Spielen und Toben. Mächtig Spaß werden wir zusammen auch bei ver-schiedenen Bastelaktionen haben. Freuen könnt ihr euch jetzt schon auf eine Bootstour und die Abküh-lung beim Baden im See. Außerdem besuchen wir den Affenberg Salem und besichtigen die steinzeit-lichen Pfahlbauten Unteruhldingen. Den Tag lassen wir  auch  mal  mit  einem  gemütlichen  Lagerfeuer ausklingen. Ein nettes Küchenteam versorgt uns mit leckerem Essen.

Wir freuen uns auf dich! 

Adler-Camp Friedelsheim

Langeweile in den Ferien? Nicht mit uns! Pack dei-ne Sachen und fahr mit uns ins Zeltlager. 

Spaß,  Action  und  Abenteuer  erwarten  dich  im Adler-Camp.  Wir  werden  gemeinsam  spielen, basteln und herumtollen. Eine aufregende Nacht-wanderung und ein Tag  im Schwimmbad stehen auf  unserem  Programm.  Außerdem  werden  wir einen  Ausflug  in  den  Kurpfalzpark  unternehmen und  einen  Blick  hinter  die  mächtigen  Kulissen der SAP-Arena werfen. Am Lagerfeuer lassen wir  singend den Tag ausklingen. Die Nacht verbringen wir in gemütlichen Rundzelten. Frühstück und Mit-tagessen bereiten wir gemeinsam zu. Abends wird für  uns  gekocht.  Während  der  ganzen  erlebnis- reichen  Camp-Zeit  ist  bestens  für  gut  geschulte Betreuung und Sicherheit gesorgt.

Wir freuen uns auf eine unvergessliche Woche mit dir!

17. - 25.08.2014

10 - 13 JahreDeutschland

02. - 09.08.20147 - 11 Jahre

Deutschland

„Adler  helfen  Menschen“  ist auch  in  diesem  Jahr  wieder unser bewährter Kooperations-partner.  Gesponsert  werden wir  zusätzlich  von  „Odenwald QUELLE“ und „Holger Tours“.

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OrtOchtersum, nahe Nordsee

Teilnehmeranzahl18 - 22

Team Teresa Seip, Nadja Ramolla, Nina Rössling, Selina Kokott, Markus Striehl

LeistungenBusfahrt von/bis Mannheim, Übernachtung in Mehrbett-zimmern, Vollverpflegung,  Versicherungen, Ausflüge,  Leitung durch erfahrenes Team

All-Inclusive-Preis449,- EUR

StreckeLahn (Marburg - Lahnstein)

Teilnehmeranzahl10 - 15

Team Tabea Bühler,  Lisa Hilpert,  Teresa Kaeselitz,  Christian Rettig

LeistungenAn/Abfahrt mit Bus/Bahn,  Stellung von Kanus & Aus-rüstung, Gepäcktransport, Ausflüge, Vollverpflegung, Unterkunft in Zelten,  Versicherungen, Leitung  durch erfahrenes Team

All-Inclusive-Preis499,- EUR

Lospaddeln und Spaß haben!

Wir wollen mit dir und anderen Jugendlichen zwei Wochen lang die wunderschöne Lahn mit unseren Kanus unsicher machen. Auf der Höhe Marburgs lassen  wir  unsere  Boote  zu  Wasser  und  fahren etappenweise  stromabwärts  bis  zur  Rheinmün-dung.  Während  wir  durch  die  atemberaubende Flusslandschaft  paddeln,  wird  dein  Gepäck  mit dem Bus  zum nächsten Übernachtungsplatz  ge-bracht. Abends schlagen wir unsere Zelte auf und stärken  uns mit  einer  leckeren,  selbst  gekochten Mahlzeit. Zahlreiche Ausflugsmöglichkeiten an den  Ufern  der  Lahn  laden  zu  verschiedensten  Ent- deckungen und Aktivitäten ein.

Tabea, Lisa, Teresa und Christian freuen sich auf dich!

Ab an die Nordsee

Zehn Tage Action ohne Eltern? Wenn Du darauf Lust  hast,  nehmen wir  dich mit  ins  ostfriesische Ochtersum auf den Hof Apfelherz.

Mit  seinem  weitläufigen  Gelände,  dem  großen Haus und einer zum Spielen ausgebauten Scheu-ne  ist  er  die  ideale Möglichkeit  für  eine  ereignis-reiche  und  spaßige  Zeit.  An  der  nahegelegenen Nordseeküste  können  wir  eine  Wattwanderung machen,  Häfen  und  Schiffe  anschauen  und  die Seehundestation in Norddeich besuchen. Die Um-gebung von Hof Apfelherz lädt zu vielen weiteren Ausflügen  und  Entdeckungen  ein.  Die  Abende werden wir gemütlich ausklingen lassen. Für unser leibliches  Wohl  bereiten  wir  gemeinsam  leckere, ausgewogene Mahlzeiten zu.

Wir freuen uns jetzt schon auf schöne und sonnige Tage mit dir!

21.08 - 04.09.2014

15 - 17 JahreDeutschland

15. - 24.08.201411 - 14 Jahre

Deutschland

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ellen: Lahntal Tou

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nd e.V.

Pfingstenferien 6

6 - 12 Jahre

Faschingsferien 5

10 - 13 Jahre

Friedelsheim 8

7 - 11 Jahre

Mali Lošinj 15

14 - 17 Jahre

West-Highland-Way 16

16 - 19 Jahre

Camargue / Ardèche 14

14 - 17 Jahre

Kanutour Lahn 11

15 - 17 Jahre

Nordsee 10

11 - 14 Jahre

Sommerferien 6

6 - 12 Jahre

Bodensee 9

10 - 13 Jahre

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JuniJuli August

September

Herbstferien 6

6 - 12 Jahre

Deutschland

Frankreich

Schottland

Kroatien

Freizeiten

Kinder-Ferien-Aktionen Legende

1312

Ritterfreizeit Odenwald 7

10 - 14 Jahre

... 3 4 5 6 7 ... 10 11 12 13 ... 1 2 3 4 5 ... 27 28 29 30 31

MärzJuni

SeptemberOktober

14 15

OrtCamargue / Ardèche

Teilnehmeranzahl19 - 21

Team Sina Adelmann,  Gregor Hollerbach,  Fabian Meinzer,  Uwe Schüßler

LeistungenBusfahrt von/bis Mannheim, Übernachtung in Zelten,  Ausflüge, Vollverpflegung, Versicherungen, Leitung durch erfahrenes Team

All-Inclusive-Preis575,- EUR

OrtMali  Lošinj  (Insel Lošinj)

Teilnehmeranzahl 20 - 26

Team René Pätz,  Helge Wildmoser,  Raphaela Winnewisser,  Kristina Derka

LeistungenBusfahrt von/bis Mannheim, Ausflüge, Vollverpflegung,  Übernachtung in Zeltbunga-lows, Versicherungen, Leitung durch erfahrenes Team

All-Inclusive-Preis579,- EUR

Allez!

Chillen  am  Meer,  actionreiches  Abendprogramm oder  Strandkino  im  Mondschein  –  bei  diesem Reisemix  aus  Strand,  Erlebnis  und  Action  ist  für  Abwechslung gesorgt!

Wir entführen dich für zwei Wochen Sommerurlaub nach Südfrankreich. Egal ob du dich beim Beach-volleyball  oder  Fußball  auspowerst  –  das  Meer  bietet  dir  stets  eine  kühle  Erfrischung.  Abends kochen  wir  täglich  ein  leckeres  Essen  aus  den  frischen Zutaten der Region.

Von  unserem Zeltplatz  „Les Gorges  du Gordon“, nahe  der weltberühmten Sehenswürdigkeit  „Pont du Gard“ starten wir zu unseren Ausflügen in das mittelalterliche Avignon und das historische Nimes. Nach einer Woche im Kanuparadies Ardèche neh-men wir Abschied und fahren südwärts auf die am Meer gelegene Campinganlage „La Brise“ an der Côte d‘Azur. Pack deine Sachen, wir freuen uns auf dich!

Bunte Tage, sternklare Nächte, kroatisches Flair

Kristallklares  Wasser,  Sonne  satt,  eine  wunder-schöne  Landschaft,  jede  Menge  Spaß  und  ein  fetziges  Programm  –  das  und  noch  viel  mehr  erwartet Dich in Mali Lošinj (kroatische Adria).

Hier,  nahe  der  Insel  Creš,  unter  Schatten  spen-denden Bäumen, werden wir  in großzügigen und gut ausgebauten Zeltbungalows übernachten. Nur einen Katzensprung von unserem Camp entfernt können  wir  super  baden,  schnorcheln  und  viel Sonne  tanken. Doch  nicht  nur  im Wasser  ist  für Spaß  gesorgt:  Der  Platz  bietet  zahlreiche  Sport- und Freizeitmöglichkeiten wie Basketball,  Fußball und Volleyball, sowie Bogenschießen und Klettern. Lass den ultimativen Mix aus Sonne, Spaß, Aben-teuer und Chillen zum Erlebnis-Höhepunkt Deines Sommers werden!

Wir freuen uns auf Dich!

04. - 16.08.2014

14 - 17 Jahre

Kroatien02. - 16.08.201414 - 17 Jahre

FrankreichFo

to: P

aul-G

eorg M

eister/pixelio.de

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OrtWest-Highland-Way

Teilnehmeranzahl12 - 14 

Team Sven Schüßler, David Lorenz,  Eva Haberzettel, Sarah Hoheisel

LeistungenFahrt in Kleinbussen von/bis Mannheim, Gepäcktransport, Ausflüge, Vollverpflegung,  Übernachtung in Zelten/Jugend- herbergen, Versicherungen, Leitung durch erfahrenes Team

All-Inclusive-Preis649,- EUR

Schottland OutdoorfreizeitBleibe immer auf dem Laufenden ...www.facebook.com/EKJM.Freizeiten

www.freizeiten.ekjm.de

Landschaft,  Leute,  City-Feeling:  In  18  Tagen kommen  wir  quer  durch  Schottland  und  wan-dern  entlang  des  West-Highland-Way!  Während der  sonnenreichsten  Jahreszeit  gehen  wir  durch die  wunderschöne  schottische  Natur.  Ihr  tragt nur  einen  kleinen Rucksack mit  Proviant  für  den Tag.  Euer  Gepäck  wird  zu  unserem  Etappenziel gebracht. Dort  angekommen schlagen wir unse-re Zelte auf und stärken uns mit einer gemeinsam zubereiteten Mahlzeit. Die Abende können wir an einem wärmenden Lagerfeuer verbringen. Zusätz-lich zum Live-Erlebnis „Natur“ erwarten dich aufre-gende Städte wie London, Glasgow und Edinburgh. Eins unserer weiteren Highlights: Das Fringe Fes-tival,  das  zu  dieser  Zeit  in  Edinburgh  stattfindet. Wir freuen uns schon jetzt auf eine unvergessliche Zeit mit dir! 

Dein Team David, Eva, Sarah und Sven

Auf  unserer  Facebook  Seite  erhältst  du  alle  Neuigkeiten  aus erster  Hand.  In  unseren  Events und  Bildergalerien  kannst  du dich  ausführlich  über  deine  Freizeit  informieren und dich mit anderen  Teilnehmern  vernetzen.  Bei  Fragen  kannst  du  deine  Teamern gerne direkt ansprechen.

Hier  findest  du  alle  wichtigen  Informationen  zu  den  Freizeiten  und  Teamern,  kannst  in  den  Bildergalerien  der  letzten  Freizei-ten  stöbern  und  dich  bequem online  für  deine  Wunschfreizeit anmelden.

31.07. - 17.08.201416 - 19 Jahre

Schottland ekjm 2.0

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Zu faul zum Tippen? Kein Problem, scanne einfach den QR Code mit deinem Smartphone!

Zu faul zum Tippen? Kein Problem, scanne einfach den QR Code mit deinem Smartphone!

TeilnahmebedingungenTräger der FreizeitenPatenaktionen des sjr

Für Teilnehmende des Evangelischen Kin-der- und Jugendwerks Mannheim im Alter von 6 - 18 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien können Zuschüsse aus  dem Landesjugendplan gewährt werden. 

Wir  sind  gerne  bereit  auf  Wunsch  Un-terlagen  zu  zusenden.  Für  nähere  Infor- mationen und bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.(siehe oben unter Veranstalter)

Evangelisches Kinder- und Jugendwerk Mannheim

Achim LoröschSpeckweg 14  |  68305 MannheimTel.: 0621/777366-32Fax.: 0621/77736644E-Mail: [email protected]: www.freizeiten.ekjm.de

Stadtjugendring MannheimKennwort: FerienpateSparkasse Rhein Neckar NordIBAN DE14 6705 0505 0030 2696 67BIC MANSDE66XXX

Verwendungszweck:Freizeitort, TeilnehmendennameSparkasse Rhein Neckar NordIBAN DE14 6705 0505 0030 2696 67BIC MANSDE66XXX

Zuschüsse

Veranstalter/Impressum

So werden Sie FerienpateZiel des Projekts ist, möglichst vielen Kin-dern und Jugendlichen aus Hartz  IV-Fa-milien  eine  Freizeit  in  den Sommerferien zu  ermöglichen  und  so  deren  Ausgren-zung zu verhindern.

Dazu werden Firmen und Privatpersonen gesucht, die eine oder mehrere (Teil-)Pa-tenschaften  übernehmen wollen.  Bereits ab 20,- EUR ist eine Beteiligung möglich.

Der  Stadtjugendring  sammelt  die  Spen-den ein und bezahlt damit Freizeiten bei den  Jugendverbänden:  von  der  Kinder-

sportwoche über das Zeltlager oder schö-ne Ferien auf dem Bauernhof  im In- und Ausland  ist  alles  dabei. Wer  sich  schon jetzt dafür interessiert und in diesem Jahr dabei sein möchte, kann sich bei Manfred Shita, Stadtjugendring Mannheim(0621/33856-12) informieren.

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s.b

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REISEBEDINgUNgENtrittserklärung gilt nicht als Rücktritt vom Reisevertrag. In diesem Falle bleibt der / die TN zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet.5.4  Bis  zum Reisebeginn kann der TN verlangen, dass statt  seiner  ein  Dritter  in  die  Rechte  und  Pflichten  aus dem Reisevertrag eintritt. Das VA kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Rei-seerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme der gesetzlichen Vorschriften entgegensteht.  Tritt  ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche TN dem VA als Gesamtschuldner für den Reisepreis.5.5  Lässt sich der TN durch eine geeignete Person ver-treten,  oder wird  eine Umbuchung  vorgenommen, wird eine Kostenpauschale von € 25,- pro Person erhoben. 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen 6.1  Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen  infolge vor-zeitiger  Rückreise  wegen  Krankheit  oder  aus  anderen, nicht vom VA zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht von Seiten des TN kein Anspruch auf anteili-ge Rückerstattung. Das VA bezahlt an den TN ersparte Aufwendungen  zurück,  sobald  und  soweit  sie  von  den einzelnen  Leistungsträgern  tatsächlich  an  das  den  VA zurückerstattet worden sind.

7. Mitwirkungspflicht, Ausschlussfrist7.1  Der TN ist zur Beachtung der ihm in der Freizeitaus-schreibung und/oder den übersandten Reiseunterlagen, insbesondere  dem  Informationsbrief,  enthaltenen  Hin-weise verpflichtet.7.2  Bei  verschiedenen  Freizeiten  übernehmen  die  TN das  Bettenmachen,  beteiligen  sich  an  der  Reinhaltung des  Hauses,  beim  Küchen-  und  Abwaschdienst  und beim Einkaufen.7.3  Der TN ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungs-störungen  im  Rahmen  der  gesetzlichen  Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder ge-ring zu halten.7.4  Der  TN  ist  insbesondere  verpflichtet,  seine  Bean-standungen  unverzüglich  der  örtlichen  Reiseleitung  zur Kenntnis  zu  geben.  Diese  ist  beauftragt,  für  Abhilfe  zu sorgen,  sofern  dies  möglich  ist.  Unterläßt  es  der  TN schuldhaft,  einen  Mangel  anzuzeigen,  so  tritt  ein  An-spruch auf Minderung nicht ein.7.5  Der TN  ist  verpflichtet sämtliche Ansprüche, die  im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den vom VA erbrachten  Leistungen  stehen,  innerhalb  eines  Monats nach den vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum ge-genüber dem VA geltend zu machen.7.6  Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt,  so  kann  der  TN  den  Vertrag  kündigen. Dasselbe gilt, wenn  ihm die Reise  infolge eines solchen Mangels  aus  wichtigen,  dem  VA  erkennbaren,  Grund nicht  zuzumuten  ist.  Die  Kündigung  ist  erst  zulässig, wenn der VA bzw. seine Beauftragten (FL, örtliche Agen-tur) eine ihnen vom TN bestimmte, angemessene Pflicht haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. 

8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter8.1  Das VA kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Rei-se den Reisevertrag kündigen, und zwar:8.1.1  1  bis  4 Wochen  vor  Reiseantritt  bei  Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Das VA ist 

verpflichtet, den TN unverzüglich nach Eintritt der Voraus-setzungen  für  die  Nichtdurchführung  der  Reise  zu  unter-richten und  ihm/ihr die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der TN erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.  Weitere Ansprüche bestehen nicht.8.1.2  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der TN die Durch-führung der Reise nachhaltig  stört,  oder wenn er/sie  sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung  des  Reisevertrages  gerechtfertigt  ist.  Kündigt der Veranstalter, so behalt er den Anspruch auf den Reise-preis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwen-dungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der  ihm von Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.8.1.3  Ohne  an  eine  Frist  gebunden  zu  sein,  wenn  die Durchführung  der  Freizeit  infolge  bei  Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträch-tigt  ist. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reisever-anstalter für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistung eine ange-messene Entschädigung verlangen.

9. Haftung9.1  Der VA haftet  im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung;2. Die  sorgfältige Auswahl  und Überwachung der  Leis-tungsträger;3.  Die  Richtigkeit  aller  in  den  Katalogen  angegebenen Reiseleistungen,  sofern  der  VA  nicht  gem.  Ziffer  3  vor Vertragsschluss  eine  Änderung  der  Prospektangaben erklärt hat; 4. Die ordnungsgemäße Erbringung der ver-traglich  vereinbarten  Reiseleistungen.  Der  VA  haftet  für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrau-ten Personen. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätz-lich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und den TN hierfür ein entsprechender Beförderungsaus-weis ausgestellt, so erbringt der VA  insoweit Fremdleis-tungen, sofern er in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst.  Eine  etwaige  Haftung  regelt  sich  in  diesem  Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unterneh-men, auf die der TN ausdrücklich hinzuweisen ist und die auf Wunsch auch zugänglich zu machen sind.9.2  Die Haftung des VAs ist bei Schäden, die nicht Körper-schäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,1.  Soweit  ein  Schaden  des  TN weder  vorsätzlich  noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder2. soweit der VA für einen dem TN entstehenden Schaden allein  wegen  eines  Verschuldens  eines  Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den VA aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der VA bei Personenschäden bis € 75.000,00  je Kunde und Reise.  Die  Haftungsbeschränkung  für  Sachschäden  be-trägt je Kunde und Reise € 4.000,00. Liegt der Reisepreis über € 1.360,00, ist die Haftung auf die Höhe des 3fachen Reisepreises  beschränkt.  Dem  Kunden  wird  in  diesem Zusammenhang  im  eigenen  Interesse  der  Abschluss  ei-ner Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Der VA haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammen-

REISEBEDINgUNgEN1. Anmeldung/Vertragsabschluss1.1  Mit  der  Freizeitanmeldung,  welche  ausschließlich schriftlich mit dem vorgedruckten Anmeldeformular erfol-gen kann, bietet der TN (soweit diese/dieser minderjährig ist,  durch  seine  gesetzlichen  Vertreter)  dem  jeweiligen VA den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grund-lage  dieser  Reisebedingungen  verbindlich  an.  Die  An-meldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit  aufgeführten  Teilnehmer,  für  deren  Ver-tragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen  einsteht,  sofern  er  eine  entsprechende gesonderte  Verpflichtung  durch  ausdrückliche  oder  ge-sonderte Erklärung übernommen hat.1.2  Der Reisevertrag bei Minderjährigen mit seinem ge-setzlichen Vertretern ist zu Stande gekommen, wenn die Anmeldung vom dem VA schriftlich bestätigt worden ist. Mündliche  Nebenabreden  sind  unwirksam,  solange  sie nicht  von  uns  schriftlich  bestätigt  sind.  Bei  volljährigen Teilnehmern  bedarf  die  Annahme  keiner  bestimmten Form.  Bei  oder  unverzüglich  nach  Vertragsabschluss wird der VA dem TN die Reisebestätigung aushändigen. Weicht  der  Inhalt  der  Reisebestätigung  vom  Inhalt  der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des VAs vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebo-tes  zustande, wenn  der  TN  innerhalb  der Bindungsfrist dem VA die Annahme erklärt.

2. Leistungen2.1  Die  Leistungsverpflichtung  des  VA  ergibt  sich  aus-schließlich  aus  dem  Inhalt  der  Buchungsbestätigung  in Verbindung  mit  dem  zum  Zeitpunkt  der  Reise  gültigen Prospekt und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hin-weise und Erläuterungen sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitangebote, die dem  TN  zur  Verfügung  gestellt  wurden.  Im  Preis  inbe-griffen sind - sofern nichts anderes angegeben  ist  - die Kosten  für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung  (drei Mahlzei-ten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Der VA bzw. die von ihm eingesetzten Freizeitleiter/ Frei-zeitleiterin  (FL)  vermitteln  bei  unseren  Freizeiten  vor Ort verschiedene  Zusatzangebote  (z.B.  Ausflüge,  Sportver-anstaltungen, Skipässe). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätig-ten Reiseangebots sind, vom FL lediglich als Fremdleis-tung vermittelt. 2.2  Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu dem im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen sowie  zu den  Reisebedingungen  bedürfen  einer  ausdrücklichen Vereinbarung mit dem VA. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.2.3  Der  VA  behält  sich  jedoch  ausdrücklich  vor,  aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorherseh-baren  Gründen  vor  Vertragsschluss  eine  Änderung  der Prospektangaben  zu  erklären,  über  die  der  TN  vor Bu-chung selbstverständlich informiert wird.

3. Zahlungsbedingungen3.1  Zu  den  nachfolgenden  Zahlungsbedingungen  be-achten Sie unbedingt die Erläuterungen in den Wichtigen Hinweisen Ziffer 8.3.2  Nach Vertragsabschluss bei Erhalt der Reisebestäti-gung wird eine Anzahlung von € 75,- fällig. Wird die An-

zahlung  nicht  geleistet,  so  ist  damit  kein  Rücktritt  vom Reisevertrag gegeben.3.3  Der  gesamte  Reisepreis  ist  zwei  Wochen  vor  Rei-sebeginn,  jedoch  frühestens nach erfolgter Anmeldebe-stätigung, gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an das EKJM bzw. VA zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen4.1  Änderungen  und  Abweichungen  von  dem  verein-barten  Inhalt  des  Reisevertrages,  die  nach  Vertragsab-schluss notwendig werden und die  vom VA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit  die  Änderungen  oder  Abweichungen  nicht  er-heblich  sind,  nicht  zu  einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung  führen  und  den Gesamtzuschnitt  der  ge-buchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewäh-rungleistungsansprüche  bleiben  unberührt,  soweit  die geänderten  Leistungen mit  Mängeln  behaftet  sind.  Der VA  ist  verpflichtet,  den  TN  über  Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird es dem TN eine kostenlose Umbuchung oder  einen  kostenlosen Rücktritt  anbieten. Der  VA  behält  sich  vor,  die  ausgeschriebenen  und  mit der  Buchung  bestätigten  Preise  im  Falle  der  Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimm-te Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der  für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse  in  dem  Umfang  zu  ändern,  wie  sich  die Erhöhung  der  Beförderungskosten  oder  der  Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf  den Reisepreis  auswirkt,  sofern  zwischen  Vertrags-schluss  der  Reisebestätigung  beim  Kunden  und  dem vereinbarten Reisetermin mehr  als  4 Monate  liegen.  Im Falle  einer  nachträglichen  Änderung  des  Reisepreises oder  einer  Änderung  einer  wesentlichen  Reiseleistung hat der VA den TN unverzüglich,  spätestens  jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon  in Kenntnis zu setzen. Prei-serhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen  Änderung  einer  wesentlichen  Reiseleistung ist der TN berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwerti-gen  Reise  zu  verlangen,  wenn  der  VA  in  der  Lage  ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat die Rechte unverzüglich nach Erklärung des VAs über die Preiserhöhung der Rei-seleitung diesen gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt der/des TN, Umbuchungen, Ersatzperson5.1  Der/die  TN  kann  bis  Freizeitbeginn  jederzeit  vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktritt-serklärung beim VA.5.2  Tritt  der/die  TN  vom  Reisevertrag  zurück  oder  tritt er/sie ohne vom Reisevertrag zurückzutreten die Freizeit nicht an, stehen dem VA eine pauschale Entschädigung zu.  Diese  beträgt:  bei  einem  Rücktritt  bis  43  Tage  vor Reisebeginn 10% zwischen dem 42 und 22 Tag vor Frei-zeitbeginn 20% des Reisepreises, vom 21. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, vom 7. Tag bis zum Reisebeginn 60% des Reisepreises.5.3  Der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rück-

Evangelisches Kinder- und

Jugendwerk Mannheim

Speckweg 14 / Taunusplatz

68305 Mannheim

Bitte freimachen

Interne Vermerke | von ekjm auszufüllen:

Eingangsdatum

Anmeldebestätigung abgeschickt

Reiseversicherung beigelegt

In Ordner abgeheftet

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REISEBEDINgUNgEN hang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich ver-mittelt werden, z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesu-che, Ausstellungen usw. und die in der Reisebeschreibung - Ausschreibung - ausdrücklich als Fremdleistung gekenn-zeichnet  werden.  Ein  Schadensersatzanspruch  gegen den VA ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden  gesetzlichen  Vorschriften,  die  auf  die  von einem  Leistungsträger  zu  erbringenden  Leistungen  an-zuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen Leistungsträger  nur  unter  bestimmten  Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

10. gewährleistung/AbhilfeWird  die  Reise  nicht  vertragsgemäß  erbracht,  so  kann der TN Abhilfe verlangen. Der VA kann die Abhilfe verwei-gern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Der VA kann auch  in der Weise Abhilfe schaf-fen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

11. Minderung des ReisepreisesFür  die  Dauer  einer  nicht  vertragsgemäßen  Erbringung der  Reise  kann  der  TN  eine  entsprechende  Herabset-zung des Reisepreises  verlangen  (Minderung). Der Rei-sepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem jetzigen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der TN schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

12. Kündigung des VertragesWird  eine Reise  infolge  eines Mangels  erheblich  beein-trächtigt  und  leistet  der  VA  innerhalb  einer  angemes-senen  Frist  keine  Abhilfe,  so  kann  der  TN  im  Rahmen der  gesetzlichen  Bestimmungen  den  Reisevertrag  in seinem  eigenen  Interesse  und  aus  Beweissicherungs-gründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung kün-digen.  Dasselbe  gilt,  wenn  dem  TN  die  Reise  infolge eines  Mangels  aus  wichtigem  Grund  dem  VA  erkenn-baren  Grund  -  nicht  zuzumuten  ist.  Der  Bestimmung einer  Frist  für  die  Abhilfe  bedarf  es  auch  dann  nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom VA verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein  besonderes  Interesse  des  TN  gerechtfertigt  wird.  Er  schuldet  dem  VA  den  auf  die  in  Anspruch  genom-menen  Leistungen  entfallenden  Teil  des  Reisepreises, sofern die Leistungen für ihn von Interesse waren.

13. SchadensersatzDer TN kann unbeschadet der Minderung oder der Kün-digung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es  sei  denn,  der  Mangel  der  Reise  beruht  auf  einem  Umstand, den der VA nicht zu vertreten hat. 

14. Pass-, Visa-, Zoll, Devisen, gesundheitsbe-stimmungen und Versicherungen14.1  Das VA ist verpflichtet, die Teilnehmer über Bestim-mungen  der  Pass-,  Visa-  und  Gesundheitsvorschriften zu  unterrichten,  soweit  sie  ihm  bekannt  sind/oder  bei üblicher Sorgfalt bekannt sein müssten. Ohne besonde-re Mitteilung  an  den  Veranstalter wird  dabei  unterstellt, dass der Teilnehmer deutscher Staatsbürger ist und kei-ne  Besonderheiten  (Doppel-Staatsbürgerschaft,  Flücht-

lingsausweis usw.) vorliegen. TN, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, müssen rechtzeitig ein Visum für  das  jeweilige  Reise-  und  Aufenthaltsland  besorgen. Soweit  der  VA  ihrer  Hinweispflicht  nachkommt,  ist  der TN  zur  Einhaltung  dieser  Bestimmungen  verpflichtet. Der VA haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die  jeweilige diplomati-sche Vertretung, auch dann nicht, wenn die Beschaffung vom Veranstalter  übernommen wird,  es  sei  denn,  dass die Verzögerung vom Veranstalter zu vertreten ist. Anga-ben über gesundheitliche Einschränkungen der Teilneh-merlinnen können nur berücksichtigt werden, wenn uns dies  mit  der  Anmeldung  im  Freizeitumschlag  schriftlich bekannt gegeben wird. 14.5 Jede/jeder TN ist bei Freizei-ten im Inland unfall- und haftpflichtversichert. Es besteht keine  Krankenversicherung.  Von  der  Unfallversicherung werden  Heilkosten  nur  übernommen,  soweit  kein  aus-reichender  Krankenversicherungsschutz  besteht.  Die Krankenkasse  bzw.  der  Krankenversicherer  ist  vorleis-tungspflichtig Bei Freizeiten im Ausland schließen wir eine zusätzliche Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Bitte beachten Sie, dass in die Teilnehmerpreise kei-ne Reiserücktrittskostenversicherung und keine Reisege-päckversicherung  eingeschlossen  sind.  Da  wir  im  Falle Ihres Rücktritts, Rücktrittsgebühren  entsprechend Ziffer 5  unserer  Reisebedingungen  erheben,  empfehlen  wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskos-tenversicherung.  Diese  können  Sie  auch mit  einer  Rei-segepäckversicherung kombinieren. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne Unterlagen zu. 

15. Verjährung, Datenschutz15.1  Ansprüche  wegen  nicht  vertragsgemäßer  Erbrin-gung der Reise hat der TN innerhalb eines Monats nach vertraglich  vorgesehener Beendigung der Reise  gegen-über dem VA geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der TN Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden  an der Einhaltung der  Frist  verhindert war.Vertragliche Ansprüche des TN verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag  nach  enden  sollte.  Hat  der  TN  solche  Ansprü-che geltend gemacht,  so  ist die Verjährung bis  zu dem Tag gehemmt, an dem der VA die Ansprüche schriftlich zurückweist.  Ansprüche  aus  unerlaubter  Handlung  ver-jähren in 3 Jahren.15.2  Die  für  die  Verwaltung  der  Freizeiten  benötigten Personendaten des TN werden mittels EDV erfasst und nur vom jeweiligen Veranstalter verwendet und nicht wei-tergegeben.

16. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit  einzelner Bestimmungen  des Reise- vertrages  hat  nicht  die  Unwirksamkeit  des  ganzen  Vertrages zur Folge.

17. gerichtsstandDer TN kann den VA nur an dessen Sitz verklagen. Für Kla-gen des VA gegen den TN ist der Wohnsitz des TN maßge-bend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleu-te oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz  oder  gewöhnlichen  Aufenthaltsort  ins  Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf-enthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist. In solchen Fällen ist der Sitz des VAs maßgebend.

Vorname

Nachname

Geburtsdatum

männlich weiblich

Freizeitort

Anmeldekarte

2014 für die Teilnahme an einer

Freizeit des ekj Mannheim

Wir haben die Reisebedingungen zur Kenntnis genommen.

Datum Unterschrift des Teilnehmers Unterschrift des Erziehungsberechtigten

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