Fallbeispiele zum Nachbarschaftslärm aus der Praxis … · Lärm = messbares Maß für einen...

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ALD Berlin 12.12.2013 Folie 1 Fallbeispiele zum Nachbarschaftslärm aus der Praxis bei gerichtlichen Auseinandersetzungen Christian Eulitz Möhler + Partner Ingenieure AG Beratung in Schallschutz und Bauphysik Paul-Heyse-Straße 27 80336 München München Augsburg Bamberg www.mopa.de [email protected]

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Folie 1

Fallbeispiele zum Nachbarschaftslärm aus der Praxis bei

gerichtlichen Auseinandersetzungen

Christian Eulitz ► Möhler + Partner Ingenieure AG

Beratung in Schallschutz und Bauphysik Paul-Heyse-Straße 27

80336 München

München ▪ Augsburg ▪ Bamberg

www.mopa.de [email protected]

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Übersicht

Einführung

Häufigkeit der Ursachen für gerichtliche Lärmgutachten

Fallbeispiele

Besonderheiten des Nachbarschaftslärms

Fazit

Wie hätten die Streitfälle verhindert werden können?

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Häufigste Streitursachen von Nachbarn Quelle: GfK, 2011

0 2 4 6 8 10 12 14 16

Lärmbelästigung durch Musik oder TV

Streit über die Erledigung von Gemeinschaftsaufgaben

Lärm durch Heimwerkerarbeiten (Bohren, Hämmern)

Behinderungen durch Autos (zugeparkte Garage oder Wege)

Belästigungen durch Haustiere

Gartenprobleme (Zaun, Hecken usw.)

Verschmutzung der Hausanlage

Lärm durch ständige Streitigkeiten

Kinderlärm

Nutzung der Gemeinschaftsräume (Keller, Waschraum)

Belästigungen durch Grillen/ Grillpartys

Lärm durch Rasenmäher

Geruchsbelästigungen

Häufigkeit [%]

S = 79 %

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Vom Konflikt zum gerichtlichen Lärmgutachten

Lärm ist die häufigste Streitursache

Im Streitfall häufig mehrjährige Vorgeschichten

Umfangreiche Akten, z. B. Lärmprotokolle, eigene Messwerte, Foto-,

Audio- und Videoaufnahmen, Parteigutachten

Konflikt wird zum Rechtsstreit

Gericht erlässt Beweisbeschluss

Sachverständigengutachten gemäß Beweisbeschluss

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Lärmgutachten für nachbarschaftliche Lärmstreitfälle

Gutachten M+P, (Bezirke Oberbayern und Schwaben)

2007 – 2012 Konfliktgruppen

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Fallbeispiele

Fahrzeuge Hobby Haustechnik Veranstaltung

Aus den Konfliktgruppen wurden typische Fallbeispiele gewählt

Fallbeispiele, persönliche Daten wurden unkenntlich gemacht, keine

Bezüge zu den tatsächlichen Verfahren

Je Fallbeispiel

– Merkmale des Konfliktes

– Situation

– Vorgehensweise und Ergebnis der Untersuchung

– Fazit

Betriebslärm Freizeitsport Haustiere

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Merkmale

Anlagen die (schalltechnisch) keine Genehmigung benötigen

Klima- und Kühlgeräte, Lüftungsanlagen, Wärmepumpen, Klein-KWK-

Anlagen, Heizungsanlagen, Staubsaugeranlagen, Kompressoren,

Bauteilspannungen

Entwurf zur Änderung der 32.BImSchV

Luft- und Köperschallübertragungen, Dauerlärmbelastung, keine

Ausweichmöglichkeit in der Wohnung

Beim Nachbarn störend, beim Verursacher nicht bzw. nicht störend

wahrnehmbar

Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlage i. d. R. TA Lärm

Haustechnik

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Fallbeispiel 1, Situation

Haustechnik

EFH, Reines Wohngebiet

Wärmepumpe, Typ LWZ 303 Integral

Abluftgitter der WRG, DN 315

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Fallbeispiel 1, Vorgehensweise und Ergebnis

Haustechnik

Messung und Beurteilung der Immissionen nach TA Lärm

Maßgebend Immissionsrichtwert WR nachts = 35 dB(A)

Lr,N = 41 dB(A) > IRW = 35 dB(A)

KT = 5 dB(A) nach DIN 45681 LAeq = 36 dB(A)

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Fallbeispiel 1, Fazit

Haustechnik

Bei der Planung der WP wäre der Konflikt

durch abgewandt orientiertes Lüftungsgitter

ohne Mehraufwand möglich gewesen

Fehlende Sachkenntnisse beim Lieferanten

Einbau eines schallgedämmten

Wetterschutzgitters für ca. 600 € zzgl.

Einbaukosten

Kosten nach Rechtsstreit deutlich höher als

Schallschutzmaßnahme

Abluftgitter der WRG, DN 315

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Merkmale

Maßgebend verhaltensbezogene Geräusche, Personenzahlen, Zu-/

Abgang der Gäste und technische Anlagen (Beschallung)

Schwankungen des Beurteilungspegels >> 10 dB(A)

Konflikte mit kurzzeitigen Geräuschspitzen und Informationshaltigkeit

Beschallungsanlagen und Livemusik (vgl. Sächsische

Freizeitlärmstudie bzw. VDI 3770:2012-09)

Organisatorische Schallschutzmaßnahmen

Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlagen i. d. R. TA Lärm,

Freizeitlärm-RL, 18.BImSchV und vergleichende Darstellung zur

Meinungsbildung durch das zuständige Gericht

Haustechnik Veranstaltung

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Fallbeispiel 2, Situation

Haustechnik Veranstaltung

Veranstaltungsnutzung am WA

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Folie 13

Fallbeispiel 2, Vorgehensweise und Ergebnis

Haustechnik Veranstaltung

Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlage TA Lärm

Durchführung von Schallpegelmessungen an 5 Veranstaltungen (Party,

Kabarett, Hochzeiten)

Fremdgeräusch von öffentl. Straßen

Verkehrsgeräusche Zufahrt/ Parken

Lr,Nacht = 36 bis 41 dB(A)

Musikgeräusche 01.00-05.00 Uhr

feststellbar, Lr,Musik < 30 dB(A)

MIV

L95

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Fallbeispiel 2, Fazit

Haustechnik Veranstaltung

Veranstaltungsbetrieb auch nachts zulässig

Richtwertüberschreitungen ab ca. 70 Gäste pro Stunde nicht

ausgeschlossen

Einpegeln der Beschallungsanlage, insbesondere der Bässe

Veranstaltung als seltenes Ereignis gem. Ziff. 7.2 der TA Lärm

unbeschränkt möglich

Baulicher Schallschutz (z. B. Lärmschutzschleuse am Ein-/Ausgang)

und Aufsichtspersonal auf den Parkplätzen

Keine Beschallung der Freiflächen nach 22.00 Uhr

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Merkmale

Geräuschquelle und Verursacher häufig zunächst unbekannt

Quellsuche/ Suche nach Verursacher im Vorfeld aufwändig

Tieffrequente Geräusche, Erschütterungen, die an einzelnen

Immissionsorten störender empfunden werden (z. B.

Bauwerkseigenschaften des Nachbarn)

Betriebslärm als Anlagenlärm i. S. des BImSchG gemäß Bewertung

der TA Lärm, AVV Baulärm, 18.BImSchV usw. gemäß Verursacher

Richtwertüberschreitungen, Gemengelagen, Schutz-

/Kompensationsmaßnahmen, Genehmigungssituation des Betriebs

Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm

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Fallbeispiel 3, Situation

Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm

Wohn-/Mischgebiet, Kleinstadt 2 Personen,

7 Nähmaschinen

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Folie 17

Fallbeispiel 3, Vorgehensweise und Ergebnis

Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm

Mess- und Beurteilungsgrundlage TA Lärm

Geräuschübertragung innerhalb des Gebäudes und tieffrequente

Geräusche maßgebend

Lr,innen << 30 dB(A) < IRW

Körperschall und

tieffrequente Geräusche

EO

IO

Lr,31,5 Hz-Terz EO = IO Einhaltung Beiblatt 1 zur DIN 45680:1997-03

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Fallbeispiel 3, Fazit

Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm

Geräusche unabhängig von Einhaltung der TA Lärm/ DIN 45680 im

Wohnhaus unüblich

Einstufung der Schutzwürdigkeit als Wohngebiet durch das Gericht

Einstufung des Einzelfalls als störender Handwerksbetrieb i. S. der

BauNVO, unzulässig im Wohngebiet

Vermeidung Körperschalleinleitung durch Maschinenlagerungen

(Sylomer o. Ä.), ca. 250 €

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Folie 19

Merkmale

nicht bestimmungsgemäße bzw. genehmigte Nutzung einer

öffentlichen oder privaten Freifläche

Verhaltensbezogene Geräusche sind maßgebend

Konflikte mit kurzzeitigen Geräuschspitzen und Informationshaltigkeit

Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlagen i. d. R. 18.BImSchV,

Freizeitlärm-RL, TA Lärm

Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport

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Folie 20

Fallbeispiel 4, Situation

Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport

DFB-Minispielfeld, Am Sportplatz, WA

Abstand ca. 30 m, Wall/Wand 5,4 müGOK

S p o r t p a r k

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Folie 21

Fallbeispiel 4, Vorgehensweise und Ergebnis

Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport

Beurteilungsgrundlage 18.BImSchV

Hinweise (Checkliste, Messbericht usw.) von DFB-Webseite

http://minispielfelder.dfb.de/willkommen, LWA = 98 bis 101 dB(A)

Vollbetrieb Sportpark rechnerisch als Vorbelastung

Zusatzbelastung Minispielfeld rechnerisch

Ermittlung der Beurteilungspegel nach Anhang 1.3.1 Abs.4 der

18.BImSchV durch Prognoseberechnung, nicht durch Messung

Überschreitung der Immissionsrichtwerte: Lr = 57 dB(A) tags iRZ/aRZ

> IRW (55/50 dB(A) für WA) tags iRZ/aRZ

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Folie 22

Fallbeispiel 4, Fazit

Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport

Lärmschutz nicht ausreichend berücksichtigt

Planerische Konfliktbewältigung fehlgeschlagen

Weitergehende Erhöhung der Lärmschutzanlage sehr aufwändig

Organisatorische Maßnahmen (Auflagen) für Bestandssportanlage und

Mini-Spielfeld notwendig

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Folie 23

Merkmale

Verkehrsgeräusche von privaten Verkehrsflächen

Besonders lärmintensive Fahrzeuge (Motorrad, Baumaschine, Panzer

usw.)

Grenze zwischen privaten und gewerbsmäßigen Ursachen häufig nicht

eindeutig

Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlage i. d. R. TA Lärm

Kritisch in der Regel die Ruhe- und Nachtzeiten und das Wochenende

Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport Fahrzeuge

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Folie 24

Fallbeispiel 5, Situation

Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport Fahrzeuge

Dorfgebiet, ländliche Gemeinde

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Folie 25

Fallbeispiel 5, Vorgehensweise und Ergebnis

Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport Fahrzeuge

Messung verschiedener Parkvorgänge [dB(A)]

Plausibilierung anhand der einschlägigen Literatur

Beurteilung der Immissionen nach TA Lärm

Maßgebend Immissionsrichtwert MD = 60/45 dB(A) Tag/Nacht und

Spitzenpegel 90/65 dB(A) Tag/Nacht

Parkvorgang LAFTeq,1h LAFmax

Vorwärts -Aus 46,6 73,9

Vorwärts-Ein 47,3 69,2

Rückwärts-Aus 49,0 71,6

Rückwärts-Ein 40,7 69,3

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Folie 26

Fallbeispiel 5, Fazit

Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport Fahrzeuge

Tagzeitraum (6-22 Uhr): Einhaltung der TA Lärm auch bei mehr als 20

Parkvorgängen sichergestellt

Nachtzeitraum (22-6 Uhr): Überschreitung Immissionsrichtwert und

Spitzenpegelkriterium

Im Nachtzeitraum erfolgt sowie nur in seltenen Fällen ein Parkvorgang

Die nach TA Lärm im 16-stündigen Tagzeitraum zu tolerierende

Lärmbelastung wird häufig vom Kläger unterschätzt

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Folie 27

Merkmale

Heimarbeiten (Handwerken, Reparaturen, Basteln usw.)

Gartenarbeiten (Rasenmähen, Laubsaugen, Heckenschneiden usw.)

Musik (Instrumente, Hausmusik, Übungseinheiten usw.)

Lästigkeit steigt mit Häufigkeit und Regelmäßigkeit

Unterschied zur Belastung bei berufsmäßiger Tätigkeit häufig gering

Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlage i. d. R. TA Lärm

Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport Fahrzeuge Hobby

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Folie 28

Fallbeispiel 6, Situation

Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport Fahrzeuge Hobby

Reihenhaussiedlung, WR

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Folie 29

Fallbeispiel 6, Vorgehensweise und Ergebnis

Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport Fahrzeuge Hobby

Messung und Beurteilung der Immissionen nach TA Lärm

Maßgebend Immissionsrichtwerte tags 50/35 dB(A) außen/innen

Lr,außen = 52 dB(A) (einschl. KT = 6 dB, KI = 4 dB)

Vorhandene Luft-Schalldämmung Hobbyraum unzureichend

Schlagzeug, Li = 106 dB(A) Streicher, Li = 90 dB(A)

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Folie 30

Fallbeispiel 6, Fazit

Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport Fahrzeuge Hobby

Mängel beim vorhandenen Schallschutzfenster (R‘w, vorh. << 40 dB)

Einbau Schallschutzfenster (Kastenfenster) mit R‘w = 44 dB am

Hobbyraum, Kosten ca. 4.000 €

Verringerung Geräuschpegel und Pegelzuschläge: Pegelminderung von

18 dB erreicht

Hausmusik zukünftig störungsfrei möglich

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Merkmale

Natürliche Lautäußerungen von Tieren wird im städtischen

Wohnungsumfeld häufig nicht akzeptiert

Verhaltensbezogene Geräuschkomponenten

Emissionsdaten von Hunden (VDI 3770:2012-09) oder Nutztieren

(Praxisleitfaden „Schalltechnik in der Landwirtschaft“, UBA REP 0409,

Wien 2013) vorhanden; Häufigkeit der Geräusche unbekannt

Lärmbelastung häufig abhängig von Umgebungssituation (z. B.

Anschlagen eines Hundes)

Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlage i. d. R. TA Lärm

Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport Fahrzeuge Hobby Haustiere

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Folie 32

Fallbeispiel 7, Situation

Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport Fahrzeuge Hobby Haustiere

Gehege mit Hahn und Henne

Dreispänner, Allgemeines Wohngebiet

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Folie 33

Fallbeispiel 7, Vorgehensweise und Ergebnis

Messung und Beurteilung nach TA Lärm

Überwachungsmessung über einen Zeitraum von 24 Stunden (im Mai)

Auswertung Beurteilungspegel und Häufigkeit des Krähens

Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport Fahrzeuge Hobby Haustiere

27.05.2006, Großaitingen

35

40

45

50

55

60

65

70

75

80

85

09:0

9:2

4

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6

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8

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0:5

0

09:1

0:5

2

Zeit t

Sch

alld

ruckp

eg

el L

AF

[d

B(A

)]

Hahn kräht

Lr,T = 63 dB(A) > IRW = 55 dB(A)

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Folie 34

Fallbeispiel 7, Fazit

Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport Fahrzeuge Hobby Haustiere

Aufwändige Überwachungsmessung mit

Echtzeitauswertung der Tonaufzeichnung

Errichtung eines geschlossenen

lärmgedämmten Geheges oder Umsiedlung

Ortsunübliche Tierhaltung in einem

Reihenhausgarten im Wohngebiet (WA)

Rücksichtnahmegebot erstritten

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Folie 35

Besonderheiten des Nachbarschaftslärms

Geräusche können auch bei Einhaltung der TA Lärm erheblich

belästigend sein, falls

– dauerhafte/ periodische Geräusche

– ton- und informationshaltige Geräusche oder

– tieffrequente Geräusche

Ortsüblichkeit der Geräusche und Verhältnismäßigkeit von

Schallschutzmaßnahmen sind wesentliche Bewertungskriterien

Bei verhaltensbezogenen Lärmquellen Dauerüberwachung (2 bis 3

Monate in der Saison) oder Abfrage Einschätzung durch beide Parteien

(Min/Max-Mittelwertansatz)

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Fazit

Beurteilungsgrundlage wird vom zuständigen Gericht festgelegt, meist

TA Lärm mit nachgeordneten Normen (z. B. DIN 45680)

Lärm = messbares Maß für einen Nachbarkonflikt, Ursachen meist

vielschichtig

Geräuschimmission oft mit einfachen technischen Maßnahmen

behebbar

Kosten des Rechtsstreits mit Schallgutachten häufig höher als für

Schallschutzmaßnahme

Häufig örtlich begrenzte Einwirkung

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Wie hätten die Streitfälle verhindert werden können?

Jeder Einzelne: Berücksichtigung der Thematik Lärm

Ruhe = Lebensqualität

Lärmkonflikte mit der Nachbarschaft

verhindern

Sachverständige: Mediation und Beratung

statt Nachweis

Staat: Regelungen, Informationen, Methoden, Betreiberpflichten

Hersteller/ Lieferanten: lärmarme Anlagen,

Sorgfalt in der Planung, Rat durch Sachverständige