8.10.2014 Fallbeispiele zu den neue Förderprogrammen 2014-2020.
Fallbeispiele zum Nachbarschaftslärm aus der Praxis … · Lärm = messbares Maß für einen...
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ALD Berlin 12.12.2013
Folie 1
Fallbeispiele zum Nachbarschaftslärm aus der Praxis bei
gerichtlichen Auseinandersetzungen
Christian Eulitz ► Möhler + Partner Ingenieure AG
Beratung in Schallschutz und Bauphysik Paul-Heyse-Straße 27
80336 München
München ▪ Augsburg ▪ Bamberg
www.mopa.de [email protected]
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 2
Übersicht
Einführung
Häufigkeit der Ursachen für gerichtliche Lärmgutachten
Fallbeispiele
Besonderheiten des Nachbarschaftslärms
Fazit
Wie hätten die Streitfälle verhindert werden können?
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 3
Häufigste Streitursachen von Nachbarn Quelle: GfK, 2011
0 2 4 6 8 10 12 14 16
Lärmbelästigung durch Musik oder TV
Streit über die Erledigung von Gemeinschaftsaufgaben
Lärm durch Heimwerkerarbeiten (Bohren, Hämmern)
Behinderungen durch Autos (zugeparkte Garage oder Wege)
Belästigungen durch Haustiere
Gartenprobleme (Zaun, Hecken usw.)
Verschmutzung der Hausanlage
Lärm durch ständige Streitigkeiten
Kinderlärm
Nutzung der Gemeinschaftsräume (Keller, Waschraum)
Belästigungen durch Grillen/ Grillpartys
Lärm durch Rasenmäher
Geruchsbelästigungen
Häufigkeit [%]
S = 79 %
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 4
Vom Konflikt zum gerichtlichen Lärmgutachten
Lärm ist die häufigste Streitursache
Im Streitfall häufig mehrjährige Vorgeschichten
Umfangreiche Akten, z. B. Lärmprotokolle, eigene Messwerte, Foto-,
Audio- und Videoaufnahmen, Parteigutachten
Konflikt wird zum Rechtsstreit
Gericht erlässt Beweisbeschluss
Sachverständigengutachten gemäß Beweisbeschluss
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 5
Lärmgutachten für nachbarschaftliche Lärmstreitfälle
Gutachten M+P, (Bezirke Oberbayern und Schwaben)
2007 – 2012 Konfliktgruppen
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 6
Fallbeispiele
Fahrzeuge Hobby Haustechnik Veranstaltung
Aus den Konfliktgruppen wurden typische Fallbeispiele gewählt
Fallbeispiele, persönliche Daten wurden unkenntlich gemacht, keine
Bezüge zu den tatsächlichen Verfahren
Je Fallbeispiel
– Merkmale des Konfliktes
– Situation
– Vorgehensweise und Ergebnis der Untersuchung
– Fazit
Betriebslärm Freizeitsport Haustiere
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 7
Merkmale
Anlagen die (schalltechnisch) keine Genehmigung benötigen
Klima- und Kühlgeräte, Lüftungsanlagen, Wärmepumpen, Klein-KWK-
Anlagen, Heizungsanlagen, Staubsaugeranlagen, Kompressoren,
Bauteilspannungen
Entwurf zur Änderung der 32.BImSchV
Luft- und Köperschallübertragungen, Dauerlärmbelastung, keine
Ausweichmöglichkeit in der Wohnung
Beim Nachbarn störend, beim Verursacher nicht bzw. nicht störend
wahrnehmbar
Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlage i. d. R. TA Lärm
Haustechnik
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 8
Fallbeispiel 1, Situation
Haustechnik
EFH, Reines Wohngebiet
Wärmepumpe, Typ LWZ 303 Integral
Abluftgitter der WRG, DN 315
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 9
Fallbeispiel 1, Vorgehensweise und Ergebnis
Haustechnik
Messung und Beurteilung der Immissionen nach TA Lärm
Maßgebend Immissionsrichtwert WR nachts = 35 dB(A)
Lr,N = 41 dB(A) > IRW = 35 dB(A)
KT = 5 dB(A) nach DIN 45681 LAeq = 36 dB(A)
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 10
Fallbeispiel 1, Fazit
Haustechnik
Bei der Planung der WP wäre der Konflikt
durch abgewandt orientiertes Lüftungsgitter
ohne Mehraufwand möglich gewesen
Fehlende Sachkenntnisse beim Lieferanten
Einbau eines schallgedämmten
Wetterschutzgitters für ca. 600 € zzgl.
Einbaukosten
Kosten nach Rechtsstreit deutlich höher als
Schallschutzmaßnahme
Abluftgitter der WRG, DN 315
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 11
Merkmale
Maßgebend verhaltensbezogene Geräusche, Personenzahlen, Zu-/
Abgang der Gäste und technische Anlagen (Beschallung)
Schwankungen des Beurteilungspegels >> 10 dB(A)
Konflikte mit kurzzeitigen Geräuschspitzen und Informationshaltigkeit
Beschallungsanlagen und Livemusik (vgl. Sächsische
Freizeitlärmstudie bzw. VDI 3770:2012-09)
Organisatorische Schallschutzmaßnahmen
Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlagen i. d. R. TA Lärm,
Freizeitlärm-RL, 18.BImSchV und vergleichende Darstellung zur
Meinungsbildung durch das zuständige Gericht
Haustechnik Veranstaltung
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 12
Fallbeispiel 2, Situation
Haustechnik Veranstaltung
Veranstaltungsnutzung am WA
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 13
Fallbeispiel 2, Vorgehensweise und Ergebnis
Haustechnik Veranstaltung
Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlage TA Lärm
Durchführung von Schallpegelmessungen an 5 Veranstaltungen (Party,
Kabarett, Hochzeiten)
Fremdgeräusch von öffentl. Straßen
Verkehrsgeräusche Zufahrt/ Parken
Lr,Nacht = 36 bis 41 dB(A)
Musikgeräusche 01.00-05.00 Uhr
feststellbar, Lr,Musik < 30 dB(A)
MIV
L95
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 14
Fallbeispiel 2, Fazit
Haustechnik Veranstaltung
Veranstaltungsbetrieb auch nachts zulässig
Richtwertüberschreitungen ab ca. 70 Gäste pro Stunde nicht
ausgeschlossen
Einpegeln der Beschallungsanlage, insbesondere der Bässe
Veranstaltung als seltenes Ereignis gem. Ziff. 7.2 der TA Lärm
unbeschränkt möglich
Baulicher Schallschutz (z. B. Lärmschutzschleuse am Ein-/Ausgang)
und Aufsichtspersonal auf den Parkplätzen
Keine Beschallung der Freiflächen nach 22.00 Uhr
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 15
Merkmale
Geräuschquelle und Verursacher häufig zunächst unbekannt
Quellsuche/ Suche nach Verursacher im Vorfeld aufwändig
Tieffrequente Geräusche, Erschütterungen, die an einzelnen
Immissionsorten störender empfunden werden (z. B.
Bauwerkseigenschaften des Nachbarn)
Betriebslärm als Anlagenlärm i. S. des BImSchG gemäß Bewertung
der TA Lärm, AVV Baulärm, 18.BImSchV usw. gemäß Verursacher
Richtwertüberschreitungen, Gemengelagen, Schutz-
/Kompensationsmaßnahmen, Genehmigungssituation des Betriebs
Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 16
Fallbeispiel 3, Situation
Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm
Wohn-/Mischgebiet, Kleinstadt 2 Personen,
7 Nähmaschinen
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 17
Fallbeispiel 3, Vorgehensweise und Ergebnis
Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm
Mess- und Beurteilungsgrundlage TA Lärm
Geräuschübertragung innerhalb des Gebäudes und tieffrequente
Geräusche maßgebend
Lr,innen << 30 dB(A) < IRW
Körperschall und
tieffrequente Geräusche
EO
IO
Lr,31,5 Hz-Terz EO = IO Einhaltung Beiblatt 1 zur DIN 45680:1997-03
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 18
Fallbeispiel 3, Fazit
Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm
Geräusche unabhängig von Einhaltung der TA Lärm/ DIN 45680 im
Wohnhaus unüblich
Einstufung der Schutzwürdigkeit als Wohngebiet durch das Gericht
Einstufung des Einzelfalls als störender Handwerksbetrieb i. S. der
BauNVO, unzulässig im Wohngebiet
Vermeidung Körperschalleinleitung durch Maschinenlagerungen
(Sylomer o. Ä.), ca. 250 €
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 19
Merkmale
nicht bestimmungsgemäße bzw. genehmigte Nutzung einer
öffentlichen oder privaten Freifläche
Verhaltensbezogene Geräusche sind maßgebend
Konflikte mit kurzzeitigen Geräuschspitzen und Informationshaltigkeit
Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlagen i. d. R. 18.BImSchV,
Freizeitlärm-RL, TA Lärm
Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 20
Fallbeispiel 4, Situation
Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport
DFB-Minispielfeld, Am Sportplatz, WA
Abstand ca. 30 m, Wall/Wand 5,4 müGOK
S p o r t p a r k
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 21
Fallbeispiel 4, Vorgehensweise und Ergebnis
Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport
Beurteilungsgrundlage 18.BImSchV
Hinweise (Checkliste, Messbericht usw.) von DFB-Webseite
http://minispielfelder.dfb.de/willkommen, LWA = 98 bis 101 dB(A)
Vollbetrieb Sportpark rechnerisch als Vorbelastung
Zusatzbelastung Minispielfeld rechnerisch
Ermittlung der Beurteilungspegel nach Anhang 1.3.1 Abs.4 der
18.BImSchV durch Prognoseberechnung, nicht durch Messung
Überschreitung der Immissionsrichtwerte: Lr = 57 dB(A) tags iRZ/aRZ
> IRW (55/50 dB(A) für WA) tags iRZ/aRZ
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 22
Fallbeispiel 4, Fazit
Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport
Lärmschutz nicht ausreichend berücksichtigt
Planerische Konfliktbewältigung fehlgeschlagen
Weitergehende Erhöhung der Lärmschutzanlage sehr aufwändig
Organisatorische Maßnahmen (Auflagen) für Bestandssportanlage und
Mini-Spielfeld notwendig
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 23
Merkmale
Verkehrsgeräusche von privaten Verkehrsflächen
Besonders lärmintensive Fahrzeuge (Motorrad, Baumaschine, Panzer
usw.)
Grenze zwischen privaten und gewerbsmäßigen Ursachen häufig nicht
eindeutig
Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlage i. d. R. TA Lärm
Kritisch in der Regel die Ruhe- und Nachtzeiten und das Wochenende
Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport Fahrzeuge
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 24
Fallbeispiel 5, Situation
Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport Fahrzeuge
Dorfgebiet, ländliche Gemeinde
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 25
Fallbeispiel 5, Vorgehensweise und Ergebnis
Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport Fahrzeuge
Messung verschiedener Parkvorgänge [dB(A)]
Plausibilierung anhand der einschlägigen Literatur
Beurteilung der Immissionen nach TA Lärm
Maßgebend Immissionsrichtwert MD = 60/45 dB(A) Tag/Nacht und
Spitzenpegel 90/65 dB(A) Tag/Nacht
Parkvorgang LAFTeq,1h LAFmax
Vorwärts -Aus 46,6 73,9
Vorwärts-Ein 47,3 69,2
Rückwärts-Aus 49,0 71,6
Rückwärts-Ein 40,7 69,3
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 26
Fallbeispiel 5, Fazit
Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport Fahrzeuge
Tagzeitraum (6-22 Uhr): Einhaltung der TA Lärm auch bei mehr als 20
Parkvorgängen sichergestellt
Nachtzeitraum (22-6 Uhr): Überschreitung Immissionsrichtwert und
Spitzenpegelkriterium
Im Nachtzeitraum erfolgt sowie nur in seltenen Fällen ein Parkvorgang
Die nach TA Lärm im 16-stündigen Tagzeitraum zu tolerierende
Lärmbelastung wird häufig vom Kläger unterschätzt
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 27
Merkmale
Heimarbeiten (Handwerken, Reparaturen, Basteln usw.)
Gartenarbeiten (Rasenmähen, Laubsaugen, Heckenschneiden usw.)
Musik (Instrumente, Hausmusik, Übungseinheiten usw.)
Lästigkeit steigt mit Häufigkeit und Regelmäßigkeit
Unterschied zur Belastung bei berufsmäßiger Tätigkeit häufig gering
Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlage i. d. R. TA Lärm
Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport Fahrzeuge Hobby
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 28
Fallbeispiel 6, Situation
Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport Fahrzeuge Hobby
Reihenhaussiedlung, WR
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 29
Fallbeispiel 6, Vorgehensweise und Ergebnis
Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport Fahrzeuge Hobby
Messung und Beurteilung der Immissionen nach TA Lärm
Maßgebend Immissionsrichtwerte tags 50/35 dB(A) außen/innen
Lr,außen = 52 dB(A) (einschl. KT = 6 dB, KI = 4 dB)
Vorhandene Luft-Schalldämmung Hobbyraum unzureichend
Schlagzeug, Li = 106 dB(A) Streicher, Li = 90 dB(A)
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 30
Fallbeispiel 6, Fazit
Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport Fahrzeuge Hobby
Mängel beim vorhandenen Schallschutzfenster (R‘w, vorh. << 40 dB)
Einbau Schallschutzfenster (Kastenfenster) mit R‘w = 44 dB am
Hobbyraum, Kosten ca. 4.000 €
Verringerung Geräuschpegel und Pegelzuschläge: Pegelminderung von
18 dB erreicht
Hausmusik zukünftig störungsfrei möglich
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 31
Merkmale
Natürliche Lautäußerungen von Tieren wird im städtischen
Wohnungsumfeld häufig nicht akzeptiert
Verhaltensbezogene Geräuschkomponenten
Emissionsdaten von Hunden (VDI 3770:2012-09) oder Nutztieren
(Praxisleitfaden „Schalltechnik in der Landwirtschaft“, UBA REP 0409,
Wien 2013) vorhanden; Häufigkeit der Geräusche unbekannt
Lärmbelastung häufig abhängig von Umgebungssituation (z. B.
Anschlagen eines Hundes)
Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlage i. d. R. TA Lärm
Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport Fahrzeuge Hobby Haustiere
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 32
Fallbeispiel 7, Situation
Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport Fahrzeuge Hobby Haustiere
Gehege mit Hahn und Henne
Dreispänner, Allgemeines Wohngebiet
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 33
Fallbeispiel 7, Vorgehensweise und Ergebnis
Messung und Beurteilung nach TA Lärm
Überwachungsmessung über einen Zeitraum von 24 Stunden (im Mai)
Auswertung Beurteilungspegel und Häufigkeit des Krähens
Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport Fahrzeuge Hobby Haustiere
27.05.2006, Großaitingen
35
40
45
50
55
60
65
70
75
80
85
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0:3
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0
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2
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4
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6
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8
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0
09:1
0:5
2
Zeit t
Sch
alld
ruckp
eg
el L
AF
[d
B(A
)]
Hahn kräht
Lr,T = 63 dB(A) > IRW = 55 dB(A)
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 34
Fallbeispiel 7, Fazit
Haustechnik Veranstaltung Betriebslärm Freizeitsport Fahrzeuge Hobby Haustiere
Aufwändige Überwachungsmessung mit
Echtzeitauswertung der Tonaufzeichnung
Errichtung eines geschlossenen
lärmgedämmten Geheges oder Umsiedlung
Ortsunübliche Tierhaltung in einem
Reihenhausgarten im Wohngebiet (WA)
Rücksichtnahmegebot erstritten
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 35
Besonderheiten des Nachbarschaftslärms
Geräusche können auch bei Einhaltung der TA Lärm erheblich
belästigend sein, falls
– dauerhafte/ periodische Geräusche
– ton- und informationshaltige Geräusche oder
– tieffrequente Geräusche
Ortsüblichkeit der Geräusche und Verhältnismäßigkeit von
Schallschutzmaßnahmen sind wesentliche Bewertungskriterien
Bei verhaltensbezogenen Lärmquellen Dauerüberwachung (2 bis 3
Monate in der Saison) oder Abfrage Einschätzung durch beide Parteien
(Min/Max-Mittelwertansatz)
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 36
Fazit
Beurteilungsgrundlage wird vom zuständigen Gericht festgelegt, meist
TA Lärm mit nachgeordneten Normen (z. B. DIN 45680)
Lärm = messbares Maß für einen Nachbarkonflikt, Ursachen meist
vielschichtig
Geräuschimmission oft mit einfachen technischen Maßnahmen
behebbar
Kosten des Rechtsstreits mit Schallgutachten häufig höher als für
Schallschutzmaßnahme
Häufig örtlich begrenzte Einwirkung
ALD Berlin 12.12.2013
Folie 37
Wie hätten die Streitfälle verhindert werden können?
Jeder Einzelne: Berücksichtigung der Thematik Lärm
Ruhe = Lebensqualität
Lärmkonflikte mit der Nachbarschaft
verhindern
Sachverständige: Mediation und Beratung
statt Nachweis
Staat: Regelungen, Informationen, Methoden, Betreiberpflichten
Hersteller/ Lieferanten: lärmarme Anlagen,
Sorgfalt in der Planung, Rat durch Sachverständige