Facharzt-Forum 29.11.2007

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29.11.2007 Dr. med. Wolfgang Hornber ger Facharzt-Forum 29.11.2007 Belegärztliche & Konsiliarärztliche Tätigkeiten Noch attraktiv und wirtschaftlich ?

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Facharzt-Forum 29.11.2007. Beleg ä rztliche & Konsiliar ä rztliche T ä tigkeiten. Noch attraktiv und wirtschaftlich ?. Belegarzt – Vorgaben SGB V, BpflV, KHEntgG. Definition : - PowerPoint PPT Presentation

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29.11.2007 Dr. med. Wolfgang Hornberger

Facharzt-Forum

29.11.2007

Belegärztliche &

Konsiliarärztliche

Tätigkeiten

Noch attraktiv und wirtschaftlich ?

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Belegarzt – Vorgaben SGB V, BpflV, KHEntgG

Definition :

Belegärzte im Sinne des Gesetzbuchs sind nicht am Krankenhaus angestellte Vertragsärzte, die berechtigt sind, ihre Patienten (Belegpatienten) im Krankenhaus unter Inanspruchnahme der hierfür bereitgestellten Dienste, Einrichtungen und Mittel vollstationär oder teilstationär zu behandeln, ohne hierfür vom Krankenhaus eine Vergütung zu erhalten.Leistungen des Belegarztes sind :

• seine persönlichen Leistungen

• der ärztliche Bereitschaftsdienst für Belegpatienten

• die von ihm veranlaßten Leistungen innerhalb des Krankenhauses

• die von ihm veranlaßten Leistungen außerhalb des Krankenhauses

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Häufigkeit der Belegärzte nach Fachgebieten

( bundesweit )

1. HNO-Ärzte

2. Gynäkologen

3. Urologen

4. Augenärzte

5. Orthopäden

6. ……..

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Belegarzt – Vorgaben SGB V, BpflV, KHEntgG

Vergütung :

• Die belegärztlichen Leistungen werden aus der

vertragsärztlichen ambulanten Gesamtvergütung der Kven

vergütet.

• Für Belegpatienten im Krankenhaus werden gesonderte

Fallpauschalen und Zusatzentgelte vereinbart.

Inkongruenz unterschiedlicher Bewertungssysteme !

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Vergütung nach EBM aus dem „ambulanten Topf“

• Abzüge je nach Kategorie (OPS Proceduren)

• 50% bei Kat. 1-3

• 40% bei Kat. 4-6

• 30% bei Kat. 7

• abhängig vom HVV der regionalen KV

• intrabudgetär

• wechselnder, floatender Punktwert

• ab 01.04.2007 Änderung durch Bewertungsausschuß der KBV

• extrabudgetär

• fester Punktwert

• von KV Saar noch nicht umgesetzt !!!

Belegärzte

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Krankenhäuser

• Vergütung nach G-DRG aus „stationärem Topf“

• Zuordnung von OPS-Proceduren mit Schweregrad

• case mix index ( CMI )

• Landesbasisfallwert (2900,-€) x CMI = Vergütung

• Unterschiedliche Bewertung Haupt- und Belegabteilung

• Beleg-DRG : Abzug der Arztkosten (18%)

• Niedrigerer CMI Beleg – Hauptabteilung

• Krankenhaus spart Arztkosten

• Lernendes System mit jährlicher Anpassung

• Umverteilung der Budgets durch DRG

• Krankenhäuser benötigen Fallzahlen und hohe CMI

• Belegärzte liefern hohe Fallzahlen mit rel. niedrigem CMI

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Wie ist die derzeitige Situation im Saarland ?1. Krankenhäuser benötigen i.bes. Fallzahlen

bei niedrigen Personalkosten

2. Belegärzte arbeiten zur Zeit unwirtschaftlich

mit Quer-Subvention durch ambulante Patienten

1. Krankenhäuser zahlen Fallpauschalen an Belegärzte

( ~ 50 € pro DRG-rel. Fall )

2. Belegärzte warten auf Umsetzung des

KBV-Beschlusses in der KV Saar oder Verlegen

ihreTätigkeitsschwerpunkte in den ambulanten Sektor

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Belegärztliche Leistungen

haben in den letzten 5 Jahren

um 50% abgenommen

bei gleichzeitigem Anstieg der

ambulanten operativen Leistungen

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Sind belegärztliche Leistungen derzeit wirtschaftlich ?

Ist belegärztliches Arbeiten in Zukunft attraktiv ?

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1. Freiberufliche Tätigkeit

Keine Abhängigkeit vom Krankenhaus

2. Umsetzung der Vorgaben des Bewertunsausschusses

Steigende Einnahmen

bei Einführung der Strukturpauschalen wird ein exponentieller

Anstieg der Vergütung erwartet

3. Wert der Praxis

Verkaufbarkeit der Praxis

Rente

4. Politisch Integrierte Versorgung par excellence

Was spricht für die weitere belegärztliche Tätigkeit ?

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Welche Alternativen gibt es ?

1. Umwandlung Beleg- in Hauptabteilungnur in Bundesländern ohne Krankenhausbedarfsplan

möglich

Honorarfrage unklar

bei uns nicht möglich

2. Belegarzt wird Angestellter des Krankenhaus evtl. mit Teilzulassung

MVZ

3. Konsiliararzt

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Honorararztmodell ( Konsiliararzt )

• Arzt wird vom Krankenhaus einer Hauptabteilung zugeordnet

• Finanzierung aus Hauptabteilungs-DRG ( ~12,5 % )

• Bereitschaftsdienst stellt Klinik ( Kostenerstattung )

• OP-Vorbereitung ausschließlich in Praxis

• Assistenzarzt stellt Klinik ( Kostenerstattung )

• Abführen von ~25% aus Privatliquidation

• Arzt führt 5% seiner Erlöse an Mitarbeiterpool ab

• Arzt stellt Klinik von Schadensersatzansprüchen frei

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Was spricht für eine konsiliarärztliche Tätigkeit ?

• Erhalt der Freiberuflichkeit

• Bessere Bezahlung je nach Verhandlungsgeschick

Was sind die Fallstricke ?

• Finanzielle Abhängigkeit von Klinik

• Mangelhafte AbsicherungBei Umsetzung des teueren Honorararztmodells müssten die höheren Einnahmen der Krankenhäuser durch eine Absenkung der Landesbasisfallwerte ausgeglichen werden. TUSCHEN, BMG

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Quo vadis Belegarztwesen ?

Es ist alles möglich !