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Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
EY ScoutInternational AccountingIhr Wegweiser durch die Welt derinternationalen Rechnungslegung
Financial ReportingYear-End Update 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Kategorie (3)
Zur Einstimmung
Klassifizierung der Normenänderungen
31. Dezember2013
31. Dezember2014 2015 / 2016 ff.
Prämisse:Berichtsperiode = Kalenderjahr
Verpflichtende Anwendung
Freiwillige (vorzeitige) Anwendung
Verpflichtende zukünftige Anwendung
(Höchstwahrscheinlich)
Freiwillige (vorzeitige) Anwendung
(Höchstwahrscheinlich)
Kategorie (4)
Kategorie (2)
Kategorie (1)
2 Financial Reporting, Year-End 2013
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Standards und Interpretationen, die von der EU übernommen wurden und für Geschäftsjahre,die ab dem 1. Januar 2013 beginnen, verpflichtend anzuwenden sind
Zur Einstimmung
Kategorie (1)
3 Financial Reporting, Year-End 2013
Norm Titel IASB EU
IFRS 13 Fair Value Measurement 01.01.2013 01.01.2013
Amendmentsto IAS 1
Presentation of Items of Other Comprehensive Income 01.07.2012 01.07.2012
Amendmentsto IAS 12
Deferred Tax: Recovery of Underlying Assets 01.01.2012 01.01.2013
Amendmentsto IAS 19
Employee Benefits 01.01.2013 01.01.2013
Amendmentsto IFRS 1
Severe Hyperinflation and Removal of Fixed Datesfor First-Time Adopters
01.07.2011 01.01.2013
Amendmentsto IFRS 1
Government Loans 01.01.2013 01.01.2013
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Zur Einstimmung
Kategorie (1) Fortsetzung
Norm Titel IASB EU
Amendmentsto IFRS 7
Disclosures – Offsetting Financial Assets and FinancialLiabilities
01.01.2013 01.01.2013
Diverse Improvements to IFRSs (Cycle 2009-2011) 01.01.2013 01.01.2013
IFRIC 20 Stripping Costs in the Production Phase of aSurface Mine
01.01.2013 01.01.2013
4 Financial Reporting, Year-End 2013
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Zur Einstimmung
Kategorie (2)
Standards und Interpretationen, die von der EU übernommen wurden und für Geschäftsjahre,die ab dem 1. Januar 2013 beginnen, freiwillig angewendet werden können
5 Financial Reporting, Year-End 2013
Norm Titel IASB EU
IFRS 10 Consolidated Financial Statements 01.01.2013 01.01.2014
IFRS 11 Joint Arrangements 01.01.2013 01.01.2014
IFRS 12 Disclosures of Interests in Other Entities 01.01.2013 01.01.2014
IAS 27R Separate Financial Statements 01.01.2013 01.01.2014
IAS 28R Investments in Associates and Joint Ventures 01.01.2013 01.01.2014
Amendmentsto IFRS 10
Transition Guidance 01.01.2013 01.01.2014
Amendmentsto IFRS 10 / 12
Consolidation – Investment entities 01.01.2014 01.01.2014
Amendmentsto IAS 32
Offsetting Financial Assets and Financial Liabilities 01.01.2014 01.01.2014
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Norm Titel IASB EU
IFRS 9 Financial Instruments(and subsequent amendments to IFRS 9 and IFRS 7)
OPEN OPEN
IFRS 9 Financial Instruments(Hedge Accounting and amendments to IFRS 9, IFRS 7and IAS 39)
OPEN OPEN
Amendmentsto IAS 19
Employee Benefits entitled Defined Benefit Plans:Employee Contributions
01.07.2014 OPEN
Amendmentsto IAS 36
Recoverable Amount Disclosures for Non-FinancialAssets
01.01.2014 OPEN
Amendmentsto IAS 39
Novation of Derivatives and Continuation of HedgeAccounting
01.01.2014 OPEN
IFRIC 21 Levies 01.01.2014 OPEN
Zur Einstimmung
Kategorie (3)
Standards und Interpretationen, die von der EU noch nicht übernommen wurden(und ggf. in künftigen Berichtsperioden verpflichtend anzuwenden sind)
6 Financial Reporting, Year-End 2013
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Agenda
Section
(1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen,die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwendensind
(2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die fürGeschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werdenkönnen (EU-Endorsement bereits durchlaufen)
(3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die dasEU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben
(4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB
(5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013
7 Financial Reporting, Year-End 2013
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Agenda
Section
(1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen,die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwendensind
(2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die fürGeschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werdenkönnen (EU-Endorsement bereits durchlaufen)
(3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die dasEU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben
(4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB
(5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013
a. IFRS 13 Fair ValueMeasurement
b. Amendments to IAS 1Presentation of Items ofOther ComprehensiveIncome*
c. Amendments to IAS 12Deferred Tax: Recovery ofUnderlying Assets
d. Amendments to IAS 19Employee Benefits
e. Improvements to IFRSs(Cycle 2009-2011)
8 Financial Reporting, Year-End 2013
* Verpflichtende (retrospektive) Anwendungfür Geschäftsjahre, die am oder nach dem1. Juli 2012 beginnen
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Welcher Vermögenswert oder welche Schuld zu bewerten ist
Den Hauptmarkt (sofern nicht vorhanden den vorteilhaftesten Markt)mit Marktteilnehmern
Exit Price
Die angemessene Bewertungsprämisse für einen nicht-finanziellenVermögenswert unter Berücksichtigung der bestmöglichen Verwendung
Das oder die angemessene(n) Bewertungsverfahren,für welche ausreichende Daten verfügbar sind
Die in das oder die Bewertungsverfahren einfließenden Inputfaktoren,die auf den Annahmen der Marktteilnehmer basieren
9
Beizulegender Zeitwert = Preis, den eine Partei in einer regulären Transaktion zwischen Marktteilnehmernam Bewertungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes erhalten oder für die Übertragung einerVerbindlichkeit zahlen würde.
Unter Berücksichtigung von
Bewertungsgegenstand
Markt
Preis
Bewertungsprämissen
Bewertungsverfahren
Fair Value Hierarchie
Financial Reporting, Year-End 2013
IFRS 13 Fair Value Measurement
Zur Einstimmung
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Grundlagen
► Die Bestimmung des Fair Value von OTC-Derivaten erfolgt in der Regel anhand vonBewertungsmodellen unter Rückgriff auf beobachtbare Inputfaktoren (Stufe 2) oder nichtbeobachtbare Inputfaktoren (Stufe 3).
► Ein ohne diese Komponenten ermittelter Fair Value ist folglich um das Kreditrisiko der Gegenparteibzw. um das eigene Kreditrisiko anzupassen (sog. „Kreditrisikoabschlag“).
► Die Anpassung für das Kreditrisiko der Gegenpartei wird als „Credit Value Adjustment (CVA)“bezeichnet.
► Die Anpassung für das eigene Kreditrisiko des bilanzierenden Unternehmens wird als„Debt Value Adjustment (DVA)“ bezeichnet.
Bei der Bestimmung des Fair Value gem. IFRS 13 ist sowohl das Kreditrisiko derGegenpartei als auch das eigene Kreditrisiko des bilanzierenden Unternehmens zuberücksichtigen.
Financial ReportingYear-End Update 2013
Financial Reporting, Year-End 201310
IFRS 13 Fair Value Measurement
Credit Value Adjustment / Debt Value Adjustment
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Berechnung des Kreditrisikoabschlags
CVA (bzw. DVA) = Erwarteter ausfallgefährdeter Betrag x Ausfallwahrscheinlichkeit x Verlusthöhe
Erwarteter ausfallgefährdeter Betrag(Expected Exposure - EE)
►Simulationsverfahren (Beispiele)
►Potential Exposure Approach
►Monte-Carlo-Simulation
►Add-On-Verfahren
Ausfallwahrscheinlichkeit x Verlusthöhe(Probability of Default- PD x Loss Given Default - LGD)
►Gem. IFRS 13 sind wenn immer möglich beobachtbareInputfaktoren zu verwenden
►CDS Spread-Quotierungen (=PD x LGD)
=> sofern diese vorhanden sind, sind siezu bevorzugen
► Ableitung aus Credit Spreads
► Ableitung aus Ratinginformationen
► Eigene Schätzungen
Bei der Umsetzung der Bestimmungen des IFRS 13 ist eine marktkonforme Methodezur Ermittlung des CVA in Übereinstimmung mit IDW ERS HFA 47 zu wählen.
Financial ReportingYear-End Update 2013
Financial Reporting, Year-End 201311
IFRS 13 Fair Value Measurement
Credit Value Adjustment / Debt Value Adjustment
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Beispiel aus der Praxis / Add-on Verfahren
Financial ReportingYear-End Update 2013
- Bewertung eines nicht besicherten Zinsswaps (Nominalvolumen 100 Mio. EUR) mit 5 JahrenLaufzeit.
- Im Rahmen des Add-on-Verfahrens werden Multiplikatoren verwendet, die aus beobachtbarenMarktdaten vergleichbarer Instrumente abgeleitet und mit der vom Derivatetyp abhängigenBemessungsgrundlage (z. B. Nennwert des Kontrakts, Barwert der Forderung) multipliziert werden.
- Der beizulegende Zeitwert ohne Berücksichtigung des Kreditrisikoausfallrisikos sei 4,1 Mio. EUR.
- Der laufzeitkongruente CDS (Credit Default Swap) der Gegenpartei sei 1,5%.
Financial Reporting, Year-End 201312
IFRS 13 Fair Value Measurement
Credit Value Adjustment / Debt Value Adjustment
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Beispiel aus der Praxis / Add-on Verfahren
Financial ReportingYear-End Update 2013
Buchungssatz des Bilanzierenden:
Abwertungsaufwand an Zinsswap-CVA 69.000
Current Exposure Potential Future Exposure ExpectedExposure
Multiplikation mitCDS
(=PD x LGD = 1,5)
max{0,MtM} Volatilitätsrate Nominalwert Add-on Gegenpartei Gegenpartei
Zeit (t) A B C D=B x C EE = (A + D) E = EE x 1,5%
0 4.100.000 0,5% 100.000.000 500.000 4.600.000 69.000
CVA (t=0) 69.000
Financial Reporting, Year-End 2013
IFRS 13 Fair Value Measurement
Credit Value Adjustment / Debt Value Adjustment
13
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Bewertungskonzept für nicht-finanzielle Vermögenswerte
höchst- undbestmöglicheVerwendung
Gesetzlich zulässig
Physisch möglich
Finanziell durchführbar
Es wird unterstellt, dass die tatsächliche Verwendung die höchst- und bestmögliche Verwendung ist, solange nichtsdarauf hindeutet, dass eine andere Art der Verwendung den Wert des Vermögenswertes maximieren würde.
Bei der Bewertung nicht-finanzieller Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert wird stets dasKonzept der höchst- und bestmöglichen Verwendung („highest and best use“) berücksichtigt,auch wenn das Unternehmen eine andere Art der Verwendung beabsichtigt.
Financial Reporting, Year-End 201314
IFRS 13 Fair Value Measurement
Ausgewählte Praxisprobleme
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
in Kombination mit anderenVermögenswerten und/oder Schulden
► Annahme, dass die ergänzenden Vermögenswerteund Schulden den Marktteilnehmern zur Verfügungstehen würden
► Ergänzende Schulden umfassen Schulden, die zurFinanzierung des Working Capital dienen, nichtjedoch Schulden zur Finanzierung vonVermögenswerten, die nicht zur Gruppe gehören
► Annahmen zur höchst- und bestmöglichenVerwendung müssen bei allen Vermögenswertenund/oder Schulden in der Gruppe übereinstimmen
Die höchst- und bestmögliche Verwendung erfolgt entweder:
oder auf Einzelbasis
► Der beizulegende Zeitwert ist der aktuelle Preis, derdurch einen Verkauf an Marktteilnehmer erzieltwerden kann, die den Vermögenswert eigenständignutzen (würden)
Bewertungsprämissen im Rahmen der höchst- und bestmöglichen Verwendung
Financial Reporting, Year-End 201315
IFRS 13 Fair Value Measurement
Ausgewählte Praxisprobleme
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Beispiel: Ein Unternehmen bewertet ein Grundstück (vgl. IFRS 13, Illustrative Examples, Beispiel 2)
IASB Aspekte: Der höchst- und bestmögliche Verwendung des Grundstücks ergibt sich aus dem höheren Wertbeider Alternativen.
Fact Pattern: Ein Unternehmen erwirbt im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses ein Grundstück► Aktuell wird es gewerblich als Fabrikgelände genutzt.► Auf angrenzenden Grundstücken wurden kürzlich Apartmentgebäude errichtet.
Die höchst- und bestmöglicheVerwendung wäre zu bestimmenzwischen:
Gewerblicher Verwendung
Verwendung als Grundstückfür Wohngebäude
Financial Reporting, Year-End 201316
IFRS 13 Fair Value Measurement
Ausgewählte Praxisprobleme
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
bei Umgliederung:separater Angabe von: ► Erläuternde Beschreibung der Sensitivität desbeizulegenden Zeitwerts in Bezug auf Änderungennicht beobachtbarer Inputfaktoren mit wesentlichenEffekten auf die Bewertung
► Beschreibung der Wechselwirkung (sofernvorhanden) zwischen diesen und anderen für dieErmittlung des beizulegenden Zeitwertsverwendeten nicht beobachtbaren Inputfaktoren
► Beschreibung der Auswirkung der Änderung diesernichtbeobachtbarer Inputfaktoren auf denbeizulegenden Zeitwert
► Mindestens quantitative Darstellung von nichtbeobachtbaren Inputfaktoren
► Finanziellen Vermögenswerten undVerbindlichkeiten
► Angabe, ob die Änderung eines oder mehrerernicht beobachtbarer Inputfaktoren zur Abbildunghalbwegs möglicher alternativer Annahmen zueiner wesentlichen Änderung des beizulegendenZeitwertes führen würde und welche Aus-wirkungen dies hätte
► Beträge jedwederUmgliederung in die bzw.aus der Stufe 3
► Gründe für dieUmgliederungen in diebzw. aus der Stufe 3
► Methode zur Bestimmung,wann Umgliederungenstattgefunden haben
àgetrennte Angabe vonUmgliederungen in Stufe 3und Umgliederungen ausStufe 3
► den gesamten in der GuVerfassten Bewertungs-ergebnissen und denkorrespondierenden GuV-Positionen
► dem im Periodenergebnisenthaltenen Betrag, der auf nichtrealisierte Gewinne und Verlusteaus zum Ende derBerichtsperiode gehaltenenVermögenswerten und Schuldenzurückgeht, sowie denkorrespondierenden Positionen
► den gesamten im sonstigenErgebnis erfasstenBewertungsergebnissen und denkorrespondierenden OCI-Positionen
► Käufen, Verkäufen, Emissionenund Erfüllungen (jede Ver-änderung ist dabei gesondertanzugeben)
In Bezug auf nicht beobachtbareInputfaktoren:
Überleitungsrechnung von den Eröffnungs- zu denSchlussbilanzwerten unter:
Wiederholte
Bew
ertungaufStufe
3
Financial Reporting, Year-End 201317
IFRS 13 Fair Value Measurement
Anhangangaben
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Financial Reporting, Year-End 201318
IFRS 13 Fair Value Measurement
Anhangangaben – ausgewählte Textpassagen
BeispielGood Group
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Financial Reporting, Year-End 201319
IFRS 13 Fair Value Measurement
Anhangangaben – ausgewählte Textpassagen
BeispielGood Group
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Financial Reporting, Year-End 201320
IFRS 13 Fair Value Measurement
Anhangangaben – ausgewählte Textpassagen
BeispielGood Group
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Financial Reporting, Year-End 201321
IFRS 13 Fair Value Measurement
Anhangangaben – ausgewählte Textpassagen
BeispielGood Group
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
EY Scout TeilnehmerFragebogen
22 Financial Reporting, Year-End 2013
IFRS 13 Fair Value Measurement
IFRS Solutions
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Agenda
Section
(1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen,die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwendensind
(2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die fürGeschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werdenkönnen (EU-Endorsement bereits durchlaufen)
(3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die dasEU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben
(4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB
(5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013
a. IFRS 13 Fair ValueMeasurement
b. Amendments to IAS 1Presentation of Items ofOther ComprehensiveIncome*
c. Amendments to IAS 12Deferred Tax: Recovery ofUnderlying Assets
d. Amendments to IAS 19Employee Benefits
e. Improvements to IFRSs(Cycle 2009-2011)
23 Financial Reporting, Year-End 2013
* Verpflichtende (retrospektive) Anwendungfür Geschäftsjahre, die am oder nach dem1. Juli 2012 beginnen
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
PerformanceReportingFASB
PerformanceReportingIASB
JointProject
Presen-tation ofFinancialStatements
2004
Phase A
Phase B
Phase C
IAS 1revised(2007)
ArbeitsentwurfJuli 2010
2010/20112001
ED?
2012 ff.
ED?
ArbeitsentwurfIFRS 5AJuli 2010
„Replacementof IAS 1and IAS 7“
„DiscontinuedOperations“
„Presentationof Itemsof OCI“
„Zwischen-bericht-erstattung“
ED OCIMai 2010
FinalJuni 2011
Amendments to IAS 1
Presentation of Items of Other Comprehensive Income
Financial Reporting, Year-End 201324
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Verbleibendes Darstellungswahlrecht:Darstellung der Bestandteile des sonstigenErgebnisses ist vor oder nach Steuernzulässig (ggf. Aufteilung von Steuern auf„recyclefähiges“ und „nicht-recyclefähiges“sonstiges Ergebnis notwendig)
Gesamtergebnisrechnung(Comprehensive Income Statement)
Abschnitt 1 – Gewinn- und Verlustrechnung► (Basis für Ermittlung des Ergebnisses je Aktie – EPS)
Abschnitt 2 – Sonstiges Ergebnis► Bestandteile, die niemals in die GuV umgegliedert werden
► Bestandteile, die ggf. in Folgeperioden in die GuVumgegliedert werden
Presentation of Items of Other Comprehensive Income(ab 2013 ff.)
Gruppierung
Amendments to IAS 1
Presentation of Items of Other Comprehensive Income
25 Financial Reporting, Year-End 2013
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Sonstiges Ergebnis: 2012 2011
Beträge, die nicht in künftigen Perioden in die GuV umgegliedert werden
► Neubewertungsrücklage für Sachanlagen 400 -
► Versicherungsmathematische Gewinne und Verlusteaus leistungsorientierten Plänen
144 (30)
► Steuereffekt auf Beträge, die in künftigen Perioden nichtin die GuV umgegliedert werden
(180) 10
364 (20)
Beträge, die ggf. in künftigen Perioden in die GuV umgegliedert werden
► Gewinne und Verluste aus der Währunsumrechnung 1.002 660
► Gewinne und Verluste aus der Absicherung einer Nettoinvestitionin einen ausländischen Geschäftsbetrieb
6 16
► Gewinne und Verluste aus Cash-Flow-Hedges 186 132
► Unrealisierte Gewinne und Verluste aus zur Veräußerungverfübaren finanziellen Vermögenswerten
270 188
► Steuereffekt auf Beträge, die in künftigen Perioden in die GuVumgegliedert werden
(28) (106)
1.436 890
Sonstiges Ergebnis (nach Steuern) 1.800 870
Amendments to IAS 1
Presentation of Items of Other Comprehensive Income
Praxisbeispiel
26 Financial Reporting, Year-End 2013
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Siemens AG, Geschäftsbericht 2010/2011, S. 167
Amendments to IAS 1
Presentation of Items of Other Comprehensive Income
Praxisbeispiel
27 Financial Reporting, Year-End 2013
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Agenda
Section
(1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen,die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwendensind
(2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die fürGeschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werdenkönnen (EU-Endorsement bereits durchlaufen)
(3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die dasEU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben
(4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB
(5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013
a. IFRS 13 Fair ValueMeasurement
b. Amendments to IAS 1Presentation of Items ofOther ComprehensiveIncome*
c. Amendments to IAS 12Deferred Tax: Recovery ofUnderlying Assets
d. Amendments to IAS 19Employee Benefits
e. Improvements to IFRSs(Cycle 2009-2011)
28
* Verpflichtende (retrospektive) Anwendungfür Geschäftsjahre, die am oder nach dem1. Juli 2012 beginnen
Financial Reporting, Year-End 2013
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
29
Amendments to IAS 12
Deferred Tax on Investment Property
Deferred Taxon Investment
Property
Anwendungsbereich:Verpflichtende (retro-spektive) Anwendung fürGeschäftsjahre, die amoder nach dem1. Januar 2012 beginnen(frühere Anwendungzulässig)
EU-Endorsement:AbweichenderAnwendungsbereich:Verpflichtende (retro-spektive) Anwendung fürGeschäftsjahre, die amoder nach dem1. Januar 2013beginnen (frühereAnwendung zulässig)
Grundsatz ist nur dann wider-legbar, wenn folgende beidenBedingungen erfüllt sind:► Die betreffende Immobilie
unterliegt einer (plan-mäßigen) Abschreibung;und
► Das Geschäftsmodell siehtbezogen auf diese Immo-bilie die Erzielung eineswirtschaftlichen Nutzenzu-flusses über die wirtschaft-liche Nutzungsdauer vor.
Bei der Ermittlung vonlatenten Steuern bei„als Finanzinvestitiongehaltenen Immobilien“i.S.v. IAS 40, die nachdem Modell des beizule-genden Zeitwertes gem.IAS 40.33 ff. bilanziertwerden, ist grundsätzlichvon einer Umkehrungdurch Veräußerungauszugehen (sofernSteuersatz von dem beiNutzung divergiert).
Financial Reporting, Year-End 2013
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Agenda
Section
(1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen,die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwendensind
(2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die fürGeschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werdenkönnen (EU-Endorsement bereits durchlaufen)
(3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die dasEU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben
(4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB
(5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013
a. IFRS 13 Fair ValueMeasurement
b. Amendments to IAS 1Presentation of Items ofOther ComprehensiveIncome*
c. Amendments to IAS 12Deferred Tax: Recovery ofUnderlying Assets
d. Amendments to IAS 19Employee Benefits
e. Improvements to IFRSs(Cycle 2009-2011)
30 Financial Reporting, Year-End 2013
* Verpflichtende (retrospektive) Anwendungfür Geschäftsjahre, die am oder nach dem1. Juli 2012 beginnen
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Amendments to IAS 19 Employee Benefits
Kurzüberblick
VersicherungsmathematischeGewinne/Verluste
Nachzuverrechnender Dienstzeit-aufwand für noch nicht unverfall-bare Leistungen
Erträge aus Planvermögen
Einstufung in langfristig undkurzfristig fällige Leistungen
Abfindungsverpflichtungen
Anhangangaben
► Soforterfassung im OCI als einzig zulässige Methode
► Soforterfassung in der Periode, in der eine Planänderung stattgefunden hat
► Abschaffung der separaten Ermittlung erwarteter Erträge► Nettozinseffekt = Saldo aus bilanzierter Schuld und bilanziertem Vermögenswert x
Abzinsungssatz der Leistungsverpflichtung
► Zeitpunkt maßgeblich, zu dem ein Mitarbeiter die Leistung nach den Erwartungendes Unternehmens tatsächlich erhalten wird
► Geänderte Definition► Geänderte Erfassungskriterien (Passivierungszeitpunkt)
► Zahlreiche neue Angaben zu Pensionsverpflichtungen, bspw. zur durchschnittlichenRestlaufzeit und Sensitivitätsanalysen hinsichtlich aller wesentlichen versicherungs-mathematischen Annahmen
Gegenstand Änderung
31 Financial Reporting, Year-End 2013
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Thema Regelung
Altersteilzeit
Anhang nach IAS 19R
► Aufstockungsleistungen sind anzusammeln
► Berücksichtigung von Mindestbetriebszugehörigkeit prüfen
► Schema zur Aufwandsverteilung nach Anwendungshinweis des DRSC IFRS FA
► Zum 31.12.2013 keine Änderung von „High-Quality Corporate Bonds“: Ratingklassevon „Single AA or above“
► Kein länderspezifischer EURO-Rechnungszins
► Ermittlung unverändert auf Vorsteuer-Basis
► Beschreibung der planspezifischen Merkmale und Risiken
► Angabe der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen und derenSensitivitäten
► Darstellung der Effekte aus der rückwirkenden Anwendung des IAS 19R;ggf. Einführung einer „dritten Bilanz“
Rechnungszins im EURO-Raum
Financial Reporting, Year-End 201332
Amendments to IAS 19 Employee Benefits
Kurzüberblick
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Agenda
Section
(1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen,die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwendensind
(2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die fürGeschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werdenkönnen (EU-Endorsement bereits durchlaufen)
(3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die dasEU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben
(4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB
(5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013
a. IFRS 13 Fair ValueMeasurement
b. Amendments to IAS 1Presentation of Items ofOther ComprehensiveIncome*
c. Amendments to IAS 12Deferred Tax: Recovery ofUnderlying Assets
d. Amendments to IAS 19Employee Benefits
e. Improvements to IFRSs(Cycle 2009-2011)
33 Financial Reporting, Year-End 2013
* Verpflichtende (retrospektive) Anwendungfür Geschäftsjahre, die am oder nach dem1. Juli 2012 beginnen
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
34
Improvements to IFRSs
(Cycle 2009-2011)
Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sept Okt Nov Dez
2012
Im Mai 2012 hat das IASB im Rahmen des jährlichen Änderungsverfahrens (sog. Annual ImprovementsProject) sechs Änderungsvorschläge zu fünf International Financial Reporting Standards (IFRS) veröffentlicht.
WichtigeFakten
Mit den Änderungen an IFRS 1, IAS 1, IAS 16, IAS 32 und IAS 34 sollen Unklarheiten anden bestehenden IFRS behoben werden.
Die Änderungen sind retrospektiv ab dem 1. Januar 2013 anzuwenden. Eine vorzeitigeAnwendung ist in allen Fällen erlaubt. Das EU-Endorsement erfolgte im Dezember 2012.
Die Änderungen dienen in der Regel der Klarstellung von Anforderungen und nicht dergrundlegenden Änderung der derzeitigen Bilanzierungspraxis.
Trotzdem könnte es für Unternehmen erforderlich werden, bisher angewandte Methoden,Verfahren und Offenlegungspraktiken zu überprüfen.
Financial Reporting, Year-End 2013
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
35
Improvementsto IFRSs(Cycle
2009-2011)
IFRS 1
► ErneuteAnwendung vonIFRS 1
► Fremdkapital-kosten
IAS 34
Klarstellungbetreffend dieSegmentangabendes Gesamtbetragsder Vermögenswerteund der Schulden(Konsistenz zwischenIAS 34 und IFRS 8).
Financial Reporting, Year-End 2013
Improvements to IFRSs
(Cycle 2009-2011)
IAS 1
Anforderungen anInformationenbetreffend freiwilligdargestelltenVergleichsperioden(u. a. Anforderungenan AnhangangabeniVm „dritter Bilanz“).
IAS 16
Wartungsgeräte sindals Sachanlagen (undnicht als Vorräte) zuklassifizieren, sofernDefinitionsmerkmaleeiner Sachanlageerfüllt werden.
IAS 32
Klarstellung, dassErtragsteuern aufAusschüttungen anAnteilseigner inÜbereinstimmung mitIAS 12 zu bilanzierensind (Aufhebung dereinzelfallspezifischenNormen in IAS 32).
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Financial ReportingYear-End Update 2013
Agenda
Section
(1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen,die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwendensind
(2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die fürGeschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werdenkönnen (EU-Endorsement bereits durchlaufen)
(3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die dasEU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben
(4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB
(5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013
36
a. Consolidation Package(IFRS 10, IFRS 11,IFRS 12, IAS 27R, IAS 28R)
b. Financial Instruments(Amendments to IAS 32and IFRS 7)
Financial Reporting, Year-End 2013
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Financial ReportingYear-End Update 2013
Zeitlicher Anwendungsbereich:IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 sind in der EU erstmals verpflichtend(retrospektiv) anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem1. Januar 2014 beginnen:► Vorzeitige Anwendung zulässig, sofern alle Standards des IASB-
Project „Consolidation“ ebenso vorzeitig angewendet werden
Juni 2012: IASB veröffentlicht Änderungen an denÜbergangsvorschriften von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12:► Angepasste Vergleichsinformationen sind lediglich für die vorher-
gehende Vergleichsperiode erforderlich► Entfall der Anhangangaben zu bisher nicht konsolidierten strukturier-
ten Unternehmen („structured entities“) für Perioden, die vor der Erst-anwendung von IFRS 12 liegen
Oktober 2012: IASB veröffentlicht Änderungen zu Investment-gesellschaften („investment entities“)► Investmentgesellschaften müssen Beteiligungen an beherrschten
Tochterunternehmen grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegendenWert bilanzieren
37 Financial Reporting, Year-End 2013
Consolidation Package
Überblick
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Financial ReportingYear-End Update 2013
Beispiel BASF Gruppe angepasste Werte 2012:IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 wurde bei der BASF zum1. Januar 2013 angewendet - Konsequenz:
UE HK EquityErgebnis(Ausweis EBIT)
Übriges Ergebnis EBIT
-6,6 3,8 0,4 0,2 -2,2
Total EBIT-Effekt (% auf bisheriger EBIT von Mrd. EUR 9) -24%
Effekte in Mrd EUR*
* Stark vereinfachte Darstellung und gerundet
► 4 Gesellschaften vonVollkonsolidierung aufEquity-Methode
► Bei 14 Gesellschaftenvon anteilsmäßigerKonsolidierung aufEquity-Methode
► 14 Unternehmen, die auchbisher nach Equity-Methodebilanziert wurden, nun mitkonsequentem Ausweis imEBIT
► Interessant: 8Gesellschaftenverbleiben in der anteils-mäßigen Konsolidierung
38 Financial Reporting, Year-End 2013
Consolidation Package
Praxisbeispiel zur Einstimmung
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Financial ReportingYear-End Update 2013
Bestimmung, wer diederzeitige Fähigkeit besitzt,die relevanten Aktivitäten zusteuern
Beu
rteilu
ngde
rpow
erDabei sind u.a. zuberücksichtigen:► Stimmrechte, auch
► Potenzielle Stimmrechte► Faktische Beherrschung
► Vertragliche Vereinbarungen► Prinzipal-Agenten-
Beziehungen
Beurteilung, ob der Investorvariable Rückflüsse ausseiner Beteiligung erhältoder über das Recht verfügt,diese zu erhalten
Beu
rteilu
ngde
rRüc
kflü
sse
Beispiele:► Ausschüttungen► Änderungen des
Beteiligungswerts► Managementvergütungen► Verlustrisiken► Residualansprüche► Synergieeffekte
Identifizierung, welcheAktivitäten des Unter-nehmens als die „relevantenAktivitäten“ anzusehen sind
Aktivitäten
Iden
tifiz
ieru
ngre
leva
nter
Akt
ivitä
ten
Beispiele:► Operative Geschäftspolitik► Finanzentscheidungen► Ernennung/Abberufung
und Vergütung von keymanagement personnel
Fähigkeit zur Steuerung Rückflüsse
► Berücksichtigung des Zwecks und der Struktur des Unternehmens
39 Financial Reporting, Year-End 2013
IFRS 10 Consolidated Financial Statements
Kurzreflexion
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Financial ReportingYear-End Update 2013
Auswirkungs-analyse
IFRS 10Überblick
40 Financial Reporting, Year-End 2013
IFRS 10 Consolidated Financial Statements
Auswirkungsanalyse
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Financial ReportingYear-End Update 2013
Auswirkungs-analyse
IFRS 10PotentielleStimmrechte
► Die ökonomische Substanz von potentiellen Stimmrechten istbei der Beurteilung der Beherrschung zu beurteilen
► Praxisfragen bei der Beurteilung:► Mehrfache Ausübungszeiträume (z. B. alle 3 Monate für einen
Zeitraum von 2 Wochen)
► Ausübungspreis: finanzielle Barriere bzw. Anreiz zur Ausübung,Berücksichtigung von Synergien, Änderungen im Zeitablauf
► Beurteilung der Wirkung von potentiellen Stimmrechten, die vonanderen gehalten werden: Informationen über Barrieren undAnreize zur Ausübung
► Berücksichtigung von regulatorischen Anforderungen (z. B.Zustimmung Kartellbehörden bei Ausübung)
41 Financial Reporting, Year-End 2013
IFRS 10 Consolidated Financial Statements
Auswirkungsanalyse
► Erhebliche Ermessensausübungen erforderlich► Anhangangaben nach IAS 1 und IFRS 12 beachten
Fazit
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Financial ReportingYear-End Update 2013
Auswirkungs-analyse
IFRS 10Agent-Prinzipal
► Wenn Entscheidungsrechte auf einen Entscheidungsträgerdelegiert werden, ist zu beurteilen, ob der Entscheidungs-träger als Prinzipal oder Agent agiert
► Praxisfragen bei der Beurteilung:► Grundlage eines Agenten-Prinzipal Verhältnisses► Entscheidungsfreiheit des Entscheidungsträgers (z.B. Wirkung
von Garantien)► Beurteilung der Rückflüsse:
► Qualitative vs. quantitative Beurteilung► Variabilität vs. absolute Höhe (“magnitude”)► Berücksichtigung von marktgerechten Managementgebühren► Berücksichtigung von Rückflüssen nur aus anderen Beziehungen
42 Financial Reporting, Year-End 2013
IFRS 10 Consolidated Financial Statements
Auswirkungsanalyse
► Erhebliche Ermessensausübungen erforderlich► Anhangangaben nach IAS 1 und IFRS 12 beachten
Fazit
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Financial ReportingYear-End Update 2013
Auswirkungs-analyse
IFRS 10FaktischeBeherrschung
► Faktische Beherrschung (“de facto control”)
► Praxisfragen bei der Beurteilung:
► Bestimmung des Zeitpunkts, an dem die Beherrschung erlangtwird bzw. endet
► Berücksichtigung von Erfahrungen aus der Vergangenheit, wennsich die Anteilsverhältnisse oder die ökonomischen Bedingungenändern
► Kenntnisse über die Organisation und das Verhalten der anderenGesellschafter
► Prognostizierbarkeit des Verhaltens anderer Gesellschafter
43 Financial Reporting, Year-End 2013
IFRS 10 Consolidated Financial Statements
Auswirkungsanalyse
► Erhebliche Ermessensausübungen erforderlich► Anhangangaben nach IAS 1 und IFRS 12 beachten
Fazit
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Financial ReportingYear-End Update 2013
Auswirkungs-analyse
IFRS 10Sonstiges
► Existenz von “Autopiloten”/“brain dead entities”► Es besteht eine grundsätzliche Skepsis, dass es Gesellschaften
gibt, die auf einem “Autopiloten” laufen bzw. Als “braind dead”qualifizieren
► Diese Skepsis wird vom IASB geteilt► Neu-Beurteilung von Schutzrechten
► Können Schutzrechte zu substanziellen Beteiligungsrechtenwerden?
► IFRIC Update September 2013
44 Financial Reporting, Year-End 2013
IFRS 10 Consolidated Financial Statements
Auswirkungsanalyse
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Financial ReportingYear-End Update 2013
45
Consolidation –Investment
Entities
Anwendungsbereich:Verpflichtende (retro-spektive) Anwendung fürGeschäftsjahre, die amoder nach dem1. Januar 2014 beginnen(frühere Anwendungzulässig)
EU-Endorsementerfolgte im November2013
► Ausweitung derAnhangangaben
► Fokus: Private Equity /Venture Capital –Gesellschaften
► Kostenersparnispotenzialwird ggf. auf anderenKonzernebenenkonterkariert
Eine sog. „InvestmentEntity“ ist von dergrundsätzlichenKonsolidierungspflichtgem. IFRS 10ausgenommen.Tochterunternehmen sindstattdessen zum FairValue (through profit andloss) zu berücksichtigen.Erhöhung desInformationsnutzens fürdie Abschlussadressaten.
Financial Reporting, Year-End 2013
Amendments to IFRS 10, IFRS 12 and IAS 27
Consolidation – Investment Entities
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Financial ReportingYear-End Update 2013
Auswirkungs-analyse
IFRS 10Investment-gesellschaften
IFRS IC Anfrage(1) Qualifizieren Holdings als
Investmentgesellschaften?(2) Qualifizieren zu steuerlichen
Zwecken etablierte Holdings alsInvestmentgesellschaften?
(3) Hat die erfolgswirksame Einbe-ziehung eines Mutteruntenehmensin den Abschluss einerInvestmentgesellschaft zumbeizulegenden Zeitwert befreiendeWirkung für die eigenen Konzern-rechnungslegungspflichten?
(4) Wie sind assoziierte Unternehmen,die als Investmentgesellschaftqualifizieren von einem Mutter-unternehmen zu berücksichtigen?
Holding 1
PEFonds
Tochterunter-nehmen 2
Holding 2
Mutterunter-nehmen
Tochterunter-nehmen 1
AssoziiertesUnternehmen
Gesellschafter-darlehen
BanksExterneFinanzierung
BanksBanken
(4)
(1)
(1)(2)
(3)
► PE Fonds qualifiziert als Investmentgesellschaft► Mutterunternehmen qualifiziert nicht als
Investmentgesellschaft► Holding 1 im Wesentlichen aus steuerlichen
Gründen etabliert
46 Financial Reporting, Year-End 2013
Amendments to IFRS 10, IFRS 12 and IAS 27
Consolidation – Investment Entities
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Financial ReportingYear-End Update 2013
IAS
31IF
RS
11
Erfassung derVermögenswerte,
Verbindlichkeiten, Erträgeund Aufwendungen und/oder
der relativen Anteile daran
Gemeinschafts-unternehmen
GemeinschaftlicheVereinbarungen
Erfassung derVermögenswerte,
Verbindlichkeiten, Erträgeund Aufwendungen und/oder
der relativen Anteile daran
Equity-Methode oderQuotenkonsolidierung
Joint OperationDie Parteien, die die gemeinschaftliche Führung
ausüben, haben ein Recht auf die Vermögenswerteund Verpflichtungen für die Verbindlichkeiten aus der
Vereinbarung
Joint VentureDie Parteien, die die
gemeinschaftliche Führungausüben, verfügen über ein Rechtauf die Nettovermögenswerte der
Vereinbarung
GemeinschaftlicheTätigkeiten
Gemeinschaftlichgeführte Vermögenswerte
Gemeinschaftlichgeführte Unternehmen
Erfassung der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträgeund Aufwendungen und/oder der relativen Anteile daran Equity-Methode
47 Financial Reporting, Year-End 2013
IFRS 11 Joint Arrangements
Kurzreflexion
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Financial ReportingYear-End Update 2013
► IFRS 11 wird in vielen Branchen zu keinen Veränderungen führen –branchenspezifisch können sich jedoch erhebliche Auswirkungen ergeben
► Die meisten Vereinbarungen, die über eigenständige Vehikel strukturiertsind, werden „joint ventures“ i.S.v. IFRS 11 sein
► Änderungen bei „joint ventures“, die gegenwärtig quotal konsolidiert werden(sog. Quotenkonsolidierung); zukünftig: zwingend Equity-Methode► Grundsätzlich keine wesentlichen Ergebniswirkungen zu erwarten; aber
signifikante Auswirkungen auf Struktur der Bilanz- und GuV und damitauch auf klassische Bilanzkennzahlen wie z.B. Eigenkapitalquote etc.
► Segmentberichterstattung als Instrument zur Kommunikation► Änderungen bei gemeinschaftlich beherrschten Unternehmen, die gemäß
IFRS 11 als „joint operation“ klassifiziert werden und die derzeit unterAnwendung der Equity-Methode bilanziert werden
Auswirkungs-analyse
IFRS 11Kurzreflexion
48 Financial Reporting, Year-End 2013
IFRS 11 Joint Arrangements
Auswirkungsanalyse
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Financial ReportingYear-End Update 2013
► Klassifizierung einer Gemeinschaftsvereinbarung► Bilanzierungseinheit („unit of account“)► Rechtsform (z.B. Personenhandelsgesellschaften,
Arbeitsgemeinschaften)► Andere Tatsachen und Umstände
► „Break even“ vs. „profit making“► „Substantially all of the Output“► Zeitraum der vertraglichen Abnahmeverpflichtungen
► Bilanzierung von Joint Operations► Bilanzierung, wenn Beteiligungsquote und Anteil am Output
unterschiedlich sind und wenn Abnahmequote variabel ist► Aufwands- und Ertragseliminierung – Unterschiede zur
proportionalen Konsolidierung
► Übergangsvorschriften► Behandlung von OCI-Komponenten
Auswirkungs-analyse
IFRS 11Themen in derPraxis
49 Financial Reporting, Year-End 2013
IFRS 11 Joint Arrangements
Auswirkungsanalyse
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Financial ReportingYear-End Update 2013
► Angabe wesentlicher Ermessensentscheidungen undAnnahmen bzgl. der Frage, ob ein Unternehmen ein anderesUnternehmen beherrscht
► Angabe wesentlicher Restriktionen bzgl. der Nutzung vonVermögenswerten oder der Begleichung von Schulden desKonzerns
► Zusammengefasste Finanzinformationen für Konzern-gesellschaften, bei denen nicht beherrschende Anteilebestehen, die materiell für den Konzern sind
► Umstände und Bedingungen, unter denen der Konzernverpflichtet ist, finanzielle Unterstützung zu gewähren
► Situationen, in denen der Konzern freiwillig finanzielleoder andere Unterstützungsleistungen gewährt hat
► Bestehende Absichten, finanzielle oder andere Unterstützungzu gewähren
Angaben zur Art und Änderungen der Risikenim Zusammenhang mit konsolidierten entities
► Zweck
► Volumen
► Aktivitäten
► Finanzierung
► Buchwerte der im Konzernabschluss enthaltenenVermögenswerte und Schulden, die im Zusammenhangmit nicht konsolidierten structured entities stehen
► Einschätzung des maximalen Verlustrisikos
Angaben zur Art und Umfang der Beziehungenzu nicht konsolidierten structured entities
► Insgesamt verlangt IFRS 12 deutlich weitergehende Anhangangabenim Vergleich zu IAS 27 bzw. SIC 12
► Ggf. System-Anpassungen bzw. Anpassungen in den Reporting-Packages erforderlich
Fazit
50 Financial Reporting, Year-End 2013
IFRS 12 Disclosures of Interests in Other Entities
Kurzreflexion
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Financial ReportingYear-End Update 2013
51 Financial Reporting, Year-End 2013
Consolidation Package
EY IFRS Solutions
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Financial ReportingYear-End Update 2013
EY Scout TeilnehmerFragebogen
52 Financial Reporting, Year-End 2013
Consolidation Package
EY IFRS Solutions
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Financial ReportingYear-End Update 2013
Agenda
Section
(1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen,die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwendensind
(2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die fürGeschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werdenkönnen (EU-Endorsement bereits durchlaufen)
(3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die dasEU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben
(4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB
(5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013
53
a. Consolidation Package(IFRS 10, IFRS 11,IFRS 12, IAS 27R, IAS 28R)
b. Financial Instruments(Amendments to IAS 32and IFRS 7)
Financial Reporting, Year-End 2013
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Financial ReportingYear-End Update 2013
Amendments to IFRS 7 Disclosures– Offsetting Financial Assets
and Financial LiabilitiesÄ „Kategorie (1)“
Amendments to IAS 32 OffsettingFinancial Assets and Financial LiabilitiesÄ „Kategorie (2)“
54
Financial Instruments
Saldierung
„Saldierung“umfasst
zwei Amend-ments
AnwendungsbereichVerpflichtende Anwen-dung für Geschäfts-jahre, die am oder nachdem 01. Januar 2013(Amendments to IFRS 7)bzw. 2014 (Amendmentsto IAS 32) beginnen
EU-Endorsementerfolgte im Dezember2012
Als ergänzende Pflicht-angabe sind künftigtabellarisch Brutto- undNettobeträge aus derbilanziellen Saldierungsowie Beträge fürbestehende Saldierungs-rechte, die nicht denbilanziellen Saldierungs-kriterien genügen,anzugeben.
Aus der Klarstellungder Kriterien „zeit-gleiches Settlement“und „jederzeitiges Rechtzur Aufrechnung“ kannsich eine Änderung derBilanzierungspraxis nurergeben, falls IAS 32bislang unterschiedlichausgelegt wurde.
Financial Reporting, Year-End 2013
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Financial ReportingYear-End Update 2013
a. Amendments to IAS 36Recoverable AmountDisclosures for Non-Financial Assets
Agenda
Section
(1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen,die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwendensind
(2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die fürGeschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werdenkönnen (EU-Endorsement bereits durchlaufen)
(3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die dasEU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben
(4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB
(5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013
55 Financial Reporting, Year-End 2013
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Financial ReportingYear-End Update 2013
56
RecoverableAmount
Disclosures
Anwendungsbereich:Verpflichtende (retro-spektive) Anwendung fürGeschäftsjahre, die amoder nach dem1. Januar 2014 beginnen(frühere Anwendungzulässig sofernkorrespondierendIFRS 13 angewendetwird)
EU-Endorsement derzeitnoch ausstehend
Konkretisierungen bei denAngaben, sofern einVermögenswert (bzw. eineZGE) wertgemindert ist und dererzielbare Betrag aufGrundlage seinesbeizulegenden Zeitwertsabzüglich Veräußerungskostenbestimmt wurde (z. B.Bewertungsmethode, Ebeneder Fair Value-Hierarchie gem.IFRS 13 etc.)
Klarstellung, dassAngaben vonInformationen über denerzielbaren Betrag nur fürwertgeminderteVermögenswerte oderZGEs zu machen sind(vorausgesetzt, dieErmittlung des erzielbarenBetrags basiert auf dembeizulegenden ZeitwertabzüglichVeräußerungskosten)
Financial Reporting, Year-End 2013
Amendments to IAS 36
Recoverable Amount Disclosures for Non-Financial Assets
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Financial ReportingYear-End Update 2013
Agenda
Section
(1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen,die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwendensind
(2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die fürGeschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werdenkönnen (EU-Endorsement bereits durchlaufen)
(3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die dasEU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben
(4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB
(5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013
57 Financial Reporting, Year-End 2013
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Financial ReportingYear-End Update 2013
58
Revenue Recognition
Zeitplan
November 2011Re-Exposure DraftED/2011/6 „Revenue fromContracts with Customers“
Beratungen(sog. Re-Deliberations)
Endgültiger StandardIFRS X „Revenue fromContracts with Customers“
Juni 2010StandardentwurfED/2010/6 „Revenue fromContracts with Customers“
2010 2011 2012 / 2013 2014 ff.
► Ergebnis jahrelangerDiskussionen zwischenFASB und IASBbeginnend in 2002
► Teil der Konvergenz-bestrebungen vonFASB und IASB (sog.„MoU“ von 2006/2008)
► DP „Preliminary Viewson Revenue Recog-nition in Contracts withCustomers“ in 2008
► Beseitigung konzept-ioneller Inkonsistenzenin IAS 11 und IAS 18ð vom risks-and-
rewards approachzum control principle
► Konsultationsprozessdes ED/2010/6 stießmit knapp 1.000eingegangenenComment Letters aufgroßes Interesse in derFachöffentlichkeit
► KonzeptionelleAnpassungen gegen-über ED/2010/6 (trotzz. T. erheblicher Kritik)tendenziell eher geringÄ aber: control
principle wird durchNormierung praxis-gerechter Lösungs-ansätze partiellaufgeweicht (defacto mixed model)
► Ab Juni 2012 fandenin regelmäßigenAbständen sog.Re-Deliberations statt
► Aufteilung insachlogischzusammenhängendeEinzelthemen
► Ursprüngliche Planung(Finalisierung der Re-Deliberations imDezember 2012)musste angepasstwerden: Re-Deliberations wurdentatsachlich (erst) EndeOktober 2013abgeschlossen
► Veröffentlichung desfinalen Standardsvoraussichtlich 2014
► Zeitpunkt der erst-maligen Anwendung:(frühestens) fürBerichtsperioden, dieam oder nach dem1. Januar 2017beginnen (vorzeitigeAnwendung wohlunzulässig)
► Übergang:retrospektive Anwen-dung (ggf. mit Erleich-terungen) oder alter-nativ vorgeseheneErstanwendung
Financial Reporting, Year-End 2013
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Financial ReportingYear-End Update 2013
Zweiter Entwurf einesStandards zur Leasing-bilanzierung
Beratung TBDEndgültiger Standardzur Leasingbilanzierung
August 2010Entwurf eines Standardszur Leasingbilanzierung
59
Leases
Zeitplan
2010 H1 2013 H2 2013 TBD
► Kommentierungs-zeitraum von 4Monaten
► 786 Schreiben mitKommentierungeneingegangen
► Vorschläge fürLeasinggeber undLeasingnehmer
► Sog. „Re-Exposure-Draft“
► Kommentierungs-zeitraum von 120Tagen
► Konzentration liegtauf Überarbeitung derVorschläge aus 2010
► Vorschläge fürLeasingnehmer undLeasinggeber enthalten
► Outreach► Meetings mit
verschiedenenArbeitsgruppen
► Re-Deliberations
► Inkrafttreten:noch festzulegen
Financial Reporting, Year-End 2013
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Financial ReportingYear-End Update 2013
a. Impairment
b. DRS 20Konzernlagebericht
c. Enforcement / DPR
Agenda
Section
(1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen,die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwendensind
(2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die fürGeschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werdenkönnen (EU-Endorsement bereits durchlaufen)
(3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die dasEU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben
(4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB
(5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013
60 Financial Reporting, Year-End 2013
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
► Studie von der London University in Zusammenarbeit mit EY► 4.474 Unternehmen eingeteilt in 9 Branchen und 25 Ländern wurden
untersucht (Zeitraum 2006 – 2011)► 324 „impairment-intensive firms“ wurden im Hinblick auf deren
Anhangangaben untersucht► Unterschiede insbesondere aufgrund der institutionellen Ausgestaltung der
Kapitalmärkte► Die Studie beschäftigt sich mit Ursachenforschung und Zusammenhängen
(Länder, Institutionen, unternehmensspezifische Attribute)► Praktische Auswirkungen für IFRS Anwender: Ergebnisse zu den
Untersuchungen in Bezug auf die Anhangangaben sowie branchenbezogenerBenchmark möglich
Accounting forassetimpairment
a test for IFRScomplianceacross Europe(Stand März2013)
61 Financial Reporting, Year-End 2013
Impairment
Impairment Studie – Überblick
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Accounting policies and judgments
Sensitivity of carrying amounts tochanges in methods, assumptionsand estimates
Changes to past assumptions
Events and circumstances
Untersuchte Disclosure – Requirements
62
Estimation uncertainty
Financial Reporting, Year-End 2013
Impairment
Impairment Studie – Disclosure Requirements
Basis for recoverable amount
CGU description and allocation ofgoodwill to CGUs
Allocation of impaired assets tosegments
Impairments as part of segmentresults
Impairment by asset class, segmentand CGU
Cash flow projections, growth anddiscount rates
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
► Die Ergebnisse der Studie über die Impairment Reporting Praktiken zeigeneine Heterogenität der Disclosures in Bezug auf Art und Inhalt bzw. Qualität
► Die Analyse der Compliance Unterschiede induziert eine starke Abhängigkeitder IFRS Compliance von der institutionellen Ausgestaltung
► Weiterhin wurden firmenspezifische Attribute identifiziert, die ebenfalls vongroßer Bedeutung bei der Erklärung von „Compliance-Unterschieden“ sind
► Ein weiteres Ergebnis ist, dass die Qualität der Disclosures sinkt, sofern dieKosten und der Aufwand, die zur Erfüllung der Requirements notwendig sind,steigen
Zusammen-fassung derErgebnisse
63 Financial Reporting, Year-End 2013
Impairment
Impairment Studie – Zusammenfassung der Ergebnisse
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Financial ReportingYear-End Update 2013
a. Impairment
b. DRS 20Konzernlagebericht
c. Enforcement / DPR
Agenda
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(5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013
64 Financial Reporting, Year-End 2013
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Chance
Mögliche künftigeEntwicklungen oder Ereignisse,die zu einer für dasUnternehmen positivenPrognose- bzw. Zielabweichungführen können.
Risiko
Mögliche künftigeEntwicklungen oder Ereignisse,die zu einer für dasUnternehmen negativenPrognose- bzw. Zielabweichungführen können.
Definition von Chance undRisiko nach DRS 20.11
►Verpflichtung zur Beurteilung und Erläuterung der voraussichtlichenEntwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken sowie zurAngabe zugrunde liegender Annahmen im Konzernlagebericht(§ 315 Abs. 1, Satz 5)
GesetzlicheGrundlage
►Ersatz bisheriger Standards (DRS 5, DRS 15)
►Ausgenommen Berichterstattung Vergütung der Organmitglieder(weiterhin DRS 17)
Gegenstand
►Gilt für alle Konzernabschlüsse deutscher Unternehmen (unabhängig obnach HGB oder IFRS erstellt)
►Ausstrahlungswirkung auf Lageberichte in Einzelabschlüssen(gem. § 289 HGB ) erwartet
►Anzuwenden für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen
Anwendungs-bereich
Financial ReportingYear-End Update 2013
65 Financial Reporting, Year-End 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
Gegenstand und Anwendungsbereich
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Grundlage des Konzerns: Geschäftsmodell des Konzerns; Ziele und Strategien;Steuerungssystem; Forschung und Entwicklung1
Wirtschaftsbericht: Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen;Geschäftsverlauf; Lage (VFE); Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren2
Nachtragsbericht3
Prognose-, Chancen- und Risikobericht4
IKS und RMS bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess5
Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten6
Inhalts-verzeichnisgemäßDRS 20
Financial ReportingYear-End Update 2013
►Es besteht weiterhin ein Wahlrecht zur Verfassung des Prognose-, Chancen- und Risikoberichts alszusammengefasstes Dokument oder als einzelne Berichte (DRS 20.117)
66 Financial Reporting, Year-End 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
Gegenstand und Anwendungsbereich
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Änderungen zu früheren Standards
Financial ReportingYear-End Update 2013
Grundsätze der (Konzern-) Lageberichterstattung►Neu aufgenommener Grundsatz der Informationsabstufung hinsichtlich Umfang und Detaillierungsgrad der
Berichterstattung bei größeren, komplexeren oder den Kapitalmarkt in Anspruch nehmenden Unternehmen
►Gesondert zum Grundsatz der Vollständigkeit wird der Grundsatz der Wesentlichkeit aufgenommen und gilt für dengesamten DRS 20 und mithin für die gesamte (Konzern-) Lageberichterstattung
MU
Einzel-abschluss
Konzern-abschluss
Zusammengefasster Lagebericht
►Gem. § 298 Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 HGB: Wahlrecht
►DRS 15 (X – ü)
►DRS 20 ü
67 Financial Reporting, Year-End 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
Grundsätze
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Änderungen zu früheren Standards
Financial ReportingYear-End Update 2013
Stärkere Gewichtung► Quantitative Angaben – sofern zur internen Steuerung herangezogen (finanzielle und nicht-finanzielle
Leistungsindikatoren)
► Nicht finanzielle Leistungsindikatoren sind z. B.: Beschäftigtenzahl, Mitarbeiterentwicklung, Krankenstand,Fluktuationsquote, Betriebsunfälle, Energieverbrauch und Qualitätskennzahlen
► Krankenhausbetreiber: Patientenanzahl, Auslastungsquote, Verweildauern
► Retailer: Expansion (Shop Eröffnungen)
► Flughabenbetreiber: Anzahl Passagiere
► Analyse und Beurteilung Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (einschließlich Auftragslage, Kapitalstruktur,Investitionen, Liquidität)
► Gesamtbeurteilung
► Segmentbezogene Angaben („gekoppelt“ an IFRS 8 Segmentberichterstattung)
► Vergleich Vorjahresprognose mit Ist-Erreichung
68 Financial Reporting, Year-End 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
Wirtschaftsbericht
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Änderungen zu früheren Standards
Financial ReportingYear-End Update 2013
Stärkere Gewichtung►Beispiel SAP - Vergleich Vorjahresprognose mit Ist-Erreichung
69 Financial Reporting, Year-End 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
Wirtschaftsbericht
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Änderungen zu früheren Standards
Financial ReportingYear-End Update 2013
Verkürzung des Prognosehorizonts►Verkürzung des Prognosehorizonts von zwei Jahren auf jetzt „mindestens ein Jahr“ gerechnet vom letzten
Konzernabschlussstichtag (DRS 20.127)
►Jedoch Verpflichtung zur Darstellung von absehbaren Sondereinflüssen nach dem Prognosezeitraum
Erhöhung der Prognosequalität
►Zulassung von Szenario Berechnungen für die betrieblichen Leistungsindikatoren bei eingeschränkterPrognosefähigkeit, etwa aufgrund hoher Unsicherheit (DRS 20.133)
70 Financial Reporting, Year-End 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
Prognoseberichterstattung
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Beispiel
Financial ReportingYear-End Update 2013
Prognosebericht für Konzern und Segmente
►Beispiel Fresenius SE & Co. KGAA
71 Financial Reporting, Year-End 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
Prognoseberichterstattung
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Berichtsanforderungen im Vergleich
Prognosegegenstand
Ausnahmesituation
Prognosegenauigkeit
Wesentliche Annahmen
Geschäftsverlauf und Lage
Mindestens zwei Jahre Empfehlung; ggf. auchlänger (Marktzyklus)
Mindestens positiver oder negativer Trend
Von konkreten Aussagen zur voraussichtlichenEntwicklung kann abgesehen werden
Angabepflicht
DRS 15
Prognosehorizont
Geschäftsverlauf und Lage; bedeutsamefinanzielle und nichtfinanzielleLeistungsindikatoren
Mindestens ein Jahr und absehbareSondereinflüsse nach Prognosehorizont
Aussage zur Richtung und Intensität dervoraussichtlichen Entwicklung
Aussagen zur Richtung der voraussichtlichenEntwicklung oder Szenarien
Angabepflicht
DRS 20
Financial ReportingYear-End Update 2013
72 Financial Reporting, Year-End 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
Prognoseberichterstattung
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
„Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2014 ein leicht steigendes Ergebnis.“ ü
„Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2014 ein Ergebnis von 100 Mio. Euro.“ ü
„Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2014 ein steigendes Ergebnis.“ x„Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2014 ein zufriedenstellendes Ergebnis.“ x„Wir rechnen für das Geschäftsjahr 2014 mit einem Ergebnis zwischen 90 und 110 Mio. Euro.“ ü
Beispiele der Berichterstattung
Financial ReportingYear-End Update 2013
73 Financial Reporting, Year-End 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
Prognoseberichterstattung
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Änderungen zu früheren Standards
Financial ReportingYear-End Update 2013
Erweiterung des Berichtsumfangs für kapitalmarktorientierte Unternehmen
►Der geforderte Detaillierungsgrad hängt von der Komplexität und spezifischen Gegebenheiten des Konzerns ab,insbesondere der Art seiner Geschäftstätigkeit, der Größe und der Inanspruchnahme des Kapitalmarktes(DRS 20.34-35)
►Kapitalmarktorientierte Unternehmen sollen detaillierte Angaben zum konzernweiten Risikomanagementsystem(DRS 20.137) sowie zum Internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungs-prozess (DRS 20.168) machen
Einzeldarstellung wesentlicher Risiken
►Die wesentlichen Risiken sowie die bei ihrem Eintritt zu erwartenden Konsequenzen sind einzeln darzustellen und zubeurteilen (DRS 20.149)
74 Financial Reporting, Year-End 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
Chancen- und Risikobericht
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Änderungen zu früheren Standards
Financial ReportingYear-End Update 2013
Risikokonsolidierungskreis►Bei der Darstellung der Struktur des Risikomanagements ist der Risikokonsolidierungskreis anzugeben, sofern
dieser von dem Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses abweicht (DRS 20.142)
Segmentberichterstattung►Erfolgt im Konzernabschluss eine Segmentberichterstattung, sind die von Risiken betroffenen Segmente anzugeben
(DRS 20.151)
Pflicht zur Quantifizierung von Chancen und Risiken
►Sofern Chancen und Risiken zu internen Steuerungszwecken quantifiziert werden, soll dies auch imKonzernlagebericht erfolgen, wenn dies „für den verständigen Adressaten wesentlich“ ist (DRS 20.152)
►Dabei sind intern ermittelten Werte sowie die zu deren Ermittlung verwendeten Modelle und zugrundeliegendeAnnahmen anzugeben
75 Financial Reporting, Year-End 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
Chancen- und Risikobericht
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Änderungen zu früheren Standards
Financial ReportingYear-End Update 2013
Zusammenfassung der Risikolage►Für alle Unternehmen soll die Risikoberichterstattung Angaben zum Risikomanagementsystem, Angaben zu den
einzelnen Risiken sowie eine zusammenfassende Darstellung der Risikolage beinhalten (DRS 20.135)
Wahlrecht bei Brutto- oder Nettobetrachtung
►Die Auswirkungen von Risiken können wahlweise vor oder nach Maßnahmen der Risikobegrenzung dargestelltwerden (DRS 20.157)
►Die Maßnahmen der Risikobegrenzung sind im Einzelnen darzustellen
76 Financial Reporting, Year-End 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
Chancen- und Risikobericht
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Änderungen zu früheren Standards
Financial ReportingYear-End Update 2013
Vergleich zum Vorjahr
►Wesentliche Veränderungen der Risiken gegenüber dem Vorjahr sind darzustellen und zu erläutern (DRS 20.159)
Erhöhung der Bedeutung der Chancenberichterstattung
►Gegenüber den vorherigen Standards wird der Berichterstattung über Chancen mehr Gewicht verliehen
►Über Chancen und Risiken ist ausgewogen zu berichten (DRS 20.165-167)
77 Financial Reporting, Year-End 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
Chancen- und Risikobericht
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Quantifizierung von RisikenPflicht zur quantifizierten Berichterstattung von Risiken wenn
► Intern quantifiziert
► Nutzung zur internen Steuerung
► Wesentlich für Adressaten
Praxisbeispiel SAP„Um zu ermitteln, welche Risiken am ehesten bestandsgefährdenden Charakter für den SAP-Konzern aufweisen,werden Risiken gemäß ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Auswirkungen bezogen auf unsereGeschäftsziele als „hoch“, „mittel“ oder „gering“ klassifiziert. […]“
Financial ReportingYear-End Update 2013
78 Financial Reporting, Year-End 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
Chancen- und Risikobericht
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Wirtschaftsbericht►Nicht finanzielle
Leistungsindikatoren
►Beurteilung der VFE-Lage
►Gesamtbeurteilung
►Vergleich Soll / Ist
Prognosebericht►Konkretisierung des
Prognosegegenstands
►Qualifiziert-komparativePrognosen alsMindestanforderung
►Einjähriger Prognosezeitraum
►Erläuterungen zu Segmenten
►Quellenangaben und Annahmen
Chancen- / Risikobericht►Systemdarstellung nur für
kapitalmarktorientierteUnternehmen verpflichtend
►Stärkerer Fokus auf Bedeutungder Chancen und Risiken(Ursachen und Maßnahmen)
►Ausgewogene Berichterstattung
►Erläuterungen zu Segmenten
DRS 20 Konzernlagebericht
Zusammenfassung
Zusammenfassung der Kernaussagen
79 Financial Reporting, Year-End 2013
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Neuerung FinancialStatement(LB) Impact
StakeholderRelevance
1 Vorjahresvergleich Prognosen
2 Gesamtbeurteilung
3 Quantitative Angaben
4 Nicht ausgenutzte Kreditlinien
5 Analyse und Beurteilung Auftragslage, Kapitalstruktur,Investitionen, Liquidität
6 Prognosen in Gesamtaussage zu verdichten
7 Prognosen zu Segmenten
8 Prognosen zu bedeutsamen finanziellen und nicht- finanziellenLeistungsindikatoren
9 Prognosehorizont reduziert
10 Wesentliche Prognosen
11 Prognosegenauigkeit / zumindest Richtung und Intensität istanzugeben
12 Prognose- Ist Vergleich und berichten über die Abweichung
13 Konsistenz bei den Prognoseannahmen
14 Gesamtbild der Risikolage gefordert
15 Einzelne Darstellung von Risiken
16 Quantifizierung von Chance und Risiken
17 Zusammenfassung Risiken in Kategorien/ Rangordnung
18 Von Risiken betroffene Segmente
19 Ausgewogenheit Chancen und Risiken
20 Freiwillige Berichterstattung über Ziele und Strategien
High changing impact
Medium changing impact
Low changing impact
High
Medium
Low
Fina
ncia
lSta
tem
ent
Impa
ct(1
)
HighMediumLow
Stakeholder Relevance (2)
20
1
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19
80 Financial Reporting, Year-End 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
EY IFRS Solutions
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
a. Impairment
b. DRS 20Konzernlagebericht
c. Enforcement / DPR
Agenda
Section
(1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen,die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwendensind
(2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die fürGeschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werdenkönnen (EU-Endorsement bereits durchlaufen)
(3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die dasEU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben
(4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB
(5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013
81 Financial Reporting, Year-End 2013
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Jan-Sep2013
tatsächliche Fehlerquote normalisierte Fehlerquote
17%
27%
18%
26%
17%
19%
16%
26%25%25%
23%
25%
19%
15%
Financial ReportingYear-End Update 2013
Financial Reporting, Year-End 201382
DPR / Enforcement
Statistik: DPR-Fehlerquote
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Goodwill Impairment-Test:►Konsistenz und Verlässlichkeit der Cash Flow-Prognosen (externe Quellen, Lageberichterstattung, Planungstreue)
►Ableitung der Wachstumsrate und des Abzinsungssatzes (Peer Group-Analyse, Herleitung des Betafaktors und desVerschuldungsgrads) (IAS 36.55 ff.)
►Ausreichende Beschreibung der wesentlichen Bewertungsprämissen (IAS 36.134 (d) und (e), IAS 1.125)
Unternehmenszusammenschlüsse:► Fair Value-Ermittlung mit Bezug auf die Grundsätze von IFRS 13
►Aussagefähige Anhangangaben zur Entstehung eines Goodwill oder eines negativen Unterschiedsbetrags und zu den finanziellenAuswirkungen eines Unternehmenszusammenschlusses (IFRS 3.59 f., IFRS 3 Anhang B64 (e), (n) und (q))
Financial Reporting, Year-End 201383
DPR / Enforcement
DPR-Prüfungsschwerpunkte 2014
Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen:► Transparenz und Stetigkeit bei der Ermittlung des Abzinsungssatzes (IAS 19.135 ff.)
► Beschreibung der Merkmale des Versorgungsplans und der damit verbundenen Risiken (IAS 19.139)
►Darstellung und Sensitivitäten der versicherungsmathematischen Annahmen (IAS 19.144 f.)
► Ergänzung um eine dritte Bilanz bei wesentlichen Auswirkungen in Folge der Erstanwendung des IAS 19 (2011) (IAS 1.40A)
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Neue Standards zur Konsolidierung:►Bei vorzeitiger Anwendung der Standards IFRS 10, 11, 12 im Jahr 2013:
► Abgrenzung des Konsolidierungskreises gemäß IFRS 10
► Beurteilung von gemeinsamen Vereinbarungen (gemeinschaftliche Tätigkeit versus Gemeinschaftsunternehmen) gemäß IFRS 11
► Anhangangaben gemäß IFRS 12
►Bei Erstanwendung der neuen Standards zur Konsolidierung im Jahr 2014:
► Aussagefähige Anhangangaben zu den erwarteten Auswirkungen gemäß IAS 8.30
Financial Reporting, Year-End 201384
DPR / Enforcement
DPR-Prüfungsschwerpunkte 2014
Konzernlagebericht, insbesondere neue Anforderungen durch DRS 20:►Abgleich der Vorjahresprognose mit der tatsächlichen Entwicklung (DRS 20.57)
►Erhöhte Anforderungen an die Prognosegenauigkeit (DRS 20.128)
►Darstellung der Risiken (DRS 20.146 ff.) und des Risikomanagementsystems (DRS 20.K137 ff.)
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
DPR / Enforcement
ESMA-Prüfungsschwerpunkte 2014
Financial Reporting, Year-End 201385
► Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat am11. November 2013 gemeinsame europäische Prüfungsschwerpunktebekannt gegeben.
► Diese sind von den nationalen Aufsichtsbehörden bei ihrer Prüfung imRahmen von Enforcement-Verfahren (z. B. in Deutschland von der DPR) zubeachten.
► Folgende Bilanzierungsthemen stehen für die ESMA im Fokus:► Wertminderungen von nicht-finanziellen Vermögenswerten► Bewertung und Angaben betreffend Verpflichtungen aus
leistungsorientierten Pensionsplänen► Fair Value Bewertung und Angaben► Angaben zu den maßgeblichen Rechnungslegungsmethoden,
Ermessensentscheidungen und Schätzungen► Bewertung von Finanzinstrumenten sowie Angaben, die sich auf damit
zusammenhängende Risiken beziehen
Prüfungs-schwerpunkteESMA 2014
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Financial Reporting, Year-End 201386
DPR / Enforcement
Beobachtungen
Ausweis der Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten:► Nach Auffassung der DPR sind bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens sowohl planmäßige als auch außerplanmäßige
Abschreibungen – ggf. separat – als Teil der Umsatzkosten auszuweisen.
► Die DPR hat angekündigt, die bestehende diversity in practice künftig - zumindest bezüglich der planmäßigen Abschreibungen - nichtmehr als Gegenargument gelten zu lassen. Werden diese nicht in die Umsatzkosten einbezogen, ist künftig eine Beanstandung seitensder DPR nicht mehr auszuschließen.
► Die Frage, wie ein Impairment auf aktivierte Entwicklungskosten auszuweisen ist, hat die ESMA mit Schreiben vom 30.10.2013 beimIFRS IC zur Diskussion gestellt.
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Ausgewählte Fehlerfeststellungen: Aufgegebene Geschäftsbereiche
Im verkürzten Konzernabschluss zum 30. Juni 2012 wird ein positives Ergebnis aus fortgeführtenGeschäftsbereichen von TEUR 229 und ein Verlust aus aufgegebenen Geschäftsbereichen vonEUR 1,374 Mio. ausgewiesen. Es werden hierbei Kostenumlagen von ca. TEUR 232 im Verlust ausaufgegebenen Geschäftsbereichen erfasst, obgleich diese Aufwendungen auch nach Aufgabe desBereichs „Magazin“ anfallen und diese somit dem fortgeführten Ergebnis zuzurechnen sind. DesWeiteren erfüllt die Schließung des Standorts Paris dem Grunde nach nicht die Definition einesaufgegebenen Bereichs. Wären die Aufwendungen des Standorts Paris so auf die Geschäftsbereicheverteilt worden, wie im Geschäftsjahr 2011, hätte sich das Ergebnis um weitere TEUR 512 verringert.
Financial Reporting, Year-End 201387
DPR / Enforcement
Beobachtungen
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Ausgewählte Fehlerfeststellungen: Vorstandsvergütung
Im Jahresabschluss der S AG wurden die dem Vorstand im Geschäftsjahr 2010 gewährtenGesamtbezüge in Höhe von 162 TEUR nicht angegeben.
Dies verstößt gegen § 285 Nr. 9 a Satz 1 bis 4 HGB, wonach diese Angaben auch dann im Anhangaufzunehmen sind, wenn die Gesellschaft lediglich einen Alleinvorstand hat.
In die Angabe zur Vergütung der Geschäftsleitung im Konzernanhang wurde nur die laufende Vergütungvon 1,5 Mio. Euro einbezogen. Der im Periodenaufwand erfasste Dienstzeitwand aus Pensionszusagenvon ebenfalls € 1,5 Mio. wurde nicht genannt. Die Nichtberücksichtigung der Aufwendungen ausPensionszusagen in der Anhangangabe zur Vergütung der Geschäftsleitung verstößt gegenIAS 24.16(b) (revised 2003).
Financial Reporting, Year-End 201388
DPR / Enforcement
Beobachtungen
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
Bewertung von Immobilien bei bindendem Kaufvertrag:
Sachverhalt ► Immobilienunternehmen A bewertet seine Objekte zum Fair Value. Die Bewertung wird von einem externenGutachter anhand eines DCF-Modells durchgeführt.
► 30.12.2010: A unterschreibt einen verbindlichen Vertrag über den Verkauf von zwei Objekten. DerVerkaufspreis liegt über dem Buchwert. Kaufpreiszahlung/Übergang von Nutzen und Lasten finden wievorgesehen Ende März 2011 statt.
Bilanzierungzum31.12.2010
► Separater Ausweis als „held for sale“ gem. IFRS 5
► Bewertung zum bisherigen Buchwert (= DCF-Modell)
► Folge: Gewinn wird nicht als Bewertungsgewinn in 2010, sondern als Veräußerungsgewinn in 2011ausgewiesen
Ansicht derDPR
► Sofern keine begründeten Zweifel an einer „arm’s length transaction“ i.S.v. IAS 40.36 vorliegen, verstößt dieNicht-Berücksichtigung des vertraglichen Kaufpreises beim Vorliegen eines verbindlichen Kaufvertrages gegenIFRS 5.5d i.V.m. IAS 40.5, IAS 40.45 und IAS 40.46.
Financial Reporting, Year-End 201389
DPR / Enforcement
Beobachtungen
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial ReportingYear-End Update 2013
90
IFRS Anwender
EY IFRS Year-End Solutions
Financial Reporting, Year-End 2013
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 91
Ihre EY-Scout-Ansprechpartner
IFRS Solutions Leader Operational ManagerJörg Bösser Gerd WinterlingTelefon +49 6196 996 26944 Telefon +49 6196 996 24271jö[email protected] [email protected]
Deutschland Region Südwest ÖsterreichRegion Mitte Helge-Thomas Grathwol Dr. Christoph FroehlichJörg Bösser Telefon +49 621 4208 10132 Telefon +43 12 1170 1015
[email protected] [email protected]
Region Nord/Ost Region Bayern SchweizStefania Mandler Dr. Christine Burger-Disselkamp Roger MüllerTelefon +49 341 2526 23583 Telefon +49 89 14331 13737 Telefon +41 58 286 [email protected] [email protected] [email protected]
Region West Christiane HoldAndreas Muzzu Telefon +49 89 14331 12368Telefon +49 231 55011 22126 [email protected]@de.ey.com
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Financial ReportingYear-End Update 2013
92
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Transactions | Advisory
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Financial Reporting, Year-End 2013