Ex-situ-Kulturen bestands- gefährdeter und raumbedeutsamer Gefäßpflanzenarten in...
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Ex-situ-Kulturen bestands-gefährdeter und
raumbedeutsamer Gefäßpflanzenarten in
Mecklenburg-Vorpommern
Björn Russow, NABU Mittleres Mecklenburg, Rostock41. Vortragstagung AG Geobotanik, 17. März 2012
Leitbild Erhaltungskulturen M-V
„ex-situ-Kulturen sind intensivmedizinische
Maßnahmen im botanischen
Artenschutz …“Ex-situ-Erhaltung ist gemäß dem Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (5. Juni 1992) "die Erhaltung (genetischer Ressourcen) außerhalb ihrer natürlichen Lebensräume.„ Unterteilung in Erhaltungskulturen und Schutzsammlungen möglich.
Übersicht Gefährdung der Gefäßpflanzenflora MV
Quelle: Voigtländer & Henker (2005): Rote Liste der Gefäßpflanzen von Mecklenburg-Vorpommern
Kriterien für die Auswahl von Zielarten (n=2464)
Raumbedeutsamkeit/ VerantwortlichkeitGlobal, national, regional
Überregionale Gefährdung!!!, !!, !
Gesetzliche Schutzverpflichtung§§, §
Landesweite GefährdungRote Liste MV
Überregionale Bedeutung: Prioritätenliste: 320 Arten
Handlungs- erfordernis
für Schutzmaßnahmen
251 Sippen mit Handlungserfordernisdavon76 Sippen mit höchstem Handlungserfordernis !!!
Arten- und Biotopschutz, Schutzgebietsausweisung, Pflegemaßnahmen, Erhaltungskulturen, Monitoring, Großschutzgebiete, EU-Förderung
Florenschutzkonzept als Basis der Erhaltungskulturen MV
Entwicklung eines Konzeptes für Erhaltungskulturen:
• 2007 erste Gedanken über Erhaltungskulturen in der AG Geobotanik und dem LUNG
• 2008/2009: Auswahl von Arten und Abstimmung mit FA Geobotanik, AG Geobotanik MV
• 2009: Beantragung von Sachmitteln zur Einrichtung und Pflege von Erhaltungskulturen sowie für die Entnahme
• 2010: Vereinbarung zwischen LUNG MV und Uni Rostock über die Etablierung einer Erhaltungskultur
• seit 2009 bis 2012 konzentrierte Umsiedlung von Pflanzen und Entnahme von Saatgut zur Etablierung der Erhaltungskultur
• geplante kleinere Ausbringungen 2011/2012 von Kulturen aus dem Botanischen Garten HRO
Erhaltungskulturen MV
Welche Arten sind für die Erhaltungskultur vorgesehen:
• Arten, die bereits kultiviert werden (z. B. Pot. wism.)• Arten mit prioritärem Handlungsbedarf (76 Arten !!!)• Arten der Anhänge II & IV der FFH-RL• Arten, für die in benachbarten Bundesländern Artenhilfsprogramme
laufen
Artenübersicht Erhaltungskulturen MV
Welche Auswahlkriterien:
• fachlich: überschaubares Hybridisierungsverhalten• fachlich: Haltung im Bot. Garten muss möglich sein• Seltene Arten, i. d. R. < 10 Vorkommen in MV (Ausnahme : 2 Arten)• Gesamtvorkommen in MV mittelbar oder unmittelbar gefährdet, bei
weiterem Verlust Gesamtbestand nicht überlebensfähig
Artenübersicht Erhaltungskulturen MV
Artenübersicht Erhaltungskulturen MV
Artenübersicht Erhaltungskulturen MV
Dianthus arenarius – FSP: 2009 = 2 (3) Vorkommen
Dianthus arenarius – FSP: 2009 = 2 (3) Vorkommen
Huperzia selago – FFH V: 2009 = 5 Vorkommen
Luronium natans – FFH II & IV: 2009 = 3 (4) Vorkommen
Kriechender Scheiberich (Apium repens) – FFH II & IV
Apium repens – FFH II & IV: M-V = 21 (27) Vorkommen
Durch regelmäßige Beweidung mit Schaffung von Bodenverletzungen ist die Erhaltung möglichBei ungenügender oder falscher Pflege gehen Bestände schnell zurückAuch auf zeitweilig verwaisten Standorten ist die Revitalisierung möglich=> Erfolgsaussichten: sehr gut!
Frauenschuh (Cypripedium calceolus) – FFH II & IV
Beispiel der Einrichtung einer Erhaltungskultur –
wie läuft es ab?
Frauenschuh (Cypripedium calceolus) – FFH II & IV
Botanisches Artenmonitoring MV
Cypripedium calceolus – FFH II & IV: M-V = 1 (2) Vorkommen
(gefüllter Kreis – rezentes Vorkommen; Kreis mit Kreuz – verschollenes Vorkommen)
Cypripedium calceolus – Bestandsentwicklung (CC01)
CC01 - Bestandsentwicklung
0
10
20
30
40
50
2003 2005 2006 2008 2009 2010
Jahr
Anza
hl
gesamt
fertil
steril
Linear (gesamt)
Cypripedium calceolus – Bearbeitungsprobleme
Frauenschuh (Cypripedium calceolus) – FFH II & IV
Pflegemaßnahmen
Pflegemaßnahmen am Originalstandort
Frauenschuh (Cypripedium calceolus) – FFH II & IV
Erhaltungskultur & Wiederansiedlung
Entnahme für Erhaltungskultur – August 2008
Entnahme für Erhaltungskultur – August 2008
Transport in den Botanischen Garten – August 2008
Erhaltungskultur im Bot. Garten Rostock – Mai 2010
Vermehrung der Pflanzen
Ermittlung von Wiederansiedlungsflächen in M-V
Verschiedene Studien und Diplomarbeiten zu den binnenländischen Kreidebrüchen auf HI Jasmund liegen vor,Expertenbefragung,weiterreichende Untersuchungen=> Erfolgsaussichten: gut, langfristig nicht gesichert!
Begleituntersuchungen zur Wiederansiedlung
Semesterarbeit von Annemarie Neugebauer
Grundlagen der Wiederansiedlung
IUCN Richtlinie als übergeordnete Ebene
CBD – Konvention über die Biologische Vielfalt (RIO)
Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen (GSPC)
Florenschutzkonzept MV
Biodiversitätsstrategie Mecklenburg-Vorpommern
Bundesnaturschutzgesetz & Naturschutzausführungsgesetz MV
Was ist notwendig?Ausblick
Untersuchungen zur Populations-ökologie der Arten (Wissenschaft)Standortsuche für die Wiederausbringung (AG Geobotanik, Verwaltung), einschließlich Entwicklung eines Modells zur „automatisierten Standortsuche“ mittels GIS & Datenbestand LUNG (Wissenschaft)Kulturerfahrungen: Sammeln von bestehenden Erfahrungen anderer Akteure, Erprobung eigener Kulturmethoden (AG Geobotanik, Bot. Garten)
Schaffung der administrativen, finanziellen und personellen Randbedingungen für eine Wiederansiedlung (AG Geobotanik?, Verwaltung?)
§ 44 - Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten(1) Es ist verboten,. . . 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören(Zugriffsverbote).(2) Es ist ferner verboten,1. . . . Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten(Besitzverbote),
§ 39 - Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen
(1) Es ist verboten,. . .2. wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,3. Lebensstätten wild lebender Pflanzen . . . ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.(2) . . . ist es verboten, wild lebende Tiere und Pflanzen der in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten aus der Natur zu entnehmen. (3) Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.
Rechtliche Aspekte von Erhaltungskulturen
Arterfassung – Florenschutzkonzept – Monitoring - Erhaltungskulturen
Floristische Kartierung Mecklenburg-VorpommernAG Geobotanik Mecklenburg-Vorpommern
verändert nach A. Abdank, Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
Ehrenamtliche Mitarbeiter
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit& die Zusammen-
arbeit!
www.ex-situ-erhaltung.de
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