Europäischer Rat
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Europäischer Rat
Das oberste Gremium der Europäischen Union
Allgemeines
• Auch „Der Gipfel“ genannt• Die wichtigste Institution in der EU• Trifft zukunftsweisende Entscheidungen• Kommt 2mal pro Halbjahr zusammen• Vorsitz wechselt halbjärhlich (momentan:
Deutschland• ist kein Hauptorgan der EU, sondern eine
intergouvernementale Institution
Geschichte
• Das Treffen der Staats- und Regierungschefs findet seit 1969 in unregelmäßigen Abständen statt
• Erst 1974 wurde in Paris vereinbart, das Treffen regelmäßig zu veranstalten
• Der Europäische Rat wurde als Institution der EU erst 1987 in die Verträge aufgenommen
• War ursprünglich nur als informelles Treffen der Regierungschefs geplant
• Mittlererweile sind bei Gipfeln bis zu 15.000 Leute involviert
Aufgaben
• Bestimmt Leitlinien sowie Grundsätze der EU- Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik
• Beschließt Beitritte von Neumitgliedern
• Brachte die Einführung des Euros auf den Weg
• Legt die politischen Leitlinien und Ziele fest
• Der Europäische Rat kann aber keine Gesetze verfassen
Wichtigste Treffen
• 12.–13. März 1979 Gründung des Europäischen Währungssystems, Vorläufer des Euro
• 21.–22. Juni 1993, Kopenhagen: Aufstellung der Kopenhagener Kriterien
• 10.–11. Dezember 1999, Helsinki: Beschlüsse zur EU-Erweiterung
• 23.–24. März 2000, Lissabon: Strategie zur wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Erneuerung bis 2010
Parteienlandschaft
EVP: 11
SPE: 9
ELDR: 5
AEN: 2
Parteizugehörigkeit der EU-Staatschefs
• EVP: Europäische Volkspartei
• SPE: Sozialdemokrati-sche Partei Europas
• ELDR:Europäische liberale demokratische und Reformpartei
• AEN: Allianz für das Europa der Nationen
Deutsche Ratspräsidentschaft
• Erstmals in einer „Triopräsidentschaft“ mit Portugal und Slowenien, für mehr kontinuität
• Motto: „Europa gelingt gemeinsam!“• Wichtigstes Ziel ist die Ausarbeitung der
EU-Verfassung• Dies ist berets die 12. deutsche
Präsidentschaft
Der ER und die EU-Verfassung
• Der hauptamtliche Präsident des ER soll künftig für 2,5 Jahre von den Ratsmitgliedern gewählt werden, wobei eine einmalige Wiederwahl möglich ist
• Es soll ein „Außenminister der Union“ für 5 Jahre gewählt werden (ebenfalls von den Mitgliedern des ER)
Quellen
• www.eu2007.de (die Seite der deutschen Ratspräsidentschaft)
• www.europa.eu (Homepage der EU)• www.wikipedia.de (erklärt sich von selbst)• www.parties-and-elections.de (gab
Hinweise über die Parteienlandschaft)• Unser Politikbuch