EU-Förderprogramme · 2018. 10. 10. · 3 Liebe Leser*innen, Wussten Sie, ... Akuell gibt es über...
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EU-FörderprogrammeZiele, Voraussetzungen und Ansprechpartner
2018
3
Liebe Leser*innen,
Wussten Sie, dass …
... die Europäische Union einen Großteil des EU-Haushaltes in Projekte investiert und davon mindestens 120 Millionen Euro bis 2020 nach Hamburg fließen?
... nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch viele andere Bereiche wie zum Beispiel Beschäftigung, Kultur, Forschung, Verkehr, Jugend oder Sicherheit, ganz gezielt gefördert werden?
... Sie als Einzelperson, Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation direkt oder indirekt durch geförderte Programme von den Investitionen profitieren können?
Falls Sie eine oder sogar alle drei Fragen mit Nein beantwortet haben, lohnt sich für Sie ein Blick in diese Broschüre.
Im Folgenden erhalten Sie, liebe Leser*innen, einen Überblick über die relevantesten EU-Förderprogramme.
Viel Spaß bei der Lektüre wünscht Ihnen
Ihr Knut Fleckenstein
Impressum
HerausgeberKnut FleckensteinKurt-Schumacher-Allee 1020097 HamburgFon: +49 40 [email protected]
RedaktionEuropabüro Arndt Kohn / Lukas KögelEuropabüro Knut Fleckenstein
Bildnachweis© European Parliament 2017 (S. 3)Nordeifel Tourismus GmbH (S. 6)FlorianKunde/shutterstock.com (S. 7)Monkey Business Images/shutterstock.com (S.8)Image‘in/fotolia.com (S. 9)Arndt Kohn MdEP (S. 10)
LianeM/fotolia.com (S. 11)contrastwerkstatt/fotolia.com (S. 12)photocrew/fotolia.com (S. 14)marcus_hofmann/fotolia.com (S. 15)©MEYER ORIGINALS (S. 17)Rawpixel.com/shutterstock.com (S.18)Arndt Kohn MdEP (S. 19)stokkete/ fotolia.com (S. 21)
GesamtherstellungSchloemer & Partner GmbHFritz-Erler-Straße 4052349 DürenTelefon: +49 02421 948888Fax: +49 02421 94888-10E-Mail: [email protected]ün-gedruckt.de
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Fördervoraussetzungen 5
Kapitel 1 EUROPÄISCHE STRUKTUR- UND INVESTITIONSFONDS 6
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 6
Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ-Teil des EFRE) 7
Europäischer Sozialfonds (ESF) 8
Entwicklung des ländlichen Raums und der Küstengebiete (ELER) 9
LEADER 10
Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) 11
Kapitel 2 BESCHÄFTIGUNGS- UND SOZIALPOLITIK 12
Europäisches Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) 12-14
Programm für Beschäftigung und soziale Solidarität (PROGRESS) 12
Europäisches Netzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltung (EURES) 13
Instrument Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum (MF/SE) 14
Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) 15
Kapitel 3 KULTUR, BILDUNG UND JUGEND 16
Erasmus+ 16
Kreatives Europa 17
Europa für Bürgerinnen und Bürger 18
Kapitel 4 UMWELTSCHUTZ, MOBILITÄT, FORSCHUNG UND INNOVATION 19
LIFE Programm für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) 19
Connecting Europe Facility 20
Horizont 2020 21
Kapitel 5 WEITERE FONDS UND FÖRDERPROGRAMME 22
Förderprogramme sehen bestimmte Vo-raussetzungen vor, um die Fördermittel gezielt einsetzen zu können und damit einen Mehrwert für Europa und seine Bürger*innen zu schaffen. Anhand der folgenden Fragen können Sie eine erste Einschätzung vornehmen, ob Ihr Projekt durch die EU-Programme gefördert wer-den kann. Die genauen Fördervoraus-setzungen entnehmen Sie bitte den ent-sprechenden Ausschreibungen.
Von wem wird das Förderprogramm verwaltet? Es gibt verschiedene Formen der Verwal-tung von EU-Mitteln:• Die direkte Mittelverwaltung: Das
Programm wird direkt von der Euro-päischen Kommission oder einer ihrer Agenturen verwaltet.
• Die geteilte Mittelverwaltung: Die Mitgliedstaaten und zuständigen na-tionalen, regionalen und örtlichen Be-hörden verwalten das Programm (ca. 80 Prozent der Fälle).
Gehören Sie zu einer Gruppe der poten-tiell Begünstigten? Gefördert werden können etwa: Klei-ne und mittelständische Unternehmen (KMU), Nichtregierungsorganisationen (NGO), junge Menschen, Forschende, öf-fentliche Einrichtungen, etc.
Haben Sie die finanziellen Mittel, um eine Vorfinanzierung des Projekts zu garantieren?• Viele Fonds garantieren nur einen Teil
der Finanzierung, der verbleibende Teil der Finanzierung muss durch na-tionale Gelder oder Sponsoren gestellt werden.
• Oftmals finden Sie in den Projektauf-rufen eine genaue Übersicht, welche finanziellen Mittel zur Verfügung ste-hen sollten.
Ist Ihr Vorschlag auf die Programmziele des Fonds abgestimmt?• Nur wenn Ihr Vorschlag auf die Pro-
grammziele des jeweiligen Fonds ab-gestimmt ist und die Kriterien der Ausschreibung erfüllt sind, hat Ihr An-trag Aussicht auf Erfolg.
Haben Sie Partner*innen ins Auge ge-fasst, die Sie eventuell für die Durch-führung eines Projekts benötigen?• Viele der von der EU geförderten Vor-
haben sind Kooperationsprojekte mit Organisationen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten.
• Nationale Kontaktstellen bieten oft-mals Hilfe bei der Suche nach geeigne-ten Projektpartner*innen an.
Holen Sie sich Informationen auf den offiziellen Seiten der Institutionen, den Ausschreibungsportalen oder durch weitere Leitfäden zur Beantragung von Fördergeldern.• Das EU Budget Tool mit wichtigen In-
formationen über den EU-Haushalt: http://ec.europa.eu/budget/mycoun-try/index_en.cfm
• Die Informationsseite der EU-Kom-mission zu EU-Förderung in Deutsch-land: https://ec.europa.eu/germany/eu-funding/grants_de
• Eine Liste von offenen Aufforderun-gen zur Einreichung von Vorschlägen: https://ec.europa.eu/info/funding- tenders/funding-opportunities/find-calls-funding-topic_en
FÖRDERVORAUSSETZUNGENINHALT
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Was ist das Ziel? • Das Ziel ist die Verbesserung des wirt-
schaftlichen, sozialen und territoria-len Zusammenhalts in der EU. Das be-deutet, dass Ungleichheiten zwischen den verschiedenen europäischen Re-gionen verringert werden sollen.
• Es gibt vier thematische Schwerpunkte: + Forschung und Innovation + Digitale Agenda + Unterstützung kleiner und mittel-
ständischer Unternehmen (KMU) + CO2-arme Wirtschaft
Wer wird gefördert?• Lokale, regionale und nationale Be-
hörden
Was ist das Ziel? • Die Förderung der wirtschaftlichen,
sozialen und territorialen Zusammen-arbeit, die unterschieden wird in:
+ Grenzübergreifende Zusammen-arbeit (INTERREG V A), z. B. Deutsch-land und Belgien
+ Transnationale Zusammenarbeit (INTERREG V B), z. B. der Nordseeraum
+ Interregionale Zusammenarbeit in-nerhalb der ganzen EU
Wer wird gefördert? • Das Programm unterstützt Organi-
sationen (z. B. Regionalbehörden, Bil-dungseinrichtungen, KMU) auf beiden Seiten der Grenze, die Projekte nach
EFRE EUROPÄISCHE TERRITORIALE
ZUSAMMENARBEIT (TEIL DES EFRE)
hilfreiche links:• http://ec.europa.eu/regional_policy/de/funding/erdf/• https://www.hamburg.de/efre/
Kapitel 1 EUROPÄISCHE STRUKTUR- UND INVESTITIONSFONDS
EUROPÄISCHER FONDS FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG ET
Z
2014 – 2020Gesamt:
Strukturfonds (EFRE, ESF und
Kohäsionsfonds) ca. 325 Mrd. EUR
Hamburg: 55 Millionen EUR
2014 – 2020INTERREG B
für den Ostseeraum:
323 Millionen EUR
• Soziale und kulturelle Einrichtungen • Institutionen des Bildungswesens• NGOs• Unternehmen (insbesondere KMU)
Wer sind die Ansprechpartner *innen?
• Die Ansprechpartner*innen für kon-krete Projekte sitzen in den jeweili-gen Bundesländern, häufig sind es die Wirtschaftsministerien der jeweiligen Länder.
• Das Bundesministerium für Wirt-schaft und Technologie koordiniert die Verwaltung der EFRE-Mittel für Deutschland.
den Bedürfnissen der Grenzregionen durchführen.
Wer sind die Ansprechpartner *innen?
• In Deutschland koordinieren das Bun-desministerium für Wirtschaft und Energie beziehungsweise die Ministe-rien innerhalb der Bundesländer das Programm.
BeispieleHamburg arbeitet mit im INTER-REG-Projekt AREA 21. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken, um so das Klima zu schützen und die Ener-giewende erfolgreich umzusetzen.
hilfreiche links:• https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Europa/etz-
verknuepfungen-kontakt-laender.html• https://www.interreg.de/INTERREG2014/DE/Interreg/ SechsProgrammraeume/Ostseeraum/ostseeraum-node.html
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BeispieleAkuell gibt es über 30 ESF-Projekte in Hamburg, die Bildung, Qualifizie-rung und Erwerbstätigkeit erhöhen.
ELER
DER EUROPÄISCHE LANDWIRT-SCHAFTSFONDS FÜR DIE ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS
hilfreiche links:• http://www.esf.de/portal/DE/Ueber-den-ESF/inhalt.html• http://www.esf-hamburg.de
2014 – 2020 Hamburg:
78 Millionen EUR
ESF EUROPÄISCHER
SOZIALFONDS
Kapitel 1 EUROPÄISCHE STRUKTUR- UND INVESTITIONSFONDS
Was ist das Ziel? • Förderung von Beschäftigung und so-
zialer Integration in Europa• Zugang zu besseren Arbeitsplätzen
und fairen Berufsaussichten• Gleichberechtigung der Geschlechter • Nachhaltige Entwicklung• Wirtschaftlicher und sozialer Zusam-
menhalt in der EU
Wer wird gefördert?• Die Begünstigten (Verwaltungen,
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorga-nisationen, NGOs, Wohltätigkeitsorga-nisationen und Unternehmen) bean-tragen die ESF-Gelder und führen die Projekte durch.
• Die Teilnehmenden bewerben sich bei den Begünstigten für die Teilnahme
Was ist das Ziel? • Die ausgewogene Entwicklung von
ländlichen Regionen• Dabei gibt es sechs Prioritäten: + Wissenstransfer und Innovation + Wettbewerbsfähigkeit + Organisation der Nahrungsmittel-
kette + Wiederherstellung, Erhaltung und
Verbesserung der Ökosysteme + Ressourceneffizienz + Wirtschaftliche Entwicklung
Wer wird gefördert?• Gefördert werden unter anderem Land-
wirt*innen, LEADER-Gruppen (folgende Seite), Gemeinden, Verbände, etc.
an den Projekten (zum Beispiel ältere Arbeitnehmer*innen, junge Arbeits-suchende, Menschen mit Handicap, Menschen mit Migrationshintergrund oder Langzeitarbeitslose).
Wer sind die Ansprechpartner *innen?
• In Deutschland ist das Bundesminis-terium für Arbeit und Soziales bezie-hungsweise das entsprechende Minis-terium auf Länderebene zuständig.
Wer sind die Ansprechpartner *innen?
• Die EU-Kommission ist für die Verwal-tung des ELER zuständig.
• In Deutschland verwaltet das Bun-desministerium für Ernährung und Landwirtschaft beziehungsweise das entsprechende Ministerium des Bun-deslandes (oftmals das Umweltminis-terium) den Fonds.
2014 – 2020Gesamt:
84,9 Milliarden EUR
hilfreiche links:• https://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/eler/• https://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/eler/eler-2007-2013/eler-in-den-
laendern/hamburg/
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hilfreiche links:• https://ec.europa.eu/fisheries/cfp/emff_de• https://www.bildungstor.de/startup/foerderung/europaeische-union-eu/
eu-foerdermittel/emff/
EMFF EUROPÄISCHER MEERES-
UND FISCHEREIFONDS
hilfreiche links:• https://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/leader/leader-2014-2020/
LEAD
ER VERBINDUNG ZWISCHEN AKTIONEN ZUR ENTWICKLUNG DER LÄNDLICHEN WIRTSCHAFT (TEIL DES ELER)
Kapitel 1 EUROPÄISCHE STRUKTUR- UND INVESTITIONSFONDS
Was ist das Ziel? • LEADER dient der Strukturförderung
des ländlichen Raums. Mit dieser För-dermaßnahme unterstützt die EU loka-le Projekte in der Regionalentwicklung.
• Themen sind die Grundversorgung in ländlichen Gebieten, die Nutzung regenerativer Energien, ländlicher Tourismus, der Erhalt des kulturellen Erbes und sozialpräventive Ansätze.
Wer wird gefördert?• LEADER wird in den Regionen durch
die lokalen Aktionsgruppen (LAGs) umgesetzt. Diese sind förderfähig. EU-weit gibt es rund 2600 LAGs.
+ In den LAGs arbeiten die lokal zu-ständigen Verwaltungen mit Wirt-schafts- und Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft zusammen.
Was ist das Ziel? • Die Förderung der Meeres- und Fische-
reipolitik in der EU: + Der EMFF hilft Fischer*innen bei der
Umstellung auf nachhaltige Fischerei. + Der EMFF unterstützt Küstenge-
meinden bei der Erschließung neu-er Wirtschaftstätigkeiten.
+ Durch den EMFF finanziert die EU Projekte, die neue Arbeitsplätze schaffen und die Lebensqualität an europäischen Küsten verbessern.
Wer wird gefördert?• Die Unterstützung erhalten Unter-
nehmen, Verbände, Behörden und sonstige Organisationen, die im Be-reich der Fischerei und Aquakultur tätig sind.
Wer sind die Ansprechpartner *innen?
• In Deutschland ist das Bundesminis-terium für Ernährung und Landwirt-schaft zuständig.
• Die nationale Behörde stellt ein Pro-gramm auf, welches von der EU-Kom-mission gebilligt wird. Gemeinsam sind sie für die Durchführung der Pro-gramme zuständig.
2014 – 2020 Gesamt:
6,4 Milliarden EUR
BeispieleIn Deutschland gibt es 321 LEA-DER-Regionen. Die Stadtstaaten Bremen und Berlin haben sich Nie-dersachsen bzw. Brandenburg ange-schlossen. Hamburg nimmt in die-ser Förderphase nicht mit eigenem Programm teil.
Die LAGs stehen allen engagierten Bürger*innen und Institutionen aus der Region offen.
Wer sind die Ansprechpartner *innen?
• Das Bundesministerium für Ernäh-rung und Landwirtschaft koordiniert die ELER-Programme der Länder.
• Auf der Ebene der Bundesländer sind die Umweltministerien zuständig.
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hilfreiche links:• http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1083&langId=de• https://ec.europa.eu/eures/public/de/homepage• https://ec.europa.eu/eures/main.jsp?countryId=DE&acro=lmi&showRegion=true& lang=de&mode=text®ionId=DE0&nuts2Code=%20&nuts3Code=null&catId=360
hilfreiche links:• http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1081&langId=de
EURE
S
EUROPÄISCHES NETZWERK DER ÖFFENTLICHEN ARBEITSVERWALTUNG
PROGRAMM FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE SOLIDARITÄT
PRO
GRE
SS
Kapitel 2 BESCHÄFTIGUNGS- UND SOZIALPOLITIK
Was ist das Ziel? • Mehr Beschäftigung• Sozialschutz, soziale Inklusion und
Armutsbekämpfung• Bessere Arbeitsbedingungen
Wer wird gefördert?• Öffentliche und/oder private Stellen,
Einrichtungen, insbesondere: + Nationale, regionale und lokale Be-
hörden + Arbeitsverwaltungen + Sozialpartner
Was ist das Ziel? • Ein funktionierender europäischer
Arbeitsmarkt• Die Beratung und Vermittlung von
Arbeitnehmenden, die im EU-Ausland arbeiten wollen
• Die Beratung von Arbeitgebenden, die grenzüberschreitend Arbeitnehmende suchen
Wer wird gefördert?• Nationale, regionale und kommunale
Behörden• Arbeitsverwaltungen• Sozialpartnerorganisationen und an-
dere Interessensgruppen
+ NGOs + Hochschuleinrichtungen und For-
schungsinstitute + Medien
Wer sind die Ansprechpartner *innen?
• Die Generaldirektion für Beschäfti-gung und Soziales der EU-Kommission veröffentlicht Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen und zahlt die Förder-mittel direkt an die Empfänger*innen.
Wer sind die Ansprechpartner *innen?
• EURES wird direkt von der EU-Kom-mission verwaltet.
• Förderungsfähige Organisationen be-werben sich auf die Ausschreibungen und Aufrufe der EU-Kommission.
BeispieleEURES wächst und öffnet sich – z. B. für private Arbeitsvermittlungs-dienste. Auf dem EURES-Arbeits-platzportal werden nun mehr Job-angebote veröffentlicht: So soll online ein besserer Abgleich statt-finden zwischen allen Bewerbern und aktuellen offenen Stellen.
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hilfreiche links:• http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1089&langId=de• https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziales-Europa-und-Internationales/ Europaeische-Fonds/EHAP/ehap.html
hilfreiche links:• http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1084&langId=de• http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=952&intPageId=3510&langId=de• http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=952&intPageId=2914&langId=de• https://www.sgb2.info/DE/Service/Foerderprojekte/foerderprogramm-easi.html
EHAP EUROPÄISCHER HILFSFONDS
FÜR DIE AM STÄRKSTEN BENACHTEILIGTEN PERSONENM
F/SE INSTRUMENT MIKROFINANZIERUNG
UND SOZIALES UNTERNEHMERTUM
Kapitel 2 BESCHÄFTIGUNGS- UND SOZIALPOLITIK
Was ist das Ziel?• Die Unterstützung von Mikrokredit-
anbietern, die finanzielle Unterstüt-zung für sozial schwache Gruppen und Kleinstunternehmen gewähren
• Die Weiterentwicklung des Marktes für Sozialunternehmen
Wer wird gefördert? • Unterstützt werden öffentliche und
private Stellen auf nationaler, regio-naler und lokaler Ebene, die Kredite an Einzelpersonen und Kleinstunter-nehmen vergeben und/oder in den genannten Ländern ansässige Sozial-unternehmen finanzieren.
Was ist das Ziel? • Die Bekämpfung von Armut und so-
zialer Ausgrenzung• Die soziale Eingliederung von armuts-
gefährdeten und von sozialer Ausgren-zung bedrohten Personen
Wer wird gefördert? • Nationale Behörden wählen sogenann-
te Partnerorganisationen aus, darun-ter oftmals NGOs.
• Nationale Behörden und Partnerorga-nisationen fördern dann die betroffe-nen Personen.
Wer sind die Ansprechpartner *innen?
• Das MF/SE wird direkt von der EU- Kommission verwaltet.
• Die förderungsfähigen Mikrokreditan-bieter und Sozialunternehmen bewer-ben sich auf die Ausschreibungen und Aufrufe der EU-Kommission.
• Dies sind in Deutschland: + Besonders benachteiligte neuzuge-
wanderte Unionsbürger*innen und deren Kinder
+ Wohnungslose und von Wohnungs-losigkeit bedrohte Personen
Wer sind die Ansprechpartner *innen?
• In Deutschland ist das Bundesminis-terium für Arbeit und Soziales die zu-ständige Behörde.
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BeispieleERASMUS+ ermöglicht zum Beispiel Schüler*innen den Schulaustausch oder Auszubildenden berufliche Praktika im europäischen Ausland.
hilfreiche links:• https://www.creative-europe-desk.de/• https://www.creative-europe-desk.de/media-team.php• https://www.ffhsh.de/de/foerderung/hamburg_schleswig_holstein/weitere/ creative_europe_media.php
hilfreiche links:• http://www.erasmusplus.de/• https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/contact/national-agencies_ de?field_nagencies_country_tid=330• https://www.uni-hamburg.de/internationales/studieren-im-ausland/ programme/erasmus• https://bildung-international.hamburg.de/eu/erasmus/
KREATIVES EUROPAERASMUS+
Kapitel 3 KULTUR, BILDUNG UND JUGEND
2014 – 2020 Gesamt:
14,7 Milliarden EUR
2014 – 2020 Gesamt:
1,4 Milliarden EUR
Was ist das Ziel? • Die Förderung von: + Allgemeiner und beruflicher Bil-
dung: Schulbildung, Hochschulbil- dung und berufliche Aus- und Wei-terbildung sowie Erwachsenenbil-dung
+ Lebenslangem Lernen + Jugend (Jugend in Aktion) + Sport
Wer wird gefördert?• Jede private und öffentliche Stelle, die in
den oben genannten Bereichen aktiv ist • Die Teilnehmenden der Programme
Was ist das Ziel? • Die Unterstützung des kulturellen und
audiovisuellen Sektors in Europa• Die verschiedenen Förderbereiche
sollen Kreativschaffende anregen euro-paweit zu agieren, neue Zielgruppen zu erreichen und Fähigkeiten zu ent-wickeln, die im digitalen Zeitalter be-nötigt werden.
• Das Programm zielt darauf ab, euro-päische Kultur- und audiovisuelle Werke einem breiten Publikum in ganz Europa zugänglich zu machen. Dies trägt zur Förderung und zum Er-halt der kulturellen und sprachlichen Vielfalt bei.
Wer sind die Ansprechpartner *innen?
• Die EU-Kommission verwaltet alle Bil-dungsprogramme unter Erasmus+, legt Prioritäten und Ziele fest und ver-öffentlicht die Aufrufe.
• Nationale Agenturen fungieren als Bindeglied zwischen der EU-Kommis-sion und den Organisationen, die die förderfähigen Programme durchführen.
Wer wird gefördert?• NGOs• Kulturorganisationen• Unternehmen• Verbände
Wer sind die Ansprechpartner *innen?
• Das Programm wird von der EU-Kom-mission verwaltet, die einen jährli-chen Arbeitsplan erstellt.
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BeispieleVon LIFE-Mitteln profitiert das Kon-zept des HAMBURG WATER Cycle® (HWC), ein ganzheitlicher Ansatz zur Abwasserentsorgung und Ener-gieversorgung im urbanen Raum. Aus unserem Abwasser wird Ener-gie - das schont die Ressource Trink-wasser und hilft gleichzeitig, das anfallende Abwasser zur Energiege-winnung zu nutzen.
hilfreiche links:• http://ec.europa.eu/environment/life/• http://ec.europa.eu/environment/life/project/Projects/index.cfm?fuseaction= search.dspPage&n_proj_id=3987• https://www.hamburg.de/klima/4358412/leitstelle-klimaschutz-hh/
LIFE PROGRAMM FÜR UMWELT UND KLIMAPOLITIK
hilfreiche links:• http://ec.europa.eu/citizenship/europe-for-citizens-programme/index_de.htm• https://eacea.ec.europa.eu/europa-fur-burgerinnen-und-burger_de• http://www.kontaktstelle-efbb.de/
EUROPA FÜR BÜRGERINNEN UND BÜRGER
Kapitel 4 UMWELTSCHUTZ, MOBILITÄT, FORSCHUNG UND INNOVATION
Was ist das Ziel? • Die Förderung des europäischen Ge-
schichtsbewusstseins• Die Förderung der Unionsbürgerschaft
durch mehr demokratisches Engage-ment und Partizipation
Wer wird gefördert?• Kommunen• Vereine und Verbände• Bildungseinrichtungen und
Forschungsinstitute• Stiftungen• Gewerkschaften• Andere zivilgesellschaftliche
Organisationen
Was ist das Ziel?• Der Umwelt- und Klimaschutz: + Ressourceneffizienz + Artenvielfalt + Verwaltungspraxis und Information
im Umweltbereich
Wer wird gefördert?• Öffentliche und private Einrichtungen
Wer sind die Ansprechpartner *innen?
• Die EU-Kommission veröffentlicht auf der Grundlage der Arbeitsprogramme jährlich Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen.
Wer sind die Ansprechpartner *innen?
• Die EU-Kommission legt die Strategien und Prioritäten fest und beaufsichtigt die Arbeit der Exekutivagentur.
• Die Exekutivagentur Bildung, Audio-visuelles und Kultur führt das Pro-gramm durch.
• Auf nationaler Ebene veröffentlicht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit weitere Informationen.
LIFE
2014 – 2020 Gesamt:
3,4 Milliarden EUR
Kapitel 3 KULTUR, BILDUNG UND JUGEND
2120
hilfreiche links:• https://ec.europa.eu/programmes/horizon2020/en/what-horizon-2020• http://www.horizont2020.de/index.htm• http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/support/
national_contact_points.html
hilfreiche links:• https://ec.europa.eu/inea/en/connecting-europe-facility• https://ec.europa.eu/transport/themes/infrastructure/ten-t-guidelines/
project-funding/cef_en• http://www.foerderdatenbank.de/
CONNECTING EUROPE FACILITY
Was ist das Ziel? • Im Fokus steht die Förderung von
transeuropäischen Netzen in den Be-reichen Verkehr, Telekommunikation und Energie. So sollen die notwendi-gen Infrastrukturen und Dienstleis-tungen aufgebaut und/oder weiter-entwickelt werden.
Wer wird gefördert?• Mit Zustimmung der Mitgliedstaaten
können folgende Akteur*innen Vor-schläge machen:
+ Internationale Organisationen + Öffentliche oder private Unterneh-
men
Was ist das Ziel? • Der Aufbau einer wissens- und inno-
vationsgestützten Gesellschaft und einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft in der EU durch:
+ Förderung von wissenschaftsgetrie-bener, grundlagenorientierter For-schung
+ Förderung von industrieller For-schung
+ Exzellenzprogramme
Wer wird gefördert?• Gefördert werden Gemeinschaftspro-
jekte von mindestens drei voneinan-der unabhängigen Einrichtungen aus drei unterschiedlichen EU-Mitglied-staaten oder assoziierten Ländern.
Wer sind die Ansprechpartner *innen?
• Die EU-Kommission veröffentlicht auf der Grundlage der Arbeitsprogramme Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen.
• Die Exekutivagentur Innovation und Netzwerke führt das Programm durch.
Dazu zählen: + Öffentliche und private Institutionen + Universitäten und Forschungsein-
richtungen + Unternehmen (insbesondere KMU) + NGOs
Wer sind die Ansprechpartner *innen?
• Die EU-Kommission veröffentlicht die Arbeitsprogramme und ist für die Fi-nanzierung verantwortlich.
• In Deutschland gibt es die nationale Kontaktstelle, die ihre koordinierende Geschäftsstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung hat.
2014 – 2020 Gesamt:
ca. 30 Milliarden EUR
2014 – 2020 Gesamt:
ca. 80 Milliarden EUR
HORIZONT 2020 – DAS EUROPÄISCHE RAHMENPROGRAMM FÜR FORSCHUNG UND INNOVATION
Kapitel 4 UMWELTSCHUTZ, MOBILITÄT, FORSCHUNG UND INNOVATION
BeispieleHamburg liegt auf drei von neun Kernnetzkorridoren der transeuro-päischen Netze und profitiert von den EU-Fördermitteln. Ein Beispiel ist die neue S-Bahn Linie 4 nach Bad Ol-desloe, bei der 50 % der Planungskos-ten übernommen werden. Ziel ist es, den bestehenden Engpass der Stre-cke Hamburg-Lübeck zu beheben.
2322 Kapitel 5 WEITERE FONDS UND FÖRDERPROGRAMME
Die angegebenen Förderbeträge bezie-hen sich entweder auf das EU-Gesamt-volumen der Programme und Fonds, die jeweiligen Anteile für die Bundesrepublik Deutschland oder für Hamburg. Dabei handelt es sich um Beträge, die zur Ver-fügung gestellt werden. Hinzu kommen bei manchen Förderprogrammen Modelle der Kofinanzierung.
Die angegebenen Förderbeträge bezie-hen sich, sofern nicht anders angegeben, auf den Förderzeitraum 2014 bis 2020 (Stand April 2018). Aktualisierte Zahlen und weitere Informationen können Sie auf den folgenden Seiten finden:
• http://www.foerderdatenbank.de• https://cohesiondata.ec.europa.eu
WEITERE FONDS UND FÖRDERPROGRAMME
HINWEIS ZU DEN BUDGETS DER FÖRDERPROGRAMME
YEI = Beschäftigungsinitiative für junge Menschen• Ziel ist die Bekämpfung von Jugend-
arbeitslosigkeit• Nur für Regionen, in denen die Jugend-
arbeitslosigkeit mehr als 25 Prozent beträgt
EGF = Europäischer Hilfsfonds für die Anpassung an die Globalisierung• Unterstützung für Arbeitnehmende,
die aufgrund der Schließung großer Unternehmen oder Verlagerung ihrer Produktionsstätten im Zuge der Glo-balisierung ihren Arbeitsplatz verloren haben
Nachhaltige Stadtentwicklung• Ziel ist die nachhaltige städtebauliche
Erneuerung und Entwicklung• Fünf Prozent der den jeweiligen Mit-
gliedstaaten zugewiesenen EFRE-Mittel sind hierfür vorgesehen
Kohäsionsfonds• Ziel ist der Ausgleich unterschiedli-
cher Entwicklungen in den Mitglied-staaten
• Unterstützt nur die am wenigsten entwickelten EU-Mitgliedstaaten, also nicht Deutschland
CLLD = Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen für die lokale Entwicklung• Förderung lokaler Entwicklungsini-
tiativen, an der diverse Partner*innen beteiligt sind
EUSF = Europäischer Solidaritätsfonds• Finanzielle Hilfe für Mitgliedstaaten,
die Opfer von Naturkatastrophen grö-ßeren Ausmaßes geworden sind
AMIF = Asyl- , Migrations- und Integra-tionsfonds• Unterstützung für Projekte im Bereich
Asyl und legale Migration, sowie Inte-gration, Rückkehr und Solidarität
Programm Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft• Finanzielle Unterstützung zur För-
derung der Rechte europäischer Bürger*innen, des Grundsatzes der Gleichstellung zwischen Mann und Frau, sowie des Schutzes vor jeglicher Form der Diskriminierung
Programm Justiz• Förderung der juristischen Zusam-
menarbeit und der Vollendung eines europäischen Rechtsraums
Knut FleckensteinKurt-Schumacher-Allee 10
20097 HamburgFon: +49 40 28095582Fax: +49 40 28056889