Entstehung, Organisation und Entwicklung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen...
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Entstehung, Organisation und Entwicklung des Menschenrechtsrates
der Vereinten Nationen
Hauptseminar: Menschenrechte und internationale PolitikDozenten: Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Reinhard Meyers, Dr. Dina RossbacherReferenten: Dennis Stratmann, Johannes Schildknecht, Thomas Reinert, Jonas
Pfister
Gliederung
I. Der Menschenrechtsschutz in der UNOII. Die Verhandlungen über den UN-
MenschenrechtsratIII. Der UN-MenschenrechtsratIV. Universal Periodic Review (UPR)V. Vergleich von Menschenrechtskommission
und MenschenrechtsratVI. Diskussion
I. Der Menschenrechtsschutz in
der UNO
Verbürgungen in der Charta
WIR, DIE VÖLKER DER VEREINTEN NATIONEN - FEST ENTSCHLOSSEN,[…]unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit,an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oder klein, erneut zubekräftigen,[…]
Verbürgungen in der Charta
Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:
[…] eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um […] die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen;
Art. 1 Ziff. 3 UN Charta
Schutz des Individuums von staatlicher GewaltSchutz des Individuums von staatlicher Gewalt Staatliche InteressenStaatliche Interessen
Freiheitsrechte
wirtschaftliche, soziale, kulturelle Rechte
kollektive Rechte
souveräne Staatengleichheit
Interventionsverbot
Art. 2 Ziff. 1 / 7
Spannungsverhältnis
Spannungsverhältnis
Dilemma des Menschenrechtsschutzes
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung verkündet
Keine rechtliche Bindungswirkung wie alle Resolutionen der GV lediglich eine Empfehlung
AEMR als autoritative Interpretation des Menschenrechtsauftrags der UN
GeneralversammlungGeneralversammlung ECOSOCECOSOC
Rechtlich unverbindliche „Studien & Empfehlungen“
Ausarbeitung verschiedener Dokumente, die später als Grundlage für verschiedene Konventionen dienten
Gem. Verpflichtung aus Charta fördert er den Respekt gegenüber den Menschenrechten
Empfehlungen sind rechtlich unverbindlich
Menschenrechtskommis-sion war ihm untergeordnet
Menschenrechtsaktivitäten in der UN
Menschenrechtskommission
Arbeitete von 1946-2006
Erarbeitete auf Anregung der Generalversammlung Entwürfe zu Übereinkommen Völkermordkonvention von 1948 Übereinkommen zur Beseitigung der Diskriminierung
der Frau von 1979 Die internationalen Menschenrechtspakte von 1966
Menschenrechtsrat trat die Nachfolge an
Kritik an der Menschenrechtskommission
Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte
Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und
kulturelle RechteInternationaler Pakt über
bürgerliche und private RechteInternationaler Pakt über
bürgerliche und private Rechte
3. Januar 1976Menschenrechtsschutz
der 2. GenerationStaatenpflichtenRecht auf Arbeit, gerechte
Arbeitsbedingungen und Entlohnung, auf Bildung von Arbeitnehmerverbindungen und einen angemessenen Lebensstandard…
23. März 1976Umfasst grundlegende
FreiheitsrechteAbwehrrechte gegen
den StaatRecht auf Leben,
Freiheit von Folter und Sklaverei, Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit, Rechte des Kindes, Recht auf ein faires Gerichtsverfahren…
Die internationalen Menschenrechtspakte von 1966
Die internationalen Menschenrechtspakte von 1966
Bilden zusammen mit der AEMR die „International Bill of Human Rights“
Beide Pakte sind eigenständige Konventionen unterliegen somit eigenen Regeln
Staaten können sich nur freiwillig binden
Somit ist ein strengeres Instrumentarium möglich, als dies bei der UN-Charta möglich ist
Unterscheidung: „charter-based“ vs. „treaty-based“
Übersicht über die Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte im System
der UNO
„Charta-basiert“ „Vertrags-basiert“
Generalversammlung (Art. 13 UN-Charta)•193 Mitgliedsstaaten•Studien + Empfehlungen
Menschenrechtsausschuss des Bürgerrechtspakts & Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Menschenrechtskommission / Menschenrechtsrat•mit diversen Arbeitsgruppen
Ausschuss für die Rechte des Kindes•191 Mitgliedsstaaten
UN-Hochkommissar für Menschenrechte•Status eine Untergeneralsekretärs•eingesetzt durch die Generalversammlung 1993•Technische und finanzielle Unterstützung
Ausschuss für die Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung der Frau•185 Mitgliedsstaaten
Permanentes Forum für indigene Völker•Begründet durch ECOSOC 2000•16 unabhängige Experten
Ausschuss gegen Folter•144 Mitgliedsstaaten
Gemeinsame Merkmale•Resolutionen nicht bindend
Gemeinsame Merkmale•VR-Verträge für Mitglieder bindend
II. Die Verhandlungen über den UN-Menschenrechtsrat
Entstehungskontext
Bedürfnis nach Schaffung einer neuen UN-Institu-tion zur Behandlung von Menschenrechten
Verhandlungen über Beschaffenheit des neuen Gremiums
Grds. Westliche Staaten G-77
USA Westliche StaatenG-77 Lat.amerika
Forderungen über die Beschaffenheit der neuen Institution
USA Westl. Staaten Lateinamerika G-77
Mitglieder: 20-25
Ca. 50 Ca. 50
2/3 Mehrheit Voraussetzung für Mitgliedschaft
Einfache Mehrheit
Länderspezifische Resolutionen
Länderspezifische Resolutionen
Keine länderspezifischen Resolutionen
„kooperativer“ Ansatz
Strenge Kriterien für Mitgliedschaft
Keine Beschränkungen
Versprechen sich an MR zu halten
Keine Beschränkungen
UPR UPR UPR; ohne NGOs oder UNHCHR
III. Der UN-Menschenrechtsrat
Gliederung
1. Allgemeines2. Errichtung des UN-Menschenrechtrates3. Zusammensetzung4. Aufgaben und Instrumente
a) Spezialverfahrenb) Beratender Ausschussc) Beschwerdeverfahrend) Universelle Periodische Überprüfung
1. Allgemeines
Sitz: Genf (Palais des Nations)
Ziel: Schutz und Förderung aller Menschenrechte (MR)
Auftrag: Förderung der Einhaltung der von Staaten eingegangenen MR-Verpflichtungen
2. Errichtung
Errichtet am 15.03.2006 durch Resolution der UN-Generalversammlung:
170 Stimmen dafür 3 Enthaltungen 4 Gegenstimmen
Nebenorgan der UN-Generalversammlung
Resolution enthält keine detaillierte Vorgaben für Arbeitsweisen des MR-Rates
3. Zusammensetzung
47 Mitglieder (nach Regionalgruppen aufgeschlüsselt)
6
7 13 13
8
Zusammensetzung
Wahl der Mitglieder (Res. 60/251, Nr. 7) Einzeln, unmittelbar und geheim durch Mehrheit der
GV Wählbar: Alle Mitglieder der UN
Ausschluss möglich mit 2/3 Mehrheit der GV (Res. 60/251, Nr. 8)
Leitung durch Präsident und Vizepräsident, „Ratsbüro“
4. Aufgaben und Instrumente
Aufgaben (Auswahl) Mainstreaming der MR-Arbeit der UNO Entwicklung von Konzepten und Politiken
Instrumentea) Spezialverfahren b) Beratender Ausschuss des MR-Ratesc) Beschwerdeverfahren d) Universelle Periodische Überprüfung
a) Spezialverfahren (Special Procedures)
Von MR-Kommission übernommenLänder- oder Themenspezifische MandateBeobachtung der jeweiligen MR-Situation
Verfassung von Studien Berichterstattung ggü. GV Beratung und Hilfe
Mandatsträger
Thematische Mandate Ländermandate
Folter Elfenbeinküste
Religionsfreiheit Palästinensische Gebiete
Insgesamt über 30 Gegenwärtig 9
Von MR-Rat gewähltEinzelpersonen oder ArbeitsgruppenUnabhängige Experten mit notwendigem
FachwissenNominiert u.a. durch Regierungen, NGOs, IOs
b) Beratender Ausschuss (Advisory Committee)
Diskussions- und Fachgremium
Besteht aus 18 unabhängigen Experten (Proporz-system)
Aufgaben: Unterstützung durch Expertise und Studien
„Think Tank“ des MR-Rates
c) Beschwerdeverfahren (Complaint Procedures)
Ziel: Identifizierung und Eindämmung von systematischen MR-Verletzungen
d) Universelle Periodische Überprüfung (Universal Periodic Review)
Durch Resolution 60/251 neu geschaffen
Überprüft die jedem Staat obliegenden und von ihm eingegangenen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Menschenrechte
EIN WIRKSAMES MENSCHENRECHTSSCHUTZ-
INSTRUMENT?
IV. Universal Perodic Review(UPR)
Ban Ki-moon, UN-Generalsekretär
„The Universal Periodic Review has great potential to promote and protect human rights in the darkest corners of the world.“
Gliederung
1) Etablierung der UPR
2) Allgemeine Struktur & Organisation
3) Konkreter Ablauf
4) Wirksamkeit der UPR
1) Etablierung des UPR
Artikel 5 e der UN-Resolution 60/251 (15.03.2006)
5. Decides that the Council shall, inter alia:(e) Undertake a universal periodic reviewuniversal periodic review, based on
objective and reliable informationobjective and reliable information, of the fulfilment by each State of its human rights obligations and commitments in a manner which ensures universality of ensures universality of coverage and equal treatment coverage and equal treatment with respect to all States; the review shall be a cooperative mechanismcooperative mechanism, based on an interactive dialogueinteractive dialogue, with the full involvement of the country concerned and with consideration given to its capacity-building needsconsideration given to its capacity-building needs; such a mechanism shall complement and not duplicate the work of treaty bodies; the Council shall develop the modalities and necessary time allocation for the universal periodic review mechanism within one year after the holding of its first session;
Erste Sitzung im April 2008
2) Allgemeine Struktur & Organisation
Alle 192 Staaten der UN werden in einem 4 Jahreszyklus (1. Zyklus: 2008-2011) innerhalb der UPR hinsichtlich ihrer Menschenrechtslage kontrolliert48 Staaten pro Jahr in jeweils 3 Sitzungen zu je 16 Staaten
Staaten sowohl als Kontrollobjekt als auch als eigenständiger Kontrolleur (wenn Mitglied in der UPR-Arbeitsgruppe)
Allgemeine Struktur und Organisation
UPR besteht aus drei Hauptdokumenten:
a) Nationaler Staatenbericht
b) Bericht des Büros des Hohen Kommissars für Menschenrechte
c) Weiterer Bericht des Hohen Kommissars bzgl. glaubwürdiger und verlässlicher Informationen von NGOs und anderweitig relevanten „stakeholders“
Beteiligte innerhalb des UPR-Prozesses
1. Staaten
2. Nichtregierungsorganisationen
3. Zivilgesellschaft
4. UN-Agenturen
Grundlagen der UPR
Artikel 1 der Menschenrechtsrat-Resolution A/HRC/5/1 (18.06.2007)
1. The basis of the review is:(a) The Charter of the United NationsCharter of the United Nations;(b) The Universal Declaration of Human RightsUniversal Declaration of Human Rights;(c) Human rights instruments to which a State is party;(d) Voluntary pledges and commitments made by Voluntary pledges and commitments made by StatesStates, including those undertaken when presenting their candidatures for election to the Human Rights Council (hereinafter “the Council”).2. In addition to the above and given the
complementary and mutually interrelated nature of international human rights law and international humanitarian law, the review shall take into account applicable applicable international humanitarian lawinternational humanitarian law.
3) Konkreter Ablauf eines UPR-Prozesses
Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe
3 Stunden Sitzungsdauer
Troika
Bestehend aus drei Berichterstattern aus drei unterschiedlichen Regionen
Aufgaben: Sammelt und ordnet die Fragen anderer Staaten vor der UPR-Sitzung und leitet diese an das Sekretariat weiter Keine spezifische Rolle während des interaktiven
Dialogs Vorbereitung (unter Einbezug des zu untersuchenden
Staates und mit der Hilfe des Sekretariats) sowie Vorstellung des Abschlussbericht der Arbeitsgruppe
Jeder untersuchte Staat hat eine andere Troika
4) Wirksamkeit des UPR
Untersuchung der 7 UPR-Sitzungen von 2008 bis 2010:Hohe Besuchsrate aller Staaten innerhalb der UPR-Sitzung
Die aktivsten Gruppen während der UPR-Sitzung waren jene aus der Region, aus welcher der zu untersuchende Staat stammt
Schwache Rolle der Troika, da nicht dialogführend
Wirksamkeit des UPR
Art der Empfehlungen im Verhältnis zu ihrer Häufigkeit
Art der Empfehlung Anzahl
limited action 302
continue an action 1669
taking an action 1019
general action 4110
specific action 3162
V. Vergleich von Menschenrechtskommissi
on und Menschenrechtsrat
Vergleich
UNCHR UNHRC
Mitglieder 56 MS 47 MS
Stellung Unterorgan ECOSOC Nebenorgan GV
Sitzungen 1x jährlich, min. 6 Wochen
3x jährlich, min.10 Wochen
Wahl Einfache Mehrheit der 53 ECOSOC Staaten, Für 3 Jahre – Wiederwahl möglich
Absolute Mehrheit der GeneralversammlungAuf 2 aufeinanderfolgende Amtsperioden beschränkt
Kriterien Nein „höchste Standards der Menschenrechte“ sowie der Förderung und Schutz
Abwahl Nein Mit 2/3 Mehrheit GV
Beschwerdeverfahren Grds. übernommen
Von der Menschenrechtskommission zum Menschenrechtsrat
Wichtige Neuerungen im Menschenrechtsrat: Universal Periodic ReviewInstitutionelle Aufwertung durch Gleichstellung der UNHRC mit der Generalversammlung Neuer Regionalschlüssel: Verminderter Einfluss westlicher StaatenMöglichkeit zu schnellerer Reaktion durch 3x jährliche Sitzung und SondersitzungenAbwahl von MG ist möglichMehr Sichtbarkeit durch bessere InstrumenteUNHRC als Ort des Dialogs und Diskurses
Gleicher Inhalt mit neuem Namen ?
Kritik an der Menschenrechtskommission:Opportunismus und SelektivitätBlockbildung und LähmungZusammensetzungZeitverzögerung Umsetzungsdefizit
Gleicher Inhalt mit neuem Namen ?
Kritik am Menschenrechtsrat:„Staaten die MR verletzen sind im UNHRC in der Mehrheit“Politisches Gremium statt Beschützer und Vertreter von OpfernFokussierung auf Nahostkonflikt (Israel/OIC) Umsetzungsdefizit
Aber :
Erfolge der MR-Arbeit der UN:Standard settingNormsetzungFact findingErfolgreiche Instrumente: Sonderberichterstatter „Fundament mit Schwächen“
Wie kann der Menschenrechtsschutz durch den UNHRC verbessert werden ?
Vorschläge:Unabhängige Beurteilung von MG durch regionale ExpertengruppenVerbesserung von Inklusion und Partizipation lokaler NGOsBreitere Abdeckung von MR Fällen Bessere Mittel zum Ausschluss / Ablehnung von MGEffektive Nutzung von Tools wie dem UPR und deren Folgen
Zukunft der UN Menschenrechtsarbeit:
„Eine Reform zur Umsetzung der Menschenrechtsarbeit der UN wird nicht erfolgreich sein ohne den politischen Willen der Staaten.“
Beispiel: Libyen
VI. Diskussion
Ist der UNHRC ein glaubwürdiger Vertreter von MR ?
Wie kann MR-Schutz verbessert werden ?