Energieeffizienz und Lüftung - donau-uni.ac.at · Fenster ausreichend gelüftet werden können....
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Kongress BauZ, Wien, 2012 DI Dr. Peter Holzer
Energieeffizienz und Lüftung Teil 1: Neuerungen in den OIB Richtlinien 6 (2011) und 3 (2011)
DI Dr. Peter Holzer Department für Bauen und Umwelt Donau-Universität Krems
Kongress BauZ, Wien, 2012 DI Dr. Peter Holzer
1 Energieeffizienz in Regelwerken (o. Normung)
EPBD Richtlinie 2010/31/EU des europ. Parlaments und des Rates über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Neufassung vom 19. Mai 2010, nach der Erstfassung von 2002
OIB RL 6 OIB Richtlinie 6, Energieeinsparung und Wärmeschutz
Neufassung vom Oktober 2011, nach der Erstfassung von 2007
OIB LF 6 OIB Leitfaden Energietechnisches Verhalten von Gebäuden
Neufassung vom Oktober 2011, nach der Erstfassung von 2007
OIB Begriffsbestimmungen (Oktober 2011)
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1 Energieeffizienz im österr. Normenwerk
OENORM B 8110-1 Wärmeschutz im Hochbau,
Teil 1: Anforderungen an den Wärmeschutz und Deklaration des Wärmeschutzes von Gebäuden/Gebäudeteilen (01.11.2011)
Teil 2: Wärmespeicherung und Sonneneinflüsse (01.07.2003)
Teil 3: Feuchte- und Kondensationsschutz (01.12.1999)
Teil 4: Betriebswirtschaftliche Optimierung des Wärmeschutzes (15.07.2011)
Teil 5: Klimamodell und Nutzungsprofile (01.03.2011)
Teil 6: Heizwärmebedarf und Kühlbedarf (01.01.2010)
OENORM H 5055 Energieausweis - Befund, Gutachten, Ratschläge und Empfehlungen (01.11.2011)
OENORM H 5056 Heiztechnikenergiebedarf (01.03.2011)
OENORM H 5057 Raumlufttechnikenergiebedarf (01.03.2011)
OENORM H 5058 Kühlenergiebedarf (01.03.2011)
OENORM H 5059 Beleuchtungsenergiebedarf (01.01.2010)
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2 OIB RL 6 2011 Wegfall der HWBmax - Reduktion bei Wohnraumlüftung
Es entfällt bei Neubau von Wohngebäuden die bisherige Reduktion des maximal zulässigen jährlichen Heizwärmebedarfs HWBBGF,WG,max,Ref um 8 kWh/m2a bei Gebäuden mit einer Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
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2 OIB RL 6 2011 Wegfall der HWB*max - Reduktion bei RLT-Anlage mit WRG
Es entfällt bei Neubau von Nicht-Wohngebäuden die bisherige Reduktion des maximal zulässigen jährlichen Heizwärmebedarfs HWB*BGF,NWG,max,Ref um 2 kWh/m3a bei Gebäuden mit einer raumlufttechnischen Anlage mit Wärmerückgewinnung.
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2 OIB RL 6 2011 Änderungen für die Wohnraumlüftung / Neubau Wohngebäude
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2 OIB RL 6 2011 Beibehaltung der HWBmax und HWB*max Reduktion
Es bleibt die bisherige Reduktion des maximal zulässigen jährlichen Heizwärmebedarfs (…) bei größerer Renovierung
sowohl von Wohngebäuden
als auch von Nicht-Wohngebäuden
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3 OIB RL 6 2011 Obergrenze für die Stromaufnahme der Ventilatoren
• Neu eingeführt wird die Anforderung einer Obergrenze für die spezifische Leistungsaufnahme der EINZELNEN Ventilatoren unter Bezugnahme auf die ÖNORM H 5057 (2011):
– EFH und Wohnungsgeräte: PSFP < 750 W/(m³/s) = 0,21 W/(m³/h)
– MFH PSFP < 1.250 W/(m³/s) = 0,34 W/(m³/h)
– …
– Vgl. PHI-Effizienzkriterium für Lüftungsanlagen: ≤ 0,45 W/(m³/h) hier allerdings für BEIDE Ventilatoren und für definiert 100 Pa externe Pressung
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4 OIB RL 6 2011 Präzisierungen für die Luftdichtheitsprüfungen
• Beim Neubau muss die Gebäudehülle luft- und winddicht ausgeführt sein, wobei die Luftwechselrate n50 – gemessen bei 50 Pascal Druckdifferenz zwischen innen und außen, gemittelt über Unter- und Überdruck und bei geschlossenen Ab- und Zuluftöffnungen (Verfahren A) – den Wert 3 pro Stunde nicht überschreiten darf.
• Wird eine mechanisch betriebene Lüftungsanlage mit oder ohne Wärmerückgewinnung eingebaut, darf die Luftwechselrate n50 den Wert 1,5 pro Stunde nicht überschreiten.
• Bei Wohngebäude mit einer Brutto-Grundfläche von nicht mehr als 400 m²-, Doppel- bzw. Reihenhäusern ist dieser Wert für jedes Haus, bei Wohngebäude mit einer Brutto-Grundfläche von mehr als 400 m² für jede Wohnung bzw. Wohneinheit einzuhalten. Ein Mitteln der einzelnen Wohnungen bzw. Wohneinheiten ist nicht zulässig. Der Wert ist auch für Treppenhäuser, die innerhalb der konditionierten Gebäudehülle liegen, inklusive der von diesen erschlossenen Wohnungen einzuhalten.
• Bei Nicht-Wohngebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 12 gemäß Punkt 3.1.2 bezieht sich die Anforderung auf jeden Brandabschnitt.
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5 OIB RL 3 2011 Präzisierungen für das Erfordernis ausreichender Lüftung
Bisher:
Aufenthaltsräume und Sanitärräume müssen durch unmittelbar ins Freie führende Fenster ausreichend gelüftet werden können. Davon kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn eine mechanische Lüftung vorgesehen ist, die eine für den Verwendungszweck ausreichende Luftwechselrate zulässt.
Neu:
… kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn eine mechanische Lüftung vorhanden ist, die eine für den Verwendungszweck ausreichende Luftwechselrate zulässt.
Bei sonstigen innen liegenden Räumen, ausgenommen Gänge, ist für eine Lüftungsmöglichkeit zu sorgen.
Ist bei Aufenthaltsräumen eine natürliche Lüftung zur Gewährleistung eines gesunden Raumklimas nicht ausreichend, muss eine entsprechend bemessene mechanische Lüftung errichtet werden.
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5 OIB RL 3 2011 Präzisierungen für das Erfordernis der Verbrennungsluftzufuhr
Bisher:
Bei sonstigen Aufstellungsräumen kann die Verbrennungsluftzufuhr auch aus anderen Räumen erfolgen, sofern ein ausreichendes Luftvolumen vorhanden ist.
Neu:
Bei sonstigen Aufstellungsräumen kann die Verbrennungsluftzufuhr auch aus anderen Räumen erfolgen, wenn nachweislich beim Betrieb aller mechanischen und natürlichen Be- und Entlüftungsanlagen ausreichende Verbrennungsluft nachströmen kann.
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Energieeffizienz und Lüftung Teil 2: Parameterstudie / Berechnungstool zur Bilanz von Lüftungsanlagen hinsichtlich Endenergie, Primärenergie und CO2
DI Dr. Peter Holzer Department für Bauen und Umwelt Donau-Universität Krems
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Energie [kWh_Endenergie/a] Ökonomie [EUR/a] Ökologie [CO2_äquivalent/a]
Luftvolumenstrom 120 m³/h Anschaffungspreis Lüftungsgerät 5.000 EUR Masse Lüftungsgerät 60,00 kg
Wärmerückgewinnungsgrad 80 % Anschaffungspreis Rohrnetz 6.000 EUR Masse Rohrnetz 60,00 kg
Spezifische Stromaufnahme 0,35 W/(m³/h) Jährliche Kosten Filtertausch 100 EUR/a Konversionsfaktor CO2 Lüftungsgerät 4,00 kg_CO2/kg
Stromaufnahme Frostwächter 100 kWh/a Nutzungsdauer Lüftungsgerät 15 a Konversionsfaktor CO2 Rohrnetz 2,00 kg_CO2/kg
Heizgradtage 3.500 Kd/a Nutzungsdauer Rohrnetz 30 a Konversionsfaktor CO2 Wärme 0,24 kg_CO2/kWh
Nutzungsgrad Heizung 70 % Strompreis 0,20 EUR/kWh Konversionsfaktor CO2 Strom 0,42 kg_CO2/kWh
Betriebstunden 50 % Wärmepreis 0,10 EUR/kWh
Kreditzinssatz 3,00 % p.a.
Elektr. Leistung 42 W Stromkosten 57 EUR/a Jährliche Emissionen Lüftungsgerät 16 kg_CO2/a
Jährliche Stromaufnahme 284 kWh/a Jährliche Kosten Lüftungsgerät 419 EUR/a Jährliche Emissionen Rohrnetz 4 kg_CO2/a
Einsparung Endenergie Heizung 3.802 kWh/a Jährliche Kosten Rohrnetz 306 EUR/a Jährliche Emission Stromverbrauch 118 kg_CO2/a
Einsparung Heizung 266 EUR/a Jährliche Emissionsreduktion Heizung 897 kg_CO2/a
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
Aufwand Nutzen
Jäh
rlic
he
En
de
ne
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[kW
h/a
]
Endenergiebilanz (ohne Herstellung)
Reduktion Heizung
Strombedarf
0
500
1.000
1.500
Aufwand Nutzen
Jäh
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he
Fin
anzm
itte
l [E
UR
/a]
Kostenbilanzbilanz (mit Herstellung)
Reduktion Heizung
Strombedarf
Filtertausch
Herstellung Rohrnetz
Anschaffung Gerät
0
500
1.000
1.500
Aufwand Nutzen
Jäh
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he
Em
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[kg
_C
O2
/a]
Emissionsbilanzbilanz (mit Herstellung)
Reduktion Heizung
Strombedarf
Herstellung Rohrnetz
Herstellung Gerät
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Bilanz von Lüftungsanlagen Schlussfolgerungen
Unter den angenommenen Randbedingungen gilt:
• Die Endenergiebilanz geht eindeutig, mit einem Faktor > 10, zugunsten der Lüftungsanlage aus.
• Die Kostenbilanz ergibt ein Übergewicht von laufenden Einsparungen gegenüber laufenden Kosten. Eine Refinanzierung der Investitionen lässt sich aus den Einsparungen aber nicht darstellen.
• Die Emissionsbilanz geht eindeutig, mit einem Faktor > 6, zugunsten der Lüftungsanlage aus. Die anteiligen Emissionen der Errichtung spielen dabei eine Rolle von weniger als 15% der gesamten Emissionen.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Download des Vortrags und des Bilanz-Tools unter
www.donau-uni.ac.at/dbu