Energetische Quartierskonzepte Förderprogramm 432 ... - dorf...
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10.03.2016 Ruth Drügemöller 1
Projektforum Dorf und Klima 10.03.2016 Dörverden
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen Hannover
Energetische QuartierskonzepteFörderprogramm 432 der KfW
Aufgabenbereiche & Kompetenzschwerpunkte
Energetische Gebäude-
optimierung
Kommunaler Klimaschutz
Betriebliches Energie-
management
Regionale Kooperationen
Öffentlichkeits-arbeit
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH
10.03.2016 Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
Bildnachweise: Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (1, 6), fotolia/Gina Sanders (2), Dawin Meckel (3), www.forwind.de (4), fotolia/Calado (5)
Energiespeicher und -systeme
Kommunaler Klimaschutz
Energetische Stadtsanierung
Was finanziert das kfw 432-Programm?1. Erstellung integrierter Quartierskonzepte
− Sach- und Personalkosten für 1 Jahr (> Weiterleitung des Zuschusses an Dritte möglich!)
− Nicht rückzahlbarer Zuschussbetrag: 65% der förderfähigen Kosten
− Das Land Niedersachsen erhöht die Förderung: Weitere 20 % bis 30 % (max. 10.000 €) über die NBank
2. Sanierungsmanager zur Planung und Kontrolle
− Sach- und Personalkosten für 5 Jahre (max. 250.000 Euro)
− Zuschussbetrag: 65% der förderfähigen Kosten
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Kommunaler Klimaschutz
Quartiersbegriff
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Definition Quartiersbegriff:
› Mehrere flächenmäßig zusammenhängende private und/oder öffentliche Gebäude inkl. der öffentlichen Infrastruktur
› Entspricht einem Gebiet unterhalb der Stadtteilgrenze
Kommunaler Klimaschutz
Mögliche Investitionsfelder
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› Gebäudesanierung
› Wärmeversorgung
› Stromversorgung
› Stadtbeleuchtung
› Wasserversorgung, Abwasserentsorgung
› Verkehr
› etc.
Kommunaler Klimaschutz
Wichtigste Argumente für das Förderprogramm
Zuschuss für die Konzepterstellung 65 % seitens der KfW plus 10.000 Euro je Konzept vom Land Niedersachsen (Förderquote 85 bzw. 95 %) Personal- und Sachkosten für Quartiersmanager fünf Jahre lang mit 65 % Zuschuss
max. 250.000 € Quartiersmanager können schon während der Konzepterstellung gefördert werden
(müssen aber nicht eingestellt werden) Quartiersmanager können aus dem eigenen Personal rekrutiert werden oder
Beauftragung eines Ing.büros Eigenleistung kann als Eigenanteil anerkannt werden
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Kommunaler Klimaschutz
Wichtigste Argumente für das Förderprogramm
Konzept behandelt die Fragestellungen der kommunalen Bauleitplanung (Demographie, Stadtgestaltung, Denkmalschutz, Infrastruktur, Energie, ….)
Es stehen ausreichend Mittel zur Verfügung Quartierskonzept kann die Grundlage für die Ausweisung eines
Sanierungsgebietes sein (§§ 136 ff BauGB) damit können Investitionen, in die energetische Sanierung bis zu 100 % steuerabzugsfähig
(§10 f in Verbindung mit § 7 h EStG) sein Beratung durch KfW bei Antragstellung Bewilligungszeitraum derzeit ca. 6 Wochen
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Kommunaler Klimaschutz10.03.2016 Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen 8
Kommunalrichtlinie
Kommunaler Klimaschutz
Neue Kommunalrichtlinie 2016/2017
› erhöhte Förderquoten für finanzschwache Kommunen› neues Starterpaket für Energiesparmodelle› Förderung LED Straßenbeleuchtung› Klimaschutzinvestitionen in Anlagen und Gebäude Kita,
Schulen, Sportstätten, Jugendfreizeitheime und Schwimmhallen
› höhere Zuwendung im Bereich Mobilität› 2 Antragsfenster pro Jahr
Kommunaler Klimaschutz
Die Kommunalrichtlinie 2016/17
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Einstiegsberatung 65/91 %
Energiesparmodelle in Schulen, Kitas 65/91%Starterpaket 50/62%
Klimaschutz-konzepte 65/91 %
Straßenbeleuchtung 20/37 %
Klimaschutz-manager/in 65/91 %
Nachhaltige Mobilität50/62 %
Anschlussvorhaben 40/56 %
Klimaschutz bei stillgelegten
Deponien 50/62 %
Ausgewählte Klima-maßnahmen 50 %
BERATUNGKLIMASCHUTZ-MANAGEMENT
INVESTITIONEN IN SCHULEN, ETC.
MOBILITÄT UND KLIMASCHUTZ-TECHNOLOGIEN
09.03.2016
Klimaschutzteil-konzepte 50/70 %
Außenbeleuchtung 30/39 %
Innen- /Hallen-beleuchtung 40/52%
Lüftungsanlagen 35/45 %
Weitere Klimaschutz-investitionen 40/52%
Beleuchtungs- und Lüftungsanlagen
25/31 %
Kommunaler Klimaschutz09.03.2016 11
Kommunaler Klimaschutz
Klimaschutz- und -teilkonzepte
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TK LiegenschaftenTK Erneuerbare
EnergienTK Abfall und
Potentialstudie
Integriertes Klimaschutzkonzept
TK Fläche
TK Anpassung TK Mobilität TK Wärme TK Trinkwasser
TK innovativTK Industrie & Gew-gebiete
TK Green IT TK Abwasser
Kommunaler Klimaschutz20.11.2014 13
Kommunaler Klimaschutz
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungenzur Förderung von Maßnahmen der
Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrichtungen
Energieeffizienz im öffentlichen Bereich
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Kommunaler Klimaschutz
Die EFRE-Richtlinie
Gegenstand 2.1.1 öffentliche Nichtwohngebäude und Gewinnung von Wärme inklusive
Wärmenetze
2.1.2 öffentliche Abwasseranlagen
Antragstellung jeweils 30.04. und 30.11. vor Maßnahmenbeginn
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Kommunaler Klimaschutz
Was wird gefördert? (1)
investive Maßnahmen in öffentliche Nichtwohngebäude
energetische Sanierung oder Neuanschaffung von Anlagen zur energetischen Versorgung
Neubau von Nichtwohngebäuden (innovative Modellvorhaben, z.B. Plus-Energie-Haus Konzepte, für breiten Einsatz)
Gewinnung von Wärme
inklusive Wärmenetze (bei energetischer Sanierung und Einsatz Erneuerbarer Energien) bis zur Grundstücksgrenze der geförderten Anlage
Anlagen zur Gewinnung von Wärme aus Erneuerbaren Energien Erstellung von Wärmekonzepten
Speicherung von Erneuerbaren Energien am Ort ihres Entstehens
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Kommunaler Klimaschutz
Was wird gefördert? (2)
Bauliche Maßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen z.B. Einbau von energieeffizienten Aggregaten Umrüstung von Schlammstabilisierung auf
Schlammfaulung Umgestaltung der Funktionsweise von Faulbehältern zur
Optimierung der Gasproduktion und Verstromung, …..,
Verbesserung der Energieeffizienz z.B. Abwärmenutzung Nutzung von Bewegungsenergie Mikroturbinen Brennstoffzellen Blockheizkraftwerke, …..
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Kommunaler Klimaschutz
Welche Voraussetzungen gelten?
die energetischen Maßnahmen müssen den gesetzlichen Standard (soweit vorhanden) überschreiten
Reduzierung des CO2 – Ausstoßes - mindestens 140 t CO2 / pro Jahr je 1 Million €
Bei Abwasseranlagen < 10.000 EW mindestens 20 t CO2 Äquivalent pro Jahr und Anlage > 10.000 EW mindestens 30 t CO2 Äquivalent pro Jahr und Anlage
Gewünscht ist die Nutzung von Synergieeffekten und die Schaffung von Modellvorhaben.Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
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Kommunaler Klimaschutz
Wieviel sind 140 Tonnen CO2
140 to CO2 sind Jahresstromverbrauch von ca. 60 Drei-
Personen Haushalten
Ersatz von ca. 1.400 herkömmlichen Straßenleuchten gegen LED Einsparung von 143 to CO2 oder 243.000 kWh/Strom
Jahresertrag 1 MW WKA je nach Standort ca. 2.000.000 kWh = 1.152 t CO2 /a
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Kommunaler Klimaschutz
Beispiel: Sanierung der Grundschule in Lingen
Maßnahmen (EnEV 2009 + 30 %) Innendämmung mit Mineral-Blocksteinen
Schließung der Heizkörpernischen
Sanierung der Heizung mit MSR1 –Technik
Neuverlegung und Dämmung aller Leitungen
Einbau hocheffizienter Umwälzpumpen
Tageslichtabhängige Beleuchtung (Präsenzmelder in Fluren und Toiletten)
mechanische Lüftungsanlage mit WRG.
Kosten ca. 400.000 Euro
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Gas: 40.000 m³ = 95 t CO2 /a
Strom:12.000 kWh = 7 t CO2 /a
Kommunaler Klimaschutz
Wie hoch ist die Förderung?
Förderquote maximal 50 %
mind. 100.000 € und max. 1 Mio. € (MU und MS) Abwasseranlagen mind. 25.000 € Kultureinrichtungen
mind. 50.000 € und max. 500.000 € für Kultureinrichtungen (MWK) max. 100.000 € in kleinstädtischen Gebieten (Ausnahme landesweite Bedeutung)
Projektauswahl nach Bestenauslese
Fördermittel insgesamt: ca. 87 Mio. Euro bis 2022
Kommunaler Klimaschutz
NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbHGünther-Wagner-Allee 12-1430177 HannoverTelefon: 0511/300 31 0Telefax: 0511/300 31 300E-Mail: [email protected]: www.nbank.de
Wo müssen Sie Ihren Antrag stellen?
Kommunaler Klimaschutz
Weiterführende Infos
http://bit.ly/1PvZIJa
www.klimschutz-niedersachsen.de
AGVO vom 17. Juni 2014
2309.03.2016
Kommunaler Klimaschutz09.03.2016 24
Fragen?
Kommunaler Klimaschutz
Kontakt:Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbHRuth DrügemöllerOsterstraße 6030169 [email protected] 89703927