Einführung in die Filmförderung Bremen, den 8. Juli 2008.
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Einführung in dieFilmförderung
Bremen, den 8. Juli 2008
BVA-191326-489-VMS2-v6-he
Agenda – Einführung in die Filmförderung
Länderförderungen
Die Filmförderungsanstalt
FFA-Projektfilmförderung
Bundesförderungen
Allgemeine Informationen zum DFFF
BVA-191326-489-VMS2-v6-he
Bundesförderungen
Bundesförderungen
• Filmförderungsanstalt (FFA)
• Deutscher Filmförderfonds (DFFF)
• Filmförderung des Bundesbeauftragtenfür Kultur und Medien (BKM)
• Kuratorium junger deutscher Film
Budget gesamt
• 170 Mio. EUR
Besonderheiten
• Regionale Unabhängigkeit
BVA-191326-489-VMS2-v6-he
Agenda – Einführung in die Filmförderung
Länderförderungen
Die Filmförderungsanstalt
FFA-Projektfilmförderung
Bundesförderungen
Allgemeine Informationen zum DFFF
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Länderförderungen
Länderförderungen u.a.
• Mitteldeutsche Medienförderung
• Medienboard Berlin-Brandenburg
• FilmFernsehFonds Bayern
• Filmstiftung NRW
Budget gesamt
• 123 Mio. EUR
Besonderheiten
• Regionale Abhängigkeit
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Agenda – Einführung in die Filmförderung
Länderförderungen
Die Filmförderungsanstalt
FFA-Projektfilmförderung
Bundesförderungen
Allgemeine Informationen zum DFFF
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Die Filmförderungsanstalt – FFA vs. Länderförderung
FFA Länderförderung
• Anstalt des öffentlichen Rechts
• Keine Steuergelder
• Gesetzesbindung (FFG)
• Keine regionale Bindung
– Die Erbringung eines Regionaleffektes ist nicht erforderlich
• Privatrechtliche GmbH
• U.a. finanziert durch Steuer-gelder
• Keine Bindung an das FFG
– Kein Mindestanteil bei euro-päischen Koproduktionen
– Es werden auch Fernseh-produktionen gefördert
• Regionale Bindung
– Es wird die Erbringung eines Regionaleffektes zur Stär-kung der regionalen Filmwirt-schaft gefordert
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Die Filmförderungsanstalt – Förderbereiche und -instrumente der FFA
Förderbereiche Förderinstrumente
• Filmförderung
– Produktionsförderung
– Drehbuchförderung
– Verleih-/Vertriebsförderung
• Strukturförderung
– Filmtheaterförderung
– Videothekenförderung
– Weiterbildungsförderung
– Forschung/Innovation/Rationalisierung
• Darlehen
• Bedingt rückzahlbare Darlehen
• Zuschüsse
• Eigene Tätigkeit und Beteiligung
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Agenda – Einführung in die Filmförderung
Länderförderungen
Die Filmförderungsanstalt
FFA-Projektfilmförderung
Bundesförderungen
Allgemeine Informationen zum DFFF
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Projektfilmförderung
• Budget im Jahr 2008 rund 15,7 Mio. EUR (inkl. dt.-franz. Förderung)
• Projektfilmförderung erfolgt in Form eines bedingt rückzahlbaren Darlehens
• Es können Darlehen bis zu 1.000.000,00 EUR beantragt werden
• Entscheidung über Förderanträge obliegt den 11 weisungsgebundenen Mitgliedern der Vergabekommission, die
– sachkundig auf dem Gebiet des Filmwesens
– maßgebliche und aktuelle Praxiserfahrung
– sachverständig in Finanzierungsfragen
sein müssen
• Das Kommission entscheidet fünf mal im Jahr über Förderanträge
• Der Antrag muss zu dem jeweiligen Einreichtermin vollständig einge-gangen sein
• Die aktuellen Einreichtermine sind im Internet unter www.ffa.de aufgeführt
FFA-Projektfilmförderung – Allgemeine Informationen
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FFA-Projektfilmförderung – Förderkriterien
Welche Filme werden gefördert
• Die vorgelegten Unterlagen lassen ein Filmvorhaben erwarten,das geeignet erscheint, die Qualität und die Wirtschaftlichkeitdes deutschen Filmes zu verbessern
– Inhaltliche Bewertung u.a. anhand des Drehbuches und der Stab- und Besetzungsliste
– Präsentation eines Verleihers für die Auswertung auf dem deutschen Kinomarkt ist notwendig
– Auch internationalen Verwertungschancen (Weltvertrieb) können in die die Beurteilung mit einfließen
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FFA-Projektfilmförderung – Formale Kriterien
• Es muss sich um einen programmfüllendenKinofilm handeln
• Drehbeginn nicht vor Antragstellung
• Erbringung eines Eigenanteils von 15% deranerkannten Herstellungskosten
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FFA-Projektfilmförderung – Formale Kriterien
Ein Projekt ist förderungsberechtigt wenn
• Der Produzent eine Niederlassung in Deutschland hat
• Der Regisseur Deutscher ist oder Staatsangehöriger eines EU-Staates (es gibt Ausnahmen)
• Eine Endfassung des Filmes in deutscher Sprache hergestellt wird
• Die Uraufführung des Filmes in deutscher Sprache im Inland erfolgt oderder Film als deutscher Beitrag auf einem A-Festival uraufgeführt wird
• Bei einer internationalen Koproduktion gemäß eines zwei- oder mehr-seitigen Abkommens die Finanzierungsbeteiligung des deutschen Pro-duzenten mindestens 20% beträgt
• Bei einer internationalen Koproduktion, für die kein Abkommen vorliegt,die Finanzierungsbeteiligung des deutschen Produzenten mindestens30% beträgt
Bei Erfüllung der vorgenannten Vorraussetzungen wird der Filmals deutscher Film anerkannt und erhält eine Bescheinung der Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
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FFA-Projektfilmförderung – Änderungen nach neuem FFG
• Anhebung der Produktionsförderung
• Bei gleich geeigneten Projekten werden bei der Vergabe der Mittel geleistete Rück-zahlungen und der Zugang zu Referenzmitteln berücksichtigt
• Förderung des Verleihs im Stadium der Filmherstellung mit 150.000 EUR möglich
• Aufhebung der Regelförderung von 250.000 EUR
• Aufhebung eines gegenüber den Vorschriften des Aktien- und GmbH-Gesetzes erhöhten Grund- oder Stammkapitals von 100.000 EUR (Mindestkapitalsumme von 25.000 EUR für Firmen mit Sitz im Ausland erforderlich)
• Absenkung des erforderlichen Eigenanteils von 15% auf 5% der anerkannten Herstellungskosten
• Verlängerung der Rückzahlungsfrist von fünf auf zehn Jahre, Anpassung an Tilgungsbedingungen beteiligter Länderförderer möglich
• Förderung von internationalen Koproduktionen mit 10%igen Finanzierungsanteil möglich, wenn ein entsprechendes Filmabkommen eine solche Beteiligung vorsieht
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Agenda – Einführung in die Filmförderung
Länderförderungen
Die Filmförderungsanstalt
FFA-Projektfilmförderung
Bundesförderungen
Allgemeine Informationen zum DFFF
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Allgemeine Informationen zum DFFF
• Förderung durch BKM Durchführung FFA
• Fördersumme jährlich 60 Mio. EUR
• Für 3 Jahre
• Produktionsförderung für deutsche Kinofilme
• Automatische Förderung – kein Gremium
• Zuschuss
• Fördersumme: 20% auf deutsche anerkannteHerstellungskosten (German Spend)