Einführung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule...
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Einführung eines
Bachelor-Studienganges
für den kommunalen Verwaltungsdienst an der
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW
Beschlüsse des Beirates für den Bereich der Gemeinden und Gemeindeverbände (1)
Der Beirat spricht sich für die Errichtung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst unter nachfolgend aufgeführten Maßgaben aus
Beschluss des Beirates in seiner Sitzung am 28.04.2010
Beschlüsse des Beirates für den Bereich der Gemeinden und Gemeindeverbände (2)
Zur Sicherstellung einer Generalistenausbildung soll das bisherige bewährte System der vier thematischen Schwerpunkte bzw. Pflichtmodule
Organisation, Personalmanagement und Personalrecht Finanzmanagement Ordnungsverwaltung Leistungsverwaltung
für die fachpraktische Ausbildung grundsätzlich beibehalten werden. Sofern aus dringenden dienstlichen Gründen eine fachpraktische Ausbildung nicht in allen vier Pflichtmodulen möglich ist, kann hiervon abgewichen werden.
Beschluss des Beirates in seiner Sitzung am 28.04.2010
Beschlüsse des Beirates für den Bereich der Gemeinden und Gemeindeverbände (3)
Der Beirat spricht sich für die Einführung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung aus.
Vor Eintritt in die Akkreditierung wird der Beirat eine verbindliche Entscheidung zur Errichtung des neuen Studienganges treffen
Beschluss des Beirates in seiner Sitzung am 30.03.2009
Beschlüsse des Beirates der Gemeinden und Gemeindeverbände (4)
Die Ausbildung wird als einheitliches Studium mit zwei Ausbildungsorten mit gemeinsamer Verantwortung von Wissenschaft und Praxis verstanden
Die kommunale Praxis wird durch die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung im Sinne einer engen Verzahnung von Theorie und Praxis aktiv und gleichberechtigt in die inhaltliche und organisatorische Gestaltung des Bachelor-Studienganges einbezogen
Die Ausbildung orientiert sich noch näher am Anforderungsprofil des künftigen Berufs
Sicherung der Qualität des neuen Studienganges durch den Aufbau eines systematischen Qualitätsmanagements mit einer laufenden und gleichberechtigten Berücksichtigung der Hinweise aus der Fachpraxis
Erwartungen des Beirates an die Einführung des Bachelor-Studienganges
Merkmale von Bachelor-Studiengängen
Die Studienleistung wird in Leistungspunkten (Credit-Points) gemessen. In drei Jahren sind 180 Leistungspunkte zu erwerben.
. Die Studiengänge wird modularisiert (inhaltlich zusammengehörende Lehr- und Lerninhalte werden zu Modulen zusammengefasst
Das Curriculum orientiert sich an den aktuellen und zukünftigen Anforderungen der Berufspraxis sowie an den Anforderungen orientiert, die aus Sicht der anwendungs-orientierten Forschung an die zukünftige Praxis der öffentlichen Verwaltung zu erwarten sind.
Prämissen des Fachbereichsrates Kommunaler Verwaltungsdienst
Die Umstellung erfolgt für beide Studiengänge des kommunalen Verwaltungsdienstes, sowohl für den Generalistenstudiengang als auch für den Studiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre
Die Studienverläufe der beiden Studiengänge werden angeglichen
Bereits vorhandene Entwicklungen für den Fachbereich Staatlicher Verwaltungsdienst werden in die inhaltliche Arbeit einbezogen
Die Studiengänge des kommunalen und des staatlichen Verwaltungsdienstes werden aufeinander abgestimmt
Prämissen für die Umstellung auf Bachelor-Studiengänge
Organisationsstruktur im Bachelorprozess KV
ArbeitsgruppenebeneStudierendenbeteiligung
QualitätssicherungModularbeits-
kreisModularbeits-
kreis
Modularbeits-kreis
Lenkungsgruppe
Fachbereichsrat
Senat
Innenministerium Kommunaler Beirat *
Verzahnungsgremium
* Die Genehmigung der Studienordnung durch das IM erfolgt nach § 28 Abs. 4 Nr. 1 FHGöD im Einvernehmen mit dem Beirat.
Juli 2009
bis Mai 2010
01.09.2010
Erarbeitung der Studienverlaufspläne, der Modulübersichten und der
Modulbeschreibungen für die fachwissenschaftlichen und die fachpraktischen Studienzeiten,
Überarbeitung der Prüfungsordnung
Akkreditierungsverfahren, Genehmigungsverfahren Innenministerium
Beginn der Bachelor-Studiengänge
Juni bis November 2010
Zeitlicher Ablauf
28.04.2010 Beschlussfassung Kommunaler Beirat
20.05.2010 Beschlussfassung Fachbereichsrat
15.06.2010 Beschlussfassung Senat
November 2010 Akkreditierungsbeschluss
Woche Zeitraum 1. Jahr 2. Jahr
1 01.09 - 07.09 Einführungsw oche 1 1 12
2 08.09 - 14.09 1 2 noch P 3 13
3 15.09 - 21.09 2 3 14
4 22.09 - 28.09 3 4 1
5 29.10 - 05.10 4 5 2
6 06.10 - 12.10 5 6 3
7 13.10 - 19.10 6 7 4
8 20.10 - 26.10 S 1 7 S 3 8 P 4 5
9 27.10 - 02.11 (16 Wochen) 8 (16 Wochen) 9 (13 Wochen) en)6
10 03.11 - 09.11 9 10 7
11 10.11 - 16.11 10 11 8
12 17.11 - 23.11 11 12 9
13 24.11 - 30.11 12 13 10
14 01.12 - 07.12 13 14 11
15 08.12 -14.12 14 15 12
16 15.12 - 21.12 15 16 13
17 22.12 - 28.12 Weihnachtspause 1 Weihnachtspause 1 WeihnachtspauseWeihnachtspause1
18 29.12 - 04.01 2 2 2
19 05.01 - 11.01 noch S 1 16 1 1
20 12.01 - 18.01 1 2 2
21 19.01 - 25.01 2 3 3
22 26.01 - 01.02 3 4 4
23 02.02 - 08.02 4 P 2 5 5
24 09.02 - 15.02 5 (13 Wochen) 6 6
25 16.02 - 22.02 6 7 7
26 23.02 - 01.03 7 (einschließlich TSK) 8 8
27 02.03 - 08.03 S 2 8 9 9
28 09.03 - 15.03 (20 Wochen) 9 10 10
29 16.03 - 22.03 10 11 11
30 23.03 - 29.03 11 12 12
31 30.03 - 05.04 12 13 13
32 06.04 - 12.04 13 1 14
33 13.04 - 19.04 14 2 15
34 20.04 - 26.04 15 3 16
35 27.04 - 03.05 16 Projekt 4 1
36 04.05 - 10.05 17 (10 Wochen) 5 S 5 2
37 11.05 - 17.05 18 6 Bachelorarbeit 3
38 18.05 - 24.05 19 7 (7 Wochen) 4
39 25.05 - 31.05 20 8 5
40 01.06 - 07.06 1 9 6
41 08.06 - 14.06 2 10 7
42 15.06 - 21.06 3 1 1
43 22.06 - 28.06 4 2 2
44 29.06 - 05.07 P 1 5 3 3
45 06.07 - 12.07 (13 Wochen) 6 4 4
46 13.07 - 19.07 7 P 3 5 5
47 20.07 - 26.07 (einschließlich TSK) 8 (14 Wochen) 6 6
48 27.07 - 02.08 9 7 7
49 03.08 - 09.08 10 (einschließlich TSK) 8 8
50 10.08 - 16.08 11 9 9
51 17.08 - 23.08 12 10 10
52 24.08 - 31.08 13 11 1
Abkürzungen:
S 1 - S 4 = Fachw issenschaftliche Studienabschnitte 1 - 4
P 1 - P 5 = Fachpraktische Studienabschnitte 1 - 5
TSK = Training Sozialer Kompetenzen
3. Jahr
S 4(16 Wochen)
P 5(10 Wochen)
Kolloquium
Übersicht über die Modulgruppen
Modulgruppe 1 Einführungswoche
Modulgruppe 2 Methoden
Modulgruppe 3 Rahmen für Verwaltungshandeln
Modulgruppe 4 Allgemeine Grundlagen des Verwaltungshandelns
Modulgruppe 5 Spezielle Grundlagen des Verwaltungshandelns
Modulgruppe 6 Verwaltungsstruktur und -funktionsweise
Modulgruppe 7 Wahlpflichtmodule
Modulgruppe 8 Besondere Lehrveranstaltungen
Modulgruppe 9 Praxismodule
Modulgruppe 10 Bachelorarbeit und Kolloquium
Zusatzangebot Zusatzangebot Informationstechnik
Beispiel für ein Theoriemodul (1)
Modulgruppe Nr. 6Verwaltungsstruktur– und funktionsweise,
interne Verwaltung
Modul Nr. 6.3 Personal
Modulkoordination Dr. Andreas Gourmelon / Dr. Christof Muthers
Kategorie Pflichtmodul Credits 5
Voraussetzungen
für das ModulEinführungswoche
zugehöriges
Teilmodul6.3.1 Beamtenrecht
zugehöriges
Teilmodul6.3.2 Arbeitsrecht
zugehöriges
Teilmodul6.3.3 Personalmanagement
Beispiel für ein Theoriemodul (2)
zugehöriges
Teilmodul6.3.1 Beamtenrecht (Auszug als Beispiel)
Kompetenzziele
-kennen Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis und würdigen beamtenrechtliche Folgen
-kennen Regelungen der Beendigung von Beamtenverhältnissen
Lehr-/Lerninhalte
-Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis und Folgen von Pflichtverletzungen
-Beendigung des Beamtenverhältnisses
Beispiel für ein Theoriemodul (3)
Methodik des
Präsenzstudiums
-Interaktives Lehr- und Lerngespräch-Mediengestützte Vorlesung-Betreute Partner- und Gruppenarbeit-Ergebnispräsentation-Referate-Fallbearbeitung / Übungen
Formen des
Selbststudiums
-Literaturrecherche / -studium-Studium von Rechtsquellen und Rechtsprechung-Bearbeitung von Fallbeispielen
Workload 42 LVS 32Zeit-
stunden24
Selbst-
studium18
Art und Umfang des
Leistungsnachweises
Klausur (3 Stunden)oder Fachgespräch oder Hausarbeit. Welcher Leistungsnachweis gefordert wird, bestimmt der Prüfungs-ausschuss auf Vorschlag des Fachbereichsrates
Beispiel für ein Praxismodul (1)
Modulgruppe Nr. 9Verwaltungsstruktur– und funktionsweise,
interne Verwaltung
Modul Nr. 9.1Organisation, Personalmanagement und
Personalrecht
Modulkoordination Kerstin Hilvert
Kategorie Pflichtmodul Credits 13
Voraussetzungen
für das ModulErfolgreicher Abschluss der Module aus den vorherigen
Studienabschnitten
zugehöriges
Teilmodul9.1.2 Personalmanagement und Personalrecht
Beispiel für ein Praxismodul (2)
zugehöriges
Teilmodul9.1.2
Personalmanagement und Personalrecht
(Auszug als Beispiel)
Kompetenzziele
führen entsprechend der personalrechtlichen und personalvertretungsrechtlichen Vorgaben vielfältige administrative Tätigkeiten aus, wie z.B. Ernennungen, Versetzungen, Umsetzungen, Beurlaubungen, Teilzeiten, Beendigungen des Beamtenverhältnisses, disziplinarrechtliche Maßnahmen, Bewilligung von Sonderurlauben, Ablehnung/Genehmigung von Nebentätigkeitsanträgen und treffen entsprechende tarifrechtliche Entscheidungen und kennen Grundzüge des Beurteilungswesens und leistungsorientierter Entgeltsysteme
Lehr-/Lerninhalte -Personalrecht
Beispiel für ein Praxismodul (3)
Methodik des
Präsenzstudiums
-Praktische Unterweisung-Umsetzungsübungen-Fallbearbeitung-Ausbildergespräche-Teilnahme an Besprechungen und Sitzungen-Studium der einschlägigen Gesetzestexte, Kommentierungen, Arbeitsanweisungen, Dienst- und Geschäftsanweisungen, Fachliteratur
Formen des
Selbststudiums ---
Workload390 - - - - - -
Art und Umfang des
Leistungsnachweises
Aktenvortrag (Vorbereitung max. 1 Arbeitstag, Vortrag ca. 15 Minuten)
Kooperation Fachhochschule und Fachpraxis
durch gemeinsame Entwicklung von Schlüsselqualifikationen, Kompetenzen u. Eckwerten
durch gemeinsame Entwicklung von Modulen für die fachpraktische und fachwissenschaftliche Studienzeit
durch gemeinsam beeinflusste und inhaltlich festgelegte Lehrformen (Projekte, praxisbezogene Bachelorarbeiten)
durch Vergabe von Leistungspunkten im Umfang von mehr als 1/3 (60 Punkte) der Gesamtpunkte (180 Punkte)
durch paritätisch besetzten Prüfungsausschuss mit Vertretern der FHöV und der Fachpraxis
durch Praxismodule mit entsprechender Leistungsbewertung (creditpoints) in wichtigen Aufgabenfeldern der Kommunalverwaltung
durch flexible und dadurch aktuellere Lehrangebote (Wahlpflichtbereiche)
Prüfungswesen
Einrichtung eines Prüfungsamtes mit Prüfungsverwaltung an der FHöV
Bestellung der Prüfer durch den Prüfungsausschuss
Bestellung der Prüfungsausschussmitglieder durch das Innenministerium
Einrichtung eines zentralen Prüfungsausschussesmit paritätischer Besetzung durch Vertreter der FHöV und der Praxis
Ablauf des Akkreditierungsverfahrens
Auswahl einer Akkreditierungsagentur
Beantragung der Akkreditierung mit Einreichung der Selbstdokumentation mit Qualitätsprofil des Studiengangs
Bestellung einer Gutachtergruppe durch die Akkreditierungsagentur
Vor-Ort-Begehung durch Gutachtergruppe
Stellungnahme der Gutachtergruppe an den Fachausschuss der Akkreditierungsagentur (Vorschlag)
Beschlussfassung der Akkreditierungskommission auf der Grundlage der Empfehlung des Fachausschusses
Fazit:Vorteile von Bachelor-
Studiengängen
Attraktivität für Bewerber
- durch höhere Qualität des Studiums und bessere Anerkennung des Abschlusses
- durch internationale Anerkennung
- durch weiterführende Weiterbildungs- und Masterstudiengänge
Externe Qualitätsmaßstäbe durch Akkreditierung
Kompetenzerwerb für zukunftsorientierte Berufsausübung steht im Mittelpunkt
Verstärkter Einfluss der Abnehmer ist gegeben
Vielen Dank
für Ihre
Aufmerksamkeit