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Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München – Niederlassung der GSI mbH
Einführung in DIN EN 1090
Ausführung von Stahltragwerken und
Aluminiumtragwerken
Michael Westermeir / GSI NL SLV München
Tel.: 089-126802-49
Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweie, nur mit Genehmigung der GSI SLV München.
Grundlage des Binnenmarktes der Europäischen Union bilden
die vier Grundfreiheiten:
• Freier Warenverkehr
• Freier Kapital- und Zahlungsverkehr
• Personenfreizügigkeit
• Dienstleistungsfreiheit
Realisierung der Grundfreiheiten über Harmonisierung der
Gesetze z.B. Bauproduktenverordnung.
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Regelungen / Begriffe
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Regelungen / Begriffe
Richtline des Rates vom 21.12.1988 (BPR) zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte 89/106/EWG
Umsetzung der Richtlinie in Deutschland durch Bauproduktengesetz vom 28.04.1989
Veröffentlichung der EN 1090-1:2009/AC:2010 im Amtsblatt der Europäischen Union (17.12.2010)
Veröffentlichung im Bundesanzeiger (16.02.2011)
Bekanntmachung in der Musterbauordnung
Bekanntmachung in den Listen der Technischen Baubestimmung der Länder (Beginn der Koexistenzperiode)
Einführung umfangreicher Teile der Bauproduktenverordnung 305/2011 (24.04.2011)
Angleichung Bau PG
Einführung restlicher Teile der Bauproduktenverordnung 305/2011 zum 01.07.2013
Angleichung Bau PG
Zurückziehung der DIN 18800-7 (01.07.2014) - Kennzeichnung verbindlich!
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Grundanforderungen an Bauwerke – Anhang I BauPV
1. Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
2. Brandschutz
3. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
4. Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung
5. Schallschutz
6. Energieeinsparung und Wärmeschutz
7. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
Bauprodukte müssen brauchbar sein. Von der Brauchbarkeit ist auszugehen,
wenn bauliche Anlagen, die mit Bauprodukten errichtet werden, die an sie
gestellten wesentlichen Anforderungen (Merkmale) erfüllen können. Von der
Brauchbarkeit eines Produktes ist auszugehen, wenn es mit einer
harmonisierten Norm (z.B. EN 1090-1) oder einer europäischen Zulassung
übereinstimmt.
Regelungen / Begriffe
Wesentliche
Anforderungen werden
in harm. tech. Spez. in
Bezug auf die
Grundanforderungen
festgelegt.
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Regelungen / Begriffe
Nicht geregelt in EN 1090-1:
Tore (CE nach EN 13241-1), Zäune, Handläufe, Fenstergitter, Kunst am Bau, Werbung,
Eingangstüren (CE nach EN 14351-1), Ausleger, Wetterfahnen, Kamin, Damaszenerstahl,
Fassaden (CE nach EN 13830)
EN 1090-1
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Regelungen / Begriffe
BauproduktJedes Produkt (Bausatz) das hergestellt und in Verkehr gebracht
wird, um dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut zu
werden, und dessen Leistung sich auf die Leistung des
Bauwerkes im Hinblick auf die Grundanforderungen an Bauwerke
auswirkt.
BauwerkBauten sowohl des Hoch- als auch des Tiefbaus. Alles was
baulich erstellt wird oder von Bauarbeiten herrührt.
Tragende Bauteile (Normgegenstand EN1090-1!)
Bauteile die zur Standsicherheit, zum Feuerwiderstand, zur
Dauerhaftigkeit oder zur Gebrauchstauglichkeit (Treppen) eines
Bauwerks dienen.
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EN 1090-1 Anforderungen
� Konstruktionsmaterialien
� Zulässige Abweichungen für Abmessungen und Form
� Schweißeignung
� Bruchzähigkeit
� Tragfähigkeitsmerkmale Tragfähigkeit / Ermüdungsfestigkeit / Feuerwiderstand / Gebrauchstauglichkeit
� Brandverhalten
� Gefährliche Stoffe
� Schlagfestigkeit
� Dauerhaftigkeit
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EN 1090-1 Konformitätsbewertung
Nachweis der Konformität der hergestellten Stahlbauteile mit den Anforderungen der Norm über:
Erstprüfung
Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
Grundlage technische Ausführungsregeln der DIN EN 1090-2 in Abhängigkeit der Ausführungs-klasse (EXC – execution class).
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EN1090-2 Ausführungsregeln nach Ausführungsklassen
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Schadensfolgeklassen (Folgen für Menschen, Wirtschaft und
Umwelt)
CC 1 CC 2 CC 3
Beanspruchungskat.
(Belastung)
SC 1 SC 2 SC 1 SC 2 SC 1 SC 2
Herstellungs-
kategorie
(Material / Schweißen)
PC 1 EXC 1 EXC 2 EXC 2 EXC 3 EXC 3a EXC 3a
PC 2 EXC 2 EXC 2 EXC 2 EXC 3 EXC 3a EXC 4
a: EXC 4 sollte bei außergewöhnlichen Tragwerken oder bei Tragwerken mit hohen
Versagensfolgen angewendet werden, entsprechend der national. Vorschriften.
EN 1090-2 Ausführungsklassen
Bestimmung der Ausführungsklassen / Anhang B EN 1090-2 (informativ)
Bestimmung sollte unter Berücksichtigung nationaler Vorschriften durch den Tragwerksplaner und Bauherrn erfolgen.
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Musterliste der Technischen Baubestimmungen
EN 1090-2 Ausführungsklassen
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Musterliste der Technischen Baubestimmungen
EN 1090-2 Ausführungsklassen
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EN 1090-1 Konformitätsbewertung
Erstprüfung - Aufgabe des Herstellers#
Nachweis der Fähigkeit des Herstellers zur Lieferung von tragenden Bauteilen und Bausätzen.
(Eignung der Fertigungseinrichtungen und Abläufe)
Zwei Aufgaben:
Typprüfung (Erstprüfung) zur Beurteilung der Herstellungsvoraussetzungen (ITT – Initial type testing)
Basisberechnung zur Beurteilung hinsichtlich der konstruktiven Berechnung (ITC – Initial type calculation)
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EN 1090-1 Konformitätsbewertung
Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
Der Hersteller muss ein System der werkseigenen Pro-duktionskontrolle (Eigenüberwachung) einrichten, dokumentieren und aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass die in den Verkehr gebrachten Produkte die zu erklärenden Leistungsmerkmale aufweisen.
Beschreibung des Systems mit erforderlichen Prüfungen und zugeordneten Verfahrens- bzw. Arbeitsanweisungen. Eine Bewertung ist erforderlich.
Unterlieferanten sind in die WPK des Herstellers einzubinden oder durch eine „Dritte Partei“ einer Bewertung zu unterziehen.
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EN 1090-1 CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung wird an denjenigen Bau-produkten angebracht, für die der Hersteller eine Leistungserklärung erstellt.
Mit der Kennzeichnung gibt der Hersteller an, dass er die Anforderungen eingehalten hat und die Verantwortung für die Konformität des Bauprodukts mit dessen erklärter Leistung übernimmt.
Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und kann erst nach erfolgreicher Betriebsprüfung und Vorlage des Zertifikats über die WPK ausgestellt werden.
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EN 1090-1 CE-Kennzeichnung
Möglichkeiten der CE-Kennzeichnung (Deklarationsverfahren)
Aufbringung am Produkt, auf dem Etikett, auf der Verpackung oder in begleitenden Dokumenten.
AG: Statik + FU
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EN 1090-1 CE-Kennzeichnung
Verfahren 2
Mit Beschreibung
Tragfähigkeitsmerkmale
Verfahren 1
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EN 1090-1 Anforderungen an die WPK
Anforderung im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK)
� Personal
� Einrichtung
� Bemessung
� Zur Herstellung verwendete Konstruktionsmat.
� Bauteilspezifikation
� Produktbewertung
� Nichtkonforme Produkte
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EN 1090-1 Anforderungen an die WPK
Personal
� Für die Konformität des Produktes ist einflussnehmendes Personal festzulegen z.B.:
- Leiter der WPK- Personal für Bemessung/Berechnung
- Schweißaufsichtspersonen nach DIN EN ISO 14731
- Schweißer / Bediener nach DIN EN 287-1 / DIN EN 1418
- Personal für mechanische Verbindungen
- Personal für zerstörungsfreie Prüfungen
- Personal für Korrosionsschutz
- Personal für Montage
� Dokumentation in Organigrammen, Stellenbeschreibungen,
Verantwortungsmatrix
Einrichtung
� Produktionseinrichtung aufzeichnen, regelmäßig über-
prüfen und warten
- Inventarliste, Wartungspläne
� Prüfmittel regelmäßig überprüfen und ggf. kalibrieren
- Prüfmittelliste, Kalibriernachweise
� Überprüfungen und Wartungen sind entsprechend
Verfahrensanweisung durchzuführen und zu dokumen-
tieren
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EN 1090-1 Anforderungen an die WPK
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EN 1090-1 Anforderungen an die WPK
Bemessung Im Rahmen der WPK muss sichergestellt sein, dass die Be-rechnungen mit den Entwurfsvorgaben übereinstimmen.
Anweisungen für die Prüfung der Berechnung sind erforderlich.
- Berechnung nach Eurocode (nationale Anhänge)
- Festlegung der Ausführungsklasse (EXC)
- Festlegung der Kerbschlagwerte (EC3)
- Festlegung der Z-Güte (EC3)
- Festlegung der zerstörungsfreien Prüfung nach DIN EN 1090-2
- Betriebsfestigkeitsnachweis
- Anforderung an Feuerwiderstand
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Europäische Berechnungsnormen
Europäische Normen für die Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerken
EN 1090-1: 2009+A1:2011
EN 1090-2: 2008+A1:2011
EN 1090-3: 2008
Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile
Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken
Technische Regeln für die Ausführung von Aluminiumtragwerken
NDP
Eurocode 8Auslegung
Bauwerke gegen
Erdbeben
EN 1998
Eurocode 9Aluminium-
konstruktionen
EN 1999
Eurocode 2Stahlbeton- und
Spannbetontragwerke
EN 1992
Eurocode 3Stahlbauten
EN 1993
Eurocode 7Geotechnik
EN 1997
Eurocode 6Mauerwerksbauten
EN 1996
Eurocode 5Holzbauten
EN 1995
Eurocode 4Stahlbeton-
verbundbauten
EN 1994
Eurocode 0Grundlagen der
Tragwerksplanung
EN 1990
Eurocode 1 Lastannahmen
EN 1991
EN 1090-1 Anforderungen an die WPK
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EN 1090-1 Anforderungen an die WPK
Zur Herstellung verwendete Konstruktionsmaterialen
Der Hersteller hat ein auf schriftlichen Anweisungen beruhen-des Überwachungssystem einzurichten, mit dem die Überein-stimmung der Konstruktionsmaterialien mit den Spezifikationen geprüft und dokumentiert wird, einschließlich der Rückverfol-gung ihrer korrekten Verwendung im Bauteil.
- Sach- und normgemäße Bestellung
- Dokumentierte Wareneingangskontrolle
- Werkstoffprüfbescheinigungen
- CE-Kennzeichnung
- Verfahren zur Kennzeichnung (Farbe, Nummerncode)
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EN 1090-1 Anforderungen an die WPK
Bauteilspezifikation
Bezugsdokument (Werkstattzeichnung) zur Steuerung der Produktion.
Eine Prüfung auf Machbarkeit und dem Vorhandensein aller erforderlichen Qualifizierungen (z.B. WPS, WPQR) ist Grundlage vor Fertigungsbeginn.
Die Inhalte müssen eine Fertigung nach EN 1090-2 (Schweißnahtangaben, Toleranzen, Prüfungen usw.) und die Bewertung der Konformität ermöglichen.
Umsetzung über schriftlichen Überwachungs- Prüfplan (Fertigungsplan, Laufkarte, Prüfprotokolle, Checklisten)
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EN 1090-1 Anforderungen an die WPK
Produktbewertung
Der Hersteller muss Verfahren festlegen, um sicherzustellen,
dass die zu bestätigenden Werte bzw. Klassen für alle Eigen-
schaften eingehalten werden. Die Vorgehensweise bei der
Kontrolle der Produktion und die Anzahl der Bewertungs-
prüfungen muss DIN EN 1090-1 Tab. 2 entsprechen.
Enthält die Bauteilspezifikation einen festgelegten Über-
wachungs- und Prüfplan für Bauteileigenschaften, sind die
darin angegebenen Anforderungen zusätzlich zu erfüllen.
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EN 1090-1 Anforderungen an die WPK
Nichtkonforme Produkte
Der Hersteller muss schriftliche Festlegungen getroffen haben, die regeln wie bei nichtkonformen Produkten zu verfahren ist.
� Abweichungsberichte (NCR)
� Fehlerprotokolle
� Korrektur und Vorbeugunsmaßnahmen
� Reparaturanweisung
� Kennzeichnungsverfahren für fehlerhafte Produkte
� Umgang mit fehlerhaften Produkten
� Sperrvermerke
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Zusammenfassung
Grundsätzliche Aufgaben des Herstellers
� Erstprüfung
� Werkseigene Produktionskontrolle einschl. Über-wachung und Prüfung von Produkten, die nach einem festgelegten Plan der laufenden Produktion entnommen wurden
� Konformität bewerten und bestätigen
� Leistungserklärung abgeben
� CE – Zeichen anbringen
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Einführung in die DIN EN 1090 -Ausführung von Stahltragwerken
Weg zur Zertifizierung
Eigenstudium bzw.
Beratung extern
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Weg zur Zertifizierung - Verfahrensqualifizierung
Methoden der Qualifizierung EN ISO EXC 2 EXC 3 EXC 4
Schweißverfahrensprüfung 15614-1 X X X
Vorgezogene Arbeitsprüfung 15613 X X X
Standardschweißverfahren 15612 X a) -- --
Schweißtechnische Erfahrung 15611 X b) -- --
Geprüfte Schweißzusätze 15610
X zulässig / -- nicht zulässig
a) Nur bei Stahlsorten ≤ S 355 und nur bei manuellem und teilmechanischem Schweißen
b) Nur bei Stahlsorten ≤ S 275 und nur bei manuellem und teilmechanischem Schweißen
Qualifizierung Schweißverfahren – Tab.12 EN1090-2
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Weg zur Zertifizierung - Verfahrensqualifizierung
Qualifizierung Trennverfahren
Herstellung von Prüfkörpern am dicksten und dünnsten Blech pro Verfahren und Werkstoff.
Härte sofern festgelegt!
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Weg zur Zertifizierung - Personalqualifizierung
Qualifizierung der Schweißaufsicht – Tab.14/15 EN1090-2
EXC Stähle
(Gruppe)
Norm Materialdicke (mm)
t ≤≤≤≤ 25 a) 25 < t ≤≤≤≤ 50b) t > 50
EXC2
S235 - S355(1.1, 1.2, 1.4)
EN 10025-2 bis -5
EN 10149-2
EN 10149-3
EN 10210-1
EN 10219-1
B
(IWS)
S
(IWT)
C c)
(IWE)
S420 - S700(1.3, 2, 3)
EN 10025-3-4, -6
EN 10149-2
EN 10149-3
EN 10210-1
EN 10219-1
S
(IWT)
C d)
(IWE)
C
(IWE)
Austenite(8)
EN 10088-2: 2005 Tab. 3
EN 10088-3: 2005 Tab. 4
EN 10296-2: 2005 Tab. 1
EN 10297-2: 2005 Tab. 2
B
(IWS)
S
(IWT)
C
(IWE)
a) Stützenfußplatten und Stirnbleche ≤ 50mm; b) Stützenfußplatten und Stirnbleche ≤ 75mm
c) Bei Stählen bis S275 S ausreichend; d) Bei Stählen N, NL, M und ML S ausreichend
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Weg zur Zertifizierung - Personalqualifizierung
Qualifizierung der Schweißer – praktisch (pro Verfahren)
PH!
PJ!
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Weg zur Zertifizierung - Personalqualifizierung
Qualifizierung der Schweißer – theoretisch
Schweißnahtgüte ISO5817
Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München – Niederlassung der GSI mbH 34
Weg zur Zertifizierung
Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München – Niederlassung der GSI mbH 35
Weg zur Zertifizierung
Zusätzliche Informationen unter www.slv-muenchen.de
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!