Mainsteg-Varianten Vorschläge des vom Wasserstraßenneubauamt (WNA) beauftragten Ingenieurbüros.
Einführung in die Arbeit der Beauftragten für Studierende mit … · 2019. 7. 9. · Dr. Maike...
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Einführung in die Arbeit der Beauftragten für Studierende mit Beeinträchtigungen
Dr. Maike Gattermann-Kasper
13.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte 2
Vorstellung & Agenda
Dr. Maike Gattermann-Kasper Universität Hamburg
Stabsstelle „Koordination der Belange von Studierenden mitBehinderungen oder chronischen Krankheiten“
Beauftragte für die Belange von Studierenden mitBehinderungen gemäß § 88 HmbHG (Wahlamt)
Vorstellung
313.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte
Alltagsszene ohne Beeinträchtigung des SehensQuelle: Pro Retina Deutschland e. V.
413.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte
Ich sehe diese Alltagsszene ungefähr so …Quelle: Pro Retina Deutschland e. V.
513.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte
Begriffliche Grundlagen
Inklusion im Licht der UN-BRK
Daten zum Studium mit Beeinträchtigungen
Mit und über Studierende mit Beeinträchtigungenkommunizieren
Überblick über die Aufgabenbereiche von Beratenden undBeauftragten für Studierende mit Beeinträchtigungen
Agenda
413.03.19 Grundlagen für Beratende und Beauftragte
13.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte 5
Begriffliche Grundlagen
Beeinträchtigung und Behinderung Allgemeiner Behinderungsbegriff gemäß § 2 Abs. 1 SGB IX Art. 1 S. 2 UN-BRKMenschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen
haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten
Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher
Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.
Begriffliche Klärungen
613.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte
Amtlich festgestellte Behinderung Tatsächliches Vorhandensein einer Behinderung unabhängig
von amtlich festgestelltem Grades der Behinderung (GdB) Amtlich festgestellte Behinderung ab GdB von wenigstens 20 Schwerbehinderung gemäß § 2 Abs. 2 SGB IX
Menschen sind im Sinne des Teils 3 (SGB IX) schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50
vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre
Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.
Begriffliche Klärungen
713.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte
Krankheit
Keine gesetzliche Definition
Krankheit i. S. der GKV gemäß Rechtsprechung ist ein regelwidriger gesundheitlicher Zustand, der Behandlungsbedürftigkeit oder Arbeitsunfähigkeit
zur Folge hat.
Schwerwiegende chronische Krankheit gibt es nur alsKategorie für die Befreiung von Zuzahlungen
Begriffliche Klärungen
813.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte
Behinderung als RechtsbegriffArt. 1 S. 2 UN-BRK, § 2 Abs. 1 SGB IX
Tatsächlich vorhandene Behinderung § 2 Abs. 1 SGB IX
Länger andauernde Krankheiten, die Personen in Wechselwirkung
mit Barrieren an der Teilhabe hindern können
Amtlich festgestellte Behinderung § 2 Abs. 2 SGB IXGdB von 20, 30 oder 40Amtlich festgestellte Schwerbehinderung § 2 Abs. 2 SGB IXGdB ≥ 50
Begriffliche Zusammenhänge
913.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte
Albert Einstein Victoria von Schweden Winston Churchill Lady Gaga John Forbes Nash jr. Malu Dreyer Franklin D. Roosevelt Hermann von Helmholtz
Theresa May Stephen W. Hawking Frida Kahlo de Rivera Alan Turing Alfred Nobel Ludwig van Beethoven Ray Charles Vincent van Gogh
13.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte 10
Beispiele aus Wissenschaft, Politik & Kultur
13.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte 11
Inklusion im Licht der UN-BRK
Inklusion im Hochschulbereich im Licht der UN-BRK
Barrierefreiheit(International: Zugänglichkeit – accessibility)
Angemessene Vorkehrungen(International: reasonable accommodation)
Von vornherein:proaktives Herstellen
barrierefreier Studienbedingungenfür unbekannte Studierende
nach gruppenbezogenen Standards
Im Nachhinein:reaktives Herstellen
barrierefreier Studienbedingungenfür eine*n bekannte*n Studierende*n
nach individuellem Standard
Substitutive und komplementäre Beziehung zwischenBarrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen
Inklusion im Licht der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
1213.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte
Bauliche Infrastruktur Gruppenbezogene Standards
DIN 18040 Teil 1, Leitlinie „Barrierefreies Bauen“ der Universität,Hochschule oder des Studentenwerks
Maßnahmen zum Herstellen von Barrierefreiheit:Barrierefreie Gestaltung eines Hörsaalgebäudes oder einer Mensagemäß gruppenbezogenen Standards
Angemessene Vorkehrungen:Verlegen von Lehrveranstaltungen in barrierefreie Räume, Begleit-bzw. Bedienservice in der Mensa
Beispiel
1313.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte
Lehrveranstaltungen Gruppenbezogene Standards
Nicht vorhanden, lediglich Information in Form von „Empfehlungen“der Beauftragten für Studierende mit Beeinträchtigungen
Maßnahmen zum Herstellen von Barrierefreiheit:Umsetzen der Tipps beim Vorbereiten von Lehrveranstaltungen,Einsatz einer barrierefreien E-Learning-Plattform, ...
Angemessene Vorkehrungen:Persönliches Tutorium zum Nachbereiten von Lehrveranstaltungen,Umsetzen des Veranstaltungsskripts in ein zugängliches Format, …
Beispiel
1413.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte
Gruppenbezogene Standards? Weitgehendes Fehlen gruppenbezogener Standards für viele
Bereiche, z. B. Lehrveranstaltungen & PrüfungenUniversitäts-, hochschul- oder studentenwerksspezifische
Standards aushandeln? Mit wem? Aktionspläne?
Nutzen allgemeiner gruppenbezogener Standardsinsbesondere für bauliche und digitale Infrastruktur bzw.AngeboteAber: Spezifische Aspekte des Hochschulbereichs nicht imFokus, z. B. Bibliotheken, Lehrveranstaltungsräume,Wohnanlagen
Problematik im Hochschulbereich
1513.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte
Praxis angemessener Vorkehrungen? Gibt es geeignete Regelungen? Gibt es definierte Prozesse? Beispiel:
Regelung „Nachteilsausgleich“ PO Definierter Prozess „Nachteilsausgleich“:
Alle Aufgaben, die für das Bewilligen und Umsetzen vonNachteilsausgleichen erforderlich sind, wurden Personenoder Organisationseinheiten eindeutig zugewiesen
Problematik im Hochschulbereich
1613.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte
Wirksamkeit Angemessener Vorkehrungen*
1713.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte
Angemessene Vorkehrungen zum Ausgleich von spezifischen Schwierigkeiten in bestimmten Bereichen
(sehr)hilfreich
teilweise hilfreich
nichthilfreich Gesamt
Bereich „Prüfungen, Hausarbeiten und andere Leistungsnachweise“ (N = 2.418)
76 % 18 % 6 % 100 %
Bereich „Studienorganisation, Lehre und Lernen“ (N = 1.345)
71 % 22 % 7 % 100 %
Bereich „Baulich-räumliche Bedingungen“ (N= 148)
60 % 23 % 17 % 100 %
Andere Bereiche bzw. Schwierigkeiten (N = 160)
75 % 17 % 8 % 100 %
Angemessene Vorkehrungen insgesamt(N = 3.422)
73 % 20 % 7 % 100 %
*Nur Studierende mit beeinträchtigungsbezogenen Schwierigkeiten in den jeweiligen BereichenQuelle: Poskowsky et al. (2018) S. 194.
Nachteilsausgleich Art. 3 Abs. 1 GG iVm Art. 20 Abs. 1 GG, konkretisiert zum
„allgemeinen prüfungsrechtlichen Grundsatz derChancengleichheit“
Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG Landeshochschulgesetze, (staatliche) Prüfungsordnungen Andere angemessene Vorkehrungen Art. 5 Abs. 2 iVm Art. 24 Abs. 1 und 5 UN-BRK
Rechtsanspruch aufangemessene Vorkehrungen?
1813.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte
Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und
gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeinerHochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung undlebenslangem Lernen haben.
Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass fürMenschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungengetroffen werden.
Art. 24 Abs. 5 UN-BRK
1913.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte
13.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte 20
Daten zum Studiummit Beeinträchtigungen
Anteil Studierender mit Beeinträchtigungen nach DSW-Sozialerhebungen
2113.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte
Studierende 20. Sozialerhebung(2013)
21. Sozialerhebung(2017)
ohne gesundheitliche Beeinträchtigung 86 % 77 %
mit gesundheitlicher Beeinträchtigung 14 % 23 %
… die das Studium nicht erschwert 7 % 12 %
… die das Studium erschwert 7 % 11 %
(sehr) schwache Erschwernis 3 % 2 %
mittlere, (sehr) starke Erschwernis 4 % 9 % Daten beruhen auf Selbstauskünften von Studierenden im Sommersemester 2012 bzw. 2016 Quelle: Middendorf, E. et al. (2013) und (2017)
Studienverlauf von Studierenden mit Beeinträchtigungen
2213.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte
Studierende ohne Beeinträchtigung mit Beeinträchtigung u. Studienerschwernis
20. Sozial-erhebung
(2013)
21. Sozial-erhebungDSW (2017)
20. Sozial-erhebungDSW (2013)
21. Sozial-erhebung
(2017)
Wechsel Studiengang 16 % 21 % 28 % 31 %
Wechsel Hochschule 16 % 16 % 22 % 22 %
Unterbrechung Studium(offiziell und inoffiziell)∅ Dauer Unterbrechung
8 % 13 %
2 Sem.
27 % 32 %
2,8 Sem.
Dauer Studium > 10 Sem. 18 % 22 % 28 % 36 %Daten beruhen auf Selbstauskünften von Studierenden im Sommersemester 2012 und 2016
Form der gesundheitlichen Beeinträchtigung, die das Studium erschwert* [best 2 (2018) und best 1 (2012)]
best 1D
best 2D
Psychische Krankheitinsb. Depressive und Angststörungen
45 % 53 %
Chronisch-somatische Krankheit 20 % 20 %
Andere MehrfachbeeinträchtigungZwei oder mehr Beeinträchtigungen wirken sich jeweils gleich stark auf das Studium aus, außer psychische und chronisch-somatische Krankheit wirken sich gleich stark auf Studium aus.
3 % 5 %
Psychische und chronisch-somatische Krankheit 10 % 2 %
Bewegungsbeeinträchtigung 4 % 4 %
Hörbeeinträchtigung/Gehörlosigkeit, Sprechbeeinträchtigung 3 % 3 %
Sehbeeinträchtigung/Blindheit 5 % 3 %
Teilleistungsstörung 6 % 4 %
Andere Beeinträchtigung oder schwere Krankheit 5 % 6 %*Bei Studierenden mit mehreren gesundheitlichen Beeinträchtigungen wird diejenige zugrunde gelegt, die sich am
stärksten auf das Studium auswirkt.
2313.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte
Anstieg gegenüber best1 plausibel? z. B. Daten Barmer Arztreport (2018)
83 % Studierende mit psychischen Krankheiten kommendamit bereits an die Hochschulen
96 % Studierende mit psychischen Krankheiten gebenmittlere bis sehr starke Studienerschwernis an.
Studierende mit psychischen Krankheiten
2413.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte
Beeinträchtigungsbezogene Merkmale DAnteile
Anteil Studierender, bei denen die Beeinträchtigungennicht bei der ersten Begegnung wahrnehmbar sind
96 %
Anteil Studierender, bei denen sich die Beeinträchtigungenständig erschwerend auf das Studium auswirken
50 %
Anteil Studierender, bei denen der Zeitpunkt des Auftretensder Beeinträchtigungen vor Beginn des Studiums liegt
83 %
Anteil Studierender mit amtlich festgestellter Behinderungbzw. Schwerbehinderung (GdB von 50 oder mehr)
15 %bzw. 9 %
Anteil Studierender, die Schwierigkeiten bei der Durchführung des Studiums haben
89 %
Weitere best2-Ergebnisse
2513.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte
Beeinträchtigungen, die im Hochschulalltag in der Regel erkennbar sind
2613.03.19 | Grundlagen für Bertende und Beauftragte
Hinweise, die auf eine (langfristige) Beeinträchtigung deuten
Beispiele
Sichtbare Beeinträchtigungen Fehlende Gliedmaßen
Sicht- oder hörbare Beeinträchtigungenvon Aktivitäten
Gehen, Sitzen, Sprechen, Schreiben
Sichtbare Hilfsmittel Rollstuhl, Gehstützen, Langstock, Lupe, FM-Anlage,Assistenz- oder Begleithund
Sichtbare personelle Unterstützung Assistenzperson, Dolmetscher*in
Sichtbare Sprache Deutsche Gebärdensprache
Hinweise auf Beeinträchtigungen
2713.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte
Beobachtungen von Lehrenden
Beispiele für Beeinträchtigungen, die Beobachtungen erklären könnten
Schriftsprachliche Auffälligkeiten Legasthenie, prälingual bestehende erhebliche Beeinträchtigungen des Hörens bzw. Taubheit
Zu spät kommen,gar nicht kommen
Chronisch-entzündliche Darmkrankheiten, psychische Krankheiten
Kopfhörer tragen Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS
Veranstaltungsraum ggf. mehrfach verlassen
Chronisch-entzündliche Darmkrankheiten, psychische Krankheiten
Einnicken, abwesend bzw.unaufmerksam wirken
Narkolepsie, Epilepsie, Multiple Sklerose, Zustand nach Chemotherapie, psychische Krankheiten
Keinen Blickkontakt aufnehmen, wegschauen
Psychische Beeinträchtigungen, Beeinträchtigungen des Sehens
Auf Ansprache nicht oder unerwartet reagieren
Psychische Krankheiten, Beeinträchtigung des Hörens, Autismus-Spektrum-Störungen
13.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte 28
Mit und über Studierende mit Beeinträchtigungen angemessen kommunizieren
Vorstellungen politischer Bewegungen oder vonVerbänden von Menschen mit Beeinträchtigungenbzw. Behinderungen prägen „PC“
Zum Teil schneller Wandel von Begrifflichkeiten Taub(stumm) gehörlos taub Menschen mit … aber nicht Menschen mit Autismus Nutzen der rechtlichen Terminologie als Alternative
oder zum Teil als Vorgabe
Politisch korrekt kommunizieren
2913.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte
Alltagsverständnis von „Behinderung“ problematisch,rechtliches Verständnis nicht bekannt bzw. akzeptiert
„Beeinträchtigung“ als Begriff, der alltäglich akzeptiertist und zugleich Bezug zum Behinderungsbegriff hat geeigneter Begriff für Webauftritt, Flyer, ggf. mit Beispielen, die
bestimmte Gruppen adressieren
Ansprache Studierende mit „ “ kann gezielt genutztwerden, um nur Studierende zu erreichen, die sichselbst so definieren
Zielgruppe „Studierende“ erreichen
3013.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte
Webangebot „Leidmedien“
3123.03.17 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte
10 Knigge-Tipps zum respektvollen Umgangmit Menschen mit Behinderung Alltägliche Begegnungen Sichtbare Beeinträchtigungen Link:https://www.paritaet-hessen.org/fileadmin/redaktion/Texte/Aktuelles__Slider_/Zehn_Knigge-Tipps_Web_bfkp20130926__2_.pdf
Broschüre „Knigge-Tipps“
3213.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte
Handlungsempfehlung der Koordinierungsstelle zurFörderung der Chancengleichheit an sächsischenUniversitäten und Hochschulen:
„Ausgesprochen vielfältig – DiversitätssensibleKommunikation in Sprache und Bild“
Broschüre „Ausgesprochen vielfältig“
3313.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte
13.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte 34
Überblick über die Aufgabenbereiche von Beratenden und Beauftragten für Studierende mit Beeinträchtigungen
Inklusion im Hochschulbereich im Licht der UN-BRK
Barrierefreiheit(International: Zugänglichkeit – Accessibility)
Angemessene Vorkehrungen(international: reasonable accommodation)
Von vornherein:Proaktives Herstellen
barrierefreier Studienbedingungenfür unbekannte Studierende
nach gruppenbezogenen Standards
Im Nachhinein:Reaktives Herstellen
barrierefreier Studienbedingungenfür eine*n bekannte*n Studierende*n
nach individuellem Standard
Auf- und Ausbau
barrierefreier Strukturen
Prozesse & MaßnahmenInformation & Beratung
Zwei Aufgabenbereiche
3513.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte
Aufgaben im studentischen Lebenszyklus
3613.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte
Middendorf, E. et al. (2017): Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2016, 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, durchgeführt vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung, Berlin: Bundesministerium für Bildung und Forschung 2017, Hauptbericht und Randauszählungen nach Geschlecht sowie für die Länderhttp://www.sozialerhebung.de/sozialerhebung/archivMiddendorf, E. et al. (2013): Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2012, 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, durchgeführt durch das HIS-Institut für Hochschulforschung, Berlin: Bundesministerium für Bildung und Forschung 2013.http://www.sozialerhebung.de/download/20/soz20_hauptbericht_gesamt.pdfPoskowsky, J. et al. (2018): beeinträchtigt studieren – best2: Datenerhebung zur Situation Studierender mit Behinderung und chronischer Krankheit 2016/2017, hrsg. vom Deutschen Studentenwerk, Berlin 2018.http://best-umfrage.de/wp-content/uploads/2018/09/beeintr%C3%A4chtigt_studieren_2016.pdfUnger, M. et al. (2012): beeinträchtigt studieren - Datenerhebung zur Situation Studierender mit Behinderung und chronischer Krankheit 2011, hrsg. vom Deutschen Studentenwerk (DSW), durchgeführt vom Institut für höhere Studien (IHS), Wien/Berlin 2012.https://www.studentenwerke.de/sites/default/files/Beeintraechtigt_Studieren_Datenerhebung_01062012_0.pdf
Verwendete Quellen
3713.03.19 | Grundlagen für Beratende und Beauftragte