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Einführung in die Arbeit der Beauftragten für Studierende mit Beeinträchtigungen Dr. Maike Gattermann-Kasper

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Einführung in die Arbeit der Beauftragten für Studierende mit Beeinträchtigungen

Dr. Maike Gattermann-Kasper

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Vorstellung & Agenda

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Dr. Maike Gattermann-Kasper Universität Hamburg

Stabsstelle „Koordination der Belange von Studierenden mitBehinderungen oder chronischen Krankheiten“

Beauftragte für die Belange von Studierenden mitBehinderungen gemäß § 88 HmbHG (Wahlamt)

Vorstellung

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Alltagsszene ohne Beeinträchtigung des SehensQuelle: Pro Retina Deutschland e. V.

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Ich sehe diese Alltagsszene ungefähr so …Quelle: Pro Retina Deutschland e. V.

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Begriffliche Grundlagen

Inklusion im Licht der UN-BRK

Daten zum Studium mit Beeinträchtigungen

Mit und über Studierende mit Beeinträchtigungenkommunizieren

Überblick über die Aufgabenbereiche von Beratenden undBeauftragten für Studierende mit Beeinträchtigungen

Agenda

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Begriffliche Grundlagen

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Beeinträchtigung und Behinderung Allgemeiner Behinderungsbegriff gemäß § 2 Abs. 1 SGB IX Art. 1 S. 2 UN-BRKMenschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen

haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten

Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher

Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.

Begriffliche Klärungen

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Amtlich festgestellte Behinderung Tatsächliches Vorhandensein einer Behinderung unabhängig

von amtlich festgestelltem Grades der Behinderung (GdB) Amtlich festgestellte Behinderung ab GdB von wenigstens 20 Schwerbehinderung gemäß § 2 Abs. 2 SGB IX

Menschen sind im Sinne des Teils 3 (SGB IX) schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50

vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre

Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.

Begriffliche Klärungen

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Krankheit

Keine gesetzliche Definition

Krankheit i. S. der GKV gemäß Rechtsprechung ist ein regelwidriger gesundheitlicher Zustand, der Behandlungsbedürftigkeit oder Arbeitsunfähigkeit

zur Folge hat.

Schwerwiegende chronische Krankheit gibt es nur alsKategorie für die Befreiung von Zuzahlungen

Begriffliche Klärungen

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Behinderung als RechtsbegriffArt. 1 S. 2 UN-BRK, § 2 Abs. 1 SGB IX

Tatsächlich vorhandene Behinderung § 2 Abs. 1 SGB IX

Länger andauernde Krankheiten, die Personen in Wechselwirkung

mit Barrieren an der Teilhabe hindern können

Amtlich festgestellte Behinderung § 2 Abs. 2 SGB IXGdB von 20, 30 oder 40Amtlich festgestellte Schwerbehinderung § 2 Abs. 2 SGB IXGdB ≥ 50

Begriffliche Zusammenhänge

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Albert Einstein Victoria von Schweden Winston Churchill Lady Gaga John Forbes Nash jr. Malu Dreyer Franklin D. Roosevelt Hermann von Helmholtz

Theresa May Stephen W. Hawking Frida Kahlo de Rivera Alan Turing Alfred Nobel Ludwig van Beethoven Ray Charles Vincent van Gogh

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Beispiele aus Wissenschaft, Politik & Kultur

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Inklusion im Licht der UN-BRK

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Inklusion im Hochschulbereich im Licht der UN-BRK

Barrierefreiheit(International: Zugänglichkeit – accessibility)

Angemessene Vorkehrungen(International: reasonable accommodation)

Von vornherein:proaktives Herstellen

barrierefreier Studienbedingungenfür unbekannte Studierende

nach gruppenbezogenen Standards

Im Nachhinein:reaktives Herstellen

barrierefreier Studienbedingungenfür eine*n bekannte*n Studierende*n

nach individuellem Standard

Substitutive und komplementäre Beziehung zwischenBarrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen

Inklusion im Licht der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

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Bauliche Infrastruktur Gruppenbezogene Standards

DIN 18040 Teil 1, Leitlinie „Barrierefreies Bauen“ der Universität,Hochschule oder des Studentenwerks

Maßnahmen zum Herstellen von Barrierefreiheit:Barrierefreie Gestaltung eines Hörsaalgebäudes oder einer Mensagemäß gruppenbezogenen Standards

Angemessene Vorkehrungen:Verlegen von Lehrveranstaltungen in barrierefreie Räume, Begleit-bzw. Bedienservice in der Mensa

Beispiel

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Lehrveranstaltungen Gruppenbezogene Standards

Nicht vorhanden, lediglich Information in Form von „Empfehlungen“der Beauftragten für Studierende mit Beeinträchtigungen

Maßnahmen zum Herstellen von Barrierefreiheit:Umsetzen der Tipps beim Vorbereiten von Lehrveranstaltungen,Einsatz einer barrierefreien E-Learning-Plattform, ...

Angemessene Vorkehrungen:Persönliches Tutorium zum Nachbereiten von Lehrveranstaltungen,Umsetzen des Veranstaltungsskripts in ein zugängliches Format, …

Beispiel

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Gruppenbezogene Standards? Weitgehendes Fehlen gruppenbezogener Standards für viele

Bereiche, z. B. Lehrveranstaltungen & PrüfungenUniversitäts-, hochschul- oder studentenwerksspezifische

Standards aushandeln? Mit wem? Aktionspläne?

Nutzen allgemeiner gruppenbezogener Standardsinsbesondere für bauliche und digitale Infrastruktur bzw.AngeboteAber: Spezifische Aspekte des Hochschulbereichs nicht imFokus, z. B. Bibliotheken, Lehrveranstaltungsräume,Wohnanlagen

Problematik im Hochschulbereich

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Praxis angemessener Vorkehrungen? Gibt es geeignete Regelungen? Gibt es definierte Prozesse? Beispiel:

Regelung „Nachteilsausgleich“ PO Definierter Prozess „Nachteilsausgleich“:

Alle Aufgaben, die für das Bewilligen und Umsetzen vonNachteilsausgleichen erforderlich sind, wurden Personenoder Organisationseinheiten eindeutig zugewiesen

Problematik im Hochschulbereich

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Wirksamkeit Angemessener Vorkehrungen*

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Angemessene Vorkehrungen zum Ausgleich von spezifischen Schwierigkeiten in bestimmten Bereichen

(sehr)hilfreich

teilweise hilfreich

nichthilfreich Gesamt

Bereich „Prüfungen, Hausarbeiten und andere Leistungsnachweise“ (N = 2.418)

76 % 18 % 6 % 100 %

Bereich „Studienorganisation, Lehre und Lernen“ (N = 1.345)

71 % 22 % 7 % 100 %

Bereich „Baulich-räumliche Bedingungen“ (N= 148)

60 % 23 % 17 % 100 %

Andere Bereiche bzw. Schwierigkeiten (N = 160)

75 % 17 % 8 % 100 %

Angemessene Vorkehrungen insgesamt(N = 3.422)

73 % 20 % 7 % 100 %

*Nur Studierende mit beeinträchtigungsbezogenen Schwierigkeiten in den jeweiligen BereichenQuelle: Poskowsky et al. (2018) S. 194.

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Nachteilsausgleich Art. 3 Abs. 1 GG iVm Art. 20 Abs. 1 GG, konkretisiert zum

„allgemeinen prüfungsrechtlichen Grundsatz derChancengleichheit“

Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG Landeshochschulgesetze, (staatliche) Prüfungsordnungen Andere angemessene Vorkehrungen Art. 5 Abs. 2 iVm Art. 24 Abs. 1 und 5 UN-BRK

Rechtsanspruch aufangemessene Vorkehrungen?

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Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und

gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeinerHochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung undlebenslangem Lernen haben.

Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass fürMenschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungengetroffen werden.

Art. 24 Abs. 5 UN-BRK

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Daten zum Studiummit Beeinträchtigungen

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Anteil Studierender mit Beeinträchtigungen nach DSW-Sozialerhebungen

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Studierende 20. Sozialerhebung(2013)

21. Sozialerhebung(2017)

ohne gesundheitliche Beeinträchtigung 86 % 77 %

mit gesundheitlicher Beeinträchtigung 14 % 23 %

… die das Studium nicht erschwert 7 % 12 %

… die das Studium erschwert 7 % 11 %

(sehr) schwache Erschwernis 3 % 2 %

mittlere, (sehr) starke Erschwernis 4 % 9 % Daten beruhen auf Selbstauskünften von Studierenden im Sommersemester 2012 bzw. 2016 Quelle: Middendorf, E. et al. (2013) und (2017)

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Studienverlauf von Studierenden mit Beeinträchtigungen

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Studierende ohne Beeinträchtigung mit Beeinträchtigung u. Studienerschwernis

20. Sozial-erhebung

(2013)

21. Sozial-erhebungDSW (2017)

20. Sozial-erhebungDSW (2013)

21. Sozial-erhebung

(2017)

Wechsel Studiengang 16 % 21 % 28 % 31 %

Wechsel Hochschule 16 % 16 % 22 % 22 %

Unterbrechung Studium(offiziell und inoffiziell)∅ Dauer Unterbrechung

8 % 13 %

2 Sem.

27 % 32 %

2,8 Sem.

Dauer Studium > 10 Sem. 18 % 22 % 28 % 36 %Daten beruhen auf Selbstauskünften von Studierenden im Sommersemester 2012 und 2016

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Form der gesundheitlichen Beeinträchtigung, die das Studium erschwert* [best 2 (2018) und best 1 (2012)]

best 1D

best 2D

Psychische Krankheitinsb. Depressive und Angststörungen

45 % 53 %

Chronisch-somatische Krankheit 20 % 20 %

Andere MehrfachbeeinträchtigungZwei oder mehr Beeinträchtigungen wirken sich jeweils gleich stark auf das Studium aus, außer psychische und chronisch-somatische Krankheit wirken sich gleich stark auf Studium aus.

3 % 5 %

Psychische und chronisch-somatische Krankheit 10 % 2 %

Bewegungsbeeinträchtigung 4 % 4 %

Hörbeeinträchtigung/Gehörlosigkeit, Sprechbeeinträchtigung 3 % 3 %

Sehbeeinträchtigung/Blindheit 5 % 3 %

Teilleistungsstörung 6 % 4 %

Andere Beeinträchtigung oder schwere Krankheit 5 % 6 %*Bei Studierenden mit mehreren gesundheitlichen Beeinträchtigungen wird diejenige zugrunde gelegt, die sich am

stärksten auf das Studium auswirkt.

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Anstieg gegenüber best1 plausibel? z. B. Daten Barmer Arztreport (2018)

83 % Studierende mit psychischen Krankheiten kommendamit bereits an die Hochschulen

96 % Studierende mit psychischen Krankheiten gebenmittlere bis sehr starke Studienerschwernis an.

Studierende mit psychischen Krankheiten

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Beeinträchtigungsbezogene Merkmale DAnteile

Anteil Studierender, bei denen die Beeinträchtigungennicht bei der ersten Begegnung wahrnehmbar sind

96 %

Anteil Studierender, bei denen sich die Beeinträchtigungenständig erschwerend auf das Studium auswirken

50 %

Anteil Studierender, bei denen der Zeitpunkt des Auftretensder Beeinträchtigungen vor Beginn des Studiums liegt

83 %

Anteil Studierender mit amtlich festgestellter Behinderungbzw. Schwerbehinderung (GdB von 50 oder mehr)

15 %bzw. 9 %

Anteil Studierender, die Schwierigkeiten bei der Durchführung des Studiums haben

89 %

Weitere best2-Ergebnisse

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Beeinträchtigungen, die im Hochschulalltag in der Regel erkennbar sind

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Hinweise, die auf eine (langfristige) Beeinträchtigung deuten

Beispiele

Sichtbare Beeinträchtigungen Fehlende Gliedmaßen

Sicht- oder hörbare Beeinträchtigungenvon Aktivitäten

Gehen, Sitzen, Sprechen, Schreiben

Sichtbare Hilfsmittel Rollstuhl, Gehstützen, Langstock, Lupe, FM-Anlage,Assistenz- oder Begleithund

Sichtbare personelle Unterstützung Assistenzperson, Dolmetscher*in

Sichtbare Sprache Deutsche Gebärdensprache

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Hinweise auf Beeinträchtigungen

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Beobachtungen von Lehrenden

Beispiele für Beeinträchtigungen, die Beobachtungen erklären könnten

Schriftsprachliche Auffälligkeiten Legasthenie, prälingual bestehende erhebliche Beeinträchtigungen des Hörens bzw. Taubheit

Zu spät kommen,gar nicht kommen

Chronisch-entzündliche Darmkrankheiten, psychische Krankheiten

Kopfhörer tragen Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS

Veranstaltungsraum ggf. mehrfach verlassen

Chronisch-entzündliche Darmkrankheiten, psychische Krankheiten

Einnicken, abwesend bzw.unaufmerksam wirken

Narkolepsie, Epilepsie, Multiple Sklerose, Zustand nach Chemotherapie, psychische Krankheiten

Keinen Blickkontakt aufnehmen, wegschauen

Psychische Beeinträchtigungen, Beeinträchtigungen des Sehens

Auf Ansprache nicht oder unerwartet reagieren

Psychische Krankheiten, Beeinträchtigung des Hörens, Autismus-Spektrum-Störungen

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Mit und über Studierende mit Beeinträchtigungen angemessen kommunizieren

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Vorstellungen politischer Bewegungen oder vonVerbänden von Menschen mit Beeinträchtigungenbzw. Behinderungen prägen „PC“

Zum Teil schneller Wandel von Begrifflichkeiten Taub(stumm) gehörlos taub Menschen mit … aber nicht Menschen mit Autismus Nutzen der rechtlichen Terminologie als Alternative

oder zum Teil als Vorgabe

Politisch korrekt kommunizieren

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Alltagsverständnis von „Behinderung“ problematisch,rechtliches Verständnis nicht bekannt bzw. akzeptiert

„Beeinträchtigung“ als Begriff, der alltäglich akzeptiertist und zugleich Bezug zum Behinderungsbegriff hat geeigneter Begriff für Webauftritt, Flyer, ggf. mit Beispielen, die

bestimmte Gruppen adressieren

Ansprache Studierende mit „ “ kann gezielt genutztwerden, um nur Studierende zu erreichen, die sichselbst so definieren

Zielgruppe „Studierende“ erreichen

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Webangebot „Leidmedien“

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10 Knigge-Tipps zum respektvollen Umgangmit Menschen mit Behinderung Alltägliche Begegnungen Sichtbare Beeinträchtigungen Link:https://www.paritaet-hessen.org/fileadmin/redaktion/Texte/Aktuelles__Slider_/Zehn_Knigge-Tipps_Web_bfkp20130926__2_.pdf

Broschüre „Knigge-Tipps“

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Handlungsempfehlung der Koordinierungsstelle zurFörderung der Chancengleichheit an sächsischenUniversitäten und Hochschulen:

„Ausgesprochen vielfältig – DiversitätssensibleKommunikation in Sprache und Bild“

Broschüre „Ausgesprochen vielfältig“

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Überblick über die Aufgabenbereiche von Beratenden und Beauftragten für Studierende mit Beeinträchtigungen

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Inklusion im Hochschulbereich im Licht der UN-BRK

Barrierefreiheit(International: Zugänglichkeit – Accessibility)

Angemessene Vorkehrungen(international: reasonable accommodation)

Von vornherein:Proaktives Herstellen

barrierefreier Studienbedingungenfür unbekannte Studierende

nach gruppenbezogenen Standards

Im Nachhinein:Reaktives Herstellen

barrierefreier Studienbedingungenfür eine*n bekannte*n Studierende*n

nach individuellem Standard

Auf- und Ausbau

barrierefreier Strukturen

Prozesse & MaßnahmenInformation & Beratung

Zwei Aufgabenbereiche

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Aufgaben im studentischen Lebenszyklus

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Middendorf, E. et al. (2017): Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2016, 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, durchgeführt vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung, Berlin: Bundesministerium für Bildung und Forschung 2017, Hauptbericht und Randauszählungen nach Geschlecht sowie für die Länderhttp://www.sozialerhebung.de/sozialerhebung/archivMiddendorf, E. et al. (2013): Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2012, 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, durchgeführt durch das HIS-Institut für Hochschulforschung, Berlin: Bundesministerium für Bildung und Forschung 2013.http://www.sozialerhebung.de/download/20/soz20_hauptbericht_gesamt.pdfPoskowsky, J. et al. (2018): beeinträchtigt studieren – best2: Datenerhebung zur Situation Studierender mit Behinderung und chronischer Krankheit 2016/2017, hrsg. vom Deutschen Studentenwerk, Berlin 2018.http://best-umfrage.de/wp-content/uploads/2018/09/beeintr%C3%A4chtigt_studieren_2016.pdfUnger, M. et al. (2012): beeinträchtigt studieren - Datenerhebung zur Situation Studierender mit Behinderung und chronischer Krankheit 2011, hrsg. vom Deutschen Studentenwerk (DSW), durchgeführt vom Institut für höhere Studien (IHS), Wien/Berlin 2012.https://www.studentenwerke.de/sites/default/files/Beeintraechtigt_Studieren_Datenerhebung_01062012_0.pdf

Verwendete Quellen

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