Einbürgerung
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EINBÜRGERUNGvon Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland
Magdalena Fleckhammer & Mareike Seng; Modul 25: Migration und Integration im nationalen und internationalen Vergleich
Welches Wappen gehört zum Bundesland Baden-Württemberg?
Für wie viele Jahre wird der Landtag in Baden-Württemberg gewählt?
3 4 5 6
Welches Bundesland ist Baden-Württemberg?
Gliederung1 Rechtliche Grundlagen2 Wege zur Einbürgerung3 Optionsverfahren4 Entwicklung der Einbürgerung5 Gründe für und gegen Einbürgerung6 Einstellungen der deutschen
Bevölkerung zur Einbürgerung7 Diskussion
Rechtliche Grundlagen der Einbürgerung
Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) – ein Auszug
§1 Deutscher im Sinne dieses Gesetz ist, wer die
deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
§3 (1) Die Staatsangehörigkeit wird erworben
1. durch Geburt,
Das AbstammungsprinzipDurch die Geburt erwirbt ein Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil deutsch ist.
Das GeburtsortprinzipDurch die Geburt in Deutschland erwirbt ein Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, auch wenn keiner der Eltern deutsch ist. Optionspflicht!
§3 (1) Die Staatsangehörigkeit wird erworben
1. durch Geburt,2. durch Erklärung nach § 5,3. durch Annahme als Kind,4. durch Ausstellung der Bescheinigung gemäß
§ 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes,
5. für einen Ausländer durch Einbürgerung.
Wege zur EinbürgerungEine Person, die dauerhaft in Deutschland lebt und keine deutsche
Staatsbürgerschaft besitzt, kann einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
Der Antrag auf Einbürgerung
stellt der Einbürgerungswillige ab 16 Jahren selbst; für jüngere Personen
muss der gesetzliche Vertreter den Antrag auf Einbürgerung stellen.
muss an die zuständige Einbürgerungsbehörde gestellt werden.
kostet 255 Euro pro Person. Für Kinder, die mit ihren Eltern eingebürgert
werden, kostet die Einbürgerung 51 Euro.
Für die Einbürgerungen gelten unterschiedliche Regelungen. Zu
unterscheiden sind:
1. Die Anspruchseinbürgerung
2. Die Ermessenseinbürgerung
Die Anspruchseinbürgerung
Eine Person hat Anspruch auf Einbürgerung, wenn...
sie zum Zeitpunkt der Einbürgerung eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat
sie sich seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhält
der Lebensunterhalt für sich und ihre Familienangehörige ohne Sozialhilfe und ALG II gesichert ist
sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt
sie Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in
Deutschland nachweisen kann
keine Verurteilung wegen einer Straftat vorliegt
sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland bekennt
die alte Staatsangehörigkeit verloren geht oder aufgegeben wird.
Ist eine dieser gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, so besteht kein Anspruch auf
Einbürgerung!
Die Ermessenseinbürgerung
Wenn kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung besteht, gibt es die
Möglichkeit einer Ermessenseinbürgerung. D.h. die Einbürgerung liegt
im Ermessen der Behörden. Die Mindestanforderungen für die
Ermessenseinbürgerung sind:
ein Antrag auf Einbürgerung
keine Verurteilung wegen einer Straftat
rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
Wohnung oder eine andere Unterkunft ist vorhanden
Lebensunterhalt für sich und die Familienangehörigen ist
gewährleistet
Besondere Personengruppen
Für bestimmte Personengruppen gibt es zahlreiche
Sonderregelungen. Z.B. für:
Unionsbürger
ältere AusländerInnen
anerkannte Flüchtlinge
Staatenlose
Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner Deutscher
Das Optionsverfahren
Ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern ist
optionspflichtig, wenn es mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt.
D.h. das Kind muss ab dem 18. Lebensjahr und spätestens mit
Vollendung des 23. Lebensjahrs erklären, ob es die deutsche
Staatsangehörigkeit behalten will.
Entwicklung der Einbürgerung
Unterschiedliche Phasen und Formen der Zuwanderung:
Vertriebene, Flüchtlinge und Übersiedler kamen als deutsche Staatsangehörige nach
Deutschland (ca. 12 Mio.: 1945 und 1949)
Anwerbung von Gastarbeitern, Daueraufenthalt ist nicht vorgesehen (ab 1955)
Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung (1971), Aufenthaltsstaus der „Gastarbeiter“
verfestigt sich Familienangehörige werden nachgeholt.
Zuwanderung der Deutschstämmigen (Spät)-Aussiedler aus Mittel- und Osteuropa. (3
Mio.: 1988 und 2005) Änderung ab 2005 [Nachweis deutscher Sprachkenntnis]
Bis 1993 hatten Ausländerinnen und Ausländer keinen Anspruch auf Einbürgerung. Alle
Entscheidungen lagen bei den Behörden.
Ab 1993 wurde das Staatsangehörigkeitsgesetz verändert: 15 Jahre rechtmäßiger und
dauerhafter Aufenthalt in Deutschland bzw. 8 Jahre für 16 bis 23 Jährige.
Entwicklung seit 2000* über 1,1 Millionen Ausländerinnen und Ausländer erhielten den deutschen Pass
2008:94.470
2009:96.122
2010:101.570
Gründe für und gegen EinbürgerungBefragte: Eingebürgerte (E), im Verfahren Befindliche (V), Nicht-Eingebürgerte (NE)
FÜR- Pragmatische Gründe
Weil ich rechtlich mit den Deutschen gleichgestellt sein will.E: 73,4% V: 87,1% NE: 88,0%
Weil ich die Vorteile eines EU-Bürgers haben will (leben, arbeiten und reisen). [Drittstaaten]E: 71,4% V: 85,7% NE: 75,6%
Weil ich dann jederzeit ein Aufenthaltsrecht in Deutschland habe. [Drittstaaten]
E: 57,5% V: 74,5% NE: 77,8% [Aufenthaltssicherheit und Schutz vor Ausweisung] Weil ich dadurch den Wehrdienst (im Herkunftsland) umgehen kann. (Männer).
[Drittstaaten]E: 24,5% V: 14,5%
Für- Emotionale Gründe
Weil ich mich in Deutschland verwurzelt fühle.
E: 65,1% V: 77,6% NE: 79,9%
Weil meine Familie das wollte.
E: 18,6% V: 32,3% NE: 22,2%
Weil ich in Deutschland geboren bin. [Nur in Deutschland Geborene]
E: 80,4% V: 89,3%
Gegen:
Einstellungen der deutschen Bevölkerung zur Einbürgerung
Quellen Homepage der Bundesausländerbeauftragten. Informationen zum Thema Einbürgerung in Deutschland. Verfügbar
unter: http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html. Stand: 16.01.2013. Homepage der Bundesregierung. Beauftrage für Migration, Flüchtlinge und Integration. Verfügbar unter:
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Staatsangehoerigkeit/_node.html. Stand: 16.01.2013.
Die Beauftrage der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (Hg.): Wege zur Einbürgerung. Wie werde ich Deutsche – wie werde ich Deutscher? Verfügbar unter: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Publikation/IB/wege-zur-einbuergerung.pdf?blob=publicationFile&v=8. Stand: 16.01.2013.
Die Beauftrage der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (Hg.) (2012): Das staatsangehörigkeitsrechtliche Optionsverfahren. Verfügbar unter: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Publikation/IB/2012-06-22-das-staatsangehoerigkeitsrechtliche-optionsverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=2. Stand: 16.01.2013.
Bundesministerium der Justiz; juris GmbH (Hg.): Staatsangehörigkeitsgesetz. Verfügbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rustag/gesamt.pdf. Stand: 17.01.2013.
WEINMANN,MARTIN/ BECHER, INNA/ GOSTOMSKI, CHRISTIAN BABKA VON: Einbürgerungsverhalten von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland sowie die Erkenntnisse zu Optionspflichtigen. Ergebnisse der BAMF-Einbürgerungsstudie 2011. Nürnberg: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2012.
WOBS, SUSANNE: Die Einbürgerung von Ausländern in Deutschland. Working Paper 17. 2. aktualisierte Auflage. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. 2008.
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Publikation/IB/2012-12-18-9-Lagebericht.pdf?blob=publicationFile&v=3 Stand 19.01.2013.
Einbürgerungstest. http://einbuergerung.my-guide.org/einburgerungstest-2008/einburgerungstest-baden-wurttemberg/ . Stand 19.01.2013.
Diskussion
Einbürgerung- ein Schritt in Richtung Integration?!