E-Government-Gesetz
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E-Government-GesetzE-Government-Gesetz
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Ermittlung der Stammzahl für natürliche Personen
Die Stammzahl wird durch eine symmetrische Ver-schlüsselung der ZMR-Zahl gebildet und darf nur auf der Bürgerkarte eines Bürgers gespeichert werden. Sie ist von keiner anderen Stelle als der Stammzahlen-registerbehörde rückrechenbar.
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AlgorithmusAlgorithmus
Ausgangsdatum ist eine Basiszahl (12 Dezimalstellen).
Diese wird in eine Binärdarstellung umgewandelt (5 Byte).
Sodann wird die Basiszahl in Binärdarstellung mit einem konstanten geheimen Seedwert (8-Bit Wert) zu einem 128-Bit-Wert (binär) wie folgt konkateniert: Basiszahl Seed Basiszahl Basiszahl. Der Seedwert wird in der Stammzahlenregisterbehörde unter Verschluss gehalten.
Der 128-Bit Binärwert (16 Byte) wird mit dem geheimen Triple-DES Schlüssel der Stammahlenregisterbehörde im CBC-Modus zur Stammzahl verschlüsselt.
Die Stammzahl wird schließlich in Base64 kodiert (dies schließt
die Kodierung in ASCII mit ein).
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Ermittlung der Stammzahl für natürliche Personen
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Basiszahl 000247681888(Bsp: ZMR-Zahl, 12-stellige Dezimalzahl)
Binärdarstellung 00 0E C3 53 60(5 Byte, Darstellung hexadezimal)
Verbreiterung auf 128 Bit
00 0E C3 53 60 FF 00 0E C3 53 60 00 0E C3 53 60(16 Byte, Seed-Wert beispielhaft auf 'FF' gesetzt)
Triple-DES Verschlüsselung, hexadezimal
42 AD 37 74 FA E0 70 7B 31 DC 6D 25 29 21 FA 49(16 Byte)
Stammzahl, Base64 Qq03dPrgcHsx3G0lKSH6SQ==(24 Zeichen)
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VertretungsbefugnisVertretungsbefugnis
Hier können Sie auf Ihre Bürgerkarte Vollmachten eintragen.
Vollmacht auf Grundlage des Firmenbuchs oder des Vereinsregisters Wenn Ihre Vertretungsbefugnis im Firmenbuch oder im Vereinsregister eingetragen ist, können Sie hier beantragen, dass diese Vollmacht auf Ihrer Bürgerkarte eingetragen wird.
Vollmacht zwischen natürlichen Personen Hier können Sie einer anderen Person die Befugnis einräumen, Sie mithilfe der Bürgerkarte zu vertreten.
Überblick über erteilte Vollmachten Hier erhalten Sie einen Überblick, wem Sie die Befugnis eingeräumt haben, Sie mithilfe der Bürgerkarte zu vertreten.
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Ermittlung des Organwalter-Ermittlung des Organwalter-Personenkennzeichens (OwPK)Personenkennzeichens (OwPK)
Das Organwalter-Personenkennzeichen (OwPK) ist die eindeutige Identifikation eines Organwalters in einem behördlichen Verfahren und kann dort als sol-ches gespeichert werden. Es kann von der Stamm-zahlenregisterbehörde mit dem zugehörigen Algo-rithmus auch in die Stammzahl rückgerechnet werden.
Grundlage für die Ermittlung des Organwalter-Perso-nenkennzeichens ist die Stammzahl des Verwaltungs-bediensteten (Organwalters).
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AlgorithmusAlgorithmus
Ausgangsdatum ist die Stammzahl.
Der 128-Bit Binärwert (16 Byte) wird mit dem geheimen Triple-DES Schlüssel der Stammzahlenregisterbehörde im CBC-Modus zum OwPK verschlüsselt.
Das OwPK wird schließlich in Base64 kodiert (dies schließt die Kodierung in ASCII mit ein).
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Ermittlung des Organwalter-Ermittlung des Organwalter-Personenkennzeichens (OwPK)Personenkennzeichens (OwPK)
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Stammzahl, Base64 Qq03dPrgcHsx3G0lKSH6SQ==(24 Zeichen)
Triple-DES Verschlüsselung, hexadezimal
42 AD 37 74 FA E0 70 7B 31 DC 6D 25 29 21 FA 49(16 Byte)
Organwalter-Personenkennzeichen, Base64 [5]
AEXyDbQ3Niw9OXPdV7E0Zo==(24 Zeichen)
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Ermittlung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens (bPK)
Das bPK wird in zwei Schritten ermittelt.
Der erste Schritt ist die Bildung einer ISO-8859-1 Zeichenkette aus der Stammzahl und dem Bereich.
Der zweite Schritt ist die kryptographische Einwegableitung dieser Zeichenkette, die das bPK ergibt.
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Algorithmus
Ausgangsdaten:
Stammzahl, base64 kodiert
Bereich: ISO-8859-1 Zeichenfolge der Bereichsabkürzung des Bereiches gemäß E-Gov-BerAbgrV
Bildung der Zeichenkette als Verbindung aus Stammzahl, „+“ (als Zeichen), URN-Präfix und Bereichskürzel.
Über die entstehende Zeichenkette wird der SHA-1 Algorithmus wie in FIPS PUB 180-1 beschrieben berechnet. Das Resultat dieser Berechnung ist eine 160-Bit-Zahl (5x32 Bit)
Diese 160-Bit-Zahl kann für programminterne Zwecke direkt verwendet werden. Ansonsten ist diese Zahl Base64 zu kodieren.
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Ermittlung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens (bPK)
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Stammzahl, Base64 Qq03dPrgcHsx3G0lKSH6SQ==(24 Zeichen)
Bereichskürzel BW(ISO-8859-1, Beispiel: Bauen und Wohnen)
Eingangsdaten für die Hashberechnung
Qq03dPrgcHsx3G0lKSH6SQ==+urn:publicid:gv.at:bescheid+BW
Hashwert nach SHA-1,hexadezimal
8FF3717514 21A7EB4DC8 4F56847741 498BB2DE10(5 x 32bit; Darstellung hexadezimal)
bPK, Base64 j/NxdRQhp+tNyE9WhHdBSYuy3hA=(28 Zeichen)
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Ermittlung des wirtschaftsbereichsspezifischen Personenkennzeichens (wbPK)
Die Bildung des wirtschaftsbereichsspezifischen Die Bildung des wirtschaftsbereichsspezifischen Personenkennzeichens (wbPK) erfolgt analog zur Personenkennzeichens (wbPK) erfolgt analog zur Bildung des gewöhnlichen Bildung des gewöhnlichen bPK. Voraussetzung hiefür . Voraussetzung hiefür ist, dass der Auftraggeber des privaten Bereichs eine ist, dass der Auftraggeber des privaten Bereichs eine für den Einsatz der Bürgerkarte taugliche technische für den Einsatz der Bürgerkarte taugliche technische Umgebung eingerichtet hat, in der seine Umgebung eingerichtet hat, in der seine Stammzahl als BereichskennungStammzahl als Bereichskennung im im Errechnungsvorgang für das wbPK zur Verfügung Errechnungsvorgang für das wbPK zur Verfügung gestellt wird.gestellt wird.
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AlgorithmusAlgorithmus
Ausgangsdaten:
Stammzahl der natürlichen Person, Base64 kodiert
Stammzahl des Auftraggebers als Bereichskennung
Bildung der Zeichenkette als Verbindung aus Stammzahl der natürlichen Person und "+" (als Zeichen) und URN-Präfix und Stammzahl des Auftraggebers.
Über die entstehende Zeichenkette wird der SHA-1 Algorithmus wie in FIPS PUB 180-1 beschrieben berechnet. Das Resultat dieser Berechnung ist eine 160bit-Zahl (5x32 bit)
Diese 160bit-Zahl kann für programminterne Zwecke direkt verwendet werden. Ansonsten ist diese Zahl Base64 zu kodieren.
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Ermittlung des wirtschaftsbereichsspezifischen Personenkennzeichens (wbPK)
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Stammzahl, Base64 Qq03dPrgcHsx3G0lKSH6SQ== (24 Zeichen)
Stammzahl des Auftraggebers
468924 i
Präfix für Firmen-buchnummer
urn:publicid:gv.at:wbpk+FN+
Eingangsdaten für die Hashberechnung
Qq03dPrgcHsx3G0lKSH6SQ==+urn:publicid:gv.at:wbpk+F N+468924i (Leerzeichen vor „i“ entfernt – siehe Schritt 2)
Hashwert nach SHA-1, hexadezimal
43B8485AB5 6A3FE55946 24E2966DFE 9A2A082B9C (5 x 32 bit)
Hashwert nach SHA-1, Base64
Q7hIWrVqP+VZRiTilm3+mioIK5w= (28 Zeichen)
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eBezahleneBezahlen
Automatisierte Bekanntgabe von Forderungen
Verknüpfung mit elektronischem Aktenverwaltungssystem
Beleglose Zahlungsbestätigung
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TransaktionsdatenbankTransaktionsdatenbank
Vergabe einer eindeutigen Kennung (Identifikationsnummer)
Geschäftsfallbezogene Informationen (Dienststelle, GZ)
Verrechnungsbezogene Informationen (Forderungsart und –höhe)
Automatische Erzeugung und Verspeicherung im vorgelagerten elektronischen Aktenverwaltungs-system
Druck und Versand zentral über Druckstraße
Abs.: MA 64 1082 Wien, Lerchenfelderstraße 4
Frau/Herrn/Firma
Magistrat der Stadt Wien MA 64 - Rechtl.Bau-,Energie-,Eisenbahn-,Luftf.Ang. 1082 Wien, Lerchenfelderstraße 4 Tel.: (+43 1) 4000 - DW Fax: (+43 1) 4000 9989910 [email protected] DVR: 0000191
Rechnung Generiert durch eBezahlen (AdvEbzZs) am 27.10.2005 11:07:41
Kundendaten: eBezahlen Zu zahlender Betrag: EUR Zahlungsfrist: Geschäftszahl: für Ihre Zahl: für: Girokontonummer: IBAN: Bankleitzahl: BIC: Hinweis: Für Zahlungen aus dem EU-Raum werden unter Angabe des IBAN und BIC nur die Kosten einer Inlandsüberweisung verrechnet.
Forderungen im Geschäftsfall: Gebühr nach dem Gebührengesetz EUR Verwaltungsabgabe EUR Gesamtsumme EUR
Verwenden Sie Internetbanking? Nutzen Sie Ihr ganz persönliches Banking-System über www.wien.gv.at/bezahlen und profitieren Sie von den Vorteilen einer vorausgefüllten Überweisung. Neben der Bezahlung mit beiliegendem Zahlschein können Sie auch bei einer Stadtkasse einzahlen. Der/Die Sachbearbeiter/in
Wien,
Kundendaten:
000000751058< 00696212729+ 51012000> 00000002674< 42+
KUNDENDATEN
eBezahlen
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ZahlungswegeZahlungswege
Normale ZahlscheinzahlungKassazahlungInternetzahlung (www.wien.at/bezahlen)
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FinanzOnlineFinanzOnlineRechtsgrundlagenRechtsgrundlagen
§ 42 u.a. EStG 1988§ 21 u.a. UStG 1994§ 24 u.a. KStG 1988§§ BAO
Die Übermittlung der Steuererklärung hat elektronisch zu erfolgen. Ist dem Steuerpflichtigen die elektronische Übermittlung unzumutbar, hat sie unter Verwendung des amtlichen Vordruckes zu erfolgen.
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FinanzOnlineFinanzOnlineRechtsgrundlagenRechtsgrundlagen
Verordnung des BMF über die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen sowie von Jahresabschlüssen und anderen Unterlagen anlässlich der Steuererklärung (BGBl.II 512/2006)
– „Die elektronische Übermittlung ... hat nach der FinanzOnline-Verordnung 2006 im Verfahren FinanzOnline zu erfolgen.“
– Die elektronische Übermittlung der Steuererklärungen ist unzumutbar, wenn der Steuerpflichtige nicht über die dazu erforderlichen technischen Voraussetzungen verfügt.
Weitere Verordnungen: z.B. elektronische Übermittlung der Lohnzettel
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FinanzOnline-Verordnung 2006FinanzOnline-Verordnung 2006
Teilnehmer:– Abgabepflichtige mit Wohnsitz, Sitz oder
Geschäftsleitung im Inland – Weitere (hier nicht relevant)
Parteienvertreter:– Wirtschaftstreuhänder– Notare und Notar-Partnerschaften– Rechtsanwälte und Rechtsanwaltschafts-
Gesellschaften– Weitere
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FinanzOnline-Verordnung 2006FinanzOnline-Verordnung 2006
Nach vorheriger Anmeldung beim Finanzamt durch
TeilnehmeridentifikationBenutzeridentifikationPersönliches Passwort (PIN)
Ohne vorherige Anmeldung beim Finanzamt durch
Bürgerkarte
Zugriff erfolgt mittels
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FinanzOnlineFinanzOnline
Mit FinanzOnline erfolgen
Anbringen (Steuererklärungen) Akteneinsicht Erledigungen (Steuerbescheide, Vorauszahlungs-
bescheide, Freibetragsbescheide usw.)
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