durchblick Ausgabe 1 / 2015
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durchblickDas Magazin der BKK advita
Aus
gabe
1-2
015
www.bkk-advita.de
Seite 4 > Verbesserungen in der Pflege
Seite 6 > Top-Tipps gegen Frühjahrsmüdigkeit
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Vorwort
Liebe Leserinnen,liebe Leser,
was sich im vergangenen Jahr bereits abzeichnete, erfährt in den ersten Monaten des laufenden Jahres seine Fortsetzung. Die BKK advita wird von einem zunehmend größeren Publikum als die Krankenkasse wahrgenommen, die nicht nur mit ihrer alternativen Leistungsvielfalt, sondern auch durch ihre ökologische Unternehmensausrichtung als erste umweltzertifizierte Krankenkasse Deutschlands auffällt.
Deutlich wird dies vor allem bei der Neukundenentwicklung. Während wir uns bereits 2014 mit 1.058 Neukunden über einen fünf jährigen Höchststand freuen durften, gegenüber 2013 bedeutete dies einen Anstieg um 27 Prozent, haben wir in den ersten beiden Monaten 2015 mit 200 Neukunden schon wieder eine neue Bestmarke erreicht.
Dies zeigt uns, dass wir den richtigen Weg beschreiten.
Die Finanzentwicklung zeigt sich darüber hinaus ebenfalls verbessert. Während wir vor wenigen Wochen noch mit einem deutlichen Ausgabenüberschuss von bis zu einer Million Euro für 2014 rechnen mussten, werden wir das Minus in einem Jahr bundesweit avisierter Kostensteigerungen im Gesundheitswesen nunmehr auf voraussichtlich 400 Tausend Euro begrenzen können.
Spürbar verbessert zeigen wir uns auch nach den vorliegenden Ergebnissen der Kundenbefragung in 2014. Die Einschätzung der befragten Kunden offenbaren aber auch weitere Verbesserungspotenziale. Vor allem geht es darum, unsere schriftliche Kommunikation noch verständlicher und einfacher zu gestalten, Sachverhalte individuell zu adressieren und unseren Kunden aktiv Lösungen und Hilfestellungen anzubieten. Wir nehmen uns diese Anregungen gerne zu Herzen und haben bereits mit den ersten Schritten dahin begonnen.
Weniger erfreut sind wir über die endgültige Ablehnung unseresVorsorgeangebots für Menschen mit überwiegend veganer oder vegetarischer Ernährung durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Da wir die vorgesehene Regelung für rechtskonform halten, prüfen wir rechtliche Schritte gegen die Ablehnung.
Es gibt also auch 2015 viel zu tun. Wir packen es an.
IhrNorbert PasternackVorstand
Herausgeber: BKK advita, Mainzer Str. 5, 55232 Alzey,Tel. 06731 9474150, Fax 06731 9474209, www.bkkadvita.de, EMail: info@bkkadvita.deRedaktion: Tobias Palm, Axel Kayser, Friedhelm ZohmFotoquellen: siehe einzelne SeitenGrafische Gestaltung und Druckvorstufe: DSignGrafix GmbH, GottliebDaimlerStr. 9, Am Kaiser‘s Turm 2, 74076 Heilbronn, Tel. 07131 89866333, www.dsg1.de, EMail: [email protected], Vertrieb: KKFVerlag, MartinMoserStr. 23, 84497 Altötting, Tel. 08671 506510 Erscheinungsweise: viermal jährlichProjektidee: SDO GmbH, Weidelbach 11, 91550 Dinkelsbühl, Tel. 09857 979410, Fax 09857 979450, www.sdo.de, EMail: [email protected]: Preise und Informationen unter www.bkkanzeigen.de Auflage: 25.800 Exemplare Bezugsquelle: direkt bei der BKK advitaKeine Reproduktion des Inhalts ohne schrift liche Genehmigung des Herausgebers. Für unverlangt eingesandte Manu skripte, Fotos etc. übernimmt der Her ausgeber keine Haftung. Wir behalten uns das Recht vor, Leserbeiträge auszugsweise bzw. in ge kürz ter Fassung zu veröffentlichen. Das Magazin dient der BKK advita da zu, ihre gesetzlichen Ver pflich tungen zur Aufklärung der Versicherten über deren Rechte und Pflichten in der Sozial versicherung zu erfüllen. Rechts ver bindlich für sozialrecht liche Themen sind Gesetz und Satzung.
Impressum
Vorwort, Impressum, Inhalt 02
Kurzinformationen 03
Das erste Pflegestärkungsgesetz 04
Frühjahrsmüde vs. Frühjahrsgefühle 06
Satzungsnachträge 08
Kosten im Gesundheitswesen 09
Kooperation Barmenia 10
Denksport 11
Inhalt Ausgabe 1-2015
Tite
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Kurzinformationen
Die BKK advita bleibt über das
Jahr 2014 hinaus umweltzertifiziert
durch den TÜV Süd nach ISO 1400:
2004 bis zum Jahr 2018
Mit vielen Maßnahmen wird die BKK advita ihrem
Anspruch auf nachhaltige, ökologisch verantwort
liche Unternehmensführung gerecht. So haben wir
gemeinsam mit der Arktik GmbH in Hamburg seit
1.10.2014 bis zum 31.12.2014 durch die Unter
stützung von GoldStandard*Klimapro jekten
4,7 Tonnen CO² zu 100 Prozent ausgeglichen.
Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einem
Windenergieprojekt.
* Der GoldStandard ist der führende, unabhängige
Qualitäts standard für Klimaschutzprojekte.
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www.bkk-advita.de – die neue Website ist online
Mehr Transparenz, modernes Design und neue Features. Die BKK advita realisiert ein
neues Websitekonzept. Inspiriert durch den Wunsch nach mehr Klarheit und Emotio
nalität hat die BKK advita ihre Kommunikationsmittel vereinfacht. Medienübergreifen
de Informationen bieten dem Kunden die Chance, schneller an detaillierte Informatio
nen zu gelangen.
Eine weitere Erneuerung ist die mögliche Verlinkung zu sozialen Netzwerken/Wikis
und ein BKK advitaBlog, über die User direkte Informationen zum Unternehmen, des
Vorstands oder des Bereichs Öffentlichkeitsarbeit beziehen kann. Die Webseite stellt
damit einen zentralen Kommunikationspunkt dar, bei dem alle OnlineInformationen
der BKK advita zusammenlaufen.
Verleihung Alternativer
Gesundheitspreis 2014
Die Bauunternehmung Krieger und Schramm
und der Partner für erneuerbare Energie-
Projekte, die Juwi-Gruppe, auf den ersten
beiden Plätzen.
Der rheinlandpfälzische UmweltStaats sekretär
Dr. Thomas Griese ehrte im Februar auf der Messe
BIOFACH in Nürnberg das Bauunternehmen
Krieger + Schramm GmbH & Co. KG aus Dingelstädt
und die rheinhessische JuwiGruppe als Partner für
erneuerbare Energien als Gewinner des alternativen
Gesundheitspreises der BKK advita mit einem Preis
geld in Höhe von 2.500 bzw. mit 2.000 Euro. Der
weitere Finalist, Georgs Bioladen in Melle, wurde
ebenfalls prämiert.
Den Unternehmen ist es gelungen, aufgrund ihrer
langfristig angelegten, gleichermaßen ökonomisch,
ökologisch und sozial ausgerichteten Strategie einen
Beitrag zu mehr Umwelt und Sozialverträglichkeit
in der Gesellschaft zu leisten.
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Wir würden uns freuen, Sie auf folgenden Veranstaltungen begrüßen zu dürfen:Termin Event Ort
15.04.2015 BKK advita Workshop / KochEvent Alzey 30.04.2015 BKK advita Workshop / KochEvent Alzey 20. – 22.05.2015 KlimaFach Ludwigshafen 09.09.2015 Gesundheitstag / Betriebe Alzey
17. – 18.10.2015 Heldenmarkt Frankfurt 24. – 25.10.2015 Heldenmarkt Stuttgart 14. – 15.11.2015 Heldenmarkt Berlin
Bitte merken Sie sich diese Termine bereits heute vor. Selbstverständlich erreichen Sie uns aktuell auch via Facebook, Twitter und XING. Sprechen Sie uns einfach an – wir freuen uns auf Sie!
Verbesserung in der pflegerischen Versorgung …… durch das erste Pflegestärkungsgesetz seit Jahresbeginn
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick: Die Kurzzeitpflege
Mit der neuen Gesetzesänderung ist nun geregelt, dass ab 1. Januar 2015 für Leistungen der Kurzzeitpflege 1.612 Euro für 28 Tage im Kalenderjahr aufgewendet werden können und sich der Leistungsanspruch der Kurzzeitpflege um den vollen Betrag der Verhinderungspflege verdoppeln lässt. Somit kann die Dauer auf maximal acht Wochen und der Betrag bis insgesamt 3.224 Euro in Anspruch genommen werden. Der bereits beanspruchte Erhöhungsbetrag der Verhinderungspflege wird jedoch auf die Verhinderungspflege angerechnet.
Neu ist auch, dass Pflegebedürftige der Pflegestufe „0“ ebenfalls Anspruch auf Kurzzeitpflege haben.
Die VerhinderungspflegeDie Pflegeversicherung übernimmt die Kosten einer Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson kurzzeitig verhindert ist oder wegen Urlaubs nicht der Pflegetätigkeit nachkommen kann. Ab dem 1. Januar 2015 ist eine Ersatzpflege von maximal 28 Tagen auf jetzt 42 Tage ausgeweitet worden.
Nun dürfen die noch nicht in Anspruch genommenen Beträge der Kurzzeitpflege maximal 50 v. H. (806 Euro), auf die Verhinderungspflege umgeschichtet werden, so dass ein Anspruch von sechs Wochen bis zu einem Betrag von 2.418 Euro möglich ist. Die bereits beanspruchten Beträge der Kurzzeitpflege werden auch hier auf die Kurzzeitpflege angerechnet.
Bei einer Ersatzpflege durch nahe Angehörige kann der Zeitraum auf sechs Wochen im Kalenderjahr ausgeweitet werden, allerdings sind hier die Aufwendungen auf den eineinhalbfachen Betrag des Pflegegeldes begrenzt.
Seit dem 1. Januar 2015 wurden Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörige spürbar ausgeweitet. Dies
betrifft Verbesserungen durch Leistungserhöhungen um 4 v. H., zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
sowie längere Anspruchszeiträume in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
PflegestufeLeistungshöhe
– allgemein –
Leistungshöhe– mit eingeschränkter Alltagskompetenz –
0 – 123 Euro
I 244 Euro 316 Euro
II 458 Euro 545 Euro
III 728 Euro 728 Euro
Höhe des Pflegegeldes ab 1. Januar 2015
PflegestufeLeistungshöhe
– allgemein – Leistungshöhe
– mit eingeschränkter Alltagskompetenz –
0 231 Euro
I 468 Euro 689 Euro
II 1.144 Euro 1.298 Euro
III 1.612 Euro 1.612 Euro
Höhe der Sachleistungen ab 1. Januar 2015
PflegestufeLeistungshöhe
– allgemein –
Leistungshöhe– mit eingeschränkter Alltagskompetenz –
0
I 1.064 Euro 1.064 Euro
II 1.330 Euro 1.330 Euro
III 1.612 Euro 1.612 Euro
III + (Härtefall) 1.995 Euro 1.995 Euro
Vollstationäre Pflege ab 1. Januar 2015
PflegestufeLeistungshöhe
– allgemein –
Leistungshöhe– mit eingeschränkter Alltagskompetenz –
0 231 Euro
I 468 Euro 689 Euro
II 1.144 Euro 1.298 Euro
III 1.612 Euro 1.612 Euro
Tages- und Nachtpflege ab 1. Januar 2015
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Pflege
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Zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel und Umbaumaß-nahmenDer Zuschuss für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bei Vorliegen einer Pflegestufe erhöht sich von 31 auf 40 Euro je Monat.
Ebenfalls können für die Umbaumaßnahmen seit dem 1. Januar 2015 höhere Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Bisher lag der Aufwendungsbetrag bei 2.557 Euro, aktuell wurde dieser Betrag auf 4.000 Euro erhöht. Hierbei gilt, dass die noch nicht in Anspruch genommenen Beträge für Umbaumaßnahmen mit in das Jahr 2015 übertragen werden dürfen.
Für pflegebedürftige in Wohngemeinschaften wird der Leistungsanspruch von 10.228 Euro auf 16.000 Euro angehoben.
Leistungen der Tages- und NachtpflegeBislang wurden die Leistungen der Tages und Nachtpflege und ambulante Pflegeleistungen aufeinander angerechnet; von nun an ist es möglich, den vollen Betrag zu nutzen. Das heißt, wenn Leistungen der Tages und Nachtpflege in Anspruch genommen werden, stehen dem Pflegebedürftigen die vollen 100 Prozent des Pflegegeldes oder der Pflegesachleistung zur Verfügung.
Auch Pflegebedürftige der Pflegestufe „0“ haben seit dem 1. Januar 2015 Anspruch auf Leistungen der Tages und Nachtpflege.
Ambulante WohngruppenUm eine Präsenzkraft in diesen Wohnformen sicherzustellen, stehen Pflegebedürftigen der Pflegestufe „0“ nun auch 205 Euro monatlich an zusätzlichen Leistungen zur Verfügung. Der Zuschuss der Pflegestufen I bis III wird von 200 Euro auf 205 Euro erhöht.
PflegeunterstützungsgeldIn einer akuten Krankheitssituation ist es oft den Angehörigen nicht immer möglich, neben der beruflichen Belastung auch die schwierige Pflegesituation zu organisieren. Ab dem 1. Januar 2015 gibt es
folglich für Beschäftigte eine Lohnersatzzahlung. Dies wird in ähnlicher Form wie das Kinderkrankengeld berechnet und gezahlt. Damit ist es möglich, für insgesamt zehn Tage den Verdienstausfall gegen Nachweis bei der Pflegekasse zu beantragen.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Zusätzliche Betreuungsleistungen waren bisher nur nur für Personen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz möglich. Seit dem 1. Januar 2015 erhalten auch Pflegebedürftige, die nicht zu diesem Personenkreis gehören, solche Leistungen.
Damit ist es möglich, Kosten der Kurzzeitpflege, der Verhinderungspflege, der Tages und Nachtpflege oder beispielsweise Betreuungskosten durch einen ambulanten Pflegedienst sowie anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote zu finanzieren.
Dies gilt auch für die neu eingeführten niedrigschwelligen Entlastungs leistungen, insbesondere Leistungen von Serviceangeboten für haushaltsnahe Dienstleistungen, für Alltags und Pflege begleiter.
Für die Pflegestufen 0 bis III steht grundsätzlich ein Grundbetrag von 104 Euro zur Verfügung. Bei Vorliegen eines besonders hohen Bedarfs an Betreuung und Beaufsichtigung steht ein erhöhter Betrag in Höhe von 208 Euro zu.
Um diese Leistung noch auszuweiten, können bei sichergestellter Pflege bis zu 40 Prozent des nicht vollumfänglich genutzten Sachleistungsbetrages für anerkannte niedrigschwellige Angebote aufgewandt werden.
Für die Inanspruchnahme dieser zusätzlichen Leistungen bedarf es der Antragsstellung – auch das Einreichen einer Rechnung wird als Antrag angesehen.
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Gesundheit
Von schlafsüchtig bis Schmetterlinge im Bauch Das Interessante an typischen „FrühjahrsSymptomen“: Es gibt sowohl positive als auch negative Ausformungen. Zu erstgenannten gehören zum Beispiel die berühmten Frühlingsgefühle. Nicht nur die Natur erwacht, auch wir Menschen fühlen uns oft beschwingt, voll Tatendrang – Stichwort Frühjahrsputz – oder bereit für neue Liebe und neue Pläne. Der Grund dafür? Unter anderem die helleren Tage. Das Licht sendet nämlich dem Hirn Signale, weniger vom Hormon Melatonin auszuschütten, das für Schläfrigkeit sorgt.
Warum also kann es trotzdem zur typischen Frühjahrsmüdigkeit kommen? Ganz einfach: Mit mal zwanzig Grad und Sonnenschein, mal Regen und frostigen Temperaturen fordert der Frühling mit seinen Kapriolen unseren Organismus ordentlich heraus. Denn für den Körper bedeutet die ständige Änderung Aufwand: Er muss sich den äußeren Umständen anpassen und auf das Ende des Winters einpendeln. Das braucht eine gewisse Zeit. Und die sollten Sie sich zugestehen.
Wetterumschwung kann Kopfschmerzen bringen
Kopfweh, Kreislaufprobleme und Schwindel sind bei solchen Wetterumschwüngen keine
Seltenheit. Steigen die Temperaturen, erweitern sich nämlich auch die Gefäße. Besonders gut lässt
sich dieser Effekt zum Beispiel in der Sauna beobachten. Dadurch versackt das Blut und der Kopf beginnt zu dröhnen. Umgekehrt ziehen sich die Gefäße bei Kälte zusammen, was den Blutdruck steigen lässt und Schwindel verursachen kann.
Top vorbereitet ins Frühjahr startenAllen möglichen Wetterkapriolen zum Trotz: Wer fit ins Frühjahr starten will, sollte raus an die frische Luft. Denn die zunehmende Sonnenstärke sorgt nicht nur für Vitamin D, das die Knochen stärkt und die Müdigkeit vertreiben hilft, sondern lässt den Körper auch Serotonin ausschütten. Dieses „Glückshormon“ sorgt für gute Laune und fördert die – genau! – Frühlingsgefühle. Doch Achtung: So gut Bewegung auch tut und so sehr sie das Erwachen aus dem Winterschlaf ankurbelt, sollte sie doch nicht übertrieben werden. Lieber langsam
Frühjahrsmüde vs. FrühjahrsgefühleSo wechselhaft wie das Frühjahr selbst, ist für viele Menschen auch die Stimmungslage in dieser Jahreszeit.
Doch woher kommt das? Und was lässt sich gegen die Wetterfühligkeit tun?
MM20151
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Top-Tipps gegen
Frühjahrsmüdigkeit
• Vollkornprodukte liefern ausreichend Ballaststoffe in der täglichen
Kost. Sie sind wichtig, da sie die Verdauung fördern und somit die
Ausscheidung von Giftstoffen aller Art beschleunigen. Besonders
ballaststoffreich sind Vollkornprodukte, rohes Gemüse und Hülsen
früchte.
• Viel trinken! Kräutertees, Mineralwasser oder Fruchtsäfte (pur
oder mit Mineralwasser gemischt) versorgen den Körper mit ausrei
chend Flüssigkeit. Besonders lecker ist unser VitalityMixgetränk mit
jeder Menge Vitaminen: 80 ml Multivitaminsaft, 40 ml Möhrensaft,
40 ml Bitter Lemon. Die Zutaten einfach in ein hohes Glas gießen
und verrühren.
• Essen Sie Bananen. Denn die sind dank ihrer essenziellen Amino
säuren echte Fitmachersnacks. Ihr Frucht und Traubenzucker hilft
zudem, ein Leistungstief zu überwinden.
• Kneippsche Anwendungen machen munter. Machen Sie tags
über zwischendurch ein Armbad, bei dem beide Arme bis zum
Ellen bogen für einige Sekunden in kaltes Wasser getaucht werden.
rantasten und dem Körper die Chance geben, sich wieder an die neu erwachende Natur zu gewöhnen. Speziell Allergiker oder Menschen mit HerzKreislaufErkrankungen, denen die erblühende Natur und veränderte Wetterlage ohnehin zu schaffen machen, sollten die Aktivität behutsam steigern. Zudem gilt: an schönen warmen Tagen die Sonnencreme nicht vergessen. Gerade nach den wenig sonnigen Wintermonaten.
Grundsätzlich hilfreich gegen den MüdigkeitsFaktor kann eine vernünftige Menge Vitamin C sein. Das steigert die Wachheit und Leistungsfähigkeit und hilft, vor Infektionen zu schützen. Zusatzpräparate müssen dazu nicht herangezogen werden. Zitrusfrüchte, Beeren, Paprika, Kohl und Broccoli liefern auf natürliche Weise ordentlich Vitamin C.iS
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Satzungsnachtrag Nr. 18
Das Bundesversicherungsamt hat mit Schreiben
vom 22. Dezember 2014 den Satzungsnachtrag
Nr.18 wie folgt genehmigt:
Artikel I§ 9 Kassenindividueller ZusatzbeitragssatzDie Betriebskrankenkasse erhebt von ihren Mitgliedern einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag gemäß § 242 Absatz 1 SGB V.Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes beträgt 0,9 Prozentmonatlich der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds.
§ 10 Fälligkeit der BeiträgeIV entfälltV entfällt.
Artikel IIInkrafttretenDer Verwaltungsrat hat diesen Nachtrag zur Satzung inseiner Sitzung am 12. Dezember 2014 beschlossen.
Er tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft.Alzey, den 12. Dezember 2014, gez. Hasan Isilak,Vorsitzender des Verwaltungsrats
Satzungsnachtrag Nr. 19
Das Bundesversicherungsamt hat mit Schreiben
vom 16. Januar 2015 den Satzungsnachtrag Nr. 19
wie folgt genehmigt:
Artikel I§ 13a ModellvorhabenIII Die Leistungen des Modellvorhabens können alle Versicherten der BKK advita in Anspruch nehmen, die das 9. Lebensjahr vollendet haben, einen Anspruch auf BiofeedbackBehandlung aufgrund
einer vor liegenden, vertragsärztlichen Heilmittelverordnung haben,
infolge einer Kopfschmerz/MigräneErkrankung einen prog nostisch kurz oder länger dauernden Behandlungsbedarf (Diagnosegruppen: Kopfschmerzen vom Spannungstyp/Migräne) haben und
sich schriftlich mit der Durchführung nach diesem Modellvorhaben einverstanden erklärt haben.
Die Teilnahme ist freiwillig.
Es gelten die in der Vereinbarung mit der Deutschen Gesellschaft für Biofeedback e.V. festgelegten Regelungen, die Bestandteil der Satzung sind. Beginn und Ende der Teilnahme am Modellvorhaben richten sich nach der durch die vertragsärztliche Verordnung definierten Behandlungsserie.Die BKK advita informiert die Versicherten über den Inhalt und die Ziele des Modellvorhabens sowie über die jeweilsteilnehmenden Ärzte im Internet (www.bkkadvita.de).Das Modellvorhaben wird wissenschaftlich begleitet undausgewertet. Das Ergebnis der Auswertung wird gemäߧ 65 SGB V veröffentlicht. Das Modellvorhaben beginntam 1. Januar 2012 und endet am 31. Dezember 2016.
Artikel IIInkrafttretenDer Verwaltungsrat hat diesen Nachtrag zur Satzung in seiner Sitzung am 12. Dezember 2014 beschlossen.
Er tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft.Alzey, den 12. Dezember 2014, gez. Hasan Isilak,Vorsitzender des Verwaltungsrats
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Kosten im GesundheitswesenDie Verwaltungskosten und Vorstandsgehälterder Krankenkassen
Neben der Beitragsstabilität war eine grö
ßere Transparenz der Ausgaben im Gesund
heitssystem eines der vorrangigen Ziele der
Gesundheitsreform 2004. Die Versicherten
und Arbeitgeber sollten besser nachvollzie
hen können, wofür ihre Beiträge ausgegeben
werden. Dieses Ziel unterstützt die BKK advita
uneingeschränkt. Eine besondere Rolle beim
Thema Transparenz spielen die Verwaltungs
kosten der Krankenkassen. Dazu gehören
auch die Gehälter der Kassenvorstände. Nach
dem Sozialgesetzbuch (SGB IV, § 35a, Abs. 6)
ist auch die BKK advita verpflichtet, die Höhe
der jährlichen Vergütungen der einzelnen Vor
standsmitglieder einschließlich Nebenleistungen
sowie wesentlicher Versorgungsregelungen im
Bundesanzeiger sowie in der eigenen Mitglie
derzeitschrift zu veröffentlichen. Immer wieder
werden die Verwaltungskosten der gesetz lichen
Krankenkassen thematisiert, wenn es um die
Kosten unseres Gesundheitswesens geht. Bis
weilen wird sogar versucht, den Eindruck zu
erwecken, die Verwaltungskosten seien einer
der maßgeblichen Gründe für die scheinbar
unaufhaltsamen Kostensteigerungen. Doch
einer näheren Betrachtung hält dieser Vorwurf
nicht stand.
Das alles gehört zu den Verwaltungskosten
Zu den Verwaltungskosten von gesetzlichen
Krankenkassen gehören neben den sogenann
ten sächlichen Verwaltungskosten wie Gebäu
demieten, Kosten für Telekommunikation, tech
nische Geräteausstattung, EDVSoftware u. Ä.
auch die „persönlichen Verwaltungskosten“,
die vorwiegend Gehälter, Alterssicherungen
usw. umfassen. Hinzu kommen u. a. Kosten für
Rechtsverfolgung, für Schiedsämter, für Patien
tenberatung bei Verdacht von Behandlungsfeh
lern, für den Medizinischen Dienst und vieles
andere mehr. Bereits hier wird deutlich, dass
hinter dem etwas angestaubten Begriff der Ver
waltungskosten echte Dienstleistungsaufwen
dungen für Versicherte und Patienten stehen.
Verwaltungskosten sind überwiegend
Personalkosten
Die Betreuung der Versicherten wird – trotz
immer leistungsfähigerer Daten und Büro
technik – vor allem durch die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Krankenkassen und ihre
fachliche und persönliche Qualifikation ge
währleistet. Damit liegt auf der Hand, dass die
persönlichen Verwaltungskosten den größten
Teil der Verwaltungskosten ausmachen.
Der Vorstand und seine Aufgaben
Der Vorstand einer Krankenkasse wird vom Ver
waltungsrat der Kasse für sechs Jahre gewählt
– er hat also keinen auf Dauer garantierten
Arbeitsplatz. Der Vorstand trägt die Gesamt
verantwortung für die Leitung seiner Kasse.
Er oder sie ist verantwortlich für alle Mitarbei
terinnen und Mitarbeiter. Nach außen vertritt
der Vorstand seine Kasse u. a. bei Vertragsver
handlungen und Auseinandersetzungen mit
den Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte,
Krankenhäuser, Apotheker u. a.) und deren
Organisationen. Er oder sie muss die Kasse für
den Wettbewerb um bessere Leistungen und
mehr Qualität im Gesundheitswesen fit machen
und fit halten, um die optimale gesundheitliche
Versorgung der Versicherten sicherzustellen.
In den vergangenen Jahren haben viele
Betriebs krankenkassen miteinander fusioniert,
um Kosten für die Versorgung der Mitglieder
zu minimieren, während die Qualität und
Quantität der Leistungen beibehalten bzw.
erweitert werden konnte.
Alles in allem ist der Vorstand des Dienstleis
tungsunternehmens Krankenkasse in etwa
vergleichbar mit dem Geschäftsführer eines
mittelständischen Wirtschaftsunternehmens,
dem Direktor einer Krankenhausgesellschaft
oder dem Vorstand einer kleineren Aktien
gesellschaft.
Die Leistungsausgaben, Verwaltungskos-
ten und Vorstandsgehälter der BKK advita
Im Jahr 2014 beliefen sich die Gesamtausgaben
der BKK advita auf 124.398.017 Euro. Davon
wurden 6.119.426 Euro für Verwaltungskos
ten aufgewendet. Das entspricht einem Anteil
von 4,9 Prozent. An jährlichen Vergütungen
einschließlich Nebenleistungen erhielt der Vor
stand 130.174 Euro. Der Vorstandsvorsitzende
des zuständigen BKK Landesverbandes Mitte
erhielt für seine Arbeit eine Grundvergütung
von 150.000 Euro, sein Stellvertreter in Höhe
von 120.000 Euro. Der Vorstandsvorsitzende
erhält zudem eine variable Vergütung in Höhe
von bis zu 30.000 Euro; er hat Anspruch auf
eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen
Regelungen (Bes.Gr. B 3). Der Stellvertreter ist
gesetzlich rentenversichert; er hat Anspruch
auf eine betriebliche Altersversorgung nach
den Regelungen des Tarifvertrages über die
Altersversorgung der BKKVerbände auf Grund
lage der Konditionen vor seiner Bestellung
und erhält zusätzlich eine beitragsorientierte
Leistungszusage mit einem jährlichen Betrag
von 6.000 Euro. Der Vorsitzende des Vorstands
des GKV Spitzenverbandes Bund erhält eine
jährliche Vergütung von 242.500 Euro, der
stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes
237.500 Euro, das weitere Vorstandsmitglied
229.000 Euro.
Darüber hinaus laden wir Sie herzlich ein, sich
über Ihre BKK genauer zu informieren. Jeder,
der sich intensiver mit den Fakten auseinan
dersetzt, wird sich schnell davon überzeugen
können, dass bei der BKK advita Leistungen,
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Zahlen-Logik
…a)
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Denksport
SudokuZiel des Spiels ist es, alle Felder des Spielfelds mit Zahlen so auszufüllen, dass jede Zahl von 1 bis 9 in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem hervorgehobenen Teilquadrat des Spielfelds genau einmal vorkommt. Schwierigkeitsgrad: schwer
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