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Herzlich willkommen Herzlich willkommen am Treffen der ZRK-Regierungsdelegation mit Zentralschweizer Parlamentarierinnen und Parlamentariern

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Herzlich willkommenHerzlich willkommen

am Treffen der ZRK-Regierungsdelegation mit Zentralschweizer Parlamentarierinnen und Parlamentariern

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BegrüssungBegrüssung

durch Regierungsrat Hugo Kayser, Präsident ZRK

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ProgrammProgramm_________________________________________________________________________________________________________________

Referat: Regierungsrat Hans Wallimann, Präsident ZFDKlidi d f b üb üfKonsolidierungsprogramm und Aufgabenüberprüfung

des Bundes: Bedürfnisse und Erwartungen der Zentralschweizer Kantone_________________________________________________________________________________________________________________

Diskussion im Plenum_________________________________________________________________________________________________________________

Referat: Regierungsrat Matthias Michel, Präsident ZKöVg g ,Öffentlicher Verkehr, Bahn 2030:Stand und Erwartungen der Zentralschweizer Kantone_________________________________________________________________________________________________________________

Di k i i PlDiskussion im Plenum_________________________________________________________________________________________________________________

Zusammenfassung durch Regierungsrat Hugo Kayser_________________________________________________________________________________________________________________

b dAbendessen

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Im Brennpunkt:Im Brennpunkt:Kompensation statt Kürzungen

Position der Zentralschweizer Kantonsregierungen zum Konsolidierungsprogramm und zur Aufgabenüberprüfung des Bundesdes Bundes

Referat: Regierungsrat Hans Wallimann, Präsident ZFDK

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Ausgangslage (1/2)Ausgangslage (1/2)

• Für die Jahre 2011 bis 2013 zeichnet sich gemässder Finanzplanung des Bundes ein Bereinigungsbedarf abder Finanzplanung des Bundes ein Bereinigungsbedarf ab.

• Die Vorgaben der Schuldenbremse sollen erfüllt werden.

• Der Bundesrat will ab 2011 den Bundeshaushalt um rund 1,6 Mrd. Franken entlasten.

• Beim Konsolidierungsprogramm (KOP) stehen ausgabenseitige Entlastungen im Vordergrund.g g g g

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Ausgangslage (2/2)Ausgangslage (2/2)

• Die Vernehmlassung zum KOP lief von Mitte April 2010 bis Ende Mai 2010Ende Mai 2010.

• Gleichzeitig mit den Vernehmlassungsunterlagen zum K lidi d B d t h i Konsolidierungsprogramm wurde vom Bundesrat auch ein Bericht über die Umsetzung der Aufgabenüberprüfung (AÜP)veröffentlicht.

• Die definitiven Beschlüsse wurden vom Bundesrat im Rahmen der Bereinigung des Voranschlags 2011 in Aussicht gestellt g g g gund verabschiedet.

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Massnahmenpakete des KOP 12/13Massnahmenpakete des KOP 12/13

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Grundhaltung der KantoneGrundhaltung der Kantone

• Die Vorgaben der Schuldenbremse beim Bundeshaushalt sind einzuhalten sind einzuhalten.

• Strukturelle Bundesdefizite sind weder zulässig noch lä f i ti t blängerfristig tragbar.

• Massnahmen zur Verhinderung derartiger Defizite sindunerlässlich.

• Für die Kantone ist ein ausgeglichener Bundeshaushalt g gvon zentraler Bedeutung.

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Vorbehalte seitens KantoneVorbehalte seitens Kantone

Gegenüber dem Konsolidierungsprogramm und der Umset-zungsplanung der Aufgabenüberprüfung des Bundes (AÜP)zungsplanung der Aufgabenüberprüfung des Bundes (AÜP)bringen die Kantone jedoch bezüglich Vorgehen und Inhalten zahlreiche Vorbehalte an:

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Vorbehalt 1: VernehmlassungsfristVorbehalt 1: Vernehmlassungsfrist

• Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verkürzung derVernehmlassungsfrist auf nur 6 Wochen sind aus Sicht Vernehmlassungsfrist auf nur 6 Wochen sind aus Sicht der Kantone in keiner Weise erfüllt.

Sä tli h M h d AÜP i d d K t • Sämtliche Massnahmen der AÜP sind den Kantonen im ordentlichen Vernehmlassungsverfahren mit einer Frist von drei Monaten zu unterbreiten.

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Vorbehalt 2: Überprüfung NotwendigkeitVorbehalt 2: Überprüfung Notwendigkeit

• Angesichts der jüngsten Finanzdaten des Bundes und des stärker als erwarteten wirtschaftlichen Aufschwungs ist des stärker als erwarteten, wirtschaftlichen Aufschwungs ist die Notwendigkeit des Umfangs des KOP 12/13 nochmals zu überprüfen.

• Die Kantone erwarten, dass der Bundesrat dieses Versprechen einhält.

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Vorbehalt 3: Frühzeitige Mitwirkung durch KantoneVorbehalt 3: Frühzeitige Mitwirkung durch Kantone

• Die Kantone fordern eine frühzeitige Mitwirkung bei der AÜP.

• Namentlich hat der Bund die Kantone bei der Festlegung der langfristigen Strategie und der entsprechenden W h t t i A f b b i h l h di K t Wachstumsraten in Aufgabenbereichen, welche die Kantone direkt tangieren, früher einzubeziehen.

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Vorbehalt 4: Respektierung NFAVorbehalt 4: Respektierung NFA

• Aus Sicht der Kantone ist es nur zwei Jahre nach der Einführung der NFA verfehlt die Aufgabenteilung der Einführung der NFA verfehlt, die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen bereits wieder neu aufzurollen.

• Auf Kürzung bei Verbundaufgaben ist deshalb zu verzichten und es gilt, die Massnahmen im Eigenbereich des Bundes prioritär zu realisieren.

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Vorbehalt 5: Mehrbelastung der KantoneVorbehalt 5: Mehrbelastung der Kantone

• Das Stabilisierungsprogramm des Bundes von 1998 hat bereits eine Mehrbelastung der Kantone von rund einer bereits eine Mehrbelastung der Kantone von rund einer halben Milliarde Franken hervorgerufen.

Di M h b l t d k ti t t d P ä i • Die Mehrbelastung wurde akzeptiert unter der Prämisse, dass der Bund bei der Einführung der NFA ein stärkeres finanzielles Engagement zeigt.

• Dieses Versprechen wurde jedoch nur teilweise eingehalten.

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Anpassungen auf Grund der VernehmlassungenAnpassungen auf Grund der Vernehmlassungen

Dem von den Kantonen mehrfach geäusserten Anliegen hat der Bundesrat nur vereinzelt Rechnung getragen: hat der Bundesrat nur vereinzelt Rechnung getragen:

• Verzicht auf die Kürzung bei der Denkmalpflege von jährlich CHF 4 6 MiCHF 4,6 Mio.

• Der Sparauftrag im Bereich Pflanzen- und Tierzucht wird auf jährlich CHF 4 Mio. zurückgenommen.

• Verzichtet auf Kürzungen bei der landwirtschaftlichen gAbsatzförderung von CHF 11 Mio. (2012) bzw. CHF 16 Mio. (ab 2013).

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Erwartung der Zentralschweizer KantonsregierungenErwartung der Zentralschweizer Kantonsregierungen

• Keine Kürzungen im Bereich der Verbundaufgaben.

• Kompensation der Haushaltsneutralität im Bereich der NFA.

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Verbundaufgaben (1/5)Verbundaufgaben (1/5)

• Verbundaufgaben sind wichtiger Teil des NFA.

• Die Vereinbarungen sind zu detailliert und kompliziert.

Z hl i h D t il h ift h ä k E t h id• Zahlreiche Detailvorschriften schränken Entscheidungs-spielräume ein und behindern einen effizienten Mitteleinsatz.

• Widerspruch im Grundgedanken der NFA: Strategische Rolle beim Bund versus operative Verantwortung bei den Kantonen.

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Verbundaufgaben (2/5)Verbundaufgaben (2/5)

• Ineffiziente Ausschöpfung der NFA.

• Die Kantone erwarten, dass Effizienzgewinne eruiert und angerechnet werden.

• Dies entspricht dem Postulat Maissen (08.3347 - Effizienzgewinne durch Aufgabenteilung).

• Gemäss den Vorgaben des Bundesrates sollen die kurzfristig zu realisierenden Massnahmen der AÜP keine gLastenabwälzungen auf die Kantone verursachen.

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Verbundaufgaben (3/5)Verbundaufgaben (3/5)

• In der vorgeschlagenen Form können die Massnahmen jedoch faktisch zu Lastenabwälzung führen namentlich bei jedoch faktisch zu Lastenabwälzung führen, namentlich bei Verbundaufgaben von Bund und Kantonen.

B i i l i hi i htli h E höh d Mi d t hf • Beispielsweise hinsichtlich Erhöhung der Mindestnachfrage nach regionalem Personenverkehr, Chancengleichheit an den Fachhochschulen usw.

• Die Kantone sind kurzfristig an das vorgegebene Leistungs-niveau gebunden und können sich nicht zurückziehen.g

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Verbundaufgaben (4/5)Verbundaufgaben (4/5)

• Tendenz des Bundes, neue Aufgaben über Anschub-finanzierungen unter Beteiligung der Kantone zu initiierenfinanzierungen unter Beteiligung der Kantone zu initiieren.

• Wenn für die Erfüllung einer Verbundaufgabe konstante L i t t t i d d f d B d di Fi i Leistungen erwartet wird, darf der Bund die Finanzierung nicht einseitig reduzieren oder ganz streichen.

• Die gesetzlichen Finanzierungsverpflichtungen sind durch den Bund einzuhalten.

• Andernfalls wäre die gesetzliche Grundlage anzupassen.

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Verbundaufgaben (5/5)Verbundaufgaben (5/5)

• Nur zwei Jahre nach der Einführung der NFA ist es verfehlt die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen verfehlt, die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wieder neu aufzurollen.

D h lb i t f i Kü i B i h d • Deshalb ist auf eine Kürzung im Bereich der Verbundaufgaben, u.a.• Regionalverkehr: Erhöhung Mindestnachfrage• Ergänzungsleistungen AHV/IV• Bildung: Reduktion der Beiträge nach UFG• Umweltschutz: Kürzungen im Waldbereichg• Landwirtschaft: Kürzungen im Beratungswesen • Gewässerschutzzu verzichten und die Massnahmen im Eigenbereich des zu verzichten und die Massnahmen im Eigenbereich des Bundes sind prioritär zu realisieren.

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Haushaltsneutralität (1/3)Haushaltsneutralität (1/3)

• Der Bund hat bereits mit dem Stabilisierungsprogramm 98 eine Mehrbelastung von jährlich rund CHF 500 Mio eine Mehrbelastung von jährlich rund CHF 500 Mio. hervorgerufen.

Di K t b it di M h b l t hi h• Die Kantone waren bereit, diese Mehrbelastung hinzuneh-men, da der Bund sie bei der Einführung der NFA durch ein stärkeres finanzielles Engagement kompensieren werde.

• Der Bund hat sein schriftliches Engagement nur in der Höhe des Härteausgleichs (CHF 244 Mio.) eingehalten.g ( ) g

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Haushaltsneutralität (2/3)Haushaltsneutralität (2/3)

• Die NFA wurde vom Bund oft mit Spar- und Entlastungsmassnahmen in Verbindung gebrachtEntlastungsmassnahmen in Verbindung gebracht.

• Dies ruft nun zwingend nach dem Ausschluss einer M h b l t d K t i it i d Mehrbelastung der Kantone einerseits sowie der Kompensation der aus Sicht der Kantone erheblichen Abweichung von der Haushaltsneutralität NFA 2008 andererseits.

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Haushaltsneutralität (3/3)Haushaltsneutralität (3/3)

Forderung:

• Die im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung der Haushaltsneutralität im Bereich der NFA zulasten d K t f t t llt Ab i h CHF 100 Mi der Kantone festgestellte Abweichung von CHF 100 Mio. müssen korrigiert werden.

• Erhöhung der künftigen Beiträge des Bundes um CHF 100 Mio. p.a.

• Eine rückwirkende Kompensation der jährlich CHF 100 Mio. für die Jahren 2008 bis 2011.

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Diskussion im PlenumDiskussion im Plenum

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Öffentlicher Verkehr Bahn 2030Öffentlicher Verkehr, Bahn 2030

Stand und Erwartungen der Zentralschweizer Kantone

Referat: Regierungsrat Matthias Michel, Präsident ZKöV

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Diskussion im PlenumDiskussion im Plenum

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ZusammenfassungZusammenfassung

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