Dokumentationspflichten im Krankenhaus
-
Upload
till-karsten -
Category
Education
-
view
80 -
download
0
description
Transcript of Dokumentationspflichten im Krankenhaus
Ärztliche Dokumentationspflicht Wichtigsten therapeutischen Maßnahmen Punkte zu Diagnose und Therapie Untersuchungsbefunde Krankengeschichte mit Verlaufsbericht Verlaufskurven der Körperwerte Ärztliche Aufklärung Nicht der Aufklärungspflicht unterliegen
Routinemaßnahmen, nebensächliche Sachverhalte Bagatelluntersuchungen in der Notaufnahme
Pflegedokumentation
Lückenloser Nachweis aller Maßnahmen, die der unmittelbaren körperlichen Pflege und Versorgung dienen Medikation, und deren Wirkung, besondere
Hygienemaßnahmen Körperwerte bes. Pflegebedürfnisse, Ermahnungen an
Patienten (Bettruhe, Diät) bes. Vorkommnisse (z.B. Sturz aus Bett)
Organisation und zeitliche Abfolge Zuständigkeit:
Ärztliche Dokumentation.: Arzt zuständig Pflegedokumentation: Pflegedienstleitung in
Abstimmung mit Arzt Juristisch: eigentlich auch hier Arzt zuständig Delegation auf Pflegepersonal
Nur in Ordnung, wenn Kräfte sorgfältig ausgewählt wurden Wenn nicht i.O.: Haftung des Krankenhauses
Dokumentation unmittelbar nach Behandlung Kurzer handschriftlicher Vermerk in Ordnung Reinschrift muss nach 1 Woche erfolgen
Folgen der Dokumentationspflicht Aufbewahrung 30 Jahre Vertrauliche Behandlung des Inhalts Strafrechtliche Behandlung
Patientenakte ist Urkunde Einträge dürfen nur verändert werden, wenn
Änderungen kenntlich gemacht werden Durchstreichung des Ursprungstexts Ergänzte Text als solcher gekennzeichnet Änderung datiert und unterschrieben
Urkundenfälschung, § 267 StGB Abs. 1: Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte
Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Abs. 2: Der Versuch ist strafbar. Urkunde: jede verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis
im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt.
Unecht: erscheinender Aussteller ist nicht wahrer Aussteller Verfälschen: jede Veränderung des gedanklichen Inhalts oder
der Beweisrichtung. Gebrauchen: die Urkunde wird dem zu Täuschenden in einer
Weise zugänglich gemacht, dass er die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat (auf tatsächliche Kenntnisnahme kommt es nicht an)
Absicht zur Täuschung im Rechtsverkehr
Manipulation der Krankenakte Der Arzt Prof. Smola entfernt bei Brustkrebs-
operationen von 30 Frauen über 2 Jahre zu wenig Gewebe und überweist Sie zu spät zu onkolo-gischen und strahlentherapeutischen Weiter-behandlungen und klärt Sie auch mangelhaft auf.
Um sich Kunstfehlerprozesse zu entziehen, fälscht dieser Berichte und Befunde in der Akte.
Darüber hinaus vergisst er bei einer Operation bei einer Patientin 2 Tupfer in der Brust.
Strafbarkeit von Prof. Smola?
Prüfung Kunstfehler: Verstoß gegen Regeln ärztlicher Kunst
bei Krankenbehandlung. Sowohl Durchführung als auch Unterlassung möglich.
Urkundenfälschung, § 267 StGB Urkunde: (+), Verfälschen (+), Gebrauchen (+)
Körperverletzung, § 223 StGB (+) Körperliche Misshandlung: jede üble, unangemessene
Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt
Gesundheitsschädigung: Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustands.
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB: Dauernde erhebliche Entstellung: muss sichtbar sein;
ausreichend beim Baden oder GV. Dazu starke psychische Belastung. Hier (-), da keine große Narbenbildung.