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Dokument: III.9.1.1 Psychosoziale Beratung und Betreuung Bearbeitung Version Seite Team Chance 4.0 1 von 4 Die psychosoziale Beratungsstelle „Die Chance“ ist eine von acht zentralen Beratungsstellen, die als freiwillige Straffälligenhilfe vom Justizministerium des Landes NRW gefördert wird. Zielgruppe Das Angebot richtet sich an Männer und Frauen, die folgenden Personenkreisen angehören: - Inhaftierte, Haftentlassene und Straffällige, die aus Gelsenkirchen und Umgebung kommen oder beabsichtigen, dort ihren Wohnsitz zu nehmen - Angehörige und Bezugspersonen des zuvor aufgeführten Personenkreises Ziel und Zweck Ziel und Zweck der psychosozialen Beratung und Betreuung ist es, die Existenzgrundlagen des Klienten zu sichern, ihn an das Angebot der Regelversorgung heranzuführen, neue Straffälligkeit zu verhindern und ihm das Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Es geht um die Verselbstständigung des Klienten und um die Förderung seiner sozialen Kompetenz. Darüber hinaus bietet die psychosoziale Beratung und Betreuung Hilfe zur Selbsthilfe in persönlichen Problem-, Krisen- und Entscheidungssituationen und bei der Klärung persönlicher Lebensziele. Als Grundlage der Arbeit dient das als Anlage beigefügte Konzept. (III.9.1.1/05 Konzept-Chance) Kennzahlen: Fallzahlerreichung (siehe Leistungsschwerpunkte 9.1.1/08 FB Organigramm-Chance) Geltungsbereich Straffälligenhilfe „Die Chance“ Verantwortlichkeit Das Team der Beratungsstelle Grundsätze der Arbeit Das Beratungsangebot basiert auf Freiwilligkeit und unterliegt der Schweigepflicht. Dieses Prinzip bildet die Grundlage für Vertrauen und Offenheit im Beratungsprozess. Es besteht ein Angebot der frühzeitigen Hilfe, da der Klient bereits vor- oder während der Haft Kontakt aufnehmen kann. Der Beratungsansatz ist ganzheitlich, da er alle psychosozialen Problemlagen beachtet und auch Angehörige und das soziale Umfeld mit einbezieht. Erreichbarkeit Die Termine in der Beratungsstelle vor Ort, werden kundenfreundlich mit dem jeweiligen Klienten individuell unter Berücksichtigung der Öffnungszeiten der AWO- Geschäftsstelle vereinbart. Bei Kontaktaufnahme von Kunden per E-Mail oder Benachrichtigungen auf dem Anrufbeantwortet erfolgt eine unverzügliche Rückmeldung der Mitarbeiter. Postalische Zuschriften werden innerhalb von maximal sieben Werktagen bearbeitet.

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Dokument: III.9.1.1

Psychosoziale Beratung und Betreuung

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Team Chance 4.0 1 von 4

Die psychosoziale Beratungsstelle „Die Chance“ ist eine von acht zentralen Beratungsstellen, die als freiwillige Straffälligenhilfe vom Justizministerium des Landes NRW gefördert wird.

Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an Männer und Frauen, die folgenden Personenkreisen angehören:

- Inhaftierte, Haftentlassene und Straffällige, die aus Gelsenkirchen und Umgebung kommen oder beabsichtigen, dort ihren Wohnsitz zu nehmen

- Angehörige und Bezugspersonen des zuvor aufgeführten Personenkreises

Ziel und Zweck

Ziel und Zweck der psychosozialen Beratung und Betreuung ist es, die Existenzgrundlagen des Klienten zu sichern, ihn an das Angebot der Regelversorgung heranzuführen, neue Straffälligkeit zu verhindern und ihm das Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Es geht um die Verselbstständigung des Klienten und um die Förderung seiner sozialen Kompetenz. Darüber hinaus bietet die psychosoziale Beratung und Betreuung Hilfe zur Selbsthilfe in persönlichen Problem-, Krisen- und Entscheidungssituationen und bei der Klärung persönlicher Lebensziele. Als Grundlage der Arbeit dient das als Anlage beigefügte Konzept. (III.9.1.1/05 Konzept-Chance)

Kennzahlen:

Fallzahlerreichung (siehe Leistungsschwerpunkte 9.1.1/08 FB Organigramm-Chance)

Geltungsbereich

Straffälligenhilfe „Die Chance“ Verantwortlichkeit

Das Team der Beratungsstelle

Grundsätze der Arbeit

Das Beratungsangebot basiert auf Freiwilligkeit und unterliegt der Schweigepflicht. Dieses Prinzip bildet die Grundlage für Vertrauen und Offenheit im Beratungsprozess. Es besteht ein Angebot der frühzeitigen Hilfe, da der Klient bereits vor- oder während der Haft Kontakt aufnehmen kann. Der Beratungsansatz ist ganzheitlich, da er alle psychosozialen Problemlagen beachtet und auch Angehörige und das soziale Umfeld mit einbezieht.

Erreichbarkeit

Die Termine in der Beratungsstelle vor Ort, werden kundenfreundlich mit dem jeweiligen Klienten individuell unter Berücksichtigung der Öffnungszeiten der AWO- Geschäftsstelle vereinbart. Bei Kontaktaufnahme von Kunden per E-Mail oder Benachrichtigungen auf dem Anrufbeantwortet erfolgt eine unverzügliche Rückmeldung der Mitarbeiter. Postalische Zuschriften werden innerhalb von maximal sieben Werktagen bearbeitet.

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Zugang und Kontaktaufnahme

Durch die langjährige, intensive Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten der von der „Chance“ betreuten Haftanstalten ist der Bekanntheitsgrad in den jeweiligen Einrichtungen hoch. Darüber hinaus stellt die Beratungsstelle ihr Angebot bei regelmäßig stattfindenden Infoveranstaltungen in den Justizvollzugsanstalten vor.

Durchführung

Die Art der Beratung und Betreuung sowie deren Dauer richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf des Klienten. Je nach Bedarf können Existenz sichernde Fragestellungen ( wie Beschaffung von Wohnraum, Beantragung von Leistungen nach SGB II/SGB XII etc.) oder solche psychosozialer Art ( Beziehungsprobleme, Belastungen durch die Haftsituation etc.) im Vordergrund stehen.

Auf dem mitgeltenden Formblatt „Dokumentation“ (III.9.1.1/06 FB-Chance) werden Klienten bezogene Fakten und Ereignisse festgehalten und anstehende Aufgaben und Ziele in die rechte Spalte eingetragen. Nach Erreichen/ Erledigung wird dies kurz mit Datum vermerkt. Zur besseren Nachverfolgung der Postausgänge wird eine Portoliste (III.9.1.1/07 FB-Chance) geführt.

Parallel zum Beratungs- und Betreuungsprozess läuft der Motivations- und Beziehungsaufbau zum Klienten. Der Klient soll sich vom Mitarbeiter der Beratungsstelle angenommen und verstanden fühlen. Er soll Hoffnung entwickeln können, dass seine Probleme lösbar sind. Konkrete Ziele im Beratungs- und Betreuungsprozess können dabei sein:

• Beschaffung/ Erhalt von Wohnraum • Befähigung zur Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB II / SGB XII • Befähigung zur Inanspruchnahme spezialisierter Hilfsangebote • Entwicklung, Wiederherstellung und Festigung der familiären und sozialen Kontakte • Förderung der Selbsterkenntnis und gegebenenfalls Krankheitseinsicht • Klärung von Lebenszielen, Entwicklung einer Zukunftsperspektive • Bewältigung von Übergangssituationen/ Krisen • Förderung und Stärkung von Verantwortungsbewusstsein und Beziehungsfähigkeit • Erhöhung von Selbstkontrolle und Handlungsautonomie

Bestandteil der psychosozialen Beratung und Betreuung ist die allgemeine Sozialberatung und die Begleitung, die dem Klienten bei Bedarf angeboten wird. Allgemeine Sozialberatung

Die allgemeine Sozialberatung ist ein sozialarbeiterisches Beratungsangebot für Menschen mit verschiedenen sozialen Problemstellungen. Sie richtet sich an Klienten, denen es nicht gelingt, im vielfältigen Angebotsspektrum von Hilfen und gesetzlichen Ansprüchen eine Orientierung zu entwickeln. Sie bietet pragmatische und lösungsorientierte Hilfen bei der Durchsetzung individueller Rechte.

Funktionen der allgemeinen Sozialberatung sind:

• Erste Anlauf-, Koordinations- und Vermittlungsstelle • Clearingstelle bei unklaren Zuständigkeiten

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• Hilfe bei der Beantragung sowie Unterstützung bei der Durchsetzung zur Erlangung sozialer Hilfen und Rechtsansprüche bei Ämtern und Institutionen

• Vermittlung an spezialisierte Fachdienste • Erschließung von Ressourcen im sozialen Netzwerk des Klienten

Begleitung

Klienten die nicht in der Lage sind wichtige Angelegenheiten ihres Alltaglebens selbstständig zu erledigen, werden bei Bedarf von den Mitarbeitern der Beratungsstelle persönlich begleitet. In der Regel geht es hierbei um die Begleitung zu Terminen, die für den Klienten existenziell wichtig sind.

Zielgruppe für eine Begleitung sind:

• Klienten die aufgrund ihrer Persönlichkeit dazu neigen, in einem Kommunikationsprozess unangemessen zu reagieren. Durch die Begleitung sollen hier Eskalationen vermieden werden

• Klienten die auf Grund von Ängsten alleine keinen Zugang finden • Klienten die nicht in der Lage sind ihr Anliegen hinreichend zu artikulieren

Ziel der Begleitung ist es, dem Klienten während eines Termins psychisch zur Seite zu stehen, auftretende Eskalationen zu beschwichtigen, Sprachbarrieren abzubauen und den Klienten bei der Vertretung seiner Interessen zu unterstützen. Erstgespräch

Bei Klienten, die zum Zeitpunkt des Erstgespräches noch inhaftiert sind und deren Entlassung bevor steht, wird besondere Aufmerksamkeit auf Existenz sichernde Maßnahmen gelegt, um Obdachlosigkeit und Mittellosigkeit zu verhindern. Daher werden insbesondere die finanzielle Situation des Klienten, seine Leistungsansprüche und seine Möglichkeiten im Bereich Wohnen erörtert (siehe III.9.1.1/01 CL-Chance) Es wird eine Prioritätenliste der zu erledigenden Aufgaben erstellt. Es erfolgt eine Zeitplanung und es wird differenziert, welche Angelegenheiten der Klient alleine regeln kann und wo er Unterstützung braucht.

Weitere Elemente des Erstgesprächs sind:

• Informationen über das Leistungsangebot der Beratungsstelle • Aufklärung über die Schweigepflicht der Mitarbeiter • Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber den anderen Mitarbeitern der

Beratungsstelle und ggf. auch gegenseitig gegenüber explizit genannten Behörden/ Institutionen/ Einzelpersonen (III.9.1.1/02 FB-Chance)

• Erfassung der Stammdaten des Klienten (III.9.1.1/03 FB-Chance) • Ggf Vermittlung an andere Hilfeeinrichtungen • Entwicklung einer Perspektive für die Fortsetzung oder Beendigung des Prozesses • Hinweis auf ein Abschlussgespräch am Ende des Beratungs- und

Betreuungsprozesses zur gemeinsamen Reflexion und Bewertung

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Beratungs- und Betreuungsverlauf

Je nach Bedarfslage werden mit dem Klienten weitere Termine vereinbart. Es wird jeweils festgestellt, welche Aufgaben bereits erledigt werden konnten und welche neuen Entwicklungen sich ergeben haben. Ggf. erfolgt eine Anpassung der geplanten Maßnahmen an veränderte Sachverhalte. Es wird besprochen, welche weiteren Schritte zu unternehmen sind und wer welche Aufgaben bis wann erledigt.

Für die Dauer des Beratungs- und Betreuungsprozesses werden die relevanten Unterlagen des Klienten in einer Handakte gesammelt. Der Betreuungsverlauf wird dokumentiert. Die Kontakte mit dem Klienten werden im Formblatt Kontaktdatenblatt (III.9.1.1/04 FB-Chance) notiert. Die Leistungsschwerpunkte und der Zeitaufwand werden in einem externen Erhebungsbogen dokumentiert (siehe Hoffmeisterstatistik). Entlassung

Wenn die vereinbarten Ziele erreicht sind, wird der Beratungs- und Betreuungsprozess regulär beendet, wobei bereits in der Arbeitsphase darauf geachtet wird, dem Klienten stufenweise mehr Verantwortung zu übertragen. In einem Abschlussgespräch mit dem Klienten wird der Prozess gemeinsam reflektiert und die Kundenzufriedenheit erfragt.

Eine irreguläre Entlassung erfolgt, wenn der Klient die psychosoziale Beratung- und Betreuung abbricht, oder die Beratungsstelle den Klienten wegen mangelnder Mitarbeit entlässt. Mitgeltende Dokumente Checkliste Erstgespräch III.9.1.1/01 CL-Chance Schweigepflichtentbindung III.9.1.1/02 FB-Chance Stammdatenblatt III.9.1.1/03 FB-chance Kontaktdatenblatt III.9.1.1/04 FB-Chance Konzept III.9.1.1/05 Konzept-Chance Dokumentation III.9.1.1/06 FB-Chance Portoliste III.9.1.1/07 FB-Chance Organigramm III.9.1.1/08 FB-Chance

Dokument: III.9.1.1/01 CL- Chance Erstgespräch

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A.Roth 2.0 1 von 1

Name: Datum:

Fragestellung �

Was ist der Grund für die Kontaktaufnahme?

Sind Sie Gelsenkirchener Bürger?

Wollen Sie nach der Haft in Gelsenkirchen leben?

Wann ist die Endstrafe?

Ist eine Entlassung zum 2/3-Termin oder Reststrafe möglich oder sogar bewilligt? Wann?

Wenn es noch unklar ist: Wann wird die Entscheidung getroffen?

Bekommen Sie Ausgang/Ausführung?

Haben Sie evtl. die Möglichkeit kurzfristig bei Freunden oder Verwandten unterzukommen?

Welche sozialen Kontakte haben Sie draußen?

Können Sie sich vorstellen, zumindest im Notfall, zunächst in einer Wohngruppe zu leben?

Haben Sie Anspruch auf ALG?

Wie hoch ist Ihr Ü-Geld?

Bestehen Suchtprobleme?

Haben Sie Schulden (Schufa)?

Haben Sie in der JVA gearbeitet? Welchen Beruf haben Sie erlernt?

Bearbeitung: Team Chance Version 3.0 FB-Chance III.9.1.1./02

Schweigepflichtentbindung

Name, Vorname ……………………………………………………………….............. geboren am ………………………………………………………………………… Hiermit entbinde ich Frau/Herrn ………………………………………………………………………………… in ihrer/seiner Funktion als Mitarbeiter(in) der Straffälligenhilfe „Die Chance“ der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Gelsenkirchen/Bottrop gegenüber anderen am Beratungsprozess beteiligten Personen, Institutionen und Ämter soweit erforderlich von der Schweigepflicht gemäß § 203 StGB. Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten anonymisiert zu statistischen Zwecken verwendet werden. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden eingehalten. Ort, Datum ……………………………………………………………………………….. Unterschrift ………………………………………………………………………………..

Dokument: III.9.1.1/03 FB - Chance Stammdatenblatt

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Name

Vorname

Geburtsdatum

Geburtsort

Staatsangehörigkeit

Familienstand

Straße

Wohnort

Telefon

Haftentlassener Inhaftierter Angeh./Bezugsp. Straffällig ohne

Einkommensarten

berufl. Werdegang/Schule

Einfach- / Mehrfachtäter

inhaftiert von/bis

In

Wegen

Endstrafe

2/3 Termin

Ansprechp. Sozialdienst JVA

Halbstrafe

Haftvermeidung

Rechtsanwalt

Staatsanwalt / AZ

Bewährungshelfer

Verantwortlicher Mitarbeiter

Aufnahmedatum

Dokument: III.9.1.1/04 FB- Chance Kontaktdatenblatt

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Name:

Grund des Erstkontakts

Datum Inhalt

AWO Unterbezirk Gelsenkirchen Bottrop

Konzept

der zentralen Beratungsstelle für Straffällige und ihre Angehörigen

„Die Chance“

Dokument: III.9.1.1/05 Konzept „Die Chance“

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Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung……………………………………………………………. Seite 3 2. Leitbild……………………………………………………………….. Seite 3 3. Ziele und Grundsätze der Arbeit, Zielgruppe……….................Seite 4

3.1 Allgemeine Zielsetzung……………………………………..Seite 4 3.2 Interessierte Parteien…………………………………….….Seite 4

3.3.Nachhaltigkeit …………………………..……………………Seite 5 3.3 Interkulturelle Öffnung…………………………..…………..Seite 5

4. Struktur………………………………………………………………. Seite 6

4.1 Organisation/ Tätigkeitsfeld………………………………. Seite 6 4.2 Aufgaben……………………………………………………. Seite 6 4.3 Methoden…………………………………………………… Seite 7 4.4 Kooperationen……………………………………………… Seite 8

5. Qualitätssicherung…………………………………………………. Seite 9 6. Erfolgskontrolle…………………………………………………….. Seite 9

6.1 Aktenführung……………………………………………….. Seite 9 6.2 Statistik/ Jahresbericht……………………………………. Seite 9

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1. Einleitung

Seit 1997 fördert das Land NRW aus dem Justizhaushalt 8 Beratungsstellen freier Träger für Straffällige und deren Angehörige. „Die Chance“ ist eine dieser zentralen Beratungsstellen und feierte im Jahre 2011 ihr 30- jähriges Jubiläum.

Seit 2008 werden die Fördermittel auf Grund von Fallpauschalen gezahlt.

Ziel des vorliegenden Konzeptes ist es, fachliche Standards für die Arbeit und Kriterien zur transparenten Darstellung der Hilfeprozesse (Falldokumentation) festzulegen so-wie die Entwicklung neuer Hilfe- Bereiche anzustoßen.

Entsprechend sich verändernder Anforderungen von Seiten der Adressaten bzw. Mög-lichkeiten auf Seiten der Mitarbeiter/ innen, handelt es sich dabei um einen Prozess, der ständig fortgeschrieben und verbessert werden soll und kann.

2. Leitbild Im Sinne des Leitbildes der Arbeiterwohlfahrt, das getragen ist von Solidarität, Tole-ranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit, unterstützen und beraten die Mitarbeiter/ innen der Chance gerade diesen Personenkreis, der in besonderem Maße auf Hilfe bei der Durchsetzung seiner Rechte angewiesen ist.

Dabei erfüllt ihre Arbeit eine Brückenfunktion zur Gesellschaft, die ihrerseits einen An-spruch darauf hat, dass Straftäter nicht Mitbürger und Gemeinschaft schädigen.

Von daher ist es auch wichtig, straffällig Gewordene bei der Resozialisierung zu unter-stützen und ihrer Stigmatisierung durch Ausgrenzung entgegen zu wirken

� Freiheit Der Wert der Freiheit hat in unserer Arbeit mit straffälliger Klientel eine hohe Stellung. Durch eines unserer primären Ziele, der Haftreduzierung/- und vermeidung der Klien-ten, wird dieses Werteverständnis realisiert. Indem wir versuchen, unsere Kunden an ein Netz ambulanter Hilfen anzubinden, können ihm Alternativen zum Entzug der Frei-heit ermöglicht werden.

� Gleichheit und Gerechtigkeit

Wir als Straffälligenhilfe stellen die Gleichheit der Würde des Einzelnen in den Mittel-punkt unserer Arbeit. Dabei berücksichtigen wir die unterschiedlichen Bedarfe unserer Kundengruppen, beispielsweise die von Frauen und Männern.

� Solidarität

Solidarität bedeutet für die Arbeit der „Chance“, dass wir uns für die Durchsetzung von Rechten unseres straffällig gewordenen Klientel gegenüber Behörden und/ oder der Justiz einsetzen. Wir als „Chance“ stehen in unserem Handeln solidarisch hinter unse-ren Kunden- unabhängig derer persönlichen Vorgeschichte.

� Toleranz

Toleranz drückt sich für unsere Beratungsstelle dadurch aus, den straffällig geworde-nen Kunden als ganzheitlichen Menschen zu betrachten- ihn zu achten und ihn, trotzt seiner begangenen Taten, wertzuschätzen, sowie ihm unterstützend zur Seite zu ste-

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hen. Dadurch versuchen wir, ihrer Stigmatisierung durch Ausgrenzung entgegen zu wirken. Toleranz endet für uns bei rassistischen und diskriminierenden Äußerungen, welche wir nicht dulden

3. Ziele und Grundsätze der Arbeit, Zielgruppe

3.1. Allgemeine Zielsetzung

Das Beratungsangebot basiert auf Freiwilligkeit und unterliegt der Schweigepflicht. Dieses Prinzip bildet die Grundlage für Vertrauen und Offenheit im Beratungsprozess. Der Kontakt zur Beratungsstelle ist kostenlos.

Zu den Grundprinzipien der Arbeit gehören darüber hinaus Ganzheitlichkeit und Fach-lichkeit der Beratung. Als Freie Beratungsstelle ist sie durch ihre Unabhängigkeit ge-genüber der Justiz und ihren Institutionen gekennzeichnet.

Ziel der Beratungsstelle ist, Straffällige und Inhaftierte im Rahmen der Entlassungs-vorbereitung aus der Haft, bzw. nach Haftentlassung oder im Vorfeld eines Haftantritts zur Selbsthilfe zu befähigen.

Die Autonomie des Klienten soll hinsichtlich seiner Alltags- und Lebensbewältigung wieder hergestellt bzw. gestärkt werden.

Die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben soll somit ermöglicht werden.

Es geht darum die Existenzgrundlagen der Klienten zu sichern und neue Straffälligkeit zu verhindern.

3.2 Interessierte Parteien der Chance Die interessierten Parteien der Chance stellen die zwei im Folgenden aufgeführten Kundengruppen dar: Zielgruppe (im Beratungs- und Betreuungsprozess)

� Straffällige � Personen, die derzeit ihre Haft verbüßen und eine Entlassungsvorbereitung be-

nötigen � Haftentlassene � Angehörige des zuvor aufgeführten Personenkreises

Netzwerkpartner (im Zuge von Vermittlung, Informationsbeschaffung und Öffentlich-keitsarbeit)

� Sozialdienste der JVAs � im Austausch über inhaftierte Kunden und im Kontakt bezüglich Infoveran-staltungen, Werbung innerhalb der JVA, etc.

� Integrationscenter für Arbeit/ Arbeitsagentur/ Referat Soziales � Hilfe bei der Sicherung des Lebensunterhalts, z.B. bei der Antragstellung, der Prüfung Bescheide/ ggf. Widerspruch, ggf. Begleitung

� Bürgercenter � im Zuge von Hilfestellung bei der Beantragung diverser Ausweisdokumente und im Ummeldungs-/Anmeldeverfahren, ggf. Begleitung

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� Ausländerbehörde � zur Unterstützung bei der Regelung ausländerrechtlicher Angelegenheiten und Beantragung von Leistungen nach dem AsylbLG

� Vermieter/ Wohnbaugesellschaften/ GEZ/ ELE � Hilfestellung im Zuge von Wohnraumsicherung, ggf. Begleitung

� Rechtsanwälte/ Bewährungshelfer � im Austausch und bei Absprachen bezüglich der Kundensituation

� Krankenkassen � zur Unterstützung bei der (Wieder-)Anmeldung und Durchsetzen von An-sprüchen

� Drogenberatung/ Schuldnerberatung � Weitervermittlung und ggf. Begleitung der Kunden

� Netzwerkpartner aus den von der „Chance“ besuchten Arbeitskreisen und Gremien (im Folgenden noch genauer unter 4.4 „Kooperationen“ aufgeführt) � u.a. im Austausch über aktuelle Gesetzesänderungen o.ä., Weitervermitt-lung von Klienten

� lokale Presse � Bekanntmachung der „Chance“ und ihrer Angebote durch Zeitung, Radio, o.ä.

3.3 Nachhaltigkeit

Mit dem Wissen, dass natürliche Ressourcen nicht unbegrenzt sind, agieren wir unter der Berücksichtigung sozialer, ökologischer, sowie ökonomischer Gesichtspunkte.

Durch ein sozial und wirtschaftlich verantwortungsbewusstes Handeln, sowohl unter-einander, als auch in der Zusammenarbeit mit Klienten, sowie Kooperationspartnern, setzen wir als Straffälligenhilfe uns zum Ziel, unserer Klientel eine nachhaltig gelun-gene Resozialisierung zu ermöglichen.

Ein daraus resultierendes funktionsfähiges Gesamtkonstrukt im Sinne des Gemeinde-wohls schafft wiederum Voraussetzungen, aus denen alle Beteiligen ihren Nutzen zie-hen können.

3.4 Interkulturelle Öffnung

Als Beratungsstelle mit interkultureller Öffnung, garantieren wir für alle straffällig ge-wordenen Menschen- und deren Angehörige- einen gleichberechtigten Zugang zu unserem Hilfsangebot, unabhängig von deren Herkunft, Geschlecht, Glaube, Kultur oder Lebensweise.

Durch die Umsetzung interkultureller Öffnung, als eines der großen Themen unserer Organisation, ist es unser Ziel, eine kontinuierliche Verbesserung der Beratungsarbeit, eben durch Einbeziehung unterschiedlicher Anschauungs- und Denkweisen, zu er-langen.

Des Weiteren erhöht sich dadurch auch unsere Kunden- bzw. Nutzerorientierung. In Zeiten von Migrations- und Flüchtlingsbewegungen ein Vorteil, den wir zu nutzen wis-sen.

Für den Kunden selbst, bedeutet interkulturelle Öffnung innerhalb des Beratungs- und Betreuungsprozesses, das Erleben von Wertschätzung, Offenheit und Gleichbehand-

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lung. Vor allem aber die Anerkennung darin zu erhalten, dass Menschen unterschied-lich sind, dass sie vielfältig sind, in ihrem Handeln, ihrer Sprache, darin, was sie ver-körpern, wie sie sich verständigen und wie sie leben.

4. Struktur

4.1. Organisation/ Tätigkeitsfeld

„Die Chance“ ist seit 1999 ein Fachbereich innerhalb der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Gelsenkirchen/Bottrop, mit dem Tätigkeitsfeld: Beratung und Betreuung Straffälliger und ihrer Angehörigen

4.2. Aufgaben

Es werden Hilfen in folgenden Bereichen angeboten: Allgemein:

• Haftreduzierung

• Haftvermeidung

• Hilfen zur Abwicklung des Strafverfahrens

• Begleitung von Inhaftierten bei Vollzugslockerungen zur Aufrechterhaltung so-zialer Kontakte

• Entlassungsvorbereitung: Hilfestellung im Rahmen von Sonderausgang und -urlaub zur Vorbereitung der Entlassung (z.B. Erledigung von Behördengängen, Kontaktaufnahme zu Berufsbildungseinrichtungen, Arbeitgebern und Woh-nungsvermietern)

• Leistung/ Vermittlung materieller Hilfen

• Beratung und Betreuung im Rahmen psychosozialer Einzelfallhilfe

• Hilfen im Umgang mit Behörden und Institutionen (ggf. persönliche Begleitung)

• Information und Aufklärung über sozialrechtliche Ansprüche

• Unterstützung bei der Beantragung von Sozialleistungen (zur Sicherung des Lebensunterhaltes)

• Mitwirkung bei der Wohnraumbeschaffung

• Hilfe in Mietangelegenheiten

• Beratung und Betreuung in Beziehungs- und Familienangelegenheiten

• Unterstützung bei der Arbeitssuche, Hilfe bei der Aufnahme einer beruflichen Aus- und Weiterbildung

• Vermittlung in ambulante sowie stationäre Hilfeeinrichtungen und Institutionen

• Unterstützung bei der Schuldenregulierung (Zusammenarbeit mit der Schuld-nerberatung)

• Sprechstunden in den JVAs

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Spezielle Angebote, die das allgemeine Angebot ergänzen:

• Übergangs- Wohnung

• Ausgangsbegleitung in begründeten Einzelfällen

• Gruppenangebote, wie z.B. eine Gruppe zur Entlassungsvorbereitung in der JVA sowie ein offener Frühstückstreff in der Beratungsstelle

Zusätzliche Aufgaben:

Nachfolgende Mitwirkungspflichten und administrative Tätigkeiten unterstützen die Fallarbeit in der Einzelhilfe und sozialen Gruppenarbeit. Sie dienen der Transparenz und fördern die Optimierung der Leistungserbringung:

• Mitwirkung in Facharbeitsgruppen, Gremien und Ausschüssen

• Administrative Tätigkeiten

� Fall- und Leistungsdokumentation, Statistik

� Fachbezogene Aktenführung

� Fertigen von fachlichen Stellungnahmen

• Koordinierung der Arbeitsorganisation

� Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall

� Teilnahme an Helferkonferenzen

• Öffentlichkeitsarbeit

4.3. Methoden

Am Anfang jeder Beratung steht der Motivations- und Beziehungsaufbau zum Klien-ten. Dieser ist zentral, um ein Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Klient zu schaffen. Darauf aufbauend arbeiten die Mitarbeiter/innen der Beratungsstelle unter Anderem mit dem Instrument der personenzentrierten Gesprächsführung.

Personenzentrierte Gesprächsführung:

Die personenzentrierte oder klientenzentrierte Gesprächsführung geht davon aus, dass der Mensch eine angeborene Selbstverwirklichungstendenz besitzt. Diese kann dazu beitragen, dass der Mensch selbst in der Lage ist Lösungen für seine Probleme zu erarbeiten. Dafür muss ein günstiges Klima innerhalb der Beratung geschaffen werden, das getragen ist von Wertschätzung, Empathie und Kongruenz. Der Ratsu-chende sollte sich demnach mit all seinen Schwierigkeiten und Eigenheiten ange-nommen fühlen. Der Berater benötigt viel Einfühlungsvermögen, sowie Echtheit und Wahrhaftigkeit in seiner Haltung gegenüber dem Klient.

Soziale Einzelfallhilfe:

Die Beratung und Betreuung finden im Rahmen der sozialen Einzelfallhilfe statt.

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Einzelfallhilfe legt den Schwerpunkt auf die Stärkung des Individuums sowie die Hilfe zur Selbsthilfe und konzentriert sich auf die Ressourcen des Klienten und dessen so-zialen Umfelds. Die Einzelfallhilfe setzt somit Freiwilligkeit, Einverständnis und Mitwir-kungsbereitschaft des Klienten voraus.

Casemanagement:

Case- Management bezeichnet ein Konzept, dass über die methodische Einzelfallhilfe hinaus reicht. Es beschreibt ein Konzept mit dem im Einzellfall die nötige Unterstüt-zung, Behandlung und Versorgung von Klienten möglichst effektiv und effizient orga-nisiert und durchgeführt wird. Es geht darum, verschiedenen Dienste und Fachkräfte, formelle und informelle Hilfen zu koordinieren und ihren Einsatz prozessual in einem Versorgungszusammenhang zu vernetzten.

4.4. Kooperationen

Im Rahmen von Netzwerkarbeit kooperiert die Chance, neben den bereits oben aufge-führten „Interessierten Parteien“, mit unterschiedlichen Kooperationspartnern wie:

Geförderte Beratungsstellen NRW: Der Arbeitskreis, an dem ein/e Mitarbeiter/in regelmäßig teilnimmt, trifft sich in Abstän-den von 2 Monaten.

Sozialtherapeutische Anstalt Gelsenkirchen:

• längerfristige Begleitung/ Betreuung von Inhaftierten während der Sozialthera-peutischen Behandlung

• Nachhaltige Hilfe und Unterstützung bei der Wiedereingliederung nach der Ent-lassung

• Intensive Zusammenarbeit/ fachlicher Austausch mit den SozialtherapeutInnen

Stationäre Wohn- Einrichtungen/ Einrichtungen der Straffälligenhilfe

• Vermittlung von Hilfesuchenden in die Einrichtungen

• Ergänzende Hilfen für Bewohner/innen

• Hilfen bei der Verselbstständigung/Auszugsvorbereitungen

• Nachsorgende Hilfen

5. Qualitätssicherung

Zur ständigen Überprüfung, Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität der Arbeit der Straffälligenhilfe ist die Evaluation unerlässlich.

Regelmäßig evaluieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeit um zu erken-nen, ob und wie sich die Bedarfe der Klienten verändern, um die Angebote entspre-chend anzupassen und möglichen Problemen frühzeitig zu begegnen.

In Form von Selbst- und Fremdbewertung werden Leistungen, Prozesse und Ergeb-nisse regelmäßig überprüft und bewertet.

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Mit Hilfe der Evaluation können auftretende Probleme und Unzulänglichkeiten früh erkannt und in Angriff genommen werden. So wird erkennbar, wo ggf. nachgesteuert werden muss, um die Angebote optimieren zu können. Sie wird regelmäßig durchge-führt und führt in der Zusammenfassung zur Qualitätsentwicklung und -sicherung.

Die Daten werden regelmäßig erhoben und aktualisiert, um Veränderungen festzustel-len, Bedarfe aufzuzeigen und das Hilfesystem adäquat weiter zu entwickeln und bilden somit die Grundlage für die jährliche Fortschreibung der Konzeption.

Zu den Instrumenten der Qualitätssicherung zählen hier:

• regelmäßige Teamsitzungen (mindestens einmal pro Monat)

• Dienst- und Fallbesprechungen (nach Bedarf)

• Teamarbeit, kollegiale Beratung

• Fortbildung und Supervision

• Statistik und Evaluation

• Interne/ externe Audits

6. Erfolgskontrolle:

Zur Gewährleistung der notwendigen Transparenz werden in der Beratungsstelle eine Falldokumentation und eine Jahresstatistik geführt.

6.1. Aktenführung:

Für die Dauer des Beratungsprozesses werden die Unterlagen in einer Handakte ge-sammelt. Gegenstand der Handakte sind in der Regel folgende Unterlagen:

• Erfassungsbogen mit den wichtigsten Sozialdaten des Klienten (Name, Ge-burtstag und -ort, Status als Inhaftierter, Haftentlassener oder Straffälliger ohne Inhaftierung, Wohnort/JVA etc.)

• Statistikbogen (in dem jeder Kontakt mit bzw. für den Klienten dokumentiert wird)

• Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht

• Schriftwechsel mit/ für den Klienten, Gesprächsnotizen etc.

6.2. Statistik/ Jahresbericht:

Als Grundlage für die Jahresstatistik wird von den Mitarbeiter/innen eine gemeinsame Klientenliste in Form einer Excel-Datei geführt, die nach jedem Kontakt aktualisiert wird.

Darüber hinaus wird die Beratungstätigkeit der „Chance“ in einem Jahresbericht dar-gestellt, der u. a. folgende Bestandteile enthält:

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• Beratungs- und Betreuungsangebot/ Tätigkeitsbericht

• Personalsituation

• Institutionelle Rahmenbedingungen

Fachliche Einschätzung der Kooperationspartner der staatlichen Straffälligenhil-fe (Soziale Dienste der Justiz und Sozialdienst im Justizvollzug)

• Netzwerkpartner

Der Jahresbericht, die Stellungnahmen der Kooperationspartner und die tabellarische sche Auswertung der Leistungsschwerpunkte der Statistik werden bis spätestens 31. März des Folgejahres zum Zwecke des Controllings dem OLG Hamm und dem Jus-tizministerium NRW übersandt. Stand Februar 2017

Dokument: III.9.1.1/06 FB-Chance Dokumentation

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Lfd. Nr.:

Dokumentation: Aufgaben/Ziele: Erledigt

am:

III.9.1.1/07 FB-Chance Portoliste

lfd.Nr. Datum Adressat Ort/JVA Eing./Ausg. Kürzel/Summe

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Dokument: III.9.1.2 VA-Chance

Bereitstellung Übergangswohnung

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Ziel und/oder Zweck

Die Straffälligenhilfe „Die Chance“ unterhält eine Übergangswohnung, mit deren Hilfe Klienten, die nach der Haftentlassung von Obdachlosigkeit bedroht sind, vorübergehend mit Wohnraum ver-sorgt werden können. Im Rahmen der Entlassungsvorbereitung kann die Übergangswohnung au-ßerdem als Unterkunft für Hafturlauber genutzt werden. Dieser Prozess regelt die Übergabe der Wohnung an die Nutzer und die ordnungsgemäße Abnahme nach der Nutzung.

Geltungsbereich

Straffälligenhilfe „Die Chance“

Verantwortlichkeit

Mitarbeiter der Beratungsstelle

Durchführung

Der Klient, der in die Wohnung aufgenommen wird, ist dem betreuenden Mitarbeiter der Bera-tungsstelle in der Regel länger bekannt. Dies ist notwendig, da beurteilt werden muss, ob er fol-gende Anforderungen erfüllt:

• Fähigkeit zur Bewältigung von Alltagssituationen • Zuverlässigkeit bei Terminvereinbarungen • Motivation zur Mitarbeit • Verantwortungsvoller Umgang mit der Hausordnung, der Wohnung und deren Inventar. • Bei suchtmittelabhängigen Klienten muss Krankheitseinsicht vorhanden sein, sowie die

Bereitschaft adäquate Hilfeangebote in Anspruch zu nehmen.

Die Übergabe der Wohnung an den Klienten erfolgt in den Räumlichkeiten. An Hand der „Checklis-te Übergangswohnung“ erfolgt die Neubelegung. Der Klient unterschreibt den Nutzungsvertrag, mit der Verpflichtungserklärung sich mindestens einmal in der Woche in der Beratungsstelle persön-lich vorzustellen. Das vom Vermieter vorgeschriebene externe Dokument Hausordnung wird vom Nutzer unterschrieben. Ein Exemplar wird dem Nutzer ausgehändigt.

Der Klient erhält beim Einzug in die Wohnung einen Nutzungsvertrag (III.9.2.1/01 CL-Chance) für 14 Übernachtungen. Die Gebühren für die Nutzung, Endreinigung, Kaution und Schlüsselkaution werden im Voraus erhoben. Der Nutzungszeitraum kann jeweils um maximal 14 weitere Übernach-tungen verlängert werden, in der Regel aber nicht über einen Gesamtzeitraum, der länger als 6 Wochen andauert. Bei jeder Verlängerung wird ein neuer Nutzungsvertrag abgeschlossen.

Die Mitarbeiter der Beratungsstelle behalten sich auch vor, den Klienten in der Wohnung aufzusu-chen.

Bei einem Verstoß des Nutzers gegen die Hausordnung oder den Nutzungsvertrag ist eine fristlose Kündigung des Vertrages jederzeit möglich.

Dokument: III.9.1.2 VA-Chance

Bereitstellung Übergangswohnung

Bearbeitung Version Seite

Team Chance 4.0 2 von 2

Am Ende der Belegung erfolgt die Abnahme der Wohnung in deren Räumlichkeiten anhand der „Checkliste Übergangswohnung“ (III.9.2.1/02 FB-Chance) In einem Abschlussgespräch wird der Klient unter Zuhilfenahme der Ereigniskarte zu seiner Kundenzufriedenheit befragt.

Mitgeltende Dokumente

Checkliste Übergangswohnung III.9.1.2/01 CL-Chance Nutzungsvereinbarung III.9.1.2/02 FB-Chance

Dokument: III.9.1.3/01 CL-Chance Übergangswohnung

Bearbeitung Version Seite

A.Roth 5.0 1 von 2

Name Mitarbeiter:

Name Nutzer:

1. vor Neubelegung erledigt am Mitarbeiter

Kontrolle Wohnung(erneute Reinigung nötig?)

Nutzungsvertrag unterschreiben lassen

Besprechung der Hausregeln/ Verpflichtung zur regelmäßiger Vorsprache i.d. Beratungsstelle

Kopie des Nutzungsvertrages an den Nutzer

Nutzungsentgelt, Kaution ( ), Schlüsselkaution ( ), Endreinigung ( )und Bettwäsche ( ) im Voraus erheben

Schlüsselübergabe

Welche Person(en) sollen wir im Falle eines Notfalls benachrichtigen?

Datum / Unterschrift Nutzer

2. Abnahme nach Nutzung erledigt am Mitarbeiter

Termin zur Abnahme in der Wohnung mit dem Nutzer vereinbaren

Vollständigkeit des Inventars(anhand Inventarliste prüfen)

Elektrogeräte in Ordnung?

Was muss neu angeschafft/ersetzt werden?

Sauberkeit: grobe Verunreinigungen/Müll sollte/n vom Nutzer beseitigt werden

Schlüsselübergabe

Dokument: III.9.1.3/01 CL-Chance Übergangswohnung

Bearbeitung Version Seite

A.Roth 5.0 2 von 2

Datum / Unterschrift Nutzer

3. Nach der Abnahme zu veranlassen: erledigt am Mitarbeiter

Überweisung des Nutzungsentgeltes an Stadt GE

Grundreinigung durch AST

Bettwäsche/Handtücher reinigen bzw. neu kaufen

Reparaturen durch HTD

Neuanschaffung von Inventar

III.9.1.2/02 FB-Chance Nutzungsvereinbarung

Version: 6.0 Bearbeitung: A. Pellmann, QMB

Nutzungsvereinbarung Straffälligenhilfe „Die Chance“ Name, Vorname: AWO Unterbezirk Gelsenkirchen/Bottrop Grenzstr. 47 45881 Gelsenkirchen - nachfolgend Chance genannt – - nachfolgend Nutzer genannt - schließt mit diesen Nutzungsvertrag.

§ 1 Die Chance überlässt dem Nutzer zu Wohnzwecken die Wohnung Adamshof 9, 1 OG Mitte in 45889 Gelsenkirchen.

Beginn der Nutzung: Ende der Nutzung: Übernachtungen:

§ 2 Es wird im Voraus ein Nutzungsentgelt von z.Zt. € pro Nacht erhoben. Für die Endreinigung der Wohnung sind € zu entrichten. Außerdem hat die Nutzerin/der Nutzer eine Kaution von € und eine Schlüsselkaution von € zu entrichten. Kaution, Schlüsselkaution und der Betrag für die Endreinigung können nach Abgabe der Schlüssel und Überprüfung des ordnungsgemäßen, einwandfreien und sauberen Zustandes der Wohnung zum Ende der Nutzung zurückgezahlt werden.

§ 3 Während der Dauer der Nutzung, verpflichtet sich der Nutzer regelmäßig – mindestens einmal wöchentlich - nach vorheriger Terminabsprache bei den MitarbeiterInnnen in der Beratungsstelle Grenzstr. 47 vorzusprechen.

§ 4 Die/der mit der Betreuung beauftragte MitarbeiterIn der Chance hat das Recht, den Nutzer in der Wohnung aufzusuchen bzw. sie/ihn in die Beratungsstelle einzuladen.

§ 5 Die Verlängerung des Nutzungsvertrages liegt in der Entscheidung der Chance.

§ 6 Der Nutzungsvertrag kann bei unüberbrückbaren Differenzen, insbesondere bei Nichteinhaltung der zuvor genannten Nutzungsbedingungen bzw. der Hausordnung, fristlos aufgelöst werden.

§ 7

Sollte der Nutzer vorzeitig den Besitz an der von ihm genutzten Wohnung aufgeben und noch Gegenstände oder Kleidung in der Wohnung belassen, werden diese maximal 1. Monat von der Chance aufbewahrt. Nach Ablauf eines Monats werden sie verwertet oder auf Kosten des Nutzers entsorgt. Offensichtlich wertlose Gegenstände/Kleidung werden ohne weitere Aufbewahrung sofort auf Kosten des Nutzers entsorgt. Die zuvor getroffene Vereinbarung gilt auch für den Fall, dass der Nutzer die Wohnung zwar zum vereinbarten Beendigungszeitpunkt aufgibt, jedoch nicht ordnungsgemäß räumt und noch Gegenstände/ Kleidung zurück lässt.

§ 8

Gerichtstand ist Gelsenkirchen. Gelsenkirchen, den

Mitarbeiter Chance Nutzer

Dokument: III.9.1.3

Kommunikation innerhalb und außerhalb der Chance

Bearbeitung Version Seite

Team Chance 1.0 1 von 2

Ziel und Zweck:

Ziel der Kommunikation innerhalb und außerhalb der „Chance“ ist es, den Informationsfluss innerhalb des Teams mittels Teamsitzungen und Besprechungen und außerhalb zu Klienten und Kooperationspartnern mittels Aushängen und Veröffentlichungen auf der Homepage und bei Facebook zu gewährleisten

Kennzahlen:

Protokolle der Teamsitzungen, Zusammenfassungen der Besprechungen, Veröffentlichungen und Aushänge

Geltungsbereich:

„Chance“ - Straffälligenhilfe der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Gelsenkirchen/Bottrop

Verantwortlich:

Das Team der „Chance“

Durchführung:

Kommunikation innerhalb des Teams

Teamsitzung:

Teamsitzungen finden mindestens einmal im Monat statt. Die Abteilungsleitung lädt dazu unter Bekanntgabe der Tagesordnung per Email ein. Das Ergebnis-Protokoll (II.1.2.2/01 FB-UB) wird rotierend von den Mitarbeiterinnen geschrieben, per Email an die Abteilungsleitung gesendet und von dieser mittels Übermittlungsbestätigung an die Mitarbeiterinnen verschickt.

Die Teamsitzungen dienen dazu, allen Mitarbeitern den gleichen Informationsstand zu vermitteln. Sie dienen außerdem zur Planung von gemeinsamen Veranstaltungen, Terminabsprachen sowie der Weiterentwicklung der der gemeinsamen Arbeit.

Besprechung:

Die einmal wöchentlich stattfindenden Besprechungen dienen dem formlosen Austausch über aktuelle Klienten der Klärung organisatorischer Fragen und der Urlaubsübergabe. Sie finden in der Regel zu einem dauerhaft festgelegten Termin statt.

Der Inhalt der Besprechungen wird formlos schriftlich festgehalten und in einem allen Mitarbeitern zugänglichen Ordner abgeheftet und im abschließbaren Schrank aufbewahrt.

Dokument: III.9.1.3

Kommunikation innerhalb und außerhalb der Chance

Bearbeitung Version Seite

Team Chance 1.0 2 von 2

Kommunikation nach außen

Informationen zu aktuellen Veranstaltungen erhalten die Klienten durch Aushänge in der Dienststelle/ bzw. Geschäftsstelle, Veröffentlichungen auf der Homepage / bei Facebook sowie schriftlichen Einladungen. Hierzu werden die Dokumente Info Hochformat (III 9.3.1/01 FB-Chance) und Info Querformat (III 9.3.1/02 FB-Chance) verwendet.

Maßnahmen zur Steigerung des Bekanntheitsgrades der Beratungsstelle sowie der Gewinnung neuer Klienten sind im Konzept Öffentlichkeitsarbeit aufgeführt.

Mitgeltende Dokumente Info Hochformat III.9.1.3/01 FB-Chance Info Querformat III.9.1.3/02 FB-Chance

Bearbeitung: Team Chance Version 1.0 III.9.1.3/01 FB-Chance Info/Hochformat

Bearbeitung: Team GH Version: 1.0 III.9.1.3/02 FB-Chance Info/Querformat