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DIN 1946-6, Wohnungslüftungnach Konzept
• Erfordern die allgemeinen Regeln der Technik in Wohnungen eine kontrollierte Lüftung ?
• Wie man Lüftungskonzepte erstellt• Lüftungstechnische Maßnahmen im Neubau
und Altbau festlegen• Einschätzung der verschiedenen Systeme und
Kosten
Rolf Schmidt, Architekt (Ziegelwerke Schmid)
DIPL.-ING. ARCHITEKT – ROLF SCHMIDT
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Klassiker
Wärmeschutzver-ordnung 1995
EnEV 2009/2012DIN 1946-6etc.....etc.....etc....
Haftungsrisiken bei Wohnräumenohne Lüftungsanlagen ?
Erfordern die allgemein anerkannten Regeln der Technik in Wohnungen eine kontrollierte Lüftung ?
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Energieeinsparverordnung in der Neufassungvom 02.12.2004 (BGBl. I 04, S. 3144 (S. 3146)) in Kraft seit dem: 08.12.2004
§ 5 Dichtheit, Mindestluftwechsel
(1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist. Dabei muss die Fugendurchlässigkeit außen liegender Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster Anhang 4 Nr. 1 genügen. Wird die Dichtheit nach den Sätzen 1 und 2 überprüft, ist Anhang 4 Nr. 2 einzuhalten.
(2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist. Werden dazu andere Lüftungseinrichtungen als Fenster verwendet, müssen diese Anhang 4 Nr. 3 entsprechen.
Anforderungen
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Luftwechsel gem. DIN 4108 Teil 2
Bei einem anzunehmenden Differenzdruck von 4 Pa ergibt sich im Nutzungsfall ein Luftaus-tausch über Gebäudeundichtheiten von:
n = 0,2 bis 0,30 h-1 bei normalen Gebäudenn = 0,1 bis 0,15 h-1 bei modernisierten
Gebäuden (lt. TU Dresden)n = 0,1 bis 0,15 h-1 bei Gebäuden mit
maschineller Lüftung
Ein ausreichender Luftwechsel erfordert gem. DIN 4108-2 in der Regel, dass ein durch-schnittlicher Luftwechsel von 0,5 h- 1 bei der Planung sichergestellt wird.
bedeutet:Ein Luftaustausch über Gebäudeundichtheiten alleingewährleistet keinen ausreichenden Luftwechsel.also- kontrollierte Lüftung (ventilatorgestützt)oder- nutzerunterstützte Lüftung (Fenster)
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VFF Merkblatt ES.05 (Januar 2004)
Nutzerunterstützte Lüftung
Laidig, („Lüftungsstrategien ..“ in, Künzel (Hrsg.) Fensterlüftung u. Raumklima ):
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Dipl.-Ing. Anton HößAIRTec 01/2003, 36ff, 41
AG Bochum, WuM 1988, 354:„Eine Wohnungslüftung im Abstand von 3 bis 4 Stunden ist nicht zumutbar“AG Hamburg, WuM 1988, 357:„Dem Mieter kann ein mehr als zweimaliges Lüften am Tag nicht zugemutet werden.“
Was tun ?
Es muss gelüftet werden !
Es ist aber dem Nutzer nicht zumutbar !
Was sagen die allgemeinenRegeln der Technik ?
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nach BGB, analog VOB gilt:
Dazu gehören ohne ausdrückliche Vereinbarung:
Standfestigkeit (DIN ….. )
Wärmeschutz (DIN 4108)
Schallschutz (DIN ….. )
Raumhygiene (DIN 1946-6)
Gesetze - Verordnungen – Verkehrssitte – Normen
Grundlage ist die vereinbarteBeschaffenheit des GebäudesEin Gebäude ist frei von Sachmängeln, wenn esdie vereinbarte Beschaffenheit erfüllt.
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BGH, Urteil vom 21. 03. 2002, Az.VII ZR 493/00
Vereinbarte Beschaffenheit
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Fazit :
Haftungsrisiken können somit die Planer,Unternehmer und Handwerker nur ver-meiden, wenn
• vertragliche Vereinbarungen über die notwendige Lüftung der Wohnung durch den Nutzer getroffen werden.
• auf den Umfang der notwendigen Lüftungsmaßnahmen in Abhängigkeit der Gebäudenutzung ausführlich hingewiesen wird.
• ein ventilatorgestütztes Wohnungs-lüftungssystem eingebaut wird.
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DIN 1946 – 6Lüftung von Wohnungen
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DIN 1946 – 6Lüftung von Wohnungen
seit Mai 2009 aktualisiert und veröffentlicht
beinhaltet:• Regeln für die Belüftung von Wohn-
gebäuden (Neubau + Renovierung)• Festlegungen von Grenzwerten und
Berechnungsmethoden für den not-wendigen Luftaustausch auf der Grundlage von 4 Lüftungsstufen
• Nachweisverfahren, ob lüftungstech-nische Maßnahmen erforderlich sind
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DIN 1946 – 6Lüftungsstufen
• Reduzierte Lüftung zeitweise Anwesenheit des Nutzersweitgehend nutzunabhängig
• Nennlüftung Anwesenheit des Nutzers
• IntensivlüftungAnwesenheit des Nutzers
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• Lüftung zum Feuchteschutzlängerer Abwesenheit des Nutzersnutzerunabhängig
DIN 1946 – 6Lüftungskonzept
• Planer oder Verarbeiter sind verpflichtet ein Lüftungskonzept mit Festlegung und Nachweis des für Hygiene und Bauten-schutz notwendigen Luftaustausches für jedes Bauvorhaben zu erstellen.
• bei Renovierungen gilt dies, wenn im Ein-und Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. im EFH mehr als 1/3 der Dachfläche ab-gedichtet werden.
• Reicht die Gebäudeundichtigkeit für den Feuchteschutz nicht aus, sind lüftungs-techniche Maßnahmen vorzusehen und nachzuweisen.
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DIN 1946-6Planungstool LüftungskonzeptErgebnissübersicht
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Einfamilienhaus freistehend LTMSicherung Feuchteschutz nicht erforderlichSicherung Nenn- und reduzierte Lüftung erforderlich
Sicherung Feuchteschutz nicht erforderlichSicherung Nenn- und reduzierte Lüftung erforderlich
Reihenendhaus
Sicherung Feuchteschutz erforderlichSicherung Nenn- und reduzierte Lüftung erforderlich
Reihenmittelhaus
Sicherung Feuchteschutz erforderlichSicherung Nenn- und reduzierte Lüftung erforderlich
Mehrfamilienhaus
LTM = lüftungstechnische Maßnahme
iBAT-Fachinformation Nr. 2010-03-01
Satz 1: „Durch den Einbau moderner Fenster und Außentüren wird neben der Wärmedämmung auch die übrige ener-getische Qualität der Gebäudehülle durch die Verringerung früher vorhande-ner Undichtheiten deutlich verbessert und es ergeben sich deshalb unter Um-ständen zusätzliche Anforderungen an die Be- und Entlüftung des Gebäudes.“
Satz 2: „Die im Mai 2009 neu erschie-nene Norm DIN 1946 Teil 6: „Lüftung von Wohnungen“ beschreibt die Not-wendigkeit der Erstellung eines Lüf-tungskonzeptes durch einen Fachpla-ner. Der Bundesverband Wohnungs-lüftung e.V. stellt auf seiner Homepage dafür ein kostenloses Berechnungspro-gramm zur Verfügung www.wohnungslueftung-ev.de.“
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Planungstool LüftungskonzeptBewertung lüftungstechnischer Maßnahmen nach DIN 1946-6Kapitel 4.2
Berechnungsfaktoren:
• Gebäudeart (EFH, REH, RMH, MFH)• Dämmstandard Gebäude• Undichtheit der Gebäudehülle• zu erwartende Belastungen durch
Bewohner • Infiltration durch Windbelastungen
(Windkarte Wetterdienst)
DEMO !!!Bundesverband für Wohnungslüftung www.wohnungslueftung-ev.de
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DIN 1946 – 6lüftungstechnische Maßnahmen
• Freie LüftungQuerlüftung (Wind)Schachtlüftung (Thermik)
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• Ventilatorgestützte LüftungAbluftsysteme Hybridsysteme Zuluftsysteme Zu- u. Abluftsysteme mit WRG
Aktives Öffnen der Fenster ist keine lüftungs-technische Maßnahme !!
Frischluftzuführung und Fortluftableitung durch Aussen-luftdurchlässe abhängig von Winddruck und Windsog. Zur Sicherstellung der Nenn- und Intensivlüftung istaktives Öffnen der Fenster durch den Nutzer erforderlich.Hinweise und Vereinbarungen mit dem Käufer / Nutzerzur Vermeidung von Haftungsrisiken beachten !
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Lüftungstechnische Maßnahme nach DIN 1946-6Querlüftung
Frischluftzuführung durch Außenluftdurchlässe mit Fort-luftableitung in senkrechten Lüftungsschächten abhängigvom thermischen Auftrieb. Zur Sicherstellung der Nenn- und Intensivlüftung istaktives Öffnen der Fenster durch den Nutzer erforderlich.Hinweise und Vereinbarungen mit dem Käufer / Nutzerzur Vermeidung von Haftungsrisiken beachten !
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Lüftungstechnische Maßnahme nach DIN 1946-6
Schachtlüftung
Durch die kontrollierte Regelbarkeit ergibt sich eine an-rechenbare Reduzierung der Lüftungswärmeverluste.Zusätzliche projektbezogene erhöhte Anforderungen undVerbesserungen an Raumluftqualität, Energieeffizienzund Schallschutz möglich.Permanente Lüftungspräsenz ohne aktives Öffnen derFenster gegeben !!
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Lüftungstechnische Maßnahme nach DIN 1946-6
Abluftsysteme ohne Wärmerückgewinnung
Reduzierung der Primar- und Endenergiewerte und deranzusetzenden Heizlasten durch verringerte Lüftungs-wärmeverluste.Projektbezogene erhöhte Anforderungen und Verbesse-rungen in Bezug auf Raumluftqualität, Energieeffizienzund Schallschutz möglich.Permanente hohe Lüftungspräsenz ohne Öffnen der Fenster gegeben.
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Lüftungstechnische Maßnahme nach DIN 1946-6
Zu- und Abluftsysteme mit Wärmerückgewinnung
SystemzeichnungAbluftsystem ohne WRGam Beispiel Einfamilienhaus
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SystemzeichnungZu- und Abluftsystem mit WRGam Beispiel Einfamilienhäuser
- mit Kreuzwärmeaustauscher- mit Kreuzgegenstromwärmeaustauscher- mit Gegenstromwärmeaustauscher- mit Rotationswärmeaustauscher
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Wohnungsbau
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Abluftsystem dezentralauch als zentrale Anlagen
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Wohnungslüftung mit WärmerückgewinnungPlatzbedarf Wandgerät
Für die Installation der Anlagen ist je nach Anordnung der Frisch und Fortluftleitungen ein Platzbedarf von 60 x 80 oder 60 x 140 cm erforderlich.
Wohnungslüftung mit WärmerückgewinnungPlatzbedarf Deckengerät
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Wohnungslüftung mit WärmerückgewinnungPlatzbedarf Küchengerät
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Rohrkanalsysteme
Neubau Neubau NeubauAltbau Altbau
komplett
Wohnungslüftung mit WärmerückgewinnungNeubau
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Deckenventil Detail A Verteilerkasten Detail B
Wohnungslüftung mit WärmerückgewinnungNeubau Luftkanäle in StB-Decke
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Wohnungslüftung mit WärmerückgewinnungNeubau und Sanierung
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Wohnungslüftung mit WärmerückgewinnungNeubau bzw. Altbau ca. 3.150 EURO
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Kostenübersicht Wohnungslüftung
Die genannten Investitionsosten zeigen die aktuellen Größenordnungen für Wohnungslüftungsanlagen mit Montage zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
KomplettgeräteEinfamilienhaus
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Abluftwärmepumpe- Komplettsystem mit WRG über Abluftsystem
und Luft/Wasserwärmepumpe-Heizstab 10% - Wärmeverteilung Fußbodenheizung- Bei EnEV – Standard bis ca. 180 qm WFL.- Kein Gasanschluß, keine Erdwärmequellen- mit zusätzlich Solar bzw. zusätzlicher
Außenluft möglich.
ca. 18.000 EURO komplett ohne MWST. (Referenzhaus 156 qm mit WFL)
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Luft/Wasser/Wärmepumpe- Komplettsystem mit WRG durch
Kreuzgegenstrom-Wärmeaustauscher mit Außenluftnutzung (Heizstab)
- Wärmeverteilung Fußbodenheizung- Kein Gasanschluß, keine Erdwärmequellen- mit zusätzlicher Solareinbindung möglich
ca. 22.000 EURO komplett ohne MWST.(Referenzhaus 156 qm mit WFL)
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Lüftungsheizung- Komplettsystem mit
Kreuzstromwärmetauscher, nach geschalterer Luft/Luft/Wärmepumpe und Elektro-Wärmeelementen in den Zuluftleitungen
- Warmwasserbereitung durch integrierte Trink-wasserwärmepumpe
- für Häuser mit gutem Dämmstandard
ca. 20.500 EURO komplett ohne MWST. (Referenzhaus 156 qm mit WFL)
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Klassiker
Wärmeschutzver-ordnung 1995
EnEV 2009/2012DIN 1946-6etc.....etc.....etc....
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Weitere Informationen unter :
www.wohnungslueftung-ev.dewww.wohnungslueftung-rs.de
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Quelle: Vortrag Prof. Hauser in Kassel am 02.09.2010
Quelle: Vortrag Prof. Hauser in Kassel am 02.09.2010
Quelle: Vortrag Prof. Hauser in Kassel am 02.09.2010