Digitales Bezahlen 2020

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Zukunftsbild „Digitales Bezahlen 2020“ Begleitende Präsentation zum Positionspapier Januar 2017

Transcript of Digitales Bezahlen 2020

Zukunftsbild „Digitales Bezahlen 2020“

Begleitende Präsentation zum Positionspapier

Januar 2017

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Vorbemerkung

Die folgenden Ausführungen enthalten Empfehlungen hinsichtlich möglicher Ergänzungen, Änderungen bestehender und Umsetzung künftiger Regulatorik sowie Initiativen der Bankenbranche in der Europäischen Union

Die hierin dargestellten Thesen spiegeln die Perspektive des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) und seiner Mitglieder wider, und wurden in Zusammenarbeit mit der Management-Beratung A.T. Kearney im Herbst 2016aufgestellt

Mit diesem Blick aus der Praxis soll ein Beitrag zur kurz- bis mittelfristigen Modernisierung und Digitalisierung des europäischen Zahlungsverkehrs zum Wohle der Verbraucher und im Sinne der Wachstums- und Innovationsziele des digitalen Binnenmarkts erbracht werden

Als Diskussionsbasis richtet sich dieses Papier insbesondere an gesetzgebende Instanzen auf europäischer und nationaler Ebene, aber auch an andere Banken sowie nationale und internationale Bankenverbände

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Agenda

Ausgangslage & Herausforderung

Themenfelder für Innovation, Wettbewerb und Regulierung

Ausblick & nächste Schritte

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Europa 2020 – 7 LeitzieleFörderung von Wachstum und Beschäftigung in Europa in 2020

Finanzdienstleistungen im Fokus der Vorausset-zungen für den digitalen Binnenmarkt der EU

Digitale Agenda 2020 – EU Ziele & Status Quo

1. Mit einem Beitrag von 415 Mrd. Euro zur Wirtschaftsleistung soll der digitale Binnenmarkt helfen, Arbeitsplätze zu schaffen, und Wachstum, Wettbewerb sowie Innovationen ankurbeln 2. Beispielhaft für Finanzdienstleistung: ZahlungsverkehrFDL = FinanzdienstleistungenQuelle: Europäische Kommission, Projektteam

1. Leitziel – Digitaler BinnenmarktZiel: Freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital1

Grünbuch – FDL für Privatkunden im BinnenmarktIn Zusammenhang mit den laufenden Projekten der EU Kommission wurde Ende 2015 das Grünbuch vorgestellt, welches die folgenden Ziele verfolgt:

Förderung von Wettbewerb

Erhöhung der Auswahl an FDL

Erhöhung der Transparenz

Verbraucher

Beispiele

• Umsetzung PSD2 in nationales Recht

• Umsetzung EU-DSGVO (Datenschutz-Verordnung) in nationales Recht

• BaFin-Rundschreiben (05/2016) zu Video-identifizierungs-verfahren

• Anwendung MaSidurch BaFin basierend auf SecuRe Pay (EBA)

• eIDAS-Verordnung

• Und weitere

EU-Ebene Länderebene2

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Digitales Bezahlen als Türöffner für die Öffnung von Finanzdienstleistungen im EU-Binnenmarkt

Rolle des Zahlungsverkehrs für Finanzdienstleistungen

XS2A = Kontozugang für DritteQuelle: Projektteam

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Verlässliche Standards für Verbraucher beim Onboarding und Digitalen Bezahlen hinsichtlich Kosten, Sicherheit & Haftung sowie Nutzung ihrer Daten als Voraussetzung für einen digitalen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen

Konto-leistungen

Zusatz-service

(z.B. aus XS2A)

Versiche-rungen

Tagesgeld SparpläneVerbraucher-

kredite

Digitales Onboarding & Bezahlen in Europa

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Viele Anforderungen aller Akteure an Digitales Bezahlen 2020 in Europa

• Kundenzugang

• Fairer Wettbewerb

• Bargeldversorgung

• Infrastrukturzugang & -Sicherheit

Banken & andere ZDA

• Digitaler Binnenmarkt für FDL

• Förderung Wettbewerb

• Verbraucherschutz

• Sicherheit

Regulator

• Conversion (geringer Abbruch)

• Wahlfreiheit & Reichweite

• Kundenidentifizierung & -daten

• Geringere Transaktionskosten

• Choice: Wahlfreiheit beim Bezahlen

• Control: Sicherheit & Transparenz

• Comfort: Effizientes Onboarding

• Cost: Günstige Bezahlverfahren

Verbraucher

Begünstigte von „SEPA 1.0“ Schwerpunkt von „SEPA 2.0“Digitales Bezahlen

2020

ZDA = Zahlungsdiensteanbieter, FDL = FinanzdienstleistungenQuelle: Projektteam

Händler/ Unternehmen

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Potenzial für Verbrauchernutzen und Wachstums-impulse vor allem im P2P, POS und E-Commerce

POS = Point-of-Sale; P2P = Person-to-PersonQuelle: A.T. Kearney Analyse auf Basis versch. Quellen (z.B. Zahlungsverhalten in Deutschland 2014, Deutsche Bundesbank)

UnbarBar

Zahlungsverhalten: Beispiel Deutschland

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100 80

140

410

30

40

Handel-POS

~800 jährliche Zahlungen pro Kopf

Gut abgedeckt/ gelöst durch SEPA

Aktuell hoher Bargeldanteil &

Innovationsbedarf

Wichtige Rolle für Mobile & Instant

Payments E-/ M-Commerce

Wiederkehrende Zahlungen

Unternehmen & VerwaltungP2P

Dienstleistungen

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Digitales Bezahlen stößt heute aus Verbraucher-und Händlersicht noch oft an Grenzen

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Heutige Nutzererfahrung Beispielhaft

Quelle: Projektteam

Mobile Zahlungen

Neue Anbieter (z.B. OEMs, Betriebssysteme) zwingen Nutzer in ihre Verfahren und Geschäftsmodelle, gleichzeitig fehlt Verbrauchern oft die Transparenz: „Wann zahlt der Kunde mit Daten“?

E-CommerceZunehmendes Bundling von Handel und Zahlverfahren durch Anbieter/ Online-Marktplätze und dadurch Vorgabe von Zahlverfahren schränkt Nutzung präferierter Verfahren für den Kunden ein

OnboardingTeilweise aufwändige, parallele und über Ländergrenzen hinweg unterschiedliche Anforderungen an Registrierung und Legitimation

Handel/POS

Häufige Einschränkungen für Verbraucher, bargeldlos zu zahlen und gleichzeitig Bargeldannahmezwang für Händler

Standard-zahlungen

Mit SEPA-Überweisungen und Lastschriften insgesamt schnelle und günstige Verfahren verfügbar, lange IBAN als einziger KomfortnachteilS€PA

P2P-ZahlungenUnterschiedliche Zahlverfahren entstehen aktuell, jedoch mit mangelnder Vernetzung und Erreichbarkeit

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Wie sieht Digitales Bezahlen 2020 in Europa aus?

Quelle: A.T. Kearney

Vision: Ein Tag im Leben des Verbrauchers

Digitales Bezahlen in Europa 2020

Kaffeemaschinebestellt selbst Bohnen nach

U-Bahn-Fahrt kontaktlos bezahlen

Klein- & Großeinkauf mit Handy bezahlen, Rech-nung digital erhalten

Arztrechnungen in der App und Freigabe ohne Autorisierung

Bargeld am Automaten in Rom abheben

Taschengeld an Sohn ohne Konto

Instant überweisen

Mittagessen teilen & via paydirekt an paylib User zahlen

Geld auf dem Tagesgeld-Konto in Irland mit nur

einem Klick anlegen

Mit paydirekt imE-Commerce

einkaufenBei Bestellung der

Küche wird automatisch Finanzierung angeboten

NEU Heute noch nicht verbreitet/möglich

Beispiele

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Wesentliche Handlungsbedarfe zur Realisierung der Vision des Digitalen Bezahlens 2020

Von „SEPA 1.0“ zu „SEPA 2.0“

Quelle: Projektteam

• „SEPA 1.0“ begünstigte vor allem Händler und Unternehmen und ermöglichte u. a. (1) die europaweite Konsolidierung von Konten und (2) eine breitere Dienstleisterauswahl.

• Die größten Potenziale liegen im stationären Handel (POS) und zwischen Verbrauchern (P2P), in denen heute immer noch mehrheitlich Bargeld zum Einsatz kommt. Tatsächlich haben Verbraucher oft gar nicht die Wahl eines unbaren Zahlverfahrens. Mobile Zahlverfahren in Verbindung mit Instant Payments spielen hierbei eine wesentliche Rolle.

• Auch im E-Commerce wird die Wahlfreiheit eingeschränkt, z. B. dadurch, dass große Anbieter von Online-Marktplätzen Plattformleistungen und Zahlverfahren bündeln.

• Daneben besteht – trotz perspektivisch rückläufiger Transaktionen mit Bargeld – weiterhin der Bedarf nach einer effizienten und flächendeckenden Bargeldversorgung.

• Eine weitere wesentliche Herausforderung für Digitales Bezahlen besteht darin, neuen Nutzern auf sichere, einfache und digitale Art den Zugang (Onboarding) zu Digitalem Bezahlen zu ermöglichen.

Heute

Morgen

„SEPA 2.0“

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E-Commerce

• Datenbasierte Geschäfts-modelle

• Haftung

• Wahlfreiheit(durch Unbundling)

Bargeld

• Gesetzliches Zahlungsmittel

• Anonyme Zahlverfahren

• Effiziente Bar-geldversorgung

Onboarding

• Europäische Dienstleister-wahl

• Registrierung/ Legitimation

• Volldigital

M-Payments

• Essentielle Infrastrukturen

• Zugang und Erreichbarkeit

• Sicherheit

InstantPayments

• Komplementäre Einsatzgebiete

• Autorisierung und Sicherheit

Handlungsbedarf besteht in fünf Themenfeldern

Themenfelder für Innovation, Wettbewerb und Regulierung

Ausschöpfung des Potenzials Digitalen Bezahlens

Steigerung des volkswirtschaftlichen Nutzen durch Innovation und Wettbewerb

Quelle: Projektteam

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Agenda

Ausgangslage & Herausforderung

Themenfelder für Innovation, Wettbewerb und Regulierung

Ausblick & nächste Schritte

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Mit mobilen Zahlverfahren lassen sich P2P- und POS-Bezahlsituationen effizienter lösen

Quelle: A.T. Kearney, Projektteam

Zusammenfassung

M-Payments Vorschläge & Empfehlungen

EssentielleInfrastrukturen

Zugang und Erreichbarkeit

Sicherheit

Erforderliche Techniken, beispielsweise zur Authentifizierung (z. B. Fingerabdruckscanner) oder Datenübertragung (z. B. NFC, Bluetooth Low Energy), sollen allen Zahlungsdiensteanbietern offen stehen

Mobile Zahlverfahren sollen allen EU-Kunden offenstehen (kein Geoblocking) und über ein zentrales Register Zugang und Erreichbarkeit untereinander herstellen (z. B. französischer „paylib“-Nutzer überweist Geld an deutschen „paydirekt“-Nutzer)

Vertrauen der Verbraucher in Digitales Bezahlen soll gesteigert werden durch (1) Mindestsicherheitsstandards für Endgeräte und (2) verbraucherfreundliche, alternative Formen der starken Authentifizierung (z. B. verhaltensbasierte, passive Verfahren)

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Zugang zu essentieller Infrastruktur soll das Angebot verfügbarer Zahlverfahren erhöhen

1. Z. B. Übertragungstechniken, Authentifizierungsverfahren, Verarbeitungs- und Speicherungselemente und andere Sicherheitsfunktionen2. Kostenorientierung bzw. effizienzbasierte Obergrenzen (Vgl. hierzu Bundesnetzagentur bei Netznutzungsentgelt)Quelle: IDC, Projektteam

Essentielle Infrastruktur(Beispiel Übertragungstechnik; Smartphone-Marktanteile Westeuropa 2014)

NFC nicht für alle Payment-Apps zugänglich

• Der Verbraucher soll die Möglichkeit haben die Payment-App seiner Wahl mit dem Endgerät seiner Wahl zu nutzen

• Unter Android (z. B. Samsung und andere) ist dies möglich; bei iOS-Endgeräten besteht ein Zwang zu Nutzung von ApplePay

• Verbraucher sollen ihre Payment-App frei wählen können & nicht durch Hersteller essen-tieller Infrastrukturen eingeschränkt werden

• Was eine essentielle Infrastruktur1 auf Basis Marktdurchdringung ist, stellt regelmäßig eine geeignete Behörde ebenso fest wie ein mögliches und angemessenes Entgelt2 für die Nutzung

• Finanzdiensteanbieter erhalten darüber hinaus in angemessenen Maß Investitionssicherheit

• Oligopolistische Strukturen bei essentiellen Infrastrukturen sind durch ordnungspolitische Maßnahmen zu vermeiden

Pay-mentApp

NFCAndroidSamsung(35%)

NFCAndroidSonstige(37%)

NFCiOS(21%)

NFCAndere Systeme(7%)

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Verbraucherangebot soll durch grenz- & service-übergreifende Erreichbarkeit erhöht werden

Quelle: Projektteam

Erreichbarkeit unterschiedlicher Zahlverfahren

• Verbraucher kaufen immer häufiger interna-tional ein und reisen darüber hinaus häufiger ins Ausland; Erreichbarkeit zwischen unterschiedlichen Zahlverfahren (unabhängig vom Heimatland der Verbraucher bzw. Anbieter) ist daher wünschenswert

• Verbraucher haben weder unbeschränkten Zugang zu anderen Zahlverfahren noch können sie andere Zahlverfahren erreichen ohne dort registriert zu sein

• Ein zentrales „Registry“ für alle mobilen Zahlverfahren, das Credentials (z.B. Mobil-nummern) in Kontonummern umwandelt,ist für Anbieter und Verbraucher die effizienteste Lösung, zur Herstellung gegenseitiger Erreichbarkeit, welche anderen Optionen (z.B. EU-weite Zahllösung oder standardisierte Schnittstellen) vorzuziehen ist

• „Reachability” soll analog SEPA EU-weit gewährleistet sein

E-Commerce/P2P

Keine gegenseitige Erreichbarkeit zwischen Nutzern

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Verbraucher sollen mit geringerem Aufwand sicher und komfortabel digital bezahlen können

Quelle: Projektteam

Zie

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Gerätesicherheit Authentifizierung

• Verbraucher werden entlastet und müssen sich weniger um die Sicherheit ihrer Geräte kümmern

• Gleichzeitig soll durch geeignete Maßnahmen die Gerätesicherheit erhöht werden

• Nutzer ist durch Sensorik der mitgeführten Geräte dauerhaft authentifiziert (z.B. durch Biometrie)

• Starke Authentifizierungsverfahren werden noch sicherer und verbraucherfreundlicher

• Definition von Mindestsicherheits-standards für Endgeräte

• Verpflichtung der Hersteller, für eine bestimmte Zeit Standards entgeltfrei zu garantieren

• Modernisierung SecuRe Pay durch Erweiterung um andere, verbraucher-freundliche und starke Verfahren

• „Level Playing Field“: Einheitliche Anforderungen für Banken und Nicht-Banken bei Erst- und Folgelegitimation

• Verhaltensdaten sind ein sehr starkes Authentifizierungsmerkmal und sollten genutzt werden dürfen

Elemente für mehr Sicherheit

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Verbraucher sollen von mehr Wahlfreiheit und fairem Wettbewerb von Zahlverfahren profitieren

1. Zahlungsdiensteanbieter 2. Z. B. durch Bundling von Plattformleistungen und ZahlverfahrenQuelle: A.T. Kearney, Projektteam

Zusammenfassung

Verbraucher wie Händler sollen diskriminierungsfrei aus Kosten-, Komfort- und/oder Sicherheitsgründen das für sie attraktivere Zahlverfahren wählen können; insbesondere Marktplatz-Anbieter sollen die Wahlmöglichkeit nicht begrenzen2

Alle ZDA1 sollen alternative Erlösmodelle, wie direkte Entgelte und/ oder Nutzung von Daten, unter gleichen Bedingungen nutzen können; dafür sollen sie in Geschäftsmodellkategorien eingeteilt werden, das Einverständnis der Verbraucher einholen & über Folgen aufklären

Sorgfaltspflichten und Haftungsregeln beim digitalen Bezahlen sollen dem Verbraucher eindeutig und transparent gemacht werden; vor dem Hintergrund des Kontozugangs für Dritte sollen auch Banken Rechtssicherheit hinsichtlich Haftung erhalten

Mobile Zahlverfahren sollen allen EU-Kunden offenstehen (kein Geoblocking) und über ein zentrales Register Zugang und Erreichbarkeit untereinander herstellen (z. B. französischer „paylib“-Nutzer überweist Geld an deutschen „paydirekt“-Nutzer)

Vergleiche Analyse in Kapitel „M-Payment“, Punkt 2

E-Commerce

Datenbasierte Geschäfts-

modelle

Haftung

Wahlfreiheit (durch

Unbundling)

Vorschläge & Empfehlungen

Zugang und Erreichbarkeit

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Verbraucher sollen mehr Kontrolle und Kenntnis darüber haben, wann sie mit Daten bezahlen

1. Zahlungsdiensteanbieter 2. Amazon, Google, Facebook, AppleQuelle: Projektteam

• Banken & andere ZDA müssen i. R. der AGB und Datenschutzregelung über Leistung und Gegenleistung (z. B. Entgelte) aufklären,rechtlich ist „Level-Playing-Field“ erfüllt

• In der Praxis besteht jedoch Ungleichheit:Einwilligung zur Datennutzung wird von Verbrauchern als ein Schritt von vielen oft nicht bewusst wahrgenommen

• ZDA sollen durch Bankenaufsicht hinsichtlich Nutzung von Verbraucherdaten in Geschäfts-modellkategorien eingeteilt werden:

a) Nutzung zur Geschäftsabwicklung

b) Nutzung für zusätzliche, interne Zwecke

c) (Kommerzielle) Weitergabe an Dritte

• Bei datenbasierten Modellen sollen Verbraucher über Umfang der Datenverwendung und Folgen auch außerhalb AGB & Datenschutz-regelung stärker aufgeklärt werden z.B.:

in Form von Geschäftsmodell-Siegeln in Dokumenten zur Produktinformation, oder

durch Einholen expliziter, widerrufbarer Zustimmungen zur Datennutzung

: Daten zur Nutzung freigegeben/ nicht freigegeben

Services

Services

Daten

NameGeschlecht

Verhaltensdaten

Ort

Beruf

Vermögen

Produkte

Status

NameGeschlecht

Verhaltensdaten

Ort

Beruf

Vermögen

Produkte

Status

„Kla

ssis

ch“

„Date

nbasie

rt“

Banken & andere ZDA1

Fintechs, Unternehmen wie AGFA2 etc.

Datenbasierte Geschäftsmodelle

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• Verbraucher nutzen verschiedene digitale Bezahlverfahren und sind für Geheimhaltung ihrer sensiblen Zugangsdaten verantwortlich

• Steigende Anzahl von Diensteanbietern haben Auswirkungen auf Sorgfaltspflichten der Verbraucher & Haftungsübernahme der Banken

• Analog PIN & TAN definierte Anforderungen an Sorgfaltspflichten helfen Verbrauchern beim sicheren Umgang mit neuen Zahlungs-diensten (hier insbesondere AISP und PISP1)

• Eindeutige und transparente Regeln zur Haftung und einheitlichen Haftungsbegrenzung stärken Vertrauen der Verbraucher in digitale Bezahlverfahren

• Zahlungsdiensteanbieter verpflichten sich zur Veröffentlichung von Datenlecks („Data Breaches“) binnen einer angemessenen Frist

Transparente Sorgfaltspflichten & Haftungsregeln sollen Verbrauchern Digitales Bezahlen erleichtern

1. AISP = Account Information Service Providers, PISP = Payment Initiation Service ProvidersQuelle: Projektteam

Früher Heute

Zahlungs-dienstean-bieter treten zwischen Verbraucher und Banken auf (n:nBeziehungen)

AISP/ PISP

Verbraucher

Banken

Sorgfalt und Haftung beim Digitalen Bezahlen (1/2)

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• Steigende Anzahl von Diensteanbietern hat Auswirkungen auf Sorgfaltspflichten der Verbraucher und insbesondere der Haftungsübernahme der Banken

• Bisher sind keine klaren und allgemein gültigen Regelungen zur Haftungsübernahme getroffen

• Eindeutige Regeln zur Haftungsübernahme im Schadensfall (z. B. irrtümlich oder vorsätzlich) stärken Vertrauen der Verbraucher

• Für Zahlungsdiensteanbieter, die als „Dritte“ (z. B. für AISP & PISP) auf Konto- und Zahlungs-informationen zugreifen, soll eine allg. Haft-pflichtversicherung gelten, deren Ausgestal-tung (u. a. Mindestdeckung) zu definieren ist

• Die Versicherungsdeckung soll Voraussetzung für den Zugang des Drittanbieters sein & eine vollständige Entschädigung der kontoführenden Bank für die vom Zahlungsauslösedienst zu verantwortenden Schäden sicherstellen

• Für die Bank soll jederzeit eindeutig sein, wer auf das Konto zugreift (Kunde o. Drittanbieter)

Verbraucher & Banken sollen direkt und indirekt von klaren Haftungsübernahmeregeln profitieren

1. AISP = Account Information Service Providers, PISP = Payment Initiation Service ProvidersQuelle: Projektteam

Authentifizierung

Sorgfalt und Haftung beim Digitalen Bezahlen (2/2)

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Zahlungsausführung (PISP) bzw. Kontoinformationen (AISP)

Verbraucher

Bank 1

Bank 2

Bank 3

Drittanbieter(AISP oder PISP)

Bank 1 Bank 2 Bank 3

Wer ist Besitzer der Kunden-beziehung & haftet folglich in welchem

Umfang im Schadensfall?

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Verbraucher sollen künftig auch online nicht in der Wahl des Zahlverfahrens eingeschränkt sein

Quelle: BEVH, Projektteam

• Für Verbraucher haben E-Commerce Marktplätze eine hohe Relevanz; Händler sind mittlerweile auf besonders relevante Plattformen angewiesen und sollten in der Wahl der Zahlverfahren frei sein

• In bestimmten Fällen wird diese Wahl jedoch eingeschränkt; Kunden wird das Angebot an Zahl-verfahren vorgeschrieben, die Zahlfunktion steht nicht mehr im Wettbewerb zu anderen Zahlverfahren:

Händler dürfen nur solche Zahlverfahren anbieten, die von der Plattform angeboten werden

Verbraucher können daher nur aus der somit eingeschränkten Auswahl an Zahlverfahren wählen

• Für Kunden und für Händler sollen Zahlverfahren im Wettbewerb stehen. Marktakteure sollen daher:

– Händlern und Verbrauchern nicht vorschreiben, welche Zahlverfahren verwendet werden dürfen

– eigene Verfahren nur diskriminierungsfrei anbieten

Amazon und Ebay13 Mrd. Euro

Andere Online-Marktplätze und Plattformen34 Mrd. Euro

Hier wird Händlern das Angebot an Zahlverfahren vorgeschrieben

Wettbewerb von Zahlverfahren: Beispiel E-Commerce(Online-Handelsumsatz 2015, Deutschland, in Mrd. Euro)

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Instant Payments adressieren vor allem in bestimmten Situationen Verbraucherbedarf

Quelle: A.T. Kearney, Projektteam

Aus der Perspektive des Marktes aktuell kein regulatorischer Bedarf – alternative Echtzeitzahlverfahren sollten weiterhin im Markt möglich sein –

Vorschläge und Empfehlungen sind als Leitplanken im Rahmen der aktuellen Entwicklung des pan-europäischen Instant-Payments-System zu verstehen

Zusammenfassung

Instant Payments Vorschläge & Empfehlungen

Komplementäre Einsatzgebiete

Autorisierung und Sicherheit

Echtzeitzahlverfahren sollen die D+1 SEPA-Verfahren nur in Situationen ergänzen, in denen diese Verfahren den Verbraucherbedarf unzureichend decken (z. B. P2P, POS) und nicht universell verpflichtend für alle Situationen zur Verfügung stehen

Sämtliche Verfahren, bei denen – unabhängig vom Clearing und Settlement – die Autorisierung in Echtzeit erfolgt, sollen als Echtzeitverfahren betrachtet werden; dadurch soll die Möglichkeit zur Entwicklung alternativer Systeme bestehen bleiben

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POS (DL & Handel)

• Z. B. Einkauf, Restaurant, haushaltsnahe DL,Zug-um-Zug-Geschäfte

P2P • Z. B. Teilen von Restaurant-Rechnungen, Begleichen sofort fälliger Schulden

Unter-nehmen, Verwaltung

• Kein signifikanter Bedarf

• D+1 ausreichend

Wieder-kehrende Zahlungen

• Kein signifikanter Bedarf

• D+1 ausreichend

E-/M-Commerce

• Alternative zu Karten- und Wallet-Zahlungen, Händler-vorteil: sofortige Begleichung

Für Verbraucher sind Instant Payments in P2P-und POS-Situationen eine sinnvolle Alternative

POS = Point-of-Sale; P2P = Person-to-Person; DL = DienstleistungenQuelle: Projektteam

~

• Probleme für Unternehmen und Verwaltung sowie wiederkehrende Zahlungen durch „SEPA 1.0“ gut gelöst, hier besteht kein Bedarf

• Aus Verbrauchersicht besteht in anderen Bereichen expliziter Bedarf für Echtzeitzahlungen

• Instant Payments sind eine wichtige, jedoch nicht verpflichtende Alternative z. B. in P2P Bezahlsituationen

• Im POS bietet der Einsatz insb. eine Settlement-Alternative hinter Kartenzahlungen

• Die Bereitstellung von Instant Paymentssollte mittelfristig nicht universell für alle Bezahlsituationen verpflichtend sein

• Neben der pan-europäischen Lösung (SCTinst) soll die Möglichkeit bestehen bleiben, dass der Markt auch alternative Echtzeitverfahren entwickelt

• Sicherstellung von grenz- und serviceüber-greifendem Zugang und Erreichbarkeitverschiedener Echtzeitzahlsysteme (z. B. über zentrales Register, vgl. hierzu M-Payments) soll die Nutzung und Akzeptanz erhöhen

~2/3 derBezahl-

vor-gänge

Relevante Einsatzgebiete

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Aus Verbraucher- und Bankensicht ist eine pragmatische Implementierung zu empfehlen

1. Allerdings mit InterbankengarantieQuelle: Projetteam

Deckt vollständig die Verbraucherbedürfnisse

Option 2: „Instant Autorisierung, C&S“

Sowohl Autorisierung als auch Clearing & Settlement erfolgen in Echtzeit

• Verfügbarkeit beim Empfänger: Geld ist sofort nach Ausführung verfügbar

• Sicherheit des Absenders: Keine Rückruf-möglichkeit bei Irrtum bzgl. Empfänger oder Betrag; Überweisungen sind final; insbeson-dere bei universellem Einsatz risikoreicher

• Systemeingriff: Massiver Investitions-bedarf der Bankwirtschaft; signifikante Systemumstellung und -umbau mit mehr-jähriger Implementierungsphase erwartet

Option 1: „Instant Autorisierung“

NUR Autorisierung1 erfolgt in Echtzeit; keine Friständerung für Clearing & Settlement

• Verfügbarkeit beim Empfänger: Geld erst D+1 verfügbar; potentielles Risiko des unbegründeten Rückrufs

• Sicherheit des Absenders: Zahlung kann theoretisch, begründet, allerdings nur mit hohem Aufwand vor dem Clearing & Settlement zurückrufen werden

• Systemeingriff: Investitionsbedarf gegeben, Höhe und Umfang jedoch niedriger als bei Option 2

Ansatz alternativer Echtzeitverfahren

Aktueller Ansatz von SCTinst

Implementierungsoptionen für Instant Payments

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Mehr Freiheit für Verbraucher und Händler bei der Wahl der Zahlverfahren

1. Außer die Übertragung persönlicher Daten ist erforderlich (z. B. um Rückrufe zu ermöglichen)Quelle: A.T. Kearney, Projektteam

Zusammenfassung

Bargeld Vorschläge & Empfehlungen

Gesetzliches Zahlungsmittel

Anonyme Zahlverfahren

Effiziente Bar-geldversorgung

Weitverbreitete unbare Zahlverfahren (z. B. Überweisung, Lastschrift, Debitkarte) sollen als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt werden

In geeigneten, unbaren Zahlverfahren sollen Verbraucher die Wahl-möglichkeit am POS erhalten, ohne Übermittlung persönlicher Daten an den Zahlungsempfänger (insb. Händler) zu zahlen1

Verbraucher sollen weiter günstig und nah mit Bargeld versorgt werden (z. B. auch in Tankstellen, Supermärkten); Banken sollen hierzu weitreichende Kooperationen ermöglicht werden, sowohl bankübergreifend als auch mit Dritten, z. B. durch Aufhebung kartellrechtlicher Schranken

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Mehr Freiheit beim Bezahlen für Verbraucher und Händler durch erweiterten „Legal Tender“-Begriff

1. Sofern vor dem Vertragsabschluss nichts anderes vereinbart wurde (z. B. expliziter Hinweis des Händlers)2. Z. B. verursacht durch Kosten im Umgang mit Bargeld, Vandalismus, Raub und DiebstahlQuelle: A.T. Kearney Befragung, Projektteam

• Verbraucher & Händler sollen ihr Zahlverfahren in jeder Situation frei wählen können

• Heute haben weder Verbraucher noch Händler die freie Wahl. Händler müssen immer Bargeld akzeptieren (Legal Tender)1, unabhängig von dem damit verbunden Aufwand und Kosten von bis zu ca. 4% der Transaktionskosten2

• Um diese Situation zu lösen ist der Begriff des Legal Tenders zu erweitern. Weitere, unbare gesetzliche Zahlungsmittel sollen von der EZB in regelmäßigen Zeitintervallen festgelegt werden (z. B. andere, weit verbreitete unbareZahlverfahren wie SEPA Cards, SCT, SDD)

• Händler sollen damit frei sein, in welcher Situation sie eines oder mehrere gesetzliche Zahlungsmittel akzeptieren (unabhängig davon, ob es sich bei dem akzeptierten Verfahren um Bargeld oder unbare Mittel handelt)

Legal Tender Definition führt zu geringerer Akzeptanz anderer, weit verbreiteter Zahlverfahren

Händler Verbraucher

Akzeptanz Präferenz

Erweiterung des Begriffs des gesetzlichen Zahlungsmittels

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Nicht bekannt Bekannt

Aus Sicherheit für einzelne Verbraucher1 soll die Möglichkeit angeboten werden, offline sicher, anonym und unbar zu bezahlen

• Keine Übermittlung persönlicher Daten gegenüber dem Händler (d. h. keine Voll-identifikation des Zahlungsabsenders) – wie z. B. aktuell bei paydirekt funktional verfügbar

• Davon nicht betroffen ist die Datenüber-mittlung an Banken (anders als bei digitalen Währungen)2

Eindeutige Zuordnung bei elektronischen

Zahlverfahren möglich

Barzahlung ermöglicht absolute Anonymität

des Verbrauchers

Keine weitverbreitete Möglichkeit für

Verbraucher, unbar anonym zu bezahlen

Verbraucher sollen auch ohne Übermittlung ihrer Daten an den Empfänger unbar zahlen können

1. Z. B. zur Reduktion des digitalen Fußabdrucks 2. Geldwäscheanforderungen werden hierdurch somit nicht beeinträchtigtQuelle: Projektteam

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Datenübermittlung bei Zahlverfahren am POS

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Prognose

Alternative Wege sollen zur effizienten Bargeld-versorgung der Verbraucher ermöglicht werden

Quelle: Deutsche Bundesbank, EZB, A.T. Kearney Payments Market Model 2016, Projektteam

• Durch Verwendung u. a. unbarer Zahl-verfahren reduziert sich die Anzahl der Bargeldabhebungen in einigen EU-Ländern signifikant

• Bei fallender Wirtschaftlichkeit sollte dennoch eine flächendeckende Bargeldversorgung für Verbraucher gewährleistet sein

• Um weiterhin eine effiziente Versorgung sicherzustellen, sollen alternative Wege u. a. durch Kooperationen ermöglicht werden:

Reduktion regulatorischer Anforderungen (Lizenzen u. ä.) und Förderung der Bargeldversorgung über den Handel

Aufhebung von kartellrechtlichen Schranken für einen bankübergreifen-den Geldautomatenbetrieb

• Davon nicht betroffen ist die Bepreisungder Bargeldversorgung14

16

18

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22

24

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Spanien

2006 2010 2022F2018F2014

Schweden

Deutschland

Niederlande

Frankreich

Entwicklung Bargeldabhebungen(# Abhebungen pro Kopf, 2006-2024F)

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Einheitliche, volldigitale Verbraucher-Legitimation für vereinfachten Zugang zu Digitalem Bezahlen

Quelle: A.T. Kearney, Projektteam

Zusammenfassung

Onboarding Vorschläge & Empfehlungen

a) Verbraucher sollen nicht aufgrund ihres Standorts in der Wahl ihres Diensteanbieters beschränkt werden, sofern mit vertretbarem Aufwand technisch möglich; b) Anbieter sollen EU-weit grenz-überschreitenden Zugang zu nationalen Auskunfteien erhalten

Verbraucher sollen sich einmalig bei ihrer Hausbank („Erstlegitimierer“) legitimieren können; Dritte, die ihrerseits zur Legitimation verpflichtet sind, sollen sich – ohne Enthebung ihrer Haftung – auf diese Legitimation beim Erstlegitimierer, der hierfür ein angemessenes Entgelt erheben darf, stützen können

Verbraucher sollen auf rein digitale, papierlose Weise digitale Zahlverfahren end-to-end nutzen können, von erstmaliger Registrierung mit digitaler Legitimation sowie Dokumentation, über digitale Nutzung bis Vertragsverwaltung und KYC-Erneuerung

Europäische Dienstleister-

wahl

Registrierung/ Legitimation

Volldigital

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Grenzüberschreitende Nutzung von Zahlungsdiensten soll allen offen stehen

1. Das bedeutet nicht, dass die Betreiber die Dienste sofort in allen EU-Ländern anbieten müssen2. Bereits im Grünbuch behandelt; gemeint ist dabei nicht Content- oder Browser-Geoblocking, sondern die fehlende Möglichkeit für Verbraucher, Verträge einzugehen. Quelle: Projektteam

• Unabhängig vom Standort wollen Verbraucher diskriminierungsfreien Zugang zu Zahlungsdiensten

• Heutzutage ist ein diskriminierungsfreier Zugang nicht allen EU-Verbrauchern möglich

• Hierfür sollen Anbieter nötige Voraus-setzungen schaffen, um andere Banken und Zahlungsdienstleister an bestehende Systeme anschließen zu können2

• Nutzer sollen weder technisch noch ver-traglich von einem Zahlungsdienst aus einem (anderen) EU-Land ausgeschlossen werden

• Bei grenzüberschreitenden Angeboten sollen Verbraucher nach dem Standard des Wohnlandes oder dem Anbieterland legitimiert werden

• Mittel- bis langfristig werden die Voraus-setzungen für ein pan-europäisches Angebot geschaffen

• Mittelfristig ist auch die europäische Harmonisierung der Kredithistorie und Auskunftei anzustreben

Vertraglich Länderdiskriminierung:Zugang zu spanischem Zahlungsdienst erfordert oft Wohnsitz im Land des Anbieters1

Technisch Schnittstellenproblematik: Österreichische Bank kann paydirekt nicht anbinden

Geo-grafisch

Content-Blocking:Deutschem Verbraucher wird französisches Angebot nicht angezeigt

Inhaltlich Zugriffsbeschränkung:Italienische Bank hat keinen Zugriff auf Daten bei belgischer Bank des Kunden/Auskunftei

Formen der Zugangsbeschränkung

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Wieder- und Weiterverwendung vorhandener Legitimationsdaten soll Onboarding erleichtern

DL = DienstleisterQuelle: Projektteam

• Legitimationen werden aktuell bei jedem neuen DL auf Basis geltender Anforderungen erfasst; keine Möglichkeit von Verbrauchern, auf bereits bei anderen DL getätigten Legitimationen zu verweisen

• Banken/DL, die zur Legitimation verpflichtet sind, sollen bereits vorgenommene Legitimationen untereinander und grenzüberschreitend anerkennen:

– Neben der direkten Legitimierung beim Dritten, sollen Verbraucher die Möglichkeit haben, Dritte zur Abfrage der bereits erfolgten Erstlegitimation bei Banken (= vertrauenswürdige Dritte) zu beauftragen

– Es erfolgt keine Haftungsübernahme der Bank ggü. dem Dritten hinsichtlich potenziell unvollständiger bzw. fehlerhafter Daten

– Europäischer Standard für den Legitimationsprozess, insb. für Mindestanforderungen nötig

• Es darf ein angemessenes Entgelt für die Legitimation verlangt werden

Verbraucher

1. A

uftra

g

Bank

Dritte

2.

Legitim

ationsanfr

age

3. L

egitim

atio

nsdate

n

Verbraucher beauftragt Dritten, sich auf die Erstlegitimation bei der

Hausbank zu stützen

Zugang Dritter zu Legitimationen

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Verbraucher sollen künftig rein digital & papierlos am Digitalen Bezahlen teilnehmen können

1. Vgl. BaFin Rundschreiben 04/2016 (GW) - Videoidentifizierungsverfahren2. Beispiel Vollmacht: Gutglaubensschutz ausschließlich an papierhafte Originale geknüpftQuelle: Bank-Blog, Projektteam

TeildigitalisiertVolldigitalisiert

Für Erstlegitimation oft Schriftform nötig

• Physischer letzter Schritt (z. B. Unterschrift)

• Video-Legitimation wird erschwert1

Folgelegitimation oft in Schriftform

• Teilw. für Dispositionsrahmen erforderlich

• Im Rahmen Vollmachtserteilung2 sinnvoll

Archivierung und Dokumentation beleghaft

• Papierhafte Archivierung und Dokumentation (z.B. Kontoauszüge, Steuererklärung)

Nutzung flächendeckend papierlos möglich

• Zahlvorgang online (z.B. Überweisung) und offline (z.B. Karte am POS) volldigitalisiert

Ø 7,5 Tage bis erste Überweisung

möglich ist

Ø 11 Tage bis erste Kreditkarten-zahlung möglich ist

Ø 10 Kanal-wechsel während des Onboardings

Digitalisierungsgrad „Onboarding“

• Im Bereich Onboarding und Legitimation können Verbraucher bereits auf viele rein digitale Verfahren zurückgreifen (z. B. N26)

• In bestimmten Situationen verhindern häufig Medienbrüche rein digitale Verfahren

• Durch EU-weite harmonisierte Mindeststandards bei der digitalen Legitimation wird ein weiterer Schritt in Richtung Digitaler Binnenmarkt gemacht

• Förderung der Industrie zur Entwicklung innovativer, softwarebasierterLegitimationsverfahren (z. B. Biometrie, künstliche Intelligenz)

• Folgelegitimations-Daten sind bereits erfasst bzw. können sich auf Daten vertrauenswürdiger Dritte stützen

• Papierhafte Dokumentations- und Archi-vierungspflichten sollen durch alternative elektronische Lösungen ersetzt werden

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Agenda

Ausgangslage & Herausforderung

Themenfelder für Innovation, Wettbewerb und Regulierung

Ausblick & nächste Schritte

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Für das Digitale Bezahlen 2020 sind aus Sicht des BdB fünf Maßnahmen besonders relevant

Ableitung konkreter, erster Maßnahmen

Quelle: Projektteam

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Schaffung einer einheitlichen Basis für Mobile und E-Commerce-Zahlverfahren

in Europa

Freie Wahl für Verbraucher und Händler bei Zahlverfahren

in allen Situationen

Gleiche Voraussetzungen bei Zugang und der Nutzung von baren

und unbaren ZahlungsdienstenEssentielle

Infrastrukturen

Gesetzliche Zahlungsmittel

Wahlfreiheit (durch Unbundling)

Datenbasierte Geschäftsmodelle

Registrierung/ Legitimation

Verbraucher-orientiertes „SEPA 2.0“

Digitales Bezahlen

2020

Priorisierte Maßnahmen

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2

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4

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Den fünf priorisierten Maßnahmen lassen sich konkrete Umsetzungsschritte zuordnen

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Maßnahmen im Detail

ZDA = ZahlungsdiensteanbieterQuelle: Projektteam

Detailmaßnahmen

Essentielle Infrastrukturen

5• Definition essentieller Infrastrukturen• Verpflichtung der Hersteller zur Zugangsgewährung• Investitionssicherheit durch Sicherstellung von Standards

Gesetzliche Zahlungsmittel

2• Definitionserweiterung gesetzlicher Zahlungsmittel (Legal

Tender) um weit verbreitete auf SEPA basierende unbare Zahlverfahren

Wahlfreiheit (durch Unbundling)

4• Identifizierung marktbeherrschender Online-Marktplatz-Anbieter• Verpflichtung zum diskriminierungsfreien Angebot verschie-

dener Zahlverfahren (kein Bundling von Zahlung und Handel)

Datenbasierte Geschäftsmodelle

3• Definition verschiedener Geschäftsmodellkategorien• Zuordnung von Zahlungsdiensten zu einer der drei Kategorien• Explizite Aufklärungspflicht zum Wohle des Verbrauchers

Registrierung/ Legitimation

1• Definition europaweiter Standards für Legitimationen• Wieder- und Weiterverwendung vorhandener

Legitimationsdaten

MöglichesInstrument

• Nächste AML Richtlinie

• AEUV Art. 128 Abs. 1• VO 974/98/EC Art. 10+11

• Ergänzung EU-DSGVO und nächste PSD sowie EBA-Konsult. (XS2A-Standards)

• Neue DG COMP-Initiative

• Neue DG COMP-Initiative• Nächste PSD

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Unmittelbarer Nutzen entsteht für alle Akteure

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Nutzen für Stakeholder

ZDA = ZahlungsdiensteanbieterQuelle: Projektteam

VerbraucherHändler/ Unternehmen

Banken & andere ZDA

Infrastruktur funktioniert immer, möglichst universell für verschiedene Verfahren

Essentielle Infrastrukturen

5Freie Wahl des präferierten Zahlinstruments unabhängig vom Gerätehersteller/-typ

Mehr Flexibilität undReichweite bei der Entwick-

lung eigener Verfahren

Freie Gestaltung des Akzep-tanzmixes zur Optimierung von Reichweite & Kosten

Gesetzliche Zahlungsmittel

2Freie Wahl des

Zahlverfahrens - Kunde trifft Entscheidung nach Präferenz

Förderung von SEPA- und anderen, weit verbreiteten unbaren Zahlverfahren

Wahlfreiheit (durch Unbundling)

4Kunde kann uneingeschränkt präferiertes Zahlverfahren

im E-Commerce nutzen

Freie Gestaltung des Akzep-tanzmixes zur Optimierung von Reichweite & Kosten

Fairer Wettbewerb der Online-Zahlverfahren und Zahlungsdiensteanbieter

Datenbasierte Geschäftsmodelle

3Transparenz und

Kontrolle über Verwendung persönlicher Daten

Möglichkeit zur Erschließung neuer Kundensegmente

(z. B. Digital Deniers)

Fairer Wettbewerb und einheitliche Bedingungen für alle Zahlungsdiensteanbieter

Registrierung/ Legitimation

1Einmalige medienbruch-freie Legitimation, auf die sich Anbieter stützen können

Erhöhung der Conversionsowie Reduzierung des

Betrugsrisikos

Kostenreduzierung und bessere Schnittstellen-

nutzung für neue Services