diessenhofen · Stellungnahme zur Begrundung der Petition Es ist korrekt, dass der Entscheid der...

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stadtgemeinde diessenhofen STADTPRASIDIUM Stadtprasidium, Rathaus, Postfach, 8253 Diessenhofen A-Post + Frau Regula Lai Bahnhofstrasse 23 8253 Diessenhofen Diessenhofen, 20. April 2020 [email protected] [ Djrektwahl 052 646 42 12 Antwort auf die Petition betreffend 5G Mobilfunkantenne der Swisscom Sehrgeehrte Frau Lai Sehrgeehrte Petitionarinnen und Petitionare Im Namen des Stadtrates Diessenhofen lassen wir Ihnen folgende, abschliessende Antwort zur eingereichten Petition und zur 5G Thematik zukommen: Bereits seit langerem stehen wir mit Ihnen, Frau Lai, in Kontakt betreffend der geplanten Mobilfunkantenne der Swisscom an der Ziegeleistrasse. Es wurden schon viele E-Maifs ausgetauscht und aus unserer Sicht der Sachverhalt mehrmals erlautert. Wir werden dies hier abschliessend und letztmalig als Antwort auf die eingereichte Petition vornehmen, damit sjch auch alle mitunterzeichnenden Petitionarinnen und Petitionare ein Bild der Sachlage machen konnen. Baubewilligung MobilTunkantenne Mit Eingabe vom 11 .05.2017 reichte die Swisscom AG bei der Bauverwaltung Diessenhofen ein Baugesuch fur den Neubau einer Mobilfunkantenne an der Ziegeleistrasse 2 in Diessenhofen ein. Wahrend der Auflagefrist wurde eine Einzeleinsprache und eine Sammeleinsprache mit 329 Unterschriften eingereicht. Mit Entscheid vom 14.08.2018 wurden die Einsprachen abgewiesen und die Baubewilligung erteilt, da die gesetzlichen Bestimmungen fur den Bau der Antenne eingehalten wurden und es keine rechtlich haltbaren Grunde gab, urn die Baubewilligung zu verweigern. Daraufhin wurde gegen den Entscheid Rekurs ergriffen. Mit Entscheid vom 05.08.2019 wurde der Rekus vom zustandigen Departementvollumfanglich abgewiesen und die Baubewiiligung geschdtzt. Eine Beschwerde ans Verwaltungsgericht wurde van den Rekurrenten nicht ergriffen. Somit wurde die Baubewilligung rechtskraftig. Bagatellanderung Mit Einreichung des Standortdatenblattes am26.11.2019 an die Kantonale NIS-Fachstelle hat die Swisscom AG um eine Bagatellanderung ersucht. Die Kantonale NIS-Fachstelle hat die Grundlagen Uberpruft und festgestellt, dass die Voraussetzungen fur eine Bagatellanderung gegeben sind und kein neues Baugesuch bei der Standortgemeinde eingereicht werden muss. Die Bagatellanderung wurde mit Entscheid vom 15.01.2020 gutgeheissen. Diessenhofen Telefon Zentrale 052 646 42 42 | www.diessenhofen.ch

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diessenhofenSTADTPRASIDIUM

Stadtprasidium, Rathaus, Postfach, 8253 Diessenhofen

A-Post +

Frau

Regula Lai

Bahnhofstrasse 23

8253 Diessenhofen

Diessenhofen, 20. April [email protected] [ Djrektwahl 052 646 42 12

Antwort auf die Petition betreffend 5G Mobilfunkantenne der Swisscom

Sehrgeehrte Frau LaiSehrgeehrte Petitionarinnen und Petitionare

Im Namen des Stadtrates Diessenhofen lassen wir Ihnen folgende, abschliessende Antwort zureingereichten Petition und zur 5G Thematik zukommen:

Bereits seit langerem stehen wir mit Ihnen, Frau Lai, in Kontakt betreffend der geplantenMobilfunkantenne der Swisscom an der Ziegeleistrasse. Es wurden schon viele E-Maifs ausgetauscht

und aus unserer Sicht der Sachverhalt mehrmals erlautert. Wir werden dies hier abschliessend und

letztmalig als Antwort auf die eingereichte Petition vornehmen, damit sjch auch alle

mitunterzeichnenden Petitionarinnen und Petitionare ein Bild der Sachlage machen konnen.

Baubewilligung MobilTunkantenneMit Eingabe vom 11 .05.2017 reichte die Swisscom AG bei der Bauverwaltung Diessenhofen ein

Baugesuch fur den Neubau einer Mobilfunkantenne an der Ziegeleistrasse 2 in Diessenhofen ein.

Wahrend der Auflagefrist wurde eine Einzeleinsprache und eine Sammeleinsprache mit 329

Unterschriften eingereicht. Mit Entscheid vom 14.08.2018 wurden die Einsprachen abgewiesen und dieBaubewilligung erteilt, da die gesetzlichen Bestimmungen fur den Bau der Antenne eingehalten wurden

und es keine rechtlich haltbaren Grunde gab, urn die Baubewilligung zu verweigern. Daraufhin wurdegegen den Entscheid Rekurs ergriffen. Mit Entscheid vom 05.08.2019 wurde der Rekus vom

zustandigen Departementvollumfanglich abgewiesen und die Baubewiiligung geschdtzt. EineBeschwerde ans Verwaltungsgericht wurde van den Rekurrenten nicht ergriffen. Somit wurde dieBaubewilligung rechtskraftig.

BagatellanderungMit Einreichung des Standortdatenblattes am26.11.2019 an die Kantonale NIS-Fachstelle hat dieSwisscom AG um eine Bagatellanderung ersucht. Die Kantonale NIS-Fachstelle hat die GrundlagenUberpruft und festgestellt, dass die Voraussetzungen fur eine Bagatellanderung gegeben sind und keinneues Baugesuch bei der Standortgemeinde eingereicht werden muss. Die Bagatellanderung wurde mit

Entscheid vom 15.01.2020 gutgeheissen.

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Stellungnahme an Frau Lai nach der Bagatellanderung

Bereits nach der Bagatellanderung hat sich die Petitionarin Regula Lai bei der BauverwaltungDiessenhofen gemeldet und verlangt, dass ein Baugesuch eingefordert wird. Folgende Antwort hat dieBauverwaltung damals Frau Lai erteilt:

Die Bagatellanderung, die die Swisscom beim Kanton eingereicht hat, hat der Kanton gepruft und mitEntscheid festgestellt, dass die Kriterien fur eine Bagatellanderung eingehalten werden.

Die Empfehlung derBPUK (Bau-, Pianungs- und Umweltdirektoren-Konferenz) wendet der Kanton seit

der Veroffentlichung am 07.03.2013 konsequent an. Der Kanton hat auch von der Regierung keine

anderweitigen Instruktionen erhalten, dass die Vollzugspraxis angepasst werden musste. Die Regierung

befOrwortet die aktuelle Vollzugspraxis explizit. In der Empfehlung der BPUK, die der Kanton in seinem

Entscheid erwShnt, wird beschrieben was eine Anderung im Sinne der NISV ist und was nicht. Der Sinnund Zweck der Bagatellanderung Sst, dass bei Anderungen die nicht NIS-relevant sind, kein neuesBaugesuch eingereicht werden muss.

Die NIS-Fachstelie macht einen Fachbericht in Form eines Entscheides.

Geme erlautere ich nochmals, wann eine Bagatelianderung zulassig ist und zwar beim

Antennenaustausch oderbei Umverteilung der Sendeleistung. Kriterien fur eine Bagatelianderung sindunter anderem, dass keine Erhohung der Befeldung an OMEN stattfindet, keine Erhohung derGesamtsendeleistung und kefne Veranderung der Antennenausrichtung. Gemass NIS-Fachstelte halt die

Swisscom diese Kriterien ein.

Die Baubewilligungsbehorde fur eine Antenne ist grundsatzlich die Gemeinde. Konkret bedeutet dies,

dass wir tatsachlich ein Baugesuch bei der Swisscom einfordem konnten. Dazu muss man aber nun

wissen, was die Gemeinde genau pruft: Sie pruft die Zonenkonformitat und sie prufi die Einpassung insOrtsbild. Die Einhaltung der Verordnung Ober den Schutz vor nichtionisierender Strahlung pruft nur dieKantonale NIS-Fachstelle.

Die ZonenkonformitSt und die Empassung ins Ortsbild wurde von der Gemeinde bereits im ersten

Verfahren gepruft, ats die Swisscom die 4G Antenne eingereicht hat. Sowohl die Zone nkon form itat alsauch die Einpassung ins Ortsbitd wurden positiv beurteilt. Eine Anlage in einer Gewerbezone macht in

unseren Augen durchaus Sinn. Nun andert die Swisscom den Antennentyp - dieser ist aber nach wie vor

zonenkonform und passt ins Ortsbitd. Daran hat sich faktisch ja nichts geandert. Somit ist lediglich zubeurteiten, ob die Verordnung Ober den Schutz vor nichtionisierender Strahlung eingehalten wird und diespruft der Kanton sowieso - auch mit der Bagateltanderung.

Deshalb ist ein erneutes Baubewiltigungsverfahren hier absolut nicht notwendig. Wenn es uns zudemrecht 1st, geht es bei 5G Probtematik ja insbesondere urn die Strahlung und nicht darum ob etwas

Zonenkonform ist oder ins Ortsbilct passt. Die Strahlung wird von der NIS-Fachstelle immer gepruft.

Stellungnahme zur Begrundung der PetitionEs ist korrekt, dass der Entscheid der NIS-Fachstelle vom 15.01.2020 keine Baubewilligung ist. Es ist einEntscheid einer kantonafen Fachstelle. Die Baubewilligung fur die Antenne wurde van der Gemeinde am14.08.2018 erteilt und mit Rekursentscheid vom 05.08.2019 geschutzt. Weshalb keinen neuesBaugesuch verlangtwird, wird in den obenstehenden Ausfuhrungen erlautert. Die Stadtgemeinde hatzudem keine Befugnisse, einen Entscheid einer Ubergeordneten kantonalen Stelle als nichtig zu erklaren.

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Dass sich die elektrischen Feldstarken bei den Omen durch eine Bagatellanderung andern wurden, istnicht korrekt. Die Strahlung darfnicht grosser werden, dieswurdevon derNIS-Fachstelle uberpmftundmit einem Entscheid festgestellt. Es wird darauf verzichtet, aufjeden einzelnen Punkt einzugehen, da dieBegrtindungen for die Anwendungen der Bagatellanderung im Entscheid beschrieben sind.

Der Entscheid der NIS-Fachstelle verstosst nicht gegen die bundesrechtliche Verordnung. Die NIS-Fachstelle hat die Eingabe der Swisscom AG gepruft und festgestellt, dass die Voraussetzungen fur eineBagatellanderung im Sinne derVollzugsempfehlung zur NlSVeingehalten wurden.

Die Swisscom hat eine gultige Baubewilligung fur die Antenne und eine gultige Bagatellanderung zurAuswechslung des Antennentyps. Somitwlrd die Stadtverwaltung keine weiteren Massnahmen in dieserAngelegenheit ergreifen. Die Erstellung derAntenne durch die Swisscom ist rechtmassig.

Allgemeine Stellungnahme des Stadtrates zur Petition

Was gemass Gesetz bewilligungsfahig ist, hat die Gemeinde zu bewilligen, denn wer gesetziicheGrundlagen einhalt, hat ein Anrecht auf eine Bewilligung (Rechtsanspruch). Dabei spielt es keine Rolle,ob das die Swisscom mit einer Antenne ist, eine Familie, die ein Einfamilienhaus baut oder ein grosserIndustriebetrieb, der eine Industriebaute hinsteilen mochte. Es wiederspiegelt auch nicht die Meinungdes Stadtrates zu 5G, sondern hat damit zu tun, dass die Verwaltung ihren Auftrag korrekt auszufuhrenhat. Personliche Meinungen sind dabei irrelevant.

Bei der NIS-Verordnung handeit es sich urn eine Verordnung des Bundes. Die Gemeinden und die

Kantone mussen diese Verordnung umsetzen / vollziehen. Dies ist unsere Aufgabe, Ein Gesuch nicht

nach dem Gesetz odereinerVerordnung zu beurteilen, ware rechtswidrig. Dies hatder BundzurSG-

Thematik bereits im Maj 2019 explizit festgehalten.

Falls die SG-Gegner also eine Verscharfung wollen, mussen Sie auf Bundesebene eine Anpassung der

Verordnung erreichen. Die Gemeinde, als unterstes Organ dieser Kette, ist dafur nicht die richtige

Ansprechpartnerin. Wir werden keine Hand bieten, urn Bundesrecht nicht umzusetzen oder uns zum

Spielball zu machen, genauso wie die Regierung des Kantons Thurgaus auch kein Moratorium gegen 5G

erlassen wird (siehe Thurgauer Zeitung vom 15.04.2020) - weder Gemeinde noch Kanton sind in dieser

Angelegenheit zustandjg. Deshalb halten wir uns zurUck und deshalb verweisen wir die Petitionarinnenund Petitionare an das zustandige Bundesparlament.

Der Stadtrat und die Stadtverwaltung werden sich zur SG-Thematik nicht weiter aussem. Wir danken furIhre Kenntnisnahme.

Freundiich cy^isst SieStadtgem^fride Diessenhofen

(us Birk Sabrina Gohl

S^dtprasident Stadtschreiberin

Diessenhofen