Dienstanweisung
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Dienstanweisung
Durchführung des Sanitätsdienstes
in Medjugorje
vom
01.April 2012 bis 31. Oktober 2012
Inhaltsverzeichnis:
1. Vorwort
2. Grundsätzliches
3. Einsatzort
4. Einsatzleitung
5. Einsatzauftrag
6. Sanitätsstation
7. Personelle Besetzung
8. Dienstzeiten
9. Unterbringung
10. Bekleidung und Ausstattung
11. Einsatz Krankenwagen
12. Funkanbindung
13. Pilgerprogramme
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1. Vorwort
Zur medizinischen Betreuung der Pilgerinnen und Pilger in Medjugorje unterstützt der
Malteser Hilfsdienst e.V. im Rahmen der internationalen humanitären Hilfe des
Malteser Ordens auf Bitten der Kath. Pfarrei St. Jakobus Medjugorje und der
Gemeinde Citluk den Betrieb der Ambulanz und den Sanitätsdienst in Medjugorje.
2. Grundsätzliches
Die Ambulanz ist besetzt mit einheimischem Personal und wird unterstützt durch
Helfer der Malteser. Die Einsatzzeit geht vom Palmsonntag 01.04. bis 31.10.2012. In
dieser Zeit stellen jeweils 2 Gruppen mit zwei HelferInnen den Sanitätsdienst der
Malteser sicher.
Dieser Personenkreis setzt sich aus geschlossenen Gruppen der einzelnen Diözesen
zusammen. Zum Einsatz kommt nur ausgebildetes Personal (mindestens
Einsatzsanitäter)mit rettungsdienstlicher Erfahrung, sowie
Krankenschwestern/Krankenpfleger.
Die Mitarbeiter/innen müssen auch gesundheitlich geeignet sein, den Dienst zu über-
Nehmen (Bergtauglichkeit für den Kreuzberg und den Erscheinungsberg)
Da der Einsatz in Medjugorje an einem Ort des Gebetes stattfindet, sollten die
Einsatzkräfte auch an den angebotenen Veranstaltungen der Pfarrei teilnehmen.
Die Unterbringung der Malteser Helfer/Innen erfolgt im Wohnbereich im ersten Stock
der Ambulanz(Wohnbereich).
Das persönliche Auftreten eines jeden Helfers/jeder Helferin während des Einsatzes
in Medjugorje sollte stets angemessen, höflich und zuvorkommend sein. Ein tadel-
loses Auftreten gegenüber Hilfesuchenden, den Mitarbeiter/innen vor Ort und in der
Öffentlichkeit sowie ein loyaler, kameradschaftlicher Umgang miteinander sollten
selbstverständlich sein.
Wir sind Gast in einem von starken Gegensätzen geprägten Land, wo ethnische
Spannungen bedauerlicherweise noch an der Tagesordnung sind. Bei Diskussionen vor
Ort sollten daher persönliche Einschätzungen nach Möglichkeit zurückhaltend
dargestellt werden.
Die Verantwortung für den personellen und organisatorischen Einsatz und damit ver-
bunden das persönliche Wohlergehen sowie die Sicherheit der Helfer/innen liegt in der
Zuständigkeit des Einsatzleiters/der Einsatzleiterin. Die Anweisungen des
Einsatzleiters/der Einsatzleiterin sind stets zu respektieren und zu befolgen.
Unsere Einsatzleiter arbeiten eng mit dem Pfarrer der Pfarrei St. Jakobus, Pater Petar
Vlasic zusammen. Die Pfarrei ist Eigentümerin der Ambulanz in Medjugorje.
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Nach Möglichkeit wird in der 2. Aufenthaltswoche ein Tag Urlaub durch den
Einsatzleiter gewährt.
Abwesenheitszeiten und das Verlassen von Medjugorje sind mit dem Einsatzleiter
vorher abzusprechen.
Eigenunfälle und KFZ-Unfälle mit Malteser KFZ sind dem Einsatzleiter sofort zu
melden. Für die Fahrzeuge bestehen Versicherungen in Bosnien-Herzegowina (KTW)
oder Deutschland (Einsatzleiter-PKW).
Nicht vorhersehbare Probleme und Engpässe bei der Durchführung des Einsatzes sind
manchmal unvermeidbar. Mit einigem guten Willen, Toleranz und Engagement aller
Beteiligten sind die auftretenden Schwierigkeiten zufriedenstellend zu lösen.
Die Ambulanz in Medjugorje ist dem staatlichen Gesundheitszentrum in Citluk
unterstellt.
Den Anweisungen des ärztlichen Personals als den Fachvorgesetzten unserer
HelferInnen ist Folge zu leisten. Die Leitung des Ärzteteams hat Frau Dr. Kajic.
Erfahrungsberichte über den Einsatz in Medjugorje können gefertigt und dem
Einsatzleiter in Medjugorje oder über die zuständige Diözese dem Koordinator zur
Verfügung gestellt werden.
Gegen Besichtigungen der Umgebung bestehen grundsätzlich keine Bedenken.
Private Ausflüge oder Besuche sind in privater Bekleidung durchzuführen. Dies gilt
auch für Gaststättenbesuche.
Ein Begehen von Trümmergrundstücken für das „aussagekräftigste Foto“ birgt hohe
Risiken und ist daher stengstens untersagt.
In den ehemaligen befeindeten Gebieten sind die gängigen Straße und Wege aus
Sicherheitsgründen auf keinen Fall zu verlassen.Risiken durch Minen und anderes
Kriegsmaterial abseits der allgemeinen Fahrtrouten sind immer akut.
3. Einsatzort
Medjugorje liegt in Bosnien-Herzegowina, ca 20 km südwestlich von Mostar und
ca. 30 km nördlich von Metkovic.
4. Einsatzleitung
Gesamtkoordination: Ulrich Mathey,Auslandsreferent
Diözese Trier
Telefon: 0651/ 14648-13
Fax: -48
e-mail: [email protected]
Vertretung: Helga Recht-Gerdes
Telefon: 0651/ 57403
Fax: 5611886
e-mail: [email protected]
Vorwahl nach Deutschland 0049
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Einsatzleiter: nach Dienstplan
Erreichbarkeit in Medjugorje: Telefon (0) 36/650 201 (Ambulanz)
Fax 209
Vorwahl von Deutschland: 00387
Mobiltelefon Einsatzleiter: 00387/63/275757
5. Einsatzauftrag
Unterstützung der einheimischen Ärzte und Krankenschwestern in der Ambulanz, im
Bedarfsfall auch innerhalb der Gemeinde.
Krankentransporte von der Unfall/Erkrankungsstelle in die Ambulanz
Patientenaufnahme und Erfassen der Personalien.
Weiterleitung zum behandelnden Arzt und evtl. Dolmetschertätigkeit.
Assistenz bei der Behandlung (Arzt/Krankenschwester) auf Anforderung
Dokumentation der Hilfeleistungen und der Krankenfahrten
Krankentransport nach Citluk ins Gesundheitszentrum
Kontrollgänge und Erste Hilfe bei Veranstaltungen auf den Pilgerplätzen vor, hinter
und in der Wallfahrtskirche.
Begleitung der Prozessionen auf den Kreuz- bzw. auf den Erscheinungsberg, sofern
ausreichendes Personal zur Verfügung steht.
Bergung und Tragehilfe beim Transport von verletzten und/oder erkrankten Personen
vom Kreuzberg und vom Erscheinungsberg bis hin zum Krankenwagen.
Behandlungen sind auf Erste Hilfe Maßnahmen zu beschränken. Infusionen und
Injektionen sowie Abgabe von Medikamenten obliegen dem Arzt.
6. Ambulanz
Die Ambulanz liegt rechts neben der Kirche vor dem Busparkplatz.
Sie hat folgende Räumlichkeiten:
- einen Eingangsbereich mit Warteraum
- drei Behandlungsräume
- einen Materialraum
- eine Behindertentoilette mit Duschgelegenheit
- einen Personalaufenthaltsraum
- einen Raum für die Einsatzleitung
- einen Umkleideraum für die Ärzte und die Krankenschwestern.
- einen Raum für Medikamente und Verbandstoffe
Sämtliche Räume der Ambulanz und des Wohnbereichs sind pfleglich zu be-
handeln. Auf Sauberkeit und Hygiene ist zwingend zu achten. Die Arbeitsflächen,
Behandlungsplätze und Fußböden sind einmal wöchentlich zu desinfizieren.
Der Einsatzleiter überwacht die Einhaltung und dokumentiert diese im Wachbuch.
Im gesamten Gebäude besteht Rauchverbot.
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In das Ambulanzdatenbuch sind alle Hilfeleistungen durch die Ärzte einzutragen.
Zur Dokumentation ist das Erfassungsformular von den Krankenschwestern
auszufüllen.
Die Hilfeleistung sind grundsätzlich kostenlos.
Geldspenden für den Betrieb der Ambulanz sind erwünscht und von den Patienten in
die dafür vorgesehene Spendendose zu werfen.
Persönliche Geldzuwendungen an MitarbeiterInnen sind als Spenden anzusehen und
so zu behandeln.
Die Krankenschwestern überprüfen das Lager und geben bei Bedarf eine Anforderung
von Ersatzmaterial an den Einsatzleiter.
Die Sanitätsbehältnisse sind von den HelferInnen zu überprüfen und bei Bedarf
aufzufüllen.
7. Personelle Besetzung der Ambulanz
Einheimische Ärzte und Krankenschwestern je in einer Früh- und einer Spätschicht
Fahrer/in/Beifahrer/in für den KTW und
Einsatzkräfte je nach Einsatzlage als Fußpatrouille auf den Plätzen, zur
Begleitung der Prozessionen und in der Wallfahrtskirche.
Stündlich sind Rundgänge mit Erste Hilfe-Tasche oder Erste-Hilfe-Rucksack zu
machen
Der Dienstplan wird vom Einsatzleiter erstellt.
8. Dienstzeiten
Reguläre tägliche Dienstzeit: 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr und 15.30 Uhr bis 21.00 Uhr
Nach der Dienstzeit ist der Rettungsdienst in Citluk zuständig.
Nach Ankunft einer neuen Gruppe wird diese durch die HelferInnen der alten Gruppe
in alle Bereiche eingewiesen. Die Einweisung wird im Wachbuch dokumentiert.
9. Unterbringung der HelferInnen
Die Unterbringung aller Helfer/innen erfolgt im Wohnbereich im 1. Stock der
Ambulanz.
Es stehen zur Verfügung:
Aufenthaltsraum und Küche
1 Schlafzimmer mit 5 Betten
2 Schlafzimmer mit 2 Betten
1 Schlafzimmer für EinsatzleiterIn
Die Zimmer sind mit Dusche und WC ausgestattet
Aus jedem Team ist eine Person für die Sauberkeit und Ordnung der Unterkunft zu
benennen.
Bettwäsche steht ausreichend zur Verfügung und braucht nicht mitgebracht zu
werden.
Die Zimmerbelegung wird vom Einsatzleiter festgelegt Beim Eintreffen eines neuen
Teams kann es notwendig sein, die Zimmer neu aufzuteilen.
Ab 23.00 Uhr beginnt die Nachtruhe.
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10.Bekleidungsordnung und Ausstattung
-Behandlungsräume: weiße Einsatzbekleidung
-KTW: blaue Einsatzbekleidung, Malteser-T-Shirt oder Hemd
-Fußpatrouillen: blaue Einsatzhose, Einsatzjacke, Malteser T-Shirt oder –Hemd
(weiß) (grundsätzliche keine T-Shirts mit Fremdbeschriftung)
-Kopfbedeckung: blaue Malteser Base-Cape
Die Dienstbekleidung ist das Kennzeichen der Dienstbereitschaft und deshalb nur im
Dienst zu tragen.
11.Einsatz Krankenwagen (KTW)
Allgemeines:
Der KTW ist Eigentum der Pfarrei St. Jakob Medjugorje.
Standort des KTW ist grundsätzlich die Ambulanz.Er wird von dort bei Bedarf
eingesetzt.
Der KTW ist nur mit rettungsdienstlich ausgebildetem Personal zu besetzen.
Der Einsatzleiter prüft die Fahrberechtigung. Ein Personenbeförderungsschein für
Bosnien und Herzegowina ist nicht erforderlich.
Die neue KTW-Besatzung ist von der abzulösenden einzuweisen mit einer
Orientierungsfahrt nach Citluk zum Gesundheitszentrum, zum Anfahrtsort
Erscheinungsberg und zum Anfahrtsort Kreuzberg. Die Einweisung ist im
Fahrtenbuch zu dokumentieren
Die Ausstattung des KTW wurde auf das notwendigste beschränkt.
Eine Veränderung der Ausstattung ist nicht notwendig und nicht erwünscht.
Das KTW-Personal ist für die Sauberkeits des Fahrzeuges verantwortlich.
Nach jeder Desinfektionsfahrt, aber mindestens einmal wöchentlich ist das
Fahrzeug zu desinfizieren. Die Durchführung ist im Desinfektionsbuch zu
dokumentieren.
Nach jeder Einsatzfahrt sind die medizinischen Geräte und die Ausrüstung /
Ausstattung zu überprüfen und Fehlbestände aufzufüllen.
Über alle Transporte sind Einsatzprotokolle zu fertigen und diese in der
Ambulanz abzugeben.
Beim Rückwärtsfahren hat der Beifahrer außen einzuweisen. Der KTW ist in Bosnien-Herzegowina versichert. Bei Unfällen ist die Regulierung
darüber vorzunehmen.
Fahrer:
Zum Dienstbeginn hat der Fahrer das Fahrzeug auf den ordnungsgemäßen
technischen Zustand (Motoröl, Kraftstoff, Beleuchtung, Reifendruck, mediz.
Ausstattung) zu untersuchen. Kleinere Mängel und Schäden sind selbst zu beheben.
Größere Schäden sind nach Absprache mit dem Einsatzleiter in der Werkstatt in
Auftrag zu geben.
Alle Fahrzeugbewegungen sind im Fahrtenbuch zu vermerken.
Notfall- und Krankentransporte sind bis zum Gesundheitszentrum mit dem MHD-
KTW durchzuführen. Ein Weitertransport erfolgt durch den einheimischen
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Rettungsdienst. Bei Notfalltransporten ist der Transport vorher telefonisch
anzumelden.
Der Gebrauch von Sondersignalen ist auf ein Minimum zu reduzieren. Während
Veranstaltungen auf Plätzen ist die Benutzung des akustischen Signals zu
unterlassen. Bei Sondersignalfahrten ist äußerste Vorsicht geboten.
KTW-Standort
Der Standort des KTW ist grundsätzlich unter der Überdachung der Ambulanz.
(Alle anderen Fahrzeuge sind auf dem Parkplatz vor der Sanitätsstation abzustellen)
12. Funkverbindung
Für den Einsatz stehen bereit:
-1 Feststation Rufname: Malta Medjugorje
-1 Handfunksprechgerät Rufname: Malta 1
-1 Handfunksprechgerät Rufname; Malta 2
-1 Fahrzeugfunkgerät Rufname: Malta 85
Alle Geräte sind vom Ministerium für Verkehr und Radiofunk Bosnien-Herzegowina
genehmigt.
Die Bedienung der Feststation liegt im Zuständigkeitsbereich der Ambulanz.
Die Feststation bleibt während der Dienstzeit erreichbar.
Alle anderen Geräte sind zur Abwicklung des Einsatzes zu verwenden. Während der
Bereitschaftszeit sind diese Personen durch ein Funkgerät erreichbar.Auf die
Einhaltung der Funkdisziplin ist zu achten. Nach Gebrauch sind die Funkgeräte
aufzuladen.
Zusätzlich stehen Mobiltelefone zur Verfügung. Diese werden vom Einsatzleiter
ausgegeben.
13 . Pilgerprogramme
Das tägliche Pilgerprogramm sieht folgendermaßen aus:
Gottesdienste in verschiedenen Sprachen in der
Wallfahrtskirche. Der Gottesdienst in deuts cher Sprache findet um 9:00 Uhr statt.
Prozessionen auf den Kreuz- oder Erscheinungsberg.
Diese können bei großer Hitze auch schon um 4.00/5.00 Uhr stattfinden
Abendliturgie mit Rosenkranz in der Wallfahrtskirche
Internationale Abendmesse in der Wallfahrtskirchen
Abendandacht mit Rosenkranzgebet in der Wallfahrtskirche oder auf dem Freigelände
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Anbetung in der Wallfahrtskirche oder auf dem Freigelände (nicht regelmäßig,
abhängig vom Tagesprogramm)
Aktuelle Informationen über die Programme sind am Aushang des Pilgerbüros neben
der Wallfahrtskirche zu erfahren.
Stand: Jan. 2012