Die Mainzer Studienstufe MSS. Ziele und Struktur der Mainzer Studienstufe In der MSS sollen...

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Die Mainzer Die Mainzer Studienstufe Studienstufe MSS MSS

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Die Mainzer StudienstufeDie Mainzer Studienstufe

MSSMSS

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Ziele und Struktur der Ziele und Struktur der Mainzer StudienstufeMainzer Studienstufe

• In der MSS sollen Schülerinnen und Schüler auf das Studium an der In der MSS sollen Schülerinnen und Schüler auf das Studium an der Hochschule und auf eine Berufsausbildung vorbereitet werden, indem sie Hochschule und auf eine Berufsausbildung vorbereitet werden, indem sie zu zu selbständigem Lernenselbständigem Lernen angeleitet, zu angeleitet, zu wissenschaftlichem Arbeitenwissenschaftlichem Arbeiten hingeführt, bei der hingeführt, bei der Entwicklung ihrer GesprächsfähigkeitEntwicklung ihrer Gesprächsfähigkeit unterstützt und unterstützt und zur zur Wertung im Bereich geistiger Sachverhalte und in sozialen Situationen Wertung im Bereich geistiger Sachverhalte und in sozialen Situationen befähigtbefähigt werden. werden.

• Durch die MSS soll eine Durch die MSS soll eine GrundbildungGrundbildung gesichert werden, ohne die eine gesichert werden, ohne die eine Allgemeine Hochschulreife nicht zuerkannt werden kann. Allgemeine Hochschulreife nicht zuerkannt werden kann. Eine völlig freie Eine völlig freie Wahl der Fächer ist daher ausgeschlossen.Wahl der Fächer ist daher ausgeschlossen.

• Die MSS ist in Folgekursen organisiert. Die MSS ist in Folgekursen organisiert. Nach der Möglichkeit, die Nach der Möglichkeit, die Fächerbelegung während der Einführungsphase (Jahrgangsstufe Fächerbelegung während der Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) 11) ausnahmsweise spätestens bis zur zehnten Wocheausnahmsweise spätestens bis zur zehnten Woche zu zu ändern, müssen die verpflichtend belegten Fächer bis zur ändern, müssen die verpflichtend belegten Fächer bis zur mündlichen Abiturprüfung beibehalten werden. mündlichen Abiturprüfung beibehalten werden.

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Hinweise für Schülerinnen und Schüler vor Hinweise für Schülerinnen und Schüler vor dem Eintritt in die Mainzer Studienstufedem Eintritt in die Mainzer Studienstufe

• Keine „FächerKeine „Fächerababwahl“!wahl“!• Keine freieKeine freie Fächerwahl ( Fächerwahl (►►allgemein allgemein

bildendes Abitur!)bildendes Abitur!)• Nicht alle Fächerkombinationen sind möglich Nicht alle Fächerkombinationen sind möglich • Auch Grundfächer sind wichtig (z.B. als Ersatz Auch Grundfächer sind wichtig (z.B. als Ersatz

für einen nicht zustande gekommenen LK)für einen nicht zustande gekommenen LK)• Keine LehrerwahlKeine Lehrerwahl• Größere Arbeitsbelastung Größere Arbeitsbelastung

(Nachmittagsunterricht)(Nachmittagsunterricht)

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Gliederung der Mainzer Gliederung der Mainzer StudienstufeStudienstufe

• Die MSS umfasst die Die MSS umfasst die Jahrgangsstufen 11, 12 und 13. Jahrgangsstufen 11, 12 und 13.

• Sie gliedert sich in eine einjährige Sie gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und eine Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase, zweijährige Qualifikationsphase, wobei das Halbjahr 11/2 sowohl wobei das Halbjahr 11/2 sowohl zur Einführungs- als auch zur zur Einführungs- als auch zur Qualifikationsphase gehört. Qualifikationsphase gehört.

• Die Einführungsphase soll die Die Einführungsphase soll die Schülerinnen und Schüler mit dem Schülerinnen und Schüler mit dem System der Oberstufe vertraut System der Oberstufe vertraut machen und unterschiedliche machen und unterschiedliche Kenntnisse ausgleichen. Kenntnisse ausgleichen.

• In der Qualifikationsphase In der Qualifikationsphase erwerben die Schülerinnen und erwerben die Schülerinnen und Schüler die Voraussetzung für die Schüler die Voraussetzung für die Zulassung zur Abiturprüfung. Zulassung zur Abiturprüfung.

11/1

Einführungsphase

 

11/2

Qualifikationsphase

12/1  

12/2  

13  

 

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Leistungsfächer und GrundfächerLeistungsfächer und Grundfächer

• LeistungsfächerLeistungsfächer sind die sind die Fächer, die man belegt, um Fächer, die man belegt, um persönliche Arbeitsschwerpunkte persönliche Arbeitsschwerpunkte zu bilden. Sie sollen vertieftes zu bilden. Sie sollen vertieftes Verständnis und spezielle Verständnis und spezielle Kenntnisse vermitteln und in Kenntnisse vermitteln und in besonderem Maße auf die besonderem Maße auf die Arbeitsweise der Hochschule Arbeitsweise der Hochschule vorbereiten. Sie werden in Kursen vorbereiten. Sie werden in Kursen mit in der Regel mit in der Regel

5 Wochenstunden5 Wochenstunden unterrichtet. unterrichtet.

• GrundfächerGrundfächer sind Fächer, sind Fächer, die grundlegende die grundlegende Kenntnisse und Einsichten Kenntnisse und Einsichten in fachspezifische in fachspezifische Denkweisen vermitteln. Sie Denkweisen vermitteln. Sie werden in Kursen mit in werden in Kursen mit in der Regel der Regel 3 3 WochenstundenWochenstunden unterrichtet. unterrichtet.

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Alle Schülerinnen und Schüler wählen Alle Schülerinnen und Schüler wählen drei drei LeistungsfächerLeistungsfächer und mindestens und mindestens sechs sechs

GrundfächerGrundfächer.. Folgende Fächer können Folgende Fächer können LeistungsfächerLeistungsfächer sein: sein:

• Deutsch Deutsch

• Fremdsprachen Fremdsprachen – Englisch Englisch – Französisch Französisch – Latein Latein

• Gemeinschaftskunde mit Schwerpunkt Gemeinschaftskunde mit Schwerpunkt – Geschichte oder Geschichte oder – Sozialkunde oder Sozialkunde oder – Erdkunde Erdkunde

• MathematikMathematik

• Naturwissenschaften Naturwissenschaften – Physik Physik – Chemie Chemie – BiologieBiologie– InformatikInformatik

• Künstlerische Fächer Künstlerische Fächer – Bildende Kunst Bildende Kunst – MusikMusik

• Evangelische Religionslehre oder Katholische Evangelische Religionslehre oder Katholische ReligionslehreReligionslehre

Folgende Fächer können (müssen) Grundfächer sein:Folgende Fächer können (müssen) Grundfächer sein:

• Gemeinschaftskunde (Geschichte und Sozialkunde und Gemeinschaftskunde (Geschichte und Sozialkunde und Erdkunde)Erdkunde)

• DeutschDeutsch

• Fremdsprachen Fremdsprachen – Englisch Englisch – FranzösischFranzösisch– LateinLatein

• Künstlerische Fächer Künstlerische Fächer – Bildende Kunst Bildende Kunst – Musik Musik

• MathematikMathematik

• Naturwissenschaften Naturwissenschaften – Physik Physik – Chemie Chemie – BiologieBiologie

• Evangelische Religionslehre oder Katholische Evangelische Religionslehre oder Katholische ReligionslehreReligionslehre

• SportSport

• InformatikInformatik

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Drei AufgabenfelderDrei Aufgabenfelder

Die Fächer sind mit Ausnahme von Religionslehre und Die Fächer sind mit Ausnahme von Religionslehre und Sport drei Aufgabenfeldern zugeordnet: Sport drei Aufgabenfeldern zugeordnet:

• dem sprachlich–literarisch–künstlerischen dem sprachlich–literarisch–künstlerischen Aufgabenfeld:Aufgabenfeld:Deutsch, Fremdsprachen und Künstlerische Fächer; Deutsch, Fremdsprachen und Künstlerische Fächer;

• dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld: dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld: Gemeinschaftskunde; Gemeinschaftskunde;

• dem mathematisch–naturwissenschaftlich–dem mathematisch–naturwissenschaftlich–technischen Aufgabenfeld: technischen Aufgabenfeld: Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik. Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik.

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BelegungsbedingungenBelegungsbedingungen LeistungsfächerLeistungsfächer

• Die drei Leistungsfächer müssen Die drei Leistungsfächer müssen mindestens zwei Aufgabenfeldern mindestens zwei Aufgabenfeldern angehören. angehören.

• Erstes Leistungsfach und zugleich Erstes Leistungsfach und zugleich erstes Abiturprüfungsfach muss erstes Abiturprüfungsfach muss eine Fremdsprache oder eine Fremdsprache oder Mathematik oder eine Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein. Naturwissenschaft sein.

• Ist es eine Naturwissenschaft, muss Ist es eine Naturwissenschaft, muss Deutsch oder eine Fremdsprache Deutsch oder eine Fremdsprache oder Mathematik zweites oder Mathematik zweites Leistungsfach und damit zweites Leistungsfach und damit zweites Abiturprüfungsfach sein. Abiturprüfungsfach sein.

• Informatik kann als Leistungsfach Informatik kann als Leistungsfach nur belegt werden, wenn in Kl.9 und nur belegt werden, wenn in Kl.9 und 10 das Wahlfach Informatik belegt 10 das Wahlfach Informatik belegt wurde. Über Ausnahmen wurde. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter entscheidet der Schulleiter

GrundfächerGrundfächer

Verpflichtend zu belegende Verpflichtend zu belegende Grundfächer sind (sofern sie nicht Grundfächer sind (sofern sie nicht schon als Leistungsfach belegt schon als Leistungsfach belegt wurden):wurden):

• Deutsch Deutsch • Mathematik Mathematik • Gemeinschaftskunde Gemeinschaftskunde • eine fortgeführte Pflichtfremdsprache eine fortgeführte Pflichtfremdsprache

der Sekundarstufe I der Sekundarstufe I • eine Naturwissenschaft eine Naturwissenschaft • eine zweite fortgeführte eine zweite fortgeführte

Fremdsprache eine zweite Fremdsprache eine zweite Naturwissenschaft oder InformatikNaturwissenschaft oder Informatik

• Religionslehre Religionslehre • Sport Sport • Bildende Kunst oder Musik in Bildende Kunst oder Musik in

Jahrgangsstufe 12, wenn nicht bereits Jahrgangsstufe 12, wenn nicht bereits eines dieser Fächer innerhalb der eines dieser Fächer innerhalb der Pflichtstundenzahl (als Leistungsfach Pflichtstundenzahl (als Leistungsfach oder als Grundfach) von 11 bis 13 oder als Grundfach) von 11 bis 13 durchgehend belegt ist. durchgehend belegt ist.

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Mögliche Fächerkombinationen und Mögliche Fächerkombinationen und

mündliches Abiturprüfungsfachmündliches Abiturprüfungsfach

Komb.-

Nr.  

Leistungsfächer(5-std.)

GK: 6-std.

Verpflichtende Grundfächer(2-, 3- oder 4 - std.)

mind.

nochzu

belegen

Pflicht-

wochen-

stunden-zahl

münd-

liches Abitur

-prüfungs-fach D

3 FS3

GK4

M3

NW3

R2

SP2

FS/NW/Inf3

FS/NW/Inf/KF/3

1 FS M D                   32 GK

2 FS NW D                   32 GK

3 FS+ D GK                   32 M o. NW

4 FS FS M                   32 GK

5 FS FS NW                   32 GK

6 FS FS GK                   32 M o. NW

7 FS M NW                   32 GK

8 FS M GK                   32 alle GF*

9 FS+ NW NW                   32 GK

10 FS+ NW GK                   32 alle GF*

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.Leistungsfächer verpflichtende Grundfächer

freiwillige Grundfächer

Komb.Nr. 13

M+ Ph Ek d e f eR sp bk inf .

Wochen-std.zahl

5 5 6 3 3 3 2 2 3 3 .

Belegungsbeispiel

Wochenstundenzahl: im Pflichtbereich 32, insgesamt 35

Nicht abstufbares Leistungsfach: Mathematik

4. (mündliches) Prüfungsfach: Deutsch, Englisch, oder Französisch

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Leistungsfeststellung und Leistungsfeststellung und BewertungBewertung

Note Punkte (je nach Notentendenz)

sehr gut 15 / 14 / 13

gut 12 / 11 / 10

befriedigend 9 / 8 / 7

ausreichend 6 / 5 / 4

mangelhaft 3 / 2 / 1

ungenügend 0

In allen Fächern werden Kursarbeiten und andere Leistungsnachweise gefordert (außer Sport). Sie werden mit den herkömmlichen Noten bewertet und gleichzeitig mit Punkten ausgewiesen

Alle Schülerinnen und Schüler der MSS sind verpflichtet, die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen. Ohne ausreichende Entschuldigung versäumte Leistungsnachweise werden mit der Note „ungenügend“ (0-Punkte) bewertet. Beim Nachweis eines anerkannten Entschuldigungsgrundes wird ein Nachholtermin angesetzt. Versäumte Lerninhalte müssen in eigener Verantwortung und in angemessener Frist nachgeholt werden.

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Anzahl und Dauer der Kursarbeiten:

Kurs Anzahl

Kursarbeiten

GewichtungKursarbeit(en) :

andere Leistungsnachweise

Dauer der Kursarbeiten

11/1 1 1 : 2 2 Unterrichtsstunden(Deutsch 2 bis 3 Unt.std.)

11/2 2 1 : 1 2 Unterrichtsstunden(Deutsch 2 bis 3 Unt.std.)

12/1 2 1 : 1 3 Unterrichtsstunden(Deutsch 3 bis 4 Unt.std.)

12/2 2 1 : 1

3 bis 4 Unterrichtsstunden(Deutsch 4 bis 5 Unt.std.)

13 1 1 : 1

4 Zeitstunden(Deutsch, Bildende Kunst und Musik: 5 Zeitstd.)

Leistungskurs:

Grundkurs:Im Grundkurs (Sport ausgenommen) werden pro Halbjahr und in der Jahrgangsstufe 13 eine Kursarbeit und "andere Leistungsnachweise" gefordert. Die Note in der Kursarbeit macht etwa ein Drittel der Zeugnisnote aus. Eine Kursarbeit in einem Grundfach dauert 1 bis 2 Unterrichtsstunden, in Deutsch ab dem Halbjahr 12/1 2 bis 3 Unterrichtsstunden.

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Besondere Regelungen für Besondere Regelungen für Gemeinschaftskunde IGemeinschaftskunde I

Das Leistungsfach Gemeinschaftskunde wird mit sechs Wochenstunden unterrichtet. Von den drei beteiligten Fächern Geschichte (G), Sozialkunde (SK) und Erdkunde (EK) müssen die Schülerinnen und Schüler sich für eines als Schwerpunkt mit vier Wochenstunden entscheiden. Jeweils eines der beiden übrigen Fächer tritt mit zwei Wochenstunden im Jahr hinzu und wird auf Grundfachniveau unterrichtet.

Kurs Wochenstunden/Fächer im Schwerpunkt

Geschichte Sozialkunde Erdkunde

Halbjahr 11/1 4 G 2 Sk 4 Sk 2 G 4 Ek 2 G

Halbjahr 11/2 4 G 2 Sk 4 Sk 2 G 4 Ek 2 G

Halbjahr 12/1 4 G 2 Sk 4 Sk 2 G 4 Ek 2 G

Halbjahr 12/2 4 G 2 Ek 4 Sk* 2 Ek 4 Ek 2 G

Jahrgangsstufe 13 4 G 2 Ek 4 Sk* 2 Ek 4 Ek 2 G/Sk

* mit historischen AnteilenDie Kursarbeiten werden im Schwerpunktfach geschrieben. Im Zusatzfach kann eine "schriftliche Überprüfung" gefordert werden. Ab Halbjahr 11/2 setzt sich die Zeugnisnote aus der Gesamtnote der Kursarbeiten (50%) und den "anderen Leistungsnachweisen" des Schwerpunktfaches (25%) sowie den Leistungsnachweisen des Zusatzfaches (25%) zusammen. Im Halbjahr 11/1 machen die Kursarbeit und die "anderen Leistungsnachweise" des Schwerpunktfaches sowie die Leistungsnachweise des Zusatzfaches jeweils etwa ein Drittel der Zeugnisnote aus.

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Besondere Regelungen für Besondere Regelungen für Gemeinschaftskunde IIGemeinschaftskunde II

Das Grundfach Gemeinschaftskunde wird mit vier Wochenstunden unterrichtet. Die Anteile der Wochenstunden im jeweiligen Halbjahr zeigt das folgende Schema:

Im Grundfach Gemeinschaftskunde wird die Kursarbeit in einem der beiden Fächer geschrieben (s. oben), im anderen kann eine "schriftliche Überprüfung" gefordert werden. Die Kursarbeit und die "anderen Leistungsnachweise" des einen Faches sowie die Leistungsnachweise des zweiten Faches machen jeweils etwa ein Drittel der Zeugnisnote aus.

Kurs Wochenstunden/Fächer Kursarbeit in

Halbjahr 11/1 2 G 2 Sk G

Halbjahr 11/2 2 G 2 Sk Sk

Halbjahr 12/1 2 G 2 Sk G

Halbjahr 12/2 2 G 2 Ek G

Jahrgangsstufe 13 2 G/Sk 2 Ek Ek

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Besondere Besondere Lernleistung(BLL)Lernleistung(BLL)

• Ist eine Jahresarbeit, die angefertigt werden Ist eine Jahresarbeit, die angefertigt werden kann (i.d.R. in der JGS 12)kann (i.d.R. in der JGS 12)

• Kann in die Abiturqualifikation eingebracht Kann in die Abiturqualifikation eingebracht werden und zählt dann wie ein Prüfungsfachwerden und zählt dann wie ein Prüfungsfach

• Kann aus einem Wettbewerb oder einer AG Kann aus einem Wettbewerb oder einer AG hervorgehenhervorgehen

• Umfasst i.d.R eine geschriebene Arbeit von Umfasst i.d.R eine geschriebene Arbeit von ca. 25 Seiten zuzügl. eines ca. 25 Seiten zuzügl. eines PrüfungsgesprächesPrüfungsgespräches

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FacharbeitFacharbeit

• Die Verrechnung (additiv) Die Verrechnung (additiv)

- - doppelt gewichtet in LK-Qualifikationdoppelt gewichtet in LK-Qualifikation

- 5 Punkte-Hürde- 5 Punkte-Hürde

- Kurse des abgestuften LF werden nicht - Kurse des abgestuften LF werden nicht mehr eingebrachtmehr eingebracht

• BLL weiterhin möglichBLL weiterhin möglich

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Facharbeit Facharbeit WWertung:ertung:

Qualifikation im Leistungsfachbereich (Ende 12/2)

Leistungsfach Punktzahlen in den Kursen Summe Summe

11/2 12/1 12/2 einfach zweifach

Englisch 08 06 10 24 48

Deutsch 11 08 10 29 58

Facharbeit im Fach: (mindestens 5 Punkte)

Deutsch 10 20

Punktsumme (mindestens 70, höchstens 210 Punkte) 126

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BLL :BLL : FacharbeitFacharbeit Besondere Lernleistung Facharbeit

Fachzuordnung

- Thema nur an existierende

Unterrichtsfächer gebunden

- kann einem nicht belegten Fach

zugeordnet werden

- eine Zuordnung zu mehreren

Fächern ist möglich

(fächerverbindendes Thema)

- Thema muss einem

belegten Leistungsfach

zugeordnet werden

Betreuung

- Schülerin oder Schüler wählt eine

Lehrkraft der Schule, die in der

Oberstufe unterrichtet

- Lehrkraft des

entsprechenden

Leistungsfachs

Umfang

- 20 – 25 maschinengeschriebene

Seiten (ohne Anhang)

- soll 12 maschinen-

geschriebene Seiten nicht

übersteigen (ohne Anhang)

Bearbeitungs-

zeit

- bis zu einem Schuljahr

- 12 Unterrichtswochen

(Vorbereitungszeit kann

außerhalb liegen)

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Termine

- Abgabe der Ausarbeitung zum

Ende des Halbjahres 12/2

- Kolloquium spätestens vor den

Weihnachtsferien des 13.

Schuljahres

- Note im Zeugnis 13

- Abgabe der Ausarbeitung

spätestens 6 Wochen vor

Ende des Halbjahres 12/2

- Kolloquium vor dem

Schulhalbjahresende 12/2

- Noten im Zeugnis 12/2

Einbringung in

die Gesamt-

qualifikation

- Prüfungsbereich

- detaillierte Regelung siehe Seite

32f

- keine Notengrenze für das

Einbringen

- Leistungsfachbereich

- detaillierte Regelung siehe

Seite 30f

- Einbringung nur bei

mindestens 5 Punkten

möglich

BLL :BLL : FacharbeitFacharbeit

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Besonders zu beachten:Besonders zu beachten:

• 5 Punkte Hürde5 Punkte Hürde

• Ohne Facharbeit entspricht die Abiturnote Ohne Facharbeit entspricht die Abiturnote nichtnicht dem Schnitt der Einzelnoten, dem Schnitt der Einzelnoten, d.h. d.h. ohne Facharbeit kann die ohne Facharbeit kann die maximale Punktzahl nicht erreicht maximale Punktzahl nicht erreicht werdenwerden

FacharbeitFacharbeit

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Notengebung in MSS 11Notengebung in MSS 11

• Es gilt das 6-stufige Es gilt das 6-stufige NotenNotensystem system (Tendenzen sind zu berücksichtigen!)(Tendenzen sind zu berücksichtigen!)

• PunktePunkte werden erst zur Berechnung werden erst zur Berechnung der Gesamtqualifikationen benötigt!der Gesamtqualifikationen benötigt!

• L.-Fach 11/1 s : mü = 1/3 : 2/3L.-Fach 11/1 s : mü = 1/3 : 2/3

• L.-Fach 11/2 s : mü = ½ : ½L.-Fach 11/2 s : mü = ½ : ½

• G.-Fach s : mü = 1/3 : 2/3G.-Fach s : mü = 1/3 : 2/3

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Notengebung in MSS 11Notengebung in MSS 11

• GF und LF 11:GF und LF 11:– Die JahreszeugnisDie Jahreszeugnisnotenote setzt sich aus den setzt sich aus den

Zeugnisnoten der Halbjahre 11/1 und 11/2 im Zeugnisnoten der Halbjahre 11/1 und 11/2 im Verhältnis 1 zu 2 zusammen.Verhältnis 1 zu 2 zusammen.§68 Abs.6 Nr 1 Satz 2§68 Abs.6 Nr 1 Satz 2

Bsp1: 5- und 4- ergibt ausreichend (Normalfall)Bsp1: 5- und 4- ergibt ausreichend (Normalfall)Bsp2: 4+ und 5+ ergibt mangelhaft (Normalfall)Bsp2: 4+ und 5+ ergibt mangelhaft (Normalfall)– Die Jahreszeugnisnote Die Jahreszeugnisnote wird festgesetztwird festgesetzt! Der ! Der

Fachlehrer hat seinen persönlichen Freiraum Fachlehrer hat seinen persönlichen Freiraum pädagogisch sinnvoll zu nutzen! pädagogisch sinnvoll zu nutzen!

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TermineTermine

• Bis Freitag, 18.Februar 2005: Bis Freitag, 18.Februar 2005: – Abgabe des ausgefüllten BelegungsbogensAbgabe des ausgefüllten Belegungsbogens

• Bis 01.März 2005:Bis 01.März 2005:– Anmeldeschluss zur MSS – landesweitAnmeldeschluss zur MSS – landesweit

• Bis Ostern 2005:Bis Ostern 2005:– Rückmeldung über mögliche Rückmeldung über mögliche

Kursbelegungen – evtl. UmwahlvorschlagKursbelegungen – evtl. Umwahlvorschlag

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EndeEnde