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Die KFA – verlässlich für Sie da! Ihre neue Krankenkasse im schnellen Überblick Weitere Leistungen Ihrer KFA Der KFA ist es ein besonderes Anliegen, dass möglichst viele ihrer Versicherten die Vorsorgeuntersuchung beim Hausarzt in Anspruch nehmen. Ziel dabei: die Früherkennung von Krankheiten wie Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes. Gleichzeitig werden Lebensstil- und Risi- kofaktoren erhoben (Bewegungsmangel, Übergewicht, Alkohol, Nikotin). Versicherte ab dem vollendeten 19. Lebensjahr haben einmal pro Jahr Anspruch auf die kostenlose „Gesundenuntersuchung“. Die Rezeptgebühr ist je Medikament zu bezah- len. Liegen die Medikamentenkosten unter der jeweils aktuellen Gebühr, sind sie selbst zu tragen. Die KFA gibt Kostenzuschüsse für diverse Impfungen. So etwa gegen Grippe, Hepatitis, Lungenentzündung oder zum Zeckenschutz. Für die Impfungskosten beim Arzt wird ebenfalls ein Zuschuss geleistet. Bei Sehbehelfen (Brillen, Kontaktlinsen) ist die Behaltedauer bei Erwachsenen drei Jahre, bei Kindern bis zum 15. Lebensjahr zwei Jahre. Die Kostenersätze der KFA sind den Optikern der Stadt bekannt. In der Augenmedizin gibt es, nach Rücksprache mit der KFA, einen Zuschuss zu Laser-Operationen zur Behebung von Kurz- bzw. Weitsichtigkeit. Physiotherapien sind vom Arzt/Facharzt zu verord- nen und dann der KFA zur Bewilligung vorzulegen. Die Rückerstattung der Kosten erfolgt nach festgelegten Ta- rifen. Hier empfiehlt die KFA, mit der Therapeutin/dem Therapeuten die Kostenfrage vorab abzuklären. Die Liste der Vertragstherapeuten ist im Intranet abrufbar. In der Alternativmedizin werden nach Bewilligung Zuschüsse für Akupunktursitzungen, homöopathische Ordinationen oder traditionelle chinesische Medizin (TCM) u.ä. gewährt. Psychotherapie: Die KFA leistet Zuschüsse für psychotherapeutische Behandlungen. Die ersten zehn Sitzungen sind bewilligungsfrei. Bei Weiterführung der Therapie ist bei der KFA eine chefärztliche Bewilligung einzuholen. Heilbehelfe (Einlagen, Hörgeräte, Banda- gen, Messgeräte etc.) müssen ärztlich verord- net werden. Der 20-prozentige Selbstbehalt ist direkt beim Vertragspartner zu bezahlen. Kinder bis zum 15. Lebensjahr sind davon be- freit. Rollstühle, Pflegebetten, Rollmobile und ähnliche Produkte können auch aus dem KFA-De- pot kostenfrei entliehen werden. Diabetes: Die zur Messung notwendigen Heilbehelfe (Teststreifen etc.) werden nach Vorlage eines Rezeptes von der KFA unter Berücksichtigung der jeweiligen Höchstabgabemenge bestellt und kostenlos direkt an die jeweilige Wohnadresse geliefert.

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Die KFA – verlässlichfür Sie da!

Ihre neue Krankenkasseim schnellen Überblick

Weitere Leistungen Ihrer KFADer KFA ist es ein besonderes Anliegen, dass möglichst viele ihrer Versicherten die Vorsorgeuntersuchung beim Hausarzt in Anspruch nehmen. Ziel dabei: die Früherkennung von Krankheiten wie Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes. Gleichzeitig werden Lebensstil- und Risi-kofaktoren erhoben (Bewegungsmangel, Übergewicht, Alkohol, Nikotin). Versicherte ab dem vollendeten 19. Lebensjahr haben einmal pro Jahr Anspruch auf die kostenlose „Gesundenuntersuchung“.

Die Rezeptgebühr ist je Medikament zu bezah-len. Liegen die Medikamentenkosten unter der jeweils aktuellen Gebühr, sind sie selbst zu tragen.

Die KFA gibt Kostenzuschüsse für diverse Impfungen. So etwa gegen Grippe, Hepatitis, Lungenentzündung oder zum Zeckenschutz. Für die Impfungskosten beim Arzt wird ebenfalls ein Zuschuss geleistet.

Bei Sehbehelfen (Brillen, Kontaktlinsen) ist die Behaltedauer bei Erwachsenen drei Jahre, bei Kindern bis zum 15. Lebensjahr zwei Jahre. Die Kostenersätze der KFA sind den Optikern der Stadt bekannt. In der Augenmedizin gibt es, nach Rücksprache mit der KFA, einen Zuschuss zu Laser-Operationen zur Behebung von Kurz- bzw. Weitsichtigkeit.

Physiotherapien sind vom Arzt/Facharzt zu verord-nen und dann der KFA zur Bewilligung vorzulegen. Die Rückerstattung der Kosten erfolgt nach festgelegten Ta-rifen. Hier empfiehlt die KFA, mit der Therapeutin/dem Therapeuten die Kostenfrage vorab abzuklären. Die Liste der Vertragstherapeuten ist im Intranet abrufbar.

In der Alternativmedizin werden nach Bewilligung Zuschüsse für Akupunktursitzungen, homöopathische Ordinationen oder traditionelle chinesische Medizin (TCM) u.ä. gewährt.

Psychotherapie: Die KFA leistet Zuschüsse für psychotherapeutische Behandlungen. Die ersten zehn

Sitzungen sind bewilligungsfrei. Bei Weiterführung der Therapie ist bei der KFA eine chefärztliche

Bewilligung einzuholen.

Heilbehelfe (Einlagen, Hörgeräte, Banda-gen, Messgeräte etc.) müssen ärztlich verord-net werden. Der 20-prozentige Selbstbehalt ist direkt beim Vertragspartner zu bezahlen.

Kinder bis zum 15. Lebensjahr sind davon be-freit. Rollstühle, Pflegebetten, Rollmobile und

ähnliche Produkte können auch aus dem KFA-De-pot kostenfrei entliehen werden.

Diabetes: Die zur Messung notwendigen Heilbehelfe (Teststreifen etc.) werden nach Vorlage eines Rezeptes von der KFA unter Berücksichtigung der jeweiligen Höchstabgabemenge bestellt und kostenlos direkt an die jeweilige Wohnadresse geliefert.

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Willkommen bei Ihrer KFA!Wenn Sie bereits über eine e-card verfügen, dann bitte diese weiter verwenden. Das dahinter liegen-de elektronische Datenerfassungssystem wird automatisch umgestellt. Wichtig jedoch: Sagen Sie bei jedem Arztbesuch oder im Kranken-haus, dass Sie KFA-Versicherte(r) sind!

Nehmen Sie einen KFA-Vertragsarzt (90 % aller Ärzte im Großraum Salzburg) in Anspruch, so wird von diesem direkt mit der KFA laut „Ho-norarordnung“ abgerechnet. Entscheiden Sie sich für einen Wahlarzt (ohne KFA-Vertrag), dann muss sich dieser nicht an die vorgegebene Honorarordnung halten. Sie erhalten – nach Einreichen der Rechnung bei der KFA – nur die vereinbarten Honorarsätze retour.

Der Besuch eines Facharztes ist direkt möglich. Es ist da-für keine Überweisung notwendig (Ausnahme: Computer-tomographie CT, Magnetresonanztherapie MRI, Facharzt für Radiologie).

Steht beim Zahnarzt eine umfangreichere Behandlung an, ist ein Kostenvoranschlag samt Prüfung durch die

KFA ratsam. Der Zahnarzt ist bei Privatleistungen (z.B. spezielle Füllungen, Anästhesien, Prothesen, Kieferorthopädie) ver-pflichtet, den Patienten auf Zuzahlungen aufmerksam zu machen. Für Mund-

hygiene gibt es einen Zuschuss der KFA. Unsere Mitglieder können auch die Zahnambulatorien der BVA und der GKK in Salzburg in Anspruch nehmen.

Spitalsaufenthalt: Die KFA deckt die Kosten in der Allgemeinen Klasse sowie ambulante Behandlungen in folgenden Vertragskrankenhäusern: St. Johannsspital (Landeskrankenhaus), Christian-Doppler-Klinik (Landes-nervenklinik), Unfallkrankenhaus und KH der Barmher-zigen Brüder in der Stadt Salzburg. Verträge gibt es auch mit: KH Hallein, KH Oberndorf, KH St. Josef in Braunau. Für alle andern gilt: Bei beabsichtigten Aufenthal-ten Bewilligung der KFA im Vorhinein einholen!

Die Mitversicherung von Angehörigen (Ehepartne-rIn, Lebensgefährte/in (zehn Monate im gleichen Haus-halt), eingetragene PartnerIn) ist beitragsfrei möglich, wenn diese über keine eigene Krankenversicherung oder

Eigenpension verfügen. Kinder und Enkel gelten bis zum 18. Lebensjahr als Angehörige, darüber hinaus,

wenn sie noch in Schul- bzw. Berufsausbildung sind. Während einer Ferialbeschäftigung besteht kein Versicherungsverhältnis zur KFA.

Wichtige Meldepflichten: Die KFA über-nimmt die Basisdaten der Magistratsbediens-

teten vom Personalamt. Aber: Alle Änderungen (Umzug, Heirat, Kind, andere Bank etc.) sind

auch der KFA zu melden!

Bei allen Unfällen verursacht durch Fremdverschulden ist eine Meldung an die KFA nötig (Rückforderung der Kosten beim Schuldigen). Meldepflicht generell auch bei Dienstunfällen, wenn bei Ihnen Heilkosten entstehen.

Für Vertragsbedienstete: Wenn die Bezugsfortzahlung in einem längeren Krankheitsfall seitens des Dienstgebers ausgeschöpft ist, erfolgt die Auszahlung des Kranken-geldes über die KFA. Krank- und Gesundmeldungen sind an die KFA zu übermitteln.

Auch das Wochen geld vor bzw. nach einer Ge-burt wird von der KFA direkt auf’s Konto überwiesen.

Wir sind für Sie da!Die KFA-Geschäftsstelle befindet sich im Schloss Mirabell, Erdgeschoß, Eingang 9. Alle Infos und viele Details finden Sie auf unserer Homepage: www.stadt-salzburg.at/kfaDirekter Draht: Tel. (0662) 8072-2530, [email protected]

Die Übermittlung von Rechnungen zwecks Kostenrücker-stattung ist entweder durch

� Zusendung an die KFA, Mirabellplatz 4, 5020 Salzburg

� Einwurf in den Postkasten der KFA bei der Geschäftsstelle (Schloss Mirabell, Eingang 9) bzw.

� durch Übermittlung mittels Hauspost an die KFA

möglich. Es werden ausschließlich Originalrechnungen refun-diert (keine Faxe und auch keine gescannten Belege).

Ihre AnsprechpartnerInnen

� Anita Scheiber, Mitarbeiterin MA 4/02 - Stadtkasse, Tel. (0662) 8072-2525 [email protected]

� Walter Fuchsbauer, Mitarbeiter MA 4/02 - Stadtkasse, Tel. (0662) 8072-2572 [email protected]

� Richard Papai, Mitarbeiter MA 4/02 - Stadtkasse, Tel (0662) 8072-2530 [email protected]

� Herbert Ulamec, Geschäftsführer-Stv. MA 4/02 - Stadtkasse, Tel. (0662) 8072-2508 [email protected]

� Peter Grabner, Geschäftsführer MA 4/02 - Stadtkasse, Tel. (0662) 8072-2527 [email protected]

Das ist das KFA-Kernteam (v.l.n.r.): Walter Fuchsbauer, Richard Papai, Peter Grabner (Geschäftsführer), Anita Scheiber, Florian Plautz und Herbert Ulamec (GF-Stellvertreter).

Impressum: Eigentümer, Herausgeber, Verleger: KFA der Stadt Salzburg; F.d.I.v.: GF Peter Grabner, GF-Stv. Herbert Ulamec; Redaktion: Mag. Karl Schupfer; Gestaltung: Stefanie Niedl; Fotos: Bilderbox, Johannes Killer; Druck: Huttegger. Stand: 01-2018