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DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG AKTUALISIERTE FASSUNG Fairer Sport Sicher und sauber durch die Turniersaison Praktische Informationen zu den Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln für den Pferdesport (ADMR) Gültig vom 28. April 2011 bis zum 31. Dezember 2012

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DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

AKTUALISIERTE

FASSUNG

Fairer SportSicher und sauberdurch die Turniersaison

Praktische Informationen zu denAnti-Doping- und Medikamentenkontrollregelnfür den Pferdesport (ADMR)

Gültig vom 28. April 2011 bis zum 31. Dezember 2012

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Reiter/Besitzer

T

Tierarzt

T

Pferde im Behandlungsbuch

Persönliche Daten

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DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

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Seite

Grußwort 2

Vorwort 3

1. Anti-Dopin - und Medikamentenkontrollre eln ADMR

2. Grundregeln 6

3. Basiswissen 7

4. Listen 11

5. In der Praxis 12

5.1 Fütterung 12

5.3 Behandlung 16

6. ontrolle 31

7. Sanktionen 34

8. Dokumentation der Behandlungen 35

9. Kontakt und weitere Informationen 36

10. Anhang 37

10.1 Behandlungsbuch 38

10.2 Listen der verbotenen Substanzen und Methoden 51

10.3 Liste der Substanzen mit empfohlenen Karenzzeiten 63

10.4 Liste der erlaubten Substanzen 64

Inhalt

Das Pferd trägt den Reiter.Der Reiter trägt die Verantwortung.

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Es ist erst wenige Jahrzehnte her, da wurdenin weiten Bereichen unserer Gesellschaft dieBegriffe Sportlichkeit und Fairness fast synonymverwendet. Sportlichkeit implizierte Fairness.Auch heute noch ist der Fairnessgedanke einGrundelement im Wertekanon des Sports.

Der Wert und die Betonung der Fairness machenden Sport neben seinen gesundheitsförderndenAspekten zu einer gerade für die Persönlichkeits-entwicklung des Athleten so ungemein wichtigenund bedeutenden Handlung.

Im Pferdesport gewinnt der Gedanke des sauberen und fairen Sports an-ders als bei allen anderen Disziplinen noch eine zusätzliche Qualität. Dennhier geht es nicht nur darum, fair zum Mitbewerber zu sein, sondern auchzum sportlichen Partner, dem Pferd.

Die vorliegende Broschüre „Fairer Sport – sicher und sauber durch die Tur-niersaison“ soll allen Turniersportlern helfen, die im Pferdesport aus gutemGrund bestehenden Regeln zu erkennen und zu befolgen. Die DeutscheKreditbank AG (DKB), die sich bereits seit Jahren im Pferdesport engagiert,unterstützt uneingeschränkt den Fairnessgedanken als einen der wichtigs-ten Werte des Sports. Denn Sport, der nicht fair ist, hat keinen nachhaltigenWert und wird über kurz oder lang von der Gesellschaft nicht akzeptiert. EinWirkungsprinzip, das weit über den Sport hinaus geht und alle menschli-chen Handlungsweisen betrifft.

Wie in keiner anderen Sportart stellt dies Ansprüche an die Menschenim Pferdesport. Dafür bietet auch keine andere Sportart die Chance, denFairness-Gedanken so authentisch zu verwirklichen wie der Pferdesport.Vielleicht ist dies auch ein Grund, warum der Pferdesport ein so hohesAnsehen genießt. Alle Pferdesportler, ob jugendliche Teilnehmer an einemSpringen der Klasse E oder professionelle Grand Prix-Reiter, haben es per-sönlich in der Hand, dieser Herausforderung gerecht zu werden und diewahren Werte ihres Sportes zu erkennen und zu repräsentieren.

Stefan UnterlandstättnerMitglied des Vorstands der Deutschen Kreditbank AG

Grußwort

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DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

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Liebe Reiter, Fahrer, Voltigierer undPferdebesitzer,

die seit 2010 gültigen Anti-Doping- und Medi-kamentenkontrollregeln (ADMR) der DeutschenReiterlichen Vereinigung (FN), die Bestandteil derLeistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) sind, wurdenüberarbeitet. Im vergangenen Jahr haben wirdie Broschüre Fairer Sport erstmals aufgelegtund sie fand großen Zuspruch. Die Broschüreerläutert die ADMR und gibt Hilfestellungen zumUmgang mit ihnen.

Mit dieser Ausgabe liegt Ihnen nun eine aktualisierte Fassung vor. Nebengrundlegenden Fakten und praxisnahen Handlungsempfehlungen erfahrenSie Wissenswertes zum Thema Kontrolle und zu möglichen Sanktionen.Zusätzlich zu dem, was verboten ist, informieren wir über das, was erlaubtist, und geben Empfehlungen zu Karenzzeiten.

Wir raten Ihnen, alle Behandlungen Ihres Pferdes in einem Behandlungs-buch einzutragen, so wie Sie es im hinteren Teil der Broschüre finden. Zumeinen behalten Sie so den Überblick, wann und mit welchen MedikamentenIhr Pferd behandelt wurde. Zum anderen ist eine lückenlose Dokumentationwichtig, um mögliche positive Ergebnisse von Medikationskontrollen nach-vollziehbar erklären beziehungsweise aufklären zu können.

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Turniersaison!

Breido Graf zu RantzauPräsident der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN)

Vorwort

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DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

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1. Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln(ADMR)

Die übergeordneten Ziele des Turniersports sind Tierschutz, Chancen-gleichheit und Unfallverhütung. Insbesondere die Bestimmungen derADMR dienen dazu, diesen Zielen gerecht zu werden.

Mit diesen Regeln werden die bereits seit vielen Jahren gültigen Bestim-mungen noch klarer gefasst und sind dadurch noch besser einzuhalten.

Die Regeln gegen Doping und gegen verbotene Medikation pferdegerechtund praxisorientiert zu formulieren und zu kommunizieren, ist unser erklär-tes Ziel. Auch die Angleichung an das internationale Regelwerk behaltenwir dabei im Auge .

Die Empfehlungen dieser Broschüre gelten vom 28. April 2011 bis zum31. Dezember 2012.

Diese Broschüre gibt einen Überblick über die ADMR. Sie ersetzt abernicht das Regelwerk.

KLADMR. V -brauchsanweisung für die Regeln - auf einem Bierdeckel zusammen-fassen lassen sie sich aber leider nicht. Deswegen legen wir Ihnenans Herz: Nehmen Sie sich die Zeit zum Lesen.

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2. Grundregeln

1.Das Wohl desPferdes stehtüber allen ande-ren Ansprüchenund Interessen. 2.Erst wenn eineKrankheit voll-

ständig auskuriertist, darf ein PferdamWettkampfteilnehmen.

3.Das Pferd ist zumZeitpunkt desWettkampfes freivon verbotenenSubstanzen. 4.Die verantwort-liche Person ist

immer der Reiter,Fahrer, Longen-führer, Voltigierer,Besitzer und/oderEigentümer.

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DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

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3. Basiswissen

NulltoleranzDie „Nulltoleranz“ im Reitsport ist so zu verstehen, dass zum Zeitpunkt desWettkampfes keine verbotene Substanz im Körper des Pferdes vorhandensein darf. Ob das Pferd zum Zeitpunkt der Kontrolle frei von verbotenenSubstanzen ist, wird durch die Untersuchung von Urin oder Blut einesPferdes oder gegebenenfalls durch anderes Probenmaterial nachgewiesen.

GrenzwerteGrenzwerte legen fest, wie viel von einer bestimmten Substanz in Urin oderBlut vorhanden sein darf, ohne dass dies zu einem positiven Ergebnis führt.

Einige Substanzen werden vom Pferd selbst produziert und sind in der„natürlichen Konzentration“ deshalb nicht anzuprangern. Bestimmte Sub-stanzen, die in der Umwelt oder im Grundfutter vorkommen, werden inunauffälliger Konzentration akzeptiert. Informationen zu Grenzwerten gibtes in den Listen der verbotenen Substanzen der ADMR, die auf den Seiten53 und 57 dieser Broschüre oder in der LPO nachgelesen werden können.

NachweiszeitenNachweiszeiten geben an, wie lange bestimmte Substanzen in bestimmtenDosierungen und nach bestimmten Gaben bei einer geringen Anzahl (i.d.R.sechs) untersuchter Pferde nachweisbar waren. Diese Untersuchungensind mit großem Forschungsaufwand und dadurch hohen Kosten (30.000Euro bis 50.000 Euro je Substanz) verbunden. Daher liegen Nachweis-zeiten bisher in erster Linie für Substanzen vor, die häufig in der Pferde-medizin eingesetzt werden.

Nachweis von SubstanzenGrundsätzlich entscheiden die analytischen Möglichkeiten eines Laborsüber den Nachweis einer Substanz. Substanzen, deren Nachweis voreinigen Jahren noch nicht möglich war, können heute durch neue und ver-besserte Analysemethoden nachgewiesen werden. Darüber hinaus ist esmöglich, Substanzen länger nachzuweisen. Zuweilen überschreitet danndie Nachweiszeit die Wirkdauer einer Substanz.

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Um dem Rechnung zu tragen, werden fast alle Substanzen, für dieNachweiszeiten ermittelt worden sind, mit einer eingeschränkten Analytikuntersucht. Die Analytik orientiert sich in diesen Fällen an der Wirksam-keit einer Substanz und nicht an ihrer Nachweisbarkeit. Das heißt: DieseSubstanzen führen nur dann zu einer positiven Probe, wenn die nachge-wiesene Menge noch wirksam ist. Insofern stimmt die häufig gemachteAussage nicht, dass man mit jeder noch so kleinen Menge grundsätzlichpositiv getestet wird.

Die FN lässt alle Medikationsproben im Institut für Biochemie der Deut-schen Sporthochschule in Köln analysieren. Somit ist sichergestellt, dassjede Probe nach gleichen analytischen Maßstäben geprüft wird.

KarenzzeitenDie Art und Weise, wie Nachweiszeiten ermittelt werden, bedeutet, dasssie nicht auf jedes Pferd übertragbar sind. Darüber hinaus sind Faktorenwie die Wirkung der Substanz, ihre Dosierung, die Häufigkeit der Gabesowie insbesondere die Erkrankung des Pferdes zu berücksichtigen. Daherergibt sich die Notwendigkeit, die Nachweiszeit mit einem zeitlichen Si-cherheitszuschlag zu versehen. Diese Zeit, von der Gabe der Substanz biszum Einsatz auf dem Turnier, nennt man Karenzzeit. Karenzzeiten lassensich einerseits von Nachweiszeiten statistisch abgesichert ableiten odersie beruhen auf pharmakologischen und veterinärmedizinischen Erkennt-nissen.

Die von der FN veröffentlichten Karenzzeiten sind als Empfehlung zuverstehen. Sie beinhalten großzügig angesetzte Sicherheitsaufschläge. Siesind im Einzelfall jedoch keine absolute Garantie dafür, dass bei Berück-sichtigung der Karenzzeit ein positives Ergebnis bei einer Medikationskon-trolle verhindert wird. Informationen zu Karenzzeiten gibt es im Abschnitt„In der Praxis“ und in einer Übersicht auf der Seite 63 dieser Broschüre.

Merke:In der Biologie und der Medizin gibt es keine 100-prozentige Sicherheit.Daher beinhalten auch die empfohlenen Karenzzeiten ein Restrisiko.

DopingDoping ist die Verwendung von Substanzen oder die Anwendung verbote-ner Methoden, die in den Listen I und III der ADMR aufgeführt sind. In derListe I handelt es sich um Substanzen und Methoden, die im Wettkampfverboten sind. In der Liste III finden sich Substanzen, die zusätzlich zumWettkampf auch im Training verboten sind.

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DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

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Die Unterscheidung zwischen Wettkampf und Training ist sehr wichtig.Denn der Einsatz einer bestimmten Zahl von Dopingsubstanzen ist außer-halb des Wettkampfes zu therapeutischen Zwecken legitim. Dies betrifftz. B. den Einsatz eines Beruhigungsmittels im Zusammenhang mit einerZahnbehandlung. Andererseits gibt es aber auch Dopingsubstanzen undverbotene Methoden, die keine legitime Verwendung in der Pferdemedizinoder im Umgang mit dem Pferd haben. Beispiele hierzu sind die Verwen-dung eines Psychopharmakons oder das Hypersensibilisieren der Beine.

Unerlaubte MedikationUnerlaubte Medikation ist die Verwendung von Substanzen, die in derListe II der ADMR aufgeführt sind. Außerhalb des Wettkampfes könnendiese Substanzen zu therapeutischen Zwecken eingesetzt werden. Werdensie im zeitlichen Zusammenhang mit einem Wettkampf eingesetzt, wirddies als Regelverstoß gewertet. Es gibt Fälle, wo ganz bewusst verboteneSubstanzen eingesetzt werden, um die leistungsmindernden Symptomeeines kranken Pferdes im Wettkampf zu unterdrücken. Oftmals kommt einFall der unerlaubten Medikation aber auch dadurch zustande, dass einPferd mit guter Absicht therapiert, die Wirkdauer der verwendeten Sub-stanz jedoch falsch eingeschätzt wurde. Um dieses zu vermeiden, solltendie empfohlenen Karenzzeiten berücksichtigt werden.

Freiwilliger TestWill man im Einzelfall wissen, ob ein Pferd frei von verbotenen Substanzenist, kann man eine Urinprobe des Pferdes untersuchen lassen. In Abstim-mung mit der Abteilung Veterinärmedizin der FN kann für diese Zwecke eineUntersuchung durchgeführt werden. Dabei sind genaue Angaben zur ver-wendeten Substanz zu machen. Das Institut für Biochemie der DeutschenSporthochschule in Köln wird von der FN informiert und die Urinprobe kanndirekt an das Labor geschickt werden. Das Medikationskontroll-Kit der FNist hierbei zu verwenden. Das Kit kann man beim Tierarzt oder bei der FNfür etwa 30 Euro erwerben. Die Laboruntersuchung dauert maximal eineWoche und kostet je nach Aufwand zwischen 150 und 400 Euro.

Reiten auf internationalen VeranstaltungenFür deutsche Reiter, Fahrer und Voltigierer, die auf internationalen Veran-staltungen starten, gilt für den Zeitraum des Wettkampfes das Reglementder Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI). Dies betrifft auch dieinternationalen Turniere, die in Deutschland stattfinden.

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ArzneimittelrechtGrundsätzlich gilt für die Medikation von Pferden das Deutsche bzw.Europäische Arzneimittelrecht (Gesetze und Verordnungen). Diese ver-bindlichen Rechtsgrundlagen sind bei der Anwendung von Substanzen injedem Fall zu berücksichtigen.

Es würde jedoch den Rahmen dieser Broschüre sprengen, wenn zusätzlichzu den Regeln des Pferdesports die jeweils geltenden rechtlichen Rah-menbedingungen vollständig dargestellt würden. Hierzu gehört auch derVerweis auf die Möglichkeit der Anwendung von Arzneimitteln bei Lebens-mittel liefernden bzw. nicht Lebensmittel liefernden Pferden.

Die Regeln des Pferdesports gehen in ihren Angaben zudem über arznei-mittelrechtliche Bestimmungen hinaus. Das heißt, sie berücksichtigen inihren Listen der verbotenen Substanzen auch solche, die arzneimittelrecht-lich eindeutig geregelt sind, aber der Vollständigkeit halber als verbotenbzw. erlaubt benannt werden.

Kompetente Ansprechpartner zum Arzneimittelrecht sind der Haus- und/oder Amtstierarzt.

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DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

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4. Listen

Im Anhang an die ADMR und in dieser Broschüre (Seiten 51- 61) findenSie die Listen der verbotenen Substanzen und Methoden detailliert aufge-führt. Auf der Liste I sind die im Wettkampf verbotenen Dopingsubstanzenund Methoden zu finden. Liste II enthält Substanzen, die unter die soge-nannte verbotene Medikation fallen und im Wettkampf ebenfalls verbotensind. In Liste III sind die Substanzen und Methoden aufgeführt, die nichtnur im Wettkampf, sondern darüber hinaus auch im Training verbotensind. Substanzen, für die Grenzwerte gelten, sind mit einem * gekenn-zeichnet.

Einige Substanzen sind laut ADMR im Wettkampf und Training ausdrücklicherlaubt. Diese finden Sie aufgelistet auf der Seite 62 unter der Überschrift„Ausnahmen“.

Substanzen, für die es Karenzzeiten gibt, finden Sie im Abschnitt „In derPraxis“ und im Anhang unter 10.3 Liste der Substanzen mit empfohlenenKarenzzeiten auf der Seite 63.

Unter 10.4 auf der Seite 64 finden Sie eine Liste der erlaubten Substanzen.

Fsowie im Abschnitt 5 „In der P

ADMR-konform:

ADMR-Konflikt: ettkampf verboten

Karenzzeit (KRZ)Die KRZ gibt Auskunft über die empfohlene Zeitspanne, von der

Einsatz auf dem Turnier

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5. In der Praxis (gültig bis 31.12.2012)

Im Abschnitt „In der Praxis“ erhalten Sie praktische Informationen zumUmgang mit Substanzen und Behandlungsmethoden. Leider ist es unsnicht möglich, Handelsnamen der Substanzen oder Produktnamen zu nen-nen. Wettbewerbsrechtliche und arzneimittelrechtliche Beschränkungenlassen dies in Deutschland nicht zu.

5.1 Fütterung

Bei der Pferdefütterung kann zwischen Grundfutter und Krippenfutterunterschieden werden. Grundfuttermittel sind sogenannte Raufuttermittel:Heu, Heulage, Silage und Stroh, sowie Saftfuttermittel wie Möhren undRüben. Krippenfuttermittel sind konzentrierte Futtermittel, die einen durchdas Grundfutter nicht gedeckten Bedarf ausgleichen sollen. Hierzu gehörenGetreide, Mineral- und Ergänzungsfuttermittel.

Notwendige ErgänzungBei besonderer Belastung, wie zum Beispiel dem Einsatz als Sportpferd,während der Trächtigkeit oder bei verstärkter Deckbeanspruchung vonHengsten, sind spezielle Ergänzungsfuttermittel zu empfehlen.

EmpfehlungenZur Gesamtration sollte eine Vitamin- und Mineralstoffmischungzugefüttert werdenZur Erhöhung der Energiedichte in der Ration eignen sich beispiels-weise Pflanzenöle wie Lein-, Maiskeim-, Soja-, Raps- und Sonnen-blumenöl. Vorsicht bei Reiskeimöl! Es enthält den Wirkstoff Gamma-Oryzanol (KRZ: 48 Stunden), der zu den verbotenen Substanzen gehört.Grundsätzlich sollte Pferden ab dem 6. Lebensmonat ein Salz- oderMineralleckstein zur freien Aufnahme zur Verfügung stehen.

Es ist möglich, dass Futtermittel und Ergänzungsfuttermittel Substanzenenthalten, die nicht ADMR-konform sind. Welche Substanzen sich imProdukt befinden, können Sie in der Regel der Produktdeklaration unter„Zusammensetzung“ und „Zusatzstoffe“ entnehmen.

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DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

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Seit Mai 2010 bietet die FN auf ihrer Internetseite www.pferd-aktuell.deim Bereich „Fairer Sport“ eine Suchfunktion an, mit der überprüft werdenkann, ob einzelne im Futtermittel enthaltene Substanzen gemäß ADMR imWettkampf verwendet werden dürfen.

Für einzelne Futtermittel bzw. Futtermittelzusatzstoffe sind in Zusammen-arbeit mit dem Arbeitskreis Futtermittel und Fütterungstechnik der FN unddem Institut für Biochemie in Köln zulässige Mengen erarbeitet worden.Wie schon vorher ausgeführt (siehe Grenzwerte/Nachweiszeiten), istnicht grundsätzlich das Vorhandensein einer Substanz entscheidend, obverboten oder nicht, sondern ihr Anteil im Produkt. In geringen Mengenentfalten sie im Pferdeorganismus keine therapeutische Wirkung und rufendaher bei einer Medikationskontrolle kein positives Ergebnis hervor. Diesgilt zum Beispiel dann, wenn ätherische Öle als Aroma und Geschmacks-verbesserer eingesetzt werden.

Ab Herbst 2011 können ADMR-konform ge-kennzeichnete Futtermittel erworben werden.Erkennen kann man diese Produkte an einerKonformitätskennzeichnung, welche durch dieFN vergeben wird. Dazu beantragen die Futter-mittelhersteller eine sogenannte Konformitäts-bescheinigung. Die Produkte werden daraufhinauf ihre Unbedenklichkeit in Bezug auf doping-und medikationsrelevante Stoffe überprüft undbei negativem Prüfergebnis mit dieser Kenn-zeichnung ausgezeichnet. Zusätzlich werdendie Futtermittel stichprobenartig hinsichtlich be-stimmter, festgelegter Kontaminanten getestet.

Fütterung auf einen Blick:

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DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

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5.2 Pflege

Zur täglichen Pflege gehört das regelmäßige Putzen des Pferdes, das Bürs-ten der Mähne und Verlesen des Schweifes. Das sorgfältige Hufauskratzenist ebenso Muss. Zur erweiterten Pferdepflege zählt man das Fetten derHufe, das Waschen des Schweifes oder des ganzen Pferdes sowie dasEinsprühen mit Fellspray. Während des Sommers kommt der Schutz vorInsekten noch hinzu.

In der Regel müssten die Pflegeprodukte frei von verbotenen Substanzensein. Dennoch sollte man auch hier im Zweifel einen Blick auf die Produkt-beschreibung werfen. Um auf der sicheren Seite zu sein, verwenden Siemöglichst schlichte, speziell für Pferde gedachte Shampoos, welche dienatürliche Haut- und Fellfunktion unterstützen.

Insektenschutzmittel sind zwar gemäß ADMR grundsätzlich erlaubt.Allerdings müssen auch hier die Inhaltsstoffe im Auge behalten werden.Benutzen Sie im Zweifelsfall die vom Tierarzt vertriebenen, ausdrücklichfür Pferde zugelassenen Fliegenschutzmittel.

Pflege auf einen Blick:

Shampoo und Fellspray

ätherischen Ölen(ADMR-konform)

Insektenschutzmittel

ausdrücklich für Pferdezugelassene Fliegenschutz-mittel (ADMR-konform)mit ätherischen Ölen(ADMR-konform)mit Nelken- oder Lavendelöl(ADMR-konform)

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5.3 Behandlung

Behandlung ist ein Überbegriff für alle therapeutischen Maßnahmen.Prinzipiell gilt, dass gravierende oder auch länger anhaltende Erkrankun-gen stets vom Tierarzt zu behandeln sind. Lediglich bei leichten und klareinzuordnenden Krankheitssymptomen dürfen Sie selbst behandeln.Verschreibungspflichtige Medikamente werden nur in Absprache mit demTierarzt verabreicht.

Richtige AuswahlZur Behandlung einer Erkrankung gibt es häufig eine ganze Reihe unter-schiedlicher Medikamente. Je nach Zusammensetzung unterscheiden siesich in ihrer Wirksamkeit. Manche sind hoch effektiv, enthalten aber Sub-stanzen, die mit einer langen Karenzzeit verbunden sind und damit einenWettkampfstart weit nach hinten verschieben. Andere Produkte, mitunternicht ganz so wirksam, werden schneller abgebaut und lassen einen frühe-ren Wiedereinstieg ins Wettkampfgeschehen zu.

Grundsätzlich sollte jedoch gelten: Das Pferd ist mit den effektivstenMitteln zu behandeln, auch wenn dadurch ein zeitnaher Turnierstart unterUmständen nicht möglich ist. Das Wohl des Pferdes steht an erster Stelleund nicht dessen Nutzbarkeit. Die Wahl von nicht wirklich wirksamen „al-ternativen“ Mitteln zur Behandlung oder gar der Verzicht auf eine Behand-lung mit dem Ziel, möglichst schnell wieder auf einem Turnier starten zukönnen, ist nicht nur ein Verstoß gegen die ethischen Grundsätze des Pfer-defreundes, sondern auch sehr kurz gedacht. Folgeschäden mit negativenAuswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Pferdes können nämlich ausdieser Handlungsweise resultieren.

Merke:Die effektive Behandlung eines erkrankten oder verletzten Pferdes unddessen völliges Auskurieren kommen nicht nur dem Pferd zugute. Auchder Reiter kann sich sicher sein: Durch ein sorgfältiges und nachhal-tiges Gesundheitsmanagement bleibt das Pferd lange einsatzbereit undleistungsfähig.

BehandlungsgebieteAtemwegeAugenBagatellverletzungenBewegungsapparatHautHuf

ImmunsystemImpfen und EntwurmenMagen-/DarmNervositätZahnbehandlungund Scheren

S. 17S. 18S. 19S. 20S. 24S. 25

S. 26S. 27S. 27S. 30

S. 31

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DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

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In nahezu allen Behandlungsgebieten werden Homöopathika eingesetzt.Diese sind in einer Verschüttelung (Dilution) ab D7 erlaubt.

Sofern sie in einer Verschüttelung bis D6 einschließlich eingesetzt werden,sind Homöopathika im Wettkampf verboten und haben eine Karenzzeitvon 48 Stunden. Nachfolgend wird deshalb nur in der jeweiligen Aufzäh-lung „Auf einen Blick“ und nicht im Text ausdrücklich auf die Anwendungvon Homöopathika eingegangen.

Atemwege:

Erkrankungen der Atemwege gehören gehören mit zu den häufigstenErkrankungen des Pferdes und können, angefangen vom grippalen Infektbis zur Stauballergie, die unterschiedlichsten Ursachen haben. Oftmalssind sie haltungsbedingt verursacht. Die genaue Diagnose klärt immer derTierarzt.

Eine intakte Stallhygiene, Bewegung und viel frische Luft beugen Atem-wegserkrankungen vor. Liegt eine Erkrankung vor, können sich Inhalatio-nen oder auch das Verfüttern von Heilkräutern positiv auf den Heilungs-prozess auswirken.

Die Inhalation mit Kochsalzlösung ist im Hinblick auf die ADMR unbe-denklich. Nimmt man dazu ätherische Öle, muss die letzte Inhalation 48Stunden vor dem Wettkampf liegen. (Achtung! Ätherische Öle sind nurfür die bestimmungsgemäße äußerliche Anwendung zugelassen!) Zu dentypischen, pflanzlichen Helfern im Kampf gegen Atemwegserkrankungengehören Eukalyptus, Süßholz, Spitzwegerich und Thymian. Diese könnenauch als Tee über das oder trocken ins Futter gemischt eingesetzt werden.Aber auch hier ist eine Karenzzeit von 48 Stunden einzuhalten.

Das macht der Tierarzt:Die Behandlung von Atemwegserkrankungen muss je nach Ursache ganzspezifisch erfolgen. Es kommen Schleimlöser, Bronchienerweiterer undAntibiotika zum Einsatz. Karenzzeiten gibt es zu den Schleimlösern Dem-brexin (KRZ: 10 Tage) und Acetylcystein, auch als ACC bekannt (KRZ: 8Tage). Für den Bronchienerweiterer Clenbuterol gilt eine Karenzzeit von 21Tagen.

Außerdem werden sowohl Kurzzeit-Penicilline mit einer Karenzzeit von 8Tagen angewendet als auch Langzeit-Penicilline, deren Karenzzeit sich durcheinen Procain-Zusatz auf 56 Tage verlängert. Beide haben die gleiche Wirk-

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samkeit, benötigen jedoch unterschiedliche Behandlungsintervalle. Wennein Turniereinsatz geplant ist, sollte der Tierarzt darauf hingewiesen werden.

Empfiehlt der Tierarzt eine Inhalation, werden z.B. Cortisone wie Bude-sonid (KRZ: 4 Tage), Beclomethason (KRZ: 4 Tage) oder Fluticason (KRZ:4 Tage) verordnet. Als Cortison über das Futter wird häufig Prednisolonverabreicht (KRZ: 21 Tage).

Atemwege auf einen Blick:

Inhalation mit physiologischerKochsalzlösung

Inhalation mit ätherischen: 48 Stunden)

Inhalation mit Budesonid: 4 Tage)

Inhalation mit Beclomethason: 4 Tage)

Inhalation mit Fluticason: 4 Tage)

Kräutermischungen z.B. mitEukalyptus, Süßholz, Spitz-wegerich und Thymian

Homöopathika in einerVerschüttelung ab D7 (ADMR

Homöopathika in einerVerschüttelung bis einschl. D6

:10 Tage)

:8 Tage)Bronchienerweiterer

: 21 Tage)Antibiotika Kurzzeit Penicillin

: 8 Tage)Antibiotika Langzeit Penicillin

: 56 Tage)

Augen:

Tränende Augen können unter anderem durch Zug, durch Fliegen oderauch durch bestimmte Gräserblüten verursacht werden. In diesen Fällenist es durchaus üblich, die Augen mit physiologischer Kochsalzlösung(ADMR-konform) vorsichtig zu spülen. Dies wird natürlich nur dann ange-wendet, wenn sicher ist, dass es sich nicht um eine ernsthafte Augener-krankung handelt. Das klärt in jedem Fall der Tierarzt.

Das macht der Tierarzt:Infektionen werden üblicherweise mit Salben behandelt, die ein Antibio-tikum (KRZ: 8 Tage) enthalten. Bei der Anwendung von cortisonhaltigenSalben ist eine Karenzzeit von 14 Tagen einzuhalten.

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DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

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Augen auf einen Blick:

physiologische Kochsalz-lösung (ADMRHomöopathika in einerVerschüttelung ab D7 (ADMR

Homöopathika in einerVerschüttelung bis einschl. D6

antibiotikumhaltige Augen-: 8 Tage)

cortisonhaltige Augensalbe: 14 Tage)

Bagatellverletzungen:

Oberflächliche Verletzungen, die keiner weiteren Wundversorgung durchden Tierarzt bedürfen, werden lediglich mit warmem Wasser, dem Sieeinige Tropfen Desinfektionslösung beimischen, gesäubert und desinfi-ziert. Externe Desinfektionsmittel, wie zum Beispiel Jodpräparate oderAkridinpulver1, sind im Wettkampf erlaubt. Die allseits zur Wundbehand-lung bekannten Blau- oder Alusprays können im Einzelfall verboteneSubstanzen enthalten. Vor ihrer Anwendung sollte daher Rücksprache mitdem Tierarzt gehalten werden. Zinksalben und Jodsprays hingegen sindADMR-konform.

Um dieWundheilung zu unterstützen, eignen sich Wund- und Heilsalben,wie zum Beispiel Zink-Lebertran-Salbe, Salben mit dem Wirkstoff Dexpan-thenol oder Melkfett. Alle genannten Salben sind ADMR-konform.

Bagatellverletzungen auf einen Blick

Jodpräparate

Lebertran- Zinksalben

1

Homöopathika in einerV

Homöopathika in einerVerschüttelung bis einschl. D6

Blau- oder Alusprays. ADMR-

1 Akridinpulver (Rivanol®) ist nur bei Pferden anwendbar, die nicht der Lebensmittelgewinnungdienen und sofern eine Umwidmung vertretbar ist.

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Bewegungsapparat:

Der Bewegungsapparat ist insbesondere unter sportlicher Belastung ohneangemessenes Training relativ verletzungsanfällig. Muskeln, Sehnen,Bänder und Gelenke müssen daher angepasst an die Trainings- und Wett-kampfanforderungen trainiert werden.

Über das FutterErgänzungsfuttermittel mit Vitamin E-Selen Mischungen sind zur Unter-stützung des Muskelstoffwechsels einsetzbar und ADMR-konform.

Bestimmte, Ergänzungsfuttermitteln beigefügte Substanzen, sollen beiErkrankungen der Sehnen, Bänder und Gelenke hilfreich sein. Hierzugehören u.a. Hyaluronsäure, und sulfatierte Glykosaminoglykane, wie z.B. Chondroitinsulfat. Diese sind ADMR-konform, sofern sie zugefüttertwerden.

Im Zusammenhang mit Behandlungen am Bewegungsapparat werdenhäufig auch Heilkräuter wie Teufelskralle, Arnika, Ingwer und Weihraucheingesetzt. Alles sind verbotene Substanzen, die eine Karenzzeit von 48Stunden haben.

Manuelle Therapien und physikalische VerfahrenManuelle Therapien und physikalische Verfahren, wie beispielsweise durchKühlung mit fließendem Wasser oder mittels Kühlgamaschen (allerdingsnicht unter 0ºC) sind ADMR-konform. Darüber hinaus sind Methoden wiePhysiotherapie, Chiropraxis und Osteotherapie gemäß ADMR auch imZusammenhang mit dem Wettkampf zulässig. Das gilt auch für den Einsatzvon Magnetdecken oder Magnetgamaschen. Akupunktur ist im Wettkampfnicht zulässig.

Schwellungen und LahmheitenBei Schwellungen werden häufig Gele mit dem Wirkstoff Heparin einge-setzt. In diesen Fällen gilt eine Karenzzeit von 48 Stunden. Kühlgele, dieätherische Öle enthalten, dürfen jederzeit angewendet werden. Die eben-falls bei Schwellungen oder auch nur zur Regeneration häufig eingesetzteEssigsaure Tonerde ist ADMR-konform.

Schmerzhaft und dick zeigt sich der „Einschuss“ – auch Phlegmone ge-nannt. Durch eine nicht mehr oder kaum noch erkennbare Wunde könnenKeime in die Unterhaut gelangen und dort eine Entzündung hervorrufen.Bei diesem Krankheitsbild sollte als erste Maßnahme die Körpertempera-tur gemessen werden. Bei Fieber (38,4ºC und höher) ist sofort der Tierarztzu rufen. Neben einer sorgfältigen Desinfektion der vermuteten Eindring-

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DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

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stelle der Infektion gehört die Kühlung durch einen Angussverband mitkaltem Wasser zur ersten Hilfe gegen den Einschuss. Dem Wasser sollteein externes Desinfektionsmittel, wie beispielsweise Akridinpulver² oderein Jodpräparat, beigemischt werden. Diese sind ADMR-konform.

Das macht der Tierarzt:Ein vom Tierarzt verabreichtes Antibiotikum, zumeist Penicillin, nimmtbeim Einschuss den Kampf gegen die Bakterien auf. Zudem können ent-zündungshemmende, abschwellende und schmerzstillende Medikamentevonnöten sein.

Achtung: Es gibt sowohl Kurzzeit-Penicilline, die eine Karenzzeit von 8 Tagenhaben, als auch Langzeit-Penicilline, deren Karenzzeit sich durch einenProcain-Zusatz auf 56 Tage verlängert. Beide haben die gleiche Wirksam-keit, benötigen jedoch unterschiedliche Behandlungsintervalle. Wenn einTurniereinsatz geplant ist sollte, der Tierarzt darauf hingewiesen werden.

Andere Behandlungen sollten sich an der veterinärmedizinischen Diagnoseorientieren. Dies gilt insbesondere für Lahmheiten. Eine Möglichkeit ist dieGabe schmerzstillender und entzündungshemmender Medikamente, dieentweder auf die Haut aufgetragen, über das Futter verabreicht oder alsInjektion gegeben werden. Hier kommen unter anderem folgende Substan-zen zum Einsatz: Metamizol (KRZ: 9 Tage), Meloxicam (KRZ: 9 Tage), Veda-profen (KRZ: 12 Tage), Ketoprofen (KRZ: 12 Tage), Meclofenaminsäure (beioraler Gabe KRZ: 15 Tage), Flunixin (KRZ: 18 Tage), Phenylbutazon (KRZ:21 Tage), Eltenac (KRZ: 24 Tage) Carprofen (KRZ: 30 Tage).

Die örtliche Betäubung (Lokalanästhesie) wird im Bereich der Lahmheitsdi-agnostik und zur Versorgung von Wunden eingesetzt. Gängige Substanzenfür diesen Anwendungsbereich sind Mepivacain und Lidocain. Für beideSubstanzen liegt die Karenzzeit bei 6 Tagen.

Die Behandlung der Gliedmaßenmittels Stoßwellen ist gemäß ADMR imWettkampf verboten. Als Therapieform außerhalb des Wettkampfes, z.B. beiSehnenschäden, ist sie selbstverständlich legitim. Die Stoßwellentherapiehat aber immer auch einen betäubenden Effekt im behandelten Bereich, dermindestens fünf Tage anhält. Daher gilt eine Karenzzeit von 5 Tagen.

Merke:Bei Erkrankungen bzw. Verletzungen orientiert sich der nächste Turnier-einsatz zuerst an der Regenerationszeit und dann erst an der Karenzzeiteiner Substanz.

2 Akridinpulver (Rivanol®) ist nur bei Pferden anwendbar, die nicht der Lebensmittelgewinnungdienen und sofern eine Umwidmung vertretbar ist.

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DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

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Bewegungsapparat auf einen Blick:

Prophylaxe-

Manuelle Therapien undphysikalische V

WKühlgamaschen

Physiotherapie

Magnetdecken, Magnet

Aku unktur KRZ: 48 tunden): 5 T

TherapieHyaluronsäure, oral

Essigsaure Tonerde

Homöopathika in einerV

Homöopathika in einerVerschüttelung bis einschl. D6

Kühlgele mit ätherischenÖlen (ADMR

W

: 6 T: 6 T

Antibiotika Kurzzeit-Penicillin: 8 T

Antibiotika Langzeit-Penicillin: 56 T

: 9 T

V: 12 T

: 15 T:18 Tage)

: 21 T: 30 T

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Haut:

Hauterkrankungen bei Pferden nehmen zu. Nicht fachgerechte Haltungs-bedingungen und auch die hohe Frequenz, mit der Pferde in den Bestän-den wechseln, sind nur zwei der möglichen Ursachen. Auch Stress kannsich über die Haut bemerkbar machen. Die beste Vorsorge gegen Hauter-krankungen liegt prinzipiell in einer ordnungsgemäßen Hygiene.

Pilzerkrankungen treten in großen Ställen und insbesondere bei immun-geschwächten Pferden häufig auf. Frische Luft und Sonne mag der Pilz garnicht. Beides ist also im Kampf gegen Pilz unterstützend wirksam.

Das macht der Tierarzt:Wenn der Tierarzt die Diagnose Pilzbefall gestellt hat, verschreibt er in derRegel ein Antimykotikum zur äußerlichen Anwendung, wie z.B. Enilcona-zol. Diese Anwendung von Pilzmitteln ist erlaubt. Allerdings gilt gemäßLPO § 66.6.7, dass die Voraussetzung für die Teilnahme an Leistungprüfun-gen dann nicht vorliegt, wenn etwa durch eine Pilzerkrankung verursachteakute Veränderungen der Haut vorliegen. In besonders hartnäckigen Fällenkann auch eine „Pilz-Impfung“ vonnöten sein. Pilzimpfungen sind gemäßADMR möglich. In Anlehnung an die Bestimmungen zur Influenza-Impfungsollten zwischen der Impfung und dem Wettkampf sieben Tage liegen.

Parasiten, wie verschiedene Milbenarten, Haarlinge oder Läuse, müssenvom Tierarzt genau identifiziert und gezielt mit spezifischen Antiparasitikabehandelt werden. Gängig ist hier der Wirkstoff Phoxim (KRZ: 8 Tage).

Satteldruck kann nicht nur durch schlecht sitzende Sättel und schlechtsitzende Reiter, sondern auch durch mangelnde Hygiene oder verstopfteTalgdrüsen entstehen. Ermitteln Sie die Ursache, beheben Sie diese undgönnen Sie der betroffenen Hautstelle eine Reitpause zur Regeneration.Akute Schwellungen in der Sattellage können mit Wasser oder Obstessig-wasser gekühlt werden, letzteres allerdings nur in Maßen, um ein Aus-trocknen zu verhindern. Offene Stellen können zunächst mit einer mildenJodsalbe und dann mit einer Heilsalbe, wie zum Beispiel einer Ringelblu-mensalbe, behandelt werden. Diese Salben sind ADMR-konform.

Das macht der Tierarzt:Beim offenen Satteldruck kann es notwendig sein, ein Antibiotikum (ohneCortison) einzusetzen, bei dem man mit einer Karenzzeit von 8 Tagenrechnen muss.

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DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

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Mauke ist der Überbegriff für verschiedene Hauterkrankungen in der Fes-selbeuge, die je nach Ursache gezielt zu behandeln sind. Generell richtigist, die betroffene Stelle mit warmem Wasser zu reinigen, dass einigeTropfen jodhaltige Lösung enthält. Um den erkrankten Bereich geschmei-dig zu halten, kann danach beispielsweise mit einer Jodsalbe, mit Melkfettoder Honigsalbe behandelt werden. All das ist ADMR-konform.

Das macht der Tierarzt:In hartnäckigen Fällen helfen je nach Ursache antibiotikumhaltige Salben(KRZ: 8 Tage) oder entsprechende Antiparasitika (KRZ: 8 Tage)

Haut auf einen Blick:

Ringelblumensalbe

Honigsalbe (ADMR

Essigwasser (ADMRHomöopathika in einerVerschüttelung ab D7 (ADMR

Homöopathika in einerVerschüttelung bis einschl. D6

Antiparasitikum Phoxim

Pilz-Impfung (KRZ: 7 Tage)Antimykotikum Enilconazol

-K

Huf:

Die beste Vorbeugung gegen Probleme mit den Hufen sind eine penibleBoxenhygiene, regelmäßiges Ausschneiden bzw. Beschlagen sowie dietägliche Hufpflege.

Bei Strahlfäule helfen Tamponaden mit austrocknenden Mitteln wie z.B.Jodoformpulver oder Jodtinktur. Zur Vorbeugung von Strahlfäule kannHufteer verwendet werden. Alles ist ADMR-konform.

Auch Hufgeschwüre gehören zu den relativ häufig auftretenden Hufer-krankungen, die möglichst durch den Tierarzt oder Hufschmied zu diag-nostizieren und zu behandeln sind.

Das macht der Tierarzt:Zunächst lokalisiert der Tierarzt das Geschwür. Ist es noch nicht „reif“genug, so wird zur Unterstützung des Reifeprozesses oftmals ein Hufbad

KRZ: 8 Tage

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in warmem Wasser und Schmierseife angewendet. Ist das Geschwür reif,wird es geöffnet, damit der Eiter abfließen kann. Mittel zum Austrocknenund Abtöten der Bakterien werden lokal aufgetragen. Eine örtliche Be-handlung mit Jodtinktur unter Verband gehört zu den gängigen Therapie-methoden, die außerdem ADMR-konform ist.

Haltungsbedingt leiden viele Pferde unter trockenem und brüchigem, oderaber unter feuchtem, weichem Hufhorn. Um den Wasseranteil im Huf opti-mal, und damit das Hufhorn elastisch zu halten, können die Hufe je nach Zu-stand täglich mit Wasser gesäubert und, nachdem der Huf luftgetrocknet ist,gefettet werden. Huffette und -balsame sind grundsätzlich ADMR-konform.

Huf auf einen Blick:

Strahlfäule Hufgeschwür

Hufpflege

Immunsystem:

Ein intaktes Immunsystem ist das beste Mittel im Kampf gegen mögliche Er-krankungen. Hier sind gute Haltungsbedingungen, qualitätsvolles Futter, kur-ze Fresspausen und die Vermeidung von Stress wichtige Voraussetzungen.

Das macht der Tierarzt:Zur Ankurbelung der Abwehrkräfte sind sogenannte Paramunitätsinducerin der Tiermedizin bewährt und ADMR-konform. Werden Homöopathikain einer Verschüttelung bis einschließlich D6 eingesetzt, ist die Karenzzeitvon 48 Stunden einzuhalten.

Immunsystem auf einen Blick:

V

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DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

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Impfen und Entwurmen:

Impfen und Entwurmen gehören zu den medizinischen Regelmäßigkeiten,die der Krankheitsprophylaxe dienen. Zwar sind Impfungen und Wurm-kuren nach Regelwerk erlaubt, jedoch ist es nicht ratsam und im Falle derImpfung auch gemäß LPO verboten, diese Maßnahmen direkt vor einemTurnier durchzuführen. Ein wenig Ruhe und körperliche Schonung brauchtder Pferdekörper nach diesen medizinischen Interventionen auf jeden Fall.

Die Wurmkur sollte spätestens eine Woche vor dem Turnier gegebenwerden. Laut LPO müssen zwischen der zweiten Impfung der Grundimmu-nisierung und dem Turnierstart 14 Tage, zwischen einer Wiederholungs-Impfung und dem Turnierstart sieben Tage vergangen sein.

Magen-/Darm:

Der Magen- und Darmtrakt des Pferdes ist ausgesprochen störanfällig. Ne-ben Fehlern in der Haltung und im Fütterungsmanagement können äußereFaktoren wie Stress oder ein schlichter Wetterwechsel Probleme zur Folgehaben.

Zur wirkungsvollen Vorsorge gegen Magen-Darmerkrankungen helfen:ausreichend hochwertiges Raufutter, qualitätsvolles Kraftfutter, gereichtin kleinen, häufigen Portionen, Konstanz in der Fütterung; regelmäßigeKontrolle der Zähne; Wurmkuren sowie genügende und regelmäßigeBewegung.

Als Kolik bezeichnet man einen mehr oder weniger starken Bauchschmerz.Da dabei unter Umständen lebensbedrohliche Zustände vorliegen, gehörtjede Behandlung in die Hand des Tierarztes. Bis zu seinem Eintreffen sollteman das Pferd Schritt führen. Auch wenn das Pferd Appetit zeigt, darf eszunächst nichts fressen!

Das macht der Tierarzt:Je nach Art der Kolik reicht die Behandlung von Injektionen mit schmerz-stillenden und krampflösenden Mitteln über eine Magenentleerung mittelsMagensonde bis hin zu Einläufen. Gängige Substanzen, die zum Einsatzkommen, sind Butylscopolamin mit einer Karenzzeit von 4 Tagen, Metami-zol mit einer Karenzzeit von 9 Tagen und Flunixin mit einer Karenzzeit von18 Tagen. Eine Behandlung mittels Magensonde wird unter anderem mit

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Ulrike SeimRaiffeisenplatz 165189 WiesbadenTel.: 0611 533-9662email: [email protected]

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Paraffinöl (ADMR-konform) oder Glaubersalz (KRZ: 48 Stunden) durchge-führt. Beides bedeutet jedoch für das Pferd einen erheblichen Eingriff, vondem es sich erholen muss.

Zu viel Saftfutter, eine Infektion oder auch besondere Aufregungen sindmögliche Ursachen für Durchfall. Verzichten Sie bei Durchfall komplett aufjedwede Art von Saftfutter. Die Gabe von Mash kann bei Durchfall hilfreichsein und zwar insbesondere durch die heilende Wirkung des Leinsamens.Ebenfalls werden gelegentlich sogenannte Effektive Mikroorganismen zurSanierung der Darmflora eingesetzt. Beides ist ADMR-konform.

Das macht der Tierarzt:Zur Beruhigung des Magen-Darm-Traktes kommt unter Umständen dieSubstanz Butylscopolamin mit einer Karenzzeit von 4 Tagen per Injektionzum Einsatz. Bei einer Infektion werden in der Regel Antibiotika eingesetzt.Auch hier werden sowohl Kurzzeit-Penicilline mit einer Karenzzeit von 8Tagen eingesetzt, als auch Langzeit-Penicilline, deren Karenzzeit sich durcheinen Procain-Zusatz auf 56 Tage verlängert. Beide haben die gleicheWirksamkeit, benötigen jedoch unterschiedliche Behandlungsintervalle.Wenn ein Turniereinsatz geplant ist, sollte der Tierarzt darauf hingewiesenwerden.

Bei starkem Flüssigkeitsverlust reguliert der Tierarzt per Infusion denFlüssigkeits- und Elektrolythaushalt. Die hierzu verwendeten Elektrolytlö-sungen enthalten keine verbotenen Substanzen.

Merke:Pferde brauchen bei Durchfall extrem viel Flüssigkeit.

Eine ganz typische Turnierpferdeerkrankung ist dasMagengeschwür alsmögliche Folge von Trainings-, Wettkampf- und Transportstress. Entstres-sen Sie Ihr Pferd, lautet die wichtigste Devise. Unterstützen können Siedas durch regelmäßigen Weidegang und/oder die permanente Vorlagevon Raufutter.

Das macht der Tierarzt:Üblicherweise verschreibt der Tierarzt Magensäurehemmer, also Sub-stanzen wie Omeprazol, Cimetidin und Ranitidin. Omeprazol darf jederzeitangewendet werden. Für die anderen genannten Substanzen liegt dieKarenzzeit bei 8 Tagen.

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Magen-/Darm auf einen Blick:

K

laubersalz KRZ: 48 tunden)

Verschüttelung ab D7 (ADMR

Verschüttelung bis einschl. D6

utylscopolamin KRZ: 4 Tage): 9 Tage)

: 18 Tage).Magengeschwür

Verschüttelung ab D7 (ADMR

Verschüttelung bis einschl. D6

age)age)

Elektrolytlösungen, oral

Effektive Mikroorganismen

Elektrolytlösungen per

nur in Notfällen)

Verschüttelung ab D7 (ADMR

Verschüttelung bis einschl. D6

Butylscopolamin: 4 Tage)

: 9 Tage)Antibiotika Kurzzeit-Penicillin

: 8 Tage)Antibiotika Langzeit-Penicillin

: 56 Tage)

Nervosität:

Äußere Umstände oder ganz einfach die Veranlagung eines Pferdeskönnen dazu führen, dass es schnell nervös und hektisch wird. In seltenenFällen kann auch ein Ernährungsmangel dazu führen. Im Fall einer Mangel-erscheinung werden häufig Magnesiumchlorid oder B-Vitamine eingesetzt.Beide sind ADMR-konform.

Eine angemessene Fütterung, ausgiebige und abwechslungsreiche Be-wegung sowie ausreichend Weidegang tragen entscheidend dazu bei, einausgeglichenes Pferd zu haben. Der Einsatz von Beruhigungsmitteln, obchemischer, pflanzlicher oder homöopathischer Art, sind zu Trainingszwe-cken und im Wettkampf abzulehnen. Dies gilt auch für das in der Human-medizin geläufige Baldrian, das den Wirkstoff Valerensäure enthält.

Achtung: Beruhigungsmittel werden im Wettkampf als Dopingsub-stanzen eingestuft und sind damit verboten. Ein Verstoß wird mit einerRegelsperre von zwei Jahren bestraft.

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DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

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Zahnbehandlung und Scheren:

Das Behandeln der Zähne, das Scheren oder auch Verladen und derTransport lässt nicht jedes Pferd ohne Weiteres mit sich machen. EinBeruhigungsmittel (Sedativum) kann hier helfen. Für die Zahnbehandlungoder zum Scheren werden häufig die Substanzen Detomidin (KRZ: 6 Tage)und Romifidin (KRZ: 9 Tage) eingesetzt. Für oral verabreichtes Aceproma-zin wird eine Karenzzeit von 28 Tagen empfohlen. Xylazin wird ebenfallshäufig verabreicht, jedoch sind hierzu keine Karenzzeiten bekannt.

Zahnbehandlung und Scheren auf einen Blick:

Achtung: Beruhigungsmittel werden im Wettkampf als Dopingsub-stanzen eingestuft und sind damit verboten. Ein Verstoß wird mit einerRegelsperre von zwei Jahren bestraft.

6. Kontrolle

Eine Medikationskontrolle, oft fälschlich auch Dopingprobe genannt, kannjederzeit während einer Veranstaltung, die gemäß LPO durchgeführt wird,erfolgen. Wer kontrolliert wird, entscheidet in der Regel das Los. Aller-dings gibt es auch Verdachtskontrollen. Dass ein Pferd/Pony mehrmalswährend einer Veranstaltung kontrolliert wird, ist möglich.

Der Reiter, Fahrer, Longenführer wird von einem Richter, dem LK-Beauf-tragten oder auch von einem Tierarzt angesprochen und zur Kontrollegebeten.

: 6 Tage): 9 Tage)

: 28 Tage)

-K

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DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

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Die Durchführungsbestimmungen fordern immer erst den Versuch, Urinzu gewinnen. Der Grund hierfür ist, dass das Auffangen von Urin die ein-fachste Art ist, eine Körperflüssigkeit zu gewinnen, in welcher der Nach-weis von verbotenen Substanzen möglich ist. Setzt das Pferd keinen Urinab (Wartezeit mindestens 30 Minuten, kann aber angemessen ausgedehntwerden), wird eine Blutprobe entnommen.

Der Urin des Pferdes wird in zwei Flaschen abgefüllt. Diese tragen dieKennzeichnung A und B und werden nach dem Befüllen mit Sicherheits-drehkappen verschlossen. Es handelt sich nicht um zwei unterschiedlicheProben, sondern um die Aufteilung einer Gesamtprobenmenge in zweiBehälter. Wird anstelle einer Urin- eine Blutprobe entnommen, wird dasBlut in dafür vorgesehenen Blutröhrchen gewonnen. Insgesamt sechsStück werden bei einer Medikationskontrolle gefüllt. Vier davon werdenfür die A-Analyse in die A-Flasche verbracht und zwei für die B-Analyse indie B-Flasche.

Bei einer positiven A-Analyse hat der Betroffene innerhalb einer vorgege-benen Frist von einer Woche die Möglichkeit, eine B-Analyse der Probe zubeantragen. Nur dann wird die Flasche mit der Aufschrift B geöffnet undder Inhalt analysiert. Zudem ist der Betroffene ausdrücklich aufgefordert,zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu beziehen.

Sind sowohl in der A- als auch in der B-Analyse (soweit diese durchge-führt wurde) verbotene Substanzen gemäß den aktuellen ADMR festge-stellt worden, liegt ein Verstoß vor.

TrainingskontrollenNeu eingeführt im Rahmen der ADMR wurden die Trainingskontrollen. Vonihnen sind zunächst nur die Bundeskaderpferde der Disziplinen Dressur,Springen und Vielseitigkeit betroffen. Die Kontrollen finden unangemeldetstatt. Im Zusammenhang mit den Trainingskontrollen ist das Führen einesBehandlungsbuches vorgeschrieben.

Übrigens:Der gesamte Ablauf der Kontrolle wird in allen Einzelheiten in den ADMRder LPO beschrieben.

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7. Sanktionen

Wird bei einer Medikationskontrolle ein Verstoß gegen die Anti-Doping-und Medikamentenkontrollregeln festgestellt, erfolgt unverzüglich dieEinleitung eines Ordnungsverfahrens. Bei Nachweis einer Dopingsubstanzbzw. der Anwendung einer verbotenen Methode oder gar im Falle der Ver-weigerung der Kontrolle wird der Betroffene mit sofortiger Wirkung vonder Teilnahme an Turnieren vorläufig ausgeschlossen (vorläufige Suspen-dierung).

Das Verfahren wird durch die Disziplinarkommission der Deutschen Reiter-lichen Vereinigung e.V. (FN) geführt, die unabhängig besetzt ist.

Die Höhe des Strafmaßes erfolgt in Abhängigkeit von der nachgewiesenenverbotenen Substanz. Im Bereich der Dopingsubstanzen sowie der An-wendung verbotener Methoden beträgt die Dauer der Sperre im Regelfallzwei Jahre. Bei einem Verstoß wegen unerlaubter Medikation ist mit einerSperre von mindestens einem Monat bis zu einem Jahr zu rechnen.In beiden Fällen kann aufgrund außergewöhnlicher Umstände von einerSperre abgesehen oder aber die Sperre herabgesetzt werden. Für das Her-absetzen der Sperre ist es erforderlich, dass der Betroffene nachweist, wiedie verbotene Substanz in den Organismus des Pferdes gelangt ist unddass ihn keine grobe Sorgfaltspflichtverletzung im Zusammenhang mitdem festgestellten Verstoß trifft.

Zusätzlich können zu den Sperren noch erhebliche Geldbußen verhängtwerden. Alle Ergebnisse, die das Pferd auf dem betreffenden Turniererzielt hat, werden annulliert.

Verstößt der Betroffene bereits zum wiederholten Male gegen die gelten-den ADMR, so erhöht sich das Strafmaß deutlich.

Auch Pferde können im Falle des Verstoßes gegen die ADMR gesperrtwerden. Bei Nachweis einer Dopingsubstanz oder Anwendung einerverbotenen Methode wird das Pferd für acht Wochen gesperrt. Handeltes sich bei der Dopingsubstanz um eine anabole Substanz, dann beträgtdie Dauer des Ausschlusses des Pferdes von Wettkampfveranstaltungensechs Monate.

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DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

8. Dokumentation der Behandlungen

Das Behandlungsbuch ist eine Möglichkeit der Dokumentation, die jedeMedikation eines Pferdes festhält. Wir empfehlen Ihnen, diese Möglich-keit zu nutzen. Es entbindet den Reiter, Fahrer, Voltigierer, Longenführer,Besitzer und/oder Eigentümer zwar nicht von seiner Verantwortung. Eskann aber helfen, mögliche positive Ergebnisse von Medikationskontrollennachvollziehbar erklären bzw. aufklären zu können.

Das Behandlungsbuch im Anhang unter 10.4 ist je nach Behandlungs-intensität/-häufigkeit zur Dokumentation der Behandlungen geeignet.

Falls Sie mehr Pferde haben, empfehlen wir Ihnen folgendes:Sie bestellen noch weitere Broschüren unter www.fnverlag.de(Shop, Merkblätter / Broschüren der FN / Fairer Sport) oderSie laden sich kostenlos die Doppelseite aus dem Anhang aufwww.fnverlag.de (Shop, Merkblätter / Broschüren der FN / Fairer Sport)herunter und legen für jedes Pferd eine Mappe mit diesen Vorlagen alsBehandlungsbuch an.

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9. Kontakt und weitere Informationen

Ansprechpartner bei Fragen zu den ADMRDeutsche Reiterliche Vereinigung e.V.Abteilung VeterinärmedizinAngelika StephanTelefon: 02581-6362-237E-Mail: [email protected]

ADMR im Internetwww.pferd-aktuell.de, Stichwort Fairer Sport

Weiteres InformationsmaterialWeitere Exemplare der Broschüre können kostenlos auf www.fnverlag.de(Shop / Merkblätter / Broschüren der FN / Fairer Sport) heruntergeladenoder als Druckversion gegen eine Versandkostenpauschale bestellt werden.Weitere Bestellmöglichkeiten: Telefon 02581-6362-222,Fax 02581-6362-333.

Informationen zum internationalen Regelwerkwww.feicleansport.org

Feedback

Ideen sind sehr willkommen. In der Internet-www.wir “eingerichtet. Schreiben Sie uns!

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DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

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10. Anhang

10.1 Behandlungsbuch

10.2 Listen der verbotenen Substanzenund Methoden

10.3 Liste der verbotenen Substanzenmit Karenzzeiten

10.4 Liste der erlaubten Substanzen

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Datum Diagnose/Indikation verabreichtes Mittel

Behandlungsbuch Pferd: ____________________________________________________

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DEUTSCHEREITERLICHEVEREINIGUNGE.V.

Besitzer: ______________________________________________________ Seite:

Menge, Art, Häufigkeit der Verabreichung Karenzzeit Unterschrift Tierarzt

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Datum Diagnose/Indikation verabreichtes Mittel

Behandlungsbuch Pferd: ____________________________________________________

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DEUTSCHEREITERLICHEVEREINIGUNGE.V.

Besitzer: ______________________________________________________ Seite:

Menge, Art, Häufigkeit der Verabreichung Karenzzeit Unterschrift Tierarzt

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Datum Diagnose/Indikation verabreichtes Mittel

Behandlungsbuch Pferd: ____________________________________________________

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DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

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10.2 Listen der verbotenen Substanzen und Methoden(Auszug aus der LPO, Stand April 2011)

Anhang I

Liste der Dopingsubstanzen und verbotenenMethoden(im Wettkampf verboten)

1. Dopingsubstanzen sind

Stimulantien,wie z. B. Adrenalin, Amiphenazol, Amphetamin, Benzylpiperazin,Bromantan, Cocain, Coffein, Dimethylamphetamin, Ephedrin,Heptaminol, Mesocarb, Methylephedrin, Methylphenidat,Modafinil, Pemolin, Pentetrazol, Selegilin, Strychninund andere Substanzen mit einer ähnlichen chemischen Strukturoder ähnlichen biologischen Wirkung(en)

Sedativa und Narkotika,wie z. B. Acepromazin, Azaperon, Buprenorphin, Butorphanol,Chlorpromazin, Clomipramin, Codein, Detomidin, Diazepam,Droperidol, Etorphin, Fentanyl und seine Derivate, Fluoxetin,Flumazenil, Flupentixol, Fluphenazin, Gabapentin, Ketamin,Levomethadon, Lithium, Methadon, Morphin, Pentazocin, Pethidin,Phenytoin, Propofol, Reserpin, Romifidin, Valerensäure, Xylazin,Zuclopenthixolund andere Substanzen mit einer ähnlichen chemischen Strukturoder ähnlichen biologischen Wirkung(en)

anabole Substanzen,wie z. B. Altrenogest, 1-androstendiol, 1-androstendion,Boldenon*, Clostebol, Danazol, Dehydrochlormethyltestosteron,Dihydrotestosteron, Gestrinon, Mestanolon, Methandriol,Nandrolon*, Stanozolol, Testosteron*, Tetrahydrogestrinon,Tibolon, Trenbolonund andere Substanzen mit einer ähnlichen chemischen Strukturoder ähnlichen biologischen Wirkung(en)sowie Selektive Androgen Rezeptor Modifizierende Substanzen(SARMS)

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Beta-2-Agonisten, wie z. B. Clenbuterol, Isoxsuprin, Salbutamol,Zilpaterolund andere Substanzen mit einer ähnlichen chemischen Strukturoder ähnlichen biologischen Wirkung(en)

*: Für diese Substanzen oder zugehörige Metabolite gibt es geschlechts-spezifische Grenzwerte (s. u.)

Diuretika oder andere maskierende SubstanzenDies schließt Plasmaexpander (z. B. Glycerol, intravenöse Gabevon Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mannitol) undandere Substanzen mit ähnlicher biologischer Wirkung mit ein.Diuretika schließen Acetazolamid, Bumetanid, Ethacrynsäure,Furosemid, Spironolacton, Thiazide (z. B. Chlorothiazid,Hydrochlorothiazid), Triamteren mit ein.sowie andere Substanzen mit einer ähnlichen chemischenStruktur oder ähnlichen biologischen Wirkung(en)

Peptidhormone, Wachstumshormone und verwandte Substanzenoder Analoge,dazu gehören u. a. die folgenden Substanzen und deren Releasing-HormoneErythropoese stimulierende Agenzien (z. B. Erythropoetin (EPO),darbEpoetin (dEPO) Methoxy-polethylenglycol-epoetin beta(CERA), Hematid)Chorion Gonadotropin ((H)CG) und Luteinisierendes Hormon (LH)InsulinCorticotropineWachstumshormon (GH), Insulin-like Growth Faktor-1 (IGF-1),Mechano growth Factors (MGFs), Platelet-Derived Growth Faktor(PDGF) sowie jeder andere Wachstumsfaktor, der die Proteinsyn-these oder den Abbau, die Gefäßversorgung, die Energieumset-zung, die regenerative Fähigkeit oder die Faseranpassung vonMuskeln, Sehnen oder Bändern beeinflusstvon Blutplättchen abgeleitete Aufbereitungen (z. B.: Platelet RichPlasma, PRP)

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DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

53

Hormon-Antagonisten und -ModulatorenAromatase Inhibitoren einschließlich, aber nicht beschränkt auf:Aminogluthetimid, Anastrozol, Androsta-1,4,6-trien-3,17-dion(Androstatriendion), 4-androsten-3,6,17-trion(6oxo), Exemestan,Formestan, Letrozol, TestolactonSelektive Estrogen Rezeptoren Modifizierende Substanzen(SERMS) einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Raloxifen,Tamoxifen, Toremifenandere antioestrogene Substanzen einschließlich, aber nichtbeschränkt auf: Clomiphen, Cyclophenil, FulvestrantAgentien, die die Myostatin Funktion(en) verändern,einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Myostatin Inhibitoren

zwei oder mehr Substanzen oder Kombinationen von Substanzenmit gleicher oder unterschiedlicher Wirkungsweise

Grenzwerte gelten für:

Testosteron:bei Wallachen: freies und konjugiertes Testosteron in einerKonzentration von 0.02 Mikrogramm pro Milliliter Urinbei Stuten: freies und konjugiertes Testosteron in einer Konzen-tration von 0.055 Mikrogramm pro Milliliter Urin

Estrandiol:Bei Hengsten: freies und konjugiertes 5a-estrane-3ß, 17a-diol:0.045 Mikrogramm per Milliliter Urin

Boldenon:Bei Hengsten: freies und konjugiertes Boldenon in einer Konzen-tration von 0.015 Mikrogramm pro Milliliter Urin

Theobromin:in einer Konzentration ab 2.0 Mikrogramm pro Milliliter Urin

Cortisol:in einer Konzentration ab 1.0 Mikrogramm pro Milliliter Urin

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2. Verbotene Methoden

Verstärkung/Vermehrung des Sauerstoff-Austausches

1. Blutdoping, einschließlich des Gebrauchs autologen, homologenoder heterologen Blutes oder jeglicher Produkte, die rote Blutzellenbeinhalten.

2. künstliche Verbesserung der Aufnahme, des Transports oder derFreisetzung von Sauerstoff, einschließlich, aber nicht beschränkt aufPerfluoroverbindungen, Efaproxiral (RSR13) und modifizierte Hämoglo-binprodukte (z. B. hämoglobin-basierte Blutersatzpräparate, mikroein-gekapselte Hämoglobinprodukte), ausschließlich supplementärerSauerstoffzufuhr

chemische und physikalische Manipulation

1. Das Beeinflussen oder der Versuch der Einflussnahme zur Veränderungder Integrität und Verwertbarkeit von Proben.

2. intravenöse Infusionen, sofern sie nicht im Rahmen von Klinikaufent-halten oder klinischen Untersuchungen stattfinden

3. jegliche Manipulation an einem Teil des Körpers zur Veränderung derSensibilität. Dies schließt ein, ist aber nicht beschränkt aufa. Neurektomie an den Gliedmaßenb. Hyper- beziehungsweise Desensibilisierung durch Irritantien u./o.

Rubefacientien, wie z. B. Senföle, Terpentine, Capsaicin sowiesynthetische Abkömmlinge (z. B. Nonivamid)

4. Tracheotubus5. Stoßwellentherapie innerhalb von fünf Tagen vor dem Turniereinsatz

Gen-Doping

1. der Transfer von Zellen oder genetischen Elementen(z. B. DNS, RNS, Stammzell-Therapie )

2. der Gebrauch von pharmakologischen oder biologischen Agentien,die die Gen Expression verändern (z. B. GW1516)

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DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

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Anhang II

Liste der verbotenen Substanzen – unerlaubteMedikation(im Wettkampf verboten)

Verbotene Substanzen sind Substanzen, die, auch wenn sie als Arznei-mittel eingesetzt werden, im Wettkampf verboten sind, und zwar solche,die

auf das Nerven-Systemwie z. B.: Atropin, Butylscopolamin, Carbachol, Etilefrin, Lidocain,Mepivacain, Neostigmin, Physostigmin, Procain, Scopolamin,Theophyllin, Yohimbinund andere Substanzen mit einer ähnlichen chemischen Strukturoder ähnlichen biologischen Wirkung(en)

auf das Herz-Kreislauf-Systemwie z. B.: Adrenalin, Atenolol, Benazepril, Captopril, Carazolol,Chinidin, Clonidin, Digitoxin, Dopamin, Hordenin, Propranolol,Strophantin, Timolol, Tranexamsäure, Vasopressin, Verapamilund andere Substanzen mit einer ähnlichen chemischen Strukturoder ähnlichen biologischen Wirkung(en)

auf das Atmungs-Systemwie z. B.: Acetylcystein, Ambroxol, Aminophyllin, Clobutinol,Bromhexin, Dembrexin, Dextromethorphan, Guaifenesin,Guajakol, Ipratropium-Bromid, Noscapin, Pentoxyverinund andere Substanzen mit einer ähnlichen chemischen Strukturoder ähnlichen biologischen Wirkung(en)

auf das Verdauungs-Systemwie z. B.: Aloe, 5-Aminosalizylsäure, Cimetidin, Cisaprid,Famotidin, Lansoprazol, Loperamid, Metamizol, Metoclopramid,Misoprostol, Neostigmin, Pantoprazol, Pirenzepin,Polyethylenglycol, Ranitidinund andere Substanzen mit einer ähnlichen chemischen Strukturoder ähnlichen biologischen Wirkung(en)

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auf das Harn-Systemwie z. B.: Vasopressinden Säure-Base-Haushalt beeinflussende Substanzen, wiez. B. Natrium-Bicarbonat*, Trometamolund andere Substanzen mit einer ähnlichen chemischen Strukturoder ähnlichen biologischen Wirkung(en)

auf die Geschlechtsorganewie z. B.: Oxytocin, PGF2alpha, Tiaprostund andere Substanzen mit einer ähnlichen chemischen Strukturoder ähnlichen biologischen Wirkung(en)

auf das Muskel- und Skelett-Systemwie z. B.: Acetaminophen, Acetylsalicylsäure, Bufexamac,Carprofen, Dichloroacetat, Diclofenac, Dimethylsulfoxid (DMSO)*,Firocoxib, Flunixin, Harpagophytum Procumbens (Teufelskralle),Ibuprofen, Indomethacin, Ketoprofen, Meclofenaminsäure,Meloxicam, Naproxen, Orgotein, Oxyphenbutazon, Paracetamol,Phenacetin, Phenylbutazon, Rofecoxib, Salizylsäure*, Tepoxalin,Tiludronsäure, Vedaprofenund andere Substanzen mit einer ähnlichen chemischen Strukturoder ähnlichen biologischen Wirkung(en)

auf die Hautwie z. B.: Griseofulvinund andere Substanzen mit einer ähnlichen chemischen Strukturoder ähnlichen biologischen Wirkung(en)

gegen Infektionserregerwie z. B.: Ampicillin, Amoxicillin, Benzylpenicillin, Bencylpenicillin-Benzathin, Cefquinom, Chloramphenicol, Chlortetracyclin,Diminazenaceturat, Enrofloxacin, Florphenicol, Gentamicin,Imidocarbdipropionat, Isometamidiumchlorid, Levamisol, Phena-midinisethionat, Procain-Benzylpenicillin, Quinapyraminsulfat,Sulfadimidin, Sulfamethoxypyridazin, Suramin, Trimethoprimund andere Substanzen mit einer ähnlichen chemischen Strukturoder ähnlichen biologischen Wirkung(en)

wirken.

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DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

57

Darüber hinaus sind verboten:

Antihistaminika,wie z. B. Ceterizin, Cyproheptadin, Diphenhydramin

Glucocorticoide,wie z. B. Beclomethason, Betamethason, Budesonid, CortivazolDexamethason, Flumethason, Fluticason, Methylprednisolon,Prednisolon, Triamcinolon

Homöopathika, bis zu einer Verschüttelung (Dilution)von D6 einschließlich

Phytotherapeutika,wie z. B. Arnika, Ingwer

*: für diese Substanzen gibt es Grenzwerte, s. u.

Grenzwerte gelten für:

Salizylsäure:in einer Konzentration ab 625.0 Mikrogramm pro Milliliter Urin oder5.4 Mikrogramm pro Milliliter Blutplasma

Arsen:in einer Konzentration ab 0.3 Mikrogramm pro Milliliter Urin

Dimethylsulfoxid (DMSO):in einer Konzentration ab 15.0 Mikrogramm pro Milliliter Urin oder ineiner Konzentration ab 1.0 Mikrogramm pro Milliliter Blutplasma

verfügbares CO2:in einer Konzentration ab 36 Millimol pro Liter Blutplasma

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DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

59

Anhang III

Liste der im Training und Wettkampf verbotenenDopingsubstanzen und Methoden

1. Dopingsubstanzen sind

StimulantiaAmiphenazol, Amphetamin, Benzylpiperazin, Bromantan, Cocain,Dimethylamphetamin, Ephedrin, Heptaminol, Mesocarb, Methyl-ephedrin, Methylphenidat, Modafinil, Pemolin, Pentetrazol,Selegilin, Strychnin

Sedativa und NarkotikaBuprenorphin, Clomipramin, Fentanyl und seine Derivate,Fluoxetin, Flupentixol, Fluphenazin, Gabapentin, Lithium,Pentazocin, Pethidin, Reserpin, Valerensäure, Zuclopenthixol

anabole Substanzenwie z. B. 1-androstendiol, 1-androstendion, Boldenon*, Clostebol,Danazol, Dehydrochlormethyltestosteron, Dihydrotestosteron,Gestrinon, Mestanolon, Methandriol, Nandrolon*, Stanozolol,Testosteron*, Tetrahydrogestrinon, Trenbolonund andere Substanzen mit einer ähnlichen chemischen Struktursowie ähnlichen biologischen Wirkung(en)sowie Selektive Androgen Rezeptor Modifizierende Substanzen(SARMS)

*: Für diese Substanzen oder zugehörige Metabolite gibt es geschlechts-spezifische Grenzwerte (s. u.)

Peptidhormone, Wachstumshormone und verwandte Substanzenoder Analoge,dazu gehören u. a. die folgenden Substanzen und deren Releasing-HormoneErythropoese stimulierende Agenzien (z. B. Erythropoetin (EPO),darbEpoetin (dEPO) Methoxy polethylen glycol-epoetin beta(CERA), Hematid)Chorion Gonadotropin ((H)CG) und Luteinisierendes Hormon (LH)bei männlichen TierenInsulinCorticotropin

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Wachstumshormon (GH), Insulin-like Growth Faktor-1 (IGF-1),Mechano growth Factors (MGFs), Platelet-Derived Growth Faktor(PDGF) sowie jeder andere Wachstumsfaktor, der die Protein-synthese oder den Abbau, die Gefäßversorgung, die Energieum-setzung, die regenerative Fähigkeit oder die Faseranpassung vonMuskeln, Sehnen oder Bändern beeinflusstvon Blutplättchen abgeleitete Aufbereitungen (mit Ausnahmevon Platelet Rich Plasma, PRP)

Hormon-Antagonisten und -ModulatorenAromatase Inhibitoren einschließlich, aber nicht beschränkt auf:Aminogluthetimid, Anastrozol, Androsta-1,4,6-trien-3,17-dion(Androstatriendion), 4-androsten-3,6,17-trion(6oxo), Exemestan,Formestan, Letrozol, TestolactonSelektive Estrogen Rezeptoren Modifizierende Substanzen(SERMS) einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Raloxifen,Tamoxifen, Toremifenandere antioestrogene Substanzen einschließlich, aber nichtbeschränkt auf: Clomiphen, Cyclophenil, FulvestrantAgentien, die die Myostatin Funktion(en) verändern, einschließ-lich, aber nicht beschränkt auf: Myostatin Inhibitoren

Grenzwerte gelten für:

Testosteron:bei Wallachen: freies und konjugiertes Testosteron in einer Konzen-tration von 0.02 Mikrogramm pro Milliliter Urinbei Stuten: freies und konjugiertes Testosteron in einer Konzen-tration von 0.055 Mikrogramm pro Milliliter Urin

Estrandiol:bei Hengsten: freies und konjugiertes 5a-estrane-3ß, 17a-diol: 0.045Mikrogramm per Milliliter Urin

Boldenon:bei Hengsten: freies und konjugiertes Boldenon in einer Konzen-tration von 0.015 Mikrogramm pro Milliliter Urin

Theobromin:in einer Konzentration ab 2.0 Mikrogramm pro Milliliter Urin

Cortisol:in einer Konzentration ab 1.0 Mikrogramm pro Milliliter Urin

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DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

61

2. Verbotene Methoden

Verstärkung/Vermehrung des Sauerstoff-Austausches

1. Blutdoping, einschließlich des Gebrauchs autologen, homologenoder heterologen Blutes oder jeglicher Produkte, die rote Blutzellenbeinhalten.

2. künstliche Verbesserung der Aufnahme, des Transports oder der Frei-setzung von Sauerstoff, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:Perfluoroverbindungen, Efaproxiral (RSR13) und modifizierte Hämoglo-binprodukte (z. B. hämoglobin-basierte Blutersatzpräparate, mikroein-gekapselte Hämoglobinprodukte), ausschließlich supplementärerSauerstoffzufuhr

chemische und physikalische Manipulation

1. das Beeinflussen oder der Versuch der Einflussnahme zur Veränderungder Integrität und Verwertbarkeit von Proben

2. intravenöse Infusionen, sofern sie nicht im Rahmen von Klinikaufent-halten oder klinischen Untersuchungen stattfinden

3. jegliche Manipulation an einem Teil des Körpers zur Veränderung derSensibilität. Dies schließt ein, ist aber nicht beschränkt auf:a. Neurektomie an den Gliedmaßenb. Hyper- beziehungsweise Desensibilisierung durch Irritantien u./o.

Rubefacientien, wie z. B. Senföle, Terpentine, Capsaicin sowiesynthetische Abkömmlinge (z. B. Nonivamid)

4. Tracheotubus

Gen-Doping

1. der Transfer von Zellen oder genetischen Elementen (z. B. DNS, RNS,mit Ausnahme von Stammzellen)

2. der Gebrauch von pharmakologischen oder biologischen Agentien, diedie Gen-Expression verändern

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Ausnahmen

Die Anwendung/Verabreichung folgender in Deutschland bei Pferden zu-gelassenen Substanzen in zeitlichem Zusammenhang mit der Wettkampf-teilnahme ist erlaubt:

Impfstoffe gemäß Durchführungsbestimmungen zu § 66.6.10Substanzen zur Bekämpfung von Endoparasitendie äußerliche Anwendung von Antimykotikadie äußerliche bestimmungsgemäße Anwendung von ätherischen ÖlenParamunitäts-Inducerexterne Desinfektionsmittel und Insektenschutzmitteldie orale Verabreichung von Mineralstoffen, Vitaminen, Elektrolyten,Hyaluronsäure, Chondroitinsulfat, (sulfatierten) GlykosaminoglykanenOmeprazolChlormadinonacetat bei Stuten

Außerdem erlaubt sind

manuelle Therapieverfahren (Physiotherapie, Chiropraxis,Osteotherapie) sowiefolgende physikalische Verfahren:

Eiswasser, Kühlmaschinen, nicht unter einer Temperatur von 0°C,Magnetdecken

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DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

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10.3 Liste der Substanzen mit empfohlenen Karenzzeiten3

Substanz empfohleneKarenzzeit

Acepromazin, oral 28 Tage8 T

Altrenogest 14 TageArnika 2 T

zur Inhalation 2 Tage4 uttermittel

Beclomethason 4 TageBudesonid 4 TButylscopolamin 4 TageCarprofen 30 TageCimetidin 8 Tage

Colosan 2 TageDembrexin 10 TDetomidin 6 Tageexamet ason, 14 TDexamethason, Depot, Langzeit 60 TageElektrolytlösun en, 2 TEltenac 24 TageEukalyptus 2 TFlunixin 18 TageFluticasonFurosemid 6 TageGlaubersalz 2 THeparin äußerlich 2 TageHomöopathika bi in hli ßli h D 2 TageHyaluronsäure i.v. 2 TageIngwer

3 Die KRZ gibt Auskunft über die empfohlene Zeitspanne, von der Gabe einer Substanz bzw. der Anwendung einerMethode bis zum Einsatz auf dem Turnier (siehe auf Seite 8)

4 In verkaufsfertigen Futtermitteln ADMR-konform, sofern der Anteil 0,5% nicht übersteigt.

Substanz empfohleneKarenzzeit

Ketoprofen 12 TageLidocain 6 TMeclofenaminsäure, oral 15 TageMeloxicam 9 TMepivacain 6 TageMetamizol 9 TMethylprednisolonacetat 60 TageNaproxen 45 T

Gültig bis 31.12.2012

Ätherische ÖleÄtherische Öle

per Infusion, auf demTurnier nur in Notfällen

wässrig, i.v.

Penicillin Kurzzeit

Phenylbutazon

Pilzimpfung

Ranitidin

Romifidin

Süßholz4

Thymian4

Trimethoprim + Sulfonamide

Weihrauch4

8 Tage

21 Tage

7 Tage

8 Tage

9 Tage

2 Tage

2 Tage

8 Tage

2 Tage

.

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Erlaubte SubstanzenAkridinpulver5 (Rivanol®) ADMR-konform

ADMR-konformChlormadinonacetat bei Stuten ADMR-konform

ADMRDexpanthenol-Salbe ADMR-konformEffektive Mikrorganismen ADMR-konformElektrolyte, oral ADMR-konformEssigsaure T ADMR-konformGlukosaminoglykane, oral ADMR-konformHomöopathika ab D7 ADMRHonigsalbe ADMR-konformHyaluronsäure, oral ADMR-konformJodoformpulver ADMR-konformJodlösung,-salbe, -spray ADMRKochsalzlösung, physiologisch ADMR-konformLavendel ADMR-konformLorbeeröl, äußerlich, Huf ADMR-konformMelkfett ADMR-konformNelkenöl ADMR-konform

ADMRParaffinöl ADMR-konformParamunitätsinducer ADMR-konformPilzmittel, äußerlich ADMR-konformRingelblumensalbe ADMR-konformRosmarinöl, äußerlich, Huf ADMR-konformZink-Lebertransalbe ADMRZinksalbe, -spray ADMR-konform

10.4 Liste der erlaubten Substanzen

5 Akridinpulver (Rivanol®) ist nur bei Pferden anwendbar, die nicht der Lebensmittelgewinnungdienen und sofern eine Umwidmung vertretbar ist.

Gültig bis 31.12.2012

Ätherische Öle, äußerlich

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DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

3351-042011www.dicks-werbeagentur.de

www.pferd-aktuell.de

Impressum

Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.Bundesverband für Pferdesport und PferdezuchtFédération Equestre Nationale (FN)48229 WarendorfTelefon: 02581/6362-0Telefax: 02581/6362-333

Internet: www.pferd-aktuell.deE-Mail: [email protected]

Redaktion: Jessica Kaup (Presseagentur Jespress),Dr. Peter Witzmann und FN-Abteilungen Marketingund Kommunikation sowie Veterinärmedizin

Foto: Thoms Lehmann, entnommen aus„Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN),Die Deutsche Reitlehre - Das Pferd“FNverlag, Warendorf, 2002.

3. überarbeitete AuflageStand Mai 2011Alle Rechte vorbehalten.

Die Broschüre „Fairer Sport – sicher und sauber durch die Turniersaison“informiert über die Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln (ADMR)für den Pferdesport. Sie ist ein Ratgeber und eine Art Gebrauchsanweisungfür die Regeln. Praxisnahe Tipps für die Behandlung in konkreten Fällen(bspw. Bei Erkrankungen der Atemwege) sollen helfen, sicher und sauberdurch die Turniersaison zu kommen.