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Detlef Huhle Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 16.11.2012 Lebensmittel- überwachung in Baden- Württemberg

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Detlef HuhleMinisterium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

16.11.2012

Lebensmittel-überwachung

inBaden-

Württemberg

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Deutsche Gesetzgebung

Ländergesetzgebung

Europäische Gesetzgebung• Verordnung (EU) Nr. 178/2002• Verordnung (EU) Nr. 882/2004• Verordnungen (EU) Nr. 852-54/2004 (Hygienepaket)

• LFGB • ergänzende Rechtsvorschriften für Lebensmittel tierischer Herkunft und produktspezifische Regelungen•AVV Rahmenüberwachung

• Organisation der Kontrollsysteme• Umsetzung der Rechtsvorschriften und Durchführung der amtlichen Kontrollen

Ebenen der Gesetzgebung

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Minister-konferenzen

* Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz

Bundesamtfür Verbraucher-

schutz und Lebensmittel-

sicherheit

Bundesministerium (Ernährung, Landwirtschaft,

Verbraucherschutz)

Bundesinstitutfür Risiko-bewertung

Bundesforschungs-institute und BLE

16Landesministerien LAV *

Risikomanagement Risikobewertung

Fachlicher Austausch

Fachlicher AustauschAbstimmung imGesetzgebungsverfahren undRisikomanagement

Landesämter Beauftragte Laboratorien

Betriebe

Kreise /Kreisfreie

Städte

Verbraucherinnen / Verbraucher

Koordinierung

Benennung

Beschwerden

Untersuchungsauftrag

UnabhängigeÜberprüfung

Untersuchungs-auftrag

Amtliche Kontrollen

Am

tlic

he K

ontr

olle

n

Anfragen

Kommunikation

Kommunikation

Untersuchungsergebnisse

Untersuchungs-ergebnisse

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BVL Koordination auf Bundesebene

Koordination der Lebensmittel-kontrolle auf Bezirksebene

Aufsicht, Organisation, Gesetzgebung

Inspektionen, Probennahme, Vollstreckung

16 Ministerien16 Ministerien 22 Bezirksregierungen22 Bezirksregierungen

429 Behörden der Kreise

429 Behörden der Kreise

Das deutsche Lebensmittelkontrollsystem

36 offizielle Laboratorien36 offizielle Laboratorien

Probenanalyse,

Expertenmeinungen

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Oberste Lebensmittelüberwachungsbehörde Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR)

4 höhere LebensmittelüberwachungsbehördenRegierungspräsidien

Stuttgart – Karlsruhe – Freiburg – Tübingen

44 untere Lebensmittelüberwachungsbehörden35 Landkreise und 9 Stadtkreise

4 Untersuchungsämter (CVUA)Stuttgart – Karlsruhe – Freiburg – Sigmaringen

Organisation der Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg

Proben§§ Gutachten

Bericht

Weisung

Graphik: Birgit Bienzle, MLR

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Was überprüft die Lebensmittelüberwachung ?

Lebensmittel

kosmetische Mittel

Bedarfsgegenstände (Gegenstände, die mit Lebensmitteln oder dem Menschen

in Berührung kommen)

Wein

Tabakerzeugnisse

Überwachung läuft strichprobenartig und risikoorientiert

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Auf was prüft die Lebensmittelüberwachung ?

Einhaltung der Rechtsvorgaben„Schutz der Gesundheit“ „Schutz vor Irreführung“

Hygiene

chemische Rückstände und Kontaminanten

mikrobiologische Kontamination

Verderb

Fremdkörper Bestrahlung

Kennzeichnung / Kenntlichmachung

Qualität

Nachgemachte Lebensmittel

Zusatzstoffe

GVO

Ernährung / Nährstoffe

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Krisenmanagement- Entstehung der Bund-Länder-Vereinbarung

Auslöser EHEC-Epidemie 2011, Beschluss der 7. VSMK, die Abstimmung bei länderübergreifenden Krisenfällen zu optimieren.

Die "Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern in Krisenfällen im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit" wurde von der 8. VSMK einstimmig gebilligt.

Formal noch nicht in Kraft, jedoch sinngemäß bereits während des durch chinesische Tiefkühlerdbeeren ausgelösten Noroviren-Ausbruchs in Ostdeutschland im Sommer 2012 erfolgreich angewandt.

Derzeit im Unterzeichnungsverfahren in den Ländern

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Krisenmanagement- Inhalte der Bund-Länder-Vereinbarung

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Krisenmanagement- Ziele / Inhalte Bund-Länder-Vereinbarung

Abgestimmtes Vorgehen hinsichtlich Maßnahmen und vor allem der Kommunikation

BMELV kann Krise „ausrufen“, wenn ein Vorfall nicht mit Routineverfahren zu beherrschen ist.

Einberufung Krisenrat

- Lageeinschätzung / Lagebild

- grundlegende Vorgaben, Strategien

- Abstimmung wesentlicher Fragen Übertragung bestimmter operativer Aufgaben an die TaskForce.

- Ermittlung der Ursachen sowie Vorschläge zur Abstellung eines Problems

- Bündelung und Koordination des Fachwissens

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Lebensmittelüberwachung- Baden-Württemberg Zahlen 2011

232.374 registrierte Lebensmittelbetriebedavon 72.015 mit 107.676 Kontrollbesuchen kontrolliert (= 31%)davon 27,6 % mit Verstößen und Maßnahmen (vor allem Hygiene und

Kennzeichnung, 31 % bei Gemeinschaftsverpflegung und Gaststätten)

Ahndung: 391 Strafverfahren, 2.450 Owi-Verfahren, 1.838 Bußgeldbescheide, 4.362 Verwarnungen

1.595 sofortige Betriebsschließungen

51.282 untersuchte Probendavon 47.314 Lebensmittel, 1.482 Kosmetika, 2.186

Bedarfsgegenstände und 283 Tabakerzeugnisse, außerdem Radioaktivität, Trinkwasser.

davon beanstandet: 17 % der Lebensmittel, 23% der Kosmetika, 30 % der Bedarfsgegenstände und 6 % der Tabakerzeugnisse

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Lebensmittelüberwachung- Baden-Württemberg Schulverpflegung Zahlen 2011

2.265 registrierte Schulverpflegungen (12.878 Küchen und Kantinen gesamt)*

davon 836 kontrolliert (= 37 %)

davon 60,8 % mit allen Verstößen, die teilweise auch nicht zu behördliche Maßnahmen geführt haben (im Vergleich 66,8 % bei Küchen und Kantinen insgesamt), vor allem

Eigenkontrollsystem, Personal- und Betriebshygiene, Bauliches, Temperaturüberwachung, Kennzeichnung

Probenuntersuchungen in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegungen überwiegend nur anlassbezogen sinnvoll!

25 Betriebe beprobt, davon 6 (=24%) beanstandet.

im Vgl. Küchen und Kantinen gesamt: 552 Betriebe beprobt, davon 19 %.* Die Zahlen sind nicht mit denen der Vorgängerfolie vergleichbar, da zum einen nicht unbedingt von einer vollständigen

Erfassung der Betriebe ausgegangen werden kann und zum anderen die „Verstoßquote“ deutlich höher ist, weil hier auch geringfügige Verstöße enthalten sind, die nicht zu amtlichen Maßnahmen geführt haben.

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Vielen Dank für Ihr Interesse!