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DER RX-VERSANDHAN DEL: MYTHEN UND FAKTEN Die wichtigsten Fragen und Antworten

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DER RX-VERSANDHANDEL:MYTHEN UND FAKTEN

Die wichtigstenFragen und Antworten

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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser!

Verdrängen Versandapotheken die örtlichen Apotheken? Wie kommen Patienten in

ländlichen Gegenden überhaupt an Medikamente? Welche Patienten wären von einem

Versandverbot rezeptpflichtiger Medikamente (Rx) besonders betroffen? Was hat es

mit den Boni der Versandapotheken auf sich? Zahlen EU-Versandapotheken Steuern in

Deutschland? Beraten Versandapotheken ihre Kunden? Prüfen Versandapotheken die

Wechselwirkung verschiedener Medikamente?

Das sind Fragen, die seit Oktober 2016 die Politik sehr bewegen. Der Anlass: Der

Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte nach einer Klage von Wettbewerbshütern

entschieden, dass die Boni, die DocMorris seinen Kunden gewährt, rechtens sind.

Der Grund: Die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente,

sogenannte Rx-Medikamente, bedeute für EU-ausländische Versandapotheken

eine unerlaubte Beschränkung des freien Warenverkehrs.

Seit dem Urteil ist eine heftige Debatte darüber entbrannt, ob der Rx-Versand

verboten werden muss. Die Apothekerverbände fordern vehement ein Verbot der

Konkurrenz, und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) legte im

Dezember 2016 einen entsprechenden Referentenentwurf vor. Begründung: Der

Rx-Versand gefährde die stationären Apotheken. Käme ein Verbot durch, würde

nicht nur EU-ausländischen Versandapotheken wie DocMorris der Verkauf verboten,

sondern auch deutschen Versandapotheken.

Der politische Streit über das geplante Verbot geht quer durch die Bundesregierung

und die meisten Parteien. Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministers

wurde aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen von weiten Teilen der Politik

abgelehnt.

Dass die Debatte so kontrovers geführt wird, hat verschiedene Gründe. Einer

dürfte sein, dass nicht jedem alle Fakten bekannt sind. Deshalb haben wir die

Antworten auf die wesentlichen Fragen in dieser Faktensammlung zusammen-

getragen. Wir würden uns freuen, wenn wir Ihnen damit bei Ihrem persönlichen

Meinungsbildungsprozess behilflich sein können.

Ihr

Olaf Heinrich

Vorstandsvorsitzender DocMorris

Olaf Heinrich

Vorstandsvorsitzender

DocMorris

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Ist der Versandhandel mit Arznei-mitteln in Deutschland erlaubt?

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil aus dem Jahr 20031 den grenzüber-schreitenden Handel mit Arzneimitteln für rechtmäßig erklärt, ein Verbot des Versand-handels ist nach diesem Urteil für nicht verschreibungspfl ichtige Arzneimittel nicht zu rechtfertigen.

Die Einführung des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (Rx-Versand) hat der Gerichtshof den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen. Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) aus dem Jahr 2004 wurde der Versandhandel mit sämtlichen Arzneimitteln in Deutschland erlaubt.

Warum dann ein Rx-Versandverbot?

Mitte Oktober 2016 hat der Europäische Ge-richtshof (EuGH) entschieden, dass EU-ausländi-sche Versandapotheken nicht gegen die deutsche Arzneimittelpreisbindung verstoßen, wenn sie ihren Kunden in Deutschland Boni gewähren.2 Die Begründung: Für EU-ausländische Apotheken sei der Versandhandel aufgrund der Besonderheiten des deutschen Rechts der einzige Zugang zum deutschen Markt. Versandapotheken könnten nur auf diese Weise den Nachteil ausgleichen, dass sie Patienten nicht vor Ort beraten dürfen.

Die Apothekerverbände sehen aufgrund des EuGH-Urteils die deutschen Vor-Ort-Apotheken bedroht und rufen deshalb nach einem Versandverbot. Anfang Dezember 2016 legte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) einen Referentenentwurf zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspfl ichtigen Medikamenten vor. Von dem Verbot wären sowohl EU-ausländische als auch deutsche Versandapotheken betroffen – obwohl Letztere keine Boni gewähren.

Wer wurde von wem verklagt?Die Deutsche Parkinson Vereinigung e.V. (dPV) wurde von der Zentrale zur Bekämpfung

unlauteren Wettbewerbs verklagt, weil DocMorris aufgrund einer Kooperation mit der dPV deren Mitgliedern Boni auf den Kauf von verschreibungspfl ichtigen Medikamenten gewähr-te. Das OLG Düsseldorf, das mit der Klage befasst war, hielt es für möglich, dass das deut-sche Festpreisgebot gegen EU-Recht verstoßen könnte. Deshalb fragte es die Luxemburger Richter u.a., ob durch das Festpreisgebot ein Verstoß gegen die EU-Warenverkehrsfreiheit vorliegt und wenn ja, ob diese gerechtfertigt sein könnte. Das EuGH entschied: Ein Verbot der Boni wäre ein Wettbewerbsnachteil für EU-ausländische Versandapotheken.3 Und: Die deutsche Arzneimittelpreisbindung, so die Richter, stelle einen Wettbewerbsnachteil für EU-ausländische Versandapotheken dar. Somit bejahten die Richter einen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit, eine der Grundfreiheiten der Europäischen Union.

1 EuGH, C 322/01. 2 EuGH, C 148/15. 3 EuGH, C 148/15.

FAKTEN

Das EuGH-Urteil(Oktober 2016)

Die Patienten-Selbsthilfe-Organisation Deutsche Parkinson Vereinigung e.V. (dPV) hatte einen Kooperationsvertrag mit der Versandapotheke DocMorris geschlossen. Das kritisierte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und klagte dagegen. Ihre Argumentation: Die Boni, die DocMorris gewährte, verstießen gegen die gesetzliche Preisbindung für Arzneimittel in Deutschland. Der Europäische Gerichts-hof (EuGH) urteilte im Oktober 2016: DocMorris darf seinen Kunden Boni gewähren. Denn die in Deutschland geltende Preisbindung für rezeptpfl ichtige Arzneimittel stelle für EU-ausländische Versandapotheken eine nicht gerechtfer-tigte Beschränkung des freien Warenverkehrs dar.

(AZ: C-148/15)

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Welche Folgen hätte ein Rx-Versandverbot?

Die Patienten und Verbraucher hätten nicht mehr die freie Wahl, wo sie rezeptpfl ich-tige Arzneimittel kaufen. Sie müssten sie ausschließlich in einer örtlichen Apotheke besorgen, zu den vorgegebenen Öffnungszeiten – für Berufstätige mitunter ein Problem.

Ein Verbot hätte vor allem Nachteile für Menschen auf dem Land, die weit weg von der nächsten Apotheke wohnen. Besonders hier würde die Versorgung schlechter werden. Betroffen wären darüber hinaus Gehbehinderte und Senioren mit eingeschränkter Mobilität. Auf chro-nisch Kranke, die regelmäßig Medikamente benötigen, und auf fi nanziell schlechtergestellte Menschen kämen überdies höhere fi nanzielle Belastungen zu; sie könnten nicht mehr durch die von den EU-ausländischen Versand-apotheken gewährten Boni sparen.

Sind EU-ausländische Versandapotheken eine Gefahr für die örtlichen Apotheken?

Nein. EU-ausländische Versandapotheken waren in der Vergangenheit keine Gefahr für die örtlichen Apotheken und sie werden es auch in Zukunft nicht sein.

DocMorris wurde im Jahr 2000 gegründet, 2004 wurde der Versandhandel mit verschrei-bungspfl ichtigen Arzneimitteln in Deutschland erlaubt. Seitdem haben Versandapotheken auch Boni gewährt. Die Zahl der örtlichen Apotheken in Deutschland ist zwar von rund 21.500 auf etwa 20.250 gesunken, Ursache dafür sind jedoch zum einen Apotheker, die in den Ruhestand gehen und – meist im ländlichen Raum – keine Nach folger fi nden. Zum anderen spielt die rückläufi ge Zahl der Landärzte eine Rolle: Wenn eine Arztpraxis schließt, lohnt sich fi nanziell meist auch nicht mehr der Betrieb der benachbarten Apotheke.

Die Zahl der Beschäftigten in deutschen Apotheken ist hingegen zwischen 2004 und 2015 von 136.870 auf 154.528 gestiegen.4 Seit der Einführung des Versandhandels ist die Zahl der Apotheker und Apothekenmitarbeiter also deutlich gewachsen.

Gerade einmal jedes hundertste Rezept wird bei Versandapotheken eingelöst, so der Apothekerverband ABDA.5 Es wurden im Jahr 2016 39,34 Mrd. Euro für Arzneimittel aus Vor-Ort- und Versandapotheken ausgegeben; der Versandhandel alleine kam auf 367 Mio. Euro Umsatz – ein Marktanteil von gerade mal 0,93 Prozent.6

Alle deutschen Versandapotheken werden übrigens von Vor-Ort-Apothekern betrieben.

4 Informationssystem

der Gesundheitsbericht-

erstattung des Bundes. 5 ABDA-Pressemitteilung

vom 9. November 2016. 6 Bundesministerium für

Gesundheit.

Versorgung gefährdet„Dass die Regierung den Versandhandel mit re-zeptpfl ichtigen Arzneien verbieten will, ist schön für Apotheker, aber schlecht für Patienten. (...) Die Apothekerlobby bejubelt den Minister, weil er ihr die Konkurrenz aus dem Internet vom Hals schaffen will. Doch für viele Menschen würde sich die Lage verschlechtern. Apothekerfreund Gröhe gefährdet die Versorgung chronisch kranker Patienten.“ DER SPIEGEL, 25.02.2017

FAKTEN

Nationalistische Rhetorik„Die deutschen Apotheker ziehen mit nationalistischer Rhe-torik gegen neue Konkurrenten zu Felde. In der Ankündigung einer groß angelegten Unterschriftenaktion formuliert Friedemann Schmidt, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: ,Sammeln Sie (...) in Ihrer Apotheke so viele Unterschriften wie möglich, die zeigen: Deutschlands Patienten wollen, dass die Politik unser Gesundheitssystem vor gefährlichen Einfl üssen von außen schützt.‘ (...) Die Aktion ist der bisherige Höhepunkt einer der schrillsten und umfangreichsten Lobby-Aktionen in der Geschichte der Bundesrepublik.“ manager magazin, 16.12.2016

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FAKTEN

Entwicklung der Zahl von örtlichen Apotheken in Deutschland in Relation zu deren Beschäftigten

21.500 örtliche Apotheken

in Deutschland

136.870 Beschäftigte in

den örtlichen Apotheken in Deutschland

156.428 Beschäftigte in den örtlichen Apotheken in Deutschland

20.023 örtliche Apotheken in Deutschland

2004 2016

Die Zahl der Apotheken ist zwar leicht gesunken, die Zahl ihrer Mitarbeiter jedoch deutlich gestiegen.

Quelle: ABDA-Statistik

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Ist das Rx-Versandverbot alternativlos?Nein. Experten und Politiker haben zahlreiche

Vorschläge unterbreitet. Dazu zählen beispiels-weise ein finanzieller Ausgleich zwischen Land- und Stadtapotheken und die besondere Honorierung von Beratungsleistungen der ört-lichen Apotheker.

Seit 2006 liegt sogar ein Gesetzentwurf mit Kabinettsbeschluss vor, der folgenden Vorschlag macht: „Außerdem erhalten die Apotheken die Möglichkeit, ihre Position gegenüber ihren Kunden auch durch Nachlässe auf die höchstzulässigen Handelszuschläge zu verbessern. Insbesondere

können die Apotheken bei der Abgabe an Endverbraucher auch auf die Berechnung von Zuzahlungen teilweise verzichten. Dies bleibt für die Kostenträger fi nanzneutral. Damit werden insbesondere auch die Wettbewerbsbedingungen in- und ausländischer Versandapotheken harmonisiert.“9

Allen Vorschlägen hat sich vor allem der Apothekerverband ABDA widersetzt und abgesehen von einem Verbot noch keine eigene Lösung präsentiert.

Haben Apotheken in Deutschland nach Einführung des Versandhandels weniger umgesetzt?

Nein, im Gegenteil. Der Gesamtumsatz der Apotheken in Deutschland ist kontinuier-lich gestiegen – von 32 Milliarden Euro 2004 auf 48,1 Milliarden Euro in 2016. Gleichzeitig ist der durchschnittliche Nettoumsatz je Apotheke von circa 1,5 Millionen Euro (2004) auf 2,22 Millionen Euro (2016) angewachsen.7

Beim Rx-Versandhandel hingegen sind im Zeitraum von 2010 bis 2016 die Umsätze von 389 Millionen Euro auf 367 Millionen Euro zurückgegangen.8

7 Apotheken-Wirtschaftsbericht

2017, DAV. 8 Bundesministerium

für Gesundheit. 9 Entwurf eines Gesetzes zur

Stärkung des Wettbewerbs

in der gesetzlichen

Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungs-

gesetz – GKV-WSG),

Drucksache 16/3100,

Seite 144.

FAKTEN

Gänzlich absurd„Auf diese abenteuerliche Argumentation muss man erst einmal kommen: Um sicherzustellen, dass die Deutschen auch weiterhin in jedem Winkel der Republik Arzneimit-tel beziehen können, will das Bundesgesundheitsminis-terium den Online-Handel mit verschreibungspfl ichtigen Medikamenten verbieten. (...) Gleichzeitig, und jetzt wirdes gänzlich absurd, ist ab 1. April die Online-Sprech-stunde als neue telemedizinische Leistung möglich − perE-Health-Gesetz, das ebenfalls aus dem Hause Gröhestammt.“ Heilbronner Stimme, 15.03.2017

32 Mrd. EuroGesamtumsatz

örtlicher Apothekenin Deutschland

ca. 1,5 Mio. EuroNettoumsatz

je Apotheke 2004 2010 2016

48,1 Mrd. EuroGesamtumsatzörtlicher Apothekenin Deutschland

ca. 2,22 Mio. EuroNettoumsatzje Apotheke

367 Mio. EuroUmsätzeRx-Versand-handel

389 Mio. EuroUmsätze

Rx-Versand-handel

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Regionen mit geringer ...

... bis sehr geringer

Apothekendichte

FAKTEN

Wer sind die Verlierer eines Rx-Versandverbots?

Die Menschen und Patienten auf dem Land. Während Großstadtbewohner meist mehrere Apotheken im Umkreis von wenigen hundert Metern vorfi nden, sieht es in ländlichen Gebieten anders aus. Dort haben die Menschen oft einen verhältnismäßig langen Weg zur nächsten Apotheke. Im Nordosten Deutschlands gibt es zahlreiche Gebiete, in denen Menschen sogar mit dem Auto länger als 15 Minuten (mehr als 8,25 Kilometer) zur nächsten Apotheke brauchen.10 In diesen Gebieten gibt es meist keinen gut ausgebauten Öffentlichen Personennahverkehr, den Menschen mit einge-schränkter Mobilität benutzen könnten. Würde der Versandhandel wegfallen, wäre ihre Arzneimittelversorgung massiv erschwert.

Finanziell Schwache. Sie könnten nicht mehr durch die von EU-ausländischen Versandapotheken gewährten Boni sparen.

Chronisch Kranke. Sie benötigen regelmäßig Medikamente und können signifi kant durch die von den EU-Versandapotheken gewährten Boni sparen. Diese Entlastung würde für sie wegfallen.

Der Online-Einkauf von Medikamenten ist übrigens kein Privileg junger Menschen. Während 33 Prozent der 14- bis 29-Jährigen schon einmal bei einer Versandapotheke bestellt haben, sind es bei den 30- bis 49-Jährigen 62 Prozent und bei den 50- bis 64-Jährigen 61 Prozent. Bei den Senioren über 65 Jahre haben 62 Prozent schon einmal bei einer Versandapotheke gekauft.11

10 Infoportal Zukunft.Land des

Bundesministeriums für

Ernährung und Landwirtschaft:

https://www.monitoring-lr.de/

wohnen/apotheke.html11 Bitkom-Presseinformation,

11. November 2016.

Quelle: 9Infoportal Zukunft.Land

des Bundesministeriums für

Ernährung und Landwirtschaft

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FAKTEN

Wurde der Referentenentwurf zum Rx-Versandverbot positiv aufgenommen?

Gegen den von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vorgelegten Referentenentwurf für ein Versandverbot rezeptpfl ichtiger Medikamente haben gleich drei Bundesministerien ihr Veto eingelegt: das Bundeswirtschaftsministerium, das

Bundesjustizministerium und das Bundesfi nanz-ministerium.

Alle Bundesministerien haben vor allem aus drei Gründen Bedenken. Ein pauschales Versand-verbot würde gegen das Recht auf freie Berufs-ausübung und somit gegen das Grundgesetz verstoßen. Da sich das Versandverbot auch gegen EU-ausländische Versandapotheken richtet, dürfte es zudem gegen Europarecht ver-

stoßen. Und das Bundesfi nanzministerium fürchtet, dass sich die Bundesrepublik dadurch dem Risiko der „Staatshaftung“ aussetzt. Durch mögliche Schadensersatz-ansprüche bestehe „die Möglichkeit eines beträchtlichen fi skalischen Risikos“.12

Gehen die Boni der EU-ausländischen Versandapotheken zu Lasten der deutschen Solidargemeinschaft?

Nein. EU-ausländische Versandapotheken wie DocMorris geben einen Teil ihrer Marge durch Boni an die Käufer weiter. Den Kranken- und Sozialkassen entgeht dadurch kein einziger Cent.

Auch der Vorwurf, dass Patienten wegen der Boni mehr Medikamente als notwendig kaufen, ist von der Hand zu weisen. Versandapotheken bedienen nur solche Rezepte, die von einem Arzt ausgestellt und unterschrieben wurden. Eine er-höhte Medikation aufgrund von Preisvorteilen ist also nicht möglich.

12 Stellungnahme des

Bundesfi nanzministeriums

vom 15. März 2017.

Wie im 19. Jahrhundert„Während seit einigen Jahre alles im Gesundheitswesen über Digitalisierung redet und Gröhe selbst verantwortlich für ein E-Health-Gesetz zeichnet, versucht der Gesundheits-minister nun – unter dem Eindruck des mächtigen Geheuls der Apothekenlobby –, die Zeit zurückzudrehen. Es soll, zumindest was die Apotheken angeht, so bleiben wie im 19. Jahrhundert.“ Handelsblatt, 28.10.2016

Behauptete Gefährdung„Gröhes Verbot stellt Verbraucher schlechter, weil es ihnen einen von mehreren sicheren Wegen zum Bezug von Arznei-mitteln nimmt. Es verhindert Wettbewerb, es missachtet europäische Freihandelsregeln, ohne nachzuweisen, dass die behauptete Gefährdung der Versorgung durch heimische Apotheken zutrifft.“ Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.01.2017

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Sind die Medikamente bei EU-ausländischen Versandapotheken sicher?

Ja. Versandapotheken bieten, genau wie Apotheken vor Ort, gemäß den gesetzlichen Anforderungen das Vollsortiment an Arzneimitteln an. Das heißt: rezeptpfl ichtige und rezeptfreie Medikamente. Hinzu kommen Gesundheits- und Kosmetikartikel. Nicht verkauft werden dürfen aus gesetzlichen Gründen Betäubungsmittel, Tierarznei für Lebensmitteltiere, T-Rezepte (Thalidomid, Revlimid), Chemikalien und „die Pille danach“.

DocMorris beispielsweise setzt nicht nur die EU-Fälschungsrichtlinie um, sondern erwirbt auch alle Medikamente für den deutschen Markt ausschließlich beim deutschen

Großhandel oder direkt bei den Herstellern. Das heißt, die Versandapotheke bietet, genau wie auch Vor-Ort-Apotheken, ausnahmslos Medikamente mit deutscher Zulassung und nach deutschen Standards an.

Dass Kinder Medikamentenpakete in die Hand bekommen, ist ausgeschlossen. Jedes Paket

trägt den Aufdruck „Nicht an Kinder aushändigen“, der für die Zusteller verpfl ichtend ist. Der Postbote darf auch nicht Patienten in Arzneimittelfragen beraten.

Bezahlen EU-ausländische Versand-apotheken Mehrwertsteuer?

DocMorris stellt den Gesetzlichen Krankenkassen lediglich Nettobeträge in Rechnung; die Kassen führen die Mehrwertsteuer selbst ab. Bei den Privaten Krankenkassen wird dem Patienten der Bruttobetrag in Rechnung gestellt, hier führt DocMorris die Mehrwertsteuer an das Finanzamt ab. Die in Deutschland fällige Mehrwertsteuer wird also in jedem Fall entsprechend gezahlt.

Beteiligen sich EU-ausländische Versandapotheken am Nacht- und Notdienst?

Nein. DocMorris kann keinen Nacht- und Notdienst leisten, weil eine Kapitalgesell-schaft laut Gesetz13 in Deutschland keine Apotheke betreiben darf. Allerdings führt DocMorris von jeder verkauften Packung verschreibungspfl ichtiger Arzneimittel den gesetzlich vorgeschriebenen Betrag von 16 Cent pro Packung an den Nacht- und Notdienstfonds der Apotheken ab. DocMorris zahlt dort jedes Jahr mehr als eine halbe Million Euro ein.

FAKTEN

13 Apothekengesetz § 8.

Zum Schaden der Patienten„Kaum eine Berufsgruppe tritt so aggressiv auf wie die Apo-theker. Wie erfolgreich die kleine Lobby die Große Koalition einspannt, beweist sie im Kampf gegen den Onlineversand-handel – zum Schaden der Patienten.“ DER SPIEGEL, 21.01.2017

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14 Apothekengesetz § 11 a.

Bieten Versandapotheken Beratung?Ja. Bei Versandapotheken beraten sowohl Apotheker als auch pharmazeutisch-

technische Assistenten die Kunden persönlich und direkt per Telefon, per E-Mail, im Chat oder via Video-LiveChat.

Versandapotheken leisten außerdem einen Beitrag zur Arzneimitteltherapie- sicherheit: Mit Hilfe von digitalen Lösungen überprüfen sie Verschreibungen auf Überdosierungen, Doppelverordnungen und auf Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und Lebensmitteln. Zusätzlich werden Einnahmehinweise gegeben. All das trägt zur Minimierung von Risiken in der Arzneimitteltherapie bei.

Die Kunden erhalten diese Hinweise gemeinsam mit ihrer Medikation schriftlich zugesandt und können die Informationen zu Hause in Ruhe lesen und sich bei Bedarf noch einmal bei ihrer Versandapotheke beraten lassen oder aber die Hinweise zur weiterführenden Beratung zum behandelnden Arzt mitnehmen.

Stellt DocMorris individuelle Rezepturen für Kunden her?

Auch DocMorris fertigt bis auf wenige Ausnahmen Rezepturen an. DocMorris bietet seinen Kunden an, Details vorab mit dem pharmazeutischen Kundenservice des Unter-nehmens telefonisch zu besprechen.

Haben Versandapotheken weniger Pflichten als stationäre Apotheken?

Nein, im Gegenteil. Versandapotheken haben eine Vielzahl zusätzlicher gesetzlicher Anforderungen zu beachten. Hierzu zählt zum Beispiel die Pflicht, dass ein Medikament binnen zwei Arbeitstagen beim Besteller ankommen muss. Darüber hinaus sind Ver-sandapotheken zur kostenlosen Zweitzustellung verpflichtet, es muss ein geeignetes Kundeninformationssystem eingerichtet werden, durch das Kunden im Falle von bekanntgewordenen Risiken informiert werden können, und es ist eine Sendungs- verfolgung zu unterhalten.14

FAKTEN

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FAKTEN

Mehr als jeder zweite Internetnutzer kauft Medikamente online

Welche Internetnutzer kaufen Medikamente bei Versandapotheken?

Tiernahrung25 %

76 %

56 %

82 %

22 %

28 %

55 %

60 %

50 %

33 %

62 %

62 %

61 %

Bücher

Medikamente

Kleidung,Schuhe,Accessoires

Blumen

aller Internetnutzer

der Frauen

der Männer

der 14- bis 29-Jährigen

der 30- bis 49-Jährigen

der 50- bis 64-Jährigen

der über 65-Jährigen

Lebensmittel

Quelle: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Medikamente-kauft-mehr-als-jeder-zweite-Internetnutzer-online.html

Quelle: https://www.bitkom.org/Presse/Anhaenge-an-PIs/2016/Oktober/

Bitkom-Pressekonferenz-E-Commerce-06102016-Praesentation-FINAL-OHNE.pdf

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„Wir wollen den Versandhandel nicht völlig verbieten, da er gerade im ländlichen Raum und für chronisch kranke Menschen große Vorteile bringt. (...) Nach allen Untersuchungen, die wir haben, gehen wir nicht davon aus, dass durch den Online-Handel mit Arzneien Apotheken wegsterben würden.“

Brigitte Zypries (SPD), Bundesministerin für Wirtschaft und Energie

„Die Behauptung von Minister Gröhe, nur die Preisbindung sei Garant für die fl ächendeckende Versorgung, ent-behrt jeder empirischen Grundlage.“

Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), MdB, Gesundheitsexpertin

„Wenn die Apotheken ihre umfassende Beratungsfunktion für den Patienten in den Mittelpunkt stellen, werden sie ohne Probleme überleben.“

Christopher Hermann, Chef der AOK Baden-Württemberg

„Wir sind der Meinung, dass sowohl Präsenz- als auch Versandapotheken zu dieser Versorgung beitragen. Heute nutzen Patienten beide Arten von Apotheken und wollen dies auch in Zukunft tun.“

Sigmar Gabriel (SPD), Vizekanzler, Bundesaußenminister

„Durch den Versandhandel mit ver-schreibungspfl ichtigen Arzneimitteln können zum Beispiel chronisch kranke und weniger mobile Menschen ihre Me-dikamente bequem online bestellen. Das Risiko, der steigende Kostendruck könnte Apotheker veranlassen, ihre Vorhalte- und Beratungsleistungen zu reduzieren, dürfte relativ gering sein.“

Christoph M. Schmidt, Vorsitzender des Sachver-ständigenrates zur Begutachtung der gesamt wirtschaftlichen Entwicklung (Wirtschaftsweiser)

„Wir brauchen eine dauerhaft hoch-wertige Arzneimittel-Versorgung in der Fläche. (...) Und wir können Verän-derungen im Zuge der Digitalisierung nicht ausblenden.“

Michael Fuchs (CDU), stellv. Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

„Es muss Wettbewerb unterschied-licher Angebote geben. Es wäre falsch, die Apotheken unter Naturschutz zu stellen und den Versandhandel zu verbieten.“

Christian Lindner (FDP), FDP-Bundesvorsitzender

„Wir können die Menschen nicht zwingen, ihre Medikamente in Apotheken zu kaufen.“

Karl Lauterbach (SPD), Gesundheitsexperte der SPD-Bundestagsfraktion

Was sagen führende Politiker und Persönlichkeiten aus der Wirtschaft zum Thema Rx-Versandverbot?

ZITATE

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„Im 21. Jahrhundert eine ganze Branche per Gesetz vom Online-Versandhandel ausschließen zu wollen, erscheint nicht zeitgemäß.“

Johann-Magnus von Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbands der gesetzlichen Kranken- und Pfl egekassen (GKV)

„Gerade ältere und weniger mobile Menschen, auch in strukturschwachen Gebieten, wollen auf die Möglichkei-ten des Versandhandels im digitalen Zeitalter nicht mehr verzichten.“

Edgar Franke (SPD), Vorsitzender des Gesundheits-ausschusses im Bundestag

„Besonders im ländlichen Raum, für chronisch kranke, alte und mobil ein-geschränkte Menschen ist der Online-Versandhandel der einfachste Weg zur Arzneimittelversorgung. Die Menschen wollen möglichst lange autonom zu Hause leben und gleichzeitig gut versorgt sein.“

Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Digital-verbands Bitkom

„Ein Verbot halte ich für den falschen Weg. Damit droht der Gesundheitsmi-nister Schiffbruch vor dem Europäi-schen Gerichtshof zu erleiden, denn ein Verbot dürfte die Spielregeln des EU-Binnenmarktes verletzen.“

Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse

„Insbesondere chronisch Kranke, die im Monat mehrere Medikamente einnehmen, können bei der Bestellung bei ausländischen Online-Apotheken mehrere Hundert Euro an Zuzahlun-gen sparen.“

Kai Vogel, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

„Den Versandhandel mit rezept-pfl ichtigen Arznei mitteln zu verbieten, würde ich nicht empfehlen. Durch eine solche Maßnahme wird der Wett bewerb mit Medikamenten im Versandhandel behindert, obwohl gerade dieser künftig an Bedeutung gewinnen wird.“

Achim Wambach, Vorsitzender der Monopolkommission

„Ein Verbot von Versandapotheken wäre kontraproduktiv. (...) Hier würde technologischer, durch die Digitalisie-rung ermöglichter Wandel verhindert.“

Tomaso Duso, Deutsches Institut für Wirtschafts-forschung (DIW)

„Die Angst, dass in den struktur-schwachen Gebieten die Versorgung gefährdet wird, erscheint mir weit-gehend unbegründet.“

Eberhard Wille, Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen

ZITATE

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DocMorris N.V.Avantisallee 1526422 RA HeerlenNiederlande

VerantwortlichkeitenVorstand:Olaf Heinrich (Vorsitz), Prof. Dr. Christian Franken, Max Müller, Michael Veigel

Inhaltlich verantwortlich:Max Müller (Vorstand DocMorris)

Handelsregister:Kamer van Koophandel 14066093Der Inhalt dieser Broschüre ist urheberrechtlich geschützt. Nach-druck, Aufnahme in Online-Dienste, in das Internet und Vervielfältigung auf Datenträgern wie CD-ROM, DVD-ROM usw. dürfen, auch auszugsweise, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch DocMorris erfolgen. Eine kommerzielle Weitervermarktung des Inhalts ist untersagt.

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