Der neue Leitfaden - Schmeling · DIN EN 82079-1:2013 (IEC 82079-1:2012) ISO/IEC-Guide 37:2012 -...

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Der neue Leitfaden „Sicherheits- und Warnhinweise“ Matthias Schulz, Axelent ProfiServices Roland Schmeling, tekom Beirat für Normen

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Der neue Leitfaden „Sicherheits- und Warnhinweise“

Matthias Schulz, Axelent ProfiServices Roland Schmeling, tekom Beirat für Normen

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Warum ein Leitfaden „Sicherheits- und Warnhinweise“?

Ausgangssituation

Schrittweise Veränderung der Anforderungen in den Normen

Uneinheitliche Anwendung durch die Industrie und TR

Starke Nachfrage nach „Regeln“ im tekom-Webforum und bei Seminaren

Motive und Ziele

Überblick über die Anforderungen in Gesetzen und Normen

Entscheidungshilfe und „Kochbuch“ in einem

Gestaltungsfreiheit

Klare Regeln zur Anwendung/Standardisierung

Beschreibung des Standes der Technik – auch als Basis für weitere Normung

Grundlage für Schulung und Ausbildung

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Überblick über die Anforderungen in D-A-CH, EU, BRIC und USA

Zusammenfassung von Anforderungen in D-A-CH, EU, BRIC und USA

Gesetzliche Grundlagen

Aussagen in bedeutenden Normen

Branchen-Scope

Haushaltsgeräte und Consumer-Elektronik

Werkzeuge und Maschinen

Medizinprodukte

Nicht behandelt

Arzneimittel und Kosmetika

Lebens- und Futtermittel

Gefahrstoffe

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„Politische“ Kapitel und Hilfestellung bei der praktischen Umsetzung

„Politische“ Kapitel

Wie kommen wir vom Risiko zum Sicherheits- oder Warnhinweis?

Wer soll Risikobeurteilungen durchführen?

Welche Rolle soll(t)en TR im Management der Sicherheit spielen?

Anleitung zur Umsetzung

Gestaltung von Sicherheitskapiteln und Warnhinweisen

Empfehlungen zur Formulierung

Hinweise zur internationalen Vereinheitlichung

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Risikobeurteilung (basierend auf den definierten Grenzen

und der bestimmungsgemäßen Verwendung der Maschine)

Schutzmaßnahmen der Produkt- und Informationsentwicklung

Schutzmaßnahmen, die vom Benutzer zu treffen sind

Schutzmaßnahmen, die auf Arbeitsschutz und Benutzerinformation beruhen

• Bereitstellung und Anwendung zusätzlicher Schutzeinrichtungen

• Bereitstellung und Anwendung persönlicher Schutzausrüstungen

• Schulung, usw.

Organisation

• Sichere Arbeitsverfahren

• Überwachung

• Betriebserlaubnis

Benutzer-

rückmeldungen,

Produkt-

beobachtung

Inhärent sichere Konstruktion, Vermeidung

Technische Schutzmaßnahmen

Benutzerinfo. Funktionsprüfung der

Sicherheitseinrichtungen

Benutzerinformation an der Maschine

(Warnzeichen, Signale, Warneinrichtungen)

und in der Betriebsanleitung

RISIKO

Restrisiko

nach den

von der

Entwicklung

getroffenen

Maßnahmen

Restrisiko

nachdem

vom

Benutzer alle

Schutz-

maßnahmen

getroffen

wurden in Anlehnung an DIN EN ISO 12100

Befolgen der Benutzer-

information

Schritt 1

Schritt 2

Schritt 3

Persönliche

Schutzausrüstung

Benutzerinformation

Organisatorische

Maßnahmen und Schulung

Benutzerinformation

Lieferung: Sicheres Produkt und Benutzerinformation

Arb

eits

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Vom „Risiko“ zum „Restrisiko“

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Konkrete, rechtzeitig Risikobeurteilung konkrete Sicherheitsinformation!

„Die Rechtsprechung [verlangt] vom Hersteller, die tatsächlich vom Produkt ausgehenden Gefahren zu ermitteln. Es geht nicht um eine abstrakte Bewertung, sondern um eine konkrete, auf den Einzelfall bezogene Ermittlung potentieller Gefahren.“

„Die Risikobeurteilung muss der Auswahl von Schutzmaßnahmen, aber auch der Gestaltung von Warneinrichtungen und Schildern sowie der Anleitungs-erstellung vorausgehen.“

Theorie! Und wie sieht die Praxis aus?

Gesetzliche Pflicht zur Risikobeurteilung gilt ab 2016 auch für die EMV- und Niederspannungsrichtlinie (2014/30/EU, 2014/35/EU).

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Heutige Situation (vor allem in KMU)

„Die Risikobeurteilung [wird] eher als ein Dokument zur Verteidigung gegen etwaige Haftungsansprüche angesehen, denn als Methode zur Entwicklung sicherer Produkte.“

„[Wir] finden wir Risikobeurteilungssoftware mitunter als Teil eines Redaktionssystems zur Erstellung von Anleitungen vor. Dies… kann zur schleichenden Ablösung der Aufgabe Risikobeurteilung vom Konstruk-tionsprozess beitragen und mag als Indiz für eine gewisse Fehlentwicklung angesehen werden.“

„ Eine weitere, mit dieser Fehlhaltung verknüpfte Folge ist die „Nachträglichkeit“ der Risikobeurteilung. Sie wird vielfach erst am fertigen Produkt durchgeführt und kommt daher zu spät, um noch Einfluss auf die technische Sicherheit nehmen zu können. Die Folge können sicherheits-bezogene Informationen sein, mit denen man in unangemessener – wenn nicht unzulässiger – Weise technische Sicherheitsmängel auszugleichen sucht.“

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Zuständigkeit für die Risikobeurteilung

„Eine Redaktion, die allein auf Basis eigener Plausibilitätsüberlegungen Sicherheits- und Warnhinweise entwickelt, läuft zwangsläufig Gefahr, an der einen Stelle über das Ziel hinauszuschießen und vor nicht bestehenden Gefahren zu warnen, an einer anderen Stelle erforderliche Warnungen zu übersehen.“

Sollen Technische Redakteure Risikobeurteilungen durchführen?

„Nein, das ist Aufgabe der Konstrukteure, TR werten sie lediglich aus!“

„Ja, uns TR bleibt gar nichts anderes übrig und besser wir machen das als gar niemand!“

„Jain, Konstrukteure betrachten Produkte nicht genügend aus der Perspektive des Anwenders, hier können TR unterstützend wirken.“

Die Information ist „integraler Bestandteil“ des Produktes. Kann sie in einem integrierten Prozess entwickelt werden?

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Kollaborative Entwicklung von Sicherheit und sicherheitsbezogener Information?!

„Ein kollaborativer Entwicklungsprozess wird eher zu optimalen Ergebnissen führen.“

Fragen

Wer soll an der Risikoanalyse und der Entwicklung der Risikominderung beteiligt sein?

Wie sollen Rückmeldungen und Erfahrungen aus dem Markt in die Konstruktion mit einbezogen werden?

Wer entscheidet letztlich über

die Art der sicherheitsbezogenen Information, deren Platzierung und Darstellung?

die Streichung bereits vorhandener Informationen?

die Informationskanäle, in denen eine sicherheitsbezogene Information platziert (oder auch gelöscht) werden muss?

Wie werden Entscheidungsprozesse intern dokumentiert? (Schutz des Unternehmens und der Mitarbeiter im Haftungsfall)

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Wovon Sicherheit gegenüber Restrisiken abhängt

„Informationen reduzieren das Risiko aus einer Gefährdung nicht, sondern geben nur das Restrisiko bekannt, das trotz aller technischen Maßnahmen verbleibt. Ob und wann das Restrisiko sich realisiert oder nicht, hängt danach so gut wie ausschließlich vom Konsumenten der Information ab.“

Kommunikationsprobleme:

Wird die Information wahrgenommen? Wird sie gefunden? Tritt sie deutlich genug hervor?

Wird die Information verstanden (inhaltlich und bezüglich ihrer Relevanz)?

Hält der Konsument die Information für zutreffend und die Maßnahmen für wirksam?

Wird die Information beachtet und befolgt (insbesondere Ge- und Verbote)?

Die Sicherheit des Nutzers hängt nicht nur von der Vollständigkeit, sondern auch von der Qualität der Informationsübermittlung ab.

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Schlüsselfähigkeiten von Technischen Redakteuren

„ Meist kann von den vorgelagerten Abteilungen nicht erwartet werden, dass sie die sicherheitsbezogenen Informationen quasi „mundgerecht“ aufbereiten.“

Technische Redakteure benötigen daher:

Grundlegendes Verständnis der Sicherheitstechnik in dem Produktbereich, in dem sie arbeiten

Fähigkeit Risikobeurteilungen auszuwerten

Fähigkeit zu entscheiden wo und in welcher Form sicherheitsbezogene Informationen auf der Basis der Risikobeurteilung eingefügt werden sollen

Der Leitfaden Sicherheits- und Warnhinweise wird (hoffentlich) zu einer Professionalisierung der Erstellungsprozesse beitragen!

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Gesetzliche Anforderungen in Märkten und Branchen

DACH (Deutschland, Österreich, Schweiz):

ProdSG (D): Wenn bestimmte Regeln zu beachten sind, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten: Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache für alle Lebensphasen

Österreichisches Produktsicherheitsgesetz: ähnlich

Bundesgesetz über Produktsicherheit (CH) in Verbindung mit dem Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse fordert Warn- und Sicherheitshinweise, Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen und Angaben zur Entsorgung in mindestens einer schweizerischen Amtssprache (de, fr, it)

- Für mobile Produkte alle drei Sprachen erforderlich

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Gesetzliche Anforderungen in Märkten und Branchen

Europäisches Recht: Produktsicherheitsrichtlinie und spezifische EU-Richtlinien , insbesondere zur CE-Kennzeichnung (newapproach.org)

Auswahl:

- EMV-Richtlinie 2014/30/EU (ab 20.4.2016)

- Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU

- ATEX-Richtlinie 2014/34/EU

- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

- Medizinprodukte-Richtlinie 93/42/EWG

- Richtinie für In-vitro-Diagnostika 98/79/EG

- Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG

- Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG

„Klare, verständliche und deutliche

Betriebsanleitung und

Sicherheitsinformationen in der Sprache

des Verwenderlandes“

Warnhinweise auf dem Spielzeug (fest

angebrachtes Etikett) oder ggf. auf der

Verpackung und ggf. in der

Gebrauchsanweisung

Für die Kaufentscheidung maßgebliche

Warnhinweise (z. B. Mindest- und

Höchstalter) vor dem Kauf klar

erkennbar, auch bei Online-Kauf

Signalwort Achtung

Anforderungen sind z. B.

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Gesetzliche Anforderungen in Märkten und Branchen

USA: Komplexe Situation, hohe Bedeutung von Sicherheits- und Warnhinweisen ANSI Z535, uneinheitliche Situation in 11 Gerichtsbezirken („circuits“), Grundsätze aus der Rechtsprechung (Case Law) ähnlich wie EU (vgl. Restatement of the Law Third, Torts: Product Liability), teilweise spezifische Normen und Regeln mit Textvorgaben, (UL-Standards, NEC)

- Siehe schmeling-consultants.de „Maßnahmenliste Produkthaftung USA“

Brasilien: Verbraucherschutzgesetz und Arbeitsschutz; für Maschinen gilt der Standard NR 12 mit teilweise spezifischen Anforderungen (z. B. für Pressen); Anforderungen an die Dokumentation ähnlich der EG-Maschinenrichtlinie, teilweise Zertifizierung durch INMETRO erforderlich (z. B. Niederspannungsprodukte)

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Gesetzliche Anforderungen in Märkten und Branchen

Russland: GOST-R-Zertifizierung (durch GOST-R), Ablösung durch TR-CU (u.a. für Maschinen, Verpackung von Verbraucherprodukten, Schutzausrüstungen, Niederspannungsprodukte und EMV, Aufzüge) mit Zertifikat durch Importeur bei entspr. Befugnis

Volksrepublik China: Umfassende Befugnisse der Behörden, Produktsicherheitsrecht mit zahlreichen Normen mit faktischer Gesetzeskraft und u.a. strafrechtlichen Konsequenzen; Zivilrecht mit untergeordneter Bedeutung; IEC 62079 als GB/T 23956 adaptiert (freiwillige Norm)

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Gesetzliche Anforderungen in Märkten und Branchen

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Gesetzliche Anforderungen in Märkten und Branchen

Maschinen: EN ISO 12100

Haushaltsgeräte: EN 60335

Roter Rahmen = Im Leitfaden erläutert

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Einschlägige Normen: Branchenübergreifend

Branchenübergreifend

DIN EN 82079-1:2013 (IEC 82079-1:2012)

ISO/IEC-Guide 37:2012

- ISO/IEC-Guides richten sich primär an Normungsgremien, können aber dennoch eine hilfreiche Basis für die Umsetzung sein

ISO 3864, insbesondere DIN ISO 3864-2

EN ISO 7010

ANSI Z535

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DIN EN 82079-1:2013 (IEC 82079-1:2012) Hinweisarten unterscheiden

Sicherheitshinweis

„Stuhlkreis“

Sicherheitsunterweisung

Orientierung zur Sicherheit

Sicherheitsgerechtes Verhalten bewirken;

Verantwortung übertragen

ANSI Z535.6

IEC 82079-1

Warnhinweis

„Auf dem Weg“

Handeln nach Anleitung

Verletzungen und Schäden vermeiden

Risiko im Handlungsablauf senken, Verantwortung

übertragen

ANSI Z535.6

IEC 82079-1

Warnung auf dem Produkt

Bordsteinkante

Handeln am Produkt

Verletzungen und Schäden vermeiden

Risiko an der Gefahrenstelle senken, Verantwortung

übertragen

ANSI Z535.4

ISO 3864-2

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ANSI Z535 Arten von Hinweisen

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Sicherheitsbezogene Hinweise safety message

Ergänzender Hinweis

supplemental directive

Grundlegender Sicherheitshinweis

grouped safety message

Vorangestellter Warnhinweis

section safety message

Integrierter Warnhinweis

embedded safety message

Warnung vor Sachschaden property damage

message konkret? specific

Ja

Nein

Personen- schaden?

inury

Ja

Nein

Warnschilder auf dem Produkt ANSI Z535.4 oder Z535.2

Dokument

Produkt

Piktogramme ANSI Z535.3

ANSI Z535.6

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DIN EN 82079-1 und ANSI Z535 passen zusammen

ANSI Z535

ANSI Z535.6

Supplemental directives

Grouped safety

messages

Section safety messages

Embedded safety

messages

Property damage message

ANSI Z535.4: Product

Safety labels

Product safety labels

Sicherheits-hinweise*

Warnhinweise

Produkt-sicherheits-

label/ Sicherheits-

zeichen ISO 3864-2

Sicherheitsbezogene Informationen

DIN EN 82079-1

Warnhinweise mit Signalwort: GEFAHR / WARNUNG / VORSICHT

Kein Signalwort festgelegt

* umfassen im Gegensatz

zur ANSI Z535 auch

Hinweise zu möglichen

Sachschäden (c)

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Empfehlungen zur Umsetzung (Kapitel 5) 5.1 Grundsätze zur Strukturierung und Darstellung

tekom Leitfaden ist kein „Korsett“, kein „Kochrezept“, sondern Regeln mit Gestaltungsspielräumen – selber nachdenken!

Differenzieren: vom „einfachen“ Produkt bis zur komplexen Produktionsanlage

Generell: Zielgruppen berücksichtigen, Lesbarkeit gewährleisten

Sicherheitshinweise: Aussagekräftige Überschriften verwenden und Zusammengehörendes zusammenhalten, Reizüberflutung vermeiden

Warnhinweise: Sicherheitsrelevante Informationen hervorheben, Reizüberflutung vermeiden

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Empfehlungen zur Umsetzung (Kapitel 5) 5.2 Sicherheitshinweise

Art und Quelle der Gefahr, mögliche Folgen bei Nichtbeachtung, Maßnahmen zur Vermeidung

Gliederungsprinzipien

- Zielgruppen: z. B. Betreiber, Bediener, Instandhalter

- Lebensphasen: z. B. Transport, Installation, Verwendung, Wartung

- Produkt-/Anlagenteil (bei komplexen Produkten)

- Art der Gefährdung

Gestaltung soll den Zugriff auf die Informationen unterstützen und Interesse wecken

Fließtext

nummerierte und unnummerierte Listen

Tabellen

Diagramme

Grafiken und Bilder

Zwischenüberschriften

Marginalien

Didaktische Elemente, z. B. textliche oder bildliche

Merkhilfen

Verweise

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Empfehlungen zur Umsetzung (Kapitel 5) 5.2 Sicherheitshinweise

Gliederungsvorschlag

Bedeutung der Anleitung und der Sicherheitshinweise

- Darstellungskonventionen (?)

Anwendungsbereich

- U.a. bestimmungsgemäße Verwendung

Hauptsächliche Gefährdungen bei der Verwendung

Anforderungen an alle Nutzer

- Auch besonders gefährdete Nutzergruppen

Persönliche Schutzausrüstung

Sicherheitshinweise für Transport, Anschluss, Inbetriebnahme, Verwendung, Wartung, Entsorgung

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Empfehlungen zur Umsetzung (Kapitel 5) 5.3 Warnhinweise in Kontext

Ätzende Flüssigkeiten können Schleimhäute schädigen und Hautreizungen verursachen.

Verwenden Sie keine säurehaltigen Reinigungsmittel.

Maßnahmen

Art, Quelle und Folgen der Gefahr

Gefahrenzeichen und Signalwort WARNUNG

Beispiel eines typischen Warnhinweisaufbaus

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Empfehlungen zur Umsetzung (Kapitel 5) 5.3 Warnhinweise in Kontext

So nicht Besser

Die Tür kann erst jetzt, nachdem die Verriegelung aufgehoben wurde, geöffnet werden.

Die Verriegelung ist aufgehoben. Öffnen Sie erst jetzt die Tür.

Die elektrische Anlage darf nicht von unqualifiziertem Personal instandgesetzt werden.

Elektrische Anlage nur von Elektrofachkräften instandsetzen lassen.

Giftige Dämpfe! Schwere Gesundheitsschädigung!

Giftige Dämpfe verursachen schwere Atembeschwerden und Vergiftungen.

Zum Beladen der Maschine keine Aufstiegshilfen verwenden.

Steigen Sie zum Beladen der Maschine nicht auf eine Kiste, einen Stuhl oder Ähnliches.

Unterlassen Sie jede unsichere Arbeitsweise. Arbeiten Sie nicht mit nassen Händen.

Bei allen Arbeiten, die den Betrieb, die Produktionsanpassung, die Umrüstung oder die Einstellung der Maschine und ihrer sicherheitsbedingten Einrichtungen sowie Inspektion, Wartung und Reparatur betreffen, Ein- und Ausschaltvorgänge gemäß der Betriebsanleitung und Hinweise für Instandhaltungsarbeiten beachten!

Maschine so ausschalten und sichern, wie es in dieser Betriebsanleitung beschrieben ist. …

Drücken Sie diesen Hebel nach vorn, sinkt die Schraubeinheit ab.

Sobald Sie diesen Hebel drücken, sinkt die Schraubeinheit ab.

Siehe auch: tekom Leitfaden Regelbasiertes Schreiben, 2. Auflage, 2013 Formulierungshilfen

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Empfehlungen zur Umsetzung (Kapitel 5) 5.3 Warnhinweise in Kontext

Anpassungen bei:

• Griechische

Übersetzung für

DANGER korr.

• Französische

Übersetzung für

WARNING nach ISO

3864-2

Signalwörter

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Empfehlungen zur Umsetzung (Kapitel 5) 5.4 Warnschilder

ISO 3864-2 ISO 3864-2 und ANSI Z535

(harmonized labels)

Seite 29

tekom Leitfaden Sicherheits- und Warnhinweise Weitere Arbeitshilfen

Glossar mit über 50 ausführlichen und teilweise bebilderten Erklärungen

Abkürzungsverzeichnis

Übersicht über die behandelten Gesetze und Normen

Literaturverzeichnis

Als PDF verfügbar

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Gedruckte Ausgabe erhältlich am tekom-Stand

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