Der Gesamtarbeitsvertrag im Gastgewerbe Gut für alle.
-
Upload
lilli-schmitz -
Category
Documents
-
view
226 -
download
3
Transcript of Der Gesamtarbeitsvertrag im Gastgewerbe Gut für alle.
Der Gesamtarbeitsvertrag im GastgewerbeGut für alle
Inhalt
• Die wichtigsten Fakten zum aktuellen L-GAV • Meilensteine• Argumente • Mitmachen• Stimmen zum L-GAV
Die wichtigsten Fakten (1)VerhandlungspartnerArbeitnehmer-Verbände:Hotel & Gastro Union, Unia, Syna
Arbeitgeber-Verbände:GastroSuisse, hotelleriesuisse, SwissCateringAssociation (SCA)
Damit übernehmen Arbeitgeber und Arbeitnehmende gemeinsam die Verantwortung für gute Bedingungen und Professionalität im Schweizer Gastgewerbe.
Die wichtigsten Fakten (2)Anwendbarkeit und Vertragsdauer• Der L-GAV gilt für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmende (Voll- oder
Teilzeit) in gastgewerblichen Betrieben der Schweiz mit und ohne Gewinnorientierung
• Nicht unterstellt sind Betriebsleiter und deren Familienmitglieder, Direktoren, Musiker, Artisten, Discjockeys, Schüler von Fachschulen während des Schulbetriebes sowie Mitarbeitende in Nebenbetrieben
Die wichtigsten Fakten (3)Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit• Grundsätzlich: 42.0 Stunden• Kleinbetriebe: 45.0 Stunden• Saisonbetriebe: 43.5 Stunden
Ferien• Generell fünf Wochen Ferien pro Jahr
Die wichtigsten Fakten (4)Unterstützung der Aus- und Weiterbildung• Finanziell massgeblich unterstützt werden alle Mitarbeitenden, die
dem L-GAV zwingend unterstehen• Unterstützt werden folgende Aus- und Weiterbildungslehrgänge:
Progresso (fachliche Weiterbildung für Mitarbeitende ohne gastgewerblichen Berufsabschluss) l Berufsbegleitende Abschlüsse der beruflichen Grundbildungen mit eidg. Berufsattest (EBA) l Berufsbegleitende Abschlüsse der beruflichen Grundbildungen mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) l Berufsbegleitende Abschlüsse einer eidgenössischen Berufsmaturität l Eidgenössische Berufsprüfungen l Eidgenössische höhere Fachprüfungen
• Umfang der grosszügigen Unterstützung:• Den Arbeitnehmenden werden bis zu 90% der Kosten finanziert• Die Arbeitgeber erhalten je nach Lehrgang bis zu 80% Lohnersatz
Die wichtigsten Fakten (5)Die wichtigsten Neuerungen• Massiv verstärkte Förderung der Aus- und Weiterbildung• 13. Monatslohn für alle• Fünf Wochen Ferien für alle• Bessere Regelung der Überstunden• Neues Lohnsystem seit Januar 2012• Ausweitung des Saisonprivilegs• Bessere Kontrolle über die Einhaltung des L-GAV
Die wichtigsten Fakten (6)Ergebnisse Verhandlungen 2013Infolge der schwierigen wirtschaftlichen Gesamtsituation haben die Verhandlungspartner für 2013 vereinbart:• In Anbetracht der Einführung des vollen 13. Monatslohnes auf den 1.
Januar 2012 werden die Mindestlöhne per 1. Januar 2013 nicht angehoben
• Dafür wird die bisher nicht angepasste kumulierte durchschnittliche Teuerung der Jahre 2009-2012 per 2014 ausgeglichen
• Per 2015 wurden die Mindestlöhne um die durchschnittliche Teuerung der Jahre 2013/14 angepasst
• Die Vertragszeit wird um zwei Jahre verlängert bis Ende 2015, sofern keine ausserordentliche Situation eintritt
Meilensteine des GAV (1)1917: Erste Bestrebungen um die Aushandlung eines GAV im Gastgewerbe1919: Schwierige Debatten und Streikdrohungen. Dank bundesrätlicher
Intervention wird der erste Landes-Gesamtarbeitsvertrag ratifiziert. Er ist gültig bis 1921, wird aber danach nicht mehr erneuert1921: Der nationale GAV läuft im April aus und wird nicht mehr erneuert1936: Statt auf nationale GAVs, welche die Branche umfassend regeln,
verlegt sich die Union auf die Behandlung einzelner Themen wie Ruhetag, Arbeitszeit und Trinkgeldreform. Ein Erfolg ist der allgemeinverbindliche GAV zur
Trinkgeldreform von 19361947: Neues Zeitalter in den Sozialverhältnissen des Gastgewerbes. Der
Mehrstädte-Gesamtarbeitsvertrag regelt die Arbeits- und Lohnbedingungen der Branche in Zürich, Bern, Basel und Lausanne. Er verbessert die soziale und arbeitsrechtliche Stellung der Arbeitnehmenden in kurzer Zeit und löst den Abschluss vieler
ähnlicher Verträge im Land aus
Meilensteine des GAV (2)1954: Der Mehr-Regionen-Gesamtarbeitsvertrag regelt die
Arbeitsbedingungen in den Regionen, wo bisher kein GAV abgeschlossen werden konnte1960: Gescheiterte GAV-Verhandlungen führen in Biel beinahe zu einem
Streik1987: A 1. Juli wird die 5-Tage-Woche im Gastgewerbe eingeführt.
Dies ist möglich dank dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag, an dessen Abschluss die Union mitgewirkt hat2010: Der aktuelle L-GAV tritt per 1. Januar in Kraft
Argumente (1)Der L-GAV macht das Gastgewerbe konkurrenzfähig• Das Gastgewerbe steht in Konkurrenz zu anderen Branchen• Darum sind marktgerechte und zeitgemässe
Anstellungsbedingungen wichtig• Wird das Gastgewerbe attraktiver, zieht es leichter Nachwuchs an• Bessere Bedingungen erlauben höhere Anforderungen • Besser ausgebildete Mitarbeitende steigern die Qualität und
Wirtschaftlichkeit in den Betrieben
Argumente (2)Der L-GAV ermöglicht eine stabile Sozialpartnerschaft• Einigung zwischen Verhandlungspartnern zeigt gegenseitige
Wertschätzung• Wichtiges Instrument zur Sicherung des sozialen Friedens• Gleiche Rahmenbedingungen schaffen Arbeitsfrieden in den
Betrieben• Klare Spielregeln für beide Seiten schaffen Planungssicherheit
Argumente (3)Der L-GAV garantiert soziale Absicherung• Gastgewerbe nimmt soziale Verantwortung wahr• Marktgerechte Anstellungsbedingungen bedeuten soziale
Absicherung und Anerkennung der Leistungen• Angemessene Löhne sind Motivation für zuverlässige und gute
Arbeit
Argumente (4)Landesweit einheitliche Rahmenbedingungen• Der L-GAV verhindert einen kantonalen Flickteppich• Er schafft einheitliche Rahmenbedingungen für die Branche• Gemeinsame Standards helfen, Wettbewerbsverzerrungen zu
vermeiden
Argumente (5)Wirksamstes Mittel gegen Dumping-Löhne• Der L-GAV verhindert Dumping-Löhne und damit unseriöse
Marktteilnehmer• Der L-GAV ist das effektivste Instrument, den sich verändernden
politischen Rahmenbedingungen im Personenverkehr sinnvoll zu begegnen.
• So kann die Branche genügend Mitarbeitende rekrutieren; diese erhalten dank dem L-GAV Sicherheit bei Löhnen und Arbeitsbedingungen
Argumente (6)Von der Branche – für die Branche• Der L-GAV wurde von internen Experten erarbeitet und von der
Basis beschlossen• Das Gastgewerbe hat eigene Spielregeln festgelegt und sorgt für
fairen Wettbewerb in der Branche• Ohne L-GAV würden die Bedingungen für die Branche mittels
nationalem NAV oder unterschiedlicher kantonaler GAV diktiert – das wäre unsicher, kompliziert und teurer
Argumente (7)Der L-GAV schafft politische Glaubwürdigkeit• Das Gastgewerbe leistet mit dem L-GAV seinen Beitrag an die
Gesellschaft• So verschafft sie sich auch «good will» in der Politik• Eine organisierte Branche wird berechenbar und so mit ihren
Anliegen ernster genommen
Argumente (8)Der L-GAV unterstützt massgeblich die Aus- und Weiterbildung• Mitarbeitende und Arbeitgeber werden durch grosszügige Beiträge
an die Aus- und Weiterbildung finanziell entlastet• Mehrheitliche Übernahme von Ausbildungskosten• Mehrheitliche Kompensation von Lohnausfällen• So steigen die Aufstiegschancen in Kaderpositionen und
internationale Karrieren• Attraktive Bildungskonditionen erleichtern Nachfolgeregelungen
sowie die Rekrutierung von neuen Mitarbeitenden und stabilisieren die Fluktuation
Argumente (9)Der L-GAV macht das Gastgewerbe attraktiverMit unserem Engagement für den Gesamtarbeitsvertrag signalisieren wir:• Unsere Branche hat Zukunft• Wir glauben an die Qualität und den Wert unserer Dienstleistungen• Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmende ihre Chancen nutzen, geht
es der Branche als Ganzes besser• Mit Qualität und echter Gastfreundschaft legen wir die Basis zum
langfristigen Erfolg unserer Branche
MitmachenSo setzen auch Sie sich ein:Auf www.gut-fuer-alle.ch finden Sie
Argumentarium
Image-Inserate
E-Mail Signatur
Stimmen zum L-GAV
Stimmen zum L-GAV