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3 dbb regional magazin Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen März 2012 19. Jahrgang Einkommensrunde 2012: Truckfinale in Potsdam

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Mecklenburg-VorpommernSachsenSachsen-AnhaltThüringen

März 2012 � 19. Jahrgang

Einkommensrunde 2012:

Truckfinale in Potsdam

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Warum der dbb Truck auf Tourging, erläuterte dbb Chef PeterHeesen beim Start in Berlin:„Wir wollen den Bürgerinnenund Bürgern vor Ort unsere Ar-beit im öffentlichen Dienst vor-stellen und um ihre Zustim-mung dazu werben, dass guteArbeit auch fair bezahlt wer-den muss“, machte der dbbBundesvorsitzende Peter Hee-sen deutlich. „Wir wollen Flag-ge zeigen und offensiv die Dis-kussion über unsere berechtig-ten Forderungen suchen. Wirsind der Dienstleister, der im-mer funktioniert, der zuverläs-sig liefert, der maßgeblich mitdafür sorgt, dass Deutschlandrund um die Uhr funktioniert.“

Mit der Truck-Tour wolle derdbb frühzeitig informieren, mitden Bürgerinnen und Bürgernins Gespräch kommen und Ak-tionsbereitschaft signalisieren.

Auftakt am Brandenburger Tor

Zum Auftakt am Brandenbur-ger Tor in Berlin rief FrankStöhr, 1. Vorsitzender der dbbtarifunion, den Teilnehmernzu: „Wir brauchen auch in Zu-kunft einen starken öffent-lichen Dienst, damit Gesund-heit, Bildung und Sicherheitnicht zu Luxusgütern verkom-men. Das geht nicht zum Null-tarif!“ Die öffentliche Verwal-tung befinde sich bereits jetzt

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in einem Wettbewerb mit derPrivatwirtschaft um die drin-gend erforderlichen Fachkräf-te. „Ganz klar – Geld allein mo-tiviert nicht. Zu wenig Geld je-doch demotiviert“, sagte Stöhr.„6,5 Prozent sind fair, wennman weiß, wie sich das tägli-che Leben verteuert hat. Derletzte Abschluss für die Be-schäftigten bei Bund und Kommunen hat nicht mal gereicht, um die Inflations-rate auszugleichen!“

Dass Deutschland derzeit iminternationalen Vergleich sostabil dastehe, sei auch einVerdienst des öffentlichenDienstes. „Die öffentliche Ver-waltung ist einer der wichtigs -

ten positiven Standortfak -toren für die Wirtschaft inDeutschland“, rief er den Bür-gerinnen und Bürgern zu. Ge-rade deshalb müsse, besondersim Hinblick auf den Wettbe-werb um Nachwuchskräfte,über die schlechte Bezahlungdes öffentlichen Dienstes dis-kutiert werden. Stöhr: „Per-spektive – das darf auch im öffentlichen Dienst kein un-bekanntes Fremdwort bleiben.Wir meinen: Starkes Land – Faire Löhne!“

Zwischenstopp in Erfurt

Nach Stationen in Kiel, Braun-schweig, Bielefeld, Bonn, Kob -lenz, Heidelberg und Nürnbergsteuerte der dbb Truck auf sei-ner vorletzten Station Erfurtan. „Der Arbeitsplatzabbau derletzten zehn Jahre hat zu einerenormen Arbeitsverdichtungfür die Beschäftigten geführt.Wenn wir nicht die Zukunftunseres Gemeinwesens verzo-cken und im Wettbewerb umimmer knapper werdende

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Einkommensrunde 2012:

Truckfinale in Potsdam„Starkes Land – Faire Löhne!“ lautete das Motto der Kampagne, mit derder dbb die diesjährige Einkommensrunde für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen eingeläutet hat: Zwischen dem 17. Februar unddem Verhandlungsstart am 1. März in Potsdam tuckerte ein roter dbbTruck quer durch Deutschland. Die Infotour startete in Berlin, und derletzte Zwischenstopp vor dem Truck-Finale in Potsdam fand in Erfurtstatt. Die drei Events im Osten haben demonstriert, dass die neuen Länder für die Tarifrunde 2012 gut gerüstet sind.

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Fachkräfte unterliegen wollen,muss jetzt eine spürbare Er -höhung der Einkommen her“,sagte Helmut Liebermann, Vor-sitzender des tbb beamten-bund und tarifunion thürin-gen. Im vergangenen Jahr-zehnt seien in Thüringen alleinim kommunalen Bereich circa30 Prozent der Stellen wegge-fallen – bei gleichbleibendemAufgabenumfang.

„Wenn Sie mit dem Autounterwegs sind, halten wir dieStraßen und Autobahnen sau-ber und fahrbereit. Wenn Sieim Krankenhaus liegen, pfle-gen wir Sie! Wenn Sie zur Ar-beit gehen, übernehmen wirdie Erziehung ihres Nachwuch-ses. Kurz: Wenn Sie wollen,dass Deutschland funktioniert,verlassen Sie sich auf die öf-fentliche Verwaltung“, rief Lie-bermann den Erfurterinnenund Erfurtern zu. „Zum Nullta-rif ist das aber nicht zu haben,

und Thüringen trägt im Ver-gleich der Bundesländer seitJahren die rote Laterne beimEinkommensniveau“, sagteLiebermann. Zudem stehe deröffentliche Dienst vor einemFachkräfteproblem und kämp-fe bereits heute mit Nach-wuchsmangel. „Wenn die Poli-tik es ernst meint mit der Ab-sicht, Zeichen gegen die Ab-wanderung junger Menschenzu setzen, muss sie Ungleich-heiten in der Bezahlung besei-tigen und im Lohnniveau auf-holen. Dafür kämpfen wir indieser Lohnrunde!“ Letztlichkomme das auch Bürgerinnenund Bürgern zugute, diebundesweit qualitativ gleich-bleibende öffentliche Dienst-leistungen erwarteten.

Stellvertretend für die rund45 000 Beschäftigten im öf-fentlichen Dienst von Bundund Kommunen in Thüringenstanden vor Ort mehrere hun-

dert Kolleginnen und Kollegender von der Einkommensrun-de betroffenen Mitgliedsge-werkschaften des tbb Redeund Antwort zu ihren drän-gendsten Problemen. Mit ei-ner Riesen-Waage wurdensymbolisch die immer weitergestiegenen Belastungen derBeschäftigten im öffentlichenDienst dargestellt.

Blockade beim Verhandlungsauftakt

Diese Belastungen scheinenoffenbar für die Arbeitgebernicht zu existieren. Beim Ver-handlungsauftakt in Potsdamam 1. März 2012 haben sie er-neut das Lied der leeren Kas-sen angestimmt und erst garkein Angebot vorgelegt: alteRituale statt ergebnisorien-tiertes Verhandeln. Die Arbeit-geberseite bezeichnete dieGewerkschaftsforderung alsutopisch. Erst wenn sie auf einrealistisches Maß reduziertworden sei, wolle man ein An-gebot vorlegen. In diesem Zu-sammenhang machte der Ver-handlungsführer für die Kom-munen, Thomas Böhle, deut-lich, dass es mit ihm keine„Sockelei“ geben werde, wo-mit er die Forderung der Ge-werkschaften nach einemMindestbetrag von 200 Euromeinte.

„Diese Blockade ist völlig inak-zeptabel,“ erklärte dbb Ver-handlungsführer Frank Stöhrnach dem Ende der Gesprächein Potsdam: „Die Arbeitgeberhatten drei lange WochenZeit, sich über ihre Positionund ein Verhandlungsangebotzu verständigen. Die Geduldder Beschäftigten wird über-strapaziert. In den nächstenTagen wird es sicher vielerortszu Protestaktionen kommen.Je eher die Arbeitgeber vonBund und Kommunen zur Ver-nunft kommen desto besser.“

Stöhr bekräftigte die Einkom-mensforderung der Gewerk-schaften, denn es gehe nicht

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nur um die klammen Kassender Kommunen, sondern auchum die klammen Kassen derKrankenschwestern und Stra-ßenwärter. Mit den seit Jahrenimmer wieder über den öffent-lichen Dienst hinweg rollen-den Sparwellen müsse Schlusssein. „Schluss mit Reallohnver-lusten, massivem Stellenabbauund ständiger Arbeitsverdich-tung für die Beschäftigten“,sagte Stöhr.

Da das geforderte Einkommens -plus sowohl für Arbeitnehmerals auch für Beamte geltensoll, sind auch die verbeamte-ten Kolleginnen und Kollegenaufgerufen, sich in ihrer Frei-zeit den Aktionen anzuschlie-ßen. Die dbb tarifunion ist gutaufgestellt, um eine längereAuseinandersetzung bestehenzu können. Die Verhandlungenwerden am 12. und 13. März inPotsdam fortgesetzt. �

dbb regional magazinBeilage zum „dbb magazin“Herausgeber: Bundesleitung des dbbbeamtenbund und tarifunion; Vorsit-zende der dbb lan des bünde mecklen-burg-vorpommern, des sbb beamten-bund und tarifunion sachsen, des dbblandesbundes sachsen-anhalt und destbb beamtenbund und tarifunion thüringen, Friedrichstraße 169/170,10117 Ber lin, Telefon 030.4081-40, Telefax 030.4081-5599

Internet: www.dbb.de

E-Mail: [email protected]

Redaktion: Jan Brenner, Dr. WalterSchmitz (Chefredakteur)

Verantwortliche Redakteure für:

Mecklenburg-Vorpommern: Anka SchmidtSachsen: Petra UhligSachsen-Anhalt: Dr. Karola GagelmannThüringen: Birgit Christina Drischmann

Namentlich gekennzeichnete Artikel gebendie Meinung des jeweiligen Autors und nichtzwangsläufig auch die Meinung des dbb undder dbb Bundesleitung wieder.

Layout: FDS, Geldern

Fotos: MEV, Friedhelm Windmüller

Verlag: dbb verlag gmbh, Friedrichstraße 165, 10117 Ber lin

Anzeigen: dbb verlag gmbh, Media-center, Dechenstr. 15 A, 40878 Ratin-gen. Telefon 02102.74023-0, Fax 02102.74023-99, E-Mail: [email protected]

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dbb Landeschef Helmut Liebermann kämpfte in Erfurt für ein höheresEinkommensniveau.

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Die Kommission kam außer-dem einstimmig überein, dieForderungen aus Teilen der Po-litik und Verwaltung, bei derBesoldung und Versorgungwieder vom Föderalismus ab-zurücken, zu unterstützen.„Diesen Föderalismus habenwir hier nie gewollt. Er führt zu einem Wettbewerb, der un-serem Land nicht gut tut“, soKrupp, „wir werden auf demGewerkschaftstag, ganz imSinne unseres früheren Minis-terpräsidenten, Dr. HaraldRingstorff, einen dementspre-chenden Antrag einbringen.“Hierbei wünschten sich dieKommissionsmitglieder eineAnnäherung an den Bund.

Außer Frage stand auch, dassder öffentlichen Dienst mit sei-nen Tarifbeschäftigten und Be-amten als ordnungspolitischer

Faktor für das Land unverzicht-bar ist. Es ist wichtig und aucheine Aufgabe für die Zukunft,die Vielfältigkeit und Attrakti-vität des öffentlichen Dienstesden Politikern und der Bevölke-rung deutlich zu machen. „Vie-le junge, aber auch ältere Men-schen wissen gar nicht, was al-les an technischen, juristischenund sozialen Aufgaben zum öf-fentlichen Dienst zählt und be-werben sich deshalb erst garnicht.“

Die Dienstrechtskommissionwird auch in diesem Jahr wie-der die Gesetzesentwürfe kri-tisch begleiten, sich für guteRahmenbedingungen am Arbeitsplatz einsetzen undweiterhin den Kampf um ver-zugslose Übertragung der Ta-rifabschlüsse auf die Beamten-schaft unterstützen. �

„Die verfassungsrechtlichenVorgaben für eine amtsange-messene Alimentation werdenanerkanntermaßen am Bei-spiel der Professorenbesoldungnicht mehr erfüllt. Das ist ausunserer Sicht aber auch in an-

deren Bereichen der Besoldungin unserem Land der Fall. Wirsehen in dem Urteil eine Sig-nalwirkung gegen die nichtmehr amtsangemessene Ali-mentation der Beamtenschaftin Mecklenburg-Vorpommern“,

betonte Knecht. Stetige Strei-chungen, Kürzungen und Ver-schlechterungen schrecktenqualifizierte Fachkräfte ab undmüssten der Vergangenheitangehören. „Maßstab für eineBezahlung darf in zukünftigen

Besoldungsrunden nicht alleindie Haushaltslage sein, son-dern die Qualität der geleiste-ten Arbeit – und die hat inMecklenburg-Vorpommern einhohes Niveau!“, so Knecht ab-schließend. �

Berieten auf ihren regelmäßigen Treffen in der zu Ende gehenden Legis-laturperiode über dienst- und beamtenrechtliche Fragen: die Mitgliederder Dienstrechtskommission des dbb m-v (von links): Frank Höhne(DSTG), Diether Schmidt (komba), Hans-Jürgen Papenfuß (BSBD), Tho-mas Krupp (komba), Norbert Wieczorek (DVG), Steffen Sieratzki (BTB)und Wolfgang Kutz (DVG).

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Dienstrechtskommission:

Abschied vom Föderalismus gefordertAuf ihrer Sitzung am 22. Februar 2012 beschäftigte sich die Dienstrechtskommission unter Leitungdes stellvertretenden dbb Landesvorsitzenden Thomas Krupp unter anderem mit den Auswirkun-gen, die das Urteil zum Professorengehalt W2 für die Landesregierung haben könnte. Zurzeit läuftdazu noch eine interne Prüfung beim dbb m-v, deren Ergebnis abgewartet werden soll.

Allgemeine Einkommensentwicklung:

Beamtenbesoldung nicht abkoppelnDas Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 14. Februar 2012 die Besoldung von Professoren im Land Hessen für verfassungswidrig erklärt. Aus Sicht des dbb Landesvorsitzenden Dietmar Knecht bestätigt die Entscheidung des Verfassungsgerichts aber auch, dass die Bezahl-strukturen im öffentlichen Dienst in den letzten Jahren insgesamt erheblich gelitten haben.

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Nun hat das Bundesverfas-sungsgericht die Grundge-haltssätze der W-Besoldung –insbesondere diejenigen derBesoldungsgruppe W2 – alsgrundgesetzwidrig erklärt.Der vhw m-v fordert die Lan-desregierung von Mecklen-burg-Vorpommern dahernachdrücklich auf, die W-Be-soldung zu reformieren. DieErwartungen des vhw m-vsind:

1. Angemessene Besoldung

Insbesondere für die Professo-rinnen und Professoren desLandes ist durch die Landesre-gierung unter Beachtung derim oben genannten Urteil for-mulierten Direktiven zu prü-fen, welche Regelungen imLandesbesoldungsrecht den

Vorgaben des Grundgesetzes(Art. 33 Abs. 5 GG) widerspre-chen. Diese Prüfung ist für dasLandesbesoldungsgesetz unddie daran geknüpften Verord-nungen sowie auf relevanteTeile des Landeshochschulge-setzes unverzüglich vorzuneh-men. Da gerichtlich festge-stellt wurde, dass die W-Be-soldung in der vorliegendenForm verfassungswidrig ist,fordert der vhw m-v, die Be-soldung nach W2 abzuschaf-fen und ein einheitliches Pro-fessorenamt in W3 in Meck-lenburg-Vorpommern. EineDifferenzierung nach Leis-tung, wie sie die W-Besoldunggrundsätzlich vorsieht, wurdegerichtlich auch nicht bean-standet, sondern nur die Ver-letzung des Alimentations-prinzips. Mit dem höheren

Grundgehalt nach W3 wäreder Landesgesetzgeber in derLage, die Auflagen des Ge-richtes relativ unkompliziertzu erfüllen und damit demGrundgesetz zu entsprechen.

2. Dynamisierte Leistungsbezüge

Der vhw m-v begrüßt aus-drücklich, dass das Gerichtauch für Leistungsbezüge inder Regel einen alimentati-ven Charakter einfordert.„Leistungsbezüge müssen für jeden Amtsträger zugäng-lich und hinreichend verste-tigt sein“ (Urteil des BVerfG).Der vhw m-v sieht sich da-durch in seiner seit Jahrenformulierten Forderung be-stätigt, dass Leistungsbezü-ge in der Regel unbefristet,ruhegehaltsfähig und vor

allem dynamisiert vergebenwerden sollen.

Zusätzliche befristete Anreize,wie sie aus der freien Wirt-schaft bekannt sind, solltenzwar möglich sein, aber die Ausnahme bilden.

3. Attraktive Übergangsregelungen

Der vhw m-v fordert die Landes-regierung auf, die Übergangsre-gelungen in eine reformierte W-Besoldung so zu gestalten, dasssie auch unter Beachtung derdemographischen Veränderun-gen für alle Professorinnen undProfessoren attraktiv sind – ins-besondere auch für diejenigen,die sich im Jahr 2005 aufgrundmangelnden Vertrauens in dieW-Besoldung für einen Verbleibin der Besoldungsgruppe C2entschieden haben. �

Professorenbesoldung:

Stellungnahme des vhw m-v zum Urteil des BundesverfassungsgerichtsDer Verband Hochschule und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (vhw m-v) hat das Urteildes Bundesverfassungsgerichts zur Professorenbesoldung (W-Besoldung) vom 14. Februar 2012begrüßt. Er hat erkennbare Mängel der W-Besoldung seit Jahren auch gegenüber dem Bildungs -ministerium thematisiert und in einigen Teilen kritisiert.

> Personalie

Der Vorsitzende des Personalrates und Haupt-personalrates im Ministerium für Arbeit,Gleichstellung und Soziales, Ministerialrat UlfSchiller (53), ist am 26. Januar 2012 einstim-mig zum neuen Vorsitzenden der Arbeitsge-meinschaft der örtlichen Personalräte der Mi-nisterien gewählt worden. Er tritt die Nachfol-ge von Erika Moretto an, die altersbedingt aus-geschieden ist. Der dbb und die komba ge-werkschaft mecklenburg-vorpommern wün-schen dem Kollegen Schiller bei der zusätz-lichen Aufgabe alles erdenklich Gute und sindüberzeugt, dass er die neue Funktion mit sei-ner vielfältigen beruflichen, personalvertre-tungsrechtlichen und gewerkschaftlichen Er-fahrung, gepaart mit seinem bekanntenSprachwitz, überaus gut und zum Wohle derBeschäftigten bewältigen wird. �

> Landes-CDU fordert Lehrerverbeamtung

Auf dem 17. Politi-schen Aschermitt-woch der CDU Meck-lenburg-Vorpom-mern, der am 22. Fe-bruar unter dem Mot-to „Zeit für klare Wor-te“ in Demmin statt-fand, forderte CDU-Landeschef LorenzCaffier vor mehr als1 500 Gästen sehr

deutlich: „Wir brauchen dringend Verbeamtungen von Lehrern!“ Es sei – worauf derdbb m-v bereits seit langem hingewiesen hat – nicht länger hinnehmbar, dass gutausgebildete Lehramtsanwärter allein wegen des künftigen Status das Land verlas-sen. Beim Gespräch am Rande der Veranstaltung (von rechts): CDU-Fraktionschef Vin-cent Kokert, Innenminister Lorenz Caffier, Bundeskanzlerin Angela Merkel und dbbLandeschef Dietmar Knecht. �

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Der Vorsitzende des Richter-bundes M-V, Direktor desAmtsgerichts Rostock, PeterHäfner: „Wir sehen auch in derdemographischen Entwicklungkeinen ausreichenden Grundfür eine Reduzierung der Amts-gerichte von 21 auf acht. Auchältere Menschen brauchen dieortsnahen Gerichte, sei es,dass sie Opfer von Straftatenwurden, wie bei den so ge-nannten ,Enkeltricks‘ oder fürBetreuungs- und Erbscheins-verfahren.“

Auch die Rechtsanwaltskam-mer Mecklenburg-Vorpom-mern fordert eine ergebnisof-fene Diskussion zum Reform-vorhaben. „Wir bieten demJustizministerium unsere Mit-wirkung an einer Strukturre-form an. Es muss jedoch ein an sachlichen Kriterien ausge-richtetes ergebnisoffenes Ver-fahren sein“, betont der Präsi-dent der Rechtsanwaltskam-mer M-V, Dr. Axel Schöwe.

„Wir können, da wir als Spit-zenverband auch die Justiz-beschäftigten, den Gerichts-vollzieherbund und den Ver-band der Rechtspfleger ver -treten, eine Vielzahl von Sach -argumenten in das Konzepteinbringen“, so Knecht ab-schließend. �

Der dbb m-v, die Rechtsanwaltskammer M-Vund der Richterbund haben ihr gemeinsamesVorgehen beim Thema Gerichtsstrukturreformbeschlossen. Dazu der Landesvorsitzende desdbb m-v Dietmar Knecht: „Die Rechtsgewährungist ein Grundrecht. Wir sehen mit Besorgnis,dass durch die beabsichtigte Reduzierung derAmtsgerichte unzumutbare Wege für denrechtsuchenden Bürger entstehen. Alle gesell-schaftlichen Kräfte sind aufgerufen, die Justiz inder Fläche zu erhalten.“ Die Spitzenverbände be-fürchten sogar, dass auf die Justiz Mehrkostendurch teurere Prozesse zukommen werden.

Gerichtsstrukturreform:

Spitzenverbände vereinbaren Zusammenarbeit

> Personalratswahlen des Großkreises Vor-pommern-Greifswald:

Komba gut aufgestelltIm Ergebnis des Gesetzes zurSchaffung zukunftsfähigerStrukturen der Landkreiseund kreisfreien Städte desLandes Mecklenburg-Vorpom-mern finden in den neu gebil-deten Landkreisen Personal-ratswahlen statt. Im neuenGroßkreis Vorpommern-Greifswald gehören dem 13-köpfigen Personalrat zukünf-tig vier aktive komba-Mitglie-der an, die in der Personalrats-arbeit in den nächsten Jahrenetwas bewegen können undwollen. Gewählt wurden Bur-kard Wank (Anklam), ElkeZimmermann (Sozialagentur),Peter Fischer und Ralf Limp(beide Pasewalk). Ersatzmit-glied ist darüber hinaus Burk -hard Preißler (Pasewalk).

Auch in der Schwerbehinder-tenvertretung ist die kombabestens aufgestellt: Ralf Limpwurde als Vertrauenspersonwiedergewählt, nachdem erdieses Amt bereits im ehema-ligen Landkreis Uecker-Ran-dow innehatte. Als Stellver-treter wurde Rodrigo Kraus indie Schwerbehindertenvertre-tung gewählt. �

Nachdem das Verfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern die Klageder Landkreise gegen die Kreisgebietsreform abgelehnt hat, werdendie Verwaltungen mehr oder weniger geordnet zusammengeführt.Das bedeutet auch für die einzelnen Gewerkschaftsgruppen der kom-ba m-v, diesen Schritt zu gehen.

Nach einer vorherigen Mitgliederbefragung erfolgte die Fusion der Ge-werkschaftsgruppen der ehemaligen Landkreise Rügen, Nordvorpom-mern und der Hansestadt Stralsund am 19. Januar 2012 im Stralsunder

Fährcafé. Jetzt gibt es die Kreisgruppe der komba gewerkschaft Vor-pommern-Rügen mit etwa 50 Mitgliedern.

Einstimmig wurden Silke Förster zur Vorsitzenden und Helga Lawrenzzur Stellvertreterin gewählt. Die neue Vorsitzende betonte in ihren Ap-pell an alle Mitglieder, wie wichtig es ist, neue Mitstreiter zu gewinnen.Dazu wird es Zusammenkünfte an den einzelnen Verwaltungsstandor-ten geben, um gerade in der jetzigen Umbruchphase die Unterstützungeiner starken Gewerkschaft anzubieten.

Wichtig ist allerdings auch die Unterstützung der komba Landes- wieBundesleitung für die Kollegen vor Ort. �

> Vorpommern-Rügen:

komba Kreisgruppe gegründet

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Im Gespräch mit dem dbb Lan-desvorsitzenden Dietmar Knechtwurde der Verband Bildung undErziehung (VBE) durch seinenLandesvorsitzenden MichaelBlanck und den Verantwort-lichen für das Referat BeruflicheSchulen, Gilbert Gräter, der Ver-band der Lehrer an Wirtschafts-schulen (VLW) durch den Lan-desvorsitzenden Jens Mattnerund der Bund der Lehrerinnenund Lehrer an beruflichen Schu-len (BLBS) durch den Landesvor-sitzenden Holger Verchow undUwe Segert vertreten.

Das Gespräch diente dem Aus-tausch über wesentliche Stand-punkte und der Verständigungauf gemeinsame Zielstellungenfür die weiteren Verhandlun-gen. Ein erster Gesprächspunktwar die Einschätzung des der-zeitigen Verhandlungsstandesund die Reflexion über derenAblauf. Einhellig wurde die Mei-nung vertreten, dass durch denAbbruch der Verhandlungen am17. Januar 2012 die Situationund die Entwicklungen in denBerufsschulen des Landesweiterhin unbefriedigend sind.

Alle Verbandsvertreter warensich einig, dass es für die Kolle-ginnen und Kollegen in denSchulen zwingend notwendigist, die Verhandlungen in derGroßen Verhandlungsrundefortzusetzen. Dazu wurden we-sentliche Zielstellungen derVerhandlungen vereinbart.

1. Zur weiteren Teilnahme anden Verhandlungen und zurweiteren Ausgestaltung desLehrerpersonalkonzepts (LPK)bestehen die Verbände aufder Vorlage konkreter schul-spezifischer Daten durch dasMinisterium.

2. Das bisher vorgelegte Fortbil-dungspaket entspricht in sei-nen Grundzügen den Rege-lungen des Lehrerbildungsge-setzes, bedarf aber dringenderKonkretisierung. Insbesonderedie Bedarfsbereiche müssenauf Basis der Erhebung (siehePunkt 1) überarbeitet undkonkretisiert werden.

3. Nach Ansicht der Verbände istbei der Umsetzung des Fort-bildungskonzeptes auf beste-hende Strukturen der Semi-narschulen und deren guteZusammenarbeit mit dem Se-minar Berufliche Bildung desIQMV zurückzugreifen.

4. Anrechnungs- und Ermäßi-gungsstunden (A.u.E.) müs-sen für alle Kolleginnen undKollegen in gleicher Art undWeise zur Anwendung kom-men. Insbesondere die imFortbildungspaket (Vorschlagdes BM vom 17. Januar 2012)aufgeführten A.u.E.-Stundensollen für die Teilnehmer aufden individuellen Beschäfti-gungsumfang aufgeschlagenwerden.

5. Die angebotene Rückkehrzum Schuljahresarbeitszeit-modell ist für die dbb Verbän-de zwingende Notwendigkeitzur besseren Gestaltung derschulischen Wirklichkeit. Auf-grund notwendiger Personal-ausgleichsmaßnahmen überSchulartgrenzen hinweg istdas Schuljahr als Planungs-und Abrechnungsgrundlagealternativlos. Im Rahmen derArbeitsgruppe der Begleit-gruppe wurde durch den VBEein Berechnungs- und Prog -nosemodell eingebracht, des-sen Anwendbarkeit seitensder Fachgruppe Berufsschuleim BM als positiv einge-schätzt wurde. Da im Ge-spräch zwischen VBE und FM(Herr Gräter mit Frau Polzinund Herrn Pietsch) ebenfallseine mögliche Zustimmungsignalisiert wurde, sollte da -ran weitergearbeitet werden.

6. Entsprechend des BAG-Urteilsvom 26. November 2009 istnach Auffassung der Verbän-de in die Vertragsgestaltungdurch das BM eine Unter-richtsreserve einzuplanen.

7. Eine frühere Rückkehr zurVollbeschäftigung in den Be-rufsschulen als in der bisheri-gen Zeitschiene vorgesehenist logische Folge der derzeiti-gen Situation in den Schulen.Die konkreten Zahlen aus derBefragung (Punkt 1) solltendie entsprechenden Planun-gen schärfen können.

8. Als Auswirkungen der schü-lerbezogenen Budgetierungund der Personalpolitik anden Berufsschulen wurdenvon allen Vertretern Klassen-stärken von acht bis 38 Schü-lerinnen und Schülern, einezunehmende Anzahl von Be-rufsgruppenklassen (mehrereAusbildungsberufe eines Be-rufsfeldes in einer Klasse) sowie vermehrte jahrgangs-übergreifende Klassen (Aus-zubildende des ersten bisdritten Ausbildungsjahres ineiner Klasse) genannt. Auszu-bildende unterschiedlicherNiveaustufen wie Werker/Helfer und Facharbeiter wer-den zusammen beschult. DieQualität des Unterrichts undsomit der Ausbildung bleibtunter diesen Bedingungenauf der Strecke und verstärktden von der Wirtschaft be-klagten Fachkräftemangel.Um dem entgegenzuwirken,sind die Budgetfaktoren ausdem Unterrichtsversorgungs-erlass zu verändern. Durch ei-ne deutliche Verbesserungdes Faktors je Berufsschülersollte es möglich sein, auchkleinere Berufsgruppen imLand zu beschulen.

Die Gesprächsteilnehmer be -auftragten den dbb mit derKontaktaufnahme mit Vertre-tern der Wirtschaftsverbändedes Landes, um gemeinsameStandpunkte auszutauschenund die Möglichkeiten von ge-meinsamen Anstrengungen zur Fachkräftesicherung imLand zu sondieren. Ein ers-tes Gespräch dazu fand am 28. Februar statt

Gilbert Gräter

Lehrerverbände:

Forderungskatalog beratenAm 21. Februar 2012 fand auf Einladung des dbb in Vorbereitung der nächs -ten Verhandlungsrunde zur Fortführung des Lehrerpersonalkonzeptes inden beruflichen Schulen ein Spitzengespräch der dbb Lehrerverbände statt.

Formulierten klare Ziele: die Mitglieder der AG Bildung: Dietmar Knecht,Jens Mattner, Uwe Segert, Gilbert Gräter, Michael Blanck und HolgerVerchow (von links).

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größer werdenden Unterricht s -ausfalls.

Fraglich ist auch, so Pöschmann,ob die im Bildungs-ABBAU-Pa-ket geplanten Lehrer nach Sach-sen kommen. Sowohl die Vergü-tung, ein junger Lehrer in Ba-den-Württemberg hat circa 500Euro monatlich mehr im Porte-monnaie, als auch die abseh -baren Verschlechterungen, wiehöhere Stundendeputate undvollere Klassen, gelten nicht ge-rade als Werbeträger für Sach-sens Schulen. Ausführlich undmit viel Beifall stellte er die im„Sieben-Punkte-Programm“ derLehrerverbände im sbb gestell-ten Forderungen zur Lösung desPersonalproblems in Sachsendar. Erneuert wurde der Vor-schlag zur Wiedereinführungvon Altersteilzeitregelungen. So

werden müssen. Seine wichtigs -ten Forderungen an „gute Schu -le“ begannen dann auch folge-richtig mit mehr gesellschaft-licher Wertschätzung und Aner-kennung des Lehrerberufs. Erwünsche sich eine grundsätzli-che Revision der Lehrerbildungmit konzentrierter Vermittlungdes pädagogischen Handwerksund der entsprechenden Refle-xionskompetenz, vor allem abermit frühzeitigen und regelmäßi-gen Kontakten zur schulischenPraxis. Eine tiefgreifende Lehr-planreform, Neubestimmungvon Allgemeinbildung, radikaleReduzierung der Stofffülle zu-gunsten exemplarischen Ler-nens könne den Schwerpunktwieder mehr auf „alte“ Tugen-den des Lehrer-Seins lenken.„Stellen wir uns in einer von In-

benötigten mehr Freiräume, umselbstständiger handeln zu kön-nen (weniger Vorgaben, mehrSchulautonomie, größere päda-gogische Spielräume). Wie in je-dem anderen, vorwiegend geis -tig orientierten Beruf, wäre ein„Dazwischenschalten“ kreativerSelbstgestaltungsphasen (Sab-baticals, Praktika, Bildungsrei-sen, job-sharing mit anderenBerufsgruppen . . .) sowie inten-sivere Fort- und Weiterbildungmit relevanteren Themen not-wendig. Nur durch aufgeklärteSchul- und Bildungspolitik miteinem klaren „ja“ zur Erziehungund der Besinnung auf bewähr-te Instrumentarien in Unterrichtund Erziehung könne „guteSchule“ existieren.

Als gelernter Erziehungswissen-schaftler unterstrich er die Not-

Gerhard Pöschmann, stellver-tretender Landesvorsitzenderdes sbb, analysierte in seinemVortrag den Personalbestanddes Freistaates im Lehrerbe-reich. Er unterstrich, dass das so genannte Bildungspaket desCDU-FDP-Koalitionsausschus-ses in Wirklichkeit ein Bildungs-ABBAU-Paket ist. Gegenüberdem heutigen Personalbestandwerden rund 4 000 Lehrerstel-len in allen Schularten gestri-chen und das trotz eines immer

könnte es gelingen, trotz einesgedeckelten Haushaltes, mehrjunge Lehrkräfte neu einzustel-len. Diese Lösung bietet sich imÜbrigen für den gesamten öf-fentlichen Dienst an.

In seinem mitreißenden Vor -trag ging Prof. Dr. Jan-HendrikOlbertz ausführlich auf diesesThema ein und er unterstrich,dass alle dafür notwendigenVoraussetzungen durch denStaat zur Verfügung gestellt

formationen überschwemmtenGesellschaft, in der Wissen auchschnell veraltet, doch einmal dieFrage danach, welches Wisseneigentlich nicht veraltet.“ Nurso kann eine Konzentration aufwesentliche Vermittlungsbe-standteile des Lehrstoffeswiederhergestellt werden. Sehrzur Freude der Anwesenden formulierte er seine Forderun-gen nach einer angemessenenVergütung und förderlichen Ar-beitsbedingungen für Lehrer. Sie

wendigkeit methodischer Viel-falt und „brach eine Lanze“ fürden zurzeit stark kritisiertenFrontalunterricht. Guter Unter-richt kennt klare Leistungsmaß-stäbe und Verhaltensregeln, inderen Formulierung die Kinderaktiv einbezogen werden, sosein Credo.

Jens Michel, MdL und finanzpoli-tischer Sprecher der CDU-Frak-tion, erhärtete seinerseits denStandpunkt des Finanzministersund machte deutlich, dass derFreistaat momentan nicht darandenke, weiteres Geld in das Bil-dungssystem zu stecken. Wichti-ger sei die Einführung der Schul-denbremse und damit die wei-tere Finanzstabilität Sachsens.

In der anschließenden Podi-umsdiskussion äußerten sichauch Referendare zu den feh-lenden Einstellungsvorausset-zungen in Sachsen und mach-ten damit deutlich, dass junge,gut ausgebildete Lehrer auchweiterhin in andere Bundeslän-der abwandern werden, wennsich die Situation nicht grund-sätzlich verbessert.

Thomas Colditz, MdL und aner-kannter Schulexperte der CDU,hatte da einen schweren Stand.Auch er unterstrich, dass über„gute Schule“ nicht durch Zah-lengefechte entschieden wer-den könne. Vielmehr sollte eseine grundsätzliche Diskussionnach dem Stellenwert guter Bil-dung in Sachsen geben. Erstdann könne man die Frage derFinanzierbarkeit stellen.

Gerhard Pöschmann,stellvertretender

Landesvorsitzender des sbb

Schulpolitisches Forum:

Pflegefall Schule – Leere in LehrerzimmernUnter diesem Thema stand das diesjährige Schulpolitische Forum der Lehrerverbände im sbb. Ge-sprochen wurde viel über Zahlen. Als zentrale Frage entpuppte sich jedoch wieder einmal das Themader Qualität von Schule. Wie viel Schule muss sich der Staat leisten, um seinem Anspruch an die Bil-dung der jungen Generation gerecht zu werden? Das war das eigentliche Thema der Veranstaltung.

Links:Podiums -diskussion

Rechts:Schulpoliti-sches Forumder Lehrerver-bände im sbb

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1. Ein Leistungspaket für Mitglieder

Gemeinsam mit der Deut -schen BeamtenversicherungDBV wurde ein umfassendesVersicherungspaket erarbeitet,das den Mitgliedern zusatz -kostenfrei, wie der üblicheRechtsschutz, zur Verfügungsteht. Insbesondere Haft-pflicht- und Regressfällewegen grober Fahrlässigkeitwerden übernommen.

2. Bündelung der Jugendarbeit

Einstellungsstopps, Stellenab-bau, Befristungen, Abwande-rungen und nicht jugendgemä-ße Mitgliederwerbung sind Ur-sachen für den Rückgang ju-gendlicher Mitglieder. Die ge-werkschaftliche Jugendarbeitist in Gefahr. Zur Schaffung at-traktiver Angebote und zur Ge-winnung neuer Mitglieder ha-ben sich Brandenburg, Berlinund Sachsen zusammenge-schlossen. Gemeinsam sollennun wieder Jugendliche für dieGewerkschaften gewonnenwerden. Die Vorbereitungen,zum Beispiel ein spezieller Flyer, sind weitestgehend ab -geschlossen.

3. Verstärkung der Lobbyarbeit

Vergangenes Jahr berichtetenwir über ein Gespräch in Sa-chen Dienstrechtsreform zwi-schen Steffen Flath (Fraktions-chef der CDU im Sächsischen

Landtag), dem Bundesvorsit-zenden der Deutschen Ver-waltungsgewerkschaft (DVG)Kurt Rieß und dem Landesvor-sitzenden der DVG SachsenDieter Köhler.

Im Verlauf dieses Gesprächesbot Steffen Flath an, in einemgemeinsamen Arbeitskreis dieDienstrechtsreform zu gestal-ten, um somit sehr frühzeitigInteressenlagen der Bedienste-ten in die Gesetzesvorlageneinfließen zu lassen, aber auchder DVG Sachsen ein rechtzeiti-ges Agieren zu ermöglichen,um gewerkschaftspolitischeEntscheidungen zu treffen. Indiesen sehr konstruktiven undvertrauensvollen Gesprächenvertritt der Landtagsabgeord-nete Christian Hartmann dieCDU-Fraktion und Dieter Köh-ler die gewerkschaftlichenInteressen.

So entwickelte sich eine sehrsachliche Arbeit, ohne auf dieeigenen Positionen verzichtenzu müssen. Das Verständnisfür die Belange des „Anderen“ist gewachsen, auch wenn dieZiele von Politik und Gewerk-schaft manchmal weit ausei -nanderklaffen.

An der letzten Gesprächsrundein 2011 nahm auch der Vorsit-zende des Sächsischen Beam-tenbundes Günter Steinbrechtteil. Er konnte sich von der kons truktiven Arbeit über-zeugen. Dies ist eine weitereChance für die Interessen der

Beschäftigten im öffentlichenDienst Sachsens einzutreten,um nicht die Dienstrechtsre-form nur auf dem Rücken derBeamten und des Tarifperso-nals auszutragen.

Erste Ergebnisse der Zusam -menarbeit liegen vor undstimmen die Beteiligten optimistisch, dass für den öffentlichen Dienst Sachsens positive Entscheidungen ge-troffen werden.

4. Öffentlichkeitsarbeit

Neben sach- und fachkundigerAuskünfte oder Beratungenund neben Präsenz auf Perso-nalversammlungen hat die

DVG Sachsen ständige Betreu-

ung durch ein Marketingunter-

nehmen. Für beide Seiten ist

dies völliges Neuland, aber in-

zwischen eine Herausforde-

rung für das Unternehmen,

die DVG Sachsen mit einem

professionellen Erscheinungs-

bild zu versehen. Flyer, Maga-

zin, Broschüren, Logos und

Plakate sprechen für sich.

5. DVG Sachsen intern –das WIR-Gefühl

Die Mitglieder identifizieren

sich klar mit der DVG Sachsen

und erleben hier ein echtes

Wir-Gefühl. �

Das jährliche Sommerfest der DVG ist Tradition geworden. Hier ent-steht das WIR-Gefühl. Mitglieder, Vorstand und Gäste kommen mitei -nander ins Gespräch, und das schafft Nähe und Vertrauen und die Ge-wissheit, dass man in der richtigen Gewerkschaft ist.

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DVG Sachsen:

Neue Wege . . .Vision 2020, ein strategisches Konzept – Berichtan den 14. Bundesgewerkschaftstag der DVG inLeipzig: Die DVG Sachsen setzt dieses KonzeptSchritt für Schritt um mit dem Ziel, zeitgemäßund kompetent auf die Herausforderungen derZukunft vorbereitet zu sein. Dazu gehört einganzes Bündel an Aktionen und Maßnahmen.

GlückwünscheDer sbb – beamtenbund und tarifunion sachsen

gratuliert herzlich:

Friedrich Hohnstein, BTB,zur Berufung zum ehrenamtlichen Richter

beim Sozialgericht Dresden

Sigrid Stecher, GdV,zur Berufung zur ehrenamtlichen Richterin

beim Sächsischen Landessozialgericht

Michaela Drehmann, GdV,Michael Parnitzke, GdV,Matthias David, VBBA,

zur Berufung zu/-r ehrenamtlichen Richtern/-in beim Sozialgericht Leipzig

Esther Tomaszewski, VBBA,Barbara Oeser, GdV,Ramona Böhm, GdV,

zur Berufung zu ehrenamtlichen Richterinnen beim Sozialgericht Chemnitz

Peter Taschenberger, GdL,Michael Pahl, GdL,

zur Berufung zu ehrenamtlichen Richtern beim Arbeitsgericht Leipzig

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Die Wende im Kopf

Angefangen haben die „Pionie-re“ der Verbandsgründung un-ter der heutigen Ehrenvorsit-zenden Ilse Zogbaum mit demZiel, Rentenzahlung nach neu-en Gesetzlichkeiten zu kontrol-lieren und Rentengerechtigkeitzu erstreiten. Weitere Themenwaren Rechtsberatung zu DDR-Arbeitszeiten mit der Überlei-tung zu Altersbezügen, dasKennenlernen der BRH-Landes-verbände der „westlichen“Bundesländer, Erfahrungsaus-tausch, gemeinsame Erlebnisseschaffen und die Kommunika-tion über Alltagsprobleme.

So haben die Mitglieder desBRH Sachsen eine neue Heimatfür gewerkschaftliche Arbeitund Interessenvertretung ge-funden. Die derzeit anstehen-den und durchgeführten 20-

> Jahrfeiern der Kreis- und Orts-verbände zeigen deutlich, wieverbunden sich die Mitgliedermit „ihrem“ Bund fühlen, wennsie mit aller Deutlichkeit vonzukünftigen, gemeinsamen Aktivitäten sprechen.

Die Bilanz

Nach zwei Jahrzehnten Ver-bandsarbeit haben sich die Zie-le unseres Vereins nicht geän-dert, ganz im Gegenteil; mehrdenn je wollen wir uns in denRentendialog einbringen, diepolitische Auseinandersetzungmit den Gesetzgebern, die füruns die Rahmenbedingungensetzen, suchen und im Schul-terschluss mit anderen Fach-verbänden unsere Seniorinnenund Senioren bei der Durchset-zung ihrer Rechte unterstützen.

Ein wichtiger Schritt in dieseRichtung werden die vom Säch-

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sischen Beamtenbund, mit gro-ßer Unterstützung des Landes-vorsitzenden Günter Stein-brecht, angesprochenen Ko-operationsverträge sein. DieseVerträge mit den Fachgewerk-schaften und Verbänden be-deuten in erster Linie Mitglie-dererhalt. Denn nur gegenseiti-ges Vertrauen und Einigkeitbringen uns bei der Umsetzungder gestellten Aufgaben voran.

Partner und Dach

Der BRH Bund wird mit einemklaren Konzept im dbb beam-tenbund und tarifunion seineMitarbeit und seinen Fortbe-stand im großen gewerkschaft-lichen Gefüge aufzeigen. Diemeisten Informationen zurBundespolitik und zu Europa-themen, hier vor allem zur Ren-te, Zusatzversorgung, Zusatz-rente, Kranken- und Pflegever -

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sicherung beziehen wir vomdbb. Er verhandelt für seine Mit-glieder und damit auch für denBRH. Fachleute aus der Bundes-geschäftsstelle unterstützenund vertreten uns bei vielen Ge-sprächen in Bund und Land.

Service und Mitgliedergewinnung

Dem Seniorenverband BRHLandesverband Sachsen ist esgelungen, sich der modernenZeit medial besser zu öffnen.So wurde der Internetauftrittkomplett umgestaltet, unterwww.brh-sachsen.de könnenRentner und zukünftige Ruhe-ständler sowie alle Interessier-ten erfahren, was es Neues fürden „ruhigen“, aktiven Lebens-abschnitt gibt und wo die An-sprechpartner vor Ort zu findensind. Hier kann man Veranstal-tungsprogramme abrufen undsich aktiv in das Verbandslebeneinbringen.

Die Landesgeschäftsstelle hatmit ihrem neuen Domizil besteVoraussetzungen, schnell aufAnliegen zu reagieren und istfür Besucher und Gäste service-bereit. Man kann sich Unterla-gen und Prospekte abholen.Beratungen finden ebenfallshier statt. Mit neuem Flyer un-seres Verbandes und einer ver-besserten Öffentlichkeitsarbeitgehen wir offensiv in die Mit-gliederwerbung.

Wir sind vertreten zum Bei-spiel auf der „Vita Grande“ am14. April 2012 im CongressCenter Dresden. Sie sind herz-lich dazu eingeladen. Auf dem„Tag der Sachsen“ Anfang Sep-tember werden wir im Zelt desSächsischen Beamtenbundesdie zukünftige Generation55plus ansprechen und für denBRH Sachsen werben. Wir wer-den um die Stärkung unseresVerbandes kämpfen: „Dennwer kämpft, der kann zwar ver-lieren, doch wer nicht kämpft,hat schon verloren.“

Rita Kiriasis, Landesvorsitzende

BRH LV Sachsen

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BRH Landesverband Sachsen:

Generation 55plusMit 33 Kreis- und Ortsverbänden ist der BRH in ganz Sachsen vertreten.Er informiert, vertritt und betreut seine Mitglieder und Freunde des Ver-bandes. Die Vorstände in den Regionen werden ehrenamtlich und mit hohem persönlichen Engagement geführt.

Der BRH Sachsen zum Tag der Sachsen 2011 in Kamenz. Im Bild von links: Oliver Kluxen, Geschäftsführer; Rita Kiriasis, Landesvorsitzende; Hermann Heß, Vorstandsmitglied.

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Ende 2011 fand die Mitglieder-versammlung der VBSR statt.Im Rechenschaftsbericht wur-den die Aktivitäten des Vor-standes erläutert. Unter ande-rem wurde auf den Referen-tenentwurf der Landesregie-rung zum Beamtengesetz ein-gegangen. Im Hinblick auf dieGrundgehaltssätze wird eskünftig nur noch acht Stufengeben. Auch wird die monetä-re Aufteilung in den Stufenvoraussichtlich geändert.

Weitere Themen waren Heim-arbeit, Dienstpostenbewer-tung, Stellenbesetzung undStellenausschreibung. Im Hin-blick auf den Wegfall derSonderzahlung wurde auf dieMöglichkeit des Widerspruchshingewiesen. Der SächsischeBeamtenbund wird auf jedenFall Musterprozesse zum„Weihnachtsgeld“ führen.

Zu dem Standort Leipzig hatsich die VBSR entschieden ge-gen eine Verlegung des Sächsi-

schen Rechnungshofes nachDöbeln ausgesprochen undunterstützt die Bemühungendes Präsidenten Prof. Dr. Karl-Heinz Binus, den Sitz in Leipzigzu behalten. Weder wirtschaft-liche Überlegungen noch einsachlicher Grund liegen für ei-ne Verlegung des Sitzes desSächsischen Rechnungshofesvor. Die Mitarbeiterinnen undMitarbeiter des SächsischenRechnungshofes haben sich fa-miliär und finanziell darauf

eingerichtet, in Leipzig ihrenLebensmittelpunkt zu neh-men. Sie haben Häuser und Eigentumswohnungen erwor-ben und sind langfristige Miet-verträge eingegangen. Die gu-ten Schulen, die Möglichkeitender Ausbildung bei Firmen undan der Uni spielen eine großeRolle. Auch weitere Standort-vorteile, wie kulturelle, sportli-che und soziale Angebotemüssten berücksichtigt wer-den, so die Vereinigung. �

Als das Professorenbesoldungs-reformgesetz vorbereitet wur-de und 2004/2005 in die Anhö-rung ging (C-Staffel wurdedurch neue W-Staffel abgelöstund die Möglichkeiten zur Ge-währung von Leistungszulagenerweitert), hat der VerbandHochschule und Wissenschaft(vhw im dbb), wie andereHochschulverbände auch, poin-tiert und fundiert gegen dieabgesenkten Grundbezüge unddie vagen Bestimmungen zumProblem Leistungszulagen Stel-lung bezogen. Die Politik hatnicht gehört – mit teils für diedeutsche Wissenschaftsland-schaft verheerenden Folgen!Die die wirtschaftlichen Ver-

hältnisse in Deutschland negie-rende Ausgestaltung der W-Staffel führte zu zahlreichengeplatzten Berufungsverfah-ren. So müssen seither Profes-sorenstellen teils mehrere Malemangels oder wegen völlig un-geeigneter Bewerber neu aus-geschrieben werden. Die Stel-len blieben über Jahre unbe-setzt! Insbesondere traf es dieFachhochschulen, insbesonde-re die Ingenieurwissenschaftenhart. Aber auch von den Uni-versitäten lassen sich zahlrei-che Fälle berichten. Kein Wun-der, da die in der freien Wirt-schaft gezahlten Gehälter ge-eigneter Bewerber das Zwei-bis Dreifache betragen.

Die Richter stellten fest, dassdie Besoldung nach W2 grobdie Grundsätze amtsangemes-sener Alimentation für Beamteverletzt. Die Besoldung ist imVergleich zur A-Staffel, aberinsbesondere zu Vergleichs-gruppen außerhalb des öffent-lichen Dienstes, auch in Anbe-tracht des erforderlichen lan-gen Berufsweges bis zur Be -rufung in allen deutschenBundesländern, viel zu niedrig.Wichtig auch die Forderungnach wissenschaftsadäquatenund transparenten Regelungenfür die Gewährung von Leis-

tungsbezügen. Auch in Bezugauf die Ruhegehaltsfähigkeitder Leistungsbezüge sollte sichetwas ändern.

Das Urteil bezieht sich im kon-kreten Fall zwar nur auf dieW2-Besoldung in Hessen, wirdsich aber auf die gesamte W-Staffel (W1–W3) auswirken.Bleibt zu hoffen, dass die Poli-tiker dem Urteil der KarlsruherRichter zeitnah nachkommen;gefordert ist bis zum 1. Januar2013.

Dr.-Ing. Jochen Klinger,vhw sachsen

Der Beamtenbund fordert von Bund und Ländern die Korrektur der ent-sprechenden Besoldungsregelungen.

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Vereinigung der Beschäftigten des Sächsischen Rechnungshofes:

Neuwahl des VorstandsEinen neuen Vorstand hat die Vereinigung der Beschäftigten des Sächsischen Rechnungshofes(VBSR): Karl-Heinz Ligotzki ist als Vorsitzender, Dr. Monika Zekert als 2. Vorsitzende und Schrift -führerin sowie Simone Rang als Kassiererin für zwei Jahre wiedergewählt worden. Neuer Kassen-prüfer ist Thomas Kühne.

Amtsangemessene Besoldung:

Die Zeit drängt . . .. . . Karlsruhe hat das Professorenbesoldungs -reformgesetz gekippt. Spätestens bis zum 1. Januar 2013 muss die Politik handeln.

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Im Tarifvertrag zur Altersteilzeitist unter anderem geregelt,dass Beschäftigte des Landesauch künftig – und zwar bis En-de 2016 – Altersteilzeit verein-baren können. Der Tarifvertragzur Altersteilzeit entsprichtweitestgehend dem im Jahr2009 ausgelaufenen Tarifver-trag. Ab Vollendung des 55. Le-bensjahres können danach Lan-desbedienstete Altersteilzeitvereinbaren und erhalten 83Prozent ihres Nettogehaltes.Damit ist Sachsen-Anhalt daserste Bundesland, das die 2011im Rahmen der Tarifeinigungmit den Ländern festgeschrie-bene Möglichkeit nutzt, auf re-gionaler Ebene entsprechendeRegelungen zu vereinbaren. DerTarifvertrag soll ab 1. April 2012in Kraft treten. Vor dem 1. Janu-ar 2010 abgeschlossene Alters-teilzeitarbeitsverträge bleibenunberührt.

Teilzeit

Für Beschäftigte der Landesver-waltung und für Lehrkräfte anSchulen wurden außerdemTeilzeit-Tarifverträge para-phiert. Die Teilzeit-Tarifverträgeknüpfen an die bereits laufen-

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den Tarifverträge an bezie-hungsweise ersetzen diese.Danach kann die Arbeitszeit inder allgemeinen Verwaltungwöchentlich bis zu drei Stun-den, bei Lehrkräften die Lehr-verpflichtung bis zu fünf Stun-den reduziert werden. Der Teil-zeit-TV LSA tritt vorbehaltlichder Zustimmung der Gremien(Erklärungsfrist bis spätestens31. März 2012) am 1. April2012 in Kraft. In der Nieder-schriftserklärung zum TV-Teil-zeit LSA verpflichtet sich dieLandesregierung, die regelmä-ßige Arbeitszeit der Beamtin-nen und Beamten des Landesfür die Laufzeit des Tarifvertra-ges nicht zu erhöhen.

Unterschiedliche Laufzeit

Der neue Teilzeit-TV Schulensoll ab dem 1. August 2012die bisher geltende Regelungab lösen und zunächst bis zum31. Juli 2014 laufen. DieserVertrag verlängert sich umzwei weitere Schuljahre biszum 31. Juli 2016, wenn biszum 31. Dezember 2013 sei-nem Inkrafttreten nicht wider-sprochen wird. Die Landesre-

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gierung ist auch hier die Ver-pflichtung eingegangen, fürdie Laufzeit der Teilzeit-Tarif-verträge die Regelstundenzahlder Lehrkräfte nicht zu erhö-hen. Finanzstaatssekretär Dr.

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Tarifpolitik:

Verträge unterzeichnetDie dbb tarifunion hat am 24. Januar 2012 mit dem Land Sachsen-AnhaltTarifverträge zur Altersteilzeit (TV ATZ LSA), zur Teilzeitarbeit für die all-gemeine Verwaltung (Teilzeit-TV LSA) und zur Teilzeitarbeit für Lehrkräftean Schulen (Teilzeit-TV Schulen LSA 2012 und 2014) paraphiert. Von dendurch die Teilzeitarbeit eingesparten Personalkosten wird ein Teil zur Fi-nanzierung der Übernahme vom Land Ausgebildeter verwendet.

Die Verhandlungs-kommission derdbb tarifunion mitFinanzstaatssekre-tär Dr. Heiko Geue(Dritter von links)und Kultusstaats-sekretär Dr. JanHofmann (Zweitervon links).

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Heiko Geue, der die Verhand-lungen für die Landesregie-rung leitete, sagte dazu: „Wirsind sehr zufrieden. Die nunvereinbarten Tarifverträge tra-gen der demographischenEntwicklung innerhalb derLandesverwaltung Rechnung.“Kultusstaatssekretär Dr. JanHofmann erklärte: „Auch fürdie Lehrer wird mit den neuenTarifverträgen mehr Pla-nungssicherheit an den Schu-len möglich. Das ist eineGrundlage für eine hoheUnterrichtsqualität.

Helmut Liebermann, Verhand-lungsführer der dbb tarifu-nion, zeigte sich zufrieden:„Mit diesem Paket leisten dieTarifvertragsparteien einenwirksamen Beitrag, gut aus-gebildeten jungen Menschenin Sachsen-Anhalt eine Per-spektive zu bieten, gleichzei-tig Lebensälteren Möglichkei-ten zur Entlastung zu gebenund darüber hinaus den Spar-zwängen des Landes Rech-nung zu tragen“. �

Beim Neujahrsempfang der AOK Sachsen-Anhalt am 21. Januar2012 in Halle nutzten die dbb und GdS Mitglieder im Verwaltungs-rat der AOK die Gelegenheit, um mit Spitzen der Krankenkassen,Sozialminister Norbert Bischoff und Sozialpolitikern der Parteienüber aktuelle Themen der Gesundheits- und Sozialpolitik ins Ge-spräch zu kommen. Minister Bischoff lobte das Engagement derSelbstverwalter, die auf ein erfolgreiches Jahr 2011 bei der AOKSachsen-Anhalt zurückblicken durften. Bei den im vergangenenJahr stattgefundenen Sozialwahlen bei den Sozialversicherungs-trägern zogen erstmals vier ordentliche und sechs stellvertretendeMitglieder der dbb und GdS-Fraktion in den Verwaltungsrat derAOK ein. Zum ersten Mal begrüßte der neue Vorstandsvorsitzendeder AOK Sachsen-Anhalt, Ralf Dralle, die 360 Gäste aus dem Ge-sundheitswesen. Ralf Dralle führt seit 1. Oktober 2011 die AOKSachsen-Anhalt als Vorstand. Er übernahm die Position des Vor-stands von Uwe Deh, der in den geschäftsführenden Vorstand desAOK Bundesverbandes nach Berlin wechselte. Im Bild: Gds- unddbb Verwaltungsräte der AOK Sachsen-Anhalt: Peter Conrad, Ul-rich Stock, Maik Wagner, Sozialminister Norbert Bischoff, HartmutSchaefer, Lothar Wiesen, Helmut Pastrik (von links). �

> Neujahrsempfang der AOK Sachsen-Anhalt

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„Die Landesverwaltung Sach-sen-Anhalts steht wie das Landselbst in den nächsten Jahrenvor großen Herausforderungenangesichts der demographi-schen Entwicklung. Zwar gibtes zwischen Landesregierungund Gewerkschaften unter-schiedliche Auffassungen überdie künftige Personalentwick-lung. Unabhängig davon hal-ten beide Seiten Maßnahmenauf verschiedenen Feldern fürerforderlich. Die Ausbildungund Bindung gut ausgebildeterjunger Menschen ist für diekünftige Sicherung der Funk-tionsfähigkeit der Landesver-waltung notwendig. Eine bes-sere Vereinbarkeit von persön-licher Lebensplanung und fa-miliären und beruflichen Ver-pflichtungen entlastet die Be-schäftigten und macht eine Tä-tigkeit im öffentlichen Dienstattraktiv. Das steigende Durch-schnittsalter der Landesbe-schäftigten sowie das steigen-de Renteneintrittsalter stellenbesondere Herausforderungen.Eine große Zahl von Beschäf-tigten wird in den nächsten 15Jahren altersbedingt aus derLandesverwaltung ausschei-den. Deren wichtiges Erfah-rungswissen darf der Landes-verwaltung nicht verloren ge-hen. Vor diesem Hintergrundhaben Landesregierung undGewerkschaften vereinbart,diese Ziele durch die Verknüp-fung verschiedener Maßnah-men und Regelungen zu för-dern. Dabei setzen sie auch aufdie Solidarität der Beschäftig-

ten. Mit dem Tarifvertrag übereine Altersteilzeit ermöglichendie Tarifvertragsparteien auchangesichts des steigendenRenteneintrittsalters ein sozialverträgliches vorzeitiges Aus-scheiden aus dem Erwerbsle-ben. Mit dem Tarifvertrag übereine freiwillige Teilzeit wurdenschon in den letzten Jahren po-sitive Erfahrungen an denHochschulen des Landes ge-macht. Mit der Verlängerungdieses Tarifvertrages werdenauch die Flexibilisierung derArbeitszeitgestaltung sowiedie Vereinbarkeit von privaterLebensplanung, Familie undBeruf gefördert. Die Bereit-schaft vieler Beschäftigter,durch eine freiwillige Teilzeitauf Teile ihres Entgelts zu ver-zichten, wird von Landesregie-rung und den Gewerkschaftenals Beitrag für eine solidarischeUmverteilung auch zwischenden Generationen gewürdigt.Deshalb ist vereinbart, einenTeil der dadurch eingespartenPersonalkosten in ein Demo-graphie-Paket zu investieren.Mit der vereinbarten Finanzie-rung zusätzlicher Ausbildungs-möglichkeiten setzen die Tarif-vertragsparteien ein Zeichenfür eine berufliche Perspektivejunger Menschen im öffent-lichen Dienst des Landes, aberauch für die künftige Funk-tionsfähigkeit der Landesver-waltung. Angesichts der in dennächsten Jahren zurückgehen-den Bewerberzahlen auf demAusbildungsmarkt und desdrohenden Fachkräftemangels

tragen sie so zur Deckung derPersonalbedarfe in den nächs -ten Jahren bei. Gut ausgebil -dete junge Menschen brau-chen eine Perspektive, die Lan-desverwaltung braucht gutausgebildete junge Menschen.Deshalb haben die Tarifver-tragsparteien Möglichkeitenfür eine verbesserte Übernah-me ausgelernter Auszubilden-der vereinbart. Ziel der Ver-tragspartner ist es, gerade ei-ner älter werdenden Beleg-schaft ein „gesundes“ Arbeitenzu ermöglichen. Über die ge-setzlich vorgesehenen Maß-nahmen wie zum Beispiel dasBEM hinaus fördern sie zusätz-liche Gesundheitsangebote inden Dienststellen. Fort- undWeiterbildungsmaßnahmensind in den letzten Jahren in-tensiv angeboten und genutztworden. Diese Angebote wer-

den weiter aufrechterhaltenund speziell für ältere Beschäf-tigte weiterentwickelt. An -gesichts des hohen Durch-schnittsalters in der Landes -verwaltung werden bis 2020mehr als 13 000 und bis 2025mehr als 25 000 Beschäftigteaus Altersgründen aus der Lan-desverwaltung ausscheiden.Damit das große Erfahrungs-wissen dieser Beschäftigtennicht verloren geht, entwickelnund fördern beide Seiten An-gebote für ein effektives Wis-senstransfermanagement inder Landesverwaltung. Mit derHeraufsetzung des gesetz-lichen Rentenalters werden dieBeschäftigten über die Vollen-dung des 65. Lebensjahres hin-aus arbeiten. Neben der Er-möglichung der Altersteilzeitwerden weitere Maßnahmenzum alters- und alternsgerech-ten Arbeiten notwendig wer-den. Hier werden die ParteienInitiativen befördern undunterstützen. Beiden Seiten istbewusst, dass diese abgespro-chenen und vereinbarten Maß-nahmen nur ein Einstieg in ei-ne „demographiefeste“ Ver-waltung sein können. Sie wer-den deshalb in regelmäßigenAbständen die Entwicklung inden verschiedenen Feldern be-werten und erforderliche Er-gänzungen verabreden.“ �

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Gemeinsame Erklärung zur Demographie:

Initiativen gestartetIn einer „Gemeinsamen Erklärung“ bekennen sich Landesregierung undGewerkschaften zu den Herausforderungen der künftigen demographi-schen Entwicklung und vereinbaren gemeinsame Initiativen zu den The-men Ausbildung, Übernahme, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ge-sundes Arbeiten bis zum Rentenalter, Fort- und Weiterbildung, Wissens-transfer und Altersteilzeit. Hier der Wortlaut der Erklärung:

Bereits zum 1. Dezember 2011 gab es in der Sozialgerichtsbarkeitdes Landes Sachsen-Anhalt Neuberufungen ehrenamtlicher Richte-rinnen und Richter. Auf Vorschlag des dbb sachsen-anhalt wurdenfür die Dauer von fünf Jahren am Sozialgericht Halle wiederberu-fen: Matthias Frommholz, Viola Janßen, Gewerkschaft der Sozial-versicherung (GdS), Dirk Gräsel, Gewerkschaft für den Kommunal-und Landesdienst (komba), Holger Westphal, Gewerkschaft Deut-sche Lokomotivführer (GDL). Am Sozialgericht Magdeburg wurdeUrsula Hein, komba, als ehrenamtliche Richterin erneut berufen. �

> Ehrenamtliche Richter berufen

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Entsprechende Klagen von Be-amten wurden erstinstanzlichbisher immer abgewiesen,wobei derzeit entsprechendeBerufungsverfahren beimOberverwaltungsgericht Sach-sen und beim Oberverwal-tungsgericht Berlin-Branden-burg anhängig sind.

Die tragenden Gründe für die-se ablehnenden Entscheidun-gen waren folgende:

> Die nach § 27 Abs. 1Bundesbesoldungsgesetz(alte Fassung) angeordneteBesoldung der Beamtennach Dienstaltersstufen ver-stoße nicht gegen europa-rechtliche, verfassungs-rechtliche oder einfach ge-setzliche Regelungen.

> Die europarechtliche Richtli-nie (2000/78/EG) des Ratesvom 27. November 2000 seinicht selbstvollziehend; auseiner nicht rechtzeitig odernur unvollständig umge-setzten europarechtlichenRichtlinie könne der Einzel-ne einen klagefähigen An-spruch nicht unmittelbarableiten.

> Das anzuwendende Besol-dungsrecht knüpfe nicht andas tatsächliche Lebensalterdes Beamten, sondern andas Besoldungsdienstalter,für das das Lebensalter nurein pauschalierender Berech-nungsfaktor darstelle, an.

> Das Besoldungsdienstalterberuhe auf dem Gedanken,mit der zurückgelegtenDienstzeit wüchsen auch dieErfahrung und damit dieLeistung des Beamten.

> Eine Ungleichbehandlungnach Art. 6 der Richtlinie hin-sichtlich der Ungleichbe-handlung in der Besoldungwegen Alters sei nicht diskri-minierend, sofern sie objek-tiv und angemessen sei undim Rahmen des nationalenRechts ein legitimes Rechtverfolgt werde.

> Der Europäische Gerichtshoferkenne in seiner Cadman-Entscheidung die Honorie-rung der Berufserfahrung alslegitimes Ziel der Entgeltpoli-tik an. Das Dienstalter gehenach dieser Rechtsprechungmit zunehmender Berufser-fahrung einher und stelle einlegitimes Ziel der Entgeltpoli-tik dar.

Diese verwaltungsgerichtlicheRechtsprechung sieht den we-sentlichen Unterschied zurRechtsprechung des Bundesar-beitsgerichtes darin, dass dasTarifrecht unter der Geltungdes Bundesangestelltentarif-vertrages (BAT) ausschließlichauf das Lebensalter hinsicht-lich der Vergütung abstellte,während dem Besoldungs-dienstalter ein Erfahrungszu-wachs innewohne.

Demgegenüber hat das Ver-waltungsgericht Halle den Kla-gen auf Besoldung aus derhöchsten Dienstaltersstufestattgegeben. Das Verwal-tungsgericht Halle sah in derunterschiedlichen Besoldungein nicht gerechtfertigtes al-tersdiskriminierendes Mo-ment. Es führt im Wesent-lichen in der Begründung aus:

> Die Festsetzung des Besol-dungsdienstalters auf denersten Monat, in dem das 21.Lebensjahr vollendet wurde,und daran anknüpfende Be-soldung nach Besoldungsal-tersstufen seien eine un-mittelbare, nicht gerechtfer-tigte Benachteiligung auf-grund des Lebensalters.

> Dieses zu Beginn der Lauf-bahn erreichte Lebensaltersei das maßgebliche Krite-rium für die Berechnung desBesoldungsdienstalters. An-dere Gesichtspunkte wie Be-rufserfahrung oder Leistungkönnten erst danach auf dieBesoldungsdienstaltersstufeeinwirken.

> Diese Benachteiligung seiauch nicht gerechtfertigt,weil das wesentliche Unter-scheidungskriterium imSchwerpunkt das Lebensalterbleibe.

> Die EuGH-Rechtsprechungvom 9. September 2011 habeeine Altersdiskriminierungder Regelung des BAT festge-

stellt. Diese Rechtsprechungsei ohne Weiteres auf die Be-amtenbesoldung mit seinenBesoldungsdienstaltersstu-fen anwendbar.

Ansprüche sichern

Mit einem Merkblatt und ei-nem Musterwiderspruch hatder dbb seinen beamteten Mit-gliedern empfohlen, Wider-spruch gegen die Höhe der Be-soldung einzulegen und Besol-dung nach der höchsten Al-tersstufe, hilfsweise eine nichtdiskriminierende Besoldung,zu beantragen. Der Wider-spruch dient insbesondere zurHemmung der Verjährung.

Da das Gesetz zur Neurege-lung des Besoldungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt(BesNeuRG LSA) vom 8. Febru-ar 2011 am 1. April 2011 inKraft getreten ist und das Be-soldungsdienstalter durch dasSystem der Erfahrungszeitenabgelöst worden ist, gegen daskeine Bedenken bestehen,kann eine entsprechendeNachzahlung maximal bis zum31. März 2011 geltend ge-macht werden.

Nachzahlung droht

Nach Informationen aus demFinanzministerium könnten biszu 15 000 Beamte 260 Millio-nen Euro nachfordern, die Hälf-te habe das bereits getan. Derdbb Landesvorsitzende MaikWagner vermutet, dass die Lan-desregierung das Thema wohlunterschätzt habe, und räumtein, dass die Nachzahlungendas Land in Schwierigkeitenbringen könnten. Es sei abernicht das Problem der Bedien-steten, wenn die Regelungennicht wasserdicht sind. Inzwi-schen hat sich auch der Finanz-ausschuss des Landtages mitden Auswirkungen der Urteiledes Verwaltungsgerichtes Hallebefasst. Nach der Ausschusssit-zung hieß es nun, dass das Landmit Nachzahlungen von rund160 Millionen Euro rechnenmüsse. �

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Altersdiskriminierende Besoldung:

Nachzahlung drohtNach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stelltdie Bezahlung nach Lebensaltersstufen ein Verstoß gegen das Verbot derAltersdiskriminierung dar. Die betroffenen Arbeitnehmer konnten da-nach Anspruch auf Zahlung der Differenz bis zur höchsten Lebensalters-stufe geltend machen. Der Entscheidung des EuGH schloss sich das Bun -desarbeitsgericht an. Problematisch war, ob die Entscheidungen des EuGHund des Bundesarbeitsgerichts, die nur Arbeitnehmer betroffen haben,auch auf Beamte angewandt werden konnten. Das VerwaltungsgerichtHalle hat inzwischen in mehreren Verfahren den Klagen von Beamten aufBesoldung aus der höchsten Dienstaltersstufe stattgegeben. Dem Landdrohen Nachzahlungen in Millionenhöhe.

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Der Landesvorstand des VLWhatte die 62-jährige Oberstu-diendirektorin für die Auszeich-nung vorgeschlagen. Bei einemSektempfang des VLW am 3. Fe-bruar 2012 in Halle würdigteVLW-Landesvorsitzende HeikeBrandt die Verdienste von Mari-anne Strenge. Als Gründungs-vorsitzende des VLW-Landesver-bandes 1990 habe sie maßgeb-lich zum Aufbau der kaufmän-nischen Bildung in Sachsen-An-halt beigetragen: Nach demVorbild der alten Bundesländerwurden in den Berufsschulenvollzeitschulische Bildungsgän-ge wie Fachgymnasien, Fach-oberschulen oder Berufsfach-

schulen integriert. Dazu war ei-ne umfassende Qualifikationder Lehrerinnen und Lehrer er-forderlich, die in der Aufbau-phase zu einem erheblichen Teilvom VLW organisiert unddurchgeführt wurde.

„Ein Schwerpunkt der Arbeit vonMarianne Strenge, ab 1991 auchals stellvertretende Bundesvor-sitzende des VLW, war viele Jah-re zunächst die Anerkennungder Abschlüsse der Lehrer ausden neuen Bundesländern, aberauch die angemessene Personal-ausstattung durch Schaffungvon Einstellungskorridoren unddie Verbeamtung der Lehrer. Die

Ausbildung von Referendarenwar ein Dauerthema, um dasüberproportionale Wachstumder Schülerzahlen an Berufsbil-denden Schulen erfolgreich zumeistern. Ihr ging es dabei nichtnur um Quantität, sondern im-mer auch um Qualität und da-mit um die Schaffung von Ar-beitsmarktchancen für unserejungen Menschen in Sachsen-Anhalt“, hob Heike Brandt in derLaudatio hervor. Mit viel Fleiß,Charme und Ausdauer habe sichMarianne Strenge für eine pra-xisnahe und zukunftsorientierteAusbildung an den Berufsbilden-den Schulen in Sachsen-Anhalteingesetzt. Mit der Schaffung ei-

nes zertifizierten Bildungsgan-ges von CISCO-Networking,Schulpartnerschaften, Projektenmit dem Ausland und der Ko-operationsvereinbarung mit derFachhochschule Merseburg imJahr 2010 habe sie erfolgreichneue Wege beschritten.

„Frau Strenge ist das ‚Urgesteinder Kaufmännischen Bildung‘in Sachsen-Anhalt“, brachteHeike Brand die Verdienste derGeehrten auf den Punkt. MaikWagner, dbb Landesvorsitzen-der, ließ es sich nicht nehmenund gratulierte MarianneStrenge persönlich zu der ho-hen Auszeichnung. �

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Bundesverdienstorden:

Marianne Strenge geehrtMinisterpräsident Dr. Reiner Haseloff hat am 26. Januar 2012 währendeiner Feierstunde in der Staatskanzlei den Verdienstorden der Bundesre-publik Deutschland an Marianne Strenge überreicht. Die Oberstudiendi-rektorin wurde für ihren über Jahrzehnte reichenden Einsatz für die be-rufliche Bildung in Sachsen-Anhalt ausgezeichnet. Sie war Leiterin derBerufsbildenden Schule Friedrich List in Halle und Vorsitzende des Lan-desverbandes der Lehrer an Wirtschaftsschulen (VLW) und Mitbegründe-rin des Berufsbildungsausschusses der IHK Halle-Dessau.

Ministerpräsident Reiner Haseloff überreicht den Ver-dienstorden der Bundesrepu-blik Deutschland an MarianneStrenge. Verliehen wurde die-ser durch BundespräsidentChristian Wulff.

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Bereits Ende 2011 hat der dbb sachsen-anhalt eine Initiative der Ge-werkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) gegen den geplanten Per-sonalabbau von 420 Beschäftigten bei DB Schenker Rail Südost unter-stützt. DB Schenker Rail ist das Geschäftsfeld für den Schienengüterver-kehr der Deutschen Bahn AG (DB), in dem die DB alle nationalen und eu-ropäischen Logistikaktivitäten auf der Schiene gebündelt hat.

In einem Schreiben an den Ministerpräsidenten baten dbb LandeschefMaik Wagner und sein Stellvertreter Hartmut Schaefer Reiner Haseloff,sich dafür einzusetzen, dass die Arbeitsplätze in Sachsen-Anhalt erhaltenbleiben. „Wir bitten Sie sich dafür zu verwenden, dass die Arbeitsplätzebei Schenker Rail AG, Betriebsteil Südost, in Sachsen-Anhalt erhalten blei-ben und die vom Personalabbau betroffenen Beschäftigten ihren Lebens-mittelpunkt weiter in unserem Bundesland haben werden“, heißt es indem Schreiben. Hintergrund ist eine Initiative des Ministerpräsidenten,weggezogene Sachsen-Anhalter zur Rückkehr zu bewegen.

Vom Personalabbau betroffen seien besonders Beschäftigte in den Ein-satzstellen der DB Schenker Rail Südost in Magdeburg-Rothensee,Großkorbetha und Halle. In den Einsatzstellen in Sachsen und Thürin-gen seien vorwiegend Mitarbeiter beschäftigt, die aufgrund ihres Al-ters von der Sozialauswahl nicht mehr erfasst werden. „Es ist zu erwar-ten, dass die Mehrzahl der abzubauenden Mitarbeiter aus Sachsen-An-halt kommen wird und den vom Personalabbau betroffenen Mitarbei-tern zunächst Arbeitsplätze in den Schwerpunktbereichen der Deut-

schen Bahn in München, Stuttgart, Mannheim und Duisburg angebo-ten werden. Die DB Schenker Rail trägt mit dieser Personalpolitik dazubei, dass Mitarbeiter das Land Sachsen-Anhalt über kurz oder lang ver-lassen müssen“, warnten Wagner und Schaefer.

Die zuständigen Minister Thomas Webel (Verkehr) und Norbert Bischoff(Soziales) wandten sich daraufhin an den Vorstandsvorsitzenden derDeutschen Bahn AG, Rüdiger Grube. In einem gemeinsamen Schreibenäußerten sie die Bitte, Grube solle bei den anstehenden Entscheidungenneben ökonomischen auch andere Gesichtspunkte berücksichtigen. We-bel und Bischoff erklärten: „Sie wissen sicherlich, wie wichtig es geradefür Sachsen-Anhalt ist, die vorhandenen Arbeitsplätze zu erhalten unddamit Lebensperspektiven für die Menschen in unserer Region zu bewah-ren. Wir denken, dass wir auf diese Weise einer weiteren Abwanderungentgegenwirken können und dass das auch gut für das Fahrgast- undFrachtaufkommen Ihres Unternehmens in unserem Land ist. Wir würdenuns freuen, wenn Sie sich diese Sichtweise zu eigen machen könnten und– zusammen mit der GDL – in diesem Sinne eine Lösung finden würden.Zugleich bieten wir Ihnen an, bei der Suche nach einem gemeinsamenWeg im Rahmen unserer Möglichkeiten behilflich zu sein.“

Wie der Redaktion inzwischen bekannt wurde, hat der Betriebsrat mitdem Arbeitgeber einen Sozialplan einschließlich Nachteilsausgleichs-regelungen für Versetzungen, Wegezeitkosten und Abfindungen ver-einbart. �

> DB Schenker Rail Südost: Gegen Personalabbau

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Darüber hinaus wurde dieGelegenheit für Fortbildungin wichtigen Themenfelderndes Arbeitsschutzes genutzt,wie UV-Strahlung (Arbeitenim Freien), Systemkontrollender Arbeitsschutzorganisa-tion in Betrieben und effekti-ve Unterweisung von Be-schäftigten mittels PC, Strah-lenschutz.

In der Thüringer Arbeits-schutzbehörde sind von noch170 aktiven Beschäftigtenrund 110 Inspektoren sowiedrei Gewerbeärzte tätig. DerPersonalbestand wird in denkommenden Jahren weitersinken, auch wenn die spora-dische Wiederbesetzung vonStellen seit der letzten Land-tagswahl möglich wurde. So-zialministerin Heike Taubert(SPD) erreichte in den Haus-haltsverhandlungen, dass dieimmens hohe Zahl von KW-Stellenvermerken – das sindStellen, die nicht wiederbe-setzt werden – nicht vollstän-dig realisiert werden müssen.Nur dadurch besteht die

Chance, die Handlungsfähig-keit der Thüringer Arbeits-schutzbehörde – wenn auchauf niedrigerem Niveau – zuerhalten. Zurzeit werden dreiAnwärter ausgebildet.

Um die Effizienz der Behördezu analysieren, Optimierungs-potenziale zu finden und dieBehördenstruktur schlagkräfti-ger zu gestalten, laufen derzeitUntersuchungen unter Feder-führung des Sozialministeri-ums. Die Behördenleitungenund die Personalvertreter wer-den an diesem Prozess fair be-teiligt. Ein externes Beratungs-unternehmen erstellt dazu einGutachten.

Die Vorsitzende des örtlichenPersonalrats, Elke Litkowski,trug den Tätigkeitsbericht vor.Es wurde deutlich, wie auf-recht sich der örtliche Perso-nalrat für die Interessen derBeschäftigten einsetzt. Die In-tention: Tarif- und Reisekosten-recht darf nicht zum Nachteilneuer Mitarbeiter und Anwär-ter ausgelegt werden.

Heinrich W. Röhrig, stellvertre-tender Bundesvorsitzender desBTB, der bis zu seiner Pensio-nierung im Juni 2011 Gewer-beaufsichtsbeamter in Nord -rhein-Westfalen war, nahmsich Fragen der Personalgewin-nung an und ging auf diesekonkreten Probleme ein. Dabeispielen, so Röhrig, die Eingrup-pierung in die richtige Entgelt-gruppe, die Anerkennung vonBerufserfahrung bei der Stu-fenzuordnung sowie die ge -lebte Beförderungspraxis eineentscheidende Rolle. Die Be-sonderheiten einer techni-schen Verwaltung müssen un-ter Beachtung der Stellenober-grenzenverordnung berück-sichtigt werden. Röhrig be-leuchtete die Bedeutung derGewerkschaften für die Gestal-tung des Arbeitsschutzes undbetonte, dass der Arbeitsschutzderzeit unter den politisch ver-ordneten Sparmaßnahmen inder Mehrzahl der Bundeslän-der leide. Da es nicht populärsei, an Sicherheit zu sparen,müssten oft die technischenVerwaltungen schmerzhafteEinschnitte hinnehmen.

Arbeitsschutz sei aber eineSäule des Sozialstaates. Damitder Staat seine Garantenfunk-tion für den arbeitenden Men-schen nachkommen könne, be-dürfe es einer wirksamen Auf-sicht der Unternehmen undVerwaltungen. Die Kontrolleder Arbeitgeber, die selbstver-ständlich nicht ohne fachlichfundierte Beratung funktionie-ren könne, bedürfe einer aus-reichenden Anzahl hochquali-

fizierter Inspektoren, die sichaus Ingenieuren, Naturwissen-schaftlern und Ärzten rekrutie-ren. Unternehmerische Gewin-ne dürften nicht zu Lasten derGesundheit der Beschäftigtenund damit der gesamten Volks-wirtschaft gehen. Um dieRechte der Beschäftigten zuwahren, ohne die Unterneh-men über die Maßen zu belas-ten, müssten verwaltungs-rechtliche Maßnahmen abermit Augenmaß eingesetzt wer-den. Diese Gratwanderungkönne nur mit der ausreichen-den Anzahl spezifisch qualifi-zierten und ständig fortgebil-deten Personals gelingen.

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Thüringer Arbeitsschutzbehörde:

Personalversammlung Ende 2012 fand für die Kolleginnen und Kollegen der Thüringer Arbeitsschutzbehörde (ThüringerLandesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz – TLAtV) nach zwei Jahrenwieder eine zentrale Zusammenkunft in Finsterbergen statt. Thema für die Beschäftigten aus Suhl,Erfurt, Gera und Nordhausen waren die Umstrukturierungs- und Optimierungsüberlegungen desSozialministeriums.

Heinrich W. Röhrig, stellvertretender Bundesvorsitzender des BTB.>

GdL-General-versammlung

Vom 13. bis 17. Februar2012 tagten die ver-schiedenen Antragskom-missionen der Gewerk-schaft Deutscher Loko-motivführer in Königs-winter.

Dies dient zur Vorberei-tung der Generalver-sammlung, des höchstenGremiums der GDL.

Es wurde eine Vielzahlvon Anträgen beraten,die zur Generalver-sammlung gestellt wer-den. Die vom 10. bis 12.Mai 2012 stattfindendeGeneralversammlungwird die Weichen für dieZukunft stellen. �

> Info

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Beide Seiten verständigtensich darauf, die Tarifrunde fürdie rund 60 000 Beschäftigtender Deutschen Telekom AG, Telekom Deutschland GmbH,Deutschen Telekom Techni-scher Service GmbH, Deut-schen Telekom KundenserviceGmbH und Deutschen TelekomNetzproduktion GmbH AnfangMärz fortzusetzen. „Wir habendem Arbeitgeber heute unsere

berechtigten Forderungen de-tailliert dargelegt und begrün-det. Dieser weigerte sich je-doch, ein erstes Tarifangebotfür die Telekom-Beschäftigtenvorzulegen. Die Mitarbeiterdes Unternehmens und wir er-warten, dass die Deutsche Te-lekom nun spätestens in derzweiten Entgeltrunde AnfangMärz ein Angebot unterbreitet,über das sich zu verhandeln

lohnt“, so der stellvertretende

DPVKOM-Bundesvorsitzende

und Verhandlungsführer Horst

Sayffaerth.

Nach Auffassung der DPVKOM

sind die Entgeltforderung und

eine Anhebung der Monatsver-

gütung der etwa 8 000 Auszu-

bildenden und Absolventen

der dualen Studiengänge um

100 Euro angesichts der wirt-

schaftlichen Entwicklung desUnternehmens gerechtfertigt.So hat die Deutsche Telekomin den ersten neun Monatendes vergangenen Jahres einenKonzernüberschuss von 1,1Milliarden Euro erwirtschaftetund ihre positive Geschäfts-prognose für 2011 bestätigt.Die Bilanz für das zurücklie-gende Geschäftsjahr will dasUnternehmen am 23. Februar2012 präsentieren. Sayffaerthweiter: „Wer Jahr für Jahr sei-ne Aktionäre mit 3,4 Milliar-den Euro geradezu überschüt-tet, dem muss auch die her-vorragende Arbeit seiner Be-schäftigten etwas wert sein.Die Mitarbeiter und dieDPVKOM werden sich mit Si-cherheit nicht mit einer Null-runde abspeisen lassen, wiedies vom Unternehmen be-reits im Vorfeld der Tarifrundegefordert wurde.“ �

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Birgit Drischmann und Christiane Scheler.>

Tarifverhandlungen mit Telekom:

Entgeltforderung bekräftigt 6,2 Prozent mehr Entgelt, eine Mindesterhöhung der Monatsentgelte um200 Euro sowie eine Verlängerung des Ausschlusses betriebsbedingterBeendigungskündigungen und des Ausgründungsschutzes bis Ende 2016– diese Forderungen bekräftigte die Kommunikationsgewerkschaft DPV(DPVKOM) am 28. Februar 2012 in der ersten Runde der Tarifverhandlun-gen mit der Deutschen Telekom AG in Bonn.

Nach dem neuen Gleichstel-lungsgesetz sollen künftig 40Prozent der Führungspositionenim öffentlichen Dienst mit Frau-en besetzt werden. Zurzeit sindweniger als zehn Prozent derStaatssekretärsposten, wenigerals 15 Prozent der Referatslei-tungen und nur knapp 25 Pro-zent der Abteilungsleitungen inden obersten Landesbehörden inFrauenhand. Die ThüringerGleichstellungsbeauftragte Jo-hanna Arenhövel fasste diesknapp zusammen: „Je höher dieFunktionsebene, umso geringerist der Frauenanteil.“ Der Ent-wurf sieht vor, dass künftig alle

Behörden Pläne aufstellen, ummehr Frauen in die Verwaltungs-spitzen zu bringen. Sollten dieZiele nicht erreicht werden, dro-hen Sanktionen. Die Pläne könn-ten auch eingeklagt werden.Außerdem soll mit dem neuenGesetz die Position der Gleich-stellungsbeauftragten gestärktwerden. Daneben räumt der Ent-wurf der Gleichstellungsbeauf-tragten bessere Beteiligungs-rechte zum Beispiel bei Einstel-lungen, Beförderungen und Ver-setzungen ein. Als große Stär-kung der Position der Gleichstel-lungsbeauftragten sieht dieFrauenvertretung des tbb die

Schaffung von Sanktionsmög-lichkeiten sowie die Einführungeines Klagerechtes. Das derzeitgeltende Thüringer Gleichstel-lungsgesetz für den öffentlichenDienst wurde vor fast 14 Jahrendurch den Thüringer Landtagverabschiedet. Mit dem Gesetzwurde ein wichtiger Beitrag zurFörderung der Chancengleich-heit von Frauen in Thüringen ge-leistet. Die RegierungsparteienCDU und SPD hatten sich in ih-rem Koalitionsvertrag 2009 aufein neues Gleichstellungsgesetzverständigt. Nun haben Verbän-de und damit auch der tbb dieMöglichkeit, sich zu dem Ent-

wurf zu äußern. Anschließendsoll der Gesetzentwurf noch-mals im Kabinett diskutiert unddanach im Parlament beratenwerden. Dennoch besteht wei-ter Handlungsbedarf. Die derzei-tige Rechtslage wird dem Ver-fassungsauftrag aus Artikel 3Absatz 2 Satz 2 des Grundgeset-zes und aus Artikel 2 Absatz 2Satz 2 der Verfassung des Frei-staats Thüringen, nämlich dietatsächliche Gleichstellung vonFrauen und Männern in allenBereichen des öffentlichen Le-bens durch geeignete Maßnah-men zu fördern und zu sichern,nicht gerecht. tbb frauen

Neues Gleichstellungsgesetz im Landtag:

Verbesserungen in SichtAm 14. Februar 2012 beschloss das Thüringer Kabinett den Ent-wurf eines neuen Gleichstellungsgesetzes. Mit der Novellierungsoll ein wesentlicher Beitrag zur Gleichstellung von Frauen undMännern, zur Beseitigung bestehender und zur Verhinderungkünftiger Diskriminierungen wegen des Geschlechts und zur Ver-einbarkeit von Familie und Beruf in Thüringen geleistet werden.

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Mit dem nun vorliegenden Ent-wurf für eine neue thüringischeBeihilfeverordnung werdenzahlreiche Änderungen im Bei-hilferecht vorgenommen. DieseÄnderungen haben teilweise fi-nanzielle Auswirkungen zu Las-ten der Beschäftigten. In derBegründung nennt die Landes-regierung die Summe von mehrals 0,5 Millionen Euro, die durchdie beabsichtigten Änderungeneingespart werden. So soll al-lein die neue Eigenbeteiligungbei der Inanspruchnahme vonWahlleistungen im Kranken-haus (täglich 25 Euro für wahl-ärztliche Leistungen und täg-lich 7,50 Euro für die Wahlleis-tung Unterkunft) zu Minder-ausgaben in Höhe von rund 0,5Millionen Euro führen. Einspa-rungspotenzial wird auch in an-deren Bereichen erkannt, imVerordnungsentwurf jedochnicht genau beziffert.

Nachfragen bei den privatenKrankenversicherungen habenergeben, dass die beabsichtigtenÄnderungen tatsächliche Mehr-kosten für die Mehrheit der ein-zelnen Beihilfeberechtigten mo-natlich nach sich ziehen werden.Abweichungen gegenüber dembisherigen Recht gibt es in fol-genden Punkten:

Erhöhung des Eigenbehaltesbei Arzneimittel und Praxisgebühr

Bislang wurden zehn von Hun-dert der tatsächlichen Kosteneines Arzneimittels, mindes-tens fünf Euro, höchstens aberzehn Euro, als Eigenbehalt ab-

gerechnet. Nunmehr soll der

Abzug auf der Basis lediglich

der festgelegten Beihilfe (die

nur einen Bruchteil der tatsäch-

lichen Kosten ausmacht) durch-

gängig mit einem Abzug von

vier Euro belegt werden.

Bislang galt die in der gesetz-

lichen Krankenversicherung üb-

liche „Praxisgebühr“ von zehn

Euro aufbereitet in entsprechen-

der Form, das heißt vereinzelt

nach Sparten (Ärzte, Zahnärzte,

Psychotherapeuten) und unter

Ausklammerung von Weiterver-

weisungen an andere Ärzte.

Nach der jetzt vorgesehenenRegelung beträgt der Eigenbe-halt zukünftig einheitlich vierEuro und wird von der zu ge-währenden Beihilfe je Arznei-mittel und je Rechnungsbelegabgezogen. Zur Vermeidungvon sozialen Härten und zurSteuerung der Inanspruchnah-me von Leistungen sind Befrei-ungstatbestände und Belas-tungsgrenzen vorgesehen.

Pro Quartal wird für jede ersteInanspruchnahme eines Arztes,Zahnarztes oder Psychothera-peuten durch den Beihilfebe-rechtigten und seine berücksich-

tigungsfähigen Angehörigen je-weils ein Betrag von zehn Eurovon der Beihilfe abgezogen.

Wurde nach altem Recht nochder Eigenbehalt von der beihil-fefähigen Aufwendung abge-zogen, so ist nach dem vorlie-genden Verordnungsentwurfnunmehr die tatsächlich ge-währte Beihilfe je Beleg zumindern. Da bei einem Arztbe-such mehrere Belege entste-hen können (Rechnung fürärztliche Behandlung, Rezept,Rechnung für histologischeUntersuchung etc.) wird durchdie Neufassung der Verord-

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Novellierung des Beihilferechts:

tbb erarbeitet StellungnahmeDer Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtags hat am 19. Januar 2012 beschlossen, zuder Thüringer Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und sons -tigen Fällen (Thüringer Beihilfeverordnung – ThürBhV) ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzu-führen. Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen wurde in diesem Zusammenhang um eineStellungnahme gebeten. Schon im Rahmen der Beteiligungsvereinbarung hatte sich der tbb zu einemVorentwurf geäußert. Auch die jetzige Fassung stammt aus der Feder des Finanzministeriums.

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nung der Beamte nunmehrdoppelt belastet.

Einführung einer Eigen-beteiligung von 25 Euro pro Behandlungstag bei Inanspruchnahme von Wahlleis-tungen im Krankenhaus

Bei der Inanspruchnahme vonwahlärztlichen Leistungen imKrankenhaus wird eine neue Ei-genbeteiligung in der Höhe von25 Euro pro Tag eingeführt. Die-se Eigenbeteiligung wird vonder zu gewährenden Beihilfeabgezogen und führt gegen -über der bisherigen Rechtslagezu einer Mehrbelastung desBeihilfeempfängers.

Die Eigenbeteiligung bei der In-anspruchnahme der Wahlleis-tung Unterkunft (Zweibettzim-mer) bei der Krankenhausbe-handlung wird von täglich14,50 Euro auf 7,50 Euro abge-senkt. Diese Eigenbeteiligungwird ebenfalls von der zu ge-währenden Beihilfe abgezogen.

Begrenzung der Gebühren von Heilpraktikern auf denSchwellenwert der GOÄ

Die Gebühren von Heilprakti-kern werden auf den Schwel-lenwert der GOÄ begrenzt. Diesstellt eine Verschlechterung derbisherigen Regelung und eineabweichende Verschlechterungzur Bundesbeihilfeverordnungdar. Die Voraussetzungen desGebührenansatzes sind in denGOÄ geregelt, hiervon abzuwei-chen gibt es keinen sachlichenGrund und stellt einen System-bruch in der privatärztlichenAbrechnung dar.

Vererblichkeit der Beihilfeansprüche

Die Vererblichkeit der Beihilfe-ansprüche von verstorbenenBeihilfeberechtigten wird ge-währleistet. Damit folgt derneue Beihilfeentwurf der ak-tuellen Rechtslage aufgrundder Rechtsprechung desBVerwG vom 29. April 2010 –2 C 77.08.

Dabei ist jedoch die Beihilfebe-rechtigung aufgrund eigenerVersorgungsbezüge vorrangiggegenüber einer Bei hilfeberech-tigung aufgrund des Bezugs vonWitwen- oder Witwergeld.

Zuordnung von Aufwendungenfür berücksichtigungs fähigeKinder an Familienzuschlag geknüpft

Die Zuordnung von Aufwendun-gen für berücksichtigungsfähigeKinder bei mehreren Beihilfebe-rechtigten wird an den Bezugdes kinderbezogenen Anteils imFamilienzuschlag geknüpft. InAusnahmefällen können Elterneine hiervon abweichende Zu-ordnung treffen. Die Vorlage derOriginalbelege ist nicht mehr er-forderlich. Damit wird es mög-lich, gleichzeitig die Leistungender Beihilfe und der Krankenver-sicherung zu beantragen.

Die Bestimmungen, die dieMaßnahmen der gesundheit-lichen Rehabilitation erfassen(Anschlussheilbehandlung, Sa-natorium, Heilkur) werden neugeordnet und an die tatsäch-lichen Gegebenheiten (Rehabi-litationsmaßnahmen wie An-schlussheilbehandlung, medizi-nische Rehabilitation und Kur)angepasst. Die Beihilfefähigkeitvon Anschlussheilbehandlun-gen bleibt im bisherigen Um-fang bestehen.

Beihilfefähiger Betrag fürUnterkunft und Verpflegungbei Kuren erhöht

Bei Kuren wird der beihilfefähi-ge Betrag für Unterkunft undVerpflegung von derzeit täglich16 Euro auf 26 Euro angehoben.Kuren sind nicht nur für aktiveBeihilfeberechtigte, sondernauch für Versorgungsempfän-ger und berücksichtigungsfähi-ge Angehörige beihilfefähig.

Zuschuss zur Krankenversiche-rung durch die BfA für Pensio-näre – Grenze von 41 Euro wird aufgehoben

Die Bestimmung, nach der sichder Bemessungssatz um 20 Pro-

zent ermäßigt, wenn zu denBeiträgen einer privaten Kran-kenversicherung ein Zuschussvon mindestens 41 Euro mo-natlich gewährt wird, entfällt.Die von dieser Bestimmungbetroffenen Beihilfeberechtig-ten verzichten zulässigerweisein der Regel auf den 40,99 Euroüberschreitenden Betrag, umdiese Minderungsbestimmungzu umgehen.

Weitere Änderungen

Der neue Beihilfeverordnungs-entwurf eröffnet nunmehr dieMöglichkeit einer pauschalenBeteiligung an Kosten für Maß-nahmen zur Prävention undGesundheitsförderung. DieAufwendungen für die Inan-spruchnahme eines Gebärden-sprachdolmetschers oder ande-rer geeigneter Kommunika-

tions hilfen sind in Verbindungmit anderen beihilfefähigenLeistungen für gehörlose, hoch-gradig schwerhörige und er-taubte Beihilfeberechtigte undihre berücksichtigungsfähigenAngehörigen im begrenztenUmfang beihilfefähig.

Die in der Verordnung vorgese-henen Verfahrensregelungenwerden den Erfordernissen derelektronischen Beihilfebearbei-tung angepasst.

Die Leistungen bei dauernderPflegebedürftigkeit werden andie Bestimmungen des ElftenBuches Sozialgesetzbuch ange-glichen, indem die sich ausdem Pflege-Weiterentwick-lungsgesetz ergebenden Ände-rungen berücksichtigt werden.

tbb Dienstrechtskommission

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Anlässlich der Sitzung des Landeshauptvorstandes am 2. Februar2012 verabschiedete Helmut Liebermann, Landesvorsitzender destbb, den ehemaligen Vorsitzendes des Thüringer Philologenverban-des, Ralf-Gerhard Köthe, nach 19-jähriger Amtszeit. �

> Verabschiedung

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