DbAV-Berater-Konferenz 2013

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Deutscher bAV Service Koordination Arbeitgeber Betreuung Verwaltung/ IT »DbAV-Service« Mandatierung Rechtsberatung Wissenschaft Unternehmensberatung / Consulting Aktuarielle Bewertung Entgeltabrechnung Human Resource Deutscher bAV Service Rechtssicherheit in allen Bereichen der betrieblichen Altersversorgung Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist einer der komple- xesten Anwendungsbereiche der bundesdeutschen Rechts- wissenschaft. Gerade das interdisziplinäre Zusammenwirken von unterschiedlichen Rechtsbereichen führt dazu, dass viele unternehmensinterne Anwender diesem Bereich distanziert bzw. mit einigem Unbehagen gegenüberstehen. Denn nicht nur die zivil- und arbeitsrechtlichen Anforderungen an die „bAV“ sind enorm - auch die steuer-, sozialversicherungs-, bilanz- und datenschutzrechtlichen Verwaltungsanforderun- gen samt den einhergehenden Fragen zur effizienten Ab- wicklung der Entgeltabrechnung stellen die Unternehmen vor zumeist kaum noch nachzuvollziehende Pflichtaufgaben im Rahmen der bAV. Das Ergebnis dieser Zustandsbeschreibung ist aktuell in allen Unternehmensbereichen sichtbar: arbeits- und zivilrechtlich „veraltete“ Versorgungswerke, unkalkulier- bare Haftungsgefahren für Arbeitgeber, nicht ausgereifte In- formationsprozesse für Arbeitnehmer, hohe Verwaltungs- gebühren an externe Dienstleister bei mangelnder Rechtssi- cherheit und unzureichenden Beratungsstandards, finanziell in Schieflage geratene Anlagewerte zur Ausfinanzierung von Versorgungswerken, mangelndes Wissen über alternative Handlungsmöglichkeiten. Dieser nicht länger widerspruchslos hinzunehmen- den Marktsituation tritt der ”Deutsche bAV Service” entgegen: Der Deutsche bAV Service ist der markenrechtlich ge- schützte Sondergeschäftsbereich der Kenston Services GmbH zur Koordinierung und Gewährleistung einer ganzheitli- chen Beratungsabwicklung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung - samt integrierter umfassender Rechts- sicherheit - für Unternehmen aus allen Bereichen von der klei- nen ”Ein-Mann-GmbH“ bis hin zum börsennotierten Dax-Unternehmen. Deutscher bAV Service DbAV-Berater-Konferenz 2013 VERANSTALTUNGSTERMINE 08.02.2013 01.03.2013 05.04.2013 03.05.2013 07.06.2013 05.07.2013 09.08.2013 06.09.2013 04.10.2013 08.11.2013 13.12.2013 VERANSTALTUNGSORT KENSTON Unternehmensgruppe, Köln Hohenstaufenring 48 – 54 50674 Köln Beginn: 13.30 Uhr · Ende: 18.00 Uhr Hohenstaufenring 48 – 54 · 50674 Köln · Telefon 0221 716 176-0 ·Telefax 0221 716 176 -50 [email protected] · www.deutscher-bav-service.de Deutscher bAV Service Alleinstellungsgarantien für die Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung im Beratungsfeld der betrieblichen Altersver- sorgung durch den Deutschen bAV Service

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Deutscher bAV ServiceKoordination

Arbeitgeber

Betreuung

Verwaltung/ IT»DbAV-Service«

Mandatierung

Rechtsberatung

Wissenschaft

Unternehmensberatung / ConsultingAktuarielle Bewertung

EntgeltabrechnungHuman Resource

Deutscher bAV Service Rechtssicherheit in allen Bereichen der betrieblichen Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist einer der komple-xesten Anwendungsbereiche der bundesdeutschen Rechts-wissenschaft. Gerade das interdisziplinäre Zusammenwirkenvon unterschiedlichen Rechtsbereichen führt dazu, dass vieleunternehmensinterne Anwender diesem Bereich distanziertbzw. mit einigem Unbehagen gegenüberstehen. Denn nichtnur die zivil- und arbeitsrechtlichen Anforderungen an die„bAV“ sind enorm - auch die steuer-, sozialversicherungs-,bilanz- und datenschutzrechtlichen Verwaltungsanforderun-gen samt den einhergehenden Fragen zur effizienten Ab-wicklung der Entgeltabrechnung stellen die Unternehmen vorzumeist kaum noch nachzuvollziehende Pflichtaufgaben imRahmen der bAV. Das Ergebnis dieser Zustandsbeschreibungist aktuell in allen Unternehmensbereichen sichtbar: arbeits-und zivilrechtlich „veraltete“ Versorgungswerke, unkalkulier-bare Haftungsgefahren für Arbeitgeber, nicht ausgereifte In-formationsprozesse für Arbeitnehmer, hohe Verwaltungs-gebühren an externe Dienstleister bei mangelnder Rechtssi-

cherheit und unzureichenden Beratungsstandards, finanziellin Schieflage geratene Anlagewerte zur Ausfinanzierung vonVersorgungswerken, mangelndes Wissen über alternativeHandlungsmöglichkeiten.

Dieser nicht länger widerspruchslos hinzunehmen-den Marktsituation tritt der ”Deutsche bAV Service”entgegen:

Der Deutsche bAV Service ist der markenrechtlich ge-schützte Sondergeschäftsbereich der Kenston Services GmbHzur Koordinierung und Gewährleistung einer ganzheitli-chen Beratungsabwicklung im Rahmen der betrieblichenAltersversorgung - samt integrierter umfassender Rechts-sicherheit - für Unternehmen aus allen Bereichen von der klei-nen ”Ein-Mann-GmbH“ bis hin zum börsennotiertenDax-Unternehmen.

Deutscher bAV Service

DbAV-Berater-Konferenz 2013

VERANSTALTUNGSTERMINE

08.02.2013

01.03.2013

05.04.2013

03.05.2013

07.06.2013

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09.08.2013

06.09.2013

04.10.2013

08.11.2013

13.12.2013

VERANSTALTUNGSORT

KENSTON Unternehmensgruppe,KölnHohenstaufenring 48 – 5450674 Köln

Beginn: 13.30 Uhr · Ende: 18.00 Uhr

Hohenstaufenring 48 – 54 · 50674 Köln · Telefon 0221 716 176-0 ·Telefax 0221 716 [email protected] · www.deutscher-bav-service.de

Deutscher bAV Service

Alleinstellungsgarantien für die Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatungim Beratungsfeld der betrieblichen Altersver-sorgung durch den Deutschen bAV Service

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Deutscher bAV Service®

Die Kenston Services GmbH fungiert in diesem Zusam-menhang als unabhängiges Dienstleistungs- und Abwick-lungsunternehmen für sämtliche Themenbereiche der be-trieblichen Altersversorgung und von Arbeitszeitkonten- bzw.Zeitwertkontensystemen.

In dieser fokussierten Ausrichtung betreut die Kenston ServicesGmbH als bundesweites “Kompetenzcenter” Mandanten ausfolgenden Personenkreisen bzw. Bereichen:

• Unternehmen jeder Größe aus allen Branchen,• Rechtsanwälte und Rechtsberater,• Steuerberater und Wirtschaftsprüfer,• Unternehmensberater und qualitativ hochwertig agierende Finanzdienstleister.

Die in diesem Zusammenhang erforderlichen rechts- und ren-tenberatenden Tätigkeiten lagert die Kenston ServicesGmbH hierbei an ihr kooperierendes PartnerunternehmenKenston Pension GmbH, gerichtlich zugelassene Rentenbe-ratungskanzlei für die betriebliche Altersversorgung, aus. DieKenston Pension GmbH fungiert, in ihrer Funktion als ge-richtlich zugelassene Rentenberatungskanzlei für die betriebli-che Altersversorgung, als fokussierter Rechts- und Spezial-dienstleister, der sich aus- schließlich auf die Themengebieteder betrieblichen Altersversorgung und der Zeitwertkonten kon-zentriert.

Ihre wissenschaftlich basierte Ausrichtung dokumentiert dieKenston Services GmbH durch ihre Fördermitgliedschaft imBundesverband der Rechtsberater für betriebliche Al-tersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ). Der BRBZ ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV)und Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband,der sich für die Schaffung und Gewährleistung umfassenderBeratungsstandards und -sicherheit in den weiten Aufgaben-feldern der bAV und der Zeitwertkonten einsetzt.

Geschäftsführer der Kenston Services GmbH ist Herr Seba-stian Uckermann. Gleichzeitig ist Herr Uckermann, in seinerFunktion als gerichtlich zugelassener Rentenberater für die be-triebliche Altersversorgung, Vorsitzender des Bundesver-bandes der Rechtsberater für betriebliche Altersver-sorgung und Zeitwertkonten e.V. sowie Autor zahlreicherpraktischer und wissenschaftlicher Fachpublikationen auf demGebiet der betrieblichen Altersversorgung und der Zeitwert-konten.

KENSTON Unternehmensgruppe

Deutscher bAV Service ist eine Marke der KENSTONUnternehmensgruppe.

Die KENSTON Unternehmensgruppe (www.kenston.de)agiert als unabhängiger Lösungspartner für sämtliche The-menbereiche der betrieblichen Altersversorgung und von Ar-beitszeitkonten- bzw. Zeitwertkontensystemen.

Darüber hinaus gehören zum Dienstleistungsspektrum derKENSTON Unternehmensgruppe alle relevanten Bera-tungs- und Abwicklungsdienstleistungen, die die betrieblicheVergütung eines Unternehmens ergänzend zur betrieblichenAltersversorgung und zu Zeitwertkontenlösungen tangieren.Diese Dienstleistungen sind im Einzelnen:

• Personal- und Entgeltabrechnung,• Rentner-Lohnbuchhaltung,• Human Resource (HR) und • betriebliches Gesundheitsmanagement („Work-Life-

Balance“).

In dieser fokussierten Ausrichtung betreut die Deutscher bAVService GmbH als bundesweites “Kompetenzcenter” Mandan-ten aus folgenden Personenkreisen bzw. Bereichen:

• Steuerberater und Wirtschaftsprüfer,• Rechtsanwälte und Rechtsberater,• Unternehmensberater und qualitativ hochwertig agierende

Finanzdienstleister,• Unternehmen jeder Größe aus allen Branchen

Die Beratung und Einrichtung sowie die laufende Überwachungvon bAV- und HR-Systemen erfordert in der hochwertigen Be-ratung technischen, rechtlichen und organisatorischen Aufwandund bindet damit Unternehmensressourcen. Die KENSTON Unternehmensgruppe ermöglicht die quali-tativ hochwertige Beratung mittels Standardisierung und Au-tomatisierung. Durch intelligente Auslagerung können dieKosten gesenkt und gleichzeitig die Haftung für Berater undArbeitgeber minimiert werden.

In der Zusammenführung der Kenston-Lösungenmit den in-dividuellen Berater- und Unternehmensbelangen sowie derdiesbezüglich möglichen inhaltlichen Anpassung der Technolo-gie entsteht Innovation und Einzigartigkeit.

Im Rahmen der Kenston-Lösungen werden unabdingbarerechts- und rentenberatende Tätigkeiten auf angeschlossenebefugte Dienstleister ausgelagert. Die Deutscher bAV ServiceGmbH übernimmt in diesem Zusammenhang die Koordinationsämtlicher diesbezüglicher rechts- und rentenberatenden Tä-tigkeiten und liefert Ihnen als Berater bzw. Arbeitgeber (undden zugehörigen Arbeitnehmern) ein allumfassendes sowierechtssicheres bAV- und HR-Backoffice.

Leiter der KENSTON Unternehmensgruppe sind Herr Se-bastian Uckermann und Herr Peter Hartl.

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Deutscher bAV Service®

Geschäftsbereich und Marktgeschehen

Der Marktbereich der betrieblichen Altersversorgung und derartverwandten Zeitwertkonten wird hauptsächlich durch Fi-nanzdienstleistungs- bzw. Versicherungsgesellschaften besetztund in den Vordergrund geschoben. Leider jedoch nicht immerzum Vorteil der betroffenen Mandanten und Berater. Vor diesemHintergrund und der zunehmenden Komplexität und Aktuali-tät von Beratungsprozessen in den Bereichen der betrieblichenAltersversorgung und der Zeitwertkonten, ist eine Sensibilisie-rung und Aufklärung sowie ein Umdenkprozess für die Man-danten- und Beraterlandschaft dringend geboten.

Beratung in den Bereichen der betrieblichen Altersversorgungund der Zeitwertkonten spielt sich zu weiten Teilen im klassi-schen Zivilrecht ab. Somit sind Tangierungen beispielsweise mitdem Steuer-, Sozialversicherungs-, Arbeits- und dem Bilanz-recht unabdingbar und folglich klassische Beratungsfelder fürRechtsberater. Jedoch vermittelt die Versicherungswirtschaftseit mehr als drei Jahrzehnten den Eindruck, dass die betrieb-liche Altersversorgung ausschließlich ein Produktthema ist unddie zugehörige Rechtsberatung klassisches Nebengeschäft sei.Auch die einschlägigen bAV-Beratungsorganisationen undFachverbände klären nur absolut unzureichend die Mandan-ten- und Kundenkreise auf und folgen somit der geschildertenArgumentation.

Die aktuelle Gerichtsbarkeit sollte jedoch sensibilisie-rend wirken:

Denn der Bundesgerichtshof und auch Instanzengerichte habendefinitiv klargestellt, dass Rechtsberatung im Bereich der bAVnur durch zugelassene Rechtsberater erfolgen darf. Andernfallsdrohen haftungsrechtliche Konsequenzen (vgl. BGH vom20.03.2008 - IX ZR 238/06 -, DB 2008, S. 983 - 985; vgl. alsBeispiel für einen Instanzenurteil: AG Schwäbisch Gmünd vom26.08.2010 - 2 C 995/09 -, BeckRS 2011, 06624). Somit wirdfür die involvierten Arbeitgeber und Berater deutlich, dass be-triebliche Altersversorgung als "Beratungsfeld“ und nicht in er-ster Linie als "Produktfeld“ zu betrachten ist.Für das neue und innovative Geschäftsfeld der Zeit-wertkonten lassen sich die o. g. Tendenzen ebenfallsgegenwärtig feststellen:

Aufgrund der Tatsache, dass sich das Geschäftsfeld "Zeitwert-konten“ noch in der Anfangsphase befindet, unternehmen ge-rade zahlreiche Versicherungs- und Kapitalanlagegesellschaftenden Versuch, den Markt der Zeitwertkonten für sich einzuneh-men. Es werden dem weiten Markt ausschließlich, wie auch imBereich der betrieblichen Altersversorgung, Produktgestaltun-gen offeriert, statt die dringend gebotenen Beratungs-, Dienst-leistungs- und Servicefaktoren in den Vordergrund zu stellen.Zudem darf der Aspekt der arbeitsrechtlichen Gerichtsbarkeit imZusammenhang der Zeitwertkonten nicht unerwähnt bleiben.Auch wenn die Wertguthabenbildung keinen Durchführungs-weg der betrieblichen Altersversorgung darstellt, wird für dieberatende Zunft die sich entwickelnde Rechtsprechung im Rah-men der Wertguthabenbildung ebenfalls sehr restriktiv zu er-warten sein. Denn gerade im Rahmen der artverwandtenEntgeltumwandlung der betrieblichen Altersversorgung erweistsich die arbeitsrechtliche Judikatur zumeist als sehr arbeitneh-merfreundlich (vgl. Reinecke, DB 2006, S. 555-563 und LAGMünchen vom 15.03.2007 - 4 Sa 1152/06 -, NZA 2007, 813).

Die beschriebene Thematik sollte auch explizit Unter-nehmensleitern zu denken geben:Unternehmensleiter bedienen sich zur Ausführung der Imple-mentierungsvorgänge in den Bereichen der betrieblichen Al-tersversorgung und der Zeitwertkonten häufig Erfüllungs-gehilfen, beispielsweise in Form von Steuer- und Finanzbera-tern. Dies geschieht oftmals in dem Glauben, dass hierdurchdie Haftung "verschoben“ werden kann. Jedoch kann ein Er-füllungsgehilfe einen Unternehmensleiter nie aus der "Schuss-linie" holen, auch wenn der Erfüllungsgehilfe eine haf-tungsrelevante Situation für den Arbeitgeber bzw. den Unter-nehmensleiter verschuldet hat. Ein beispielhafter Blick in das fürviele Unternehmen einschlägige GmbH-Gesetz reicht zur Ver-deutlichung aus:

• "Die Geschäftsführer haben in den Angelegenhei-ten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichenGeschäftsmannes anzuwenden.“ (§ 43 Absatz 1GmbH-Gesetz)

• "Geschäftsführer, welche Ihre Obliegenheiten ver-letzten, haften der Gesellschaft solidarisch für denentstandenen Schaden.“ (§ 43 Absatz 2 GmbH-Ge-setz)

• "Geschäftsführerhaftung im Falle der Aufgabende-legation setzt voraus, dass der GeschäftsführerÜberwachungs-, Organisations- und Auswahlpflich-ten schuldhaft verletzt hat." (Kommentierung zumGmbH-Gesetz, Baumbach/Hueck)

Somit kann der Unternehmensleiter höchstens im Innenver-hältnis seinen "Erfüllungsgehilfen" zur Verantwortung ziehen.Im Außenverhältnis wird er allerdings regelmäßig alleine "dieHaftung tragen“ müssen, da ihm die Verletzung der Auswahl-pflichten häufig anzulasten sein wird. Es kommt daher an die-ser Stelle auch für die Unternehmensführung auf eine dezidierteKenntnis der Sachlage und die Auswahl des richtigen Beratersbzw. Umsetzungspartners an.

Aber nicht nur dem skizzierten "Rechtsberatungsaspekt“ soll-ten Arbeitgeber eine vertiefte Aufmerksamkeit schenken. Viel-mehr müssen sämtliche Beratungsdienstleistungen rund um dieThemen "bAV“ und "ZWK“ auch durch umfangreiche IT- undSoftware-Applikationen begleitet werden, damit eine effektiveund kostengünstige Verwaltung der eingerichteten Versor-gungs- und Vergütungswerke gewährleistet werden kann. Er-kennbar wird ein diesbezüglich erforderlicher Reformprozessbei Arbeitgebern, wenn man daran denkt, wie wenig ausge-reift zum Teil Prozesse zum Datenaustausch zwischen Arbeit-gebern und Spezialdienstleistern hinsichtlich der Rück-stellungsberechnung für Pensionsverpflichtungen zum ent-sprechenden Bilanzstichtag sind. Arbeitgeber berichten infol-gedessen von erhöhten Fehlerquoten bei der Bewertung vonVersorgungswerken, die dringend zu beheben sind.

Dieser Fehlentwicklung setzt der Deutsche bAV Servicenachhaltig ein Ende, um den Markt der betrieblichen Alters-versorgung und der Zeitwertkonten dahin zu führen, wo er er-folgreich umgesetzt "zu Hause“ ist:im Dienstleistungs- und Rechtsberatungsbereich.

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Deutscher bAV Service®

bAV-Berufsrecht

Die Kenston Services GmbH, als Markeninhaberin desDeutschen bAV Service, untermauert ihre wissenschaftlichgeprägten Umsetzungen durch ihre Fördermitgliedschaft imBundesverband der Rechtsberater für betriebliche Al-tersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ). DerBRBZ ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV)und Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband,der sich für die Schaffung und Gewährleistung umfassenderBeratungsstandards und -sicherheit in den weiten Aufgaben-feldern der bAV und der Zeitwertkonten einsetzt. Hierzu gehörtauch die explizite Herausstellung sämtlicher erlaubnispflichtigerBeratungstätigkeiten in den die bAV tangierenden Handlungs-gebieten, z. B. des Arbeits- und Insolvenzrechts, sowie des Be-triebsrenten- und Sozialversicherungsrechts. Sitz des Verbandesist Köln.

Seit dem Jahr 2010 wurde bzw. wird in der Fachwelt einerechtspolitische und rechtswissenschaftliche Diskussion zu denRechtsberatungsbefugnissen von einzelnen Berufsgruppen imRahmen der betrieblichen Altersversorgung geführt. Vor allemder BRBZ hat diesbezüglich enorme Aufklärungsarbeit geleistetund herausgearbeitet, dass Finanzdienstleister und Versiche-rungsmakler über keine abstrakte Rechtsberatungsbefugnis imgenannten Beratungsbereich verfügen. So stellte der Präsidentdes Deutschen Juristentages, Prof. Dr. Martin Henssler, sein zu-sammenfassendes Rechtsgutachten zur beschriebenen Thema-tik im Rahmen des "2. BRBZ-Rechtsberatungskongresseszur betrieblichen Altersversorgung 2011" vor, um eineabschließende Rechtsklarheit für die Rechtsanwendung aufzu-zeigen. Die Ergebnisse des Gutachtens lauten wie folgt:1. Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter verfügen nicht über die erforderliche Befugnis zur Erbringung von Rechtsberatungsdienstleistungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.

2. Der Gesetzgeber hat den Versicherungsmaklern in § 34d Gewerbeordnung (GewO) keine umfassende (rechtliche), sondern nur eine akzessorische, das heißt gebundene Beratungsbefugnis zugesprochen. Bei der Beratungstätigkeit eines Versicherungs-maklers muss in jedem Fall der Versicherungsver-trag im Vordergrund stehen. Die allgemeine recht-liche Beratung, welche Art der betrieblichen Alters-versorgung (etwa steuerrechtlich) zu empfehlen undwie sie individual- und kollektiv-arbeitsrechtlichumzusetzen ist, wird von der akzessorischen Bera-tungsbefugnis nicht umfasst.

3. Die rechtliche Beratung im Rahmen der betrieb-lichen Altersversorgung steht in keiner Abhängig-keit zu einem zu vermittelnden Finanzdienstlei-stungsprodukt. Vielmehr sind beide Tätigkeiten völ-lig autark voneinander zu erledigen.

4. Die Informationspflicht gemäß § 61 Absatz 1 Versi-cherungsvertragsgesetz (VVG) gewährt Versiche-rungsvermittlern keine eigenständige Rechts-dienstleistungsbefugnis. Die Pflicht zur Informationendet dort, wo die Grenze zur erlaubnispflichtigenRechtsdienstleistung verläuft. Setzt die umfassendeInformation eine rechtliche Beratung voraus, somuss der Versicherungsvermittler den Kunden nur allgemein über potenzielle Rechte und Risiken auf-klären und im Übrigen auf eine fachkundige Bera-tung durch einen Rechtsanwalt oder Rentenberater

verweisen.5. Da dem Versicherungsvermittler die zweitberufliche Tätigkeit als Rechtsdienstleister verwehrt ist, kann die Rechtsdienstleistung folglich keine zulässige Nebenleistung im Sinne des § 5 Rechtsdienstlei-stungsgesetz (RDG) sein. Im Übrigen würden die bei der bAV-Beratung anfallenden Tätigkeiten ihrem Umfang und ihrer Qualität nach keine Neben- son-dern eine Hauptleistung darstellen.

6. Die Berufe des Versicherungsmaklers und des Versi-cherungsvertreters sind mit dem Beruf des Renten-beraters unvereinbar. Ein Rentenberater, der gleich-zeitig Versicherungsvermittlung oder -vertretunganbietet, ist persönlich ungeeignet im Sinne des § 12 Absatz 1 RDG. Insoweit lassen sich die – vomBundesgerichtshof (BGH) und vom Bundesverfas-sungsgericht (BverfG) im Rahmen von § 7 Nr. 8, 14 Absatz 2 Nr. 8 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) anerkannten – Grundsätze zur Unvereinbarkeit desBerufs des Rechtsanwalts mit den Berufen des Ver-sicherungsmaklers und des Versicherungsvertretersauf Rentenberater übertragen.

7. Juristische Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit können nicht als Rentenbera-tungsgesellschaft registriert werden, wenn sie zu-gleich Versicherungsvermittlung oder -vertretunganbieten wollen.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet es nicht, eineDoppelregistrierung als Rentenberater und Versicherungsmak-ler durch die Anordnung von Auflagen nach § 10 Absatz 3 RDGzu ermöglichen. Solche Auflagen bieten keinen ausreichendenSchutz der Rechtsuchenden und des Rechtsverkehrs, da sie dieGefahr einer Interessenkollision nicht ausschließen; sie ent-sprechen zudem nicht dem Charakter des RDG als Verbotsge-setz mit Erlaubnisvorbehalt. Der Umstand, dass die Tätigkeitder Rentenberater nicht berufsrechtlich reguliert ist, rechtfer-tigt keine andere Beurteilung.

Darüber hinaus wurde auf dem „Kongress 2011“ bestätigt,dass das deutsche Rechtsberatungsmonopol auch europa-rechtlich eindeutig gestützt wird, sodass auch auf diesem Wegeder Finanzdienstleistung keine entsprechenden Rechtsbera-tungskompetenzen erwachsen können. Die diesbezüglichenAusführungen von Herrn Prof. Dr. Hanns Prütting, Professor fürdeutsches und ausländisches Zivilprozessrecht und Bürgerli-ches Recht an der Universität zu Köln, begründen sich vor allemdurch die folgenden europarechtlichen Judikaturvorgaben:

1. Europarechtlich ist das deutsche Rechtsdienstlei-stungsgesetz (RDG) an der Dienstleistungsfreiheit des Art. 56 AEUV zu messen. Dazu hat der EuGH am27.07.1991 in der Sache Saeger gegen Dennemeyer (EuGH, NJW 1991, 2693 = EuZW 1991, 542 = EWS 1991, 319) und am 12.12.1996 in der Sache Broede gegen Sandker (Anwaltsblatt 1994, 114 = BRAK Mitteilungen 1997, 42 = EuZW 1997, 53 = WM1997, 164 = RIW 1997, 164 = EWS 1997, 54) ent-schieden, dass das RBerG nicht zu beanstanden sei.Diese Rechtsprechung zum alten RBerG muss erstrecht für das neue RDG gelten.

2. Der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte hat das alte Rechtsberatungsgesetz (RBerG) an der Eigentumsgarantie des Art. 1 Zusatzprotokoll zur

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Deutscher bAV Service®

EMRK gemessen und ebenfalls nicht beanstandet (EGMR vom 20.04.1999, NJW 2001, 1555). Auch diese Entscheidung zum alten Recht lässt sich ohne Zweifel auf das neue RDG übertragen.

Vor diesem Hintergrund hat es der BRBZ durch seine markt-durchdringenden Aktivitäten erreicht, haftungsauslagernde Be-ratungsstandards für die bAV-Beratung zu definieren. Hiernachist eine strikte Kompetenzverteilung zu wahren. Diese wird da-durch erreicht, dass die Erbringung der erforderlichen Dienst-leistungen über ein professionelles Netzwerk zu erfolgen hat,

in dem die unterschiedlichen Aufgabenstellungen den unter-schiedlichen Know-how-Trägern zugewiesen werden. Die Über-nahme der Rechtsberatung hat dabei durch einen befugtenRechtsberater zu erfolgen, die der Steuerberatung durch denjeweiligen steuerlichen Berater und die Finanzierungs- und Ab-sicherungsfragen sollten durch einen erfahrenen und speziali-sierten Finanzdienstleister geklärt werden. Nur auf diesemWege kann dem umfassenden Verbraucherschutzgedanken desRDG hinreichend Rechnung getragen werden.

DbAV-Berater-Konferenz 2013

Führende fachliche und juristische Marktexpertisen im Rahmender betrieblichen Altersversorgung (bAV) und von Zeitwert-kontenlösungen kombiniert mit automatisierten, IT-basiertenVerwaltungsprozessen von betrieblichen Versorgungswerken –der Deutsche bAV Service offeriert die zuvor beschriebenenAnforderungskriterien als Marktführungslösung.

Die Beratung und Einrichtung sowie die laufende Überwachungvon bAV- und Zeitwertkonten-Systemen erfordert in der hoch-wertigen Beratung technischen, rechtlichen und organisatori-schen Aufwand und bindet damit Unternehmensressourcen.Der Deutsche bAV Service, als markenrechtlich geschützterSondergeschäftsbereich der Kenston Services GmbH, ermög-licht daher die Koordinierung und Gewährleistung einer ganz-heitlichen Beratungsabwicklung im Rahmen der betrieblichenAltersversorgung – samt integrierter umfassender Rechtssi-cherheit – für Unternehmen aus allen Bereichen von der klei-nen ”Ein-Mann-GmbH” bis hin zum börsennotiertenDax-Unternehmen. In der Zusammenführung der Kompo-nenten des Deutschen bAV Service mit den individuellenUnternehmensbelangen sowie der diesbezüglich möglichen in-haltlichen Anpassung der Technologie entsteht Innovation undEinzigartigkeit.

Als integraler Bestandteil seiner Fokussierung sensibilisiert derDeutsche bAV Service zudem für das Thema ”unerlaubte

Rechtsberatung und betriebliche Altersversorgung”. Die bun-desweit geführte Diskussion zu dem Thema hat in den juristi-schen Fachkreisen ein eindeutiges Endergebnis gefunden: Auchdie Rechtsberatung im Rahmen der betrieblichen Altersversor-gung darf nur durch zugelassene Rechtsberater erbracht wer-den. Daher steht der Deutsche bAV Service im Rahmenseiner Umsetzung dafür ein, dass rechtsberatende und sonstigeerlaubnispflichtige Beratungsdienstleistungen von befugtenDienstleistern bzw. Sozietäten übernommen werden.

Aber auch die automatisierte und juristisch geprüfte Verwal-tung von Versorgungswerken für alle Unternehmensgrößensteht im zentralen Blickfeld des Deutschen bAV Service. Ob Vertragsverwaltung, laufende Verwaltung, Unverfallbarkeits-berechnungen, Abbildung von Versorgungswerksgestaltungen– die DbAV-Service, als ”IT-Plattform” des Deutschen bAVService, garantiert eine allumfassende Administration mit in-tegriertem Datenaustausch und ggf. notwendiger Schnittstel-lenanbindung. Zur Vergangenheit gehören daher z. B. Problemebei der Datenübermittlung zur Rückstellungsberechnung vonPensionsverpflichtungen zum Bilanzstichtag, fehlerhafte Auf-zeichnung von entsprechenden Personenbeständen und langeBeantwortungszeiten von Informationsanfragen.

Der Deutsche bAV Service übernimmt somit als unabhän-giger Dienstleistungs- und Abwicklungspartner der betriebli-

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Deutscher bAV Service®

RAHMENDATEN

Anmeldung

Zur Anmeldung verwenden Sie bitte das beigefügte Formular.Dieses Formular finden Sie auch auf unserer Internetseiteunter www.deutscher-bav-service.de. Nachdem wir IhreAnmeldung erhalten haben, übersenden wir Ihnen eineschriftliche Anmeldebestätigung samt zugehöriger Kosten-note.

Die schriftliche Anmeldebestätigung dient als Eintrittskarte,sodass wir Sie bitten dürfen, diese zur entsprechenden Kon-ferenz in Köln mitzubringen.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne auch telefonisch unter 0221 9 333 933 - 0 zur Verfügung.

Anmeldeschluss

für die jeweilige Veranstaltung in Köln ist 5 Werktage vordem konkreten Konferenztag.

Gebühren

Die Gebühr zur Teilnahme an der DbAV-Berater-Konfe-renz 2013 – Alleinstellungsgarantien für die Rechts-,Steuer- und Unternehmensberatung im Beratungs-feld der betrieblichen Altersversorgung durch denDeutschen bAV Service beträgt pro Person € 249,– zzgl.der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit inbegriffen ist die leib-liche Verpflegung auf der Veranstaltung.

Die Teilnahmegebühr ist mit Anmeldung nach Rechnungs-stellung durch die Kenston Services GmbH zur Zahlung fällig.Sollte die Teilnahme storniert werden, so kann die Teilnah-megebühr nicht mehr erstattet werden.

Unterlagen

Sie erhalten zu allen Konferenzinhalten Fach-, Informations-und Unterstützungsunterlagen.

Veranstalter und Veranstaltungsort

Deutsche bAV Service c/o Kenston Services GmbHHohenstaufenring 48 – 54 · 50674 KölnTel. 0221 9 333 933 - 0 · Fax: 0221 9 333 933 - 50E-Mail: [email protected] Internet: www.deutscher-bav-service.de

Die Wegbeschreibung und weitere Informationen finden Sie im entsprechend beigefügten Formular oder unterwww.deutscher-bav-service.de

Unterbringung

Ihre Kosten für Anreise und ggf. Unterbringung sind durchSie selbst zu entrichten. Sollten Sie eine Unterbringungs-möglichkeit benötigen, so empfehlen wir, folgende Internet-adresse zu kontaktieren: www.hrs.de.

chen Altersversorgung die Koordination sämtlicher dies- be-züglicher Tätigkeiten und liefert sowohl Arbeitgebern als auchentsprechend involvierten Beratern ein allumfassendes sowierechtssicheres bAV-Backoffice.

Der Deutsche bAV Service garantiert folglich den verant-wortungsbewussten Arbeitgebern und Beratern hohe Kompe-tenz, Professionalität, standardisierte Abläufe und Haf-tungsauslagerung. Repräsentiert wird die Marke DeutscherbAV Service durch ausgewählte Kooperationspartner mitmarktführenden Fachexpertisen im Rahmen der betrieblichenAltersversorgung. Die Partner stehen Interessenten, neben derZentrale des Deutschen bAV Service, als Ansprechpartnerjederzeit zur Verfügung und garantieren praktischen und wis-senschaftlichen Alleinstellungscharakter mit Marktführungsan-spruch.

Vor diesem Hintergrund freut sich der Deutsche bAV Ser-vice, Sie zur DbAV-Berater-Konferenz 2013 - Alleinstel-lungsgarantien für die Rechts-, Steuer- und Unter-nehmensberatung im Beratungsfeld der betrieblichenAltersversorgung durch den Deutschen bAV Serviceeinladen zu dürfen, die an verschiedenen Terminen als jeweilseigenständige Veranstaltung besucht werden kann.

Wir zeigen Ihnen anhand praxisnaher und wissenschaftlicherVorträge und Gesprächsrunden auf,

warum die bAV ein unabdingbares Beratungsfeld für diequalifizierte Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung ist, und welche entsprechenden Alleinstellungsmerkmaleerfahren werden können,

welche aktuelle Fachthemen die betriebliche Altersver-sorgung gegenwärtig aus zivil-, arbeits-, steuer- undbilanztechnischer Sicht tangieren,

welche Auswirkungen die Euro- und Finanzmarktkriseauf die Finanzierung von Pensionsverpflichtungen hatund

welche berufsrechtlichen Fragestellungen in diesem Zusammenhang unabdingbares zu beachten sind.

In Ergänzung zur umfassenden Beantwortung der zuvor ge-nannten Fragestellungen erhalten Sie zielgenaue Konferen-zunterlagen, mit deren Unterstützung Sie eine bestmöglichePositionierung im deutschen bAV-Markt erfahren werden.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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Deutscher bAV Service®

AGENDAVeranstaltungsmoderation: Sebastian Uckermann, gerichtlich zugelassener Rentenberater für die betrieb-liche Altersversorgung; Geschäftsführer der Kenston Pension GmbH, Rechtsberatungskanzlei für betriebliche Al-tersversorgung sowie Leiter der KENSTON Unternehmensgruppe in Köln; Vorsitzender des Bundesverbandes derRechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ).

13:30 Willkommenskaffee und Ausgabe der Unterlagen

14:00 EröffnungVorstellung des Deutschen bAV Service und Intention der »2. DbAV-Berater-Konferenz 2013« Sebastian Uckermann.

14:10 Bundesrechtsanwaltsordnung, Rechtsdienstleistungsgesetz, Europarecht, Vermittlerrichtlinie,Gewerbeordnung, Versicherungsvertragsgesetz

Wer darf was in der bAV? - Darlegung der Beratungsbefugnisse für die jeweiligen MarktteilnehmerSebastian Uckermann.

15:00 Pause / Snacks

15:10 Der »Deutsche bAV Service« - Alle Dienstleistungsbereiche und Vergütungsmöglichkeiten imÜberblickRechtskonformer Beratungsprozess mit Alleinstellungsgarantie für die Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung:Koordinierung und Gewährleistung einer ganzheitlichen Beratungsabwicklung im Rahmen derbetrieblichen Altersversorgung

Thomas Neumann, Betriebswirt (FH); Leiter Unternehmenskommunikation der Kenston Services GmbH und Partner »Deutscher bAV Service«; Leiter „Fachkommission“ im Bundesverband der Rechtsberater für betrieblicheAltersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) sowie Mitglied im Kuratorium des BRBZ.

16:10 Pause / Snacks

16:20 Der »Deutsche Entgelt Service« als Partner des »Deutschen bAV Service«

Erweiterung der Geschäftsfelder für die Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung durchumfassende HR-Lösungen aus einer Hand

Thomas Neumann, Betriebswirt (FH); Leiter Unternehmenskommunikation der Kenston Services GmbH und Partner »Deutscher bAV Service«; Leiter „Fachkommission“ im Bundesverband der Rechtsberater für betrieblicheAltersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) sowie Mitglied im Kuratorium des BRBZ.

17:00 Das »Deutsche bAV Portal« als Partner des »Deutschen bAV Service«

IT-Verwaltung von betrieblichen Versorgungs- und Vergütungssystemen auf höchstem Niveau bei voller Transparenz

Andreas Jakob, Betriebswirt für bAV (FH) und Partner »Deutscher bAV Service«; gerichtlich zugelassener Ren-tenberater und Geschäftsführer der AETAS GmbH Mitglied der KENSTON Unternehmensgruppe, Rentenbera-tungskanzlei für Vergütungs- und Versorgungssysteme in Reutlingen/Würzburg; Leiter Rechtsberatung der KENSTON Unternehmensgruppe Vorsitzender der Fachkommission »ZWK« (Zeitwertkonten) im Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) sowie Mitglied im Kuratoriumdes BRBZ.

Peter Hartl, IT-Consultant der Kenston Services GmbH und Inhaber des Systemhauses Hartl EDV e.K. Tätigkeits-schwerpunkte: Securitylösungen, Hosting, Softwareentwicklung, Network Engineering, EDV-Sachverständiger.Mitglied im Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ).

18:00 Abschluss: Zusammenfassung der Veranstaltung und Ausblick Sebastian Uckermann.

Anschließend ab 18.10 Uhr Ausklang am Veranstaltungsort und „Get Together“.

Andreas Jakob

Thomas Neumann

Sebastian Uckermann

Peter Hartl

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Deutscher bAV Service®

1. Die Gebühr zur Teilnahme an der »DbAV-Berater-Konfe-renz 2013 – Alleinstellungsgarantien für die Rechts-,Steuer- und Unternehmensberatung im Beratungsfeldder betrieblichen Altersversorgung durch den Deut-schen bAV Service« beträgt pro Person € 249,– zzgl.der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit inbegriffen ist dieleibliche Verpflegung auf der Veranstaltung. Die Teil-nahmegebühr ist mit Anmeldung nach Rechnungsstel-lung durch die Kenston Services GmbH zur Zahlungfällig. Die Teilnahme ist nur bei vorheriger Begleichungder Rechnung möglich.

2. Nachdem wir Ihre Anmeldung erhalten haben, ubersen-den wir Ihnen eine schriftliche Anmeldebestätigungsamt zugehöriger Kostennote. Die schriftliche Anmelde-bestätigung dient als Eintrittskarte, sodass wir Sie bitten durfen, diese zur Konferenz mitzubringen.

3. Sie erhalten zu allen Konferenzinhalten Fach-, Informa-tions- und Unterstützungsunterlagen. Die ausgegebe-nen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und

dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwil-ligung der Kenston Services GmbH vervielfältigt wer-den.

4. Sollte die Teilnahme storniert werden, so kann die Teilnahmegebühr nicht mehr erstattet werden.

5. Die Gefahr der Nichtteilnahme – gleich aus welchenGrunden – liegt beim angemeldeten Teilnehmer. Es be-stehen keine Einwände dagegen, dass der Angemeldeteseine Teilnahmeberechtigung auf dritte Personen uber-trägt. Die Ersatzperson hat die Übertragung vor Beginnder Konferenz bzw. der Veranstaltung – gewöhnlichdurch Vorzeigen der Anmeldebestätigung bzw. einerschriftlichen Mitteilung – nachzuweisen.

6. Die Kenston Services GmbH behält sich die Absage der »DbAV-Berater-Konferenz 2013 – Alleinstellungsga-rantien für die Rechts-, Steuer- und Unternehmensbera-tung im Beratungsfeld der betrieblichen Altersver-sorgung durch den Deutschen bAV Service« aus wichti-

gem Grund vor. Im Falle der Absage der »DbAV-Bera-ter-Konferenz 2013 – Alleinstellungsgarantien für die Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung im Bera-tungsfeld der betrieblichen Altersversorgung durch den Deutschen bAV Service« wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die Kenston Services GmbH sind ausgeschlossen.

7. Die Kenston Serivces GmbH behält sich Abweichungenvon der vorgesehenen Veranstaltungsagenda vor.

8. Fotorechte: Der Teilnehmer an der »DbAV-Berater-Kon-ferenz 2013 – Alleinstellungsgarantien für die Rechts-,Steuer- und Unternehmensberatung im Beratungsfeldder betrieblichen Altersversorgung durch den Deut-schen bAV Service« erklärt sich damit einverstanden,dass die auf der Seminarveranstaltung produziertenFotos veröffentlicht werden, z. B. auf den Internetseitender Kenston Services GmbH sowie in sonstigen Publika-tionen. Sollte der Teilnehmer damit nicht einverstandensein, bitten wir um eine kurze Nachricht.

ANMELDUNGBitte pro Teilnehmer jeweils ein Anmeldeformular verwenden! Bitte per Post senden an den Deutscher bAV Service oder per Fax an 0221 9 333 933 - 50.

Ja, ich nehme teil an der »DbAV-Berater-Konferenz 2013« am 08.02.2013 in Köln

Ja, ich nehme teil an der »DbAV-Berater-Konferenz 2013« am 01.03.2013 in Köln

Ja, ich nehme teil an der »DbAV-Berater-Konferenz 2013« am 05.04.2013 in Köln

Ja, ich nehme teil an der »DbAV-Berater-Konferenz 2013« am 03.05.2013 in Köln

Ja, ich nehme teil an der »DbAV-Berater-Konferenz 2013« am 07.06.2013 in Köln

Ja, ich nehme teil an der »DbAV-Berater-Konferenz 2013« am 05.07.2013 in Köln

Ja, ich nehme teil an der »DbAV-Berater-Konferenz 2013« am 09.08.2013 in Köln

Ja, ich nehme teil an der »DbAV-Berater-Konferenz 2013« am 06.09.2013 in Köln

Ja, ich nehme teil an der »DbAV-Berater-Konferenz 2013« am 04.10.2013 in Köln

Ja, ich nehme teil an der »DbAV-Berater-Konferenz 2013« am 08.11.2013 in Köln

Ja, ich nehme teil an der »DbAV-Berater-Konferenz 2013« am 13.12.2013 in Köln

Unternehmen / Sozietät /Organisation:

Ansprechpartner Vertretungsberechtigte Person:

Teilnehmer Name, Vorname · Position / Abteilung:

Adresse Unternehmen / Sozietät /Organisation (Rechnungsempfänger):

Telefon / Telefax: E-Mail:

Bestätigung der Teilnahmegemäß der vorliegenden Einladungsbroschüre zur »DbAV-Berater-Konferenz 2013« und Kenntnisnahme der untenstehenden Teilnahmebedingungen:

Datum/Unterschrift /Stempel · Unternehmen / Sozietät / Organisation (vertretungsberechtigte Person)Hinweise: Ihre Kosten für Anreise und ggf. Unterbringung sind durch Sie selbst zu entrichten. Sollten Sie eine Unterbringungsmöglichkeit benötigen, so empfehlen wir, folgende Internetadresse zu kontaktieren: www.hrs.de.

Hohenstaufenring 48 – 54 · 50674 Köln · Telefon 0221 716 176-0 ·Telefax 0221 716 [email protected] · www.deutscher-bav-service.de

Deutscher bAV Service®

DbAV-Berater-Konferenz 2013

ANREISE

Anfahrt mit dem PkwAnreise - linksrheinisch - von NordenVon der A1 kommend, am Autobahnkreuz Köln-Nord auf dieA57 Richtung Köln-Zentrum. Vor 'Zentrum' rechts RichtungKöln-Süd/Lindenthal auf die Innere Kanalstraße abfahren.Nach ca. zwei Kilometern links in die Bachemer Straße, aufder folgenden Kreuzung geradeaus weiter in die Linden-straße, an der übernächsten Kreuzung rechts auf den Ho-henstaufenring abbiegen. Nach ca. 100 Metern liegt der Sitzder KENSTON Unternehmensgruppe auf der linken Seite. Zuden Parkmöglichkeiten der KENSTON Unternehmensgruppegelangen Sie über die Zufahrt rechts neben dem Hauptein-gang der „Norisbank“. Nutzen Sie sodann als Parkmöglich-keiten die entsprechend freistehenden Stellplätze. Darüberhinaus befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßen-seite eine öffentliche Parkgarage.

Anreise - rechtsrheinisch - von NordenVon der A3 aus dem Ruhrgebiet kommend, am Autobahn-kreuz Leverkusen auf die A1 Richtung Koblenz/Aachen, dannweiter bis zum Kreuz Köln-Nord und auf die A57 RichtungKöln-Zentrum. Vor 'Zentrum' rechts Richtung Köln-Süd/Lin-denthal auf die Innere Kanalstraße abfahren. Nach ca. zweiKilometern links in die Bachemer Straße abbiegen, an der fol-genden Kreuzung geradeaus - weiter in die Lindenstraße, ander übernächsten Kreuzung rechts auf den Hohenstaufenringabbiegen. Nach ca. 100 Metern liegt der Sitz der KENSTONUnternehmensgruppe auf der linken Seite. Zu den Parkmög-lichkeiten der KENSTON Unternehmensgruppe gelangen Sieüber die Zufahrt rechts neben dem Haupteingang der „No-risbank“. Nutzen Sie sodann als Parkmöglichkeiten die ent-sprechend freistehenden Stellplätze. Darüber hinaus befindetsich auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine öffentli-che Parkgarage.

Anreise - linksrheinisch - von Süden Von der A55 kommend, geradeaus Richtung 'Zentrum'. ImVerteilerkreis geradeaus Richtung Bayenthal in die BonnerStraße. Nach ca. drei Kilometern: im Kreisverkehr am Chlod-wigplatz in Richtung der Ringe fahren und nach ca. drei wei-teren Kilometern liegt der Sitz der KENSTON Unternehmens-gruppe auf der rechten Seite. Zu den Parkmöglichkeiten derKENSTON Unternehmensgruppe gelangen Sie über die Zu-fahrt rechts neben dem Haupteingang der „Norisbank“. Nut-zen Sie sodann als Parkmöglichkeiten die entsprechendfreistehenden Stellplätze. Darüber hinaus befindet sich aufder gegenüberliegenden Straßenseite eine öffentliche Park-garage.

Anreise - rechtsrheinisch - von Süden Von der A59 kommend (heisst in Köln A559) über die Sever-insbrücke fahren - dem Straßenverlauf bis zum Barbarossa-platz folgen. Hier rechts auf den Hohenstaufenring abbiegen.Nach ca. 400 Metern liegt der Sitz der KENSTON Unterneh-mensgruppe auf der rechten Seite. Zu den Parkmöglichkeitender KENSTON Unternehmensgruppe gelangen Sie über dieZufahrt rechts neben dem Haupteingang der „Norisbank“.Nutzen Sie sodann als Parkmöglichkeiten die entsprechendfreistehenden Stellplätze. Darüber hinaus befindet sich aufder gegenüberliegenden Straßenseite eine öffentliche Park-garage.

Anreise - rechtsrheinisch - von Süd-Osten Über die A3 aus Richtung Frankfurt kommend, am KreuzKöln-Ost Richtung Zentrum fahren und die Zoobrücke über-queren. Nach der Abfahrt Zentrum ca. fünf Kilometer auf derInneren Kanalstraße geradeaus fahren. Dann links in die Ba-chemer Straße abbiegen, an der folgenden Kreuzung gerade-

aus weiter in die Lindenstraße, an der übernächsten Kreuz-ung rechts auf den Hohenstaufenring abbiegen. Nach ca.100 Metern liegt der Sitz der KENSTON Unternehmens-gruppe auf der linken Seite. Zu den Parkmöglichkeiten derKENSTON Unternehmensgruppe gelangen Sie über die Zu-fahrt rechts neben dem Haupteingang der „Norisbank“. Nutzen Sie sodann als Parkmöglichkeiten die entsprechendfreistehenden Stellplätze. Darüber hinaus befindet sich aufder gegenüberliegenden Straßenseite eine öffentliche Park-garage.

Anreise - linksrheinisch - von WestenVon der A4 aus Richtung Aachen kommend, am Kreuz Köln-West auf die A1 in Richtung Dortmund. Nach ca. 800 Meternbei der Ausfahrt Lövenich rechts Richtung Zentrum auf dieAachener Straße abbiegen. Nach ca. sechs Kilometern aufder Aachener Straße und ihrer Verlängerung, der RichardWagner Straße, biegt man am Rudolfplatz rechts auf den Ho-henstaufenring ab. Nach ca. 200 Metern liegt der Sitz derKENSTON Unternehmensgruppe auf der linken Seite. Zu denParkmöglichkeiten der KENSTON Unternehmensgruppe ge-langen Sie über die Zufahrt rechts neben dem Haupteingangder „Norisbank“. Nutzen Sie sodann als Parkmöglichkeitendie entsprechend freistehenden Stellplätze. Darüber hinausbefindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite eineöffentliche Parkgarage.

Anreise - rechtsrheinisch - von OstenVon der A4 kommend, am Kreuz Köln-Ost Richtung Zentrumfahre und die Zoobrücke überqueren. Nach der Abfahrt Zen-trum ca. fünf Kilometer auf der Inneren Kanalstraße gerade-aus fahren. Dann links in die Bachemer Straße abbiegen, ander folgenden Kreuzung geradeaus weiter in die Linden-straße, an der übernächsten Kreuzung rechts auf den Ho-henstaufenring abbiegen. Nach ca. 100 Metern liegt der Sitzder KENSTON Unternehmensgruppe auf der linken Seite. Zuden Parkmöglichkeiten der KENSTON Unternehmensgruppegelangen Sie über die Zufahrt rechts neben dem Hauptein-gang der „Norisbank“. Nutzen Sie sodann als Parkmöglich-keiten die entsprechend freistehenden Stellplätze. Darüberhinaus befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßen-seite eine öffentliche Parkgarage.

Anreise vom Flughafen Köln/BonnS-Bahn- und RegionalExpress-Züge fahren an Werktagentagsüber im 20-Minuten-Takt, abends bis nach Mitternachtsowie an Samstagen und Sonntagen im 30-Minuten-Takt.

Anreise mit der BahnIm Hauptbahnhof gehen Sie direkt zur U-Bahn Richtung Bar-barossaplatz. Mit den Linien 12, 16, oder 18 fahren Sie vierStationen ohne umzusteigen, in etwa zehn Minuten zum Bar-barossaplatz. Entweder gehen Sie jetzt fünf Minuten aufdem Hohenstaufenring in Richtung Rudolfplatz oder Sie fah-ren eine Station mit den Linien 6, 15 oder 17 zum ZülpicherPlatz.

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