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Das Werden der habsburgischen Länder im Spätmittelalter, PADL Linz, © Christian Rohr 2002 1 Das Werden der habsburgischen Länder im Spätmittelalter PADL, Wintersemester2002/03 Univ.Ass. Mag. Dr. Christian ROHR, [email protected] Diese Vorlesung soll die Geschichte des heutigen Österreich im Spätmittelalter, also von der Mitte des 13. Jahrhunderts bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts in ihren Grundzügen darstel- len. Sie baut auf der Vorlesung „Der Donau- und Ostalpenraum von der Spätantike zum Hochmittelalter“ auf. Zunächst seien freilich einige ganz wesentliche Begriffsbestimmungen vorausgeschickt, die für das Verständnis der Geschichte Österreichs von elementarer Bedeutung sind und dem ur- sprünglich vorgesehenen Titel der Vorlesung folgend („Das Werden der österreichischen Länder im Spätmittelalter“) leicht missverstanden werden können. Der Begriff Österreich Als die Bezeichnung Ostarrîchi im Jahr 996, also zum Beginn der Babenbergerherrschaft in unserem Raum, zum ersten Mal urkundlich auftrat, war damit ein vermutlich eng umrissenes Gebiet im Gebiet des heutigen Mostviertels (Niederösterreich) in der Gegend von Neuhofen an der Ybbs gemeint. Bei der Urkunde mit der berühmten Erstnennung handelt es sich übri- gens um ein völlig unspektakuläres Ereignis: dem Kloster Freising in Bayern werde Land geschenkt, „das in einem Gebiet liegt, das im Volksmund Ostarrîchi genannt wird“. Derartige Schenkungsurkunden, in diesem Fall von Kaiser Otto III. ausgestellt, gibt es trotz der Quel- lenarmut dieser Zeit in großer Zahl. Jedenfalls meinte der Begriff Österreich (Ostarrîchi) zunächst nur das zentrale Niederöster- reich, eben das Gebiet, das zu einem großen Teil die Babenberger seit 976 als Markgrafen erhalten hatten. Die Babenberger dehnten diesen ursprünglich kleinen Besitz im Laufe der nächsten Jahrzehnte auf den gesamten Donauraum und das Alpenvorland zwischen der Enns und dem Wiener Becken aus. Somit bezeichnete „Österreich“ die babenbergische Markgraf- schaft im heutigen Niederösterreich, die 1156 durch das so genannte Privilegium Minus zum Herzogtum erhoben wurde. Ab dem späten 12. Jahrhundert gehörte dazu auch der Zentral- raum des heutigen Oberösterreich, allerdings ohne das Innviertel und Traunviertel, Anfang des 13. Jahrhunderts wurden einige wichtige Städte wie Wels, Linz und Freistadt erworben.

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Das Werden der habsburgischen Länder im Spätmittelalter

PADL, Wintersemester2002/03

Univ.Ass. Mag. Dr. Christian ROHR, [email protected]

Diese Vorlesung soll die Geschichte des heutigen Österreich im Spätmittelalter, also von der

Mitte des 13. Jahrhunderts bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts in ihren Grundzügen darstel-

len. Sie baut auf der Vorlesung „Der Donau- und Ostalpenraum von der Spätantike zum

Hochmittelalter“ auf.

Zunächst seien freilich einige ganz wesentliche Begriffsbestimmungen vorausgeschickt, die

für das Verständnis der Geschichte Österreichs von elementarer Bedeutung sind und dem ur-

sprünglich vorgesehenen Titel der Vorlesung folgend („Das Werden der österreichischen

Länder im Spätmittelalter“) leicht missverstanden werden können.

Der Begriff Österreich

Als die Bezeichnung Ostarrîchi im Jahr 996, also zum Beginn der Babenbergerherrschaft in

unserem Raum, zum ersten Mal urkundlich auftrat, war damit ein vermutlich eng umrissenes

Gebiet im Gebiet des heutigen Mostviertels (Niederösterreich) in der Gegend von Neuhofen

an der Ybbs gemeint. Bei der Urkunde mit der berühmten Erstnennung handelt es sich übri-

gens um ein völlig unspektakuläres Ereignis: dem Kloster Freising in Bayern werde Land

geschenkt, „das in einem Gebiet liegt, das im Volksmund Ostarrîchi genannt wird“. Derartige

Schenkungsurkunden, in diesem Fall von Kaiser Otto III. ausgestellt, gibt es trotz der Quel-

lenarmut dieser Zeit in großer Zahl.

Jedenfalls meinte der Begriff Österreich (Ostarrîchi) zunächst nur das zentrale Niederöster-

reich, eben das Gebiet, das zu einem großen Teil die Babenberger seit 976 als Markgrafen

erhalten hatten. Die Babenberger dehnten diesen ursprünglich kleinen Besitz im Laufe der

nächsten Jahrzehnte auf den gesamten Donauraum und das Alpenvorland zwischen der Enns

und dem Wiener Becken aus. Somit bezeichnete „Österreich“ die babenbergische Markgraf-

schaft im heutigen Niederösterreich, die 1156 durch das so genannte Privilegium Minus zum

Herzogtum erhoben wurde. Ab dem späten 12. Jahrhundert gehörte dazu auch der Zentral-

raum des heutigen Oberösterreich, allerdings ohne das Innviertel und Traunviertel, Anfang

des 13. Jahrhunderts wurden einige wichtige Städte wie Wels, Linz und Freistadt erworben.

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Man unterschied daher schon in den zeitgenössischen Quellen des 13. Jahrhunderts zwischen

„Österreich ob der Enns“ und „Österreich unter der Enns“.

Alle anderen Gebiete im heutigen Österreich fallen keineswegs unter die Bezeichnung „Öster-

reich“. Durch die so genannte Georgenberger Handfeste von 1186 (benannt nach dem

Georgenberg bei Enns) war zwischen den Herzogen von Österreich und der Steiermark eine

gegenseitige Erbfolge beschlossen und von den Adeligen beider Länder unter bestimmten

Bedingungen gut geheißen worden. 1192 fiel schließlich die Steiermark an die Babenberger –

schon bei der Unterzeichnung der Georgenberger Handfeste war dies absehbar gewesen, da

der steirische Herzog Otakar IV. an einer unheilbaren Hautkrankheit, vermutlich dem Aus-

satz, litt. Aber es hätte jeden steirischen Adeligen in höchste Empörung versetzt, wenn man

ihn nun als „Österreicher“ angesprochen hätte. Die Babenberger hatten zwar die Herrschaft

als Herzoge der Steiermark übernommen, aber eben zwei Länder in Personalunion verbunden,

in den unterschiedliche Rechtsgewohnheiten herrschten. Vereinigt wurde also nichts, aber die

Aufhäufung der Ämter manifestierten die Herrscher des Mittelalters und der Neuzeit, indem

sie in jeder Urkunde ihre Titel aufführten. Sie fühlten sich nicht als Herrscher eines Groß-

reichs, sondern als Herren vieler einzelner Länder. Die Aufhäufung der Titel erreichte in der

Neuzeit bei Herrschergeschlechtern gigantische Ausmaße: Selbst der sonst so bescheidene

Kaiser Joseph II. benötigte dafür etwa eine Seite, um die Aufzählung schließlich mit „etc.,

etc.“ zu beenden.

Wir müssen daher im Mittelalter und selbst in der Neuzeit stets von den „habsburgischen

Ländern“ oder den „Ländern auf dem Gebiet des heutigen Österreich“ sprechen, um genau zu

sein. Kärnten und Tirol wurden erst im 14. Jahrhundert unter der Habsburgerherrschaft mit

dem Herzogtum Österreich vereint, aber eben in Personalunion und nicht als ein Land namens

„Österreich“. Salzburg wiederum war als Erzbistum ein geistliches Fürstentum unter der

Herrschaft des Erzbischofs – bis 1803 und kam erst 1816 zum neu geschaffenen Kaiserreich

Österreich. Mozart war somit streng genommen kein Österreicher, sondern Salzburger, und

das bedeutete noch im 18. Jahrhundert einen wichtigen Unterschied. Das Innviertel gehörte

bis 1779 zu Bayern – ein Umstand, der heute noch an vielen Details spürbar, etwa an den vie-

len kleinen Brauereien –, das Burgenland gar bis 1919/21 zu Ungarn.

„Österreich“ bezeichnet historisch gesehen vor dem 19. Jahrhundert die Gebiete, die heute

noch „Österreich“ im Namen tragen, also Ober- und Niederösterreich einschließlich des Bun-

deslands Wien, denn Wien war stets die Hauptstadt Niederösterreichs und wurde erst nach

dem Ersten Weltkrieg zu einem eigenen Bundesland.

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Der Begriff Land

Wenn wir uns der Geschichte des heutigen Österreich im Hochmittelalter widmen, dann dür-

fen wir uns keinesfalls Länder im Sinne von geschlossenen Territorien vorstellen. So wie am

erwähnten Beispiel Ostarrîchi deutlich wird, gehörte der Großteil der so benannten Land-

schaft zur Markgrafschaft der Babenberger, doch der in der Urkunde von 996 geschenkte Teil

ging an das bayerische Bistum Freising und blieb noch für viele Jahrhunderte in dessen Be-

sitz. Länder im Sinne von Territorien mit klaren Grenzen entwickelten sich erst im Laufe des

13. und 14. Jahrhunderts.

Den bahnbrechenden Studien des Historikers Otto Brunner folgend, vor allem seinem Buch

„Land und Herrschaft“ (1948), entsteht ein Land, wenn es eine politisch homogene Einheit

wird, wenn also alle Land besitzenden Adeligen zu den Landtagen, den Versammlungen mit

dem Landesfürst kommen. Die Grenzen ergeben sich somit je nachdem, ob die jeweiligen

Adeligen zum Landtag des einen oder anderen Fürsten gehen und sich diesem zugehörig füh-

len. Da auf diesen Landtagen vor allem auch in Streitfällen entschieden wurde, entstand für

die Gemeinschaften ein allgemein verbindliches Recht; somit definiert sich das Land auch als

Rechtsgemeinschaft.

Dieser Prozess der Landwerdung verlief in den einzelnen Herrschaftsgebieten im heutigen

Österreich recht unterschiedlich und zu verschiedenen Zeiten: So war er im ehemals baben-

bergischen Österreich im Interregnum, also in der Mitte des 13. Jahrhunderts, schon sehr weit

fortgeschritten, während er in Salzburg erst ein Jahrhundert später in der Mitte des 14. Jahr-

hunderts einsetzte. Alles in allem ist es wichtig, mit dem Begriff „Land“ vorsichtig und präzi-

se umzugehen, wenn wir vom Spätmittelalter sprechen, für die Zeit vor dem 13. Jahrhundert

sollte er völlig vermieden werden.

Vom Ende der Babenberger zum österreichischen Interregnum

Herzog Friedrich II. hatte schon von seinen Zeitgenossen nicht ganz zu Unrecht den

Beinamen „der Streitbare“ erhalten. Im 1246 fiel er schließlich gegen die Ungarn in der

Schlacht an der Leitha, ein Fluss, der bis zum Ende der Habsburgermonarchie 1918 die Gren-

ze zwischen Österreich und Ungarn bildete. Somit waren die Babenberger im Mannesstamm

ausgestorben. Nun begann gleichsam das „Wettrennen“ um die verbliebenen weiblichen Ver-

treter der Babenberger, nicht zuletzt auch deshalb, weil im Privilegium Minus von 1156 unter

anderem festgehalten war, dass die Herrschaft in Österreich bei Aussterben des Mannes-

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stamms über die weibliche Linie erfolge. „Übrig geblieben“ waren 1246 einerseits Margarete,

eine ältere Schwester Friedrichs des Streitbaren, und andererseits Gertrud, die Tochter von

Friedrichs älterem, aber früh verstorbenen Bruder Heinrich. Die Interessen des europäischen

Adels konzentrierten sich zunächst eher auf Gertrud, die sich im Gegensatz zur schon gealter-

ten Margarete in einem heiratsfähigen Alter befand. Doch ihr erster Gatte, Markgraf Wladis-

law von Mähren, starb schon 1247, ein Jahr, nachdem er das Erbe der Babenberger als Herzog

von Österreich angetreten hatte. Nicht viel anders erging es Gertruds zweitem Gatten, Mark-

graf Hermann IV. von Baden (Südwestdeutschland). Er übernahm zwar die Herrschaft als

Herzog von Österreich und von der Steiermark, starb aber schon 1250.

Eine Zeit von Kurzzeitherrschern erzeugt stets ein Machtvakuum. Man spricht dabei vom so

genannten Österreichischen Interregnum, Es ist auffallend, dass ab 1254 auch im Heiligen

Römischen Reich ein derartiges Interregnum entstand. Sowohl im Reich als auch in Öster-

reich bedeutete dies allerdings nicht eine herrscherlose Zeit, sondern eine Periode, in der sich

kein Herrschaftskandidat allgemein und langfristig durchsetzen konnte. Dies kam vor allem

den Adeligen zugute, die die Herrschaftskandidaten zum Teil zu ihrem eigenen Nutzen aus-

spielen konnten. Vor allem in Hinblick auf die macht- und gesellschaftlichen Umbrüche stellt

das Interregnum eine Zäsur zwischen Hoch- und Spätmittelalter dar.

Die wohl schillerndste Person im Streit um das babenbergische Erbe und vielleicht auch des

gesamten Interregnums war Ottokar II. P�emysl von Böhmen aus dem Haus der P�emysliden.

Ottokar wurde vermutlich zu Jahresbeginn 1233 als zweiter Sohn des böhmischen Königs

Wenzel I. und seiner Gattin, der Stauferin Kunigunde, geboren. Gesicherte Daten darüber sind

allerdings nicht bekannt. Ebenso bleibt auch seine Kindheit bis zum 14. Lebensjahr im Dun-

keln. Tatsache ist aber, dass die Vorfahren väterlicher- und mütterlicherseits allesamt dem

europäischen Hochadel entstammten. Als Zweitgeborener war er nach einer im Mittelalter

weit verbreiteten Praxis für ein hohes geistliches Amt bestimmt und nicht für eine weltliche

Karriere. Im Jahr 1247 starb überraschend Ottokars älterer Bruder, der schon erwähnte Wla-

dislaw, der Gatte der Babenbergerin Gertrud; als Thronfolger des böhmischen Königs hatte er

das Amt eines Markgrafen von Mähren inne gehabt. Ottokar folgte somit 1247 als Markgraf

in Mähren nach. Sein Interesse galt nach dem Tod Hermanns von Baden, dem zweiten Gatten

der Babenbergerin Gertrud, ganz der zweiten verbliebenen Babenbergerin: Margarete. Im

allgemeinen Chaos nützte Ottokar die Situation, folgte einem Ruf österreichischer Ministeria-

len – der halbfreien Dienstleute der Adeligen, die aber in Wirklichkeit als „Ritter“ immer grö-

ßeren Einfluss errangen – und heiratete die verwitwete Babenbergerin Margarete, die 1252

mehr als doppelt so alt wie er gewesen sein dürfte.

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Relativ rasch setzte sich Ottokar in Österreich als Statthalter König Wenzels gegen seine Wi-

dersacher aus Bayern, Ungarn, Schlesien und Polen durch. Nach dem Tod seines Vaters Wen-

zel im Jahr 1253 nahm der politische und militärische Druck seiner Feinde jedoch weiter zu,

mussten sie doch fürchten, dass im Osten des Heiligen Römischen Reiches ein neues Groß-

reich entstünde, das von der Oder bis fast zur Adria reichte. Besonders König Béla IV. von

Ungarn zog plündernd durch Mähren und den Osten Österreichs. Im Frieden von Ofen

(1254), der unter Vermittlung von Papst Innozenz IV. zustande kam, musste Ottokar schließ-

lich seine Ansprüche auf die Steiermark zurückstellen. Ihm verblieben aber der größte Teil

Österreichs sowie die Nachfolge in Böhmen und Mähren. Geschickt nutzte er die proböhmi-

sche Stimmung unter den österreichischen Ministerialen aus; durch die reine Zweckheirat mit

Margarete betonte er den Versuch einer dynastischen Legitimierung seines Herrschaftsan-

spruches.

Nach 1254 war Ottokar darauf bedacht, seinen Einflussbereich nicht nur zu konsolidieren,

sondern ihn gegen seine Widersacher auch noch auszubauen. Nach erfolglosen Kämpfen ge-

gen den Herzog von Bayern wandte sich Ottokar der Auseinandersetzung mit Béla IV. von

Ungarn zu, den er schließlich 1260 bei Kroissenbrunn im Marchfeld vernichtend schlug. Um

danach den Frieden zu sichern, suchte Ottokar um eine dynastische Verbindung zu Béla IV.

Nach längerem Ringen stimmte der neue Papst Urban IV. im Herbst 1261 einer Scheidung

von der Babenbergerin Margarete zu. Stattdessen heiratete Ottokar noch im Oktober dessel-

ben Jahres in Pressburg (Bratislava) Kunigunde (Kunhuta), eine Enkelin des ungarischen Kö-

nigs. Wieder benützte Ottokar eine Heirat zur Konsolidierung oder Legitimierung seiner Ex-

pansionspolitik. Der Sieg über Béla IV. schlug sich 1262 schließlich auch in Gebietsgewinnen

nieder: Richard von Cornwall, einer der nicht allgemein anerkannten Könige im Reichs-

Interregnum, übertrug damals – freilich ohne die nötige Zustimmung der übrigen Kurfürsten –

Österreich und die Steiermark an Ottokar; über letzteres Herzogtum hatte Ottokar seit seinem

Sieg bei Kroissenbrunn de facto die Herrschaft innegehabt. Schließlich rundete Ottokar 1268

durch einen Erbvertrag mit seinem kinderlosen Vetter Herzog Ulrich von Kärnten und Krain

(das heutige Slowenien) seinen Machtbereich im Süden noch ab. 1269 trat der Erbfall ein,

wobei es Ottokar gelang, Ulrichs Bruder Philipp, den ehemaligen Erzbischof von Salzburg,

auf das Patriarchat von Aquileia (eine Art Sondererzbistum, das auf die Spätantike zurück-

geht) abzuschieben. Innerhalb weniger Jahre hatte Ottokar somit Österreich, die Steiermark,

Kärnten und Krain für sich gewinnen können – mit dynastischen Heiraten, Erbverträgen und

Kriegen.

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Nach dem Tod des Staufers Konrad IV. im Jahr 1254 war die Nachfolge im Reich ungeklärt.

Auch Ottokar dürfte damals zum engsten Kandidatenkreis gezählt haben, doch verfolgte er

diese Option offensichtlich nicht mit der nötigen Entschlossenheit. Um den Platz des böhmi-

schen Königs im Kurfürstenkollegium zu sichern, stimmte er zunächst der Wahl Richards von

Cornwall, später der Alfons X. von Kastilien zu. 1262 und 1268 drängte vor allem der Main-

zer Erzbischof zu einer Neuwahl, doch wusste Ottokar diese Versuche mit päpstlicher Hilfe

zu vereiteln, zumal die Wahl nicht ihm gegolten hätte. Als aber nach dem Tod Richards im

Jahr 1272 wieder ein Nachfolger im Reich gesucht wurde, war Ottokar endgültig für einen

Königskandidaten zu stark geworden. Sein Einflussbereich erstreckte sich ja mittlerweile von

der Ostsee bis zur Adria. Ohne Berücksichtigung der böhmischen Kurstimme fiel die Wahl

einstimmig auf den eher wenig einflussreichen Grafen Rudolf von Habsburg, der sowohl

durch seine vergleichsweise geringe Hausmacht als auch aufgrund seines schon fortgeschrit-

tenen Alters leichter erpressbar erschien und wieder nur einen Übergangskandidaten darstel-

len sollte. Ottokar hingegen hatte in den Jahren zuvor gezeigt, dass es ihm um die gezielte

Durchsetzung seiner Hausmachtpolitik ging.

Ottokars Herrschaft in Österreich, in der Steiermark und kurzzeitig auch in Kärnten und Krain

stellte in vielerlei Hinsicht eine dynamische Umbruchszeit dar: So ging die Territorialisie-

rung, der Übergang zum Flächenstaat, rasch vor sich, neue Ämter, ja erstmals eine Art Ver-

waltung, Frühformen einer landesherrlichen Kanzlei entstanden. Die Territorialisierung war

freilich schon vor Ottokar durch die Politik Kaiser Friedrichs II. in die Wege geleitet worden,

beispielsweise durch das berühmte Statutum in favorem principum aus dem Jahr 1232, durch

das der Kaiser die meisten Königsrechte an die ihm untergebenen Fürsten übergab; aber auch

das Fehlen einer allgemein anerkannten Zentralgewalt während des Interregnums trug das

Ihre zu dieser Entwicklung bei. Ähnliche Merkmale einer Territorialisierung, der Entwicklung

zu einem Flächenstaat mit einer landesfürstlichen Verwaltung, finden sich beispielsweise

auch in der Grafschaft Tirol unter Meinhard II.

Landesfürstliche Städtegründungen im böhmischen und österreichischen Bereich brachten

einen sozialen und wirtschaftlichen Wandel mit sich, der für das gesamte Spätmittelalter und

somit für die Zeit der frühen Habsburger maßgeblich sein sollte. Die Städtepolitik Ottokars

lässt sich wiederum schon in die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts, in die späte Babenberger-

zeit, zurückverfolgen. Die Stadtrechte von Enns, Wien und anderen Städten sind in diesem

Zusammenhang ebenso zu nennen wie die Neugründungen von Städten. Manche groß ange-

legte Städtegründungen verliefen jedoch erfolglos. Die Stadt Marchegg im östlichen March-

feld lag durch die kurzfristige Vereinigung Böhmens, Mährens und Österreichs zunächst im

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Zentrum des Reiches und wurde von Ottokar groß dimensioniert. Nach seinem Tod wurde

Marchegg jedoch wiederum zu einer „unattraktiven“ Grenzstadt, bis heute. Die von Ottokar

errichteten Stadtmauern sind bis heute nicht mit durchgehenden Siedlungen gefüllt.

Ottokar von Böhmen gegen Rudolf von Habsburg

Die Jahre ab 1273 leiteten schließlich das Ende Ottokars ein. Offensichtlich unterschätzte

Ottokar sowohl die Ambitionen des neuen Königs als auch die einmütige Unterstützung des-

selben durch die übrigen Kurfürsten. Die anfängliche Überlegenheit Ottokars schwand somit

zusehends, zumal auch der neue Papst Gregor X. (1271/72-1276) keinerlei Anstalten machte,

sich der Krönung und Bestätigung Rudolfs zu widersetzen, ja ganz im Gegenteil Ottokar dazu

drängte, sich dem neuen König zu unterwerfen. Zudem musste Ottokar fürchten, im Zuge der

so genannten Revindikationspolitik Rudolfs, d.h. der Bestrebung, alle im Interregnum auf

dubiose Weise erworbenen Gebiete einzuziehen und wieder ordnungsgemäß als königliches

Lehen zu vergeben, seine Erworbenen Besitzungen wieder zu verlieren, da sie formal nicht

wirklich legal erworben waren. Auf dem Reichstag zu Nürnberg wurde 1274 zunächst ein

Lehensprozess eingeleitet, doch zeigte sich Ottokar wenig kooperationsbereit und folgte der

Ladung auf den Augsburger Reichtag im Mai des Folgejahres nicht. Ottokar verfiel der

Reichsacht, im Jahr 1276 sogar der Aberacht und der Exkommunikation. Bündnisversuche

Ottokars mit bayerischen Bischöfen sowie zu den Gegenkönigen Heinrich von Niederbayern

und Alfons X. von Kastilien hatten wenig Erfolg, doch gab Ottokar schließlich erst klein bei,

als König Rudolf mit einem Heer in Österreich einzog. Vor Wien empfing er am 25. Novem-

ber 1276 seine Erblande Böhmen und Mähren als Lehen, auf alle übrigen Gebiete, also alle

Neuerwerbungen, musste er verzichten.

Den Verlust seines Lebenswerkes konnte Ottokar sichtlich nicht mehr verkraften. Er hatte es

zu größerer Macht als alle übrigen Reichsfürsten und besonders auch als die Könige des Inter-

regnums gebracht. So mag es nicht verwundern, dass Ottokar entgegen aller Vernunft noch-

mals die Kontroverse mit Rudolf suchte. Im Jahr 1278 fiel Ottokar in der Schlacht bei

Dürnkrut und Jedenspeigen; er wurde auf der Flucht von steirischen Adeligen getötet.

Der Aufstieg und Fall Ottokars wurde im Laufe der Jahrhunderte zum Mythos: als Kampf

zwischen dem König und dem „kleinen Schweizer Grafen“. Noch im 19. Jahrhundert schrieb

der österreichische „Nationaldichter“ Frank Grillparzer darüber sein Drama „König Ottokars

Glück und Ende“.

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Querschnitt: Die Gebiete des heutigen Österreich im 13. Jahrhundert

Das älteste Herzogtum auf österreichischem Boden entstand schon 976 in Kärnten, im Jahr

der Belehnung der Babenberger mit der Markgrafschaft Österreich. Allerdings wurde die

Macht der Kärntner Herzöge durch die zerstückelte Struktur des Herzogtums und durch zahl-

reiche auswärtige Fürsten stark eingeschränkt, die auf dem Gebiet des heutigen Kärnten aus-

gedehnte Besitzungen hatten: Der Norden Kärntens um die Stadt Friesach mit ihrer bedeuten-

den Münzstätte gehörte zum Erzbistum Salzburg, die Stadt Villach und ihr Umland dem Bi-

schof von Bamberg. Kirchlich unterstand ganz Kärnten nördlich der Drau dem Erzbischof

von Salzburg, der zur besseren Administrierung zwei Eigenbistümer in Gurk und Lavant (im

Ostkärntner Lavanttal gelegen) errichtete; Südkärnten hingegen wurde vom Patriarchat von

Aquileia (bei Grado an der nördlichen Adria gelegen) verwaltet. Das Geschlecht der Ep-

pensteiner regierte bis 1122; bei ihrem Aussterben fiel das Gebiet um Murau an die Steier-

mark. Die Eppensteiner wurden von den aus Bayern stammenden Spanheimern beerbt, die die

Herzogswürde bis 1268 innehatten. Durch einen Erbvertrag setzte sich im Jahr 1268 Ottokar

II. P�emysl von Böhmen durch, der den jüngeren Bruder des bis dahin regierenden Herzogs

Ulrich von Spanheim, Philipp, ausspielen konnte; Philipp, der damals das Amt des Erzbi-

schofs von Salzburg bekleidete, wurde von Ottokar auf das Patriarchat von Aquileia, eine Art

Sondererzbistum, das auf die Spätantike zurückgeht, abgeschoben. Nach der Niederlage Otto-

kars gegen Rudolf von Habsburg belehnte der König die Grafen von Görz (heute Gorizia,

eine Grenzstadt zwischen Italien und Slowenien) mit Kärnten.

Die Steiermark wuchs ebenfalls erst langsam aus weit verstreuten Gebieten zusammen: Das

Stammland der so genannten Traungauer Grafen lag um die Stadt Steyr und entlang der Enns

im östlichen Traunviertel; im frühen 12. Jahrhundert kamen die Obersteiermark, der Grazer

Raum, die heute in Slowenien liegende Untersteiermark sowie die Grafschaft Pitten im Sem-

mering- und Wechsel-Bereich dazu. Im Zuge des neuerlichen Konflikts zwischen Staufern

und Welfen im Jahr 1180, der zur völligen Entmachtung des Welfen Heinrich des Löwen als

Herzog von Bayern führte, wurde die Steiermark zum Herzogtum erhoben, doch konnte sich

Herzog Otakar IV., der letzte der Traungauer, auch Otakare genannt, wegen seiner unheilba-

ren Hautkrankheit nur mehr kurz seiner neuen Machtposition erfreuen. Im Jahr 1192 fiel die

Steiermark gemäß der Georgenberger Handfeste an die Babenberger.

Nach dem Aussterben der Babenberger waren die steirischen Adeligen tunlichst darauf be-

dacht, ihre angestammten Rechte zu bewahren. Sie schlugen sich daher zunächst auf die Seite

des Markgrafen Hermann IV. von Baden, der durch seine Hochzeit mit der Babenbergerin

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kurzzeitig als Herzog in Österreich und der Steiermark den Babenbergern nachgefolgt war.

Nach dessen frühen Tod im Jahr 1250 erlangte König Béla IV. von Ungarn die Herrschaft

über die Steiermark, nach dessen Niederlage in der Schlacht von Kroissenbrunn gegen Otto-

kar II. von Böhmen (1260) konnten die steirischen Adeligen den Böhmenkönig nicht mehr

verhindern. Dennoch gelang es ihnen, durch die Wahl eines Landeshauptmanns die Interessen

des Ritteradels entschieden wahrzunehmen. Im Jahr 1282 schließlich wurden die beiden

Habsburgersöhne Albrecht I. und Rudolf II. von ihrem Vater Rudolf I. auch mit der Steier-

mark belehnt.

Salzburg wurde 798 zum Erzbistum erhoben und stand somit an der Spitze der bayerischen

Kirche. Durch Landschenkungen und Stiftungen an die Salzburger Erzbischöfe und das mit

ihnen verbundene Kloster St. Peter zu Salzburg entstand im Laufe der Jahrhunderte ein Herr-

schaftskomplex, der in etwa dem heutigen Land Salzburg entsprach, noch erweitert um den

äußersten Osten Tirols (die Bezirke Kitzbühel und Kufstein bis zum Zillertal), den so genann-

ten Rupertiwinkel, heute in Bayern liegende Gebiete westlich der Stadt Salzburg, sowie in

Kärnten die Stadt Friesach mit ihrer Münzstätte. Der Erzbischof von Salzburg regierte sowohl

als geistlicher als auch als weltlicher Herr, wobei er die Blutgerichtsbarkeit an weltliche Ade-

lige abgab, die ihm somit als Vögte dienten. Durch die konsequente Parteinahme für die

päpstliche Seite im Investiturstreit wurde das Erzbistum Salzburg wiederholt zum Ziel kaiser-

licher Angriffe; bis heute zeugen einige an markanten Stellen errichtete Burgen – etwa Ho-

hensalzburg und Hohenwerfen – von der Wehrhaftigkeit der Salzburger Erzbischöfe: Der

Reichtum des Landes Salzburg war in erster Linie auf der Salzproduktion in Bad Reichenhall

und Hallein begründet, es wurde über die Salzach, den Inn und die Donau bis nach Osteuropa

verschifft.

Tirol bildete schon im frühen und hohen Mittelalter ein wichtiges Passland mit den niedrigs-

ten Alpenübergängen überhaupt. Die Herrschaftszentren wurden zunächst von zwei Bischofs-

sitzen gebildet, die heute außerhalb Österreichs liegen: Brixen und Trient. Den Bischöfen von

Trient und Brixen unterstanden als halbfreie Dienstmannen (Ministerialen) zahlreiche niedere

Adelige, die mit ihren zahlreichen Burgen noch heute das Landschaftsbild vor allem in Südti-

rol prägen. Eines dieser Adelsgeschlechter waren die Grafen von Tirol, benannt nach Schloss

Tirol am Rande der Stadt Meran. Sie stiegen als Vögte, die für die Bischöfe von Trient die

Blutgerichtsbarkeit ausübten, rasch auf und übernahmen im 12. Jahrhundert schließlich weit-

gehend die weltliche Macht. Dieser Umstand lässt sich auch daran ablesen, dass der Name

ihres Stammsitzes schließlich auf das ganze Land übertragen wurde.

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Zwischen 1253 und 1258 übernahmen die Grafen von Görz die Macht in Tirol, nachdem die

Grafen von Tirol im Mannesstamm ausgestorben waren. Graf Meinhard III. von Görz war mit

Adelheid von Tirol verheiratet und konnte so seine Erbansprüche geltend machen. Sein Sohn

und Nachfolger, Graf Meinhard II. von Tirol (als Graf von Görz Meinhard IV., ab 1286 als

Herzog von Kärnten Meinhard I.) baute die Herrschaft nicht nur aus, sondern konnte auch den

Aufbau zu einem einigermaßen homogenen Land vorantreiben, nicht zuletzt durch den Auf-

bau einer für damalige Verhältnisse mustergültigen Verwaltung. Dennoch waren die drei

Herrschaftskomplexe für einen einzigen Herrscher zu groß und vor allem zu weit auseinan-

derliegend, sodass es 1267/71 zur Teilung kam. Die so genannten Görzer Meinhardiner be-

hielten bis zu ihrem Aussterben im Jahr 1500 den Stammsitz Görz, während die Tiroler

Meinhardiner bis zu ihrem Aussterben im Mannesstamm über Tirol und Kärnten regierten.

Das heutige Bundesland Vorarlberg bildete im 13. Jahrhundert noch keine Einheit und stand

unter anderem unter der Herrschaft der Grafen von Montfort, die wiederum in mehrere Linien

zersplittert waren. Erst im 14. und 15. Jahrhundert kam es langsam zu einer Landwerdung, als

die Habsburger jenseits des Arlbergs kleinere Gebiete erbten oder aufkauften.

Das Burgenland gehörte bis zum Ende des Ersten Weltkriegs zu Ungarn. Es war in kleinere

Grafschaften, die so genannten Gespanschaften, aufgeteilt: Ödenburg (Sopron), Wieselburg

(Moson), Eisenburg (Vasvár). Da diese drei Hauptorte alle „-burg“ im Namen tragen, ent-

schloss man sich 1919/21, das neue österreichische Bundesland „Burgenland“ zu nennen,

obwohl keine dieser drei Städte heute auf österreichischem Gebiet liegen. Schon im Mittelal-

ter versuchten freilich einzelne österreichische und steirische Adelige, in dem zweisprachigen

Gebiet Fuß zu fassen, doch blieben die Erfolge dabei bescheiden.

Die Habsburger in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts

Mit der Niederlage Ottokars II. von Böhmen hatten die P�emysliden endgültig ihren Anspruch

auf Herzogtümer Österreich und Steiermark verwirkt; die Nachkommen Ottokars mussten

sich daher wieder mit den Stammlanden Böhmen und Mähren begnügen. Rudolf von Habs-

burg dürfte schon vor der entscheidenden Schlacht bei Dürnkrut und Jedenspeigen geplant

haben, die einstigen babenbergischen Lehen für seine Familie zu gewinnen. Anders ist es

nicht zu erklären, dass sich Rudolf für vier Jahre, von 1277 bis 1281 durchgehend in Wien

aufhielt und seinen älteren Sohn Albrecht I. 1281 schließlich als Statthalter für die beiden

vakanten Herzogtümer einsetzte. Ende des Jahres 1282 belehnte Rudolf von Habsburg seine

beiden Söhne Albrecht I. und Rudolf II. gemeinsam mit Österreich und der Steiermark. Mit

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diesem Zeitpunkt beginnt die Herrschaft der Habsburger in Österreich, die 636 Jahre bis 1918

andauerte.

Die Habsburger hatten zwar einerseits zumeist das Glück, relativ viele Kinder zu haben, so-

dass sie nie ausstarben, andererseits kam es deswegen immer wieder zu Streitigkeiten. Entwe-

der wurden die Söhne einer Generation „zu gesamter Hand“ belehnt, d. h. sie regierten alle

gemeinsam, oder man einigte sich, die habsburgischen Besitzungen aufzuteilen oder dem äl-

testen Sohn wurden ungeteilt alle Herrschaftsrechte übertragen. Alle drei Varianten hatten

ihre Vor- und Nachteile, sodass die Habsburger immer wieder zwischen der einen oder ande-

ren Form variierten. Die Belehnung Albrechts I. und Rudolfs II. zu gesamter Hand wurde

beispielsweise schon gut ein halbes Jahr nach ihrer Einführung abgeändert. In der so genann-

ten Rheinfeldener Hausordnung sicherte sich Albrecht I. die alleinigen Herrschaftsrechte ge-

genüber seinem jüngeren Bruder.

Albrecht I. erwies sich bald als ausgesprochen ehrgeiziger und bei der Verfolgung seiner Zie-

le bisweilen skrupelloser Herrscher. Sukzessive baute er seine Macht gegenüber dem Adel

aus, etwa indem er die in der Georgenberger Handfeste verbrieften Rechte des steirischen

Adels einfach nicht anerkannte. Allerdings schaffte er es nicht, die Kurfürsten auf seine Seite

zu bringen und unterlag 1291 in der Königswahl um die Nachfolge seines Vaters Rudolf I.

gegenüber seinem Konkurrenten Adolf von Nassau. Der Konflikt zwischen den beiden

Thronanwärtern wurde durch die Wahl allerdings nicht entschieden: Albrecht wurde von sei-

nen Anhängern zum Gegenkönig gewählt. Schließlich kam es 1298 zur Entscheidungs-

schlacht, in der sich Albrecht durchsetzte; Adolf von Nassau fiel in der Schlacht.

Die ausgeprägte Herrschsucht brachte Albrecht im gesamten Reich mehr Feinde als Freunde

ein. Besonders in der Schweiz machte sich sein Statthalter, der Vogt Wilhelm Geßler, äußerst

unbeliebt und provozierte dadurch einen Freiheitskampf der Schweizer Bauern. Schon 1291

hatten sich einige inneralpine Kantone zur Schweizer Eidgenossenschaft zusammengeschlos-

sen und sahen die Habsburger als ihre Hauptfeinde und Fremdherrscher an. In dieser Zeit soll

der Sage nach auch Wilhelm Tell als Bauernführer hervorgetreten sein, der schließlich von

den habsburgischen Machthabern gezwungen wurde, seinem Sohn einen Apfel mit der Arm-

brust vom Kopf zu schießen. Allerdings weiß man heute mit weitgehender Sicherheit, dass es

sich bei Wilhelm Tell um keine historische Persönlichkeit handelt, sondern einer im 15. Jahr-

hundert erstmals beim Schweizer Chronisten Ägidius Tschudi bezeugte Sagengestalt.

Selbst in der eigenen Familie stieß Albrecht I. auf Feindseligkeiten: Der Sohn seines jüngeren

Bruders Rudolf II., Johann Parricida, beanspruchte die seinem Vater entzogene Mitregent-

schaft. Als Albrecht I. keinerlei Anstalten zeigte, seine Macht zu teilen, lauerte ihm Johann

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Parricida mit einigen Gefährten auf und ermordete ihn im Jahr 1308. Auch wenn sich die

Trauer über den Tod Albrechts I. im Reich in Grenzen gehalten haben dürfte, so hatte Johann

Parricida eine Tat vollbracht, die die Gesellschaft in keiner Weise akzeptieren konnte. Johann

Parricida lebte vermutlich noch bis 1313 geächtet „in den Wäldern“.

Die Nachfolge Albrechts I. in den habsburgischen Erbländern war durch die zahlreichen

Nachkommen nicht gefährdet; schon zu Lebzeiten Albrechts wurden sie mit Österreich, der

Steiermark, den schon habsburgischen Teilen Krains (im heutigen Slowenien), mit der so ge-

nannten Windischen Mark (im südlichen Slowenien), dem Gebiet von Portenau-Pordenone

(nördlich von Venedig) sowie den so genannten Vorlanden (Streubesitz in Südwestdeutsch-

land) belehnt. Freilich waren sie alle noch nicht in dem Alter, um als König im Heiligen Rö-

mischen Reich nachzufolgen, sodass sich die Kurfürsten für den bayerischen Wittelsbacher

Heinrich VII. (1308-1313) entschieden. Nach dessen frühen Tod versuchten die Habsburger

erneut die Königswürde zu erlangen. In der Pattstellung zwischen dem Wittelsbacher Ludwig

dem Bayern (1314-1346) und Friedrich von Habsburg kam es zu einer Doppelwahl, wobei

Ludwig die besseren Karten besaß. Für den Großteil der Fürsten galt Friedrich als unrechtmä-

ßiger Gegenkönig. Schließlich kam es zu einer militärischen Auseinandersetzung: 1322 trafen

bei Mühldorf am Inn im heutigen Bayern die Heere Ludwigs und Friedrichs aufeinander; in

einer der letzten großen Ritterschlachten wurde Friedrich besiegt und gefangen genommen.

Ludwig erklärte die Wahl Friedrichs zum (Gegen-)König für null und nichtig, ja es kam sogar

zu einer Aussöhnung zwischen den beiden Kontrahenten. Im Gegensatz zum Thronstreit zwi-

schen Albrecht I. und Adolf von Nassau hatte jetzt freilich die antihabsburgische Seite die

Oberhand behalten; die Habsburger mussten in der Folge mehr als ein Jahrhundert warten, bis

sie wieder zu Königen des Heiligen Römischen Reiches gewählt wurden.

Dennoch kam es im Laufe des 14. Jahrhunderts zu einem kontinuierlichen Aufstieg der Habs-

burger, nicht zuletzt durch den Erwerb weiterer Länder. Im Jahr 1335 starb die Dynastie der

Meinhardiner (auch Grafen von Görz genannt) in der Tirol-Kärntner Linie im Mannesstamm

aus. Schon zu Lebzeiten des letzten männlichen Vertreters, Heinrich von Kärnten, hatte der

Wittelsbacher-Kaiser Ludwig der Bayer (1314-1346) bestimmt, dass Heinrichs Besitzungen

aufgeteilt werden sollten: Kärnten und Krain solle an die Habsburger fallen, während er Tirol

selbst als Reichslehen einzog. Er hatte zwar ursprünglich verlautbaren lassen, dass Heinrichs

Tochter Margarete (mit dem Beinamen „Maultasch“) und ihr Gemahl in Tirol nachfolgen

sollten; doch nur unter der Bedingung, dass er als Kaiser die Ehe billige. Da aber Margarete

im Jahr 1330 den Luxemburger Johann Heinrich von Böhmen ohne Zustimmung Kaiser

Ludwigs geheiratet hatte – im Alter von 11 bzw. 7 Jahren –, war diese Zusage betreffend

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Margaretes Nachfolge wirkungslos geworden. Nichtsdestotrotz konnten sich Margarete Maul-

tasch und Johann Heinrich von Böhmen in Tirol halten, nicht zuletzt durch die Unterstützung

von Johann Heinrichs Bruder Karl, dem späteren Kaiser Karl IV. (1346-1378).

Als 1335 der Erbfall eintrat, konnten die Habsburger durch den Erwerb Kärntens und Krains

ihren Herrschaftsbereich bis fast an die Adria ausdehnen und eine Landbrücke zwischen den

angestammten Besitzungen in Österreich bzw. der Steiermark und ihren schon bestehenden

Besitzungen im südlichen Slowenien herstellen. Die Einsetzungszeremonie des Habsburgers

Otto als Herzog von Kärnten ist beim Chronisten Johann von Viktring genau überliefert.

Demnach wurde er Otto zunächst von einem freien Bauern, der auf dem so genannten Fürs-

tenstein, einer umgedrehten antiken Säulenbasis, saß, einem „Hearing“ in slawischer Sprache

unterzogen; dieser Umstand deutet darauf hin, dass im späten Mittelalter weite Teile Kärntens

nach wie vor zumindest gemischtsprachig waren. Otto musste bestätigen, dass er ein gerechter

Richter, freien Standes und ein aufrechter Christ sei, und darlegen, mit welchem Recht er den

Fürstenstein beanspruche. Dann erst überließ der Bauer dem Herzog den Stein, der somit vom

Land Besitz ergriff; schließlich folgte die feierliche Inthronisation als Herzog von Kärnten.

Das 14. Jahrhundert als Katastrophenzeit

Durch den frühen Tod Herzog Ottos blieb von den zahlreichen Kindern Albrechts I. nur mehr

Albrecht II. (gest. 1358) übrig, doch stand seine Herrschaft unter dem Einfluss zahlreicher

großer Naturkatastrophen und Seuchen, durch die das gesamte soziale Gefüge in Österreich

bzw. in ganz Europa umgestürzt wurde.

Bis etwa 1300 war die Bevölkerung im heutigen Österreich, aber auch ganz allgemein in Eu-

ropa, stark angestiegen. In Österreich und der Steiermark kamen im ländlichen Bereich durch-

schnittlich etwa drei Höfe auf einen Quadratkilometer. Insgesamt wohnten in Wien und Nie-

derösterreich um 1250 vermutlich um 350.000 Menschen, in Tirol etwa 40.000. Um 1300 gab

es auf heute österreichischen Gebiet insgesamt 71 Städte und 131 Märkte, davon neun Städte

und 32 Märkte im heutigen Oberösterreich. Im 14. Jahrhundert verlangsamte sich dieses

Wachstum durch die Katastrophen merklich: Zwar stieg die Zahl der Märkte im heutigen Ös-

terreich bis zum Jahr 1400 auf 238 an, die der Märkte in Oberösterreich auf 56, doch blieb die

Zahl der Städte fast konstant.

In den Jahren 1347 bis 1352 wütete in fast ganz Europa die Pest. Sie war von Kaufleuten aus

der am Schwarzen Meer liegenden Stadt Kaffa eingeschleppt worden und erreichte zunächst

die italienischen Hafenstädte Genua und Venedig. Ab dem Frühjahr 1348 erreichte sie in

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mehreren Wellen auch das heutige Österreich. In Wien starb etwa ein Drittel der Bevölkerung

an der Seuche: Nach den zeitgenössischen Quellen waren in der Stadt durchschnittlich zwi-

schen 480 und 720 Opfer pro Tag zu beklagen, an manchen Tagen bis zu 960; freilich dürften

die Zahlen deutlich zu hoch gegriffen sein. Auch in Salzburg waren zahlreiche Tote zu bekla-

gen.

Nach vorsichtigen Schätzungen verloren damals 30% der Bevölkerung ihr Leben – zum Ver-

gleich: Im Zweiten Weltkrieg starben „nur“ 5% der Menschen in Europa. In manchen Gebie-

ten wurden sogar zwei Drittel der Bevölkerung dahingerafft. Nur wenige Regionen in Europa

blieben völlig verschont, etwa das heutige Belgien, Gebiete in Zentralfrankreich und die Stadt

Nürnberg. Manche Städte konnten beispielsweise ihre alte wirtschaftliche Stärke nie mehr

erreichen, Großprojekte wie Kirchenbauten blieben unvollendet (Kirchen ohne Kirchtürme).

Bauern fanden in manchen Gebieten keinen Absatz mehr für ihre Waren, wohingegen in an-

deren Gebieten eher die Bauern umgekommen waren und niemand mehr die Felder bebaute.

Das gesamte Wirtschaftssystem musste daher neu geordnet und wieder aufgebaut werden. Es

verwundert daher nicht, dass gerade die verschonten Gebiete im späten 14. Jahrhundert eine

wirtschaftliche Führungsposition erlangten.

Da die Übertragungsmechanismen der Pest vorerst noch unbekannt blieben, machte sich unter

der Bevölkerung und auch unter den Gelehrten eine allgemeine Ratlosigkeit breit. Vielerorts

wurde die Pest als Strafe Gottes und als Vorzeichen für das jüngste Gericht gedeutet. Daher

war es notwendig umzukehren und Buße zu tun. In vielen Teilen Europas und auch im heuti-

gen Österreich formierten sich Geißlerzüge. Dabei zogen Menschen in großen Gruppen durch

die Lande und geißelten sich selbst unter Gebeten und religiösen Liedern. Nachdem die Geiß-

ler zunächst von der Bevölkerung positiv aufgenommen worden waren, zeigten sich rasch die

Schattenseiten der Bewegung: Unter die Betenden mischten sich Kriminelle und nutzten den

Zug, um in die Städte eindringen zu können; außerdem brachten gerade die Geißler die Pest in

neue Gebiete. Schließlich beauftragte Papst Clemens VI. die Theologen auf der Pariser Sor-

bonne-Universität, ein Gutachten über die Rechtmäßigkeit der Geißlerbewegung zu erstellen.

Da dieses negativ ausfiel, wurden die Geißler von der Kirche verboten; rasch brach die Bewe-

gung in sich zusammen.

Die Schuld für die Einschleppung der Pest wurde in hohem Maße den Juden angelastet; zu-

dem hätten sie auch die Brunnen vergiftet. Sie wurden daher aus vielen Städten vertrieben

und zum Teil ermordet; teils gingen diese Pogrome von der Bevölkerung selbst aus, teils

wurden sie von den Obrigkeiten inszeniert. Daran änderte auch eine Urkunde von Papst Cle-

mens VI. nichts, in der diesem Vorwurf vehement widersprochen wurde. Für den heute öster-

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reichischen Raum sind Pogrome vor allem in Vorarlberg, Kärnten, Salzburg und Niederöster-

reich belegt. Allgemein verschlechterte sich die Lage der Juden in Österreich seit der zweiten

Hälfte des 14. Jahrhunderts zusehends, bis es schließlich in den Jahren 1420/21 zu den größ-

ten Judenpogromen in Österreich kam, die von Herzog Albrecht V. selbst legitimiert worden

waren.

Am 25. Jänner des Jahres 1348 kam es zudem im Raum Villach und in Friaul zu einem ge-

waltigen Erdbeben, das eine Intensität von 9 bis 10 nach Mercalli-Sieberg aufwies, d. h. es

verursachte schwerste Gebäudeschäden und allgemeine Panik unter der Bevölkerung. Durch

den Vergleich mit dem fast identisch verlaufenen Erdbeben in Friaul im Jahr 1976 und durch

die ausnahmsweise exzellente Quellenlage lässt sich der Verlauf des Erdbebens recht gut

rekonstruieren.

Das Beben, das in ganz Oberitalien, im heutigen Österreich, aber auch in Bayern, Böhmen,

Ungarn und im heutigen Slowenien wahrgenommen wurde, begann am 25. Jänner am mittle-

ren Nachmittag und dauerte etwa zwei Minuten, wie aus einer Bemerkung des Johannes von

Parma, eines Domherrn in Trient, hervorgeht. Er hätte in dieser Zeit bedächtig drei Vater Un-

ser und drei Ave Maria beten können. Schon in den Tagen davor und mehrere Wochen da-

nach wurden zahlreiche kleinere Beben registriert. In Villach wüteten zudem vom Beben ver-

ursachte Brände. Durch das Hauptbeben kam es auch zu einem gewaltigen Bergsturz am

Dobratsch, durch den die Gail zwischen Arnoldstein und Villach aufgestaut wurde. Mehrere

Dörfer und auch die Stadt Villach wurden von der Flutwelle erfasst und zum Teil völlig zer-

stört.

Dazu kamen noch einige weitere Katastrophen: Im Jahr 1342 kam es im Westalpenraum zu

den größten Überschwemmungen des gesamten Mittelalters, die auch den Westen des heuti-

gen Österreich in Mitleidenschaft zogen. Ab 1338 zogen in mehreren Wellen Heuschrecken-

schwärme quer durch Europa und hinterließen eine Spur der Verwüstung; sie vernichteten die

Ernte oft zur Gänze und waren somit für Hungersnöte verantwortlich. In Oberzeiring bei Ju-

denburg in der Steiermark wurde der lukrative Silberbergbau durch einen massiven Wasser-

einbruch jäh zerstört. Zahlreiche Bergleute fanden bei der Katastrophe den Tod.

Eine erste kulturelle Blütezeit: Die Herrschaft Rudolfs IV. des Stifters

Von den Söhnen Herzog Albrechts II. trat bei dessen Tod im Jahr 1358 zunächst nur dessen

ältester Sohn Rudolf IV. mit dem Beinamen „der Stifter“ (1358-1365) die Herrschaft an, da

die jüngeren Brüder noch Kinder waren. Rudolf war schon in jungen Jahren mit der Tochter

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des damals regierenden Kaisers, des Luxemburgers Karl IV. (1346-1378) verheiratet worden.

Sein Schwiegervater avancierte in der Folge schnell zum Vorbild.

In Wien errichtete Rudolf nach dem Vorbild seines Schwiegervaters Karl IV. eine Universität

(1365); es ist dies die zweitälteste deutschsprachige Universität überhaupt – nach der von

Karl im Jahr 1348 gegründeten Universität in Prag – und die älteste, die bis heute als deutsch-

sprachige Universität besteht. Ebenso nahm Rudolf der Stifter den Weiterbau des Stephans-

doms in Angriff. Dieser war noch in spätbabenbergischer Zeit in romanischem Stil begonnen

worden; jetzt wurde er in gotischem Stil fortgesetzt, doch dauerte die Fertigstellung noch bis

in die Mitte des 15. Jahrhunderts.

Andererseits versuchte Rudolf IV. durch das sogenannte Privilegium maius (1358/59), einem

Bündel von großteils gefälschten Urkunden, die hervorragende Abstammung und Stellung der

Habsburger zu betonen. Die Habsburger waren nämlich bei der endgültigen Festlegung der

sieben Kurfürsten in der „Goldenen Bulle“ (1356) übergangen worden. Das Privilegium mai-

us enthielt insgesamt fünf Fälschungen, davon eine die aus dem (echten) Privilegium minus

von 1156 fabriziert war, sowie eine weitere, die auf das Jahr 1058 datiert war und angebliche

Urkunden zur Begünstigung Österreichs durch Julius Caesar und den römischen Kaiser Nero

enthielt. Letztere Urkunde wurde allerdings am Hof Karls IV. vom italienischen Gelehrten

Francesco Petrarca als Fälschung erkannt, sodass das Privilegium maius (vorerst) wirkungslos

blieb. Erst ein Jahrhundert später wurde es vom Habsburgerkaiser Friedrich III. (1440-1453)

als echt anerkannt. Die Herzöge von Österreich wurden damit mit weiteren Sonderrechten

ausgestattet und nannten sich in der Folge „Erzherzöge“ von Österreich und der Steiermark.

In die Regierungszeit Rudolfs des Stifters fällt auch der Erwerb Tirols im Jahr 1363: Gegen

die Interessen von Kaiser Ludwig dem Bayern (1314-1346) aus dem Haus der bayerischen

Wittelsbacher konnte sich die letzte Meinhardinerin Margarete Maultasch in Tirol gemeinsam

mit ihrem Gatten Johann Heinrich von Böhmen halten, weil sie auf die Unterstützung der Ti-

roler Adeligen und Bürger bauen konnte. Allerdings war ihre in Kinderjahren geschlossene

Ehe keineswegs glücklich, da ihr Gemahl in einer infantilen Sexualität verharrt geblieben sein

dürfte. Margarete Maultasch beantragte daher die Annullierung der Ehe, weil diese nie voll-

zogen worden sei. Als sich dieser Prozess in die Länge zog, verstieß sie Johann Heinrich ein-

fach, indem sie ihm nicht mehr Zugang zu Schloss Tirol gewährte, und heiratete Ludwig von

Brandenburg, den Sohn Kaiser Ludwigs des Deutschen. Margarete Maultasch und Ludwig

wurden auf Intervention des verstoßenen Johann Heinrich gebannt, d.h. aus der Kirche ausge-

schlossen, was aber de facto ohne Wirkung blieb. Erst Jahre später, als Johann Heinrich selbst

nach einer neuen strebte, wurde die Ehe annulliert, der Bann über Margarete Maultasch und

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ihren Gatten Ludwig von Brandenburg blieb aber bestehen. Immerhin konnten die beiden

erreichen, dass ihr Sohn Meinhard III. als legitimer und voll erbberechtigter Nachkomme an-

erkannt wurde. Als Ludwig von Brandenburg im Jahr 1361 überraschend starb, folgte der 17-

jährige Meinhard III. nach, wobei aber Margarete Maultasch vehement versuchte, selbst zu

regieren. Der junge Regent von Tirol starb schon in Jänner 1363 im Alter von jungen Jahren,

wobei schon bald Gerüchte auftauchten, dass Margarete Maultasch sowohl beim Tod ihres

zweiten Mannes als auch ihres Sohnes die Hand im Spiel gehabt habe. Offensichtlich dürfte

aber der schlechte Gesundheitszustand Meinhards III. zumindest in gut informierten Kreisen

bekannt gewesen sein, denn Herzog Rudolf IV. von Österreich befand sich zum Zeitpunkt

von Meinhards Ablegen wohl nicht ganz zufällig auf dem Weg nach Tirol. Auf Schloss Tirol

traf Rudolf IV. mit Margarete Maultasch zusammen und erlangte von ihr die Zusage, dass

ihm das Land Tirol überschrieben werde. Um den Tiroler Adel vor vollendete Tatsachen zu

stellen, wurde das Schriftstück schon auf das Jahr 1359 vordatiert. Obwohl unter den Tiroler

Adeligen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angeblich 1359 unterzeichneten Herrschafts-

übergabe laut wurden, zog Rudolf IV. erfolgreich in Tirol ein und ließ sich von den Adeligen

und den Bürgern der Städte huldigen. Durch sein offensives Handeln war er sowohl den Wit-

telsbachern als auch die Luxemburgern zuvorgekommen; beide hätten eigentlich die näheren

Verwandtschaftsverhältnisse zu Margarete Maultausch gehabt – durch Margaretes ersten Ge-

mahl Johann Heinrich von Böhmen, einen Luxemburger, bzw. den zweiten Gemahl Ludwig

von Brandenburg, einen Wittelsbacher.

Die Habsburger zwischen Teilungen und gemeinsamer Herrschaft

Noch zu Lebzeiten Rudolfs IV. waren dessen jüngere Brüder Albrecht III. und Leopold III.

ebenfalls ins Herzogsamt nachgerückt. Gemeinsam herrschten sie über alle habsburgischen

Länder. Im Jahr 1364 wurde in einer Hausordnung vereinbart, dass die habsburgischen Län-

der für alle Zeiten unteilbar seien. Nach Rudolfs IV. frühem Tod regierten Albrecht III.

(1364/65-1393) und Leopold III. (1364/70-1386) zunächst gemeinsam, doch rangen sie sich

schließlich 1379 im Vertrag von Neuberg an der Mürz (Steiermark) zu einer Teilung durch.

Albrecht III. und seine Nachfolger, die so genannte Albertinische Linie, sollte die Herrschaft

in Österreich ob und unter der Enns (Ober- und Niederösterreich) antreten, während Leopold

III. und seine Kinder, die Leopoldinische Linie Steiermark, Kärnten, Krain, Tirol und die

Vorlande erhalten sollten. Wieder einmal hatte sich die Undurchführbarkeit einer Regierung

„zu gesamter Hand“ als undurchführbar erwiesen.

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Die Albertinische Linie hatte in der Folgezeit kein Problem mehr, was Erbteilungen betraf, da

immer genau ein Erbe zur Verfügung stand: 1395 folgte auf Albrecht III. sein Sohn Albrecht

IV. (1395-1404), auf diesen wiederum im Jahr 1404 dessen einziger Sohn Albrecht V. (1404-

1439), wobei dieser bei seinem Herrschaftsantritt gerade sieben Jahre alt war. Albrecht V.

avancierte durch die Heirat mit der Luxemburgerin Elisabeth, der Tochter Kaiser Sigismunds

(1410-1437) auch zu dessen Nachfolger als König des Heiligen Römischen Reiches (1438-

1439 als König Albrecht II.) sowie als König von Böhmen und Ungarn. Sein früher Tod

machte diese Machtkonzentration freilich wieder bald zunichte.

Ihre größte Kraftprobe hatte die Albertinische Linie schon bald nach dem Teilungsvertrag von

Neuberg an der Mürz zu bestehen: Neben den Wallseern waren die aus Bayern stammenden

Schaunberger das wohl mächtigste Adelsgeschlecht in Oberösterreich. Sie hatten sich von der

Schaunburg bei Eferding aus im Laufe der Zeit einen ihnen unterstehenden Gerichtssprengel

geschaffen, der von der Donau bis zum Attersee reichte. Seit dem 14. Jahrhundert führten sie

den Grafentitel und leiteten davon ab, direkt dem Kaiser des Reiches und nicht den Herzögen

von Österreich oder Bayern zu unterstehen. In den 80er-Jahren des 14. Jahrhunderts entwi-

ckelte sich dieser Streit zwischen den Schaunbergern und Herzog Albrecht III. von Österreich

zu einer blutigen Fehde, in der die Schaunberger unterlagen. Allerdings wurden in diesem

lang andauernden Bürgerkrieg große Gebiete des heutigen Oberösterreich schwer in Mitlei-

denschaft gezogen, unter anderem die Stadt Linz.

In der Leopoldinischen Linie hingegen setzte sich die Frage nach Belehnung zu gesamter

Hand oder nach Teilung auch in der nächsten Generation fort. Zunächst wurde im Hollenbur-

ger Vertrag von 1395 der Besitz auf die beiden älteren Söhne Wilhelm (1386/95-1406) und

Leopold IV. (1395-1411) aufgeteilt: Wilhelm erhielt die Steiermark, Kärnten und Krain, das

so genannte „Innerösterreich“, während Leopold IV. in Zukunft mit Tirol und den Vorlanden,

dem so genannten „Vorderösterreich“, Vorlieb nehmen musste. 1402 bzw. 1406 wurden auch

die beiden jüngeren Söhne in diese Teilung einbezogen: Ernst mit dem Beinamen „der Eiser-

ne“ wurde Mitregent in Innerösterreich (1402-1424) , Friedrich IV. in Vorderösterreich

(1406-1439). Durch den frühen Tod der älteren beiden Brüder übernahmen die jüngeren, ernst

und Friedrich, bald allein die Herrschaft in ihren Ländereien.

Ernst der Eiserne konnte seine Macht in der Steiermark, in Kärnten und in der Krain weitge-

hend konsolidieren. Zudem hatte er mit Friedrich V., dem späteren Kaiser Friedrich III., und

Albrecht VI. die Nachfolge gesichert. Die Habsburger in Tirol gingen im 15. Jahrhundert ei-

gene Wege. Während Friedrich IV. wenig Gespür für eine Gewinn bringende Wirtschaftspoli-

tik besaß und daher von der Bevölkerung den Beinamen „Friedel mit den leeren Taschen“

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bekam, ging sein Sohn und Nachfolger Sigismund der Münzreiche daran, die Silbervorkom-

men bei Schwaz in Tirol systematisch abzubauen und in Hall zu Münzen zu prägen. Seinen

großen Reichtum dokumentierte er, indem er die Residenzstadt Innsbruck förderte und aus-

baute; das „Goldene Dachl“, ein Prunkerker zu repräsentativen Zwecken, wurde allerdings

erst im Jahr 1500 von Kaiser Maximilian I. vollendet.

Exkurs: das Münzwesen im Mittelalter

Nach dem Zusammenbruch des antiken Römerreichs gingen in den Wirren der Völkerwande-

rung und der Merowingerherrschaft auch das einheitliche römische Münzwesen und ganz

allgemein die Geldwirtschaft weitgehend unter. Der Tauschhandel war an die Stelle des

Geldhandels getreten. Erst Karl der Große versuchte im Rahmen seines Strebens nach Ver-

einheitlichung nach einem für sein ganzes Reich gültiges Münzwesen. Dabei darf freilich

nicht vergessen werden, dass nach wie vor im lokalen Handel die Naturalwirtschaft dominier-

te und die Münzen weitgehend für den Fernhandel bestimmt waren. Karls Münzsystem kann-

te eine einzige Münzeinheit, den Pfennig (lat. denarius, abkürzt d), eine Silbermünze von et-

wa 2 g Gewicht. Größere Mengen an Pfennigen gab man in Gewichten an, die uns heute nur

mehr als Münzeinheiten begegnen, ursprünglich aber gar keine waren.

12 Pfennige ergaben einen Schilling (lat. solidus, abgekürzt s); 20 Schillinge oder 240 Pfen-

nige ein Pfund (lat. libra, abgekürzt lb.) – vgl. die heute noch in Deutschland gebräuchliche

Gewichtseinheit Pfund, ca. 0,5 kg. Dieses System hatte während des gesamten Mittelalters

und auch in der Frühen Neuzeit Bestand. In England hielt es sich bis zur Münzreform

1971/72. Dort bestand bis dahin 1 pound aus 20 shilling, diese wiederum aus je 12 pence. Erst

mit Anfang 1972 wurde das metrische System 1 pound = 100 pence eingeführt.

Im österreichischen Bereich war hingegen eine andere Umrechnung üblich: Hier ergaben 30

Pfennige einen Schilling (den so genannten „langen Schilling“ im Gegensatz zum „kurzen

Schilling“ zu je 12 Pfennigen), 8 Schillinge oder 240 Pfennige ergaben ein Pfund.

Das Recht zur Münzprägung lag zunächst allein beim Kaiser bzw. König, war also ein so ge-

nanntes Regal, doch verlieh er dieses Privileg im Laufe der Zeit auch an hohe Adelige. Die

Münzherren verfügten in unregelmäßigen Abständen, dass alle Münzen wieder eingezogen

wurden. Dieser Prozess, Münzverruf genannt, diente als wichtige Einnahmequelle, da die

Münzen geschmolzen und mit einem geringeren Gewicht bzw. Feingehalt an Silber wieder

ausgegeben wurden. Dieser Verlust der Kaufkraft war gleichsam die „Inflation“ des Mittelal-

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ters und der Frühen Neuzeit und trat vor allem in Krisenzeiten auf, wenn der Herrscher viel

Geld benötigte.

Mit dem Aufkommen der Geldwirtschaft begannen die Münzherren, auch größere Münzen

mit einem vielfachen Wert des Pfennigs zu prägen. Im österreichischen Raum hatten dabei die

Grafen von Tirol eine Vorreiterrolle. Auf ihren 4-Pfennig-Stücken und zum Teil auch auf den

20-Pfennig-Stücken, war auf der Rückseite ein Kreuz angebracht; daher erhielten diese Mün-

zen den Namen (Etsch-)Kreuzer. Ebenso umfasste der Groschen 12 oder 20 Pfennige. In

Trient wurden im 13. Jahrhundert auch Schillinge geprägt, sodass die Gewichtseinheit end-

gültig zur Währungseinheit überging.

Im 15. Jahrhundert, als die Grafen von Tirol begannen, systematisch und höchst effizient die

großen Silbervorkommen bei Schwaz in Tirol abzubauen, ging man dazu über, Großsilber-

münzen zu prägen, die einem Vielfachen der Pfennige entsprachen. Die wichtigste Prägestätte

der Grafen von Tirol war Hall östlich von Innsbruck. Die dort geprägten Pfennige (Haller

Pfennige) lebten in der Bezeichnung Heller weiter. Diese Guldiner und Halbguldiner sollten

vor allem eine Konkurrenz zu den aus Italien kommenden großen Nominalia aus Gold bilden,

vor allem zum Gulden aus Florenz (lat. florenus, abgekürzt fl; im Wort Gulden steckt auch

der Hinweis auf das Prägematerial) und zu Dukaten aus Venedig (von ital. duca = Doge).

Aber auch in anderen Gebieten des Heiligen Römischen Reiches kamen im ausgehenden

Spätmittelalter Großmünzen auf, vor allem der aus Joachimsthal in Nordböhmen stammende

(Joachims-)Taler. Aus diesen spätmittelalterlichen Münzeinheiten lassen sich bis heute zahl-

reiche Währungsbezeichnungen ableiten.

Das Zeitalter Friedrichs III.

Seit der Mitte des 15. Jahrhundert gelang es den Habsburgern endgültig, auch die Herrschaft

als Kaiser bzw. Könige des Heiligen Römischen Reiches an sich zu ziehen. Seit 1440 regierte

Friedrich III. als König – und seit 1452 als Kaiser – des Heiligen Römischen Reiches, insge-

samt nicht weniger als 53 Jahre. Alles in allem aber war er ein eher schwacher und untätiger

Herrscher, sodass ihm schon zu seinen Lebzeiten der Beiname „Erzschlafmütze des Reiches“

verliehen wurde. Seine Fähigkeit bestand vor allem darin, alle seine Konkurrenten überlebt zu

haben, zunächst seinen Neffen Ladislaus Postumus, den viele Adelige lieber als Herrscher

gesehen hätten, weiters seinen ungeliebten Bruder und Konkurrenten, Herzog Albrecht VI.,

schließlich den weltmännischen Ungarnkönig Matthias Corvinus, vor dem er 1484 nach Linz

floh. Bekannt ist auch sein Wahlspruch A.E.I.O.U, der auf viele verschiedene Weisen aufge-

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löst werden kann (z. B. All Erdenreich ist Oesterreich untertan); er findet sich beispielsweise

auch am so genannten Friedrichstor zum Linzer Schloss.

Ladislaus Postumus (1440-1457) war der Sohn des kurzzeitig regierenden Habsburgerkönigs

Albrecht II. (1438-1439). Da er erst nach dem Tod seines Vaters auf die Welt kam, bestimmte

Albrecht II. noch im Testament seinen Cousin und Nachfolger Friedrich III. (1440-1493) als

Vormund für das Kind. Ladislaus Postumus besaß Herrschaftsansprüche nicht nur auf die

habsburgischen Länder, sondern auch auf Böhmen und Ungarn. In letzteren beiden Ländern

konnte er sich freilich nicht durchsetzen. In Österreich aber wurde er zum Spielball in der

Auseinandersetzung zwischen Friedrich III. und seinen Gegnern: Besonders die Stadt Wien

und Vertreter der Stände, d. h. die Repräsentanten des Grund besitzenden niederen Adels, der

hohen Geistlichkeit und der Städte, anerkannten nur Ladislaus und erhoben sich gegen Fried-

rich. Jahrelanger Bürgerkrieg war die Folge, der erst durch den frühen Tod des Ladislaus be-

endet wurde. Mit Ladislaus Postumus war die Albertinische Linie endgültig erloschen; Fried-

rich III. konnte somit ungehindert seiner Herrschaft auch auf den innerösterreichischen Be-

reich ausdehnen.

Mit Unterstützung der oberösterreichischen Stände regierte im Herzogtum Österreich ob der

Enns, dem heutigen Oberösterreich, der jüngere Bruder Friedrichs III., Herzog Albrecht VI.

(1558-1563), als Landesfürst. In Linz richtete er erstmals für Oberösterreich eine eigene Ver-

waltung ein, sodass sich das Land mehr und mehr von Niederösterreich loslöste. Albrecht VI.

gab sich aber offensichtlich mit dem kleinen Herzogtum nicht zufrieden und belagerte Fried-

rich 1462 in dessen kaiserlichen Burg Wien, doch starb er schon im Jahr darauf. Das Gerücht

einer Vergiftung tritt schon in den zeitgenössischen Quellen auf. Das Land ob der Enns fiel

danach wieder an Friedrich III.

In Ungarn herrschte gegen Ende des 15. Jahrhunderts König Matthias Corvinus, der schon

ganz von Humanismus und Renaissance geprägt war. Besonders den Bürgern von Wien

schien er der zukunftsweisendere Herrscher zu sein als der ungeliebte Friedrich III. Im Jahr

1484 schließlich floh Friedrich aus Wien, ein Jahr darauf zog Matthias in Wien ein, starb aber

schon 1490 – noch vor Friedrich III. Als Dank verlieh Friedrich III. der Stadt Linz im Jahr

1490 ein Privileg, in dem sie gleichsam offiziell als „Landeshauptstadt“ bezeichnet wurde.

Diese Entwicklung, die nicht zuletzt auf die zentrale Lage innerhalb Oberösterreichs zurück-

zuführen ist, hatte sich freilich schon abgezeichnet: Seit dem Ende der Herrschaft der Baben-

berger als Herzöge von Österreich war Linz ein wichtiger Verhandlungs- und Marktort, des-

sen Bewohner im Laufe der Zeit mehrere Vorrechte erlangten. Auch der Landeshauptmann

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residierte schon seit geraumer Zeit im Linzer Schloss; Friedrich III. baute während seiner

Linzer Zeit das Linzer Schloss aus.

Sigismund der Münzreiche von Tirol hatte zwar durch den intensiven Silberabbau in Schwaz

und die Münzprägung in Hall bei Innsbruck großen Reichtum für sein Land erwirtschaftet,

doch war er persönlich ohne eheliche Nachkommen geblieben; die mehreren Dutzend unehe-

lichen Kinder waren nach gängigem Recht nicht voll erbberechtigt. Im Jahr 1490 schlossen

die beiden greisen Herrscher Sigismund von Tirol und Kaiser Friedrich III. einen Erbvertrag

ab, wonach Sigismund auf Tirol und die Vorlande zugunsten von Friedrichs Sohn Maximilian

verzichte. Somit waren mehr als 100 Jahre nach dem Teilungsvertrag von Neuberg an der

Mürz wieder alle habsburgischen Länder in einer Hand vereinigt.

Als Friedrich III. im Jahr 1484 nach Linz floh, war er ein alter Mann von 69 Jahren. Er dürfte

schon ziemlich gebrechlich gewesen sein und übergab deswegen schrittweise die Regierungs-

geschäfte an seinen Sohn Maximilian I. Am 8. Juni des Jahres 1493 musste Friedrich ein Bein

amputiert werden, das vom Altersbrand befallen war und sich schwarz verfärbt hatte. Wie die

zeitgenössische Abbildung zeigt, verwendete man dafür eine Säge. Obwohl dieser chirurgi-

sche Eingriff offensichtlich gelang, überlebte ihn Friedrich nur mehr kurz und starb am 19.

August 1493 nach einem Schlaganfall.

Du, glückliches Österreich, heirate! Heiratspolitik im Zeitalter Maximilians I.

Bis ins 15. Jahrhundert waren die Habsburger ein Fürstengeschlecht wie viele andere: Im

Laufe der Zeit hatten sie die Herzogtümer Österreich, Steiermark (beide 1282), Kärnten

(1335), Krain (das heutige Slowenien, 1282/1335), die Grafschaft Tirol (1363) und verstreute

Besitzungen in Südwestdeutschland sowie im Elsass (die so genannten Vorlande) erhalten.

Zudem stellten sie seit Albrecht II. (1438-1439) und Friedrich III. (1440-1493) wieder den

König bzw. Kaiser im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Der Verlust der

habsburgischen Besitzungen in der Schweiz (14. Jahrhundert) schmerzte deswegen nicht allzu

lange. Die Methode, Ländereien neu zu erwerben, war schon im Spätmittelalter meist

unkriegerisch: Geschickt wurden Erbverträge geschlossen, von denen die Habsburger einen

baldigen Erbfall erwarten konnten. Aus den „kleinen Grafen aus der Schweiz“ war eines der

mächtigsten Herrscherhäuser innerhalb des Heiligen Römischen Reiches geworden.

Gegen Ende des 15. Jahrhunderts erlebte die habsburgische Heirats- und Erbvertragspolitik

eine unvergleichliche Ausweitung, die die Habsburger innerhalb eines halben Jahrhunderts

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zum mächtigsten Herscherhaus der Welt machen sollte: Nicht von ungefähr entstand damals

der Spruch „Andere mögen Kriege führen, du, glückliches Österreich, heirate!“.

Zunächst heiratete Maximilian I., der Sohn Friedrichs III., die Tochter des letzten Herzogs

von Burgund, Maria. Burgund umfasste zu dieser Zeit die heutigen Niederlande, Belgien,

Luxemburg und einige Teile Ostfrankreichs und war, eingebettet zwischen Frankreich und

dem Heiligen Römischen Reich, das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum Europas. Natür-

lich stand das Interesse an diesem reichen Land im Vordergrund, doch handelte sich es dabei

offensichtlich um eine Liebesheirat – äußerst ungewöhnlich für die damalige Zeit. Als 1477

der letzte Herzog von Burgund in einer Schlacht fiel, gelang es Maximilian, seine Erbansprü-

che gegen andere Anwärter durchzusetzen. Nachdem Maria relativ bald bei einem Reitunfall

ums Leben gekommen war, heiratete Maximilian nochmals: Durch die Ehe mit Bianca Maria

Sforza fiel 1516 auch das Herzogtum Mailand an die Habsburger.

Philipp der Schöne, der Sohn Maximilians aus erster Ehe, wurde 1496 mit Johanna der

Wahnsinnigen vermählt, der einzigen Tochter des spanischen Königspaares Ferdinand von

Aragon und Isabella von Kastilien. Philipp starb zwar schon 1506 und überlebte seinen

Schwiegervater nicht. Sein ältester Sohn Karl (der spätere Kaiser Karl V.) trat hingegen 1516

in jugendlichen Jahren das spanische Erbe an. Habsburger herrschten somit über ganz Spa-

nien, damit aber auch über ganz Süditalien, Sardinien und Sizilien sowie über die neuen Ko-

lonien in Übersee.

Trotz seines frühen Todes hinterließ Philipp der Schöne insgesamt sechs Kinder, von denen

drei eine entscheidende Rolle in der habsburgischen Heiratspolitik spielten. Karl, der älteste

Sohn, wurde mit der portugiesischen Königstochter verheiratet, sodass gegen Ende des 16.

Jahrhunderts auch Portugal für einige Zeit an die Habsburger fiel. Der jüngere Sohn Ferdi-

nand und dessen Schwester Maria wurden 1515 noch als Kinder in einer in Linz abgehaltenen

Doppelhochzeit mit dem Geschwisterpaar Anna von Böhmen und Ungarn bzw. Ludwig II.,

dem späteren König von Böhmen, Ungarn und Schlesien, verheiratet. Auf diese Weise sollten

sich die beiden Herscherhäuser im Falle des Aussterbens eines Hauses jeweils gegenseitig

beerben. Im Jahr 1526 fiel Ludwig bei Mohács in Südungarn gegen die vorrückenden Türken.

Somit erbten die Habsburger Böhmen, Schlesien und Ungarn. Diese Länder waren nicht nur

wirtschaftlich sehr wichtig; mit der böhmischen Krone erwarben die Habsburger auch die

lange ersehnte Kurfürstenwürde.

Die Habsburger verfügten somit im 16. Jahrhundert über folgende Besitzungen: die österrei-

chischen Erbländer (Österreich, Steiermark, Kärnten, Krain, Tirol, Vorlande), Spanien mit-

samt Süditalien (das Königreich Neapel, Sardinien, Sizilien) und den Kolonien in Übersee,

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Burgund, Mailand, Böhmen, Schlesien sowie Westungarn. Dazu kam die Kaiserwürde im

Heiligen Römischen Reich. Den jungen Brüdern Karl und Ferdinand war beim Tod ihres

Großvaters Maximilian, der 1519 in der Burg zu Wels gestorben war, klar, dass sie die Besit-

zungen aufteilen mussten: Karl wurde als Karl V. zum König bzw. Kaiser des Heiligen Römi-

schen Reiches bestimmt (1519-1556). Zudem erhielt er Spanien einschließlich Süditalien und

den Kolonien, das Herzogtum Mailand und Burgund. Er begründete damit die spanische Linie

der Habsburger, die schließlich im Jahr 1700 ausstarb. Ferdinand blieben die österreichischen

Länder sowie ab 1526 Böhmen, Schlesien und Ungarn; auf ihn geht die österreichische Linie

der Habsburger zurück. An der Aufteilung änderte sich für die kommenden Jahrhunderte

nichts, außer dass die Kaiserwürde im Heiligen Römischen Reich nach Karl V. auf Ferdinand

I. und die österreichische Linie überging.

Es war vorauszusehen, dass besonders Karl an dieser Aufgabe zerbrechen musste, war er doch

bei seiner Thronbesteigung im Heiligen Römischen Reich erst 19 Jahre alt. Da er bis dahin

vor allem im burgundischen und spanischen Bereich aufgewachsen war, sprach er nicht ein-

mal Deutsch, sondern Spanisch und Französisch. Zudem brach gerade die Reformation aus,

auch soziale Unruhen bahnten sich an. Es ist daher nicht verwunderlich, dass Karl V. als ein-

ziger Kaiser des Heiligen Römischen Reiches 1556, zwei Jahre vor seinem Tod, abdankte und

sich in sein spanisches Hauskloster El Escorial bei Madrid zurückzog.

Zeit der Umbrüche: Von der Reformation Martin Luthers zu den ersten Türkenkriegen

Die Probleme in der katholischen Kirche, die schon von Jan Hus kritisiert wurden, konnten

auch durch mehrere Konzilien im Laufe des 15. Jahrhunderts nicht gelöst werden. Schließlich

wurde die Reformation vom deutschen Augustiner-Eremiten und Universitätsprofessor Martin

Luther (1483-1546) ausgelöst. Am 31. Oktober 1517, dem Reformationstag, einem Feiertag

bei den Protestanten, veröffentlichte er in Wittenberg (Sachsen-Anhalt) seine 95 Thesen, die

er aber vermutlich nicht an der dortigen Stiftskirche anschlug, sondern wahrscheinlich an an-

dere gelehrte Theologen zur Diskussion aussandte. Unmittelbarer Anlass für die Thesen Lu-

thers war der Ablasshandel: Durch den Kauf von Ablassbriefen sollten die Sündenstrafen er-

lassen sein. Über krumme Wege sollte das dadurch eingenommene Geld „reingewaschen“

werden und diente unter anderem für den Bau des neuen Petersdoms in Rom.

Luthers Thesen bezogen sich zunächst besonders auf den Ablasshandel und die Missstände in

der Kirchenhierarchie als Umfeld desselben. Er wollte lange Zeit eine Reform innerhalb der

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katholischen Kirche und keine Spaltung. Die Kernaussagen Luthers lassen sich auf drei Punk-

te zusammenfassen:

1) sola fides (allein der Glaube zählt): nicht Ablassgelder, sondern nur ein gottgefälliges Le-

ben führen in den Himmel.

2) sola gratia (allein die Gnade zählt): Luther nahm dabei eine Lehre des katholischen Kir-

chenlehrers Augustinus (354-430 n. Chr.) auf, wonach der Mensch nicht aus eigener

Kraft gut sein könne, sondern nur durch die Gnade Gottes. Dieser ist auch immer be-

reit, bereute Fehler zu verzeihen.

3) sola scriptura (allein die Heilige Schrift zählt): Die Lehre Christi werde allein durch die

Heilige Schrift, das Evangelium, nicht auch durch die Lehrmeinung der Päpste und das

Kirchenrecht geoffenbart. Wegen ihres starken Bezuges auf das Evangelium werden

die Protestanten auch „Evangelische“ genannt.

Als gedruckte Flugschrift fanden die 95 Thesen innerhalb von wenigen Monaten rasche

Verbreitung im gesamten deutschsprachigen Raum. In den Jahren 1518 und 1519 folgten

mehrere Streitgespräche über die Thesen, bei denen Luther auf seinen Standpunkten beharrte.

1520 folgten mehrere programmatische Schriften, in denen er unter anderem wieder Kritik an

den vorherrschenden Zuständen in der Kirche übte, weiters nur Taufe und Abendmahl als

Sakramente anerkannte. Auf dem Reichstag zu Worms (1521) wurde Luther schließlich ge-

ächtet (im so genannten Wormser Edikt), eine Art internationaler Haftbefehl, verbunden mit

dem Verlust aller Rechte.

Während bei anderen Personen die Ächtung einem Todesurteil gleichgekommen wäre, konnte

Luther auf den Schutz seiner mittlerweile zahlreichen Anhänger bauen. Besonders Kurfürst

Friedrich der Weise von Sachsen verteidigte ihn gegen alle Angriffe des katholischen Habs-

burgerkaisers. Er „entführte“ ihn deswegen auch 1521 für einige Jahre auf die Wartburg bei

Eisenach (Thüringen), wo Luther seine deutsche Bibelübersetzung anfertigte. Es handelt sich

dabei zwar nicht um die erste Übersetzung der Bibel ins Deutsche, aber um eine sehr wir-

kungsvolle, weil sie gedruckt wurde und daher weit verbreitet war. Sie wurde in der Folge zur

Richtlinie bei der Herausbildung des „Hochdeutschen“. Überhaupt lag der Erfolg der Refor-

mation auch darin, dass sich Luther und seine Anhänger des neuen Mediums Buchdruck sehr

häufig bedienten (Bücher, Flugblätter). Ihre Gedanken wurden auf diese Weise schnell ver-

breitet. In den Augen der damaligen Katholiken war die Übersetzung der Bibel ins Deutsche

ein Verbrechen, weil dadurch nach ihrer Ansicht die Heiligkeit der Bibel verloren gehen

könnte. Sie bedachten dabei aber nicht, dass die von ihnen verwendete lateinische Bibel auch

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nur eine Übersetzung aus dem Hebräischen (Altes Testament) bzw. Griechischen (Teile des

Alten und das gesamte Neue Testament) war.

Zentrum der neuen Lehre wurde die deutsche Stadt Wittenberg und ihre Universität. Aus dem

gesamten deutschsprachigen Raum kamen Anhänger und brachten Luthers Schriften in ihre

Heimat zurück. Gerade auch im österreichischen Raum fand die Reformation rasch Anhänger.

Der Welser Martin Cordatus kehrte bald von seinem Studium aus Wittenberg zurück und ver-

breitete die Lehre im Welser Raum. Auch die österreichischen Adeligen nahmen sogleich den

neuen Glauben an, nicht zuletzt im Widerspruch zu den Habsburgern. Die Herrschaftssitze

der Jörger, die vor allem im Grieskirchner Raum begütert waren, wurden zu Zentren der Op-

position.

Auch unzufriedene Teile der Gesellschaft, besonders die Bauern und Ritter, erhoben sich

1525 gegen die Obrigkeit, indem sie Luthers Werk „Von der Freiheit eines Christenmen-

schen“ in ihrem Sinn interpretierten. Wieder einmal zeigte sich die Verbindung von sozialen

und religiösen Bewegungen. Allerdings reagierte Luther scharf auf die Vereinnahmung seiner

Lehren. In der Schrift „Wider die mörderischen und räuberischen Rotten der Bauern“ rief er

die Fürsten auf, gegen die Bauern hart vorzugehen, damit nicht die von Gott eingesetzte Ob-

rigkeit stürze. Der Bauernkrieg tobte vor allem in Süddeutschland, aber auch in Tirol, Salz-

burg und in der Obersteiermark; in Tirol standen die Bauern unter der Führung des Gelehrten

Michael Gaismair, der in seinen Aufrufen reformatorisches Gedankengut mit radikalen, aber

aus heutiger Sicht durchaus sinnvollen Verbesserungsvorschlägen für die Verwaltung ver-

band. Nicht zuletzt durch die klare Positionierung Luthers endete der Aufstand nach Anfangs-

erfolgen in einer totalen Niederlage der Bauern.

Auch ohne die Anwesenheit Luthers, der weiterhin auf der Wartburg versteckt gehalten wur-

de, behaupteten sich seine Anhänger gegen die Versuche Kaiser Karls V., das Wormser Edikt

von 1521 in voller Schärfe anzuwenden. 1529 protestierten sie feierlich gegen das Wormser

Edikt; seitdem werden die Anhänger Luthers Protestanten genannt. Am Reichstag zu Augs-

burg (1530) unternahm Karl V. einen weiteren Versuch die Glaubenseinheit zu retten. Die

Protestanten legten hingegen ein weiteres Bekenntnis zu ihrem Glauben ab, das Augsburger

Bekenntnis. Bis heute wird die lutherisch-reformierte Kirche als „evangelisch A.B.“ (= Augs-

burger Bekenntnis) bezeichnet.

Durch das Augsburger Bekenntnis war die Spaltung der Kirche endgültig besiegelt. Nach vie-

len unruhigen Jahren zeigte sich schließlich, dass dem Protestantismus nicht mehr beizukom-

men war. Im Jahr 1555 wurde der sogenannte Augsburger Religionsfriede geschlossen, durch

dessen Bestimmungen sich der Protestantismus endgültig etablierte. Allerdings galt der Reli-

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gionsfriede nur für die Protestanten, nicht für die Anhänger anderer Reformatoren. Nach dem

Motto „cuius regio, eius religio“ (Wer das Land regiert, bestimmt die Religion) gab in Zu-

kunft der Landesfürst vor, ob ein Land katholisch oder protestantisch blieb. Den jeweils an-

dersgläubigen Bewohnern blieb die Möglichkeit, entweder zum anderen Glauben überzutreten

oder auszuwandern. In den habsburgischen Ländern wurde somit der katholische Glaube zur

Pflicht, ein Umstand, der sich noch heute in der Bevölkerung nachvollziehen lässt. Karl V.

zerbrach offensichtlich am Augsburger Religionsfrieden: Er dankte 1556 zugunsten seines

jüngeren Bruders Ferdinand ab und starb zwei Jahre später in einem spanischen Kloster.

Freilich konnten die Habsburger die ungarische Erbschaft vorerst nicht antreten, weil fast das

gesamte Land von den Türken besetzt war. Im Jahr 1529 belagerten die Türken schließlich

Wien, doch mussten sie aufgrund des anbrechenden Herbstes wieder abziehen. Für über 150

Jahre blieben die Türken aber eine ständige Bedrohung im Osten und Südosten des Habsbur-

gerreiches. Nur durch ständige Geldzahlungen konnte der übermächtige Gegner von neuen

Angriffen vorerst abgehalten werden. Zudem genossen die Türken die Unterstützung Frank-

reichs, das an einer weiteren Ausdehnung der habsburgischen Macht kein Interesse haben

konnte. Frankreich selbst hatte sich zuvor vehement mit den Habsburgern um den Einfluss in

Norditalien gestritten; zudem war eine Umklammerung Frankreichs durch die habsburgischen

Länder Spanien, Burgund sowie das Heilige Römische Reich gegeben. An dem nur zum Teil

verheimlichten Bündnis zwischen Frankreich und den Türken lässt sich erkennen, dass religi-

öse Unterschiede im europäischen Mächtespiel nur oberflächlich eine Rolle spielten.

Längsschnitt: Gesellschaftliche Entwicklungslinien im spätmittelalterlichen Österreich

Schon seit dem 7./8. Jahrhundert bildete sich in ganz Europa ein System gegenseitiger Ab-

hängigkeit zwischen den verschiedenen Schichten der Gesellschaft heraus, das bis ins

18. Jahrhundert, also bis in die Neuzeit, Gültigkeit besaß: Man nennt es Lehenswesen oder

Feudalwesen. Unter dem Lehenswesen versteht man ein System, bei dem jeweils der Nächst-

höhere seinen unmittelbaren Untertanen ein Amt bzw. ein Stück Land, das sogenannte Lehen

(lateinisch feudum), verleiht. Der Kaiser/König belehnt somit seine unmittelbaren Untertanen,

die sogenannten Kronvasallen (Hochadelige, z. B. Herzöge, wichtigere Grafen, Bischöfe, Äb-

te). Diese wiederum belehnen ihre Untertanen. Vor allem seit dem 10. Jahrhundert war dieses

Feudalsystem oder Lehenssystem voll ausgebildet.

Prinzipiell galt ein derartiges Lehensverhältnis für die Lebenszeit der beiden Rechtspartner, es

musste also beim Tod einer Seite vom bzw. für den Nachfolger bestätigt werden. Dieser

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Schritt war normalerweise reine Formsache, indem der Untertan um das Lehen bat und es

meist in einem Zeremoniell, bei dem ihm vom Vorgesetzten ein Schwert auf die Schulter ge-

legt wurde, verliehen bekam. Wenn ein Rechtspartner ohne einen eindeutigen Erben starb,

konnte das Lehen an jemand anderen verliehen werden, z. B. an den zweiten Gatten der Wit-

we des Verstorbenen.

Das Abhängigkeitsverhältnis war gegenseitig: Der Vorgesetzte gewährte das Lehen, Schutz

und Vertretung nach oben, der Untertan war zu Abgaben, v. a. den Zehent, eine 10%-Steuer

auf den Ertrag, und zum Heeresdienst verpflichtet, wobei jeder selbst für seine militärische

Ausrüstung (Waffen, Pferd, etc.) sorgen musste.

Untrennbar mit jedem Mittelalterklischee sind die Ritter verbunden. Es handelt sich dabei

normalerweise um kleine grundbesitzende Adelige (Grundherrn), die über eine Burg sowie

über die Bauern im Umland herrschten. Die meisten Ritter stammten ursprünglich nicht aus

dem niederen Adel, sondern waren zunächst halbfreie Dienstleute (sogenannte Ministerialen)

am Hof eines Herzogs oder Grafen. Ihre Schlüsselstellung im Gefolge dieser höheren Adeli-

gen ermöglichte besonders im 12. und 13. Jahrhundert einen raschen sozialen Aufstieg, weil

ihre Dienste im Heer besonders im Rahmen der Kreuzzüge benötigt wurden.

Eine andere Möglichkeit für den Aufstieg des Rittertums im Mittelalter bestand in der Ro-

dung von Waldgebieten. Gelang es einem freien Mann, ein Stück Wald im „Niemandsland“

zu roden, bekam er es als Lehen und genoss besonders in den ersten Jahren steuerliche Be-

günstigungen. Noch heute erinnern viele Ortsnamen, besonders im dicht bewaldeten Mühl-

und Waldviertel, in inneralpinen Regionen und im Bregenzer Wald, an diese Rodungen im

Mittelalter und an die damit verbundenen Personen: Ortsnamen auf -schlag, -reith/-reuth,

-brand, -(g)schwendt oder Ortsnamen, die allein auf den Urheber hinweisen (Dietmanns,

Wolfgers, etc.).

Die Bauern standen am unteren Ende der Lehenspyramide, machten aber bis in die Frühe

Neuzeit 90% der Bevölkerung aus. Sie waren zwar ursprünglich meist frei, konnten aber der

Mehrfachbelastung – die Bebauung des Ackers, Abgaben und oft mehrjähriger Heeresdienst –

in der Regel nicht standhalten. Sie begaben sich daher in der Regel stärker in die Abhängig-

keit ihres Grundherrn, gaben Teile ihrer Freiheit auf und mussten aber nicht mehr Heeres-

dienst leisten. Man nennt diese halbfreien Bauern „Hörige“. Die stärkere Unfreiheit bestand

beispielsweise darin, dass sie auch für private Angelegenheiten, etwa die Heirat, die Zustim-

mung des Grundherrn benötigten und mehr Abgaben leisten mussten, z. B. in Form von unbe-

zahlter Zwangsarbeit in der Burg oder am „Privatgrundstück“ des Grundherrn; man spricht

dabei von so genannten Robotleistungen. Je nach Gebiet und Grad der Abhängigkeit umfasste

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die Robot von einigen Tagen im Jahr bis zu vier Tagen in der Woche. In manchen Gebieten,

vor allem aber in Osteuropa, ging diese Abhängigkeit so weit, dass die Bauern keinerlei Rech-

te mehr besaßen und als sogenannte „Leibeigene“ fast wie Sklaven gehalten wurden.

Die Stellung der Bauern hing auch davon ab, wie (un)günstig die jeweilige Leiheform war.

Am wichtigsten wurden die so genannte Erbpacht, bei der das Lehen automatisch auf den

Erben des Bauern überging, und die Freistift, bei der der Grundherr den Leihevertrag jederzeit

– also auch vor dem Tod des Lehensnehmers – kündigen und gegebenenfalls mit schlechteren

Bedingungen für den Bauern erneuern konnte. Zwischen diesen beiden „Extremvarianten“

gab es mehrere Zwischenstufen. Die Abgaben, besonders der Zehent, wurden zunächst meist

in Naturalien (d. h. Getreide, Wein, etc.), seit dem Spätmittelalter vermehrt auch in Geld be-

zahlt.

Der Grundherr übte über die ihm untergebenen Bauern auch die niedere Gerichtsbarkeit für

kleinere Straftaten aus und hob die Steuern ein. Für schwerere Straftaten war das Landgericht

zuständig, das dem Landesfürst, z. B. dem Herzog von Österreich, unterstand. Auch die ge-

samte Verwaltungstätigkeit, also Aufgaben, die heute das Standesamt wahrnimmt, musste der

Grundherr bestreiten.

Im Laufe des Mittelalters wurden die Städte immer wichtiger. In Österreich erhielten größere

befestigte Märkte seit dem 13. Jahrhundert vom König oder (im Normalfall) vom Landes-

herrn Stadtrechte verliehen; als erste Städte betraf dies Enns, Wien und Wels. Diese Stadt-

rechte enthielten beispielsweise die Erlaubnis Märkte abzuhalten. Oft war mit dem Stadtrecht

das sogenannte Stapelrecht oder Niederlagsrecht verbunden. Vorbeiziehende Kaufleute waren

demnach verpflichtet, ihre Waren drei Tage lang in der Stadt zum Verkauf anzubieten. Die

Bürger der Stadt verkauften diese Waren dann gewinnträchtig weiter oder verarbeiteten sie. In

Steyr wurde beispielsweise das Roheisen, das vom Erzberg über die Enns verschifft wurde,

zum Verkauf angeboten. Die eisenverarbeiteten Handwerker bekamen so ihre Rohmaterialien

aus erster Hand, Kaufleute aus Steyr verkauften das Eisen teilweise in verfeinerter Form wei-

ter.

Die Vollbürger einer Stadt waren im Allgemeinen frei und besaßen teilweise Haus und

Grund. Dazu kam eine große Anzahl an freien Dienstboten, Handwerkergesellen, Spielleute,

Gaukler, Henker, Bettler und Prostituierte; ihre Stellung und ihr Schicksal hing stark vom

Wohlwollen des Stadtherrn und der Bürger ab.. Die Stadt unterstand zwar einem Stadtherrn –

in Österreich meist dem Herzog von Österreich –, doch bildete sich auch seitens der Bürger

eine eigene Verwaltung heraus. Diesem Stadtrat gehörten vor allem die in der Stadt ansässi-

gen Adeligen und Großbürger, die so genannten Patrizier, an, daneben Vertreter der Kaufleute

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und Handwerker. Die Handwerker waren – geteilt nach Berufen – in Zünften und Gilden zu-

sammengeschlossen. Die Zünfte wachten etwa darüber, dass sich nicht zu viele Handwerker

eines Berufes in der Stadt ansiedelten, dass die Preise konstant blieben, etc. Sie hatten aber

auch eine soziale Funktion, indem sie für die Hinterbliebenen verstorbener Zunftangehöriger

oder für verarmte Handwerker sorgten.

Schon im Mittelalter lebten die Juden verteilt auf ganz Europa, besonders aber in den Städten.

Sie wurden meist ausgegrenzt und nur zu wenigen Berufen zugelassen (Kaufleute, Bankiers);

auch der erste für das Jahr 1194 belegte Münzmeister von Wien war ein Jude namens Schlo-

mo. Alle Berufe, die mit Geldgeschäften zusammenhingen, galten als schmutzig im Mittelal-

ter; außerdem war es den Christen verboten, Zinsen zu nehmen. Gerade als Geldgeber waren

die Juden im Mittelalter und in der Neuzeit von großer Bedeutung für die Landesherrn. Sie

wurden deswegen bei Bedarf gut behandelt, bei Rückzahlungsproblemen aber oft vertrieben

und teilweise ermordet.

Besonders nach dem Ausbruch von Seuchen kam es zu systematischen Vertreibungen und

Verfolgungen von Juden, den so genannten Pogromen, weil man meinte, jüdische Fernhändler

hätten die Seuche eingeschleppt. Durch ihren unterschiedlichen Glauben blieben sie von der

übrigen Gesellschaft ausgegrenzt. Ein Beispiel für dieses Unverständnis sind die sogenannten

Ritualmordlegenden. Dabei dichtete man den Juden an, christliche Kinder entführt zu haben

und für kultische Zwecke getötet zu haben. Das bekannteste Beispiel auf heute österreichi-

schem Gebiet ist die Legende um das sogenannte „Anderl von Rinn“ (in Tirol), doch ist diese

Anschuldigung heute eindeutig als falsch und erfunden nachgewiesen worden. Ebenso warf

man den Juden Hostienschändungen vor.

Zwischen den einzelnen Gruppen im Lehenswesen herrschte vor allem im Mittelalter ein

Konkurrenzverhältnis, bei dem es um den Ausbau der eigenen Position ging. Den Macht-

kampf zwischen Kaiser bzw. König und den hohen Adeligen, den Landesherren, hatten Letz-

tere schon zu Zeiten Kaiser Friedrichs II (1202-1250) bzw. während des Interregnums (im

Heiligen Römischen Reich 1254-1273) für sich entschieden und die meisten ursprünglich

königlichen Vorrechte, die so genannten Regalien, erhalten.

Andererseits versuchten die hohen Geistlichen, der grundbesitzende niedere Adel, aber auch

die Bürger und in manchen Gebieten sogar die Bauern, ihre Stellung gegenüber dem Landes-

fürsten auszubauen. Nicht zuletzt hatten sie in ihren Besitzungen die Verfügungen des Lan-

desfürsten durchzuführen, die Verwaltung zu tragen und Steuern einzutreiben. Somit war der

Landesfürst von ihrem Wohlwollen und einer Zusammenarbeit abhängig.

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Die grundbesitzende Schicht, die Grundherren oder Landherren, formierte sich seit dem Ende

des 14. Jahrhunderts in Ständen, das sind soziale Gruppen, die jeweils gleiche Rechte und

Pflichten haben.

1) Prälatenstand (die hohen Geistlichen)

2) Ritterstand

3) Bürgerstand (Vertreter der landesfürstlichen Städte und Märkte)

4) Bauernstand, nur in wenigen, vor allem inneralpinen Ländern vertreten

Im Idealfall hatten diese vier Stände in den gemeinsamen Zusammenkünften mit dem Landes-

fürsten, den sogenannten Landtagen, ein politisches Mitspracherecht, doch gerade die Bauern

hatten nur dort, wo viele von ihnen frei waren, einen gewissen politischen Einfluss, etwa in

Tirol oder in der Schweiz. Auf den Landtagen ging es häufig um rechtliche und finanzielle

Fragen, wobei die Stände sich ihre Zustimmung zumeist gegen die Gewährung von Sonder-

rechten „abkaufen“ ließen.

Seit dem frühen 14. Jahrhundert veränderte sich die Art der Kriegsführung entscheidend: An

die Stelle der schwerfälligen Ritterheere traten leicht bewaffnete Berufssoldaten (Söldner), die

durch ihre Wendigkeit und durch den Einsatz der aufkommenden Feuerwaffen den Rittern

weit überlegen waren. Stürzte ein Ritter in voller Rüstung vom Pferd, bedeutete das in vielen

Fällen den Tod. Viele der Ritter wurden mit dem Bedeutungsverlust nicht fertig. Als Raubrit-

ter bereicherten sie sich mit Gewalt an den Schwächsten der Gesellschaft, den Bauern.

Zudem kamen im Spätmittelalter Feuerwaffen auf, die allerdings zu Beginn für den Anwen-

der gefährlicher waren als für den Feind. Erstmals zeigte sich die Überlegenheit der auch

Landsknechte genannten Söldner im Kampf der Schweizer Eidgenossen gegen die Habsbur-

ger. In mehreren Schlachten gelang es ihnen, die ungeliebten Herren völlig aus der Schweiz

zu verdrängen – die Habsburger wurden somit notgedrungen von „Schweizern“ zu „Österrei-

chern“.

Längsschnitt: Kirchliches Leben im spätmittelalterlichen Österreich

Die Kirche erlebte im Spätmittelalter eine schwere Krise. Viele Missstände, beispielsweise

der Kauf einträglicher Ämter in der Kirche (Simonie) oder der ausschweifende Lebenswandel

mancher Geistlicher, wurde immer öfter Ziel von Kritik.

Seit dem 12. Jahrhundert traten immer häufiger radikale Gruppen, die als Ketzer (Häretiker)

diskriminiert wurden, gegen diese Missstände auf suchten nach einer Erneuerung von unten:

Die Katharer („die Reinen“) strebten als Wanderprediger ein apostelgleiches Leben an. Sie

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Das Werden der habsburgischen Länder im Spätmittelalter, PADL Linz, © Christian Rohr 2002

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lehnten deshalb auch Arbeit und Ehe weitgehend ab. Breiten Raum nahm der Gegensatz zwi-

schen den „Reinen“ und der von Gott abgefallenen Welt ein. Dieser Dualismus von Gut und

Böse stammt ursprünglich aus der altpersischen Religion Zarathustras, wurde von christlichen

Sekten in der Spätantike übernommen und taucht seitdem immer wieder in radikalen christli-

chen Strömungen auf. Weniger radikal waren die Waldenser (benannt nach dem Kaufmann

Petrus Waldes aus Lyon). Sie wandten sich vor allem gegen die kirchliche Hierarchie, gegen

einige Sakramente sowie gegen die Reliquien- und Bilderverehrung. In ihren Anschauungen

findet sich auch das Armutsideal. Waldensergruppen sind auch für zahlreiche Städte in Öster-

reich, etwa für Steyr, bezeugt; ihre Zentren hatten sie aber in Südfrankreich und in Oberita-

lien.

Wenn die Staatsgewalt bzw. die Kirche der Leute habhaft wurde, denen Ketzertum nachge-

sagt wurde, kam es zu einem Prozess. Man nennt diese Verhöre, bei denen fast regelmäßig

Folter angewandt wurde, um „Geständnisse“ zu erzwingen, Inquisition. Dem Gericht saß ein

hoher Geistlicher vor, der meist aus dem neu gegründeten Bettelorden der Dominikaner ent-

stammte, wohingegen die weltliche Macht die Urteile zu vollstrecken hatte. In großer Zahl

wurden die als Ketzer Verurteilten verbrannt, anderen wurde die Zunge herausgerissen. In der

Folgezeit wurde die Inquisition auch auf „Hexen“ – darunter fielen im Mittelalter und in der

Frühen Neuzeit fast alle Frauen, die sich irgendwie verdächtig benahmen – und „Zauberer“

ausgedehnt.

Im österreichisch-böhmischen Grenzgebiet gab es offensichtlich besonders viele Abweichler

von der Norm. Der Dominikaner Gallus von Neuhaus wurde daher um in den 30er Jahren des

14. Jahrhunderts mit der Inquisition in Südböhmen beauftragt. Die Protokolle dazu sind nur

mehr in wenigen Fragmenten erhalten, doch lassen sie erahnen, dass sie vermutlich ähnliche

Dimensionen erlangten wie die Inquisition unter Bernardo Gui in Südfrankreich, der Tausen-

de „Ketzer“ zum Opfer fielen.

Während den Ketzerbewegungen des 12. und 13. Jahrhunderts theologisch relativ leicht zu

begegnen war, erhob sich seit dem späten 14. Jahrhundert massive Kritik von gelehrten Theo-

logen. Zunächst wandte sich der Oxforder Professor John Wiclif gegen die kirchliche Hierar-

chie, den Zölibat, den Ablass (Erlass der Sündenstrafen durch direkte oder indirekte Geldzah-

lungen) und andere Missstände. Seine Lehre wurde in England unterdrückt, doch wurde sie

vom tschechischen Theologen Jan Hus, der als Professor an der Universität Prag lehrte, wei-

tergeführt.

Außerdem versuchten mehrere Mächte in Europa, die Päpste in ihren Einflussbereich zu be-

kommen. Schließlich wurde der Papst im Jahr 1309 vom französischen König nach Avignon

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(Südfrankreich) „entführt“. Bis 1378 residierten somit die Päpste in Avignon. Diese Zeit wird

häufig als die „Babylonische Gefangenschaft der Päpste“ bezeichnet – in Anlehnung an die

Gefangenschaft der Juden in Babylon (586-539 v. Chr.), doch dürften sich die meisten Päpste

in Avignon durchaus wohler gefühlt haben als in Rom. Die Situation spitzte sich allerdings

zu, als im Jahr 1378 auch wieder in Rom ein neuer Papst gewählt wurde, der Papst in Avig-

non aber weiter regierte. Es kam somit zu einer schwerwiegenden Spaltung in der Kirche,

weil ein Teil Europas den Papst in Avignon anerkannte, ein anderer den Papst in Rom. Eine

derartige Spaltung wird Schisma (sprich: S-chisma!) genannt. Im Jahr 1409 wurde auf dem

Konzil von Pisa ein dritter Papst gewählt, der die anderen beiden ersetzen sollte, doch traten

diese nicht zurück. Auf dem von Kaiser Sigismund einberufenen Konzil von Konstanz (1414-

1418) trafen sich schließlich Bischöfe, Theologen und Vertreter der weltlichen Gewalten, um

die anstehenden Probleme zu lösen.

1) Die Einheit in der Kirche wurde nach langem Ringen wieder gefunden: Im Jahr 1417

einigte man sich wieder auf einen Papst, der in Rom residieren sollte.

2) Die Missstände im Klerus wurden zwar verurteilt, an der Gesamtsituation änderte sich

aber wenig. Weiterhin wurden höhere Kirchenämter gegen hohe Bezahlung vergeben,

am Lebenswandel mancher Geistlicher änderte sich wenig. Es ist bezeichnend, dass

sich während des Konzils 3000 Prostituierte in dem kleinen Städtchen Konstanz auf-

gehalten haben sollen.

3) Um die Einheit der Lehre auf friedlichem Weg zu bewahren, wurde Jan Hus gegen

Zusicherung freien Geleits vor das Konzil geladen, doch 1415 dort heimtückisch als

Ketzer verbrannt.

Die Verurteilung von Jan Hus wurde in Böhmen empört aufgenommen. Ein jahrelanger Bür-

gerkrieg, die sogenannten Hussitenkriege, gegen die katholischen Könige von Böhmen brach

aus. Zahlreiche Landstriche, besonders aber auch kirchliche Gebäude in Böhmen und den

umliegenden Grenzgebieten wurden verwüstet. Sie griffen auch auf den Norden Österreichs

über; sogar die Stadt Linz wurde von den Hussiten belagert. Schließlich wurde 1433 ein

Kompromiss mit dem gemäßigten Flügel der Hussiten gefunden, indem ihnen die geforderte

Kommunion in beiderlei Gestalt (Brot und Wein) gestattet wurde. Anhänger der Lehre von

Jan Hus gibt es bis heute in Böhmen.

Ein wesentliches Merkmal der religiösen Konflikte war die Verknüpfung mit sozialen Forde-

rungen. Parallel zu den Forderungen John Wiclifs nach Reformen in der Kirche brachen Bau-

ernaufstände in England aus. Die Erhebung der Hussiten spiegelt auch die sozialen Spannun-

gen innerhalb der böhmischen Bevölkerung wider: auf der einen Seite die deutschsprachige,

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Das Werden der habsburgischen Länder im Spätmittelalter, PADL Linz, © Christian Rohr 2002

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katholische, meist städtische Bevölkerung, auf der anderen Seite die tschechischsprachige,

hussitische, meist unterprivilegierte Landbevölkerung. Auch die Reformation Luthers war

schließlich von Bauernkriegen in ganz Süddeutschland, aber auch in Tirol und Salzburg be-

gleitet.

Die kirchlichen Verhältnisse im spätmittelalterlichen Österreich lassen sich am besten exem-

plarisch an der Biografie des Enea Silvio Piccolomini nachzeichnen. Der humanistisch gebil-

dete Italiener aus der südlichen Toskana trat schon in jungen Jahren als Sekretär in den Dienst

Kaiser Friedrichs III. In dieser Zeit verfasste er unzählige Briefe, die uns in sein Privatleben

und ganz allgemein in die Kultur seiner Zeit Einblick geben. So gab er im Jahr 1444 im

Schloss Ebelsberg bei Linz seine Dichtungen zum Besten und wurde dafür vom Gastgeber,

Bischof Leonhard Laiming von Passau, reichlich belohnt – mit der im Innviertel gelegenen

Pfarre Asbach. Piccolomini erhielt also als „Kultursponsoring“ die Einkünfte eines Pfarrers,

obwohl er die Pfarre offensichtlich nie in seinem Leben betrat und noch dazu zu diesem Zeit-

punkt nicht einmal Priester war. Ganz im Gegenteil dürfte er ein durchaus freizügiges Leben

geführt haben: in seinen Briefen berichtet er von zumindest zwei unehelichen Kindern. Als

Piccolomini merkte, dass ihm der Aufstieg in die höchsten politischen Ämter als Laie ver-

wehrt bleiben würde, ließ er sich zum Priester weihen. Innerhalb weniger Jahre stieg er zum

Erzbischof von Wien und von Siena auf und starb schließlich 1463 als Papst Pius II. – ein

bewegtes Leben, doch sicherlich kein widersprüchliches aus dem Blickwinkel seiner Zeit.

Längsschnitt: Kulturelle „Highlights“ im spätmittelalterlichen Österreich

Im Bereich der Ritter und ihrer Burgen entwickelte sich eine eigene höfische Kultur. Turniere

hatten dabei vor allem die Funktion eines elitären Sports. Die Schaukämpfe waren oft lebens-

gefährlich, aber auch ein gesellschaftliches Ereignis. Wappen dienten zur Kennzeichnung der

Ritter, weil durch die Ritterrüstung mit ihren Vollvisierhelmen auch das Gesicht weitgehend

verborgen blieb. Insgesamt gehören diese Turniere aber eher ins Spätmittelalter, als die Ritter

ihre wichtige Position in der Gesellschaft und im Krieg verloren; die Ritterturniere bildeten

gleichsam eine Erinnerung an die „goldene Zeit“ des Rittertums.

Sänger unterhielten mit Liedern über ritterliche Heldentaten und Liebesabenteuer die Ritter-

gesellschaft. Der Minnesang zur Verehrung einer hochgestellten Dame wurde gleichsam zum

Markenzeichen der höfischen Kultur. Auch aus dem österreichischen Raum stammen einige

der wichtigsten Minnesänger, allen voran der nach neueren Forschungen in Niederösterreich

und nicht in Südtirol geborene Walther von der Vogelweide (ca. 1170-1230). Er entstammte

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vermutlich aus der halbfreien Ministerialenschicht und musste daher Zeit seines Lebens um

Anerkennung und Wohlstand kämpfen, obwohl er schon unter seinen Zeitgenossen herausrag-

te. Das einzige nichtliterarische Zeugnis zu seinem Leben passt genau in dieses Bild: 1203

erhielt Walther von der Vogelweide als „Honorar“ vom Passauer Bischof Wolfger von Erla

einen Wintermantel. Um 1220 dürfte Walther zudem von Kaiser Friedrich II. mit einem klei-

nen Landgut belehnt worden sein.

Eine Generation nach Walther von der Vogelweide erlangte der steirische Ministeriale Ulrich

von Liechtenstein (ca. 1200-1275/77) überregionale Bekanntheit. Er schrieb nicht nur Minne-

lieder, sondern auch ein minnetheoretisches „Frauenbuch“ sowie den im höfischen Milieu

angesiedelten Roman „Frauendienst, der romanhafte und autobiografische Züge in sich verei-

nigt. Ulrich schaffte es als Parteigänger des letzten Babenbergers Friedrich II. des Streitbaren

und später Rudolfs von Habsburg, schließlich zum Landeshauptmann der Steiermark aufzu-

steigen.

Ein letzter bedeutender Vertreter des Minnesangs war der im Südtiroler Grödnertal geborene

Oswald von Wolkenstein (ca. 1376-1445). Er entstammte einem regional nicht unbedeuten-

den Adelsgeschlecht, doch machte er sich schon in jungen Jahren auf, um quer durch Europa

und den vorderen Orient zu reisen. Schließlich trat er in die Dienste von Kaiser Sigismund

(1410-1437) und schaffte es dadurch zu einer glänzenden diplomatischen Karriere. Von Os-

wald sind 130 Lieder erhalten, die zum Teil sehr derb und realistisch gehalten sind; unver-

kennbar ist ein gewisses Spiel mit den existierenden Formen des Minnesangs.

Aus der späten Babenbergerzeit stammt auch eines der wichtigsten höfischen Epen überhaupt,

das Nibelungenlied, das um 1200 vielleicht im Melker Raum niedergeschrieben wurde. In der

Heldengeschichte um Siegfried, Kriemhild und den Zug zum Hunnenkönig Etzel vermischen

sich historische Elemente aus unterschiedlichen Zeiten: Siegfrieds Wurzeln dürften auf den

germanischen Cheruskerfürsten Arminius zurückgehen, der mit ursprünglichem Namen Se-

gifredus geheißen haben dürfte und den Römern kurz vor Christi Geburt eine vernichtende

Niederlage im Teutoburger Wald zugefügt hatte. Der Hunnenkönig Etzel ist niemand anderer

als der Mitte des 5. Jahrhunderts wirkende Hunnenkönig Attila, der die Burgunder vernich-

tend besiegte. Brünhild geht auf eine merowingische Königin namens Brunichildis zurück,

das Vorbild für den wichtigen Bischof Pilgrim von Passau lebte im späten 10. Jahrhundert;

der Zug entlang der Donau nach Osten vereinigt Elemente der Awarenkriege Karls des Gro-

ßen und des Zuges bayerischer Adeliger gegen die Ungarn, der im Jahr 907 mit einer vernich-

tenden Niederlage bei Pressburg endete.

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Vermutlich gegen Ende des 13. Jahrhunderts entstand im österreichischen Bereich der be-

rühmte Versroman „Meier Helmbrecht“ von Wernher dem Gartenaere (Werner dem Gärtner).

Darin wird von einem Bauern erzählt, der das Tabu bricht, seinen angeborenen Stand zu ver-

lassen. Schließlich endet Meier Helmbrecht als Raubritter am Galgen. Ebenso in den Bereich

des bäuerlich-ritterlichen Gegensatzes gehören die im 14. und 15. Jahrhundert häufiger wer-

denden Bauernschwänke, von denen im österreichischen Bereich die deftigen Neidhart-

Schwänke am bekanntesten und populärsten wurden. In Wien ist dazu sogar ein Freskenzyk-

lus erhalten.

Mit dem 12. Jahrhundert setzte sich auch in Österreich der Baustil der Romanik durch, der in

Westeuropa schon ein Jahrhundert zuvor entstanden war. Kirchen in diesem Stil stellen

gleichsam mächtige „Gottesburgen“ dar, die man vor allem an den Rundbögen bei Portalen

und Fenstern erkennt. In Österreich sind freilich weniger die großen Domkirchen als vielmehr

kleine Landkapellen und einige Klosteranlagen im romanischen Stil erhalten. Der riesige ro-

manische Dom von Salzburg musste in der frühen Barockzeit dem heutigen Bau weichen; der

Stephansdom in Wien wurde zwar im frühen 13. Jahrhundert im romanischen Stil begonnen

(das so genannte „Riesentor“), doch erst im 14. und 15. Jahrhundert im gotischen Stil vollen-

det; allein der Dom von Wiener Neustadt ist hauptsächlich in romanischem Stil errichtet. Be-

sonders die im 12. Jahrhundert gegründeten Klöster weisen bis heute romanische Teile auf,

doch sind sie durch spätere Zubauten erst bei genauerem Hinsehen zu entdecken. Beispiele

auf heute österreichischem Gebiet sind die Klöster Lambach, Nonnberg in Salzburg, Ossiach,

Millstatt und Gurk in Kärnten, Göss bei Leoben in der Steiermark sowie in Niederösterreich

Heiligenkreuz, Zwettl, Lilienfeld und Geras. Zudem wurden gerade im heutigen Niederöster-

reich runde oder achteckige Beinhäuser, so genannte Karner, errichtet, die ebenfalls zumeist

aus romanischer Zeit stammen (z. B. Bad Deutsch-Altenburg, Tulln, Mödling und Pulkau).

Häufig waren die romanischen Kirchen mit Fresken geschmückt, also Wandgemälde, die auf

dem noch nassen Kalk gemalt sind. Die bekanntesten romanischen Fresken in Oberösterreich

sind die in der Stiftskirche von Lambach, weitere finden sich etwa im Kloster Nonnberg zu

Salzburg, in Pürgg in der Obersteiermark, in Friesach und Gurk in Kärnten sowie in der Niko-

lauskirche bei Matrei in Osttirol.

Durch das West-Ost-Gefälle, d.h. durch den Umstand, dass im Mittelalter neue Strömungen

fast immer in Frankreich entstanden und erst allmählich nach Mitteleuropa vordrangen, hielt

sich die Romanik in Österreich zum Teil bis ins späte 13. Jahrhundert. In Frankreich hingegen

war schon gegen Ende des 12. Jahrhunderts ein neuer Baustil entstanden, der im Laufe des

13. Jahrhunderts auch im heutigen Österreich allmählich Einzug hielt: die Gotik. Sie reicht in

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unserem Raum bis an den Beginn der Neuzeit, während sie in Italien schon im frühen

15. Jahrhundert von der Renaissance abgelöst wurde.

Gotische Kirchen und Klöster sind zumeist sehr hoch, sie streben gleichsam zum Himmel.

Typisch sind die spitzen Bögen bei Portalen und Fenstern. Auch das Kircheninnere ragt hoch

und schmal auf, ein Merkmal, das erst durch neue Gewölbetechniken möglich wurde. Beson-

ders muss die Menschen des späten Mittelalters die bisher nicht gekannte Helligkeit und das

Spiel der Farben beeindruckt haben, besonders wenn die Sonne durch die oft sehr großflächi-

gen bunten Glasfenster schien. Zur Unterhaltung findet man immer wieder lustige Details,

z.B. Fratzen an den Wänden oder an den geschnitzten Bänken. Vom Dach ragen sogenannte

Speier hervor. Diese haben die Aufgabe, das Regenwasser weiterzuleiten. Meist sind sie in

Form von Drachen oder anderen Tieren ausgeführt, um das Böse von der Kirche fernzuhalten.

Berühmte Beispiele für gotische Kirchen in Österreich sind der Stephansdom in Wien, die

Franziskanerkirche in Salzburg, die Dominikanerkirchen von Friesach in Kärnten und Krems,

aber auch Landkirchen wie die Pfarrkirche von Königswiesen im Bezirk Freistadt.

Im Inneren waren die gotischen Kirchen und Klöster mit geschnitzten Flügelaltären und Ta-

felbildern, aber auch mit Fresken geschmückt: Besonders beeindruckende Beispiele dafür

sind die gesamte Ausstattung der Pfarrkirche von St. Wolfgang mit dem berühmten Flügelal-

tar von Michael Pacher (ca. 1470) und zahlreichen Fresken, weiters die Flügelaltäre in Ke-

fermarkt bei Freistadt, in Mauer bei Melk sowie in Südtirol. In der Tafelmalerei wurde im

15. Jahrhundert mehr und mehr auch die Natur „entdeckt“, freilich zunächst noch als Hinter-

grund zu Szenen aus der Bibel oder aus Heiligenlegenden. Unverkennbar ist aber eine Ten-

denz zum Realismus und zur Perspektive. Die im bayerischen und österreichischen Bereich

angesiedelte so genannte Donauschule, der Maler wie Rueland Frueauf der Ältere und Jünge-

re, Albrecht Altdorfer, Matthias Grünewald und andere angehörten, erlangte gesamteuropäi-

sche Bedeutung.

Im gotischen Baustil sind außerdem viele Bürgerhäuser aus dem Spätmittelalter errichtet.

Schöne Beispiele dafür sind das Bummerlhaus auf dem Stadtplatz von Steyr oder das Korn-

messerhaus in Bruck an der Mur. Diese aus Stein errichteten, mit Butzenglasscheiben und

wertvollem Mobiliar ausgestatteten Häuser dürfen allerdings nicht über den Umstand hinweg-

täuschen, dass auch im Spätmittelalter viele Stadthäuser noch aus Holz gebaut waren.

Der Baustil der Renaissance, der sich im 15. Jahrhundert in Italien in Rückbesinnung auf die

griechische und römische Antike entwickelt hatte, fasst nördlich der Alpen erst sehr langsam

Fuß. Die wichtigsten Baudenkmäler, etwa die Landhäuser in den Landeshauptstädten oder

repräsentative Adelssitze wie Schloss Porcia in Spittal an der Drau, Schloss Ambras bei Inns-

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bruck, Schloss Tollet bei Grieskirchen, Schloss Starhemberg bei Eferding, Schloss Weinberg

bei Freistadt, Schloss Goldegg im Salzburger Pongau oder die Schallaburg bei Melk, entstan-

den allesamt erst in der Mitte des 16. Jahrhunderts.

In der Malerei und in der Literatur waren die neuen Strömungen aus Italien schon deutlich

früher zu spüren: Die Malerei der Donauschule rückte immer mehr den Menschen und die

Natur in dem Mittelpunkt und nahm damit wichtige Elemente der italienischen Renaissance

auf. Schon unter Kaiser Friedrich III. wirkte mit Enea Silvio Piccolomini einer der wichtigs-

ten Humanisten im kaiserlichen Gefolge. Ihm verdanken wir eine große Anzahl gebildeter

Briefe und Reiseschilderungen, etwa auch über Schloss Ebelsberg bei Linz.

Unter den Mathematikern und Astronomen des 15. Jahrhunderts ragte vor allem Johannes von

Gmunden heraus, der antikes und arabisches Wissen in seine Studien einfließen ließ. Johan-

nes von Peuerbach beschäftigte sich mit den Planetenbewegungen und der Trigonometrie, in

die er die Berechnung mit dem Sinus einbrachte. Johannes Regiomontanus, ein Schüler des

Johannes von Peuerbach, war der Verfasser von Sternenbüchern, die besonders bei der See-

fahrt nach Amerika zur Anwendung kamen.

Am Hofe des Kaisers Maximilian fand der Humanismus schließlich sowohl in der Literatur

als auch in der Wissenschaft zum Durchbruch: Der aus dem bayerischen Ingolstadt stammen-

de Dichter Konrad Celtis gründete in Wien einen gebildeten Literatenzirkel, die „Sodalitas

Danubiana“ („Donaugesellschaft“), dem auch der Historiker Johannes Cuspinian, der Astro-

nom und Schriftsteller Ladislaus Sunthaym sowie der Humanist und Sammler Konrad Peutin-

ger angehörten. Kaiser Maximilian I. verfasste auch selbst die autobiografischen Werke

„Theuerdank“ und „Weißkunig“. Darin stilisierte er die Habsburger als ein seit jeher nobles

Adelsgeschlecht, das auch mit Kaiser Karl dem Großen und dem sagenhaften König Artus in

Verbindung stehe.