Das ärztliche Gutachten für die gesetzliche · PDF file2 Hinweise zur 1....

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  • Das rztliche Gutachten

    fr die

    gesetzliche Rentenversicherung

    Hinweise zur Begutachtung

    1. berarbeitete Fassung

    September 2001 Bundesversicherungsanstalt fr Angestellte, Landesversicherungsanstalten,

    Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse im Verband Deutscher Rentenversicherungstrger v

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    Hinweise zur 1. berarbeiteten Fassung 09/2001: Der VDR hat im Juni 2000 in den DRV-Schriften, Band 21 Das rztliche Gutachten fr die gesetzliche Rentenversicherung Hinweise zur Begutachtung herausgegeben. Die hierin dargestellten Anforderungen an den Begutachtungsprozess beziehen sich ausschlielich auf die zum damaligen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Regelungen. Nach der ab 01.01.2001 gltigen neuen Rechtslage im Recht der Erwerbsminderungsrenten sind bei der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung im Rahmen des Leistungsfeststellungsverfahrens bei Antrgen auf medizinische Leistungen zur Teilhabe und Rente wegen verminderter Erwerbsfhigkeit Neuerungen zu bercksichtigen. Diese beziehen sich zum einen auf den zeitlichen Umfang der Leistungsfhigkeit (Zeitschiene) und zum anderen auf die Frage, ob das Leistungsvermgen auf Zeit oder auf Dauer gemindert ist. Die Hinweise zur Begutachtung wurden in dieser berarbeiteten Fassung diesen Rechtsnderungen entsprechend angepasst. Die wesentlichen nderungen beziehen sich hierbei auf Kapitel 2 Gesetzliche Grundlagen fr Leistungen zur Teilhabe und Rente wegen Erwerbsminderung. Weiterhin gelten die der neuen Rechtslage angeglichenen, von den Verbandsgremien beschlossenen, aktualisierten Gutachtenformulare zur sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung (Kapitel 4.2) und die fr die sozialmedizinische Begutachtung wesentlichen genderten Paragraphen (im Anhang). Die mit den gesetzlichen nderungen verbundenen, speziellen Anforderungen an den Begutachtungsprozess wurden in den brigen Kapiteln jeweils bercksichtigt Weiterhin trat am 01.07.2001 das neu kodifizierte Sozialgesetzbuch (SGB) IX in Kraft. Hierdurch ergaben sich einige nderungen zu Rechtsvorschriften und Begrifflichkeiten im Rehabilitationsrecht. Auch diese sind in der vorliegenden aktualisierten Fassung der Begutachtungshinweise entsprechend bercksichtigt.

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    Inhaltsverzeichnis

    Seite 1. Einfhrung 4 2. Gesetzliche Grundlagen fr Leistungen zur Teilhabe und Rente wegen

    Erwerbsminderung 4

    2.1 Leistungen zur Teilhabe 4 2.2 Rente wegen Erwerbsminderung 12 3. Aufgaben und Stellung des sozialmedizinischen Gutachters 16 4. Das rztliche Gutachten 21 4.1 Gliederung und Anforderungsprofil des rztlichen Gutachtens

    fr die gesetzliche Rentenversicherung 21

    4.2 Formularsatz 28 4.3 Dokumentationsanleitung 32 5. Definitionen ausgewhlter sozialmedizinischer Begriffe (Glossar) 46 6. Arbeitshilfe zur geistigen/psychischen Belastbarkeitsbeurteilung 55 7. Qualittsanalyse des rztlichen Gutachtens 58 Anhang 61 - Auswahl von Paragraphen des Sozialgesetzbuches (SGB) 61 - Literatur 70 - Stichwortverzeichnis 72 - Kurzerluterungen fr die Dokumentationsanleitung 80

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    1. Einfhrung Das sozialmedizinische Gutachten ist eine wesentliche Grundlage zur Entscheidung der Rentenversicherungstrger ber eine Gewhrung von Leistungen zur Teilhabe und von Renten wegen verminderter Erwerbsfhigkeit. Die vorliegenden Hinweise zur Begutachtung sollen dazu beitragen, eine grere Transparenz und Vergleichbarkeit der sozialmedizinischen Gutachten zu erreichen. Die Trger der gesetzlichen Rentenversicherung verwenden rztliche Gutachten im Entscheidungsprozess von Leistungen zur Teilhabe und Renten wegen Erwerbsminderung; dabei wird das Krankheitsfolgenmodell der Weltgesundheitsorganisation (WHO)1 zugrunde gelegt. Die Hinweise zur Begutachtung informieren ber Gliederung und Anforderungsprofil sozialmedizinischer Gutachten. Sie enthalten ein Glossar mit Definitionen hufig benutzter Begriffe zur Beschreibung des Leistungsvermgens. Dieses bietet eine Grundlage fr die einheitliche Verwendung der ausgewhlten sozialmedizinischen Begriffe. In den Hinweisen zur Begutachtung werden Rechtsbestimmungen der Sozialgesetzgebung fr die Leistungen zur Teilhabe und Rente wegen verminderter Erwerbsfhigkeit erlutert. Weiterhin werden Aufgaben und Stellung des Gutachters dargestellt, damit er seiner Aufgabe als medizinischer Sachverstndiger in der Rentenversicherung gerecht werden kann. Die vorliegenden Hinweise zur Begutachtung knnen nicht das erforderliche sozialmedizinische Wissen vermitteln, das zur gutachterlichen Bewertung der Krankheitsfolgen vom Arzt beherrscht werden muss. Hierzu wird u.a. auf die Fachliteratur, insbesondere auf das Buch Sozialmedizinische Begutachtung in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. Literatur (25)) und auf die Fortbildungsveranstaltungen der sozialmedizinischen Akademien und anderer Institutionen verwiesen. Das einheitliche Gutachten und diese Hinweise zur Begutachtung dienen der Standardisierung und untersttzen die Qualittssicherung der sozialmedizinischen Begutachtung. 2. Gesetzliche Grundlagen fr Leistungen zur Teilhabe und Rente wegen

    Erwerbsminderung 2.1 Leistungen zur Teilhabe Durch das am 01.07.2001 in Kraft getretene SGB IX ergeben sich im SGB VI begriffliche Anpassungen durch die genderten Rechtsvorschriften fr den Bereich der Rehabilitation. So werden insbesondere die bisherigen medizinischen, berufsfrdernden und ergnzenden Leistungen unter dem berbegriff Leistungen zur Teilhabe zusammengefasst. Im einzelnen sind

    1Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat 1980 mit der ICIDH (International Classification of Impairments, Disabilities and Handicaps) ein Modell der Folgeerscheinungen von Gesundheitsstrungen entwickelt, das eine heute allgemein anerkannte Grundlage fr ein umfassendes Verstndnis des Rehabilitationsprozesses darstellt. Es unterscheidet grundstzlich zwischen der Ebene der Schdigung (Impairment), der Fhigkeitsstrungen (Disabilities) und der Beeintrchtigungen (Handicaps). Der im deutschen Sprachgebrauch bliche Begriff der Behinderung wird als berbegriff fr alle drei Dimensionen gesehen (siehe auch S.36 f.). Die Vollversammlung der WHO hat im Mai 2001 die ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health) als Nachfolgerin der ICIDH verabschiedet.

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    dies nun Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und ergnzende Leistungen. Im Gesetz findet sich das bisher als Reha vor Rente bekannte Prinzip in 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VI begrifflich entsprechend modifiziert: Die Leistungen zur Teilhabe haben Vorrang vor Rentenleistungen, die bei erfolgreichen Leistungen zur Teilhabe nicht oder voraussichtlich erst zu einem spteren Zeitpunkt zu erbringen sind. Dies bedeutet jedoch nicht, dass vor jeder Frhberentung wegen Erwerbsminderung eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben ohne Prfung von Rehabilitationsfhigkeit und Rehabilitationsprognose durchzufhren ist. Das Prinzip des Vorrangs von Leistungen zur Teilhabe vor Rentenleistungen wird in erster Linie verwirklicht durch die Etablierung eines Rehabilitationssystems, wie es mit Einrichtungen zur stationren sowie ambulanten medizinischen Rehabilitation und einem differenzierten Angebot zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geschaffen wurde. Der weit berwiegende Anteil aller Antrge auf Leistungen zur Teilhabe wird von Versicherten gestellt, die noch nicht an einer Rente wegen Erwerbsminderung interessiert sind. Mit Leistungen zur Teilhabe wollen und sollen sie eine vorzeitige Berentung vermeiden. Andererseits muss auch bei jedem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung die Frage geprft und beantwortet werden, ob durch Leistungen zur Teilhabe eine Frhberentung verhindert oder zumindest hinausgeschoben werden kann. Wird diese Frage bejaht, ist der Rentenversicherungs-trger gehalten, dem Versicherten entsprechende Leistungen anzubieten. Versicherungsrechtliche und persnliche Voraussetzungen fr Leistungen zur Teilhabe Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung knpft die Gewhrung von Leistungen zur Teilhabe an die Erfllung versicherungsrechtlicher und persnlicher Voraussetzungen. Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Die erforderlichen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen fr Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind in 11 SGB VI aufgefhrt. Fr die weitaus meisten Fallgestaltungen in der medizinischen Rehabilitation gilt, dass der Versicherte in den zurckliegenden zwei Jahren zumindest sechs Monate versicherungspflichtig ttig gewesen ist und entsprechende Beitrge erbracht hat. Im Bereich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mssen 15 Jahre mit Beitragszeiten (Pflicht- oder freiwillige Beitrge) oder Ersatzzeiten (= bestimmte beitragsfreie Zeiten vor 1992, z.B. politische Haft in der frheren DDR) belegt sein, bei krzeren Beitragszeiten besteht grundstzlich die Zustndigkeit der Bundesanstalt fr Arbeit. Angerechnet werden auch Zeiten auf Grund einer Gutschrift durch Versorgungsausgleich nach Ehescheidung. Als eine wichtige Ausnahmeregelung gilt, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unmittelbar im Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherungstrger auch in deren Verantwortungsbereich fallen, 11 Abs. 2 a SGB VI. So sind sie bei dieser Fallkonstellation auch fr die Leistungen zur Teilhabe im Einzelfall wesentlich jngerer Versicherter zustndig, weil fr diese Versicherten die Regel 6 aus 24 Monaten gilt. Weitere - in der Praxis seltenere - Tatbestnde des Erfllens der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, sind dem 11 SGB VI zu entnehmen.

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    Persnliche Voraussetzungen Gem 10 SGB VI haben Versicherte die persnlichen Voraussetzung