Das neue Humanforschungsgesetz Die wichtigsten Neuerung für … · 2013. 11. 8. · Kardiologie...
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Das neue HumanforschungsgesetzDie wichtigsten Neuerung für ForschendeResearch Lunch Kardiologie 05. November 2013Christiane Pauli-Magnus und Barbara Peters
Departement Klinische ForschungClinical Trial Unit
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Das neueHumanforschungsgesetzÜberblick
Kardiologie Research Lunch 05. November 2013
Das neue Humanforschungsgesetz 2
� Wann tritt das Humanforschungsgesetz (HFG) in Kraft? Gibt es Übergangsregelungen?
� Welche Studien werden durch das Humanforschungsgese tzgeregelt?
� Wie erhalte ich zukünftig eine Bewilligung für meine Studie? 10
� In welche Risikoklasse fällt meine Studie?
� Muss meine Studie registriert werden?
� Wo hole ich mir Hilfe?
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Das neue Humanforschungsgesetz 3
� Wann tritt das Humanforschungsgesetz (HFG) in Kraft? Gibt es Übergangsregelungen?
� Welche Studien werden durch das Humanforschungsgese tzgeregelt?
� Wie erhalte ich zukünftig eine Bewilligung für meine Studie? 10
� In welche Risikoklasse fällt meine Studie?
� Muss meine Studie registriert werden?
� Wo hole ich mir Hilfe?
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Ab 01.01.2014 gilt das neue Humanforschungsgesetz (HFG)
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Das neue Humanforschungsgesetz 4
� Für neue Sachverhalte kommt neues Recht zur Anwendung
� Alte Bewilligungen gelten weiter
� Für laufende Projekte, die neu bewilligungspflichtig werden, gilt eine Frist von 6 Monaten für die Eingabe bei den Behörden
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Das neue Humanforschungsgesetz 5
� Wann tritt das Humanforschungsgesetz (HFG) in Kraft? Gibt es Übergangsregelungen?
� Welche Studien werden durch das Humanforschungsgese tzgeregelt?
� Wie erhalte ich zukünftig eine Bewilligung für meine Studie? 10
� In welche Risikoklasse fällt meine Studie?
� Muss meine Studie registriert werden?
� Wo hole ich mir Hilfe?
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Die Gesetzgebung bis Ende 2013 regelte die klinische Forschung nur lückenhaft
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Heilmittelgesetz (HMG)Art. 53-57
Verordnung über Klinische Versuche mit Heilmitteln (Vklin)
Art. 1-37
Vereinbarung zur Einsetzung einer gemeinsamen Ethik kommission BS/ BLArtikel 1-20
Bun
dK
anto
n
Transplantations-gesetz
Art. 36-42
Transplantations-verordnungArt. 26-33
Stammzellen-forschungsgesetz
(StFG)
Stammzellenfor-schungsverordnung
(VStFG)
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Organisationsverordnung zum HFG(OV-HFG)Art. 1-13
Verordnung über klinische Versuche in der Humanforschung (Klin V )Art. 1-74
Verordnung über die Humanforschung mit Ausnahme der klinischen Versuche (HFV)Art. 1-50
Der Geltungsbereich des neuen Humanforschungsgesetz ist breit gefasst
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Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG )
Art. 1-67
Bun
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Online-Kurs Humanforschungsgesetz, Clinical Trial Unit (CTU)Das neue Humanforschungsgesetz
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Forschungsprojekte • mit Entnahme oder Weiterverwendung von biologischem Material
• mit Erhebung oder Weiterverwendung von gesundheitsbezogenen Personendaten
• an verstorbenen Personen• an Embryonen und Föten aus Schwangerschafts-
abbrüchen, Spontanaborten und Totgeburten
Folgende Studien fallen in den Geltungsbereich des Humanforschungsgesetzes
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Klinische Versuche • mit Arzneimitteln oder Medizinprodukten• mit Transplantatprodukten• der Gentherapie• mit gentechnisch veränderten oder pathogenen
Organismen• der Transplantation menschlicher Organe,
Gewebe oder Zellen• Übrige klinische Versuche
(z.B. chirurgische Eingriffe, psychologische od. physiologische Studien)
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Diese Studien unterliegen nicht dem Humanforschungsgesetz
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Forschung • an Embryonen in vitro
• mit anonymisiertem biologischem Material• mit anonym erhobenen und anonymisierten
gesundheitsbezogenen Daten
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Das neue Humanforschungsgesetz 10
� Wann tritt das Humanforschungsgesetz (HFG) in Kraft? Gibt es Übergangsregelungen?
� Welche Studien werden durch das Humanforschungsgese tzgeregelt?
� Wie erhalte ich zukünftig eine Bewilligung für meine Studie? 10
� In welche Risikoklasse fällt meine Studie?
� Muss meine Studie registriert werden?
� Wo hole ich mir Hilfe?
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Zukünftig können Studien parallel bei Ethikkommission und Swissmedic eingereicht werden
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Das neue Humanforschungsgesetz 11
← Bearbeitungsfristen →max. 30/ 45 Tage* max. 30 Tage
* abhängig vom Verfahren: ordentliches/Leitkommissions-Verfahren
Ethikkommissionen Swissmedic← Klare Aufgabentrennung →
Ethischen, rechtlichen, wissenschaftlichen
Anforderungen (GCP)
Sicherheit und Qualität des Arzneimittels (GMP)
← Prüfung von →
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Multizentrische Studien werden neu immer im Leitkommissions-Verfahren beurteilt
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Studienzentrum BSHauptprüfarzt (PI)
Studienzentrum BE Studienzentrum SG
EK BEEK Nordwestschweiz
Leitkommission EK SG
PI … principal investigator, koordinierender PrüfarztEK … Ethikkommission
1. Gesuchsstellung 3. Bewilligungen, max. 45 Tage
2. Bewertung lokaler Voraussetzungen, max. 15 Tage
Swissmedic
4. Mitteilung Entscheid
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Das neue Humanforschungsgesetz 13
� Wann tritt das Humanforschungsgesetz (HFG) in Kraft? Gibt es Übergangsregelungen?
� Welche Studien werden durch das Humanforschungsgese tzgeregelt?
� Wie erhalte ich zukünftig eine Bewilligung für meine Studie? 10
� In welche Risikoklasse fällt meine Studie?
� Muss meine Studie registriert werden?
� Wo hole ich mir Hilfe?
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Das Konzept der risiko-basierte Beurteilung von Studien
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Risikoeinstufung = Kategorisierung
Angepasste Haftungsbestimmungen, sowie Bewilligungs- und
Meldeverfahren
Verschiedene Forschungsbereiche und –vorgehen sind mit einem unterschiedlichen Ausmass der Gefährdung von Würde und Persönlichkeit der Teilnehmenden verbunden
Die Risikoeinschätzung einer Studie beruht auf der
Risiko-Nutzen-Beurteilung
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Die Kategorien im Überblick
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KategorieK
linis
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Ver
such
e
mit Arzneimitteln A B C
mit Medizinprodukten A C
mit Transplantatprodukten A B C
der Gentherapie und genetisch veränderten oder pathogenen Organismen
A B C
der Transplantation menschlicher Organe, Gewebe und Zellen
A C
Übrige klinische Versuche A B*
Forschungs-projekte
mit Entnahme biologischen Materials und/oder Erhebung gesundheitsbezogener Personendaten
A B*
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Vereinfachungen für Kategorie A-Studien
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Klinische Versuche Forschungsprojekte
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Übr
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mit Entnahme von biologischem Material
oder Erhebung von gesundheits-
bezogenen Daten
Ethikkommission als einzig zuständige Behörde ���� ���� ���� ���� ����
Befreiung von der Haftpflicht ���� ���� ���� ���� ����
Versicherung nicht obligatorisch ���� ���� ���� ���� ����
Keine Dokumentationspflicht von Unerwünschten Ereignissen, die nicht schwerwiegend sind
���� ����
Mündliche Aufklärung und Einwilligung von urteilsfähigen Erwachsenen erlaubt ����
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Kategorisierung von klinischen Versuchen mit Arzneimitteln
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Das neue Humanforschungsgesetz 17
Definition
A Arzneimittel in der Schweiz zugelassen und Anwendu ng
• gemäss Fachinformation (FI), oder
• von der FI abweichend, aber
- in einer Indikation derselben Krankheitsgruppe*, oder
- in einer selbstlimitierenden Krankheit bei niedrigerer Dosierung als gemäss FI, oder
- nach international anerkannter Leitlinie (Standard)
B Arzneimittel in der Schweiz zugelassen und Anwendung von der FI und den Kriterien der Kategorie A abweichend
C Arzneimittel in der Schweiz nicht zugelassen
* Nach International Classification of Diseases, ICD)
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Kategorisierung von klinischen Versuchen mit Medizinprodukten
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Definition
A Medizinprodukt
• trägt ein Konformitätszeichen
und
• wird gemäss Gebrauchsanweisung angewendet
C Medizinprodukt
• trägt kein Konformitätszeichen , oder
• wird abweichend von der Gebrauchsanweisung angewendet, oder
• ist in der Schweiz verboten
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Kategorisierung der übrigen klinischen Versuche
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Das neue Humanforschungsgesetz 19
Definition:
A Gesundheitsbezogene Intervention
• mit nur minimalen Risiken und Belastungen
oder
• nach international anerkannter Leitlinie (Standard)
B Gesundheitsbezogene Intervention
• mit mehr als minimalen Risiken und Belastungen und nicht nach international anerkannter Leitlinie
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Kategorisierung der klinischen Versuche der Transplantation menschlicher Organe, Gewebe, Zellen
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Das neue Humanforschungsgesetz 20
Definition
A Transplantation nach international anerkannter Leit linie (Standard)
C Transplantation
• nicht nach international anerkannter Leitlinie (Standard)
oder
• embryonaler oder fötaler Gewebe oder Zellen
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Forschungsprojekte mit Entnahme biologischen Materials oder Erhebung gesundheitsbezogener Daten
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Definition
A Massnahmen sind mit nur minimalen Risiken und Belast ungen verbunden
B Massnahmen sind mit mehr als minimalen Risiken und Belastungen verbunden
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Kategorisierung bewilligter klinischer Versuche
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Klinische Versuche mit Bewilligung vor dem 1.1.2014 Kategorie
• mit Arzneimittel und Medizinprodukten
• mit Transplantatprodukten
• der Transplantation
C
• Übrige B
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� Wann tritt das Humanforschungsgesetz (HFG) in Kraft? Gibt es Übergangsregelungen?
� Welche Studien werden durch das Humanforschungsgese tzgeregelt?
� Wie erhalte ich zukünftig eine Bewilligung für meine Studie? 10
� In welche Risikoklasse fällt meine Studie?
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Alle bewilligten klinischen Versuche müssen vor Beginn der Durchführung registriert werden
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Sponsor
WHO Minimaldatensatz
InteressierteÖffentlichkeit
BehördenSchweizer Studienportal**
mit Suchfunktion
* Einsehbar unter www.who.int > programmes and projects > clinical trials international registry platform oder www.clinicaltrials.gov** von der Koordinationsstelle des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sichergestellt WHO … World Health Organization
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� Wann tritt das Humanforschungsgesetz (HFG) in Kraft? Gibt es Übergangsregelungen?
� Welche Studien werden durch das Humanforschungsgese tzgeregelt?
� Wie erhalte ich zukünftig eine Bewilligung für meine Studie? 10
� In welche Risikoklasse fällt meine Studie?
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Mehr Informationen und Hilfestellungen bieten
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� Koordinationsstelle des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)� www.bag.admin.ch > Themen > Krankheiten und
Medizin > Forschung am Menschen …
� Forschungsethikkommissionen der Schweiz (EK)� www.swissethics.ch
� Schweizerisches Heilmittelinstitut (Swissmedic)� www.swissmedic.ch > Bewilligungen > Meldung
klinischer Versuche
� Clinical Trial Unit am Universitätsspital Basel� www.clinicaltrialunit.ch > Kontakt >
Kontaktformular Studienberatung
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Das neue Humanforschungsgesetz 27
� Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG)
� Organisationsverordnung zum Humanforschungsgesetz , OV-HFG
� Verordnung über klinische Versuche in der Humanforschung , KlinV
� Verordnung über die Humanforschung mit Ausnahme der klinischen Versuche, HFV
unter clinicaltrialunit.ch (Rubrik:Links)
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Vielen Dankfür Ihre Aufmerksamkeit
Kardiologie Research Lunch 05. November 2013
Das neue Humanforschungsgesetz 28