Das neue Humanforschungsgesetz Die wichtigsten Neuerung für … · 2013. 11. 8. · Kardiologie...

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Das neue Humanforschungsgesetz Die wichtigsten Neuerung für Forschende Research Lunch Kardiologie 05. November 2013 Christiane Pauli-Magnus und Barbara Peters Departement Klinische Forschung Clinical Trial Unit

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  • Das neue HumanforschungsgesetzDie wichtigsten Neuerung für ForschendeResearch Lunch Kardiologie 05. November 2013Christiane Pauli-Magnus und Barbara Peters

    Departement Klinische ForschungClinical Trial Unit

  • Das neueHumanforschungsgesetzÜberblick

    Kardiologie Research Lunch 05. November 2013

    Das neue Humanforschungsgesetz 2

    � Wann tritt das Humanforschungsgesetz (HFG) in Kraft? Gibt es Übergangsregelungen?

    � Welche Studien werden durch das Humanforschungsgese tzgeregelt?

    � Wie erhalte ich zukünftig eine Bewilligung für meine Studie? 10

    � In welche Risikoklasse fällt meine Studie?

    � Muss meine Studie registriert werden?

    � Wo hole ich mir Hilfe?

  • Online-Kurs HumanforschungsgesetzÜberblick

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    Das neue Humanforschungsgesetz 3

    � Wann tritt das Humanforschungsgesetz (HFG) in Kraft? Gibt es Übergangsregelungen?

    � Welche Studien werden durch das Humanforschungsgese tzgeregelt?

    � Wie erhalte ich zukünftig eine Bewilligung für meine Studie? 10

    � In welche Risikoklasse fällt meine Studie?

    � Muss meine Studie registriert werden?

    � Wo hole ich mir Hilfe?

  • Ab 01.01.2014 gilt das neue Humanforschungsgesetz (HFG)

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    Das neue Humanforschungsgesetz 4

    � Für neue Sachverhalte kommt neues Recht zur Anwendung

    � Alte Bewilligungen gelten weiter

    � Für laufende Projekte, die neu bewilligungspflichtig werden, gilt eine Frist von 6 Monaten für die Eingabe bei den Behörden

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    Das neue Humanforschungsgesetz 5

    � Wann tritt das Humanforschungsgesetz (HFG) in Kraft? Gibt es Übergangsregelungen?

    � Welche Studien werden durch das Humanforschungsgese tzgeregelt?

    � Wie erhalte ich zukünftig eine Bewilligung für meine Studie? 10

    � In welche Risikoklasse fällt meine Studie?

    � Muss meine Studie registriert werden?

    � Wo hole ich mir Hilfe?

  • Die Gesetzgebung bis Ende 2013 regelte die klinische Forschung nur lückenhaft

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    Das neue Humanforschungsgesetz 6

    Heilmittelgesetz (HMG)Art. 53-57

    Verordnung über Klinische Versuche mit Heilmitteln (Vklin)

    Art. 1-37

    Vereinbarung zur Einsetzung einer gemeinsamen Ethik kommission BS/ BLArtikel 1-20

    Bun

    dK

    anto

    n

    Transplantations-gesetz

    Art. 36-42

    Transplantations-verordnungArt. 26-33

    Stammzellen-forschungsgesetz

    (StFG)

    Stammzellenfor-schungsverordnung

    (VStFG)

  • Organisationsverordnung zum HFG(OV-HFG)Art. 1-13

    Verordnung über klinische Versuche in der Humanforschung (Klin V )Art. 1-74

    Verordnung über die Humanforschung mit Ausnahme der klinischen Versuche (HFV)Art. 1-50

    Der Geltungsbereich des neuen Humanforschungsgesetz ist breit gefasst

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    Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG )

    Art. 1-67

    Bun

    d

    Online-Kurs Humanforschungsgesetz, Clinical Trial Unit (CTU)Das neue Humanforschungsgesetz

  • Forschungsprojekte • mit Entnahme oder Weiterverwendung von biologischem Material

    • mit Erhebung oder Weiterverwendung von gesundheitsbezogenen Personendaten

    • an verstorbenen Personen• an Embryonen und Föten aus Schwangerschafts-

    abbrüchen, Spontanaborten und Totgeburten

    Folgende Studien fallen in den Geltungsbereich des Humanforschungsgesetzes

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    Das neue Humanforschungsgesetz 8

    Klinische Versuche • mit Arzneimitteln oder Medizinprodukten• mit Transplantatprodukten• der Gentherapie• mit gentechnisch veränderten oder pathogenen

    Organismen• der Transplantation menschlicher Organe,

    Gewebe oder Zellen• Übrige klinische Versuche

    (z.B. chirurgische Eingriffe, psychologische od. physiologische Studien)

  • Diese Studien unterliegen nicht dem Humanforschungsgesetz

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    Das neue Humanforschungsgesetz 9

    Forschung • an Embryonen in vitro

    • mit anonymisiertem biologischem Material• mit anonym erhobenen und anonymisierten

    gesundheitsbezogenen Daten

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    Das neue Humanforschungsgesetz 10

    � Wann tritt das Humanforschungsgesetz (HFG) in Kraft? Gibt es Übergangsregelungen?

    � Welche Studien werden durch das Humanforschungsgese tzgeregelt?

    � Wie erhalte ich zukünftig eine Bewilligung für meine Studie? 10

    � In welche Risikoklasse fällt meine Studie?

    � Muss meine Studie registriert werden?

    � Wo hole ich mir Hilfe?

  • Zukünftig können Studien parallel bei Ethikkommission und Swissmedic eingereicht werden

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    Das neue Humanforschungsgesetz 11

    ← Bearbeitungsfristen →max. 30/ 45 Tage* max. 30 Tage

    * abhängig vom Verfahren: ordentliches/Leitkommissions-Verfahren

    Ethikkommissionen Swissmedic← Klare Aufgabentrennung →

    Ethischen, rechtlichen, wissenschaftlichen

    Anforderungen (GCP)

    Sicherheit und Qualität des Arzneimittels (GMP)

    ← Prüfung von →

  • Multizentrische Studien werden neu immer im Leitkommissions-Verfahren beurteilt

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    Das neue Humanforschungsgesetz 12

    Studienzentrum BSHauptprüfarzt (PI)

    Studienzentrum BE Studienzentrum SG

    EK BEEK Nordwestschweiz

    Leitkommission EK SG

    PI … principal investigator, koordinierender PrüfarztEK … Ethikkommission

    1. Gesuchsstellung 3. Bewilligungen, max. 45 Tage

    2. Bewertung lokaler Voraussetzungen, max. 15 Tage

    Swissmedic

    4. Mitteilung Entscheid

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    Das neue Humanforschungsgesetz 13

    � Wann tritt das Humanforschungsgesetz (HFG) in Kraft? Gibt es Übergangsregelungen?

    � Welche Studien werden durch das Humanforschungsgese tzgeregelt?

    � Wie erhalte ich zukünftig eine Bewilligung für meine Studie? 10

    � In welche Risikoklasse fällt meine Studie?

    � Muss meine Studie registriert werden?

    � Wo hole ich mir Hilfe?

  • Das Konzept der risiko-basierte Beurteilung von Studien

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    Das neue Humanforschungsgesetz 14

    Risikoeinstufung = Kategorisierung

    Angepasste Haftungsbestimmungen, sowie Bewilligungs- und

    Meldeverfahren

    Verschiedene Forschungsbereiche und –vorgehen sind mit einem unterschiedlichen Ausmass der Gefährdung von Würde und Persönlichkeit der Teilnehmenden verbunden

    Die Risikoeinschätzung einer Studie beruht auf der

    Risiko-Nutzen-Beurteilung

  • Die Kategorien im Überblick

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    Das neue Humanforschungsgesetz 15

    KategorieK

    linis

    che

    Ver

    such

    e

    mit Arzneimitteln A B C

    mit Medizinprodukten A C

    mit Transplantatprodukten A B C

    der Gentherapie und genetisch veränderten oder pathogenen Organismen

    A B C

    der Transplantation menschlicher Organe, Gewebe und Zellen

    A C

    Übrige klinische Versuche A B*

    Forschungs-projekte

    mit Entnahme biologischen Materials und/oder Erhebung gesundheitsbezogener Personendaten

    A B*

  • Vereinfachungen für Kategorie A-Studien

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    Klinische Versuche Forschungsprojekte

    Arz

    neim

    ittel

    Med

    izin

    prod

    ukte

    Tran

    spla

    ntat

    ione

    n

    Übr

    ige

    mit Entnahme von biologischem Material

    oder Erhebung von gesundheits-

    bezogenen Daten

    Ethikkommission als einzig zuständige Behörde ���� ���� ���� ���� ����

    Befreiung von der Haftpflicht ���� ���� ���� ���� ����

    Versicherung nicht obligatorisch ���� ���� ���� ���� ����

    Keine Dokumentationspflicht von Unerwünschten Ereignissen, die nicht schwerwiegend sind

    ���� ����

    Mündliche Aufklärung und Einwilligung von urteilsfähigen Erwachsenen erlaubt ����

  • Kategorisierung von klinischen Versuchen mit Arzneimitteln

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    Das neue Humanforschungsgesetz 17

    Definition

    A Arzneimittel in der Schweiz zugelassen und Anwendu ng

    • gemäss Fachinformation (FI), oder

    • von der FI abweichend, aber

    - in einer Indikation derselben Krankheitsgruppe*, oder

    - in einer selbstlimitierenden Krankheit bei niedrigerer Dosierung als gemäss FI, oder

    - nach international anerkannter Leitlinie (Standard)

    B Arzneimittel in der Schweiz zugelassen und Anwendung von der FI und den Kriterien der Kategorie A abweichend

    C Arzneimittel in der Schweiz nicht zugelassen

    * Nach International Classification of Diseases, ICD)

  • Kategorisierung von klinischen Versuchen mit Medizinprodukten

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    Das neue Humanforschungsgesetz 18

    Definition

    A Medizinprodukt

    • trägt ein Konformitätszeichen

    und

    • wird gemäss Gebrauchsanweisung angewendet

    C Medizinprodukt

    • trägt kein Konformitätszeichen , oder

    • wird abweichend von der Gebrauchsanweisung angewendet, oder

    • ist in der Schweiz verboten

  • Kategorisierung der übrigen klinischen Versuche

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    Das neue Humanforschungsgesetz 19

    Definition:

    A Gesundheitsbezogene Intervention

    • mit nur minimalen Risiken und Belastungen

    oder

    • nach international anerkannter Leitlinie (Standard)

    B Gesundheitsbezogene Intervention

    • mit mehr als minimalen Risiken und Belastungen und nicht nach international anerkannter Leitlinie

  • Kategorisierung der klinischen Versuche der Transplantation menschlicher Organe, Gewebe, Zellen

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    Das neue Humanforschungsgesetz 20

    Definition

    A Transplantation nach international anerkannter Leit linie (Standard)

    C Transplantation

    • nicht nach international anerkannter Leitlinie (Standard)

    oder

    • embryonaler oder fötaler Gewebe oder Zellen

  • Forschungsprojekte mit Entnahme biologischen Materials oder Erhebung gesundheitsbezogener Daten

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    Das neue Humanforschungsgesetz 21

    Definition

    A Massnahmen sind mit nur minimalen Risiken und Belast ungen verbunden

    B Massnahmen sind mit mehr als minimalen Risiken und Belastungen verbunden

  • Kategorisierung bewilligter klinischer Versuche

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    Das neue Humanforschungsgesetz 22

    Klinische Versuche mit Bewilligung vor dem 1.1.2014 Kategorie

    • mit Arzneimittel und Medizinprodukten

    • mit Transplantatprodukten

    • der Transplantation

    C

    • Übrige B

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    Das neue Humanforschungsgesetz 23

    � Wann tritt das Humanforschungsgesetz (HFG) in Kraft? Gibt es Übergangsregelungen?

    � Welche Studien werden durch das Humanforschungsgese tzgeregelt?

    � Wie erhalte ich zukünftig eine Bewilligung für meine Studie? 10

    � In welche Risikoklasse fällt meine Studie?

    � Muss meine Studie registriert werden?

    � Wo hole ich mir Hilfe?

  • Alle bewilligten klinischen Versuche müssen vor Beginn der Durchführung registriert werden

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    Sponsor

    WHO Minimaldatensatz

    InteressierteÖffentlichkeit

    BehördenSchweizer Studienportal**

    mit Suchfunktion

    * Einsehbar unter www.who.int > programmes and projects > clinical trials international registry platform oder www.clinicaltrials.gov** von der Koordinationsstelle des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sichergestellt WHO … World Health Organization

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    � Wann tritt das Humanforschungsgesetz (HFG) in Kraft? Gibt es Übergangsregelungen?

    � Welche Studien werden durch das Humanforschungsgese tzgeregelt?

    � Wie erhalte ich zukünftig eine Bewilligung für meine Studie? 10

    � In welche Risikoklasse fällt meine Studie?

    � Muss meine Studie registriert werden?

    � Wo hole ich mir Hilfe?

  • Mehr Informationen und Hilfestellungen bieten

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    � Koordinationsstelle des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)� www.bag.admin.ch > Themen > Krankheiten und

    Medizin > Forschung am Menschen …

    � Forschungsethikkommissionen der Schweiz (EK)� www.swissethics.ch

    � Schweizerisches Heilmittelinstitut (Swissmedic)� www.swissmedic.ch > Bewilligungen > Meldung

    klinischer Versuche

    � Clinical Trial Unit am Universitätsspital Basel� www.clinicaltrialunit.ch > Kontakt >

    Kontaktformular Studienberatung

  • Downloads

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    Das neue Humanforschungsgesetz 27

    � Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG)

    � Organisationsverordnung zum Humanforschungsgesetz , OV-HFG

    � Verordnung über klinische Versuche in der Humanforschung , KlinV

    � Verordnung über die Humanforschung mit Ausnahme der klinischen Versuche, HFV

    unter clinicaltrialunit.ch (Rubrik:Links)

  • Vielen Dankfür Ihre Aufmerksamkeit

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