Das Betriebliche Eingliederungsmanagement in der Praxis · • Gymnastik-, Entspannungs-,...

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Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin Das Betriebliche Eingliederungsmanagement in der Praxis Angela Huber Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht, Mediatorin BM ®, Disability Manager CDMP ®

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Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin  

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement

in der Praxis

Angela Huber Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht, Mediatorin BM ®, Disability Manager CDMP ®

Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin  Gesetzliche Verpflichtung seit 01.05.2004

§ 84 Abs. 2 S. 1 SGB IX: Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).

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Zeiten der Arbeitsunfähigkeit...

...sind also seit Einführung des BEM nach § 84 Abs. 2 SGB IX keine Phasen der Passivität, sondern dienen der Suche nach den

Möglichkeiten zu Beseitigung der gesundheitsbedingten Störungen im Arbeitsverhältnis.

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6 Wochen...

anstehende Veränderungen

demographischer Wandel in der

Belegschaft

Unfälle / Probleme im privaten Umfeld wirtschaftl.

Situation

Grippewelle

... und was sind die Gründe?

mangelndes Gesundheits-bewusstsein Stress

Arbeitsplatz-Gestaltung

Motivations-mangel

Probleme mit Vorgesetztem oder Kollegen

krankheits-bedingte Fälle

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Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin  Qualitätsanforderungen an das BEM -

Fallmanagement

Im konkreten Einzelfall werden:

–  Die Ausgangslage analysiert

–  Geeignete Maßnahmen entwickelt (Eingliederungsplan)

–  Einzelmaßnahmen kontrolliert durchgeführt

–  Das Fallmanagement ausgewertet (Abschlussdokumentation)

Analyse

Planung Umsetzung

Auswertung

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Die Analysephase - Profilvergleich

Anforderungs-profil für den Arbeitsplatz

Fähigkeitsprofil für den Arbeitnehmer

Vergleich

Arbeitsplatz-anpassung

Verbesserung der Fähigkeiten

Umsetzung, Arbeitsplatz-erprobung

Außerbetriebliche Maßnahmen zur

Teilhabe am Arbeitsleben

Ermittlung des Handlungsbedarf

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Arbeitsunfähigkeit

•  Schulteroperation, linke Schulter

•  Erschöpfungsdepression

•  Wirbelsäulenerkrankung (Bandscheibenvorfall)

•  Schwere Erkrankung / Tod eines Familienangehörigen

Leistungseinschränkungen

•  Kein Heben über 30 kg, keine Überkopfarbeiten

•  Angst vor Rückfall, Angst vor Reaktion der Kollegen und Vorgesetzten

•  Längeres Sitzen vermeiden

•  Verminderte Konzentrationsfähigkeit bei der Arbeit

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Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin  Planungsphase: Mögliche Maßnahmen im

BEM und deren Finanzierung

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Technische Maßnahmen: •  Höhenverstellbarer Schreibtisch, orthopädischer Stuhl, Sicherheitsschuhe,

orthopädische Einlagen, Umbau von Maschinen, Bildschirm, Tastatur, Hörgeräte, etc. (finanziert durch DRV, BA (wenn keine 15 Jahre Wartezeit) oder BG.

Organisatorische Maßnahmen: •  Reduzierung der Arbeitszeit+ teilweise EM Rente (über DRV) oder

stufenweise Wiedereingliederung (über KK, DRV oder BG) •  Reduzierung der Arbeitsaufgaben und ggf. Minderleistungsausgleich (über

das Integrationsamt) •  Mediation / Konfliktmanagement Personelle Maßnahmen: •  Gymnastik-, Entspannungs-, Stressmanagementkurse über die KK •  Medizinische Reha (über DRV) •  Unterstützung bei Schwerbehinderung (über das Integrationsamt)

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Technische Maßnahmen: z.B. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsplatz

Was ist bei der Beantragung zu beachten? •  Ziel: Erhalt der Erwerbsfähigkeit (Reha vor Rente; keine Heilung der

Krankheit) •  Möglichst genaue Beschreibung des Arbeitsplatzes •  Medizinische Unterlagen und Atteste zum Antrag beilegen sowie •  Kostenvoranschlag (am liebsten 3 Angebote) •  NICHT vorher kaufen!!! Erst beantragen und nach Bewilligung beschaffen.

Kostenträger: •  DRV (bei Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren): Formulare G100, G130 •  Ansonsten Bundesagentur für Arbeit oder •  Berufsgenossenschaft (bei einem Arbeits- oder Wegeunfall)

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Leistungen vom Integrationsamt für behinderte Arbeitnehmer

•  Technische Arbeitshilfen (z.B. Rampen für Rollstuhlfahrer, spezielle Computer für blinde Menschen, Sitzhilfen etc.) –  Kosten für die Beschaffung, für die Wartung / Instandhaltung –  Ausbildung für die Bedienung

•  Arbeitsassistenz (Geldleistung für Helfer) –  Regelmäßige Inanspruchnahme –  Kein Ersatz – nur Unterstützung –  Hilfe vom Kollegen reicht nicht aus.

•  Minderleistungsausgleich –  Arbeitsleistung ist wenigstens 30 % (bis 50%) geringer als bei einem

Nichtbehinderten in vergleichbarer Form –  Alle anderen Maßnahmen sind ausgeschöpft

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Organisatorische Maßnahmen: Arbeitszeit

Einbringung von Urlaub •  Der infolge einer Erkrankung nicht genommene Urlaub wird für 15 Monate

gesichert und auf das übernächste Kalenderjahr übertragen. Bsp.: –  Schwere Erkrankung im Jahr 2015. Keine Möglichkeit den Urlaub zu

nehmen => Übertrag des Urlaubs in das Jahr 2017. Der Anspruch geht am 31.03.2017 unter.

•  Tolle Möglichkeit im BEM: langsame Heranführung an die ursprüngliche Tätigkeit durch halbe Tage oder z.B. Mittwoch zum „Durchschnaufen“

Teilzeittätigkeit •  Entweder vorübergehend (befristen!!!) •  Oder in Verbindung mit einer Erwerbsminderungsrente Schichtarbeit •  Empfehlung oder Anweisung? •  Überlegung, ob das Attest befristet werden kann (Überprüfung nach 6

Monaten)

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Organisatorische Maßnahmen: stufenweise Wiedereingliederung

Stufenweise Wiedereingliederung •  Ziel: schrittweise Heranführung an die volle Arbeitsleistung. Während der

stw. WE ist der Arbeitnehmer noch krankgeschrieben •  Möglich ist die stw. WE nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt •  Optimal: Führungskraft und Arbeitnehmer setzen sich (im Rahmen des

BEM) VOR der stw. WE zusammen und überlegen den Stufenplan

Kostenträger: •  Krankenkasse •  Deutsche Rentenversicherung (wenn vor 4 Wochen oder weniger eine

med. Reha stattfand) •  Unfallversicherung (bei einem Arbeits- oder Wegeunfall)

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Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin  Was muss der Arbeitgeber umsetzen?

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Grenzen der Pflicht des Arbeitgebers: •  Unzumutbarkeit aufgrund

unverhältnismäßiger Aufwendungen bei Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers

•  Arbeitgeber muss keinen neuen Arbeitsplatz „erfinden“

•  Staatliche oder berufsgenossenschaftliche Arbeitsschutzvorschriften oder beamtenrechtliche Vorschriften (Unmöglichkeit)

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STOP  

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Personelle Maßnahmen

•  Gesundheitsförderungsmaßnahmen (finanziert über die Krankenkasse) –  Innerhalb eines Kalenderjahres werden 2 anerkannte Kurse zu 80%

(bis max. 75 Euro) •  Beratungsdienstleistungen

–  Schuldnerberatung –  Suchberatung

•  Medizinische Rehabilitation –  Wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist –  Und die Minderung der Erwerbsfähigkeit dadurch abgewendet

werden kann –  Oder der Arbeitsplatz erhalten werden kann –  und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (z.B. Wartezeit von 15

Jahren oder innerhalb der letzten 2 Jahre 6 Monate Pflichtbeiträge)

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Interne Partner & Fachleute

•  Betriebsarzt •  Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ergonomie •  Technologievertreter •  Suchtberatung •  Controlling (Planung und Steuerung) •  Personalabteilung (Personalplanung) •  Führungskräfte •  Betriebsräte •  Arbeitgeberbeauftragter für Schwerbehinderte

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Externe Partner & Fachleute

•  Disability Manager •  Betriebsarzt •  Fachkraft für Arbeitssicherheit •  Technologievertreter •  Berufsgenossenschaft •  Krankenkasse •  Deutsche Rentenversicherung •  Agentur für Arbeit •  Integrationsämter •  Suchtberatung •  Gemeinsame Servicestellen •  Selbsthilfeorganisationen •  Fachdienst für psychische Erkrankung •  Gemeinsame Servicestellen •  Medizinischer Dienst der Krankenkasse (MDK)

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BEISPIELE KRANKHEITSARTBEZOGEN

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Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin  Beispiel: Erkrankung des Bewegungsapparates

(insb. Wirbelsäulenerkrankung)

1.  Vergleich Anforderungsprofil mit Fähigkeitsprofil: was wird vom Mitarbeiter gefordert? Kann diese Tätigkeit durch technische oder personelle Hilfen vereinfacht werden?

2.  Einleitung gezielter ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung ggf. unter Hinzuziehung weiterer Experten (Sicherheitsfachkraft, Integrationsfachdienst, Rentenversicherung)

3.  Ausschluss bestimmter Tätigkeiten, Arbeitsassistenz (Integrationsamt), ggf. vorübergehender oder dauerhafter Arbeitsplatzwechsel

WICHTIG: Nicht ohne Zustimmung des Mitarbeiters!!!

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Beispiel: Krebserkrankungen

1.  Meist hochmotivierte Mitarbeiter 2.  Tendenz zur Selbstüberschätzung und – überforderung 3.  Betriebsärztliche Begutachtung und Begleitung wichtig

oder regelmäßige Nachfrage beim Mitarbeiter und behandelnden Arzt.

WICHTIG: Nicht ohne Zustimmung des Mitarbeiters!!!

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Angela Huber Rechtsanwältin und Mediatorin  Wiedereingliederung von an Burnout /

Depression erkrankten Mitarbeitern

•  Wichtig: Gespräch mit dem Mitarbeiter und Gespräch mit der Führungskraft

•  Mögliche weitere Maßnahmen: Medizinische Rehabilitation, ambulante Therapie, stufenweise Wiedereingliederung (Achtung: Mitarbeiter überschätzt sich oft, „das Gegenteil von GUT ist GUT GEMEINT)

•  Ggf. Anpassung des Arbeitsplatzes, Anpassung der Tätigkeiten (MIT dem Mitarbeiter gemeinsam!)

•  Ggf. Moderation / Mediation zwischen Führungskraft und Mitarbeiter als Präventivmaßnahme

•  Lärm / Licht: Anpassung / Reduktion

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Die Durchführungsphase

•  Leistungen zur Teilhabe umsetzen und dranbleiben! •  Als Ansprechpartner zur Verfügung stehen •  Terminplanung einhalten •  Flexibilität beweisen •  Zwischenergebnisse vermerken

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Die Überprüfungsphase

•  Fortschrittskontrolle

•  Ggf. Anpassen der Maßnahmen

•  Abschlussberichterstattung

•  BEM als Frühwarninstrument

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Das Abschlussgespräch

•  Aktuelle Selbsteinschätzung des / der Betroffenen •  Ergebnisse der Maßnahmen gemäß Eingliederungsplan •  Weitere Betreuungsbedarf für den / die Betroffene(n) •  Feststellung, dass das BEM beendet werden kann.

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