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Das bayerische Genossenschaftsblatt 2 • 2017

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Vom entzauberten Ex-Topmanager Tho-mas Middelhoff mag man halten, was manwill. Ein von ihm überliefertes Zitatmöchte ich Ihnen aber nicht vorenthalten,wenn es – wie in dieser „Profil“-Ausgabe –um die für die Unternehmensführung zen-trale Position des Aufsichtsrats geht. DennMiddelhoff hatte vor Jahren zum Bestengegeben: „Es gibt drei Berufe, die mannicht erlernen muss: Den des Ehemanns,des Politikers und des Aufsichtsrats. Zu-mindest Letzteres sollte sich ändern.“

Heute lässt sich konstatieren: es hat sichetwas geändert. Die Zeiten sind längstpassé, in denen Posten in den Kontroll-gremien eher beliebig verteilt wurden.Das gilt auch für Genossenschaften, beidenen alleine in Bayern einige tausendAufsichtsräte Verantwortung für ihre Un-ternehmen übernommen haben.

Die Anforderungen an die viel zitierte„Corporate Governance“ haben sich ge-wandelt. Sie sind gestiegen und das istgrundsätzlich richtig. Denn nur wer sichdie erforderliche „Sachkunde“ aneignetund das Geschäft versteht, ist fähig, dieKernfunktion eines Aufsichtsrats zu über-nehmen: den Vorstand überwachen, ihnberaten und als Partner zur Seite stehen.

Das ist nicht trivial. Denn das Amt desAufsichtsrats kostet Zeit. Und es erfordertdie Bereitschaft, sich mit komplexen Fra-gen auseinanderzusetzen, sich eine Mei-nung zu bilden und Entscheidungen zutreffen. Das gilt speziell für die Banken-branche, über die in den vergangenen Jah-ren nicht nur eine Flut immer neuer re-gulatorischer Anforderungen hinweg-rollte. Sie muss sich zudem mit den weit-reichenden Konsequenzen der extremenEZB-Zinspolitik befassen.

Vor diesem Hintergrund verdient jedesGenossenschaftsmitglied, das sich als Auf-sichtsrat engagiert, Respekt. Und es ver-dient angemessene Unterstützung, umseine Aufgabe zu erfüllen. Die bietet nichtzuletzt der Genossenschaftsverband Bay-ern an, wie auf den folgenden Seiten deut-lich wird. |

...notiert

Ein Amt verdient Respekt

Florian Ernst

IHR PLUS AN AUSGEZEICHNET.

www.ruv.de

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Inhalt

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Nachrichten8 Politik-Ticker/Meldungen: Kreditgenossen

finanzieren Bayern-Wachstum mit/Umfrage:Mehrheit möchte Vermögen umschichten/Sparer profitieren von Kursgewinnen/Simonberichtet zu Basel III/Spruch des Monats

9 Politik-Ticker/Meldungen: Bayerische Kam-mern und Verbände lehnen EDIS ab/BayernsAgrarexporte erreichen Rekordhoch/WenigerSchäden durch Datendiebe/IW Köln: Sorgenvor Immobilienblase unbegründet

Titelthema10 Komplex: Rechte und Pflichten von Aufsichts-

räten12 Anspruchsvoll: Die Anforderungen an das

Kontrollgremium von Genossenschaftsbankensteigen

14 Hilfreich: Wie der GVB Aufsichtsräten seinerMitgliedsgenossenschaften mit Rat und Tat zurSeite steht

16 Verständlich: Welche Informationsquellen Aufsichtsräte nutzen können, um die Arbeitdes Vorstands zu begleiten

18 Gemeinsam: Bei Fusionen von Genossen-schaftsbanken kommt den Kontrollgremieneine Schlüsselrolle zu

19 Passend: Was bei der Besetzung von Vorstands-positionen zu beachten ist

20 Professionell: Warum passive Aufsichtsrätenicht mehr in die heutige Zeit passen, erklärtProfessor Manuel Theisen

Kreditgenossenschaften22 Instant Payments: Bundesbank-Vorstand

Carl-Ludwig Thiele erklärt, wie Bezahlen inEchtzeit funktioniert

24 Stresstest: Der GVB unterstützt seine Mitglieds-banken bei der anstehenden Umfrage der Auf-sicht zum Niedrigzinsumfeld

25 Kundenfokus 2020: Warum Beratungsqualitätund Weberfolg die Basis bilden

26 Ansturm: Die Raiffeisenbank München-Südhat eine Geschäftsstelle neu gestaltet – seitdemreißt der Besucherstrom nicht ab

28 Systemrelevanz: Das „Too big to fail“-Problemin der Finanzbranche ist noch nicht gelöst

29 Undifferenziert: Die Aufsicht sollte stärkerRücksicht auf unterschiedliche Geschäfts -modelle nehmen, schreibt Markus Demaryvom IW Köln

30 Regulierung: Wann sind staatliche Marktein-griffe angemessen, wann unverhältnismäßig?

Warengenossenschaften undDienstleistungsgenossenschaften

32 Agrarimpulse 2017: Anforderungen an einemoderne Ernährungswirtschaft

33 Fragwürdig: Ein neues Gesetz bedroht denFörderauftrag von Einkaufsgenossenschaftenim Gesundheitswesen

Foto: panthermedia.net/imtmphoto

Die vielen Rollendes Aufsichtsrats

Ab November sollen Überweisungen beinahein Echtzeit möglich sein. Innerhalb von zehnSekunden landet das Geld dann auf dem Kontodes Empfängers. „Instant Payments“ heißt dasVerfahren, das die Europäische Zentralbankmit Nachdruck vorantreibt. Die Bundesbankbegleitet das Projekt. Im Gespräch mit „Profil“erläutert Vorstandsmitglied Carl-Ludwig Thiele (Foto), was aufdie Banken und ihre Kunden zukommt. Seite 22

Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken müssensich in den kommenden Monaten auf umfangreiche Datenab-fragen von Bundesbank und BaFin einstellen. Die Aufseherwollen mit einem Stresstest die Robustheit kleiner und mittle-rer Institute prüfen. Hinzu kommt eine weitere Umfrage zur Ertragslage im Niedrigzinsumfeld. Der GVB arbeitet daran, seinen Mitgliedsbanken praktikable Unterstützungsleistungenanzubieten. Ziel ist eine ressourcenschonende Abfrage mit Hilfebestehender IT-Systeme. Seite 24

Erhebliche Datenabfragen

Die Ansprüche an Aufsichtsräte sind hoch: Sie müssen den Vor-stand beraten und überwachen, sie müssen sich eine Meinungbilden und entscheiden, sie müssen bereit sein, sich immer wie-der fortzubilden. Damit tragen sie in erheblichem Umfang dazubei, die Zukunft ihrer Genossenschaft zu sichern. Grund genugfür „Profil“, den Tausenden von Aufsichtsräten bayerischer Ge-nossenschaften das Schwerpunktthema dieser Ausgabe zu wid-men. Experten geben Tipps für die praktische Arbeit, außerdemschlüsselt die Redaktion auf, welche Unterstützungsleistungender GVB anbietet. Beiträge zu den Rechten und Pflichten vonAufsichtsräten sowie ein Interview zur „guten Unternehmens-führung“ runden die Titelstrecke ab. Seite 10

Foto: M

ajit Jari

Überweisungen in Echtzeit:Was auf die Banken zukommt

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34 Solarstrom: Ohne die richtige Wartung sinktder Ertrag von PV-Anlagen

35 Futtermittel: Die TrocknungsgenossenschaftOberallgäu hat sich mithilfe von Fördermittelnund dem GVB neu aufgestellt

Verbund36 Altersvorsorge: Die R+V setzt weiterhin auf

Garantiezinsen und Riester

Karriere37 Gesundheitsmanagement: Mit Stand-up-

Paddling und Kochkursen halten bayerischeGenossenschaftsbanken ihre Mitarbeiter fit

Ratgeber38 Steuererklärung: Welche Besonderheiten für

Aufsichtsräte von Genossenschaften gelten39 Absatzziele: Ein neues Gesetz regelt die

Vergütung von Immobilienkredit-Beratern40 Drahtlos: Wollen Genossenschaften einen

kostenlosen WLAN-Zugang anbieten, solltensie einige Vorgaben beachten

Interview/Zeitgeschehen42 Teamarbeit: Wie Google seine Mitarbeiter

bindet44 Bargeld: Vor 15 Jahren löste der Euro die

D-Mark ab45 Überstunden: Ein Bankvorstand erinnert sich

an die Währungsumstellung46 Reformstau: Südeuropa kommt nur schwer

aus der Krise, erklärt Professor Friedrich Heinemann

Genogramm50 Förderung: Die RSD-Stiftung hat im vergan -

genen Jahr 36.400 Euro ausgereichtGenossenschaften: Veranstaltungen und Meldungen

54 Personalien: Geburtstage, Dienstjubiläen, Abschiede, Ehrennadeln

Rubriken3 …notiert: Ein Amt verdient Respekt7 Widerspruch: GVB-Präsident Jürgen Gros

fordert, geplante Hürden bei der Immobilien -finanzierung zu hinterfragen

48 Mittelstandsfinanzierung: Überbordende Büro-kratie erschwert Banken die Kreditvergabe

49 Auf dem Radar: Wo der GVB für seine Mitglieder politisch Akzente setztUmfrage des Monats: Halten Sie das Bank -geheimnis weiterhin für schützenswert?

56 Stellenanzeigen/Bekanntmachungen58 …eine von uns: Die Ambulante Palliativ -

versorgung Nordoberpfalz eGImpressum

Foto: panthermedia.net/imtmphoto

Ein innovatives Raumkonzept, junge Berater und automatischeSchließfächer: Mit dieser Kombination hat die RaiffeisenbankMünchen-Süd einen Hit gelandet. Seit der Eröffnung strömentäglich bis zu 300 Besucher in die umgebaute Geschäftsstelle inFürstenried-Ost, umgerechnet auf die regulären Öffnungszei-ten alle zwei Minuten einer. „Mit diesem Erfolg haben wir nichtgerechnet“, sagt Vorstandsvorsitzender Heinz Schneider. DieMitarbeiter können zu allen Themen beraten, so gibt es kaumWartezeiten. Das kommt an. Schneider: „Wir haben schon vieleNeukunden gewonnen.“ Seite 26

München-Süd: Eine Filialewird zum Wachstumsmotor

Schwächelt die Photovoltaikanlage, kostet das Energiegenos-senschaften bares Geld. Um solche Ertragseinbußen zu ver-meiden, empfehlen Fachleute eine regelmäßige Wartung. Dasbetrifft nicht nur altersschwache Wechselrichter und durchge-schmorte Leitungen, sondern auch Unkräuter, die Schatten wer-fen. Das drosselt die Leistung der Anlage erheblich. „Profil“ hatbei Experten nachgefragt, wie Energiegenossenschaften den Ertrag ihrer Solaranlagen optimieren können. Seite 34

Solaranlagen: Unkrautbekämpfen, Ertrag optimieren

Foto: M

ajit Jari

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Darlehen zum Bau oder zum Erwerb von Wohn-immobilien sind sowohl für die Kreditwirtschaftals auch für private Kreditnehmer von hoherquantitativer Bedeutung. […] Störungen in die-sem Bereich können daher erhebliche Auswir-kungen auf die Finanzstabilität […] haben. Es istdaher angezeigt, Instrumente zu schaffen, mit denen einer möglichen Gefährdung der Finanz-stabilität [entgegengewirkt werden kann]. DieSchaffung zusätzlicher makroprudenzieller In-strumente ist auch deshalb angezeigt, da – in in-ternationaler Perspektive – Ungleichgewichteam Wohnimmobilienmarkt in der Vergangenheithäufig Auslöser von systemischen Finanzkrisenwaren. (Seite 18)

„Die geplanten ‚Instrumente’ sind unnötig. Am deutschen

Immobilienmarkt ist – dank der konservativen Finanzie-

rungskultur – keine Überhitzung zu erkennen. Die Belei-

hung ist generell niedrig und der Schuldendienst mode-

rat. Das gewährleistet eine hohe Stabilität. Die Situa-

tion hierzulande ist deshalb keineswegs vergleichbar mit

den Immobilienblasen in Spanien oder den USA vor Aus-

bruch der Finanzkrise. Vielmehr droht die neue Regulie-

rung vielen Deutschen den Weg zum Eigenheim zu ver-

sperren. Das widerspricht politischen Absichtserklärun-

gen, Wohneigentum zu fördern. Hat die Bundesregierung

aus der missglückten Umsetzung der EU-Richtlinie über

Wohnimmobilienkredite nichts gelernt?”

„Die Bundesregierung bereitet mit dem Gesetzentwurfden Weg für erhebliche Eingriffe in den Immobilienmarkt.So soll die BaFin künftig beispielsweise darüber bestim-men können, wie hoch die monatlichen Kreditraten seindürfen. Solche Eingriffe sind weder zielgerichtet nocheinzelfallgerecht. Bürgern wird dadurch die Chance aufeine eigene Immobilie und eine wichtige Form der Alters-vorsorge genommen. Warum misstraut die Bundesregie-rung der Expertise der Banken? Insbesondere die Regio-nalbanken pflegen enge Kundenbeziehungen. Sie prüfenEinkommens- und Vermögensverhältnisse individuell. Dashat sich bewährt: Bei Immobilienkrediten liegen die Aus-fallraten der bayerischen Volksbanken und Raiffeisen-banken bei weniger als 0,4 Prozent.”

„Dieser Instrumentenkasten verletzt die Grundsätze der

Sozialen Marktwirtschaft. Schließlich ermächtigen die

Vorschriften eine Behörde dazu, das Zusammenspiel der

Marktkräfte zu stören und die Freiheitsrechte des Ein-

zelnen einzuschränken – und das ohne demokratische

Kontrolle. Die Allgemeinheit hat kein Interesse an ver-

fassungsrechtlich bedenklichen Vorschriften mit frag-

würdigem Nutzen. Abgesehen davon verfügt die Aufsicht

schon heute über Möglichkeiten, die Kreditvergabe zu

steuern: Wenn eine Überhitzung der Immobilienmärkte

droht, kann die BaFin die Kapitalanforderungen für Im-

mobilienkredite heraufsetzen. Der Instrumentenkasten

ist also ausreichend gefüllt – von Lücken keine Spur.

Die Bundesregierung sollte ihren Gesetzentwurf daher

grundsätzlich hinterfragen.”

Durch den Einsatz der neuen Instrumente kön-nen zukünftig wesentliche Systemrisiken recht-zeitig zielgerichtet adressiert werden. […] DieInstrumente entfalten ihre stabilisierende Wir-kung insbesondere durch eine Reduzierung derAusfallwahrscheinlichkeit des Darlehens bezie-hungsweise eine Reduzierung der Verlustquoteim Falle eines Zahlungsausfalls […]. Um einemöglichst zielgenaue und effektive Begrenzungeiner die Finanzstabilität gefährdenden übermä-ßigen Expansion der Kreditvergabe zu erreichen,können die Instrumente einzeln oder in Kombi-nation eingesetzt werden. (Seite 18–19)

Die Schaffung der neuen makroprudenziellenInstrumente schließt eine Lücke im bestehendenInstrumentenkasten. Der mit diesem Gesetz er-weiterte Instrumentenkasten ermöglicht es so-mit, der jeweiligen Risikolage angepasste Instru-mente einzusetzen. Dies liegt im Interesse derAllgemeinheit, insbesondere wenn systemischeRisiken aus der Wohnimmobilienfinanzierung,die mit hohen volkswirtschaftlichen Kosten ein-hergehende Krisen verursachen können, sich mitkapitalbasierten Instrumenten nicht im ausrei-chenden Maße oder hinreichend genau zurück-führen ließen. (Seite 22)

Fundstelle: Begründung zum Entwurf eines Finanzaufsichtsrecht-ergänzungsgesetzes vom 21. Dezember 2016

Dazu meine ich:

GVB-Präsident Jürgen Gros zum

Entwurf des „Finanzaufsichtsre

cht -

ergänzungsgesetzes“ der Bunde

sregierung: Berlin sollte neue Hü

rden

für Immobilienkredite grundsätz

lich hinterfragen

Profil• 2. 2017 7

Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de Jürgen Gros twittert als @JGros_GVB

Widerspruch

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Nachrichten

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Politik-Ticker++München++Berlin++Brüssel++

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Basel IV: Die Einigung auf einenneuen internationalen Standard fürdie Kapitalvorschriften für Banken(„Basel IV“) lässt weiter auf sich warten. Die eigentlich für Anfang Ja-nuar geplante Verabschiedung desRegelwerks wurde kurzfristig vertagt.Strittig ist insbesondere, in welchemMaß der Einsatz bankinterner Mo-delle den Kapitalbedarf im Vergleichzum einheitlichen „Standardansatz“schmälern darf („Output Floor“). AusSicht des GVB sollte hinterfragt wer-den, ob kleine Regionalbanken dieBaseler Standards im vollen Umfanganwenden müssen.

++ ++ ++

Einlagensicherung: Der Vorschlag derEU-Kommission zur Vergemeinschaf-tung der Einlagensicherung in Europa(„EDIS“) trifft weiterhin auf Kritik.Führende deutsche EU-Abgeordnetesprechen sich im Rahmen des laufen-den Gesetzgebungsverfahrens gegeneine Vollversicherung aus, bei derdeutsche Banken für Ausfälle auslän-discher Institute haften müssten.Ebenfalls bekräftigte Bundesbank-Präsident Jens Weidmann seine ab-lehnende Haltung: EDIS sei nicht dazugeeignet, das Gleichgewicht zwischenHaftung und Kontrolle im Euro-Raumwiederherzustellen. Der GVB lehnt dieVergemeinschaftung des Einlagen-schutzes in jeglicher Form ab.

++ ++ ++

Landessprache: Die EZB-Bankenauf-sicht soll verstärkt in der jeweiligenHeimatsprache der beaufsichtigten Institute kommunizieren. Das fordertder Europaabgeordnete Markus Fer-ber von SSM-Chefin Danièle Nouy.Ferber kritisiert, dass Gebührenbe-scheide der EZB standardgemäß nurin englischer Sprache verschickt wer-den. Ein Versand in der jeweiligen Lan-dessprache steigere die Akzeptanzder europäischen Aufsicht. Der GVBschließt sich dieser Forderung an.

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Der Europaabgeordnete Peter Simon(49) wird Berichterstatter des EU-Aus-schusses für Wirtschaft und Währung(ECON) für die Novellierung der Kapi-taladäquanzverordnung und -richtlinie(CRR/CRD IV). Der gebürtige Mann-heimer ist seit 2009 Mitglied im Europäi-schen Parlament und seit 2014 stellver-tretender Vorsitzender des ECON. |

Spruch des Monats„Für die Sparer stehen extrem un -gemütliche Zeiten ins Haus, weil derRealzins immer weiter unter Nullfällt. Das ist auch wieder ein Argu-ment für den Ausstieg: Die Geldpoli-tik wird durch die Inflation immerexpansiver, weil diese den Realzinsdrückt.“

Volker Wieland, Wirtschaftsweiser

Simon berichtet zu Basel III

Foto: imago/imagebroker

Umfrage: Mehrheit möchte Vermögen umschichten

Sparer profitieren von Kursgewinnenallem den Kursgewinnen bei Aktien undFonds zu sowie dem Sparfleiß der Bür-ger. So stieg die Sparquote leicht von9,7 auf 9,8 Prozent. Außerdem profitier-ten viele Arbeitnehmer vom Anstiegder Tariflöhne und -gehälter um 1,9 Pro-zent. |

Trotz Niedrigzinsen werden die Menschenin Deutschland reicher. Nach vorläufi-gen Berechnungen der DZ Bank nah-men die Geldvermögensbestände der privaten Haushalte 2016 um rund 230 Mil-liarden Euro auf 5,7 Billionen Euro zu.Die Autoren schreiben den Zuwachs vor

Kreditgenossen finanzieren Bayern-Wachstum mitschen Kreditgenossenschaften ausge-reichten Unternehmenskredite stieg imgleichen Zeitraum um nahezu 10 Milli -arden Euro auf mehr als 41 MilliardenEuro. „Die Volksbanken und Raiffeisen-banken zählen zu den etablierten Haus-banken des bayerischen Mittelstandsund leisten damit einen wesentlichen Bei-trag für Wachstum und Beschäftigung“,kommentierte GVB-Präsident JürgenGros die Entwicklung. |

Die bayerischen Volksbanken und Raiff-eisenbanken tragen maßgeblich zum über-durchschnittlichen Wirtschaftswachstumim Freistaat bei. Darauf hat der GVB anlässlich der Veröffentlichung von Sta-tistikdaten zur Wirtschaftsentwicklungder Länder hingewiesen. Demnach wuchsdie Wirtschaftsleistung in Bayern von2010 bis 2015 um 22 Prozent und damitso stark wie in keinem anderen Bundes-land. Die Summe aller von den bayeri-

zent gaben an, dass ihnen die Kapital-märkte für die Geldanlage zu riskant sind.Sie bleiben bei Sparkonten. 31Prozent sehen in Zeiten niedri-ger Zinsen kaum Sinn im Spa-ren und konsumieren lieber. |

Wie werden Sie Ihr Geld in diesem Jahranlegen? Das fragte „Profil“ in der Ja-nuar-Umfrage. Mit 51 Prozent will gut dieHälfte der Teilnehmer einen Teil des Ver-mögens umschichten und lieber in Wert-papiere und Fonds investieren. 18 Pro-

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Politik-Ticker++ ++ ++

Provisionsberatung: Die Bundesre-gierung will die europäische Finanz-marktrichtlinie MiFID II eins-zu-einsumsetzen. Das geht aus einem Ge-setzentwurf hervor, der bis Juli 2017vom Parlament verabschiedet wer-den muss. Unter welchen Bedingun-gen Finanzdienstleister künftig Provi-sionsberatung anbieten dürfen, wirdjedoch erst im Anschluss daran perVerordnung durch das Bundesfinanz-ministerium geregelt. Der GVB setztsich für einen Erhalt der flächende-ckenden Anlageberatung auf Provisi-onsbasis ein.

++ ++ ++

Eigenkapitalvorschriften: Banken müs-sen nach Willen der BaFin künftig biszu 2,6 Prozent mehr Eigenkapital vor-halten, um Zinsänderungsrisiken ab-zusichern. Abhängig von den Aus -wirkungen eines simulierten Zins-schocks („Baseler Zinsschock“) wirddie zusätzliche Kapitalanforderung fürjedes Institut festgelegt. Ausgenom-men sind Kreditinstitute, denen dieAufsichtsbehörden bereits im Rah-men des aufsichtlichen Überprü-fungs- und Bewertungsprozesses(„SREP“) individuelle Vorgaben auf -erlegt haben.

++ ++ ++

Verhältnismäßigkeit: BaFin-Chef FelixHufeld und Bundesbank-Vorstand Andreas Dombret sprechen sich fürmehr Verhältnismäßigkeit in der Ban-kenregulierung aus. Hufeld fordert Erleichterungen für kleine Institutebei Meldepflichten, Offenlegung undVergütung im EU-Regelwerk festzu-schreiben. Dombret, der im Vorstandder Bundesbank für Bankenaufsichtverantwortlich ist, warnt vor einemÜbermaß an Harmonisierung durchden Baseler Ausschuss. Er könnesich ein eigenes EU-Regelwerk fürkleinere, regionale Institute vorstel-len. Der GVB begrüßt die Vorschlägeder deutschen Aufseher.

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++München++Berlin++Brüssel++

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Bayerns Agrarexporte erreichen RekordhochMilliarden Euro. Exportschlager warenvor allem Käse, Milch und Milch -erzeugnisse sowie Fleisch. Die wichtigstenAbnehmer waren Italien, Österreich unddie Niederlande. Hohe Zuwachsraten erzielten die Handelspartner in Mexiko,Rumänien, Südkorea und den USA. |

Bayerns Agrar- und Ernährungsproduktehaben das siebte Jahr in Folge einenneuen Exportrekord aufgestellt. Wie dasbayerische Staatsministerium für Ernäh-rung, Landwirtschaft und Forsten bekanntgab, stiegen die Ausfuhren 2016 im Ver-gleich zum Vorjahr um 1 Prozent auf 8,9

Weniger Schäden durch DatendiebeKartensysteme auf 1,9 Millionen Euround erreichte damit einen neuen Tief-stand. Als Grund für den Rückgang nen-nen Experten neue Verschlüsselungs-techniken auf den Geldkarten. Mit 111Attacken schlugen die Datendiebe amhäufigsten in Berlin zu, während es inBayern nur vier Vorfälle gab. |

Kriminelle haben mit dem Ausspähensensibler Daten von Bankkunden anGeldautomaten immer seltener Erfolg.Zwar stieg 2016 die Zahl der registriertenVorfälle auf 159 (Vorjahr: 118). Dochgleichzeitig sank der Bruttoschaden durchdas sogenannte „Skimming“ nach Anga-ben der Frankfurter Einrichtung Euro

Bayerische Kammern und Verbände lehnen EDIS ab

kassenverband Bayern und der GVB ab.Ihre Position begründen die Wirtschafts-organisationen insbesondere mit den nachwie vor sehr ungleich verteilten Bankrisi-ken in Europa. |

Die bayerischen Bankenverbände undKammern sprechen sich in einem gemein-samen Positionspapier gegen die BrüsselerPläne für ein europäisches Sicherungssys-tem für Bankeinlagen aus. Das Vorhabender EU-Kommission „bedrohe den be-währten Anlegerschutz in Deutschlandund gefährde die Zahlungsfähigkeit vonBetrieben und Handwerksunternehmen“,heißt es in dem Papier. Auch die vom Eu-ropäischen Parlament als Alternative insSpiel gebrachte Rückversicherungslösunglehnen die Arbeitsgemeinschaft der baye-rischen Handwerkskammern, der Bayeri-sche Industrie- und Handelskammertag,der Bayerische Bankenverband, der Spar-

gleich seien die Kreditvergabestandardsnach wie vor solide. Insgesamt ist das Volumen der Hypotheken in den vergan-genen Jahren zwar angewachsen – aller-dings langsamer als die Durchschnittsein-kommen. „Die Haushalte sind also ten-denziell immer geringer verschuldet“, sagtIW-Experte Michael Voigtländer. |

Das IW Köln hat die Sorgen vor einerÜberhitzung des deutschen Immobilien-markts als unbegründet zurückgewiesen.Zwar seien die realen Häuserpreise seit2010 deutlich gestiegen. Sie lägen preis-bereinigt aber lediglich auf dem Niveauder frühen 1980er-Jahre, stellen die Wirt-schaftsforscher in einer Studie fest. Zu-

IW Köln: Sorgen vor Immobilienblase unbegründet

Foto: Imago/Michael Schick

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Titelthema

10 Profil• 2. 2017

G emäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Genossen-schaftsgesetz (GenG) müssen Ge-

nossenschaften über einen Aufsichtsratverfügen. Dessen Mitglieder müssen zu-gleich Mitglieder der Genossenschaft sein(§ 9 Abs. 2 Satz 1 GenG). Mit der Einrich-tung des Aufsichtsrats trägt der Gesetzge-ber dem Umstand Rechnung, dass eineVielzahl von Mitgliedern, die nur aus An-lass der Generalversammlung zusammen-treten, kaum in der Lage ist, eine wirk-same und zeitnahe Über wachung desVorstandshandelns zu gewährleisten. Fol-gerichtig kann bei Genossenschaften mitnicht mehr als 20 Mit-gliedern gemäß § 9 Abs.1 Satz 2 GenG durchSatzungsregelung aufeinen Aufsichtsrat ver-zichtet werden, sodassdie Kontrolle des Vor-standshandelns in die Kompetenz der Ge-neral- oder Mitgliederversammlung fällt.

Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 GenG leitetder Vorstand die Genossenschaft untereigener Verantwortung. Er ist hierbei nurdem Gesetz und der Satzung unterwor-fen und im Rahmen seiner Geschäftsfüh-rung nicht weisungsgebunden. Abwei-chend vom Vorstand ist der Aufsichtsratkein Leitungs-, sondern ein Überwa-chungsorgan. Damit folgt die Leitungs-verfassung der Genossenschaft dem fürdas deutsche Gesellschaftsrecht prägen-den „dualen Modell“, welches deutlichzwischen der Leitungsfunktion seitensdes Vorstands und deren Überwachungdurch den Aufsichtsrat unterscheidet.

Entsprechend bestimmt § 38 Abs. 1Satz 1 GenG: „Der Aufsichtsrat hat den

Vorstand bei dessen Geschäftsführungzu überwachen.“ Das Gremium ist folg-lich nicht „Vorgesetzter“ des Vorstands.Angesicht der starken Stellung, die demVorstand im Leitungsgefüge der Genos-senschaft zukommt, hat das Erforderniseiner effektiven Überwachung des Vor-standshandelns in den letzten Jahren zu-nehmend an Bedeutung gewonnen.

Eine (mittelbare) Mitwirkung des Aufsichtsrats an der Geschäftsführungkommt folglich nur dort in Betracht, wodie Satzung gem. § 27 Abs. 1 Satz 2 GenG

einzelne Geschäftsfüh-rungsmaßnahmen desVorstands ausdrücklichan die vorherige Zu-stimmung des Auf-sichtsrats bindet. An-ders als in der AG (vgl.§ 111 Abs. 4 Satz 2AktG) ist der Auf-

sichtsrat der Genossenschaft nicht be-rechtigt, durch Beschluss selbst einzelneGeschäftsführungsmaßnahmen des Vor-stands von seiner Zustimmung abhängigzu machen.

Allerdings kommt dem Aufsichtsratein nicht unerheblicher Einfluss hinsicht-lich der Personalpolitik auf der Vor-standsebene zu. So obliegt ihm gemäߧ 39 Abs. 1 Satz 1 GenG die gerichtlicheund außergerichtliche Vertretung derGenossenschaft gegenüber dem Vor-stand, insbesondere bei Abschluss, Än-derung und Kündigung des Anstellungs-vertrags. Zudem wird – insbesondere beigrößeren Genossenschaften – die Bestel-lung des Vorstands im Rahmen einerSatzungsregelung meist dem Aufsichts-rat übertragen (siehe Seite 19).

„Abweichend vomVorstand ist derAufsichtsrat kein

Leitungs-, sondern einÜberwachungsorgan.“

HerausforderungEhrenamtDie Aufgaben eines Aufsichtsrats sind nicht zu unterschätzen. Seine Mit-glieder tragen Verantwortung und bestimmen maßgeblich über den Erfolgvon Genossenschaften mit. Professor Jürgen Keßler von der HTW Berlinfasst ihre Pflichten, aber auch Rechte in einem Gastbeitrag zusammen.

Foto: picture alliance/W

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Pressestimmen

» „Der Traum vom Eigenheim würde für viele platzen“(...) Die Bundesregierung will der Finanzaufsicht er-lauben, Verschuldungsgrenzen zu setzen. (...) Gros:Es ist zum Beispiel vorgesehen, dass der Kredit imVerhältnis zum Wert der Sicherheit eine bestimmteObergrenze nicht überschreiten darf. (...) Das be-deutet nichts anderes, als dass der Staat den Bür-gern vorschreibt, in welcher Höhe sie sich ver-schulden dürfen – ein bemerkenswerter Eingriff indas Marktgeschehen. «Bayerische Gemeindezeitung • 22.12. 2016

» Traum vom Eigenheim in Gefahr?(...) Sie kritisieren, dass der Staat immer stärker inden Immobilienmarkt eingreift (...). Woran machenSie das fest? Jürgen Gros: An einem bürokratischenWortungetüm: dem „Gesetz zur Ergänzung des Fi-nanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich derDarlehensvergabe zum Bau oder zum Erwerb vonWohnimmobilien zur Stärkung der Finanzstabilität“.(...) Der deutsche Immobilienmarkt ist stabil. Des-halb schießt der Gesetzentwurf deutlich über dasZiel hinaus. Denn er beschränkt und bürokratisiertdie Kreditvergabe. Ich meine, man sollte den Geset-zesvorschlag daher grundsätzlich hinterfragen. «Bayernkurier Online • 31.12. 2016

» Branche hadert mit WohnkreditgesetzDie Bundesregierung mildert die Vorgaben beiWohnimmobilienkrediten, schafft aber vorsorglichEingriffsmöglichkeiten der Finanzaufsicht BaFingegen eine Immobilienblase. (...) Jürgen Gros (…)stellte fest, die Bundesregierung baue an einerStelle Kredithürden ab und ziehe an anderer Stelleneue hoch. „Wer soll das verstehen?“ «Börsen-Zeitung • 22.12. 2016

» Finanzierern reicht Reform der WIKR nichtDie Regierung baut die umstrittene Wohnimmobi-lienkreditrichtlinie um. (...) Kern der Reform ist eineentschärfte Version der Bonitätsprüfung. (...) JürgenGros, Präsident des Genossenschaftsverbands Bay-ern, findet (...) Grund zu erneuter Beschwerde. „DieBundesregierung baut zwar an einer Stelle Kredit-hürden ab, zieht aber an anderer Stelle neue hoch.(...)“ Seine Kritik richtet sich gegen die Absicht derBundesregierung, der (...) BaFin zum Schutz voreiner Immobilienblase vorbeugend weitgehendeEingriffsrechte einzuräumen. «Immobilien Zeitung • 12.1. 2017

» Neue Hürden für ImmobilienkrediteDie deutsche Umsetzung der EU-Immobilienkredit-richtlinie wird entschärft. (...) „Berlin vermindert zuRecht unnötige Restriktionen“, sagte Jürgen Gros,Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern.„Das erleichtert es jungen Familien und älterenMenschen, zur Vermögensbildung und Alterssiche-rung auf Immobilien zu setzen.“ «Münchner Merkur • 22.12.2016

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Titelthema

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Richtet man das Augenmerk auf Zielund Zweck der Überwachungsfunktiondes Aufsichtsrats, so ist zunächst der zen-tralen Ausrichtung der Genossenschaftam Fördergrundsatz Rechnung zu tragen.Im Mittelpunkt steht folglich die Förde-rung des Erwerbs oder der Wirtschaft derMitglieder oder deren sozialer oder kul-tureller Belange durch gemeinschaftli-chen Geschäftsbetrieb (§ 1 Abs. 1 GenG).Damit wird es zur zentralen Aufgabe desAufsichtsrats, darauf zu achten, dass dievom Vorstand getätigten Geschäfte un-mittelbar oder mittelbarden Förderbelangen derMitglieder Rechnungtragen.

Abgesehen hiervonbezieht sich die Über-wachungsaufgabe desAufsichtsrats sowohlauf die Rechtmäßigkeitals auch auf die Zweckmäßigkeit, insbe-sondere die Wirtschaftlichkeit, des Vor-standshandelns. Nicht Teil der Überwa-chung sind die Mitarbeiter der Genossen-schaft. Deren Aufgaben unterfallen al-leine dem Direktionsrecht des Vorstands.

Entgegen einer verbreiteten Auffas-sung ist die Geschäftsführungskontrolleseitens des Aufsichtsrats nicht primärvergangenheitsorientiert, gefordert istvielmehr eine zeitnah die Planungen desVorstands begleitende „zukunftsgerich-tete“ Überwachung. Zu diesem Zweckhat der Aufsichtsrat – etwa durch Erlasseiner mit dem Vorstand abgestimmtenInformationsordnung – für seine ausrei-chende Informationsversorgung Sorge zutragen. So bestimmt die auch auf die Ge-nossenschaft anwend-bare Regelung des § 90Abs. 1 AktG: „Der Vor-stand hat dem Auf-sichtsrat zu berichtenüber die beabsichtigteGeschäftspolitik undandere grundsätzlicheFragen der Unterneh-mensplanung (insbesondere die Finanz-,Investitions- und Personalplanung), wo-bei auf Abweichungen der tatsächlichenEntwicklung von früher berichteten Zie-len unter Angabe von Gründen einzuge-hen ist“ (siehe Seite 16).

Wie die Regelung verdeutlicht, stehtim Mittelpunkt der Kontrolle die strate-gische Ausrichtung des Unternehmensim Rahmen der Planung, die vergangen-heitsbezogene Betrachtungsweise dientinsofern einer wirksamen Überwachungder Planerfüllung. Es liegt somit in den

beiderseitigen Organpflichten von Vor-stand und Aufsichtsrat, eine ausrei-chende Informationsversorgung desÜberwachungsorgans zu gewährleisten.

Sieht man von der Berichtspflicht ab, sokann der Aufsichtsrat jederzeit vom Vor-stand ergänzende Auskünfte zu allen An-gelegenheiten der Genossenschaft ver-langen (§ 38 Abs. 1 S. 2 GenG). Auch ei-nem einzelnen Aufsichtsratsmitgliedkommt das Auskunftsrecht zu, jedoch hatdie Auskunft gegenüber allen Mitgliedernzu erfolgen, um einen gleich mäßigen In-

formationsstand zu ge-währleisten. Auskunfts-person sind ausschließ-lich die Vorstandsmit-glieder; ein Auskunfts-recht gegenüber denMitarbeitern der Genos-senschaft kommt demAufsichtsrat nicht zu.

Diese sind gegenüber dem Aufsichtsratvielmehr zur Verschwiegenheit verpflich-tet, solange der Vorstand sie nicht hiervonbefreit. Im Übrigen kommt dem Auf-sichtsrat gemäß § 38 Abs. 1 Satz 2 GenGein uneingeschränktes Einsichtsrecht inalle „Bücher und Schriften“ der Genos-senschaft zu, sodass dieser in der Lage ist,Prüfungen vorzunehmen: Anders als das(individuelle) Auskunftsrecht setzt dieEinsichtnahme allerdings stets einen ordnungsgemäß protokollierten (Mehr-heits-)Beschluss des Aufsichtsrats voraus.

Trägt man dem Postulat einer die Pla-nungen des Vorstands begleitenden Kon-trolle durch den Aufsichtsrat Rechnung,so sind damit bestimmte Anforderungenan die fachliche Qualifikation der Mit-

glieder des Überwa-chungsorgans zu stellen.Dies gilt umso mehr,als die haftungsrecht -lichen Bestimmungender §§ 41, 34 GenGnicht auf die individuel-len Kenntnisse und Fä-higkeiten der Mandats-

träger abstellen. So betont denn auch derBGH, Organmitglieder müssten zumZeitpunkt ihrer Amtsübernahme überalle für die Ausübung des Amts erforder-lichen Eigenschaften verfügen (sieheSeite 12). Hier trägt ins besondere dieGeneralversammlung bei der Wahl derAufsichtsratsmitglieder eine hohe Ver-antwortung. Zudem ist es an den Genos-senschaften, für die ausreichende Quali-fizierung und Weiterbildung ihrer meistehrenamtlichen Organmitglieder Sorgezu tragen. |

„Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat über

die beabsichtigte Geschäftspolitik zu berichten.“

„Es ist an den Genossenschaften, für die Qualifizierungihrer Organmitglieder

zu sorgen.“

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Pressestimmen

» Forderungen und Wünsche der Kreditwirt-schaft(...) Jürgen Gros (...): „(...) Die Berliner Finanz- undWirtschaftspolitiker müssen noch stärker verinner-lichen, dass die zunehmenden regulatorischen Vor-gaben nicht nur regionale Kreditinstitute wie diebayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken un-verhältnismäßig stark belasten. (...) Insbesondereder Mittelstand (...) setzt auf seine Hausbanken.Doch aufgrund hoher Regulierungskosten und stei-gender Eigenkapitalanforderungen bei den Institu-ten müssen die Betriebe mit Kreditengpässen rech-nen. Das hemmt die Investitionsaktivitäten undschadet Wachstum und Beschäftigung. (…)“ «Bank intern • 9.1. 2017

» Mehr Verhältnismäßigkeit in der Ban kenregulierung (von Jürgen Gros)(...) Mehr als 400 europäische Gesetze und dazu-gehörige Durchführungsbestimmungen wurden seitder Finanzkrise erlassen oder grundlegend überar-beitet. (...) Viele der Regeln sind auf international tä-tige Großbanken zugeschnitten. Doch Großbank istnicht gleich Regionalbank. (...) Dennoch gelten auchfür diese kleinen und regional tätigen Institute die-selben Anforderungen (...). Darunter leiden insbe-sondere mittelständische Unternehmen (...). «Bayerische Staatszeitung • 23.12. 2016

» Verband warnt vor zu viel RegulierungDer Genossenschaftsverband Bayern (GVB) hatSorge, dass bei den 2017 anstehenden Reformenwichtiger Finanzmarktvorschriften die Bedürfnissedes Mittelstands aus dem Blick geraten. „Die vielenkleinen und mittleren Betriebe in Deutschland brau-chen eine verlässliche Finanzierungbasis“, hebt (...)Jürgen Gros (...) hervor. Insbesondere die im Raumstehenden steigenden Eigenkapitalanforderungenfür Firmen- und Immobilienkredite lehnt der Ver-band deshalb ab. «Frankenpost • 29.12. 2016

» Hochzeit aus Vernunft(...) Der Präsident des GenossenschaftsverbandsBayern (GVB), Jürgen Gros, geht daher davon aus,dass sich das Fusionskarussell auch im kommen-den Jahr ungebremst weiterdrehen wird. In Bayerngab es in diesem Jahr (…) zwölf solcher Bündnisse.Im kommenden Jahr dürfte es 14 bis 16 Zusam-menschlüsse geben, so der GVB-Präsident. Und derKonzentrationsprozess werde sich wohl auch biszum Ende des Jahrzehnts so fortsetzen. «Nürnberger Nachrichten • 22.12. 2016

» Vereinzelt Engpässe an Geldautomaten Geldboten in neun Bundesländern, darunter auch inBayern, sind (...) in einen Warnstreik getreten. (...) EinSprecher des Genossenschaftsverbands Bayernsagte, er gehe davon aus, dass allenfalls in Einzelfäl-len nicht mehr genug Bargeld in einem Automatenverfügbar sei. „Bei den Geldautomaten in den Filialendürfte es keine größeren Engpässe geben (...).“ «Münchner Merkur • 14.1. 2017

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K omplexe regulatorische Rahmenbe-dingungen machen auch vor der Auf-

sichtsratstätigkeit nicht halt. Mit der EU-Richtlinie CRD IV, mehreren KWG-Novellen, verschiedenen Leitfäden dereuropäischen Bankaufsichtsbehörde so-wie einem umfangreichen Merkblatt derBaFin waren und sind die gesetzlichenund aufsichtlichen Vorgaben erheblichenAnpassungen unterworfen. Dies betrifftnicht nur die Sachkunde und zeitlicheVerfügbarkeit der einzelnen Aufsichts-ratsmitglieder, sondern auch die Vermei-dung von Interessenkonflikten.

Neue GesetzgebungDer Aufsichtsrat einer Bank muss lautKreditwesengesetz die erforderlicheSachkunde zur Wahrnehmung seinerKontrollfunktion sowie zur Beurtei-lung und Überwachung der Geschäftebesitzen. Inhaltlich lässt sich die not -wendige Sachkunde anhand der zahlrei-chen gesetzlichen Überwachungspflich-ten konkretisieren, die entsprechendesKnow-how voraussetzen: Neben den be-reits seit vielen Jahren bestehenden all-gemeinen Vorgaben aus dem Genossen-schaftsgesetz (siehe Kasten) und der Sat-zung enthält das Kreditwesengesetz de-taillierte Präzisierungen.

Diese gelten nicht nur für Ausschüssevon Aufsichtsräten in Instituten von „er-

heblicher Bedeutung“, das sind vor al-lem Banken mit einer Bilanzsumme von15 Milliarden Euro im Durchschnitt derletzten drei Geschäftsjahre. Vielmehrhat die BaFin die Anwendung der auf-sichtsrechtlichen Überwachungspflich-ten nach § 25d KWG im Grundsatz aufden Gesamtaufsichtsrat ausgedehnt, so-fern keine Ausschüsse nach KWG gebil-det sind.

Hierbei gilt jedoch der Verhältnismä-ßigkeitsgrundsatz: So hat der Aufsichts-rat beispielsweise die Geschäftsleiter zubewerten und auch eine Selbstevaluie-rung vorzunehmen. Jedoch kann diejährliche Beurteilung der Vorstandstätig-keit bei Kreditgenossenschaften mit demTantiemenbeschluss verbunden werden.Eine Selbstevaluierung des Aufsichtsratsbraucht nicht jährlich durchgeführt wer-den. Ausreichend ist eine solche in Ab-hängigkeit von personellen Veränderun-gen, insbesondere Aufsichtsratswahlen.

Die umfangreichen und anspruchsvol-len Aufgaben können und brauchen imÜbrigen nicht durch jedes einzelne Auf-sichtsratsmitglied vollumfänglich wahr-genommen zu werden. Vielmehr reichtes nach § 25 d Abs. 2 Kreditwesengesetzaus, wenn der Aufsichtsrat in seiner Ge-samtheit über die notwendigen Kennt-nisse verfügt, um seinen zahlreichen Auf-gaben nachzukommen.

Seit Mitte 2016 sind darüber hinaus zusätzliche Anforderungen für Auf-sichtsräte nach dem Abschlussprüfer -aufsichtsreformgesetz zu beachten (§ 36Abs. 4 Genossenschaftsgesetz). So mussder Aufsichtsrat in seiner Gesamt- heit über Branchenkenntnisse verfügen,was im Kontrollorgan von Genossen-schaftsbanken regelmäßig unproblema-tisch ist.

Darüber hinaus ist bei mindestens ei-nem Mitglied Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung oder Ab-schlussprüfung gefragt. Diese Vorausset-zung ist aber zum Beispiel auch dann er-füllt, wenn bilanzierungspflichtige Un-ternehmer oder fachkundige Angestellteaus den Bereichen Rechnungswesenoder Controlling im Aufsichtsrat vertre-ten sind. Gegebenenfalls können auchlangjährige Aufsichtsratsmitglieder daserforderliche Wissen durch Fortbildun-gen erlangen, zum Beispiel bei der Aka-demie Bayerischer Genossenschaften(siehe Seite 15).

Interessenkonflikte im FokusIn ihrem Merkblatt vom Januar 2016 gehtdie BaFin ausführlich auf Fragen der Zu-verlässigkeit und Interessenkonflikte ein.Dass eine Verurteilung im Rahmen ein-schlägiger Straftaten im Vermögensbe-reich, zum Beispiel Sozialbetrug, Steuer-

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Anspruchsvolles EhrenamtDie Anforderungen an Aufsichtsräte von Genossenschaftsbanken sind hoch. In den vergangenen Jahren sind eine Fülle vonneuen und anspruchsvollen Regeln hinzugekommen. Ein Überblick.

Dienstsitz der BaFin in Frankfurt: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat 2016 ein Merkblatt für Aufsichtsräte veröffentlicht.

Foto: picture alliance/R

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hinterziehung oder Geldwäsche, die Zu-verlässigkeit beeinträchtigt, gehört seitLangem zur Verwaltungspraxis der Auf-sichtsbehörde. Im Hinblick auf die In -teressenkonflikte, die ein Verschuldendurchaus nicht voraussetzen müssen, hates in der jüngsten Verwaltungspraxis je-doch Klarstellungen gegeben:

Geschäftsbeziehungen, aus denen sicheine wirtschaftliche Abhängigkeit ergibt,müssen regelmäßig zur Niederlegung desAufsichtsratsmandats führen. Dies kannetwa der Fall sein, wenn ein Aufsichts-ratsmitglied ganz überwiegend für dieBank als Dienstleister tätig ist und imWesentlichen durch die Honorarzahlun-gen des Instituts seinen Lebensunterhaltbestreitet.

Dagegen ist zu betonen, dass nichtetwa jedes Vertragsverhältnis eines Auf-sichtsratsmitglieds mit der Bank per seunzulässige Interessenkonflikte mit sichbringt. So ist nach wie vor anerkannt,dass ein Aufsichtsratsmitglied auch mitdem eigenen Institut ein Kreditverhält-nis eingehen und zugleich sein Mandatwahrnehmen darf. Wird das Darlehennotleidend, ist das Aufsichtsratsmandatallerdings grundsätzlich niederzulegen.Darüber hinaus sind in jedem Falle dieOrgankreditvorschriften nach dem Kre-ditwesengesetz zu beachten.

Interessenkonflikte können im Übri-gen nicht nur aus einem unmittelbarenVertragsverhältnis des Aufsichtsratsmit-glieds mit der Bank erwachsen. Vielmehrsieht die BaFin es auch als relevant an,wenn ein Unternehmen, an dem das Auf-sichtsratsmitglied beteiligt oder in demes tätig ist, ausfallgefährdeter Kreditneh-mer ist. Wirtschaftliche Abhängigkeitensind im Übrigen schon dann relevant,wenn diese ein vom Aufsichtsratsmit-glied geleitetes Unternehmen oder des-sen nahe Angehörige betreffen.

Zeitliche VerfügbarkeitDie Mitglieder des Kontrollorgans sindgesetzlich verpflichtet, ihrer Tätigkeitausreichend Zeit zu widmen. In der Re-gel wird es hierzu ausreichen, an denAufsichtsratssitzungen teilzunehmen unddiese sorgfältig vor- beziehungsweisenachzubereiten.

Allerdings kann es auch erforderlichsein, die Unternehmensentwicklung zwi-schen den Sitzungen aktiv zu beobach-ten. Bei der Frage der zeitlichen Ver füg-barkeit sind auch die berufliche Tätig-keit und eventuelle nebenamtliche Tätig-keiten zu berücksichtigen. Reine Ehren- ämter und dem Privatleben zuzuord-

Titelthema

nende Aktivitäten können außer Be-tracht bleiben.

Mandatsbeschränkungen beachtenAbsolute gesetzliche Beschränkungensieht das Kreditwesengesetz sowohl fürInstitute von „erheblicher Bedeutung“(vergleiche oben) als auch für „nicht bedeutende“ Häuser vor. Kreditgenos-senschaften in Bayern fallen fast aus-nahmslos unter die zuletzt genannte Institutsgruppe. Formalgesetzliche, fixeMandatsbeschränkungen spielen hier inder Praxis kaum eine Rolle (vergleicheim Einzelnen § 25 d Abs. 3a KWG).

Relevanter können die Beschränkun-gen für bedeutende Institute werden.Diese betreffen Aufsichtsratsmitgliederin Genossenschaftsbanken zwar nichtunmittelbar. Jedoch dürfen Geschäftslei-ter, die zum Beispiel in einem Verbund-institut ein Aufsichtsratsmandat wahr-nehmen, unter Umständen neben ihrerTätigkeit im Vorstand der Kreditgenos-senschaft lediglich zwei Aufsichtsrats-posten ausüben. Diese Beschränkungwird von den Aufsichtsbehörden über-wacht, wobei im Einzelfall zu entschei-den ist, ob ein Aufsichtsratsmandat in

diesem Zusammenhang mitzuzählen istoder nicht (siehe § 25d Abs. 3 KWG).

Satzungsausschüsse zulässigIm oben genannten Merkblatt für Auf-sichtsratsmitglieder hat die BaFin erfreu-licherweise eine Klarstellung im Hin-blick auf Satzungsausschüsse vorgenom-men: So dürfen zum Beispiel Prüfungs-,Kredit- oder Personalausschüsse weiter-hin eingerichtet blei ben, auch wenn dieseAufgaben wahrnehmen, die nach § 25 dAbs. 7 ff. KWG in Zusammenhang mitden dort genannten gesetzlichen Aus-schüssen genannt werden.

Die BaFin hat sich jedoch richtiger-weise der Auffassung angeschlossen, wo-nach die Autonomie des Aufsichtsratsweiterhin auch die Einrichtung von Sat-zungsausschüssen erlaubt. Diese dürfenbeschließend sein, haben jedoch ent -sprechende Berichtspflichten gegenüberdem Gesamtgremium.

Gesetzliche SanktionenLiegen Tatsachen vor, aus denen sich er-gibt, dass ein Aufsichtsratsmitglied nichtzuverlässig ist, nicht die erforderlicheSachkunde besitzt, seinen Aufgabennicht ausreichend Zeit widmet, seinMandat nicht sorgfältig ausübt und soweiter, kann die BaFin vom Institut dieAbberufung des Aufsichtsratsmitgliedsverlangen oder dessen Tätigkeit untersa-gen. Praxisfälle für eine derartige Maß-nahme sind jedoch – jedenfalls im Ge-nossenschaftssektor – kaum ersichtlich.Hier dürften nicht zuletzt die umfangrei-chen Fortbildungsangebote der ABGeine Rolle spielen, die unter Aufsichtsrä-ten großen Zuspruch genießen.

AusblickWeitere legislative Maßnahmen zeichnensich bereits auf europäischer Ebene ab. Soliegen sowohl seitens der EuropäischenBankaufsichtsbehörde, wie auch seitensder Europäischen Zentralbank derzeitKonsultationspapiere zur Beurteilung derfachlichen Qualifikation und persönlichenZuverlässigkeit von Geschäftsleitern wieauch Aufsichtsmitgliedern vor. Der Ge-nossenschaftsverband Bayern wird sichweiterhin intensiv dafür einsetzen, sachge-rechte und praktikable gesetzliche Anfor-derungen für Regionalbanken sicherzu-stellen. Steffen Hahn, Abteilung Bankauf-sichtsrecht/Prüfungsbereich Banken |

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Genossenschaftsgesetz§ 36 Aufsichtsrat

(1) Der Aufsichtsrat besteht, sofern nichtdie Satzung eine höhere Zahl festsetzt, ausdrei von der Generalversammlung zu wäh-lenden Personen. Die zu einer Beschlussfas-sung erforderliche Zahl ist durch die Sat-zung zu bestimmen.(2) Die Mitglieder des Aufsichtsrats dürfenkeine nach dem Geschäftsergebnis bemes-sene Vergütung beziehen.(3) Die Bestellung zum Mitglied des Auf-sichtsrats kann auch vor Ablauf des Zeit-raums, für welchen es gewählt ist, durchdie Generalversammlung widerrufen wer-den. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit,die mindestens drei Viertel der abgegebe-nen Stimmen umfasst.(4) Bei einer Genossenschaft, die kapital-marktorientiert im Sinne des § 264d desHandelsgesetzbuchs oder die CRR-Kreditin-stitut im Sinne des § 1 Absatz 3d Satz 1 desKreditwesengesetzes ist, müssen die Mit-glieder des Aufsichtsrats in ihrer Gesamt-heit mit dem Sektor, in dem die Genossen-schaft tätig ist, vertraut sein; mindestensein Mitglied muss über Sachverstand aufden Gebieten Rechnungslegung oder Ab-schlussprüfung verfügen.

Das Genossenschafts-gesetz im Internet: www.gesetze-im-internet.de/geng

Mitglieder können das BaFin-Merk-blatt von der GVB-Homepage herun-terladen: www.gv-bayern.de (Softlinkgvb01025 im Suchfeld eingeben)

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I n Zeiten von guter und transparenterUnternehmensführung hat die Bedeu-

tung von Aufsichtsräten stetig zugenom-men. Das ist für sie Chance und Heraus-forderung zugleich: Chance, weil sie ei-nen größeren Einfluss haben als zuvor.Herausforderung, da sie sich intensiv inrechtliche und betriebswirtschaftlicheFragen einarbeiten müssen. Dabei sindsie aber nicht auf sich allein gestellt. DerGenossenschaftsverband Bayern unter-stützt die Aufsichtsräte seiner Mitgliedermit zahlreichen Leistungen:

Das GVB-AufsichtsratsportalDer GVB stellt auf seiner Webseite um-fangreiche Informationen für die Auf-sichtsräte der bayerischen Volksbankenund Raiffeisenbanken bereit. Das Ange-bot umfasst ein breites Spektrum an The-men von Prüfung über Recht bis hin zuSteuern. Eine Anleitung für den Zugangzu dem passwortgeschützten Angebotbefindet sich im Kasten rechts.

Die neuesten Nachrichten gibt es imPortal in der Rubrik „Aktuelles“. Dazugehören unter anderem Informationenüber die Gremien einer Genossenschaft,ihre Funktionsträger, die Organisationund den Ablauf von General- und Ver-treterversammlungen oder das Stich-wortverzeichnis zum Thema Prüfung.Des Weiteren finden sich in diesem Ab-schnitt Terminankündigungen.

Über die Inhalte für Aufsichtsräte hi-naus können die Mitglieder der Kon-trollgremien auf häufig genutzte Infor-mationsangebote des GVB zugreifen.Das sind zum Beispiel die Rundschrei-ben des Verbands, der Terminkalender,der GVB-Quartalsbericht oder dasAdressverzeichnis aller wichtigen An-sprechpartner im Verband.

Neu ist der Newsletter für Aufsichts-räte, den der GVB seit Anfang 2017quartalsweise versendet. Dieser bündeltdie Informationen aus den Fachberei-chen. Aufsichtsräte, die unter www.gv-bayern.de für den passwortgeschütztenZugang registriert sind, erhalten denNewsletter automatisch. Zudem kann erper Mail an [email protected] werden.Kontakt: Bereich Vorstandsstab und

Kommunikation, (089) 28 68-3403, [email protected]

Juristische BeratungDie Rechtsexperten des GVB unterstüt-zen die Aufsichtsräte unter anderem bei„Vorstandsangelegenheiten“ und beraten

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sie in Fragen der Vertragsgestaltung. Dasbetrifft beispielsweise Dienst- und Pen -sionsverträge, Altersteilzeit- und Auf he-bungsverträge, Tantieme- und Abfin-dungsregelungen sowie die Kündigungvon Dienstverträgen.

Darüber hinaus steht der BereichRechtsberatung insbesondere den Auf-sichtsratsvorsitzenden auch in Fragenzur Vorbereitung und Durchführungder ordentlichen oder auch außeror -dentlichen General- und Vertreterver-sammlung zur Verfügung. Dazu werden re gelmäßig Seminare für Aufsichtsrats-vorsitzende an der Akademie Bayeri-scher Genossenschaften (ABG) angebo-ten, um ihnen für die Leitung der Gene-ral- oder Vertreterversammlung im Auf-

treten Sicherheit zu geben und sie füreventuell auftretende Fragen zu wapp-nen.

In regelmäßigen Aufsichtsratssemina-ren, die der GVB ebenfalls in Zusam-menarbeit mit der ABG anbietet, wer-den die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit sowie in den Aufbau- und Ver-tiefungsseminaren die aktuellen rechtli-chen Herausforderungen und Verände-rungen erläutert und für die praktischeArbeit der Aufsichtsratsmitglieder auf-gearbeitet.

Die Beratung kann jedoch auch ganzindividuell in Anspruch genommen wer-den – zum Beispiel in Schriftform, wennAnfragen beziehungsweise Verträge zurPrüfung und Ausgestaltung zugesandt

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Tagungszentrum der ABG in Beilngries: Hier werden Aufsichtsräte für ihre anspruchsvollen Aufgaben geschult.

Hilfe für die KontrolleureInfo-Portal, Seminare, Stellungnahmen, Vertragsgestaltung: Wie der GVB Aufsichtsräte bei ihrer Arbeit unterstützt

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werden. Es besteht darüber hinaus dieMöglichkeit, in persönlichen Gesprä-chen Fragen zu stellen und Lösungen zuerarbeiten.Kontakt: Bereich Rechtsberatung,

(089) 28 68-3700, [email protected]

Seminarangebot für BankaufsichtsräteSind Aufsichtsräte einer Genossen-schaftsbank zum ersten Mal gewählt,empfiehlt der GVB den Besuch des Se-minars „Grundlagen für Aufsichtsräte“an der ABG. Hier können sich die neuenAufsichtsräte systematisch und umfas-send über ihre Aufgaben, Rechte undPflichten informieren. Zudem gilt dieVeranstaltung als Sachkundenachweisnach dem Kreditwesengesetz für dieBankenaufsicht. Die Inhalte werden vonABG und Aufsicht eng abgestimmt.

Sind Grundlagenkenntnisse vorhan-den, bietet die ABG weitere Kurse an.Diese lohnen sich auch für erfahreneAufsichtsräte, um Kenntnisse zu vertie-

Titelthema

fen. Aufbauend auf den Grundkursensollte, passend zum Hintergrund des ein-zelnen Aufsichtsrats, in regelmäßigenzeitlichen Abständen eine Aktualisie-rung und auch weitere Intensivierungzu verschiedenen Themen folgen. Zwei Beispiele für ABG-Veranstaltungen, diespeziell auf Aufsichtsräte zugeschnittensind: Im Mai gibt es ein Seminar zurBanksteuerung und MaRisk, im Oktobereine Fortbildung zur Eigenkapitalpla-nung. Bereits diesen Februar finden zu-dem sechs regionale Aufsichtsratstagun-gen in Würzburg, Erding, Bamberg,Nürnberg, Straubing und Gersthofenstatt, an denen auch GVB-Präsident Jür-gen Gros teilnimmt. Darüber hinauskönnen alle Themen für das jeweiligeGremium auch im eigenen Haus durch-geführt werden.

Spezielle Angebote gibt es für die Aufsichtsratsvorsitzenden. Für sie er-folgt die Basis-Qualifizierung im Rah-men der Fachtagung für Aufsichtsrats-vorsitzende. Zusätzlich erwerben siedurch ergänzende Seminare beispiels-weise spezifische Kenntnisse für die Lei-tung der Vertreterversammlung oder dis-kutieren im Austausch mit der Verbands-führung geschäftspolitisch relevanteThemen.Kontakt: Oliver Bürg, (0 8461) 6 50-

1334, [email protected]

Seminare für Aufsichtsräte von WarengenossenschaftenDas Ehrenamt ist bei Waren- undDienstleistungsgenossenschaften ein we-sentlicher Erfolgsfaktor. Vorstand wieauch Aufsichtsrat werden in dieserGruppe der genossenschaftlichen Unter-nehmen überwiegend ehrenamtlich ge-führt. Umso wichtiger ist es, dass die je-weiligen Gremienmitglieder ihre Verant-wortlichkeiten wie auch Grenzbereichekennen und entsprechend handeln. Da-her werden bereits im Rahmen desGründungsprozesses einer Genossen-schaft die Personen, die zukünftig denVorstand und den Aufsichtsrat besetzen,vonseiten der Gründungsberatung überihren Verantwortungsbereich aufgeklärt.

Die ABG bietet in Zusammenarbeitmit den jeweiligen Fachexperten desGVB speziell für junge Genossenschaf-ten Seminare an. Dort werden den Vor-stands- und Aufsichtsratsmitgliedern inkompakter Form ihre Aufgaben undPflichten vermittelt. Die ABG stellt zu-dem allen Gremienmitgliedern vonGVB-Mitgliedsunternehmen ein umfas-

sendes Qualifizierungskonzept bereit. Esbesteht aus drei Modulen: Neben derVermittlung von fachlichem Know-how,das betriebswirtschaftliche und rechtli-che Grundlagen umfasst, gehören auchdie methodische und persönliche Quali-fizierung dazu. Kontakt: Oliver Bürg, (0 8461) 6 50-

1334, [email protected]

ABG-Seminare im Überblick:www.abg-bayern.de/abg_bayern/Finanzgruppe/Aufsichtsrat/Seminarangebote

Austausch mit WirtschaftsprüfernSowohl die Verbandssatzung als auch be-rufsständische Vorgaben verpflichten dieWirtschaftsprüfer des GVB, dem Auf-sichtsrat der Genossenschaften zur Seitezu stehen. Sie tauschen sich daher inder Praxis eng mit den Aufsichtsrätenaus und unterstützen sie bei der Durch-sicht des Jahresabschlusses und Bilan -zierungsfragen. Wenn es erforderlich ist,vermitteln die Prüfer zudem zwischenAufsichtsrat und Vorstand. Darüber hi-naus geben sie „Best-Practice“-Hinweiseund sensibilisieren für operative undstrukturelle Schwächen sowie derenKonsequenzen für die Überwachungs -tätigkeit.

Die Prüfer vermitteln Kontakte, fallses Beratungsbedarf gibt. Zudem zeigensie die Konsequenzen auf, falls Verstößebei der Ordnungsmäßigkeit der Ge-schäftsführung vorliegen beziehungs-weise welche Konsequenzen hieraus zuziehen sind. Auch zur praktischen Um-setzung neuer regulatorischer Vorgabengeben sie Hilfestellung.Kontakt: Siegfried Drexl, (089) 28 68-

3540, [email protected] |

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Zugang zum Portalfür AufsichtsräteDas GVB-Portal für die Aufsichtsräte kannunter www.gv-bayern.de/aufsichtsrat aufge-rufen werden. Um darauf zugreifen zu kön-nen, benötigen Aufsichtsratsmitglieder einenZugang zum Mitgliederbereich der GVB-Web-seite. Dazu müssen sie sich an die zuständi-gen IT-Administratoren der Bank wendenund sich ein Benutzerkonto einrichten las-sen. Anschließend erhalten die Aufsichtsrätedie Zugangsdaten, mit denen siesich anmelden können.

Das Aufsichtsratsportal:www.gv-bayern.de/aufsichtsrat

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A ufsichtsräte sind nicht allwissend. Siekönnen und müssen nicht alles so-

fort verstehen. Doch um den Vorstandhinreichend zu überwachen, müssen siesich eine Meinung bilden. Dabei hilftnachfragen: vorrangig beim Vorstandoder auch bei weiteren Experten. „Pro-fil“ fasst zusammen:

Welche Grundvoraussetzungen sollte einAufsichtsrat für sein Mandat mitbringen?

Grundsätzlich muss der Aufsichtsrat dieGeschäfte der Genossenschaft verstehenund die damit verbundenen Risiken so-wie deren Tragweite beurteilen können.Aufgrund der Komplexität vieler Finanz-dienstleistungen sind diese zuweilen er-klärungsbedürftig. Außerdem sollte einAufsichtsrat wissen, welche Rechte undPflichten die Satzung und Geschäftsord-nung vorsieht. Weiterhin hat er sich imRahmen von Fortbildungsseminaren überaktuelle Entwicklungen im Aufsichts-recht zu informieren.

Wie muss der Vorstand Themen und Inhaltefür den Aufsichtsrat aufbereiten?

Der Vorstand ist gehalten, seine Berichteso aufzubereiten, dass sie von den Auf-

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sichtsräten in Gänze erfasst werden kön-nen. Wichtig ist zudem, dass der Vor-stand seine Berichte in verständlicherWeise in das betriebswirtschaftliche undregulatorische Gesamtgefüge einbettetund Zusammenhänge erklärt. Bei neugewählten Aufsichtsräten hat der Vor-stand darauf besonders Rücksicht zunehmen. Es ist zudem hilfreich, neu ge-wählten Aufsichtsräten in einer internenSchulung die Themen und Inhalte der regulären Vorstandsberichterstattung so-wie die Sitzungsregularien zu erläutern.Dies gilt auch für die Aufsichtsräte derübertragenden Bank nach einer Fusion.

Welchen zusätzlichen Sachverstand kannein Aufsichtsrat für die Ausübung seinesMandats heranziehen?

Die Aufsichtsräte haben das Recht, zubesonderen Geschäftsvorgängen sach-verständige Dritte zu befragen und zuSitzungen einzuladen. Das kann zumBeispiel bei Vorstandsnachbesetzungen,Fusionen, größeren Investitionen oderbei der Auslagerung von Pensionszusa-gen der Fall sein. Wichtige Ansprech-partner sind in solchen Fällen der Ex-perte des GVB, aber auch externe Sach-verständige. Die interne Revision ist in

alle wesentlichen Projekte der Kreditge-nossenschaft begleitend eingebundenund bewertet diese unabhängig vomVorstand. Auch die Prüfer des GVB ha-ben durch ihre Tätigkeit einen profun-den Einblick in die Strukturen der Ge-nossenschaft. Sie stehen auch außerhalbdes regulären Prüfungsturnus für Fragenzur Verfügung. Der Aufsichtsrat kannzum Beispiel jederzeit dem Prüfer überdie üblichen Berichte hinaus zu be-stimmten Sachverhalten weitere Fragenstellen oder zu Aufsichtsratssitzungenhinzubitten. Fragen und Antworten beizugespitzten Sitzungsthemen sind zuprotokollieren. Mitarbeiter dürfen vomAufsichtsrat mit wenigen Ausnahmennicht um Auskunft gebeten werden.

Welche Fragen dürfen Aufsichtsräte demVorstand stellen?

Grundsätzlich ist jede Frage zulässig,die zur Ausübung der Tätigkeit einesAufsichtsrats notwendig ist. Der GVBhat zur Unterstützung der Aufsichtsrätevon Banken beispielhaft einen Fragen-katalog zu zentralen Themen erarbeitet,die in einer Kreditgenossenschaft auf-kommen können. Dazu zählen regu -latorische Vorgaben, Arbeitsprozesse inder Bank, die Entwicklung der regiona-len Wirtschaft, Kundenstruktur, Filial-netz, Kooperationen mit anderen Ban-ken oder der Umsetzungsstatus zu sons-tigen Bankprojekten. Die Liste wirdvom GVB laufend ergänzt und aktu -alisiert. Sie ist nach Anmeldung imGVB-Aufsichtsratsportal unter www.gv-bayern.de/aufsichtsrat zu finden (sieheauch Seite 15).

Wie sollte der Aufsichtsrat reagieren, wenn sein Kreditinstitut wirtschaftliche Probleme hat?

Sollte eine Bank als sogenannte Über-wachungsbank oder Präventionsbankeingestuft werden, wirkt sich das auf denHandlungsspielraum des Vorstands so-wie die Intensität der Überwachungdurch den Aufsichtsrat aus. In beidenFällen gelten für den Aufsichtsrat punk-tuell erhöhte Sorgfaltspflichten. DerVorstand hat die Intervalle sowie dieTiefe seiner Berichte problemorientiertanzupassen. In Einzelfällen wird derVorstand auch im Rahmen der Maßnah-menumsetzung Sonderprüfungen durchdie interne Revision anordnen. Diesesollte über ihre Ergebnisse auch demAufsichtsrat direkt berichten. Die Eck-

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Fragen und verstehenWas Aufsichtsräte nicht wissen, müssen sie in Erfahrung bringen. Wie können sie vorgehen und wen fragen?

Genau hinschauen: Vorstände müssen ihren Aufsichtsräten so Bericht erstatten, dass die Faktentrotz komplexer Zusammenhänge verständlich sind. Diese haben das Recht, Fragen zu stellen.

Foto: panthermedia.net/A

ndrey Popov

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wertplanung und der Kapitalplanungs-prozess der kommenden fünf Jahre sindvor dem Hintergrund des Stärke- undSchwächeprofils der Bank auf Plausibili-tät zu hinterfragen. Dabei ist auch aufmögliche SREP-Aufschläge zu achten.Zudem hat der Aufsichtsrat in eigenerSache zum Beispiel eine Schulung seinerMitglieder in Erwägung zu ziehen, da-mit er den erhöhten Sorgfaltspflichtenbei der Überwachung gerecht werdenkann.

Woher erfährt der Aufsichtsrat, wenn sichProbleme in der Bank abzeichnen?

Der GVB beziehungsweise der BVRführt mit dem Vorstand Gespräche beisich abzeichnenden Problemen. Darauferhalten Vorstand und Aufsichtsrat kon-krete Hinweise, wie sie gegensteuernkönnen. Dies sind zugleich die Überwa-chungsschwerpunkte für den Aufsichts-rat. Auch der Prüfungsbericht benenntdiese Schwachstellen, beschlossene Ge-genmaßnahmen sowie den Stand derUmsetzung. Es ist auch Aufgabe des Auf-sichtsrats, anhand des Vorstandsberichtszu prüfen, ob diese Maßnahmen ange-messen und hinreichend sind.

Wie sollte der Aufsichtsrat einer Über -wachungs- oder Präventionsbank mit Vorstandsnachbesetzungen umgehen?

Hier muss der Aufsichtsrat besondersfundiert abwägen, ob dieser Schritt ver-tretbar ist, oder ob nicht andere Hand-lungsoptionen zu ergreifen sind. In dieseÜberlegungen sollten die Experten des

Titelthema

GVB einbezogen werden. BesonderesGewicht bekommt bei dieser Frage auchdie Bankgröße.

Worauf sollte der Aufsichtsrat bei regu -latorischen und betriebswirtschaftlichenProjekten achten?

Eine ordnungsgemäße Geschäftsorgani-sation setzt nicht nur die Einhaltung dergesetzlichen Bestimmungen voraus, son-dern auch, dass den betriebswirtschaftli-chen Notwendigkeiten Rechnung getra-gen wird. Beide Komponenten werdenim Rahmen einer professionellen Pro-jektorganisation behandelt. Projekte imBankenbereich zeichnen sich im Regel-fall durch eine hohe Komplexität aus.Umso wichtiger ist eine transparenteProjekterläuterung für den Aufsichtsrat.Häufig findet sich in der Praxis eine Ver-mengung von regulatorischen und be-triebswirtschaftlichen Projektinhalten.

Der Aufsichtsrat ist zu Beginn des Ka-lenderjahrs über die neuen und noch laufenden Projektumsetzungen zu infor-mieren. Insbesondere sollen darin auchAussagen zur Kosten- und Zeitplanungerfolgen. Bei bankaufsichtlichen Regu-lierungsprojekten ist dem Aufsichtsrat zuerläutern, welche personellen, kostenmä-ßigen und geschäftspolitischen Auswir-kungen diese Regulierungsvorgaben fürdie Bank voraussichtlich haben werden.Über den Projektfortschritt ist vom Vor-stand oder den projektverantwortlichenMitarbeitern in den Vorstand- und Auf-sichtsratssitzungen zu berichten. Die in-terne Revision hat wesentliche Projektezu begleiten. Insoweit können auch im

Rahmen der Innenrevisionsberichte anden Aufsichtsrat entsprechende Projekt-fortschrittshinweise erfolgen. In Abhän-gigkeit von den regionalen, größenmäßi-gen oder strukturellen Gegebenheitender Bank sollte von den Vorständen auchdie Möglichkeit einer Projektkoopera-tion mit Nachbarbanken geprüft unddem Aufsichtsrat berichtet werden. Sieg-fried Drexl, Prüfungsbereich Banken |

Schlusssitzungnach der PrüfungDas voraussichtliche Ergebnis der gesetzli-chen Prüfung wird mit dem Aufsichtsratund dem Vorstand in der sogenannten Prü-fungsschlusssitzung besprochen. Die Be-richterstattung hat im Besonderen auf Ver-ständlichkeit für ehrenamtlich tätige Auf-sichtsräte zu achten. Die Schlusssitzunggibt den Aufsichtsräten die Gelegenheit,Fragen zu den Ergebnissen der Prüfung zustellen. Zudem hat der Aufsichtsrat dieMöglichkeit, sich vom Prüfer im Zusammen-hang mit seinem Bericht weitere Sachver-halte erläutern zu lassen. In der Praxisnimmt der Aufsichtsratsvorsitzende bereitsim Verlauf der Prüfung Kontakt mit demPrüfer vor Ort auf. Bei Bedarf kann er wei-tere prüfungsrelevante Themen benennen,welche der Prüfer in der Schlusssitzungausführlicher als berufsüblich gefordert er-läutern soll. In der Regel wird dieser demWunsch nachkommen. Außerdem hat derAufsichtsrat die Möglichkeit, nach dem offi-ziellen Teil der Schlusssitzung eine erwei-terte Besprechung mit dem Prüfer anzube-raumen, um mit diesem Probleme oder of-fene Sachverhalte zu diskutieren. |

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A ufgrund der steigenden Regulie-rungsanforderungen und des an -

dauernden Niedrigzinsumfelds steht die Bankenbranche vor Herausforderungen.Deshalb werden zunehmend die Chancenvon Fusionen ausgelotet. Allein unter denMitgliedsbanken des Genossenschafts-verbands Bayern gab es im vergangenenJahr 13 Zusammenschlüsse. Bei einer sol-chen Fusion spielt der Aufsichtsrat so-wohl in der Frage des „Ob“ als auch inder Frage des „Wie“ eine wesentlicheRolle. Eine Fusion, die nicht vollumfäng-lich vom Kontrollgremium der beteiligtenBanken getragen ist, kann nicht gelingen.

Der richtige Zeitpunkt für eine Fusionist keinesfalls der Zeitpunkt, in dem eineBank aus wirtschaftlichen Gründen ge-zwungen ist zu fusionieren. Die Aufgabedes Aufsichtsrats ist es, an eine Fusion zudenken, solange die Bank aus der

Titelthema

Position der Stärke heraus fusionierenkann. Daher sollte sich der Aufsichtsratfrühzeitig mit einem möglichen Fusions-partner gedanklich auseinandersetzen.

Vorstandsverträge erstellenIst die Entscheidung zur Fusion demGrunde nach getroffen, stellt sich dieFrage der Zusammensetzung des künfti-gen Vorstands. Mit der Fusion erlischtdie Organstellung der Vorstandsmitglie-der der übertragenden Genossenschaft.Unberührt von der Fusion bleiben ihrebestehenden Dienstverträge. Auf die Or-ganstellung sowie die Dienstverträge derVorstandsmitglieder der übernehmen-den Bank hat die Fusion keinerlei Aus-wirkungen.

Sollen die Vorstandsmitglieder derübertragenden Bank auch in den Vor-stand der fusionierten Bank kommen,

muss der Aufsichtsrat der fusioniertenBank diese durch einen Beschluss inden Vorstand bestellen. Der Aufsichts-rat der übernehmenden Bank kann dieVorstandsmitglieder der übertragendenBank bereits vor Wirksamwerden derFusion unter der Bedingung der Fusionzu Vorstandsmitglieder der fusioniertenBank bestellen.

Sollen die Dienst- oder Pensionsver-träge der Vorstandsmitglieder der über-nehmenden und/oder übertragendenBank aufgrund der Fusion geändert wer-den, hat dies durch den Aufsichtsrat derfusionierten Bank zu erfolgen. Es be-steht auch die Möglichkeit, dass der Auf-sichtsrat der übernehmenden Bank be-reits vor der Fusion die Änderung unterder Bedingung der Fusion beschließtund entsprechende Verträge abschließt.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass im zeit-lichen und sachlichen Zusammenhangmit der Fusion mit den Vorstandsmitglie-dern der übertragenden und/oder über-nehmenden Genossenschaft Altersteil-zeitverträge abgeschlossen werden. Fürden Abschluss dieser Verträge ist eben-falls der Aufsichtsrat zuständig. Auchhier kann der Aufsichtsrat der überneh-menden Bank unter der Bedingung der

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Die Kräfte bündelnBei den bayerischen Genossenschaften steigt die Zahl der Fusionen. Den Aufsichtsräten kommt dabei eine Schlüsselfunktion zu. Sie müssen zustimmen und das künftige Führungspersonal auswählen.

Bei Fusionen spielt der Aufsichtsrat sowohl in der Frage des „Ob“ als auch in der Frage des „Wie“ eine wesentlicheRolle. Foto: panthermedia.net/peshkova

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Fusion einen Altersteilzeitvertrag mitdem Vorstandsmitglied abschließen.

Problematisch ist es, wenn der Auf-sichtsrat der übertragenden Bank imVorfeld der Fusion Verträge mit denVorstandsmitgliedern abschließt, da zudiesem Zeitpunkt in aller Regel bereitsein Kooperationsvertrag zwischen denBanken besteht, der einseitige Maßnah-men einzelner Banken nicht mehr zu-lässt. Verträge jeglicher Art mit den Vor-standsmitgliedern sollten daher immer inAbstimmung mit dem Aufsichtsrat derübernehmenden Bank erfolgen.

Soweit Verträge mit den Vorstandsmit-gliedern im zeitlichen und sachlichenZusammenhang der Fusion abgeschlos-sen werden, stellt sich die Frage inwie-weit sie im Verschmelzungsvertrag alsSondervorteile zu erwähnen sind. Siestellen einen Sondervorteil dar, wenndie vertragliche Regelung zum Vorteildes Vorstandsmitglieds von bestehendenVerträgen abweicht.

Aufsichtsräte reduzierenMit der Fusion erlischt der Aufsichtsratder übertragenden Bank. Im Rahmen derFusion werden regelmäßig die Aufsichts-ratsmitglieder der übertragenden Bankin den Aufsichtsrat der übernehmendenBank gewählt. Der Verschmelzungsver-trag enthält meist eine Regel, dass derAufsichtsrat im Laufe der Zeit zahlenmä-ßig reduziert wird. Ist die Fusion langfris-tig geplant, kann eine solche Reduzierungbereits in dem Jahr zuvor beziehungs-weise im Jahr der Fusion erfolgen.

Hat die fusionierte Bank nach der Fusion mehr als 500 Mitarbeiter, unter-liegt sie dem Drittelbeteiligungsgesetz(DrittelbG). Nach dem DrittelbG be-steht der Aufsichtsrat zu einem Drittelaus Arbeitnehmervertretern, die von denMitarbeitern gewählt werden. In diesemFall kommen auf den Aufsichtsrat beson-dere Herausforderungen zu. Um in die-ser Konstellation einen handlungsfähi-gen Aufsichtsrat mit überschaubarerMitgliederzahl zu erreichen, ist die Zahlder durch die Vertreterversammlung zuwählenden Aufsichtsratsmitglieder er-heblich zu reduzieren.

Darüber hinaus ist bei Geltung desDrittelbG eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat (Frauen-quote) festzulegen. Liegt der Frauen- anteil bei Festlegung der Zielgröße tat-sächlich unter 30 Prozent, darf auch inder Zukunft die Zielgröße diesen Anteilnicht unterschreiten. Andrea Althanns,Bereich Rechtsberatung |

Titelthema

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Vakante Vorstandspositionen nachbesetzen:Wie Aufsichtsräte vorgehen können

Stellenanzeigen: In „Profil“ können bayerische Genossenschaften vakante Positionen ausschreiben.

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Die Wahl eines neuen Vorstandsmitglieds be-ziehungsweise Geschäftsführers beeinflusstdie Zukunftsfähigkeit einer Genossenschaftmaßgeblich. Verantwortlich für die Nachfolge-besetzung ist der Aufsichtsrat, der eine weit-reichende Entscheidung fällen muss. DennFehler in der Besetzung sind nicht nur kost-spielig, sondern können auch gravierendeWettbewerbsnachteile bergen.

Angebot des GVB: Die bayerischen Volksban-ken und Raiffeisenbanken, aber auch Waren-und Dienstleistungsgenossenschaften kön-nen sich bei der Nachfolgesuche Unterstüt-zung holen. Der GenossenschaftsverbandBayern (GVB) bietet strukturierte Beratungund Prozessbegleitung an. Als Partner der Genossenschaften richtet er sich zu 100 Pro-zent an den Bedürfnissen des Unternehmensaus. Die enge Verzahnung der GVB-BereicheBankenbetreuung, Rechtsberatung, BeratungWare und Dienstleistung sowie der AbteilungBankaufsichtsrecht gewährleistet eine erfolg-reiche Besetzung der anspruchsvollen Posi -tionen.

Der Stellenbesetzungsprozess: Ziel der Bera-tung ist es, dem Aufsichtsrat eine Auswahl anKandidaten zu präsentieren, die sowohl fach-lich wie auch von ihrer Persönlichkeitsstruk-tur her geeignet sind. Dazu gehören berufli-che Erfahrung, Leistungsstärke und kulturellePassgenauigkeit. Zu Beginn des Prozessessteht ein strukturiertes Gespräch mit demAufsichtsgremium über die strategische Aus-richtung des Unternehmens. Die Ergebnissebilden die Grundlage für die Erstellung desAnforderungsprofils. Ein mehrstufiges Aus-wahlverfahren identifiziert den Kandidaten,der sowohl die fachliche als auch die persönli-che Eignung für die anspruchsvolle Positionmitbringt. Neben externen Bewerbern werdenauch geeignete interne Kandidaten der Ge-nossenschaft berücksichtigt. Zusätzlich zuden genannten Kriterien prüft die AbteilungBankaufsichtsrecht des GVB aufsichtsrechtli-che Aspekte. Dazu gehören gesetzliche Anfor-

derungen an Zuverlässigkeit, fachliche Eig-nung oder Leitungserfahrung.

Erstellung des Dienstvertrags: Der GVB unter-stützt Aufsichtsräte bei der Erstellung desDienstvertrags. In persönlichen Beratungster-minen mit der Rechtsberatung des Verbandsoder durch die Teilnahme an Aufsichtsratssit-zungen werden die Aufsichtsräte über die ak-tuellen Entwicklungen in dienstvertraglichenAngelegenheiten informiert. Diese individuelleBeratung der Aufsichtsräte hinsichtlich der Inhalte eines Dienstvertrags, insbesondereArt des Kontrakts, Probezeit, Kündigungsfris-ten und Art der betrieblichen Altersvorsorge,führt zu der Erstellung eines an die Bedürf-nisse der einzelnen Genossenschaft ange-passten Vertrags.

Zeitrahmen: Da die Nachfolgeregelung ein zen-trales strategisches Thema ist, muss vom Auf-sichtsgremium ausreichend Zeit für den Pro-zess einkalkuliert werden. Die Besetzung einesVorstands oder Geschäftsführers stellt Wei-chen für die Zukunftsfähigkeit einer Genossen-schaft. Sie ist nicht nur eine Personalie.

Auswahlverfahren: Das Auswahlverfahrendauert durchschnittlich sechs Monate, jenach Anzeigenvorlauf und Terminierungsmög-lichkeiten. Zusätzlich sind einige Wochen Ent-scheidungszeit bei der BaFin sowie die Kündi-gungsfrist des Bewerbers zu berücksichtigen.Vom gewünschten Eintrittstermin sind alsoim Regelfall mindestens 12 bis 18 MonateVorlauf abzuziehen, um den Beginn des Ver-fahrens zu terminieren.

Ansprechpartnerin im GVB: Harriet Wolff istals Spezialbetreuerin Personal im BereichBankenbetreuung des GVB tätig. Sie unter-stützt bayerische Genossenschaftsbankensowie Waren- und Dienstleistungsgenossen-schaften bei der Besetzung von Vorstands-und Führungspositionen. Interessierte Genos-senschaften erreichen sie unter (089) 28 68-36 09 oder [email protected]. |

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W ie kann ein Aufsichtsrat zur „gutenUnternehmensführung“ beitragen?

Was hat er zu tun, was zu unterlassen?Manuel Theisen, geschäftsführender He-rausgeber der Fachzeitschrift „Der Auf-sichtsrat“ und Professor für Betriebs-wirtschaftslehre an der Ludwig-Maximi-lians-Universität München, hat sich in-tensiv damit auseinandergesetzt. Im In-terview mit „Profil“ kommt er zu einemklaren Ergebnis: Weil Gesetzgeber undGesellschaft an Aufsichtsräte immer hö-here Ansprüche stellen, müssen sichdiese zunehmend professionalisieren.

Profil: Herr Professor Theisen, was zeich-net einen guten Aufsichtsrat aus?

Manuel Theisen: Eine pauschale Antwortverbietet sich. In erster Linie muss einAufsichtsrat engagiert sein und seinenJob gerne machen wollen und können.Ein Aufsichtsratsmandat ist schon langenicht mehr Amt, Ehre oder Auszeich-nung, es ist eine wichtige Unternehmens-funktion. Diese sollte ernst genommenwerden. Aufsichtsräte müssen sich derübertragenen Verantwortung immer be-wusst sein und entsprechend handeln.

Profil: Die Erwartungen an eine „gute Un-ternehmensführung“ haben sich in den ver-gangenen Jahren gewandelt. Wie hat dasdie Arbeit des Aufsichtsrats beeinflusst?

Theisen: Die zitierten Erwartungen ba-sieren in der Praxis ja nicht nur auf zahl-reichen neuen Gesetzen und Regulie-rungen nationaler wie internationalerHerkunft, sondern insbesondere auchauf Negativbeispielen und letztlich auchgravierenden wirtschaftlichen Schief- lagen und Insolvenzen. Die Forderungnach guter Unternehmensführung –Corporate Governance – schließt guteUnternehmensüberwachung und damitden Aufsichtsrat als Unternehmensorganmit ein: Die Diskussion hat sehr deutlich gemacht, dass jeder Aufsichtsrat einegroße Verantwortung mit der in der Re-gel ihm überantworteten Personalkom-

Titelthema

petenz trägt – also der Zuständigkeit,den Vorstand oder Geschäftsführer aus-zuwählen, zu überwachen und gegebe-nenfalls auch abzuberufen. Selbstberu-fene Vorstände sowie diesbezüglich pas-sive Aufsichtsräte passen nicht nur nichtmehr in die Zeit, sie gelten – auch vordem Gesetz – als pflichtvergessen.

Profil: Was unterscheidet die Unterneh-mensführung bei Genossenschaften von anderen Unternehmen?

Theisen: Die Organisationsform der Ge-nossenschaft ist ja vor dem Hintergrundbestimmter historischer Bedingungenund Erwartungen entstanden, die in un-terschiedlichem Maße auch heute nochdiese besondere Gesellschaftsform be-stimmen. Die Gestaltungsbreite der be-

stehenden Genossenschaften ist nochsehr groß: Daher gibt es – oft größere –Genossenschaften, die organisatorischwie größere AG oder GmbH aufgestellt,geführt und überwacht sind. Und es gibtsicher auch nicht wenige, die den speziel-len Zusammenhalt der Genossen undderen Interessen im Rahmen der von ih-nen getragenen und verantworteten Ge-nossenschaft als Kernelement dieser Ge-sellschaftsform schätzen und entspre-chend erhalten sehen wollen. Dennochaber sollten die Verantwortlichen in je-der Genossenschaft – unabhängig vonGröße und Mitgliederzahl – überprüfen,inwieweit die modernen Formen effekti-ver Unternehmensführung und -überwa-chung unabhängig von gesetzlichen Min-destvorschriften oder zwingenden Vor-gaben berücksichtigt werden sollten.

Profil: „Der Aufsichtsrat hat den Vorstandbei dessen Geschäftsführung zu überwa-chen“, heißt es in § 38 des Genossen-schaftsgesetzes. Wie sollten sich Aufsichts-räte darüber hinaus in ihr Unternehmen einbringen?

Theisen: Die gesetzliche Forderung nach§ 38 GenG deckt sich ja im Grundsatzmit dem aktienrechtlichen Auftrag anden Aufsichtsrat nach § 111 Abs. 1 AktG.Dennoch wurde in der Vergangenheitimmer wieder – und zu Recht – disku-tiert, inwieweit in der speziellen Formder Genossenschaft weitere Unterstüt-zung der Gesellschaft durch die Genos-senschaft oder deren Mitgliederver-sammlung geleistet werden kann bezie-hungsweise geleistet werden sollte. Ichbin der Meinung, dass heutzutage eineBeschränkung auf die Unternehmens-überwachung erfolgen sollte. Zum ei-nen, weil heute jede Vermischung vonoperativer, führender Funktion des Vor-stands einerseits und überwachendereinschließlich beratender Funktion desAufsichtsrats andererseits sehr kritischgesehen wird. Die Verantwortlichkeitenwerden zunehmend differenziert. Daherist es für alle Mitglieder von Unterneh-mensorganen wünschenswert, dass klareFunktionsdifferenzierungen nicht nurbestehen, sondern auch gelebt werden.

Profil: Wie sollte das Zusammenspiel zwi-schen Aufsichtsrat und Vorstand aussehen?

Theisen: Die Vorstellungen des Gesetz-gebers – und der ihm folgenden Ge-richtsbarkeit – sind klar: Aufsichtsrat undVorstand sollen in einem kreativen, ver-ständigen Miteinander im Interesse derGesellschaft beziehungsweise Genos -senschaft und ausschließlich zu derenNutzen zusammenarbeiten, dies aber je-der dezidiert in seiner Funktion. EinVorstand sollte sich daher nicht vorran-gig als Kontrollierter, ein Aufsichtsratdementsprechend auch nicht als Kon-trolleur verstehen. Ein solches Verständ-nis herrscht nach meiner Kenntnis in den

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„Passive Aufsichtsräte passen nicht mehr in die Zeit“Die Anforderungen an die Mitglieder der Kontrollgremien sind extrem gestiegen. Sie müssen einen erheblichen Beitragzur guten Unternehmensführung leisten, wie Professor Manuel Theisen im Interview erklärt.

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„Aufsichtsrätemüssen sich ihrerübertragenen

Verantwortung immerbewusst sein und

entsprechend handeln.“

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allermeisten Gesellschaften auch nichtvor. Eine andere Frage lautet: Akzeptiertder Vorstand, dass dem Aufsichtsrat dieÜberwachung über sein Handeln über-tragen ist? Anders gewendet: Haben alleMitglieder des Aufsichtsrats das gemein-same Verständnis, dass sie zur Überwa-chung aktiv aufgerufen sind? Das solltenicht der Idealfall sein, sondern die Basisgemeinsamen erfolgreichen Handelnsim Interesse der Gesellschaft. Theorieund Praxis fallen hier aber sicher nichtnur im Einzelfall auseinander. So be-gründen zum Beispiel Interessenkon-flikte oder persönliche und politische

Titelthema

Rücksichtnahmen eine ineffektive Kon-stellation zwischen Vorstand und Auf-sichtsrat.

Profil: Immer mehr Genossenschaftsban-ken schließen sich zu größeren Einheitenzusammen, um Niedrigzinsphase, Banken-regulierung und Digitalisierung besser be-wältigen zu können. Welche Folgen hat dasfür den Aufsichtsrat?

Theisen: Zunächst zwingt diese Entwick-lung den Aufsichtsrat vieler solcher Insti-tute, unter Führung des Vorstands denMarkt zu beobachten und entsprechende

Fusionsmöglichkeiten oder Umorganisa-tionen rechtzeitig und aktiv überprüfenzu lassen. Die Aufsichtsräte selbst müs-sen auch diese Aufgabe frei von persönli-cher Betroffenheit, etwa eines möglichenVerlusts des Aufsichtsratsmandats, oderpolitischer Rücksichtnahmen angehen.

Profil: Welche weiteren wirtschafts- undgesellschaftspolitischen Entwicklungen sollten Aufsichtsräte im Blick behalten, damit ihr Unternehmen auch in Zukunft erfolgreich bleibt?

Theisen: Einmal mehr: Die Unterneh-mensführung obliegt dem Vorstand, auchdie strategische Ausrichtung ist zualler-erst seine Angelegenheit. Deswegen giltauch heute immer noch: Ein Aufsichts-rat, der einen guten und fähigen Vor-stand bestellt hat und diesen über -wachend kritisch begleitet, hat seinenHauptjob eigentlich getan. Alle Abwei-chungen von dieser Situation erfordernzusätzliches Engagement und auch vomAufsichtsrat im Einzelfall: Mut.

Profil: Herr Professor Theisen, herzlichenDank für das Interview! fc |

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Professor Manuel Theisen

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Z ehn Sekunden: So lange soll es dau-ern, bis mit „Instant Payment“ eine

Überweisung komplett abgeschlossenist. Angestoßen wurde das Echtzeit-Zah-lungssystem im Euro-Raum von denZentralbanken des Euro-Systems undder europäischen Kreditwirtschaft, diedamit nach der Einführung des einheitli-chen Euro-Zahlungsverkehrsraums Sepaein weiteres, darauf aufbauendes Projektim Zahlungsverkehr angehen. Im No-vember 2017 soll das System parallel zuden herkömmlichen Verfahren an denStart gehen. Die Deutsche Bundesbankunterstützt die Einführung. Im Interviewmit „Profil“ spricht VorstandsmitgliedCarl-Ludwig Thiele über die Vorteilevon Sofort-Zahlungen, aber auch überdie Herausforderungen, die auf die Ban-ken zukommen.

Profil: Herr Thiele, was bezweckt die EZBmit der Einführung von „Instant Payments“?

Carl-Ludwig Thiele: Die Beschleunigungdes Zahlungsverkehrs. Die alltäglicheKommunikation über E-Mail und Whats -App läuft bereits in Echtzeit ab. AuchLieferungen von Online-Händlern amselben Tag sind mittlerweile möglich. Daist es kaum noch zu vermitteln, warumeine Überweisung erst am nächsten Ge-schäftstag ankommen soll. Einige euro-päische Länder wie Großbritannien oderSchweden haben zudem bereits funktio-

nierende Instant-Payment-Systeme. Undin Ländern des Euro-Raums gibt es be-reits nationale Initiativen, die InstantPayments vorantreiben. Die Zentralban-ken im Euro-System haben sich deshalbder Sache angenommen, um für eine eu-ropäische Lösung zu sorgen.

Profil: Welche Rolle spielt die Bundesbank?

Thiele: Die Bundesbank unterstützt dieEinführung des neuen Bezahlverfahrens,indem sie etwa als Vermittler die Posi-tion des deutschen Markts in den Dis-kussionsprozess der europäischen Gre-mien trägt. Wir treffen uns dazu regelmä-ßig mit den Verbänden der Kreditinsti-tute, um anstehende Themen zu diskutie-ren. Dabei nehmen wir Anregungen aufund informieren über den Stand der eu-ropäischen Diskussion.

Profil: Wie soll das neue System aussehen?

Thiele: Instant Payments sind ein weite-rer Baustein in der Digitalisierung desZahlungsverkehrs. Für eine breite Ak-zeptanz auf Anwenderebene ist es darumnötig, Applikationen für die einfacheVerwendung zu entwickeln. Dabei gilt es,die Gewohnheiten der Nutzer zu berück-sichtigen. Daher sind Smartphone-Appsaus meiner Sicht ein wesentliches Ele-ment. Für die Abwicklung der Zahlungauf Interbankenebene gibt es ein Regel-

werk, das die europäische Kreditwirt-schaft erarbeitet hat. Dort ist der techni-sche Weg aufgezeichnet und die Regelnfür die Abwicklung zwischen den Bankenbeschrieben.

Profil: Welche Pläne gibt es für den Zahlungsverkehr zwischen den Banken?

Thiele: Nach der Auslösung der Zahlungdurch den Kunden, muss die Zahlungbankenintern verarbeitet werden. Fürdiese nachgelagerte Verarbeitung passtdas Euro-System derzeit seine Systemean: das Zahlungsverkehrssystem Target 2und das WertpapierabwicklungssystemT2S. Darüber hinaus wird der Markt befragt, ob Bedarf für eine vom Euro- System bereitgestellte Infrastruktur fürEchtzeitabwicklungen besteht.

Profil: Wie soll eine Transaktion nach denderzeitigen Plänen konkret ablaufen?

Thiele: Nehmen wir den Kauf eines Ge-brauchtwagens. Nach der Einigung überden Kaufpreis öffnet der Käufer eineSmartphone-App. Dabei kann es sich umeine App der Bank oder die eines unab-hängigen Anbieters handeln. Dort gibter den Betrag ein und adressiert die Zah-lung an den Verkäufer. Der Auftrag gehtdann an die Käuferbank. Diese prüft denZahlungsauftrag und wandelt ihn gemäßdes EPC-Regelwerks in eine Nachricht

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„Instant Payments bieten Chancen für Kreditinstitute“Ab dem Spätherbst sollen Alltagszahlungen auch in Echtzeit möglich werden. Was solche „Instant Payments“ für Kreditinstitute und ihre Kunden bedeuten, erklärt Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele im Interview

Zehn Sekunden sind für Sprinter eine halbe Ewigkeit. Die Fi-nanzbranche muss sich ins Zeug legen, will sie in diesem Zeit-raum Überweisungen anbieten.

Foto: (c) dpa

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Page 23: Das bayerische Genossenschaftsblatt 2 • 2017 · gegeben: „Es gibt drei Berufe, die man nicht erlernen muss: Den des Ehemanns, ... 34 Solarstrom: Ohne die richtige Wartung sinkt

um. Anschließend erfolgt der Transferder Mitteilung an ein Clearinghaus, dasdie Anweisung an die Empfängerbankweiterleitet. Diese schreibt den Geldbe-trag sofort dem Konto des Empfängersgut und schickt eine Bestätigung an dasClearinghaus. Dieses leitet die Nachrichtan die Bank des Käufers weiter. An-schließend sollten beide Vertragspar-teien auf ihrer Smartphone-App eineBenachrichtigung bekommen, dass dieZahlung erfolgreich durchgeführt wurde.Die eigentliche Abwicklung kann dannsofort oder auch nachgelagert erfolgen.Die Prozesse im Hintergrund sind ja fürdie Kunden nicht von Bedeutung. Für siemuss die Zahlung nur einfach, sicher undschnell sein.

Profil: Worauf müssen sich die Banken einstellen?

Thiele: Die Verfügbarkeit von InstantPayments rund um die Uhr ist eine He-rausforderung für die Banken, die nochin vielen Punkten zu klären ist. Durch Instant Payments können sich viele Ab-läufe im Kreditgewerbe ändern. Hierbeisollte geprüft werden, ob Zentralinsti-tute für ihre Kreditinstitute die Abwick-lung durchführen können. Hier bestehtnoch viel Klärungsbedarf.

Profil: Wer trägt die Kosten für die Einfüh-rung von Instant Payments?

Thiele: Darüber sind wir in der Diskus-sion. Wir kennen die Ertragssituationdes Bankensektors und die Kosten derEinführung lassen sich schwer einschät-zen. Gleichwohl stellen wir fest, dassNachfrage nach Instant Payments be-steht. Darum wird es solche Lösungengeben. Die Frage ist: Gibt es sie mit den

Kreditgenossenschaften

Kreditinstituten oder ohne? Das könnenwir für die Kreditwirtschaft nicht beant-worten. Wir versuchen nur, einen ver-nünftigen Rahmen abzustimmen.

Profil: Welche Vorteile ergeben sich durchInstant Payments für die Banken?

Thiele: Das Umfeld für die Kreditwirt-schaft hat sich durch die Konkurrenz vonFintechs und globalen Internetfirmengrundlegend verändert. Instant Pay-ments sind für den Bankensektor eineChance, aktiver Treiber der Digitalisie-rung zu werden. Die Institute könntenmit neuen Angeboten zusätzliche Kun-den an sich binden und bisherige Kun-den langfristig halten.

Profil: Ab wann werden die Sofort-Zahlun-gen flächendeckend verfügbar sein?

Thiele: Ab November 2017 sollen Instant

Payments möglich sein. Einige Clearing-häuser haben angekündigt, bis dahin Lö-sungen anzubieten. Sicherlich wird zu Be-ginn noch kein flächendeckendes Ange-bot zustande kommen. Wann das der Fallsein wird, lässt sich noch nicht abschätzen.

Profil: Wird es wie bei der Einführung vonSepa einen Stichtag zur verpflichtendenUmstellung geben, wenn sich Instant Pay-ments nicht wie gewünscht durchsetzen?

Thiele: Instant Payments sind eine markt-wirtschaftliche Lösung. Daher erwarteich, dass der Wettbewerbsdruck früheroder später für eine breite Teilnahme al-ler Institute sorgt. Mir geht es vor allemdarum, dass wir zukünftig Instant Pay-ments auch grenzüberschreitend imEuro-Raum durchführen können.

Profil: Herr Thiele, herzlichen Dank für dasGespräch! aw |

Profil• 2. 2017 23

Carl-LudwigThiele

Wer von Echtzeit-Zahlungen profitiertSogenannte Instant Payments, sollen nochin diesem Jahr von den ersten Kreditinstitu-ten eingeführt werden. So will es die feder-führende EZB. „Für die Banken bedeutet der Wechsel hin zu Buchungen in Echtzeit zunächst hohe Kosten bei der Anpassungihrer Bankensysteme“, sagt Ernst Stahl, Leiter des ibi Competence Center E-Businessvon ibi research an der Universität Regens-burg.

Doch das ist nicht die einzige Herausforde-rung, die auch auf die bayerischen Volksban-ken und Raiffeisenbanken zukommt. Soll eineÜberweisung in zehn Sekunden abgewickeltwerden, bedeutet das, dass die Betrugsprä-vention und die Prüfungen auf Geldwäscheoder Terrorfinanzierung genauso schnell ab-geschlossen sein müssen. „Es gibt kaummehr Reaktionszeit“, sagt Stahl.

Weil die Sofort-Zahlungen auch an Wochenen-den rund um die Uhr möglich sein werden,müssen Bankmitarbeiter zur Verfügung ste-hen, um Fragen und Probleme der Kunden zubearbeiten. Bei großvolumigen Überweisungs-aufträgen fiele ihnen zudem die Aufgabe zu,genügend Liquidität bereitzustellen. Ein er-heblicher Aufwand: „Die Banken müssenschnell handeln und disponieren können“,sagt Stahl.

Mit Instant Payments trifft die EZB jedocheinen Nerv. Knapp zwei Drittel der Verbrau-cher halten sie für „nützlich“ oder sogar „sehrnützlich“. Darüber hinaus geben lediglich 23Prozent der Unternehmen an, kein Interesse

zu haben. Zu diesen Ergebnissen kommt eineStudie von ibi research.

„Den Hauptnutzen von Instant Paymentshaben sicherlich die Unternehmen“, sagt derWissenschaftler. Der Grund dafür sei unteranderem Risikovermeidung. So könne etwabei Online-Händlern die Bonitätsabfrage beiScoring-Unternehmen entfallen, weil sie dasGeld noch vor Versand der Ware erhalten.Auch Unternehmen mit unzuverlässigen Liefe-ranten könnten ihr Risiko minimieren. Siekönnten eine Lieferung beispielsweise erstdann bezahlen, wenn der Lkw mit der Wareauf dem Hof steht.

Privatkunden profitieren dagegen wenigerstark. Sie finden die schnellen Überweisun-gen zwar nützlich, geben zu 55 Prozent je-doch an, sie „selten“, „sehr selten“ oder „nie“zu brauchen. „Den meisten Verbrauchern istes schlicht egal, ob der Händler sein Geldgleich oder erst am nächsten Werktag be-kommt“, sagt Stahl. Darum seien sie andersals Unternehmen auch kaum bereit, für dieseDienste mehr zu bezahlen. Allerdings könntenBanken durch einfache, intuitiv nutzbare In-stant Payments-Verfahren ihren Kunden einenMehrwert anbieten und sie an sich binden.

Die Voraussetzungen dafür sind gut. Denn obwohl die Infrastruktur für Instant Paymentsnicht nur Banken offensteht, vertrauen 79 Pro-zent der Verbraucher als Anbieter doch amehesten den Kreditinstituten. Von Unterneh-men wie Apple und Google sagen das lediglich9 Prozent der Befragten. aw |

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Foto: M

ajit Jari

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Page 24: Das bayerische Genossenschaftsblatt 2 • 2017 · gegeben: „Es gibt drei Berufe, die man nicht erlernen muss: Den des Ehemanns, ... 34 Solarstrom: Ohne die richtige Wartung sinkt

D ie bayerischen Volksbanken undRaiffeisenbanken müssen sich im

zweiten Quartal – voraussichtlich imMai – auf neue Befragungen von Bun-desbank und Bundesanstalt für Finanz-dienstleistungsaufsicht (BaFin) einstel-len: Schwerpunkte werden eine wei-tere Umfrage zur Ertragslage im Nied-rigzins-Umfeld sowie Stresstests für diesogenannten weniger bedeutenden Ban-ken sein, zu denen auch die bayeri-schen Volksbanken und Raiffeisenban-ken zählen.

Die Erhebung zur Ertragslage basiertzu großen Teilen auf der bereits bekann-ten Struktur der Umfrage aus dem Jahr2015. Inhaltlich werden Ist- und Planda-ten zur Gewinn- und Verlustrechnungunter statischen und dynamischen Bi-lanzannahmen sowie unter dem Einflussbestimmter Zinsentwicklungsszenarienabgefragt. Zusätzlich sind weitere quali-tative Fragen zu beantworten. Ziel derAufsicht ist es, aus diesen Daten eine be-lastbare Einschätzung zu den mittelfristi-gen Auswirkungen des Niedrigzinsum-felds für deutsche Kreditinstitute zu er-halten.

Hohe Datenqualität gefordertDie Stresstests zielen auf Zins-, Kredit-und Marktrisiken ab. Einerseits dienensie zur Überprüfung der Widerstandsfä-higkeit deutscher Kreditinstitute gegen-über sogenannten „adversen Szenarien“.Andererseits bilden die Ergebnisse dieGrundlage für die Ermittlung der Eigen-mittelzielkennziffer im Rahmen des auf-sichtlichen Bewertungs- und Überprü-fungsprozesses (SREP). Hieraus leitetsich eine hohe Anforderung an die Da-tenqualität ab. Zusätzlich dienen diese

Zahlen der Aufsicht als etwaige Plausibi-lisierungsgrundlage für die klassischeNiedrigzinsumfrage.

Ziel des Zinsrisikostresstests ist, unterder Annahme einer statischen Bilanz,die Auswirkungen eines positiven Zins-schocks (plus 200 Basispunkte) auf dieErgebniskomponenten Zinsertrag, lau-fende Erträge sowie das Bewertungser-gebnis der Wertpapiere (Umlauf- undAnlagevermögen) im Vergleich zu einergleichbleibenden Zinsstrukturkurve zumessen. Im Gegensatz zur Umfrage desJahres 2015 wird dieser Effekt nichtmehr der klassischen Abfrage entnom-men, sondern eigens dafür berechnet.Neu ist auch, dass nicht das einfache Er-gebnis gemeldet werden soll, sonderneine vereinfachte Bilanz mit den dazuge-hörigen Volumen-, Zins- und Zinsanpas-sungsinformationen. Somit kann dieAufsicht das Ergebnis selbst berechnenund folglich auch besser plausibilisieren.

Im Adressrisikostresstest sollen zusätz-liche Verluste aus den institutsindividuel-len Kreditportfolien anhand eines „Ex-pected-Loss-Ansatzes“ unter Anwen-dung bestimmter Szenarien ermitteltwerden. Die Basis für die Berechnungsind die Risikopositionen aus dem Kre-ditrisiko-Standardansatz sowie die Aus-fallwahrscheinlichkeiten je Bonitätsstufe.Da bei diesem Stresstest die Aufsichtebenfalls selbst rechnet, bilden analogzum Zinseinkommensstresstest die zumeldenden Rohdaten die Grundlage.

Innerhalb des Marktpreisrisikostress-tests werden Aktivbestände, die Markt-wertänderungen unterliegen (wie bei-spielsweise Wertpapiere, Rohwaren,Fonds, Immobilien) mithilfe von Ad-hoc-Szenarien neu bewertet. Für Wert-

papiere werden dabei Spreadverände-rungen unterstellt, für andere Vermö-genswerte pauschale Wertabschläge. Diehieraus resultierenden ergebniswirksa-men Marktwertänderungen sind zusam-men mit den Marktwerten nach Schockzu melden. Die Abfrage basiert, wie dieklassische Niedrigzinsumfrage, auf derStruktur der Umfrage 2015. Bei diesemStresstest rechnet das Institut selbst.

Verband leistet HilfestellungVerbände und Rechenzentrale wurdenfrühzeitig von der Aufsicht im Rahmeneines eigens dafür gegründeten Fachgre-miums einbezogen. Seitdem stehen dieVerbände in laufender Abstimmung mitder Aufsicht. An dieser Konsultations-phase, die noch im ersten Quartal abge-schlossen wird, beteiligt sich auch derGenossenschaftsverband Bayern. Zieldes GVB ist, eine möglichst ressourcen-schonende und praktikable Umfragemithilfe der bestehenden IT-Systeme zugestalten, ohne zusätzlichen unnötigenAufwand zu generieren. Weiter arbeitetder GVB zusammen mit anderen Ver-bänden sowie dem Unternehmen parcITan praxisnahen Umsetzungsleitfäden zurkorrekten Befüllung der Meldebögen.

Sobald die vorläufige Fassung steht,möchte die Aufsicht einen Probelaufdurchführen. Hierdurch soll die praxis-gerechte Umsetzung getestet und dieletzten Problemstellen identifiziert wer-den. Dies wird vom GVB ausdrücklichbegrüßt. Sobald die endgültigen Fassun-gen der Bundesbankumfrage stehen,wird der GVB seine Mitgliedsbankenumfassend über das Unterstützungsma-terial informieren. Lennart Strobel, Prü-fungsbereich Banken |

24 Profil• 2. 2017

Den Ernstfall probenBundesbank und BaFin wollen erneut mit Stresstests die Robustheit kleiner und mittlerer Kreditinstitute prüfen. Auch auf die bayerischen Genossenschaftsbanken kommen erhebliche Datenabfragen zu. Der GVB hilft.

Plant eine neue Niedrigzinsumfrage:Die Bundesbank in Frankfurt.

Foto: Bundesbank

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Kreditgenossenschaften

Profil• 2. 2017 25

I n Zukunft wird es immer wichtiger, dieBeratung im stationären Vertrieb mitder digitalen Welt zu verknüpfen. Bis2020 werden etwa 15 Prozent aller Kun-den nahezu ausschließlich digitale Ka-näle nutzen. Viele bayerische Volksban-ken und Raiffeisenbanken haben diesenTrend erkannt und die beiden Strategie-projekte „Beratungsqualität“ für denstationären Vertrieb und „webErfolg“für den digitalen Vertrieb eingeführt.Beide sind unter dem Schlagwort „Kun-denfokus 2015“ gebündelt.Mit dem Strategieprojekt „Kundenfo-

kus 2020“ folgt nun der nächste Schritt.Aufbauend auf einem soliden Funda-ment, sollen die Vertriebskanäle der Ge-nossenschaftsbanken noch stärker mitei-nander verzahnt und zu einem Omnika-nalmodell weiterentwickelt werden. DerKunde soll bei seiner Bank online wie offline ein einheitliches Dienstleistungs-angebot vorfinden.

Organisatorische VoraussetzungenEin entscheidender Faktor für den Er-folg von Kundenfokus 2020 ist die nach-haltige Umsetzung der Vorgängerpro-jekte. Sie schaffen in der Bank die orga-nisatorischen und technischen Voraus-setzungen, um Bausteine von Kunden -fokus 2020 zu übernehmen und die Om-nikanalstrategie einzuführen. Der Bun-desverband der Deutschen Volksbankenund Raiffeisenbanken (BVR) sowie dieRegionalverbände setzen bei der Ent-wicklung der Inhalte für Kundenfokus2020 voraus, dass Beratungsqualität undwebErfolg vollständig umgesetzt wur-den.Allerdings sind die bayerischen Volks-

banken und Raiffeisenbanken bei derUmsetzung von Kundenfokus 2015 aufeinem sehr unterschiedlichen Stand. Kre-ditgenossenschaften, die bei der Einfüh-rung noch am Anfang stehen, empfiehltder GVB eine zügige Umsetzung anzu-streben. Zu allen wesentlichen Inhalten von

Kundenfokus 2015 bietet der GVB soge-nannte Selbstchecks an. Mit ihnen lässtsich schnell und individuell prüfen, wodie Bank bei der Umsetzung von Kun-denfokus 2015 steht. Für das Projekt Be-

ratungsqualität gibt es neben dem onlineverfügbaren Selbstcheck des BVR auchein Workshop-Angebot des GVB, den„BQ-CheckUp“. Mit diesem lässt sichder Stand der Umsetzung analysierenund diskutieren (siehe Profil 2/2016,Seite 25). Daraus entwickeln die Verant-wortlichen der Bank zusammen mit denExperten des GVB passende Maßnah-men, um das Projekt Beratungsqualitätvoranzubringen.

Umfangreiche HilfsmittelÜber die After-Sales-Befragung des BVRerfahren die Banken, ob die Qualität derBeratung beim Kunden ankommt. Alsletzter Baustein steht in der Umsetzungvon Kundenfokus 2015 die Anpassungder Vertriebsplanung und -steuerung(VPS). Auch hierzu gibt es beim GVBumfangreiche Hilfsmittel und Werk-zeuge, die von den Kreditinstituten ei-genständig eingesetzt werden können.Für webErfolg steht ebenfalls ein

Selbstcheck im BVR-Extranet zur Ver-fügung. Mit diesem Instrument kannjede Bank bewerten, wie gut sie dieMarktstandards des BVR erfüllt. Diesespiegeln die Erwartungen der Kunden anden Internetauftritt ihrer Genossen-schaftsbank wider und werden allen Mit-gliedsinstituten im Februar aktualisiertzugesendet. Ergänzend bietet der GVB

Webinare zur Erklärung der Marktstan-dards an, ebenso kann der Workshop„webErfolg kompakt“ gebucht werden.Ziel ist ein individueller Umsetzungs-plan, mit dem die Marktstandards er-reicht werden können.

Erste Schritte im OmnikanalbankingEinige bayerische Volksbanken undRaiffeisenbanken verknüpfen inzwischenihre Beratung mit einem digitalen Kanal.So wird zum Beispiel zu einem Kunden -gespräch in der Filiale ein Experte per Vi-deo zugeschaltet. Die Videoberatung istein Teil einer Omnikanalbank. Dazu stelltder GVB seinen Mitgliedsbanken einenPraxisleitfaden mit vielen Umsetzungs-beispielen zur Verfügung.Weitere Informationen zu Kunden -

fokus 2015 und 2020 sind auf der The-menseite des GVB (www.gv-bayern.de/digitalisierung) und im VR-Baukasten(www.vr-baukasten.de/vertrieb) zu fin-den. Fragen zum Projekt Beratungs qua-lität beantwortet Anton Mooseder, (089)2868-3464, [email protected]ür Auskünfte zu webErfolg steht JuliaBlank zur Verfügung, (089) 28 68-3460,[email protected]. |

Schritt für Schritt zum ErfolgDas Strategieprojekt Kundenfokus 2020 steht in den Startlöchern. Doch eine Umstellung macht für die Banken nur Sinn,wenn die Vorgängerprojekte abgeschlossen sind. Der GVB hilft bei der Umsetzung.

Verzahnung und Weiterentwicklung der Vertriebskanäle, das heißt insbesondere der Beratung im stationä-ren Vertrieb mit der digitalen Welt Betrachtung von Zukunftsthemen für das Privatkunden-geschäft im Kontext zunehmender Digitalisierung

Etabliertes Marktumfeld

Aufstrebende FinTechs

Etabliertes Marktumfeld

Aufstrebende FinTechsTechs

Verändertes Kundenverhalten

1

2

Genossenschaftliche FinanzGruppe Markt

KundenFokus 2015

„Profil“-Beitrag zum BQ-CheckUp als Download:http://bit.ly/2jqQh56

Kundenfokus 2020 verzahnt alle Vertriebskanäle einer Genossenschaftsbank zu einem einheitlichenAngebot. Voraussetzung ist, dass die Bank Kundenfokus 2015 bereits umgesetzt hat.Fo

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N ormalerweise ist ein Gruppenfotoschnell im Kasten. Die Teilnehmer

stellen sich auf, lächeln in die Kamera,der Fotograf drückt auf den Auslöser –fertig. In der neu gestalteten Filiale Fürs-tenried-Ost der Raiffeisenbank Mün-chen-Süd geht das nicht. Erst nach ei-ner Viertelstunde finden Geschäftsstel-lenleiter Volkan Yazici und Finanzbe -raterin Stefania Cricchio eine freie Mi-nute, um zusammen mit Heinz Schneiderfür das Bild zu posieren. Die Kunden ge-hen vor.

Der Vorstandsvorsitzende der Bankbleibt gelassen – denn der Andrang zeigtihm, dass der Umbau der Geschäfts-räume gelungen ist. Ständig kommenPassanten, schauen sich um, heben Geldab und wenden sich zwanglos an Yazicioder eine seiner fünf Kolleginnen, wennsie eine Frage haben oder eine Beratungwünschen. So sind die Mitarbeiter bei-nahe permanent im Gespräch.

In Fürstenried-Ost wird nicht mehrzwischen Service und Beratung unter-schieden. Das ganze Team ist in derLage, zu allen Bedarfsfeldern zu beraten.„Weil die Kunden nicht mehr einem be-stimmten Berater zugeordnet sind, kön-nen sie sicher sein, dass sie immer einenkompetenten Ansprechpartner findenund nicht warten müssen, wenn sie einenTermin haben“, erklärt Schneider. Ge-nauso hat er sich das vorgestellt: „Wirwollten die Filiale so gestalten, dass dieKunden gerne kommen.“

Alle zwei Minuten ein KundeDas tun sie. Die Besucherfrequenz isthoch. Seit der Eröffnung Mitte Novem-ber kommen rund 250 Personen pro Tag,an Spitzentagen sogar 300 – Kunden wieNicht-Kunden. Während der Öffnungs-zeiten von 8 bis 18 Uhr sind durchge-hend mindestens zwei Mitarbeiter vorOrt. Im Schnitt heißen Yazici und seinTeam an Spitzentagen alle zwei Minuteneinen Kunden willkommen. „Wir über le-gen inzwischen, die Mitarbeiterzahl auf-

Kreditgenossenschaften

zustocken. Mit diesem Zuspruch habenwir nicht gerechnet“, sagt Schneider.

Der Weg dahin war mit viel Arbeit ver-bunden. Auch die Raiffeisenbank Mün-chen-Süd spürt die Digitalisierung: DieKundenbesuche in den Filialen nehmeninsgesamt ab, weil sich die Finanzge-schäfte des Alltags bequem am Compu-ter und auf dem Smartphone erledigenlassen. Was also tun? Die Verantwortli-chen der Bank machten sich auf die Su-che nach einem Konzept, das die Filialenfür die Zukunft fit macht. Gemeinsammit der Akademie Deutscher Genossen-schaften veranstaltete das Institut 2014einen Workshop, zu dem sie Mitarbeiterdes Hauses, Kunden, Experten undQuerdenker aus anderen Branchen ein-geladen hatte. „Ein bunter Mix an krea-tiven Menschen“, sagt Schneider.

Der Raum soll als Ganzes wirkenInnerhalb von zwei Tagen sollten dieTeilnehmer ihren Sachverstand und ihreIdeen auf eine einzige Leitfrage fokus-sieren: „Wie erzielen wir in Zukunft mitunseren Filialen einen dauerhaften undherausragenden Kundennutzen?“ DieIdeen aus dem Workshop fanden Ein-gang in die Neukonzeption der Ge-schäftsstelle Fürstenried-Ost. „Wir ha-ben die 40 Seiten Ergebnisprotokoll desWorkshops zu einem Pflichtenheft fürdie Filiale verdichtet“, berichtet der Vor-standsvorsitzende.

Herausgekommen ist ein ansprechen-des Raumkonzept auf 180 Quadratme-tern, das den Menschen die Scheu neh-men soll, Kontakt mit den Mitarbeiternaufzunehmen. Viel Holz mit ein paarFarbtupfern in Moosgrün und Türkis-blau vermitteln eine warme Atmosphäre.Die Sitzgelegenheiten sind mit dunkel-grauem Filzstoff bezogen. Die Front zurStraße ist komplett aus Glas, damit jedersofort sehen kann, was drinnen los ist.

Geldautomat und Kontoauszugsdru-cker wanderten in den Innenraum, dervon 6 bis 22 Uhr voll zugänglich ist. Ei-

nen separaten Vorraum oder Doppel -türen mit Schleusenfunktion gibt es nichtmehr. „Wir haben Vertrauen in unsereKunden und verzichten deshalb bewusstauf Trennwände, selbst wenn kein Mitar-beiter mehr vor Ort ist“, sagt Schneider.Zusätzlich gibt es einen von außen zu-gänglichen Geldautomaten, der rund umdie Uhr verfügbar ist.

Die Filiale ist rein auf Privatkundenausgelegt, Firmenkunden werden in derHauptstelle in Forstenried betreut. Wäh-rend der regulären Öffnungszeiten emp-fangen Yazici und sein Team die Kundennicht am Schalter, sondern an kleinenTerminals, um möglichst wenig Distanzaufkommen zu lassen. „Wir wollen Gast-geber sein, auch für Nicht-Kunden. Damachen wir keinen Unterschied“, sagtYazici. Wer will, bekommt einen Kaffee,und für einen kleinen Schwatz ist fast im-

26 Profil• 2. 2017

Eine neue Filiale als WachstumsmotorDie Raiffeisenbank München-Süd geht bei der Gestaltung ihrer Geschäftsstellenneue Wege: Ein modernes Raumkonzept, vielseitige Berater und Innovationensollen neue Kunden und zusätzliche Erträge bringen. Zu Besuch in Fürstenried-Ost, wo das Geschäft nach dem Umbau vielversprechend angelaufen ist.

Kundennah: Die 16 Stunden am Tag zugängli-chen SB-Schließfächer werden mit Girokarteund PIN angefordert. Ein Aufzug befördert sieaus dem Keller in einen abschließbaren Raum inder Filiale. Aus dem Demonstrationsfach holtGerda Hanus kein Gold, sondern Schokolade.

Das ist auch für Finanzberaterin SimoneEschert neu: Der Geldautomat ist seitlich zurWand angeordnet und für Menschen im Roll-stuhl unterfahrbar. So können die Kunden dieGeschäftsräume besser im Blick behalten.

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Page 27: Das bayerische Genossenschaftsblatt 2 • 2017 · gegeben: „Es gibt drei Berufe, die man nicht erlernen muss: Den des Ehemanns, ... 34 Solarstrom: Ohne die richtige Wartung sinkt

mer Zeit. Eigene Büros für die Mitarbei-ter sind passé. Für Kundengespräche ste-hen ein separater Raum sowie zwei soge-nannte Beratungsboxen bereit, benanntnach den umliegenden GrünanlagenSüdpark, Westpark und ForstenriederPark. In den beiden Kuben – konzipiertals Raum im Raum – wiederholt sich dasDesign der Filiale: Die Kunden nehmenauf bequemen Bänken Platz, die eben-falls mit Filz bezogen sind.

Das automatische SchließfachAndreas Jenewein hat den Umbau be-gleitet. Der Österreicher berät Bankenbei der Neukonzeption ihrer Filialen.„Bank.einfach.anders“ haben Schneiderund Jenewein ihr Konzept getauft. Über-triebene technische Spielereien findendarin keinen Platz. „Wir wollten keinRaumschiff Enterprise erschaffen. Nie-

Kreditgenossenschaften

mand will von einer Computerstimmebegrüßt werden“, sagt der Berater. Washeute der letzte Schrei der Technik sei,könne morgen schon wieder aus derMode sein.

Technische Innovationen gibt es inFürstenried-Ost trotzdem – aber nur sol-che, die den Kunden einen Mehrwertbieten. Auf einem „Multitouch“-Tisch(siehe großes Foto) erfahren sie mehrüber die Angebote der Bank oder kön-nen digitale Anwendungen testen. Neuist auch ein digitales Suchen-und-Fin-den-Portal auf der Homepage der Bank.Dort können Kunden gut erhalteneDinge kaufen oder verkaufen. Das Por-tal wird auf einem Bildschirm in der Fi-liale präsentiert – so werden die Offline-und die Online-Welt der Bank miteinan-der verzahnt. Stolz ist Schneider auch aufdie Selbstbedienungs-Schließfächer. Von

6 bis 22 Uhr können Kunden mit Giro-karte und PIN ihr Schließfach anfordern,das automatisch aus dem Tresor in einenabschließbaren Raum transportiert wird(siehe kleines Foto). Währenddessen be-halten die Kunden das Geschehen in derFiliale auf einem Bildschirm im Blick –und können notfalls Alarm auslösen,wenn sie sich unsicher fühlen.

Viele Neukunden gewonnenDen Umbau hat sich die Bank einigeskosten lassen. Schneider spricht von ei-nem hohen sechsstelligen Betrag. Für ihnist klar: „Die Geschäftsstellen sind dassichtbare Zeichen dafür, dass eine Banklebt. Wenn sie überflüssig wären, würdees heute nur noch Direktbanken geben.“Trotzdem müsse jede Bank prüfen, obeinzelne Standorte noch zukunftsfähigsind. Das alles Entscheidende ist dieLage. Deshalb reduziert auch die Raiff-eisenbank München-Süd die Zahl ihrerbestehenden Geschäftsstellen von sechsauf vier. Von den verbleibenden Filialenwurden zwei bereits in den vergangenenJahren modernisiert, die Filiale Neuriedsoll nach einem ähnlichen Konzept wiein Fürstenried-Ost folgen.

Für letztere Geschäftsstelle habenSchneider und die Leiterin des Privat-kundengeschäfts, Gerda Hanus, ein jun-ges Team zusammengestellt. Fast allesind unter 30. „Wichtig war, alle von An-fang an mit ins Boot zu holen, damit dasTeam zusammenwachsen kann“, sagtHanus. Bei den Kunden kommt die lo-ckere Art der Betreuer an, hat Schneiderbeobachtet. „Es ist jedes Mal herzerfri-schend, wenn ich in die Filiale komme.“

Das Ziel des Umbaus verliert der Vor-standsvorsitzende deshalb aber nicht ausden Augen. „Wir wollen in dieser FilialeWachstum generieren“, sagt er. „Ich seheviele Möglichkeiten, neue Kunden zu ge-winnen und bestehende Geschäftsbezie-hungen zu vertiefen.“ Um die Menschenim Einzugsgebiet der Filiale auf die be-vorstehende Eröffnung aufmerksam zumachen, begleitete die Bank den Umbaumit einer Marketing-Kampagne undPostwurfsendungen an alle Haushalte.

Das lockt die Menschen offenbar indie Geschäftsstelle – und zeigt ihr Poten-zial. „Wir kommen mit fast allen Besu-chern ins Gespräch und haben schonviele Neukunden gewonnen“, berichtetFilialleiter Yazici. Nur ein Gast hat bis-her zwar immer gerne einen Kaffee ge-trunken, aber noch kein Konto eröffnet.Das hat Yazicis Ehrgeiz geweckt. „Denüberzeugen wir auch noch“, sagt er. fc |

Profil• 2. 2017 27

Freuen sich über den gelungenen Umbau (oben v. li.): Finanzberaterin Stefania Cricchio, Geschäfts-stellenleiter Volkan Yazici, Gerda Hanus, Leiterin Privatkundengeschäft, Andreas Jenewein vom De-sign-Büro RKplus sowie Heinz Schneider, Vorstandsvorsitzender der Raiffeisenbank München-Süd.In den „Multitouch“-Tisch im Vordergrund (oben) ist ein Bildschirm integriert. Dort können sich dieKunden über die Angebote der Bank informieren oder sich die Zeit mit einem Spiel vertreiben.

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Page 28: Das bayerische Genossenschaftsblatt 2 • 2017 · gegeben: „Es gibt drei Berufe, die man nicht erlernen muss: Den des Ehemanns, ... 34 Solarstrom: Ohne die richtige Wartung sinkt

B esitzen Banken eine so hohe Bedeu-tung für die Finanzstabilität, dass sie

nicht insolvent gehen dürfen, sind sie imFachjargon zu groß, um zu scheitern:„too big to fail“. Droht dennoch die Zah-lungsunfähigkeit, werden sie mit Staats-hilfen gerettet, wie in der Finanzkrise ab2007. Um das zu vermeiden, haben Po- litik und Aufsichtsbehörden beispiels-weise den Bankenabwicklungsmechanis-mus (SRM) eingerichtet. Gelöst ist dieProblematik damit aber noch nicht, sagtMichael Koetter, Professor für FinancialEconomics an der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg sowie Leiterder Abteilung Finanzmärkte am Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle.

Profil: Herr Professor Koetter, agieren Kre-ditinstitute risikoreicher, wenn sie davonausgehen können, dass sie im Notfall vomStaat gerettet werden?

Michael Koetter: Untersuchungen zur Fi-nanzkrise haben eine erhöhte Neigung,mehr Risiken einzugehen bestätigt, wenndie Erwartungen des Managements ge-rettet zu werden steigen. Dies kann dannder Fall sein, wenn das Institut als sys-temrelevant eingestuft wird, aber auchwenn ähnliche Banken im Umfeld, auchkleine, gerettet wurden.

Profil: Der bei der Bank für InternationalenZahlungsausgleich (BIZ) angesiedelte Finanz-stabilitätsrat hat ein Bündel von Kriterienfür die Systemrelevanz von Banken aufge-stellt. Sind diese zielführend?

Koetter: Der Finanzstabilitätsrat ziehtbeispielsweise die Größe der Institute so-wie die Verankerung im nationalen undinternationalen Geschäft heran. Dasreicht jedoch nicht aus, da zum Beispielauch die Vernetzung unterschiedlicher Fi-nanzsektoren, zum Beispiel zwischenBanken, Versicherungen undInvestitions- oder Pen-sionsfonds rele-

Kreditgenossenschaften

vant ist, wie wir in einer aktuellen Unter-suchung gezeigt haben. Darüber hinausfördert neue Regulierung wie EMIR auchdie systemische Wichtigkeit neuer Spieler,zum Beispiel die der sogenannten Zentra-len Gegenparteien CCP, welche im großenUmfang Transaktionen von Derivativge-schäften zentral bündeln und abwickeln.Da viele CCP keine Banklizenz haben,kooperieren sie mit oft mit einem Finanz-institut. Kurzum: Die Vernetzung der Ak-teure mit anderen Marktteilnehmernmuss noch stärker beleuchtet werden.

Profil: Der Finanzstabilitätsrat erstellt jähr-lich eine Liste der systemrelevanten Ban-ken. Diese müssen dann einen zusätzlichenEigenkapitalpuffer aufbauen. Wie beurteilenSie diesen Ansatz?

Koetter: Es ist ein Schritt in die richtigeRichtung. In der höchsten Kategorie istder zusätzliche Pufferbedarf gegenwärtig2,5 Prozent und es bleibt fraglich, ob dasim Ernstfall reicht.

Profil: In Europa wurde 2015 zudem dereinheitliche Bankenabwicklungsmechanis-mus SRM etabliert …

Koetter: Auch das ist in der Theorie einegute Idee. Ich habe allerdings meineZweifel, ob der SRM in seiner jetzigenAusgestaltung die Probleme lösen wird,falls er gebraucht wird. Zum einen sinddie Töpfe nicht genug gefüllt und auchperspektivisch aus meiner Sicht unterdi-mensioniert. Zum anderen haben diejüngsten Ereignisse in Italien gezeigt,dass es noch immer Abweichungen undAusnahmen gibt.

Profil: Wo zum Beispiel?

Koetter: Nehmen wir die Bank Montedei Paschi, eine für Italien systemrele-

vante Bank, die fast 50 Milliarden Euroan faulen Krediten angehäuft hat. Esbleibt abzuwarten, ob sie knallhart abge-wickelt wird, wenn sie zahlungsunfähigwird. Wahrscheinlich wird es jedoch poli-tisch opportun sein, dass der Staat dieBank aus der Krise kauft. Das gilt fürEuropa generell: Ich glaube nicht, dass eszur uneingeschränkten Abwicklung, wiein den Verträgen vorgesehen, kommenwird, wenn ein großes Institut ausfällt.Hier braucht eine europäische Banken-aufsicht eindeutig mehr Handlungsfrei-heit und Durchgriffsrechte, um möglicheInteressenkonflikte nationaler Aufseherauflösen zu können.

Profil: Bestimmte Banken sind also heutenoch „too big to fail“?

Koetter: Wenn ein großes oder vernetz-tes systemrelevantes Haus in Schieflagegerät, wird es auch heute noch zur Zah-lung von staatlicher Hilfe kommen. Umdie Ursachen zu adressieren, müssen dieexistierenden Überkapazitäten im ge-samten europäischen und deutschenBankensystem abgebaut werden, damitwieder effizient und profitabel gewirt-schaftet werden kann. Solche Effizienz-steigerungen sind sowohl durch großeEinzelinstitute, aber auch durch poten-ziell schwarmsystemische Regionalban-ken, wie den deutschen Sparkassen undGenossenschaftsbanken, zu leisten – jefrüher, je kontrollierter und besser.

Profil: Vielen Dank für das Gespräch! cd |

28 Profil• 2. 2017

„Vernetzung stärker beleuchten“Die Systemrelevanz von Großbanken ist nach wie vor ein echtes Problem, warnt Professor Michael Koetter vom IW Halle

Foto: panthermedia.net/C

laudeLustier

Michael Koetter

Der Dominoeffekt: Kippt eine systemrelevante Bank, ist die gesamte Finanzbranche betroffen.

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Kreditgenossenschaften

Profil• 2. 2017 29

D ie wissenschaftlichen Berater vonBundeswirtschaftsminister Sigmar

Gabriel haben unlängst eine stärkereRegulierung der Banken gefordert. Siefolgten dabei einem Vorschlag des Base-ler Ausschusses für Bankenaufsicht, einGremium der Aufsichtsbehörden derwichtigen Industrie- und Schwellenlän-der. Dessen Ansicht ist es, die internenModelle von Banken einzuschränken.Mit diesen können sie bisher selbst ihreRisiken und damit ihren Kapitalbedarfberechnen. Stattdessen sollen in Zukunftalle Institute nicht zu stark von einemStandardansatz abweichen. Dieses Vor-haben ist aber aus mehreren Gründenproblematisch.

Eine fatale AnnahmeFür die internen Modelle der Bankenspricht zuerst einmal, dass die Bankenihre Kreditnehmer besser als die Auf-sicht kennen. Denn es sind die Banken,die sich detailliert mit der Kredithistorieeines potenziellen Kunden, seinem Ge-schäftsmodell und seinen Geschäftsaus-sichten auseinandersetzen. Hierbei flie-ßen auch weiche Faktoren ein und somitmehr Informationen als sie ein Standard-ansatz abbilden könnte. Eine allzu starkeStandardisierung würde zu einer un-scharfen Risikomessung führen. Da-durch erhöhen sich die Eigenkapitalan-forderungen für Wohnimmobilien, aberauch Infrastrukturvorhaben und solcheFinanzierungen würden für Bankenunattraktiver.

Fatal ist die Annahme der Bankauf- seher, dass alle Banken nach einem An-satz reguliert werden können. Denn un-terschiedliche Geschäftsmodelle beinhal-ten unterschiedliche Geschäftsrisiken. Sokönnen die international tätigen Groß-banken einerseits ihre Anlagen breiterstreuen, was sie weniger anfällig für regio-nale Risiken macht; denn die höhere Kre-ditnachfrage bei einem Wirtschaftsauf-schwung in Land A kann den Rückgangder Kreditnachfrage bei einer Rezessionin Land B ausgleichen. Andererseits sinddie lokal tätigen Institute weniger den Ri-siken der globalen Kapitalmärkte ausge-setzt, da sie ihre Geschäfte auf ihre Re-gion beschränken. So waren die regiona-len Banken robuster gegenüber den Ver-

werfungen durch die globale Finanzkriseals die stark international vernetztenBanken. Zudem können die regionalenBanken ihre Risiken durch die Nähe zumKunden besser einschätzen.

Die Unterschiedlichkeit dieser Ge-schäftsmodelle und der damit verbunde-nen Geschäftsrisiken kann ein Standard-ansatz nur schwer abbilden. Würde die-ser zu einer unscharfen Risikomessungführen, so kann das Kapital nicht mehr inseine beste Verwendung fließen.

Denn das für die Kreditvergabe benö-tigte Eigenkapital stellt für Banken eineknappe Ressource dar. Um dieses zu er-höhen, müssen sie Gewinne einbehaltenoder neue Aktien oder Geschäftsanteileausgeben. Aus diesem Grund ist es wich-tig, dass das vorhandene Eigenkapital effizient für die Kreditvergabe einge-setzt wird. Ansonsten entstehen Finan-zierungsengpässe für die Realwirtschaft,die vor allem die kleinen und mittelstän-dischen Unternehmen belasten würden.Für diese Unternehmen, die selten amKapitalmarkt Aktien oder Anleihen aus-geben, ist die Kreditvergabe die wich-tigste Finanzierungsform. Für sie ist eineindividuelle bankinterne Risikomessungwichtig, da sie so eine maßgeschneiderteFinanzierung zu günstigen Konditionenerhalten können.

Die wichtige Aufgabe der Aufsicht istaber sicherzustellen, dass die Risikomo-

delle der Banken deren Geschäftsrisikenauch korrekt widerspiegeln und die Ban-ken genügend Eigenkapital gegen Ver-luste vorhalten.

Passgenaue RegulierungDass dies in Deutschland funktioniert,belegen die Statistiken. Ausfallgefährdetsind hierzulande nach Daten der Welt-bank lediglich 2,3 Prozent der Kredite;im europäischen Durchschnitt ist dieseQuote mehr als doppelt so hoch. EinGrund für dieses gute Ergebnis ist diekonservative Kreditvergabe in Deutsch-land. Die geringen Kreditausfälle habenden Banken zudem den Aufbau von Ei-genkapital erleichtert. Laut Auswertun-gen der Deutschen Bundesbank ist dieKernkapitalquote der deutschen Insti-tute mit über 12 Prozent mehr als dop-pelt so hoch wie vorgeschrieben.

Anstatt die Regulierung zunehmendzu verschärfen, sollte diese so gestaltetwerden, dass sie zum Geschäftsrisiko derBanken passt. Zwar darf sie ihnen nichterlauben, unverhältnismäßige Risikeneinzugehen, sie sollte sie aber auch nichtzu sehr in ihrer normalen Geschäftstätig-keit einschränken. Diese Gefahr bestehtaber, wenn die Regulierung alle über einen Kamm schert ohne die jeweili-gen Geschäftsmodelle der Banken – vonregional bis global tätig – zu berücksich-tigen. |

Nicht über einen Kamm scherenDie Bankenregulierung sollte die verschiedenen Geschäftsmodelle berücksichtigen, schreibt Markus Demary vom IW Köln

Frankfurter Börse: Regionalbanken sind im Gegensatz zu Großbanken weniger stark den Risiken derglobalen Kapitalmärkte ausgesetzt.Fo

to: imago/Xinhua

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R egulierung betrifft nicht nur Bankenund Finanzmärkte. Auch in ande-

ren Wirtschaftssektoren greift der Staatin den Markt ein. Gordon Klein, seit2016 Juniorprofessor für Volkswirtschafts-lehre am Centrum für angewandte Wirt-schaftsforschung der Universität Müns-ter, hat sich mit der Regulierungsöko -nomik intensiv auseinandergesetzt. ImGespräch mit „Profil“ erklärt er, wannstaatliches Handeln nötig ist, wo Über -regulierung droht und zu welchem Zeitpunkt es wichtig ist, Ziele zu über-prüfen.

Profil: Herr Professor Klein, wann sollte derStaat einen Markt regulieren?

Gordon Klein: Grundsätzlich gibt es dreiwesentliche ökonomische Rechtferti-gungsbereiche für die Regulierung vonMärkten: Monopolbildung, externe Ef-fekte und Informationsasymmetrien. Da -zu jeweils ein Beispiel: Monopole bildensich häufig in netzgebundenen Sektoren,also etwa bei der Eisenbahn oder im Be-reich Telekommunikation. Externe Ef-fekte treten dann auf, wenn ökonomi-sche Aktivitäten unkompensiert auf an-dere Marktteilnehmer einwirken. Einnegatives Beispiel sind die Finanz-märkte, die im Schadensfall schwereWirtschaftskrisen verursachen können.Ein positiver externer Effekt ist die Imp-fung der Bevölkerung gegen Krankhei-ten. Da geht der gesellschaftliche Nutzenüber den der Privatpersonen hinaus. In-formationsasymmetrien entstehen, wennder Verkäufer eines Produkts besserüber dessen Qualität informiert ist als

der Käufer. Dagegen helfen staatlicheInformationsverpflichtungen.

Profil: Wann geht Regulierung zu weit?

Klein: Zunächst muss das Ziel von Regu-lierung klar bestimmt werden. Dabei ste-hen zwei Kernfragen im Vordergrund:Warum sollte ein Markt reguliert wer-den? Und wo bestehen die Risiken?Schon in diesem Bereich können Pro-bleme eliminiert werden. Denn es gibtbei jeder Regulierung zwei Gefah- ren: Die erste ist, dass es zu wenig Re -gulierung gibt, wo sie eigentlich nötigwäre. Und die zweite ist, dass es zu vielRegulierung gibt, wo sie eigentlich un -nötig wäre. Diese zweite Gefahr ist ge-rade bei komplexen und dynamischenMärkten ein großes Problem, da sich dieZiele oder Rahmenbedingungen schnelländern können. Es kann vorkommen,dass wir zu viel Regulierung haben, dieInnovationen bremst oder gar verhin-dert.

Profil: Was heißt das konkret?

Klein: Häufig fordern Politiker, Googlezu regulieren, weil das Internetunterneh-men zu viel Marktmacht besitzt. Das istaber nicht einfach, denn das Internet istein sehr dynamischer Markt. Greift manzu stark ein, erstickt man mögliche In -novationen im Keim. Bei dynamischenMärkten muss man vor zu viel Regulie-rung, die vor einem klaren wettbewerbs-widrigen Verhalten steht, warnen, da hiereine große Fehler- und Schadensgefahrbesteht. Oftmals kann erst nach dem er-

folgten Missbrauch von Marktmachtzielgenau eingegriffen werden.

Profil: Gibt es warnende Beispiele?

Klein: Die Umweltpolitik ist ein gutesBeispiel: Wir können als Konsens voraus-setzen, dass es zu viele CO2-Emissionengibt. Nun stellt sich die Frage: Wie kanndas reguliert werden? Aber anstatt zu be-antworten, wie man effektiv den Ausstoßreduzieren kann, haben sich die verant-wortlichen Akteure in Nebenzielen ver-zettelt. Es geht um Fragen wie: Wer hatCO2 einzusparen? Wie ist das politischam sichtbarsten möglich? Sollen wir Ver-brennungsmotoren verbieten? MeineVermutung lautet: Kleinteilige Regulie-rung ist nicht effizient, sondern konterka-riert die ursprünglichen Ziele.

Profil: Wann ist Regulierung also „gute“ Regulierung?

Klein: Zunächst müssen sich die Regulie-rer intensiv mit dem Objekt auseinan-dersetzen. Dann muss eine klare Linievorgegeben werden, die Nebensächlich-keiten außer Acht lässt. Während des ge-samten Prozesses und auch laufend imNachhinein sollte die Regulierung zu-dem kritisch hinterfragt werden. Dazugibt es drei Fragestufen: Erstens, was wa-ren meine ursprünglichen Ziele? Zwei-tens, sind diese Ziele erreicht worden?Und drittens, sind diese Ziele effizienterreicht worden?

Profil: Ein regelmäßiger Regulierungs-Check ist also zwingend?

30 Profil• 2. 2017

Genug Freiraum lassenWie stark sollte der Staat in das Marktgeschehen eingreifen? Wirtschaftswissenschaftler Gordon Klein fordert eineregelmäßige und kritische Überprüfung regulatorischer Vorschriften, um Schwächen zu vermeiden.

Hauptbahnhof München: Bei Monopolen wie etwa dem Schienennetz sehen Volkswirte einen Grund für staatliche Markteingriffe.

Foto: imago/Westend 61

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Klein: Genau. Es geht stets darum, sichselbst zu hinterfragen.

Profil: Sie haben vor allem zur Regulierungdes Breitbandnetzes geforscht. Was warendie Ergebnisse?

Klein: Länger als ein Jahrzehnt wurde dieEntflechtung der Telekommunikations-netze als Regulierungsmittel benutzt, umWettbewerb zu fördern. Dabei zeigtendie Maßnahmen durchaus Wirksamkeit.Zudem hat der Staat versucht, auf neueEntwicklungen wie die Glasfasertechno-logie zu reagieren. Allerdings ist auch eingrundsätzliches Problem der Regulie-rung sichtbar geworden. Das hat mit derKluft zwischen statischen und dynami-schen Zielen zu tun. Konkret: Ein stati-sches Ziel wäre es, intensive und starkeRegulierung zu betreiben, um die Kostenfür Endkunden gering zu halten. Dochdas konterkariert das dynamische Ziel,Innovationen zu schaffen und neue Leis-tungen zu ermöglichen. Intensive Regu-lierung kann also Anreizprobleme fürdie Zukunft generieren. Diese Kontro-verse lässt sich nicht perfekt lösen. Des-wegen ist es umso wichtiger, Augenmaßzu halten.

Profil: Welchen Einfluss haben Zeitpunktund Rahmenbedingungen auf die Wirksam-keit von Regulierungsmaßnahmen?

Klein: Regulierung ist immer abhängigvon den Rahmenbedingungen, weil sichbeide gegenseitig beeinflussen Im Fallder Breitbandkommunikation ist es so,dass die Unternehmen neue Technolo-gien entwickeln, wenn ihnen die richtigeAnreizstruktur und genug Freiraum ein-geräumt werden. Das verändert dannzum Beispiel die Verfügbarkeit, die Kos-tenstruktur – und damit das Regulie-rungsobjekt an sich.

Profil: Welche Lehren sollte der Gesetz -geber daraus ziehen?

Klein: Wie bereits angesprochen, muss ervorher ein klares Ziel festlegen, währenddes Vorgangs Augenmaß halten und imNachgang die Maßnahmen regelmäßigkritisch überprüfen. Zudem ist mir einPunkt sehr wichtig: Der Gesetzgebermuss eine profunde Kenntnis über denBereich haben, den er regulieren möchteund mit Regulierung zielgerichtet dortden wettbewerblichen Rahmen beein-flussen, wo es strukturelle Probleme imMarkt gibt. Das heißt, es geht nicht da-

Kreditgenossenschaften

rum ein politisch opportunes Markter-gebnis vorwegzunehmen, sondern dieRahmenbedingungen für einen funktio-nierenden Markt zu schaffen.

Profil: Immer mehr regulatorische Vorga-ben kommen aus Brüssel. Wie wirkt sichdas auf die Regulierungspraxis in Deutsch-land aus?

Klein: Im Bereich der Telekommunika-tion wird der Regulierung in Deutsch-land von der EU ein Rahmen vorgege-ben. Sie kann ihn aber zu einem gewis-sen Grad frei ausfüllen. In diesem Be-reich funktioniert das, unabhängig vonKritik in einzelnen Punkten, insgesamtrecht gut. Oft gibt es aus Brüssel offeneRegulierungen, die gute harmonisie-rende Rahmenbedingungen setzen undtrotzdem Platz für Spielräume lassen.

Manchmal gibt es hingegen Vorgaben,die sehr strikt sind. Wichtig ist aber: DieKompetenzen müssen klar verteilt sein.Denn verschiedene Behörden, die für ei-nen ähnlichen Bereich zuständig sind,geben ungern Kompetenzen ab. Das be-trifft sowohl die nationalen als auch diesupranationalen Behörden. Ich plädieregenerell dafür, da die Märkte historischgewachsen sind, auf die nationalen Un-terschiede einzugehen und im Hinblickauf die Unsicherheiten, die es hinsicht-lich einer effizienten Regulierung gibt,von den unterschiedlichen Erfahrungenverschiedener Regulierungsbehörden zulernen. Das widerspricht nicht dem sehrwichtigen zentralen europäischen Rah-men, der wesentliche Leitplanken derRegulierung festsetzt. Deshalb: Gemein-same Standards sind wichtig – sie müssennur genug Freiraum lassen.

Profil: Über Europas Banken ist in den ver-gangenen Jahren eine Regulierungswellehinweggerollt. Mehr als 400 europäischeGesetze und dazugehörige Durchführungs-bestimmungen wurden erlassen oder über-arbeitet. Ist so etwas verhältnismäßig?

Klein: Die Geschäftsmodelle im Banken-bereich sind häufig sehr komplex. Des-wegen lässt sich eine größere Anzahl anVorschriften wahrscheinlich nicht ver-meiden. Da eine Bankenkrise nun ein-mal sehr fundamentale Auswirkungenauf die gesamte Wirtschaft hat, ist eswichtig, die Bereiche vernünftig zu regu-lieren. Aber: Man muss aufpassen, inwie-weit der Gesetzgeber durch ein Zuvielan Regulierung in die Details der Ge-schäftsmodelle eingreift, ohne eine we-sentliche Steigerung der Stabilität zu er-reichen. Im Nachgang der Finanzkrisewar sicherlich auch Aktionismus dabei.Deshalb ist eine Evaluation angebracht,die sicherlich auch in Teilen stattfindet:Welche Ziele wurden bisher erreicht?Welche Pläne gibt es für die Zukunft? Istdas mit den implementierten Instrumen-ten möglich? Eine solche Überprüfungkann dabei zum einen ineffiziente Maß-nahmen und Regulierungen finden, aberebenso etwaige Regulierungslücken auf-decken.

Profil: Ist es sinnvoll, bei der Regulierungzu differenzieren - also bei den Banken zwi-schen Regionalbanken und Großbanken zuunterscheiden?

Klein: Auch bei Regionalbanken ist eswichtig, sich intensiv mit der Risikostruk-tur auseinanderzusetzen. Ich warne da-vor, Bereiche pauschal auszuklammernund jedwede Unterschiedlichkeit alsAusnahme zuzulassen, da sonst immermehr Banken plötzlich Gründe finden,warum grade sie nicht vergleichbar mitden anderen Banken sind und sich vonder Regulierung ausklammern möchten.Grundsätzlich möchte sicherlich keinUnternehmen zu viele Eingriffe in seineGeschäftstätigkeit. Aber grundsätzlichkann hier eine Detailbetrachtung sinn-voll sein. Denn es gibt eindeutig Unter-schiede in den Geschäftsmodellen zwi-schen Regional- und Großbanken, unddie sollten angemessen berücksichtigtwerden. Allerdings bedeutet das sicher-lich nicht, dass hier keine Regulierungnötig ist, sondern eine, die eben die we-sentlichen Unterschiede berücksichtigt.

Profil: Vielen Dank für das Gespräch! cd |

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Gordon Klein

g/

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W ie können sich Landwirtschaft undNahrungsmittelhersteller in einer

Gesellschaft positionieren, die einer in-dustriellen Lebensmittelproduktion zu-nehmend kritisch gegenübersteht? Wel-che Chancen und Risiken ergeben sichdaraus für die bayerische Agrar- und Er-nährungswirtschaft? Diese Fragen stan-den im Fokus der „Agrarimpulse 2017“,die der Genossenschaftsverband Bayern(GVB) Mitte Januar gemeinsam mit derBaywa in Erlangen ausgerichtet hat.Rund 650 Gäste waren in die Heinrich-Lades-Halle gekommen, um mit den Re-ferenten das Motto der Veranstaltung zudiskutieren: „Ernährungswirtschaft imFokus der Gesellschaft“.

Diskussion mit der Gesellschaft„Die bayerische Agrar- und Ernährungs-wirtschaft muss sich den neu formulier-ten Anforderungen, Interessen undEmotionen offensiv stellen, wenn sie ihreErfolgsgeschichte fortschreiben will“,sagte GVB-Vorstandsmitglied Alexan-der Büchel in seiner Eröffnungsrede. Erist davon überzeugt, dass die bayerischenLebensmittelerzeuger die Diskussionmit der Gesellschaft nicht scheuen müs-sen. In Bayern sei es am Ende immer ge-lungen, die Interessen von Landwirten,

Warengenossenschaften und Dienstleistungsgenossenschaften

Ernährungswirtschaft und Verbrauchernin Einklang zu bringen.

Thomas Roeb, Professor für Marke-ting an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, machte deutlich, dass der Preiswett-bewerb im Lebensmitteleinzelhandel aufdie Lieferanten und Vorlieferanten ab-gewälzt wird. Das trifft in letzter Konse-quenz die Landwirte. In der öffentlichenWahrnehmung stehen die Probleme derLandwirte – etwa die niedrigen Preisefür viele Agrarerzeugnisse – jedoch inKonkurrenz zu anderen politischen The-men. Daher sei Kommunikation enormwichtig, um die Aufmerksamkeit der Öf-fentlichkeit und der Politik auf die eige-nen Anliegen zu lenken. „Sie müssensich gemeinsam positionieren. Ihre Ar-gumente müssen plausibel und zwingendsein, um in das Bewusstsein der Ent-scheider zu rücken“, rief Roeb denLandwirten zu.

Öffentlichkeitsarbeit ist auch aus Sichtvon Katrin Seeger ein Muss. „Es wirdviel über Landwirte geredet, aber nurselten mit uns“, betonte die Bäuerin ausOtzberg in ihrem Vortrag. Das führedazu, dass sich das Selbstbild des Land-wirts und das Fremdbild des landwirt-schaftsfremden Betrachters teils erheb-lich unterscheiden. „Wir Landwirte müs-

sen einen Dialog mit der Gesellschaftführen“, forderte sie. Dies war auch derTenor bei der anschließenden Podiums-diskussion. Möglichkeiten zum Dialogböten soziale Medien wie Facebook oderTwitter, aber auch Stallbesuche vor Ort.Die Landwirte müssten sich sowohl inder Politik als auch in Schulen, Verbän-den und Institutionen engagieren, damitsie in der Öffentlichkeit gehört werden,sagte Seeger.

Trend zu Qualität und FrischeJörg Migende beleuchtete das Thema Di-gitalisierung in der Landwirtschaft. Zweizentrale Herausforderungen müsse dieLandwirtschaft meistern, betonte derLeiter der Sparte „Digital Farming“ beider Baywa: Die Weltbevölkerung wachse,gleichzeitig nehme die insgesamt zur Ver-fügung stehende Agrarfläche ab. Vor die-sem Hintergrund müsse die Landwirt-schaft ihre Produktion steigern und pa-rallel dazu negative Umwelteffekte ver-ringern. „Smart Farming kann hier eineLösung sein“, so Migende.

Dietmar Pech-Lopatta von der Gesell-schaft für Konsumforschung (GfK) inNürnberg erläuterte Verbrauchertrendsim Lebensmittelbereich: Wichtig seiendie Themen Gesundheit, Nachhaltigkeit,Komfort sowie Ess- und Kochkultur.Über allem stehe das Thema Genuss.Das Konsumverhalten verändere sichund werde zum „gesellschaftlichen State-ment“, ähnlich wie Kleidung, so Pech-Lopatta. Die Ergebnisse der GfK-Befra-gungen zeigten, dass die Verbraucher im-mer mehr Geld für Bio-Lebensmittelausgeben. Auch die Qualitäts- undFrischeorientierung nehme zu – insbe-sondere bei jungen Verbrauchern. Beider Kaufentscheidung werde zuneh-mend mehr auf die Qualität als auf denPreis geachtet, sagte Pech-Lopatta.

In einer „satten“ Gesellschaft sei eswichtig, Nahrung schmackhaft zu ma-chen, betonte Gerhard Walther, stellver-tretender GVB-Bezirkspräsident vonMittelfranken und Vorstandsvorsitzen-der der VR-Bank Mittelfranken West, inseinem Schlusswort. Die bayerischenRaiffeisen-Genossenschaften hätten alsUnternehmen der Landwirte die Stärke,dieser Anforderung gerecht zu werden,zeigte sich Walther überzeugt. ErikaHenger, Bereich Beratung Ware undDienstleistung |

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Den Dialog suchenAnspruchsvolle Verbraucher, Preisdruck, Regulatorik: Wie sich Erzeuger in derLandwirtschaft trotzdem behaupten können, war Thema bei den Agrarimpulsen

Plädoyer für mehr Kommunikation zwischen Landwirtschaft und Gesellschaft (v. li.): Jörg Migende(Baywa), GVB-Vorstandsmitglied Alexander Büchel, Dietmar Pech-Lopatta (GfK), Professor ThomasRoeb, Landwirtin Katrin Seeger und der stellvertretende mittelfränkische GVB-Bezirkspräsident Gerhard Walther.

Einige Vorträge lassen sich imGVB-Mitgliedernetz herunterladen:www.gv-bayern.de (Softlinkgvb01024 im Suchfeld eingeben)

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Warengenossenschaften und Dienstleistungsgenossenschaften

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A m 4. Juni 2016 trat das Gesetz zurBekämpfung von Korruption im Ge-

sundheitswesen in Kraft. Damit wurdenStraftatbestände von Bestechung undBestechlichkeit im Gesundheitswesengeschaffen. Doch diese scheinen mit demgenossenschaftlichen Förderauftrag zukollidieren. Jedenfalls haben sie schonzur Liquidation von ärztlichen Genos-senschaften geführt.

Ärzte und Zahnärzte bedienen sichschon seit Langem der Rechtsform derGenossenschaft, um wirtschaftliche Be-lange im Rahmen des genossenschaftli-chen Förderauftrags gemeinschaftlich zuregeln. So gründete sich 1949 in Ham-burg die Winora Wirtschaftsvereinigungdeutscher Ärzte eG. Die Mabege Ma -terialbeschaffungs-Genossenschaft deut-scher Ärzte und Zahnärzte eG bestehtseit 1926.

Viele weitere genossenschaftliche Un-ternehmen sind als Dienstleister oderim Bereich der Materialbeschaffung fürÄrzte und Zahnärzte tätig. Für einigedieser Geschäftsmodelle sehen Juristen,etwa die Kanzlei für Medizinrecht, Arzt-recht und Zahnarztrecht Lyck + Pätzold,mit der Strafbewehrung der Korruptionim Gesundheitswesen allerdings dasEnde gekommen.

Der Hintergrund: In der Vergangen-heit sind immer wieder „Belohnungsmo-

delle“ für Angehörige der Heilberufe fürVerordnungen, Zuweisungen oder Ver-wendung bestimmter Medizinproduktein der Öffentlichkeit angeprangert wor-den. Ein bekanntes Beispiel ist der„Herzklappenskandal“, bei dem ein an-gesehener Herzchirurg Geld von einemMedizinprodukte-Hersteller angenom-men hatte.

Unsicherheit bei ÄrztenEin Urteil des Bundesgerichtshofs ausdem Jahr 2012 verlieh der Diskussion zu-sätzlich Nachdruck: Ärzte sollten als Prä-mie einen Anteil des Medikamenten-preises erhalten, wenn sie Arzneimittelaus dem Vertrieb eines bestimmten Un-ternehmens verordnen. Die Zahlungenwurden als Honorar für fiktive wissen-schaftliche Vorträge ausgewiesen. DasGericht lehnte die strafrechtliche Verfol-gung dieses Falls ab.

Daraufhin hat der Deutsche Bundes-tag auf Initiative des Landes Bayern eineErweiterung der Straftatbestände umBestechung und Bestechlichkeit im Ge-sundheitswesen beschlossen. Der Para-graf 299 im Strafgesetzbuch wurde umdie Paragrafen 299a „Bestechlichkeit imGesundheitswesen“ und 299b „Beste-chung im Gesundheitswesen“ ergänzt.

Nachdem es also seit Juni 2016 eine gesetzliche Strafbarkeit mit Schaffung

eines Offizialdelikts gibt – also einer Er-mittlung durch die Staatsanwaltschaftvon Amts wegen, auch ohne Anzeigedurch Dritte –, besteht große Unsicher-heit bei Ärzten und Zahnärzten, wasnun noch erlaubt ist und was strafbarsein könnte. Besondere Unruhe ist beieinigen Einkaufsgenossenschaften ent-standen.

Hier sehen die Geschäftsmodelle inder Regel vor, dass zentral über die Genossenschaft der Bedarf der betei- ligten Genossenschaftsmitglieder gebün-delt wird, um zu besseren Konditionenzu kommen, sei es über bessere Preiseoder die Ausnützung von Naturalrabat-ten. Der Arzt oder Zahnarzt legt gegen-über dem Patienten Rechnung anhandder Abgabepreise der Genos senschaft.Über die Mitgliedschaft in der Genos-senschaft hat der Arzt oder Zahnarzt je-doch einen Zusatznutzen durch seineGewinnbeteiligung, sofern die Gesell-schaft schwarze Zahlen schreibt. Ist die-ser Umstand des er folgreichen genossen-schaftlichen Förderauftrags nun schoneine strafbewehrte Vorteilsnahme? Hierstreiten sich die Experten.

Reaktion von GenossenschaftenDiese Fragen stellt sich zurzeit sichernicht nur die Ärztegenossenschaft NordeG aus Bad Segeberg. Sie ist zu 100 Pro-zent Eigentümerin der Q-Pharm AG ausBad Segeberg, die mit Krankenkassengemäß §130a Abs. 8 SGB V Rabattver-einbarungen getroffen hat und Herstel-lerrabatte im Rahmen umsatzabhängi-ger Rückvergütungen zugunsten vonKrankenkassen bedient.

Die IGfZ Implantologische Genossen-schaft für Zahnärzte eG aus Diez hatzahnärztliche Implantate für ihre Mit-glieder eingekauft und an die Mitgliedervertrieben. Sie hat nach Aussagen ihresVorstands Rainer Hassenpflug nun ihreLiquidation eingeleitet. Die ehrenamt-lich tätigen Vorstände sehen ihr Haf-tungsrisiko als zu groß an. Läuft damitder genossenschaftliche FörderauftragGefahr, durch strafrechtliche Normenausgehebelt zu werden? Der Gesetzge-ber sollte prüfen, ob er das wirklich er-reichen wollte. |

Unter GeneralverdachtEin neues Gesetz soll Korruption im Gesundheitswesen unterbinden. Doch es kollidiert auch mit dem Förderauftrag vonGenossenschaften, schreibt Bruno Weber, Vorstand der ABZ Abrechnungs- und Beratungsgesellschaft für Zahnärzte eG.

Bestechung im Gesundheitswesen: Beim „Herzklappenskandal“ wurden Ärzte beschuldigt, Schmier-gelder von Pharmafirmen erhalten zu haben. Nach einem neuen Gesetz führt Korruption zu einerHaftstrafe von bis zu drei Jahren. Es bedroht jedoch den Förderauftrag von Genossenschaften.Fo

to: panthermedia.net/A

ndrey Popov

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W er in Traunstein, Fürstenzell oderSaldenburg eine Photovoltaikan-

lage betreibt, wird von den Wetterheili-gen begünstigt. Langjährigen Aufzeich-nungen des Deutschen Wetterdiensts zufolge scheint die Sonne über diesendrei Orten bayernweit mit am längsten.Die durchschnittliche Zahl der Sonnen-stunden pro Jahr spielt die Hauptrolle,wenn es darum geht, wie viel Strom eineSolaranlage produziert. Doch es gibtnoch andere Faktoren, die sich auf denErtrag auswirken. Im Gegensatz zumWetter kann der Mensch auf sie ein -wirken.

Schatten mindern StromausbeuteEinige dieser Einflüsse werden bisweilenunterschätzt. Dazu zählt etwa Schmutz,der sich auf den Modulen ablagertund die Stromproduktion beeinträchtigt.„Besonders in langen Trockenperiodenohne Regen sammelt sich viel Staub undVogelkot auf den Solarzellen“, sagt Dominik Fröhler, Geschäftsführer derBaywa-Tochter renerco plan consultGmbH. Auch in der Nachbarschaft vonlandwirtschaftlichen Betrieben staubt es

manchmal beträchtlich. In solchen Fäl-len steigere eine Reinigung der Paneeleoftmals den Stromertrag, sagt Fröhler.Bei Freiflächenanlagen empfiehlt er zu-dem, Unkraut, Bäume und Sträucher re-gelmäßig zurückzuschneiden, weil siesonst Schatten auf die Module werfen.Auch das vermindert die Stromausbeute.

Der Grund für einen Leistungsabfallmuss jedoch nicht in der Natur liegen. Erhat oftmals auch technische Ursachen.Die Fehlerquellen reichen von ausgefal-lenen Paneelen und altersschwachenWechselrichtern bis hin zu durchge-schmorten Leitungen und defekten Si-cherungen. Wechselrichter wandeln denvon den Modulen produzierten Gleich-strom in Wechselstrom um, der in dasNetz eingespeist werden kann. GüntherHeidingsfelder, Sachverständiger undehrenamtlicher Vorstandsvorsitzenderder Solargenossenschaft Wiedersbach,empfiehlt deshalb, Anlagen mindestenseinmal pro Jahr warten zu lassen.

Viele Fehlerquellen wie etwa eine ver-stopfte Lüftung oder eine falsche Kon -figuration des Wechselrichters werdenso frühzeitig bemerkt. „Das verhindert

nicht nur den Totalausfall, sondern erhöhtauch die Lebensdauer“, ergänzt Fröhler.Fachleute raten zudem, die Anlagener-träge und Messdaten zu protokollierenund mindestens einmal im Monat zu prü-fen. Das erleichtert es, Probleme frühzei-tig zu erkennen und finanzielle Verlustezu minimieren. Heidingsfelder empfiehltfür die Kontrolle Online-Datenbankenmit Referenzwerten, beispielsweise diedes Solarenergie-Fördervereins Deutsch-land: „Sobald man bemerkt, dass die ei-gene Anlage im Vergleich zu anderen ab-fällt, sollte man reagieren.“

Wechselrichter tauschenGerade bei Genossenschaften lohnt essich, die Mitglieder einzubinden. SindElektriker unter ihnen, können diesezum Beispiel Sicherungen selbst prüfenund tauschen. Auch der Austausch mitden Beratern des GVB sowie den Vor-ständen anderer Energiegenossenschaf-ten hilft weiter. Heidingsfelder: „DerVerband ist gut aufgestellt und andereEnergiegenossenschaften beschäftigensich mit den gleichen Themen. Warumalso nicht einfach die Kollegen fragen?“Der Austausch nützt vor allem bei derFrage, ob und wann es sich wirtschaftlichrechnet, bei Leistungsabfällen externeDienstleister mit der oftmals aufwendi-gen Fehlersuche zu beauftragen.

Unabhängig davon sollte bei jeder An-lage kurz vor Ablauf der Produktgaran-tie eine ausführliche Prüfung erfolgen.„Manche Module sind bereits ab Werkfehlerhaft, ohne dass es gleich bemerktwird. Das führt irgendwann zum Aus-fall“, sagt Fröhler. Diese Mängel müsseder Käufer jedoch rechtzeitig nachwei-sen, um von der Gewährleistung zu pro-fitieren.

Vor allem Solargenossenschaften mitälteren Anlagen rät Fröhler zudem, ei-nen Tausch der alten Wechselrichter ge-gen neuere, effizientere Geräte zu erwä-gen. „Bei neuen Wechselrichtern ist derWirkungsgrad bis zu 5 Prozent höher.Das bringt nicht nur mehr Geld in dieKasse, sondern senkt obendrein das Aus-fallrisiko“, pflichtet Heidingsfelder bei.Danach muss nur noch das Wetter mit-spielen. aw |

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Weniger Unkraut, mehr SonnenstromVogeldreck, Staub, Materialschaden: Es gibt viele Gründe für einenLeistungsabfall von Photovoltaikanlagen. Energiegenossenschaften könnenmit regelmäßiger Wartung gegensteuern, um den Ertrag zu optimieren.

Kleine Ursache, große Wirkung: Der Schattendes Unkrauts führt dazu, dass die Solarzelle keinen Strom mehr produziert. Stattdessen verbraucht sie Energie und wird heiß, wie dasWärmebild zeigt. Das führt langfristig zu einemDefekt. Dagegen hilft nur regelmäßige Wartung.

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Warengenossenschaften und Dienstleistungsgenossenschaften

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W as haben die sonntäglichen Rin-derrouladen mit abgeholztem bra-

silianischen Dschungel zu tun? Auf denersten Blick wenig. Auf den zweitendann doch viel, denn aus Südamerikastammt häufig das eiweißhaltige Soja-Futter, das deutsche Kühe zu Lebzeitenfressen.

Das soll sich nach dem Willen derbayerischen Staatsregierung ändern. Umvon Importen unabhängiger zu werden,hat sie 2011 die „Bayerische Eiweiß -initiative“ ins Leben gerufen. Dabei spie-len die bayerischen Futtertrocknungs -genossenschaften eine wichtige Rolle.Denn die zerkleinern, trocknen undpressen frisch gemähtes Gras zu kleinenPellets – Cobs genannt. Diese sind be-sonders nährstoff- sowie eiweißreich undstehen bei Kühen, Pferden oder Ziegenhoch im Kurs.

Neue Geschäftsideen findenDas Projekt lief gut an, doch im Jahr 2013standen viele dieser Genossenschaftenmit dem Rücken zur Wand. Gründe dafürwaren der Wegfall von EU-Fördermit-teln sowie eine schlechte Ernte. Als Re-aktion stellte das bayerische Landwirt-schaftsministerium 2014 Mittel für einbetriebswirtschaftliches Beratungsange-bot bereit. Es sollte den Futtertrocknun-gen helfen, Strategien für die Zukunftzu finden. Als eine der ersten eGs nahmdie Trocknungsgenossenschaft Oberall-gäu dieses Angebot an. „Nur wenn manüber sich nachdenkt, bekommt man neueIdeen“, begründet Geschäftsführer FranzKienle die Entscheidung.

Berater des GVB unterstützten dieGenossenschaft. Dazu nahmen sie dieAusgangslage und die wichtigsten Kenn-zahlen unter die Lupe. Gemeinsam mitVorstand und Aufsichtsrat analysiertensie zudem in mehreren Workshops dasSelbstverständnis sowie die Stärken undSchwächen der Genossenschaft.

Ein Kernproblem, so stellte sich he-raus, war die zu niedrige Auslastung. Bis-her hatte die Genossenschaft aus Mangelan Lagerflächen nur so viele Gras-Cobsproduziert, wie sie unmittelbar verkau-fen konnte. Und das ging nur im Frühlingund Sommer. „Wir mussten an rund 120

Betriebstagen unseren Jahresumsatz er-wirtschaften“, erklärt Kienle. Ein paarWochen schlechtes Wetter verhageltenda schnell die Bilanz. Als Lösung bot essich an, vom Saisonbetrieb auf ganzjähri-gen Betrieb umzustellen.

Den Weg dazu bereitete die Staatsre-gierung. Denn im Rahmen der „Eiweiß-initiative“ brachte sie parallel zum Bera-tungsangebot ein Förderprogramm fürTrocknungsunternehmen auf den Weg.

500.000 Euro investiertSeit Frühjahr 2015 gewährt das Land-wirtschaftsministerium bei Investitio-nen in die langfristige Wirtschaftlichkeit40 Prozent der investierten Summe alsFördermittel. Die Obergrenze liegt bei200.000 Euro. Voraussetzung dafür istein tragfähiges betriebswirtschaftlichesKonzept. Das brachten GeschäftsführerKienle und der Vorstand um den Vorsit-zenden Karl Bechteler mithilfe des GVBzu Papier.

Die Idee: Für insgesamt 500.000 Eurosollte eine Lagerhalle sowie ein neuesVerlade- und Silosystem gebaut werden.Außerdem planten die Verantwortlichen,

neue Ladewagen anzuschaffen, mit de-nen das Gras bei den Mitgliedern abge-holt werden kann. Auf diese Weise wolltedie Trocknungsgenossenschaft die Mög-lichkeit schaffen, ihre maximale Produk-tionskapazität auszuschöpfen und über-schüssige Grascobs einzulagern. Diesewerden dann im Winter, wenn die Nach-frage am größten ist, als hochwertiges,regionales Futtermittel vermarktet.

Die mehr als 400 Mitglieder der Genos-senschaft überzeugten die Vorschläge.Sie stimmten auf einer außerordentlichenGeneralversammlung im Juli 2015 mit ei-ner Mehrheit von rund 80 Prozent zu.

Seit dem letzten Sommer ist die neueHalle im Einsatz. „Das Geschäft läuftgut, wir erreichen unsere Ziele“, sagtKienle. Das liegt aber nicht ausschließ-lich an der Lagerstätte. Durch das Wag-nis der Investitionen und die gemeinsa-men Beratungen sei Aufbruchstimmungund ein starkes Gefühl der Zusammen-gehörigkeit entstanden. Kienle empfiehltdaher auch anderen eGs, immer wiederdie eigene Strategie zu hinterfragen: „Sokommt frischer Wind in die Genossen-schaft.“ aw |

Cobs für die WinterzeitDie Trocknungsgenossenschaft Oberallgäu hat sich mit Unterstützung des GVB neu aufgestellt. Eine mit Fördermitteln finanzierte Lagerhalle ermöglicht es, das Futter ganzjährig zu verkaufen. Das belebt das Geschäft.

Dank ihrer neuen Lagerhalle kann die TrocknungsgenossenschaftOberallgäu nun auch im Winter Grascobs verkaufen. In dieserZeit ist die Nachfrage aufgrund der Witterung am größten.

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S eit Jahren ist im Lebensversiche-rungsmarkt ein Trend zu beobachten:

Immer mehr Versicherer ziehen sich ausganzen Produktfamilien zurück und kon-zentrieren sich auf ausgewählte Ge-schäftsfelder. Doch es gibt Ausnahmen:Die genossenschaftliche R+V Versiche-rung zum Beispiel bleibt beim Thema Al-tersvorsorge ein Komplettanbieter undhat auch weiterhin klassische Lebens-und Rentenversicherungen mit festenGarantien über die gesamte Laufzeit imProgramm.

Bekenntnis zu Riester „R+V-Kunden sollen auch künftig ausder gesamten Angebotspalette wählenkönnen“, sagt Frank-Henning Florian,Vorstandsvorsitzender der R+V Lebens-versicherung AG. Die Gesellschaft setztsich damit von Wettbewerbern ab, dieProdukte mit lebenslangen Garantienzum Teil nicht mehr aktiv anbieten odersich komplett aus dem Neugeschäft zu-rückgezogen haben. Das Produktange-bot von R+V steht somit auch 2017 inder kompletten Breite zur Verfügung –von klassischen Lebens- und Rentenver-sicherungen über die IndexInvest-Pro-duktfamilie bis hin zu fondsgebundenenLösungen. Alle Produkte sind wie ge-habt über den Vertriebsarbeitsplatz bei

Verbund

den Volksbanken und Raiffeisenbankenverfügbar.Den ab 2017 geltenden Garantiezins

von 0,9 Prozent für neue Verträge garan-tiert die R+V über die gesamte Laufzeit.Hinzu kommen die jährlichen Über-schüsse. Für das Jahr 2017 bietet die Ver-sicherung eine Gesamtverzinsung voninsgesamt 3,1 Prozent. Darin enthaltensind die laufende Verzinsung von 2,7Prozent sowie die Schlussüberschussbe-teiligung und die Mindestbeteiligung anden Bewertungsreserven. Für Kundenerfreulich: Bei den Ablaufleistungenschneidet die R+V LebensversicherungAG deutlich besser ab als der Markt(siehe Grafik). Die Tarifgeneration 2017 von R+V

umfasst darüber hinaus die staatlich ge-förderten Altersvorsorgeprodukte wieetwa die Riesterrente. „Wir sind bewusstweiterhin in allen Säulen der Altersvor-sorge vertreten – also bei gefördertenwie ungeförderten Produkten“, sagt Vor-stand Florian. Durch die Zulagenförde-rung ist Riester, gerade für Familien mitKindern, ein interessanter Vorsorgebau-stein. Auch hier geht der genossenschaft-liche Versicherer bewusst einen anderenWeg als viele Wettbewerber, die sichmittlerweile aus dem Riester-Neuge-schäft verabschiedet haben.

R+V bietet ihren Vertriebspartnernund Kunden neue Riester-Verträge so-wohl als klassische als auch in der Index-Invest-Variante an. Neben Riester istauch die Rürup-(Basis-)Rente wie ge-wohnt in verschiedenen Varianten imProgramm.

Drei Schwerpunkte in BayernAuch 2017 setzt die R+V auf den bayeri-schen Markt: „Wir legen im Bereich Leben den Fokus auf drei Schwerpunkt-themen“, kündigt Daniel Auer an. Alserstes nennt der Leiter der Vertriebs-steuerung Leben in der R+V-Vertriebs-direktion Süd-Ost den Vorsorgestatusbei Privatkunden. „Das bietet einen her-vorragenden Einstieg in die ganzheitli-che Beratung. Wir nutzen hierzu unserenneu geschaffenen Prozess der R+V Be-ratungsqualität, welcher eine standardi-sierte Beratung ganz im Sinne der genos-senschaftlichen Beratung ermöglicht“,erläutert Auer.Schwerpunktthema Zwei legt den

Fokus auf die Alternativen im Niedrig-zinsumfeld. Auer: „Hier wollen wir ge-meinsam mit den Volksbanken undRaiffeisenbanken in Bayern Kunden zuattraktiven Lösungen im Rahmen unse-res Produktportfolios beraten und li-quide Mittel in renditestarkes Vorsorge-kapital umwandeln.“ Banken können soihre Passivseite entlasten, Provisionser-träge erzielen und dem Kunden einenechten Mehrwert bieten.Der dritte Schwerpunkt liegt bei

Firmenversorgungswerken. „Zum einenwollen wir dem Unternehmer Lösun-gen für die Mitarbeiterbindung, Mit -arbeitergewinnung und Gesunderhal-tung im Rahmen eines attraktiven in -dividuellen Versorgungswerks anbie-ten. Auf der anderen Seite betrachtenwir auch die individuelle Situation desInhabers beziehungsweise Geschäftsfüh-rers und dessen Familie“, so Auer. DasJahr 2017 wollen er und seine R+V-Ver-triebskollegen verstärkt dazu nutzen,mit ihren Bankpartnern einen individu-ellen Prozess zu gestalten, um für die an-stehenden Gesetzesänderungen in derbetrieblichen Altersversorgung gerüstetzu sein. Karsten Eichner, R+V Versiche-rung |

36 Profil• 2. 2017

Weiterhin die ganze PaletteAnders als mancher Wettbewerber setzt die R+V Versicherung auch 2017 auf Lebensversicherungen mit Garantien

Erreichte Ablaufrendite von Kapitallebensversicherungen in der Vergangenheit

Laufzeit 12 Jahre Laufzeit 20 Jahre Laufzeit 30 Jahre

Ablaufrendite bei Ablauf zum 31.12.2015

3,01% Markt 2,81%

4,10% Markt 3,69%

4,76% Markt 4,56%

0%

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2005 2010 2015

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R+V Markt

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2005 2010 2015

R+V Markt

Quelle Ablaufrenditen: map-report Nr. 882/2016

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Karriere

Profil• 2. 2017 37

E s ist Sommer. Anneliese Härtle, Mit-arbeiterin der VR-Bank Werdenfels,

steht mit einem Paddel in der Hand aufeinem Surfbrett mitten im Staffelsee.Um sie herum gleiten 15 Kollegen überdie Wasseroberfläche. Stand-up-Paddelnheißt die Trendsportart, die die Schulter-,Rumpf- und Rückenmuskulatur stärkt.Das macht sie zum idealen Baustein desbetrieblichen Gesundheitsmanagementsder Bank aus Oberbayern.

Mit solchen Aktivitäten im Freienmöchte das Kreditinstitut seine Mitarbei-ter motivieren, sich für ihre Gesundheiteinzusetzen und das Teamgefühl stärken.Denn immer mehr Arbeitnehmer kämp-fen mit körperlichen und psychischenProblemen. Laut Statistischem Bundes-amt meldete sich der durchschnittlicheMitarbeiter 2015 zehn Tage krank. 2007lag die Zahl noch bei 8,1 Tagen. Auf Platzeins der Fehlgründe liegen Muskel-Ske-lett-Erkrankungen wie Rückenschmer-zen. Es folgen Atemwegsprobleme sowiepsychische Erkrankungen.

Besonders beliebt sind KochkurseDie VR-Bank Werdenfels setzt seit 2015auf ein systematisches betriebliches Ge-sundheitsmanagement. Startpunkt wardie Zusammenarbeit mit der Online-Plattform „Moove“. Dort geben Mitar-beiter ihre Fitness- und Ernährungs- daten ein und erhalten ein persönlichesGesundheitsprogramm mit Übungenund Ernährungstipps. Dem Institut wer-den regelmäßig anonymisierte Gruppen-ergebnisse übermittelt. „Daraus habenwir konkrete Maßnahmen, wie dasStand-up-Paddeln oder Wandern abge-leitet“, sagt Barbara Mayr. Sie ist Perso-nalerin bei der VR-Bank Werdenfels undwie Anneliese Härtle Mitglied des Ar-beitskreises zum Betrieblichen Gesund-heitsmanagement. Besonders beliebt beiden Mitarbeitern sind zudem Kochkurse,die die Bank in Kooperation mit einerKrankenkasse anbietet. Dort lernen dieKollegen unter anderem, was ein ab-wechslungsreiches und gesundes Mittag-essen ausmacht.

Bereits 2012 hat die Volksbank Raiff-eisenbank Bayern Mitte mit Sitz in In-golstadt das betriebliche Gesundheits-management eingeführt. „Auf der Basis

der Informationen aus einer Mitarbeiter-befragung haben wir ganz gezielt Maß-nahmen entwickelt“, sagt PersonalleiterAnton Kerl, der das Projekt initiiert hat.Dazu gehört der Gesundheitstag. Im ver-gangenen Jahr kam dafür eine Vertrete-rin des Ingolstädter Gesundheitsamts,um die Mitarbeiter über die sogenanntenZivilisationskrankheiten wie Bluthoch-druck oder Herzrhythmusstörungen zuinformieren. Im Anschluss konnten dieBankangestellten ihren Blutdruck mes-sen oder ein Blutbild erstellen lassen.

Darüber hinaus nimmt die Fachkraftfür Arbeitssicherheit zusammen mit demBetriebsarzt und dem Betriebsratsvorsit-zenden regelmäßig den Arbeitsplatz derKollegen in Augenschein. Er stellt fest,ob Stuhl und Tisch ergonomisch pas-sen. Weiter kooperiert das Geldinstitutmit Fitnessstudios, bei denen Mitarbei-ter einen vergünstigten Tarif zahlen. Zuschüsse gibt es auch für Kurse wie Rückenschulen, Progressive Muskelent-spannung oder Yoga.

Bei der VR-Bank Werdenfels organi-sieren sechs Mitarbeiter das Gesund-heitsmanagement. Einmal im Jahr erstel-len sie einen Themenplan, den sie in mo-natlichen Sitzungen konkretisieren. InIngolstadt kümmert sich PersonalleiterAnton Kerl zusammen mit einer Mitar-beiterin um das Angebot. Zudem arbei-

ten beide Institute mit externen Anbie-tern im Gesundheitsbereich zusammen.Diese stellen in der Mitarbeiter-Appoder auf dem Gesundheitstag ihre Pro-dukte und Dienstleistungen, beispiels-weise ein mobiles Fitnesscenter, vor.

Zahl der Raucher gesunkenBarbara Mayr ist überzeugt, dass sich dieInvestitionen in das Gesundheitsmana-gement auszahlen. „Wir zeigen den Mit-arbeitern, dass wir ihre Arbeit wertschät-zen und uns viel an ihrer Gesundheitliegt“, sagt sie. Das zeigt sich auch beiden Fehlzeiten, die bei lediglich 6,5 Ta-gen pro Mitarbeiter liegen. Bei derVolksbank Raiffeisenbank Bayern Mitteist Anton Kerl ebenfalls zufrieden. „Un-sere Mitarbeiter sind selten krank. Dazuträgt das Angebot sicherlich einen Teilbei.“ Besonders freut ihn, dass eine Ak-tion zur Raucherentwöhnung gut ange-kommen ist. Seitdem habe sich die Zahlder Raucher deutlich reduziert.

Auch die Mitarbeiter schätzen das An-gebot. Mayr berichtet, dass regelmäßigbis zu 20 Kollegen für die Outdoor-Akti-vitäten zusammenkommen. Auch Kerlspricht von einem „großen Interesse“.Eines ist ihm aber wichtig: „Wir könnennur die Angebote bereitstellen. Die Ver-antwortung für seine Gesundheit trägtjeder Mitarbeiter selbst.“ cd |

Paddeln gegen FehlzeitenWie zwei bayerische Kreditgenossenschaften mit betrieblichem Gesundheitsmanagement ihre Mitarbeiter fit halten

Stand-up-Paddeln, Wanderungen, Kochkurse: Mit solchen Angeboten animiert die VR-Bank Werdenfels ihre Mitarbeiter, auf ihre Gesundheit zu achten.

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D er Aufsichtsrat erzielt durch seineTätigkeit selbstständige Einkünfte

nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteu-ergesetz (EStG). Dazu zählen grundsätz-lich alle Bar- und Sachleistungen, die erin seiner Eigenschaft als Aufsichtsrat er-hält. Von ihm nicht zu versteuern sindaufgrund bestehender Vereinfachungs -regelungen Aufwendungen der Genos-senschaft, die im überwiegenden eigen-betrieblichen Interesse erfolgen. Hierzuzählen die Manager-Haftpflichtversiche-rung (D&O-Versicherung) für den Auf-sichtsrat, zur Verfügung gestellte Büro-räume, Bürokräfte und die Nutzungdes unternehmenseigenen Pkw als Sach-zuwendung, da diese nur die „technischeVoraussetzung für die Ausübung derAufsichtsratstätigkeit“ schaffen (Ober -finanzdirektion Magdeburg vom 11. De-zember 2007).

Ebenfalls nicht zu den Betriebseinnah-men des Aufsichtsrats und auch nicht zuBetriebsausgaben bei ihm führen dieKosten für die Teilnahme an einer Fort-bildung, die der Qualifikation für seine

Ratgeber

Tätigkeit als Aufsichtsrat dienen und dievon der Genossenschaft getragen wer-den. Diese Ausgaben sind bei der Genos-senschaft selbst voll abzugsfähig und un-terliegen nicht wie die übrigen Aufsichts-ratsvergütungen dem hälftigen Abzugs-verbot.

Pauschalierte VersteuerungFür Sachzuwendungen an den Aufsichts-rat besteht die Möglichkeit, dass die Genossenschaft diese mit 30 Prozentplus Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent)und Kirchensteuer (7 Prozent) pauscha-liert und somit die Besteuerung für denAufsichtsrat übernimmt. Dabei ist aberzu beachten, dass diese Pauschalierungnach § 37b Abs. 1 EStG nur möglich ist,wenn alle Sachzuwendungen an Dritte indiesem Jahr der Pauschalierung unter-worfen werden – zum Beispiel alle Ge-schenke mit Ausnahme von Streuge-schenken im Wert von bis zehn Euro, diean Geschäftskunden ausgegeben wer-den, die in Deutschland steuerpflichtigsind oder an Arbeitnehmer von Dritten,insbesondere Verbundpartner.

Die alleinige Pauschalversteuerung fürSachzuwendungen an den Aufsichtsratoder nur von bestimmten Sachzuwen-dungen ist nicht erlaubt und führt zurNachversteuerung aller Zuwendungenan den Personenkreis gemäß § 37b Abs. 1EStG (einheitliche Ausübung des Wahl-rechts pro Jahr).

Im Schreiben des Bundesfinanzminis-teriums zur Pauschalierung von Sachzu-wendungen nach § 37b EStG vom 19.Mai2015 ist geregelt, dass Geschenke, dieDritte und somit auch der Aufsichtsratals Aufmerksamkeiten im Sinne derLohnsteuerrichtlinie 19.6 Abs. 1 aus An-lass eines besonderen persönlichen Er-eignisses erhalten – zum Beispiel zumGeburtstag oder zur Hochzeit – und die60 Euro nicht übersteigen, nicht in dieBemessungsgrundlage nach § 37b Abs. 1EStG einzuberechnen sind. Sie bleibenaußen vor und müssen nicht mit 30 Pro-zent besteuert werden. Wendet eine Genossenschaft gegenüber Dritten dieÜbernahme der Besteuerung nach § 37bAbs. 1 EStG nicht an, so gilt die 60-Euro-Grenze nicht. Das heißt, in diesen Fällenist dem Aufsichtsrat das Geschenk im-

mer in der Gutschrift als Aufsichtsrats-vergütung (sonstige Sachleistung) zu be-scheinigen und vom ihm zu versteuern.

Seit dem Urteil des Bundesfinanzhofsvom 20. August 2009 ist die Tätigkeit desAufsichtsrats einer Genossenschaft nichtmehr ehrenamtlich im Sinne des § 4Nr. 26 Umsatzsteuergesetz (UStG). DerAufsichtsrat ist umsatzsteuerlicher Un-ternehmer und umsatzsteuerpflichtig, so-weit er nicht als Kleinunternehmer nach§ 19 UStG anzusehen ist. Die Kleinun-ternehmergrenze beträgt 17.500 Euro.Hier werden alle Entgelte aus allen un-ternehmerischen Tätigkeiten – unabhän-gig welcher Einkunftsart – zusammenge-rechnet. Die Anhebung der Grenze auf20.000 Euro ab 2017 im Rahmen desZweiten Bürokratieentlastungsgesetzeswurde nicht umgesetzt.

Für Waren- und Dienstleistungsgenos-senschaften gibt es umsatzsteuerlich nochdie Möglichkeit, dass die Aufsichtsrats-vergütungen steuerfrei nach § 4 Nr. 26bUStG abgerechnet werden. Vorausset-zung ist, dass die Tätigkeit in einem an-deren Gesetz ausdrücklich als ehrenamt-liche Tätigkeit genannt ist, die Tätigkeitim allgemeinen Sprachgebrauch als eh-renamtlich bezeichnet oder vom mate-riellen Begriff der Ehrenamtlichkeit um-fasst wird, was das Fehlen eines eigen-nützigen Erwerbsstrebens, die fehlendeHauptberuflichkeit sowie den Einsatzfür eine fremdnützige bestimmte Ein-richtung, also nicht für eine reine Er-werbsgenossenschaft erfordert.

Umsatzsteuer korrekt abrechnenBei Anwendung der Pauschalierungsre-gelung nach § 37b Abs. 1 EStG wird zwareinkommensteuerlich die Versteuerungdurch die Genossenschaft für den Auf-sichtsrat übernommen, umsatzsteuerlichist dies aber nicht möglich. Die Zuwen-dungen sind deshalb gesondert in derGutschrift zu erfassen und mit Umsatz-steuer zu berechnen.

Bei der umsatzsteuerlich korrektenAbrechnung bei Banken hilft das BVR-Rundschreiben vom 12. Februar 2010,Nr. S1002027, das in der Anlage Musterfür unterschiedliche Abrechnungsmög-lichkeiten zur Verfügung stellt. Petra Honig, Bereich Steuerberatung |

38 Profil• 2. 2017

Büro, Fortbildung, Haftpflicht & Co.Welche steuerlichen Besonderheiten für Aufsichtsräte von Genossenschaften gelten

Irrgarten: Welche Einnahmen muss ein Auf-sichtsrat versteuern, welche Ausgaben kann erabsetzen? Ohne fundierte Kenntnis geht derÜberblick schnell verloren. Fo

to: Imago/ Hans Blossey

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Ratgeber

Profil• 2. 2017 39

D ie Erweiterung des § 5 der Instituts-vergütungsverordnung (Instituts-

VergV) sorgt für Verunsicherung unterKreditinstituten sowie Vertriebsmitar-beitern im Wohnimmobilienkreditsek-tor. Wird die Vereinbarung und Verwirk-lichung quantitativer Vertriebsziele un-haltbar? Der GVB gibt Empfehlungen.

§ 5 InstitutsVergV regelt die Angemes-senheit der Vergütung und der Vergü-tungssysteme. Bereits in der Vergangen-heit definierte Abs. 1 Vergütungssystemedann als angemessen ausgestaltet, wenndiese Anreize für Geschäftsleiter undMitarbeiter vermeiden, unverhältnismä-ßig hohe Risiken einzugehen (Ziff. 1)und wenn die Vergütungssysteme nichtder Überwachungsfunktion der Kon-trolleinheiten zuwiderlaufen (Ziff. 2).

Orientierung am KundenbedarfErweitert wurde § 5 Abs. 1 Instituts-VergV 2016 durch zwei weitere Ziffern:Nr. 3 bestimmt, dass Vergütungssystemenicht der Einhaltung der von Geschäfts-leitern und Mitarbeitern bei der Er -bringung von Beratungsdienstleistungennach § 511 BGB zu beachtenden Ver-pflichtung entgegenstehen dürfen. Nr. 4ergänzt hierzu die Vorgabe, dass die Ver-gütung nicht an Absatzziele gekoppeltsein und nicht von der Zahl oder demAnteil der genehmigten Anträge abhän-gen darf.

Die Norm richtet sich an alle Ge-schäftsleiter und Mitarbeiter, die Ver-braucher bei Immobiliarkrediten bera-ten. Der sachliche Geltungsbereich um-fasst damit Immobiliar-Verbraucherdar-lehensverträge und zulässige Kopplungs-geschäfte. § 511 BGB verpflichtet denBerater, den Verbraucher, der einen Im-mobilienkredit aufnimmt, ordnungsge-mäß zu informieren und eine Empfeh-lung auszusprechen, die dem Bedarf desKunden, seiner persönlichen und finan-ziellen Situation sowie seinen Zielen undPräferenzen Rechnung trägt.

Um diese Ziele zu erreichen bezie-hungsweise sicherzustellen, empfehlender Arbeitgeberverband der Deut-schen Volksbanken und Raiffeisenban-ken (AVR) sowie die Regionalverbände,den Vergütungsbaustein „kundenorien-tierter Vergütungsvorbehalt“ zu verwen-

den. Dieser Baustein soll den Institutenbei der Umsetzung der wertpapierauf-sichtsrechtlichen sowie der bankauf-sichtsrechtlichen Anforderungen an dieBerücksichtigung der Kundeninteressenim variablen Vergütungssystem Orien-tierung geben.

Die Einhaltung der Regelungen zumSchutz des Kundeninteresses wird als zu-sätzliches Kriterium für die Bemessungder variablen Vergütung eingeführt. DieFestlegung erfolgt nunmehr grundsätz-lich in zwei gesonderten Schritten: Zu-nächst wird die Höhe der variablen Ver-gütung unter dem Gesichtspunkt der angewandten beziehungsweise verein-barten Bemessungsgrößen (Kriterien so-wie Zielerreichungsparameter) ermittelt.Sodann wird vor der endgültigen Festle-gung des Leistungslohns geprüft, ob undinwieweit unter dem Gesichtspunkt desKundeninteresses eine Minderung bezie-hungsweise ein Entfallen der variablenVergütung geboten ist. Berücksichtigtwerden hierbei Verstöße gegen Anforde-rungen, die dem Schutz der Kundeninte-ressen dienen. Der kundenorientierteVergütungsvorbehalt ist bei allen über-und außertariflichen variablen Zusatz-leistungen anzuwenden.

Durch die Verwendung des kundenori-entierten Vergütungsvorbehalts wird eingenereller Anreiz zur Befolgung gesetzli-

cher und sonstiger Verpflichtungen undAnforderungen gesetzt. Auch eine vor-werfbare Nichtbeachtung der Maßgabendes § 511 BGB würde zu einer Minde-rung beziehungsweise zum vollständi-gen Wegfall der variablen Vergütungführen. Zugleich werden die Anforde-rungen des § 5 Abs. 1 Nr. 4 Instituts-VergV mindestens teilweise erfüllt, da sichergestellt wird, dass das Vergütungs-system kein Hindernis für die Beraterdarstellt, im besten Interesse des Kundenzu handeln.

BaFin-Stellungnahme steht ausOb darüber hinaus von Absatz-, Ertrags-und Volumenszielen im Bereich der Im-mobiliar-Verbraucherdarlehensverträgeund Kopplungsgeschäfte grundsätzlichAbstand genommen werden muss,scheint noch nicht vollends geklärt. Eineangekündigte Stellungnahme der Bun-desanstalt für Finanzdienstleistungsauf-sicht (BaFin) zu dieser Frage steht nochaus. Der AVR und die Regionalverbändehalten für das Jahr 2017 die Verwendungquantitativer Ziele im Immobiliar-Ver-braucherdarlehensgeschäft, die der Um-setzung der Geschäftsstrategie dienen, inKombination mit dem kundenorientier-ten Vergütungsvorbehalt für zulässig.Matthias Altmeppen, Bereich Rechtsbera-tung |

Vergütung unter VorbehaltSind für Bankberater Absatzziele bei der Immobilienkreditvergabe noch statthaft? Was die neue Rechtslage vorschreibt.

Kreditberatung: Die leistungsabhängige Vergütung der Bankmitarbeiter wird unter anderem in derInstitutsvergütungsverordnung geregelt.

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W LAN ist aus unserem Leben kaummehr wegzudenken, ob im Hotel-

zimmer oder im Kinderzimmer. Bisherunklar war aber, ob für gewerblicheund private WLAN-Anbieter dieselbenrechtlichen Maßstäbe gelten. Haftet derWLAN-Betreiber, wenn eine anderePerson unerlaubt Musik, Filme oder ähn-liches herunterlädt? Wer kann abge-mahnt werden?

Privatleute müssen ihr WLAN nach ei-nem Urteil des Bundesgerichtshofs ausdem Jahr 2010 durch ein „persönliches,ausreichend langes und sicheres Pass-wort“ vor Unbefugten schützen. Da es indem entschiedenen Fall um das uner-

Ratgeber

laubte Herunterladen des Liedes „Som-mer unseres Lebens“ ging, läuft bei denJuristen auch das Urteil (I ZR 121/08)unter diesem Titel.

Regierung will Hürden abbauenOb gewerbliche beziehungsweise öffent-liche Anbieter ebenfalls ihre Hotspotsdurch Passwörter schützen müssen unddiese nur an identifizierte Nutzer heraus-geben dürfen, wird bis heute rechtlich,aber auch rechtspolitisch diskutiert. Er-klärtes Ziel der Bundesregierung imRahmen ihrer Digitalisierungsbemühun-gen ist es, die Hürden für freies WLANabzubauen. Deshalb wurde im Jahr 2016

das Telemediengesetz novelliert: Dienste- anbieter, die Nutzern einen Internetzu-gang über ein drahtloses lokales Netz-werk zur Verfügung stellen, sind danachnicht für fremde Informationen „verant-wortlich“.

Damit orientiert sich der deutsche Ge-setzgeber sprachlich an der EU-Richtli-nie über den elektronischen Geschäfts-verkehr. Die schwammige Formulierung„verantwortlich“ lässt offen, ob nur eineSchadensersatzhaftung ausgeschlossenist, oder auch mögliche Abmahnungen.Die Bundesregierung stand bisher aufdem Standpunkt, mit dem Begriff „nichtverantwortlich“ sei beides ausgeschlos-sen. Einem freien WLAN ohne Regis-trierungsprozedur stehe nunmehr nichtsmehr im Wege.

Anspruch auf Unterlassung möglichWer dachte, dass damit der Sommer desfreien WLAN angebrochen wäre, wurdevom Europäischen Gerichtshof (EuGH)am 15. September 2016 (C-484/14) ent-täuscht: An diesem Tag entschied derEuGH, dass der Richtlinienbegriff „nichtverantwortlich“ zwar Schadensersatz -ansprüche ausschließe, nicht aber Un -terlassungsansprüche. Diese könne derWLAN-Anbieter nur dann vermeiden,wenn er technische Maßnahmen ergreift,um Rechtsverletzungen zu verhindern.

Das kann bedeuten, den Internetan-schluss durch ein Passwort zu sichern, beidem die Nutzer sich nicht anonym ein-wählen können. Wollen sie das Passworterhalten, müssen sie ihre Identität offen-baren. Die Richtlinie betreffe zwar nurDienste, die „in der Regel gegen Ent-gelt“ erbracht werden. Erfasst seien abernicht nur kostenpflichtige WLAN-Hot-spots, sondern auch solche Dienste, dieWerbezwecken dienten.

Blick auf die RechtsprechungBisher sind keine offziellen Stellungnah-men des deutschen Gesetzgebers zurEntscheidung des EuGH bekannt, ge-schweige denn ein Urteil, wie das neuedeutsche Telemediengesetz auszulegenist. Genossenschaften, die ihren Kundenfreies WLAN anbieten, sollten deshalbvorsorglich unterstellen, dass das zurRichtlinie Entschiedene auch für dasdeutsche Recht gilt. Zudem empfiehlt essich, die bisher zu dem Thema ergan- genen untergerichtlichen Entscheidun-gen zu beachten. Daraus ergeben sich einige Tipps für Genossenschaften (sieheKasten rechts). Oliver Schießer, BereichRechtsberatung |

40 Profil• 2. 2017

Grauzone WLANWas müssen Genossenschaften beachten, wenn sie Kunden und Mitarbeitern inihren Geschäftsräumen einen kostenfreien drahtlosen Internetzugang anbietenwollen? Ein Überblick über die aktuelle Rechtslage.

WLAN-Hotspot auf dem Münchner Marienplatz: Ein kostenloser und freier Internetzugang wird auchan öffentlichen Plätzen immer häufiger angeboten.

Foto: imago/Ralph Peters

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Ratgeber

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Foto: panthermedia.net/georgejmclittle

Wenn Kunden drahtlos surfen: Worauf kommt es an?1. Genossenschaften können in ihren Ge-schäftsräumen einen freien WLAN-Zugang an-bieten. Die Verbindung sollte aber verschlüs-selt sein. Eine unverschlüsselte Verbindungbirgt das Risiko, dass Daten abgegriffen oderSchadsoftware in die verbundenen Geräteeingeschleust werden kann. Insbesonderevertrauliche Transaktionen wie Online-Ban-king sollten keinesfalls über eine ungesi-cherte Verbindung erfolgen.

2. Der Zugang sollte am besten durch ein aus-reichend langes und sicheres Passwort gesi-chert werden. Das Bundesamt für Sicherheitin der Informationstechnik (BSI) gibt unterwww.bsi-fuer-buerger.de Tipps, worauf esdabei ankommt.

3. Jeder Nutzer muss identifiziert werden. DerEuGH hat offengelassen, wie diese Identifizie-rung genau auszusehen hat. Wird einem per-sönlich bekannten Kunden ein Passwort aus-gehändigt und das entsprechend dokumen-tiert, ist der Identifizierungspflicht jedenfallsGenüge getan. Nach einer unterinstanzlichenEntscheidung (AG München, 142 C 10921/11)wurden Unterlassungsansprüche gegen einen

Anbieter auch deshalb abgelehnt, weil dieservom Nutzer eine Rechtstreue-Erklärung einge-holt hatte. Danach hatte der Nutzer erklärt, sei-nen Zugang nicht zu illegalen Zwecken zu nutzen.Wer öffentliches WLAN regelmäßig nutzt, weiß,dass sich viele Anbieter solche Erklärungendurch die Annahme von Nutzungsbedingungeneinholen. Sie tun das, obwohl sich eine solcheVerpflichtung ausdrücklich weder aus dem deut-schen Gesetz noch aus der EU-Richtlinie überden elektronischen Geschäftsverkehr ergibt.

4. Die meisten WLAN-Router verfügen über Filterfunktionen, die zuweilen als „Kindersiche-rung“ bezeichnet werden. Damit kann derWLAN-Anbieter zulässige („Whitelist“) oder unzulässige („Blacklist“) Internetseiten defi -nieren. Wenn dies auch keinen zuverlässigenSchutz vor unerwünschtem Surf-Verhalten bie-tet, mag die Einrichtung einer Filterfunktiondoch im Einzelfall helfen, Ärger zu vermeiden.

5. Es ist nicht zu empfehlen, das WLAN-Netz,das die Kunden nutzen, für die eigene ge-schäftliche Kommunikation einzusetzen.Die Systeme sollten strikt getrennt werden.Zu dem sollte die IT regelmäßig auf ihre Sicherheit überprüft werden. Diese Checkszeigen das vorhandene Schutzniveau und bieten Verbesserungsmöglichkeiten an.

6. In jedem Fall sollte neben dem IT-Sicher-heits- beziehungsweise Informationssicher-heitsbeauftragten auch der Datenschutzbe-auftragte in die Planung für ein Kunden-WLANeinbezogen werden, damit Datenschutzvorga-ben eingehalten werden. Oliver Schießer, Bereich Rechtsberatung/Thomas Goldbrunner,Prüfungsbereich Banken |

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N icht von ungefähr heißt der zentraleVeranstaltungsraum im Google-

Entwicklungszentrum München „10X“.„Wir wollen unsere Produkte nicht um10 Prozent verbessern, sondern um denFaktor 10. Dafür müssen wir alle her-kömmlichen Problemlösungen über Bordwerfen“, erklärt Wieland Holfelder, Ent-wicklungschef von Google Deutschlandund Leiter des Zentrums.

Der Anspruch des Software-Riesen anseine Mitarbeiter ist hoch: Kreativitätund Innovationsfähigkeit sind gefragt,Teamarbeit und unkonventionelle Ideen.Dafür bekommen die rund 450 Google-Mitarbeiter in München auch einiges geboten. Das fängt bei den Mahlzeitenan. Mehrere Köche zaubern in den Kan-tinen „Café Wiesn“ und „Café Flex“ inverschiedenen Variationen Frühstück,Mittagessen und Abendessen für dieMitarbeiter – kostenlos. Wöchentlichwechseln die Länderspezialitäten. Istzum Beispiel Kolumbien an der Reihe,gibt es landestypisch Hühnereintopf„Ajiaco“ oder „Bandeja Paisa“, ein

Fleischgericht mit Maniok. An den Wän-den hängen Anleitungen, wie man sichgesund ernährt und welches Grundnah-rungsmittel zu welchem Gemüse passt.

Ein perfekter CappuccinoGutes Essen ist für Google jedoch keinSelbstzweck. „Kreativität geht durch denMagen. Die Kantine ist ein Ort für tolleGespräche, weil sie die Möglichkeit bie-tet, sich auszutauschen“, sagt Holfelder.Gleich nebenan im „Coffee Corner“zaubert die Barista eine perfekte Blumein den Milchschaum des Cappuccino.„Drei Jahre Übung“, sagt sie, lacht undnimmt die nächste Bestellung entgegen.

Weil Google nicht nur auf einen ge-sunden Geist Wert legt, sondern auch aufeinen gesunden Körper, gibt es ein eige-nes Fitnessstudio, einen Sportplatz, eineFahrrad-Tiefgarage mit Reparaturser-vice und bei Bedarf Massagen. „Wir wol-len den Mitarbeitern Flexibilität bieten.Wenn sie um 19 Uhr ein Meeting mitKollegen aus den USA haben, gehen sieeben nachmittags ins Fitnessstudio.“

Dürfen es noch mehr Angebote sein?Wer in der Musik Entspannung findet,kann sich im Musikraum austoben. Umzwischendurch den Kopf freizubekom-men, gibt es Aufenthaltsräume mit Ki-cker und Billardtischen oder eine Lego-Wand für das „Kind im Mitarbeiter“. Bibliothek und Spieleraum werden vonden „Googlern“ nach dem Prinzip der„Sharing Economy“ selbst bestückt. AnSnack-Bars gibt es Getränke, Kekse, fri-sches Obst und Süßes – um die Mitarbei-ter nicht allzu sehr in Versuchung zu füh-ren, werden Schokoriegel & Co. in ver-schlossenen Dosen aufbewahrt.

Büros ohne TelefonFür Holfelder steht außer Frage, dasssich dieser Aufwand lohnt. Obwohl sichweltweit jedes Jahr rund 3 MillionenMenschen bei Google um einen Job be-werben, ist dem Konzern sehr daran ge-legen, seine Mitarbeiter zu halten. DerTalent-Pool ist global. Weltweit reißensich Firmen um gute Software-Entwick-ler. Deshalb kommt Google zu den Ta-lenten. „Wir wollen fähigen Mitarbeiterndie Chance bieten, vor Ort für uns zu ar-beiten“, sagt Holfelder.

Im Gegensatz zu den aufwendig gestal-teten Aufenthaltsräumen sehen die Bü-ros bei Google ganz normal aus. Dochauch hier hat sich der Konzern etwas dabei gedacht. Jedes Team hat einen ei -genen Arbeitsbereich, die Schreibtischesind vis-à-vis angeordnet. „Miteinanderreden ist sehr wichtig. Mit dieser Anord-nung können sich die Mitarbeiter überden Bildschirm hinweg etwas zurufen. Siemüssen dazu nicht zum Telefon greifen“,sagt Holfelder. Die gibt es bei Google inMünchen ohnehin nicht, denn kommuni-ziert wird per Audio- oder Videokonfe-renz. Da spielt es dann auch keine Rolle,ob der Gesprächspartner ein Stockwerktiefer, an den beiden anderen deutschenGoogle-Standorten Hamburg oder Ber-lin oder gleich in der Konzernzentrale imkalifornischen Mountain View sitzt.

Dasselbe gilt für den Austausch vonDokumenten. „Wir arbeiten ortsunab-hängig gemeinsam in der Cloud, so kön-nen alle auf das gleiche Dokument zu-greifen und es gleichzeitig bearbeiten.Wenn Sie die Datei per E-Mail verschi-cken, müssen Sie hinterher alle Ände-rungen zusammenführen“, erklärt Hol-felder. Die Software dazu wird von Google selbst konzipiert und von denMitarbeitern im normalen Arbeitsbetriebgetestet. „Wir entwickeln die Zukunftdes Arbeitens“, sagt der Zentrumsleiter.

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Kreativität geht durch den MagenIm Wettkampf um Talente müssen auch Genossenschaften bestehen. Doch wiegehen andere Unternehmen vor? Ein Ortsbesuch bei Google in München.

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Gearbeitet wird immer im Team. „Beiuns ist von der Einstellung bis zur Bewer-tung der Mitarbeiter alles ein teamorien-tierter Prozess“, sagt Holfelder. DasTeam entscheidet, welcher neue Mitar-beiter in die Gruppe passt, das Team be-wertet den Chef. Führt der Teamleiter dieGruppe zum Erfolg, erhält er von seinenMitarbeitern gute Noten – ein einfaches,aber wirksames Motivationsrezept.

Teamarbeit auf ProbeDamit die Mitarbeiter ihr volles Poten-zial abrufen, fordert Google sie alle zweibis drei Jahre auf, das Projekt zu wech-seln. Dazu gibt es eigens eine interneJobbörse. „Wir unterstützen horizontaleKarrieren. So entwickeln sich die Mitar-beiter automatisch weiter“, sagt Holfel-der. Außerdem dürfen sie an einem Tagin der Woche eigene Projekte verfolgen.„Das wird gerne wahrgenommen. OhneRisiko können sie Ideen ausprobierenund ihrer Kreativität freien Lauf lassen.Das Innovationspotenzial ist enorm“,berichtet Holfelder. Andere nutzen die-sen Tag, um zur Probe für ein anderesTeam zu arbeiten, in das sie wechselnwollen. So können sich die Mitarbeiter

Interview/Zeitgeschehen

gegenseitig beschnuppern, bevor eineEntscheidung fällt.

Im Gegensatz zu den Büros sind dievielen Besprechungsräume unterschied-licher Größe in München recht poppigaufgemacht – man könnte sogar vonKitsch sprechen. Die Räume heißen„Schifoan“ oder „Oide Sogga“ und sindje nach Motto passend mit Ski in knalli-gen Farben oder eben Socken dekoriert.„Die sind dann aber doch frisch“, versi-chert Holfelder.

Die Konferenzräume sind nicht reser-vierbar. Auch dahinter steckt Kalkül.„Wir wollen Rückzugsräume schaffen,wenn sich Mitarbeiter in Ruhe bespre-chen wollen. Dazu sind die Großraum-büros nicht geeignet“, sagt Holfelder.Damit die Mitarbeiter die Konferenz-räume auch tatsächlich nutzen, setztGoogle Anreize. „Eine Besprechunglässt sich sehr gut mit einem Kaffee kom-binieren“, sagt Holfelder. Gegen Abendkann es wahlweise auch ein „gBräu“sein: Ein helles Bier, exklusiv gebraut mitamerikanischem Hopfen von einemMünchner Braumeister. So darf ein Ar-beitstag ausklingen – gerne auch mit ei-ner guten Idee für den nächsten Tag. fc |

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Google in München Anfang 2006 eröffnete Google sein erstesBüro in der bayerischen Landeshauptstadt.Zehn Jahre später, im April 2016, zogen dieMitarbeiter in das neue Entwicklungszen-trum im Arnulfpark um. Am Standort an derHackerbrücke stehen 11.000 QuadratmeterFläche zur Verfügung. Dort werden in dennächsten Jahren bis zu 800 Mitarbeiter tätigsein, aktuell sind es rund 450. Der Großteildes internationalen Teams aus 30 Ländernbesteht aus Software-Ingenieuren. Arbeits-sprache ist Englisch. In München werdenElemente für verschiedene Google-Produkteentwickelt, vor allem im Bereich Daten-schutz. Sie kommen weltweit zum Einsatz.Dazu zählt der „Passwort-Manager“ für denBrowser „Chrome“. Der Assistent „MeinKonto“, mit dem Nutzer ihre bei Google ge-speicherten Daten verwalten, löschen oderdas Speichern bestimmter Informationenausschließen können, wurde zu großen Tei-len in München konzipiert und program-miert. Das Unternehmen bekennt sich aus-drücklich zum Standort: „Mit hervorragen-den Universitäten, moderner Infrastrukturund seinem hohen Freizeitwert bietet Mün-chen perfekte Rahmenbedingungen füruns“, heißt es bei Google. |

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Interview/Zeitgeschehen

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M it der Einführung des Euros ent-stand einer der größten und stärks-

ten Wirtschaftsräume der Welt. Doch inden vergangenen Jahren machte die Ge-meinschaftswährung durch Schulden-krise und Griechenland-Rettung haupt-sächlich negative Schlagzeilen. Zum 15-jährigen Geburtstag lohnt sich daher einBlick zurück und die Frage: Warum ei-gentlich Euro?

Bereits kurz nach der Gründung derEuropäischen Wirtschaftsgemeinschaft(EWG) 1957 entstanden erste Pläne zurSchaffung einer Währungsunion. DieVorschläge der EWG-Kommission unterWalter Hallstein stießen damals aller-dings auf taube Ohren, da das US-ge-führte Bretton-Woods-System der festenWechselkurse seinerzeit noch ausrei-chend intakt erschien. Als sich jedochAnfang der Siebziger dessen Ende ab-zeichnete, rückte eine europäische Lö-sung wieder in den Vordergrund.

Der 1970 gefasste „Werner-Plan“ – be-nannt nach dem luxemburgischen Pre-mierminister Pierre Werner – hätte be-reits bis 1980 zu einer Währungs- undWirtschaftsunion führen sollen. Die mi-serable Verfassung der Weltwirtschaftverhinderte das jedoch. Nur die ersteStufe des Plans, der Europäische Wech-selkursverbund, konnte 1972 umgesetztwerden.

Unabhängigkeit statt KooperationDoch selbst das Minimalziel, die Wäh-rungsschwankungen innerhalb Europasauf eine Bandbreite von 4,5 Prozent zubeschränken, blieb unerreicht. Den meis-ten Staaten war ihre konjunkturpoliti-sche Selbstständigkeit wichtiger als sta-bile Wechselkurse: Italien, Norwegenund Schweden verließen zur Rezessions-bekämpfung nacheinander den Wechsel-kursverbund, Frankreich sogar zweimal.

1979 unternahmen Deutschland undFrankreich einen neuen Anlauf. Das daraus resultierende Europäische Wäh-rungssystem (EWS) ersetzte zum 13.März den Wechselkursverbund. Wich-tigste Neuerung war die EuropäischeWährungseinheit ECU, die als Zahlungs-mittel und Reservewährung der Zentral-banken diente. Dass dem EWS mehr Erfolg beschieden war als seinen Vorgän-gern, lag vor allem am wirtschaftspoliti-schen Paradigmenwechsel in den Achtzi-gern. Immer mehr europäische Regierun-gen nahmen Abstand davon, keynesiani-sche Interventionen an den Geldmärktenzur Überwindung von Konjunkturpro - blemen zu unternehmen. Stattdessen ge-

wann die Geldwertstabilität als Grund -voraussetzung für wirtschaftliches Wachs-tum deutlich an Bedeutung.

Wendepunkt MaastrichtDieser wirtschaftliche Konsens ermög-lichte es der EG-Kommission 1989 mitdem Delors-Plan, einen konkreten Ent-wurf zur stufenweisen Einführung einerechten Währungsunion vorzulegen. End-gültig festgeschrieben wurde der Fahr-plan für die Wirtschafts- und Währungs-union (WWU) im Vertrag von Maas-tricht am 7. Februar 1992. Durch die da-rin enthaltenen Konvergenzkriterienwar das Bekenntnis zur Geldwertstabili-tät nun auch vertraglich verankert. Weran der WWU teilnehmen wollte, musstedas laufende Defizit seiner öffentlichen

Haushalte auf 3 Prozent des Bruttoin-landsprodukts (BIP) beschränken unddie öffentliche Gesamtverschuldung un-ter 60 Prozent des BIP halten. Gegendiese Kriterien verstoßen die Euro-Län-der heute reihenweise.

Die dritte und letzte Stufe der WWUbegann am 1. Januar 1999 mit der Ein-führung des Euro als Buchungswährung.Die teilnehmenden elf Staaten übertru-gen zum selben Zeitpunkt ihre Geldpoli-tik an die Europäische Zentralbank(EZB). Außerdem wurden die Wechsel-kurse der nationalen Währungen zumEuro endgültig fixiert – auf fünf Nach-kommastellen genau. So entsprach zumFestlegungszeitpunkt ein Euro 1,95583D-Mark. Am 1. Januar 2002 brachtenDeutschland, Österreich, Belgien, Finn-

15 Jahre ohne D-MarkIm Jahr 2002 hat der Euro die geliebte deutsche Währung abgelöst. Bis dahin war es ein langer Weg. Heute wird das europäische Gemeinschaftsgeld trotz seiner Vorteile von vielen kritisch gesehen.

Foto: picture-alliance/S

ven Simon

Tschüss D-Mark, Hallo Euro: Die Deutschen erhieltenbei ihrer Bank oder Sparkasse Ende Dezember 2001für 20 DM ein Euro-Starterkit.

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Interview/Zeitgeschehen

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Ein Bankvorstanderinnert sich„Der 1. Januar 2002 war ein ganz besonde-res Datum für die Volksbank RaiffeisenbankFürstenfeldbruck. Zusammen mit den Mitar-beitern hatten wir entschieden, am Tag derEuro-Umstellung die großen Geschäftsstel-len zu öffnen. Ich selbst war in Germeringdabei. Um 13 Uhr wollten wir aufschließen,gegen 12 Uhr kam ich mit dem Auto an.Schon zu diesem Zeitpunkt standen zahlrei-che Menschen vor der Filiale und wartetendarauf, D-Mark in Euro umzutauschen. Wirhaben dann gleich geöffnet und am Nach-mittag rund 1.000 Kunden bedient. So einenAnsturm hat die Geschäftsstelle in Germe-ring vorher und nachher nicht mehr erlebt.

Die Zeit war für unser Institut nicht nur we-gen der Euro-Umstellung doppelt spannend:Im September 2001 hatten die Vertreterver-sammlungen der damaligen VolksbankFürstenfeldbruck und der RaiffeisenbankGermering-Olching entschieden, zu fusio-nieren. So mussten wir nicht nur die Um-stellung von D-Mark auf Euro vorbereiten,sondern auch den Zusammenschluss.Um das zu bewerkstelligen, hatten wir ver-schiedene Arbeitsgruppen gebildet. Dennwir mussten vieles planen: Alle Konten, Ver-träge und sonstigen Dokumente musstenumgestellt, die Geldautomaten umgerüstetund die Kunden informiert werden. Über-stunden waren für alle Beteiligten an der Tagesordnung. Durch die ausführliche Vor-bereitung hat alles reibungslos funktioniert.

Insgesamt war es eine spannende und tolleZeit, die ich nicht missen möchte. Docheine ernste Angelegenheit werde ich immerdamit verbinden: Einen Banküberfall. ImHerbst 2001 stürmte ein Räuber in die Bankund zwang eine Kollegin, mit ihm in den Tresorraum zu gehen. Dort lagerten sowohlD-Mark als auch Euro-Scheine. Der Dieb, so wurde es mir erzählt, schaute sich dieBestände der neuen Währung genau an undsagte: „Ach, Euros habt ihr auch schon. Dieinteressieren mich aber nicht, ich will nurD-Mark.“ Daraufhin hat er ein Großteil da-von eingesammelt und ist geflüchtet. Daswar ein Schock für die gesamte Bank. Jahrespäter ist der Räuber übrigens gefasst wor-den.“ Aufgezeichnet von cd |

Walter Müller,Vorstandsvorsitzender der VolksbankRaiffeisenbankFürstenfeldbruck

land, Frankreich, Griechenland, Irland,Italien, Luxemburg, die Niederlande,Portugal und Spanien schließlich denEuro als Bargeld in Form von Münzenund Scheinen in Umlauf.

Einführung des Euro-BargeldsEuro-Münzen konnten die EU-Bürgerallerdings schon ein bisschen früher inHänden halten. Durch die Ausgabe vonsogenannten Starterkits sollte die Bevöl-kerung schon vorab mit dem Kleingeldvertraut gemacht werden. In Deutsch-land verkauften ab dem 17. Dezember2001 alle Banken und Sparkassen dasdeutsche Starterkit mit 20 Münzen imWert von 10,23 Euro für 20 DM.

Das in Plastiktüten verpackte Münz-Set erfreute sich so großer Beliebtheit,dass es in manchen Filialen rasch ausver-kauft war, woraufhin die Banken selbstgebastelte Not-Starterkits herausgaben.Wer allerdings seinerzeit ein offiziellesdeutsches Starterkit in Erwartung eineszukünftigen Sammlerwerts gekauft undbis heute nicht geöffnet hat, der dürfteenttäuscht sein: aktuell liegen die Ver-steigerungspreise auf Ebay um die 14Euro, was inflationsbereinigt einer Wert-steigerung von Null entspricht.

Die Bargeldumstellung auf Euro ver-lief durch Einbindung des Einzelhandelsweitgehend reibungslos. In den erstenbeiden Monaten 2002 konnten die Bür-ger weiterhin an den Ladenkassen mitD-Mark bezahlen und erhielten ihrWechselgeld in neuer Währung. Gleich-zeitig wurden die Geldautomaten aufEuro umgestellt. Seit dem 28. Februar2002 nimmt der Handel – abgesehen vonzeitlich befristeten Nostalgie-Aktionen –keine D-Mark mehr an. Im Gegensatz zumanchen anderen EU-Ländern gibt es inDeutschland aber keinen Stichtag, andem das alte Bargeld verfällt. Bei derBundesbank und ihren Filialen werdenbis heute jährlich etwa 120 Millionen D-Mark in Euro umgetauscht.

Hohe Akzeptanz des neuen GeldsDurch die reibungslose Einführung desBargelds erhöhte sich auch die Akzep-tanz des Euros in Deutschland umge-hend. So stieg die Zustimmung von 60Prozent im Herbst 2001 auf 70 Prozentim Frühjahr 2002. Für vorübergehendeMissstimmung sorgte allerdings die deut-lich höher empfundene Inflation nachder Euro-Umstellung. Starke Preiserhö-hungen in Bereichen wie der Gastrono-mie führten in der öffentlichen Wahr-nehmung zur Annahme, dass „alles“ teu-

rer geworden sei. Bestärkt durch überzo-gene Berichterstattung in den Medienwurde so aus dem Euro der „Teuro“ undder wiederum zum Wort des Jahres 2002.Die Daten des Statistischen Bundesam-tes zeigen jedoch, dass die Inflation 2002knapp geringer ausfiel als 2001. Insge-samt lag die Teuerungsrate mit durch-schnittlich 1,4 Prozent seit Einführungder Gemeinschaftswährung sogar einenvollen Prozentpunkt niedriger als in denletzten 15 Jahren der D-Mark.

Gleicher Zins für alleDer Euro stellt die Mitglieder des Währungsraums vor Herausforderungen.Denn es gilt das Prinzip: gleicher Zins füralle. Das ist gerade dann problematisch,wenn sich die Wirtschaft in einem Landschlechter entwickelt als in den Partner-ländern – so wie das derzeit in Europa derFall ist. Die Europäische Zentralbankkann das bei ihrer Geldpolitik aber nichtausreichend berücksichtigen.

Ein Land, das sich in einer guten wirt-schaftlichen Lage befindet, benötigt ten-denziell höhere Zinsen. Das hat zurFolge, dass der aktuell nicht mehr exis-tente Leitzins von 0 Prozent für Deutsch-land von vielen Volkswirten als zu nied-rig erachtet wird. Auf der anderen Seitekommen insbesondere einige südeuro-päische Länder nur langsam wieder aufdie Beine. Für sie wird teilweise ein nochniedrigeres Zinsniveau als angemessenbetrachtet.

Die Zeiten, in denen die Länder solcheUngleichheiten über den Wechselkursaustarieren konnten, sind vorbei. Jetztsind in den überschuldeten Ländern (un-populäre) Wirtschaftsreformen erforder-lich. Doch das führt innerhalb der Wäh-rungsunion zu Spannungen, die nicht zu-letzt dem Euro angekreidet werden. Erhat es damit nach 15 Jahren noch immernicht leicht, obwohl er auch seine gutenSeiten hat.

Für die Verbraucher ist es zum Beispielvon Vorteil, wenn sie innerhalb der Euro-zone ohne lästigen Geldwechsel Urlaubmachen können und die Preise vergleich-bar sind. Auch der innereuropäischeHandel profitierte von der einheitlichenWährung. Nachdem zuvor bereits Han-delshemmnisse wie Zölle oder Rechtsun-sicherheiten beseitigt worden waren, fielmit der Gemeinschaftswährung auch dasWechselkursrisiko weg. Dadurch könnenUnternehmen besser planen und sich dieKosten für die Absicherung von Wech -selkursrisiken sowie Umtausch sparen.Michael Spotka, freier Mitarbeiter |

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K ehrt die Euro-Krise zurück? Nichtzuletzt die Hängepartie um die Ret-

tung der italienischen Krisenbank MonteDei Paschi hat gezeigt, wie fragil die Lagein Südeuropa noch immer ist. Über Re-formstau und Strukturprobleme sprach„Profil“ mit Friedrich Heinemann, Pro-fessor für Volkswirtschaftslehre an derRuprecht-Karls-Universität Heidelberg.

Profil: Herr Professor Heinemann, so man-chem Beobachter macht Italien Sorgen. Wiesteht es um das Land?

Friedrich Heinemann: Italien war auf ei-nem guten Weg, denn Matteo Renzi hateinen wirtschaftlichen Reformkurs be-gonnen. Er wollte die Probleme, eineschwerfällige und teure Verwaltung,langsam arbeitende Gerichte sowie einestarke Arbeitsmarktregulierung, nachund nach angehen. Das haben die Wäh-ler jedoch nicht honoriert und für politi-schen Stillstand gesorgt. Ein ähnlichesSzenario gab es schon 2015 in Griechen-land, als die linke Partei Syriza an dieMacht kam. Das hat das Land um meh-rere Monate zurückgeworfen.

Profil: Hat dieser Widerstand gegen Refor-men Auswirkungen auf Europa?

Heinemann: Ja. Zwar bezog sich das Ver-fassungsreferendum in Italien auf ein in-

Interview/Zeitgeschehen

nenpolitisches Thema, doch die Krisekönnte Folgen für Europa haben. BeiNeuwahlen hat die Protestpartei Fünf-Sterne-Bewegung gute Chancen, stärksteKraft zu werden. Das ist problematisch,da ihr Wirtschaftskonzept wenig über-zeugend ist und sie zudem ein Referen-dum für einen Euro-Austritt Italiens an-strebt.

Profil: Auch Griechenland, Spanien oderPortugal haben nach wie vor wirtschaftlicheProbleme. Wie geht es dort voran?

Heinemann: Die drei genannten Länderarbeiten sich langsam aus der Krise. Spa-nien wies zuletzt ein starkes Wachstumauf, die Zahlen aus Portugal und Grie-chenland sind ordentlich. Natürlich sinddie Probleme noch nicht vollständig ge-löst, aber zumindest ist Licht am Endedes Tunnels zu sehen.

Profil: Ist es also positiv zu bewerten, dassdie EU-Kommission das Defizitverfahren gegen Spanien und Portugal eingestellt hat?

Heinemann: Nein, das sehe ich sehr kritisch. Die Kommission hat zu vielRücksicht auf die wachsende EU-Skep-sis genommen. Sie muss als Hüterin derVerträge ihre während der Euro-Krisepräzisierten Regeln ernst nehmen undanwenden.

Profil: Die Europäische Zentralbank hat mitihren Anleihe-Kaufprogrammen und denniedrigen Zinsen den überschuldeten EU-Staaten geholfen. Warum verbessert sichdie Lage nicht?

Heinemann: Es hat sich gezeigt, dass einzig die Staaten von den niedrigenZinsen profitieren. In der Privatwirt-schaft kommt das billige Geld gar nichterst an, da die passenden Investitions -bedingungen fehlen. Die Unternehmensehen keine Perspektive auf wirtschaftli-che Besserung, zudem vergeben die Ban-ken in Südeuropa zu wenig Kredite.

Profil: Woran liegt das?

Heinemann: Es ist die Mischung ausNiedrigzinsen und ausfallgefährdetenKrediten. Die Banken in diesen Ländernsitzen auf vielen ausfallgefährdeten Kre-diten. Jedes dritte oder vierte Darlehenkann nicht bedient werden. Deswegengehen sie sehr restriktiv vor. Zudem istdie Zinsspanne weggebrochen und damitdas klassische Geschäftsmodell vielerBanken erodiert.

Profil: Was sollten die Länder unternehmen,damit sie wieder auf die Beine kommen?

Heinemann: Generell sollten sie einewachstumsfreundliche Politik betreiben,indem sie die Regulierung durchforsten,Bürokratie zurückfahren und ihre Ver-waltung modernisieren. Zudem hat jedesLand spezielle Aufgaben zu bewältigen,Spanien beispielsweise eine Bildungsre-form.

Profil: Schafft es Europa, die Krise zu über-winden?

Heinemann: Im Grundsatz bin ich opti-mistisch. Eingeleitete Maßnahmen wiedie Bankenunion werden über kurz oderlang Früchte tragen. Es reicht aber nicht,dass nur Deutschland stets als Muster-knabe voranschreitet. Ich hoffe, dassauch andere Länder Reformen voran-treiben. Hier hat besonders FrankreichPotenzial.

Profil: Vielen Dank für das Gespräch! cd |

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„Licht am Ende des Tunnels“Die südlichen Euro-Länder kommen nur langsam aus der Krise, erklärt der Heidelberger Professor Friedrich Heinemann

Krisenbank Monte dei Paschi

Foto: imago/ZUMA Press

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Interessenvertretung

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HintergrundDie EU-Kommission hat im November2016 Gesetzesvorschläge zur Novellie-rung der Eigenkapitalverordnung und -richtlinie vorgelegt (CRR und CRDIV). Damit beabsichtigt sie, die Banken-regulierung stärker an der Größe undder Komplexität der Kreditinstitute aus-zurichten. Beispielsweise sollen kleineBanken von unverhältnismäßigen Melde-und Offenlegungsvorschriften befreitwerden. Allerdings ist die Brüsseler Be-hörde bei der Definition kleiner Bankenzurückhaltend: Nur solche Kreditinsti-tute, deren Bilanzsumme unter 1,5 Milli-arden Euro liegt, sollen Erleichterungenerhalten.

ProblemDie EU-Kommission agiert beim Abbauunverhältnismäßiger Bürokratie klein-mütig und berücksichtigt Unterschiedein den Geschäftsmodellen der Bankennur unzureichend. Denn auch diejeni-gen Volksbanken und Raiffeisenban-ken in Bayern, deren Bilanzsumme ober-halb von 1,5 Milliarden Euro liegt, lei-den unter überzogenen Melde- und Of-fenlegungsvorschriften. Im Durchschnittbeschäftigen sie etwa 430 Mitarbeiterund unterhalten 30 Filialen. Als Regio-nalbanken sind sie im risikoarmen Ein -lagen- und Kreditgeschäft tätig. Die Gesetzesvorschläge tragen dem nichtRechnung.

Zudem ist der Umfang der geplantenErleichterungen zu knapp bemessen.Kleine Banken sollen weiterhin den Of-fenlegungspflichten unterliegen. Dochfür Institute wie Genossenschaftsbankenoder Sparkassen sind Offenlegungsan-forderungen nicht zielführend. Sie sindals Regionalbanken weder börsennotiertnoch systemrelevant. Vielmehr betreibensie stabile und am Kundennutzen orien-tierte Geschäftsmodelle, die einer überdie Jahresabschlusspflichten hinausge-henden Offenlegung nicht bedürfen.

Auch hinsichtlich der Erleichterungenbei den Meldepflichten greifen die Vor-schläge der EU-Kommission zu kurz.Zum Beispiel ist es nicht vorgesehen,kleine Banken künftig von der Berech-nung und Meldung der strukturellen Li-quiditätsquote (NSFR) auszunehmen –

trotz der Tatsache, dass die Kennzifferfür die Liquiditätsbestimmung von Groß-banken konzipiert wurde und nur mit erheblichem Aufwand ermittelt werdenkann.

Schließlich lässt die EU-Kommissionbei der Verhältnismäßigkeit die nötigeKonsequenz vermissen. Wenn beispiels-weise kleine Regionalbanken überschüs-sige Einlagen in Fonds anlegen, könnendiese Anlagen – anders als bisher – künf-tig nur noch mit Genehmigung der Auf-sicht ins Bankbuch genommen werden.Ohne diese Genehmigung müssten dieKreditgenossenschaften ihre Fondsan-teile in das Handelsbuch buchen. AlsKonsequenz daraus droht auch kleinenInstituten die Einstufung als Handels-buchinstitut. Damit einher gehen dieVerpflichtungen, Risiken aus Kurs-schwankungen an den Finanzmärktennach einem komplexen Verfahren („Sen-sitivity Based Approach“) zu ermittelnund mit zusätzlichem Kapital zu unterle-gen. Das widerspricht dem Grundsatzder Verhältnismäßigkeit und bindet wei-tere Eigenmittel der Regionalbanken.Letztlich wird dadurch die Kreditver-gabe an den Mittelstand erschwert.

LösungDer Schwellenwert für die Erleichterun-gen bei Melde- und Offenlegungsvor-schriften muss deutlich angehoben wer-den. Im Sinne einer einfachen und kon-sistenten Bankenregulierung sollten da-bei bestehende Abgrenzungskriterienzur Anwendung kommen: Kreditinsti-tute werden von der EZB-Bankenauf-sicht als „weniger bedeutend“ eingestuft,wenn ihre Bilanzsumme unter 30 Milliar-den Euro liegt. Dieser Schwellenwertsollte auch in der CRR zur Bestimmung„kleiner Banken“ angewendet werden.Außerdem gilt es, die Erleichterungenfür kleine Banken deutlich ambitionier-ter auszugestalten: Von den Offenle-gungsvorschriften sollten kleine, nichtbörsennotierte Institute ausgenommenwerden. Schließlich ist kleinen Bankenweiterhin ein Ermessensspielraum beider Zuordnung ihrer Anlagen in dasHandels- und Bankbuch zuzugestehen.Sebastian Lang, Bereich Vorstandsstabund Kommunikation |

Bürokratie abbauenÜberzogene Meldepflichten belasten Regionalbanken erheblich

Die Umsetzung vonBasel III in Europa Die Basel III-Vorschriften wurden auf euro-päischer Ebene im Jahr 2013 durch zweiRechtsakte umgesetzt: Einerseits mit derEigenkapitalrichtlinie CRD IV, andererseitsmit der Kapitaladäquanzverordnung CRR.Die Richtlinie und die Verordnung werdenzusammengefasst häufig als „CRD IV-Paket“bezeichnet. Die CRR ist unmittelbar in denEU-Mitgliedsstaaten geltendes Recht. Hin-gegen muss die CRD IV von den EU-Mit-gliedsstaaten in jeweiliges nationales Rechtumgesetzt werden. In Deutschland schla-gen sich die europäischen Regeln im Kredit-wesengesetz und in der Solvabilitäts- sowieder Großkredit- und Millionenkreditverord-nung nieder. |

Neues CRD-Paketund Basel IVWährend die EU-Kommission mit ihrem Gesetzgebungsvorschlag die verbliebenenoffenen Punkte aus der Basel III-Rahmen-vereinbarung in der europäischen Gesetzge-bung implementiert, wird aktuell auf globa-ler Ebene im Baseler Ausschuss für Banken-aufsicht bereits über neue Regulierungs-maßnahmen verhandelt. Die Verhandlungenwerden voraussichtlich im Frühjahr 2017abgeschlossen und münden in eine über -arbeitete Rahmenvereinbarung („Basel IV“).Diese wird anschließend in europäischesRecht umgesetzt. Den EU-Gesetzgebernsteht allerdings frei, von den internationa-len Standards abzuweichen, etwa um denBesonderheiten der europäischen Wirt-schaft Rechnung zu tragen. |

Foto: imago/Winfried Rothermel

Im Brüsseler Europaviertel – links das Europäi-sche Parlament – wird auch über die Regulie-rung bayerischer Regionalbanken entschieden.

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Interessenvertretung

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EU-Einlagensicherung: BayerischeWirtschaft bekräftigt KritikDie bayerische Wirtschaft erneuert ihreKritik gegenüber einer Vergemeinschaf-tung der Einlagensicherung in Europa.Die in den vergangenen Monaten alsKompromisslinie diskutierte Rückversi-cherung bekämpfe nur Symptome, nichtaber Problemursachen. Gemeinsam mitden Handwerkskammern und den In-dustrie- und Handelskammern im Frei-staat sowie dem Bayerischen Banken-verband und dem SparkassenverbandBayern fordert der GVB die Staatsregie-rung und die Bundesregierung dazu auf,sich weiterhin für die konsequente Ein-haltung der europäischen Einlagensiche-rungsrichtlinie und den Abbau von Risi-ken in den Bankensektoren aller Mit-gliedsstaaten einzusetzen. Die Eigenver-antwortung der EU-Mitgliedsländer, derBanken und ihrer Sicherungssystememüsse gewahrt werden.

EU-Bankenregulierung: GVB trifft MdEP Simon Der GVB traf Ende Januar den sozial de-mokratischen Europaabgeordneten Pe-ter Simon zu einem Gedankenaustauschim Bayerischen Landtag. Der GVB be-kräftigte dabei die ablehnende Haltungder bayerischen Volksbanken und Raiff-eisenbanken gegenüber einer Verge-meinschaftung der Einlagensicherungin Europa. Im Hinblick auf die Diskus-sion um mehr Verhältnismäßigkeit inder Bankenregulierung gehen die aktu-ellen Gesetzesvorschläge der Europäi-schen Kommission zur Novellierung derEigenkapitalrichtlinie und -verordnung(CRR/CRD IV) nicht weit genug. AlsBerichterstatter des Europäischen Par -laments für das Gesetzgebungsverfah-ren hat Simon eine entscheidende Rollebei der Schaffung von mehr Verhältnis-

mäßigkeit in der Regulierung inne. DasFachgespräch fand auf Einladung derSPD-Fraktion im Bayerischen Landtagstatt.

EU-Aufsichtsbehörden: GVBim Gespräch mit AbgeordnetenIm Rahmen der Finanzplatz MünchenInitiative (FPMI) traf der GVB im Januar mehrere Mitglieder des Bayeri-schen Landtags. Dabei wurden die Ab -geordneten für die zunehmende Macht-fülle und die Verselbstständigung der europäischen Finanzaufsichtsbehördensensibilisiert.

Immobilienkredite: GVB kritisiertneue AufsichtsinstrumenteDer GVB zweifelt daran, dass die Ban-kenaufsicht neue Instrumente zum Ein-griff in die Immobilienkreditvergabe be-nötigt. Das Bundeskabinett hatte im Dezember 2016 eine Gesetzesinitiativebeschlossen, die der BaFin zur Bekämp-fung von Immobilienblasen umfassendeEingriffsrechte einräumt. In einer Stel-lungnahme an das bayerische Wirt-schaftsministerium gab der GVB zu be-denken, dass der deutsche Immobilien-markt von Stabilität und konservativerKreditvergabe geprägt sei. Eine Ein-schränkung der Kreditvergabe sei nichtvereinbar mit der politischen Zielset-zung, die niedrige Wohneigentumsquotein Deutschland zu erhöhen. Die bayeri-sche Staatsregierung ist über den Bun-desrat in das Gesetzgebungsverfahreneingebunden.

Bankgeheimnis:GVB bezieht StellungIn einer Stellungnahme an das Bayeri-sche Wirtschaftsministerium spricht sichder GVB für den Erhalt des Bankge-heimnisses aus. Die Bundesregierunghatte unter dem Eindruck der sogenann-ten „Panama Papers“ eine Änderung desSteuerrechts und insbesondere die Strei-chung des § 30a der Abgabenordnungzum „Schutz des Bankkunden“ initiiert.Aus Sicht des GVB geht die Bundesre-gierung mit ihren Plänen für anlassloseKontenabfragen deutlich zu weit. ClausKönigs, Bereich Vorstandsstab und Kom-munikation |

Auf dem RadarWo der GVB für seine Mitglieder politisch Akzente setzt

Umfrage desMonatsIhre Meinung ist gefragt: Regelmäßig wollenwir den Austausch mit Ihnen zu aktuellenThemen suchen und Meinungsbilder dazuerstellen. Mithilfe kurzer Fragen und derMöglichkeit, sie elektronisch zu beantwor-ten, möchten wir Standpunkte ermitteln und Positionen vermitteln. Entsprechendwerden wir die Ergebnisse der Umfrage jeweils im nachfolgenden Heft und aufwww.gv-bayern.de veröffentlichen.

Das Thema: Unter dem Eindruck der „Pana -ma Papers“ hat die Bundesregierung das„Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz“ beschlossen. Damit soll eine höhere Trans-parenz bei Steueroasen und Briefkastenfir-men erreicht werden. Allerdings würde dieReform auch eine allgemeine Überwachungvon Kontobewegungen durch die Finanzver-waltung ohne konkreten Anlass erlauben.Ebenso soll das Bankgeheimnis fallen. DieFinanzverwaltung müsste das besondereVertrauensverhältnis zwischen Kunde undBank nicht mehr berücksichtigen. Dazu unsere Frage an alle „Profil“-Leser:

Halten Sie das Bankgeheimnisweiterhin für schützenswert?

(a) Unbedingt! Das Vorhaben der Bundes -regierung geht zu weit. Vertrauen ist daswichtigste Kapital einer Geschäftsbezie-hung zwischen Kunde und Bank. Es wärefatal, wenn es pauschal angegriffen würde.

(b) Ich bin hin- und hergerissen. Das Bankge-heimnis ist ein hohes Gut. Kreditinstituteund Kunden dürfen nicht unter General -verdacht gestellt werden. Andererseits istSteuerbetrug kein Kavaliersdelikt und sollteentsprechend verfolgt werden können.

(c) Wer ehrlich ist, hat nichts zu verbergen.Die „Panama Papers“ haben gezeigt, dassHandlungsbedarf besteht. Deshalb finde ichdas Vorhaben der Bundesregierung richtig.

Was meinen Sie? Machen Sie mitbei der monatlichen Umfrage von„Profil – das bayerische Genos-senschaftsblatt“ unter:

www.gv-bayern.de/umfrage

Eine Teilnahme an der Umfrage ist bis zum20. Februar 2017 möglich.

Scannen Sie den nebenstehendenQR-Code mit dem Smartphone, um direkt auf die Umfrage-Seite zu gelangen.

Terminvorschau3. Februar: Spitzengespräch der bayeri-schen Kreditwirtschaft mit Bayerns Wirt-schaftsministerin Ilse Aigner und Abgeord-neten aus Landtag, Bundestag und Europa-parlament zur Verhältnismäßigkeit in derBankenregulierung („Small Banking Box“) |

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K inder, Kirchen und Kul-turprojekte standen im

Mittelpunkt der Förderungender Raiffeisen-Schulze-De-litzsch Stiftung BayerischerGenossenschaften (RSD-Stif-tung) im Jahr 2016. Insgesamt36.400 Euro kamen elf Initia-tiven zugute, die zum Stif-tungszweck passen.

Menschen, die auf die Hilfeanderer angewiesen sind, hatdie Stiftung im Rahmen dermildtätigen Förderung mit fol-genden Projekten unterstützt:Der „a.s.a.m. Klosterverein“in Eggenfelden erhielt fürseine Arbeit in der Suizidprä-vention für Jugendliche 2.500Euro. Mit 3.500 Euro wurdenSpielplätze in Unterfrankenund in Schwaben für Inklusi-onsgruppen ausgebaut. Wei-tere Mittel aus der Stiftung be-kam die historische Burgan-lage Burgtreswitz zur Finan-zierung eines barrierefreienZugangs zu dem Denkmal.

Die Förderung von Kunstund Kulturgütern bildete auchim Jahr 2016 einen Schwer-punkt der Stiftung. So erhiel-ten die Kirchen St. Ulrich inEresing und St. Martin in

Mehring einen Zuschuss zurRenovierung. In Regensburgwurde die Orgelsanierung derMinoritenkirche gefördert.

Der Schacky-Park in Dies-sen am Ammersee bekam eineSpende zur Restaurierung sei-nes historischen Zauns. Inha-ber dieses Figurenparks warbis 1933 der genossenschaft-lich engagierte „Bauerndok-tor“ Georg Heim. Damit ver-knüpft diese Spende beson-ders die genossenschaftlicheTradition mit dem Förderauf-trag der Stiftung. Für die be-rühmte „Kinderzeche“ in Din-kelsbühl konnte mithilfe vonStiftungsgeldern ein histori-sches Wächterhäuschen sa-niert werden. Der „FränkischeTheatersommer“ erhielt eineFinanzspritze für sein neuesProgramm 2017.

Bereits seit mehreren Jah-ren engagiert sich die Stiftungmit der jährlichen Stiftungs-initiative „Start ins Leben“für Kinder in Bayern: DieMittel wurden in diesem Jahrfür eine wissenschaftliche Stu-die zum Thema „Kinder phi-losophieren“ an der Universi-tät Bayreuth aufgewandt.

Im vergangenen Jahr erhieltdie RSD-Stiftung neben denErträgen aus dem Stiftungsver-mögen auch Spenden in Höhevon 4.750 Euro, die unmittel-bar für den Stiftungszweckverwendet werden. DieseSpenden sind im Niedrigzins-umfeld ein unverzichtbarerBestandteil zur Erhaltung derFördertätigkeit der Stiftung.

Auch für 2017 stehen För-dergelder zur Verfügung:Nach den Förderrichtlinienkönnen Initiativen mit mild-

tätiger, kultureller oder wis-senschaftlicher Ausrichtungfinanziert werden. Die Ge-nossenschaft, die Fördermit-tel beantragt, muss das Pro-jekt mit dem gleichen Be-trag wie die Stiftung för-dern. Anträge können andie Geschäftsführerin derStiftung, Regina Wenninger, gestellt werden. E-Mail: [email protected], Te-lefon 0 89/2868-3400. ReginaWenninger, Bereich Vorstands-stab und Kommunikation |

Orgeln, Burgen, PhilosophieDie RSD-Stiftung hat 2016 Projekte aus allen bayerischen Bezirken mit mehr als 36.000 Euro unterstützt

Bei der Spendenübergabe für die Orgelsanierung in der Regensburger Minoritenkirche (v. li.): Orgelexperte Norbert Düchtel, der RegensburgerKulturreferent Klemens Unger, RSD-Geschäftsführerin Regina Wenningerund GVB-Regionaldirektor Franz Penker.

Die genossenschaftliche Idee ist Unesco-Kulturerbe. Passend dazu hat dieVR-Bank Rottal-Inn eine historische Ausstellung präsentiert, bei der unteranderem alte Rechenmaschinen, Münzzähler und Werbeplakate zu sehenwaren. Diese hatte der Aufsichtsratsvorsitzende Gunter Mooser zur Verfü-gung gestellt. Bei der Eröffnung (v. li.): Gunter Mooser, die Landtagsabge-ordnete Reserl Sem, Landrat Michael Fahmüller, Bürgermeister MartinWagle, Pfarrer Hans Eder sowie der Vorstandsvorsitzende Claudius Seidl.

Blick in die Genossenschaftsgeschichte

Der 1. FC Rieden hat beimWettbewerb „Sterne desSports“ auf Bundesebene denvierten Platz belegt. Der von derRaiffeisenbank Unteres Vilstalnominierte Verein hatte für seinausgezeichnetes Energie- undUmweltkonzept bereits den Sil-

bernen Stern des Sports in Bay-ern erhalten und war als Vertre-ter des Freistaats zum Bundes-finale nach Berlin gefahren. Derscheidende BundespräsidentJoachim Gauck überreichte denVereinsvertretern einen Schecküber 1.000 Euro. |

Scheckübergabe (v. li.): Alfons Hörmann, Präsident des Deutschen Olym-pischen Sportbunds, Joachim Gauck, Vereinsvertreter Richard Weigert,Bankvorstand Michael Doblinger sowie BVR-Präsident Uwe Fröhlich.

Vierter Platz für 1. FC RiedenFoto: DOSB/B

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Mit einem Festakt hat die VR-Bank Schweinfurt ihr 150-jäh-riges Bestehen gefeiert. Ver-treter aus Wirtschaft und Poli-tik kamen zum runden Ge-burtstag des Kreditinstituts zu-sammen. Bei einer Podiums-

diskussion hielt GVB- Prä -sident Jürgen Gros ein Plä-doyer für verhältnismäßigeBankenregulierung. AndereGesprächsrunden drehten sichum Vergangenheit, Gegenwartund Zukunft der Bank. |

Glückwünsche zum Bank-Geburtstag (v. li.): Vorstand Peter Oppolzer, Jürgen Gros, BVR-Präsident Uwe Fröhlich, Vorstand Wolfgang Schech, Moderator Dirk Denzer, Vorstand Frank Hefner.

VR-Bank Schweinfurt feiert150-Jähriges

Der unterfränkische Regierungspräsident Paul Beinhofer (li.) sowie EdgarBauer (re.), Vorsitzender des GVB-Kreisverbands Würzburg, gratuliertenden zwölf Finalisten der Unterfränkischen Mathematikmeisterschaft undzeichneten die Sieger mit einer Urkunde aus. Außerdem gab es jeweilseinen Bausparfuchs der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Der Wettbewerbwird von den unterfränkischen Volksbanken und Raiffeisenbanken unter-stützt. Insgesamt nahmen 6.800 Viertklässler aus 222 Schulen an der Mathematikmeisterschaft teil.

Bausparfuchs für Mathe-Sieger

dem Foto: Christa Standecker, dieGeschäftsführerin der Metropolre-gion (Mitte) sowie Nürnbergs Ober-bürgermeister Ulrich Maly (re.).

Die Stadt Nürnberg ist mit demneunten Deutschen Nachhaltig-keitspreis in der Kategorie Groß-städte ausgezeichnet worden.Daran hat auch der GVB-Bezirks-verband Mittelfranken seinen An-teil, denn er unterstützt als Haupt-förderer das Forum „Klimaschutzund nachhaltige Entwicklung“ inder Metropolregion Nürnberg. DerVorstandsvorsitzende Dirk Helm-brecht (li.) von der VR Bank Nürn-berg nahm deshalb als Vertreterder mittelfränkischen Volksbankenund Raiffeisenbanken an der Galain Düsseldorf teil. Ebenfalls auf

Bezirksverband unterstützt Klimaschutz

Kai-Ingo Voigt, Vorstandsvor-sitzender des Forschungsinsti-tuts für Genossenschaftswesenan der Universität Erlangen-Nürnberg, hat bei einer Kun-denveranstaltung der Raiffei-senbank Volkach-Wiesentheidüber die Digitalisierung beiKreditinstituten gesprochen.Der Professor am Lehrstuhlfür Industrielles Management

machte deutlich, dass Banken,die ihr Geschäftsmodell recht-zeitig anpassen, profitierenkönnen. Zudem erzählte Ale-xander Leipold, Olympiasiegerim Ringen, wie er nach einemSchlaganfall zurück ins Lebenfand. Mit der Kundenveran-staltung schloss das Kreditin-stitut seine Feierlichkeiten zum150. Jubiläumsjahr ab. |

Gäste und Gastgeber (v. li.): Vorstand Martin Weber, Alexander Leipold,Kai-Ingo Voigt, Vorstand Roland Rößert.

Jubiläumsjahr endet mit Vorträgen

Die Klinik Kitzinger Land ist neues Mitglied der Klinik-Kompetenz-BayerneG (KKB). Die Einrichtung unterhält 205 Betten und möchte durch denBeitritt die steigenden Herausforderungen im Gesundheitswesen meis-tern. Bei der Urkundenübergabe (v. li.): Chefarzt Volker Fackeldey, derstellvertretende Klinik-Vorstand Uwe Pfeiffle, Landrätin Tamara Bischof,Klinik-Vorstand Thilo Penzhorn, KKV-Vorstand Alexander Schraml sowiePflegedienstleiterin Hedemarie Walker-Lilienfein.

Klinik-Netzwerk wächst weiter

Die Volksbank Raiffeisenbank Rosenheim-Chiemsee hat insgesamt 3.750Euro an verschiedene Einrichtungen gespendet. Das Geld kam der Ge-meinde Bernau, der Landjugend in Schönau Hohenthann, dem Gymna-sium Waldkraiburg, dem Jugendhilfeverein Kiefersfelden, den Basketbal-lern in Rosenheim und den Fußballern des TSV Marquartstein zugute. DasFoto zeigt eine Collage mit den Übergaben der symbolischen Schecks.

3.750 Euro für die Region

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Die VR meine Raiffeisenbank mitSitz in Altötting hat eine Wander-ausstellung über den DeutschenBundestag gezeigt. Darin werdenGeschichte, Aufbau und Aufgabendes Bundestags gezeigt. Zur Eröff-nung begrüßte der stellvertretendeVorstandsvorsitzende ReinhardFrauscher (Mitte) die beiden Bun-destagsabgeordneten Tobias Zech(li.) und Stephan Mayer (re.). Sieberichteten über ihre Tätigkeit undaktuelle politische Themen.

Ausstellung über Bundestag

Über 250 Landwirte, Kundenund Vertreter aus Wirt- schaft und Politik haben das20. Landwirtschaftsforum derVR Bank Kaufbeuren-Ostall-gäu inMarktoberdorf besucht.Schwerpunkt der Veranstal-tung war das Thema „Milch-krise und Lebensqualität“. In

einem der Vorträge erläuterteLudwig Huber vom Institutfür Ernährungswirtschaft undMärkte der Bayerischen Lan-desanstalt für Landwirtschaftin München, wie der Milch-preis durch weltweite Ereig-nisse, etwa in China, beein-flusst wird. |

Auf dem Forum (v. li.): Vorstandssprecher Hermann Starnecker, ReferentJohannes Holzner, Vorstand Xaver Schelle, Kommunikationstrainer undReferent Josef Moser, Ludwig Huber, Firmenkundenberater Franz Deuschlsowie Vorstand Helmuth Geppert.

Andrang beim Landwirtschaftsforum

Die VR Bank Hof hat sich aufihrem Kommunalforum mitBürgermeistern und Kämme-rern über Themen wie den Fi-nanzausgleich 2017 und dieNeuordnung der Bund-Län-der-Finanzbeziehungen ausge-tauscht. Die Gäste vertratenmehr als 20 Kommunen desHofer Landes. Teil der Veran-

staltung waren auch mehrereVorträge, etwa über die Chan-cen der Niedrigzinsphase fürdie Finanzierung von Städtenund Gemeinden. Regionaldi-rektor Götz Rinn von der WLBank hob in diesem Zusam-menhang die Bedeutung derGenossenschaftsbanken alsPartner hervor. |

Diskutierten über Finanzthemen (v. li.): Bereichsleiter Robert Werner, GötzRinn, der Vorstandsvorsitzende Jürgen Handke, Bürgermeister MatthiasBeyer sowie Emil Schneider vom Bayerischen Landkreistag.

Bank lädt zu Kommunalforum

29.851 Euro haben sechsSport- und Musikvereine überdas Crowdfunding-Portal„Viele-schaffen-mehr“ derVR-Bank Neu-Ulm gesam-melt. Bei einer feierlichen Ver-anstaltung übergab VorstandAlois Spiegler die Spenden andie jeweiligen Vertreter. Mit

dem Geld können die Vereinenun beispielsweise ihr Ver-einsheim renovieren oderneue Musikinstrumente sowieTrachten anschaffen. Der An-teil des Kreditinstituts lag bei9.460 Euro, da das Institut fürjede Spende ab 5 Euro weitere10 Euro dazugibt. |

Vereinsvertreter mit ihren Spendenschecks (v. li.): Raymond Jahn undHeike Möschl vom TS Weißenhorn, Elke Wiedenmann von den Musikfreun-den Holzschwang, Claus Zanker von der Musikvereinigung Senden-Ay-Ober-kirchberg, Thomas Bechthold von der Musikkapelle Biberach, MichaelPintleger vom SV Pfaffenhofen sowie Alois Spiegler mit der Spendentafelder Dorfmusikanten Aufheim.

Vereine sammeln mit Crowdfunding

Die Raiffeisenbank Zorneding hat insgesamt 3.800 Euro an die Tafel Zor-neding, die Nachbarschaftshilfe Vaterstetten (NBH) sowie den Verein zurUnterstützung Bedürftiger gespendet. Das Kreditinstitut hatte auf Weih-nachtskarten verzichtet und den eingesparten Betrag den Organisationenzukommen lassen. Bei der Übergabe des symbolischen Schecks (v. li.):Heidrun Pfefferkorn von der Tafel, Vorstand Oliver Brandhuber, Franz Pfluger von der NBH, Heide Baronin Fleissner von Zastrow und MarionKaufmann vom Verein zur Unterstützung Bedürftiger, Bürgermeister UdoOckel sowie Vorstand Martin Schottenheim.

Geld für gemeinnützige Einrichtungen

Wie viele Genossenschaftensind auf dem Titelbild der De-zember-Ausgabe 2016 von„Profil – das bayerische Ge-nossenschaftsblatt“ abgebil-det? Das wollte die Redaktionvon den Lesern wissen. Diekorrekte Antwort lautet: 17.Zu gewinnen gab es einenWohlfühl-Aufenthalt für zwei

Personen im Hotel am Bader-see in Grainau unterhalbder Zugspitze. Das Losglücktraf Stefanie Priemel, Mitar-beiterin der RaiffeisenbankHollfeld-Waischenfeld-Aufseß.„Wir freuen uns schon sehr aufunseren Aufenthalt. Vielleichtwird ja ein spontaner Ski-Ur-laub daraus“, sagt sie. |

Wohlfühlen im Hotel am Badersee

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Die VR-Bank Landsberg-Ammerseehat ihre Geschäftsstelle im Augus-tinum in Dießen modernisiert. In-nerhalb von drei Wochen wurdenneue Beratungszimmer geschaffen,Schließfächer installiert und neueMöbel eingebaut. Das Augustinumist eine Seniorenresidenz für be-treutes Wohnen am Ammersee.Bei der Eröffnung begrüßte derVorstandsvorsitzende Stefan Jörg(Foto) zahlreiche Bewohner.

Geschäftsstelle wiedereröffnet

Der Edelmetall- und Rohstoff-experte Uwe Bergold hat beieinem Vortragsabend der VRBank München Land über dieEntwicklungen am Kapital-und Goldmarkt gesprochen.Vor 200 Zuhörern in Sauerlacherklärte er, warum sich die Investition in Gold lohnen

kann. Blickfang des Abendswar ein 12,5 Kilogramm schwe-rer Goldbarren im Wert vonrund 500.000 Euro, den die Be-sucher in die Hand nehmenkonnten. Johann Gess, Ge-schäftsleiter des Edelmetall-händlers pro aurum KG, hatteden Barren mitgebracht. |

Präsentieren den Goldbarren (v. li.): Prokurist Helmuth Holzheu, UweBergold, der Vorstandsvorsitzende Anton Lautenbacher, Johann Gesssowie Alexander Langowski, Leiter des Vermögensmanagements.

Riesen-Barren in SauerlachDie Volksbank Raiffeisenbank BadKissingen-Bad Brückenau geht zumzweiten Mal in Folge als Sieger ausdem regionalen Bankentest hervor.Das Deutsche Institut für Banken-tests hatte im Auftrag der Zeitung„Die Welt“ acht Institute im RaumBad Kissingen geprüft. Ergebnis:Die Kreditgenossenschaft ist bestePrivatkundenbank, beste Firmen-kundenbank und stellt die besteBaufinanzierung. Über die Triple-Auszeichnung freuten sich die Vor-stände Rainer Geis (li.) und MichaelKaiser (re.).

Triple-Sieg für Genossenschaftsbank

Die Augusta-Bank eG Raiffeisen-Volksbank hat zehn Grundschulen mit insgesamt 15.000 Euro unterstützt. Das Geld kam zusammen, weil dasKreditinstitut darauf verzichtete, Kalender an seine Kunden zu verteilen.Stattdessen wurden die eingesparten Mittel an förderbedürftige Einrich-tungen gespendet. Eine Grundschule möchte mit der Zuwendung zum Beispiel eine Theateraufführung für die Kinder finanzieren. Zur Scheck-übergabe kamen von der Bank Vorstand Stefan Harnauer (2. Reihe, re.),die Regionalleiter Stefan Reisinger (2. Reihe, li.), Thomas Fendt (3. Reihe,li.), Wolfgang Hengst (3. Reihe, 2. v. li.), Monika Fülle (3. Reihe, 3. v. re.),Martina Gabriel (3. Reihe, 2. v. re.) sowie der stellvertretende Regional -leiter Sebastian Mayer (3. Reihe, re.).

Zehn Grundschulen unterstützt

Die VR-Bank Schweinfurt hat15.000 Euro an drei Einrich-tungen im Gesundheitsbe-reich gespendet. Jeweils 5.000Euro gingen an die Kinderkli-nik des Leopoldina-Kranken-hauses, das Antonia-Werr-Zentrum und die Palliativsta-tion des Krankenhauses St. Jo-

sef. Bei einem Gewinnspielverloste die Bank zudemPreise wie einen Fernseheroder eine Digitalkamera imWert von 3.000 Euro. Die bei-den Aktionen standen im Zei-chen der Feierlichkeiten zum150. Jubiläum des Kreditinsti-tuts. |

Spendenübergabe (v. li.): Ursula Pöpperl vom Förderverein der Palliativ -station, die Vorstände Peter Oppolzer und Frank Hefner, Oberarzt MathiasUsener, Vorstand Wolfgang Schech sowie vom Antonia-Werr-ZentrumJutta Leitherer und Anja Sauerer.

18.000 Euro Jubiläumsspenden

Der GVB-BezirksverbandOberfranken hat 2.000 Euro andie Universität Bayreuth ge-spendet. Bereits seit 30 Jahrensind die Kreditgenossenschaf-ten dem Lehrstuhl für Finanz-wirtschaft und Bankbetriebs-lehre eng verbunden und un-terstützen ihn jedes Jahr. Die

Mittel werden für die Nach-wuchsförderung von Dokto-randen und für die Durchfüh-rung einer wissenschaftlichenTagung eingesetzt. Den Schecküberreichten stellvertretenddie Vorstände der VR-BankBayreuth, Jürgen Dünkel undMarkus Schappert. |

Scheckübergabe (v. li.): Jürgen Dünkel, der Vorsitzende des Universitäts-vereins Horst Eggers, die Universitätsprofessoren Klaus Schäfer und RolfUwe Fülbier, Markus Schappert.

Engagement für Universität

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Zum 21. Mal in Folge habendie Vereinigten Raiffeisenban-ken Gräfenberg-Forchheim-Eschenau-Heroldsberg ihrenNaturschutzpreis vergeben.Dabei hatten sich 57 Teilneh-mer mit Beiträgen zum Thema

„Der schönste Platz im Gar-ten“ beworben. Der mit insge-samt 5.000 Euro dotierte Preiswurde unter allen Teilnehmernaufgeteilt. Die Siegerobjektewerden in Form von Bildernin einer Ausstellung gezeigt. |

Siegerehrung (v. li.): Der Juryvorsitzende Hans Schilling, Landrat HermannUlm, die stellvertretende Landrätin Gabriele Klaußner und Vorstand RainerLang zusammen mit den Erstplatzierten.

21. Auflage des Naturschutzpreises

Die Bürgerstiftung „Junges Fichtelgebirge“ hat Tischkicker im Gesamtwertvon knapp 5.000 Euro an vier Kinderhorte im Landkreis Wunsiedel ge-spendet. Der GVB-Bezirksverband Oberfranken unterstützte das Vorhabenmit 2.500 Euro, die Mittel stammen aus den Erträgen des Gewinnsparens.Bei einem Benefiz-Turnier wurden die Kicker das erste Mal eingesetzt. Aufdem Foto (v. li): Johannes Herzog, Stiftungsvorsitzender sowie Vorstands-vorsitzender der VR-Bank Fichtelgebirge-Frankenwald, Kinderhortleiter Andreas Eule, Erzieherin Stefanie Forster, die stellvertretende Stiftungs-vorsitzende Rosemarie Döhler sowie Kinderhortleiterin Freia Wagner.

Tischkicker für Kinderhorte

Die Volksbank Forchheim hat die Sieger eines regionalen Kunstwettbe-werbs mit Preisgeldern von insgesamt 3.000 Euro bedacht. Der Wettbe-werb bildete den Abschluss der Ausstellungsreihe „Kunst & Genuss“, beider zwölf regionale Künstler ihre Werke in Gaststätten sowie in Geschäfts-stellen der Volksbank präsentierten. Den ersten Platz belegte der BildhauerGerd Bayer aus Erlangen, der 1.500 Euro erhielt. Die stellvertretende Land-rätin des Landkreises Forchheim Rosi Kraus (re.), Vorstandsmitglied Alexan-der Brehm (li.) und der Organisator der Ausstellungsreihe, Helmut Pfefferle(3. v. li.), gratulieren den Gewinnern.

Regionale Künstler gewürdigt

140-jähriges Gründungsjubiläum:Raiffeisenbank Kitzinger Land

130-jähriges Gründungsjubiläum:Raiffeisenbank Schrobenhause-ner Land

125-jähriges Gründungsjubiläum:Branntweinbrennerei Aschheim eG Raiffeisenbank EbrachgrundRaiffeisenbank GrainetSennereigenossenschaft GunzesriedRaiffeisenbank Hengersberg-Schöllnach

100-jähriges Gründungsjubiläum:Raiffeisen-Volksbank Bad StaffelsteinStromgenossenschaft HauzenbergTaxi München eGLIGA Bank eG

75-jähriges Gründungsjubiläum:Molkereigenossenschaft Salzachtal

50-jähriges Gründungsjubiläum:Brennereigenossenschaft AlbersriethTrocknungswerk Donaualtheim eGTaxi Erlangen eGTaxizentrale Fürth eGBrennereigenossenschaft LandshamLandwirtschaftliche Trocknungs-genossenschaft Neuhof a.d.Zenn und UmgebungBrennereigenossenschaft PeißMilchliefergenossenschaft Staffelsee-Werdenfelser-LandTrocknungsgenossenschaft Tirschenreuth

25-jähriges Gründungsjubiläum:Wassergenossenschaft Irl-Aspertsham Kulmbacher Kommunbräu eG Taxi-Zentrale Landshut eG ABZ Abrechnungs- und Beratungsgesellschaft für Zahnärzte eG |

Ausgewählte Gründungsjubiläen 2017

Albert Seisenberger (Mitte) undFlorian Ferwagner (li.), Mitarbeiterder Raiffeisen-Waren GmbH Erdin-ger Land, haben Betriebsjubiläengefeiert. Während Seisenberger auf40 Jahre Tätigkeit zurückblickt, istFerwagner seit nunmehr zehn Jah-ren dabei. Für die Treue gab eskleine Geschenke und Gutscheine,die Geschäftsführer Franz Breiten -eicher (re.) übergab.

Zwei Mitarbeiter ausgezeichnet

Schützenmeister Wolfgang Schuh(li.) und Karl Jesse (Mitte).

Die Schützengesellschaft Ulrichs-högl hat beim Crowdfunding31.032 Euro eingesammelt. DasProjekt lief über die „Viele-schaf-fen-mehr“-Plattform der VolksbankRaiffeisenbank Oberbayern Südost,die 5.000 Euro beisteuerte. Mitdem Geld erneuert und moderni-siert der Verein seine Schieß-stände. Den Scheck überreichteVorstand Jürgen Hubel (re.) an die

„Crowd“ finanziert Schießstände

BeilagenhinweisDieser Ausgabe von „Profil – das bayerische Genossenschafts-blatt“ liegt ein Prospekt des DGRV bei.

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stadt-Herzogenaurach fusionieren.Für ihre Leistungen überreichteGVB-Präsident Gros den beidenVorständen Urkunden sowohl desVerbands als auch der Industrie-und Handelskammer für Oberfran-ken Bayreuth.

Die beiden Vorstände der Vereinig-ten Raiffeisenbanken Gräfenberg-Forchheim-Eschenau-Heroldsberg,Wolfgang Holler (re.) und RainerLang (li.), haben ihr 40-jähriges respektive 25-jähriges Betriebs -jubiläum gefeiert. GVB-PräsidentJürgen Gros (Mitte) bezeichnetedie beiden Jubilare in einer Lauda-tio als Vorbilder, die nicht müdewerden, den Herausforderungender Zeit zu begegnen. Jüngst habenHoller und Lang die Weichen fürdie Zukunft gestellt: Ihr Institut sollmit der VR-Bank Erlangen-Höch -

Vorstände feiern runde Jubiläen

Die VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg hat 80 Mitarbeiter für ins -gesamt 1.770 Jahre Treue geehrt (Foto). Sie feierten Jubiläen zwischenzehn und 50 Jahren. Die Vorstände Peter Geuß, Josef Pölt, Manfred Stagl,Thomas Vogl und Franz Wenisch dankten den Mitarbeitern für ihren tat-kräftigen Einsatz. Vogl selbst ist seit 40 Jahren Banker am StarnbergerSee, davon 18 Jahre als Vorstand.

1.770 Jahre Treue

Die Raiffeisenbank Hemau-Kallmünz hat vier Mitarbeiterfür ihre Betriebszugehörigkeitgeehrt: Therese Dechand undMargarete Kaiser für 25 Jahresowie Alexander Stenzel undMarkus Schneider für zehnJahre. Für die Treue dankten

Vorstand Stephan Paulus, derVorstandsvorsitzende KlausFederholzner und der Auf-sichtsratsvorsitzende HansPollinger. Zudem verabschie-deten sie Maria Hamm, JosefRappl und Gerhard Häring inden Ruhestand. |

Ehrungen (v. li.): Margarete Kaiser, Stephan Paulus, das Ehepaar Alois undMaria Hamm, das Ehepaar Josef und Angela Rappl, Markus Schneider,Gerhard Häring, Klaus Federholzner, Gerhard Härings Ehefrau Rita, Alexander Stenzel, Therese Dechand und Hans Pollinger.

Vier Mitarbeiter feiern Jubiläum

Zwei ehemalige GVB-Mitar-beiter haben runden Geburts-tag gefeiert. Die Sekretärin Bar-

bara Konstantinou wurde 70,der unterfränkische Hauptrevi-sor Otto Dorner 80 Jahre alt. |

Runde Geburtstage

Die Schrobenhausener Bank eG hat langjährige Mitarbeiter geehrt: MichaelKratzer für 45, Franziska Zeuner für 40 und Paul Hohler sowie AngelikaRiedel für 35 Jahre Zugehörigkeit. Vorstandsvorsitzender Carlhans Hof -stetter (re.) und Vorstand Klaus Misch (li.) bedankten sich für die Treue.Zudem gratulierten sie sechs Mitarbeitern, die Weiterbildungen erfolgreichabgeschlossen haben: Eva Bichler, Eva Baumgartner, Julia Strasser, SophiaKugler, Bernhard Siegl und Michael Korn.

155 Jahre im Dienst der Bank

Alexander Schraml (li.), Manfred Wendl (Mitte) und Jürgen Winter (re.) blei-ben das Vorstandstrio der Klinik-Kompetenz-Bayern eG (KKB). Die General-versammlung wählte sie einstimmig für weitere drei Jahre an die Spitze derGenossenschaft. Die drei Vorstände arbeiten bei der KKB nebenamtlich:Schraml ist Geschäftsführer der Main-Klinik Ochsenfurt, Wendl arbeitet alsVorstand des Klinikums Amberg und Winter ist als Vorstand am KlinikumAltmühlfranken tätig.

KKB: Vorstandstrio wiedergewählt

Die Raiffeisenbank im Naab-tal hat sich bei langjähri-gen Mitarbeitern bedankt. Inden Ruhestand verabschiedetwurden Ludwig Höcherl nach51, Erwin Hunger nach 47,Ludwig Karl nach 42 sowie

Herbert Schmid nach 15Dienstjahren. Für 25 Jahre Betriebszugehörigkeit wur-den Martina Bronold, BirgitPflaum und Erhard Holzgart-ner geehrt, für zehn Jahre Ka-thrin Pösl. |

Ehrungen (v. li.): Erwin Hunger mit Ehefrau, Vorstand Christian Seidl, BirgitPflaum, Erhard Holzgartner, Martina Bronold, Herbert Schmid, KathrinPösl, Vorstandssprecher Bernhard Werner sowie Ludwig Höcherl und Ludwig Karl mit Gattinnen.

Ehrungen im Naabtal

Franz Ahles (2. v. li.), Aufsichtsratder Raiffeisen-Volksbank Lichten-fels-Itzgrund, hat die Silberne Ehren-nadel des GVB erhalten. Regionaldi-rektor Roland Streng (Mitte) über-reichte die Auszeichnung währendeiner Feierstunde. Ebenfalls auf demFoto: Die Vorstände Thomas Lang(li.) und Hans-Joachim Autsch

Silberne Ehrennadel für Franz Ahles

(2. v. re.) sowie der Aufsichtsrats-vorsitzende Richard Gagel (re.).

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Genogramm/Anzeigen

56 Profil• 2. 2017

Agnes Frischholz ist nach 35Jahren als Finanzbuchhalterinder Qualitätskartoffel WaldaueG ausgeschieden. Für ihrenEinsatz erhielt Frischholz, diehauptberuflich als Kredit-Re-

visorin bei der RaiffeisenbankNeustadt-Vohenstrauß arbeitet,die Silberne Ehrennadel desGVB von Prüferin AntoniaObermaier. Ihre Nachfolge trittElke Kick an. |

Bei der Verleihung (v. li.): Der Vorstandsvorsitzende Roman Rupprecht,Vorstand Wolfgang Gmeiner, Agnes Frischholz, Vorstand Manfred Bäumler,Elke Kick, der Aufsichtsratsvorsitzende Norbert Gmeiner, Antonia Ober-maier, der ehemalige Aufsichtsrat Johann Feiler.

Abschied nach 35 Jahren

Franz Ahles Raiffeisen-Volksbank Lichtenfels-Itzgrund

Wolfgang Hendel MilchliefergenossenschaftMarktredwitz-Selb |

Silberne Ehrennadeln des GVB

Bekanntmachung

Gemäß Wahlordnung hat der Wahlausschuss in seiner Sitzungam 19. Dezember 2016 die in den Wahlversammlungen gewähl-ten Vertreter und Ersatzvertreter festgestellt.

Eine Liste der gewählten Vertreter und gewählten Ersatzvertreterliegt gemäß § 43 a Abs. 6 GenG in den Geschäftsräumen inHammelburg, Am Marktplatz 11, und deren Niederlassungenzwei Wochen lang zur Einsichtnahme der Mitglieder aus. JedesMitglied kann gem. § 12 WahlO eine Abschrift der Liste der Ver-treter und Ersatzvertreter verlangen.

Hammelburg, 1. Februar 2017

RAIFFEISENBANK HAMMELBURG eGDer Vorstand

Bekanntmachung

HRB 2077 Firma Versicherungsdienst der Raiffeisenbank SeegGmbH

Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaftwerden gebeten, sich bei ihr zu melden.

Der Liquidator

Bekanntmachung

Die Generalversammlung vom 7. April 2016 hat die Auflösungder Genossenschaft zum 1. Januar 2017 beschlossen.

Die Gläubiger werden hiermit aufgefordert, sich bei der Genos-senschaft zu melden.

Molkereigenossenschaft Ebermergen eG in Liquidation

Die Liquidatoren:Thomas Kornmann Bernd Schreitmüller

Molkereigenossenschaft Ebermergen eGin Liquidation

Liquidations-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2017

Aktivseite Euro

Kassenbestand, Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.172,36

6.172,36

Passivseite Euro

Geschäftsguthaben der Mitglieder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.810,00Rücklagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.255,67Jahresfehlbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . –109,26Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 215.95

6.172,36

Molkereigenossenschaft Ebermergen eG

in Liquidation

Die Liquidatoren:Thomas Kornmann Bernd Schreitmüller

Bekanntmachung

Für die Vertreterversammlung der Raiffeisenbank Oberaudorf eGfinden in der Zeit vom 9. März 2017 bis zum 20. März 2017 Ver-treterwahlen statt.

Die vom Wahlausschuss unserer Bank erstellten Vorschlagslistenfür die einzelnen Wahlbezirke liegen zusammen mit der Wahl-ordnung ab Donnerstag, den 23. Februar 2017 für zwei Wochengem. § 4 der Wahlordnung in den Geschäftsräumen der Bankwährend den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht durch dieMitglieder aus. Diese Vorschlagslisten enthalten die Namen derKandidaten für die Wahl zu unserer Vertreterversammlung.

Weitere im Wahlbezirk ansässige Mitglieder können während derAuslegungsfrist zur Wahl in die Vertreterversammlung schriftlichvorgeschlagen werden.

Oberaudorf, den 13. Januar 2017

Raiffeisenbank Oberaudorf eGDer Wahlausschuss

Bekanntmachung

Die Mitgliederversammlung vom 16. Dezember 2016 hat die Auf-lösung der Genossenschaft zum 1. Januar 2017 beschlossen.

Die Gläubiger werden hiermit aufgefordert, sich bei der Genos-senschaft zu melden.

BioEnergiedorf Sommerach eG in Liquidation

Die Liquidatoren:Richard Baumann, Helmut Pfaff, Bruno Henke,

Christoph Volkmann, Maria Sauer

BioEnergiedorf Sommerach eGin Liquidation

Liquidations-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2017

Aktivseite Euro

Anlagevermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47.708,82Umlaufvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.409,40Kassenbestand, Barguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54.564,94Rechnungsabgrenzungsposten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77,89

110.761,05

Passivseite Euro

Geschäftsguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114.000,00Verlustvortrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . –6.612,73Rückstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.300,00Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73,78

110.761,05

BioEnergiedorf Sommerach eG

in Liquidation

Die Liquidatoren:Richard Baumann, Helmut Pfaff, Bruno Henke, Christoph Volkmann, Maria Sauer

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Profil• 2. 2017 57

Im Zuge einer altersbedingten Nachfolgeregelungsuchen wir zum 1. Juli 2018 ein

VorstandsmitgliedMarktfolge (m/w)

Gemeinsam mit Ihrem Vorstandskollegen führen Siedie Bank in der Gesamtverantwortung, mit dem Ziel,die Position des Hauses weiter zu festigen und den Geschäftserfolg auszubauen.

Ihr Schwerpunkt sollte im Kreditbereich Marktfolge, demRisikocontrolling sowie dem Rechnungswesen sein.

Die Geschäftsleiterqualifikation nach § 25c KWG setzenwir voraus.

Wir sind eine ländliche traditionsverbundene Genossen-schaftsbank im reizvollen Ammerseegebiet mit einer Bilanzsumme von derzeit 43 Mio. Euro.

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte unter Angabe Ihres Gehaltswunsches und Ihres möglichen Eintrittstermins

an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der

Raiffeisenbank Raisting eGPähler Str. 5, 82399 RaistingTelefon 08807/7223

E i n l a d u n gzur Generalversammlung der

Milcherzeugergemeinschaft Simmelsdorf e.G.für das Geschäftsjahr 2016

am Montag, 3. April 2017, um 19.30 Uhr,in Lauf-Heuchling, Gasthaus „Zur Linde“ – Wollner-Saal

T a g e s o r d n u n g:

1. Eröffnung und Begrüßungdurch den Vorsitzenden Reinhard Endres

2. Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit

3. Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2016und Vorlage des Jahresabschlusses 2016

4. Feststellung des Jahresabschlusses 2016

5. Beschlussfassung über die Gewinn-/Verlustverwendung

6. Bericht der Kassenprüfung und Entlastungdes Vorstandes und Aufsichtsrates

7. Wahlen zum Vorstand/Aufsichtsrat

8. Bericht zu aktuellen Themen der Milcherzeugungdurch Hr. Vorsitzenden Reinhard Endres

9. Bericht der Molkerei

10. Wünsche und Anträge

Der V o r s t a n dReinhard Endres Andreas Weidinger Hans Schleicher

Der Jahresabschluss sowie der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr2016 liegen zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle Rathsbergstraße 8 a,90411 Nürnberg, während der allgemeinen Dienststunden aus.

Mitglied des Vorstandes (m/w)Unternehmen:Die Raiffeisenbank Oberaudorf eG ist eine leistungsstarke und regional verwurzelte Genossenschaftsbank mit einer Bilanzsumme von134 Mio. Euro, 32 Mitarbeitern und drei Geschäftsstellen. Wir sind in unserer Region ein sehr kundenorientierter und leistungsstarker Part-ner unserer Privat- und Firmenkunden in allen Finanzangelegenheiten. Die Genossenschaftliche Beratung mit einer hohen Beratungsqua litätist für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir sind ein eigenkapitalstarkes Unternehmen mit einer guten Risiko-, Vermögens- und Ertragslage.Unser Geschäftsgebiet im südlichen Inntal ist geprägt von einer guten Infrastruktur, hoher Lebensqualität und hervorragendem Wohn- undFreizeitwert.

Aufgabe:Wir suchen zum nächstmöglichen Termin ein Vorstandsmitglied. Die Aufteilung der Verantwortlichkeiten gemäß dem Geschäftsverteilungs-plan kann individuell und nach den persönlichen Stärken und Erfahrungen gestaltet werden. Gemeinsam mit Ihrem Vorstandskollegengestalten Sie die Geschicke unseres Hauses und führen die erfolgreiche Entwicklung weiter. Sie nehmen die Herausforderungen einer kleinen, regionalen Bank mit ihren individuellen Möglichkeiten an und tragen durch Ihre teamorientierte und zielgerichtete Verantwortungsüber-nahme zur dauerhaften Selbständigkeit bei. Als aufgeschlossene und kontaktstarke Persönlichkeit repräsentieren Sie die Bank wirkungsvollbei Kunden, Multiplikatoren und in der Öffentlichkeit.

Profil:Neben der formalen Qualifikation gemäß § 25c Abs. 1 KWG bringen Sie entweder bereits Vorstandserfahrung mit oder verfügen über Expertise aus der zweiten Führungsebene eines größeren Hauses. Für diese Aufgabe setzen wir ein hohes Maß an sozialer Kompetenz undmotivierendem Führungsverhalten voraus. Kommunikationsfähigkeit, Kundenorientierung, strategisches Denken, Überzeugungskraft,Entscheidungsfähigkeit und ein wertschätzendes Miteinander runden Ihr Profil ab.

Wenn wir Ihr Interesse für diese interessante Führungsaufgabe geweckt haben, dann freuen wir uns auf Ihre aussagefähigen Bewerbungs -unterlagen (inkl. Ihrem Gehaltswunsch und Ihres möglichen Eintrittstermins) bis spätestens 31. März 2017. Für Vorabinformationen stehtIhnen unser Vorstandsvorsitzender, Herr Anton Wendlinger unter Telefon-Nr. 0 8033/9262-0 gerne zur Verfügung.Ihre Unterlagen senden Sie bitte an die Raiffeisenbank Oberaudorf eG, Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Johann Widmesser, Postfach 1105,83076 Oberaudorf.

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D

58 Profil• 2. 2017

… eine von uns

Schwerkranken Menschen ein Leben in der gewohnten Umge-bung zu ermöglichen: Dieses Ziel hat sich die Ambulante Pallia-tivversorgung Nordoberpfalz eG gesetzt. Seit Oktober 2016 be-treut die Genossenschaft aus Weiden Patienten, die an unheil-baren Krankheiten leiden. Folgen können zum Beispiel ex-treme Schmerzen, Atemnot oder Panikzustände sein. „Wirspringen ein, wenn normale Pflegedienste an ihre Grenzen sto-ßen“, sagt Vorstand Thomas Baldauf.

Das Geschäftsgebiet der eG erstreckt sich über die Stadt Wei-den sowie die beiden Landkreise Neustadt an der Waldnaabund Tirschenreuth. Gegründet wurde die Genossenschaft vonden Kliniken Nordoberpfalz. Die Gesellschaft betreibt mehrereKrankenhäuser in der Region, deren Pflegedienst Baldauf seit2004 leitet. Er hat beobachtet, dass viele unheilbar kranke Men-schen lieber in ihren eigenen vier Wänden betreut werdenmöchten statt in einem fremden Umfeld. Um dem Wunsch derPatienten zu entsprechen, haben die Kliniken Nordoberpfalzdie Genossenschaft ins Leben gerufen und regionale Hilfsorga-nisationen ins Boot geholt: Die Diakonie, die Malteser, der För-derverein für Schwerkranke sowie die Kreisverbände des Ro-ten Kreuzes in Tirschenreuth und Weiden sind Mitglieder. Fürdie Rechtsform sprach laut Baldauf vor allem das Recht aufMitbestimmung: „Alle Mitglieder können gleichberechtigt mit-sprechen“, sagt der Vorstand.

Seit ihrer Gründung hat die Genossenschaft rund 100 Patien-ten betreut. Dazu setzt sie auf je fünf speziell ausgebildete Pallia-tivmediziner und Palliativ Care Pflegekräfte. „Diese haben einviel breiteres Fachwissen als normale Pflegekräfte“, erklärt Bal-dauf. Beispielsweise wissen sie besser über Medikamente undTherapiemöglichkeiten Bescheid. Wichtig ist, dass die Patientenmit Angehörigen oder in Pflegeheimen leben, die in Notsituatio-nen einen Arzt rufen können. Ansonsten besuchen die Ärzte undPflegekräfte, je nach Bedarf, mehrmals täglich ihre Patienten.Die Kosten dafür übernehmen die Krankenkassen.

Verbessert sich der Gesundheitszustand der Kranken, über-nehmen wieder reguläre Pflegeeinrichtungen die Arbeit. Das warbisher rund 15-mal der Fall. Im laufenden Jahr möchte Baldaufmit der Genossenschaft zwei Ziele erreichen: Zum einen sollennoch mehr Patienten von den Leistungen der eG profitieren.Zum anderen möchte er die Kooperation mit den niedergelasse-nen Ärzten ausbauen. Sie sollen mit in die Dienste eingebundenwerden. Baldaufs Wunsch: „Wir wollen allen Patienten in der Re-gion ein lückenloses Gesundheitsangebot bieten.“ cd |

Die Ambulante PalliativversorgungNordoberpfalz eG

Vorstand Thomas Baldauf (li.) mit Palliativärzten und Krankenpflegern.

Abonnementbestellung:„Profil – das bayerische Genossenschaftsblatt“ lässt sich bequem im Internetunter www.gv-bayern.de/profil-abo bestellen. Fragen zum Abonnement beant-wortet Ihnen gerne: Stefanie Lutter, Tel. (089) 2868-3402, E-Mail: [email protected]

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Print-Abonnement45 Euro (zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer in Höhe von 7 Prozent/48,15 Eurobrutto) für 12 Ausgaben inkl. Versand.

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Jedes Abonnement gilt für mindestens ein Kalenderjahr und ver-längert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn es nichtjeweils 6 Wochen zum Jahresende schriftlich gekündigt wird.Weitere Informationen finden Sie unter: www.gv-bayern.de/agb-profil

„Profil – das bayerische Genossenschaftsblatt“ im März

Titelthema: Firmenkundengeschäft der Banken

Erträge und Marktposition ausbauen

Unterstützungsleistungen des GVB für die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken

Die Bedeutung des Mittelstands im Freistaat

Weitere Themen:

Aktuelles zur umstrittenen Kreditdatenbank AnaCredit

Ein Besuch auf der Spielwarenmesse in Nürnberg

Herausgeber: Genossenschaftsverband Bayern e.V.Türkenstraße 22–24, 80333 MünchenTelefon (089) 2868-3402 Telefax (089) 2868-3405E-Mail: [email protected]„Profil – das bayerische Genossenschaftsblatt“ erscheint inkl. Vorläufer im123. Jahrgang. Es wird gedruckt auf Papier aus nachhaltiger Forstwirtschaft,das aus 80 Prozent Recyclingfasern und 20 Prozent Zellstoff besteht.

Redaktion: Florian Ernst (fe), Telefon (089) 2868-3401

Florian Christner (fc), Telefon (089) 2868-3406

Christof Dahlmann (cd), Christoph Spöckner (cs),Armin Wutzer (aw, Volontär)

Art & Grafik: Oliver Skrabl

Lektorat: Ursula Weiß

Anzeigendisposition Stefanie Lutterund Sekretariat: Telefon (089) 2868-3402

Telefax (089) 2868-3405

Anzeigenpreis lt.Mediadaten 2017.Anzeigenschluss i.d.R. am 9. im Vormonat.Redaktionsschluss i.d.R. am 1. im Vormonat.

Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Florian Ernst. Nachdruck von Bei-trägen – auch auszugsweise – nur mit Quellenangabe. Namensartikel gebennicht unbedingt die Meinung des Herausgebers wieder. Für unverlangt einge-sandte Manuskripte und Bilder wird keine Gewähr übernommen. Angaben nachDL-InfoVO unter www.gv-bayern.de/Impressum

Druck: Fritz König GmbH, Stahlgruberring 24, 81829 München,Telefon (089) 427410-0, Telefax (089) 427410-28, E-Mail: [email protected]

Impressum

Vorschau

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Friedrich-Wilhelm-Raiff eisen-Preis

Hermann-Schulze-Delitzsch-Preis

Förderpreis für junge Journalisten

2017

Preisgelder

insgesamt

20.000 Euro !

Wofür werden Preise vergeben ? Die bayerischen Volksbanken und Raiff eisenbanken vergeben im Jahr 2017 drei Journalistenpreise: Den Friedrich-Wilhelm-Raiff eisen-Preis zum Thema wirtschaftliche Bildung (8.000 Euro), den Hermann-Schulze-Delitzsch-Preis zum Thema Verbraucherschutz (8.000 Euro) sowie den Förderpreis für junge Journalisten zum Thema Digitalisierung (4.000 Euro). Ausgezeichnet werden herausragende publizistische Arbeiten aus Print, TV, Hörfunk oder Online-Medien, die im Jahr 2016 erschienen sind.

Wer kann sich bewerben ? Für die Preise bewerben können sich Vertreter von Medienhäusern mit Sitz in Bayern, Korrespondenten von Medienhäusern mit Redaktionsbüros im Freistaat und freie Journalisten mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Bayern. Darüber hinaus können Verleger, Chef-redakteure sowie Ressortleiter Vorschläge einreichen.Der Förderpreis wird ausschließlich an Nachwuchs-journalisten vergeben. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich zum Erscheinungszeitpunkt der eingereichten Arbeit in einer journalistischen Ausbildung (Volon-tariat, Journalistenschule, Universität) befunden haben. Auch Redakteure, deren journalistischer Aus-bildungsabschluss noch nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, können sich bewerben.

Wer entscheidet über die Preisträger ? Eine Fachjury bewertet die eingegangenen Bewerbungen und entscheidet über die Preisträger.

Wem schicke ich meine Bewerbung ?Bewerbungen schicken Sie bitte an den

Genossenschaftsverband Bayern e. V.Florian ErnstTürkenstraße 22 – 2480333 München [email protected]

Oder Sie reichen Ihre Unterlagen über www.gv-bayern.de/journalistenpreise ein. Dort fi nden sich auch weitere Informationen zu den Preisen und den Bewerbungs-modalitäten.

Wann werden die Preise verliehen?Die Preisträger werden am 13. Oktober 2017 im Literaturhaus in München bekannt gegeben und ausgezeichnet.

Bewerben

bis 30. April 2017

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Bitte beachten Sie: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass am Ende der Ansparphase weniger Vermögen zur Verfügung steht, als insgesamt eingezahlt wurde. Bei Anlagen in Offene Immobilienfonds sind gesetzliche Fristen zu beachten. Weitere Informationen, die Verkaufsprospekte und die wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenlos in deutscher Sprache über den Kundenservice der Union Investment Service Bank AG, Weißfrauenstraße 7, 60311 Frankfurt am Main, www.union-investment.de, Telefon 069 58998-5450. Stand: 1. Januar 2017.

Warum hatte man früher eigentlich Sparstrümpfe zum Sparen?

Schrittweise: Ihre Kunden können sich mit einem Fondssparplan bereits mit kleinen Beträgen ab 25,– Euro im Monat große und kleine Wünsche erfüllen

Flexibel: Der Sparbetrag kann jederzeit gesenkt, erhöht oder ausgesetzt werden. Das Geld ist bewertungstäglich verfügbar

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Wir können nicht alles erklären, aber wie Ihre Kunden heute zeitgemäß sparen können, schon

klargemachtGeld anlegen

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