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CITROËN Wartungsheft

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CITROËN

Wartungsheft

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GARANTIEZERTIFIKAT

FAHRZEUGHALTER

Name: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorname: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Straße: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Plz: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Wohnort: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Telefon-Nr: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mobiltelefon: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . E-mail : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

2 Jahre Garantie ohne KilometerbegrenzungZur Wahrung der Garantieansprüche muss das Garantiezertifikat von dem ausliefernden CITROËN Vertragshändler ausgefüllt und abgestem-pelt sein. Die Garantie ist von der Durchführung der regelmäßigen Wartungsdienste gemäß dem Wartungsheft mit den entsprechend ausge-füllten und abgestempelten Belegabschnitten abhängig. Die Garantie gilt vom Tag der Lieferung an den unten angegebenen Fahrzeughalter.

VERKAUFSHÄNDLER/AGENTURNeuwagenvorbereitung und -übergabe nach den CITROËN Richtlinien.

Land: Händler-Nr.: Stempel und Unterschrift des CITROËN Vertragshändlers

Die CITROËN PLUS PaketeCITROËN bietet Serviceverträge an, deren Einzelheiten Sie im Abschnitt Service und CITROËN Assistance finden.

CITROËN PLUS PAKET

Vertragstyp:Gültig bis zum:Gültig bis Kilometerstand: km

ERGÄNZUNG ZUM VERTRAG

Vertragstyp: Gültig bis zum:Gültig bis Kilometerstand: km

FAHRZEUGDATEN

VIN-Code: Datum der Auslieferung:

Datum des Garantieendes:

Polizeiliches Kennzeichen:

Wir empfehlen Ihnen, alle Rechnungen und Unterlagen in Zusammenhang mit den Wartungsarbeiten an Ihrem Fahrzeug aufzubewahren. Bei einem Wiederverkauf des Fahrzeugs, müssen alle Borddokumente an den neuen Besitzer weitergegeben werden.

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INHALT

Für weitere Informationen:CITROËN DEUTSCHLAND AG

D 51170 Köln Tel.: 0800 / 445 1111 Fax: 02203 / 44 348

www.citroen.de

CITROËN ASSISTANCE Damit Sie sich um

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Die Angaben dieses Wartungsheftes entsprechen dem Zeitpunkt der Drucksetzung.

Die CITROËN ASSISTANCE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 36 - 40Die CITROËN Assistance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 37Die CITROËN PLUS Pakete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 38 - 39

Die CITROËN Garantien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 2 - 9Erläuterungen zum Wartungsheft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 2Garantiebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 3 - 9

Die regelmäßige CITROËN Wartung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 10 - 19Wartungsintervalle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 11Systematische Wartungsarbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 12Zusatzarbeiten an mit Ergas oder Bioflex betriebenen Fahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 13Zusätzliche Wartungsarbeiten bei normalen Betriebsbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 14 - 15Zusätzliche Wartungsarbeiten bei erschwertenBetriebsbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 16 - 18Steuerzahnriemen - Wartung des Partikelfilters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 19

Schmiermittel: Empfehlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 21 - 22

Jährliche Kontrolluntersuchung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 23Instandhaltungsempfehlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 24

Wartung der Karosserie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 25 - 26Lederpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 27

Wartungsnachweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 28 - 32Kontrollen zur Garantie gegen Durchrostung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 33 - 34Austausch des Kilometerzählers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 35Adressänderung oder Besitzerwechsel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 35

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ERLÄUTERUNGEN ZUM WARTUNGSHEFT

Liebe Kundinnen und Kunden,

bei der Entgegennahme Ihres Fahrzeugs wurden Ihnen die einzelnen Funktionen Ihres Wagens, die verschiedenen Borddokumente und Serviceleistungen erläutert, um Ihnen die Fahrt und den Umgang mit Ihrem Neuwagen zu erleichtern. Dazu gehören u.a.:

● die Betriebsanleitung mit Informationen zu den Funktionen Ihres Fahrzeug.

● das CITROËN-Wartungsheft zur Instandhaltung Ihres Fahrzeugs mit detaillierten Angaben zu den verschiedenen CITROËN-Garantien und deren Gültigkeitsbedingungen. Im Einzelnen enthält es:● die vorgegebenen Kilometerlaufleistungen und Zeitpunkte zur Durchführung der

Wartungsarbeiten. Hierbei sollten Sie berücksichtigen, dass die für den Motorölwechsel angege-benen Kilometerabstände sich nach der verwendeten Motorölsorte (halbsynthetische oder voll-synthetische Öle) richten.

● den Umfang der regelmäßigen Wartungsarbeiten, der sich nach dem Alter, Kilometerstand und Ausstattung Ihres Fahrzeugs richtet. Das Wartungsheft dient ebenso als Nachweis für die regelmäßig durchgeführten Wartungsarbeiten als auch zur Aufrechterhaltung Ihrer Garantieansprüche.

● eine Aufstellung der gesamten CITROËN-Dienstleistungen und -Serviceverträge sowie eine Reihe von individuellen Dienstleistungen, die im Rahmen der Wartung/Reparatur Ihres Fahrzeugs angeboten werden, um Ihren speziellen Wünschen gerecht zu werden und Ihre Betriebskosten möglichst gering zu halten.

● Ihr künftiger Ansprechpartner im Kundendienst, für eine optimale Nutzung und Sicherheit Ihres Fahrzeugs.

Wir empfehlen Ihnen, Wartungsarbeiten von einer CITROËN Vertragswerkstattdurchführen zu lassen, denn diese kann Sie über den für Ihr Fahrzeug am bestengeeigneten Wartungsplan beraten.

Legen Sie bei allen Inspektionen und Wartungsarbeiten an Ihrem Fahrzeug dieses Wartungsheft vor.

Viel Spaß beim Entdecken und gute Fahrt,wünscht Ihnen Citroen!

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Die gemeinsamen Bedingungen der verschiedenen CITROËN-Garantieleistungen: • Ihr Neufahrzeug ist ab dem Garantiebeginn-

Datum, das auf dem «Garantiezertifikat» im Wartungsheft vermerkt ist, durch jede der CITROËN-Garantieleistungen für den angegebenen Zeitraum und ohne Kilometerbegrenzung gedeckt, vor-behaltlich der jeweils anwendbaren Bestimmungen.

• Damit die Arbeiten an Ihrem Fahrzeug im Rahmen der verschiedenen CITROËN-Garantieleistungen kostenlos gewährt

werden können, dürfen Sie diese nur von einem autorisierten Mitglied des CITROËN-Vertragswerkstättennetzes durchführen lassen.

• Beim Weiterverkauf des Fahrzeugs kommen die nachfolgenden Käufer in den Genuß der verschiedenen CITROËN-Garantieleistungen bis zu deren jeweiligem Ablauf, sofern jeder von ihnen die Garantiebedingungen erfüllt hat. Zu diesem Zweck verpflichten Sie sich, die Garantiebedingungen an den Käufer weiter zu geben.

• Die CITROËN-Garantieleistungen gelten, solange Ihr Fahrzeug in den Ländern der Europäischen Union* sowie in den folgenden

Ländern oder Gebieten zugelassen bleibt und eingesetzt wird: Andorra, Azoren, Bosnien-Herzegowina, Gibraltar, Kroatien, Island, Kosovo, Liechtenstein, Madeira, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino, Serbien, Schweiz, Vatikan.

* Zum Zeitpunkt der Verlegung des Wartungshefts besteht die Europäische Union aus folgenden Ländern: Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Tschechische Republik, Rumänien, Vereinigtes Königreich, Slowakei, Slowenien, Schweden.

DIE GARANTIELEISTUNGEN IHRES CITROËN AUF EINEN BLICK

NEUWAGENGARANTIE:• Fertigungsfehler• Ausgenommen Wartung und Verschleiß

CITROËN ASSISTANCE: • Von der Garantie gedeckte Panne mit Liegenbleiben des Fahrzeugs

LACKGARANTIE: • Mängel an der Originallackierung der Karosserie

GARANTIE GEGEN DURCHROSTUNG:• Durchrostungsschaden durch Korrosion von innen

Sie möchten mehr darüber wissen? Nähere Informationen finden Sie in den betreffenden Abschnitten dieses Heftes.

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2 Jahre

2 Jahre

2 Jahre Nutzfahrzeug3 Jahre Pkw

5 Jahre Nutzfahrzeug 12Jahre Pkw

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AUSTAUSCH DES KILOMETERZÄHLERS UNDADRESSÄNDERUNG ODER BESITZERWECHSEL

Die folgenden Informationen sind bei einem Austausch derKilometerzählereinheit (Gesamtkilometerzähler) anzugeben :

Datum des Austauschs : ............./......................../..................

Kilometerstand des alten Kilometerzählers :

Kilometerstand des neuen Kilometerzählers :

Name, Adresse, Unterschrift und Stempel der Werkstatt, die denAustausch vorgenommen hat :

Wenn sich Ihre Adresse ändert oder Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, füllen Siediesen Coupon vollständig aus und schicken Sie ihn an den nächstgelegenenCITROËN-Vertragspartner.✂

VIN (Fahrgestellnummer)

❒ ADRESSÄNDERUNG ❒ FAHRZEUGVERKAUF

NEUE ADRESSDATEN

VIN (Fahrgestellnummer)

❒ ADRESSÄNDERUNG ❒ FAHRZEUGVERKAUF

NEUE ADRESSDATEN

VIN (Fahrgestellnummer)

❒ ADRESSÄNDERUNG ❒ FAHRZEUGVERKAUF

NEUE ADRESSDATEN

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• Die Garantiezeit wird durchArbeiten, die im Rahmen derNeuwagengarantie durchge-führt wurden, nicht verlängert.Insbesondere wird durch denAustausch eines Teils im Rahmender Garantie die Laufzeit dersel-ben nicht verlängert. Die Garantieüber die ausgetauschten Teileendet mit dem Auslaufen derGarantie des Fahrzeugs.

Diese Bestimmungen stehen derInanspruchnahme der gesetz-lichen Sachmängelhaftunggegenüber dem Verkäufer nichtentgegen.

• Die im Rahmen der Neu-wagengarantie (bzw. Kulanz)ausgetauschten Teile gehen indas Eigentum von AutomobilesCITROËN über.

• Mit Ausnahme der nachstehendenEinschränkungen erstreckt sich dieNeuwagengarantie für Ihr Fahrzeugauf die kostenlose Instandsetzungoder den kostenlosen Austauschder von Automobiles CITROËNbzw. einem Vertreter des Herstellersals mangelhaft anerkannten Teilesowie den für die Instandsetzungdes Fahrzeugs notwendigenArbeitslohn.Diese Arbeiten können nach allei-nigem Ermessen des Herstellersoder seines Vertreters mitneuen Teilen oder Standard-Austauschteilen durchgeführtwerden.

• Ebenso übernimmt AutomobilesCITROËN oder ein Vertreter desHerstellers etwaige Kosten fürPannenhilfe vor Ort oder dasAbschleppen Ihres Fahrzeugs übereine Entfernung von maximal 100km bis zum nächstgelegenen auto-risierten Mitglied des CITROËN-Vertragswerkstättennetzes, wennIhr Fahrzeug infolge einer von derGarantie gedeckten Panne liegengeblieben ist (Details sieheBroschüre CITROËN Assistance).Weitere Ansprüche gewährt dieNeuwagengarantie nicht.

ZWEIJÄHRIGE NEUWAGENGARANTIE

Zusätzlich zu der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Verkäufers gewährtAUTOMOBILES CITROËN - Colisée III - 12, rue Fructidor - 75835 PARIS Cedex 17-auf Ihr CITROËN-Neufahrzeug gegen alle Fertigungsfehler eine zweijährige Garantieohne Kilometerbegrenzung nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen, undzwar ab dem Datum seiner Auslieferung an Sie oder einen gegebenenfalls von IhnenBevollmächtigten.Dieses Datum ist auf dem «Garantiezertifikat» im Wartungsheft vermerkt, das Ihnen bei Auslieferungdes Fahrzeugs übergeben wird.

Worauf sich die Neuwagengarantie erstreckt:

Hinweis:

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ZWEIJÄHRIGE NEUWAGENGARANTIE

Nicht gedeckt von der Neuwagengarantie sind:

Wartung und Einstellungen:• die im Wartungsheft aufgeführ-

ten zum reibungslosen Betrieb Ihres Fahrzeugs erforderli-chen Wartungsarbeiten und Inspektionen, das Hinzufügen von Additiven und der Austausch des Partikelfilters nach der entspre-chenden Kilometerleistung sowie der Austausch von Verschleißteilen wie Öl-, Luft-, Kraftstoff- oder Innenraumfilter,

• die Einstellungen bzw. Regulierungen (Vorspur, Auswuchten der Räder, Vorderachse, Türen…).

• der Austausch der Teile, die dem normalen Verschleiß im Zusammenhang mit der Benutzung des Fahrzeugs, der Kilometerleistung sowie den geographischen und klimatischen Gegebenheiten unter-liegen, wenn dieser Austausch nicht aufgrund eines Defekts erfolgt. Dabei handelt es sich insbesonde-reum folgende Teile: Bremsbeläge und Bremsscheiben, Reifen, Kupplung, Autobatterie, Riemen, Stoßdämpfer, Scheibenwischerblätter,Zündkerzen, Glühlampen, sons-tige Batterien, Sicherungen.

Gebrauch des Fahrzeugs: • Vibrationen und Geräusche im

Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeugs, Wertminderungen wie verblaßte Farben, Veränderung oder Verformung von Teilen aufgrund ihrer normalen Alterung,

• Schäden durch die Verwendung anderer als der Original-Flüssigkeiten, -Teile oder -Zubehörteile oder solcher, die nicht von gleichwertiger Qualität sind, sowie durch die Verwendung ungeeigneter Kraftstoffe* oder solcher von geringer Qualität und durch den Einsatz jeglicher nicht von Automobiles CITROËN emp-fohlener Additive,

• Schäden durch Naturereignisse, Hagel, Überschwemmungen, Blitzschlag, Sturm oder sonstige klimatische Risiken, sowie sol-che, die auf Unfälle, Brände oder Diebstähle zurückzuführen sind,

• Folgen aus Reparaturen, Umbauten oder Änderungen, die gegebenenfalls durch nicht vom Hersteller zugelassene Unternehmen vorgenommen wur-den, sowie Folgen aus dem Einbau von durch den Hersteller nicht zugelassenen Zubehörteilen,

• Reifen, auf die der jeweilige Reifenhersteller direkt Garantie gewährt. Das CITROËN-Händlernetz kann Ihnen dabei helfen, diese gegenüber dem Reifenhersteller geltend zu machen,

• alle sonstigen Kosten, die in der vorliegenden Neuwagengarantie nicht explizit vorgese-hen sind, insbesondere die Kosten infolge einer etwaigen Stilllegung des Fahrzeugs wie Nutzungs- oder Betriebsausfall.

* Angaben zu Biokraftstoffen finden Sie in dem betreffenden Abschnitt des Wartungsheftes bzw. der Bedienungsanleitung oder bei Ihrem CITROËN Vertragspartner.

.

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ZWEIJÄHRIGE NEUWAGENGARANTIE

• Sie müssen das auf dem neuesten Stand befindliche „Wartungsheft“ vorlegen, das insbesondere das von dem Händler, der das Fahrzeug ver-kauft hat, ordnungsgemäß ausge-füllte Garantiezertifikat enthält.

• Sie müssen die Wartung und die Kontrollen gemäß den Vorschriften von Automobiles CITROËN durchführen lassen und den Nachweis dafür erbrin-gen können (Wartungsnachweise, Rechnungen...).

• Unverzüglich nach Feststellung eines etwaigen Defekts muss Ihr Fahrzeug

einem autorisierten Mitglied des CITROËN Vertragswerkstättennetzes zur Instandsetzung übergeben wer-den, und zwar innerhalb der normalen Öffnungszeiten. Diese Maßnahme soll Ihre eigene Sicherheit und die Ihrer Passagiere gewährleisten und verhin-dern, dass der festgestellte Defekt sich verschlimmert und gegebenenfalls umfangreichere Reparaturen als die ursprünglich erforderliche nach sich zieht. Demnach sind ein Defekt und dessen Folgen nicht von der vertragli-chen Garantie gedeckt, wenn Sie nicht

unverzüglich nach Feststellung des besagten Defekts gehandelt haben.

• Sie müssen auch jeder Aufforderung eines autorisier-ten Mitglieds des CITROËN-Vertragswerkstättennetzes zur sofor-tigen Instandsetzung Ihres Fahrzeugs Folge leisten.

• Bei Nichteinhaltung dieser Regeln sind Sie für alle künftigen direk-ten oder indirekten Auswirkungen auf den ordnungsgemäßen Betrieb Ihres Fahrzeugs verantwortlich.

• Veränderungen bzw. Umbauten an Ihrem Fahrzeug vorge-nommen wurden, die von Automobiles CITROËN weder vorgesehen noch zugelassen waren (z.B. Leistungssteigerung durch Chip-Tuning), oder bei deren Durchführung die techni-schen Vorschriften des Herstellers nicht eingehalten wurden,

• Der Defekt auf die Fahrlässigkeit des Benutzers zurückzuführen ist oder Sie die Einhaltung der Vorschriften in der Bedienungs- und Wartungsanleitung nicht nachweisen können,

• Ihr Fahrzeug nicht bestimmungs-gemäß verwendet oder bei motor-sportlichen Wettbewerben einge-setzt oder überladen wurde, und sei es auch nur vorübergehend,

• der Kilometerstand Ihres Fahrzeugs verändert wurde oder der tatsächliche Kilometerstand nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann.

(Bei einem Austausch des Kilometer-zählers ist das Blatt «Austausch Kilometerzähler» im Wartungsheft von einem autorisierten Mitglied des CITROËN-Vertragswerkstättennetzes auszufüllen).

Sie verlieren den Anspruch aus der Neuwagengarantie wenn:

Was Sie tun müssen, um die Neuwagengarantie voll in Anspruch nehmen zu können

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LACKGARANTIE

In Ergänzung der Neuwagengarantie gewährt Automobiles CITROËN auf Ihr Fahrzeug eine Garantie gegen alle Mängel an der Originallackierung der Karosserie ab dem Auslieferungsdatum auf dem «Garantiezertifikat» im Wartungsheft:- für die Dauer von 3 Jahren, wenn es sich um einen PKW handelt,- für die Dauer der Neuwagengarantie bei Nutzfahrzeugen.

Was die Lackgarantie umfasst

• Die Lackgarantie umfasst die zur Behebung eines von Automobiles CITROËN oder einem Vertreter des Herstellers festgestellten Mangels erforderliche voll-ständige oder teilweise Neulackierung (inkl. Smart-Repair-Methoden).

• Die Lackgarantie gilt ausdrücklich nur, wenn die Wartung Ihres Fahrzeugs stets gemäß dem von Automobiles CITROËN vorgegebenen Wartungszyklus vorgenom-men wurde und die Behebung etwaiger Schäden unter strenger Einhaltung der Herstellernormen erfolgt ist.

Um die CITROËN-Lackgarantie weiter in Anspruch nehmen zu können, sind Sie gehalten, Schäden aufgrund äußerer Einwirkungen innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Feststellung reparieren zu lassen. Die Kosten für die Reparatur dieser Schäden gehen zu Ihren Lasten.

Nicht gedeckt von der Lackgarantie sind:

• Schäden an der Karosserie-Lackierung, die durch Umwelteinflüsse wie atmosphärische Niederschläge, chemische Substanzen in der Luft, tierische und pflanzliche Absonderungen, Sand, Salz, Rollsplit oder Naturereignisse wie Hagel oder Überschwemmungen und sonstige äußere Einwirkungen (z.B. infolge eines Unfalles) entstanden sind,

• Schäden, die auf die Fahrlässigkeit des Benutzers, die verspätete Anzeige des zu behebenden Schadens oder die Nichteinhaltung der Vorschriften des Herstellers zurückzuführen sind,

• Schäden aufgrund von Ereignissen, die durch die Neuwagengarantie nicht gedeckt sind,

• Folgen aus Reparaturen, Umbauten oder Veränderungen, die durch nicht vom Hersteller zugelassene Unternehmen vorgenommen wurden.

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GARANTIE GEGEN DURCHROSTUNG

Automobiles CITROËN gewährt auf Ihr Fahrzeug eine Garantie gegen Durchrostungsschäden (Korrosion der Karosserie von innen nach außen), beginnend mit dem Auslieferungsdatum auf dem «Garantiezertifikat» im Wartungsheft, und zwar für die Dauer von:

- 12 Jahren bei einem PKW,

- 5 Jahren bei einem Nutzfahrzeug.

Was die Garantie gegen Durchrostung umfasst

Die Garantie gegen Durchrostung umfasst die Instandsetzung oder den Austausch der von Automobiles CITROËN oder dem Vertreter des Herstellers als fehlerhaft anerkannten Teile, die einen durch Korrosion verursachten Durchrostungsschaden aufweisen.

• Die Garantie gegen Durchrostung gilt ausdrück-lich nur, wenn das Fahrzeug stets unter stren-ger Einhaltung der Herstellernormen repariert wurde und wenn der Kunde zu gegebener Zeit:

1) die im Wartungsheft genannten regelmäßigen Wartungsarbeiten und

2) die nachstehend aufgeführten Kontrollen im Rahmen der Garantie gegen Durchrostung hat durchführen und

3) etwaige Schäden am Fahrzeug hat instandset-zen lassen.

• Der Wartungszyklus der Garantie gegen Durchrostung sieht vier periodische Kontrollen vor, deren Kosten vom Benutzer zu tragen sind. Diese müssen bei PKW zwingend vier Jahre nach dem Beginn-Datum der Garantie gegen Durchrostung bzw. bei Nutzfahrzeugen zwei Jahre nach diesem Datum und anschließend für alle Fahrzeuge in einem Abstand von zwei Jahren erfolgen. Bei diesen Kontrollen prüft der Vertragspartner, gegebenenfalls nach einem vollständigen Waschen des Fahrzeuges, des-sen Zustand und stellt fest, welche Arbeiten dur-chzuführen sind und welche durch die CITROËN-Garantie gegen Durchrostung gedeckt sind. Auf äußere Einwirkungen zurück-zuführende Beschädigungen, die zu Korrosion führen können, werden auf den hierzu vorgesehenen Seiten des Wartungshefts angegeben und notiert. Darüber hinaus muss nach jeder Arbeit an der Karosserie (aufgrund eines Unfalls, Beschädigungen, ..) stets eine Kontrolle unter den oben beschrie-benen Bedingungen erfolgen. Die Vorschriften des Herstellers müssen zwingend eingehalten werden. Ihr CITROËN-Vertragspartner berät Sie hierzu gerne.

Hinweis:• Nach jeder Arbeit an der

Karosserie (aufgrund eines Unfalls, Beschädigungen…) muss stets eine Kontrolle unter den gleichen Bedingungen erfolgen.

• Sie sind gehalten, Schäden aufgrund äußerer Einwirkung unter Einhaltung der von Automobiles CITROËN aufge-stellten Normen und innerhalb von zwei Monaten nach den Kontrollen zu Ihren Lasten repa-rieren zu lassen. Diese Reparatur wird im «Wartungsheft» unter Angabe des Reparaturbetriebs, des Reparaturdatums, des Kilometerstands des Fahrzeugs und der Nummer der quittierten Rechnung vermerkt. Dieses bei den regelmäßigen Kontrollen ordnungsgemäß auszufüllen-de «Wartungsheft» muss für die Inanspruchnahme sämtli-cher Leistungen im Rahmen der CITROËN-Garantie gegen Durchrostung vorgelegt werden.

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GARANTIE GEGEN DURCHROSTUNG

Nicht gedeckt von der Garantie gegen Durchrostung sind:

• Schäden, die auf die Fahrlässigkeit des Benutzers oder die Nichteinhaltung der Vorgaben des Herstellers zurückzuführen sind,

• Schäden auf Grund von Ereignissen, die durch die Neuwagengarantie nicht gedeckt sind,

• die Folgen einer Zerstörung der Hohlraumversiegelung durch eine zusätzli-che, im Wartungsplan nicht vorgesehene Behandlung,

• Folgen aus Reparaturen, Umbauten oder Veränderungen, die durch nicht vom Hersteller zugelassene Unternehmen vorgenommen wurden,

• Korrosionserscheinungen, verursacht durch den Einbau nicht vom Hersteller zugelasse-ner Zubehörteile und/oder durch Zubehörteile, die unter Missachtung der Vorschriften des Herstellers eingebaut wurden,

• am Fahrzeug vorgenommene Karosse-rieumbauten sowie Kipper und Ladeflächen bei Nutzfahrzeugen,

• Räder und mechanische Bauteile, die nicht Bestandteil der Karosserie sind.

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II

DIE REGELMÄSSIGE CITROËN WARTUNG

Zur Aufrechterhaltung der Funktion Ihres Fahrzeugs auf höchstem Niveau in Sachen Sicherheit, Leistung und Komfort ist es unbedingt erfor-derlich, den auf Ihr Fahrzeug abgestimmten Wartungsplan einzuhalten. Die Wartung umfasst Kontrollen, Füllstandskorrekturen und sonstige Arbeiten, die für den einwandfreien Betrieb Ihres Fahrzeugs erforderlich sind.

Umfang sowie Häufigkeit der Wartungen sind je nach Kilometerlaufleistung und Fahrzeugalter unterschiedlich.

Sollte eine oder mehrere der folgenden erschwerten Betriebsbedingungen in Ihrem Fall zutreffen, ist eine spezielle Wartung erforderlich:

• ständige Haus-zu-Haus-Fahrten

• Nutzung im Stadtverkehr (Taxi, Krankenwagen, etc.)

• häufige Kurzstrecken, kalter Motor bei niedrigen Temperaturen

• längerer Aufenthalt in:• warmen Ländern mit Temperaturen häufig über 30°C• kalten Ländern mit Temperaturen häufig unter 15° C• Ländern mit hohem Staubanteil in der Luft• Ländern in denen die Kraftstoffe und Schmiermittel nicht den CITROËN-Empfehlungen entsprechen

• Motor 1,6l HDi 110 mit einer monatlichen Kilometerleistung von 4 000 km oder darüber

• Jumpy 1,6l HDi 110 bei häufigen Fahrten auf der Autobahn und hoher Beladung

Die Einhaltung des CITROËN-Wartungsplans ist erforderlich während der gesamten Garantiedauer Ihres Fahrzeugs und für all diejenigen Fahrzeuge, für die Serviceverträge bestehen.

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II

C1 - 1.0 l Benzin C-CROSSER - 2.4 l Benzin 15 000 km oder 1 Jahr 10 000 km oder 1 Jahr

C-CROSSER - 2.2 l HDi 20 000 km oder 1 Jahr 15 000 km oder 1 Jahr

JUMPER* - alle Motoren 40 000 km oder 2 Jahre 30 000 km oder 1 Jahr

Alle Fahrzeuge 1,6 HDi außer JUMPY Alle Fahrzeuge 2.0 l Benzin

20 000 km oder 2 Jahre 15 000 km oder 1 Jahr

Alle anderen Fahrzeuge und Motorisierungen darunter JUMPY 1.6 HDi

30 000 km oder 2 Jahre 20 000 km oder 1 Jahr

Die Wartungsintervalle richten sich nach Dauer und Laufleistung. Die zuerst eintretende Intervallgrenze muss unbedingt eingehalten werden.

* In Abhängigkeit der Nutzungsbedingungen Ihres Jumpers, zeigt die Wartungsintervallanzeige eine Meldung an und das Blinken der Kontroll-Leuchte des Öldrucks weist auf die Notwendigkeit der Durchführung einer vorzeitigen Wartung hin.

Wartungsintervalle

MODELL UND MOTOR NORMALE BEDINGUNGEN ERSCHWERTE BEDINGUNGEN

DIE REGELMÄSSIGE CITROËN WARTUNG

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II

Kontrollen im Fahrzeuginnenraum (Signalhorn, Parkbremse etc.)

Verfallsdatum des Reifenpannensets*

Kontrollen unter dem Fahrzeug, einschließlich: - Sicherheitskontrollen (Bremsanlage, Lenkung usw.) - Umgebungskontrollen (Dichtigkeit der Kreisläufe, des Getriebes usw.) - Sichtkontrolle der AFIL-Spurassistent-Sensoren* Kontrollen am Fahrzeug außen (Zustand der Reifen, Scheinwerfer, Beleuchtung usw.) Kontrollen unter der Motorhaube, einschließlich Auffüllen von Flüssigkeiten, falls erforderlich (Scheibenwaschanlage, Bremsanlage usw.) Kontrollen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes (außer Haupt- und Abgasuntersuchung) Diagnose der Steuergeräte Entwässern des Dieselfilters* Motorölwechsel Austausch des Ölfilters Aktualisierung der Wartungsanzeige Probefahrt

Die CITROËN Wartungen setzen sich einerseits aus den systematischen Wartungsarbeiten zusammen, die bei jeder Wartung für alle Fahrzeuge anfallen und anderseits aus Zusatzarbeiten, die sich je nach Alter und Laufleistung für jedes Fahrzeug unterscheiden.

DIE REGELMÄSSIGE CITROËN WARTUNG

Systematische Hauptwartungsarbeiten

für alle Fahrzeuge

* je nach Ausstattung.

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II

Die Wartung von Benzin- und darauf basierenden Ergasfahrzeugen, ist identisch, wird jedoch durch die folgenden Arbeiten* ergänzt:

• Bei jeder Wartung:

– Zustand und Dichtigkeit der Erdgasleitungen – Sichtkontrolle der Befestigungen des Erdgastanks

• Laufzeitabhängige Wartungsarbeiten: – Sichtkontrolle des Erdgastanks alle 4 Jahre – Austausch des Erdgastanks alle 20 Jahre

• Laufleistungsabhängige Wartungsarbeiten: – Austausch der Zündkerzen alle 30 000 km

* Je nach der im jeweiligen Land geltenden Gesetzgebung.

Die Wartung für Bioflex- und Benzinfahrzeuge ist identisch mit Ausnahme:- Austausch des Kraftstofffilters alle 60 000 km

GNV

DIE REGELMÄSSIGE CITROËN WARTUNG

Zusatzarbeiten für mit Erdgas oder Bioflex betriebene Fahrzeuge

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II

MOTOR 2.2 l 2.4 l MODELL HDi Benzin

WARTUNGSARBEITEN ABSTÄNDE

Austausch des Kraftstofffilters 20 000 km 150 000 km oder 10 Jahre Kontrolle des Luftfilters 20 000 km 15 000 km Austausch des Luftfilters 40 000 km 45 000 km Austausch des Innenraumfilters 20 000 km oder 1 Jahr 30 000 km oder 1 Jahr

Kontrolle des Luftansaugrohrs 40 000 km Nicht betroffen

Austausch der Kühlflüssigkeit (Achtung, einmalige 60 000 km oder 4 Jahre, einmalig Maßnahme während der Lebensdauer des Fahrzeugs)

Austausch der Bremsflüssigkeit 2 Jahre

Kontrolle der Achsgeometrie vorn (Spurkontrolle) 60 000 km

Füllstandskontrolle Schaltgetriebe 20 000 km 15 000 km

Füllstandskontrolle Achsantrieb und Verteilergetriebe 20 000 km 15 000 km

Ölwechsel Schaltgetriebe 200 000 km oder 10 Jahre 165 000 km oder 13 Jahre

Ölwechsel CVT-Getriebe Nicht betroffen 90 000 km oder 6 Jahre

Ölwechsel Achsantrieb und Verteilergetriebe 80 000 km oder 10 Jahre 75 000 km oder 5 Jahre

Kontrolle der Gelenkwellen 40 000 km 30 000 km

Austausch der Zündkerzen Nicht betroffen 90 000 km

Kontrolle des Ventilspiels Nicht betroffen 90 000 km

Zusätzliche Wartungsarbeiten bei normalen Betriebsbedingungen

C-CROSSER

DIE REGELMÄSSIGE CITROËN WARTUNG

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II

MODELL UND MOTOR WARTUNGSARBEITEN ABSTÄNDE Austausch des Luftfilters 60 000 km Austausch der Zündkerzen 60 000 km Austausch der Kühlflüssigkeit 150 000 km, danach alle 60 000 km Austausch des Aktivkohlefilters 90 000 km Austausch der Bremsflüssigkeit 2 Jahre Austausch des Innenraumfilters 15 000 km oder 1 Jahr Austausch des Dieselfilters 40 000 km Austausch des Luftfilters 40 000 km Austausch der Bremsflüssigkeit 2 Jahre Austausch des Innenraumfilters 40 000 km oder 2 Jahre Austausch des Dieselfilters 60 000 km außer Motor 2.7 l HDi V6 24S, 2,0 l HDi und 2,2 l HDi 30 000 km Austausch des Luftfilters 60 000 km Austausch der Zündkerzen (Benzinmotoren) 60 000 km außer Benzinmotor V6 3.0 l 24S 120 000 km Kontrolle der Motorkühlflüssigkeit 120 000 km oder 4 Jahre dann bei jeder Wartung Austausch der Bremsflüssigkeit 2 Jahre Austausch des Innenraumfilters 30 000 km oder 2 Jahre außer 1,6 l HDI- und 2,0l Benzinmotor 20 000 km oder 2 Jahre Reinigung der AFIL-Spurassistent-Sensoren (je nach Ausstattung) bei Bedarf nach der Kontrolle Spezielle Arbeiten – NEMO : Austausch der Kühlflüssigkeit 120 000 km oder 4 Jahre (einmalige Maßnahme während der Lebensdauer des Fahrzeugs) Sonderarbeiten C3 Pluriel : Überprüfung der Verriegelungsspannung des Schiebedachmechanismus vorn und hinten 30 000 km oder 2 Jahre Schmierung der Führung für die Schiebedachbögen und der Aufnahme des Faltschiebedachs Sonderarbeiten Stop & Start : Austausch des Antriebsriemens für die Nebenaggregate sowie 90 000 km des Dämpfers der dynamischen Spannrolle

JUMPER - Alle Motoren

C1 - 1.0 l Benzin

Übrige Fahrzeuge, übrige Motoren

Zusätzliche Wartungsarbeiten bei normalen Betriebsbedingungen

DIE REGELMÄSSIGE CITROËN WARTUNG

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II

MOTOR 2.2 l 2.4 l MODELL HDi Benzin

WARTUNGSARBEITEN ABSTÄNDE

Austausch des Kraftstofffilters 15 000 km 150 000 km oder 10 Jahre

Austausch des Luftfilters 15 000 km 10 000 km

Austausch des Innenraumfilters 15 000 km oder 1 Jahr 20 000 km oder 1 Jahr

Kontrolle des Luftansaugrohrs 15 000 km Nicht betroffen

Austausch der Kühlflüssigkeit 60 000 km oder 4 Jahre, einmalig (Achtung, einmalige Maßnahme während der Lebensdauer des Fahrzeugs)

Austausch der Bremsflüssigkeit 2 Jahre

Kontrolle der Achsgeometrie vorn (Spurkontrolle) 60 000 km 40 000 km

Füllstandskontrolle Schaltgetriebe 15 000 km 10 000 km

Füllstandskontrolle Achsantrieb und Verteilergetriebe 15 000 km 10 000 km

Ölwechsel Schaltgetriebe 90 000 km oder 4 Jahre 90 000 km oder 6 Jahre

Ölwechsel CVT-Getriebe Nicht betroffen 50 000 km oder 3 Jahre

Ölwechsel Achsantrieb und Verteilergetriebe 30 000 km oder 3 Jahre 50 000 km oder 3 Jahre

Kontrolle der Gelenkwellen 15 000 km 10 000 km

Austausch der Zündkerzen Nicht betroffen 30 000 km

Kontrolle des Ventilspiels Nicht betroffen 60 000 km

Zusätzliche Wartungsarbeiten bei erschwerten Betriebsbedingungen

C-CROSSER

DIE REGELMÄSSIGE CITROËN WARTUNG

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II

MODELL UND MOTOR WARTUNGSARBEITEN ABSTÄNDE

Austausch des Luftfilters 40 000 km

Austausch der Zündkerzen 40 000 km

Wechsel des Getriebeöls 60 000 km

Kontrolle des Anzugs der Achsen 60 000 km

Austausch der Kühlflüssigkeit 150 000 km, danach alle 60 000 km

Austausch des Aktivkohlefilters 60 000 km

Austausch der Bremsflüssigkeit 2 Jahre

Austausch des Innenraumfilters 10 000 km oder 1 Jahr

Austausch des Dieselfilters 30 000 km Austausch des Luftfilters 30 000 km Austausch der Bremsflüssigkeit 2 Jahre

Austausch des Innenraumfilters 30 000 km oder 1 Jahr

Austausch des Dieselfilters 45 000 km

Austausch des Luftfilters 1.6 l HDi 30 000 km

Austausch des Luftfilters 2.0 l (Benzinmotoren) 45 000 km

Austausch der Zündkerzen 2.0 l (Benzinmotoren) 45 000 km

Kontrolle der Motorkühlflüssigkeit 120 000 km oder 4 Jahre dann bei jeder Wartung

Austausch der Bremsflüssigkeit 2 Jahre

Austausch des Innenraumfilters 15 000 km oder 1 Jahr

Sichtkontrolle der AFIL-Spurassistent-Sensoren (je nach Ausstattung) bei Bedarf nach der Kontrolle

C1 - 1.0 l Benzin

JUMPER - Alle Motoren

1.6 HDi Motor bei allen Fahrzeugen

außer JUMPY

2.0 l Benzinmotor bei allen Fahrzeugen

Zusätzliche Wartungsarbeiten bei erschwerten Betriebsbedingungen

DIE REGELMÄSSIGE CITROËN WARTUNG

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II

MODELL UND MOTOR WARTUNGSARBEITEN ABSTÄNDE

Austausch des Dieselfilters 40 000 km außer Motor V6 HDi, 2,0 l HDi und 2,2 l HDi 20 000 km

Austausch des Luftfilters (Benzinmotoren) 40 000 km

Austausch des Luftfilters (Dieselmotoren) 40 000 km

Austausch der Zündkerzen (Benzinmotoren) 40 000 km außer Benzinmotor V6 3.0 l 24S 80 000 km Kontrolle der Motorkühlflüssigkeit 120 000 km oder 4 Jahre dann bei jeder Wartung

Austausch der Bremsflüssigkeit 2 Jahre

Austausch des Innenraumfilters 20 000 km oder 1 Jahr

Reinigung der AFIL-Spurassistent-Sensoren (je nach Ausstattung) bei Bedarf nach der Kontrolle

Spezielle Arbeiten – NEMO : Austausch der Kühlflüssigkeit 120 000 km oder 4 Jahre (einmalige Maßnahme während der Lebensdauer des Fahrzeugs)

Spezielle Arbeiten – C1 Diesel : Getriebe-Ölwechsel 60 000 km Kontrolle des Anzugs der Achsbefestigungen Sonderarbeiten C3 Pluriel : Überprüfung der Verriegelungsspannung des Schiebedachmechanismus vorn und hinten 20 000 km oder 1 Jahr Schmierung der Führung für die Schiebedachbögen und der Aufnahme des Faltschiebedachs Sonderarbeiten Stop & Start : Austausch des Antriebsriemens für die Nebenaggregate sowie 60 000 km des Dämpfers der dynamischen Spannrolle

Übrige Fahrzeuge, übrige Motoren

Zusätzliche Wartungsarbeiten bei erschwerten Betriebsbedingungen

DIE REGELMÄSSIGE CITROËN WARTUNG

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II

Der Steuerzahnriemen wird vom Starten bis zum vollständigen Stillstand des Motors beansprucht. Es ist also völlig normal, dass er sich abnutzt. Ein defekter Steuerzahnriemen kann den Motor schädigen und ihn unbrauchbar machen. Der Steuerzahnriemen ist deshalb in folgenden Abständen auszutauschen:

BENZINMOTOREN DIESELMOTOREN NORMALE BEDINGUNGEN ERSCHWERTE BEDINGUNGEN

2.0 l 140 000 km oder 10 Jahre 120 000 km oder 10 Jahre 1.1 l - 1.4 l - 1.6 l - 1.8 l - 2.2 l HDi 2.0 l (außer 136 PS) 150 000 km oder 10 Jahre 120 000 km oder 10 Jahre

3.0 l V6 24S HDi 1.4 l - 1.6 l - 2.0 l (136 PS) - 2.2 l - V6 HDi 240 000 km oder 10 Jahre 180 000 km oder 10 Jahre

Steuerzahnriemen

DIE REGELMÄSSIGE CITROËN WARTUNG

Wartung des DieselpartikelfiltersUm eine optimale Funktion des Partikelfilters sicherzustellen, empfiehlt CITROËN die Verwendung des Öls TOTAL ACTIVA/QUARTZ INEO ECS oder anderer Öle, die der Norm PSA PEUGEOT CITROËN B71 2290 entsprechen.Die Zugabe von Zusatzmitteln, wie Reinigungsmittel oder Metalladditive ist nicht zulässig.Folgende Wartungsintervalle gelten für den Partikelfilter:

Wir empfehlen Ihnen, die technischen Eingriffe nach Herstellervorgaben durchzuführen.

1/ Füllstandskontrolle bzw. Korrektur des Füllstands des Additivbehälters (je nach Ausstattung)

2/ Kontrolle des Partikelfilters (je nach Ausstattung)

Die mit einer Steuerkette ausgestatteten Motoren sind nicht betroffen.

1.6 l (Xsara Picasso und Jumpy), 2 l (Jumpy und C8) 2.2 l (C6 und C8) V6 HDi FÜLLSTANDSKORREKTUR BZW. AUSTAUSCH DES FLEXIBLEN BEHÄLTERS alle 120 000 km

Sonstige Fahrzeuge/Motoren KONTROLLE DES FÜLLSTANDS DES ADDTIVBEHÄLTERS (ab) 90 000 bzw. 100 000 km

1.6 (außer C5 und BERLINGO) 2.0 l, 2.2 l , V6 HDi KONTROLLE DES PARTIKELFILTERS (ab) 180 000 km

1.6 l (C5 und BERLINGO) KONTROLLE DES PARTIKELFILTERS (ab) 160 000 km

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20 CITROËN

Die starke Zusammenarbeit zwischen TOTAL und CITROËN zeigt sich insbesondere im Bereich des Motorsports: Von der Rallye 1969 in Marokko bis zu den Rallyeweltmeisterschaften 2007 mit den Siegern Sébastien Loeb und Daniel Elena. Die eindrucksvolle Siegesliste beider Marken dank sagenhafter über die Jahre erzielter Errungenschaften kann sich sehen lassen. Trotz extremer Bedingungen konnte man diese Bewährungsproben erfolgreich meistern, was wiederum eine strenge Prüfung der Schmiermittel von TOTAL, dem Garant für die Leistungen der CITROËN-Fahrzeuge, möglich macht.

40 Jahre LEIDENSCHAFT

empfiehlt

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II

CITROËNSCHMIERMITTEL: EMPFEHLUNGEN

Viskositätsbereiche je nach Spannweite der Außentemperatur.

Die von CITROËN empfohlenen TOTAL-Motoröle besitzen bessere Eigenschaften als die in den ACEA (europäischen Automobilherstellerverband) -Normen definierten Öle.

Dadurch ermöglichen sie es, den jüngsten technischen Neuerungen Ihres Fahrzeugs Rechnung zu tragen und Betrieb und Nutzung der CITROËN-Motoren (Leistung, Kraftstoffersparnis, Schadstoffausstoß, Lebensdauer und Verschleiß) zu optimieren.

Verwenden Sie beim Ölwechsel Ihres Fahrzeugs ausschließlich Schmiermittel, die den PSA PEUGEOT CITROËN Normen entsprechen.

Bei einer Füllstandskorrektur ausschließlich Öle, die der ACEA-Norm entsprechen, verwenden:➞ Motoren ohne FAP (Partikelfilter) : A3/B4➞ Motoren mit FAP (Partikelfilter) : vorzugsweise C2 oder C3

Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre CITROËN-Vertragswerkstatt.

empfiehlt

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CITROËNSCHMIERMITTEL: EMPFEHLUNGEN

MOTORÖLBESCHREIBUNG MINERALISCH TEILSYNTHETISCH VOLLSYNTHETISCH VOLLSYNTHETISCH VOLLSYNTHETISCH SCHADSTOFFARM

SAE -GRAD 15W-40 10W-40 5W-40 0W-30 5W-30

Ben

zin

Die

sel

TOTAL ACTIVA TOTAL ACTIVA TOTAL ACTIVA TOTAL ACTIVA TOTAL ACTIVA TOTAL QUARTZ TOTAL QUARTZ TOTAL QUARTZ TOTAL QUARTZ TOTAL QUARTZ 5000 15W-40 7000 10W-40 9000 5W-40 ENERGY 0W-30 INEO ECS

Empfohlene Öle

Motoren

1.0 l

1.4 VTi - 1.6 VTi - 1.6 THP

1.8 l - 2.2 l

2.0 l

Sonstige Motoren

1.4 l - 1.6 l - 2.2 l HDi FAP

2.0 l - V6 HDi FAP

Sonstige Motoren

erlaubt.Die Bezeichnung «ACTIVA» gilt für FrankreichDie Bezeichnung «QUARTZ» gilt in den übrigen Ländern

Das vollsynthetische, umweltfreundliche Motoröl Activa/Quartz INEO ECS 5W-30 ist gleichzeitig schadstoffarm und kraftstoffsparend. Bei den Motoren, für die es geeignet ist, trägt es zu der von CITROËN angestrebten Senkung des Kraftstoffverbrauchs und Reduzierung der umweltbelastenden Abgase bei. Es empfiehlt sich unbedingt für Fahrzeuge mit Partikelfilter.

Normen B71 2295 B71 2294 B71 2296 B71 2296 B71 2290PSA PEUGEOT CITROËN

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empfiehlt

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III

JÄHRLICHE KONTROLLUNTERSUCHUNG*

DER RICHTIGE UNTERHALTSRHYTHMUS IHRES CITROËNDIE VON IHREM HERSTELLER EMPFOHLENE UNTERSUCHUNG, ZWISCHEN ZWEI REGELMÄSSIGEN WARTUNGSDIENSTENZUR AUFRECHTERHALTUNG DER LEISTUNGEN IHRES FAHRZEUGS AUF HÖCHSTEM NIVEAU!

● EINE JÄHRLICHE KONTROLLUNTERSUCHUNG FÜR MAXIMALE GELASSENHEIT Die JÄHRLICHE KONTROLLUNTERSUCHUNG gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Fahrzeug immer von einer Citroën Vertragswerkstatt in einwand-freiem Zustand gehalten wird.

● EINE REGELMÄSSIGE ÜBERWACHUNG FÜR HÖCHSTE SICHERHEIT Die JÄHRLICHE KONTROLLUNTERSUCHUNG dient zwischen zwei regelmäßigen Wartungsdiensten zur Erkennung des Verschleißzustands bestimmter Teile, die hohen Beanspruchungen ausgesetzt sind, wie etwa der Bremsbeläge, deren Abnutzung von den Fahrbedingungen (Gebirge, Stadt, …) und Ihrem Fahrstil abhängt.

● EINE REGELMÄSSIGE ÜBERPRÜFUNG FÜR OPTIMALE LEISTUNGEN Niemand fährt auf die gleiche Weise oder unter den gleichen Bedingungen. Der Verschleiß bestimmter Teile ist also von einem Fahrer zum anderen unterschiedlich. Deshalb dient die JÄHRLICHE KONTROLLUNTERSUCHUNG dazu, Ihr Fahrzeug auf seinem optimalen Leistungsstand zu halten und seinen optimalen Wiederverkaufswert zu erhalten.

ZUR ZUVERLÄSSIGEN UND INDIVIDUELLEN WERTERHALTUNG IHRES FAHRZEUGS!

BEISPIEL FÜR EINE JÄHRLICHE KONTROLLUNTERSUCHUNG FÜR EIN FAHRZEUG MIT NORMALER NUTZUNG

JÄHRLICHEKONTROLL-

UNTERSUCHUNG 1

1 JAHR

JÄHRLICHEKONTROLL-

UNTERSUCHUNG 2

3 JAHRE

JÄHRLICHEKONTROLL-

UNTERSUCHUNG 3

5 JAHRE

REGELMÄSSIGE WARTUNG 1

2 JAHRE

**

REGELMÄSSIGE WARTUNG 2

4 JAHRE

**

REGELMÄSSIGE WARTUNG 3

6 JAHRE

**

STEMPEL DER ÜBERPRÜFENDEN

WERKSTATT

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WERKSTATT

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WERKSTATT

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WERKSTATT

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ERSTE JÄHRLICHE

KONTROLLUNTERSUCHUNGZWEITE JÄHRLICHE

KONTROLL UNTERSUCHUNG

DRITTE JÄHRLICHE

KONTROLLUNTERSUCHUNG

VIERTE JÄHRLICHE

KONTROLLUNTERSUCHUNG

FÜNFTE JÄHRLICHE

KONTROLLUNTERSUCHUNG

* je nach Modell und an der Maßnahme teilnehmendem Land.** Der Stempelnachweis der überprüfenden Werkstatt über die regelmäßigen Wartungsarbeiten befindet sich auf den Seiten 28-32.

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III

INSTANDHALTUNGSEMPFEHLUNGEN

ÖlstandÜberprüfen Sie in Abhängigkeit Ihrer Fahrzeugnutzung (alle 3000 - 5000 km) den Ölstand Ihres Fahrzeugs und füllen Sie gegebenenfalls ein geeignetes Schmiermittel nach (siehe Seite 22). Eine Füllstandskorrektur zwischen zwei Wartungsintervallen ist normal. Ein zu geringer oder zu hoher Ölstand kann Ihren Motor erheblich beschädigen.

ReifenÜberprüfen Sie regelmäßig den Reifendruck. Kontrollieren Sie ebenfalls den Abnutzungsgrad der Reifen mit Hilfe der hierfür vorgesehenen Kontrollmarken. Wenn die Kontrollmarken die Höhe der Lauffläche erreicht haben, beträgt die Tiefe der Nuten weniger als 1,6 Millimeter. Die Reifen müssen also ausgetauscht werden.

StoßdämpferDie Abnutzung der Stoßdämpfer ist für den Nutzer schwer festzustellen. Da die Stoßdämpfer aber erheblichen Einfluss auf die Effizienz beim Bremsen und die Straßenlage haben, sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen zu Gunsten Ihrer Sicherheit und Ihres Fahrkomforts erforderlich.

Beleuchtung SignalanlageDer Austausch einer einzigen Glühlampe, insbesondere wenn diese defekt ist, führt systematisch zu einem Ungleichgewicht in der Beleuchtung und dann langfristig zum Austausch der zweiten Glühlampe. Denken Sie also stets daran, Ihre Glühlampen paarweise auszutauschen.

ScheibenwischerblätterRegelmäßige Kontrollen sowie die Pflege mit einem feuchten Tuch erhöhen ihre Lebensdauer. Jährliches Ersetzen der Wischerblätter begünstigt eine bessere Sicht auf die Straße zu jeder Jahreszeit und verhindert so das Bilden von Kratzspuren auf der Windschutzscheibe.

KlimaanlageDank der Klimaanlage können Sie Ihre Fahrt in angenehmer Umgebung genießen. Eine jährliche Klimaanlagen-Reinigung sorgt für eine einwandfreie Funktionsfähigkeit aller Bauelemente und reduziert gleichzeitig das Entstehen von Bakterien und unangenehmer Gerüche.

Duftspender Die widerauffüllbaren Patronen erhalten Sie bei Ihrem CITROËN-Vertragspartner.

CCE_2009_1bis.indd 24CCE_2009_1bis.indd 24 22/12/2008 18:36:2722/12/2008 18:36:27

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III

INSTANDHALTUNGSEMPFEHLUNGEN

Wartung der KarosserieCITROËN hat die besten Technologien eingesetzt, damit der Lack Ihres Fahrzeugs makellos aussieht und sich optimal gegen äußere Einwirkungen verhält.Es obliegt nun Ihnen, Ihre Karosserie zu pflegen. Durch eine geeignete Wartung bleiben die schützenden Eigenschaften des Lacks und sein ur-sprünglicher Glanz erhalten. Auf diese Weise können Sie im Laufe der Jahre zur Werterhaltung Ihres Fahrzeugs beitragen.

WAS TUN ZUR PFLEGE DER

KAROSSERIE? WANN WIE BESONDERS ZU BEACHTENDE

VORSICHTSMASSNAHMEN EMPFOHLENE

PRODUKTE

Karosseriewäsche: Schmutzspritzer, Staub, Schlamm,

Vogelkot, Baumharz,

Insektensekret, Pollen, Teer entfernen.

HäufigSo schnell wie

möglich bei Vogelkot, Harz, Insektensekret,

Pollen und Teer, die lack-schädigende chemische Substanzen

enthalten

Wagenwäsche von Hand

ODER

Hochdruckreinigung

ODER

Wagenwäsche in der

Waschanlage

Wagenwäsche von Hand: Staub, der Kratzer verursachen kann, vor dem Putzen mit reichlich Wasser ab-spritzen. Nach dem Putzen und Nachspülen, Fahrzeug mit einem Ledertuch trocknen, um Kalkflecken zu vermeiden. Keinen Scheuerschwamm benutzen.

Sauberer Schwamm

Mildes Autoshampoo

Ledertuch Mikrofasertuch

Hochdruckreinigung: Empfohlenen Abstand des Sprühkopfes (50 cm) einhalten, besonders an den Steinschlagstellen.Manche Flecken (z.B. Teer…) müssen gegebenenfalls zusätzlich behandelt werden. Wagenwäsche in der Waschanlage:Achtung bei schlecht gewarteten Waschanlagen: Die Bürsten können Mikrokratzer verursachen, die besonders auf dunklem Lack auffallen.

Karosserie nicht trocken abreiben. Wagen nicht in der prallen Sonne oder bei großer Kälte waschen.

In Küsten- oder Industrieregionen (usw.) Fahrzeug im Winter häufiger waschen, um Jodablagerungen, Schlamm, Ruß und Streusalz zu entfernen, die stark korrosiv wirken. Unterboden und Radkästen gründlich reinigen.

Angetrockneten Teer, Vogelkot, Harz, usw. nicht direkt abkratzen. Ablagerungen vor dem Entfernen mit reichlich Wasser einweichen. Auf keinen Fall Lösungsmittel, Benzin oder Ähnliches verwenden.

Teerfleckentferner Insektenreiniger Sauberes Tuch Klares Wasser

Pflege verchromter Zierleisten:Keine Scheuermittel oder chemische Lösungsmittel verwenden.

PH-neutrales Seifenwasser,

weiches, trockenes Tuch zum Wischen

verwenden.

CCE_2009_1bis.indd 25CCE_2009_1bis.indd 25 22/12/2008 18:36:2722/12/2008 18:36:27

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III

INSTANDHALTUNGSEMPFEHLUNGEN

WAS TUN ZUR PFLEGE DER

KAROSSERIE? WANN WIE BESONDERS ZU BEACHTENDE

VORSICHTSMASSNAHMEN EMPFOHLENE

PRODUKTE

Lack schützen:Fahrzeug nicht stark verschmutzen lassen

Mindestes zweimal im Jahr (vor und

nach dem Winter) ODER

durch regelmäßige Anwendung eines Waschprogramms mit Wachszusatz in der Waschanlage

ODER Nach jedem

Polieren

Wachsen von Hand ODER in der

Waschanlage mit

Wachszusatz

Vor dem Wachsen muss das Fahrzeug vollständig sauber und trocken sein. Nicht in der prallen Sonne anwenden Gebrauchsanweisung des Produkts befolgen Nicht auf Kunststoff oder Gummi anwenden

Vom Vertragshändler

empfohlenes Wachs (ohne Schleifmittel)

Watte Mikrofasertuch

Mikrokratzer entfernen

Nur wenn Mikrokratzer zu

sehen sind

Polieren von Hand oder beim Vertragshändler

nachfragen

Vor dem Polieren muss das Fahrzeug ganz sauber und trocken sein. Die Verwendung von Politur mit zu starker Schleifwirkung oder der unsachgemäße Gebrauch einer Poliermaschine können Spuren hinterlassen und/oder den Lack stumpf werden lassen. Gebrauchsanweisung des verwendeten Produkts befolgen. Nicht auf Kunststoff oder Gummi anwenden. Nach dem Polieren muss das Fahrzeug eingewachst werden.

Vom Vertragshändler

empfohlene Politur Watte

Mikrofasertuch

Kleine Lackschäden beheben: Kratzer, Lackplatzer, Steinschlagstellen

Schnell, wenn das Blech sichtbar ist, um Korrosion zu

vermeiden

Lackstift Wenn das Blech

sichtbar ist, Vertragshändler zu Rate ziehen

Gebrauchsanweisung des Produkts zur Ausbesserung oberflächlicher Schäden lesen.

Lackstift erhält-lich in den mar-kenspezifischen Farbtönen

Kein Lösungsmittel, Benzin oder Petroleum zur Reinigung der Karosserie verwenden. Nach der Wagenwäsche mehrfach hintereinander leicht bremsen, um die Feuchtigkeit von den Bremsbelägen zu entfernen. Motorraum nicht mit Hochdruck reinigen.

CCE_2009_1bis.indd 26CCE_2009_1bis.indd 26 22/12/2008 18:36:2722/12/2008 18:36:27

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III

INSTANDHALTUNGSEMPFEHLUNGEN

LederpflegeDie Lederelemente wurden unter Anwendung modernster Technologien von CITROËN entwickelt, um eine lange Lebensdauer, optimalen Komfort und eine hohe Widerstandsfähigkeit zu gewährleisten.Leder ist ein Naturprodukt, es erfordert besondere Maßnahmen hinsichtlich Gebrauch und Pflege.Es obliegt somit Ihnen, die Lederausstattung Ihres Fahrzeugs zu pflegen. Eine sachgemäße und regelmäßige Pflege ist entscheidend für die Lebensdauer des Leders. Es muss geschützt und gefettet werden, damit Geschmeidigkeit und ursprüngliches Aussehen erhalten bleiben.

WAS TUN ZUR PFLEGE DES

LEDERS?WANN WIE BESONDERS ZU BEACHTENDE

VORSICHTSMASSNAHMEN EMPFOHLENE

PRODUKTE

Reinigen

Regelmäßig, bei Bedarf punktuell

Von Hand waschen

Vor dem Reinigen des Leders müssen alle Rückstände entfernt werden, durch die das Leder bei der Reinigung zerkratzt werden könnte.

Schwamm pH-neutrale Seife

Weiches Tuch

Zum Reinigen des Leders ein weiches Tuch mit Seifenwasser anfeuchten, anschließend die Lederoberfläche vorsichtig abreiben. Nicht zu stark reiben. Die Lederoberfläche nach der Reinigung mit einem weichen Tuch trockenwischen.

Bei Fettflecken NIEMALS mit einer Flüssigkeit reinigen. Der Fettfleck muss zunächst aufgesaugt werden (beispielsweise mit einem Schwamm oder Fettabsorber). Flüssige Flecken so schnell wie möglich mit einem Tuch oder mit Saugpapier aufsaugen, damit die Flüssigkeit nicht ins Leder eindringt.

Gegebenenfalls anschließend reinigen.

Staub entfernen Zwei- bis dreimal pro Jahr

Von Hand waschen

Die Lederoberfläche mit einem gut ausgewrungenen Lappen mit klarem Wasser reinigen, um Staubpartikel aus den Lederporen zu entfernen. Dabei nicht zu stark reiben und kalkhaltiges Wasser vermeiden.

Weiches Tuch

Pflegen Einmal jährlich Von HandDie Lederoberfläche vor dem Auftragen eines Pflegemittels entstauben und reinigen.

Speziallederpflege-mittel

Zum Reinigen des Leders keine Lösungs-, Wasch- oder Reinigungsmittel sowie kein Waschbenzin und keinen reinen Spiritus verwenden.Bei Halbleder darauf achten, dass die anderen Materialien durch die Lederpflegemittel nicht beschädigt werden (Textiloberflächen, Alcantara usw.). Bei schwereren Beschädigungen (Brandflecken usw.), wenden Sie sich an einen CITROËN-Vertragshändler, der Sie gerne beraten wird.

CCE_2009_1bis.indd 27CCE_2009_1bis.indd 27 22/12/2008 18:36:2822/12/2008 18:36:28

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III

WARTUNGSNACHWEIS

Die folgenden Seiten werden mit dem Firmenstempel einer Kfz-Fachwerkstatt versehen, die die Wartung Ihres CITROËN durchführt.

Lassen Sie die folgenden Felder (Datum, Kilometerstand, nächste Wartung usw.) entsprechend den Betriebsbedingungen Ihres Fahrzeugs von der Kfz-Fachwerkstatt Ihrer Wahl ausfüllen.

Wir empfehlen Ihnen, alle Rechnungen, Checklisten der durchgeführten Arbeiten und Unterlagen in Zusammenhang mit den Wartungsarbeiten an Ihrem Fahrzeug aufzubewahren.

Beim Weiterverkauf des Fahrzeugs müssen alle Borddokumente für das Fahrzeug an den neuen Besitzer übergeben werden.

Datum: / / km :

Firmen- stempel

Nächste Wartungbei km bzw. am / /

Datum: / / km :

Firmen- stempel

Nächste Wartungbei km bzw. am / /

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III

WARTUNGSNACHWEIS

Datum: / / km :

Firmen- stempel

Nächste Wartungbei km bzw. am / /

Datum: / / km :

Firmen- stempel

Nächste Wartungbei km bzw. am / /

Datum: / / km :

Firmen- stempel

Nächste Wartungbei km bzw. am / /

Datum: / / km :

Firmen- stempel

Nächste Wartungbei km bzw. am / /

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III

WARTUNGSNACHWEIS

Datum: / / km :

Firmen- stempel

Nächste Wartungbei km bzw. am / /

Datum: / / km :

Firmen- stempel

Nächste Wartungbei km bzw. am / /

Datum: / / km :

Firmen- stempel

Nächste Wartungbei km bzw. am / /

Datum: / / km :

Firmen- stempel

Nächste Wartungbei km bzw. am / /

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III

WARTUNGSNACHWEIS

Datum: / / km :

Firmen- stempel

Nächste Wartungbei km bzw. am / /

Datum: / / km :

Firmen- stempel

Nächste Wartungbei km bzw. am / /

Datum: / / km :

Firmen- stempel

Nächste Wartungbei km bzw. am / /

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Nächste Wartungbei km bzw. am / /

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III

WARTUNGSNACHWEIS

Datum: / / km :

Firmen- stempel

Nächste Wartungbei km bzw. am / /

Datum: / / km :

Firmen- stempel

Nächste Wartungbei km bzw. am / /

Datum: / / km :

Firmen- stempel

Nächste Wartungbei km bzw. am / /

Datum: / / km :

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Nächste Wartungbei km bzw. am / /

CCE_2009_1bis.indd 32CCE_2009_1bis.indd 32 22/12/2008 18:36:2822/12/2008 18:36:28

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III

KONTROLLEN ZUR GARANTIE GEGEN DURCHROSTUNG

DURCHZUFÜHRENDE KONTROLLEN 1 2 3 4

Personenkraftwagen: 4 Jahre nach der Erstzulassung 6 Jahre nach der Erstzulassung 8 Jahre nach der Erstzulassung 10 Jahre nach der Erstzulassung

Nutzfahrzeuge: Nach 2 Jahren Nach 4 Jahren - -

Diese von der ausführenden Werkstatt ordnungsgemäß ausgefüllten Kontrollabschnitte sind bei jeder Inanspruchnahme der CITROËN Garantie gegen Durchrostung vorzulegen.

CFW 9601 0510

INSTANDSETZUNGSEMPFEHLUNG AN DEN KUNDEN:

Protokoll-Nr.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Aufnahmeprotokoll:

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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DURCHGEFÜHRTE INSTANDSETZUNGSARBEITEN:

Auftrags-Nr.: . . . . . . . . . . Datum: . . . . . . . .

Auftrags-Nr.: . . . . . . . . . . Datum: . . . . . . . .

NÄCHSTE KONTROLLE

vor dem: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

1. KONTROLLE Datum: . . . . . . . . . . . . . . Kilometerstand: . . . . . . . . . . . . . . . .

Voraussichtliche Garantiearbeit: o Ja o Nein

NÄCHSTE KONTROLLE

vor dem: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

2. KONTROLLE Datum: . . . . . . . . . . . . . . Kilometerstand: . . . . . . . . . . . . . . . .

Voraussichtliche Garantiearbeit: o Ja o Nein

STEMPEL DES REPARATURBETRIEBS

STEMPEL DES REPARATURBETRIEBS

STEMPEL DES REPARATURBETRIEBS

INSTANDSETZUNGSEMPFEHLUNG AN DEN KUNDEN:

Protokoll-Nr.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Aufnahmeprotokoll:

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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DURCHGEFÜHRTE INSTANDSETZUNGSARBEITEN:

Auftrags-Nr.: . . . . . . . . . . Datum: . . . . . . . .

Auftrags-Nr.: . . . . . . . . . . Datum: . . . . . . . .

STEMPEL DES REPARATURBETRIEBS

STEMPEL DES REPARATURBETRIEBS

STEMPEL DES REPARATURBETRIEBS

CCE_2009_1bis.indd 33CCE_2009_1bis.indd 33 22/12/2008 18:36:2822/12/2008 18:36:28

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III

KONTROLLEN ZUR GARANTIE GEGEN DURCHROSTUNG

Gegebenenfalls Wäsche (Karosserie, Unterboden, Radkästen) und Durchrostungskontrolle (Pauschalpreis nach lokalem Tarif).

NÄCHSTE KONTROLLE

vor dem: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

3. KONTROLLE Datum: . . . . . . . . . . . . . . Kilometerstand: . . . . . . . . . . . . . . . .

Voraussichtliche Garantiearbeit: o Ja o Nein

NÄCHSTE KONTROLLE

vor dem: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

4. KONTROLLE Datum: . . . . . . . . . . . . . . Kilometerstand: . . . . . . . . . . . . . . . .

Voraussichtliche Garantiearbeit: o Ja o Nein

INSTANDSETZUNGSEMPFEHLUNG AN DEN KUNDEN:

Protokoll-Nr.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Aufnahmeprotokoll:

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DURCHGEFÜHRTE INSTANDSETZUNGSARBEITEN:

Auftrags-Nr.: . . . . . . . . . . Datum: . . . . . . . .

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STEMPEL DES REPARATURBETRIEBS

INSTANDSETZUNGSEMPFEHLUNG AN DEN KUNDEN:

Protokoll-Nr.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Aufnahmeprotokoll:

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DURCHGEFÜHRTE INSTANDSETZUNGSARBEITEN:

Auftrags-Nr.: . . . . . . . . . . Datum: . . . . . . . .

STEMPEL DES REPARATURBETRIEBS

STEMPEL DES REPARATURBETRIEBS

STEMPEL DES REPARATURBETRIEBS

STEMPEL DES REPARATURBETRIEBS

STEMPEL DES REPARATURBETRIEBS

Auftrags-Nr.: . . . . . . . . . . Datum: . . . . . . . .

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III

AUSTAUSCH DES KILOMETERZÄHLERS UNDADRESSÄNDERUNG ODER BESITZERWECHSEL

Die folgenden Informationen sind bei einem Austausch der Kilometerzählereinheit (Gesamtkilometerzähler) anzugeben :

Datum des Austauschs : ............./......................../..................

Kilometerstand des alten Kilometerzählers :

Kilometerstand des neuen Kilometerzählers :

Name, Adresse, Unterschrift und Stempel der Werkstatt, die den Austausch vorgenommen hat :

Wenn sich Ihre Adresse ändert oder Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, füllen Sie diesen Coupon vollständig aus und schicken Sie ihn an den nächstgelegenen CITROËN-Vertragspartner.✂

VIN (Fahrgestellnummer)

❒ ADRESSÄNDERUNG ❒ FAHRZEUGVERKAUF

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VIN (Fahrgestellnummer)

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NEUE ADRESSDATEN

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Um alle Ihre Erwartungen zu erfüllen, bietet Ihnen CITROËN markenspezifische Leistungen mit optimaler Servicequalität.

DIE CITROËN ASSISTANCE

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DIE CITROËN ASSISTANCE UND DIE CITROËN LANGZEITMOBILITÄT

CITROËN AssistanceUnd Sie müssen sich unterwegs keine Sorgen machen!CITROËN hat das Netz der CITROËN Assistance geschaffen, um Ihnen ein sorgen-freies Reisen zu ermöglichen.

Im Fall einer Panne im In- oder Ausland reicht ein Anruf und die erforderlichen Maßnahmen werden ergriffen

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DIE CITROËN LANGZEITMOBILITÄTMit der CITROËN Langzeitmobilität bleiben Sie im Falle einer Panne ein Autoleben lang mobil. Sie kann bei allen teilnehmenden CITROËN Vertragswerkstätten mit dem Tag der Wartung abgeschlossen werden und gilt bis zum nächsten fälligen Wartungstermin. Über Kosten, Konditionen und Leistungsumfang informiert Sie Ihre teilnehmende CITROËN Vertragswerkstatt.Sie gilt in allen europäischen Ländern, in denen autorisierte CITROËN Vertragspartner tätig sind.Die Leistungen der CITROËN Langzeitmobilität können im Fall einer Panne in Anspruch genommen werden.

Im Fall einer Panne verständigen Sie Citroën Assistance und schildern Sie Ihre Situation. Von dort aus werden sofort alle erforder-lichen Maßnahmen organisiert. Zentrale Notrufnummer :

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im Inland und im europäischen AuslandFür Sie rund um die Uhr erreichbar.

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DIE CITROËN PLUS PAKETE

Machen Sie sich das Leben einfach!Mit den CITROËN PLUS Paketen sind Garantie, Wartung und Verschleiß kein Thema mehr und Sie sind vor unvorhersehbaren Kosten geschützt.

CITROËN PLUS PaketeMit den CITROËN PLUS Paketen können Sie sich in puncto Garantie, Wartung und Verschleiß ganz auf CITROËN verlassen.

Die Laufzeiten der CITROËN PLUS PaketeDie Laufzeiten orientieren sich an der Wahl des jeweiligen CITROËN PLUS Pakets und an der Zahlungsart (Bar- bzw. Ratenzahlung).

(Business) Garantie PLUS(Business) Garantie PLUS verlängert die CITROËN Neuwagengarantie und beinhaltet neben den Leistungen der Citroën Assistance die Reparatur bzw. den Ersatz von schadhaf-ten Teilen ohne Zusatzkosten.Zu den Details und aktuellen Konditionen infor-miert Sie Ihr CITROËN-Vertragspartner.

(Business) Service PLUS Neben den Leistungen von (Business) Garantie PLUS beinhaltet (Business) Service PLUS: Ersatz von Verschleißteilen. Regelmäßige Wartung. Optionen: Reifen.

Zu den Details und aktuellen Konditionen infor-miert Sie Ihr CITROËN-Vertragspartner.

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DIE CITROËN PLUS PAKETE

Business Leasing PLUS Business Leasing PLUS beinhaltet automatisch die Bestandteile Kilometerleasingvertrag sowie Wartung und Verschleiß (inkl. HU/AU). Darüber hinaus können folgende Optionen gewählt werden: Winter- und Sommerreifen. Reifeneinlagerung. Ersatzfahrzeug. Top Cover GEZ-Gebühr Tankkartenvermittlung

Zu den Details und aktuellen Konditionen informiert Sie Ihr CITROËN-Vertragspartner.

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NOTIZEN

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41Création SIC - 2GCA - Automobiles CITROËN - RCS PARIS 642 050 199 - Imp. en U.E. 01/09

NOTIZEN

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AL.09CCE.0020Edition 01/2009

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