Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes ESF-Bundesprogramm zum Abbau von...
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BundesverwaltungsamtDer zentrale Dienstleister des Bundes
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
18.05.15 und 19.05.15 in Köln20.05.15 und 21.05.15 in Hannover
26.05.15 und 27.05.15 in Berlin28.05.15 und 29.05.15 in Nürnberg01.06.15 und 02.06.15 in Frankfurt
Seite: 2
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
■ Ablauf der heutigen Veranstaltung
■ Rolle des JC als Zuwendungsempfänger (09:00 – 10:30)■ Kaffeepause (10:30 - 10:45)■ Rolle des JC als Zuwendungsgeber (10:45 – 12:15)■ Mittagspause (12:15 – 13:00)■ Belegwesen (13:00 - 14:30)■ Pause (14:30 - 14:45)■ Berichtswesen (14:45 - 15:15)■ Fragen (15:15 - 16:00)
Seite: 3
Projektantrag LZA
Rechtsbehelfsverzicht
Bestandskräftiger Bescheid
Einstellung / Qualifizierung BAK
Einstellung / Vergabe Coach
TN-Suche und Akquise AG
Weiterleitung LKZ an AG durch JC /
TN Quali u. Mobi
Belegwesen/ Ausgabenerklärung/Z
N und VN
Berichtswesen
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Rolle des JC
Seite: 4
Projektantrag LZA
Rechtsbehelfsverzicht
Bestandskräftiger Bescheid Einstellung BAK
Einstellung Coach
TN-Suche und Akquise AG
Weiterleitung LKZ an AG durch JC
Belegwesen/ Ausgabenerklärung/Z
N und VN
Berichtswesen
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Rolle des JC als Zuwendungsempfänger
Seite: 5
Programmakte■ Zweck Alle erforderlichen Belege zu den zuwendungsfähigen Ausgaben
an einem zentralen Ort Prüfung jederzeit durch BVA, BRH, ERH und KOM möglich Belegdokumentation
■ Gliederung Teil I – Antrag, Zuwendungsbescheid, Schriftverkehr mit
Bundesverwaltungsamt Teil II – Dokumentation der zuwendungsfähigen Ausgaben
(Ausgabepositionen)
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 6
■ In die Programmakte gehören folgende einmalige Belege:
BAK / Coach
Anlage Erklärungen Anforderungen BAK/Coach Kopie der Arbeitsverträge BAK/Coach Vermerk Eingruppierung / Erfahrungsstufe in Kopie (z.B. TUK) Anlage Persönliche Erklärung des BAK (bei Ausscheiden) Vergabevermerk, Vertrag mit dem Träger
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 7
■ In die Programmakte gehören folgende einmalige Belege:
Teilnehmer
Förderfähige Zielgruppe = Anlage Bestätigung pers. Voraussetzungen
Ermittlung Entgelt / Berechnungsgrundlage LKZ Antrag Arbeitgeber auf Förderung LKZ (NF / IF) mit
Finanzierungsplan LKZ und Weiterleitungsbescheid Arbeitsverträge, Anmeldung zur SV (Kopie) Förderplan TN
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 8
Wo wird die Programmakte geführt?
Zentral beim ZE; sensible Daten / Dokumente (z.B. Lohnjournale) sind zu schützen
Bei Verbünden: jedes JC muss eigene Programmakte führen für „eigene“ Ausgaben
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 9
Belegaufbewahrung
Art. 140 Allg. VO:
Aufbewahrungsfrist für alle Dokumente im Zusammenhang mit Vorhabenförderung mindestens 3 Jahre, beginnend ab dem31.12. des Jahres, in dem die Rechnungslegung für die Vorhabendurchführung abgeschlossen wird (Art. 59 Abs. 5 Haushaltsordnung EU).
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 10
Beispiel:
LZA-Vorhaben laufen bis Sommer 2020
Letzte VN fällig Sommer 2021 (ANBest-GK)
Prüfung der VN vermutlich bis Mitte 2022
Letzter Zahlungsantrag (ZA) an EU demnach nicht vor Ende 2022
plus 1 Jahr Sicherheitszuschlag >>> letzter ZA vermutlich Ende 2023
31.12.2023 plus 3 Jahre = Aufbewahrungsfrist bis 31.12.2026
(vorläufig!)
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 11
Projektantrag LZA
Rechtsbehelfsverzicht
Bestandskräftiger Bescheid
Einstellung / Qualfizierung BAK
Einstellung Coach
TN-Suche und Akquise AG
Weiterleitung LKZ an AG durch JC
Belegwesen/ Ausgabenerklärung/Z
N und VN
Berichtswesen
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Rolle des JC als Zuwendungsempfänger
Seite: 12
Aufwendungen Gehalt BAK
a. monatlich AG-Brutto AG-SV und Umlage ZVK, VBL, VwL ggf. Arbeitszeitaufschreibung (Sonderfall anteilige Arbeitszeit
LZA)
b. anlassbezogen Belege über (Jahres)Sonderzahlung, Weihnachtsgeld,
Einmalzahlungen aus Tarifabschlüssen, Anlage Berechnung Jahressonderzahlung
LZA_Berechnung_Anteil_Jahressonderzahlung.xlsx
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 13
■ Was sind zuwendungsfähige Ausgaben BAK?
■ Personalkosten■ Max. TVöD 11, Stufe 5 AG-Brutto, zzgl. VWL und ZVK■ Anteiliger Projekteinsatz: Sonderfall Arbeitszeitaufschreibung
■ Verwaltungs- und Sachkosten BAK durch Pauschale (23%) abgedeckt:
■ Kosten der Personalverwaltung■ Büroausstattung■ Reisekosten■ etc.
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 14
■ Anforderungen an die Betriebsakquisiteure
LZA_Anforderungen_BAK.docx
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 15
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
■ Sonderfall■ BAK arbeitet nur anteilig im Programm LZA
LZA_Arbeitszeit_BAK_und_Coach.xlsx
Seite: 16
■ Er klä rung des BAK, dass er für LZA-Pro jekt tätig war(vgl. För der richt li nie Zif fer 2.2.1)
LZA_persoenliche_Erklaerung_BAK.docx
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 17
Projektantrag LZA
Rechtsbehelfsverzicht
Bestandskräftiger Bescheid
Einstellung / Qualifizierung
BAK
Einstellung / Vergabe Coach
TN-Suche und Akquise AG
Weiterleitung LKZ an AG durch JC
Belegwesen/ Ausgabenerkläru
ng/ZN und VN
Berichtswesen
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Rolle des JC als Zuwendungsempfänger
Seite: 18
Aufwendungen Gehalt Coach
a. monatlich AG-Brutto AG-SV und Umlage ZVK, VBL, VwL ggf. Arbeitszeitaufschreibung (Sonderfall anteilige Arbeitszeit LZA)
b. anlassbezogen Belege über (Jahres)Sonderzahlung, Weihnachtsgeld,
Einmalzahlungen aus Tarifabschlüssen, Anlage Berechnung Jahressonderzahlung (wie für BAK)
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 19
■ Was sind zuwendungsfähige Ausgaben Coach
■ Personalkosten■ Max. TVöD 11, Stufe 5 AG-Brutto, zzgl. VWL und ZVK■ Anteiliger Projekteinsatz: Sonderfall Arbeitszeitaufschreibung
■ Verwaltungs- und Sachkosten Coach durch Pauschale (23%) abgedeckt:
■ Kosten der Personalverwaltung■ Büroausstattung■ Reisekosten■ etc.
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 20
■ Anforderungen an die Coaches
LZA_Anforderungen_Coach.docx
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 21
■ Über sicht al ler Teil neh men den, die für den Be treu ungs schlüs sel zäh len
LZA_Teilnehmende_pro_Coach.xlsx
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 22
■ an tei li ge Kür zung des Ge halts bei (dau er haf ter) Un ter schrei tung des Be treu ungs schlüs sels (we ni ger als 10 Fäl le der Nor mal för de rung oder 8 Fäl le der In ten siv för de rung)
LZA_Berechnung_Anteil_Coach.xlsx
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 23
■ Sonderfall■ Coach hat nur anteilig im Programm LZA gearbeitet
LZA_Arbeitszeit_BAK_und_Coach.xlsx
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 24
■ Verwaltungs- und Sachkostenpauschale
23% der anerkannten direkten Personalausgaben BAK und Coach werden in die AE aufgenommen, ohne dass es weiterer Belege
bedarf.
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 25
■ Honorarmittel/AuftragsvergabenVergabe Coaching
monatlich Rechnung des Trägers an das JC Nachweis erbrachter Stunden / Nachweis besetzter Plätze
(entsprechend den Förderplänen) Nachweis Zahlungsfluss
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 26
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
■ Was sind zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen des Vergabeverfahrens?
■ Abdeckung aller relevanten Kosten im Rahmen der Kalkulation des Vergabeverfahrens (Honorar, Sach- und Reisekosten möglichst als eine Position)
■ Nicht besetzte TN-Plätze sind nicht zuwendungsfähig
Seite: 27
Qualifizierung BAK
Anlage Bestätigung der JC über Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit, ggf. Anlage Berechnung TN-Kosten
Anlage Gesamtaufstellung des JC über alle Maßnahmen und deren Ausgaben incl. Reisekosten
Qualifikation BAK, max. 1.500 € / BAK, unabhängig vom prozentualen Stellenanteil
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 28
■ Ver merk des JC zu Aus ga ben für Fort bil dung des BAK
LZA_Fortbildung_BAK.docx
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 29
■ Ge samtauf stel lung zur Über prü fung der Kosten für die Qualifikation der Betriebsakquisiteure
LZA_Gesamtaufstellung_Ausgaben_Quali_BAK.xlsx
Werden Höchstgrenzen (1.500,- €) eingehalten?
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 30
Projektantrag LZA
Rechtsbehelfsverzicht
Bestandskräftiger Bescheid
Einstellung / Qualifizierung
BAK
Einstellung / Vergabe Coach
TN-Suche und Akquise AG
Weiterleitung LKZ an AG durch JC
Belegwesen/ Ausgabenerkläru
ng/ZN und VN
Berichtswesen
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Rolle des JC als Zuwendungsempfänger
Seite: 31
■ Mobilitätskosten Teilnehmer (NF / IF)
■ Pendelkosten (km-Pauschale / ÖPNV): Anlage■ Notwendigkeit und Angemessenheit
Anlagen Gesamtaufstellung des JC über alle Mobilitätshilfen im ersten Monat:
■ Erstattung je Kilometer■ Fahrkosten ÖPNV
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 32
■ Mobilitätskosten Teilnehmer (NF / IF)
■ Führerschein / Fahrzeug: Anlage Notwendigkeit und Angemessenheit mit Preisvergleich
■ Zuschuss Führerschein / Fahrzeug
Werden Höchstgrenzen (1.500,- €) eingehalten?
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 33
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
■ Qualifizierung der Teilnehmer (NF / IF)
■ Arbeitsplatzbezogene berufliche Qualifikation■ Qualifizierungen Grundkompetenzen Einzelunterricht■ Qualifizierungen Grundkompetenzen Gruppenunterricht
Anlage Gesamtaufstellung des JC über alle Maßnahmen und deren Ausgaben incl. Reisekosten
Werden jeweilige Höchstgrenzen eingehalten?
Seite: 34
Projektantrag LZA
Rechtsbehelfsverzicht
Bestandskräftiger Bescheid
Einstellung / Qualifizierung
BAK
Einstellung / Vergabe Coach
TN-Suche und Akquise AG
Weiterleitung LKZ an AG durch JC /
TN Quali u. Mobi
Belegwesen/ Ausgabenerkläru
ng/ZN und VN
Berichtswesen
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Rolle des JC als Zuwendungsempfänger
Seite: 35
Projektantrag LZA
Rechtsbehelfsverzicht
Bestandskräftiger Bescheid
Einstellung / Qualifizierung
BAK
Einstellung / Vergabe Coach
TN-Suche und Akquise AG
Weiterleitung LKZ an AG durch JC /
TN Quali u. Mobi
Projektantrag LKZ
Rechtsbehelfsverzicht/
Bestandskraft
Arbeitsvertrag
Mittelanforderung, max. 6 Wo. vor
Auszahlung
Gehaltszahlung
Ausgabenerklärung, spätestens alle 3 Monate
Zwischennachweis
Verwendungsnachweis
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Rolle des JC als Zuwendungsgeber
Seite: 36
■ JC als Zuwendungsgeber – Arbeitgeber beantragt Fördermittel
■ Arbeitgeber stellt Antrag auf Lohnkostenzuschuss■ Finanzierungsplan■ Antrag auf LKZ TN-Normalförderung■ Antrag auf LKZ TN-Intensivförderung
■ JC fertigt Antragsprüfvermerk (mit Verweis auf Antrag, Vordruck „Förderfähige Zielgruppe“, Vordruck „Ermittlung des tarifl. und ortsübl. Arbeitsentgelts“) und Bewilligungsbescheid…
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 37
■ JC als Zuwendungsgeber – Erstellung Weiterleitungsbescheid
■ LZA-WLB, Normalförderung, ANBest-P■ LZA-WLB, Normalförderung, ANBest-GK
■ LZA-WLB, Intensivförderung, ANBest-P■ LZA-WLB, Intensivförderung, ANBest-GK
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 38
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
■ JC als Zuwendungsgeber – nach dem Weiterleitungsbescheid
■ Rechtsbehelfsverzicht ■ Mittelanforderung LKZ■ Ausgabenerklärung (formlos)■ Prüfvermerk zur Ausgabenerklärung
Seite: 39
Hinweise zum EU-Erstattungsverfahren
• EU finanziert keine Ausgaben, die von den Mitgliedsstaaten ohnehin finanziert werden müssen
Kein Ersatz von öffentlichen Strukturausgaben bzw. gesetzlichen Leistungen
Abgrenzung vom Regelgeschäft
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 40
EU finanziert nur Ausgaben, die unter Beachtung nationaler Regularien entstehen (hier: Zuwendungsrecht) und umfassend belegt sind. Dies bedeutet:
• Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen, Belegen und Zahlungen (wie auch im nationalen Zuwendungsrecht)
• Weiterer Dokumentationsaufwand• Umfangreiche Prüfungen durch mehrere Instanzen (s. Folgeseite)
Darüber hinaus ist für die Finanzierung der EU ein inhaltliches Berichtswesen zum Projektergebnis nötig (s. spätere Inhalte der Informationsveranstaltung).
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 41
BRH – BundesrechnungshofEuRH – Europäischer RechnungshofKOM – Europäische KommissionOLAF – Betrugsbekämpfungsbehörde der EU
Bescheinigungsbehörde(Fachaufsicht der Bescheinigungsstelle)
• ESF-Bescheinigungsstelle (BVA): Finanz- und Ausgabenüberwachung
Verwaltungsbehörde (BMAS)(Fachaufsicht der Verwaltungsstelle)
• ESF-Verwaltungsstelle (BVA): administrative Umsetzung der Förderprogramme
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 42
Projektantrag LZA
Rechtsbehelfsverzicht
Bestandskräftiger Bescheid
Einstellung / Qualifizierung
BAK
Einstellung / Vergabe Coach
TN-Suche und Akquise AG
Weiterleitung LKZ an AG durch JC /
TN Quali u. Mobi
Belegwesen/ Ausgabenerkläru
ng/ZN und VN
Berichtswesen
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Rolle des JC als Zuwendungsempfänger
Seite: 43
Ausgabenerklärungen (AE)
durch BVA vom Jobcenter quartalsweise erbeten. regelmäßige Eingabe und Vorlage in ZUWES Vorlage der jeweils erforderlichen Belege AE: alle Ausgaben, die zum Stichtag belegt sind. D. h.: nicht die Ausgaben
für einen bestimmten Zeitraum, sondern für den gesamten Bewilligungszeitraum, soweit zum Stichtag belegt.
AE fließt nach Prüfung / Freigabe durch das BVA in Erstattungsantrag an EU ein Refinanzierung des Programms.
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 44
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Bedeutung für LKZ: JC nimmt nur Ausgaben auf, die es selbst an den AG gezahlt hat (Mittelabfluss) und deren Rechtmäßigkeit durch das JC geprüft wurde.
Teilprojekte wirken an AE des Hauptprojekts mit. Alle Angaben AE auch in Programmakte vorhanden; BVA lässt sich
Belege aus der Akte nur in Auszügen vorlegen.
Nachweis Zahlungsfluss durch Auszüge aus den Buchhaltungssystemen
Besonderheiten Nachweis Zahlungsfluss Gehalt BAK/Coach Bestätigung auf dem Lohnjournal mit Datum/Unterschrift,
dass die Zahlung tatsächlich geflossen ist (Zahlungsdatum)
Seite: 45
Belegerfassung (ZUWES II)
■ Eine Ausgabenerklärung „sammelt“ alle bis dahin eingegebenen Belege
Ausgabebelege und Einnahmebelege
■ Erfassung der Belege über die Belegliste; Aufbau entspricht dem Finanzierungsplan
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 46
■ Bsp. für ZUWES-Ausgabenbeleg (Ausschnitt aus ZUWES):
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 47
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
■ Ausgaben-Sammelbelege
Zur Verringerung der Anzahl an Belegen sind bei folgenden Ausgabepositionen Sammelbelege möglich: LKZ Normalförderung LKZ Intensivförderung Ausgaben für Führerschein und Fahrzeug Ausgaben für Pendelkosten
(LZA-Vordrucke vorhanden)
■ Zusammenfassung von Ausgaben zu einem Sammelbeleg nur, wenn Zahlungsdaten identisch
Seite: 48
Lohnkostenzuschuss Normalförderung Anlage Liste aller LKZ-Ausgaben, die in der AE geltend gemacht
werden
Lohnkostenzuschuss Intensivförderung Anlage Liste aller LKZ-Ausgaben, die in der AE geltend
gemacht werden
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 49
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
■ Einnahmebelege
Im HKR oder ERP-System abgerufene Mittel gelten als Einnahmen.Auch darüber müssen Sie Belege anlegen. Einnahmebelege sind das Gegenstück zu den Ausgabebelegen und ähnlich aufgebaut.
Erfassung eines Belegs mit den Bundesmitteln und eines Belegs mit den ESF-Mitteln (eine Einnahme = zwei Belege).
Aufteilung der Mittel auf Bund und ESF gem. Interventionssatz.
Seite: 50
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
■ Neue Anforderungen der Prüfstelle an das Belegwesen Für alle Ausgaben, die keine Personalausgaben sind, gilt:
Künftig sind zahlungsbegründende Unterlagen einzuscannen und bei den entsprechenden Ausgabebelegen hochzuladen
(z. B. Fahrkarten bei den Mobilitätsausgaben, Rechnungen, Zahlungsbelege.)
Forderung der ESF-Prüfbehörde, damit die kurzen Prüffristen der Kommission eingehalten werden können.
Seite: 51
■ Übergangslösung bis ZUWES II
Erfassung nur der folgenden Ausgaben:■ Betriebsakquisiteur (Gehalt, Qualifizierung)■ Coach (angestellt)■ Coach (Vergabe)■ LKZ Normalförderung■ LKZ Intensivförderung
Erklärung der übrigen Ausgaben erst nach der MigrationDie erste AE in der Anfangsphase wird nicht vor Ende Juli von Ihnen erwartet. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben ("Neuigkeiten").
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 52
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 53
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
■ Ausblick Übergangslösung
Die AE in der Übergangszeit erfolgt über Excel-Dateien. Werden noch in ZUWES zum Download zur Verfügung gestellt Upload der ausgefüllten Dateien durch ZE in ZUWES
Seite: 54
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Excel-Dateien ähnlich wie die ursprünglich vorgesehenen csv-Dateien, jedoch vorformatiert zur einfacheren Befüllung durch ZE.Werden nach Prüfung durch Sachbearbeiter BVA nach der Migration in ZUWES II importiert, soweit sie fehlerfrei sind.
Bitte nutzen Sie für je Ausgabeposition eine eigene csv-Datei.Beispiel:
Seite: 55
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
■ Mit jeder AE sind folgende Unterlagen hochzuladen:
BAK bei anteiligem Einsatz: Arbeitszeitaufschreibung (Vordruck)
Coach: Übersicht der Teilnehmenden (Vordruck) Berechnung des förderfähigen Anteils (Vordruck) bei anteiligem Einsatz: Arbeitszeitaufschreibung (Vordruck)
■ Weitere Informationen hierzu werden im Leitfaden veröffentlicht
Seite: 56
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
■ Stichproben durch das BVA
Aus jeder AE wird ein TN mittels Stichprobe durch Ihren Sachbearbeiter gezogen. Zu diesem TN werden folgende Unterlagen angefordert:
Bestätigung der persönlichen Voraussetzungen anhand der Vorlage „LZA_Förderfähige_Zielgruppe.docx“
Förderplan anhand der Vorlage „LZA_Förderplan.docx“ Antragsprüfvermerk mit Berechnung des JC zum monatlichen
Festbetrag LKZ Bewilligungsbescheid an AG (Verfügung)
Seite: 57
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
■ Stichproben durch das BVA
Arbeitsvertrag (Kopie) Anmeldung zur Sozialversicherung (Kopie) Vermerk des JC zum tariflichen oder ortsüblichen Entgelt anhand
der Vorlage „LZA_Ermittlung_Entgelt_TN.docx“ Gehaltsnachweis / Lohnjournal Nachweis des AG über Auszahlung an AN / SV (Kopie) Prüfvermerk über geprüfte Belege je Ausgabenerklärung anhand
der Vorlage „LZA_Prüfvermerk_zur_Ausgabenerklärung.docx“
Sie erhalten eine entsprechende Mail Ihres Sachbearbeiters und reichen bitte auf dem Postweg entsprechende Kopien der o. g. Dokumente ein.
Seite: 58
Projektantrag LZA
Rechtsbehelfsverzicht
Bestandskräftiger Bescheid
Einstellung / Qualifizierung BAK
Einstellung / Vergabe Coach
TN-Suche und Akquise AG
Weiterleitung LKZ an AG durch JC /
TN Quali u. Mobi
Belegwesen/ Ausgabenerklärung/Z
N und VN
Berichtswesen
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Rolle des JC
Seite: 59
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Berichtswesen
Ein Berichtswesen der Jobcenter ist erforderlich, damit die Finanzierung durch die EU erfolgt und zusätzliches Datenmaterial für die Projektbegleitung und Evaluation vorliegt.
Die Inhalte des Berichtswesens ergeben sich aus EU-Verordnungen und aus Punkt 7.12 der Förderrichtlinie LZA
Wesentlicher Bestandteil des Berichtswesens sind Teilnehmerdaten.
Für die Projektbegleitung und Evaluation werden weitere Daten teilnehmerbezogen erhoben.
Darüber hinaus gibt es Daten, die programmbezogen erhoben werden.
Seite: 60
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
■ Teilnehmerbezogene Daten ■ Erforderlich : Einverständniserklärung des Teilnehmers ■ Grundlage für die Erhebung von Teilnehmerdaten: Teilnehmerfragebogen,
ausschließlich in ZUWES zu befüllen Perspektive: Wegen Migration von ZUWES erst 2016 möglich.
■ Grundlage für die Erhebung weiterer teilnehmerbezogener Daten des Programms LZA: erweiterter Teilnehmerfragebogen, ausschließlich in ZUWES zu befüllen Perspektive: Wegen Migration von ZUWES erst 2016 möglich.
■ Übergangslösung: ■ Befindet sich in Abstimmung zwischen EU und BMAS hinsichtlich Datenschutz■ weitere teilnehmerbezogene Daten können von den JC erst 2016 in ZUWES
eingepflegt werden. Datenhaltung in Vorsystemen ist den Jobcentern überlassen.■ In 2015 sind Daten in ZUWES kumuliert zu erfassen und zu berichten
Seite: 61
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
■ Auswirkungen des Berichtswesens auf die Finanzierung der EU
Auswirkungen auf die Finanzierung der EU können sich bei fehlenden Teilnehmerdaten oder bei der Verfehlung von Zielwerten des Förderprogramms ergeben:
Ausgaben für Teilnehmer werden von der EU nicht erstattet, soweit Teilnehmerdaten fehlen. Gleiches gilt, wenn die rot markierten Fragen im Teilnehmerfragebogen nicht oder nicht vollständig ausgefüllt werden. Die erforderlichen Teilnehmerdaten ergeben sich aus Anlage I der Verordnung 1304/2013 und Anlage III der Verordnung 480/2014.
Ferner gibt es programmbezogene Indikatoren mit Zielwerten, deren Verfehlung zu einer Kürzung der Erstattung der EU an die Bundesrepublik Deutschland führen kann (sanktionsbewehrte Indikatoren).
Seite: 62
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
■ Einwilligungserklärung_TN.docx
■ Fragebogen_TN.docx
■ Fragebogen_JC.docx
Seite: 63
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
■ Ergebnis- und Outputindikatoren gem. EU-Verordnung ■ Bei den sanktionsbewehrten Indikatoren handelt es sich um folgende zwei Punkte:
■ Anzahl und Anteil der Langzeitarbeitslosen gemäß gesetzlicher Definition nach Jobcentern und Zielregionen 1 (Zielwert 7.540) / 2+3 (Zielwert 2.056)
Hinweis: Bei ESF Maßnahmen zählen unter 25 Jährige, die länger als ein halbes Jahr arbeitslos sind bereits als langzeitarbeitslos■ Anzahl und Anteil der Migranten/innen incl. der in Deutschland anerkannten
Minderheiten nach Jobcentern und Zielregionen 1 (Zielwert 5.842) / 2+3 (Zielwert 311)
■ Migrant:■ Teilnehmende oder Eltern sind nicht in Deutschland geboren und
1950 oder später zugewandert oder ausländischer Herkunft ■ Anerkannte Minderheit: Sinti, Roma, Friesen, Sorben, Dänen
Seite: 64
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
■ Ergebnis- und Outputindikatoren gem. EU-Verordnung
■ Bei den nicht sanktionsbewehrten Indikatoren handelt es sich um folgende Punkte: ■ Anzahl und Anteil der über 54-Jährigen nach Jobcentern und Zielregionen
1 (Zielwert 6.848) / 2+3 (Zielwert 2.248)■ Anzahl der arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten nach Jobcentern und
Zielregionen1 (Zielwert 25.133) / 2+3 (Zielwert 6.852)
■ Langzeitarbeitslose (über 2 Jahre) über 27 Jahre und ohne verwertbare/abgeschlossene Berufsausbildung, die nach einem mindestens sechsmonatigen Coaching innerhalb von 6 Monaten nach dem Coaching in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert wurden.
■ Anzahl Betriebsakquisiteure nach Jobcentern und Zielregionen1 (Zielwert 525) / 2+3 (Zielwert 154)
Seite: 65
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
■ Kennzahlen gem. Förderrichtlinie
■ Anzahl Betriebsakquisiteure
■ Art der besetzten Stellen■ Art des Arbeitsvertrages (befristet, unbefristet)■ Umfang der Arbeitszeit (Vollzeit, Teilzeit: 20-25,9 Std.; 26-29,9 Std.; ab 30 Std.)
■ Art der Förderung (Intensivförderung, Normalförderung)
■ Beschäftigungsdauer in Monaten (gerundet) und Tagen (spitz)
■ Coaching je Teilnehmer (Stunden/Minuten je Teilnehmer)
■ Teilnehmerabbruch (Abbruch durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer)
Seite: 66
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
■ Geförderte arbeitsplatzbezogene Qualifizierung(Mehrfachnennung möglich)
■ Kaufmännisch■ Handwerklich■ Gewerblich■ Technisch■ Dienstleistend■ Gesundheitlich■ Naturwissenschaftlich■ Sonstiges
Seite: 67
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
■ Geförderte Qualifizierungen zu Grundkenntnissen (Mehrfachnennung möglich)
■ Lesekompetenz■ Wortbildung und Rechtschreibung■ Alltagsmathematik■ Orientierung in der Arbeitswelt■ Computer als Arbeitsmittel nutzen■ Bewerbungen verfassen■ Sonstiges
Seite: 68
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
■ Höhe des Lohnkostenzuschusses■ monatliche Höhe LKZ je Teilnehmendem in der
Einstiegs-/Stabilisierungs-/Leistungsphase■ Gesamtsumme tatsächlich gezahlter LKZ (am Ende der Förderung zu
erheben)
■ Höhe des Arbeitsentgelts■ regelmäßiges AG-Brutto zu Beginn der Förderung■ regelmäßiges AG-Brutto in der Nachbeschäftigungsphase
■ Betriebsgröße■ Anzahl der Arbeitnehmer
Seite: 69
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
■ Wirtschaftszweige / Branchen■ Land- und Forstwirtschaft, Fischerei■ Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden■ Verarbeitendes Gewerbe■ Energieversorgung■ Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung■ Beseitigung von Umweltverschmutzungen■ Baugewerbe■ Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, Verkehr und Lagerei■ Gastgewerbe■ Information und Kommunikation■ Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen■ Grundstücks- und Wohnungswesen■ Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen■ Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen■ Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung■ Erziehung und Unterricht■ Gesundheits- und Sozialwesen■ Kunst, Unterhaltung und Erholung■ Erbringung von sonstigen Dienstleistungen■ Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf■ Exterritoriale Organisationen und Körperschaften (z.B. UNO, WCO oder die EG)
Seite: 70
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
■ Weitere Unterstützungsleistungen von Seiten Dritter
beispielsweise:■ Landesprogramme■ Leistungen der Kommune
Seite: 71
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
■ Berichtstermine
■ 1. Berichtstermin 30. September 2015■ Sowie nach weiteren drei Monaten (31. Dezember 2015)■ In 2016:
■ 31. März■ 30. Juni■ 30. September■ 31. Dezember■ Danach halbjährlich zum 30.06. und 31.12. d.J.
Seite: 72
Publizitätsvorschriften
Förderung von Bund und ESF = Verpflichtung, die Förderung nach außen zu kennzeichnen und sichtbar zu machen
Betonung der Rolle der EU Gewährleistung der Transparenz der Mittelverwendung
Nutzung der Wort-Bild-Marken / Logos des BMAS und der EU
Missachtungen können zu Rückforderungen führen.
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 73
■ Öffentlichkeitsarbeit
■ Neuigkeiten■ www.lza.bva.bund.de■ Ihr Kontakt■ Pro gramm zum Ab bau von Lang zeit ar beits lo sig keit■ Ser vice Hot line : 022899 358-5988■ Fax : 022899 10 358 5988■ E-Mail : [email protected]
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 74
Haben Sie Fragen?
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit