BMF-BR-ST Familie u Steuern Juni 2013

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Familie und Steuern. www.bmf.gv.at www.bmf.gv.at www.facebook.com/finanzministerium A U S E R S T E R H A N D I N F O R M A T I O N STEUER INFOS

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Familie und Steuren

Transcript of BMF-BR-ST Familie u Steuern Juni 2013

  • Familie und Steuern.www

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    www.bmf.gv.atwww.facebook.com/finanzministerium

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    INFO

    RMATION

    STEUER

    INFOS

  • 2ImpressumHerausgeber, Eigentmer und Verleger:Bundesministerium fr Finanzen Abteilung V/7 ffentlichkeitsarbeit und KommunikationJohannesgasse 5, 1010 WienFr den Inhalt verantwortlich: BMFKonzeption, Design, Text: Jeitler & Partner Werbeagenten www.werbeagenten.comFotos: iStockphoto ShutterstockDruck: Paul Gerin GmbH & Co KGRedaktionsschluss: Juni 2013www.facebook.com/finanzministerium

  • 3VorwortSehr geehrte Damen und Herren,liebe Eltern!

    Zu meinen wichtigsten Aufgaben als Finanzministerin gehrt, bestmgliche Rah-menbedingungen fr Familien mit Kindern in unserem Land zu schaffen. Denn Familien sind das hchste Gut und Kinder die Zukunft unserer Gesellschaft. Wir mssen daher alles unternehmen, um Familien bestmglich zu frdern und weiter zu entlasten.

    Auch das Steuerrecht hat sich an den Bedrfnissen der Familien zu orientieren nicht umgekehrt. Daher arbeiten wir bereits an konkreten Plnen, um unser Steuersystem einfacher, leistungsgerechter und vor allem familienfreundlicher zu gestalten. Die bestehenden steuerlichen Begnstigungen haben wir nun fr Sie in diesem Ratgeber zusammengefasst und familienfreundlich aufbereitet, damit Sie hilfreiche Tipps fr Ihre jeweilige Familiensituation finden knnen.

    Darber hinaus gibt Ihnen der neue OnlineFamilienrechner auf www.bmf.gv.at/familie, den wir ge meinsam mit der vorliegenden Broschre Familie und Steuern entwickelt haben, auf einfache Weise einen berblick, wie viel Geld Sie im Rahmen der Arbeitnehmer/innenveranlagung erwarten knnen und wie hoch Ihre persnliche Familienfrderung voraussichtlich ist.

    Ich hoffe, Sie knnen diese Informationen bestmglich ntzen und wnsche Ihnen sowie Ihrer Familie alles Gute fr die Zukunft.

    Dr. Maria Fekter, Finanzministerin

  • 4Inhaltsverzeichnis

    Familien & Steuern 7 So einfach ist es, Steuern zu sparen InFormatIonSteIl

    Individualbesteuerung in sterreich 11 Die Grundlagen

    Bares Geld auf die Hand! 13 Die Arbeitnehmer/innenveranlagung machts mglich!

    Familienzuwachs & jngere Kinder 15 We are family! Kinderbetreuung 18 Tagesmutter, Kindergarten & Co.

    erwachsen werdende Kinder 20 Aus Kindern werden Leute

    Familien mit mehreren Kindern 23 Deine, meine, unsere

    Gesundheit 25 Fit und gesund

    Behinderung 29 Besondere Steuererleichterung fr besondere Menschen

  • 5 alleinverdiener/innen 32 Einer fr alle

    alleinerzieher/innen 35 Allein und doch zu zweit oder zu dritt

    Unterhalt 37 Absetzbetrag, Pflicht & Co.

    allgemeines zu einkommen und niedrigen einkommen 39 Tipps und Infos rund ums Einkommen SteUerBeISpIele Fr FamIlIen ehepaar mit 1 Kleinkind 43 lebensgemeinschaft mit 2 Kindern 45 ehepaar mit 4 Kindern 47 alleinerzieherin mit 1 Volksschulkind 49 ehepaar mit 1 Volksschulkind, 2 Kinder aus erster ehe 51UnterSttzUnG Von VIelen SeIten alle familienbezogenen leistungen 56 des Bundes im berblick Checkliste 66Stichwortverzeichnis 67

  • 7Das Brgerservice des Finanz-

    ministeriums bietet schnell und

    unbrokratisch Hilfe.

    Persnliche Fragen werden

    telefonisch unter 0810 001228

    beantwortet Montag bis

    Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr,

    sterreichweit zum Ortstarif.

    Erledigen Sie Ihre Arbeitneh-

    mer/innenveranlagung 2012 via

    FinanzOnline! So kommen Sie

    einfach und schneller zu Ihrem

    Geld.

    Familien & SteuernSo einfach ist es, Steuern zu sparenFamilien mit Kindern haben meistens genug damit zu tun, ihren Alltag zu managen. Wer hat da noch Zeit, sich intensiv mit dem Thema Steuern auseinanderzusetzen? Dabei gibt es in sterreich fr Eltern und Kinder jede Menge Vorteile, die das Fa-milienbudget entlasten.

    Steuern sparen fr jedermann und jedefrau Wir haben fr jede Familienkonstellation die wichtigsten Steuertipps zur Arbeitneh-mer/innenveranlagung zusammengefasst: Familien mit Kleinkindern, Familien mit erwachsenen Kindern, Familien mit mehreren Kindern, Patchworkfamilien, Allein-erzieher/innen, Alleinverdiener/innen, unterhaltspflichtige Elternteile, Familien mit behinderten Kindern und viele mehr. Diese Broschre bietet fr Familien zahlreiche Tipps fr die Arbeitnehmer/innenveranlagung und hilft, bares Geld zu sparen. Fr Detailinfos und Fragen steht Ihnen das Infocenter Ihres Finanzamts gerne zur Ver-fgung.

    In dieser Broschre finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

    Allgemeine Infos zum sterreichischen Steuersystem Familienzuwachs & jngere Kinder Kinderbetreuung Erwachsen werdende Kinder Familien mit mehreren Kindern Gesundheit Behinderung Alleinverdiener/innen Alleinerzieher/innen Unterhalt Allgemeines zu Einkommen & niedrigen Einkommen

    i

    !

  • 8Die tatschliche Durchfhrung

    der Arbeitnehmer/innen-

    veranlagung muss auf

    www.finanzonline.at erfolgen.

    Der Familienrechner im WebBerechnet wieviel Geld Sie zurckbekommen.Sie mchten schon vor Abgabe Ihrer Arbeitnehmer/innenveranlagung wissen, was fr Sie und Ihre Familie steuerlich drinnen ist? Und, ob Sie Geld zurckbekommen? Dann klicken Sie auf www.bmf.gv.at/familie und lassen Sie sich Ihre Steuerersparnis als Familie online berechnen. Individuell, anonym und kostenlos. Geben Sie Ihr Familieneinkommen, auergewhnliche Belastungen und mehr ein. Nach wenigen Sekunden erfahren Sie, mit welcher Steuerersparnis Sie bei Ihrer Arbeitnehmer/innen-veranlagung rechnen knnen.

    Probieren Sie es einfach: www.bmf.gv.at/familie

    Ihre Vorteile mit dem Familienrechner

    Bereits vorab informiert sein Anonym die Steuervorteile fr Ihre Familie vorberechnen Individuell auf Ihre Familiensituation zugeschnitten Kostenloses Service des Finanzministeriums fr Familien

    www.bmf.gv.at/familieBerechnet Ihren Steuervorteil als Familie individuell, anonym und kostenlos.

    i

  • 11

    Das Brgerservice des Finanz-

    ministeriums bietet schnell und

    unbrokratisch Hilfe.

    Persnliche Fragen werden

    telefonisch unter 0810 001228

    beantwortet Montag bis

    Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr,

    sterreichweit zum Ortstarif.

    Individualbesteuerung in sterreichDie GrundlagenGrundstzlich ist jede Person, die in sterreich ihren Wohnsitz oder gewhnli-chen Aufenthalt hat, steuerpflichtig. Seit den 70er-Jahren gibt es keine pauschale Familienbesteuerung mehr, sondern eine Individualbesteuerung. Um die Erwerbs-ttigkeit zu frdern, entschied man sich anstatt der Haushaltsbesteuerung fr eine individuelle Steuer. Das heit, Einkommen werden individuell bei dem/der Bezie-her/Bezieherin des Lohns oder Gehalts besteuert. Je nach Familiensituation werden Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag und Kinderabsetzbetrge gewhrt. So werden Leistungen und Frderungen individuell fr Familien ange-passt und alle Familienmitglieder steuerlich gleich behandelt.

    Staatsbrgerschaft fr Steuerpflicht nicht entscheidendAlle Personen, die ihren gewhnlichen Aufenthalt in sterreich haben, sind steu-erpflichtig. Nach 6 Monaten Aufenthalt in sterreich tritt (rckwirkend) die unbe-schrnkte Steuerpflicht ein. Das bedeutet, dass alle in- und auslndischen Einknfte in sterreich steuerlich erfasst werden.

    Unterschied Lohnsteuer und EinkommensteuerGrundstzlich ist der Steuertarif von Lohn- und Einkommensteuer gleich. Die Erhe-bungsart ist unterschiedlich. Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber automatisch einbehalten und jeden Monat an das Finanzamt abgefhrt. Die Einkommensteuer wird im Veranlagungsweg erhoben. Der/die Steuerpflichtige muss eine Einkom-mensteuererklrung beim Finanzamt abgeben.

    Tipp: Ausfllen und Abgabe online mglich auf www.finanzonline.at

    i

  • 12

    LohnsteuerArbeitnehmer/innen und Pensionist/innen in sterreich zahlen Lohn-steuer. Diese wird vom Arbeitgeber automatisch einbehalten und bis sp-testens zum 15. des Folgemonats an das Finanzamt abgefhrt.

    FreibetragEin Freibetrag vermindert die Steuerbe-messungsgrundlage.

    EinkommensteuerDie Einkommensteuer wird im Ver-anlagungsweg erhoben. Dazu muss vom Steuerpflichtigen eine Einkom-mensteuererklrung beim Finanzamt abgegeben werden.

    AbsetzbetragIm Gegensatz zu den Freibetrgen, die nur den Betrag, von dem die Steuer berechnet wird, senken, wer-den die Absetzbetrge in voller Hhe direkt von der Steuer abgezogen.

    Arbeitnehmer/innenveranlagung wurde frher als Jahresausgleich bezeichnet

    Fr die Abgabe Ihrer Arbeitnehmer/innenveranlagung haben Sie fnf Jah-

    re Zeit. Der Antrag kann am einfachsten elektronisch ber FinanzOnline

    ausgefllt und bermittelt werden. Oder Sie benutzen das Formular L 1, das

    Sie ausgefllt an Ihr Finanzamt per Post schicken oder persnlich abgeben.

    Wann knnen Sie als Familie bei der Arbeitnehmer/innenveranlagung mit

    einer Gutschrift rechnen?

    Wer whrend des Jahres unterschiedlich hohe Gehalts- oder Lohnzahlungen

    erhalten oder den Arbeitsplatz gewechselt hat, sollte auf jeden Fall eine Ar-

    beitnehmer/innenveranlagung machen, denn das knnte Ihnen bares Geld

    in Form einer Steuergutschrift auf Ihr Privatkonto bringen! Wer ein sehr

    geringes Einkommen bezieht, hat mglicherweise zu viel Lohnsteuer gezahlt

    und darf deshalb mit einer Gutschrift rechnen. Wenn Sie Anspruch auf den

    Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag haben oder/und auf ein

    Pendlerpauschale und dies bei der laufenden Lohnverrechnung noch nicht

    bercksichtigt wurde, bekommen Sie vom Finanzamt Geld retour.

    Hinweis: Trifft nur zu, wenn Sie keine anderen Einknfte beziehen!

  • 13

    Auf www.finanzonline.at

    knnen Sie vorab eine

    anonyme Steuerberechnung

    durchfhren und erhalten

    gleich eine Information ber

    die zu erwartende Hhe Ihrer

    Gutschrift.

    Bares Geld auf die Hand!Die Arbeitnehmer/innenveranlagungmachts mglich!

    Frher als Jahresausgleich bekannt, bringt die Arbeitnehmer/innenveranlagung Fa-milien in sterreich jedes Jahr bares Geld ins Haus. Durch Jobwechsel, unterschied-lich hohe Bezge und Absetzbetrge, die bei der Berechnung der Lohnsteuer noch nicht bercksichtigt wurden, haben Sie im Vorjahr unter Umstnden zu viel an Steu-ern bezahlt. Mit der Arbeitnehmer/innenveranlagung knnen Sie sich diese zu viel bezahlten Steuern als Gutschrift zurckholen. Der Betrag wird Ihnen auf Ihr privates Konto berwiesen.

    Dos and Donts:Was Sie beim Umgang mit Ihrem Finanzamt beachten sollten

    Nicht anrufen und nachfragen: Nach Abgabe Ihrer Arbeitnehmer/innenveranlagung kann ein telefonisches Nachfragen die Bearbeitung nicht beschleunigen. Nicht vergessen: Geben Sie anstatt Ihrer Kontonummer nur noch BIC und IBAN an. Sie finden diese beiden Codes auf Ihrer Bankomatkarte oder Ihrem Kontoauszug.

    Nutzen Sie FinanzOnline: Bequem und bedienungsfreundlich sind das Ausfllen und Abgeben Ihrer Arbeitnehmer/innenveranlagung im Internet. Sie sparen Zeit und kommen schneller zu Ihrer Gutschrift.

    Keine Beilagen: Verzichten Sie bei der Abgabe Ihrer Arbeitnehmer/innenveranla-gung auf die Beilage von Lohnzetteln und Belegen (Rechnungen etc.).

    7 Jahre: Bewahren Sie Lohnzettel und Belege (Rechnungen etc.) 7 Jahre bei sich zu Hause auf. Danach knnen Sie diese Unterlagen vernichten.

    Vollstndig ausfllen: Fr eine rasche Bearbeitung mssen Ihre persnlichen Daten sowie die Anzahl der bezugsauszahlenden Stellen sorgfltig ausgefllt werden.

    i

  • 14

    Auf www.finanzonline.at

    finden Sie weitere notwendigen

    Informationen und auch die Fi-

    nanzOnline-Hotline hilft Ihnen

    unter 0810 221100 von Montag

    bis Freitag von 08.00 Uhr bis

    18.00 Uhr sterreichweit zum

    Ortstarif gerne weiter.

    Alle Formulare erhalten Sie

    kostenlos entweder bei

    Ihrem Finanzamt, telefonisch

    unter 0810 001228 oder auf

    www.bmf.gv.at, Rubrik Tools,

    Formulare.

    Ihre Vorteile mit FinanzOnlineEinfach, bequem und schnell www.finanzonline.at

    Rund um die Uhr verfgbar Amtswege per Mausklick bequem von zuhause aus nderungen von personenbezogenen Daten per Mausklick mglich Aktuelle Abfrage Ihres Steuerkontos bzw. -aktes Bescheidzustellung in Ihren persnlichen Online-Postkasten Anonyme Steuerberechnung mglich Keine spezielle Software ntig Behindertengerechte Anwendung Handysignatur

    i

    www.finanzonline.at

    Das Formular L 1k

    Wichtig zur

    Bercksichtigung von:

    Kinderfreibetrag

    Unterhaltsabsetzbetrag

    Auergewhnlichen Belastu

    ngen

    fr Kinder

    Nachversteuerung des Arbei

    tgeber-

    zuschusses fr Kinderbetreuun

    g

    !

    www.bmf.gv.at/familieBerechnet Ihren Steuervorteil als Familie individuell, anonym und kostenlos.

  • 15* Statistik Austria, Stand 2010

    Familienzuwachs & jngere KinderWe are family!Mehr als zwei Millionen Familien leben in sterreich und rund 80.000 Kinder wer-den jedes Jahr in unserem Land geboren.* Fr viele der Eltern ist es das erste Kind. Die neuen Lebensumstnde als Familie verlangen in den meisten Fllen neue rum-liche Wohnverhltnisse, Anschaffungen wie Kinderwagen, Kinderausstattung, ein greres Auto etc. Die jungen Eltern sind von einem Tag auf den anderen nicht nur mit neuen Pflichten, sondern auch mit hheren Kosten konfrontiert. Eine Zeit der Vernderung und Neuorientierung, die das sterreichische Finanzministerium mit zahlreichen steuerlichen Entlastungen begleitet und untersttzt.

    In sterreich ist die Untersttzung fr Eltern und Kinder wohl einzigartig in Euro-pa. Neben Mutterschutz, Wochengeld und Familienbeihilfe werden Familien auch bei der jhrlichen Arbeitnehmer/innenveranlagung erheblich entlastet. Mit den rich-tigen Tipps knnen junge Familien dabei bares Geld sparen.

    Was ist konkret steuerlich zu beachten, wenn Sie als junge Familie Ihre Steuern berechnen?

    Wochengeld, Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld sind steuerfrei. Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld werden bei der Berechnung der

    Einkunftsgrenze fr den Alleinverdienerabsetzbetrag nicht bercksichtigt. ABER: Das Wochengeld wird fr die Berechnung der Einkommensgrenze beim Alleinverdienerabsetzbetrag bercksichtigt.

  • 16

    Vergessen Sie bei Ihrer Ar-

    beitnehmer/innenveranlagung

    bzw. Ihrer Einkommensteuer-

    erklrung nicht darauf, den

    Kinderfreibetrag geltend zu

    machen: Um bis zu EUR 220,

    vermindert sich dadurch Ihr

    steuerpflichtiges Einkommen

    (siehe Formular L 1k)!

    Mit dem Alleinverdienerabsetzbetrag verringert sich unsere Einkommensteuer jhrlich um EUR 494,. Das so gesparte Geld kommt gleich in unsere Urlaubskasse.

    Florian Koch, Tochter Anna (3 Jahre alt)

    KinderabsetzbetragZustzlich zur Familienbeihilfe werden EUR 58,40 monatlich ausbezahlt. Dies gilt fr Kinder, die stndig in sterreich, in einem Mitgliedsstaat der EU/EWR oder der Schweiz leben.

    KinderfreibetragWem die Familienbeihilfe zusteht, kann bei der jhrlichen Arbeitnehmer/innen-veranlagung den Kinderfreibetrag in der Hhe von EUR 220, beantragen (sie-he Formular L 1k). Der Kinderfreibetrag kann auch von beiden Elternteilen (je EUR 132,/Elternteil) geltend gemacht werden. Die Voraussetzung fr die Inan-spruchnahme des Kinderfreibetrags ist, dass fr die betroffenen Kinder ein Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag fr mehr als sechs Monate im Kalenderjahr besteht.

    Steuercheck fr Jungfamilien

    Steuerfrei: Wochengeld, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld Beantragen: Kinderfreibetrag, siehe Formular L 1k Automatische Auszahlung: Kinderabsetzbetrag zustzlich zur Familienbeihilfe,

    EUR 58,40 pro Monat und pro Kind

    Nicht vergessen!

    Wichtig bei der Mitversicheru

    ng

    unehelicher Kinder:

    Familienstandsmeldung beim St

    andesamt

    (Anerkennung der Vaterschaft

    )

    Alleinverdienerabsetzbetrag b

    eantragen!

    Nur mglich, wenn alle Voraus

    setzungen

    dafr erfllt werden!

    Kinderfreibetrag geltend mach

    en!

    (Formular L 1k)

    !

  • 17

    Nicht vergessen!

    Bei der Beantragung des Kinderfrei-betrags muss die Sozialversicherungs-nummer des Kindes in der Arbeitnehmer/innenveranlagung angegeben werden (siehe e-card).

    Tipp!

    Einem nicht haushaltszugehrigen Elternteil, dem der Unterhaltsabsetzbe-

    trag im Kalenderjahr fr mehr als sechs

    Monate zusteht, steht der Kinderfrei-betrag mit EUR 132, zu.

  • 18

    Bercksichtigung Kinderfrei-

    betrag: siehe Formular L 1k

    Kinderbetreuungs kosten =

    Auergewhnliche Belastung

    Die Absetzbarkeit von Kinder-

    betreuungskosten gilt nur fr

    Kinder bis zum 10. Lebensjahr

    (Im Kalenderjahr, in dem das

    Kind das 10. Lebensjahr voll-

    endet, knnen die Kosten fr

    Kinderbetreuung noch berck-

    sichtigt werden). Ausnahme:

    behinderte Kinder bis zum

    16. Lebensjahr mit Bezug von

    erhhter Familienbeihilfe.

    KinderbetreuungTagesmutter, Kindergarten & Co

    Berufsttige Mtter und Vter schtzen das flchendeckende Betreuungsangebot in sterreich. Rund 8.000 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen kmmern sich wochentags um unseren Nachwuchs.

    Was die wenigsten wissen: Die Kosten fr Kindergarten, Kinderkrippe, Hort und Tagesmutter sind absetzbar. Diese Kinderbetreuungskosten mindern die Steuer-bemessungsgrundlage und somit das zu versteuernde Einkommen. Die Kosten der Kinderbetreuung knnen von folgenden Personen abgesetzt werden: von der Person, der der Kinderabsetzbetrag zusteht, dem (Ehe-)Partner und dem unter-haltspflichtigen Elternteil (z. B. bei Scheidung). Jeder kann die von ihm getragenen Kosten in seiner Arbeitnehmer/innenveranlagung absetzen. Allerdings drfen ins-gesamt pro Kind und pro Jahr nicht mehr als EUR 2.300, als Kinderbetreuungs-kosten abgesetzt werden.

    Zuschuss KinderbetreuungskostenFalls der Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Betreuungskosten gewhrt (z. B. Be-triebskindergarten), sind nur die tatschlich von der Familie getragenen Kosten ab-zugsfhig.

    Hinweis fr Alleinerzieher/innen: Bei Alleinerzieher/innen sind auch Ausgaben fr die Kinder betreuung ber EUR 2.300, als auergewhnliche Belas-tung mit Selbstbehalt steuerlich absetzbar.

    Achtung Betreuung innerhalb der Familie: Wenn Sie Ihr Kind von einer pda-gogisch qualifizierten Person, die ein Angehriger ist und im selben Haushalt lebt, betreuen lassen, dann sind diese Kosten nicht als Kinderbetreuungskosten absetz-bar. Wenn die Angehrige in einem anderen Haushalt lebt, knnen Sie die Kosten geltend machen (siehe Beispiel 1, Seite 43).

    !

  • 19

    Nicht vergessen: Um Kinderbe-

    treuungskosten absetzen zu

    knnen, bentigen Sie einen

    Beleg (Rechnung)!

    Belege (Rechnungen) sind als

    Nachweise sieben Jahre aufzu-

    bewahren.

    Im Zuge der Arbeitnehmer/

    innenveranlagung mssen die

    Kosten fr die Kinderbetreu-

    ung auch dokumentiert wer-

    den. Erst nach Aufforderung

    des Finanzamts sind die Belege

    zu schicken. Als Nachweis hat

    die Kinderbetreuungseinrich-

    tung bzw. die pdagogisch

    qualifizierte Betreuungsperson

    eine Rechnung (einen Zah-

    lungsbeleg) auszustellen.

    Absetzbar sind ...

    ... vom Veranstalter verrechnete Kosten fr Verpflegung, Anreise und Unterkunft im Rahmen von Ferienbetreuung**, ... Kurse in der schulfreien Zeit (Computerkurse, Musikschule etc.)**, ... sportliche Aktivitten in der schul-

    freien Zeit (Fussballtraining, Volleyball etc.)**** Voraussetzung: pdagogisch qualifizierte Personen.Anmerkung: Pdagogisch qualifizierte Personen im steuerlichen Sinne sind Personen, die eine Ausbildung und Weiterbildung zur Kinderbetreuung und Kindererziehung oder Elternbildung im Mindestausma von acht bzw. 16 Stunden nachweisen knnen.

    Unser Au-pair-Mdchen stellt mir monatlich einen Beleg ber ihre Stunden fr die Kinderbetreuung aus. Diese Summe vermin-dert mein steuerpflichtiges Einkommen und so spare ich Steuern.

    Stefan Zimmermann, 3 Tchter (19, 16 und 9 J.) und 1 Sohn (5 J.)

    Folgende Angaben sollte der Zahlungsbeleg fr Ihre Kinderbetreuungskosten beinhalten:

    Name und Sozialversicherungsnummer des Kindes Rechnungsempfnger Ausstellungsdatum Fortlaufende Rechnungsnummer Zeitraum der Kinderbetreuung Rechnungsaussteller (Name/Anschrift der Kinderbetreuungseinrichtung bzw.

    Name/Anschrift/Versicherungnummer und Besttigung der pdagogischen Qualifikation der Betreuungsperson)

    Rechnungsbetrag

    i

    i

  • 20 * Detailinfos siehe Verordnung zum Studienfrderungsgesetz

    Bercksichtigung der Kosten

    fr auswrtige Berufsausbil-

    dung als auergewhnliche

    Belastung: siehe Formular L 1k

    Erwachsen werdende KinderAus Kindern werden Leute

    Kleine Kinder, kleine Sorgen. Groe Kinder, groe Sorgen. So lautet ein altes Sprichwort. Groe, erwachsen werdende Kinder sind nicht nur eine groe Her-ausforderung, sondern sie beanspruchen auch einen greren Teil des Haushalts-budgets: finanzielle Untersttzung bei Studium und Berufsausbildung, freiwillige Pensionsversicherung, Kosten fr allfllige Zahnregulierungen und Sehbehelfe, Arztbesuche und Therapien bei Allergien etc.

    Beachten Sie: Kinderbetreuungskosten sind bis zum Ende des Kalender-jahrs, in dem das Kind das zehnte Lebensjahr (bei behinderten Kindern mit Bezug von erhhter Familienbeihilfe, das 16. Lebensjahr) vollendet, als auergewhnliche Belastung zu bercksichtigen. Ausnahme: Allein erzieher/innen

    Auswrtige BerufsausbildungUnter den Begriff auergewhnliche Belastungen fallen zum Beispiel auch die Kosten fr eine auswrtige Berufsausbildung Ihrer Kinder. Sie knnen einen monatlichen Pauschalbetrag in der Hhe von EUR 110, pro angefangenem Monat der Berufsausbildung von Ihrer Steuerbemessungsgrundlage abziehen. Dies ist allerdings nur mglich, wenn es im Umkreis Ihres Wohnorts (80 km) keine adquate Ausbildungssttte fr Ihre Kinder gibt. Bei Schlern bzw. Lehrlingen spricht man bereits bei dem Besuch eines 25 km entfernten Internats von einer auswrtigen Berufsausbildungssttte.*

    Hinweis: Fahrtkosten, Schulgeld, Verpflegung oder Unterkunft knnen im Rahmen Ihrer Arbeitnehmer/innenveranlagung nicht geltend gemacht werden.

  • 21

    Der Kinderfreibetrag steht nur

    fr jene Kinder zu, die sich

    stndig im Inland, in einem EU-

    oder EWR-Mitgliedsland oder

    der Schweiz aufhalten.

    Computer, Drucker, etc. die

    Sie zu Hause beruflich nutzen,

    knnen von der Steuer abgesetzt

    werden!

    Alleinerzieher/innen-Tipp:

    Kinderbetreuungskosten fr

    Kinder ber zehn Jahre knnen

    von Alleinerzieher/innen als

    sonstige auergewhnliche

    Belastung mit Selbstbehalt bei

    der Arbeitnehmer/innenveranla-

    gung abgezogen werden.

    Aufenthalt der Kinder im AuslandHalten sich Kinder vorbergehend im Rahmen einer Ausbildung im Ausland auf, haben Sie als Eltern trotzdem Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag. Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird der Kinderabsetzbetrag in der Hhe von EUR 58,40 pro Monat und pro Kind ausbezahlt.

    Halbe-halbe beim KinderfreibetragWer mehr als 6 Monate fr mindestens ein Kind Familienbeihilfe bezogen hat, der hat Anspruch auf den sogenannten Kinderfreibetrag. EUR 220, pro Kind stehen Ihnen zu. Beantragen beide Elternteile fr dasselbe Kind den Freibetrag, dann kann jeder von ihnen EUR 132, jhrlich geltend machen. Im Rahmen der Einkommen-steuererklrung wird der Kinderfreibetrag von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen.

    Tipp fr Lehrlinge oder FerialpraktikantenMacht Ihr Kind eine Lehrlingsausbildung, so sollten Sie ihm dringend empfehlen, jedes Jahr die Arbeitnehmer/innenveranlagung durchzufhren. Bei einer Negativ-steuer bekommt man eine Gutschrift berwiesen. Ein zustzliches Taschengeld fr Ihr Kind. Das gilt auch bei Ferialpraktikanten. Hat Ihr Sohn oder Ihre Tochter in den Ferien in einem Betrieb gearbeitet, so kann er/sie sich bei der Arbeitnehmer/innenveranlagung im nchsten Jahr bares Geld vom Staat zurckholen.

    Computer zu Hause?Wer grere Kinder hat, kommt am digitalen Zeitalter nicht vorbei. Es gibt in sterreich fast keine Haushalte mehr ohne Computer. Wenn Sie einen PC zu Hause haben, den Sie beruflich nutzen, knnen Sie diesen im Rahmen der Arbeitnehmer/innenveranlagung geltend machen. Fr die private Nutzung mssen Sie 40 % aus-scheiden. Der Restbetrag wird auf drei Jahr verteilt abgeschrieben. Zubehr wie Maus, Drucker, Scanner etc. knnen sofern unter EUR 400, sofort nach Ab-zug eines Privatanteils als geringwertiges Wirtschaftsgut von der Steuer abgesetzt werden (falls beruflich genutzt).

    i

    i

  • 22

    Die prmienbegnstigte

    Zukunftsvorsorge knnen Sie

    auch fr Ihre Kinder nutzen!

    Achtung: Bei der Nutzung der

    prmienbegnstigten Vorsorge

    ist dasselbe Produkt NICHT

    als Sonderausgabe abzugsf-

    hig. Detailinfos dazu finden Sie

    im Steuerbuch 2013.

    Info: steuerliche Auswirkung von Topf-SonderausgabenDie innerhalb des persnlichen Hchstbetrags ausgegebene Summe der Topf-Son-derausgaben wird geviertelt (sogenanntes Sonderausgabenviertel) und um das Sonderausgabenpauschale von EUR 60, jhrlich vermindert. Topf-Sonderausga-ben wirken sich daher steuerlich nur aus, wenn sie hher als EUR 240, sind.

    Versicherungs-Steuerspartipps Versicherungsprmien sind als sogenannte Topf-Sonderausgaben

    abzugsfhig. Gilt nur fr Personenversicherungen (Kranken-, Unfall-,

    Pensionsversicherungen etc.)

    Anmerkung: Sonderausgaben reichen von Personenversicherungen ber Wohn-raumschaffung und -sanierung bis zur freiwilligen Weiterversicherung. Knnen auch abgesetzt werden, wenn sie fr den Partner oder Kinder geleistet wurden. Un-ter Topf-Sonderausgaben versteht man Sonderausgaben mit Hchstgrenze. Dazu gehren freiwillige Personenversicherungen, Wohnraumschaffung und Wohn-raumsanierung. Fr Topf-Sonderausgaben gilt ein gemeinsamer Hchstbetrag von EUR 2.920, ohne Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag bzw. EUR 5.840, mit Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag. Details siehe Steuerbuch 2013, ab Seite 49.

    www.bmf.gv.at/familieBerechnet Ihren Steuervorteil als Familie individuell, anonym und kostenlos.

  • 23*Statistik Austria 2010

    Familien mit mehreren KindernDeine, meine, unsere

    Herr und Frau sterreicher haben im Durchschnitt 1,67 Kinder. Fast 37 % der ster-reichischen Familien haben zwei Kinder, ber 13 % sogar 3 oder mehr Kinder.* Die sterreicher/innen sind Familienmenschen, egal ob mit Trauschein oder ohne, ob als Patchwork- oder Grofamilie. Grund genug fr das Finanzministerium, Mehr-kindfamilien eine entsprechende staatliche Untersttzung zuzusichern.

    Alleinverdiener- bzw. AlleinerzieherabsetzbetragFr ein Kind betrgt der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag EUR 494,, fr zwei Kinder EUR 669, und fr drei Kinder EUR 889,. Fr jedes weitere Kind kommen EUR 220, dazu.

    Wer ist ein/e Alleinverdiener/in?Man spricht von Alleinverdiener/in, wenn fr mindestens ein Kind fr mehr als 6 Monate Familienbeihilfe bezogen wird und der (Ehe-)Partner jhrliche Einknfte von max. EUR 6.000, bezieht. Das Paar muss mehr als 6 Monate in einer Ehe oder einer Partnerschaft sein und darf nicht dauernd getrennt leben.

    Wer ist ein/e Alleinerzieher/in?Unter Alleinerzieher/innen versteht man Personen, die mehr als 6 Monate im Jahr nicht in einer Ehe oder ehehnlichen Gemeinschaft leben und fr mindestens ein Kind fr mehr als 6 Monate Familienbeihilfe erhalten haben.

    MehrkindzuschlagAb dem dritten Kind profitieren Familien in sterreich vom Mehrkindzuschlag. Mit EUR 20, monatlich fr das dritte und jedes weitere Kind werden die Eltern untersttzt. Anspruch haben alle Bezieher von Familienbeihilfe fr mindestens drei Kinder. Das Familieneinkommen des Vorjahres darf EUR 55.000, nicht berschreiten.

  • 24

    Beantragung des Mehrkindzuschlags

    Wird auf Antrag beim Finanzamt ausbe- zahlt und muss jedes Kalenderjahr erneut beim Finanzamt beantragt werden.

    Formular E 4, E 1 oder L 1

    Das Netto-Familieneinkommen des Vorjahres darf EUR 55.000, nicht berschreiten.

    Der Mehrkindzuschlag muss

    jedes Kalenderjahr erneut beim

    Finanzamt beantragt werden!

    www.bmf.gv.at/familieBerechnet Ihren Steuervorteil als Familie individuell, anonym und kostenlos.

    Ab 3 Kindern: Sonderausgaben-ErhhungsbetragWer mehr als drei Kinder hat, fr die mindestens 7 Monate Familienbeihilfe be-zogen wurde, kann den Sonderausgabenerhhungsbetrag beantragen. Als Eltern profitieren Sie vom erhhten Betrag der sogenannten Topf-Sonderausgaben von EUR 4.380,. Fr Alleinverdiener/innen oder Alleinerzieher/innen wird dieser Be-trag nochmals auf EUR 7.300, erhht. Der Sonderausgabenerhhungsbetrag kann allerdings nur von einer Person in Anspruch genommen werden.

    Keine Sonderausgaben?Wer keine Sonderausgaben hat, dem wird bei der laufenden Lohnverrechnung au-tomatisch eine Sonderausgabenpauschale von EUR 60, jhrlich abgezogen.

    Erklrung: Sonderausgaben reichen von Personenversicherungen ber Wohn-raumschaffung und -sanierung bis zur freiwilligen Weiterversicherung. Kn-nen auch abgesetzt werden, wenn sie fr den Partner oder Kinder geleis-tet wurden. Unter Topf-Sonderausgaben versteht man Sonderausgaben mit Hchstgrenze. Dazu gehren freiwillige Personenversicherungen, Wohn-raumschaffung, Wohnraumsanierung. Fr Topf-Sonderausgaben gilt ein ge-meinsamer Hchstbetrag von EUR 2.920, ohne Alleinverdienerabsetzbe-trag bzw. EUR 5.840, mit Alleinverdiener - oder Alleinerzieherabsetzbetrag. Details siehe Steuerbuch 2013.

  • 25

    Bereits geleistete Kostenerstze

    durch gesetzliche Kranken-

    oder Unfallversicherungen

    oder eine freiwillige Kranken-

    zusatz- oder Unfallversiche-

    rung sind abzuziehen.

    Noch mehr Informationen

    finden Sie im Steuerbuch 2013

    in Kapitel III.

    GesundheitFit und gesund

    Gesundheit ist das hchste und wichtigste Gut. Die sterreicherinnen und ster-reicher sind ein gesundes Volk: Laut einer Gesundheitsbefragung bewerten 76 % ihren eigenen Gesundheitszustand mit sehr gut oder gut. Und doch leiden rund 4,5 Millionen sterreicher/innen an einem chronischen gesundheitlichen Problem. Am meisten verbreitet sind Probleme mit dem Rcken (Wirbelsule). Rund 390.000 Personen sind an Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) erkrankt. Besonders fr Fa-milien sind die Steuerentlastungen im Gesundheitsbereich ein Thema. So gehren anfallende Krankheitskosten zu den auergewhnlichen Belastungen mit Selbst-behalt. Siehe Formular L 1 bzw. bei auergewhnlichen Belastungen fr Kinder Formular L 1k verwenden.

    Anmerkung: Bei einer Behinderung (mind. 25 %) knnen Krankheitskosten ohne Selbstbehalt geltend gemacht werden.

    Die wichtigsten Krankheitskosten im berblick Arzt- und Krankenhaushonorare Kosten fr Medikamente, Rezeptgebhren, Behandlungsbeitrge Aufwendungen fr Heilbehelfe (Gehbehelfe, Hrgerte usw.) Kosten fr Zahnersatz und -behandlung, Kosten fr Sehbehelfe (Brille, Kon-

    taktlinsen) Entbindungskosten Fahrtkosten zum Arzt oder ins Spital Kosten einer knstlichen Befruchtung Zuzahlungen zu Kur-, Rehabilitations- bzw. Krankenhausaufenthalten

    i

  • 26

    Unterbringungskosten

    ausschlielich aufgrund von

    Altersgrnden gelten NICHT

    als auergewhnliche Belas-

    tung und sind deshalb nicht

    absetzbar.

    Als Nachweis fr eine Pflege-

    bedrftigkeit wird ein

    rztliches Gutachten bentigt.

    Zwei unserer Mdchen haben dieses Jahr eine Zahnspange be-kommen. Und unsere lteste Tochter brauchte neue Kontaktlinsen. Eine private Krankenversicherung haben wir nicht. Aber bei der Arbeitnehmer/innenveranlagung knnen wir die Kosten steuer-mindernd absetzen.

    Sonja und Stefan Zimmermann, vier Kinder (19, 16, 9 und 5 Jahre)

    Einer fr alleEs besteht die Mglichkeit, die Krankheitskosten des erkrankten (Ehe-)Partners zu bernehmen, wenn sich dieser die Kosten nicht leisten kann (siehe auch Steuerbuch 2013). Werden die Kosten vom Partner bernommen, so gelten diese fr ihn/sie als au-ergewhnliche Belastung im Rahmen der Arbeitnehmer/innenveranlagung. Hinweis: Diese Aufwendungen werden grundstzlich mit Selbstbehalt bercksichtigt.

    Freibetrag fr DitkostenFallen im Zuge einer Krankheit Kosten fr eine spezielle Ditverpflegung an, so fallen auch diese unter den Begriff Krankheitskosten. Die anfallenden Kosten kn-nen anhand von Belegen oder durch Pauschalbetrge ermittelt werden. So haben Sie z. B. bei Zuckerkrankheit oder Zliakie Anspruch auf einen monatlichen Freibe-trag in der Hhe von EUR 70,, bei Nierenleiden in der Hhe von EUR 51,. Eine detaillierte Auflistung finden Sie im Steuerbuch 2013 auf Seite 74.

    Ihr KuraufenthaltWenn Ihre Kur unmittelbar in Zusammenhang mit einer Krankheit steht und aus medizinischen Grnden erforderlich ist, sind die Kurkosten als auergewhnliche Belastung absetzbar. Unter Kurkosten versteht man Aufenthaltskosten, Kosten fr Kurmittel und medizinische Betreuung, Fahrtkosten zum und vom Kurort.

    Anmerkung: Bei Kindern oder pflegebedrftigen Personen gelten auch die Auf-wendungen fr eine Begleitperson als auergewhnliche Belastung.

    Hinweis: Fr die Absetzbarkeit als auergewhnliche Belastung ist vor Antritt der Kur eine rztlich ausgestellte Besttigung notwendig.

    !

    i

  • 27

    Altenpflege im Kreise der Familie oder im HeimDie Entscheidung ist oft nicht leicht, manche gehen dabei an ihre Grenzen. Sich um alte und kranke Eltern oder Partner zu kmmern und fr sie zu sorgen, ist eine groe Herausforderung. Das Finanzministerium entlastet Familien in solchen Situationen mit Steuerersparnissen. Bei Krankheit, Pflege- oder besonderer Betreuungsbedrf-tigkeit vermindern die Kosten fr ein Pflege- oder Altenheim als auergewhnliche Belastung das zu versteuernde Einkommen. Aber auch wenn Sie sich fr eine Pfle-ge zu Hause entscheiden, knnen die Kosten fr Pflegepersonal, Hilfsmittel sowie Aufwendungen fr eine Vermittlungsorganisation geltend gemacht werden.

    Voraussetzungen fr die Absetzbarkeit der Altenpflege

    Die Pflege muss wegen Krankheit, Pflege- oder Betreuungsbedrftigkeit notwendig sein. Die Pflegebedrftigkeit ist durch ein rztliches Gutachten nachzuweisen. Typischer-

    weise ist von Pflegebedrftigkeit bei Bezug von Pflegegeld ab Stufe 1 auszugehen. Nur fr unterhaltverpflichtete Angehrige mglich (Kinder oder (Ehe-)Partner)

    Hinweis: Unterbringungskosten ausschlielich aufgrund von Altersgrnden gelten NICHT als auergewhnliche Belastung und sind deshalb nicht absetzbar.

    Im Detail auergewhnliche Belastungen mit SelbstbehaltReicht das Einkommen (inkl. Pflegegeld) des zu pflegenden Angehrigen (Eltern oder (Ehe-)Partner) fr die Kosten der Betreuung NICHT aus, so knnen Sie als unterhaltspflichtige Person diese Aufwendungen als auergewhnliche Belastung geltend machen. Dazu gehren alle im Zusammenhang mit der Betreuung und Pflege anfallenden Aufwendungen wie z. B. Kosten fr das Pflegepersonal, Pflege-hilfsmittel sowie Aufwendungen fr eine Vermittlungsorganisation bei huslicher Betreuung oder Kosten fr das Pflegeheim. Die Betreuungskosten sind um etwaige erhaltene Kostenerstze zu krzen. Allerdings werden die auergewhnlichen Be-lastungen um den Selbstbehalt gekrzt.

    Tipp: Als Nachweis fr eine Pflegebedrftigkeit wird ein rztliches Gutachten bentigt.

    www.bmf.gv.at/familieBerechnet Ihren Steuervorteil als Familie individuell, anonym und kostenlos.

  • 28

    Reicht das Einkommen

    inkl. Pflegegeld der pflege-

    bedrftigen Person fr die

    Kostentragung von Pflege-

    kosten nicht aus, knnen

    die unterhaltsverpflichteten

    Personen (z. B. Ehepartner/in,

    Kinder) ihre Aufwendungen als

    auergewhnliche Belastung

    (mit Selbstbehalt) bei ihrer Ar-

    beitnehmer/innenveranlagung

    geltend machen.

    Hinweis: bliche Betreuungskosten der Angehrigen wie Fahrtkosten aus Anlass von Besuchen, Besorgungen oder Fernsprechgebhren sind mangels Auerge-whnlichkeit NICHT abzugsfhig.

    Beachten Sie: Die Aufwendungen sind um ffentliche Zuschsse zu krzen, soweit diese die mit der Pflege- und Hilfsbedrftigkeit im Zusammenhang stehenden Auf-wendungen abdecken (z. B. Pflegegeld, Hilflosenzuschuss etc.).

    Hinweis: Details finden Sie im Steuerbuch 2013.

    Merkmale einer auergewhnlichen Belastung

    Die Belastung muss auergewhnlich sein. Die Belastung trifft den Steuerzahler zwangslufig. Erhebliche Beeintrchtigung der finanziellen Situation Wesentlich hher als bei der Mehrheit der Steuerpflichtigen mit hnlichen

    Einkommensverhltnissen

    !

  • *Stand Mai 2008

    Bercksichtigung als auer-

    gewhnliche Belastung: siehe

    Formular L 1 (nur mit Kindern

    L 1k)

    Bei ganzjhrigem Bezug von

    Pflegegeld steht der Pau-

    schalbetrag je nach Grad der

    Behinderung NICHT zu.

    BehinderungBesondere Steuererleichterung fr besondere Menschen

    Mehr als 250.000 Personen in sterreich haben einen Behindertenpass* und wer-den vom sterreichischen Staat in zahlreichen Lebensbereichen untersttzt. So gibt es auch eine Reihe von Steuervergnstigungen fr Menschen mit besonderen Be-drfnissen.

    Nachweis der BehinderungAls behindert gilt jeder Steuerpflichtige, dessen Grad der Behinderung mindes-tens 25 % betrgt. Als Nachweis gilt ein Behindertenpass oder ein Bescheid, aus dem der Grad der Behinderung ersichtlich ist. Den Nachweis erbringen die zustn-digen Stellen: Beim Empfnger einer Opferrente ist das der entsprechende Lan-deshauptmann, bei Berufskrankheiten oder -unfllen die Sozialversicherungstrger und in allen brigen Fllen das Bundesamt fr Soziales und Behindertenwesen. Wird dem Steuerpflichtigen ein monatliches Pflegegeld zuerkannt (ohne Nachweis der Behinderung), so ist von einer mindestens 25%igen Behinderung auszugehen.Steuerfrei: Der Bezug von Pflegegeld ist steuerfrei!

    Bei krperlicher oder geistiger Behinderung vermindern sogenannte Pauschalbe-trge ohne Selbstbehalt das Einkommen des Steuerpflichtigen. Je nach Grad der Behinderung gilt ein Jahresfreibetrag zwischen EUR 75, und EUR 726, (detaillierte Aufstellung siehe Steuerbuch 2013).Bentigte Hilfsmittel wie z. B. Rollstuhl, Hrgert, behindertengerechte Adaptierung der Wohnung, Blindenhilfsmittel etc. vermindern die Steuerbemessungsgrundlage. Es muss kein Selbstbehalt abgerechnet werden. Auch die Kosten fr Heilbehand-lungen knnen ohne Selbstbehalt und zustzlich zum Pauschalbetrag geltend ge-macht werden (siehe Formular L 1k). Hinweis: Kostenerstze fr z. B. Rollstuhl sind zu beachten und reduzieren die auergewhnlichen Belastungen entsprechend.

    i

    29

    Wird aufgrund der Behinderung (ohne Bezug erhhter Familienbei-hilfe) eine Dit bentigt, so gelten zustzlich die Pauschalbetrge fr Ditverpflegung.

  • 30 * Die Behinderung und ihr Ausma sind durch eine amtliche Bescheinigung nachzuweisen!

    Nicht vergessen:

    Bei der Arbeitnehmer/innenve

    ranlagung ohne

    Selbstbehalt geltend machen:

    Aufwendungen fr

    Behindertenhilfsmittel (K

    ostenerstze

    mssen von den Aufwend

    ungen

    abgezogen werden)

    Schulgeld fr einer Behinde

    rtenschule

    oder -werksttte zur Gn

    ze

    Unser Sohn Thomas kam mit einer starken Sehschwche auf die Welt, die einer 25%igen Behinderung entspricht. Er ist jetzt 7 Jahre alt und bentigt regelmig eine Spezialbrille. Wir sind sehr froh, dass wir die Kosten fr die Brille als auergewhnli-che Belastung ohne Selbstbehalt absetzen knnen. Das hilft uns finanziell sehr.

    Gerhard Schneider, zwei Shne (7 und 2 Jahre)

    Kinder mit besonderen BedrfnissenAb einer Behinderung von 25 % wird ein Kind als behindert eingestuft* und die Familie hat Anspruch auf folgende Steuerbegnstigungen:

    Jahresfreibetrag (EUR 75, bis EUR 243,) je nach Grad der Behinderung Pauschale Freibetrge fr Ditverpflegung und Kosten fr Behindertenhilfs-

    mittel werden ohne Selbstbehalt bercksichtigt.

    Ab einer 50%igen Behinderung des Kinds erhalten die Eltern die erhhte Famili-enbeihilfe und statt des Jahresfreibetrags steht ein monatlicher Pauschalbetrag von EUR 262, zu.

    Zustzliche Kinderbetreuungskosten (bis EUR 2.300,) knnen bis zum 16. Lebensjahr abgesetzt werden (Voraussetzung: Die erhhte Familienbeihilfe wird gewhrt Voraussetzung: 50%ige Behinderung des Kinds).

  • 31

    Jahresfreibetrag je nach Grad

    der Behinderung

    Bei Bezug von erhhter Familienbeihilfe und Pflegegeld zu beachten

    Der monatliche Freibetrag von EUR 262, ist um das Pflegegeld zu krzen. Die jhrlichen Freibetrge nach dem Ausma der Behinderung stehen NICHT zu. bersteigt das Pflegegeld den Betrag von EUR 262,, steht KEIN

    Pauschalbetrag zu. Unabhngig vom Bezug des Pflegegelds sind zu bercksichtigen: nicht regelm-

    ig anfallende Aufwendungen fr Hilfsmittel und Kosten fr Heilbehandlungen.

    Freibetrag Behinderung mindestens 25 % ohne erhhte Familienbeihilfe

    Behinderung mit erhhter Familien bei-hilfe

    Behinderung mit erhhter Famili-enbeihilfe und mit Pegegeld

    Pauschaler Freibetragnach Grad der Behin derung gem. 35 Abs. 3 EStGPauschaler Freibetragvon EUR 262, Pauschaler Freibetrag fr Ditverpegung

    Freibetrag fr eigenes KfzFreibetrag fr TaxikostenAufwendungen fr Behindertenhilfs-mittel und Kosten der Heil behandlungSchulgeld fr Behindertenschule * gekrzt um das Pegegeld

    ja

    nein

    ja

    nein

    nein

    ja

    ja

    nein

    ja

    nein

    nein

    nein

    ja

    ja

    nein

    ja*

    nein

    nein

    nein

    ja

    ja

  • 32

    Wichtig: Der Alleinverdiener-

    absetzbetrag steht immer nur

    einer Person zu.

    Alleinverdiener/innenEiner fr alle

    Vor allem bei Familien mit Kindern gibt es eine Zeit, in der nur ein Elternteil ar-beitet bzw. Einknfte erzielt, weil sich der andere um den Nachwuchs kmmert. In dieser Situation haben Sie Anspruch auf Steuervergnstigungen. Alleinver-diener/innen sind Steuerpflichtige, die mehr als sechs Monate mit einem (Ehe-)Partner zusammenleben und mindestens ein Kind haben, fr das mehr als sechs Monate im Jahr Familienbeihilfe bezogen wird. Auch wenn der/die Partner/in et-was dazuverdient, haben Sie Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag. Bis zu EUR 6.000, jhrlich (inkl. Wochengeld) knnen die Einknfte des (Ehe-)Partners betragen.

    Wir haben vor drei Jahren unsere Anna bekommen. Seit Anfang des Jahres arbeitet meine Frau wieder als Friseurin, allerdings nur 15 Stunden, um nicht ganz den Anschluss zu verlieren. Mit dem Alleinverdienerabsetzbetrag knnen wir uns bei der Arbeitnehmer/innenveranlagung bares Geld zurckholen.

    Florian Koch, eine Tochter (3 Jahre)

    Der Alleinverdienerabsetzbetrag betrgt mit einem Kind pro Jahr EUR 494,, mit zwei Kindern EUR 669, und mit drei Kindern EUR 889,. Fr jedes weitere Kind erhht sich dieser Betrag um EUR 220,.

    i

    www.bmf.gv.at/familieBerechnet Ihren Steuervorteil als Familie individuell, anonym und kostenlos.

  • 33

    Tipps zur Berechnung der Einkommensgrenze fr den (Ehe-)Partner

    Bemessungsgrundlage sind alle steuerpflichtigen Einknfte inkl. 13. und 14. Mo-natsgehalt, Abfertigungen oder Pensionsabfindungen.

    Vom Bruttobezug knnen abgezogen werden: Sozialversicherungsbeitrge, Bei-trge fr freiwillige Mitgliedschaften bei Interessenvertretungen, Pendlerpauscha-le, sonstige Werbungskosten (mindestens das Pauschale von EUR 132,), steu-erfreie berstunden-, Sonntags-, Feiertagszuschlge, steuerfreie sonstige Bezge innerhalb des Jahressechstels etc.

    Nicht zur Einkunftsgrenze gerechnet werden: Familienbeihilfe, Kinderbetreuungs-geld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Alimentationszahlungen.

    Hingegen sind Einknfte aus Kapitalvermgen (z. B. Zinsen) sowie das steuerfreie Wochengeld mit einzubeziehen.

    Voraussetzungen fr den Alleinverdienerabsetzbetrag

    Anspruch haben alle Steuerpflichtigen, die mehr als sechs Monate verheiratet sind bzw. in einer ehehnlichen Gemeinschaft leben, nicht dauerhaft getrennt wohnen und fr mindestens ein Kind fr mehr als sechs Monate den Kinderab-setzbetrag erhalten. Voraussetzung: Fr das Kind wird Familienbeihilfe bezogen.

    Info: Seit 2011 gilt der Alleinverdienerabsetzbetrag nur noch fr Familien MIT mindestens einem Kind.

    Der/die (Ehe-)Partner/in darf im Jahr Einknfte von hchstens EUR 6.000, beziehen.

    Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht immer nur einer Person innerhalb der Familien zu. Und zwar dem Partner mit den hheren Einknften.

    Wichtig: Meldung des Familienstandes bei unverheirateten und bei verheirateten Partnern. Nur so kann der Alleinverdienerabsetzbetrag in An-spruch genommen werden.

    Information, fr welches Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Wichtig: Bekanntgabe, wenn sich die Einknfte des Partners ndern.

  • 34

    Weniger Selbstbehalt bei auergewhnlichen BelastungenAuergewhnliche Belastungen vermindern Ihr steuerpflichtiges Einkommen. Ab-hngig vom Einkommen ist ein Selbstbehalt zwischen 6 und 12 % zu bercksich-tigen. Fr Alleinverdiener/innen vermindert sich der Selbstbehalt um 1 % und fr jedes weitere Kind um einen weiteren Prozentpunkt (Voraussetzung: mehr als sechs Monate Anspruch auf Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag). Der Selbstbehalt wird brigens direkt von Ihrem Finanzamt bei Ihrer Arbeitsnehmerveranlagung errechnet.

    Mein Tipp: Machen Sie den Alleinverdienerabsetzbetrag schon whrend des Jahres geltend, indem Sie diesen bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.

    Dr. Maria Fekter, Finanzministerin

    Wenn Sie whrend des Jahres keinen Anspruch mehr auf den Alleinverdienerab-setzbetrag haben, da z. B. Ihr Partner zu arbeiten beginnt, Sie sich scheiden lassen oder Ihr Partner mehr Einkommen hat, so mssen Sie das melden. Innerhalb eines Monats geben Sie das Formular E 30 bei Ihrem Arbeitgeber ab. Nach Jahresende sind Sie verpflichtet, Ihre Arbeitnehmer/innenveranlagung abzugeben, wenn der Alleinverdienerabsetzbetrag zu Unrecht in Anspruch genommen wurde.Bei einer Scheidung gilt der Tag der Rechtswirksamkeit der Scheidung. Das heit, der Alleinverdienerabsetzbetrag steht Ihnen zu, wenn Sie als Steuerpflichtiger zu Beginn des Kalenderjahres verheiratet sind (1. Jnner) und die Ehe nicht vor dem 2. Juli geschieden wird.

    www.bmf.gv.at/familieBerechnet Ihren Steuervorteil als Familie individuell, anonym und kostenlos.

  • 35

    Fr Alleinerzieher/innen sind

    Kinderbetreuungskosten ber

    EUR 2.300, pro Jahr als au-

    ergewhnliche Belastung mit

    Selbstbehalt absetzbar!

    Alleinerzieher/innen Allein und doch zu zweit oder zu drittIn sterreich gibt es rund 112.500 Alleinerziehende mit Kindern unter 15 Jahren. Die Mehrzahl davon sind laut Statistik Austria Frauen. Nur rund 7.300 Vter sind alleinerziehend. Neben der groen Verantwortung als Alleinerzie-her/innen ist vor allem bei Frauen die oft schwierige finanzielle Situation ein groes Thema. Das sterreichische Finanzministerium bietet Alleinerzieher/innen eine Rei-he von steuerlichen Entlastungen.

    Fr alleinerziehende Mtter und Vter sind auch Kinderbetreuungskosten ber EUR 2.300, pro Jahr als auergewhnliche Belastung absetzbar, gegebenfalls ge-krzt durch einen einkommensabhngigen Selbstbehalt!

    Alleinerziehend sind alle, die mindestens ein Kind haben und die nicht mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in einer Ehe oder ehehnlichen Gemeinschaft leben. Voraussetzung fr den Alleinerzieher/innen-Status: Fr Ihr Kind bzw. Ihre Kinder haben Sie mehr als 6 Monate im betreffenden Kalenderjahr den Kinderabsetzbetrag erhalten.

    Mit dem Alleinerzieherabsetzbetrag kann ich mir beim Jahresaus-gleich bares Geld vom Finanzamt zurckholen. Als Alleinerzieherin zhlt fr mich jeder Euro.

    Lisa Turner, eine Tochter (8 Jahre)

    Als Alleinerzieher/in stehen Ihnen mit einem Kind EUR 494, pro Jahr als Ab-setzbetrag zu. Mit jedem Kind erhht sich Ihr Absetzbetrag: EUR 669, bei zwei Kindern und EUR 889, fr drei Kinder. Fr jedes weitere Kind plus EUR 220,. Auch wer keine Einknfte aus einem Arbeitsverhltnis hat, kann einen Antrag auf Erstattung des Alleinerzieherabsetzbetrags stellen (Formular L 1).

    !

  • 36

    Alleinerzieherabsetzbetrag

    schon whrend des Jahres beim

    Arbeitgeber beantragen!

    ndert sich Ihr Familienstand,

    mssen Sie innerhalb eines

    Monats Ihren Arbeitgeber

    informieren!

    Weniger Selbstbehalt bei auergewhnlichen BelastungenAuergewhnliche Belastungen vermindern Ihr steuerpflichtiges Einkommen. Ab-hngig vom Einkommen ist ein Selbstbehalt zwischen 6 und 12 % zu bercksich-tigen. Fr Alleinerzieher/innen vermindert sich der Selbstbehalt um 1 % und fr jedes weitere Kind um einen weiteren Prozentpunkt (Voraussetzung: mehr als sechs Monate Anspruch auf Kinderabsetzbetrag). Der Selbstbehalt wird brigens direkt von Ihrem Finanzamt bei Ihrer Arbeitsnehmer/innenveranlagung errechnet.

    Familienstandsmeldung innerhalb eines Monats Der/die Steuerpflichtige, der/die den Alleinerzieherabsetzbetrag in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, nderungen seiner/ihrer persnlichen Verhltnisse innerhalb eines Monats dem Arbeitgeber mitzuteilen (Formular E 30).

    Nicht vergessen:

    Machen Sie Ihren Alleinerzieherabsetzbetrag schon whrend des Jahres geltend. Mit dem Formular E 30 informieren Sie Ihren Arbeitgeber ber Ihren Anspruch auf den Alleinerzieherab-setzbetrag. Vergessen Sie nicht, die Anzahl Ihrer Kinder anzugeben und in Ihrer Arbeitnehmer/innenveranlagung die Angaben rund um den Alleinerzieherabsetzbetrag auszufllen.

    !

  • 37

    Wird der Unterhalt nicht im

    vollen Umfang bezahlt, so wird

    der Unterhaltsabsetzbetrag

    entsprechend gekrzt.

    UnterhaltAbsetzbetrag, Pflicht & Co.Leben Kinder von einem Elternteil getrennt, so haben sie Anspruch auf Geldun-terhalt. Wer nicht zusammen mit seinem Kind/seinen Kindern im gemeinsamen Haushalt lebt, ist zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Im Zuge der Arbeitnehmer/innenveranlagung hat der unterhaltszahlende Elternteil Anspruch auf den Unter-haltsabsetzbetrag (siehe Formular L 1k).

    Ich habe zwei Kinder aus erster Ehe, die bei meiner Exfrau leben. Bei meiner Arbeitnehmer/innenveranlagung kann ich den Unter-haltsabsetzbetrag geltend machen.

    Ludwig Schmied, 2 Kinder aus erster

    Ehe (15 und 12 Jahre)

    Bitte beachten Sie, dass Alimente zwar Ihr Haushaltsbudget stark belasten, aber NICHT als auergewhnliche Belastung bei Ihrer Arbeitnehmer/innenveranlagung gelten. ber-nimmt der/die Unterhaltsverpflichtete Kosten fr das Kind, die eine auergewhnliche Belastung darstellen, wie z. B. die Kosten fr eine Zahnregulierung (Krankheitskosten) oder fr eine auswrtige Ausbildung, die nicht vom alleinerziehenden Elternteil bezahlt werden (knnen), so sind diese absetzbar.Monatlich knnen EUR 29,20 fr ein Kind von der Steuer abgesetzt werden. Fr das zweite Kind stehen EUR 43,80 und fr jedes weitere Kind EUR 58,40 monatlich als Un-terhaltabsetzbetrag zu. Voraussetzung ist, dass der Nachwuchs nicht im gleichen Haushalt lebt und dass der Unterhaltszahlende keine Familienbeihilfe erhlt. Der volle Unterhaltsabsetzbetrag steht nur dann zu, wenn der gesetzlichen Unterhaltsverpflich-tung in vollem Umfang entsprochen wurde. Wurden Alimente nur teilweise bezahlt, wird der Unterhaltsabsetzbetrag entsprechend gekrzt. Fr volljhrige Kinder, fr die dem getrennt lebenden Elternteil keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, steht kein Unterhaltsabsetzbetrag zu. Der Unterhaltsabsetzbetrag steht auch fr im Ausland lebende Kinder zu, fr die Alimente bezahlt werden.

    i

  • 38

    Auch wenn Ihr Kind im Ausland lebt, knnen Sie die Kosten fr den Unterhalt steuersenkend absetzen.

    Dr. Maria Fekter, Finanazministerin

    Weiters steht dem Unterhaltverpflichteten der Kinderfrei-betrag in der Hhe von EUR 132, zu. Der Elternteil, der die Familienbeihilfe bezieht, kann ebenfalls den Kinder-freibetrag in der Hhe von EUR 132, geltend machen. Den Kinderfreibetrag beantragen Sie bei Ihrer Arbeitneh-mer/innenveranlagung. Nicht vergessen: Sie mssen in der Arbeitnehmer/innenveranlagung die Sozialversiche-rungsnummer Ihres Kindes angeben (siehe e-card).

    www.bmf.gv.at/familieBerechnet Ihren Steuervorteil als Familie individuell, anonym und kostenlos.

  • 39

    * Statistik Austria, Stand 2009** Sonderausgaben reichen von Personenversicherungen ber Wohnraumschaffung und -sanierung bis zur freiwilligen Weiterversicherung. Knnen auch abgesetzt werden, wenn sie fr den Partner oder Kinder geleistet wurden. Unter Topf-Sonderausgaben versteht man Sonderausgaben mit Hchstgren-ze. Dazu gehren freiwillige Personenversicherungen, Wohnraumschaffung, Wohnraumsanierung. Fr Topf-Sonderausgaben gilt ein gemeinsamer Hchstbetrag von EUR 2.920, ohne Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag bzw. EUR 5.840, mit Alleinverdiener - oder Alleinerzieherabsetzbetrag. Details siehe Steuerbuch 2013.

    Bercksichtigung des Un-

    terhaltsabsetzbetrags: siehe

    Formular L 1k

    Allgemeines zu Einkommen und niedrigen EinkommenTipps und Infos rund ums Einkommen

    Das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen in sterreich liegt bei EUR 24.449,. Wenn man bedenkt, dass das durchschnittliche Einkommen der Frauen mit EUR 18.112,* deutlich unter dem der Mnner mit EUR 30.102,* liegt, dann macht ein gut berlegter Jahresausgleich mit Aufteilung auf die beiden Partner viel Sinn. Auch Personen mit geringem Einkommen profitieren nach Jahresende bei ihrer Ar-beitnehmer/innenveranlagung und erhalten bares Geld vom Staat zurck.

    Einige Tipps fr Familien

    Kinderfreibetrag bei Beantragung durch beide PartnerProfitieren Sie als Familie vom maximalen Kinderfreibetrag, in dem Sie und Ihr Partner beide den Kinderfreibetrag von je EUR 132, jhrlich beantra-gen. Wenn nur einer von Ihnen den Freibetrag geltend macht, betrgt dieser EUR 220, (siehe Formular L 1k).

    Lebens- und Pensionsversicherung fr die ganze FamilieSie haben eine Lebensversicherung (Lebensversicherung auf Ableben, Renten-versicherung mit einer auf Lebensdauer zahlbaren Rente oder Kapitalversiche-rung auf Er- und Ableben, wenn der Versicherungsvertrag vor dem 1. Juni 1996 abgeschlossen wurde) fr sich und Ihren/Ihre Partner/in abgeschlossen und be-reits eine Pensionsversicherung fr Ihre Kinder. Diese Kosten sind als Beitrge zu Personenversicherungen als Sonderausgaben abzugsfhig. Auch Beitrge zu privaten Kranken- oder Unfallversicherungen, die Sie fr Ihre Familie bezahlen, knnen Sie als Sonderausgaben** geltend machen. Beantragung im Zuge der Arbeitnehmer/innenveranlagung.

  • 40

    Holen Sie sich bares Geld zurck: NegativsteuerWer kein Einkommen bezieht, hat trotzdem Anspruch auf Steuerabsetzbetrge wie den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag. So kommen Sie zu Ihrer Steuergutschrift: Am besten fhren Sie Ihre Arbeitnehmer/innen - veranlagung auf www.finanzonline.at durch oder sie geben das ausgefllte Formular L1 bei Ihrem zustndigen Finanzamt ab. Bei einem Kind zahlt das Finanzamt bis zu EUR 494, als Negativsteuer aus (bei geringem Einkom-men auch mehr).

    Kinderbetreuungskosten aufgeteiltAbsetzen knnen die Kosten fr die Kinderbetreuung folgende Personen: Derjenige, der die Familienbeihilfe beantragt hat, dessen Partner/in sowie der unterhaltsverpflichtete Elternteil. Jede dieser Personen kann die von ihr getra-genen Kosten fr die Kinderbetreuung als auergewhnliche Belastung bis zur Hhe von maximal EUR 2.300, pro Kind absetzen (Nachweis!).

    siehe Titel rechts:* Schwerpunkt liegt nur auf den fr Familien relevanten absetzbaren Kosten im Rahmen der Arbeitnehmer/innenveranlagung 2012. Alle anderen Steuerbegnstigungen werden hier nicht bercksichtigt.

  • brutto pM netto pMFlorian 2.200, 1.513,75Johanna 500, 424,65

    ... Familien-Jahresnettoeinkommen* ohne Familien-Steuervorteile 27.587,16

    Familien-Steuer vor teile fr Familie KochAlleinverdienerabsetzbetrag mit 1 Kind Kinderbetreuungskosten Kinderfreibetrag

    Jhrlicher Steuer vor teil 1.291,38

    ... ergibt:Tatschliches Familien-Jahresnettoeink. 28.878,54

    * inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld

  • 43

    Steuerbeisp iel 1

    Ehepaar mit 1 KleinkindJohanna Koch Florian Koch Tochter: Anna Koch (3 J.)

    Vor drei Jahren kam Johannas und Florians Tochter Anna zur Welt. Seit Anfang 2012 bt Johanna wieder ihren Beruf als Friseurin aus, allerdings nur als Teilzeitkraft fr 15 Stun-den pro Woche. Florian arbeitet im Lebensmittelgrohan-del und kommt fr den Groteil des Familieneinkommens auf. Die Familie wohnt in Wien. Whrend beide Elternteile in der Arbeit sind, kommt Florians Mutter und kmmert sich um Anna. Florians Mutter lebt in einem Nachbarbe-zirk. Johanna und Florian haben vereinbart, Florians Mut-ter fr die Betreuungszeit zu bezahlen. Florians Mutter hat dafr im Jahr 2010 die gesetzlich vorgeschriebene Ausbil-dung zur pdagogisch qualifizierten Person gemacht und sie stellt fr die Betreuungsleistung eine Rechnung aus. Deshalb kann Florian diese Betreuungskosten im Rahmen der Arbeitnehmer/innenveranlagung absetzen.

    Einkommen Florian: EUR 2.200, brutto/MonatEinkommen Johanna: EUR 500, brutto/MonatKosten Gromutter: EUR 140,/Monat

    Erluterung:Florian kann die Betreuungskosten fr Tochter Anna in Hhe von insgesamt EUR 1.680, (12, x 140,) fr die Gromut-ter als Kinderbetreuungskosten geltend machen. Zustzlich profitiert er vom Alleinverdienerabsetzbetrag mit einem Kind in Hhe von EUR 494,. Der Alleinverdienerabsetz-betrag steht ihm zu, weil das steuerpflichtige Einkommen von Johanna 2012 (ohne Sonderzahlungen) die Summe von EUR 6.000, nicht bersteigt. Bei Florian wirkt zustzlich der

    Kinderfreibetrag von EUR 220, steuermindernd. Da Johanna keine weiteren Einknfte bezieht, erhlt sie aufgrund ihres niedrigen Einkommens eine Negativsteuer von EUR 104,.

    Anmerkung: Die Gromutter muss die Einnahmen fr die Kinderbetreuung in ihrer Einkommensteuererklrung geltend machen.

    passen Sie dieses Beispiel an Ihre individuelle Situation an! link zum vorausgefllten rechner:www.vv/familie1

  • brutto pM netto pMLena 0, 0,Gerhard 3.200, 1.998,91

    ... Familien-Jahresnettoeinkommen* ohne Familien-Steuervorteile 29.013,18

    Familien-Steuer vor teile fr Familie SchneiderAlleinverdienerabsetzbetrag mit 2 Kindern Kinderbetreuungskosten Auergew. Belastungen ohne SB Pauschale fr Behinderung Kinderfreibetrge fr 2 Kinder

    Jhrlicher Steuer vor teil 2.395,46

    ... ergibt:Tatschliches Familien-Jahresnettoeink. 31.408,64

    * inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld

  • 45

    Steuerbeisp iel 2

    Lebensgemeinschaft mit 2 KindernGerhard Schneider Lena Mller Shne: Thomas (7 J.) Anton (2 J.)Gerhard Schneider arbeitet in einem Pharmakonzern. Sei-ne Lebensgefhrtin Lena Mller ist seit der Geburt des zweiten Sohns zu Hause und kmmert sich um die beiden gemeinsamen Kinder Thomas und Anton. Sie bezog 2012 keine Einknfte.

    Thomas besucht eine Integrationsklasse einer ffentlichen Volksschule, denn er kam mit einer starken Sehschwche, die einer 25%igen Behinderung entspricht, zur Welt. In re-gelmigen Abstnden braucht er eine Spezialbrille, die fr ihn auch im Jahr 2012 zum Preis von EUR 1.200, ange-fertigt wurde. Thomas fhlt sich in der Integrationsklasse sehr wohl. Die Eltern haben daher entschieden, auch die

    Nachmittagsbetreuung der Schule zu nutzen und dafr die Kosten von EUR 190, (inkl. Verpflegung) im Jahr 2012 zu bernehmen.

    Um von bestehenden Steuererleichterungen bestmg-lich zu profitieren, wird Gerhard auch heuer die Arbeit-nehmer/innenveranlagung 2012 via FinanzOnline auf www.finanzonline.at durchfhren.

    Einkommen Gerhard: EUR 3.200, brutto/MonatKosten Nachmittagsbetreuung Volksschule: EUR 190,/MonatKosten Brille: EUR 1.200,

    Erluterung:Gerhard kann die Nachmittagsbetreuung von Thomas in vol-ler Hhe (insgesamt EUR 2.280,) als Kinderbetreuungskosten absetzen. Da Thomas durch seine Sehschwche zu 25 % behin-dert ist und Gerhard fr die Brille keinen Kostenersatz erhal-ten hat, kann Gerhard die gesamten Kosten der Spezialbrille in Hhe von EUR 1.200, als auergewhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt absetzen. Zustzlich erhlt er eine Pauschale fr die Behinderung seines Sohnes in Hhe von EUR 75,.

    Auerdem steht Gerhard der Alleinverdienerabsetzbetrag mit zwei Kindern in Hhe von EUR 669, zu, da seine Partne-rin keine Einknfte bezieht. Steuermindernd wirken auch die Kinderfreibetrge in Hhe von insgesamt EUR 440, fr seine beiden Kinder.

    passen Sie dieses Beispiel an Ihre individuelle Situation an! link zum vorausgefllten rechner:www.bmf.gv.at/familie2

  • brutto pM netto pMSonja 2.800, 1.812,82Stefan 3.200, 1.998,91

    ... Familien-Jahresnettoeinkommen* ohne Familien-Steuervorteile 55.169,66

    Familien-Steuer vor teile fr Familie ZimmermannKinderbetreuungskosten Kerstin Kinderbetreuungskosten Konrad Auergew. Belastungen mit SB Auergew. Belastungen ohne SB Geteilte Kinder-FB fr 4 Kinder (Sonja) Geteilte Kinder-FB fr 4 Kinder (Stefan)

    Jhrlicher Steuer vor teil 3.802,54

    ... ergibt:Tatschliches Familien-Jahresnettoeink. 58.972,20

    * inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld

  • 47

    Steuerbeisp iel 3

    Ehepaar mit 4 KindernSonja Zimmermann Stefan Zimmermann Kinder: Karin (19 J.) Klaudia (16 J.) Kerstin (9 J.) Konrad (5 J.)Sonja und Stefan Zimmermann arbeiten beide Vollzeit in einem mittelgroen Computerunternehmen in der Nhe ihrer Heimatgemeinde. Tochter Karin ist mit ihren 19 Jahren bereits im zweiten Studienjahr und studiert in der nchstgreren Landeshauptstadt 90 km entfernt. Fr das von ihr gewhlte Studium gab es keine nhere Ausbil-dungsmglichkeit. Die Tchter Klaudia und Kerstin gehen beide noch zur Schule. Konrad, der 5-jhrige Sohn, ist bis Mittag im Kindergarten.

    Um die Familie vor allem bei der Kinderbetreuung zu un-tersttzen, wohnt Barbara, ein Au-Pair-Mdchen mit einer Ausbildung zur pdagogisch qualifizierten Person ganz-jhrig bei den Zimmermanns. Ihre Ausbildung hat Barba-ra bereits vor ihrem Arbeitsantritt im Jahr 2010 absolviert. Sie erhlt das bliche Taschengeld von EUR 374,/Monat und lebt dafr gratis bei der Familie.

    Bei Klaudia und Kerstin wurde 2012 eine Fehlstellung der Zhne festgestellt. Beide Mdchen brauchten deshalb eine Zahnspange, die jeweils EUR 2.500, bzw. EUR 1.200,

    kostete. Fr Karin wurden 2012 Kontaktlinsen zum Preis von EUR 300, angefertigt. Sonja und Stefan Zimmermann sind froh, dass sie viele dieser Kosten im Rahmen der Arbeitnehmer/innenver-anlagung geltend machen knnen. Beide fhren die Ar-beitnehmer/innenveranlagung jhrlich via FinanzOnline durch, wobei sich Sonja und Stefan darauf geeinigt haben, dass Stefan alle steuerlichen Begnstigungen, die die Kin-der betreffen, absetzt, da er diese auch bezahlt. Aufgrund seines hheren Einkommens wirken sich die Begnstigun-gen bei ihm auerdem besser aus. Die Kinderfreibetrge teilen sich beide Partner.

    Einkommen Sonja: EUR 2.800,/MonatEinkommen Stefan: EUR 3.200,/MonatKosten Au-pair-Mdchen: EUR 374,/Monat (Auszahlung 15-mal)Kosten Zahnspange Klaudia: EUR 2.500,Kosten Zahnspange Kerstin: EUR 1.200,Kosten Kontaktlinsen Karin: EUR 300,

    Erluterung:Fr Kerstin und Konrad kann Stefan Zimmermann Kinder-betreuungskosten von jeweils EUR 2.300, in Anspruch neh-men. Damit sind die Kosten fr das Au-pair-Mdchen zwar nicht in voller Hhe (EUR 374, x 15 = EUR 5.610,), aber mit einem Betrag von EUR 4.600, (= EUR 2.300, x 2) ab-setzbar. Die Zahnspangen fr Klaudia und Kerstin sowie die Kontaktlinsen fr Karin sind als auergewhnliche Belas-tungen mit Selbstbehalt in voller Hhe in der Arbeitnehmer/

    innenveranlagung anzusetzen, weil keine Kostenerstze be-zogen wurden. Fr das auswrtige Studium von Karin erhlt Stefan einen Pauschbetrag in Hhe von EUR 110, fr zwlf Monate als auergewhnliche Belastung ohne Selbstbehalt (in Summe EUR 1.320,). Fr ihre vier Kinder teilen sich Sonja und Stefan die Kinderfreibetrge, die somit in der Hhe von jeweils EUR 528, in den Arbeitnehmer/innenveranlagungen angesetzt werden.

    passen Sie dieses Beispiel an Ihre individuelle Situation an! link zum vorausgefllten rechner:www.bmf.gv.at/familie3

  • brutto pM netto pMLisa 2.800, 1.812,82

    ... Familien-Jahresnettoeinkommen* ohne Familien-Steuervorteile 26.156,48

    Familien-Steuer vor teile fr Lisa TurnerKinderbetreuungskosten Nora Alleinerzieherabsetzbetrag mit 1 Kind Kinderfreibetrag fr 1 Kind

    Jhrlicher Steuer vor teil 1.538,08

    ... ergibt:Tatschliches Familien-Jahresnettoeink. 27.694,56

    * inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld

  • 49

    Steuerbeisp iel 4

    Alleinerzieherin mit 1 VolksschulkindLisa Turner Tochter: Nora (8 J.)Lisa Turner lebt mit ihrer achtjhrigen Tochter Nora in Wien. Als Alleinerzieherin muss sie ihren Beruf als Chef-sekretrin Vollzeit ausben und teilweise auch berstun-den bernehmen. Im Jahr 2012 blieb Nora daher am Nach-mittag im Hort der Volksschule. Auerdem besuchte Nora einmal pro Woche eine Musikschule, um dort klassische Gitarre zu lernen (auch hier erfolgte der Unterricht durch pdagogisch qualifizierte Lehrer).

    Fr die lange Zeit der Sommerferien, in denen sich Lisa nicht durchgngig Urlaub nehmen kann, haben Lisa und Nora im Jahr 2012 gemeinsam folgende Lsung gefunden: Nora nahm eine Woche an einem Tenniskurs teil, wo sich pdagogisch qualifizierte Betreuer um die Kinder kmmer-ten. Auerdem finanzierte Lisa ihrer Tochter einen zwei-wchigen Englischkurs in Wien, bei dem die Kinder ganz-tgig von einer qualifizierten Lehrerin betreut wurden.

    Noras Vater kommt seinen Unterhaltszahlungen regel-mig nach. Den Kinderfreibetrag machen sowohl Noras Mutter als auch ihr Vater geltend.

    Obwohl Lisa aufgrund ihrer Situation sehr hohe Kosten fr die Kinderbetreuung aufwenden muss, ist sie zufrie-den, ihr Leben eigenstndig und unabhngig finanzieren zu knnen. Die steuerlichen Begnstigungen, die sie im Zuge der Arbeitnehmer/innenveranlagung geltend ma-chen kann, untersttzen sie dabei.

    Einkommen Lisa: EUR 2.800,/MonatKosten Hort Volksschule: EUR 180,/MonatKosten Musikschule: EUR 750,/JahrKosten Tenniscamp: EUR 175,Kosten Englischkurs: EUR 575,

    Erluterung:Lisa kann die Kosten fr Musikschule, Tenniscamp und Englischkurs in Hhe von insgesamt EUR 1.500, (EUR 750, Musikschule, EUR 175, Tenniscamp, EUR 575, Eng-lischkurs) als Kinderbetreuungskosten geltend machen. Da ihr als Kinderbetreuungskosten maximal EUR 2.300, zu-stehen, kann sie weitere EUR 800, fr die Nachmittagsbe-treuung im Hort geltend machen. Die restlichen Kosten der Hortbetreuung in Hhe von EUR 1.360, (12 x EUR 180, = EUR 2.160, abzgl. EUR 800, = EUR 1.360,) knnte Lisa als

    auergewhnliche Belastungen mit Selbstbehalt geltend ma-chen, da sie als Alleinerzieherin einer Vollzeitbeschftigung nachgehen muss. Allerdings bersteigt ihr Selbstbehalt die auergewhnlichen Belastungen, deshalb fhren diese restli-chen Hortkosten zu keiner Steuererleichterung. Lisa erhlt fr ihre Tochter den Alleinerzieherabsetzbetrag mit einem Kind in Hhe von EUR 494,. Den Kinderfreibetrag teilt sie sich mit Lisas unterhaltspflichtigem Vater. Somit steht ihr ein Kin-derfreibetrag von EUR 132, zu.

    passen Sie dieses Beispiel an Ihre individuelle Situation an! link zum vorausgefllten rechner:www.bmf.gv.at/familie4

  • brutto pM netto pMBernadette 3.300, 2.045,44Ludwig 2.600, 1.719,77

    ... Familien-Jahresnettoeinkommen* ohne Familien-Steuervorteile 54.455,52

    Familien-Steuer vor teile fr Familie SchmiedKinderbetreuungskosten Laura Kinderfreibetrag Laura Auergew. Belastungen mit SB Unterhaltsabsetzbetrag fr 2 Kinder Geteilte Kinderfreibetrge fr 2 Kinder

    Jhrlicher Steuer vor teil 2.543,66

    ... ergibt:Tatschliches Familien-Jahresnettoeink. 56.999,18

    * inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld

  • 51

    Steuerbeisp iel 5

    Ehepaar mit 1 Volksschulkind und 2 Kindern aus erster EheBernadette Schmied Ludwig Schmied Kinder: Laura (6 J.) Lukas (15 J.) Martin (12 J.)Bernadette und Ludwig Schmied haben eine gemeinsame Tochter, die sechsjhrige Laura. Ludwig Schmied hat be-reits zwei Kinder aus erster Ehe, die bei der Mutter Brigitte leben und ebenfalls noch schulpflichtig sind.

    Bernadette arbeitete 2012 Vollzeit in einem Grohandels-unternehmen. Ludwig hat seine Stunden in einem Bera-tungsunternehmen reduziert und arbeitete nach Mglich-keit nur noch 30 Stunden in der Woche, um mehr Zeit mit seinen Kindern verbringen zu knnen. Da Laura sehr gerne in die Schule geht und alle ihre Freundinnen am Nachmittag in der Schule bleiben, besuchte sie 2012 regel-mig den Hort.

    Abgesehen davon, dass Ludwig fr die beiden Shne re-gelmig Unterhalt zahlt, bernahm er im Jahr 2012 auch die Kosten fr die Zahnspange von Martin und die Brillen der beiden. Ludwig hat daher mit seiner Exfrau Brigitte vereinbart, dass er alle absetzbaren Kosten im Zusammen-

    hang mit den Kindern im Rahmen seiner Arbeitnehmer/in-nenveranlagung geltend macht. Den Kinderfreibetrag teilt er sich mit seiner Exfrau. Mit seiner jetzigen Ehefrau Ber-nadette hat er gemeinsam entschieden, dass die Kosten fr die Nachmittagsbetreuung von Laura im Rahmen von Ber-nadettes Arbeitnehmer/innenveranlagung geltend gemacht werden, da sich die Kinderbetreuungskosten aufgrund ih-res hheren Einkommens besser auswirken. Den Kinder-freibetrag fr Laura nehmen beide Partner in Anspruch. Beide fhren die Arbeitnehmer/innenveranlagung mit FinanzOnline durch, da sie sich dadurch Zeit ersparen und das Geld schneller auf dem Konto ist.

    Einkommen Ludwig: EUR 2.600,/MonatEinkommen Bernadette: EUR 3.300,/MonatKosten Nachmittagsbetreuung Laura: EUR 190,/MonatKosten Zahnspange Martin: EUR 2.500,Kosten Brillen: EUR 800,

    Erluterung:Bei der Arbeitnehmer/innenveranlagung kann Bernadette Schmied die Kinderbetreuungskosten von Laura in Hhe von EUR 2.280, geltend machen. Auerdem beantragt sie den Kinderfreibetrag von EUR 132,. Ludwig Schmied kann die Kosten fr die Zahnspange und die Brillen seiner Shne aus erster Ehe (insgesamt EUR 3.300,) komplett als auergewhnliche Belastungen mit Selbstbehalt geltend machen, da er keine Kostenerstze bezogen hat. Fr

    seine Unterhaltsleistungen erhlt er den Unterhaltsabsetzbe-trag. Auerdem erhlt er den Kinderfreibetrag fr Lukas und Martin, den er sich mit seiner ersten Frau teilt sowie den Kin-derfreibetrag fr Laura (3 x EUR 132,).

    passen Sie dieses Beispiel an Ihre individuelle Situation an! link zum vorausgefllten rechner:www.bmf.gv.at/familie5

  • 52

  • 55* redaktionell ausgewhlt, Grundlage: Auskunft der jeweiligen Landesregierung

    Untersttzung von vielen Seiten!Noch mehr familienbezogene Leistungen

    Neben den steuerlichen Entlastungen fr Familien durch das Bundesministerium fr Finanzen gibt es noch eine Vielfalt anderer familienbezogener Leistungen. Das Spektrum reicht von direkten Geldleistungen ber Steuererleichterungen bis hin zu Sachleistungen fr Familien. Etwa 50 familienbezogene Leistungen kom-men direkt vom Bund! Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Aufstellung der sterreichweit verfgbaren familienbezogenen Leistungen.

    Wir haben ein Verzeichnis* erstellt, in dem sich auch die wichtigsten fa-milienbezogenen Leistungen der Bundeslnder finden. Auf der Website www.bmf.gv.at/familie knnen Sie nachlesen, in welcher Form auch die Bundesln-der wesentlich zur Familienfrderung beitragen.

    Eine umfassende bersicht ber die wichtigsten familienbezogenen Leis-tungen in Ihrem Bundesland* finden Sie online unter

    www.bmf.gv.at/familie

  • 56

    Auf www.finanzonline.at

    finden Sie weitere notwendige

    Informationen und auch die Fi-

    nanzOnline-Hotline hilft Ihnen

    unter 0810 221100 von Montag

    bis Freitag von 08.00 Uhr bis

    18.00 Uhr sterreichweit zum

    Ortstarif gerne weiter.

    Alle familienbezogenen Leistungen des Bundes im berblick

    Das Bundesministerium fr Finanzen bietet folgende Leistungen an:

    KinderabsetzbetragJeder Steuerpflichtige, der Familienbeihilfe bezieht, hat auch Anspruch auf den Kin-derabsetzbetrag. Wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt und ist nicht gesondert zu beantragen. Auszahlung durch das Finanzamt auch bei keiner oder nur geringer Steuerzahlung.

    Alleinverdienerabsetzbetrag und KinderzuschlgeDer Alleinverdienerabsetzbetrag betrgt pro Jahr (mit einem Kind) EUR 494,, mit zwei Kindern EUR 669,, mit drei Kindern EUR 889, und fr jedes weitere Kind erhht sich dieser Betrag um EUR 220,. Kann nach Ablauf eines Kalenderjahrs im Zuge der Arbeitnehmer/innenveranlagung bzw. einer Einkommensteuererklrung geltend gemacht werden oder man bereits whrend des Jahres bei der laufenden Lohnverrechnung bercksichtigen lassen.

    Alleinerzieherabsetzbetrag und KinderzuschlgeDer Alleinerzieherabsetzbetrag betrgt pro Jahr (mit einem Kind) EUR 494,, mit zwei Kindern EUR 669,, mit drei Kindern EUR 889, und fr jedes weitere Kind erhht sich dieser Betrag um EUR 220,. Kann nach Ablauf eines Kalenderjahrs im Zuge der Arbeitnehmer/innenveranlagung bzw. einer Einkommensteuererklrung geltend gemacht werden oder man bereits whrend des Jahres bei der laufenden Lohnverrechnung bercksichtigen lassen.

    Informationen zu

    allen Leistungen

    www.bmf.gv.at

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  • 57

    Weitere Informationen

    finden Sie im Steuerbuch.

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    unter Publikationen.

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    UnterhaltsabsetzbetragAnspruch auf einen monatlichen Unterhaltsabsetzbetrag haben alle, die fr ein Kind, das nicht im selben Haushalt wohnt, Unterhalt zahlen. Fr das erste Kind EUR 29,20, fr das zweite EUR 43,80 und fr das dritte und jedes weitere Kind EUR 58,40. Fr dieses Kind/diese Kinder darf vom Steuerpflichtigen keine Famili-enbeihilfe bezogen werden.

    Auergewhnliche Belastungen ohne SelbstbehaltBei auergewhnlichen Belastungen wie auswrtige Berufsausbildung von Kindern, Behinderungen ab 25 %, Unterhaltsleistungen an nicht haushaltszugehrige Kinder im Ausland und Kinderbetreuungskosten wird KEIN Selbstbehalt gerechnet.

    SonderausgabenerhhungsbetragFamilien mit mindestens drei Kindern knnen den Sonderausgabenerhhungsbe-trag in Anspruch nehmen. Fr Alleinverdiener bzw. Alleinerzieher wird der Betrag nochmals erhht.

    KinderfreibetragWird fr ein Kind gewhrt, das sich stndig im Inland, in einem EU- oder EWR-Mitgliedsland oder der Schweiz aufhlt. Der Kinderfreibetrag betrgt EUR 220, und kann von jener Person im Rahmen der Arbeitnehmer/innenveranlagung bean-tragt werden, die auch die Familienbeihilfe bezieht. Beantragen beide Elternteile den Kinderfreibetrag, betrgt dieser pro Person EUR 132,.

    Absetzbarkeit KinderbetreuungKosten fr die Kinderbetreuung fr Kinder bis zum 10. Lebensjahr knnen von steuerpflichtigen Eltern in der Hhe von maximal EUR 2.300, pro Kalenderjahr und Kind abgesetzt werden.

    Zuschuss des Arbeitgebers zu den KinderbetreuungskostenWenn der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Kinderbetreuung zahlt, so ist dieser Zuschuss bis zu einer Hhe von EUR 500, pro Kalenderjahr sozialabgaben- und lohnsteuerfrei. Erforderlich ist eine schriftliche Erklrung (Formular L 35).

  • 58

    Kosten fr auswrtige BerufsausbildungDie Kosten fr auswrtige Berufsausbildung eines Kinds knnen bei der Arbeitneh-mer/innenveranlagung als auergewhnliche Belastung mit einem Pauschalbetrag von EUR 110, monatlich bercksichtigt werden.

    Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG Ausbau Kinderbetreuungsangebot und frhe sprachliche Frderung.

    Das Bundesministerium fr Wirtschaft, Familie und Jugend bietet folgende Leistungen an:

    FamilienbeihilfeUnabhngig von Einkommen oder Beschftigung haben Eltern mind. bis zur Voll-jhrigkeit eines Kindes Anspruch auf Familienbeihilfe, in bestimmten Fllen (z.B. Kinder in Berufsausbildung) max. bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres. Die Beihilfe ist nach Alter gestaffelt, Auszahlung erfolgt pro Kind durch das Finanzamt.

    Mehrkindzuschlag zur FamilienbeihilfeKnnen Eltern mit 3 oder mehr Kindern beantragen. Monatlich EUR 20, fr das dritte und jedes weitere Kind. Der Antrag wird an das Wohnsitzfinanzamt gestellt.

    KinderbetreuungsgeldAus fnf Varianten knnen Eltern in sterreich seit 1. Jnner 2010 whlen. Der Bezug des Kinderbetreuungsgelds ist unabhngig von einer vor der Geburt ausgebten Ttig-keit. Die Finanzierung erfolgt durch das Bundesministerium fr Wirtschaft, Familie und Jugend. Auszahlung ber den zustndigen Krankenversicherungstrger.

    Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld (frher: Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld)Einkommensschwache Familien knnen zustzlich zum Kinderbetreuungsgeld eine Beihilfe beantragen (EUR 6,06 pro Tag, ca. EUR 180, pro Monat). Wird beim zu-stndigen Krankenversicherungstrger beantragt.

    Informationen zu allen Leistungen www.bmwfj.gv.at

  • 59* redaktionell ausgewhlt, Grundlage: Auskunft der jeweiligen Landesregierung

    Eine umfassende

    bersicht ber die

    wichtigsten familien-

    bezogenen Leistungen

    in Ihrem Bundesland*

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    SchulbcherDie Finanzierung der kostenlosen Schulbuchaktion (ohne Selbstbehalt) fr alle Schler/- innen in sterreich erfolgt durch das Bundesministerium fr Wirtschaft, Familie und Jugend.

    SchlerfreifahrtenSchler/innen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die An-spruch auf Familienbeihilfe haben, knnen eine Schlerfreifahrt beantragen. Eigenanteil EUR 19,60 pro Schuljahr. Antrge gibt es in den Schulen (Best-tigung). Vorlage beim zustndigen Verkehrsbetrieb. Fr einen Aufpreis von EUR 60, pro Jahr kann das TOP Jugendticket fr die Bundeslnder Wien, Nie-dersterreich und Burgenland beantragt werden. Finanzierung durch das BMWFJ.

    LehrlingsfreifahrtenLehrlinge, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Anspruch auf Familienbeihilfe haben, knnen eine Lehrlingsfreifahrt beantragen. Eigenanteil EUR 19,60 pro Lehrjahr. Fr einen Aufpreis von EUR 60, pro Jahr kann das TOP Jugendticket fr die Bundeslnder Wien, Niedersterreich und Burgenland bean-tragt werden. Finanzierung durch das BMWFJ.

    Schulfahrt- und LehrlingsfahrtbeihilfenKann beantragt werden, wenn mindestens 2 km des Schulwegs nicht im Rahmen einer Schler/innen- oder Lehrlingsfreifahrt zurckgelegt werden knnen. Der Antrag wird beim zustndigen Finanzamt gestellt. Auszahlung gemeinsam mit der Familienbeihilfe mglich.

    Frderung FamilienberatungsstellenEs gibt ber 400 Familienberatungsstellen von diversen Trgerorganisationen in sterreich. Sie alle werden aus dem Budget des BMWFJ gefrdert. Informationen finden Sie auch unter www.familienberatung.gv.at.

    ElternbildungEine Initiative des BMWFJ zur Information und Untersttzung von Eltern in ster-reich. Angebot an Seminaren, Vortrgen und Informationstagen, die vom BMWFJ finanziell gesttzt werden.

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  • 60

    Eltern- und KindbegleitungDas BMWFJ frdert Vereine, die bei einer Scheidung oder Trennung therapeutische und pdagogische Kindergruppen bzw. Einzelarbeit und Paarbegleitung etc. anbieten.

    MediationWenn mit dem/der Partner/in bei Scheidung/Trennung keine Einigung erzielt wird, kann eine vom BMWFJ untersttzte Familienmediation in Anspruch genommen werden. Infos: Ilse Graf, [email protected]

    Familienhospizkarenz HrteausgleichBei Begleitung schwer erkrankter Kinder (Familienhospizkarenz) wird zur Vermei-dung besonderer Hrteflle auf Antrag ein Zuschuss gewhrt.

    Familien HrteausgleichUm in Notsituationen zu helfen (unverschuldete finanzielle Notsituation durch Krankheit, Behinderung, Todesfall etc.) wird vom BMWFJ eine finanzielle berbr-ckungshilfe geleistet. Voraussetzung: Bezug von Familienbeihilfe und die sterrei-chische bzw. EU-Staatsbrgerschaft.Telefon: 01 71100 oder 0800 240262 (gebhrenfrei)

    Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG (halbtgige kostenlose und verpflichtende frhe Frderung)

    Das Bundesministerium fr Gesundheit bietet folgende Leistungen an:

    WochengeldFr alle unselbststndig erwerbsttigen Frauen in sterreich wird acht Wochen vor und nach der Geburt das Wochengeld ausbezahlt. Die Hhe entspricht dem Durch-schnittseinkommen der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist. Zustndi-ges Ministerium ist das Bundesministerium fr Gesundheit. Ausgezahlt wird das Wochengeld vom Krankenversicherungstrger.

    Informationen zu

    allen Leistungen

    www.bmg.gv.at

  • 61* redaktionell ausgewhlt, Grundlage: Auskunft der jeweiligen Landesregierung

    Eine umfassende ber-

    sicht ber die wichtigs-

    ten familienbezogenen

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    Mutter-Kind-PassZur gesundheitlichen Vorsorge fr Schwangere und Kleinkinder beinhaltet das Mutter-Kind-Pass-Programm alle vorgesehenen rztlichen Untersuchungen wh-rend der Schwangerschaft und bis zum 5. Lebensjahr des Kindes. Bei Inanspruch-nahme von Vertragsrztinnen/Vertragsrzten sind diese Untersuchungen kostenlos.

    Kosten Betriebshilfe/Wochengeld SelbststndigeSelbststndig erwerbsttige Frauen haben bei Schwangerschaft/Geburt Anspruch auf eine Betriebshilfe. Die Kosten dafr bernimmt der Krankenversicherungstrger aus dem Budget das BMG. Wird keine Betriebshilfe gewhrt, kann ein Wochengeld in Hhe von EUR 50, pro Tag beantragt werden.

    Krankenversicherungsbeitrag KBGBezieher/innen von Kinderbetreuungsgeld sind krankenversichert. Kein gesonder-ter Antrag notwendig.

    Beitrge zur SchlerunfallversicherungDie Versicherung umfasst alle Unflle, die sich im Zusammenhang der Schulausbil-dung ereignen.

    Beitrag zur Invitro-FertilisationDer IVF-Fonds bietet Paaren eine finanzielle Untersttzung bei medizinisch unter-sttzter Fortpflanzung. Eine Initiative des BMG.

    Das Bundesministerium fr Unterricht, Kunst und Kultur bietet folgende Leistungen an:

    Finanzielle Untersttzung fr die Teilnahme an SchulveranstaltungenSozial benachteiligte Familien knnen eine finanzielle Untersttzung fr die Teilnahme ihres Kindes an mehrtgigen Schulveranstaltungen beantragen.

    Informationen zu

    allen Leistungen

    www.bmukk.gv.at

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  • 62

    Auf www.finanzonline.at

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    SchlerbeihilfeDarunter versteht man Schulbeihilfe, Heim- und Fahrtkostenbeihilfe sowie beson-dere Schulbeihilfe. Fr sozial bedrftige Familien bzw. auf Sonderantrag fr Studie-rende. Auszahlende Stelle ist das Bundesministerium fr Unterricht, Kunst und Kultur.

    Auerordentliche UntersttzungEs werden auch weitere auerordentliche Leistungen angeboten.

    Das Bundesministerium fr Wissenschaft und Forschung bietet folgende Leistungen an:

    StudienbeihilfeFr sozial bedrftige Studenten, die noch kein Studium oder eine gleichwertige Aus-bildung absolviert haben, einen gnstigen Studienerfolg nachweisen knnen und ihr Studium vor dem 30. Lebensjahr begonnen haben. Die Hhe der Beihilfe ist ein-kommensabhngig. Die zustndige Stelle ist das Ministerium fr Wissenschaft und Forschung.

    StudienabschlussstipendiumStudierende, die whrend des Studiums berufsttig waren oder ihre Kinder betreu-ten und ihr Studienziel fast erreicht haben, knnen fr die Abschlussphase ein vom Europischen Sozialfonds mitfinanziertes Studienabschlussstipendium erhalten.

    StudienuntersttzungenSozial bedrftige Studenten mit gnstigem Studienerfolg knnen eine Studienbei-hilfe beantragen. Bis zu EUR 8.148, pro Jahr werden in zwlf Monatsraten ausbe-zahlt. Infos auch unter www.stipendium.at

    Fahrtkosten (bei Studienbeihilfe)Wer Studienbeihilfe bezieht, kann zustzlich auch eine Untersttzung bei den Fahrt-kosten beantragen. Infos auch unter www.stipendium.at

    Informationen zu allen Leistungen www.bmwf.gv.at

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    Europischer Sozialfonds (ESF) Kinderbetreuungskosten-ZuschussStudierende in der Studienabschlussphase, die sozial frderungswrdig sind und Kinder zu betreuen haben, knnen einen Zuschuss zu den Kosten der Kinderbe-treuung beantragen. Diese Frderung wird vom Europischen Sozialfonds mitfi-nanziert. Infos auch unter www.bmukk.gv.at

    Das Bundesministerium fr Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bietet folgende Leistungen an:

    Pensionsbeitrge aufgrund eines Wahl- oder Pflegekinds (FLAF-Anteil)Werden vom BMASK finanziert.

    Pensionsbeitrge fr Kindererziehungszeiten (FLAF-Anteil)Die Anrechnung der Kindererziehungszeiten fr die Pensionsbeitrge werden vom BMASK finanziert.

    Pensionsbeitrge fr Pflegepersonen von behinderten Kindern gem. 18a ASVGInformationen zu Pensionsbeitrgen fr Pflegepersonen finden Sie auch auf der Website des BMF.

    Betriebliche MitarbeitervorsorgeDie Pensionsvorsorge in sterreich beruht auf dem 3-Sulen-Modell. Neben der staatlichen Pensionsvorsorge gibt es noch die betriebliche und die private Altersvor-sorge. Das BMASK untersttzt die betriebliche Mitarbeitervorsorge.

    Familienzuschlge zu personenbezogenen Geldleistungen aus der ArbeitslosenversicherungWer Arbeitslosengeld bezieht und fr Kinder Unterhalt zahlt, die Anspruch auf Familienbeihilfe haben, bekommt den Familienzuschlag. Auch mit volljhrigen Kindern, die Familienbeihilfe wegen einer Ausbildung oder Behinderung beziehen, hat man Anspruch auf den Familienzuschlag.

    Informationen zu allen Leistungenwww.bmask.gv.at

  • 64 * redaktionell ausgewhlt, Grundlage: Auskunft der jeweiligen Landesregierung

    Das Bundesministerium fr Justiz bietet folgende Leistungen:

    UnterhaltsvorschsseKommt ein Elternteil seinen Verpflichtungen zur Zahlung nicht nach, dient der Unter-haltsvorschuss (Alimentationsbevorschussung) der Sicherstellung des Unterhalts von Kindern. Der Unterhaltsvorschuss wird vom Staat auf Antrag gewhrt. Er ist von jenem Elternteil, der zur Vertretung des Kinds befugt ist, im Namen des Kinds einzubringen.

    ProzessbegleitungFalls Sie oder Ihr Kind durch eine Straftat verletzt worden sind, bietet das BMJ eine juristische Prozessbegleitung an.

    Informationen zu

    allen Leistungen

    www.justiz.gv.at

    Eine umfassende bersicht ber die wichtigsten familienbezogenen Leis-tungen in Ihrem Bundesland* finden Sie online unter

    www.bmf.gv.at/familie

  • 65

  • 66

    BIC und IBAN: Anstatt Ihrer Kontonummer geben Sie BIC und IBAN an

    (siehe Bankomatkarte oder Kontoauszug). Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen! Alleinerzieherabsetzbetrag beantragen!

    Kinderfreibetrag geltend machen (L 1k) Sozialversicherungsnummer des Kinds angeben!

    Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen! Versicherungsprmien sind als Topf-Sonderausgaben abzugsfhig!

    (Gilt nur fr Personenversicherungen.) Zahnspangen, Brillen etc. steuermindernd geltend machen!

    Bei Behinderung besondere Steuererleichterungen nutzen!

    Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen! Bei Fragen: Brgerservice des Finanzministeriums: 0810 001228 (Mo. Fr. von 08.00 17

    .00 Uhr)

    Vorab Steuerersparnis ausrechnen: www.bmf.gv.at/familie Einfach und schneller: Ihre Arbeitnehmer/innenveranlagung online

    ausfllen und abgeben auf www.finanzonline.at

    Alle Infos im Web auf www.bmf.gv.at

    ChecklisteHier noch zur Kontrolle die wichtigsten Punkte:

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    Stichwortverzeichnis

    absetzbetrag 12alleinerzieher/innen 23alleinerzieherabsetzbetrag 35alleinverdiener/innen 23alleinverdienerabsetzbetrag 33Altenpflege 27arbeitgeberzuschuss fr Kinderbetreuung 14arbeitnehmer/innenveranlagung 13auergewhnliche Belastungen 27Behinderung 29Beleg, zahlungsbeleg 19Brgerservice 11einkommensteuer 11Fahrtkosten 62Familienbeihilfe 58Familienstandsmeldung 36Finanzonline 14Freibetrag 12Kinderabsetzbetrag 56Kinderbetreuungsgeld 58Kinderbetreuungskosten 18Kinderfreibetrag 16Kuraufenthalt 26lehrling 59lohnsteuer 11mehrkindzuschlag 23negativsteuer 40Pflegegeld 31Schulgeld 30Selbstbehalt 36Sonderausgaben 39topf-Sonderausgaben 22Unterhalt 37Unterhaltsabsetzbetrag 37Wochengeld 60

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