Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 SGB IX18ca3f54-f59d-420b-9866-e3dcc88… ·...
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Betriebliches
Eingliederungsmanagement
nach § 84 SGB IX
Helga Schmautz / Robert Jung
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Warum wurde das betriebliche Eingliederungsmanagement eingeführt?
Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Arbeitsleistung Zahlung von Entgelt
Arbeitsleistung durch
Krankheit eingeschränkt
Folge: Arbeitsleistung kann
nur noch unzureichend
erbracht werden
Folge: erhebliche betriebliche
Beeinträchtigung durch
krankheitsbedingte Fehlzeiten,
finanzielle und betriebliche
Folgen
„Leistungsstörung“
Fürsorgepflicht:
alle Maßnahmen ausschöpfen,
damit der Arbeitsplatz
erhalten bleibt.
Was und Wie ? § 84 SGB IX
grundsätzlich Kündigung aus personenbedingten Gründen möglich,
bei Beamten ggf. Ruhestandversetzung wegen Dienstunfähigkeit
(amtsbezogen)
Arbeitsvertrag
= Dauerschuldverhältnis
erst wenn alles erfolglos (Beweispflicht AG)
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Zielgruppen
Was ist das betriebliche Eingliederungsmanagement?
Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Betriebliches Eingliederungsmanagement
nach § 84 Abs. 2 SGB IX
Zielsetzungen
Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind
Überwindung und Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit
Erhalt und Förderung der Arbeitsfähigkeit und Gesundheit
Vermeidung von Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten
BEM umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderung dauerhaft an einem
geeigneten Arbeitsplatz einzusetzen.
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
z. B. Integrationsteam BEM
- AG-Beauftragter
- Personalrat
- Schwerbehindertenvertreter
Agentur für ArbeitBerufsgenossenschaft
Koordinationsstelle
(Mobbing-Sucht)
Rentenver-
sicherungs-
träger
Krankenkasse
Gleichstellungs-
beauftragte
Integrationsamt
Arbeits-
schutz
Arbeitsmediziner/
Betriebsarzt
Vorgesetzte/r
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Beteiligte beim betrieblichen Eingliederungsmanagement
Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen
ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig,
Beschäftigte/r nicht
schwerbehindert
Beteiligung
Betriebs-/PersonalratBeteiligung Betriebs-/
Personalrat sowie Schwer-
behindertenvertretung
Beschäftigte/r
schwerbehindert
Ziel:
Erarbeitung, Planung, Vereinbarung betrieblicher Maßnahmen, Leistungen und
Hilfen
- wie die Arbeitsunfähigkeit (AU) überwunden werden kann,
- wie einer erneuten AU vorgebeugt werden kann,
- wie der Arbeitsplatz erhalten bleiben kann.
+ +
+ggf. Werks-/Betriebsarzt
ggf. Werks-/Betriebsarzt+
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Schwerbehinderten-
vertretung:
Info durch AG
aktive Einbindung
bei allen
Schritten
Wie funktioniert
das
betriebliche
Eingliederungs-
management?
(z. B.
Integrations-
vereinbarung)
Arbeitgeber:
Arbeitsplatzsicherung
Alternativarbeitsplatz
ggf. Einbindung
Betriebsarzt
Integrationsamt:
Beratung durch
Integrationsfach-
dienst, Koordination
ggf. Finanzierung
begleitender
Hilfen
Beschäftigte/r:
Einbindung und
Ansprache,
persönliche und
soziale Hilfen zum
Erhalt des
Arbeitsplatzes
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Beteiligte Personen und Institutionen
Rahmen und Eckpunkte festlegen (Zielformulierung, BEM-Beauftragte/r,
Ablauf des BEM, Dokumentation, Datenschutz
gemeinsame MitarbeiterInneninformation mit Veröffentlichung Dienstvereinbarung
Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Dienstvereinbarung zur Einführung des BEM, z. B.
Präambel, Geltungsbereich,
Zielsetzung, Handlungsfelder, Organisation und
Beteiligte,
Dokumentation und Datenschutz
Inkrafttreten und Geltungsdauer
Checkliste zur Einführung des betriebl. Eingliederungsmanagements (BEM)
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Möglicher Ablauf des Eingliederungsmanagements (1)
Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Personalverwaltung stellt eine AU-Zeit von insgesamt mehr als 6 Wochen fest
Kontaktaufnahme durch den Beauftragten der Dienststelle(telefonisch oder schriftlich)
Information über das BEM und Einladung zum Erstgespräch
Erstgespräch BEM
Info über BEM
betriebliche Gründe für die Erkrankung erkennen
das weitere Vorgehen gemeinsam klären
Mitarbeiter/in stimmt zu
bei Ablehnung Gespräch protokollieren (Ablage Personalakte und Abschrift an Mitarbeiter/in und ggf. Integrationsteam BEM)
(ggf. Brief mit Angebot einer Wieder-aufnahme)
Mitarbeiter/in lehnt Gespräch ab
Muster Einladungsschreiben
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Möglicher Ablauf des Eingliederungsmanagements (2)
Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Mitarbeiter/in stimmt im Erstgespräch der Teilnahme zu
(vertrauliches Gespräch)
Mögliche Inhalte sowie weitere Aktivitäten:
gemeinsame Situationsanalyse
Abgleich des Anforderungsprofils des Arbeitsplatzes mit der individuellen Leistungsfähigkeit
Erörterung möglicher Maßnahmen
Abklärung von möglichen Maßnahmenmit anderen Stellen
Hinzuziehung von weiteren Partnernerforderlich?
Folgegespräch
Vereinbarung von Maßnahmen mit dem/der Mitarbeiter/in
Muster Dokumentation
Erstgespräch
Muster Dokumentation
BEM - Übersicht
Muster Dokumentation
Maßnahmen BEM
Muster Dokumentation
Folgegespräch
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Gesprächs-/Maßnahmenprotokoll erstellen und Mitarbeiter/in unterschreiben
lassen. Verteiler: Mitarbeiter/in, Personalakte; Integrationsteam BEM
Für alle Gespräche im Rahmen des BEM gilt Dokumentationspflicht:
• Probleme mit dem Arbeitsumfeld
• Probleme mit dem Arbeitsinhalt
• Vorgesetztenbeziehung
• Kollegenbeziehung
• Mobbing
• Sonstiges
Gesprächsinhalte für EBM-Gespräche können auch sein:
ggf. bereits vor Ablauf
von 6 wöchiger AU
Gespräch notwendig
(Anregung durch
Fachvorgesetzten, Mitarbeiter/in
Personalrat oder Schwer-
behindertenvertretung)
Möglicher Ablauf des Eingliederungsmanagements (3)
Muster: Checkliste zur Erkennung möglicher
Krankheitsursachen im Arbeitsumfeld
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
VORARBEITEN z. B. des/der BEM- Beauftragten:
Kontaktaufnahme, ggf. Nachfrage beim Vorgesetzten:
- Einschätzung der AU-Zeiten aus der Sicht des Fachvorgesetzten
- Einschätzung Prognose f. d. weiteren Verlauf von Fehlzeiten?
- Probleme am Arbeitsplatz?
- Haben bereits Gespräche mit Fachvorgesetzten stattgefunden? Wurden ggf. Vereinbarungen getroffen?
- Ggf. häufige Kurzzeiterkrankungen ohne AU-Bescheinigung?
- Notwendigkeit BEM-Gespräch aus der Sicht des Fachvorgesetzten?
- Welche Hilfen/Unterstützung wäre aus Sicht des Fachvorgesetzten notwendig?
Möglicher Ablauf des Eingliederungsmanagements (4) - Vorarbeiten
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
VORARBEITEN, DOKUMENTATIONEN UND NACHARBEITEN
- Gespräche mit Fachvorgesetzten und Mitarbeiter/innen
- Vorbereitung Integrationsteam BEM
- Protokollführung; Dokumentationen von Gesprächen, Zwischenergebnisse
- Überwachung vereinbarter Maßnahmen
- Rückfragen/Rückmeldungen
- Kontaktpflege mit MA des BEM, Betriebsärztlicher Dienst /Amtsärzt. Dienst
- Wiedervorlagen
- Vorbereitung Folgegespräche
- Feedback Integrationsteam BEM
-Erstellen des Zwischenberichts
-(wenn Bestandteil einer Umsetzungsvereinbarung)
Möglicher Ablauf des Eingliederungsmanagements (5) – Aufgabenfelder
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Schritte
Sachverhalt
Arbeits-
materialien
Es besteht innerhalb eines
Jahres länger als sechs
Wochen ununterbrochen
oder wiederholt Arbeitsun-
fähigkeit
Der Mitarbeiter ist vom
07.01.2008 bis vorerst
01.02.2008 krankgeschrie-
ben. Im Jahreszeitraum
10.03.2007 bis 28.03.2007
war der Mitarbeiter bereits
vier Wochen arbeitsunfähig.
Auswertung Fehlzeiten
Gespräch mit dem Mitar-
beiter über Inhalt und
Ziele des BEM
Der Personalverantwortliche
setzt sich am 29.01.2008
telefonisch mit dem MA in
Verbindung und berät über
das BEM. Der Mitarbeiter
(nicht behindert) erklärt sich
zur Teilnahme am BEM
bereit. Termin wurde für den
07.02.2008 vereinbart.
ggf. Checkliste
Einwandbehandlung
BEM-Gespräch
Welche Teilnehmer sind
erforderlich?
Am 07.02.08 findet das Ge-
spräch durch den Personalleiter
statt. Der Mitarbeiter schildert
die vorhandenen Rückenpro--
bleme. Nach Darstellung des
MA könnte durch eine verän-
derte AP-Ausstattung
(höhenverstellbarer Schreibt.,
bandscheibenger. Bürostuhl)
zumindest eine Besserung ein-
treten und die Erwerbsfähigkeit
gesichert werden.
Gesprächsleitfaden BEM
Protokoll Erstgespräch
Möglicher Ablauf des Eingliederungsmanagements (6) – Beispiel
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Beispiel – Fortsetzung 1
Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Schritte
Sachverhalt
Arbeits-
materialien
Welche Lösungen bieten sich an?
Wie kann man den Mitarbeiter unterstützen?
Der Mitarbeiter bringt am 12.02.08 ein
ärztliches Attest über die notwendige
Ausstattung mit (Schreibtisch,
Bürostuhl).
Gemeinsam wird am 12.02.2008 ein Antrag
zur Teilhabe am Arbeitsleben ausgefüllt
und mit einer Stellungnahme des Arbeit-
gebers an den RV-Träger versandt.
Die Mitarbeiterin ist bis einschl. 22.02.2008
arbeitsunfähig. Am 03.03.008 erfolgt die
Genehmigung vom RV-Träger für die bean-
tragte Arbeitsplatzausstattung.
Am 05.03.2008 erfolgt die Bestellung der
notwendigen Büroeinrichtung.
Am 25.03.2008 erfolgt dann die Lieferung.Vereinbarung Folgegespräch nach 6 Monaten
Beschaffung der Arbeitsplatzausstattung
Ablaufschema:
Beschaffung für Mitarbeiter mit gesundheit-
licher Beeinträchtigung Formblatt Nr....
Formulare: Formblatt Nr.
RV: Antrag auf Leistg. zur Teilhabe G 100
RV: Anlage G 130www.deutsche-rentenversicherung.de
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Beispiel – Fortsetzung 2
Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Schritte
Sachverhalt
Arbeits-
materialien
Personaladministration
Die verauslagten Kosten werden
mit den Sozialträgern wieder
abgerechnet und verbucht
Das vereinbarte Folgegespräch
wurde am 24.09.2008 durchgeführt.
Die Mitarbeiterin weist deutlich
niedrigere Fehlzeiten auf.
Die Rückenbeschwerden haben
sich erheblich verbessert.
Rückblick/ Ausblick
Protokoll Folgegespräch
Anonymisierter Zwischen-/
Jahresbericht
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Ablauf des Eingliederungsmanagements - mögliche Maßnahmen (1)
Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Maßnahmen können z.B. sein
technische Hilfen (z. B. höhenverstellbarer Schreibtisch)
Änderung bei der Arbeitsplatzgestaltung/Arbeitsumfeld
Begleitung Betriebsarzt (Amtsarzt) z. B. für ergonomische Arbeitsplatzgestaltung oder Feststellung der Notwendigkeit techn. Hilfen
stufenweise Wiedereingliederung (Wiedereingliederungsplan)
sofern innerbetriebliche Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz (andere Aufgabe) notwendig ist oder nach Langzeit-AU, Empfehlung einer zeitlichen und inhaltlichen stufenweisen Wiedereingliederung mit genau strukturiertem Wiedereingliederungsplanes / Einarbeitungsplan in Zusammenarbeit mit Fachvorgesetzten sowie mit dem behandelnden Arzt. (Empfehlenswert z. B. bei psychischen Erkrankungen)
Zielsetzung: Erfolgreiche Reintegration
Notwendige Schritte: Detaillierte Erstellung, Vorbesprechung, Patensystem, regelmäßige Besprechung mit allen Betroffenen sowie Dokumentation der Einarbeitungsfortschritte, der Defizite sowie der Fördermaßnahmen. Bei Schwerbehinderung ggf. Einbeziehung des Integrationsfachdienstes über das Integrationsamt.
Förderung durch RV-Träger, BA oder Integrations-amt prüfen!
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Ablauf des Eingliederungsmanagements - mögliche Maßnahmen (2)
Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
weitere Maßnahmen können z.B. sein
medizinische Rehabilitation (ggf. in Zusammenarbeit mit Rentenversicherungsträger und Krankenkasse)
Beantragung der Schwerbehinderteneigenschaft
für Schwerbehindertenvertretung: Ggf. bei m. d. E. unter 50 % Antrag auf Gleichstellung bei der BA anregen,
für Personalverwaltung: Ggf. Aktivitäten für Mehrfachanrechnung bei hohem Grad der M. d. E. (Schwerbehindertenquote/Ausgleichszahlung)
Kontaktaufnahme mit Integrationsfachdienst (z. B. für schwer Körperbehinderte) für die aktive Begleitung der Wiedereingliederung
für Personalverwaltung: Ggf. Antrag auf Minderleistungsausgleich beim Integrationsamt bei schwerwiegender Behinderung auf Dauer nach Schwerbehindertenausgleichs-VO
Muster: Beispiele stufenweise inhaltliche und zeitliche Wiedereingliederung sowie Dokumentation:
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Ablauf des Eingliederungsmanagements - mögliche Maßnahmen (3)
Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
weitere Maßnahmen können z.B. sein
Neugestaltung ggf. bereits bestehender Altersteilzeit (Umstellung -Blockmodell in Teilzeitmodell, ggf. Verkürzung Altersteilzeit mit Zahlung einer tariflichen Abfindung)
Verkürzung der Arbeitszeit für den dauerhaften Erhalt des Arbeitsplatzes
Hinweis auf Rentenverfahren. Termin bei Beratungsstelle Deutsche Rentenversicherung anregen
Verkürzung der Arbeitszeit bei Teilrente durch RV bei Vorliegen von EM
Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz (ggf. Auswirkungen auf tarifl. Eingruppierung mit prüfen)
ggf. Qualifizierungsmaßnahmen /Schulungen im Zusammenhang mit Arbeitsplatzumsetzung
bei Beamt/innen: Prüfung von Dienstunfähigkeit, Vorabberechnung Versorgungsbezüge bei DU beantragen, Feststellung „prognostischer Dienstunfähigkeit“
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Wiedereingliederung im bisherigen Aufgabenbereich
aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich
Tätigkeit nach gesundheitlichen Gesichtspunkten
an einem anderen Arbeitsplatz (innerbetriebl. Umsetzung)
möglich (ggf. mit Leistungseinschränkungen)
Arbeitsplatz in der Dienstelle vorhanden?
Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderten-
eigenschaft/Antrag auf Gleichstellung (ggf. bedeutsam
wegen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte)
ggf. Qualifikationsmöglichkeit
für andere Aufgabe zumutbar?
Mögliche Anregungen
bei der Begleitung der Wiedereingliederung
nach Erkrankung mit
Leistungseinschränkungen
auf Dauer vorhandene Qualifikation des MA für
neue Aufgabe?
ggf. Rückgruppierung oder tarifliche
Einkommenssicherung?
Leistungseinschränkung auf Dauer
Erkrankung(Behinderung)
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Für das Unternehmen
gesündere, motiviertere und zufriedenere Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen
Reduzierung der Ausfallzeiten
Senkung der Lohnnebenkosten
Verringerung des Vertretungs- und Mehraufwandes
Stabilisierung der Arbeitsabläufe
Bindung des Know-hows der Beschäftigten
Für den/die Mitarbeiter/in
Unterstützung des Genesungsprozesses das
volles Entgelt statt Krankengeld
ggf. schonende Arbeitsaufnahmebei stufenweiser Wiederein-gliederung
Verbesserung des Arbeitsumfeldes
Hilfen beim Ausgleich von Behinderungen
Selbstwertgefühl durch denErhalt der Berufstätigkeit steigt
Erhalt der Leistungsfähigkeit und der Motivation
Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Nutzen?
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Auszug aus den Orientierungssätzen der RichterInnen am BAG (Urteil v. 23.04.2008, AZR 1012/06)
BEM als erster Schritt zur Kündigung?
BEM ist im Rahmen des Kündigungsschutzrechts eine Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (Interessenabwägung)
Kündigung ist unwirksam, wenn durch mildere Mittel vermeidbar. Durch das BEM können gemeinsam erkannt und entwickelt werden
Umgestaltung des Arbeitsplatzes
Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen auf einem anderen Arbeitsplatz (Umsetzung)
Unterlassenes BEM steht einer Kündigung dann nicht entgegen,
wenn sie auch durch das BEM nicht hätten verhindert werden können, also durch den Arbeitgeber konkret nachgewiesen wurde, dass keinleidensgerechter Arbeitsplatz vorhanden ist und
damit die erhebliche betriebliche Beeinträchtigung durch erhebliche Fehlzeiten (über 6 Wochen pro Jahr) mit der damit verbundenen „Verhaltensstörung“ nicht gemindert / nicht beseitigt werden kann
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
BEM als erster Schritt zur Kündigung?
BEM stattgefunden?
ja nein
Weiterbeschäf-tigung möglich
positiv
negativ
Gründe des Scheiterns?
konkrete Darstellung, warum
kein leidensgerechter
Arbeitsplatz vorhanden
hätte BEM ein positives
Ergebnis bringen können?
ja nein
Kündigung
nach § 1 Abs. 2 KSchG
sozial ungerechtfertigt
obwohl kein BEM
durchgeführt ...
grundsätzlich
Kündigung möglich