Berufssprachkurse –Webinar · 2020. 2. 27. · Ziel B2-Pflegeprüfung) Gewerbe-Technik C2 C1 B2...
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Integration
Berufssprachkurse – Webinar
Überblick
• Kursangebote • Zielgruppe Azubis und Beschäftigte• FKEG• Mögliche Kursinhalte• Was können Interessenten tun?
Referat 83C | Berufssprachkurse | 27.02.2020| 2
A2 Kurs
Vorgesehen: C2 Kurs
C1 Kurs
B2 Kurs
B1 Kurs
Berufs-anerkennung
oder Berufszugang
400 UE
400UE
400
C2
C1
B2
B1
A2
Basiskurse Spezialkurse
fach-spezifischer Unterricht
bis 600 UE
bis300 UE
Ziel-niveau
+ soz.Päd.
+ soz.Päd.optional
+Fachlehrkräfte +Fachlehrkräfte
Kursangebot im Rahmen der BSK
Mit Brückenelement
400UE
500UE
+ soz.Päd.400
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Gesundheitsfach-berufe (24.10.19,
Ziel B2-Pflegeprüfung)
Gewerbe-Technik
C2
C1
B2
B1
A2
Anerkennung (§13 I Nr. 1 DeuFöV)
Fachunterricht(§13 I Nr. 2 DeuFöV)
Einzelhandel
bis 300 UE
Ziel-niveau
+Fachlehrkräfte im Teamteaching
Kursangebot im Rahmen der BSK
bis600 UE
Akademische Heilberufe (Ziel: FSP)
+ zusätzlichem Fachdozent im Teamteaching
bis600 UE
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Zielgruppe Azubis und Beschäftigte
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1. Aufenthaltsstatus (immer im Kontext Migrationshintergrund)• deutscher Staatsbürger/deutsche Staatsbürgerin• EU Bürger/in• Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis• Duldung gem. §60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG• Duldung nach mindestens 6 Monaten geduldetem Aufenthalt • Gestattete mit sog. guter Bleibeperspektive (Syrien, Eritrea)• Gestattete mit unklarer Bleibeperspektive, wenn:
Einreise vor dem 01.08.2019 mit mindestens drei Monate gestattetem Aufenthalt und nicht aus einem sicherem Herkunftsland.
Zielgruppe Azubis und Beschäftigte
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Ausbildungsstatus• während einer Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung
Förderfähige Ausbildungsberufe im Sinne von §57 I SGB III• duale Ausbildungsberufe • Altenpfleger/in (betrieblich durchgeführte Berufsausbildung nach dem
Altenpflegegesetz (AltPflG))• Pflegefachfrau/-mann
Beschäftigte- mindestens B1 oder Integrationskurs absolviert
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FKEG – Fachkräfteeinwanderungsgesetz
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• In-Kraft-Treten am 01.03.2020
• Änderungen der DeuFöV gemäß Artikel 52 des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes:
- Neue Zielgruppe der Berufssprachkurse, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 DeuFöV: Personen, die sich in der Vorbereitung auf eine Berufsausbildung i.S.v. § 57 Abs. 1 SGB III befinden
- Antragstellung von Personen mit Ausbildungsvertrag bereits aus dem Ausland möglich, § 4 Abs. 1 Satz 6, 7 DeuFöV
- Zuständigkeit des BAMF: § 5 Abs. 7 DeuFöV
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FKEG – Fachkräfteeinwanderungsgesetz
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• Antragstellung aus dem Ausland für Auszubildende mit Ausbildungsvertrag möglich,
• gesonderter Antrag auf Teilnahmeberechtigung (TNB), Veröffentlichung auf der BAMF-Homepage,
• bei Wohnsitz im Ausland ist zustellfähige Anschrift des Auszubildenden in Deutschland erforderlich => im Antrag ist bevollmächtigte Stelle, die Bildungseinrichtung oder der Arbeitgeber, anzugeben,
• TNB wird in diesem Falle an die bevollmächtigte Stelle (Bildungseinrichtung/ Arbeitgeber) zugestellt, die dem Antragsteller Kopie der TNB zur Vorlage im Visumverfahren übermittelt,
• TNB wird vor Erteilung des Visums erstellt
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• Basiskursen B2 und C1: Ziel ist das Erreichen der Zertifikatsprüfung,
• Spezialkurse Fachunterricht Gewerbe-Technik und Einzelhandel: auf dem Niveau B1 sollen die berufssprachlichen Fähigkeiten des Berufsfeldes gestärkt werden => sehr gezielte Abstimmung zu den fachlichen Inhalten möglich und notwendig
• Modellkurse für Azubis: derzeit bundesweit in Konzeption zu verschiedenen Berufsfeldern im Hinblick auf Inhalte der Kammerprüfungen
Kursinhalte
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• ab 7 Teilnehmende für Azubis / Beschäftigte• kostenlos für Azubis und Beschäftigte mit zu versteuerndem Einkommen
unter 20.000€ pro Jahr (Einzelveranlagung, 40.000€ gemeinsamer Veranlagung)
• Unterricht beim Arbeitgeber/ bei der Berufsschule möglich• variable Gestaltungsmöglichkeiten (1-5 Tage/Woche, 8-25 UE/Woche)• Berechtigung der Interessenten durch BAMF• die besten Bildungsträger der jeweiligen Region führen die Kurse durch• bundesweit einheitliche Standards
Kursausgestaltung
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Was können Sie als Unternehmen / Ausbildungsbetrieb / Berufsschule tun?
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Übermittlung von Bedarf an Außendienst des Bundesamt durch Arbeitgeber oder Arbeitsverwaltung
Gemeinsame Festlegung der Rahmenbedingung unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen und Wünsche
Bestimmung der Zielgruppe:Mindesteilnehmerzahl: Sieben PersonenSind die rechtliche Voraussetzungen für den Zugang erfüllt ?Können alle Berechtigten den Kurs örtlich und zeitlich wahrnehmen?Ist das Sprachniveau der Teilnehmenden homogen?
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Was können Sie als Unternehmen / Ausbildungsbetrieb / Berufsschule tun?
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Bestimmung der KursmodalitätenLerninhalt festlegenZahl der Unterrichtseinheiten bestimmen (abhängig von Kursart)Stundenplan, Freistellung durch Arbeitgeber abklärenAbschlussprüfung definieren
Wahl eines Kursträgers & Einrichtung eines Schulungsraums (ggfs. bereits am Anfang des Prozesses)
Außendienst steht während des gesamten Kurszeitraumes als Ansprechpartner zur Verfügung
Abschlussgespräch der beteiligten Akteure nach Kursende
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Hamburg
Hamburg, Niedersachsen, Bremen,
Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern
Berlin
Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt,
Sachsen, Thüringen
Nürnberg
Bayern
Stuttgart
Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz,
Saarland
Köln
Nordrhein-Westfalen, Hessen
[email protected]@bamf.bund.de
Zuständigkeiten BSK
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 83C
Berliner Str. 23
10715 Berlin
www.bamf.de
Kontakt
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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