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Berufliche Vorsorge bei Roche
Ein Überblick
Stand 1. Januar 2015
Hinweis
Die in dieser Broschüre verwendeten Personen- oder Funktionsbezeichnungen gelten für Frauen und Männer.
Die umfassenden Bestimmungen finden Sie in den Vorsorgereglementen und Vorsorgeplänen der ein-zelnen Stiftungen der F. Hoffmann-La Roche AG; die Vorsorgereglemente und Vorsorgepläne gehen bei abweichenden Bestimmungen immer vor. Zudem kann es für durch den Arbeitgeber definierte Mitarbeitergruppen abweichende oder ergänzende Vorsorgepläne geben (siehe Reglement Art. 3).
Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die Sorgfaltspflicht im Umgang mit persönlichen Daten der versicherten Personen werden von den Vorsorgestiftungen der F. Hoffmann-La Roche AG sichergestellt.
Steuerrechtliche Themen hat die versicherte Person mit der für sie zuständigen Steuerbehörde zu klären.
3 Vorwort | Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick
Vorwort
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die Vorsorge in der Schweiz ist in der Bundesverfassung als 3-Säulen-Konzept verankert und festgehalten. Hierbei ergänzen
sich die staatliche Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge (AHV/IV), die berufliche Vorsorge (BVG) und die eigen-
verantwortliche Selbstvorsorge.
Bei Roche wird die berufliche Vorsorge durch die Pensionskassen Roche abgedeckt. Diese haben eine lange Tradition und
bestehen schon seit bald 100 Jahren, d.h. lange vor der Einführung der staatlichen Vorsorge 1948 (AHV/IV, 1. Säule) und der
Einführung des Gesetzes über die berufliche Vorsorge 1985 (BVG, 2. Säule).
Bei den beiden Roche-Pensionskassen, nämlich der Pensionskasse und der Zusatzvorsorge der F. Hoffmann-La Roche AG,
handelt es sich um gut ausgebaute Vorsorgeeinrichtungen, die neben den gesetzlichen Mindestleistungen gemäss BVG
zusätzlich überobligatorische Leistungen erbringen. Der Arbeitgeber finanziert hierbei erheblich mehr als die gesetzlich vor-
geschriebenen Beiträge und übernimmt auch die Verwaltungskosten. Die beiden Stiftungen werden durch eine von Roche
freiwillig errichtete und vollumfänglich durch sie finanzierte Stiftung für Mitarbeiter-Gewinn-beteiligung als Zusatz zur beruf-
lichen Vorsorge ergänzt.
Diese Vorsorgeeinrichtungen von Roche stellen, zusammen mit der staatlichen Vorsorge (1. Säule) und der eigenverant-
wortlichen Selbstvorsorge (3. Säule) den Mitarbeitenden bei Erreichen des Pensionsalters, bei Invalidität oder den Hinter-
bliebenen im Todesfall ein angemessenes Ersatzeinkommen sicher.
Die Stiftungen werden von einem aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch zusammengesetzten Stiftungsrat geführt.
Oberste Ziele des Stiftungsrats sind ein umsichtiger Umgang mit dem ihm anvertrauten Vermögen und die Wahrung einer
angemessenen Balance zwischen Risiko und Rendite.
Diese Broschüre erklärt den Aufbau und die Plandetails der Vorsorgeeinrichtungen von Roche auf vereinfachte Art und
fördert damit das Verständnis für eine komplexe Materie.
Ich wünsche Ihnen bei der Durchsicht viele nützliche Erkenntnisse.
Dr. Gottlieb Keller
Präsident des Stiftungsrats der
Pensionskassen und Zusatzvorsorge
der F. Hoffmann-La Roche AG
5 Inhaltsverzeichnis | Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick
Inhaltsverzeichnis
Vorwort 3Inhaltsverzeichnis 5Glossar 6Vorsorge in der Schweiz 7Berufliche Vorsorge bei Roche – 2. Säule 8Pensionskasse und Zusatzvorsorge 9Aufnahmebedingungen 10Finanzierung – vom Beitrag zum Altersguthaben 11Einkaufsmöglichkeiten 12Freiwilliges Sparen 13Pensionierung 14Berechnung der Altersrente 15Invalidität 16Tod 17Austritt 18Scheidung und Wohneigentumsförderung (WEF) 19Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung (MGB) 20Weitere Informationen 21
6 Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick | Glossar
Glossar
AHV
Die Abkürzung AHV steht für «Eidgenössische Alters- und
Hinterlassenenversicherung» und entspricht der 1. Säule des
schweizerischen 3-Säulen-Konzepts.
Altersrente
Die Altersrente ist eine Rente auf Lebenszeit, die bei der
Pensionierung ausbezahlt wird. Die Höhe ist abhängig vom
vorhandenen Altersguthaben und vom Umwandlungssatz.
Altersguthaben
Das Altersguthaben ist die Summe der Gutschriften und
Zinsen inklusive eingebrachter Freizügigkeitsleistung und
Einkäufen, abzüglich allfällig getätigter Vorbezüge.
Austrittsleistung/Austrittsguthaben
Siehe Freizügigkeitsleistung.
BVG
Die Abkürzung BVG steht für das «Bundesgesetz über die
berufliche Alters,- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge»
und regelt die obligatorischen Mindestleistungen der
2. Säule des schweizerischen 3-Säulen-Konzeptes.
CHRIS Portal
Auf dem CHRIS Portal unter «Benefits → Ausweise PK/ZV und
MGB & Berechnungstool» können Sie auf Ihre persönlichen
Lohn- und Vorsorgeinformationen zugreifen. Insbesondere
finden Sie hier Ihren persönlichen Versicherungsausweis,
den Kontoauszug der Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung (MGB),
persönliche Berechnungen bezüglich Einkauf, Austritt und
Pensionierung sowie die Möglichkeit der Wahl des Beitrags für
das Freiwillige Sparen.
Einkommen
Unter Einkommen ist das vom Arbeitgeber gemeldete
jährliche Basissalär ohne Zulagen und Bonuszahlungen zu
verstehen.
Freiwilliges Sparen
Das «Freiwillige Sparen» ist ein Bestandteil der Pensions-
kasse (PK) und der Zusatzvorsorge (ZV) und baut in Ergän-
zung zur Rentenversicherung ein separates Altersguthaben
auf. Es dient als freiwillige Verbesserung der Kapitallei-
stungen im Falle von Alter, Invalidität oder Tod. Dies kann
entweder durch eine Erhöhung der monatlichen Beiträge
oder bei vorhandenen Einkaufsmöglichkeiten durch einen
einmaligen Einkauf in das Freiwillige Sparen erfolgen.
Freizügigkeitskonto
Das Freizügigkeitskonto ist ein vorsorgegebundenes Konto
bei einer externen Stiftung (z.B. bei einer Bank), bei dem
das Guthaben für Ihre Altersvorsorge sowie für die Absi-
cherung der Risiken Invalidität und Tod gebunden bleibt.
Ein Freizügigkeitskonto wird immer dann eröffnet, wenn Ihr
Arbeitsverhältnis endet, die Austrittsguthaben jedoch nicht
sofort oder nur teilweise an eine neue Vorsorgeeinrichtung
überwiesen werden können.
Freizügigkeitsleistung
Beim Austritt aus den Pensionskassen haben Sie Anrecht
auf ein Austrittsguthaben, genannt Freizügigkeitsleistung.
Die Höhe der Freizügigkeitsleistung entspricht dem aktuellen
Altersguthaben aus der Rentenversicherung, dem Kapital-
sparplan, dem Freiwilligen Sparen und der MGB.
IV
Die Abkürzung IV steht für «Eidgenössische Invalidenversi-
cherung».
Kapitalbezug
Auszahlung des Altersguthabens als einmaliger Kapital-
betrag.
Kapitalsparplan
Der Kapitalsparplan ist ein Bestandteil der PK und baut in
Ergänzung zur Rentenversicherung für jeden Versicherten
ein persönliches Altersguthaben auf. Im Kapitalsparplan sind
neben dem Einkommen auch allfällige Bonuszahlungen und
Schichtzulagen enthalten.
Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung (MGB)
Die MGB beteiligt Mitarbeitende mit einem unbefristeten
lokalen Arbeitsvertrag in der Schweiz am Reingewinn des
Unternehmens.
Rentenversicherung
Die Rentenversicherung baut für jeden Mitarbeitenden ein
Altersguthaben auf und versichert die Leistungen in den
Risikofällen Invalidität und Tod.
Umwandlungssatz
Der Umwandlungssatz ist ein Faktor zur Berechnung der
Rente. Mit dem Umwandlungssatz wird das Altersguthaben
in eine jährliche Altersrente umgewandelt.
UVG
Die Abkürzung UVG steht für «Bundesgesetz über die
Unfallversicherung» und ist Bestandteil der beruflichen
Vorsorge in der Schweiz. Die Unfallversicherung von Roche
ist die SUVA, sie deckt bei Unfällen die Heilungskosten
sowie allfällige Rentenleistungen.
Versicherungsausweis
Der Versicherungsausweis weist Ihre individuell versicher-
ten Vorsorgeleistungen sowie Ihr aktuelles Altersguthaben
aus.
7 Vorsorge in der Schweiz | Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick
Vorsorge in der Schweiz
Die Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz versichern Sie und Ihre Familienangehörigen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Diese Vorsorge beruht auf dem Grundsatz des 3SäulenKonzepts.
2. Säule Berufliche Vorsorge
3. Säule Private Vorsorge
AHV/IV Alters-, Hinterlassenen- undInvalidenversicherung
3a GebundeneVorsorge
PK Pensionskassen(inkl. BVG-/UVG-Obligatorium)
Existenzsicherung
1. Säule Staatliche Vorsorge
Fortsetzung der gewohntenLebenshaltung
Freiwillige, individuelleErgänzung
3bIndividuellesSparen
1. Säule – Staatliche Vorsorge
Die 1. Säule ist obligatorisch und umfasst die staatliche Vorsorge im Rahmen der Alters- und Hinterlassenenversicherung
(AHV) und der Invalidenversicherung (IV). Sie dient der Sicherung des Existenzbedarfs bei Ausfall des Erwerbseinkommens
infolge Alter, Invalidität oder Tod.
2. Säule – Berufliche Vorsorge
Die 2. Säule, auch Pensionskasse (PK) genannt, soll die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen. Die beruf-
liche Vorsorge ergänzt die staatliche Vorsorge und ist für Mitarbeitende von Roche obligatorisch. Bei einem Unfall werden
zusätzlich Leistungen der Eidgenössischen Unfallversicherung (UVG) erbracht. Bei Roche umfasst die berufliche Vorsorge
die drei Stiftungen Pensionskasse, Zusatzvorsorge und Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung.
3. Säule – Private Vorsorge
Die 3. Säule dient der privaten Vorsorge und ist freiwillig. Es wird unterschieden zwischen der Säule 3a und der Säule 3b.
Die Säule 3a ist an gesetzliche Auflagen gebunden, geniesst dafür aber Steuervorteile. Die Säule 3b entspricht Ihrem indivi-
duellen Sparen zur Selbstvorsorge.
Hinweis: Mindestvorschriften BVG
Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) enthält Mindestvorschriften, d.h., jede Pensionskasse muss die vorgeschriebenen Mindestleistungen in CHF, auch Obligatorium genannt, erfüllen und nach-weisen. Die Pensionskassen von Roche gewähren neben diesen Vorgaben auch überobligatorische Leistungen, welche die Mindestvorschriften übertreffen.
8 Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick | Berufliche Vorsorge bei Roche – 2. Säule
Berufliche Vorsorge bei Roche – 2. Säule
Die berufliche Vorsorge bei Roche umfasst die drei Stiftungen Pensionskasse, Zusatzvorsorge und MitarbeiterGewinnbeteiligung. In welchen dieser Stiftungen Sie versichert sind, hängt vom Arbeitsvertrag und vom Einkommen ab. Sie können gleichzeitig mehreren Stiftungen angeschlossen sein.
StiftungZusatzvorsorge
StiftungMitarbeiter-Gewinnbeteiligung
Arbeitsvertragab 3 Monaten
Arbeitsvertragunbefristet
Arbeitsvertragab 3 Monaten
Einkommen ab CHF 21 150 bisCHF 112 800 p.a.
Einkommen nicht relevant, ab 20% Beschäf-tigungsgrad sowie Lehrlinge
Einkommen ab CHF 112 801 bisCHF 846 000 p.a.
StiftungPensionskasse
Arbeitsvertrag
100
Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG – nachstehend PK genannt
Die PK bildet die Grundlage der zukünftigen Altersleistungen und versichert Sie und Ihre Familie zusätzlich zur AHV gegen
die wirtschaftlichen Folgen von Invalidität und Tod infolge Krankheit. Die PK übersteigt die Mindestvorschriften gemäss BVG
und berücksichtigt Einkommen bis zu einem Maximum von CHF 112 800 pro Jahr. Die Voraussetzung für die Aufnahme in die
PK ist ein Arbeitsvertrag von mindestens 3-monatiger Dauer.
Zusatzvorsorge der F. Hoffmann-La Roche AG – nachstehend ZV genannt
Die ZV ergänzt die PK und versichert Einkommen über CHF 112 800. Auch in der ZV ist die Voraussetzung für die Aufnahme
ein mindestens 3-monatiger Arbeitsvertrag.
Stiftung der F. Hoffmann La-Roche AG für Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung – nachstehend MGB genannt
Die MGB hat den Zweck, Angestellte mit einem unbefristeten lokalen Schweizer Arbeitsvertrag am Reingewinn des Unter-
nehmens zu beteiligen. Der Kapitalanspruch aus der Stiftung MGB ist unabhängig vom Einkommen und wird aufgrund
des Beschäftigungsgrads (mindestens 20%) pro rata aus Zuwendungen von Roche sowie aus den erwirtschafteten Kapital-
erträgen finanziert. Weitere Informationen zur MGB finden Sie auf Seite 20.
Versichertes Einkommen
Die PK versichert Einkommen bis zum Höchstwert der vierfachen maximalen AHV-Rente. Die ZV versichert Einkommen, welche dieses Maximum übersteigen. Somit gilt: Versichertes Einkommen der ZV = Gesamteinkommen abzüglich in der PK versichertes Einkommen.
9 Pensionskasse und Zusatzvorsorge | Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick
Pensionskasse und Zusatzvorsorge
Die Stiftungen PK und ZV setzen sich aus der Rentenversicherung, dem Kapitalsparplan und dem Freiwilligen Sparen zusammen, wobei der Kapitalsparplan nur in der PK enthalten ist.
StiftungZusatzvorsorge
� Rentenversicherung� Kapitalsparplan� Freiwilliges Sparen
� Rentenversicherung
� Freiwilliges Sparen
Einkommen ab CHF 21150 bis CHF 112 800 p.a.
Einkommen ab CHF 112 801 bis CHF 846 000 p.a.
StiftungPensionskasse
100
Rentenversicherung
Die Rentenversicherung ist eine Versicherung, die im Falle von Invalidität und Tod infolge Krankheit den Erwerbsausfall durch
eine Rentenleistung ersetzt. Zusätzlich zu dieser Risikoversicherung führt die Rentenversicherung für jeden Versicherten
ein Konto mit seinem persönlichen Altersguthaben, welches zum Zeitpunkt der Pensionierung als lebenslange Altersrente
oder als Kapitalabfindung bezogen werden kann.
Kapitalsparplan
Der Kapitalsparplan baut in Ergänzung zur Rentenversicherung für jeden Versicherten ein separates Altersguthaben auf.
Im Unterschied zur Rentenversicherung enthält der Kapitalsparplan keine Risikoversicherung. Zudem sind im Kapitalsparplan
neben dem Einkommen auch allfällige Bonuszahlungen und Schichtzulagen enthalten.
Freiwilliges Sparen
Sie können freiwillige Sparbeiträge in die PK und bei entsprechendem Einkommen in die ZV einzahlen. Das Freiwillige Sparen
baut in Ergänzung zur Rentenversicherung und zum Kapitalsparplan ein zusätzliches Altersguthaben auf. Dieses Altersgut-
haben erhöht im Falle von Alter, Invalidität oder Tod die Kapitalleistungen Ihrer beruflichen Vorsorge.
Anmerkung
Sofern nichts anderes erwähnt ist, gelten die nachstehenden Ausführungen zur Rentenversicherung und zum Freiwilligen Sparen jeweils sowohl für die PK als auch für die ZV.
10 Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick | Aufnahmebedingungen
Aufnahmebedingungen
Sofern Sie die Aufnahmebedingungen erfüllen, werden Sie beim Antritt des Arbeitsverhältnisses automatisch in der PK und bei entsprechendem Einkommen in der ZV versichert. Wann Ihre Beitragspflicht beginnt und wie sich diese zusammensetzt, hängt von Ihrem Alter ab.
Kapitalsparplan (nur PK)
Freiwilliges Sparen(PK und ZV)
Beginn Beitragspflicht:Ab Alter 18: nur RisikenAb Alter 20: Risiken und Alterssparen
Beginn Beitragsmöglichkeit:Ab Alter 20
Beginn Beitragspflicht:Ab Alter 30: auf EinkommenAb Alter 18: auf Bonuszahlungen Ab Alter 25: auf Schichtzulagen
Rentenversicherung (PK und ZV)
Aufnahmebedingungen
Beim Eintritt in die Firma werden Sie automatisch in die berufliche Vorsorge von Roche aufgenommen, sofern folgende
Voraussetzungen erfüllt sind:
Ihr Arbeitsverhältnis dauert länger als 3 Monate.
Ihr Einkommen übersteigt den gesetzlichen Mindestbetrag gemäss BVG.
Sie haben das 17. Altersjahr vollendet.
Altersabhängige Versicherung
Ihre Versicherung setzt sich in Abhängigkeit vom Alter unterschiedlich zusammen (siehe obere Grafik). Die Aufnahme erfolgt
beim Eintritt oder am 1. Januar des entsprechenden Geburtsjahres.
Freizügigkeitsleistungen von früheren Vorsorgeeinrichtungen
Beim Eintritt in die Firma sind Freizügigkeitsleistungen von früheren Vorsorgeeinrichtungen an die Pensionskassen von
Roche zu überweisen.
Beispiel: Zusammensetzung der BeitragspflichtVersicherter, 55-jährig, festangestellt, Einkommen CHF 120 000 p. a., zuzüglich Bonus, keine Schichtarbeit
Beitragsform Pensionskasse Zusatzvorsorge
Rentenversicherung Risiken und Alterssparen JA JA
Kapitalsparplan auf Einkommen
auf Bonuszahlungen
auf Schichtzulagen
JA
JA
NEIN
–
–
–
Freiwilliges Sparen freiwillig möglich möglich
11 Finanzierung – vom Beitrag zum Altersguthaben | Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick
Finanzierung – vom Beitrag zum Altersguthaben
Die PK und die ZV werden aus Arbeitnehmer und Arbeitgeberbeiträgen sowie aus erwirtschafteten Kapitalerträgen finanziert. Aus diesen Beiträgen entstehen Gutschriften auf Ihre persönlichen Altersguthaben und es werden die Risikofälle Invalidität und Tod versichert.
Arbeitgeberbeiträge
Arbeitnehmerbeiträge
(= Lohnabzüge)
Kapitalerträge
Gutschriften
+ Zinsen
RisikofälleInvalidität/Tod
PK/ZV
PersönlicheAltersguthaben
Renten-versicherung
Kapital-sparplan
FreiwilligesSparen
Beiträge
Die Arbeitnehmerbeiträge werden monatlich direkt vom Einkommen abgezogen und zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen
an die jeweilige Stiftung überwiesen.
Rentenversicherung: Die individuellen Arbeitnehmerbeitragssätze bleiben während der ganzen Versicherungsdauer
unverändert und machen rund 1⁄3 der Beiträge aus. Roche als Arbeitgeber leistet pauschal rund 2⁄3 der Beiträge.
Kapitalsparplan: Die Arbeitnehmerbeitragssätze sind altersabhängig, die Arbeitgeberbeitragssätze bleiben während
der ganzen Versicherungsdauer unverändert.
Freiwilliges Sparen: Sie können im Rahmen der Pläne «Medium» und «High» Ihre Beitragssätze auf Wunsch erhöhen.
Der Arbeitgeber leistet keine Beiträge.
Gutschriften
Aus den verschiedenen Beiträgen schreiben die Stiftungen Ihrem persönlichen Altersguthaben monatliche Gutschriften
und Zinsen gut. Die Höhe der Gutschriften ist altersabhängig, d.h., je älter Sie sind, umso höhere Gutschriften erhalten Sie.
Zudem wird ein Teil der Beiträge aus der Rentenversicherung für die Versicherung der Risiken Invalidität und Tod verwendet.
Wahl der Beiträge im Freiwilligen Sparen
Jährlich von November bis Dezember können Sie im CHRIS Portal unter «Benefits → Ausweise PK/ZV und MGB & Berechnungstool» die Sätze des Beitrags für das Freiwillige Sparen in der PK und der ZV wählen. Ab Januar des Folgejahres werden die zusätzlichen Beiträge monatlich direkt mit Ihrem Lohn abgerechnet. Die Wahl ist für mindestens 1 Jahr gültig und wird automatisch weitergeführt, sofern keine erneute Änderung im CHRIS Portal vorgenommen wird.
12 Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick | Einkaufsmöglichkeiten
Einkaufsmöglichkeiten
Wer sich in die berufliche Vorsorge einkauft, profitiert von einer unmittelbaren Verbesserung der Alters und Risikoleistungen.
Zeit
Eintritt
Alte
rsgu
thab
en
Alter 20/25 Pensionierung
Altersguthabenbei Eintritt Alter 20/25(bzw. nach Einkauf)
Altersguthabenbei späterem Eintritt
Einkaufsmöglichkeit(= fehlende Altersguthaben)
Wie entstehen Einkaufsmöglichkeiten?
Einkaufsmöglichkeiten entstehen, wenn aufgrund des Einkommens und des Alters rechnerisch das maximal mögliche Alters-
guthaben höher ist als das aktuell vorhandene. Zu den häufigsten Ursachen für die Entstehung von Einkaufsmöglichkeiten
zählen Lohnerhöhungen sowie ein erst späterer Eintritt in die Pensionskasse.
Vorteile des Einkaufs
Ihre Altersguthaben werden erhöht.
Die Leistungen der Rentenversicherung im Falle von Invalidität und Tod werden erhöht.
Einkäufe gelten als verhältnismässig sichere Anlage.
In der Schweiz können Einkäufe steuerliche Vorteile bieten.
Nachteile des Einkaufs
Die Gelder sind langfristig gebunden, ein Bezug ist nur eingeschränkt möglich.
Sie können keinen Einfluss auf die Anlagestrategie nehmen.
Sofern keine anspruchsberechtigten Erben gemäss Reglement vorhanden sind, bleiben die Guthaben im Todesfall als
Solidaritätsbeitrag in der PK.
Einschränkungen
Kapitalbezüge: Wurden Einkäufe getätigt, so dürfen innerhalb der nächsten 3 Jahre nach Einzahlung weder aus der PK noch aus der ZV Leistungen in Kapitalform bezogen werden. WEF: Besteht ein Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF), ist ein Einkauf nicht gestattet.Zugezogene: Sind Sie aus dem Ausland zugezogen und haben noch nie einer Vorsorgeeinrichtung angehört, dürfen Sie sich in den ersten 5 Jahren nach Eintritt jährlich mit höchstens 20% des versi-cherten Einkommens in die PK einkaufen.Freiwilliges Sparen: Einkäufe in das Freiwillige Sparen sind bis 3 Jahre vor der Pensionierung möglich.
13 Freiwilliges Sparen | Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick
Berechnungsbeispiel: Freiwilliges Sparen, Annahme Gesamteinkommen: CHF 120 000
in CHF p.a. Basic Medium* in CHF p.a. High* in CHF p.a.
Gesamteinkommen: 120 000Versichertes Einkommen PK: 112 800 Kein zusätzlicher Beitrag 1,75% 1 974 3,50% 3 948
Versichertes Einkommen ZV: 7 200 Kein zusätzlicher Beitrag 2,35% 169 4,70% 338
* Die Angaben gelten in % des versicherten Lohnes und werden zusätzlich zu den reglementarischen Beiträgen in Abzug gebracht.
Freiwilliges Sparen
Das Freiwillige Sparen ist ein zusätzlicher Plan innerhalb der PK und der ZV, mit welchem der Arbeitnehmer durch eine freiwillige Erhöhung der Pensionskassenbeiträge ein zusätzliches Altersguthaben ansparen kann.
Zeit
Heute: Wahl Freiwilliges Sparen
Alte
rsgu
thab
en
Alter 20 Pensionierung
Altersguthaben mitFreiwilligem Sparen
Altersguthaben ohneFreiwilliges Sparen
EinkaufsmöglichkeitRückwirkend bis Alter 20
Freiwilliges Sparen:Höhere zukünftige Beiträge führenzu höherem Altersguthaben
So funktioniert das Freiwillige Sparen
Beitragswahl: Beim Freiwilligen Sparen ist die Beitragshöhe individuell wählbar, wobei zwischen den Plänen «Medium»
und «High» unterschieden wird. Die Wahl kann jährlich von November bis Dezember im CHRIS Portal vorgenommen
werden und gilt ab Januar des Folgejahres für mindestens ein Kalenderjahr. Erfolgt keine Wahl, bleibt die Beitragshöhe des
Vorjahres bestehen. Die zusätzlichen Beiträge werden bequem mit dem Lohn abgerechnet.
Finanzierung: Die Finanzierung erfolgt ausschliesslich aus den zusätzlich gewählten Beiträgen des Arbeitnehmers,
der Arbeitgeber leistet keine Beiträge an das Freiwillige Sparen.
Einkaufsmöglichkeiten: Einkäufe sind rückwirkend bis Alter 20 möglich und erfolgen nach der reglementarischen
Prioritätenordnung.
Pensionierung: Das Guthaben aus dem Freiwilligen Sparen wird bei Pensionierung zwingend in Kapitalform ausbezahlt.
Invalidität und Tod: Im Falle einer Vollinvalidität erhalten Sie das Altersguthaben Freiwilliges Sparen als einmalige
Kapitalleistung ausbezahlt. Im Todesfall wird das Guthaben gemäss reglementarischer Begünstigtenordnung ausbezahlt.
Verzinsung: Die Verzinsung innerhalb der jeweiligen Stiftung (PK/ZV) ist für alle Pläne gleich hoch.
14 Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick | Pensionierung
Pensionierung
Bei der PK und der ZV von Roche liegt das ordentliche Pensionsalter für Frauen und Männer bei 65 Jahren. Bei der AHV gilt für Frauen das Rentenalter 64. Eine vorzeitige Pensionierung ist frühestens ab Alter 60 möglich, hat aber tiefere Leistungen zur Folge.
AltersguthabenKapital-sparplan
FreiwilligesSparen
oder
EinmaligeKapitalleistung
Lebenslängliche Altersrente(inkl. mitversicherter Hinterlassenenleistung) Altersguthaben
Renten-versicherung
Wahlmöglichkeit
Zum Zeitpunkt der Pensionierung haben Sie in der Rentenversicherung und im Kapitalsparplan die Wahl zwischen einer
lebenslangen Rente, einem einmaligen Kapitalbezug oder einer Mischform. Das Altersguthaben aus dem Freiwilligen Sparen
kann nur als Kapital bezogen werden, ein Rentenkauf ist nicht möglich.
Unterschied zwischen Kapitalbezug und Rentenbezug
Rentenbezug: Die Rente beginnt ab Pensionierung und wird lebenslänglich ausgerichtet. Im Todesfall sind die Hinter-
bliebenen auch im Ruhestand durch eine Ehegatten- bzw. Waisenrente gesichert.
Kapitalbezug: Beim Kapitalbezug wird das gesamte Altersguthaben auf einmal ausbezahlt und Sie können dessen
Verwendung den eigenen Bedürfnissen anpassen. Im Todesfall besteht keine Versicherungsdeckung mehr.
Altersguthaben bei Pensionierung
Die persönlichen Altersguthaben setzen sich zusammen aus: den monatlichen Gutschriften und Zinsen, allfällig eingebrachten Freizügigkeitsleistungen und Einkäufen, abzüglich allfällig getätigter Vorbezüge. Zur Berechnung der Altersguthaben bei Pensionierung werden die aktuellen Altersguthaben sowie die noch erwarteten Gutschriften mit einem angenommenen Zinssatz auf Alter 65 hochgerechnet.
15 Berechnung der Altersrente | Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick
Berechnung der Altersrente
Zum Zeitpunkt der Pensionierung besteht die Möglichkeit, die angesparten Altersguthaben mittels Umwandlungssatz in eine lebenslange Rente umzuwandeln. Der Umwandlungssatz wird durch die Höhe der Kapitalerträge und die Lebenserwartung beeinflusst.
Umwandlungssatz
Lebenserwartung Kapitalerträge
Lebenserwartung
Kapitalerträge
5,8%
6,1% 6,6% 6,8% 7,2%
Umwandlungssatz
Der Umwandlungssatz steht in engem Zusammenhang mit der Lebenserwartung der jeweiligen Rentengeneration und den
effektiven Kapitalerträgen:
Lebenserwartung: Je höher die durchschnittliche Lebenserwartung ist, desto länger wird Rente bezahlt und desto tiefer
ist der Umwandlungssatz.
Kapitalerträge: Wenn die Kapitalerträge sinken, so wachsen die Zinserträge weniger stark an als erwartet, was zu einer
Reduktion des Umwandlungssatzes führt.
Für Guthaben der ZV und der MGB werden in der PK andere Umwandlungssätze angewendet.
Berechnung der Altersrente
Die Altersrente wird wie folgt berechnet:
Altersguthaben bei Pensionierung Umwandlungssatz = lebenslange Jahresrente.
Eine vorzeitige Pensionierung ist ab dem 60. Altersjahr möglich. Dabei wird der Umwandlungssatz pro Jahr um 0,15% gekürzt
und das Altersguthaben fällt aufgrund der fehlenden Beitragsjahre kleiner aus.
Berechnung der PK-Altersrente bei ordentlicher sowie vorzeitiger PensionierungBeispiel: Jährliches Einkommen von ca. CHF 80 000, volle Beitragsjahre
Altersguthaben Umwandlungssatz Berechnung der Altersrente in CHF
Alter 65 CHF 550 000 6,1%
550 000 6,1% = 33 550 Rente p. a. bzw.
2 796 pro Monat
Alter 60 CHF 417 000 5,35%
417 000 5,35% = 22 310 Rente p. a. bzw.
1 860 pro Monat
16 Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick | Invalidität
Invalidität
Wenn Sie vor Bezug einer Altersrente infolge Krankheit im Sinne der IV erwerbsunfähig werden, so haben Sie neben der Invalidenrente aus der 1. Säule einen Anspruch auf Invalidenleistungen aus der PK und falls vorhanden aus der ZV.
Alter Erwerbsunfähigkeit Tod des Rentenbezügers
* Nur bei Vollinvalidität
Lohn bzw.Lohnfortzahlung
Ehegattenrente/Waisenrente
Eink
omm
en
Invalidenrente/Invalidenkinderrente� Rentenversicherung
Kapitalauszahlung*� Kapitalsparplan� Freiwilliges Sparen
Invalidenrente
Wenn Sie infolge Krankheit arbeitsunfähig werden, erhalten Sie in den ersten 24 Monaten eine Lohnfortzahlung von Roche.
Wenn Sie danach im Sinne der IV als erwerbsunfähig gelten, wird aus der Rentenversicherung der PK und der ZV
abhängig vom Invaliditätsgrad eine lebenslängliche Invalidenrente ausbezahlt. Bei Invalidität durch Unfall ergänzt die Unfall-
versicherung SUVA die Rentenleistungen.
Kapitalauszahlung
Wenn Sie Anspruch auf eine volle Invalidenrente haben, bekommen Sie Ihre aktuellen Altersguthaben aus dem Kapital-sparplan und dem Freiwilligen Sparen als einmalige Kapitalleistung ausbezahlt. Bei einer Teilinvalidität bleiben die
Altersguthaben weiterhin in der entsprechenden Stiftung und werden gemäss dem neuen Arbeitspensum weitergeführt.
Invaliditätsgrad
Die Beurteilung des Invaliditätsgrades erfolgt durch einen rechtsgültigen Entscheid der Eidgenös-sischen Invalidenversicherung (IV).Vollinvalidität: Wenn Sie im Sinne der IV mindestens zu 70% invalid sind, haben Sie Anspruch auf eine volle Invalidenrente.Teilinvalidität: Bei einer Invalidität ab 40% besteht gesetzlich Anspruch auf eine Viertelsrente, ab 50% auf eine halbe Rente, ab 60% auf eine Dreiviertelsrente und ab 70% auf eine volle Rente.
17 Tod | Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick
Wer gilt als Lebenspartner und hat Anrecht auf eine Ehegattenrente?
Für den Lebenspartner besteht Anspruch auf Hinterlassenenleistung, wenn er: vom Versicherten in erheblichem Mass unterstützt worden ist oder mit dem Versicherten in den letzten 5 Jahren bis zu seinem Tod im gleichen Haushalt gelebt und eine eheähnliche Gemeinschaft geführt hat
oder für den Unterhalt von mindestens einem gemeinsamen Kind aufkommen muss.Voraussetzung sind zudem ein gemeinsam geführter Haushalt (Wohngemeinschaft) und das Vorliegen einer ausschliesslichen Zweierbeziehung.
Tod
Tritt vor Erreichen des Pensionierungsalters der Tod ein, können für die Hinterbliebenen Ansprüche auf Hinterlassenenleistungen entstehen. Die Auszahlung der Leistungen erfolgt gemäss der reglementarischen Begünstigtenordnung in vorgegebener Reihenfolge.
Alter Tod des Versicherten
Lohn bzw.Besoldungs-nachschuss
Eink
omm
en
Ehegattenrente/Waisenrente� Rentenversicherung
Kapitalauszahlung� Kapitalsparplan� Freiwilliges Sparen
Ehegattenrente/Waisenrente
Im Todesfall werden aus der Rentenversicherung Rentenleistungen an folgende Anspruchsberechtigte ausbezahlt:
Ehegatten oder eingetragene Partner
Lebenspartner
Kinder und Pflegekinder mit Anspruch auf Waisenrente.
Hinterlässt der Verstorbene keine anspruchsberechtigten Personen, fällt das angesparte Altersguthaben der Renten-
versicherung samt Zinsen solidarisch an die entsprechende Stiftung.
Kapitalauszahlung
Die angesparten Altersguthaben aus dem Kapitalsparplan und dem Freiwilligen Sparen werden als einmalige Kapital-
leistung in folgender Reihenfolge ausbezahlt an:
Ehegatten oder eingetragene Partner
Kinder mit Anspruch auf Waisenrente
Lebenspartner sowie Personen, die vom Versicherten in erheblichem Mass unterstützt worden sind
Kinder ohne Anspruch auf Waisenrente sowie Eltern und Geschwister.
Hinterlässt der Verstorbene keine anspruchsberechtigten Personen, fällt das angesparte Altersguthaben inklusive Zinsen
solidarisch an die entsprechende Stiftung.
18 Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick | Austritt
Austritt
Der Austritt aus der Firma bedingt auch einen Austritt aus der PK und der ZV. Beim Austritt haben Sie Anrecht auf eine Austrittsleistung; diese wird in der Regel zweckgebunden überwiesen. Eine Barauszahlung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Austrittaus PK und ZV
ZweckgebundeneÜberweisung
Barauszahlung
Zweckgebundene Überweisung
In folgenden Fällen wird bei einem Austritt aus der PK und der ZV Ihr Altersguthaben nicht einfach ausbezahlt, sondern
Sie müssen das Guthaben wieder zweckgebunden anlegen:
Neuer Arbeitgeber in der Schweiz: Die gesamte Austrittsleistung wird an die Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen
Arbeitgebers überwiesen.
Kein neuer Arbeitgeber, Wohnsitz in der Schweiz: Die gesamte Austrittsleistung geht auf ein Freizügigkeitskonto
bzw. an eine Freizügigkeitsstiftung Ihrer Wahl.
Wegzug in ein EU-/EFTA-Land: Das obligatorische Altersguthaben gemäss BVG wird auf ein Freizügigkeitskonto bzw.
an eine Freizügigkeitsstiftung überwiesen. Die überobligatorischen Guthaben können auf Wunsch in bar bezogen werden.
Barauszahlung
Eine Barauszahlung Ihrer Austrittsguthaben ist nur in folgenden Ausnahmefällen möglich:
Selbständigkeit Geringfügigkeit: Ihre Austrittsleistung ist kleiner als Ihr Jahresbeitrag.
Wegzug in ein Land ausserhalb der EU/EFTA
Wie setzt sich das Austrittsguthaben zusammen?
Die Höhe der Austrittsguthaben besteht aus dem bis zum Austritt angesparten Altersguthaben inklusive Zinsen. Hierzu gehören alle Guthaben aus der Rentenversicherung, aus dem Kapitalsparplan und, sofern Beiträge einbezahlt wurden, aus dem Freiwilligen Sparen.
19 Scheidung und Wohneigentumsförderung (WEF) | Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick
Kompensationsmöglichkeiten
Scheidung: Leistungskürzungen, die durch eine Scheidung entstanden sind, können durch entspre-chende Einkäufe wieder kompensiert werden.WEF: Eine Rückzahlung der mittels WEF vorbezogenen Altersguthaben ist möglich, wobei die Mindest-rückzahlung CHF 20 000 beträgt. Zwingend wird die Rückzahlung des WEF-Vorbezugs, wenn das Wohneigentum verkauft oder nicht mehr für den Eigenbedarf verwendet wird.
Scheidung und Wohneigentumsförderung (WEF)
Das Gesetz sieht vor, dass Vorsorgegelder der 2. Säule bei einer Scheidung oder zwecks Förderung von Wohneigentum bezogen werden können. Ein solcher Bezug bedeutet eine Kürzung der Alters, Invaliditäts und Hinterlassenenleistung.
Scheidung
WEF
Teilung
AltersguthabenVorbezugAltersguthaben
Alters-guthaben
Scheidung
Bei einer Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft werden die während der Ehe erworbenen Alters-
guthaben durch den Scheidungsrichter geteilt und die PK angewiesen, die Leistungen gemäss Urteil zu entrichten. Kommt
es aufgrund einer Ausgleichszahlung zur Reduktion des bestehenden Altersguthabens, bedeutet dies für den Betroffenen
eine Kürzung der Alters- und Risikoleistungen Invalidität und Tod.
Wohneigentumsförderung
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können Sie maximal alle 5 Jahre einen Teil Ihrer Altersguthaben
(Minimum CHF 20 000) zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum wie folgt einsetzen:
Vorbezug: Ein Vorbezug bedeutet eine Reduktion des Altersguthabens und somit eine Kürzung der Alters- und
Risikoleistungen.
Verpfändung: Bei einer Verpfändung dient das eingesetzte Kapital als Sicherheit und bleibt in der PK, es kommt nicht
zu einer Leistungskürzung.
20 Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick | Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung (MGB)
Anteile am Stiftungsvermögen
Die jährliche Zuwendung wird in Anteile am Stiftungsvermögen umgerechnet. Für jeden Begünstigten wird ein separates Konto geführt, aus dem die auf ihn entfallenden Anteile und deren Wert hervorgehen. Jeder Begünstigte ist im Verhältnis zu seinen Anteilen an den Erträgen sowie den Kapitalgewinnen und -verlusten des Stiftungsvermögens beteiligt.
Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung (MGB)
Die MGB hat den Zweck, Angestellte am Reingewinn des Unternehmens zu beteiligen. Der Kapitalanspruch aus der MGB ist unabhängig vom Einkommen und wird je nach Beschäftigungsgrad pro rata aus Zuwendungen von Roche und erwirtschafteten Kapitalerträgen finanziert.
So funktioniert die MGB
Aufnahmebedingung: Von der MGB profitieren, unter Vorbehalt von Sonderfällen, Mitarbeitende von Roche mit einem
unbefristeten lokalen Arbeitsvertrag in der Schweiz (Beschäftigungsgrad mindestens 20%) sowie Lehrlinge. Wenn diese
Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Aufnahme automatisch.
Finanzierung: Die Finanzierung erfolgt aus Zuwendungen vom Arbeitgeber und den erwirtschafteten Kapitalerträgen.
Die Arbeitnehmer leisten keine Beiträge an die MGB.
Einkaufsmöglichkeiten: Bei der MGB gibt es keine Einkaufsmöglichkeiten.
Pensionierung: Die Versicherten können das Kapital aus der MGB beziehen und/oder mit dem MGB-Guthaben in der PK
eine lebenslange Rente kaufen.
Invalidität oder Tod: Im Falle einer Vollinvalidität erhalten Sie das MGB-Guthaben als einmalige Kapitalleistung
ausbezahlt. Im Todesfall wird das MGB-Guthaben gemäss reglementarischer Erbfolge ausbezahlt.
Austritt: Erfolgt aufgrund einer Kündigung ein Austritt aus der Firma, so gelangt das MGB-Guthaben nach den
Bestimmungen des Freizügigkeitsgesetzes zur Auszahlung.
Scheidung: Gemäss Urteil vom Scheidungsrichter kann ein Teil des während der Ehe angesparten MGB-Guthabens auf
den anderen Ehegatten übertragen werden.
Wohneigentumsförderung (WEF): Eine Verpfändung oder ein Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung ist
nicht möglich.
21 Weitere Informationen | Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick
Weitere Informationen
Für eine persönliche Beratung steht Ihnen unser Beratungsteam gerne zur Verfügung. Zudem finden Sie weitere Informationen, Merkblätter und Berechnungstools im Intranet oder im jeweiligen Reglement.
CHRIS Portal
Auf dem CHRIS Portal unter «Benefits → meine Versicherung» finden Sie:
Ihren persönlichen Versicherungsausweis und Ihren MGB-Kontoauszug
Persönliche Berechnungen bezüglich Einkauf, Austritt und Pensionierung
Wahl des Beitrags für das Freiwillige Sparen
Pensionskassen im Intranet
Im Intranet unter dem Thema «Vorsorge» finden Sie wichtige Informationen zur PK, ZV und MGB:
Das Beratungsteam der beruflichen Vorsorge bei Roche
Weitere Informationen über die Personalvorsorge inklusive Merkblättern
Erklärungen zum Versicherungsausweis
Aktuelle Reglemente und Vorsorgepläne:
Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AGVorsorgereglement, gültig ab 1. Januar 2015
Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen, gültig seit 1. Januar 2014
Zusatzvorsorge der F. Hoffmann-La Roche AGVorsorgereglement, gültig ab 1. Januar 2015
Vorsorgeplan Zusatzvorsorge, gültig seit 1. Januar 2014
Stiftung der F. Hoffmann-La Roche AG für Mitarbeiter-GewinnbeteiligungReglement als Ergänzung der beruflichen Vorsorge, gültig seit 1. Januar 2012
Benefits und Versicherungen
Weitere Benefits und Versicherungen von Roche finden Sie im Intranet unter «Mitarbeiterthemen».
Fragen zur staatlichen AHV/IV
Ausgleichskasse Arbeitgeber Basel
Viaduktstrasse 42
CH-4002 Basel
Telefon +41 61 285 22 22
www.ak40.ch
2 001 444