Berufliche Integration von Flüchtlingen im Landkreis Miesbach 1. Juni... · 2018-05-22 · Derzeit...
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Berufliche Integration von Flüchtlingenim Landkreis Miesbach
1. Juni 2016 | Kultur im Oberbräu, Holzkirchen
Deutschunterricht für Flüchtlinge im Landkreis Miesbach
Max Niedermeier, Leitung Arbeitskreis Deutsch und Integrationsbeauftragter des Landkreises Miesbach
Bessere Chancen mit Deutsch
Deutschunterricht für Flüchtlinge im Landkreis Miesbach – Vortrag Max Niedermeier www.integration-mb.de©
Höhere Chancen bei der Arbeitsbeschaffung
Entlastung sozialer Kassen (SGB II Leistungen)
Ziele BAMF Integrationskurse für Anerkannte und Asylberechtigte (aus Nationen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit)
• Verpflichtend für Anerkannte (Migranten)
• Deutsch B1 Zertifikat – notwendig zur Einbürgerung
• Gesicherter Wortschatz
Ziele Arbeitskreis Deutsch• Erstorientierung: Einfache Deutschkenntnisse, erste einfache Verständigung• Bessere Vermittlung in erste Arbeitsstelle• Förderung des sozialen Miteinanders• Förderung und Hinführung und auf die BAMF Integrationskurse (Abschluss B1 Zertifikat)
Durchführende im Landkreis: vhs, Helferkreise
Die 5 Säulen des Deutschunterrichts
Deutschkurse durch ehrenamtliche Helfer• Erstorientierung: Einfache Deutschkenntnisse, erste einfache Verständigung• Unterricht: 2-3x / Woche je 1,5 Stunden• Finanzierung über Spendengelder bzw. Landkreis
Deutschunterricht für Flüchtlinge im Landkreis Miesbach – Vortrag Max Niedermeier www.integration-mb.de©
A1 Kurse in mehreren Orten des Landkreises• Unterricht: 2x / Woche je 1,5 Stunden, vhs• A1 Prüfung über Sprachenkompetenzzentrum vhs Miesbach• Finanzierung über Landkreis (70 €) + Eigenbeteiligung (10 €)
Weiterführende A2 Kurse • Unterricht: 2x / Woche je 1,5 Stunden• A2 Prüfung über externe Prüfer• Finanzierung über Landkreis (70 €) + Eigenbeteiligung (10 €)
BAMF Integrationskurse • Verpflichtend für alle anerkannten Flüchtlinge / freiwillig für Asylberechtigte• Unterricht: 4x / Woche je 8 Stunden• Finanzierung über BAMF und 120 € Eigenbeteiligung
Alphabetisierungskurse• Lesen, Schreiben und Sprechen erster deutscher Wörter• Unterricht: 2x / Woche je 2 Stunden, über vhs Kursleiter mit spez. Ausbildung • Finanzierung über Spendengelder bzw. Landkreis
Netzwerkstruktur Asyl Landkreis MB
www.integration-mb.deDeutschunterricht für Flüchtlinge im Landkreis Miesbach – Vortrag Max Niedermeier
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Vielen herzlichen
Dankwww.integration-mb.de
Deutschunterricht für Flüchtlinge im Landkreis Miesbach – Vortrag Max Niedermeier
1. Juni 2016
Berufliche Integration von Flüchtlingen
im Landkreis Miesbach
Unterbringung von Asylbewerbern
Stefan Köck
Abteilungsleiter für Kommunales, Sicherheit,
Veterinärmedizin und Verbraucherschutz
Landratsamt Miesbach
Landratsamt
Miesbach
Gliederung
I. Ablauf des Asylverfahrens
II. Zuständigkeiten für Asylbewerber
III. Bundesweite Verteilung der Asylbewerber
IV. Verteilung der Asylbewerber im Landkreis
V. Aktuelle Entwicklungen im Landkreis Miesbach
VI. Formen der Unterbringung
VII. Asylbewerber und Arbeit – Ablauf des Genehmigungsverfahrens
Landratsamt
Miesbach
I. Ablauf des Asylverfahrens
Ankunft
Asylbewerber
Verteilung auf
die LandkreiseAnerkennung - Ablehnung
Unterbringung in
Erstaufnahme-
einrichtung
z.B.
Hauptbahnhof
München
z. B.
Ankunftszentrum
München
Landratsamt
Miesbach
II. Zuständigkeiten für Asylbewerber
Bund Länder
Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF)
Asylantragstellung
Interview
Entscheidung über den
Asylantrag
Regierungen und Landkreise
Erstaufnahme
Registrierung und
Gesundheitsuntersuchung
Weitere Unterbringung in
Unterkünften
Geldauszahlungen,
Krankenscheine,
Arbeitsgenehmigungen
Landratsamt
Miesbach
III. Bundesweite Verteilung von Asylbewerbern
Die Verteilung erfolgt nach dem sog. Königsteiner Schlüssel.
Verteilungsschlüssel sich aus Bevölkerungszahl (1/3) und Steueraufkommen (2/3) zusammen.
Anteil aufzunehmender Asylbewerber
Oberbayern: 33,9%
Bayern: 15,3%
Landkreis MB: 2,2 %
Gemeinden:
keine %-Verteilung bis jetzt gesetzlich festgesetzt
Gesetz sieht Mitwirkungspflicht der Kommunen vor
selbstverpflichtender Beschlusses zur Anwendung der Landkreis-Quote
Landratsamt
Miesbach
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
Jan 12 Jul 13 Jul 14 Jan 15 Apr 15 Aug 15 Sep 15 Nov 15 Dez 15 Jan 16 Feb 16 Mrz 16 Apr 16 Mai 16
Zugänge von Asylbewerbern 2012 - 2016 12 124 252 374 461 626 700 1200 1300 1300 1100 1100 1100 1100
1. Zugänge von Asylbewerbern 2012 - 2016
IV. Verteilung der Asylbewerber
Landratsamt
Miesbach
2. Verteilung der Asylbewerber – Karte des LandkreisesLandratsamt
Miesbach
3. Verteilung der Asylbewerber - Diagramm
Bad Wiessee
4%Bayrischzell
1%Fischbachau
4%Gmund a.
Tegernsee
5%
Hausham
10%
Holzkirchen
17%
Irschenberg
3%Kreuth
4%
Miesbach
9%
Otterfing
9%
Rottach-Egern
13%
Schliersee
2%
Tegernsee
2%
Valley
4%
Waakirchen
5%
Warngau
6%
Weyarn
4%
Landratsamt
Miesbach
4. Herkunftsländer der Asylbewerber im Landkreis Miesbach
Afganistan
25%
Angola
0,1%
Aserbaidschan
0,1%
Äthiopien
1%
Congo DR
2%
Eritrea
12%
Irak
2%Iran
2%Israel
0,1%Kenia
0,1%
Kongo
0,1%
Kuba
0%
Malawi
0,1%Mali
2%Myanmar
0,1%
Nigeria
15%
Pakistan
13%
Russland
0,1%
Senegal
5%
Sierra Leone
1%
Somalia
6%
Staatenlos
0,1%
Syrien
8%Tansania
1%
Türkei
0,1%
Uganda
0,1%ungeklärt
0,1%
Vietnam
0,1%Zentralafrika
0,1%
Landratsamt
Miesbach
Derzeit ca. 1.100 Asylbewerber im Landkreis untergebracht
ca. 50 Wohnungen
4 Container-Standorte (Holzkirchen, Miesbach, Valley und Warngau)
2 Traglufthallen: Rottach-Egern und Holzkirchen
2 Turnhallen: Gmund und Tegernsee
Zuweisungen/Woche an Personen durch die Regierung von Oberbayern
Juni 2015 – Februar 2016: 12 23 29 33 24
Seit April 2016: Zuweisungen ausgesetzt
Zuweisungs- und Anmietungsstopp für die Landkreise
V. Aktuelle Entwicklungen im LandkreisLandratsamt
Miesbach
VI. Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis
Container-Standorte
Turnhallen
Wohnungen
Traglufthallen
Landratsamt
Miesbach
Landratsamt
Miesbach
VII. Asylbewerber und Arbeit –
Ablauf des Genehmigungsverfahrens
Erteilung der
Aufenthaltsgestattung:
- „selbständige
Tätigkeit nicht
gestattet“
- „unselbständige T.
nur nach
Genehmigung der
AB
Antrag bei Landratsamt
auf Erteilung einer
Beschäftigungserlaubnis
- Nach 3 Monaten
möglich
- Nach 15 Monaten
ohne Vorrangprüfung
Prüfung durch die
Bundesagentur für
Arbeit
Rückmeldung an
das Landratsamt
Erteilung der
Genehmigung
Landratsamt
Miesbach
Internet:
www.landkreis-miesbach.de Landkreis Asyl
Fachbereich 21 –Ausländer- und Asylangelegenheiten
Münchner Str. 3
Haus D
83714 Miesbach
Telefon : 08025 704-2110 (Ausländer)
Telefon: 08025 704-2120 (Asyl)
Fax Zentral: 08025 704-72110
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner im Landratsamt MiesbachLandratsamt
Miesbach
Vielen Dank
für Ihre Unterstützung
rund um die Flüchtlingsunterbringung!
Landratsamt
Miesbach
Beschäftigung geflüchteter Menschen
– Informationen für Arbeitgeber
Agentur für Arbeit | Stand Juni 2016
Ablauf
Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber
1. Vorstellung
2. Zuständigkeiten SGB II + III
3. Arbeitgeber-Service
4. Arbeits- und Unterstützungsmöglichkeiten
5. Diskussion
Arbeitsmarktzugang für FlüchtlingeZuständigkeitsabgrenzung Agentur für Arbeit - Jobcenter
Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber
Einreise
in die BRD
ohne Visum
Aufenthalts-
gestattung
Aufenthalts-
erlaubnis
Einbürgerung
(dt. Nationalpass)
DuldungBundesagentur
für Arbeit
Asylantrag
beim BAMF
Jobcenter
Bewilligung
AblehnungAntrag offen
Asylbewerber
Integration auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt
Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber
Stelle
Arbeitssuchende Ausbildungs-suchende
Flüchtlinge
Stelle
Arbeitsstellen
Ausbildungs-stellen
Unterstützung durch den Arbeitgeber-Service
der Agentur für Arbeit
Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber
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Ihr Arbeitgeber-ServiceAnsprechpartner/innen vor Ort
Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber
Fr. KlarwasserGeretsried H-P, TegernseeTel. [email protected]
Fr. KarlGeretsried Q-Z, WolfratshausenTel. [email protected]
Hr. WeileDietramszell, Egling, Eurasburg, Geretsried A-G, Icking, Königsdorf, MünsingTel. [email protected]
Fr. PallaufUmland Bad TölzTel. [email protected]
Fr. RoßStadt Bad TölzTel. [email protected]
Hr. GerlachHolzkirchen, Otterfing, ValleyTel. [email protected]
Fr. BlanckGmund a. Tegernsee, Kreuth, Rottach-Egern, WeyarnTel. [email protected]
Hr. MakrutzkiIrschenberg, Miesbach, SchlierseeTel. [email protected]
Hr. SchernathPersonaldienstleisterTel. [email protected]
Fr. VölkerBayerischzell, Fischbachau, Waakirchen, WarngauTel. [email protected]
Fr. BlanckAusbildungsakquisiteurinTel. [email protected]
Hr. KrstevskiTeamleitungTel. 08024-9047-35 [email protected]
Seite 28
Dürfen Asylbewerber/innen und Geduldete als
Praktikant/in in einem Unternehmen tätig werden?
Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber
Genehmigung der
Ausländerbehörde
erforderlich?
Zustimmung
der BA
erforderlich?
Mindestlohn-
pflichtig?
Hospitation (aktive Mitarbeit nicht erlaubt)
Praktikum (aktive Mitarbeit erlaubt)
Pflichtpraktikum (i.R. Ausbildung, Studium oder Anerkennung eines
ausländischen Berufsabschlusses)
Praktikum zur Berufs(um)orientierung
Ausbildungsbegleitendes Praktikum
wenn > 3 Mon. wenn > 3 Mon.
wenn > 3 Mon. wenn > 3 Mon.
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In welchen Fällen kann Sie der gemeinsame Arbeitgeber-
Service (AG-S) der Agentur für Arbeit unterstützen?
Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber
Sie kennen einen Asylbe-
werber, den Sie gern in Ihrem
Unternehmen einstellen
möchten.
Sie haben Personalbe-
darf und können sich
auch vorstellen, einen
Asylbewerber
einzustellen.
Sie wollen sich allgemein über
Fördermöglichkeiten und
Voraussetzungen zur
Beschäftigung von
Asylbewerbern informieren.
1. Einstellung 2. Personalsuche 3. Förderung
Der Arbeitgeber-Service hilft Ihnen bei der
Seite 30
1. Hilfe bei der Einstellung
Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber
Seite 31
Sie kennen einen Asylbewerber,
den Sie gern in Ihrem Unternehmen einstellen möchten.
Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber
Antrag einer Erlaubnis zur Beschäftigung bei der
Ausländerbehörde.1
Die Ausländerbehörde schaltet die Bundesagentur für Arbeit
ein, die eine Arbeitsmarktprüfung durchführt.2
Vorrangprüfung und Arbeitsbedingungen (Lohn + Arbeitszeit)
durch den AGS.3
AGS informiert die Ausländerbehörde über das Ergebnis der
Prüfung.4
Die Ausländerbehörde schließt das Verfahren ab und erteilt
die Erlaubnis zur Beschäftigung.5
SGB III
Seite 32
2. Hilfe bei der Personalsuche
Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber
Seite 33
Sie haben Personalbedarf und können sich auch vorstellen,
einen Asylbewerber einzustellen.
Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber
Sie erteilen dem AG-S einen Vermittlungsauftrag.1
Es sind keine bevorrechtigten Bewerber vorhanden.
Der AG-S kann geeignete Asylbewerber vorschlagen.2
Es gibt die Möglichkeit einer Probearbeit. 3
Sie entscheiden sich für die Einstellung des Asylbewerbers.
Während der Probearbeit wird ein Antrag auf Beschäftigung
bei der Ausländerbehörde gestellt.
4
5
SGB III
Seite 34
3. Prüfung von Fördermöglichkeiten
Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber
Seite 35
Welche individuellen Fördermöglichkeiten stehen
zur Verfügung?
Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber
Vor der Beschäftigung:
Maßnahmen beim Arbeitgeber
(MAG) zur Eignungsfeststellung bzw.
Vermittlung berufsfachlicher
Kenntnisse am Arbeitsplatz
Auch in Verbindung mit
Bildungsträgern möglich!!! (MAT)
Während der Beschäftigung:
Eingliederungszuschuss (EGZ) zum Ausgleich von Minderleistungen
Qualifizierung (WeGebAU) zur Förderung betrieblicher
Weiterbildung
SGB II + III Bereich !!!
Seite 36
Welche individuellen Fördermöglichkeiten stehen
zur Verfügung, wenn Sie eine/n Asylbewerber/in oder
Geduldete/n ausbilden wollen?
Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber
Vor der Ausbildung:
Einstiegsqualifizierung (EQ)
zur Vorbereitung auf eine
betriebliche Ausbildung
Während der Ausbildung:
Ausbildungsbegleitende
Hilfen (abH)
zur Sicherung eines erfolgrei-
chen Ausbildungsabschlusses
Assistierte Ausbildung (AsA)
als Unterstützung für Auszu-
bildende und Betriebe vor und
während der Ausbildung
Asylbewerber/innen haben keinen
Anspruch auf abH und AsA
Geduldete erst nach 15 Monaten
Aufenthalt in Deutschland.
Seite 37
Noch Fragen?
Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Best-Practice
Unternehmer berichten über ihren
Arbeitsalltag mit Flüchtlingen
1. Juni 2016 | Kultur im Oberbräu, Holzkirchen
Qualifizierung und Beschäftigung von Asylbewerbern im Landkreis Miesbach
© PIA - Pakt für Integration und Arbeit – Vortrag Franz Lutje
PIA-Initiative
© Franz Lutje
© PIA - Pakt für Integration und Arbeit – Vortrag Franz Lutje www.integration-mb.de
Integration und sozialer Friede
Mit PIA, dem Pakt für Integration und Arbeit, kann es der Landkreis Miesbach schaffen, die Asylbewerber(innen) nachhaltig zu integrieren.
Die Ziele von PIA
• Strukturiertes Vorgehen und flexibles koordiniertes Handeln
• Kooperation von Politik, Gemeinden, Bürgern und Wirtschaft
• Mitwirkung bei der Beseitigung des Hilfs- und Fachkräftemangel und ggf. Schaffung neuer Arbeitsplätze
• Chancen statt Abrutschen in Kriminalität
• Zufriedene Bürger und zufriedene Asylbewerber (= „soziale Ruhe“)
• Letztlich keine langfristige zusätzlicheBelastung der Sozialkassen
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Qualifiziert und gefördert werden Flüchtlinge im Landkreis Miesbach - von ihrer Ankunft bis zur Aufnahme einer nachhaltigen Erwerbstätigkeit.
Zweck von PIA e.V. ist die Förderung der Integration von Flüchtlingen in das Arbeitsleben, insbesondere durch die Beschaffung von Spenden und Sachmitteln.
PIA-Aktiv ist die Steuerungsgruppe für alle PIA-Aktivitäten im Landkreis Miesbach. Sie setzt Unterstützungsformate um.
Projektförderungen
Im Dialog mit Behörden, Unternehmen, Helfern, Verbänden, Initiativen und anderen Akteuren werden strukturfördernde Formate zur Unterstützung von Flüchtlingen entwickelt.
GesprächsrundenAustauschtreffenDialogforenAnträge …
Operative Umsetzung
Finanzierung
Ideenentwicklung / Planung
PIA-Organisationsmodell
SpendenakquiseFördermitglieder„Marketing“ …
Konzepte
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Berufswünsche: Offen für Chancen
Koch
IT
Pflege
Friseur
Mechaniker
Schreiner
Hauswirtschaft
Bau
Gartenbau
Tourismus
Produktion
…und, und , und…
Landwirtschaft
HausmeisterGastronomie
Service
Handwerk
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Soziale Verantwortung
Die Flüchtlinge kennen unser Bildungs- Arbeitssystem nicht. Die meisten wollen einfach nur Geld verdienen, um sich ein neues Leben aufzubauen. Ihre Qualifikationen können sie selten nachweisen und sind mit den Standards in Deutschland schwer vergleichbar. Den Flüchtlingen muss erklärt und gezeigt werden, wie die Arbeit in Deutschland funktioniert. Welche Voraussetzungen gefragt sind. Auf der anderen Seite müssen wir ihnen auch die Chancen geben es zu lernen. Dazu braucht es:
• Empathie
• Gestaltungswille
• Mut
• Geduld
• Gelassenheit
Vernünftige Arbeit bietet die beste Chance für eine erfolgreichen Integration!
© PIA - Pakt für Integration und Arbeit – Vortrag Franz Lutje www.integration-mb.de
Vielen herzlichen
Dank
© PIA - Pakt für Integration und Arbeit – Vortrag Franz Lutje
www.integration-mb.de
Diskussion & Fragen aus dem Publikum
1. Juni 2016 | Kultur im Oberbräu, Holzkirchen