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NIEDERSCHRIFT über die 47. Sitzung des Rates der Gemeinde WELVER am 26. Februar 2020 im SAAL des RATHAUSES in Welver Beginn der Sitzung! 17:00 Uhr Ende der Sitzung: 18:42 Uhr Anwesend: Bürgermeister Schumacher Bauer, Braun, Buschulte, Daube, Fahle, Flöing, Haggenmüller, Holota, Irmer, Jäschke, Kom, Kosche, Loeser, Lutter, Philipper, Plaßmann, Römer, Starb, Stehling, Stellmach, Supe, Wagener, Wiemer und Wintgen Yon der Rechtsanwaltskanzlei Wolter Hoppenberg; Rechtsanwalt Brück von Oertzen {nur Top 1 nöS} on der Verwaltung: Beigeordneter Garzen Fachbereichsleiter Westphal Verwaltungsangestellter Scholz, zugleich als Schriftführer Nicht anwesend: Ratsmitglieder Rohe und Schulte Bürgermeister Schumacher eröffnet die Sitzung, Er stellt fest, dass der Rat form- und fristgemäß geladen worden und In beschlussfähiger ‚Anzahl erschienen ist. Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt BM Schumacher, den Top 3 der nichtöffentlichen Sitzung „Ausbau der L 747 Ortsdurchfahrt Schwefe 'ABK Systemumstellung Soestweg (RWY-Kanal OD Schwefe) hier: Bereitstellung der Haushaltsmittel' -1

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NIEDERSCHRIFT

über die47. Sitzung

desRates der Gemeinde WELVER

am26. Februar 2020

im SAAL des RATHAUSES in Welver

Beginn der Sitzung! 17:00 Uhr

EndederSitzung: 18:42 Uhr

Anwesend:

Bürgermeister Schumacher

Bauer, Braun, Buschulte, Daube, Fahle, Flöing, Haggenmüller, Holota, Irmer, Jäschke, Kom,Kosche, Loeser, Lutter, Philipper, Plaßmann, Römer, Starb, Stehling, Stellmach, Supe,Wagener, Wiemer und Wintgen

Yon der Rechtsanwaltskanzlei Wolter Hoppenberg;

Rechtsanwalt Brück von Oertzen {nur Top 1 nöS}

onder Verwaltung:

Beigeordneter GarzenFachbereichsleiter WestphalVerwaltungsangestellter Scholz, zugleich als Schriftführer

Nicht anwesend:

Ratsmitglieder Rohe und Schulte

Bürgermeister Schumacher eröffnet die Sitzung,

Er stellt fest, dass der Rat form- und fristgemäß geladen worden und In beschlussfähiger‚Anzahlerschienenist.

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt BM Schumacher, den Top 3 der nichtöffentlichenSitzung

„Ausbauder L 747 Ortsdurchfahrt Schwefe'ABK Systemumstellung Soestweg (RWY-Kanal OD Schwefe)hier: Bereitstellung der Haushaltsmittel'

-1

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in öffentlicher Sitzung zu beraten.

Dem Antrag wird einstimmig gefolgt.

RM Kom beantragt namens der FDP-Fraktion, den Tagesordnungspunkt2 der nichtöffentli-‚chen Sitzung

„Auftragsarbeiten zur Unterstützung der Finanzwirtschaft"

von der Tagesordnung abzusetzen,da dieser Fall bereits in der Ratssitzung am 13.04.2016ablehnend behandelt wurde.

BM Schumacherverweist auf die Sachdarstellung zu diesem Tagesordnungspunkt und teiltmit, dass die Darstellung der Frau Kom falsch sei, Man könnedies in nichtöffentlicher Sitzungerörtern.

Beider nachfolgenden Abstimmung wird der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Die Tagesordnung lautet nunmehr wie folgt:

Iagesordnun

A. Öffentliche Sitzung

4. Einwohnerfragestunde gemäß $ 18 GeschO- begrenzt auf 15 Minuten —

2. Erste vereinfachte Änderung des BebauungsplanesNr. 3 ‚Aulswinkel‘,Ortsteil Scheicingenhier: 1. Ergebnis des Beteiligungsverfahrens

2. Satzungsbeschluss

3. Zweite vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Auf der Koppel",Ortsteil Eilmsenhier: 1. Ergebnis des Beteiligungsverfahrens

2. Satzungsbeschluss

4. Erweiterung der Außenbereichssatzung„Westholz’ im Ortsteil Vellinghausenhier; Einleitung des Satzungsverfahrens gem. $ 35 Abs. 6 BauGB

5. Medienentwicklungsplan der Grundschulen 2018 bis 2024

6. Ausbau derL 747 Ortsdurchfahrt SchwefeABK Systemumstellung Soestweg (RW-Kanal OD Schwefe)hier: Bereitstellung der Haushaltsmittel

7. Anfragen / Mitteilungen

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B. Nichtöffentliche Sitzung

1 Konzessionsverfahren

2. Auftragsarbeiten zur Unterstützung der Finanzwirtschaft

3. Ausbau der L 747 Ortsdurchfahrt SchwefeIngenieurleistungen der Bauausführung und Bauleitunghier: Auftragsvergabe

4. Ahwasserbeseitigungskonzept 2018 - 2023Anschluss der Ortsteile Berwicke und Stocklarn an die öffentliche Kanalisation‚Ausschreibung der Arbeiten zur Baugrunduntersuchunghier: Auftragsvergabe

5. Abwasserbessitigungskonzept 2018 - 2023‚Anschluss der Ortsteile Einecke und Klotingen andie öffentliche Kanalisation‚Ausschreibung der Arbeiten zur Baugrunduntersuchunghier: Auftragsvergabe

6. __KSK Erneuerung der Fensterfassade der Turnhalle der Grundschule Borgelnhier: Auftragsvergabe

7. Verwendung der Fördergelder „Gute Schule 2020° und Kommunalinvestkionsförde-rungsgesetz.hier:

_

Information bzgl. Gelder / Refinanzierung von Maßnahmen

8. Anfragen / Mitteilungen

Eswirdwie folgt beraten und beschlossen:

‚A. Öffentliche Sitzung

Zu Tagesordnungspunkt 1:

Einwohnerfragestunde gemäß $ 18 GeschO- begrenzt auf 15 Minuten —

‚Anfragen werden nichtgestellt.

Zu Tagesordnungspunkt

Erste vereinfachte Änderung des BebauungsplanesNr. 3 „Aulswinkel“,Ortsteil Scheidingenhier: 1. Ergebnis des Beteilgungsverfahrens

2. Salzungebeschluss

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Beschluss:

1.

Siehe beigefügte Einzeibeschlüsse zu der eingegangenenStellungnahmedes KreisesSoest!

2DerRat beschließteinstimmig die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3„Aulswinkel“, Ortsteil Scheidingen, gem. $ 10 Abs. 1 BauGBals Satzung

DerBürgermeister wird beauftragt, die Bebauungsplanänderungdurch öffentliche Bekannt-machung in Kraft zu setzen.

Zu Tagesordnungspunkt

Zweite vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Auf der Koppel',Ortsteil Eilmsenhier: 1. Ergebnis des Beteiligungsverfahrens

2. Satzungsbeschluss

Beschluss:

1Siehe beigefügte Einzelbeschlüsse!

2.DerRat beschließt einstimmig die zweite vereinfachte Änderung des BebauungsplanesNr. 2 ‚Auf der Koppel“, Ortsteil Eilmsen, gem. $ 10 Abs. 1 BauGBals Satzung

DerBürgermeister wird beauftragt, die Bebauungsplanänderungdurch öffentliche Bekannt-machung in Kraft zu setzen.

Zu Tagesordnungspunkt

Erweiterung der Außenbereichssatzung ‚Westholz'im Ortsteil Vellinghausenhier: Einleitung des Satzungsverfahrens gem. $ 35 Abs. 6 BauGB

Beschluss:

Mit 19 Ja-Stimmen und6 Stimmenthaltungen

beschließt der Rat einstimmig,das Verfahren zur Änderung der Außenbereichssatzungfür den Ortsteil Vellinghausen gem. $ 35 Abs. 6 BauGBeinzuleiten. Inhalt der Änderung istdie Ergänzung der im Plan dargestellten Erweiterungsfläche(einschließlich der baulichen‚Anlagender Hofstelle ‚Westholz 7"). Es wird festgesetzt, dass im Geltungsbereich der Sat-zung nur Wohnzweckendienende Vorhaben und kleine nichtstörende Handıwerks- und Ge-werbebetriebe zulässig sind. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage einenSatzungsentwurf zu erarbeiten und anschließend das Beteiligungsverfahren gem. $ 35 Abs.6 Satz 5 BauGBdurchzuführen

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Zu Tagesordnungspunkt 5:

Medienentwicklungsplan der Grundschulen 2019 bis 2024

Beschluss:

DerRat beschließt einstimmig den Medienentwicklungsplan.

Zu Tagesordnungspunkt

‚Ausbau der L 747 Ortsdurchfahrt SchwefeABK Systemumstellung Soestweg (RW-Kanal OD Schwefe)hier: Bereitstellung der Haushaltsmittel

Sowohl BM Schumacherals auch 1. BG Garzenräumenein, dass in dieser Angelegenheitoffensichtlich ein Versäumnis der Verwaltung vorliege.BG Garzenbietet an, die Angelegenheit im Wege einer überplanmäßigen Ausgabezu korri-gieren, was haushaltstechnisch eine sehr komplexe Möglichkeit sei, oder aber den Haushalt2020 zu ergänzen, was angesichts der Tatsache, dass dieser noch nicht von der Kommu-nalaufsicht geprüft und genehmigt sei, die „schlankere“ Variante wäre.

DerRat einigtsich einstimmig darauf, den Haushalt zu ergänzen unddie Angelegenheitineiner Sonderratssitzung am 12.03.2020 zu beraten und zu beschließen.

Zu Tagesordnungspunkt

Anfragen / Mitteilungen

a) Anfragen

RM Fahle fragt an, welche Maßnahmendie Verwaltung im Hinblick auf das Gorona-Virustreffen werde.BM Schumacher erwidert, dass hier das Gesundheitsamt des Kreises Soest zuständig sei,EntsprechendeMitteilungen des Kreises Soest werde er Schulen, Kindergärten etc. zur Ver-fügung stellen.

b) Mitteilungen

Mitteilungen werden nicht gegeben.

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KREISSOESTDie Landrätin

Plenung und EntwicklungWert. Paten2 „mY Bebuse Hoher Weg 1-3. BBAD4 Seest

Kr eeGemeinde Welver jnde Weivr,. Zarnb” @amı00

Aalen DESU51A Welver Gex 20 FeEenBiene ns krirenentde_ San 1122000

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1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3"Aulswinkel', OT ScheidingenTrägerbetelligung gem. $ 13 Abs. 2 und 5 13a BauGBIhr Schreiben vom 21.11.18, Ihr Zeichn: 81-28-1104.01.

Sehrgeehrte Damen und Herren,die 0. g. Planung wurde hier mit dan zuständiger Dienststallen und Abtelurgen derVerwaltung tesprochen. Im Einverehmen mit diesen gebe ich folgende Sialungnahme ab:IE der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ‚Aulswinke” wird bereits.vorhandene Bebauung überplant.Da kene Ausweltung in den Freiraum geplant ist, ergibt sich keine bedeuisamenaturschulzfachliche Betroffenheit.Aus landschaftsfachlicher Sicht ergebensich zurPlanung fogends Hinweise:Schutzoetiete sind durch die Planung nicht direkt birffe.[Es besteht ein gaschüizter Larıdechaftsbestandteil westlich an der Kreissraße. Dieser LB istim LP Walver vom 18.12.2018 ausgewiesen unter LP IV C.4.00.185ak Alee/Baumrelhe,Hier it ein Beeinträchligungs- und BeschädgungeverbetErhebliche oder nachhaltige Beeinträchigungen des ästlch gelegenen Naturschutzgebietes.Oderdes nördlich ausgewiesenen Landschaflsschutzgebistessin nicht zu arwarlan.Der Landschaftsplan Welver sieht Siedungsraum vorund steht nicht entgegen.Die Vorschriten des $ 44 BNatScnG erfordem eine Prüfung, Inuewelt dureh denBebauungsplan 3eeiträchligungen besonders bza. streng geschützter Tier- undPflanzenarten vorbereitet werden.

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1. verenfrhe Änaerung is Bones. 3,Aulsuinkel"

Zur Stellungnahme des Kreises Sonst vom 18.12.2099;

Natursehutzfachliche und landschafisfacliche BelancıDie naturschutziachliche und landschafisfacliche Stellungnahme wird zur Kenntnis genom-‚men und beachtetDer Hinweis zur Vermeidung der Verbolstalbestände, wonach eine Begrenzung cer Inan-Spruchnahme von Vagelationsbeständen suf Zalten außerhalb der Brukzet 101.03. - 30.09.)rforderfich It, uurde bereits beachtet und unter Punkt 7 in der Begründung zum Bebaungs-plan entsprechend aufgenommen. Rocdungs- und Räurmurgsmafnahmen von Vegetalionsfis-Ohon sind somit nurzwischen dem D1. Oktober und dem 28. Februar durezuführen,

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Bezogen auf den Regelungsumfarg des Bebauungsplanlet zu benerten, ob durch dieSrmöglishlen Bauvorhaben Lebansstälten (Stendorle, Niet, Brut, Wahn uderZufuchtsetäen) besonders bzw. streng geschülzier Ter- und Pflanzenarten beschädigtoder zerstöt werden «önnen. Bei den streng geschüizlen Arten und den europäischen.Vogelartenist darüber Nnaus zu srüfen, Inniewei die Festseizungen des Bebaluingoplanes.Störungen von NieBruk, Wohn- oder Zufuchtssälten verursachen können.‚Aufgrurd der vorhandenen Bebauung nicht damzu rechnen, dass die Planänderung zuSrheblichen und nachhaltigen Auswirkungen im Sinne des $ 44 Abs. 1 BNatSchG auf die.Planungrelevanten Tierarten führt.Zur Vermeldung der Verboistalbestände ist eine Begrenzung der Inanspruchnaluns vonVegetstionsbeständen auf Zeten außerhalb der Bnitzelt (1. Marz bis 30. Seplember)dennoch erforderlich,Demit ist dann nich ereichich, dees »el der Resllerung der besten Maßnahme dieartenschutzrechtlichen Verbatslalbestände für geschüizte Tier und Pflanzenarten nach 8 44BNeISchG berChrt werden.Diese, anlısnd der Anfragsunteslagen gewonnene vorläufige Einschätzung ontbindet nichtvon der Verpfichlung, bei der Bauausführung ewwalgen Hinweisen aLf vorkommendegeschützte Ter- und Plarzenarten nachzugehenundin diesem Fall unverzüglich die UntereNaturschuizbehörte des Kreises Scest als die für den Artenschutz zuständige 3ehöxle zuinformieren,Die Untere Viasserbehörde, gl den Hinweis, dass die Nieerschlayswasserunsorgung drSrundstücke „Gemarkung Scheidingen Flur 1, Fursicke 114 und 132° unklar itLaut vorlegendem Abwasserbeseitgungskonzept verläuft entlang der genanntenGrundstücke kein Mischwasser- oder Regenmesserkaral, sondern iedigich einSchmuzwasserkanal. Es ist deshakı mil der Unteren Wasserbehörde zu klären, we dasNiederschlagswasser der befestigten Flächen enisorgt wird, da I cen Planunterlagen dazukeine Angaben gemacht werten.In diesem Zusammenhang wird, darauf hingewiesen, dass für die Einleitung desNiederschlageusssors in ein Gewässer oder bei Versickerung In das Grundwasser einewooserrechlliche Efaubnia gem. $ & WHO erforderlich ist. Dazu muss geklärt werden, obine Verelckerung oder Eiloftung grundsätzlich möglich IstSegen die Nachverdichtung des Flureiücke 113 bestehen kalne wasserrechlichenBedenken, eafern ein Anschluss ar. den verhandenen Mischwasserkanal erflgt, urd dasRogenrüekhellebscken der Gemeinde für das zueällich anfalende Regenwascerausreichend samessenitDie Abiellung Straßonwesen gibt zur Planung flgenden Hinweis:Der Geltungsbereich des Babzuungeplaree liegt in eraßenrechtlcher Sicht außerhalb dorostgosetztonOrtsdurchfahrt der Kreisiraße 14.Daher bedarf jede Baumaßnahme einer Sandemutzung,Die Abtilung Straßerwecen das Kreises Soest ie In einem Baugenehmigungsverlahrendemnach zwingend zu betelgenDiese Stellingnahme wird zugleich abgegeben fir die Landräln als Untere Statlche,Vorwalungsbehörde — Planungsaufsict.

1. vereinfachte Änserug des &Aone N. 3,Auswinker"

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AbFür den Geltungsbereich des BebauungspianesNr. 3 ‚Aulswinkal legtder Gemeinde Welvereire Genehmigung der Bez.Reg. nach $ 58 Abs. 2. LNG NRWvor. (Geneimktungsostun:23.02.1990, A2.54.4.27.9740480). Nach den vorlegenden wasserrechlichen Genehmi-gungsunterlagen leg!das Bebauungeplangeolet im Einzugegebiel der Mischwasserkanaliseion. Nach Abgleicıder Bestandepläne mit den Genehmigungs.interlagen wurde jetzt fesigestelt, dass die Darstelung Im Kanalbestandeplan als „SVI-Kanal’ falsch ist. Da der Kanalbe-Slandsplan a.ch ale Systemdarstellung für das ABK verwendat wurde,legt dem ABKHierimDetat einfehlerhafte Darstelung zu Grunde. Dieerforderlichen Änderungen wurden HierimKanalbestand bereits vorgenommen.Nach dem festgestelten Sachverhalt vird also das anfallende Nisderschlagwasser über dieMWW-Kanalisation ordnungsgemäß bgelahetIn der Begründung wirdunter Punkt Adas Thema abwasserteshnische ErschleRung präziser!

Reelmmıngsergebnsern, einchmmigurn ZilimeyfRat Amianmiy

Straßenuesen:Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Der straßenrechtiche HinweisWird unter Punkt 4 ‚Erschleßurg” ertsprechend dargestellt

Abeimmungsergebrie:ernu:_ Ein shmm,

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WESTNETZ --

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Gemeinde WeherAathaus tan anteArm Markt Brain BENEHAKISEORUABOISIr39514 Weber Sm aa

Dertmund, 20. Dezember 2019

2. vereinfachte Ärderung dos BebauungsplanesNr.2 ‚Auf der Koppal“, Orte ilmsen"er: Btalligung dorBehörden und anderenTräger forticher lange gem. 23 Abs. 2B2uG3

A20-AY-Hochspunnungsreeltung Lppbarg- Pt. berge,1529 |Maste 7 bic8)

Sehr geehrie Daren und Heren,(diese Stlungnahme ber ausschließlich die Im Betref genannte Hochzpannungsrellitung.Reriglehder ebenflk Im Planbereich vornandenen Ampron-Hachspannungsealtungen sraltan ie gef ineseparatStelungnahme dar Amin GmbH,

In demvon unsbeigefügten Lageplan un Maßs.ab 1 2000 haben ir die 0.2 Hochspannungsfriletung(mi Litungsmlaeline, Maststardarten und Schuzstreifengrenzen eingetragen.

Der lanereich dorobigen VBnahme ogbereits außerhalb es 2x1. m =38,00 7 breiten Schutzstreifender Im Betreff genannten dochspanrungsfraleltung

Wir weisen daraufhin, dass ch ie tatsächliche Lage der Hochsparnungsfrilitung und somit auch das.Heitungsracht allein au e-tlichkeiergeben.

Zur 2. Änderung des Bobauungsplanes haben wir keine Anregungen verzubrngen.

Wir haben Ihre Unterlagenüber die Westnesz GmbH, Reenalentrum Amsberg, erhalten.Bezüglich dereierenvon der Westnetbetreuten Anlagen erhalten Se von dort af sine gesonderte Stelurgnahme,

BennoBECONDERIDAnDanemBeiee m?

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2versifacheÄnderung des @-lanes 3 AufAr Kppei"

Zur Stellungnahme dar Wostnotz GmbH vom 30.12.2018:ie Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.Die 110-V-Hochspamnungsfreleitung s9wle der 19m-Schutzaraifen legen außerhalb desPlanbereiches. Duich dle Änderung das Bebauungsplanes werden ohnehin keine Baurechtefür eins wohnbaullohe Nutzung geschaffenie paralllverlaufende 2201380-KV-F-eleitung derArıprlon Gm>H veräuft zwar auch aufer-"halb des Plangebieis, hir egt jedoch der 30m-Schutzerafendirekt über dem Flurstück 106.In der Begründung wird der |Inweie aufgenommen,dass Im Rahmen von Baugesehmigungs-verfahren zulässger Nebenenlagen die Amprion Gmb zu belegen st.

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Diese Selungahme ber nur ie von uns betreuten Anlagen des LIC-K-Netzs,Fürwetere Fragen stehenwir Ihnen geme zur Verfügung,

it freundlichen Grüßen

Wesmetz Gmbh

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‚Am Kattenkamp

410-X%-Hochspannungsfrelllung

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Darmund, 8 Januar 2020

Bebauungsplan Nr.2 "Auf der Koppar, 2. Änderung220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Kruckel - Uertrop, Ft51.4516 (Haste 163 Bi14) Pe

Sehr anshrte DamenundHeren Seanüber cor Geltungsbereich zur 0.0, Bauepanungveäufinihrem 2x Armen30.00 m = 60,00 m bren Echizstellende Im Betefigenanie MrHöcheispanmungefeletung emsaasemDen LetungsveraL mit ekungsmitaliie, Mastandorier undSchuiz- menteSiellengranzen habenwir inder zichnerschen Teldes Bebäingt muanmenplans im Maßelab 1:00 (Ampren-Yomerkvom 07.01.2020)nes Zunetagen. Se können diesen aber auch unserem bafiglenlegeplinm DamienMaßeleb 1 ;2900 enmahmen.Wirweisenindisam Zunanmanlang

mrmiärmedaraufhin, Sasseich in immärhche LopoderLeiungsueschllen uchAunderÖfihkeitengbtDome. Bobasungoplen smmen wi une ikenden Bainguigenzu: numnen

* Die Höchstspannungsfrellilung wid mit eitungemitellni, FeMasistanorten und Schutzelreifengrenzen nashrichllch Imzeioynerischen Tel des Bebauungeplenes dargestll.

* Wiainder Regründung zum vorgenannten Bebauungsplan.wähnt, sind auf dem Grundelüick Gemarkung Eimsen,Flur $,

2 Verelfoche Änderung des -lons2Auf.der Koppel”

Zur Stellungnahme der Amprion GmbH vom 08.01.2020:Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und beachtetDie parallel verlaufende 220/5BC-KV-Freileitung der Amprion GmbH verläuft awar außerhalbdes Plangebietes, hierlegtoch der &0mm-Schutzstreien direktüber dem "lereick 106. Der‚Anregung wird insafem gefolgt, dace der Verlauf der Leitung und des Schutzatreifens nach-fichtich In Boheuungaplan dargeslelt wird

In der Begründung wird der Hinweis aufgenommen dass bei Bauvarhaben (Carport baw. Ga-,age) insichtich der Becachung die DIN 4102 ‚Brandverhaften von Bausloffen und Bauteilenzu beachten Ist und dase Glaedächer hir richt zugelansen eind. Der Hinweis im Hinblick aufdia 3steilgung der Ampron GmbHIn diesem Zusammenhang wird ebenials entsprechend In(dorBegründung aufgenommen,

Für das Flurstück 108 wid festgesetzt, Ans aufgrund des vorhandenen Schutzsrefens nuralche Anpflanzungen vergenommen werden dl-Ten, die eine Endvruchchöhe ven max. 10metreicher. Die Gehölzlsta wre der Begründung ala Anlage baigefügt

Abstimmungsergetern EinspinanigHer: Lashhurss

Rat Uundimnmis

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Flurstück 108 InZuge yärlnarischer Nutzung ausschließlich Na-benanlagen und Einrichtungen gemäß $ 14 Saunutzungsverord-ung bzw. Garagen und Carports zuläseig,

* Geplante Bauohjekl, wie Cerporis bzw. Garagen arhallan eineBedachnung nach DIN 4102 „Erandverhaitemn von Amuoffennd Bauteile‘, Teil 7. Glaseächersind nicht zulässig

«Die Ausweisung von Baufonstem (z.B. für Wohnnutzung]laufder auegewlesonen "liche nicht zulässig. |

= ImSchukastreifan der Leitung cürfen nursolche Anpflenzungenvorgenommen werden, die eine Enduuchshöhe von maximal10 erreichen. AlAnlage ist beispelhaf- one Gehölzliste mitentsprecherden Encwuchshöhen beigefügt

Durch höherwachsende Gehölze, diin den Randhereichen baw.außerhalt der Lelurgsschulzeiefen angeplanzt werden, be-stehtdie Golahr, dace durch einen eventuellen Bsumumbruch(die Höchstspenuungsreleitung beschädigt wid. Aus diesemrund Bitten wir Se zu veranlasseı, dassI lesen BereichenGehölze zur Anpflanzung kommen, die In den Enäwuchshöher.gestafell sind, Anderenfals wir eins Schutzstreifenverbreita-ung erforderlich.

Salten dennoch Anlanzungen oder sonstiger Aufwuchs eine(ie Leitung gefährdends Höhe areichen, ist.der Rücksehnitdurch den Grundelückseigertümeriden Bauhartn auf eine Kos-{en durchzuführen bzw. zu verenlascen. Kommt der Grundstück-seigentürorider Bauherr der vorgenannten Verpflichtung tretz.schrilicher Aufforderung und Selzen ner angemessenen Frist"ich sch, so st die Amprlon GmbH berenhtig, den erfordert(henRückschrlt zu Lasten das Eigentümeraldes BauhernQurchlühren zu Iessen.

Die Leitung und die Mastetandorte müssen Jederzalt zugänglichDleiben, insbacondere Ist eine Zufahrt auch für schwere Fahr-Zeuge zu geuährleier. Ale die Höcheispannungefreilitung ge-Ahrdenden Maßnahmen sind untersagt

* Im Textil des Bebauungsplanes wid Ilgender Hinweis aufge-namen: „Yon den einzelnen ggf. auch nicht genehmigunge-Pfichtigen Bauvorhaben im Schutzerefen der Leiurg bzw. In.Ünnttelbarer Nähe dazu sind der Amprion GmbH Bauunterlagen(Lagepläne und Schntzeichnungen mil Höhenangahen in m

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über NN) zurPrüfung une abschließenden Slelungnahme bzw.‚dem Abschluss einer Vereinberung mil dem Grundstückseigenio-meriBauhenm zuzusenden, Ale gaplaren Maßnahrıon badlrfen‚er Zustimmung durah die Amprion SmbH."

Wr bil Sie, unsere v9. Auflagen in den Bebauungsplan zu übemen-men und uns welter am Verichren zu bealigen.

Fernergehen wir davon aue, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungs:Ielungan die zus:ärdigen Untamehmen beieilgt haben,Für Rückfiagenstehen wir Ihnen geme zur Verfügung.I eundlichen Grüßen

Amprion GmbH

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GEMEINBebauungsplan N

DE WELVERr. 2 "Auf der Koppel”

Ortsteil Eilmsen2. vereinfachte Änderung gem. $ 13 BauGB

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TalrderArdenngDieZus vereinfacht Änderung ertrect ic ausschlelich auf des urbehae©Im UrspringebobauungsplaIt des Furlück 08 le "Kinderplelpaz festgeutetS etdgt ein Auswesung als reines Wohngekiet (AR) enisprehensder vefiandenen Fesirizung I Galungebe'ich des BehauumasplanerEine überbaubars Grundsticksfläche rd nehtfentgnsetzt.

undtück Gemarkung Elmsen, FlurS, Flurstück 106.Im Rahmender Zuelen verelachtan Änderung wird lese Ntauıy aufgegeben,

Restsgrunagenangesttch (SUCBjIn der Fasıng dr Barrimschungvom 1.2017 (BGBL.3530|Bunengübgen Fang

Venschung UberbulchNuzung dr Grundsic (mnuzungeednung-ruheNeuanung vom 21.11.207 (BGAL.1S. HG) In dersalien Fassung

Srmesrnung rs Lan Nerab-slaadr Fstuna akanimaenuvom1407.00 (OVW.S,B0)1 er uzel ianFeung

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