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B. Krause R. Krause Betriebswirtschaftliche Steuerung und Kontrolle für Wirtschaftsschulen Zweistufig Jahrgangsstufe 10

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B. Krause R. Krause

Betriebswirtschaftliche Steuerung und Kontrollefür WirtschaftsschulenZweistufi g

■ Jahrgangsstufe 10

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Betriebswirtschaftliche Steuerung und Kontrollefür Wirtschaftsschulen Zweistufig

■ Jahrgangsstufe 10

B. Krause R. Krause

EUROPA-FACHBUCHREIHEfür wirtschaftliche Bildung

VERLAG EUROPA-LEHRMITTEL Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG Düsselberger Straße 23 42781 Haan-Gruiten

Europa-Nr.: 83432

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2 Betriebswirtschaftliche Steuerung und Kontrolle © Verlag Europa-Lehrmittel

Impressum

Autoren:Brigitte Krause Beraterin von klein- und mittelständischen UnternehmenDr. Roland Krause Lehrkraft an der Wirtschaftsschule Gester gemeinnützige Schulbetriebs-GmbH Dozent in der Erwachsenenbildung

Illustrationen: Brigitte Krause, Dr. Roland Krause

1. Auflage 2018Druck 5 4 3 2 1

Alle Drucke derselben Auflage sind parallel einsetzbar, da sie bis auf die Behebung von Druckfehlern untereinander unverändert sind.

ISBN 978-3-8085-8343-2

Alle Rechte vorbehalten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle muss vom Verlag schriftlich genehmigt werden.

© 2018 by Verlag Europa-Lehrmittel, Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG, 42781 Haan-GruitenUmschlag und Satz: Typework Layoutsatz & Grafik GmbH, 86167 Augsburg Umschlagkonzept: tiff.any GmbH, 10999 Berlin Umschlagfoto: © Sergey Nivens – stock.adobe.com Druck: CPI books GmbH, 25917 Leck

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3© Verlag Europa-Lehrmittel

Das Lehrwerksprogramm „Betriebswirtschaftliche Steuerung und Kontrolle für Wirt-schaftsschulen“ wurde in Übereinstimmung mit dem LehrplanPlus für das Fach Betriebswirtschaftliche Steuerung und Kontrolle an Wirtschaftsschulen in Bayern gestaltet.

Bei dem vorliegenden Werk handelt es sich um das Lehrbuch Betriebswirtschaftliche Steuerung und Kontrolle, Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule.

Ergänzend enthält das Programm das dazugehörige Arbeitsbuch und Lehrermedienpaket, welches neben Lösungseinträgen, Unterrichtsverläufen zu den Lernsituationen auch diver-ses Bonusmaterial beinhaltet.

Zum Produktkranz zählt ein E-Learning-Modul, welches im Sinne des mobilen Lernens so-wohl für die Schüler zum aktiven und motivierenden Selbststudium, als auch für die Lehr-kraft als Tafelbildersatz für den direkten Einsatz im Unterricht dient.

Ziel dieses Lehrbuches ist es, die Schüler an die Berufswelt heranzuführen beziehungsweise den Bogen zu spannen zwischen Schule und Beruf und umfassend in betriebswirtschaft-liche Sachverhalte einzuführen.

Zentrales Prinzip der inhaltlichen Darstellung ist die Nutzung der Erkenntnisse der Gehirn-forschung. Eine große Anzahl an passgenauen Abbildungen, Schaubildern sowie Mind-maps erhöht die An schau lichkeit und steigert damit die Merkfähigkeit. Die durchgängig eingesetzten Modellunternehmen knüpfen an die Lebens- und Erfahrungs-welt der Schüler an und bieten zahlreiche Identifikationsmöglichkeiten.

Handlungsorientierte Aufgaben sorgen für eine kreative und schüleraktive Erarbeitung und Festigung der Lerninhalte. Auf reine Rekapitulationsaufgaben wird verzichtet.

Die Arbeit mit diesem Unterrichtsmaterial ist motivierend und lockert den Schulalltag mit Frische auf. Die Grundlage ist geschaffen, offen an zum Teil komplexe Themen heranzugehen.

Wenn in den folgenden Texten lediglich die männliche Form (zum Beispiel Schüler, Praktikant) verwendet wird, so dient dies einzig und allein der sprachlichen Vereinfachung.

Im Wissen, dass kein Buch perfekt ist, bedanken sich Verlag und Autoren bereits im Voraus für Anregungen und konstruktive Kritik. Schreiben Sie uns bitte unter [email protected].

Brigitte Krause und Dr. Roland Krause Sommer 2018

Vorwort

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4 Betriebswirtschaftliche Steuerung und Kontrolle © Verlag Europa-Lehrmittel

LB 1 Kaufverträge abschließen

1 Rechtliche Grundlagen des Rechtsgeschäfts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

1 .1 Teilnehmer am Rechtsgeschäft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

1 .2 Rechtsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

1 .3 Geschäftsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

2 Abschluss von Kaufverträgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

2 .1 Vertragsfreiheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

2 .2 Kaufvertrag – Teil 1: Verpflichtungsgeschäft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

2 .2 .1 Willenserklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16

2 .2 .2 Verpflichtungsgeschäft – Antrag und Annahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .19

2 .2 .3 Anwendbarkeit der Rechtsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22

2 .3 Kaufvertrag – Teil 2: Erfüllungsgeschäft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

2 .4 Internetkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

2 .4 .1 Onlinekäufe von Jugendlichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28

2 .4 .2 Rechtliche Rahmenbedingungen beim Internetkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28

2 .5 Möglichkeiten des Umtauschs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

LB 2 Berufsorientierung

2.1 Einen geeigneten Beruf finden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .36

1 Eigenes Profil erstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

2 Berufswahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

2 .1 Einen Beruf wählen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

2 .2 Berufliche Ziele fixieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

3 Ausbildungsmarkt erkunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

2.2 Sich bewerben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .45

1 Ausbildungsbetriebe finden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

2 Bewerbung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

2 .1 Bewerbungsmappe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

2 .2 Bewerbungsformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

3 Auswahlverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52

3 .1 Einstellungstests . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53

3 .2 Bewerbungsgespräch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55

2.3 Eine Ausbildung absolvieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .59

1 Arbeitsrechtliche Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59

2 Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus dem Arbeitsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

Inhaltsangabe

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2 .1 Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

2 .2 Pflichten des Arbeitnehmers – Rechte des Arbeitgebers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61

2 .3 Pflichten des Arbeitgebers – Rechte des Arbeitnehmers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63

3 Rechtliche Aspekte der Berufsausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66

3 .1 Berufsausbildungsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67

3 .2 Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70

3 .3 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73

4 Mitbestimmung im Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77

4 .1 Betriebsrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78

4 .2 Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83

5 Soziale Absicherung der Arbeitnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85

5 .1 Gesetzliche Krankenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86

5 .2 Gesetzliche Rentenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88

5 .3 Gesetzliche Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90

5 .4 Gesetzliche Arbeitslosenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91

5 .5 Gesetzliche Unfallversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93

6 Lohn- und Gehaltsabrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95

6 .1 Unterscheidung von Lohn und Gehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95

6 .2 Angaben auf der Lohn- beziehungsweise Gehaltsabrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97

6 .3 Berechnung von Lohn und Gehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99

6 .3 .1 Bruttoentgelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .99

6 .3 .2 Steuerrechtliche Bestandteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .100

6 .3 .3 Sozialversicherungsrechtliche Abzüge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .105

6 .3 .4 Sonstige Abzüge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .109

6 .4 Auszahlungsbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115

7 Kommunikation und Gruppenverhalten im Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119

7 .1 Vier-Seiten-Modell der Kommunikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120

7 .2 Gruppenbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121

LB 3 In einem kleinen, regional tätigen Unternehmen erfolgreich agieren

3.1 Waren und Material beschaffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .136

1 Einführung in die Waren- und Materialbeschaffung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136

2 Bedarfsermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137

2 .1 Lager und Lagerkennzahlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139

2 .1 .1 Aufgaben der Lagerhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .139

2 .1 .2 Steuerung und Kontrolle des Lagers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .142

2 .2 Warenwirtschaftssystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146

3 Bestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149

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6 Betriebswirtschaftliche Steuerung und Kontrolle © Verlag Europa-Lehrmittel

4 Zweiseitiger Handelskauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152

4 .1 Zustandekommen eines Kaufvertrages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152

4 .2 Besonderheiten im zweiseitigen Handelskauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156

5 Wareneingangskontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157

6 Finanzielle Abwicklung des Einkaufs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159

3.2 Eine Werbemaßnahme entwickeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .164

1 Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164

2 Inhaltliche Konzeption der Werbemaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165

3 Werbegrundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168

4 Rechtliche Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169

5 Werbung gestalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170

5 .1 Tipps zur Gestaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171

5 .2 Eigene Werbung gestalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177

3.3 Waren und Dienstleistungen verkaufen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .178

1 Auf eine Kundenbestellung reagieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178

1 .1 Liefer- beziehungsweise Leistungsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178

1 .2 Auftragsbestätigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179

1 .3 Lieferschein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183

1 .4 Ausgangsrechnung (AR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185

1 .5 Zahlungsabwicklung im Verkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187

2 Kundenkommunikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189

3.4 Geeignete Mitarbeiter suchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .197

1 Einführung in das Personalmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197

2 Personalbeschaffung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199

2 .1 Stellenbeschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204

2 .2 Interne Personalbeschaffung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206

2 .3 Externe Personalbeschaffung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207

3 Personalauswahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212

3.5 Wertströme erfassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .215

1 Einführung in die Buchführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 215

2 Rechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217

2 .1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218

2 .2 Beleg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220

3 Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220

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4 Systematik der Aufzeichnungspflicht in Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223

4 .1 Inventur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224

4 .2 Inventar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228

4 .3 Bilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231

5 Geschäftstätigkeit und ihre Auswirkungen auf die Bilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236

5 .1 Bilanzveränderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238

5 .2 Auflösung der Bilanz in Konten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 242

5 .2 .1 Bestandskonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .242

5 .2 .2 Buchungssatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .245

5 .2 .3 Kontenabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .252

5 .3 Erfolgskonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257

5 .3 .1 Aufwand und Ertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .258

5 .3 .2 Buchung auf Erfolgskonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .259

5 .3 .3 GuV-Konto . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .260

6 Organisation der Buchhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263

6 .1 Kontenrahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263

6 .2 Belegprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264

6 .3 Vom Grundbuch zum Hauptbuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265

7 Wareneinkauf und Warenverkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266

7 .1 Warenkonten im Wareneinkauf und Warenverkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266

7 .2 Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 272

7 .2 .1 Höhe der Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .274

7 .2 .2 Umsatzsteuer als Durchlaufposten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .275

7 .2 .3 Umsatzsteuer-Voranmeldung/Umsatzsteuer-Vorauszahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .279

7 .3 Besonderheiten beim Einkauf im Handelsunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285

7 .3 .1 Sofortrabatt im Einkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .285

7 .3 .2 Bezugskosten im Einkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .286

7 .3 .3 Kontenabschluss der behandelten Konten im Einkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .288

7 .4 Besonderheiten beim Verkauf im Handelsunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290

7 .4 .1 Sofortrabatt im Verkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .290

7 .4 .2 Transportkosten im Verkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .291

7 .4 .3 Kontenabschluss des behandelten Kontos im Verkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .293

7 .5 Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294

8 Erfolgswirksame Geschäftsvorgänge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 296

9 Privateinlagen und Privatentnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304

9 .1 Buchungssystematik bei Privateinlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305

9 .2 Buchungssystematik bei Privatentnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306

9 .3 Kontenabschluss im Privatbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308

10 Praxisorientiertes Buchen nach Belegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 310

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8 Betriebswirtschaftliche Steuerung und Kontrolle © Verlag Europa-Lehrmittel

LB 4 Die Beschaffung neuer Waren organisieren

1 Einkaufsprozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316

1 .1 Bezugsquellenermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316

1 .2 Anfrage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 321

1 .3 Angebotsvergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323

1 .4 Nachverhandlungen mit Lieferanten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 326

1 .5 Entscheidungsmodell des Angebotsvergleichs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 328

1 .6 Kaufvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 329

2 Kaufvertragsstörungen durch den Verkäufer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 330

2 .1 Schlechtleistung – mangelhafte Lieferung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331

2 .1 .1 Mängelarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .332

2 .1 .2 Voraussetzungen für  Rechte bei  mangelhafter Lieferung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .334

2 .1 .3 Rechte des Käufers bei mangelhafter Lieferung beziehungsweise Schlechtleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .335

2 .2 Nicht-rechtzeitig-Lieferung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339

2 .2 .1 Voraussetzungen der Nicht-rechtzeitig-Lieferung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .340

2 .2 .2 Rechte des Käufers bei Nicht-rechtzeitig-Lieferung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .341

3 Buchhalterische Erfassung des Einkaufs von Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 344

3 .1 Rücksendung im Einkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 344

3 .2 Nachträgliche Preisänderungen im Einkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349

3 .3 Skontogewährung im Einkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353

3 .4 Kontenabschluss im Einkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357

Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361

Index . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 364

Kontenrahmen für die Wirtschaftsschule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366

Inhaltsangabe

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1 Rechtliche Grundlagen des Rechtsgeschäfts � � � � � � 11

2 Abschluss von Kaufverträgen � � � � � � � � � � � � � � � � � 15

LB 1 Kaufverträge abschließen

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LB 1 Kaufverträge abschließen

Kaufverträge abschließenUnternehmen produzieren Waren und Dienstleistungen, um diese am Markt gegen Entgelt abzusetzen. Sie handeln in der Regel nach dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip, also mit dem Ziel möglichst Gewinne zu erzielen. Die Verbraucher bestimmen durch ihre Kaufentscheidung, inwieweit Unternehmen ihr Angebot am Markt absetzen können. Damit Märkte funktionieren, bedarf es eines feststehenden Ordnungssystems, das die Beziehung zwischen den Marktteilnehmern regelt. Ganz gleich, ob Sie nun ein Eis oder ein neues Snowboard kaufen möchten, mit jedem Kaufvorgang geht man einen Vertrag ein, der bestimmte Rechte und Pflichten beinhaltet.

Lernbereich 1 thematisiert daher, in welchem Rahmen Sie Rechtsgeschäfte durchführen können und welche Rechte und Pflichten daraus resultieren.

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1 Rechtliche Grundlagen des Rechtsgeschäfts

1 Rechtliche Grundlagen des Rechtsgeschäfts

1�1 Teilnehmer am Rechtsgeschäft

Grundsätzlich werden Rechtsgeschäfte, und darunter fällt auch der Kaufvertrag, von natür-lichen oder juristischen Personen abgeschlossen.

Zu Beginn ihrer Ausbildung bei Sport Lilly e. K. war für Alice sonnenklar, dass jeder Kunde gleich ist. Mit großem Eifer war sie bei der Arbeit. Sie musste jedoch sehr bald erkennen, dass es doch Unterschiede gibt. Vorgestern konnte sie Herrn Vitus einen Boxsack verkaufen und gestern verkaufte sie dem 9-jährigen Emil sogar drei neue Tennisschläger. Aber heute kamen seine Eltern mit ihm ins Geschäft und verlangten, dass die Schläger wieder zurückgenommen werden. Für Alice stand eigentlich fest: „Gekauft ist gekauft.“ Oder? Ihre Vorgesetzte griff rechtzeitig ein, nahm anstandslos die Tennisschläger zurück und erstattete den Eltern den Verkaufspreis. Aber warum?

Alice sucht Rat bei Herrn Justus. Dieser ist Rechtsanwalt und kümmert sich in seiner Freizeit um die Jugend-Tennismannschaft in der Alice spielt. Und der muss ihr doch sagen können, warum Frau Chorrera, ohne Wenn und Aber die Schläger wieder zurücknahm.

Herr Justus versucht Alice möglichst einfach zu erklären, warum der kleine Emil die Schläger nicht kaufen durfte.

Herr Justus: „Emil wollte mit dem Sporthaus Lilly e. K. einen Kauf-vertrag abschließen.

Für das Zustandekommen eines gültigen Kaufvertrages müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Und hier war dies nicht der Fall.“

Alice: „Ja, aber er hatte doch genug Geld. Warum sollte er die Schläger nicht kaufen dürfen?“

Herr Justus: „Ganz einfach, der Junge darf noch keine Rechts-geschäfte durchführen.“

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LB 1 Kaufverträge abschließen

Natürliche Personen

Der Mensch mit seinen Rechten und Pflichten (§ 1 BGB)

Juristische Personen

Unternehmen wie GmbHs, Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen usw.

→ Natürliche Personen sind Menschen. Sie haben im Rechtsgeschäft bestimmte Rechte und Pflichten.

→ Juristische Personen: Darunter versteht man „künstliche“ Personen, wie zum Beispiel Unternehmensformen wie die GmbH oder die AG, Stiftungen oder Körperschaften. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die natürlichen Personen.

1�2 Rechtsfähigkeit

Rechtsfähig zu sein, bedeutet Rechte und Pflichten zu haben. Rechtsfähig sind alle Menschen von Geburt an bis zum Tod. Ein Recht ist zum Beispiel Erben zu können oder Eigentum zu besitzen.

Rechtsfähig sind auch juristische Personen wie Kapitalgesellschaften (durch Eintragung in das Handelsregister) oder Vereine, Stiftungen, der Staat usw.

Die Rechtsfähigkeit ist allerdings klar abzugrenzen von der Fähigkeit, Rechte und Pflichten, etwa durch Verträge einzugehen. Dies ist erst möglich, wenn man geschäftsfähig ist und hierfür gelten klare Regelungen.

1�3 Geschäftsfähigkeit

Geschäftsfähigkeit bedeutet, Rechtsgeschäfte selbstständig durchführen zu können. Juristische Personen haben diese Geschäftsfähigkeit. Bei natürlichen Personen hängt die Geschäftsfähigkeit unter anderem vom Alter ab.

Herr Justus fährt fort: „Sie, Alice, sind logischerweise eine natürliche Person. Der Gesetz-geber hat aber nun geregelt, dass natürliche Personen nur Rechtsgeschäfte durchführen dürfen, wenn sie auch geschäftsfähig sind. Dadurch sollen sie davor geschützt werden, dass man mit ihnen unfair umgeht.“

Alice: „Bis jetzt hab ich das verstanden, aber hat Emil denn gar keine Rechte?“

Herr Justus: „Sie vermischen da ein paar Begriffe. Natürlich hat er Rechte, auch in seinem Alter, aber geschäftsfähig zu sein, ist etwas anderes.“

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1 Rechtliche Grundlagen des Rechtsgeschäfts

Sie hat drei wesentliche Ausprägungen:

Geschäftsunfähigkeit

Geschäftsunfähig sind Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Personen, die unter einer dauernden psychischen Beeinträchtigung leiden. Schließen solche Personen Rechtsgeschäfte ab, so sind diese von Beginn an unwirksam. Einzige Ausnahme von dieser Geschäftsunfähigkeit sind mögliche Botentätigkeiten im Auftrag der Eltern.

Beschränkte/bedingte Geschäftsfähigkeit

Personen vom 7. bis zum 18. Lebensjahr gelten als beschränkt geschäftsfähig. Ebenso gilt dies für Menschen, die nicht dauernd, sondern vorübergehend unter einer psychischen Beeinträchtigung leiden. Schließen beschränkt Geschäftsfähige ein Rechtsgeschäft ab, so hängt das rechtliche Wirksamwerden von der Zustimmung der Eltern oder des Vormundes ab. Bis zum Zeitpunkt der Zustimmung gilt das Rechtsgeschäft als schwebend unwirksam. Stimmt der gesetzliche Vertreter nicht zu, ist das Rechtsgeschäft nichtig.

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LB 1 Kaufverträge abschließen

Ausnahmen der bedingten Geschäftsfähigkeit

→ Über sein Taschengeld kann der beschränkt Geschäftsfähige frei verfügen (§ 110 BGB Taschengeldparagraf).

→ Werden im Rahmen des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weitergehende Verein-barungen getroffen, zum Beispiel bezüglich der Arbeitszeiten, kann der Auszubildende dies ohne die Zustimmung der Erziehungsberechtigten entscheiden (§ 113 BGB).

→ Rechtsgeschäfte können dann angenommen werden, wenn der beschränkt Geschäfts-fähige daraus einen rechtlichen Vorteil erlangt (zum Beispiel beim günstigen Kauf eines Fahrrads oder einer Stereoanlage). Das ist nicht der Fall, wenn er etwa einen Motorroller kauft, weil dadurch Folgekosten entstehen, zum Beispiel für Versicherungen oder Kraftstoff (§ 107 BGB).

→ Minderjährige, die mit Erlaubnis der Eltern ein Gewerbe betreiben, sind nach § 121 BGB ermächtigt Rechtsgeschäfte abzuschließen, welche im Rahmen des Gewerbes anfallen. Der Minderjährige ist in diesem Fall unbeschränkt geschäftsfähig.

Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit

Alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind ab diesem Zeitpunkt unbe-schränkt geschäftsfähig. Sie dürfen Rechtsgeschäfte selbstständig durchführen. Eine Ausnahme stellen Menschen mit einer dauerhaften psychischen oder geistigen Beeinträch-tigung dar. Sie sind auch nach Erreichen des 18. Lebensjahres noch geschäftsunfähig oder nur eingeschränkt geschäftsfähig.

Aufgaben1. Lösen Sie Emils Fall in der Einstiegssituation auf.

2. Erstellen Sie einen Videocast mit dem Titel „Geschäftsfähigkeit – einfach erklärt!“ und stellen Sie diesen Ihrer Klasse vor.

3. Kölner Express vom 10. September 2002; Schlagzeile auf der ersten Seite: „Verrückt! Lebensversicherung für „Daisy“ – Kölner Ente erbt 30.000,00 €.“ Nehmen Sie zu dieser (echten) Schlagzeile Stellung.

4. Der zwölfjährige Florian surft für sein Leben gern im Internet. Auf der Webseite eines Spieleanbieters ist er auf ein sehr günstiges Angebot von „Die Bauern“ gestoßen. Florian bestellt das Spiel per Mausklick. Drei Tage später erhält er die Ware zugesandt.

Merke: Menschen sind von Geburt bis zum Tod rechtsfähig. Davon abzugrenzen ist die Geschäftsfähigkeit. Die volle Geschäftsfähigkeit erlangen Menschen erst ab der Vollendung des 18. Lebensjahres.

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2 Abschluss von Kaufverträgen

Seine Eltern sind sehr verärgert, da er die Bestellung ohne ihr Einverständnis vorgenom-men hat. Ist das Rechtsgeschäft wirksam zustande gekommen?

5. Der 16-jährige Sami kauft beim Mini-Markt einen Flachbild-Fernseher für 900,00 €. Er leistet eine Anzahlung über 600,00 € von seinem Taschengeld. Zu Hause lehnen die Eltern den Kauf ab und teilen dies dem Händler umgehend mit. Ermitteln Sie, ob hier ein wirksames Rechtsgeschäft zustande gekommen ist.

6. Die 13-jährige Kelly lädt auf ihr Smartphone eifrig Klingeltöne herunter. Einige Tage später erhält sie einen Vertrag über ein Abonnement von Klingeltönen mit einer Lauf-zeit von 12 Monaten und einem monatlichen Grundbetrag von 4,50 €. Kellys Eltern sind gegen den Vertrag. Was können sie tun?

7. Die 14-jährige Ebba erhält im Monat 40,00 € Taschengeld. Sie spart 120,00 € und kauft sich einen MP3-Player. Klären Sie, ob der Kaufvertrag wirksam zustande gekommen ist.

2 Abschluss von Kaufverträgen

2�1 Vertragsfreiheit

Für die Art und Weise wie Kaufverträge und auch Rechtsgeschäfte abzuschließen sind, gibt es im Allgemeinen keine Vorschriften. Es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Der Gesetzgeber gesteht hier ein Höchstmaß an Freiheit zu.

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LB 1 Kaufverträge abschließen

Abschlussfreiheit

Innerhalb der gesetzlichen Vorschriften ist es jedem erlaubt, mit jedermann zu jederzeit Verträge abzuschließen.

Gestaltungsfreiheit

Die Vertragspartner sind unter Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien, frei in der inhalt-lichen Gestaltung eines Vertrages. Innerhalb dieser großzügigen Grenzen der Vertragsfreiheit existieren nur wenige Einschrän-kungen, wenn Schwächere geschützt werden sollen oder rechtliche Grundsätze verletzt würden. In den folgenden Fällen wird die Vertragsfreiheit eingeschränkt:

→ Verträge mit psychisch Beeinträchtigten oder Nichtgeschäftsfähigen

→ Verstöße gegen geltendes Recht (zum Beispiel Verkauf von Drogen)

→ Ausnutzen einer Notlage (zum Beispiel Schlüsseldienst stellt für das Öffnen einer Tür 800,00 € in Rechnung)

→ Wucher (zum Beispiel Kredithai verlangt für ein Darlehen 40 % Zinsen)

In einigen Fällen verpflichtet der Gesetzgeber Unternehmen aufgrund ihrer heraus-ragenden oder besonderen Stellung dazu, Rechtsgeschäfte abschließen zu müssen:

→ Apotheken müssen jedem Medizin verkaufen.

→ Die Deutsche Post muss Briefe befördern.

→ Die öffentlichen Verkehrsmittel müssen jeden befördern.

2�2 Kaufvertrag – Teil 1: Verpflichtungsgeschäft

Kaufverträge sind Rechtsgeschäfte, die durch mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen geschlossen werden.

2�2�1 Willenserklärung

Unter einer Willenserklärung versteht man wortwörtlich die Absicht, seinen Willen zu erklären. Im Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft bedeutet dies, die Absicht zu haben, eine Rechtsfolge zu erwirken (zum Beispiel ein Produkt zu kaufen und somit das Eigentum daran zu erlangen).

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2 Abschluss von Kaufverträgen

Abgabe von Willenserklärungen

Bei der Abgabe von Willenserklärungen kann es zu Missverständnissen kommen. Sie werden auf unterschiedliche Weise geäußert, zum Beispiel:

Gestik und Mimik Willenserklärungen können durch Gestik und Mimik ausgedrückt werden. Oft genügt das Heben eines Fingers und die Bedienung im Biergarten weiß, dass man wie immer einen Spezi bestellen möchte. Auch bei Auktionen ist das Handzeichen eine Willenserklärung dafür, eine bestimmte Summe bieten zu wollen.

Schriftliche Äußerung Die Willenserklärung wird durch die Schriftform, beispielsweise bei Bestellungen oder beim Abschluss schriftlicher Verträge, bestätigt.

Schlüssiges Verhalten In den meisten Fällen ist die Abgabe einer Willenserklärung klar erkennbar. An der Bus-haltestelle zu stehen, drückt die Willenserklärung aus, mit dem Bus mitfahren zu wollen und ist für den Busfahrer zugleich das Zeichen, stehenzubleiben. Diese Form der Willens-erklärung nennt man konkludentes oder schlüssiges Verhalten.

Mündliche Äußerung Ein Großteil der Rechtsgeschäfte wird mündlich durchgeführt. So werden die Willens-erklärungen bei Einkäufen oder Bestellungen im Restaurant verbal geäußert.

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LB 1 Kaufverträge abschließen

Sonderfall: Schweigen als Willenserklärung

Nach den Ausführungen zum schlüssigen Verhalten kann auch ein Schweigen als Willens-erklärung verstanden werden. Beispielsweise wenn man einer Verlängerung eines be-stehenden Vertrages nicht widerspricht, etwa bei Abonnements, die sich oft durch Nicht-kündigung am Laufzeitende automatisch verlängern.

Allerdings schützt der Gesetzgeber auch hier den Verbraucher. § 241 a BGB hilft in diesem Fall weiter: Wenn man eine Ware erhält, die nicht bestellt wurde, ist damit noch kein Vertrag zustande gekommen. Das heißt, das Schweigen kann in dem Fall nicht zum Vertragsabschluss führen.

BeispielAlices Großvater hat also keinem Kaufvertrag zugestimmt. Schweigen ist hier keine Zustim-mung. Der Großvater ist nicht einmal verpflichtet, die Ware aufzubewahren oder zurück-zuschicken.

Unter Geschäftspartnern jedoch, die eine dauerhafte Geschäftsbeziehung haben, kann Schweigen als Zustimmung aufgefasst werden.

BeispielSport Lilly e. K. bestellt regelmäßig Mineralwasser für den Wasserspender im Geschäft. Das Schweigen von Sport Lilly e. K. auf die E-Mail des Lieferanten: „Wasserlieferung morgen, circa 16:00 Uhr“ gilt als Annahme beziehungsweise Zustimmung zur Lieferung.

Wirksamkeit von Willenserklärungen

Als Alice ihren Großvater wie jede Woche besucht, merkt sie schon, dass er ziemlich sauer ist. Auf ihre Frage, was denn los sei, fängt dieser an zu wettern: „Stell dir vor, ich habe vor zwei Wochen, ohne sie bestellt zu haben, die Musik-CD „Alpenglühen“ zugesandt bekommen. Ich habe mir nicht viel dabei gedacht, denn ich hatte ja nichts bestellt. Und nun das! Heute bekom-me ich eine Rechnung über 390,00 € mit dem Text: Herzlichen Glückwunsch, Sie erhalten ab sofort für ein Jahr monatlich eine CD-Box mit den schönsten bayerischen Volksliedern. Angeb-lich hätte ich innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen müssen. Da ich geschwiegen habe, sagen die, ich hätte dem Angebot zugestimmt.“

Die Abgabe wird wirksam

−− unter Anwesenden durch Übermittlung

−− unter Abwesenden durch den Versand oder durch die Über-mittlung eines Boten.

Der Zugang wird wirksam

−− unter Anwesenden mit der Kenntnisnahme des Empfängers

−− unter Abwesenden durch den Übergang in den Machtbereich des Empfängers und der Möglichkeit der Kenntnisnahme (zum Beispiel Einwurf in den Briefkasten).

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2 Abschluss von Kaufverträgen

2�2�2 Verpflichtungsgeschäft – Antrag und AnnahmeEin Kaufvertrag kommt durch den Antrag (1. Willenserklärung) und dessen Annahme (2. Willenserklärung) zustande. Entscheidend ist dabei, von wem die Anbahnung zum Abschluss eines Kaufvertrages ausgeht, vom Verkäufer oder vom Käufer.

Anbahnung durch den Verkäufer

Die Bedingungen des Zustandekommens eines Kaufvertrages sind, wie bereits erwähnt, die übereinstimmenden Willenserklärungen. Dies ist nicht der Fall, wenn der Kunde Bedingungen des Angebotes einfach ändert (Preis, Bestellmenge usw.). Diese Änderung bewirkt, dass es dann wieder zur 1. Willenserklärung wird. Nur wenn der Verkäufer auf dieses erneute Angebot, nun vonseiten des Käufers ein-geht, kommt ein Kaufvertrag zustande. Auch kommt kein Vertrag zustande, wenn der Verkäufer eine zeitliche Frist für die Gültig-keit des Angebotes anberaumt hat und der Kunde verspätet bestellt.

Unverbindliches Angebot

Angebote werden nicht nur auf Anfrage versendet. Beinahe tagtäglich bieten Unternehmen ihre Leistungen und Produkte auf postalischem und telefonischem Weg oder per E-Mail an.

Nur handelt es sich hierbei nicht um verbindliche, sondern um unver bind-liche Angebote. Wird keine bestimmte Person angesprochen, so handelt es sich um eine Anpreisung, die sich an die Allgemeinheit richtet und den Kunden dazu ermuntern soll, einen Antrag zum Abschluss eines Kaufvertrages abzuge-ben. Schaufensterauslagen, Prospekte usw. gelten demnach nur als Auf-forderung zum Kauf und stellen kein Angebot im rechtlichen Sinn dar.

Besondere Zusätze bei Angeboten

Die Möglichkeit für Unternehmen, die Bindung an ein Angebot einzuschränken oder diese völlig aufzu heben, stellen die sogenannten Freizeichnungs klauseln dar. Diese Freizeichnungsklauseln führen dazu, dass das Angebot zu einer Aufforderung an den Empfänger wird, selbst ein Angebot abzugeben. Diese Klauseln dürfen allerdings nicht beliebig verwendet werden.

Die Verkäuferin aus dem Elektrofachmarkt Kurzschluss unterbreitet Adriana ein konkretes Angebot für den Kauf eines neuen PCs der Firma Pear Computers Ltd. (= Antrag).

Adriana gefällt das Angebot und sie stimmt diesem in Form einer Bestellung (= Annahme) zu.

Sonderfall: Schweigen als Willenserklärung

Nach den Ausführungen zum schlüssigen Verhalten kann auch ein Schweigen als Willens-erklärung verstanden werden. Beispielsweise wenn man einer Verlängerung eines be-stehenden Vertrages nicht widerspricht, etwa bei Abonnements, die sich oft durch Nicht-kündigung am Laufzeitende automatisch verlängern.

Allerdings schützt der Gesetzgeber auch hier den Verbraucher. § 241 a BGB hilft in diesem Fall weiter: Wenn man eine Ware erhält, die nicht bestellt wurde, ist damit noch kein Vertrag zustande gekommen. Das heißt, das Schweigen kann in dem Fall nicht zum Vertragsabschluss führen.

BeispielAlices Großvater hat also keinem Kaufvertrag zugestimmt. Schweigen ist hier keine Zustim-mung. Der Großvater ist nicht einmal verpflichtet, die Ware aufzubewahren oder zurück-zuschicken.

Unter Geschäftspartnern jedoch, die eine dauerhafte Geschäftsbeziehung haben, kann Schweigen als Zustimmung aufgefasst werden.

BeispielSport Lilly e. K. bestellt regelmäßig Mineralwasser für den Wasserspender im Geschäft. Das Schweigen von Sport Lilly e. K. auf die E-Mail des Lieferanten: „Wasserlieferung morgen, circa 16:00 Uhr“ gilt als Annahme beziehungsweise Zustimmung zur Lieferung.

Wirksamkeit von Willenserklärungen

Als Alice ihren Großvater wie jede Woche besucht, merkt sie schon, dass er ziemlich sauer ist. Auf ihre Frage, was denn los sei, fängt dieser an zu wettern: „Stell dir vor, ich habe vor zwei Wochen, ohne sie bestellt zu haben, die Musik-CD „Alpenglühen“ zugesandt bekommen. Ich habe mir nicht viel dabei gedacht, denn ich hatte ja nichts bestellt. Und nun das! Heute bekom-me ich eine Rechnung über 390,00 € mit dem Text: Herzlichen Glückwunsch, Sie erhalten ab sofort für ein Jahr monatlich eine CD-Box mit den schönsten bayerischen Volksliedern. Angeb-lich hätte ich innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen müssen. Da ich geschwiegen habe, sagen die, ich hätte dem Angebot zugestimmt.“

Die Abgabe wird wirksam

−− unter Anwesenden durch Übermittlung

−− unter Abwesenden durch den Versand oder durch die Über-mittlung eines Boten.

Der Zugang wird wirksam

−− unter Anwesenden mit der Kenntnisnahme des Empfängers

−− unter Abwesenden durch den Übergang in den Machtbereich des Empfängers und der Möglichkeit der Kenntnisnahme (zum Beispiel Einwurf in den Briefkasten).

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