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Aufstellung Bebauungsplan Nr. 6719-3 Bonn-Kessenich / Dottendorf Gemarkung Kessenich, Flur 2, Flurstücke 2999, 3255, 3256, 3257, 3353 Vertiefende Artenschutzprüfung (Stufe II) Kartierung Vögel und Fledermäuse Auftraggeber: Stadtwerke Bonn Energie- und Wasserversorgung Bonn / Rhein-Sieg GmbH Welschnonnenstraße 4 53111 Bonn Auftragnehmer: RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten Klosterbergstraße 109 53125 Bonn Projekt 16-470, Fassung 22.09.2017

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Aufstellung Bebauungsplan Nr. 6719-3 Bonn-Kessenich / Dottendorf Gemarkung Kessenich, Flur 2, Flurstücke 2999, 3255, 3256, 3257, 3353

Vertiefende Artenschutzprüfung (Stufe II) Kartierung Vögel und Fledermäuse Auftraggeber: Stadtwerke Bonn Energie- und Wasserversorgung

Bonn / Rhein-Sieg GmbH Welschnonnenstraße 4 53111 Bonn

Auftragnehmer: RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten Klosterbergstraße 109 53125 Bonn

Projekt 16-470, Fassung 22.09.2017

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Kartierung Vögel, Fledermäuse / Artenschutzprüfung II – BP Nr. 6719-3, Bonn-Kessenich / Dottendorf

RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten

Inhaltsverzeichnis Seite

1  Aufgabenstellung 1 

2  Rechtliche Grundlagen und methodisches Vorgehen 1 

2.1  Bundesnaturschutzgesetz 1 

2.2  Methodisches Vorgehen 2 

3  Kartierung Vögel 2 

3.3  Erfassungsmethodik und Begehungen 2 

3.4  Ergebnis der Vogelkartierung 3 

3.5  Ergebnis der Baumhöhlenkartierung 5 

4  Kartierung Fledermäuse 6 

4.1  Erfassungsmethodik und Begehungen 6 

4.1  Ergebnis der Fledermauskartierung 7 

5  Beschreibung des Vorhabens und dessen Wirkungen 9 

5.2  Allgemeine Beschreibung der Planung 9 

5.3  Wirkungen des Vorhabens 9 

6  Vertiefend zu betrachtende Arten 11 

6.1  Artenschutzrechtliche Betroffenheit Vogelarten 11 

6.2  Artenschutzrechtliche Betroffenheit Fledermausarten 12 

7  Vermeidung und Ausgleich 13 

7.1  Vermeidungsmaßnahmen 13 

7.2  Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen 14 

Abbildungsverzeichnis Abb. 1:  nördliche Fassade des Wohnhauses mit den Specht-/Sittichlöchern ..................... 7 Abb. 2:  Lage des Quartiers am Dach des Kraftwerk-Bürogebäudes ................................... 8 Abb. 3:  Nachweis der Fledermausarten im Plangebiet ........................................................ 8 Abb. 4:  Ausschnitt Bebauungsplanentwurf (Quelle: Stadt Bonn) ....................................... 10 

Tabellenverzeichnis Tab. 1:  festgestellte Vogelarten (Brutvogelkartierung Stand 27.06.2017) ........................... 4 Tab. 2:  Wanderfalkenbruten am Heizkraftwerk (Zusammenstellung durch RMP

Landschaftsarchitekten nach Angaben AGW + Stadt Bonn) ................................... 5 

Anhang: Formular B - Zwergfledermaus Karte Bestand Avifauna

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Kartierung Vögel, Fledermäuse / Artenschutzprüfung II – BP Nr. 6719-3, Bonn-Kessenich / Dottendorf

RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 1

1 Aufgabenstellung

Die SWB Energie- und Wasserversorgung Bonn / Rhein-Sieg GmbH beabsichtigt den Bau eines Schwimmbades am 'Sportpark Wasserland' und dem 'Heizkraftwerk Süd' bei Bonn - Kessenich / - Dottendorf. Für den Neubau ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-3 erforderlich. Das Projektgebiet ist Teil der rechtskräf-tigen Bebauungspläne Nr. 7919-46 (seit 1965) und 47 (seit 1966). Der alte Be-bauungsplan wird in diesem Teil aufgehoben.

Zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde Anfang des Jahres 2017 eine Prüfung der Zugriffsverbote des besonderen Artenschutzes nach § 44 BNatSchG1 durchge-führt2. Die artenschutzrechtliche Vorprüfung kam zu dem Ergebnis, dass das Bau-vorhaben nach der vorliegenden Datenlage voraussichtlich zu keinen Verletzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1, Nrn. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) unter Beachtung von Vermeidungsmaßnahmen führt.

Zur Absicherung der Aussagen wurden im Zeitraum März bis September 2017 fau-nistische Untersuchungen durchgeführt um den Vogel- und Fledermausbestand im Plangebiet zu erfassen. In der vorliegenden vertiefenden Artenschutzprüfung (Stufe II) werden die Ergebnisse der faunistischen Untersuchung in Hinblick auf die Ver-botstatbestände nach § 44 BNatSchG beurteilt.

2 Rechtliche Grundlagen und methodisches Vorgehen

2.1 Bundesnaturschutzgesetz

Nach der Regelung des besonderen Artenschutzes nach Bundesnaturschutzgeset-zes § 44 Abs. 1 BNatSchG3 ist es verboten…. 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fan-gen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu ent-nehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelar-ten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande-rungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders ge-schützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungs-formen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören“

In der Artenschutzprüfung (Stufe II) wird beurteilt, ob Lebensräume besonders oder streng geschützter Arten durch die Anlage und Nutzung des Schwimmbades zer-stört, bzw. Tiere getötet oder verletzt werden. Sind Verletzungen des Artenschutz-rechtes möglich, so werden entsprechende Vermeidungsmaßnahmen, inklusive vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen, vorgeschlagen.

1 Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landespflege vom 29.Juli

2009 BNatSchG, zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 100 des Gesetzes vom 7.8.2013 2 RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2017): Artenschutzprüfung Stufe I

(Vorprüfung) - Aufstellung Bebauungsplan Nr. 6719-3 Bonn-Kessenich / Dottendorf. Im Auftrag Stadtwerke Bonn, 16.Februar 2017

3 Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landespflege vom 29.Juli 2009

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RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 2

2.2 Methodisches Vorgehen

Die vertiefende Artenschutzprüfung orientiert sich an der Vorgehensweise der 'Ver-waltungsvorschrift Artenschutz' des MKUNLV4 in Verbindung mit der 'Handlungs-empfehlung zum Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zu-lassung von Vorhaben'5. In der artenschutzrechtlichen Vorprüfung (Stufe I)6 wurde bereits darauf hingewiesen, Konflikte, die im Rahmen des geplanten Bauvorhabens auftreten können.

In der vertiefenden Artenschutzprüfung (Stufe II) werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert.

Grundlage für die vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände sind die Erkenntnisse der faunistischen Untersuchungen des Vogel- und Fledermausbestands im Plange-biet.

Die Erfassung der Brutvögel wurde durch den Diplom Biologen Stefan Möhler (RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten) durchgeführt, die Fledermauserfassung erfolgte durch den Diplom Biologen Jens Trasberger (Büro für Faunistik & Freiland-forschung) im Zeitraum März bis September 2017.

3 Kartierung Vögel

3.3 Erfassungsmethodik und Begehungen

Das ca. 5,1 ha große Gelände, auf dem das neue Schwimmbad errichtet werden soll, befindet sich zwischen dem Sportpark 'Wasserland' und der Bahnlinie 'Koblenz - Bonn' in den Ortsteilen Kessenich und Dottendorf. Das Bebauungsplangebiet be-steht aus einem Bogenschützen- und einem Rasenplatz (Kleinspielfeld des Fußball-vereins Fortuna Bonn) mit großzügigem Baum- und Gehölzbestand.

Der südliche Teil des Projektgebietes liegt auf dem Gelände des Heizkraftwerkes Süd, das 1969 zur Versorgung des Regierungsviertels mit Fernwärme in Betrieb genommen wurde. Zudem befinden sich westlich des Kraftwerkgeländes ein Be-triebsgebäude mit Garagenhof und eine Voliere für Tauben.

Die Brutvogel-Revierkartierung wurde nach der standardisierten Methode von Südbeck et al.7 im Zeitraum von März bis Ende Juni 2017 durchgeführt. Insgesamt wurde das Gelände 6-mal in den frühen Morgenstunden und 3-mal in den Abend-stunden begangen. Zusätzlich wurden Baumhöhlen im Untersuchungsgebiet er-fasst. Die Begehungen fanden an folgenden Terminen statt:

4 Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der

Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz) i.d.F. vom 06.06.2016

5 Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben – Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 22.12.2010

6 RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2016): Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprü-fung). Bebauungsplan SP 22, Blatt 5 Kreisverkehr B 8 / Ranzeler Straße in Spich. Stadt Troisdorf

7 Südbeck, Andretzke, Fischer, Gedeon, Schikore, Schröder & Sudfeldt (Hrsg. 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell.

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1. Termin - 14.03.2017

Morgens 7.00 bis 8.30 Uhr, wolkig, windstill, ca. 6°C Verwendung Klangattrappe für Spechte, Baumhöhlenerfassung

2. Termin - 14.03.2017

Abends 18.30 bis 20.30 Uhr, klar, windstill, ca. 12°C Klangattrappen für Waldohreule, Waldkauz, Baumhöhlenerfassung

3. Termin - 18.03.2017

Morgens 7.15 bis 8.30 Uhr, (1 Stunde nach Sonnenaufgang) klarer Tag, windstill ca. 4°C ansteigend (erwartete Tagestemperatur 23°C, sonnig) Einsatz von Klangattrappe für Spechte

4. Termin - 18.03.2017

Abends 20.30 bis 22.00 Uhr 18°C, sonnig. Einsatz von Klangattrappen für Waldohreule, Waldkauz

5. Termin - 26.04.2017

Morgens 9.30 bis 15.00 Uhr, sonnig mit Regenschauern, 14°C, Singvogelkartierung und anschließende Baumhöhlenerfassung

6. Termin - 10.05.2017

Morgens 6.45 bis 7.45 Uhr, sonnig, windstill, 14-16°C, Singvogelerfassung

7. Termin - 17.05.2017

Morgens 7.00 bis 9.00 Uhr, bewölkt, windstill, 14-20°C, Singvogelerfassung

8. Termin - 19.06.2017

Morgens 5.30 bis 6.30 Uhr, klar, windstill, 15-20°C, Singvogelerfassung

9. Termin - 27.06.2017

abends 21.450 bis 22.45 Uhr, bedeckt, windstill, 15-17°C, Eulenerfassung (Jungvögel) und spätbrütende Singvögel

3.4 Ergebnis der Vogelkartierung

Nach den in 2017 durchgeführten Kartierungen wurden im Untersuchungsgebiet insgesamt 36 Vogelarten registriert. Davon weisen 22 Arten Brutreviere innerhalb des Plangebietes auf.

Bei den innerhalb des Plangebietes brütenden Vogelarten handelt es sich um ver-breitete und meist ungefährdete Vogelarten. Lediglich der Star, der aufgrund von Bestandsrückgängen in der Vorwarnliste von Nordrhein-Westfalen geführt wird, brü-tete in einer Baumhöhle einer Silberpappel an der Zufahrt zum Kraftwerksgelände an der Christian-Miesen-Straße. Im weiteren Umfeld des Plangebietes wurden wert-gebende Brutvögel, wie Wanderfalke, Grünspecht, Haussperling, Hausrotschwanz, Gimpel, Dorn- und Klappergrasmücke festgestellt. Darüber hinaus kommen Mauer-segler, Mäusebussard, Sperber, Schwarzmilan, Halsbandsittich und Dohle vor, die im Plangebiet nach Nahrung suchen oder dieses nur überfliegen. Der Gesang der Nachtigall wurde nur einmal im Gelände gehört, so dass davon ausgegangen wird, dass sich diese auf dem Durchzug befand und nicht im Plangebiet brütet. In der fol-genden Tabelle werden alle angetroffen Vogelarten im Plangebiet und der näheren Umgebung aufgelistet. In der im Anhang beigefügten Karte sind nur die Brutvögel dargestellt.

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Tab. 1: festgestellte Vogelarten (Brutvogelkartierung 2017)

Artname RL D RL NRW RL NRBU EZ Status im UG

Amsel * * * k.A. BV, häufig

Blaumeise * * * k.A. BV, häufig

Buchfink * * * k.A. BV, häufig

Buntspecht * * * k.A. BV (1 Bp)

Dohle * * * k.A. (Überflug, NG)

Dorngrasmücke * * * k.A. (BV Miesen-Gelän.)

Eichelhäher * * * k.A. BV, 1 Bp

Elster * * * k.A. BV, häufig

Gartenbaumläufer * * * k.A. BV, häufig

Gimpel * V 3 k.A. (BV, Sportpark)

Grünspecht * * * k.A. (NG, BV außerhalb)

Halsbandsittich * * * k.A. (einzeln, NG)

Hausrotschwanz * * * k.A. (BV Bebau., Kraftw)

Haussperling V V 3 k.A. (BV, >5, Wohnbeb.)

Heckenbraunelle * * * k.A. BV, häufig

Kohlmeise * * * k.A. BV, häufig

Klappergrasmücke * V 3 k.A. (BV Miesen-Gelä.)

Mauersegler * * * k.A. NG

Mäusebussard * * * G (Kein BV, Überflug)

Misteldrossel * * * k.A. BV, 1 Bp

Mönchsgrasmücke * * * k.A. BV, häufig

Nachtigall * 3 2 k.A. (1 Nachweis (E4))

Rabenkrähe * * * k.A. (BV außerhalb UG)

Ringeltaube * * * k.A. BV, häufig

Rotkehlchen * * * k.A. BV, häufig

Schwanzmeise * * * k.A. BV, Jungtiere

Schwarzmilan * R R G (Überflug)

Singdrossel * * * k.A. BV, mehrere Paare

Sperber * * V G (jagend, kein BV)

Star 3 VS V k.A. BV, 1 Bp

Stieglitz * * * k.A. BV, selten

Wacholderdrossel * * * k.A. (BV, Nachw. BTHV)

Wanderfalke * *S *S U+ (1 Bp, Kraftw. 2 Jv)

Wintergoldhähnchen * * * k.A. BV, >2 Bp

Zaunkönig * * * k.A. BV, häufig

Zilpzalp * * * k.A. BV, häufig

RL D = Rote Liste Deutschland (2015), RL NRW = Rote Liste Nordrhein-Westfalen (2008), RL NRBU = Rote Liste Niederrheinische Bucht (2008), * = ungefährdet, V = Vorwarnliste, S = ohne artspezifische Schutzmaßnahme höhe-re Gefährdung, 3 = gefährdet, 2 = stark gefährdet, 1 = vom Aussterben bedroht, EZ = Erhaltungszustand atlanti-schen Region in NRW: G = günstig, U = ungünstig, S = schlecht, BV = Brutvogel, NG = Nahrungsgast, DZ = Durch-zügler,

Die in der Tabelle grau markierten Vogelarten werden als planungsrelevant u.a. aufgrund ihres Gefährdungszustandes eingestuft.

Die Brutreviere der in der Roten Liste aufgeführten Vogelarten befinden sich bis auf den Star außerhalb des Plangebietes. Niststätten planungsrelevanter Vogelarten im Plangebiet sind nicht festzustellen.

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Von besonderer Bedeutung ist das Vorkommen des Wanderfalken auf dem Kraft-werksgelände, der seit 2004 dort brütet. Während in den ersten Jahren kaum erfolg-reiche Bruten zur verzeichnen waren, ist seit 2015 stetiger Nachwuchs in Folge der Verlegung des Brutkorbes an eine störungsärmere Stelle am Schornstein festzustel-len.

Tab. 2: Wanderfalkenbruten am Heizkraftwerk (Zusammenstellung durch RMP Landschaftsarchitekten nach Angaben AGW + Stadt Bonn)

Jahr Brutgeschehen am Schornstein

2004 keine Brut, Störungen durch Baumaßnahmen

2005 1 ausgeflogenes Jungtier (+1 Ei)

2006 1 Ei überbrütet (Gelege vermutlich unfruchtbar)

2007 überbrütet (Gelege vermutlich unfruchtbar)

2008 keine Brut

2009 Brutabbruch

2010 keine Brut

2011 überbrütet (Gelege vermutlich unfruchtbar)

2012 keine Brut

2013 keine Brut

2014 neuer Brutkorb seit dem 05.03, Brutversuch auf dem Schornstein

2015 zwei Jungvögel aufgezogen

2016 ein weiblicher und zwei männliche Jungvögel aufgezogen

2017 zwei Jungvögel aufgezogen

3.5 Ergebnis der Baumhöhlenkartierung

Der Baumbestand im Plangebiet weist aufgrund des geringen bis mittleren Be-standsalters (ca. 40Jahre) einen sehr geringen Anteil an Höhlen und Spalten auf, die von Vögeln und Fledermäusen genutzt werden können. Die Untersuchungen wurden vor dem Laubaustrieb im März und Ende April durchgeführt.

Im Plangebiet wurden ca. 223 Laubbäume gezählt, die einen Stammumfang von >1 m aufweisen (geschützte Bäume nach Baumschutzsatzung). Lediglich 5 Bäume weisen einen Gesamtstammumfang von mehr als 2 m auf.

Baumbestand an der Bahnlinie und Wasserlandweg

An der Bahnlinie sowie entlang des Wasserland Weges befindet sich ein dichter Baumbestand aus Hainbuche, Spitzahorn, sowie Feld- und Bergahorn, Esche, Vo-gelkirsche und Rosskastanie. Es handelt sich um einen natürlichen Aufwuchs nach dem Ende der Kiesgrubennutzung. Baumhöhlen oder Rindenspalten konnten in die-sem Bereich nicht nachgewiesen werden. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sich Spechthöhlen im oberen Teil der durch den engen Stand hoch aufgewachse-nen Bäume befinden. Insgesamt betrachtet ist der Anteil an nutzbaren Höhlen und Spalten sehr gering. In einer Vogelkirsche (Nr. 20) auf dem Damm an der Bahnlinie wurde eine Spechthöhle festgestellt.

Baumbestand auf dem Gelände des Heizkraftwerkes

Im Umfeld des Heizkraftwerkes stehen ca. 40 Bäume auf den Erdanschüttungen und auf dem Rasen. Der Bestand ist größtenteils gepflanzt mit vereinzelt artgerecht entwickelten Einzelbäumen. Es handelt sich um einen gemischten Bestand aus Sandbirke, Schwarzkiefer, Bergahorn, Rosskastanie, Vogelkirsche, Traubenkirsche, Esche, Spitz- und Feldahorn. Es konnten keine konkreten Nachweise von Bruthöh-len erbracht werden.

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Baumbestand zwischen Sportpark und Heizkraftwerk

Am Weg zwischen dem Sportplatz und dem Heizkraftwerk stehen Spitzahorn, Berg-ahorn, Stieleiche, Silberpappel, Esche sowie Rosskastanien, Schwarzkiefern, Pla-tanen, Hainbuchen und Douglasfichten. Teilweise handelt es sich um gut entwickel-te Exemplare z. B. Hainbuchen, Schwarzkiefern und Platanen, die parkartig ge-pflanzt wurden. Der restliche Bestand besteht aus einem spontanen Aufwuchs. Der Bestand weist durch den engen Stand einen hohen Schattendruck auf. Die Kronen zweier Silberpappeln (Nr. 204 und 216) sind teilweise tot und weisen Astabbrüche auf. Die Silberpappel Nr. 216 an der Christian-Miesen-Straße weist eine Spechthöh-le auf. Weitere Höhlen oder Spalten sind möglich, konnten aber vom Boden nicht festgestellt werden.

Baumbestand im Umfeld der Bogenschützenplatz / Kleinspielfeld

Im Bereich der Sportanlagen und im nordwestlichen Bereich des Gebietes stehen mehrere teilweise gut entwickelte, angepflanzte Einzelbäume. Es handelt sich um Feldahorn, Hainbuche, Walnuss, Traubenkirsche, sowie vereinzelt Schwarzkiefer und Robinie. Baumhöhlen oder Rindenabspaltungen wurden nicht festgestellt.

Insgesamt betrachtet wurden bis auf die Bruthöhle (Star) in der Silberpappel (Nr. 216) an der Christian-Miesen-Straße keine konkreten Hinweise auf Baumhöhlen oder Rindenabspaltungen erbracht.

4 Kartierung Fledermäuse

4.1 Erfassungsmethodik und Begehungen

Die Fledermäuse im Bebauungsplangebiet wurden zwischen Mai und Ende August 2017 mittels 4 Begehungen untersucht. Neben den Detektorbegehungen bei günsti-ger Witterung wurden mehrere Horchkisten eingesetzt. Bei den Detektorbegehun-gen wurden Geräte der Firma Pettersson, Schweden, Modell D240x sowie ein wav-Rekorder (Edirol R09-HR bzw. Zoom H2) verwendet. Durch das eingebaute Zeit-dehnungsverfahren des Detektors ist, in Kombination mit einer Aufnahme, eine art-genaue Analyse der aufgezeichneten Rufe am Computer in den meisten Fällen möglich.

Zusätzlich wurden vollautomatisch aufzeichnende Horchkisten ausgelegt. Es kamen die Horchbox und die Minibox der Firma Albotronic zum Einsatz. Die Geräte sind mit ultraschallsensiblen Mikrofonen ausgestattet und können so die Rufe vorüberflie-gender Fledermäuse erfassen.

Die Begehungen fanden an folgenden Terminen statt:

1. Termin - 28.05.2017

Detektorbegehung

2. Termin - 28.06.2017

Detektorbegehung

3. Termin - 21.07.2017

Detektorbegehung

4. Termin - 21.08.2017

Detektorbegehung

Des Weiteren wurden am 16.08 und 18.09.2017 Gebäudebegehungen vorgenom-men.

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4.1 Ergebnis der Fledermauskartierung

Im Bebauungsplangebiet wurde im Rahmen der Detektorbegehung die Zwergfle-dermaus und die Breitflügelfledermaus nachgewiesen.

Tab. 3: Nachgewiesene Fledermausarten im Untersuchungsgebiet (Quelle: Dipl. Biol. Trasberger))

Deutscher Name wissenschaftl. Name

StatusRL NW

RL D Schutz Vorkommen

Breitflügelfledermaus

Eptesicus serotinus D 3 G §§ Einzelnachweise über De-tektorbegehung an der Christian-Miesen-Straße

Zwergfledermaus

Pipistrellus pipistrellus

Q, NG * * §§ Regelmäßiger Nahrungs-gast im Untersuchungsge-biet. Häufigste Fledermaus-art. Nachweise über die Detektorerfassung und Horchkisten.

Quartier der Art im UG vorhanden / bestätigt.

Status: Q = Quartierverdacht, NG = Nahrungsgast, D = Durchzügler, RL NW: Rote-Liste-Status in Nordrhein-Westfalen nach Meinig et al. (2011); RL D: Rote-Liste-Status in Deutschland nach Meinig et al. (2008); * = unge-fährdet, 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, V = zurückgehend (Vorwarnliste), R = Arealbedingt selten. Schutz: Schutzsta-tus: § = besonders geschützt, §§ = besonders und streng geschützt.

Die Zwergfledermaus wurde an allen Untersuchungsterminen regelmäßig im Gebiet angetroffen. Es liegt ein Quartierverdacht für eine Wochenstuben in einem Wohn-haus in unmittelbarer Nähe zum Kraftwerk vor. Hier wurden während der Wochen-stubenzeit im Juli 2017 etwa 4 Tiere in unmittelbarer Nähe zum Wohnhaus zur Aus-flugszeit detektiert. Ein- und Ausflüge wurden jedoch nicht beobachtet. Die Breitflü-gelfledermaus wurde nur einmalig im Rahmen einer Detektorbegehung Ende Juni 2017 an der Christian-Miesen-Straße nachgewiesen.

Abb. 1: nördliche Fassade des Wohnhauses mit den Specht-/Sittichlöchern

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Das Wohnhaus weist zahlreiche Beschädigungen in der Außenfassade auf, die vermutlich durch Spechte oder Halsbandsittiche verursacht wurden. Teilweise er-lauben diese Fehlstellen den Zugang zu der Fassadenisolierung und dahinter be-findlichen Hohlräumen in der äußeren Fassade. In den Hohlräumen wird ein Quar-tier vermutet, das zu dem Wochenstubenverband gehört, der bereits 2014 auf dem Gelände des Kraftwerks nachgewiesen wurde (Königsmark 2014). Bei der am 28.09.2014 durchgeführten Untersuchung auf dem Heizkraftwerkgelände wurde der Ausflug von 7 Zwergfledermäusen am Dachabschluss des nördlichen Bürogebäude-traktes des Heizkraftwerkes beobachtet.

Abb. 2: Lage des Quartiers am Dach des Kraftwerk-Bürogebäudes

Abb. 3: Nachweis der Fledermausarten im Plangebiet

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5 Beschreibung des Vorhabens und dessen Wirkungen

5.2 Allgemeine Beschreibung der Planung

Im Zuge der Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft hat der Rat der Stadt Bonn am 22.09.2016 beschlossen, auf dem Areal des Wasserlandes zwischen Kessenich und Dottendorf ein neues Schwimmbad zu errichten. Der ausgewählte Standort liegt zentral im Bonner Stadtgebiet und profitiert von der Lage am Sportpark Wasserland sowie von der technischen Versorgung durch das benachbarte Heizkraftwerk Süd mit Anschluss an das Fernwärmenetz.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-3 wird das Ziel verfolgt, die pla-nungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Schwimmbades zu schaffen, das in verschiedene Nutzungsbereiche wie Familien- und Freizeitbad, Schul- und Sportbad sowie ein Sauna- und Wellnessbereich gegliedert werden soll.

Entsprechend der Planungsziele wird die Art der baulichen Nutzung gemäß § 11 BauNVO als 'Sonstiges Sondergebiet' mit der näheren Zweckbestimmung'-Schwimmbad' festgesetzt. Hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen glie-dert sich das Plangebiet in zwei Hauptnutzungsbereiche. Im nordöstlichen Teil ist die Errichtung des Hauptbaukörpers mit Außennutzungen (Außenbecken, Saunabe-reich, Gastronomie) und der Nebenanlagen (Anlieferungszonen und Fahrradstell-plätze) vorgesehen. Im südlichen Teil des Planungsgebietes sollen die Erschließung des Gebietes, der Bau einer Stellplatzanlage (alternativ eine Parkpalette) sowie Hal-temöglichkeiten für Schulbusse erfolgen.

Die Zufahrt zu den Besucherstellplätzen bzw. für die Schulbusse und den Lieferver-kehr erfolgt über die Christian-Miesen-Straße. Für den Fußgänger- und Radverkehr ist bahnseitig ein direkter Zugang zum Schwimmbadgelände vorgesehen. Ein weite-rer Anknüpfungspunkt ist die Wegebeziehung durch den Sportpark Wasserland zur Karl-Barth-Straße.

Im Zuge der Baufeldfreimachung für die Errichtung der Baukörper und des Lärm-schutzwalles wird ein Großteil des heutigen Baumbestandes entfernt. Im Südwesten können Teile des Baum- und Strauchbestandes auf dem heutigen Wall zwischen Fußweg und künftigem Stellplatz erhalten werden.

Im Rahmen der baulichen Umsetzung werden das Betriebsgebäude mit Garagen-hof, eine Voliere, das Pförtnerhäuschen und ein Dieseltank innerhalb des Kraft-werkgeländes abgebrochen.

5.3 Wirkungen des Vorhabens

In der Artenschutzprüfung werden alle relevanten Wirkungen beurteilt, die zu einer Tötung, Verletzung oder Störung der hier möglicherweise vorkommenden, arten-schutzrechtlich relevanten Tierarten sowie zu einer Beschädigung oder Zerstörung deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten führen können.

Tötungs- oder Verletzungswirkungen

Tötungen oder Verletzungen sind insbesondere durch die Baufeldfreimachung mit der Baumrodung und der Entfernung des Oberbodens möglich, wenn sich darin Tie-re aufhalten und keine Möglichkeit der Flucht besteht (s.a. Wirkungen zur Beschä-digung / Zerstörung von Fortpflanzungs- / Ruhestätten).

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Störungswirkungen

Eine Störung der lokalen Population artenschutzrechtlich relevante Tierarten ergibt sich möglicherweise durch Beunruhigung oder Scheuchwirkung während des Baus (Bewegung, Lärm- und Lichtemissionen) bzw. durch Zerschneidung oder Verände-rung der Lebensräume (z.B. Verschattung oder Silhouettenwirkung der Bauwerke).

Wirkungen zur Beschädigung / Zerstörung von Fortpflanzungs- / Ruhestätten

In Folge der baulichen Veränderung des Plangebietes kommt es möglicherweise zu einer dauerhaften Inanspruchnahme bzw. Beschädigung oder Zerstörung von Fort-pflanzungs- und Ruhestätten artenschutzrechtlich relevanter Tierarten.

Diese artenschutzrechtlich relevanten Wirkungen sind möglichst zu vermeiden. Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen sind funktional auszugleichen.

Abb. 4: Ausschnitt Bebauungsplanentwurf (Quelle: Stadt Bonn)

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6 Vertiefend zu betrachtende Arten

6.1 Artenschutzrechtliche Betroffenheit Vogelarten

Nach den aktuellen Bestandserfassungen der Vögel sind durch die geplante Be-bauung des Schwimmbades keine Brutlebensräume von planungsrelevanten Vo-gelarten betroffen. Durch die Rodung eines Großteils des Gehölzbestandes gehen Niststätten von Vogelarten verloren, die bis auf den Star, weit verbreitet und unge-fährdet sind. Es handelt sich hierbei um Vogelarten, die ihr Nest jährlich wiederkeh-rend an andere Stelle anlegen (wie z.B. Mönchsgrasmücke, Ringeltaube, Singdros-sel, Amsel, Zaunkönig u.a.). Hingegen sind die Bestände des Stars rückläufig. Die-se Art brütet in Baum- oder Gebäudehöhlen, sowie Nistkästen. In Folge der Planung wird eine Bruthöhle des Stars in einer Silberpappel an der Christian-Miesen-Straße in Anspruch genommen.

Der Wanderfalke, der auf dem Schornstein des benachbarten Kraftwerkes brütet, wird durch die geplante Bebauung nach fachlicher Einschätzung nicht erheblich ge-stört.

Die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ru-hestätten der nachgewiesenen Brutvogelarten im Plangebiet bleibt im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt. Dies bedeutet, dass diese Vogelarten in der Um-gebung weiterhin einen Brutlebensraum vorfinden und ihr Bestand dadurch nicht im beeinträchtigt wird.

Insgesamt betrachtet liegen unter Beachtung artspezifischer Vermeidungsmaßnah-men, wie die Rodung außerhalb der Brutzeit, keine erheblichen Verletzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände vor. Für den Verlust von Nisthöhlen des Stars bzw. der Meisenarten, sind vor der Rodung der Höhlenbäume künstliche Nist-kästen in der Umgebung zu installieren (siehe Vermeidungsmaßnahmen).

§ 44 (1) Nr.1 BNatSchG – Verbotstatbestand Tötung

Eine unbeabsichtigte Verletzung oder Tötung von Vogelarten ist möglich, wenn die Rodung der Gehölze in der Brutzeit durchgeführt wird. Die Baufeldfreimachung mit der Rodung des Gehölzbestandes ist daher außerhalb der Vogelbrutzeit durchzu-führen.

§ 44 (1) Nr.2 BNatSchG – Verbotstatbestand Störung

Erhebliche Störungen der hier vorkommenden verbreiteten und ungefährdeten Vo-gelarten während der Brut-, Zug- und Winterzeit liegen unter Beachtung der Brutzeit nicht vor. Der geplante Bau eines Schwimmbades wird sich nach fachlicher Ein-schätzung zu keinen erheblichen Störungen des Wanderfalken am Schornstein des Heizkraftwerkes führen, da diese Maßnahme von diesem Tier nicht als Gefahren-quelle wahrgenommen wird. Die Baumaßnahme ist der Arbeitsgemeinschaft Wan-derfalkenschutz (AGW) mitzuteilen.

§ 44 (1) Nr.3 BNatSchG – Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

Die Rodung des Gehölzbestandes verursacht den Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten verbreiteter und ungefährdeter Vogelarten. Es handelt sich jedoch um Niststätten, die jedes Jahr an anderer Stelle neu angelegt werden. Nach fachlicher Einschätzung liegen traditionell genutzte Brutnester innerhalb des Plangebietes nicht vor. Der mögliche Verlust einer Bruthöhle des gefährdeten Stars, sowie ande-rer Höhlenbrüter kann durch das Aufhängen von Nistkästen ausgeglichen werden.

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Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten allgemein verbreiteter Vogelarten führt grundsätzlich nicht zu einer Verletzung des Zugriffverbotes, da in der Umge-bung genügend Ausweichmöglichkeiten vorhanden sind. Die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang bleibt grundsätzlich erhalten. Zur Stärkung des Vo-gelbestandes, die in Höhlen brüten, werden Nistkästen in der Umgebung aufge-hängt.

6.2 Artenschutzrechtliche Betroffenheit Fledermausarten

In Folge der baulichen Umsetzung der Planung wird möglicherweise ein Wochen-stubenquartier der Zwergfledermaus in Anspruch genommen. Nach den fleder-mauskundlichen Untersuchungen wurden an der Nordfassade des Betriebsgebäu-des 4 Zwergfledermäuse während der Wochenstubenzeit im Juli festgestellt. Durch den Abbruch des Gebäudes werden möglicherweise von diesen Fledermäusen ge-nutzte Quartiere zerstört. Eine Nutzung des Baumbestandes im Plangebiet durch Fledermäuse ist nicht wahrscheinlich, da der Gehölzbestand noch zu jung ist und keine typischen baumbewohnenden Fledermäuse beobachtet wurden. Die Zwerg- als auch die als Einzeltier festgestellte Breitflügelfledermaus verstecken sich vor-wiegend in Gebäuden.

Die Zwergfledermaus gilt in Nordrhein-Westfalen aufgrund erfolgreicher Schutz-maßnahmen als ungefährdet. Sie ist in allen Naturräumen auch mit Wochenstuben nahezu flächendeckend vertreten.

§ 44 (1) Nr.1 BNatSchG – Verbotstatbestand Tötung

Eine unbeabsichtigte Verletzung oder Tötung von streng und besonders geschütz-ten Fledermausarten ist in Folge des Abbruchs des Betriebsgebäudes möglich, wenn sich in den Hohlräumen noch Tiere befinden und keine Möglichkeit zur Flucht besteht. Daher sind entsprechende Vermeidungsmaßnahmen zu beachten. Ent-sprechendes gilt auch für den Verlust von Bäumen mit größeren Höhlen und Spal-ten.

§ 44 (1) Nr.2 BNatSchG – Verbotstatbestand Störung

Nach fachlicher Einschätzung führen die Rodung des Baumbestandes und der Ab-bruch des Betriebsgebäudes im Plangebiet unter Beachtung der artspezifischen Vermeidungsmaßnahmen zu keinen erheblichen Störungen und damit zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population der Zwergfleder-maus. Die artspezifischen Vermeidungsmaßnahmen berücksichtigen die Fortpflan-zungs-, Aufzucht-, Überwinterungszeiten dieser Art.

§ 44 (1) Nr.3 BNatSchG – Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

Der Abbruch des Betriebsgebäudes führt möglicherweise zu einem Verlust einer Fortpflanzungsstätte der Fledermaus. Nach den Untersuchungen des Bestandes wurden im Nahbereich des Gebäudes 4 Tiere beobachtet. Nach fachlicher Ein-schätzung können die an der Fassade festgestellten Hohlräume ein Wochenstu-benquartier darstellen, das im Verbund zu dem in 2014 festgestellten Quartier am Heizkraftwerk steht.

Der für die Jungenaufzucht essentielle Nahrungslebensraum in der unmittelbaren Nähe wird nicht im wesentlichen Maße geschmälert, da das weitläufige Gebiet mit dem Sportpark und den Kleingärten ausreichende Nahrungsgrundlagen bietet. Un-ter Beachtung der Vermeidungs- und Stärkungsmaßnahmen wird davon ausgegan-gen, dass der Quartierverbund der Zwergfledermäuse auch nach Umsetzung der Planung des Schwimmbades aufrecht erhalten bleibt.

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7 Vermeidung und Ausgleich

7.1 Vermeidungsmaßnahmen

Vermeidungsmaßnahmen Vögel

Nach dem allgemeinen Artenschutz ist die Rodung der Bäume und Sträucher au-ßerhalb der Vogelbrutzeiten durchzuführen. In der Zeit vom 1. März bis 30 Septem-ber sind Rodungen nicht erlaubt. Der Verlust einzelner Niststandorte verbreiteter Vogelarten, die ihr Nest jährlich neu bauen, ist aus artenschutzrechtlicher Sicht un-bedenklich, da die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gem. § 44 (5) BNatSchG weiterhin erfüllt ist.

Vor der Rodung des Gehölzbestandes sind für den Verlust einer Bruthöhle des Stars 2 Nistkästen nach Angabe einer fachkundigen Person an den verbleibenden Bäumen oder Gebäuden in der Umgebung aufzuhängen. Des Weiteren sind zur Stärkung des Bestandes der Höhlenbrüter 20 Nistkästen an den verbleibenden Bäumen oder Gebäuden in der Umgebung zu installieren

Der Abbruch der Gebäude (Betriebswohnung, Garagen, Voliere und Pförtnerhäus-chen) und der Rodung der Bäume mit größeren Höhlen und Spalten richtet sich nach den Vorgaben der Vermeidung von Beeinträchtigungen des Fledermausbe-stands.

Da während des Baus und des Betriebes keine Störwirkungen auf den Brutplatz des planungsrelevanten Wanderfalken zu erwarten sind, sind diesbezüglich keine Ver-meidungsmaßnahmen erforderlich.

Vermeidungsmaßnahmen Fledermäuse

Vermeidungsmaßnahme beim Gebäudeabbruch

Da die Hohlräume an der Fassade des Betriebsgebäudes möglicherweise als Wo-chenstubenquartier von der Zwergfledermaus genutzt wird, sind die Abbrucharbei-ten zwischen dem 30. August und dem 31. Oktober durchzuführen. Hierdurch wer-den Tötungen oder Verletzungen von Individuen und Jungtieren vermieden. In die-ser Zeit sind die Tiere in der Lage auszufliegen.

Alternativ können die Höhlen in der Fassade des Gebäudes in dieser Zeit endosko-pisch untersucht werden. Nicht besetzte oder verlassene Quartiere in den Hohlräu-men sind dann wirksam zu verschließen. Die Kontrolle der Umsetzung der Maß-nahmen erfolgt durch eine ökologische Baubegleitung. Werden trotz dieser Vermei-dungsmaßnahmen dennoch Fledermäuse während der Abbrucharbeiten aufgefun-den, werden diese in einem Fledermauskasten wieder ausgesetzt oder – falls die Tiere beispielsweise Verletzungen aufweisen – in einer Wildtier-Pflegestation bzw. von Experten (z.B. dem Bonner Arbeitskreis für Fledermausschutz BAFF) gepflegt und anschließend wieder in die Natur entlassen.

Vermeidungsmaßnahme bei der Gehölzrodung

Da eine Winterquartiereignung der meisten Bäume für Fledermäuse aufgrund der geringen Stammdicken und der daraus resultierenden mangelnden Isolationswir-kung weitgehend ausgeschlossen werden kann, sind vorherige Kontrollen nicht er-forderlich.

Die Bäume mit Spalten und Höhlen, wie z.B. die beiden Silberpappeln (Nr. 204 und 216) und die Vogelkirsche (Nr. 20) sind zu kontrollieren und die Höhlen zu ver-schließen. Alternativ können diese Bäume im Spätwinter nach den ersten Frostperi-oden gerodet werden (01. bis 31. Januar).

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Maßnahme zur Stärkung des Zwergfledermaus-Quartierverbundes

Durch den Abbruch des Betriebsgebäudes gehen potenzielle Zwergfledermausquar-tiere verloren. Zur Stärkung des Quartierverbundes im direkten Umfeld am vorhan-denen Kraftwerk und weiteren Standorten sind im Winter 2017/2018 mindestens 3 große Fledermausspaltenquartiere am Heizkraftwerk anzubringen.

Dazu werden folgender Kastentypen der Firma. Schwegler oder vergleichbare Mo-delle anderer Hersteller vorgeschlagen:

Fledermausganzjahresquartier (z.B. 1 WQ der Fa. Schwegler), Fledermaus-Fassadenquartier (z.B. 1 FQ der Fa. Schwegler), Fledermaus-Universal-Sommerquartier (z.B. 1 FTH der Fa. Schwegler).

7.2 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen

Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der im Plangebiet vorkommenden allgemein verbreiteter Vogelarten ist nach fachgutachterlicher Einschätzung unbe-denklich, da die ökologischen Funktionen dieser Arten im räumlichen Zusammen-hang erhalten bleiben. Die Nester der dort vorkommenden Vogelarten werden jedes Jahr an einer anderen Stelle angelegt.

In Hinblick auf das im Plangebiet möglicherweise vorkommende Zwergfledermaus-quartier ergeben sich unter Beachtung der Vermeidungsmaßnahmen und der zu-sätzlichen Stärkung des Quartierverbundes keine Verletzungen der Verbote nach § 44 (1) i.V.m. (5) BNatSchG, da auch hier die ökologische Funktion der vom Ein-griff betroffenen Fortpflanzungsstätte im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Die im Bonner Stadtgebiet weit verbreitete und ungefährdete Zwergfledermaus wechselt in der aktiven Phase ihre Quartiere. Durch Stärkung des Quartierverbun-des ergeben sich grundsätzlich keine Beeinträchtigungen dieser Art.

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen / Continous Ecological Functionality-measures) sind unter Beachtung der oben genannten Maßnahmen für die im Gebiet festgestellten Vogel- und Fledermausarten demnach nicht erforder-lich.

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Anhang: Fotodokumentation

Foto 1: Gehölzbestand an der Wegegabelung Wasserlandweg bzw. Sportplatz

Foto 2: Wasserlandweg mit dichtem Brombeerbewuchs

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Foto 3: Bogenschützengelände mit Wohnbebauung am Erftweg

Foto 4: Kleinspielfeld (Rasenplatz) mit Schornstein des Kraftwerkes

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Foto 5: Kiefernbestand am südlichen Ende des Kleinspielfeldes

Foto 6: Platanen mit Sitzgruppe zwischen Kleinspielfeld und Sportplatzgelände

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Foto 7: Fußweg zwischen Kraftwerksgelände und Sportplatz

Foto 8: Fußweg zur Christian-Miesen-Straße

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RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 19

Foto 9: Gehölzbestand an der Zufahrt zum Kraftwerk (Christian-Miesen-Straße)

Foto 10: Garagenhof und Wohngebäude auf dem Kraftwerksgelände

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Foto 11: Gehölzbestand am Bahnübergang Wasserlandweg

Foto 12: Gehölzbestand an der Bahnlinie

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Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)

*5208-4

*

In Folge der baulichen Umsetzung der Planung wird möglicherweise ein Wochenstubenquartier der Zwergfledermaus in Anspruch genommen. Nachden fledermauskundlichen Untersuchungen wurden an der Nordfassade des Betriebsgebäudes 4 Zwergfledermäuse während der Wochenstubenzeitim Juli festgestellt. Durch den Abbruch des Gebäudes werden möglicherweise von diesen Fledermäusen genutzte Quartiere zerstört.

Die Abbrucharbeiten des Quartiergebäudes sind zwischen dem 30. August und dem 31. Oktober durchzuführen. Hierdurch werden Tötungen oderVerletzungen von Individuen und Jungtieren vermieden. In dieser Zeit sind die Tiere in der Lage auszufliegen. Zur Stärkung des Quartierverbundesim direkten Umfeld am vorhandenen Kraftwerk und weiteren Standorten sind im Winter 2017/2018 mindestens 3 große Fledermausspaltenquartieream Heizkraftwerk anzubringen.

In Hinblick auf das im Plangebiet möglicherweise vorkommende Zwergfledermausquartier ergeben sich unter Beachtung derVermeidungsmaßnahmen und der zusätzlichen Stärkung des Quartierverbundes keine Verletzungen der Verbote nach § 44 (1) i.V.m. (5) BNatSchG,da auch hier die ökologische Funktion der vom Ein-griff betroffenen Fortpflanzungsstätte im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Die imBonner Stadtgebiet weit verbreitete und ungefährdete Zwergfledermaus wechselt in der aktiven Phase ihre Quartiere.

keine weiteren Angaben erforderlich

keine weiteren Angaben erforderlich

keine weiteren Angaben erforderlich

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Geh

weg

(Pla

tten)

Tor

Tor

Weg (Asphalt)

Bahnübergang

Weg (Asphalt)

Weg (Asphalt)

Bänke

Hecke

Tor

Tor

Tor

Tor

Weg

Bord

stei

nBord

stei

n

Bewuchsgrenze

Bewuchsgrenze

Bewuchsgrenze

Bewuchsgrenze

Bewuchsgrenze

Bewuchsgrenze

Bewuchsgrenze

dichter B

ewuchs

dichter Bewuchs

dichter B

ewuchs

dichter B

ewuchs

Fußbalplatz(Rasen)

dichter Bewuchs

dichter Bewuchs

Bewuchsgrenze

Bewuchsgrenze

Bewuchsgrenze

dichter Bewuchs

dichter Bewuchs

dichter Bewuchs

dichter Bewuchs

Bewuchsgrenze

Bewuchsgrenze

Bewuc

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Bewuchsgrenze

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Pflasterweg

Pflasterweg

Pflasterweg

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Pflasterweg

Pflasterweg

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Bewuchsgrenze

dichter Bewuchs

dichter Bewuchs(kein Baumaufmaß)

Zufa

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Altablagerung 7820-017

59.8659.78

59.92

59.97

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59.95

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59.93

59.82

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1

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9

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2

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9

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9

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760

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59.9

4

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8

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59.90

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59.97

60.09

60.01

60.01

59.93

60.01

59.91

59.92

60.03

59.92

59.93

60.03

59.92

59.94

60.01

59.93

60.13

60.25

60.15

60.16

59.9460.06

60.15

60.0360.15

60.46

60.18

60.09

60.05

60.08

59.46

59.85

59.86

59.90

60.00

59.94

59.85

59.91

59.90

59.98

60.16

60.23

60.06

60.01

59.76

59.8

3

59.82

59.9259

.58

60.14

60.2659.74

59.76 59.8259.78

59.75

59.78

59.70

59.84

59.67

59.69

59.64

59.6859.70

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60.0

8

59.9

7

59.9

360

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60.0

6

59.9

6

59.3560.19

60.04

60.20

60.13

60.05

60.1560.20

60.3460.32

60.27

60.17

60.2860.32

60.06

60.27

60.26

60.0

8

59.9

5

60.07

61.91

60.03

60.07

60.02

59.9

6

59.48

60.20

60.10

59.32

59.30

60.20

60.07

60.07

60.3660.30

60.2960.37

60.13

60.03

60.06

59.54

59.62

60.0

0

60.17

59.42

59.99

60.04

59.97

59.96

59.96

60.01

60.14

60.01

60.02

60.16 60.16

60.05

60.1

0

60.07

60.12

60.09

60.05

60.04

60.03

60.06

59.91

59.46

59.61

59.27

59.51

59.47

59.48

59.52

59.80

59.98

60.09

59.82

59.84

60.03

60.12

59.76

60.07

60.14

60.4060.43

59.94

60.0659.23

59.18

59.95

60.1460.02

60.0559.72

59.74

59.47

59.93

59.49

60.43

59.93

59.6

3

59.8959.86

59.83

59.78

59.90

59.9560.01

60.06

59.99

60.02

59.9459.97

60.00

59.77

59.7859.87

59.90

59.66

59.69

60.14

59.6159.64

Messstation

Messstation

60.06

59.99

60.06

60.08

60.17

60.21

60.20

60.16

60.06

60.05

60.19

60.28

59.6958.90

59.83

59.89

59.85

59.86

59.74

59.74

59.5959.60

59.63

59.7259.71

59.8959.7759.68

59.54

59.2159.06

59.19 59.75

59.80

59.73

60.0459.98

60.1460.10

60.10

59.95

59.72

59.75

59.76

59.78

59.84

59.79

59.97

59.99

60.09

60.1560.29

60.44

60.09

59.91 59.93

59.99

60.44

60.27

60.3260.29

59.98

60.49

59.88

59.93

60.51

60.36

60.55

60.20

60.21

60.38

61.4361.00

60.31

60.45

60.32 60.57

59.97

60.04

59.92

59.85

60.28

60.13 59.91

60.01

60.0860.27

60.04

60.1260.23

61.50

60.12

60.12

59.97

59.97

60.13

60.14

60.16

60.16

60.15

60.04

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60.13

60.1260.13

59.99

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60.08

60.09

60.2160.16

60.22

60.24

60.22

60.41

60.28

60.25

60.21

60.29

60.17

60.11

60.47

59.97

59.82

59.84

59.90

59.91

59.94

59.98 59.93

60.01

60.08

60.10

60.21

60.27

60.14

60.06

59.9759.99

59.9560.05

59.95

60.0459.93

59.92

59.96

59.96

59.78

59.9760.07

59.9660.10

59.9560.08

59.9660.10

59.9960.1059.80

59.9760.10

59.94

59.9760.06

59.95

59.94

60.07

60.03

60.10

60.07

60.12

60.2959.9560.06

59.95

60.07

59.9560.03

59.93

60.31

59.9660.06

59.96

60.07

59.96

59.99

60.04

60.00

59.90

59.96

60.07

59.99

59.96

60.0860.26

59.94

59.9560.08

59.93

60.08

59.94

59.93

59.9760.07

59.9860.06

59.94

59.94

59.9560.06

59.9560.07

59.9

960

.08

59.9

4

60.0

4

59.92

59.9459.9460.00

60.24

60.22

60.06

60.10

60.0859.99

60.16

60.03

60.03

59.95

59.96

60.07

60.12

60.04

60.05

60.16

60.08

60.04

60.09

60.10

60.07

60.02

60.10

60.02

60.0860.02

60.11

60.06

60.1760.12

60.14

60.32

60.2

7

60.0

760

.06

60.06

60.0660.16

60.1

5

60.1

3

60.1

860

.08

60.28

61.26

61.4360.

29

60.29

60.23

61.3

5

60.2

160

.37 61

.35

60.7

861

.2360.34

60.46

60.29

60.20

60.3160.34

60.33

60.38

61.3061.13

60.43

60.44

60.8660.46

60.49

61.06 61.24

60.44

60.2360.17

60.34

61.14

60.10

60.02

60.23

60.0660.01

61.0860.17

59.96

61.28

61.20

60.12

59.95

59.86

59.9359.93

60.20

60.4259.95

59.90

61.48

60.09

59.92

60.02

59.95

61.29

60.09

59.91 59.99

60.09

60.02

61.40

59.9959.99

60.02

61.40

61.44

60.21

60.17

61.35

60.10

61.34

60.10

60.14

60.00

60.1159

.95

59.8459.92

59.78

59.68

59.6959.5959.62

59.74

59.77

59.56

59.51

59.47

59.48

59.43

59.46

59.48

59.50

60.1

7

59.95

60.14

59.86

61.56

61.44

60.25

61.29

60.2661.43

59.89

60.06

KD=60.02

KD=60.04

KD=60.02

KD=60.01

KD=60.06

KD=60.15

KD=60.08

KD=60.11

KD=60.07

KD=60.03

KD=60.04

KD=60.03

KD=60.06

DN 4

00 B

KS=57,45

KS=57,73

KD=59.98

KD=59.77KS=57,41

DN 400 B

KS=57,11

KD=59.75KS=56,91

DN 400 B

KD=59.58KS=57,60

KD=59.99 KD=60.00

KD=59.90

KD=59.94

KD=59.90

KD=60.14

KD=60.41

KD=60.42

KD=60.08

KD=60.09

KD=60.10

KD=60.12

KD=60.17

KD=60.36

KD=60.02

DN 4

00 B

KD=59.09

KD=60.21

U=0,85K=6

U=1,0K=8

U=1,45K=12

U=1,1K=10

U=0,85K=8

U=0,85K=8

U=1,55K=12

U=1,1K=10

U=2,04K=14

U=2*1,1K=10

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U=2*0,90K=12

U=1,49K=12

U=0,90K=8

U=1,39K=12

(nur ausgewähltes Baumaufmaß)

(nur ausgewähltes Baumaufmaß)

(nur ausgewähltes Baumaufmaß)

(nur ausgewähltes Baumaufmaß)

U=1,57K=8

U=1,13 0,82K=12

U=1,00K=8

U=0,86K=6

U=1,00K=8

(nur ausgewähltes Baumaufm

aß)

(nur ausgewähltes Baumaufmaß)

U=0,85 0,96K=10

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U=0,67 1,13K=12

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U=1,22K=10

U=1,94K=14

U=1,36K=12

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U=0,82 1,19K=10

U=1,11K=12

U=1,32K=12

U=1,45K=14

U=0,89 1,05 1,05K=14

U=1,11K=12

U=1,02K=10

U=0,74 1,52K=14

U=1,36K=14

U=1,13K=10

U=1,26K=12

U=1,93K=16

U=0,79 0,94 0,70 0,64K=14

U=0,31 1,11K=8

U=1,00K=7

U=1,02K=8

U=1,07K=10

U=0,88 1,43K=10

U=1,06K=7

U=0,93 0,81K=6

U=0,57 0,78K=8

U=0,92K=8

U=1,63K=12

U=1,00 1,31K=14

U=1,00K=7

U=1,04K=7

U=1,28K=12

U=1,27K=7

U=0,95 0,92K=10

U=0,85 0,64K=8

U=0,84 0,83K=12

U=1,17K=8

U=1,31K=10

U=0,50 0,92K=8

U=1,00 1,51K=10

U=0,40 0,69 0,56K=10

U=0,53 0,63K=7

U=0,77 0,30 0,74K=8

U=0,92K=7

U=1,02K=7U=0,97

K=7

U=0,91K=8

U=0,64 0,70K=7

U=0,64 0,64K=10

U=1,02K=8

U=0,29 1,23K=10

U=1,41K=12

U=1,44K=12

U=1,18K=8

U=0,75 0,84K=12

U=0,91 0,53K=8

U=0,76 0,61K=6

U=0,45 0,68 0,66K=8

U=1,28 0,79K=7

U=1,33K=10

U=1,48K=12

U=1,72K=12

U=1,35K=10

U=0,92 0,76 0,67 0,72K=12 U=1,65

K=12

U=0,82K=8

U=1,31K=10

U=0,98K=8

U=1,02 1,03 0,83K=12

U=1,05 1,16K=12

U=1,09K=8

U=1,18K=10

U=1,26K=10

U=1,16K=8

U=0,79 0,92 0,71K=12

U=1,30K=10

U=1,15 1,19K=12

U=1,28K=8

U=1,49K=10

U=1,39 1,13K=10

U=1,46K=10

U=1,19K=8

U=1,24K=10

U=1,27 0,81K=12

U=0,63 0,81 0,40 1,00K=10

U=0,52 0,67 0,44 1,28K=12

U=1,47K=10

U=1,32K=8

U=1,59K=8

U=1,12K=8 U=1,23

K=8

U=1,62K=12

U=1,40K=10

U=1,03K=8

U=0,87 0,84 0,57K=12

U=1,06K=8

U=0,87 1,05K=10

U=1,29 0,92 0,57 1,03K=14

U=0,85 0,76 1,24K=12

U=1,11K=8

U=1,09K=8

U=2,11K=14

U=1,24 1,00K=10

U=0,98 0,95K=10

U=1,66 0,24K=8U=1,07

K=8

U=2,36K=11

U=1,15K=8

U=2,40K=16

U=0,89 1,07 0,88K=14

U=1,24K=8U=1,50

K=10

U=1,09K=8

U=0,99K=8

U=1,16K=8

U=1,51K=10

U=1,59K=10

U=1,02K=8

U=0,85 0,66 0,74K=8

U=0,60 0,63 0,78K=8

U=1,10 1,18K=12

U=1,25 0,72K=12

U=1,26K=10

U=1,33K=12

U=1,07K=8

U=2,01K=14

U=0,90K=7

U=0,66 0,74K=8

U=1,04K=7

U=1,59K=12

U=0,85 0,86K=10

U=0,49 0,74K=8

U=1,95K=12

U=1,44K=8

U=1,07K=8

U=0,31 0,83K=7

U=1,13 0,57K=8

U=2,28K=12

U=0,94K=6

U=1,09K=8

U=1,00 1,11K=14

U=1,16 0,76 0,90K=12

U=0,57 1,00 1,39 0,54 0,91 0,83K=12

U=1,53K=12

U=1,54K=12

U=1.02K=10

U=1,76K=14

U=1,62K=10

U=1,55K=10

U=1,65K=10

U=1,10K=8

U=1,07K=8

U=1,12K=8

U=1,62K=10

U=1,58K=10

U=0,90 0,61K=10

U=0,86K=8

U=1,44K=10

U=1,09K=12

U=1,41 0,97K=10

U=1,92K=14

U=0,62 0,90 0,49K=8

U=0,62 0,51 0,54 0,70K=8

U=1,57K=9

U=1,53K=10

U=1,23K=8

U=1,30K=8

U=1,04 1,02K=10

U=1,28K=12

U=1,49K=8

U=1,37K=8

(nur ausgewähltes Baumaufmaß)

(nur ausgewähltes Baumaufmaß)

U=1,49K=8

U=0,85K=8

U=1,46K=12

U=1,38K=12

U=1,55K=12

U=0,64 / 0,60K=8U=1,01 / 0,79K=8

U=0,66 / 1,02K=10

U=0,81K=10

U=0,87K=8

U=0,89K=8

U=0,87K=8

U=0,97K=8U=0,96

K=8

U=0,87K=6

U=1,05K=8

U=1,13K=6

U=0,92K=8

U=0,85K=6

U=0,92K=8

U=1,15K=10U=1,15

K=10

U=1,10K=8

U=1,04K=8

U=1,31K=8

U=1,01K=5

U=0,98K=10

U=0,83K=8

U=1,42K=10

U=0,95K=8

U=1,56K=10

U=1,00K=8U=1,07

K=10U=1,04K=10

U=1,01K=8

U=1,09K=8

U=1,13K=12

U=1,07K=10

U=1,43K=14

U=0,87 / 0,52K=8

U=1,29K=12

U=1,20K=10

U=1,25K=8

U=1,56K=10

U=0,93K=8

U=1,32K=10

U=1,05K=6

U=1,32K=10

U=1,02K=8

U=1,00K=8 U=1,25

K=10

U=0,61 / 0,84K=10

U=0,89K=6

U=1,10K=8

U=1,31 / 0,77K=12

U=1,03K=10

U=1,17K=12

U=0,98K=8

U=0,84 / 1,16 /1,21

K=14

U=1,06K=10 U=1,14

K=10

0,42 / 0,74 / 0,538

U=1,06K=8 U=0,96

K=8

U=1,23K=8

U=1,42K=10

U=1,26K=10

U=0,49 / 1,74K=16

U=0,83 / 0,78K=8

U=1,26K=8U=1,21

K=8

U=0,86K=8

U=0,97K=8

U=1,35K=8

U=0,87K=8

U=1,00K=8 U=0,97 / 0,55

K=8

U=1,04K=6

U=1,03K=8

U=1,05K=10

U=0,76K=5 U=1,09

K=8 U=0,76 / 0,75 / 0,30K=8

U=1,10K=2

U=0,81K=4

U=0,82K=6

U=0,93K=6 U=0,82

K=6U=1,05

K=8

U=1,00K=4

U=0,92K=6

U=0,58 / 0,37 /0,47K=10

U=1,00K=8

U=0,84K=8

U=0,90K=7

U=0,33 / 0,80 / 0,30K=10

U=0,86 / 0,46K=8

U=1,10K=8

U=0,63 / 0,38K=6

U=0,60 / 0,70K=8

U=0,92 / 1,02K=8 U=1,13

K=8

U=1,18K=8

U=1,02K=10

U=0,98K=8

U=1,60K=14

U=0,50 / 0,82K=8

U=0,44 / 0,96K=12 U=0,60 / 0,75

K=6

U=0,84 / 037K=10

U=1,02K=8

U=0,53 /0,77K=6

U=1,00K=8

U=1,06K=6

U=0,90K=6

U=0,94K=4

Gleis

Gleis

Gleis

Gleis

Gleis

Gleis

Geh- und Radweg

Geh- und Radweg

Grünstreifen

Grünstreifen

Stellplätze

Stellplätze

Gehweg

Gehweg

Deutsche Bahn

Deutsche Bahn

Attika=71.07

Attika=78.28

Ri=62.51

OK=67.58

Fi=63.48

Attika=91.27

Attika=91.28

Attika=78.25

OK=67.59

Ri=63.46

Attika=62.82

Fi=69.95

Ri=64.71

Attika=89.16

Eingang=60.24

Eingang=60.26

Attika=89.17

Attika=78.28

Attika=69.85

Attika=69.86

Attika=71.66

Attika=71.66

Attika=75.35

Attika=75.32

Attika=79.02

Attika=79.01

Attika=68.00

Attika=68.00

Attika=70.35

Attika=73.78

IV + STG

IV

III

II + STG

III+ STG

Attika=71.41

Attika=71.43

Fi=69.94

II

Fi=67.48

Fi=67.42

Ri=65.16

Ri=65.15

II

OK Kamin=158.20

Attika=67.56

Attika=67.55

Fi=71.80

Ri=70.14

Eingang=59.41

II+STG

# 2

0,0

# 1

0,0

# 1

5,0

# 15,0

Anpfla

nzu

ngen g

em

. § 9

(1) N

r. 15 B

BauG

vorzu

nehm

en, a

usnahm

sw

eis

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önnen S

tellp

lätze

und u

nte

rirdis

che A

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gen zu

gela

ssen w

erd

en

Anpfla

nzu

ngen g

em

.

§ 9

(1) N

r. 15 v

orzu

nehm

en

Anpflanzungen gem. § 9 (1) Nr. 15 BBauGsind hier vorzunehmen,

# 15,0

Anpflanzungen gem. § 9 (1) Nr. 15 BBauGsind hier vorzunehmen,

Anpfla

nzu

ngen g

em

. § 9

(1) N

r. 15 B

BauG

sind h

ier vo

rzunehm

en,

# 3

0,0

B-Plan Nr. 7919-47

B-Plan Nr. 7919-46

Grünfläche (Sportanlagen)

Grünfläche (Sportanlagen)

Industriegebiet (Heizkraftwerk)GRZ 0,7 BMZ 3,5 offene Bauweise

max. Bauhöhe 12,0m über festgesetzter Geländehöhevon 60,0m ü.NN. Schornsteine ausgenommen.

max. Bauhöhe 36,0m über festgesetzter Geländehöhe von 60,0m ü.NN.Schornsteine ausgenommen, Schornsteinhöhe davon abhhängig, dass

zumutbare, niedrigere Ersatzlösungen icht durchführbar sind

IndustriegebietGRZ 0,7 BMZ 3,5 offene Bauweise

Heizkraftwerk Süd

419211 755

556

553

758

534

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521

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554

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3129

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3401

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29962995

Stadion

sB

Abgrenzungslinie für bahnparellele Straße

Abgrenzungslinie für bahnparellele Straße

Abgrenzungslinie für bahnparellele Straße # ca. 26,0 m

# ca. 26,0 m

Gemarkung DottendorfFlur 3

Gemarkung KessenichFlur 2

vorgeschlagene Grenze der Bebauung

unter geotechnischen Aspekten

Grenze der Abgrabung (Altablagerung 7818-006)

lt. Angaben der Stadt Bonn

Altablagerung 7818-006

Chr

istia

n-M

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traß

e

Im Wasserland

Oscar-Rom

ero-Allee

Wasserland

Wasserland

Joseph-Beuys-Allee

Siegweg

HsNr. 9

27

44

25

HsNr. 15

42

17

HsNr. 11

21

38

19

HsNr. 13

1515

23

HsNr.

14

5

24

40

HsN

r. 36

HsN

r. 22

26

2

Weg

(15)

(1)

(7)

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P7

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Freigabe:Gesehen:

Datum / Unterschrift

Planinhalt

Geprüft RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten:

Datum

22.09.2017

Datum / Unterschrift

Datum / Unterschrift

Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet,soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz.Alle Rechte vorbehalten.

Planbezeichnung

Leistungsphase

Projekt

Bauherr

Maßstab

Plan Format

Höhenbezug

bearbeitet

1:500

Mö / LK / CP

NHN

1189x841

N

01

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ArtenschutzprüfungSchwimmbad Wasserland, Bonn

Bestand Avifauna

Bestandserfassung

16-470_lp_2_Avifauna

SWB Energie- und WasserversorgungBonn/Rhein-Sieg-GmbHWelschnonnenstraße 453111 Bonn

Brutvögel

Amsel

Grenze Plangebiet

Sonstige Darstellungen

Darstellung auf Grundlage des amtlichen Lageplanesals Planungsgrundlage der Dipl.-Ing. W. + M. Pilhatsch(Index d, 31.01.2017), Öff. best. Vermessungsingenieure

Blaumeise

Buchfink

Buntspecht

Dorngrasmücke

Eichelhäher

Elster

Gartenbaumläufer

Gartengrasmücke

Grünfink

Hausrotschwanz

Haussperling

Heckenbraunelle

Kohlmeise

Klappergrasmücke

Misteldrossel

Mönchsgrasmücke

Ringeltaube

Rotkehlchen

Schwanzmeise

Singdrossel

Sommergoldhähnchen

Stieglitz

Wanderfalke

Wintergoldhähnchen

Zaunkönig

Zilpzalp

Höhlenbäume

Zwergfledermausquartier