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EU- Finanzsektors Auf dem Weg zu Gesundheit und Stabilität des Binnenmarkt und Dienstleistungen

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EU-Finanzsektors

Auf dem Wegzu Gesundheit und Stabilität des

Binnenmarkt und Dienstleistungen

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EU-Finanzsektors

Auf dem Wegzu Gesundheit und Stabilität des

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Wir alle leiden unter den Auswirkungen der aktuellen Finanzkrise. Sie begann im Bankensektor und hat inzwischen die Staatsfinanzen erfasst. Die Finanzkrise hat nicht nur zu schmerzlichen Einsparungen in den öffentlichen Haushalten geführt, sie hat längst auch gravierende Auswirkungen auf die Realwirtschaft.

Finanzreformen spielen daher eine zentrale Rolle bei der Stabilisierung des Finanzsektors. Ohne eine grundlegende Reform des Finanzsektors ist es nicht möglich, die Unzulänglichkeiten und Auswüchse auf dem Sektor zu beseitigen, die zu der Krise geführt haben, und zukünftigen Krisen vorzubeugen oder diese abzumildern.

Die EU steht kurz vor dem Abschluss des umfangreichsten Programms für eine Reform der Finanzdienste, das sie jemals beschlossen hat. Sie hat ein Gesamtpaket von rund dreißig Maßnahmen auf den Weg gebracht, von denen ein Teil bereits verabschiedet wurde. Mit diesem Paket ist die EU allen wichtigen Forderungen nachgekommen, die von der G20 beschlossen wurden. Mein Ziel ist nun, dass alle diese Rechtsvorschriften bis 2013 in Kraft sein sollen. Ein Ziel, das, wie ich glaube, durchaus realistisch ist.

Finanzreformen sind jedoch mehr als nur ein Mittel, um der nächsten Krise vorzubeugen. Finanzreformen können auch eine Rolle spielen, um die Auswirkungen der derzeitigen Krise abzumildern, denn sie wirken sich positiv auf das Wirtschaftswachstum aus.

Diese Broschüre erläutert unsere Reformen, sie erklärt, wie sie zu Stabilität und Wachstum beitragen und wie sie helfen können, Europa wieder auf den Weg zurück zu Wirtschaftswachstum und Wohlstand zu bringen.

Michel BARNIERMitglied der Europäischen Kommission,

zuständig für Binnenmarkt und Dienstleistungen

Inhalt

Einleitung

1 Die Neuordnung der Finanzaufsicht

2 Stabilere Finanzinstitute und Finanzmärkte 2.1 Banken und Versicherungsgesellschaften2.2 Ratingagenturen und Abschlussprüfer 2.3 Wertpapiermärkte und Finanzderivate 2.4 Spekulative Finanzgeschäfte, die den Finanzmarkt

destabilisieren können

3 Ein verantwortungsvolleres Finanzsystem 3.1 Corporate governance und Vergütungspolitik3.2 Sanktionen

4 Ein verbraucherfreundlicheres Finanzsystem 4.1 Einlagensicherung und Anlegerschutz4.2 Verantwortungsbewusste Vergabe von

Hypothekenkrediten4.3 Finanzielle Integration und Zahlungen4.4 Anlageprodukte für Kleinanleger

5 Ein Finanzsystem für mehr Wachstum 5.1 Risikokapital und sozial verantwortliche Investitionen 5.2 Förderung von KMU-orientierten Kapitalmärkten

6 SchlussfolgerungenTabelle der Finanzreformen

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Die Finanzkrise, die 2007 ausbrach, ist die schlimmste Krise, die Europa seit den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts erlebt hat. Auslöser war die Krise auf dem US-amerikanischen Markt für zweitklassige Hypothekenkredite. Einer Epidemie gleich breitete sich die Krise, die zunächst nur komplexe Finanzprodukte betraf, rasend schnell über den gesamten Erdball aus.

Die Schuldenkrise des Jahres 2011 ist zwar zumindest teilweise auch eine Folge der Bankenkrise, aber sie hat auch eigene Ursachen. Die Risiken der Schuldenkrise haben die Position des Finanzsektors noch weiter verschlechtert. Finanzinstitute haben zunehmend Finanzierungsprobleme wegen der Unsicherheiten im Zusammenhang mit Staatsanleihen in ihrem Portfolio. Darüber hinaus wirken sich die Einsparungen in den Staatshaushalten immer stärker auf die Realwirtschaft aus. Die Banken versuchen, ihre Bilanzen wieder in Ordnung zu bringen und sind daher eher zurückhaltend bei der Kreditvergabe.

Die Finanzmärkte waren das Zentrum dieser Krisen. Sie können deshalb nicht so weitermachen wie bisher. Die Krise hat eine Reihe von Unzulänglichkeiten und Versäumnissen auf dem Finanzmarkt aufgedeckt: Lücken in der Regulierung, unzureichende Aufsicht, Schwächen bei der Corporate Governance, riskante Kurztermingeschäfte in Finanzinstituten, wenig transparente Märkte und überkomplexe Finanzprodukte wie Derivate.

Die Krise hat die gesamte Welt erfasst und muss daher auch weltweit bekämpft werden. Das wichtigste Forum für einen koordinierten globalen Ansatz ist die G20, denn in der G20 sind die führenden Volkswirtschaften und die Schwellenländer zusammengeschlossen. Europa hat auf eine globale Lösung im Kampf gegen die Finanzkrise gedrängt und ist entschlossen, diese auch umzusetzen.

In Zusammenarbeit mit ihren internationalen Partnern hat die Kommission versucht, das Übel an der Wurzel zu packen. Sie hat ein umfassendes Programm für eine Reform des Finanzsektors aufgelegt, das kurz vor dem Abschluss steht.

Ende 2011 wurde ein neuer europäischer Aufsichtsrahmen eingeführt, einschließlich der Rechtsvorschriften, die sich mit allzu großen Marktschwankungen befassen. Neue Vorschriften gehen schärfer gegen riskante Praktiken wie Hedgefonds oder Leerverkäufe vor und nehmen Rating-Agenturen stärker in die Pflicht. Allein 2011 hat die Kommission 25 Gesetzesvorschläge vorgelegt, darunter wichtige Pakete für eine Neustrukturierung der Regulierung von Banken und Kapitalmärkten.

Einleitung Die Europäische Union befindet sich auf dem richtigen Weg zu einem neuen

Rechtsrahmen für Finanzdienstleistungen, der bis 2013 in Kraft sein dürfte

Abbildung 1. Auswirkungen der Krise

Quelle: Eurostat, EU27

BIP-Wachstumsrate % gegenüber dem Vorjahr

Arbeitslosenquote in % der erwerbstätigen Bevölkerung

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2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

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Die Kommission hat alle wichtigen Rechtsvorschriften zu Verpflichtungen vorgelegt, die auf G20-Ebene beschlossen wurden. Der größte Teil dieser neuen Vorschriften durchläuft bereits den Legislativprozess. Ihr Ziel ist, die Finanzinstitute sicherer zu machen, die Märkte effizienter und krisenfester zu machen und die Verbraucher besser zu schützen.

Das Programm ist noch nicht abgeschlossen. Es gibt noch viel zu tun, aber die Europäische Union befindet sich auf dem richtigen Weg zu einem neuen Rechtsrahmen für Finanzdienstleistungen, der bis 2013 in Kraft sein dürfte.

Die Krise hat vor allem eines deutlich gemacht: Der Finanzsektor muss strenger überwacht werden. Darüber hinaus sind im Zuge der Krise auch eine Reihe schwerwiegender Mängel in der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regulierungsbehörden zutage getreten.

Um diese Mängel zu beheben, hat die EU neue europäische Aufsichts-behörden eingeführt, die im Janu-ar 2011 ihre Arbeit aufgenommen haben: die Europäische Bankauf-sichtsbehörde (EBA), die Europäi-sche Aufsichtsbehörde für das Versi-cherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und die Europäische Wertpapieraufsichtsbe-hörde (ESMA).

Diese neuen europäischen Institutionen arbeiten eng mit den Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten zusammen, entwickeln mit diesen zusammen abgestimmte Vorschriften und stellen sicher, dass sie auch umgesetzt werden. Darüber hinaus erhalten die neuen Behörden auch besondere Befugnisse. So können sie:

•besondereVorschriftenfürnationaleBehörden und Finanzinstitute erlassen,

•inKrisenzeitenMaßnahmenergreifen,zum Beispiel bestimmte Produkte verbieten,

•beiMeinungsverschiedenheitenzwischen nationalen Behörden vermitteln und diese beilegen und

•füreinekohärenteAnwendungdesEU-Rechts sorgen.

Die Neuordnung der Finanzmarktaufsicht

K A P IT EL 1

Darüber hinaus haben die europäischen Aufsichtsbehörden umfassende Befugnisse in Krisenzeiten. Wenn der Rat der EU beschließt, dass Markturbulenzen den Rückgriff auf solche Befugnisse notwendig machen, koordinieren sie die Arbeit der nationalen Behörden und sorgen dafür, dass die notwendigen Maßnahmen auf eine harmonisierte Weise in ganz Europa durchgesetzt werden. Die europäische Börsenaufsicht hat zum Beispiel das Recht, unter bestimmten Umständen Leerverkäufe von Wertpapieren zu verbieten.

Es wurde auch ein Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) eingesetzt. Seine Aufgabe ist, die Stabilität des Finanzsystems zu überwachen und frühzeitig auf Risiken hinzuweisen. Der ESRB gibt Frühwarnungen zu sich abzeichnenden Systemrisiken ab und empfiehlt bei Bedarf konkrete Maßnahmen zu deren Bekämpfung.

Seit dem Vertrag von Lissabon hat die Kommission das alleinige „Initiativrecht” und kann als einziges EU-Organ Gesetzesvorschläge vorlegen. Die Vorschläge werden gleichzeitig an die Mitgesetzgeber in der EU zur „Mitentscheidung“ weitergeleitet, an das Europäische Parlament und an den Rat. Sobald die Kommissionsvorschläge von den Mitgesetzgebern (in der Regel nach zehn bis zwanzig Monaten Verhandlungen und nach eventuellen Änderungen) angenommen wurden, verabschiedet die Europäische Union einen neuen Rechtsakt. Zu einem Überblick über die Vorschläge der Kommission, die Vorschläge, die derzeit im EP und im Rat diskutiert werden, und den Vorschlägen, die bereits von der EU verabschiedet wurden, siehe letzte Seite, die Tabelle mit dem „Programm zur Finanzmarktregulierung der Europäischen Kommission als Antwort auf die Finanzkrise und die G20-Verpflichtungen“.

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Wenn der Rat der EU beschließt, dass Markturbulenzen den Rückgriff auf solche Befugnisse notwendig machen, koordinieren sie die Arbeit der nationalen Behörden und sorgen dafür, dass die notwendigen Maßnahmen auf eine harmonisierte Weise

in ganz Europa durchgesetzt werden

Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA)

Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)

Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA)

Nationale Aufsichtsbehörden Europäische Aufsichtsbehörde für

das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung

Abbildung 2. Die neue europäische Finanzaufsichtsstruktur

Die Krise hat gezeigt, wie rasch sich Erschütterungen des Finanzsystems auf die Realwirtschaft auswirken und das Wachstum beeinträchtigen können. Die vorhandenen Regulierungsmechanismen haben kläglich versagt. Sie waren weder in der Lage, den Zusammenbruch von Finanzinstituten zu verhindern noch die Ausbreitung der Krise auf andere Wirtschaftsakteure und das System als Ganzes zu stoppen. Die neuen Rechtsvorschriften werden dazu in der Lage sein.

2.1 Banken und Versicherungsgesellschaften

Ziel des Reformprogramms der Kommission war vor allem, die Krisenfestigkeit des Bankensektors zu verbessern. Im Juli 2011 schlug die Kommission vor, die Eigenkapitalanforderungen der Banken zu erhöhen. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung auf die Umsetzung der G20-Vereinbarungen.

Nach erneuten schweren Turbulenzen auf den europäischen Kapitalmärkten hat der Europäische Rat im Oktober 2011 einen Fünf-Punkte-Plan verabschiedet, der Europa aus der Schulden- und Finanzkrise führen soll. Dieser Plan sieht unter anderem vor, dass die größten europäischen Banken einen Kapitalpuffer bilden sollen. Dieser Prozess wird von der Europäischen Bankaufsichtsbehörde koordiniert. Durch die Öffnung geeigneter Finanzierungskanäle soll dieser Prozess die Auswirkungen zukünftiger Erschütterungen in der Eurozone auffangen und die Glaubwürdigkeit und Attraktivität der europäischen Banken verbessern. Dies wird ihren Zugang zum Wholesale Funding

verbessern und auf diese Weise auch ihren Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung in Europa verstärken.

Parallel zu Maßnahmen zur Stärkung des Ban-kensektors bereitet die Kommission derzeit einen neuen Rahmen vor, um die Zahlungs-fähigkeit von Versicherungsgesellschaften sicherzustellen. Dieses System, das bis 2014 implementiert sein soll führt risikobasierte Ei-genkapitalanforderungen für Versicherungen ein und verstärkt das Risikomanagement.

Die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen sollen den Finanzsektor wider-standsfähiger machen, damit er zukünftige Krisensituationen besser bewältigen kann. Es wäre jedoch unverantwortlich, wenn wir nicht auch noch Pläne für den Extremfall hätten.

Stabilere Finanzinstitute und Finanzmärkte

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2.2 Ratingagenturen und Abschlussprüfer

Für die Stabilität der Finanzmärkte spielen nicht nur krisenfeste Finanzinstitute eine Rolle, sondern auch gut funktionierende Si-cherheitsvorkehrungen und Warnmechanis-men. Ratingagenturen und Abschlussprüfer sind wichtige Akteure auf den Finanzmärk-ten. Ratingagenturen senden zum Beispiel rechtzeitig Warnsignale an Investoren und Aufsichtsbehörden, wenn Entwicklungen zu einem Systemrisiko führen könnten. Die Kommission hat neue Vorschriften vorge-legt, um das Funktionieren dieser Gremien zu verbessern.

Ratingagenturen bewerten, wie groß die Chancen sind, dass Unternehmen oder Staa-ten ihre Schulden zurückzahlen. Die Krise hat jedoch gezeigt, dass Ratingagenturen in der Vergangenheit Fehler gemacht haben und in Interessenkonflikte verwickelt waren, wenn sie zum Beispiel von Organisationen bezahlt wurden, die sie bewerten sollten. Fehlerhafte Ratings haben in nicht unerheblichem Maße zur Finanzkrise beigetragen.

Die EU hat bereits einen neuen Regulie-rungsrahmen eingeführt und Ratingagentu-ren der Aufsicht der ESMA unterstellt. Trotz dieser verschärften Vorschriften muss nach wie vor befürchtet werden, dass Unterneh-men und Finanzinstitute sich allzu sehr auf Ratings verlassen und nicht ihre eigenen Risikobewertungen durchführen. Die Kom-

Aus diesem Grund arbeitet die Kommis-sion an einem ehrgeizigen Maßnahmenpa-ket, das die Abwicklung von Banken regeln soll. Staatliche Behörden werden ein um-fassendes Instrumentarium an die Hand bekommen, das sie nutzen können, wenn Banken in Schwierigkeiten geraten. Dazu zählen Frühinterventionsbefugnisse, um Sanierungspläne für in Schieflage gerate-ne Banken umzusetzen oder um in Konkurs geratene Banken abzuwickeln. In diesem Zusammenhang sollen auch grenzüber-schreitende Kooperationsmechanismen eingeführt werden, die in den vergange-nen Jahren während des Zusammenbruchs einiger Banken fehlten. Die Maßnahmen zielen auch darauf ab, krisenfeste euro-päische Finanzvereinbarungen zu haben, um zu verhindern, dass Steuerzahler in Zu-kunft erneut für die Rettung maroder Ban-ken aufkommen müssen.

mission hat daher vorgeschlagen, diese Regeln noch weiter zu verschärfen, um die Abhängigkeit von Ratingagenturen und die Konzentration auf dem Markt der Rating-agenturen zu verringern sowie die beson-dere Verantwortung von Ratingagenturen im Hinblick auf die Bewertung von Staats-schulden hervorzuheben.

Abschlussprüfer spielen eine wichtige Rolle bei der Bewertung, ob die Abschlüsse der von ihnen geprüften Unternehmen auch ein Bild vermitteln, das den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Die Qualität ihrer Arbeit und die Unabhängigkeit ihres Urteils sind daher wichtige Voraussetzungen für das Vertrauen in die Märkte und Unter-nehmen. Um eine angemessene Überwa-chung dieser Akteure sicherzustellen und um möglichen Interessenkonflikten vor-zubeugen, die ihre Arbeit in Frage stellen könnten, hat die Kommission im November 2011 Vorschläge vorgelegt, die den Regu-lierungsrahmen auf europäischer Ebene in erheblichem Maße verändern. Diese Vor-schläge sollen auch die Auswahl und den Wettbewerb auf einem Markt verbessern, der derzeit von den „großen vier“ multina-tionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beherrscht wird.

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2.3 Wertpapiermärkte und Finanzderivate

Die Krise hat gezeigt, dass sich auf nicht transparenten Wertpapiermärkten ohne eine angemessene Regulierung und Aufsicht erhebliche Risiken aufbauen können. Transparente Handelsplätze und zentrales Clearing haben sich als sehr viel widerstandsfähiger gegen Erschütterungen erwiesen. Eine angemessene Regulierung sollte daher zu mehr Sicherheit beitragen, ohne die Effizienz, Liquidität und den Wettbewerb zu beeinträchtigen.

Finanzderivate sind besonders komplexe Wertpapiere. Dabei handelt es sich um Finanzinstrumente, deren Wert von der zugrunde liegenden Basisgröße abhängt, zum Beispiel dem Ölpreis, Zinssätzen oder Währungsschwankungen. Derivate spielen eine wichtige Rolle in der Wirtschaft. Sie können zur Absicherung gegen bestimmte Risiken genutzt werden, aber auch für Spekulationen. Finanzderivate können jedoch auch das Risiko über das Finanzsystem verbreiten. Die Verwendung von Derivaten hat in den vergangenen Jahren enorm zugenommen (siehe Abbildung 3). Dabei entfiel der Hauptanteil an diesem Wachstum auf OTC-Transaktionen (so genannte „Over-The-Counter»-Geschäfte). Dies sind außerbörsliche Derivate, die bilateral zwischen den beteiligten Geschäftspartnern gehandelt werden, nicht an geregelten Märkten.

Die 2010 und 2011 vorgeschlagenen Rechtsvorschriften sollten sicherstel-len, dass alle standardisierten Wertpa-piere, auch OTC-Derivate, auf geregel-ten öffentlichen Handelsplattformen gehandelt werden und durch zentrale Gegenparteien abgewickelt werden. Auf diese Weise könnte das Kontra-hentenrisiko verringert werden, das heißt das Risiko des Ausfalls einer der Vertragsparteien. Die Rechtsvorschrift dehnt auch vorhandene Vorschriften zur Transparenz und Unternehmens-führung auf neue und innovative Han-delsplätze aus und gewährleistet so ein höheres Maß an Sicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen.

Rohstoffderivate

Die vergleichsweise hohen Preisschwankungen bei Rohstoffen wie Lebensmitteln und Öl in jüngster Zeit haben zu wachsenden Sorgen bei Nutzern und Herstellern von Rohstoffen geführt, vor allem in Entwicklungsländern.

Zwar dürften diese Preisschwankungen größtenteils auf die wachsende Nachfrage und auf eine schwankende Versorgung zurückzuführen sein. In jüngster Zeit mehren sich jedoch die Stimmen, die Rohstoffspekulationen für diese Entwicklung verantwortlich machen.

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission Vorschläge zur Kontrolle des Rohstoff-handels vorgelegt. Ein Entwurf für eine Rechtsvorschrift, der 2011 vorgelegt wurde, wird die Vorschriften zu Markmanipulationen auf OTC-Derivate ausdehnen und auch den Aufsichtsbehörden das Recht geben, Rohstoffhändlern Grenzen zu setzen.

Abbildung 3. Der Markt der OTC-Derivate

Jun.

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Dec. 2

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Devisenkontrakte

Warenkontrakte

Zinskontrakte

Kreditausfallversicherungen (CDS)

Aktiengebundene Kontrakte

Nicht zugewiesen

Quelle: Auf Eurostat-Daten basierende Berechnungen der Europäischen Kommission (Eurostat) und der Europäischen Zentralbank data

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2.4 Spekulative Finanzgeschäfte, die den Finanzmarkt destabilisieren können

Es ist zwar nicht ausgeschlossen, dass Hedgefonds nicht die Hauptursache der Krise gewesen sind. Aber Hedgefonds sind nicht transparent, und die mit dieser Art von Geschäften verbundenen Risiken sind nicht genügend abgesichert. Die EU-Gesetzgebung korrigiert dies und führt eine neue Regulierung und Überwachung für alternative Investmentfonds ein, also auch für Hedgefonds.

Einige dieser Geschäfte können zu starken Marktturbulenzen führen. Zum Beispiel Leerverkäufe. Bei Leerverkäufen verkauft ein Anleger Wertpapiere, die er sich nur geliehen hat, in der Hoffnung, sie später zu einem niedrigeren Preis zurückzukaufen und dabei Gewinne zu machen.

Leerverkäufe können unter Umständen zu einem massiven Preisverfall führen und erhebliche Marktturbulenzen verur-sachen. Daher wurden Rechtsvorschriften verabschiedet, um die Transparenz bei Leerverkäufen zu verbessern mit dem Ziel, Aufsehern zu helfen, Risiken aufzudecken. In Ausnahmesituationen werden Aufsichts-behörden auch mit der Befugnis ausge-stattet, Leerverkäufe ganz zu verbieten oder einzuschränken.

Andere Finanzinstrumente, die massiv in Kritik geraten sind, sind Credit Default Swaps (CDS). Dabei handelt es sich um eine Art Kreditausfallversicherung auf Staatsanleihen. Sie können jedoch auch für Spekulationen genutzt werden. In diesem Fall nennt man sie „ungedeckte CDS”. Die europäischen Rechtsvorschriften, die 2011 angenommen wurden, werden den CDS-Markt transparenter machen, und ungedeckte CDS auf Staatsanleihen in der EU werden verboten, da sie eine verhängnisvolle Form der Spekulation sind.

Verantwortungsloses, an kurzfristigen Erfolgen orientiertes Verhalten und hohe Risikofreudigkeit haben den gesamten Finanzsektor in Verruf gebracht.

3.1 Corporate governance und Vergütungspolitik

Die Kontrolle des Managements durch Anteilseigner in Finanzinstituten war in der Vergangenheit unzureichend und das Risikomanagement in diesem Bereich nur schwach ausgeprägt. Falsche Anreize in der Vergütungspolitik führten zu hoher Risikofreudigkeit und zu einem Verhalten, das nur an kurzfristigen Erfolgen orientiert war. Neue Regeln verschärfen die Kontroll- und Ausgleichsmechanismen („Checks and balances“), um zu verhindern, dass sich solche Auswüchse wiederholen. Die EU hat daher neue verbindliche Vergütungsregeln für Bankmitarbeiter eingeführt.

2011 wurden weitere legislative Initiativen vorgelegt, die die Verantwortung von Aufsichtsräten in Finanzinstituten erhöhen und die Aufsicht über die Geschäftsleitung verschärfen, um auf allen Ebenen eine Unternehmenskultur einzuführen, die mit einem wirksamen Risikomanagement vereinbar ist.

Ein verantwortungsvolleres Finanzsystem

K A PIT EL 3

Vergütung in Banken und Investmentfirmen

Die Rechtsvorschriften, die seit dem 1. Januar 2011 für Banken und Investmentfirmen in Kraft sind, schreiben vor, dass:- in Zukunft maximal 20-30 % der

variablen Vergütung in bar und im Voraus gezahlt werden;

- 40 % der variablen Vergütung mindestens drei bis fünf Jahre zurückgestellt werden müssen;

- mindestens 50 % der Bonuszahlungen in Form von Aktien ausbezahlt und für eine bestimmte Zeit gehalten werden müssen.

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3.2 Sanktionen

Schärfere Strafen können dazu beitragen, dass Finanzdienstleister die Verantwortung für ihr Verhalten übernehmen. Die Sanktionen sind jedoch von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich und in einigen Fällen sehr niedrig.

Die Kommission hat EU-weite Maßnahmen vorgeschlagen, um ein höheres Maß an Konvergenz zu erzielen und die abschreckende Wirkung der nationalen Sanktionsregelungen zu erhöhen. Sie hat auch vorgeschlagen, die Befugnisse der Finanzaufsichtsbehörden auszuweiten, um Marktmanipulationen unter Strafe zu stellen, zum Beispiel durch Festlegung einer Mindesthöhe für Geldstrafen. Diese könnten doppelt so hoch sein wie die illegal erzielten Gewinne.

Eine wichtige Lektion, die wir aus den jüngsten Marktturbulenzen lernen können, ist, dass die Verbraucher besser geschützt werden müssen und dass das öffentliche Vertrauen in die Finanzmärkte wiederhergestellt werden muss.

Ein verbraucherfreundlicheres Finanzsystem

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Konsultation interessierter Kreise über Initiativen im Bereich Finanzdienstleistungen

Die Beteiligung aller Kategorien von interessierten Gruppen an der Politikgestaltung ist wichtig, um die Qualität und Relevanz der EU-Gesetzgebung zu verbessern. Dies trifft vor allem auf die Interessengruppen zu, die nicht über genügend Mittel verfügen, um ihre Stimme hören zu lassen: Verbraucher und Endnutzer, Gewerkschaften und KMU.

Die Beteiligung dieser Interessengruppen an der Politikgestaltung im Bereich Finanzdienstleistungen wird durch zwei Expertengruppen sichergestellt (die Nutzergruppe „Finanzdienstleistungen“ und die Gruppe der Angestelltenvertretungen in der Finanzdienstleistungsbranche) und durch ihre Vertretung in allen anderen Expertengruppen.

Außerdem haben die EU-Organe beschlossen, ein Zentrum für Fachwissen zu finanzieren, um branchenfremden Interessengruppen das notwendige Fachwissen über Finanzdienstleistungen zur Verfügung zu stellen.

Die Kommission hat auch vorgeschlagen, die Befugnisse der Finanzaufsichtsbehörden auszuweiten, um Marktmanipulationen unter Strafe zu stellen

4.1 Einlagensicherung und Anlegerschutz

Die Inhaber von Bankkonten müssen darauf vertrauen, dass ihre Spareinlagen sicher sind, selbst im Falle einer Insolvenz ihrer Bank. Die EU hat daher eine Rechtsvorschrift vorgelegt, die sicherstellt, dass Bankeinlagen in Europa für jeden Anleger bis zu einer Höhe von 100 000 EUR gedeckt sind. Die Kommission hat vorgeschlagen, den Schutz von Anlegern noch weiter zu harmonisieren und zu vereinfachen,

eine schnellere Auszahlung sicherzustellen und die Finanzierung der Einlagensicherungssysteme zu verbessern.

Auch für Anleger von Wertpapieren wurden ähnliche Vorschläge vorgelegt. Die Kommis-sionsvorschläge sehen eine Entschädigung in Höhe von mindestens 50 000 EUR für den Fall vor, dass eine Wertpapierfirma aufgrund

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von Betrug oder Insolvenz nicht in der Lage ist, Vermögenswerte zurückzuzahlen.

4.2 Verantwortungsbewusste Vergabe von Hypothekenkrediten

Die Aufnahme eines Hypothekenkredits ist eine der wichtigsten langfristigen Finanzentscheidungen im Leben der meisten Menschen. Die Kommission hat Rechtsvorschriften vorgeschlagen, die sicherstellen, dass Hypothekenkredite auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten sind und ihre Fähigkeit berücksichtigen, den Kredit zurückzuzahlen. Alle Kreditgeber und Mittler müssen ehrlich und professionell handeln, und zwar bevor, während und nach der Vergabe solcher Kredite.

4.3 Finanzielle Integration und Zahlungen

In Europa gibt es noch rund 30 Millionen Er-wachsene, die kein Bankkonto haben. Diese Menschen haben keinen Zugang zu elektroni-schen Zahlungssystemen, das heißt, sie sind von Instrumenten ausgeschlossen, die für unser heutiges Leben unverzichtbar sind. Die Kommission empfiehlt daher, jedem EU-Bürger

Ein stabiles Finanzsystem allein genügt nicht. Die wichtigste Aufgabe des Finanzsystems ist die Finanzierung der „Realwirtschaft“, vor allem die Finanzierung von Unternehmen, die Kapital für Investitionen und für die Schaffung neuer Arbeitsplätze brauchen.

Sämtliche Vorschläge, die von der Kommission vorgelegt wurden, werden geprüft, um sicherzustellen, dass sie nicht die Finanzierung der Realwirtschaft behindern. Eine umfassende Bewertung der Auswirkungen aller Reformen, die von der Kommission vorgeschlagen wurden, wird Anfang 2012 veröffentlicht werden.

Aber das ist nicht alles. Eine Reihe von Kommissionsvorschlägen wird sich positiv auf den Beitrag des Finanzsektors zur Finanzierung der Realwirtschaft auswirken. Dies ist Teil der Anstrengungen der Kommission, den Binnenmarkt auf dem Finanzsektor zu stärken und zu vervollständigen.

Ein Finanzsystem für mehr Wachstum

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5.1 Risikokapital und sozial verantwortliche Investitionen

Die Kommission schlägt vor, einen europaweiten Markt für Risikokapital und für Sozialinvestitionsfonds zu schaffen. Auf diese Weise könnte Kapital in der gesamten EU beschafft und investiert werden. Dies wird diese Sektoren fördern, die gerade für neu gegründete Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial wichtig sind, und für Unternehmen, die sich in sozialen und ökologischen Aktivitäten engagieren.

5.2 Förderung von KMU-orientierten Kapitalmärkten

Ein Kommissionsvorschlag für die Über-arbeitung von Rechtsvorschriften für Wertpapiermärkte wird Kapitalmärkten, die im Bereich kleine und mittlere Unter-nehmen tätig sind, größere Sichtbarkeit verleihen. Diese Märkte werden mit einem speziellen Label „KMU-Wachstumsmarkt“ gekennzeichnet. Gleichzeitig sollen die Anforderungen an die Notierung und an die Rechnungslegung für Aktien, die auf diesen Märkten gehandelt werden, vereinfacht werden. Dies wird KMU dabei helfen, sich ihr Kapital direkt auf dem Markt zu beschaffen.

ein Recht auf Zugang zu einem Konto mit Ba-sisfunktionen zu gewähren. Falls notwendig, wird die Kommission entsprechende Vorschlä-ge in diesem Bereich vorlegen.

Die Kommission arbeitet auch mit Banken zu-sammen, um Zahlungen in der Eurozone zu erleichtern, auch unter der Bezeichnung Ein-heitlicher Europäischer Zahlungsverkehrsraum („Single Euro Payments Area“, SEPA) bekannt, und hat Vorschläge vorgelegt, um die Vollen-dung zu beschleunigen.

4.4 Anlageprodukte für Kleinanleger

Der Anlagemarkt für Kleinanleger wird domi-niert von den sogenannten „Anlageprodukten für Kleinanleger“. Diese lassen sich nur schwer vergleichen und sind häufig zu komplex und für Kleinanleger nur schwer zu verstehen. Bei Verkäufern dieser Produkte kann es zu Interes-senkonflikten kommen, da sie häufig von den Anbietern bezahlt werden und nicht von den Kunden. Die Kommission hat daher Vorschläge vorgelegt, um sicherzustellen, dass Investoren ausreichend informiert werden.

Die Kommission hat Rechtsvorschriften vorgeschlagen, die sicherstellen, dass Hypothekenkredite auf die Bedürfnisse

der Kunden zugeschnitten sind und ihre Fähigkeit berücksichtigen, den Kredit zurückzuzahlen

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Die einzige Möglichkeit, aus der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise herauszukommen, ist mehr Stabilität und Wachstum. Die Reformen, die in dieser Broschüre beschrieben werden, sollen dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen. Sie werden die Stabilität fördern, indem sie den Finanzsektor gegenüber Krisen widerstandsfähiger machen. Sie werden zum Wachstum beitragen, indem sie Finanzinstituten helfen, sich auf ihre Kernaktivitäten zu konzentrieren: Kreditvergabe und Langzeitinvestitionen. Der Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen ist einer der wichtigsten Wachstumsmotoren in Europa. Er muss daher gestärkt und darf nicht eingeschränkt werden.

Der Regulierungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Trotzdem hat die Kommission bereits die meisten der Schlüsselelemente ihres Finanzreformprogramms 2011 vorgelegt und alle G20-Verpflichtungen eingelöst. Die Vorschläge müssen möglichst schnell vom Rat und vom Parlament verabschiedet werden, um 2012 in Kraft zu sein. Diese Frist muss unbedingt eingehalten werden, um das Vertrauen in den Finanzsektor wiederherzustellen. Die Schuldenkrise, mit der wir uns derzeit auseinandersetzen, darf nicht als Entschuldigung für Verspätungen herhalten.

Der Finanzsektor war Teil der Krise. Er muss auch Teil der Lösung sein. Aus dieser Krise muss ein neuer europäischer Finanzsektor hervorgehen. Ein stabilerer Finanzsektor, mit mehr Verantwortungsbewusstsein, weniger spekulativ, weniger auf kurzfristige Gewinne und stärker auf Langzeitwachstum ausgerichtet. Die Kommission hat ihren Teil der Verantwortung übernommen und tut alles, damit dieses Ziel erreicht werden kann.

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Schlussfolgerung

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RMV

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