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    Bildungsplan zur Verordnung ber die berufliche Grundbildung fr Grtnerin oder Grtner EBA

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    Anhang 2:Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes

    Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115) verbietet generell gefhrliche Arbei-ten fr Jugendliche. Als gefhrlich gelten alle Arbeiten, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstnde, unter denen sie verrichtet werden, die Gesundheit, die Ausbil-dung und die Sicherheit der Jugendlichen sowie deren physische und psychische Entwicklung beeintrchtigen knnen. In Abweichung von Artikel 4 Absatz 1 ArGV 5 kn-nen Lernende ab 15 Jahren entsprechend ihrem Ausbildungsstand fr die im Artikel 7 Absatz 3 Bildungsverordnung fr Grtnerin EBA / Grtner EBA und dem Anhang Ider EKAS-Richtlinie 6508 definierten gefhrlichen Arbeiten herangezogen werden, sofern die folgenden begleitenden Massnahmen vom Betrieb eingehalten werden:

    Ausnahmen vom Verbot der gefhrlichen Arbeiten

    3a Arbeiten, welche die krperliche Leistungsfhigkeit von Jugendlichen objektiv bersteigen.Unter diese fallen das manuelle Bewegen von Lasten sowie ungnstige Krperhaltungen und bewegungen1) manuelle Handhabung von grossen Lasten oder hufig zu bewegende Lasten2) serienmssig wiederholte Bewegung unter Last3) lnger dauernde oder wiederkehrende Arbeiten in gebeugter, verdrehter oder seitlich geneigter Haltung4) lnger dauernde oder wiederkehrende Arbeiten, die in Schulterhhe oder darber verrichtet werden5) lnger dauernde oder wiederkehrende Arbeiten, die teilweise kniend, hockend oder liegend verrichtet werden

    44c4d

    4e4f4i

    Arbeiten mit gesundheitsgefhrdenden physikalischen Einwirkungen: Arbeiten, die mit gehrgefhrdendem Lrm verbunden sind (Dauerschall, Impulslrm). Unter diese fallen Lrmeinwirkungen ab einem Tages-Lrmexpositionspegel LEX von 85 dB (A). Arbeiten, die mit erheblichen Stssen oder Erschtterungen verbunden sind (Ganzkrperschwingungen, Hand-Arm-Schwingungen). Unter diese fallen Arbeiten mit vibrierenden oder schlagen-

    den Handwerkszeugen (EN ISO 5349 -1:2000) oder Fhren von Fahrzeugen im Gelnde (EN ISO 2631-1:1997). Arbeiten mit einer Elektrisierungsgefahr, wie Arbeiten an unter Spannung stehende Starkstromanlagen Arbeiten bei erheblicher Nsse Arbeiten mit nichtionisierender Strahlung. Unter diese fallen

    2. langwelliges Ultraviolett (UV-Trocknung und -Hrtung, Lichtbogenschweissen, Sonnenexposition)3. Infrarot

    55a5c

    Arbeiten bei erheblicher Brand- oder Explosionsgefahr: Arbeiten, bei denen eine erhebliche Brand- oder Explosionsgefahr besteht Arbeiten mit Gasen, Dmpfen, Nebeln und brennbaren Feinstuben, die mit Luft ein zndfhiges Gemisch ergeben

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    2

    66a

    Arbeiten mit gesundheitsgefhrdenden Chemikalien Arbeiten mit gesundheitsgefhrdenden chemischen Agenzien, die mit einem der folgenden R-Stze 1 bzw. H-Stze 2 eingestuft oder gekennzeichnet sind:

    Ernste Gefahr irreversiblen Schadens (R39 / H370)Sensibilisierung durch Einatmen mglich (R42 / H334)Sensibilisierung durch Hautkontakt mglich (R43 / H317)Kann Krebs erzeugen (R40 / H351 und R45 / H350)Kann vererbbare Schden verursachen (R46 / H340)Gefahr ernster Gesundheitsschden bei lngerer Exposition (R48 / H372 und H373)

    Kann die Fortpflanzungsfhigkeit beeintrchtigen (R60 / H360F)Kann das Kind im Mutterleib schdigen (R61 / H360D)

    7b Arbeiten mit Mikroorganismen der folgenden Risikogruppen gemss der SAMV3 (Viren, Bakterien, Parasiten, Pilze, Zellkulturen, sensibilisierende oder toxische Stoffe von Mikroorganismen, gentech-nisch vernderte Mikroorganismen):1. Gruppe 2: Mikroorganismen, die ein geringes Risiko aufweisen;2. Gruppe 3: Mikroorganismen, die ein mssiges Risiko aufweisen;3. Gruppe 4: Mikroorganismen, die ein hohes Risiko aufweisen.

    88a

    8b

    Arbeiten mit gefhrlichen Arbeits-/Werkgegenstnden Arbeiten mit Arbeits-/Werkgegenstnden, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelndem Sicherheitsbewusstseins oder wegen

    mangelnder Erfahrung oder Ausbildung nicht erkennen oder nicht abwenden knnen Arbeiten mit bewegten Transport- oder Arbeitsmitteln

    99a

    Arbeiten in einem ungesicherten Umfeld Arbeiten an einem Ort ohne das gesicherte Umfeld eines rumlich abgegrenzten, normalen, stndig eingerichteten, festen Arbeitsplatzes bei einem Arbeitgeber

    1010a

    Arbeiten an aussergewhnlichen Arbeitsorten Arbeiten mit Absturzgefahr

    1 Vgl. Chemikalienverordnung vom 18. Mai 2005 (AS2005 2721, 2007 821, 2009 401 805 1135, 2010 5223, 2011 5227, 2012 6103, 2013 201 3041, 2014 2073 3857)2 Vgl. die in Anhang 2 Ziffer 1 der Chemikalienverordnung vom 5. Juni 2015 (SR813.11 ) genannte Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 3 Verordnung vom 25. August 1999 ber den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefhrdung durch Mikroorganismen (SR 832.321 )

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    GefhrlicheArbeiten gemssBranchenlsungNr. 41 (ProzesseJardinTOP) undHandlungskompe-tenz (HK) im Bil-dungsplan

    Gefahren Ausbildungsinhalte (Prventionsgrundlagen)fr die begleitenden Massnahmen

    Begleitende Massnahmen durch Fachkraft 4 im Betrieb

    Schulung/Ausbildungder Lernenden

    Anleitung der Lernenden berwachung derLernenden

    Aus-nahme

    Ausbil-dung imBetrieb

    Unter-sttzungK

    Unter-sttzungBFS

    Stndig Hufig Gele-gentlich

    JardinTOP B1Umsetzung derVerhaltens- undSicherheitsregelnwhrend der Arbeit

    HK 1.1 1.9

    Arbeitsspezifische Gefhrdung

    Je nach Arbeit knnen Gefhrdungen ge-mss der Gefahrentabelle der Suva (An-hang 3 der Suva-Anleitung Nr. 66105)auftreten

    alle Kampagne JardinSuisse 1 Meter zum sicheren Arbeitsplatz

    (Der Sicherheitsmeter) Umsetzung der 8 Verhal-tensregeln whrend der Arbeit

    Betrifft alle Prozesse und HKBWeitere Ergnzende Sicherheitsregeln Betrieb Suva-BS: 10 Schritte fr eine sichere Lehrzeit

    1. Lj K1a 1.Lj Untersttzung und Beobach-tung der Lernenden im Be-trieb, damit sie jederzeitsicher arbeiten.Positive Rckmeldungen andie Lernenden bei sicheremVerhalten

    1. Lj NeA

    JardinTOP B2 Sichinnerhalb des

    Arbeitsplatzes zuFuss bewegen

    HK 1.4 1.9

    Nicht ortsfeste Arbeitspltze

    Nicht gesehen werden Sturzgefahr

    Rutschige OberflchenNasse Bden, Schnee, Eis

    Unordnung Sichtverhltnisse - nicht gesehen wer-

    den

    9a

    Arbeitsstandards JardinSuisse

    Temporre Baustellensignalisation Persnliche Schutzausrstung (Warnbekleidung) Notfallorganisation und erste Hilfe

    1. Lj K1a Demonstration und praktische Anwendung

    1. Lj NeA

    JardinTOP B4 Arbeiten im Freien/ Witterungsein-flsseB5 Arbeiten mitelektrischen Ger-ten

    HK 1.4 1.9

    Belastung durch Arbeitsplatzumge-bungsbedingungen

    Sonneneinstrahlung Arbeiten bei Hitze Arbeiten bei Klte und Nsse

    Elektrische Gefahren Unter Spannung stehende Teile Kurzschlsse verursacht durch feuchte

    Arbeitsplatzumgebung

    4f4i

    4e

    Arbeitsstandards JardinSuisse Persnliche Schutzausrstung (Warnbekleidung) Inbetriebnahme Elektromotoren

    Weitere Der Witterung entsprechende geeignete Arbeits-

    bekleidung verwenden Sonnenschutz anwenden Pausen an geschtzten Orten Ttigkeitswechsel und Ausweicharbeiten vorse-

    hen

    1. Lj K1a Demonstration und praktische Anwendung

    1. Lj NeA

    4 Als Fachkraft gilt, wer im Fachbereich der lernenden Person ber ein eidg. Fhigkeitszeugnis (eidg. Berufsattest, wenn in BiVo vorgesehen) oder ber eine gleichwertige Qualifikation verfgt

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    JardinTOP B6Betanken vonMaschinen undFahrzeugen

    HK 1.2 & 1.7

    Mechanische Gefahren

    Ungeschtzte bewegte MaschinenteileGesundheitsgefhrdende Stoffe

    Austreten von Treibstoffdmpfen beimTanken

    Brand- und Explosionsgefahren

    Flssiger Treibstoff, Dmpfe Explosionsfhige Umgebung

    8a

    5c

    5a

    Arbeitsstandards JardinSuisse

    Inbetriebnahme 2-Takt-Motor Inbetriebnahme 4-Takt-Motor Inbetriebnahme Diesel-Motor

    WeitereBedienungsanleitung der jeweiligen Maschine oderdes Gertes beachten

    1. Lj K1a 1.Lj Demonstration und praktische Anwendung

    1. Lj NeA

    JardinTOP B7 Arbeiten, die Lrmverursachen

    HK 1.3, 1.6, 1.8

    Spezielle physikalische Belastungen

    Arbeiten mit Maschinen Bearbeitung von Material mit Werkzeu-

    gen

    4c

    Arbeitsstandard JardinSuissePersnliche Schutzausrstung (Gehrschutz) Weitere

    Expositionszeit verringern; Job Rotation

    1. Lj K1a 1.Lj Demonstration und praktische Anwendung

    1. Lj NeA

    JardinTOP B8Heben und Tragenvon Lasten, un-gnstige Krper-haltungen

    HK 1.3 1.9

    Belastungen am Bewegungsapparat

    Heben und Tragen von Gewichten Wiederholen von Bewegungen wie z.B.

    schaufeln, arbeiten mit der Baumschereusw.

    Zwangshaltung, wie arbeiten in dauerndgebeugter Haltung

    3a

    Arbeitsstandard JardinSuisseHeben und Transportieren von LastenWeitere Arbeitserleichterung mit technischen Hilfsmitteln

    anbieten Ttigkeitswechsel vorsehen

    Erholungspausen einbauen Ergonomisch gnstigen Arbeitsablauf gestalten

    1. Lj K1aK1b

    1.Lj Demonstration und praktische Anwendung

    1. Lj NeA

    JardinTOP B9 Arbeiten in derHhe und imsteilen Gelnde

    HK 1.7 & 1.8

    Sturzgefahr

    Arbeitshhe / Hhenunterschiede Steiles Gelnde Rutschige Oberflchen

    Mechanische Gefhrdung

    Herabstrzende Gegenstnde

    10a

    8b

    Arbeitsstandards JardinSuisse Arbeiten mit Leitern PSA gegen Absturz / Positionierungssicherung

    Merkbltter JardinSuisse Sichere Baumschnittarbeiten bei den Grtnern Arbeiten im steilen Gelnde

    Weitere Geeignete Arbeitsverfahren anwenden wie Stan-

    gensge, Hubarbeitsbhne. Geeignete Sicherheitsschuhe tragen Nur bei gnstigen Witterungsverhltnissen arbei-

    ten (trocken) Sicherer Standort und sicheren Stand whlen Die Absturzsicherung ist bei Bedarf auch beim

    Bau von Mauern und bei Arbeiten auf begrntenDchern sicherzustellen

    1. Lj K1aK1b

    Demonstration und praktische Anwendung

    1. Lj NeA

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    JardinTOP T4Pflanz- und Saat-flchen maschinellmit Bodenfrseund Egge vorberei-ten

    HK 1.3

    Mechanische Gefahren

    Bewegte Transportmittel Bewegte Arbeitsmittel

    Angefahren oder berrollt werdenEinzugsstellen

    8b

    Arbeitsstandards JardinSuisse

    Bodenbearbeitung mit Bodenfrse oderHackfrseWeitere

    Bedienungsanleitungen beachten Maschinen nur mit vom Hersteller vorgesehenen

    Schutzeinrichtungen betreiben

    Verhindern, dass sich Teile unkontrolliert bewe-gen knnen Nur Maschinen mit einsatzfhigen Totmann-

    schaltern bentzen

    1. Lj K1aK1b

    Demonstration und praktische Anwendung

    1. Lj NeA

    JardinTOP T5Pflanzen setzen

    HK 1.3

    Belastung am Bewegungsapparat

    Repetitive Arbeiten in gebeugter oderkniender Haltung

    3a

    Weitere Ttigkeitswechsel vorsehen Erholungspausen einbauen Knieschoner verwenden

    1. Lj K1aK1b

    Demonstration und praktische Anwendung

    1. Lj NeA

    JardinTOP T8Pflanzen dngen

    HK 1.4

    Gesundheitsgefhrdende Stoffe Flssige und feste Dnger Sensibilisierung durch Einatmen mg-

    lich Sensibilisierung durch Hautkontakt

    mglich

    6aArbeitsstandards JardinSuisse Bereitstellung einer Rabatte von Hand Neusaat von Rasen Dngermischer einstellen

    Weitere

    Gebrauchsanweisung oder Sicherheitsdatenblattbeachten

    PSA gemss Sicherheitsdatenblatt anwenden Wasser oder Augendusche bereithalten

    1. Lj2. Lj

    K1aK1b

    Demonstration und praktische Anwendung

    1. Lj NeA

    JardinTOP T9Pflanzenschutzmit-tel ausbringen

    HK 1.4

    Gesundheitsgefhrdende Stoffe

    Flssige und feste Stoffe Gefahr von irreversiblem Schaden Sensibilisierung durch Einatmen mg-

    lich Sensibilisierung durch Hautkontakt

    mglich

    6a

    Arbeitsstandards JardinSuisse

    Bereitstellen und Ausbringen von Pflanzen-schutzmitteln

    Lagern von PflanzenschutzmittelnArbeiten unter AnleitungDie Arbeiten drfen nur unter Aufsicht einer Personmit Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel ausgefhrtwerdenWeitere

    Gesundheitsgefhrdende durch ungefhrlicheStoffe ersetzten

    Gebrauchsanweisungen beachten Technische Merkbltter befolgen PSA gemss Sicherheitsdatenblatt anwenden Wasser oder Augendusche bereithalten

    1. Lj2. Lj

    K1b

    1.Lj2. Lj

    Demonstration und praktische Anwendung

    1. Lj NeA

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    JardinTOP T19Erdarbeiten aus-fhren maschinellund von HandT21 Fundations-schichten ein-bauen maschinellund von Hand

    HK 1.7 (Garten-und Landschafts-bau)

    Mechanische Gefahren

    Bewegte Transportmittel Bewegte Arbeitsmittel Quetsch-, Scher- und Stossstellen am

    Bagger Herabstrzende Gegenstnde im

    Bereich von Baggern und Radladern

    Belastungen am Bewegungsapparat Repetitive Arbeiten beim Arbeiten mit

    der Schaufel von Hand; bewegendeLasten (Erde)

    Vibrationen und Schttelbewegungenauf Transportmitteln im Gelnde undbei der Bedienung von Verdichtungs-gerten

    8b

    3a

    4d

    JardinSuisse Handbcher

    Handbuch BaugertefhrerWeitere Pausen, Jobrotation Ausbildung zum Baugertefhrer gemss Leis-

    tungsziel 1.8.3.10 im Bildungsplan Betriebs- und Bedienungsanleitungen der jewei-

    ligen Maschinen Sich nicht im Gefahrenbereich aufhalten Unkontrollierte Bewegungen verhindern Nicht unter den Lasten stehen Schwerpunktlage des Baggers beachten Fahrrichtung der Transportmittel, mit und ohne

    Last, im steilen Gelnde beachten Suva- CL: 67041 Gerte fr Mitgngerbetrieb

    Ausbildungsziel Kurs Baugertefhrer

    Die Lernenden kennen die Regeln der Arbeitssicher-heit und des Gesundheitsschutzes und knnen diesebeim Bedienen von Baggern und Transportmittelnanwenden

    2. Lj K1.LjK2.LjfrHand-arbeit

    Garten und Landschaftsbau Ausbildung, Kompetenznach-weis BaugertefhrerDemonstration und praktische

    Anwendung fr Lernende mit AusbildungTeileinstze unter Anleitungim Betrieb

    2. Lj NeA

    T23 Belge undEinbauten erstel-len

    HK 1.7 (Garten-und Landschafts-bau)

    Belastungen am Bewegungsapparat Repetitive Arbeiten, hufig zu bewe-

    gende Lasten, oft in gebeugter undkniender Haltung

    Heben und Tragen von LastenGesundheitsgefhrdende Stoffe

    Reizungen und tzende Reaktionen bei Arbeiten mit Beton, Mrtel, zementgebun-denen Klebern und trockenem und nassemZementstaub

    3a

    6a

    Arbeitsstandard JardinSuisse Beton-Stellstein versetzen Kunststeine verlegen

    Weitere Ttigkeitswechsel vorsehen Erholungspausen einbauen Arbeitserleichterung mit technischen Hilfsmitteln Haut, Augen sind bei Arbeiten mit zementhalti-

    gen Produkten zu schtzen Bei Arbeiten mit Zementstaubbelastung sind die

    Atemwege zustzlich mit einer Staubmaske zuschtzen

    Suva-MB 44013: Chemikalien im Baugewerbe. Alles andere als harmlos

    2.Lj K2 Demonstration und praktische Anwendung unter Anleitung

    2. Lj NeA

    JardinTOP T26Schnitt an Betonund Natursteinen

    HK 1.7 (Garten-und Landschafts-bau)

    Spezielle physikalische Belastungen

    Lrm beim Schneiden von Betonsteinenund NatursteinenGesundheitsgefhrdende Stoffe

    Staub von Beton und Natursteinen beimTrockenschneiden

    4c

    Arbeitsstandard JardinSuisse

    Kunststeine schneidenWeitere PSA gemss Arbeitsstandard verwenden Nach Mglichkeit immer mit Nasssteinfrsen

    arbeiten

    2.Lj K2 Demonstration und praktische Anwendung unter Anleitung

    2. Lj NeA

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    8

    JardinTOP T29Eintopfarbeitenausfhren maschi-nell

    HK 1.8 (Pflanzen-produktion)

    Mechanische Gefahren

    Bewegte Arbeitsmittel beim Bedienen derTopfmaschine

    8a8b

    Arbeitsstandard JardinSuisse

    Topfmaschine einrichten und bedienenWeitere Bedienungsanleitungen beachten Maschinen nur mit vom Hersteller vorgesehenen

    Schutzeinrichtungen betreiben Verhindern, dass sich Teile unkontrolliert bewe-

    gen knnen Beim Umrsten der Topfmaschine Stromzufuhr

    unterbrechen und gemss Herstellerangabenund Bedienungsanleitung vorgehen

    1. Lj2. Lj

    K1b/2c

    Demonstration und praktische Anwendung

    1. Lj NeA

    Legende: K: berbetriebliche Kurse; BFS: Berufsfachschule; [NeA: Nach erfolgter Ausbildung; BS: Broschre; CL: Checkliste; FP: Faltprospekt; IS: Informationsschrift; LM: Lehrmittel; MB: Merkblatt; PSA: Persnliche Schutzausrstung]

    Die vorliegenden begleitenden Massnahmen wurden zusammen mit einem/einer Spezialist/in der Arbeitssicherheit erarbeitet und treten am 1. Januar 2016 in Kraft.

    Aarau, den 04.12.2015

    JardinSuisse

    Die Prsidentin des Berufsbildungsrats der Geschftsfhrer/die Geschftsfhrerin

    Barbara Jenni Vercelli Carlo

    Diese begleitenden Massnahmen werden durch das Staatssekretariat fr Bildung, Forschung und Innovation SBFI nach Artikel 4 Absatz 4 ArGV 5 mit Zustimmung desStaatssekretariates fr Wirtschaft SECO vom 04.12.2015 genehmigt.

    Bern, den 04.12.2015

    Staatssekretariat fr Bildung,Forschung und Innovation

    Jean-Pascal LthiLeiter Abteilung berufliche Grundbildung und Maturitten